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Lucie Hammecke

GRÜNE 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir modernisieren nach 30 Jahren das Frauenförderungsgesetz zu einem echten Gleichstellungsgesetz. Als BÜNDNISGRÜNE ist das ein Herzensanliegen für mich, aber auch für viele Menschen innerhalb und außerhalb des Landtags, für Initiativen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben. Ihnen gilt an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Gleichstellung ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Seit dem Jahr 1992 sieht die Sächsische Verfassung die „Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen“ vor – sogar zwei Jahre bevor dieser Passus im Grundgesetz ergänzt wurde. (Marko Schiemann, CDU: So ist es!) Nun novellieren wir das Frauenförderungsgesetz auf dem Jahr 1994; denn obwohl es ein Gesetz mit guten Zielen ist, war es an zu vielen Stellen nicht konsequent genug und es wurde höchst unterschiedlich umgesetzt. Dadurch war es leider zu häufig ein zahnloser Tiger. „Frauenförderplan? – Habe ich keinen. Eine Stellvertretung auch nicht. Ich darf nicht zur Weiterbildung, ich werde nicht freigestellt.“ All dies sind Berichte von Frauenbeauftragten. All dies soll sich nun ändern; denn dieses Gesetz bringt nun endlich Klarheit und Konsequenz. Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetz fördern wir Frauen in Führungspositionen. Wir stärken diejenigen, die sich in den Dienststellen für Gleichstellung starkmachen und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit dem Beruf für alle Bediensteten. Wie machen wir das konkret? Wir erhöhen die Anzahl von Frauen in Führungspositionen, indem wir ihnen die Teilnahmen bei Weiterbildungen und Mentorings bevorzugt ermöglichen, indem wir bei Bewerbungen mindestens paritätisch Frauen einladen. Wir ermöglichen Führungspositionen künftig auch in Teilzeit – übrigens wiederum für alle Bediensteten –, wir fördern Frauen in den Ebenen, in denen sie unterrepräsentiert sind – kleiner Hinweis: Das ist meistens in den Leitungsebenen –, und wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten. Wir konkretisieren ihre Freistellungsregelungen. Wir stärken in Land und Kommune ihre Beanstandungsrechte bis hin zu einem Klagerecht, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, dass sie auf einen Dienstherrn mit gutem Willen treffen. Außerdem konkretisieren wir ihre Beteiligungsrechte. Werte Abgeordnete! Wenn wir über Gleichstellung im öffentlichen Dienst sprechen, sprechen wir auch darüber – Frau Kuge ist darauf eingegangen, Frau Buddeberg ebenso –, wie wir den öffentlichen Dienst für Bewerber(innen) aller Geschlechter attraktiv und familienfreundlich machen. Die fehlenden Fachkräfte im öffentlichen Dienst waren gerade in den letzten Tagen immer wieder Thema in diversen Tageszeitungen. Dabei ist es so zentral, dass wir eine funktionierende Verwaltung haben, gerade hier im Freistaat Sachsen. Attraktiv werden wir nur, wenn wir Vereinbarkeit immer konsequent mitdenken. Die Möglichkeit des Remote-Arbeitens, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in Führungspositionen – das steht allen Bediensteten zur Verfügung und ermöglicht allen, sich gleichberechtigt an Pflege- oder Sorgearbeit zu beteiligen. Das ist gerade im Jahr 2023 wichtig, wo wir einerseits eine stark alternde Bevölkerung sehen, aber andererseits auch, wie sich Sorgeund Pflegearbeit zu Hause immer partnerschaftlicher – wir kommen meiner Meinung nach etwas zu langsam voran – aufgeteilt werden. Werte Abgeordnete! Eines ist dem Gesetz inhärent, Frau Buddeberg ist darauf eingegangen. Es geht nicht an allen Stellen immer in der gleichen Geschwindigkeit voran; denn dieses Gesetz ist ein Ergebnis politischer Aushandlungen; und zwar nicht nur zwischen Koalitionspartner(inne)n, sondern auch zwischen uns hier im Land und der kommunalen Ebene. Gemeinsam und im Konsens mit der kommunalen Ebene zu entscheiden, war der Koalition ein wichtiges Anliegen, und trotzdem – das möchte ich betonen – gehen wir auch hier erste wichtige Schritte zusammen mit den Kommunen. Das Klagerecht hatte ich bereits erwähnt, dieses gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Aber auch die flexiblen Arbeitszeitmodelle und Teilzeit in Führungspositionen gelten ebenso für die kommunalen Dienststellen. Eine weitere wesentliche Verbesserung sind die neuen, zukünftig hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese müssen nun bereits ab 17 000 Einwohner(inne)n bestellt werden. Das sind in der Fläche noch einmal neue neun kommunale hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, gerade in den ländlichen Regionen. An einigen Stellen aber haben wir für die Kommunen Sonderregelungen getroffen, indem die alten Regelungen des Frauenförderungsgesetzes weitergelten. Aber – und das ist mir sehr wichtig zu erwähnen – das ist nicht das Ende einer Diskussion, das ist der Anfang. Wenn sowohl die Kommunen als übrigens auch die freie Wirtschaft sehen, wie starke Gleichstellungsbeauftragte positiv wirken und welche Vorteile es mit sich bringt, Gleichstellungsarbeit zu leisten, haben wir, glaube ich, sehr bald sehr gute Argumente auf unserer Seite, um diesen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen, sondern genau dort weiter voranzugehen. Werte Abgeordnete! Einige Dinge in der Debatte ärgern mich aber: Behauptungen, die so einfach nicht stimmen und doch immer wieder verbreitetet werden – sowohl im Ausschuss als auch heute im Plenum. Da wird von einem „Männerbenachteiligungsgesetz“ geredet oder von Lobbyverbänden der GRÜNEN. Das Ziel ist ganz klar, Gleichstellung kleinzureden und lächerlich zu machen, obwohl wir zum einen über einen Verfassungsauftrag sprechen – Gleichstellung steht seit 1992 in der Sächsischen Verfassung – und zum anderen über 50 % der Bevölkerung. Da ist nichts kleinzureden. Deshalb zwei kurze Richtigstellungen: Nein, Männer werden durch das Gesetz nicht diskriminiert. Zum einen profitieren sie an sehr vielen Stellen und zum anderen gibt es einen klaren Verfassungsauftrag zur Förderung von Frauen. Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz sowie Artikel 8 Sächsische Verfassung geben dem Staat ausdrücklich den Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Die explizierte Förderung von Frauen erfolgt also nicht nur in Sachsen, sondern in vielen Bundesländern als auch im Bund. Es ist mehrfach höchstrichterlich entschieden, dass das möglich ist. Die zweite Aussage, Frauen seien bei uns längst gleichgestellt, ist ebenso falsch – Frau Buddeberg ist bereits darauf eingegangen –; denn obwohl Frauen im gesamten öffentlichen Dienst mit etwa 65 % seit Langem vertreten sind – und im Schnitt übrigens auch die besseren Abschlüsse mitbringen –, (Zuruf von der AfD: Wow!) stagniert ihr Anteil in den Führungspositionen seit Jahren und beträgt nicht einmal 50 %. Ich möchte einen zweiten Fokus werfen: Es schwankt enorm zwischen den einzelnen Bereichen und es gibt massive Ausreißer nach unten, was teilweise 0 % bedeutet, teilweise 14 %; wie bei der Polizei. Diese Zahlen können Sie den Frauenförderungsberichten entnehmen. Sie weisen auf strukturelle Hindernisse für Frauen hin, die es zu beseitigen gilt. Das gehen wir mit diesem Gesetz an. Doch wie geht es nun weiter mit dem Gleichstellungsgesetz? Ich werbe dafür, klug zu informieren und die Neuerungen in Leitfäden, in FAQs zielgruppengerecht aufzuarbeiten und zu verbreiten; denn Gleichstellung kann nur funktionieren, wenn alle daran mitwirken. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz vorliegen haben. Viele Menschen haben sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Gleichstellungsbeauftragten warten auf die Novellierung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und möchte mit einem Zitat enden, mit dem Andrea Dombois vor rund 30 Jahren in der Debatte zum Sächsischen Frauenförderungsgesetz 1994 ihre Rede beendete: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben wir ja alle Zitate rausgeholt!) „Die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die keinen Aufschub verdient. In diesem Sinne wünsche ich dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz für die Zukunft eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis und eine breite Signalwirkung auch für andere Lebens- und Arbeitsbereiche.“ Diesem Wunsch möchte ich mich sehr gern anschließen – auch für das Gleichstellungsgesetz. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Abg. Kliese.

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