Jan Löffler
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Schultze, über die Definition eines Angebotes müssen wir uns, so glaube ich, noch einmal unterhalten. Was Sie jetzt machen, ist ein Stück weit das Aufwärmen eines Antrages aus den Doppelhaushaltsverhandlungen. Dort ist dieser Antrag schlicht und einfach abgelehnt worden. Lassen Sie mich vier Punkte dazu sagen, warum wir das auch heute wieder ablehnen werden: Wir sehen zum Ersten keinen Grund, dass der kommunale Vorsorgefonds aufgekündigt werden und die damit verbundene Risikoabsicherung aufgrund dieser Einmalzahlung wegfallen soll – neben all den Hilfspaketen, die im Projekt von uns ausgesteuert werden. Herr Kollege Panter hat das in seiner Rede bereits detailliert dargestellt. Die Ansicht, dass das eine Lösung sein soll, teilen wir nicht. Zum Zweiten bleibt in Ihrem Antrag schlicht und einfach die Gegenfinanzierung offen. Sie reden im Antrag über eine Zuführung ins Sondervermögen von 300 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsmasse. Innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen Sie aber nicht dar, wo diese 300 zusätzlichen Millionen Euro herkommen sollen. Bei unserem grundlegenden Gesetzesantrag haben wir detailliert die Gegenfinanzierung dargestellt. Das bleibt bei Ihrem Antrag nach wie vor offen, übrigens damals schon bei der Haushaltsverhandlung. Als dritter Punkt: Es ist für uns kein gangbarer Weg, dass Sie für das neu zu schaffende Sondervermögen entsprechend eine Kreditermächtigung für die kommunalen Familien vorsehen und somit das Neuverschuldungsverbot aushöhlen wollen. Als Viertes ist Balance ein Thema, auf das Sie noch einmal schauen sollten, zum einen, was die finanzielle Ausgewogenheit angeht, aber auch in der Verteilung des von Ihnen angestrebten Sondermögens. Vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, aber Ihr Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahlen, den Sie da definieren, würde dazu führen, dass die Einwohner in Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mindestens doppelt so viel zählen würden wie die übrigen Einwohner im Land. Wir halten das bei aller Notwendigkeit, gerade auch den ländlichen Raum zu stützen, mit dem von Ihnen vorgelegten Papier für eine Unwucht, der wir nicht folgen werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann darf jetzt Kollege Barth, AfD-Fraktion, zum Antrag der CDU-Fraktion sprechen.
