Plenarprotokoll 18/18
17.02.2022 · 274 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (38)SPD (36)CDU (22)FREIE WÄHLER (21)GRÜNE (17)FDP (15)
. 66 Pfalz (Änderung des Artikels 117) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2301 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2301 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an Altersentwicklung der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU
Clemens Hoch
. 107 Aufhebung der 2G- und 2G+-Regelungen im Einzelhandel, der Gastronomie, dem Dienstleistungssektor und für Veranstaltungen im Außenbereich Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2333 – dazu: Aufhebung sämtlicher bestehender 2G- und 2G+-Regelungen in der Gastronomie, dem Beherbergungs- und dem Dienstleistungsgewerbe sowie im Außenbereich und der Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen beim Sport im Außenbereich mit sofortiger Wirkung Änderungsantrag der Fraktion der AfD Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2333 –. 125 Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache Gutachterliche Prüfung der Facebook-Werbepraxis des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RheinlandPfalz, vormalig bezeichnet als Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten durch den Landesrechnungshof Antrag der Fraktionen der CDU und FREIE WÄHLER
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
139 Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2322 –. 142 Aktueller Stand des Kita-Zukunftsgesetzes Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU Schnelles Netz: Status Quo, Bedingungen, Perspektiven und politische Implikationen des Breitband- und Glasfaserausbaus Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transforma„Schutzschild für Vereine in Not“ – Verlängerung bis Ende 2022 und Einführung eines „Freibetrags“ Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2309 – dazu: Ehrenamtliches Engagement wertschätzen – Neustart jetzt Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2309 –. 198 Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache Rückwirkende Sonderabschreibung für neue Gebäudephotovoltaikanlagen sowie Energiespeicher Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der Fraktion der FREIEN Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2329– . 214 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Matthias Lammert, Vizepräsidentin Astrid Schmitt. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin, Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Bettina Brück, Staatssekretärin, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Jennifer Groß, CDU, Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung; Fabian Kirsch, Staatssekretär. 18. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 17. Februar 2022 Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 18. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Dr. Jan Bollinger, Horst Gies, Jenny Groß, Tamara Müller und Michael Wagner. Entschuldigt fehlen die Staatsministerinnen Katharina Binz und Dr. Stefanie Hubig sowie Staatssekretär Fabian Kirsch. Ich darf Sie darauf hinweisen, die beiden Kondolenzbücher für die getöteten Polizisten liegen noch bis einschließlich Freitag, den 18. Februar, im Foyer des Deutschhauses aus. Danach werden die beiden Kondolenzbücher den beiden Familien übergeben. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat mitgeteilt, dass sie ihren Antrag zu Punkt 14 der Tagesordnung Abkehr von 2G im Einzelhandel – Einführung von FFP2-Masken-Pflicht Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2287 – mit Blick auf die gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gefassten Beschlüsse zurückzieht. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf: AKTUELLE DEBATTE Energiepreise runter. Bürger und Unternehmen entlasten auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2337 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Baldauf.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Benzin und Diesel sind so teuer wie nie. An den Zapfsäulen kletterten gestern die Preise mit 1,75 Euro und 1,66 Euro pro Liter im bundesweiten Mittel auf ein neues Allzeithoch, aber nicht nur an der Tankstelle, der Preisschock ist überall spürbar, bei den Stromkosten, beim Heizen, in der Folge auch beim Bäcker und im Lebensmittelhandel. Viele Verbraucher merken schmerzlich, wie teuer Energie geworden ist. Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Preise für Heizöl und Kraftstoffe innerhalb eines Jahres um mehr als ein Drittel erhöht. Die gestiegenen Energiepreise treffen nicht nur Bedürftige, Niedrigverdiener, Rentner und Studenten, sondern alle Haushalte genauso – das muss man auch im Fokus haben – wie Unternehmen. Eine Familie mit zwei Kindern musste im vergangenen Jahr 57 % mehr für Energie ausgeben. Das sind 2.000 Euro netto nur in einem Jahr. Die aktuelle Entwicklung ängstigt die Menschen. Vier von fünf Bürgern sorgen sich vor allem in den ländlichen Regionen. Gerade unser Bundesland als Flächenland ist ganz besonders darauf angewiesen, dass Energie und Benzin bezahlbar bleiben; denn wir brauchen das Auto, um mobil zu sein und um längere Strecken etwa zur Arbeit zurücklegen zu können. Das Auto vollzutanken wird da schnell zur Belastung in der Haushaltskasse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hierfür gibt es komplexe Gründe, Ukraine-Krise, hohe Beschaffungskosten für Erdgas, natürlich eine anziehende Weltkonjunktur nach der Corona-Pandemie und der ambitionierte Weg sowohl aus Atom- wie Kohleverstromung auszusteigen. Die Bundesregierung hat die kleine Gruppe der Wohngeldempfänger jetzt mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss von 135 Euro für einen Ein-PersonenHaushalt und 175 Euro für Zweipersonenhaushalte unterstützt, aber das hilft gerade mal ein bisschen. Was ist mit den Älteren, die nur über eine kleine Rente verfügen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben? Was ist mit Familien? Kurzfristig gedachte staatliche Zuwendungen sind jetzt erforderlich, aber sie reichen nicht aus, um die neuen Belastungen abzufedern und Verbraucher wie Unternehmen wirksam zu entlasten. Das sieht deshalb meine Fraktion ähnlich wie die Sozialverbände und die Gewerkschaften. Wir haben einen Forderungskatalog erstellt, den wir an die Landesregierung richten. Bringen Sie eine Initiative in den Bundesrat ein oder unterstützen Sie Initiativen anderer Bundesländer, zum Beispiel jene auch aus NordrheinWestfalen, mit folgenden Punkten: Erstens: gegen den hohen Spritpreis eine sofortige Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens: die Abschaffung der EEG-Umlage, und zwar jetzt. (Beifall der CDU –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Gute Idee für Rentner!) Drittens: gegen die Heizkostensteigerung – ganz wichtig – eine effiziente und verlässliche KfW-Förderung für Sanierung und Neubau. (Beifall der CDU – Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Viertens: gegen das deutsche Rekordniveau bei den Energiepreisen eine vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für alle Energieformen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, langfristig bedrohen die aktuellen Preise die von allen demokratischen Parteien gewollte Energiewende und führen zu einer schleichenden Deindustrialisierung, verbunden mit dem Abbau von Arbeitsplätzen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, Ei! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Zwischenzeitlich investiert der deutsche Mittelstand mehr Geld in Frankreich als im eigenen Land, in der Bundesrepublik. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir verkaufen so viel Strom nach Frankreich und – – –) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man mit Mittelständlern redet, bekommt man immer die Antwort, sowohl die Energiesicherheit als auch die Energiebezahlbarkeit sind in anderen Ländern Europas schlichtweg einfacher und besser dargestellt. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, falsch!) Deshalb ist das nicht nur eine soziale Frage, die wir zu beantworten haben, sondern auch eine ökonomische Frage. Wir stehen dazu, dass unsere Unternehmen, unsere Industrie in Deutschland bleibt und in Deutschland bezahlbare Energiepreise hat. (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorschläge liegen also auf dem Tisch. Energie ist Lebensgrundlage. Energiepolitik muss sich ausrichten an Realismus – ganz wichtig –, an Kompromissfähigkeit und an Einfühlungsvermögen. Aber Energiepolitik sollte kein stures Festhalten an Formeln, Glaubenssätzen und unrealistischen Zielvorgaben sein. (Beifall der CDU) Deshalb darf ich Sie ausnahmsweise einmal heute bitten, auch in die regierungstragenden Fraktionen hinein, malen Sie keine Wolkenkuckucksheime, sondern sorgen Sie dafür, dass die Energie bezahlbar ist. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU –
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die hohen Gas-, Benzin- und Strompreise ist sicherlich nicht die Landesregierung von Rheinland-Pfalz verantwortlich. (Abg. Martin Brandl, CDU: Hat auch keiner behauptet! – Zuruf von der AfD) Der Befund ist richtig. Seit Anfang des letzten Jahres sind die Einfuhrpreise für Erdgas um 50 % gestiegen. Im Jahresmittel 2021 wurde Erdgas 50 % teurer. Eine ähnliche Entwicklung haben wir bei Rohöl. Im Januar 2021 kosteten 100 l Heizöl 49 Euro im Schnitt, im Dezember 69 Euro. Das ist ein Anstieg von 41 %. Bei Strom haben wir eine nicht ganz so starke Dynamik, aber auch da sind die Preise gestiegen, obwohl es zum Jahresende eine Absenkung der EEG-Umlage von 6,5 auf 3,7 Cent gab, aber aufgrund der Erhöhung der Netzgebühren waren die Strompreise einigermaßen stabil. Hinzu kamen die Insolvenzen von Anbietern, die dazu führten, dass einige Verbraucher in teure Neukundenverträge gezwungen wurden. Darüber haben wir beim letzten Mal debattiert. Die Ursache dafür ist vor allem die hohe Nachfrage nach der Pandemie bzw. in der Pandemie, nach dem ersten schlimmen Jahr mit dem tiefen Konjunkturabstieg und einer danach anziehenden Konjunktur. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das stimmt doch gar nicht!) Die Rohölpreise waren auf ein historisches Tief gefallen. Die Fördermenge wurde nicht entsprechend erhöht. Sie haben es genannt. Beim Gas kommt der Russland-Ukraine-Konflikt hinzu. Das ist der wichtigste Punkt. Russland ist im Moment nicht bereit, die Gasliefermenge zu erhöhen. Zu einem geringen Teil ist sicher auch die steigende CO -Abgabe zum Jahresbeginn von 25 auf 30 Euro pro Tonne verantwortlich. (Abg. Joachim Paul, AfD: Die ist in der Energiepolitik völlig unschuldig, harmlos! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Handlungsmöglichkeiten dagegen liegen vor allem auf internationaler Ebene. An erster Stelle ist die Entschärfung des Russland-Ukraine-Konflikts zu nennen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Dialog gesucht. Er war in den USA, in Moskau und in Kiew. Erste Schritte sind erreicht. (Abg. Marcus Klein, CDU: Echt, welche?) Das ist natürlich ein wichtiges Signal für den Weltfrieden, aber auch für das Ziel, dass Gas nicht als Druckmittel benutzt werden kann. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Die Handlungsmöglichkeiten, um unabhängiger vom russischen Gas zu werden, liegen auch auf europäischer Ebene, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Gaseinkauf oder bei der Stärkung von Norwegen als Gaslieferant. Sie liegen aber auch auf Bundesebene und werden dort wahrgenommen, wenn man an die geplante Abschaffung der EEG-Umlage denkt oder an das Heizkostenzuschussgesetz. Die populistische Forderung, Energiepreise runter, kann sich jedenfalls sicher nicht an den Landtag von Rheinland-Pfalz richten. Zu der Forderung der im Wahlkampf befindlichen CDU in Nordrhein-Westfalen ist zu sagen, die Abschaffung der EEG-Umlage ist zum Jahresende beschlossen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wir diskutieren im Moment, ob eine Vorziehung auf Jahresmitte möglich ist und über eine vernünftige KfW-Förderung für die Dämmung von Häusern. Zur Anhebung der Pendlerpauschale ist zu sagen, gegen eine solche Erhöhung spricht, dass diese erst bei der Steuererklärung im kommenden Jahr geltend gemacht werden kann und somit keinen unmittelbaren Entlastungseffekt hat. Sie ist nicht zielgerichtet für betroffene Gruppen einsetzbar. Außerdem setzt sie falsche Mobilitätsanreize. Vor allen Dingen aber spricht einiges gegen die Absenkung der Mehrwertsteuer. So etwas hat einfach einen sehr hohen Streueffekt. Es wäre eine Geldverteilung mit der Gießkanne. Dabei ist außerdem noch fraglich, ob die Ermäßigung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben würde. In der Corona-Pandemie haben wir es gehabt. Da gab es eine andere Voraussetzung. Es war eine Nachfragesteigerung intendiert. Das ist hier überhaupt nicht der Fall. Die Nachfrage ist wirklich hoch genug, im Gegenteil. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Hinzu kommt, dass eine Mehrwertsteuersenkung sehr teuer und schwer zurückzunehmen ist; denn, wenn sie zurückgenommen wird, wirkt sie als Inflationstreiber. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Ja, sie wirkt als Inflationstreiber. Das kann auch nicht Ihr Ziel sein, Herr Schreiner. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Im Übrigen ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt eine Grundvoraussetzung für eine Umsetzung und Begleitung der Energiewende. (Abg. Joachim Paul, AfD: Auf dem Rücken des kleinen Mannes!) Es gibt sinnvollere Handlungsoptionen. Vor allem sehen wir die Kompensationszahlungen an Menschen mit geringen Einkommen, also mit einem gezielten Heizkostenzuschuss, wie es von der Bundesregierung beabsichtigt wird, als besser an. (Abg. Joachim Paul, AfD: Almosen!) Das sind Erleichterungen, die nicht an den Verbrauch gekoppelt sind, sondern unabhängig davon. Außerdem müssen steigende Heizkosten, die auf veraltete, unwirtschaftliche Geräte und eine schlechte Dämmung zurückgeführt werden können, endlich auch zulasten der Vermieter gehen. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Zusammen mit der Vorziehung der Abschaffung der EEG-Umlage ist dies ein sinnvolles Maßnahmenpaket, das derzeit auf Bundesebene beraten wird. Langfristig führt aber kein Weg daran vorbei, einen Ausbau der regenerativen Energien weiter voranzutreiben. Genauso sehen das auch unsere Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Dazu komme ich in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzender Dr. Braun. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Der Bernhard muss es jetzt herausreißen!)
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Klar ist auf jeden Fall, dass die Energiekosten, vor allem die Gaskosten und die Benzin-, also Erdölkosten, gestiegen sind. Das Barrel kostet fast 100 Dollar im Moment. Wir sind bei über 90 Dollar. Das ist ein Peak, den wir schon viele Jahre hatten. Wir hatten auch schon einmal unter 132 Dollar. Das heißt, es kann sein, dass es noch weiter steigt. Natürlich müssen wir uns da Gedanken machen, wie wir Menschen entlasten können. Wir müssen uns auch Gedanken machen, wie wir Menschen bei den Gaspreisen entlasten können, weil die Gaspreise in den letzten Wochen zum Teil um mehr als 100 % gestiegen sind. Da gab es Peaks, die horrend sind. Wenn man auf dem freien Markt einkauft, weil man keine langfristigen Verträge geschlossen hat und dachte, man fährt damit besser und kann als Unternehmen mehr sparen, und dann das weitergeben will, dann ist man natürlich schnell pleite. So ist es passiert. Viele Unternehmen mussten Insolvenz anmelden. Ob das Insolvenzrecht nicht davor steht und die Insolvenzen richtig beantragt waren, ist noch die Frage. Das werden die Verbraucherschützer noch weiter prüfen. Wer bei einem solchen Unternehmen Kunde war, der hat sich wohl bewusst auch ein bisschen auf das Risiko eingelassen und hat jetzt lange gewonnen, aber in diesem Jahr verloren. Deswegen ist auch die Meldung, dass Strompreise steigen, für manche richtig. Herr Vorsitzender von der CDU, aber ich will zu dem, was Sie gesagt haben, auch sagen, Sie müssen dann schon recherchieren, wenn Sie hier vortragen. Frankreich zum Beispiel hat im Moment bedeutend höhere Strompreise. Wir haben vorgestern gerade 5,8 MWh nach Frankreich exportiert. Es ist eine Millionensumme, die wir damit verdienen, dass wir Strom in einem riesengroßen Umfang nach Frankreich, in die Schweiz und nach Holland exportieren. Das liegt daran, dass unsere Windkraftanlagen im Moment – da ist natürlich viel Wind – sehr gut funktionieren und einen großen Überschuss erwirtschaften. Wir können diesen Überschuss an die Länder, die das brauchen, weitergeben. Wenn Sie sich die europäische Preiskarte anschauen, werden Sie sehen, in Schweden, in Finnland, in allen nordischen Ländern, die zu 100 % erneuerbare Energien haben, sind die Energiekosten niedriger. Bei uns liegen sie im Mittelbereich, weil wir die Hälfte erneuerbarer Energien für den Strombereich haben. In Frankreich, der Schweiz und sonst, wo es wenig erneuerbare Energie gibt, sind diese Preise sehr hoch. Meine Damen und Herren, schauen Sie bitte auf die Karte und verteilen Sie hier nicht vom Pult aus Fake News. Das verunsichert die Menschen, und es ist unwürdig, mit falschen Behauptungen hier vorne zu stehen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Herr Baldauf, falls Sie bei den Stadtwerken Frankenthal Kunde sind und sich dann einmal Ihre eigenen Rechnungen und die Erhöhungen anschauen, werden Sie feststellen, dass die Gaspreise stark angezogen haben – 30 % etwa –, die Strompreise aber stabil geblieben sind. (Unruhe bei der CDU) Die Strompreise sind für den Endverbraucher und die Endverbraucherin stabil geblieben, weil die EEG-Umlage massiv gesunken ist, und zwar um 43 % gesunken ist. (Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) 43 % weniger, meine Damen und Herren, das müssen Sie dann auch akzeptieren und hier entsprechend einbauen. 43 % weniger für die EEG-Umlage. Darum konnten die Unternehmen 20 % draufschlagen, und der Preis bleibt trotzdem gleich. Daher schauen Sie einmal auch in Ihre Stromrechnung, die Sie bekommen haben. (Unruhe bei der CDU) Da werden die Strompreise gleich sein, außer Sie waren bei den Spekulanten dabei und hatten Pech. Meine Damen und Herren, deswegen sagen wir auch, die Menschen, die heizen müssen, wollen wir unterstützen. Dafür haben wir die 135 Euro zusätzlich in diesem Bereich für Menschen, die bedürftig sind. Wir haben auch für Familien ein Sonderprogramm aufgelegt. Herr Baldauf, Sie haben hier gesagt, zum Beispiel sind Rentnerinnen und Rentner betroffen. Da haben Sie vollkommen recht. Wenn sie einen Mietkostenzuschuss bekommen, dann bekommen sie auch eine Erhöhung. Das sagen wir. Sie sagen, man solle die Pendlerpauschale verringern. Das nützt Rentnerinnen und Rentnern nun einmal nichts, sondern das nützt nur einer bestimmten Klientel und nicht allen. Da sieht man, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, hier Klientelpolitik machen wollen (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) und sich nicht um die Menschen kümmern, die tatsächlich von diesen Maßnahmen betroffen sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Unglaublich!) Zur Mehrwertsteuer wurde schon gesagt – es gab einen Zwischenruf von Herrn Schreiner –, wir würden an der Mehrwertsteuer festhalten wollen. Ja, mein Gott, wie lang haben Sie regiert und wie oft haben Sie die Mehrwertsteuer aus sozialen Gründen vonseiten der CDU gesenkt? – Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass das einmal geschehen wäre. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Wenn Sie das jetzt hier in den Vordergrund stellen, ist das auch falsch. Meine Damen und Herren, wir reagieren. Wir machen uns auch Sorgen um die, die diese Gaspreise nicht zahlen können, aber was Sie hier aufbauen – der kleine Horrorladen der CDU –, (Unruhe bei der CDU) ist im Moment bestimmt nicht das Richtige an Möglichkeiten, nach draußen zu agieren. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn. (Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christian Baldauf und Johannes Zehfuss, CDU – Glocke des Präsidenten)
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, und guten Morgen CDU! Genau vier Wochen nach der von uns initiierten Aktuellen Debatte mit dem Thema „Explosionen von Energie- und Benzinpreisen“ ist auch die CDU aufgewacht und beantragt nun ebenfalls eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema. Aber gut, es ist ja nicht falsch, weiterhin über die hohen Energiepreise zu diskutieren. Das Problem hat in den letzten vier Wochen tatsächlich nichts von seiner Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil, der Verivox-Verbraucherpreisindex für Strom ist seit Dezember noch einmal kräftig gestiegen und liegt nun bei 38,8 Cent pro Kilowattstunde. Vor einem Jahr waren es gerade einmal 29,3 Cent. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Für eine vierköpfige Familie bedeutet das 360 Euro Mehrkosten im Jahr allein für Strom. Der Verivox-Verbraucherpreisindex für Gas liegt nun bei 14,2 Cent, vor einem Jahr waren es 5,8 Cent. Werte Kollegen, für eine Familie mit Einfamilienhaus sind das fast 1.700 Euro Mehrkosten im Jahr für Gas. (Abg. Michael Frisch, AfD: Unglaublich!) Nicht umsonst fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband Maßnahmen, um die Bürger schnell zu entlasten. Auch die CDU im Bundestag hat nun einen Antrag angekündigt, der Entlastungen für die von steigenden Energiepreisen gebeutelten Bürger vorsieht. Zumindest bis gestern, 16. Februar, lag dieser Antrag aber noch nicht im Wortlaut vor. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Doch, doch!) Man weiß nur, was die CDU in markigen Presseerklärungen verkündet hat. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich habe ihn dabei, ich kann ihn Ihnen geben!) Die Abschaffung der EEG-Umlage soll zum 1. Juli 2022 erfolgen. Die Umsatzsteuer von 19 % auf Strom, Gas und Fernwärme soll für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % sinken. Die Stromsteuer soll auf den EU-Mindeststeuersatz abgesenkt werden. Die Pendlerpauschale soll von derzeit 30 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Schließlich will die Unionsfraktion angeblich den Einkommensteuertarif an die hohe Inflation anpassen, um damit Effekte der sogenannten kalten Progression abzufedern. Während die CDU-Bundestagsfraktion aber außer markigen Sprüchen und Ankündigungen noch nichts geliefert hat, gibt es bereits seit über drei Monaten einen Antrag der AfD im Bundestag mit dem Titel „Heiz- und Stromkostenanstieg stoppen – Staatliche Abgaben auf Energie senken“. Die wichtigsten Punkte aus diesem Antrag: eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer, eine Senkung nicht nur der Stromsteuer, sondern aller Energiesteuern, insbesondere der auf Benzin und Diesel, und die Streichung der EEG-Umlage auf den Strompreis. Das sind die drei Punkte, die jetzt plötzlich so oder so ähnlich auch die CDU will. Darüber hinaus hat die AfD im Bundestag eine Anpassung der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt an die gestiegenen Energiepreise und nicht zuletzt die Abschaffung der CO -Abgabe beantragt. Weitere Forderungen habe ich bereits in der Aktuellen Debatte im Januar dargelegt. Wir brauchen ein Moratorium für alle Klimaschutzauflagen, die kostenwirkend steigen. Die bisherigen Klimaschutzpakete von Bund und EU müssen auf ihre Inflationswirkung hin überprüft werden. Als besonders problematisch sehen wir die Regulierung des CO -Flottenausstoßes für Kraftfahrzeuge an. Auch einen angemessenen Ausgleich der sogenannten kalten Progression habe ich hier bereits im Januar gefordert. Werte Kollegen, der Antrag, der uns hier vorliegt, ist erneut ein Antrag, bei dem die CDU jetzt die Folgen dessen bekämpft, was sie noch als Kanzlerinnenpartei selbst auf den Weg gebracht hat. (Beifall der AfD) Er ist eine billige Kopie unserer Aktuellen Debatte der letzten Plenarsitzung. Ich denke, bevor die CDU programmatisch bei der AfD wildert, sollte sie erst einmal 16 Jahre Merkel-Regierung gründlich aufarbeiten. Ansonsten bleibt sie unglaubwürdig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte zeigt uns, nachdem wir auch im Januar über diese Situation und dieses Thema gesprochen haben, dass alle Bevölkerungsschichten in Deutschland, aber auch in Europa unter den veränderten Rahmenbedingungen zu leiden haben bzw. sich dieser Herausforderung stellen müssen. Als ich mir eben den Antragsteller angehört habe, habe ich mir erst einmal die Frage gestellt, ob dieses Konzept auf einen Bierdeckel passt, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schnapszettel, Schnapsidee!) den der neue Fraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag einmal vor 20 Jahren kreiert hat. Da stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese Forderungen alle auf den Bierdeckel passen oder eine grundlegende Konzeptänderung bei der CDU überhaupt im Sinne ist. Wenn wir über dieses Thema reden, dann stelle ich mir auch die Frage, wenn man diesen Forderungskatalog, wie Herr Baldauf ihn heute benannt hat und er auch in den letzten Tagen in der Presse und den sozialen Netzwerken thematisiert worden ist, ob das dieser Herausforderung überhaupt Rechnung trägt, indem man einzelne kleine Rädchen versucht zu verändern und dem einen oder anderen einen Geldbetrag zugutekommen lässt, oder wir grundsätzlich darüber diskutieren müssen, wie wir dieser Herausforderung der steigenden Energiepreise begegnen bzw. überhaupt die Energie in Deutschland für unsere Bevölkerung, für unsere Rentner, aber auch für unsere mittelständische Wirtschaft und für unsere Pendler, die sich jeden Tag dieser Herausforderung stellen müssen, bezahlbar halten? Wenn wir dann feststellen, dass wir in Deutschland auf der einen Seite gewisse Dinge abschalten, mit denen wir in der Vergangenheit Energie produziert haben, und versuchen, unserer Abhängigkeit mit erneuerbaren Energien gegenzusteuern, da auf einem wirklich guten Weg sind und auch die neue Bundesregierung Konzepte und Initiativen startet, um erneuerbare Energien noch weiter auszubauen, dann müssen wir aber auch feststellen, dass wir nach wie vor auf Energie aus dem Ausland angewiesen sind. Wenn wir dann schauen, was in den letzten Jahren mit dieser Perspektive des Abschaltens unternommen worden ist, dann muss man schon heute noch einmal den einen oder anderen Akteur benennen, der vielleicht nichts gemacht hat. Da war ein Bundeswirtschaftsminister wie Peter Altmaier, der nichts gemacht hat. Wenn wir dann schauen, welche Fraktionen im Deutschen Bundestag, die jetzt an der Regierung sind, agiert haben und mit welchen Anträgen sie in den letzten Legislaturperioden an den Start gegangen sind, die jetzt auf einmal von der CDU-Opposition im Deutschen Bundestag übernommen werden, dann ist festzuhalten: Sie hatten die Möglichkeit, die EEG-Umlage abzuschaffen. Es wurden in der letzten Legislaturperiode von den jetzt amtierenden Fraktionen im Deutschen Bundestag, die die Regierung stellen, Anträge eingebracht, die aber fortlaufend von Ihnen, von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, immer abgelehnt worden sind. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich dann auf der einen Seite höre, dass Sie Mehrwertsteuersenkungen fordern, dann frage ich mich, wo ist denn überhaupt dieses Konzept der CDU in Deutschland, die dann aber auf der anderen Seite fordert, dass zum Beispiel Lebensmittel von 7 auf 19 % höher besteuert werden? (Unruhe bei der CDU) Bei der Energiebepreisung wollen Sie die Mehrwertsteuer senken, aber auf der anderen Seite – der Kollege Zehfuß weiß genau, wovon ich rede – setzt sich die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin mit einer BorchertKommission und einer Zukunftskommission für Lebensmittel-Steuererhöhungen ein und treibt damit die Verbraucherpreise in Deutschland auf der anderen Seite in die Höhe. (Zurufe von der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind keine Konzepte, die Deutschland weiterbringen. Das sind keine Konzepte, die dem Verbraucher, dem Bürger in Deutschland oder in Rheinland-Pfalz aus dieser Misere bzw. aus diesem Handlungsfeld helfen werden. Wir müssen daran arbeiten, dass wir Energie zu bezahlbaren Preisen in Deutschland herstellen. Dazu gehört ein Netzausbau. Dazu gehört auch die Digitalisierung. Wir müssen weiter erneuerbare Energien produzieren. Man kann dann nicht in einer Bundesregierung wie in der Vergangenheit zum Beispiel das Thema „Biogas“ so an die Wand fahren und so links liegen lassen, um erneuerbare Energien 24 Stunden sieben Tage die Woche zu ermöglichen. Da hat die ehemalige Bundesregierung versäumt, zum Beispiel den Betreibern in der Sparte der Biogasenergieerzeugung weitere lukrative Angebote zu machen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher müssen wir nicht nur an den einzelnen Stellrädern versuchen zu drehen, sondern wir müssen zum Beispiel auch jetzt für den Ukrainekonflikt Lösungen erarbeiten und großpolitisch daran arbeiten, dass dort weiter Friede herrscht und wir weiter Energie aus dem Ausland beziehen können. Damit können wir dazu beitragen, unseren Wohlstand, aber auch unsere mittelständische Wirtschaft zu stärken, um Arbeitsplätze zu erhalten. Letztendlich gehört dazu auch ein europäisches Konzept, das in der Vergangenheit nicht im Mittelpunkt der Bundesregierung stand. Mittelpunkt der jetzigen Bundesregierung ist es aber, europäische Energiekonzepte zu erarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte habe ich mit Spannung verfolgt, zeigt sie mir doch ein Stück weit, wie in dieser Republik Deutschland die Regeln verteilt sind. Die Opposition haut auf die Regierung. Dann wechselt sie und es wird vorgeworfen, was die vorherige Regierung versäumt hat. Am Ende des Tages gehen wir hier auseinander, aber es hat sich eigentlich nichts getan. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Im Kern wurde das Problem im Rahmen dieser Debatte nicht gelöst. Herr Braun, wenn Sie jetzt natürlich die Position der Regierung verteidigen – wahrscheinlich hätten Sie vor einem Jahr anders gesprochen – und vom kleinen Horrorladen der CDU sprechen, dann muss man schon zur Kenntnis nehmen, dass die Verbraucher im Schnitt im Januar 20,5 % mehr für Haushaltsenergie und Sprit zahlen mussten als noch ein Jahr zuvor. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich rede nur von den Maßnahmen!) 20,5 %! Das ist echt viel, wenn man sich einmal ansieht, was der Durchschnittsdeutsche oder der sogar unter dem Durchschnitt verdient. Nehmen wir einmal jemanden in der Kulturbranche, in der Gastronomie oder im Einzelhandel, der mit einem Bruttogehalt von 1.600 bis 2.500 Euro im Monat nach Hause geht. Es ist schon krass, wenn man 20,5 % mehr Energiekosten hat, weil das vom Netto und nicht vom Brutto abgeht. Da bleibt nicht viel übrig. Das werden wir dann bei den Kommunen erleben. Ich vermute schon, dass wir im Sozialbereich drauflegen müssen, weil es mehr Aufstockungsanträge geben wird. Deshalb hat das Thema der Energiepolitik schon eine Relevanz. Herr Braun, deshalb fand ich Ihren Vorwurf der Klientelpolitik, den Sie in den Raum gestellt haben, an der Stelle schon ein Stück weit hart (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer macht denn den ganzen Tag Energiepolitik?) – das muss ich deutlich sagen –, weil das breite Schichten der Bevölkerung trifft. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind wie ich am Sonntag in Berlin gewesen. Wir haben die Rede des neuen Bundespräsidenten verfolgt. Er hat sich an einer Stelle an Professor Trabert gewandt, der aus Mainz kommt. Er hat in seiner Rede gesagt, die Lage der Ärmsten verdiene mehr Aufmerksamkeit in unserem Land. Ich fand es sehr erstaunlich, dass er das in den Fokus seiner Rede gelegt hat. Frau Schmitt, Sie waren auch da und haben die Rede verfolgt. Das war ein wesentlicher Teil, in dem er darauf hingewiesen hat. Frau Kollegin Köbberling, deshalb fand ich es ein bisschen dünn zu sagen, unser – ich sage einmal – haushalterisches Ziel muss gehalten werden, um die energiepolitischen Wenden vollziehen zu können. Deshalb gehen wir nicht an die Mehrwertsteuer heran. Frau Kollegin, die Mehrwertsteuer ist mehr oder weniger die unsozialste Steuer, die wir haben, weil sie eben die Breite der Bevölkerung in allem trifft. Daher verweise ich noch einmal darauf, was Herr Kollege Weber eben gesagt hat. Deshalb ist es richtig, dass es Bereiche gibt, in denen die Mehrwertsteuer abgesenkt ist, wie bei Lebensmitteln. Der Sinn liegt darin, dass die, die schon weniger Einkommen haben, dann natürlich, weil sie konsumieren müssen – das ist keine freiwillige Frage –, weniger Steuern zahlen müssen. Deshalb ist es nicht irrelevant, ob die Mehrwertsteuer bei gestiegenen Energiepreisen so ist wie sie ist, sondern es ist eine soziale Frage, wie die Mehrwertsteuer an der Stelle ausgestaltet wird. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Herr Braun, da können Sie den Kopf schütteln, aber wenn man den Auftrag des Bundespräsidenten ernst nimmt – ich tue das zumindest an der Stelle –, dann müsste man schon darauf hinweisen, dass hier ein Punkt wäre, an dem akute Not besteht. Über die Mehrwertsteuer hat man einen Schlüssel in der Hand, dass man auf diese gestiegenen Preise reagieren kann. Es wurde schon auf die EEG-Umlage eingegangen. Mich hat gewundert, dass die FDP das gerade in der Debatte nicht erwähnt hat – dies vielleicht aus Respekt vor dem Koalitionspartner –, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber ich habe es heute Morgen noch einmal nachgelesen. Soweit ich weiß, kommt sogar von Herrn Lindner der Vorschlag, das zum 1. Juli abzusenken. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das freut mich. Ich freue mich an der Stelle, dass die Liberalen in der Koalition dort sozusagen den sozialen Part übernehmen. Das muss man an der Stelle einmal lobend erwähnen; (Beifall der FREIEN WÄHLER) denn es ist der richtige Ansatz, die EEG-Umlage auszusetzen, und das idealerweise zügig. Da kann ich eigentlich nur gerichtet an die SPD das Votum erwarten, dass man wirklich schon zum 1. Juli und nicht zum Ende des Jahres dazu übergeht, das auszusetzen. Herr Braun, ich weiß, dass die Grünen das ablehnen. Deshalb schütteln Sie auch den Kopf. Das ist der wunde Punkt Ihrer Koalition, aber ich glaube, Herr Lindner ist auf dem richtigen Weg. Der 1. Juli wäre der richtige Zeitpunkt. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die SPD dem zustimmt – ja, da können Sie den Kopf schütteln –, haben Sie ein Problem, aber das ist sicherlich ein weiterer Schritt zur Lösung der Energieprobleme für die Menschen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch völliger Unsinn!) Meine Damen und Herren, insofern bleibt am Ende der Debatte eigentlich nur zu sagen: (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Unsinn!) Senken Sie die Mehrwertsteuer. Ich glaube, das wäre der ideale Schritt, um schnell eine Lösung für die Probleme der Menschen zu erzielen. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.
Katrin Eder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn halten wir fest – darin sind wir uns alle einig –: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht der Auslöser für die steigenden Energiepreise. (Heiterkeit bei der AfD) Preistreiber sind – die Ursachen wurden auch von Herrn Baldauf benannt – die fossilen Energieträger. Daher müssen wir die Erneuerbaren in unserem Land und deutschlandweit weiter ausbauen, um unsere Abhängigkeit von fossilen Importen zu reduzieren; denn wir müssen die Erneuerbaren – Herr Weber hat es benannt –, wirklich alle Erneuerbaren – Sonne, Wind und Bioenergie – ausbauen, um eine sichere, saubere und bezahlbare Stromversorgung zu generieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Dies vorangestellt lassen Sie mich nun etwas zu den Preisentwicklungen im Detail sagen. Es wurde hier schon viel dazu gesagt, wie die aktuellen Prognosen und der Ist-Stand der Energiepreisentwicklung für private Haushalte im Moment sind. Wir reden von einem Anstieg des durchschnittlichen Strompreises zum Jahresbeginn 2022 gegenüber dem Jahresmittel 2021 um ca. 12 %. Für den durchschnittlichen Erdgaspreis wird sogar ein Anstieg um 83 % erwartet. Der durchschnittliche Strompreis erhöht sich für kleine bis mittlere Industriebetriebe demnach zum Jahresbeginn gegenüber dem Jahresmittel 2021 um 27 %. Die Heizölpreise stiegen laut Statistischem Bundesamt zum Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr um ca. 52 %. Nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern weltweit haben sich aber die Preise für fossile Energieträger in den zurückliegenden Monaten deutlich erhöht. Ursache für die aktuellen Preisanstiege insbesondere beim Erdgas – auch das wurde hier schon benannt – sind einmal der Energiebedarf nach der Corona-Pandemie, zum anderen die Gasfördermengen, weil zum Beispiel in Norwegen große Förderanlagen ausgefallen waren oder die Niederlande schrittweise aus der Erdgasförderung ausgestiegen sind, aber natürlich auch Marktspekulationen oder die schon erwähnte Ukrainekrise, die hier ihren Beitrag liefert. In Bezug auf diese erheblichen Preisanstiege an den globalen Energiemärkten wirken sich dagegen die viel diskutierten CO -Bepreisungen in Deutschland mit ca. 0,55 Cent pro Kilowattstunde beim Erdgas oder mit ca. 1 Cent pro Kilowattstunde beim Heizöl in der Wärmeerzeugung eher gering aus. Um es klarzustellen: Die Energiepreise bilden sich an den Märkten – das sollen sie auch weiterhin tun –, aber kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen sind bei den preislich veranlassten Bestandteilen, wie bei den Umlagen, vorbehaltlich der Haushaltslage denkbar. Aktuell werden dazu im Bundesrat verschiedene Maßnahmen diskutiert. In dieser Woche hat bereits der zuständige Bundestagsausschuss getagt. Es wurde eben schon die Abschaffung der EEG-Umlage benannt. Der Bundeswirtschaftsminister hat in dieser Woche davon gesprochen, dass bereits im Sommer die EEG-Umlage abgeschafft werden soll. Wir müssen dann aber auch sicherstellen und gesetzlich regeln, dass diese Abschaffung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sie haben benannt, was alles im Bundesrat diskutiert wird. Natürlich beteiligen wir uns an dieser Debatte. Es wurde bereits gesagt, dass insbesondere finanzschwache Haushalte stärker unterstützt werden. Die Bundesregierung hat hierzu bereits verschiedene Vorhaben angekündigt, mit denen die sozialen Folgen abgemildert werden sollen. Zu nennen ist hier unter anderem das geplante Heizkostenzuschussgesetz 2022 mit einer Dynamisierung. Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch auf einen Punkt hinweisen, der noch gar nicht angesprochen wurde. Was machen wir im Land? – Wir arbeiten sehr eng zusammen – ich bin wirklich sehr stolz darauf, dass es in RheinlandPfalz eine so wunderbare Kooperation gibt – und geben jährlich 1,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wir haben bundesweit eine der stärksten Verbraucherzentralen im Hinblick auf die Energieberatung und liegen auf Platz 2 hinter Nordrhein-Westfalen. Bereits seit dem Jahr 2013 unterstützt die Landesregierung das Projekt „Energiearmut vorbeugen“ der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Diese mehrstufige systemische Beratung reicht von der Mediation zwischen Kunde und Energieversorger über die technische Energieeinsparberatung bis hin zur Energierechtsberatung. Seit der Corona-Pandemie wurde die Beratung um ein landesweites telefonisches Angebot erweitert. Auswertungsergebnisse zeigen die Wirksamkeit des Angebots. In knapp 60 % der Beratungsfälle konnte erreicht werden, dass bestehende Stromsperren aufgehoben wurden. In 70 % der Fälle konnten angedrohte Stromsperren abgewendet werden. Ende des Jahres 2020 hatte die damalige Ministerin Ulrike Höfken mit den Grundversorgern Gespräche zur Verhinderung von Stromsperren aufgenommen. Ich habe in einem Gespräch mit der Verbraucherzentrale in der vorletzten Woche fest geplant, diese Gespräche wieder aufzunehmen, um zu schauen, wie wir verhindern können, dass Menschen den Strom, die Energie abgedreht bekommen. Ich erwähnte es eingangs bereits, das globale Phänomen stark fluktuierender Energiepreise führt uns immer mehr vor Augen, wie die Abhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe ist. Dauerhaft wirksame Maßnahmen gegen die Abhängigkeit unserer Energieversorgung von Drittstaaten und gegen die stark schwankenden Preise auf den Weltmärkten stellt der konsequente Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien dar. Der Ausbau der Erneuerbaren trägt grundlegend zur Sicherung der Energieversorgung unseres Landes bei und ermöglicht es, die Energiepreise mittel- und langfristig für alle Verbrauchergruppen planbar und bezahlbar zu gestalten. Die erneuerbaren Energien haben in den zurückliegenden Jahren bereits nachweislich einen preissenkenden Effekt auf unsere Börsenstrompreise entwickelt. Die aktuelle Energiepreisentwicklung ist ein Hinweis darauf, dass wir die Erneuerbaren im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor aus energiewirtschaftlicher Sicht schneller als bisher auf regionaler, nationaler und auch globaler Ebene ausbauen müssen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Baldauf.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine solche Debatte ist immer wieder bezeichnend für die Arbeit dieser Landesregierung und der regierungstragenden Parteien. Wir diskutieren mal, wir überlegen mal, wir beraten mal. (Zurufe von der SPD) Ich kann Ihnen nur sagen, die Energieversorger diskutieren nicht. Wenn die Kosten nicht bezahlt werden, dann wird der Strom abgestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich war die Tage bei der Tafel in Ludwigshafen. 1.000 Haushalte nehmen deren Leistungen in Anspruch, davon sind ca. 200 mit der Frage, wie ich meine Energiepreise bezahlen kann, betroffen. Dann kommt Herr Braun und sagt, Energiekostenzahler hätten Pech. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) – Das haben Sie hier gesagt. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Pendlerunterstützung sei Klientelpolitik. Rentnerpolitik sei Klientelpolitik. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die CDU macht Klientelpolitik für Familien, Unternehmer, Rentner, für all diejenigen, die diese Preise nicht bezahlen können. Darauf sind wir auch stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Besonders interessant ist, dann diskutieren wir ein bisschen im Bund, dann diskutieren wir ein bisschen hier. Vielleicht haben Sie schon gemerkt, was uns vielleicht nicht so freut, aber was nun einmal Fakt ist, dass Sie sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Verantwortung tragen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man merkt, dass Sie keine tragen!) Ich möchte von Ihnen hier und heute wissen, welche kurzfristigen Maßnahmen Sie in diesem Land ergreifen, damit die Preise von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: Genau!) Frau Eder, Sie haben nur von mittel- und langfristig gesprochen. Was ist denn eigentlich mit dem Landesentwicklungsprogramm? Mir würden viele andere Dinge einfallen. Wo sind denn die wegweisenden Ideen für eine Energiewende hier in RheinlandPfalz? (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei der CDU garantiert nicht!) Ich höre immer nur: Wir sind ein kohlestromfreies Land. – Ja klar, weil wir den Strom aus Mannheim und Bexbach bekommen, aber wir haben ihn doch immer noch nicht in der hundertprozentigen Ausgestaltung hier im Land. (Glocke des Präsidenten) Ich kann Ihnen nur sagen, wer diese Meinung vertritt, dass wir Klientelpolitik für diejenigen betreiben, die es nicht bezahlen können, der ist in höchstem Maß unsozial. Ich kann nur sagen, ich würde mich sehr freuen, Frau Ministerpräsidentin, wenn auch Sie einmal hierzu etwas sagen würden, weil das, was wir bisher geliefert bekommen haben, ein Schlag ins Gesicht all derer ist, die es nicht bezahlen können. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Das war gerade ein schönes Beispiel dafür (Abg. Marcus Klein, CDU: Wie man es gut macht! Genau!) – wenn einer noch eine Frage hat –, was eigentlich Populismus ist. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch von der CDU – Zuruf aus dem Hause: Es ist Populismus, wenn man sich um die Bürger kümmert! Unglaublich!) „Kurzfristige Maßnahmen“ zur Energiekostensenkung in Rheinland-Pfalz kann es nicht geben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wofür sind Sie eigentlich gewählt? – Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Es gibt eine langfristige Politik zur Stabilisierung der Energiepreise, die sich vor allem auf die Förderung regenerativer Energien bezieht. Es gibt eine sehr aktive Politik zum Verbraucherschutz. Es gibt natürlich Unterstützungsmaßnahmen – insbesondere auch der sozialdemokratischen Parteien –, was die Bundesebene und die internationale Ebene angeht. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Dann nennen Sie doch mal Details! –
Michael Frisch AfD
Funktioniert ja alles hervorragend!) Ihre Frage aber, was tun Sie kurzfristig in Rheinland-Pfalz, um die Energiepreise zu senken, (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Ja, was tun Sie denn?) ist Populismus. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ist die Ampelkoalition der Meinung, Energieversorgung darf kein Luxusgut sein. Daher unterstützen wir die genannten Anstrengungen der Bundesregierung wie einen Heizkostenzuschuss, die Abschaffung der EEGUmlage und die internationalen Bemühungen. Wir tun auch einiges in Rheinland-Pfalz selbst – die Ministerin hat das gesagt –, zum Beispiel mit dem Programm „Energiearmut vorbeugen – Energiekostenberatung“. Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Herr Minister Schweitzer, ist schon seit einem Monat im Gespräch mit Energieversorgern, mit Sozialverbänden, mit Verbraucherschützern, (Abg. Dirk Herber, CDU: Also geht es doch, oder geht es nicht?) um die Menschen, die von diesen kurzfristigen Insolvenzen betroffen sind, vor der Abschaltung ihrer Stromversorgung zu bewahren. Die zweite Runde dazu findet im März statt. Das ist bereits am Laufen. Ich möchte aber auch noch ein Wort zu unseren Unternehmen verlieren. Ich hatte schon in der letzten Plenardebatte berichtet, dass die SPD ziemlich viel in Unternehmen in Rheinland-Pfalz unterwegs ist. Wir sind wirklich beeindruckt davon, wie stark unsere Unternehmen in RheinlandPfalz den Weg der Dekarbonisierung über eine Eigenstromversorgung gehen. Die BASF zum Beispiel setzt mit Offshore-Anlagen sehr stark auf Windkraft. Wir waren letzte Woche zum Gespräch mit Frau Dr. Nikolaus bei Boehringer. Die bauen eine ganz hochmoderne Anlage zur (Glocke des Präsidenten) Energieversorgung mit Altholz, von dem sie ziemlich viel haben. Das wird 80 % der Energiekosten senken. Die restlichen 20 % erfolgen über Photovoltaik. Diesen Weg müssen wir weiter begleiten, zum Beispiel durch den Abbau von bürokratischen Hürden. Der Ausbau der regenerativen Energien ist also der Schlüssel zur Abdeckung der Energiepreise. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dr. Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um genau da weiterzumachen, will ich noch einmal feststellen, Herr Weber hat gesagt, Altmaier hat nichts gemacht. Schön wäre es gewesen. Er hat es die ganze Zeit blockiert. Hätte er nichts gemacht, wären wir ein ganzes Stück weiter, aber er hat die Energiewende blockiert. Was wir hier alle gemeinsam sagen, zumindest von der Regierungsbank und den sie tragenden Fraktionen – nicht Parteien, Fraktionen sind das –, ist, es kann jetzt nur mit erneuerbaren Energien günstiger werden. Öl und Gas werden nicht mehr günstiger werden. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Die Atompartei soll jetzt mal ruhig sein. Daher ist also eindeutig – das wissen auch Sie in der CDU –, nur mit Erneuerbaren können wir günstiger werden. Von Klientelpolitik habe ich gesprochen, weil Sie sich – gerade der Fraktionsvorsitzende der CDU – die ganze Zeit hingestellt und verhindert haben, dass es einen Ausbau der Erneuerbaren gibt, und weil Sie für bestimmte Leute, nämlich für die Windkraftgegner, die ganze Zeit Politik gemacht haben, sich dann aber hier hinstellen und sagen: Jetzt ist der Strom teurer geworden. Jetzt mach mal was, liebe Landesregierung. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Wer verdient das denn vor Ort?) Punkt zwei, Herr Baldauf: Rentnerinnen und Rentner hier zu nennen, ist total richtig, aber die Erhöhung der Pendlerpauschale nützt Rentnerinnen und Rentnern, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) und, Herr Wefelscheid, auch denen, die obdachlos sind, um die sich der Präsident jetzt gemeinsam mit Herrn Trabert kümmern will, (Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU) eben nichts. Man muss doch benennen, dass Sie hier ein Horrorszenario aufbauen, was Sie alles machen wollen – die Mehrwertsteuer senken –, und hinterher beschweren Sie sich, dass wir Projekte im Nahverkehr nicht durchführen können, weil keine Steuereinnahmen da sind. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Oooh!) Meine Damen und Herren, das ist wirklich Populismus, und das hat auch die SPD-Kollegin klar gesagt. Deswegen müssen wir eine Debatte führen, wie wir den armen Leuten helfen können. Das machen wir mit dem Heizkostenzuschuss. Das erwähnen Sie nicht gerne – Sie haben es kurz einmal erwähnt –, aber da sind wir gezielt unterwegs. Noch einmal an die FW: Auch die EGG-Umlage ist doch um fast die Hälfte, um 43 %, gesenkt worden, (Zurufe der Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, und Michael Frisch, AfD) und jetzt wollen wir sie abschaffen. Nachdem das überall verkündet worden ist, kommen Sie und haben die Idee, sie abzuschaffen. Manchmal müssen Sie eben ein bisschen schneller sein, um Politik von vorne machen zu können und nicht hinterherzulaufen, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD –
Michael Frisch AfD
Komplette Realitätsverweigerung! –
Michael Frisch AfD
Ihre Politik funktioniert ja hervorragend! Es wird immer teurer!)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Wie bereits vorhin gesagt, die CDU muss die 16 Jahre Merkel-Regierung erst einmal gründlich aufarbeiten, bevor sie glaubwürdig werden kann. Herr Baldauf, Sie haben eben gesagt, die CDU macht familienfreundliche, bürgerfreundliche Politik. Ich will Ihnen etwas sagen. Im Jahr 2005, als die CDU an die Regierung gelangte, lag der Strompreis für Verbraucher bei 18,7 ct/kWh und der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen daran bei 40 %. Im Jahr 2021, als die CDU endlich abgewählt wurde, lag der Strompreis für Verbraucher bei 31,7 ct/kWh und der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen daran bei 51 %. Sie haben 16 Jahre lang der stetigen Erhöhung der EEG-Umlage und der stetigen Erhöhung der Netzentgelte tatenlos zugesehen und bringen dann heute einen solchen Antrag. Peinlich, peinlich, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Zusätzlich hat die CDU in einer populistischen Kehrtwende im Jahr 2011 die unselige Entscheidung zum Atomausstieg durchgesetzt. Damit wurde eine sichere, umweltfreundliche und vor allem kostengünstige Energiequelle zu Unrecht ins Abseits gestellt. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Das fällt uns jetzt auf die Füße, meine Damen und Herren, und ich bin gespannt, wann die Diskussion hierüber endlich die CDU erreicht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER hat der Abgeordnete Wefelscheid das Wort.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Runde dachte ich eigentlich, dass wir in der zweiten Runde zur Versachlichung übergehen, aber was ich insbesondere von der Kollegin Köbberling gehört habe, war eigentlich mit dem Erdbohrer bis zum Kern gebohrt. Sorry, aber wir haben über die Frage der sozialen Gerechtigkeit der Mehrwertsteuer diskutiert. In der Erwiderung im zweiten Lauf kommen Sie dann damit, wie toll die Lage doch bei großen Unternehmen ist, die das Geld haben, um zu investieren. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Die Attitüde „Partei der sozialen Kälte“ hatte ich eigentlich bei einer anderen Partei, zumindest historisch, verortet, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) die sich in dieser Debatte umetikettiert; (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! – Zuruf aus dem Hause: Er fühlt sich angesprochen! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten –
Marco Weber FDP
Karneval ist nächste Woche!) denn diese Sache hat wenig zu tun mit Populismus. Es geht wirklich im Kern darum, dass den Menschen geholfen wird. Dort muss man ansetzen und nicht darauf verweisen, dass die, die viel haben, die investieren können, ihre Probleme lösen können. Im Übrigen ist es auch nur punktuell richtig; denn wenn Sie die Glasindustrie nehmen – da können wir einmal zu RASTAL fahren – oder andere Firmen, in Höhr-Grenzhausen die Keramikindustrie, das ist eine hoch energieintensive Branche. Die leiden massiv. Nehmen Sie die Aluminiumindustrie. Die brauchen billigen Strom, damit sie produzieren können. Da stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Das hat alles Kettenwirkung. Insofern kann man nicht punktuell einzelne Firmen herausnehmen, und zum Rest sagt man, ist egal. Im Kern bleibt es also dabei: Ich glaube, das Problem wird man nur kurzfristig in den Griff bekommen, wenn wirklich zumindest beim Sprit für die Verbraucher die Mehrwertsteuer abgesenkt wird. Die zahlen schon Mineralölsteuer, und es kommt noch eine Steuer obendrauf. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Das sind alles Effekte, die stärker wirken, je höher der zugrunde liegende Preis ist. Da muss man ansetzen. Das ist die Sofortmaßnahme. Senken Sie da die Mehrwertsteuer ab. Das wäre eigentlich eine Forderung, die man von der Sozialdemokratie erwarten müsste und auch darf. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr zum ersten Thema der Aktuellen Debatte. Wir kommen damit zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Kultur in Rheinland-Pfalz stärken – Kulturszene unterstützen, Pandemiefolgen abmildern auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2373 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Winkler. (Staatsminister Roger Lewentz: Es spricht ein Intendant!)
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen zwei Jahre waren keine einfache Zeit für Künstlerinnen und Künstler. Kontakte reduzieren – das ist klar – verträgt sich nicht gut mit vollen Konzertsälen, ausverkauften Theaterrängen, vollen Kinos oder ausgelassenem Tanzen zu Livemusik. Kreative und Kulturinstitutionen haben besonders unter den Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie gelitten. Bei vielen von ihnen haben die nötigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Ebbe in den Kassen gesorgt. Uns als Publikum haben Kunst und Kultur derweil schmerzlich gefehlt. Die Landesregierung hat die schwierige Situation von Künstlerinnen und Künstlern frühzeitig erkannt. Im April 2020 wurde das erste Hilfsprogramm des Landes für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen aufgelegt. Das mittlerweile weithin bekannte Programm „IM FOKUS – 6 Punkte für die Kultur“ hat mit seinen unterschiedlichen Förderlinien für finanzielle Unterstützung einerseits und Sichtbarkeit von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturinstitutionen und Kulturvereinen andererseits gesorgt. Herzstück des „Im FOKUS“-Programms waren die Stipendien für Künstlerinnen und Künstler, die das finanzielle Auskommen beim Erarbeiten neuer Projekte gesichert haben. Auf der digitalen Plattform „Kulturschaufenster Rheinland-Pfalz“ wurden die Ergebnisse aus allen Sparten anschließend der Öffentlichkeit präsentiert. Ergänzt wurde das Stipendienprogramm durch weitere Förderlinien für Kulturvereine, neue Medien in der Kultur, Programmkinos und den Neustart unter veränderten Bedingungen. Im Dezember 2020 wurde zusätzlich die Förderlinie „Lichtblicke“ aufgelegt, um Kulturveranstaltungen sukzessive wieder zu ermöglichen. Das war alles sehr hilfreich. Vielen Dank dafür. Heute wissen wir, dass die Corona-Pandemie seitdem noch über mehr als ein Jahr angedauert hat. Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen nun langsam sinkt und bald erste Lockerungen anstehen, werden sich die Auswirkungen der Pandemie bei den Kulturschaffenden wahrscheinlich noch einige Zeit bemerkbar machen. Tourneen, Konzertreisen oder auch Festivals und Events, die außerhalb von Pandemiezeiten Möglichkeiten für kulturelle Liveerlebnisse bieten, brauchen einen gewissen Vorlauf für die Planung und Organisation. Es ist deshalb gut, dass das rheinland-pfälzische Kulturministerium entschieden hat, noch einmal einige Förderlinien aus dem „IM FOKUS“-Programm zu verlängern, um Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen in den kommenden Monaten Sicherheit und eine verlässliche Perspektive zu geben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) So wird zum Beispiel das Programm „Mobilitätsförderung Kulturbotschafter:innen RLP“ fortgesetzt, um die besonders betroffenen freien professionellen Theater beim Einwerben von Gastspielen zu unterstützen. Ich hoffe sehr, dass die freien professionellen Theater auch mithilfe des Programms im Frühjahr und Sommer wieder viele Gelegenheiten zum Auftreten vor Publikum finden werden. Für Kulturveranstalter gibt es die Fördermaßnahme „Kultur unter veränderten Bedingungen“. Diese Maßnahme gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Programm an die Corona-Bedingungen anzupassen oder zu verschieben, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Zur Unterstützung der Kulturvereine gibt es weiterhin das Förderprogramm zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Strukturen und zusätzlich das „Schutzschild für Vereine in Not“, um finanzielle Notlagen abzuwenden. Dies ist also ein bunter Strauß an Fördermethoden, die alle sehr hilfreich sind. Ich bin Frau Ministerin Binz sehr dankbar, dass sie mit den Maßnahmen für Planungssicherheit, Vereinfachungen im Förderverfahren und gute Perspektiven für das Frühjahr und den Sommer sorgt. Ich hoffe sehr, dass die zusätzlichen Mittel in den kommenden Monaten Möglichkeitsräume für die rheinland-pfälzische Kulturlandschaft eröffnen und wir alle schon bald wieder Kunst und Kultur mit allen Sinnen erleben dürfen. Herr Minister Lewentz hat am Anfang so freundlich dazwischengerufen: Hier steht ein Intendant am Redepult. – Das stimmt, ich bin Kabarettintendant in Bad Ems, und wir haben in den letzten zwei Jahren vielleicht 10 % des Normalprogramms auflegen können und hoffen sehr, dass wir in diesem Sommer wieder loslegen können. Das wünschen wir uns, glaube ich, alle, die im Kulturbereich tätig sind, und deshalb sage ich, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. In der zweiten Runde dann noch mehr. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Kazungu-Haß.
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Ohne uns wird’s still.“ – Dieser Slogan war im Netz als Hashtag oder in den Profilrahmen der Künstlerinnen und Künstler zu lesen. Im öffentlichen Raum schauten uns Gesichter in Schwarz-Weiß an; viele von ihnen kannten wir, aber haben sie schon viel zu lange nicht mehr persönlich getroffen und erlebt. Der Appell wirkte zuerst etwas dramatisch, einige Monate später auf mich allerdings schon fast bedrohlich, und heute müssen wir feststellen, er war und ist in langen Phasen der Pandemie schlicht Realität geworden. Es ist stiller geworden in diesen zwei Jahren, an vielen Orten gänzlich unbelebt. Jetzt sind wir auf dem Weg der Beendigung strikter Maßnahmen, aber obwohl wieder vieles möglich ist dank 2G oder auch 2G-Plus, das Publikum lässt sich eben nicht ein- und ausschalten, und erst recht nicht die Kultur selbst. Zwei Jahre Pandemie haben Spuren hinterlassen. Die Menschen brauchen Zeit, um wieder unbeschwert mit vielen anderen Theater, Musik oder Tanz zu genießen. Museen müssen wieder Platz in der Ausflugsplanung finden, ein Atelierbesuch und eine Galerie wieder Teil der Abendgestaltung werden. Dann sind da die Künstlerinnen und Künstler selbst. Es gibt viele, die ein halbes Jahr, ein Jahr, vielleicht ein paar Monate mehr durchgehalten haben, dann aber doch einen anderen Berufsweg eingeschlagen haben. Es gibt dafür sogar schon ein Wort. „COVID-Klarheit“ nennt man das. In der gesamten Eventbranche gab es massenweise Kündigungen, ebenso in der Gastronomie haben sich viele Menschen einen anderen Job gesucht. Manche werden zurückkommen, andere werden wir vermissen müssen. Mir war es als kulturpolitische Sprecherin zu Beginn der Pandemie wichtig, dass wir schnell strukturiert helfen. Das ist der Landesregierung mit einem gut 15 Millionen Euro schweren Programm auch gelungen. Neben den Mitteln des Bundes, die aktuell noch einmal verlängert werden, standen mit 7,5 Millionen Euro die Einzelkünstlerinnen und -künstler mit den Stipendien im Fokus. Es gab auch Veranstaltungen, viele digital. Die immensen Kraftanstrengungen der gesamten Kulturszene möchte ich hier hervorheben. Sie haben es geschafft, trotz allem, so wichtige Momente für uns zu schaffen. Sie haben trotzdem weitergearbeitet und -produziert. Dafür verdienen Sie alle unseren großen Respekt. (Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Wir werden das FOKUS-Programm in Teilen weiterführen. Es wird ein neues Stipendienprogramm geben, das dauerhaft Teil der Kulturförderung wird. Außerdem können Vereine weitere Unterstützung erhalten. Im Entwurf des Einzelhaushalts 2021 wird jetzt schon sichtbar: Die Kultur bekommt nichts gestrichen; es wird sogar mehr Geld geben. Die Pandemie muss uns eine Lehrmeisterin sein. Kultur braucht Priorität. Zum Schluss der ersten Runde möchte ich mich an die ca. 500.000 Menschen in unserem Land wenden, die in Orchestern und Chören, in Hobbybands und Blasorchestern singen und spielen. Ich möchte die vielen Laienschauspielerinnen und Laienschauspieler ansprechen, Tanzgruppen oder auch unsere Karnevalsvereine: Bitte, kommen Sie bald wieder zurück! Wir brauchen Sie, nicht nur um Ihnen zuzuhören und zuzuschauen. Sie sind in vielen Dörfern unseres Landes der Kit, der alles zusammenhält. Sie geben vielen Kindern und Jugendlichen eine neue, so wichtige Perspektive. Ich weiß das; denn ich war selbst eines dieser Kinder und bin bis heute unendlich dankbar dafür. Wir stehen an Ihrer Seite. Bin ich optimistisch für die Zukunft? – Ich bin es; denn uns ist in den letzten beiden Jahren eines bewusst geworden: Ohne Sie wird tatsächlich alles still. Es wurde oft über die Systemrelevanz von Berufen geredet. Wir leben aber nicht in einem System allein, sondern in einer Gesellschaft, und Sie sind gesellschaftsrelevant. Dem müssen wir als Politik gerecht werden. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Schneid.
Marion Schneid CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kein Zweifel, „Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz stärken“, ich glaube, das wird jeder im Saal direkt unterschreiben können; denn das ist absolut notwendig. Warum? – Das kann ich kurz aufzählen. Die rheinland-pfälzische Kulturförderung pro Kopf liegt seit Jahren auf dem letzten Platz im Bundesvergleich. Verschuldete Kommunen haben im freiwilligen Leistungsbereich kaum noch Spielräume. Statt eines Kulturfördergesetzes will die Ampel einen Kulturentwicklungsplan, das heißt, einen Plan statt konkrete Maßnahmen. Statt Entscheidungen aus einer Hand, wurde der Kulturbereich aufgeteilt auf zwei – wenn man es genau nimmt, sogar auf drei – Ministerien, weil die Gedenkkultur noch einmal extra läuft. Zu alledem kommen die einschneidenden Maßnahmen und Einschränkungen durch die Pandemie bis hin zur Existenzbedrohung für unsere Künstlerinnen und Künstler, und nicht zuletzt noch die Katastrophe im Ahrtal, die für die Menschen im Ahrtal neben allem Leid auch mit Verlust von Kultur und Kulturgütern verbunden ist. Ja, wahrlich, wir müssen Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz stärken; denn was die Ampel macht, ist Kulturförderung auf Sparflamme. (Beifall der CDU) Rheinland-Pfalz ist reich an kulturellem Erbe und einem vielfältigen kulturellen und künstlerischen Angebot. Das gilt im musikalischen Bereich, das gilt für die Bildenden Künste, aber auch auf jedem anderen Gebiet. Dahinter stehen ein großes ehrenamtliches Engagement und eine große Kreativität vieler rheinland-pfälzischer Kunstschaffenden. Seit Jahren setzen wir, die CDU, uns dafür ein, dass es eine angemessene, verlässliche, konkrete Förderung gibt. Dafür reicht die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans aus unserer Sicht erst einmal nicht. (Beifall der CDU) Verlässlichkeit und die dynamische Anpassung von Fördermitteln sind doch gerade im Kulturbereich besonders wichtig. Kulturschaffende müssen ganz oft in Vorleistung treten, um ein Projekt zu starten, und haben immer die Ungewissheit: Kommt die Förderung, oder kommt sie nicht? Auch die Arbeitsplätze im Kulturbereich sind bei Weitem nicht so abgesichert wie in anderen Branchen, und Tarif- und Lohnsteigerungen hinken hinterher. Zu dieser an und für sich schon schweren Situation kam dann Corona. Die Corona-Pandemie hat Kulturschaffende aller Sparten zusätzlich hart getroffen. Im Prinzip sind seit Anfang 2020 die Einkünfte komplett eingebrochen. Seither herrscht ein Auf und Ab mit großen Einschränkungen, Unsicherheit und finanzieller Not vieler Kulturschaffenden. Kultur ist aber für uns alle so wichtig, und deswegen braucht sie auch eine große und gute Unterstützung. Die CDU-Fraktion möchte die Förderprogramme, die von Bund und Land zur Verfügung gestellt wurden, nicht kleinreden. Wir waren und sind für jede Förderung im Bereich Kultur dankbar, weil hier grundsätzlich Nachholbedarf besteht und jede Unterstützung eine Investition in die Stärkung kreativer Potenziale ist. Wir haben allerdings auch gesehen, dass die Fördermittel oft nicht abgerufen werden konnten, weil die Zuschusskriterien nicht stimmen. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es!) Dass Rücklagen zwingend vorher aufgebraucht werden müssen, bevor eine Förderung möglich ist, können wir nicht mittragen, aber über den Antrag „Schutzschild für Vereine in Not“ sprechen wir heute Nachmittag noch einmal. (Beifall der CDU) Des Weiteren gab es ein 6-Punkte-Programm. Ja, hier konnten Arbeitsstipendien beantragt werden als Ersatz für entgangene Einnahmen; doch kann man wirklich unter Druck kreativ arbeiten, und hat man auch Lust dazu, weil man es eigentlich gar nicht darstellen kann? Die aktuell festgelegten 200.000 Euro zur Unterstützung der Kultur im Ahrtal sind wichtig und gut; allerdings kommen sie aus dem Etat der Kulturstiftung, das heißt, sie fehlen an anderer Stelle wieder. Hier hätte man mehr Geld, eine Aufsattelung des Geldes, gebraucht. Bei dem Förderprogramm zur Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich, welches noch einmal verlängert wurde, muss man im Sommer einmal sehen, inwieweit es wirklich angenommen werden konnte. Wir erkennen den guten Willen an, müssen allerdings sagen, dass Programme so ausgestaltet sein müssen, dass Mittel auch abrufbar sind. (Beifall der CDU) Wenn die Kultur unverzichtbar für unser gesellschaftliches Leben ist – das ist sie zweifellos –, dann muss es uns auch wichtig sein, die Kultur- und Kreativwirtschaft entsprechend zu fördern. Mehr in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Rheinland-Pfalz ist durch und durch ein Kulturland mit einer einzigartigen Dichte an Welterbestätten. In einer hervorragenden Broschüre aus dem Jahr 2020, verantwortet von der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und vom Kultursommer, wird Rheinland-Pfalz völlig zu Recht als „Schatzkammer“ bezeichnet. Denken wir dazu nur an die einmaligen römischen Stätten, die Kaiserdome in Mainz, Worms und Speyer, an die Marksburg, die Burg Pfalzgrafenstein, die Reichsburgen Trifels und Cochem, die wunderschöne Burg Eltz, an das Kaiserbad in Bad Ems oder die jüdischen Monumente in Speyer, Mainz und Worms. Selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang auch die Weinkultur genannt werden, ebenso beeindruckende Industriedenkmäler wie die Sayner Hütte, Bibliotheken und Archive oder die vielen Museen mit Kleinoden wie dem Blüchermuseum in Kaub oder dem Museum für Zeit in Rockenhausen. Auch die sicherlich vielen von uns nach den quälend langen Corona-Einschränkungen schmerzlich fehlenden Volksfeste sowie die Musikkultur mit unseren Theatern, den zahlreichen Orchestern und Chören sind unbedingt zu erwähnen. Weil sie mir ein besonderes Anliegen sind, möchte ich in dieser Aufzählung auch die Zeugnisse der Amerika-Auswanderung nicht vergessen, vom Lederstrumpfbrunnen im südpfälzischen Edenkoben sowie dem Thomas Nast-Denkmal in Landau bis zum Hunsrückdorf Gehlweiler als Kulisse für Edgar Reitz’ Filmreihe „Die andere Heimat – Chronik einer Sehnsucht“. Gern erinnern wir als AfD-Fraktion deshalb im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen erneut an die Idee einer Themenstraße „Auf den Spuren der Amerika-Auswanderung“ und deren großes touristisches Potenzial, das es in der Nach-Corona-Zeit unbedingt und endlich umzusetzen gilt. Wie die von der GDKE verantwortete hochkarätige Landesausstellung „Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht“ eindrucksvoll herausgearbeitet hat, war die Region am Rhein zur Zeit der Karolinger, der Salier und der Staufer über Jahrhunderte hinweg eine der politischen, wirtschaftlichen und selbstverständlich auch kulturellen Zentrallandschaften in Europa. „Kultur in Rheinland-Pfalz stärken“, so lautet der erste Teil des Titels dieser Aktuellen Debatte. Nun, Kultur stärkt man nicht, indem man die ganzheitliche Bearbeitung des Politikfelds Kultur zerschlägt; denn die GDKE, die Herausragendes für die Kultur in Rheinland-Pfalz leistet, ist seit dieser Legislaturperiode bekanntlich nicht mehr dem Kulturministerium zugeordnet, sondern wurde ins Innenministerium abgeschoben, offenkundig aus koalitionstaktischen Erwägungen. Die mangelnde Wertschätzung gegenüber der GDKE wird auch sichtbar, wenn man die Regierungsvorlage für den Einzelplan 03 des Innenministeriums genauer unter die Lupe nimmt. Dort werden zahlreiche Ansätze gekürzt. Von den Kürzungen betroffen sind unter anderem die Unterhaltung der Kunst- und wissenschaftlichen Bibliotheken, die Unterhaltung der Kunstund wissenschaftlichen Sammlungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fundberichte, wissenschaftliche Untersuchungen und Ausgrabungen, die Welterbe-Bauhütten und der Zuschuss für die Sanierung der Burg Eltz. Die AfD-Fraktion lehnt all diese Kürzungen entschieden ab. Wir werden das über unsere Änderungsanträge bei den Haushaltsberatungen entsprechend kommunizieren. Zu unserer gemeinsamen Kultur gehören auch die Pflege und Erhaltung des Kulturguts der Vertriebenen und Flüchtlinge im Sinne des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Ich habe mich schon oft dazu geäußert, Sie kennen meine Sichtweise. Die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedlern ist empörend. Dass es anders geht, zeigt unter anderem das Bundesland Hessen. Erst vor wenigen Tagen wurde dort der Haushalt einschließlich eines Auftrags für einen Forschungsbereich an der Uni Gießen zur Gedenk- und Kulturarbeit der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler verabschiedet . Für die hessische Landesregierung ist die Erinnerung an die Vertreibungsgebiete sowie an Flucht und Vertreibung auch sonst ein zentrales Anliegen. Vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2026 werden jährlich 300.000 Euro dafür bereitgestellt. Liebe Kollegen, ich habe Ihnen nun dezidiert aufgezeigt, in welchen Bereichen die AfD-Fraktion dringenden Handlungsbedarf sieht, wenn es darum geht, die Kultur in Rheinland-Pfalz zu stärken. Nicht unerwähnt bleiben soll allerdings auch, dass die Landesregierung mit dem Förderprogramm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der CoronaPandemie“ etwas Gutes auf den Weg gebracht hat. Ich werde später bei der Debatte zum Antrag der FREIEN WÄHLER zum Schutzschild für Vereine in Not noch näher darauf eingehen. Auf das im Titel dieser Aktuellen Debatte außerdem auftauchende Stichwort der Abmilderung der Pandemiefolgen komme ich in der zweiten Runde zu sprechen. Danke sehr. (Beifall der AfD sowie des Abg. Matthias Joa, fraktionslos)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten zwei Jahre haben uns sehr eindrücklich gezeigt, eine vielfältige Kulturszene ist elementarer Baustein einer lebendigen Gesellschaft. Kultur ist immer ein Ausdruck unseres Selbstverständnisses als Menschen. Daher ist sie Gegenstand unseres Alltags, unseres Berufs, unserer Freizeit. Sie ist bereichernd, sie bereichert den gesellschaftlichen Dialog, insbesondere auch den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. Für viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind Kunst und Kultur der Mittelpunkt des Lebens. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich weiß auch, wie schwer es in dieser ganzen Zeit jetzt ist, Kultur lebendig zu halten. Ständig hatten wir neue Vorschriften, ständig musste neu nachgedacht werden, wie wir die Menschen weiter motivieren können, um sie nicht in Depressionen kommen zu lassen. Kultur hilft für den Zusammenhalt. Rheinland-Pfalz ist ein Kulturland und ein an Kultur sehr reiches Land. Wir können stolz darauf sein. Deswegen müssen wir alles tun, um das zu erhalten und zu fördern. Die Pandemie hat uns wirklich sehr viel abverlangt. Ich kann an der Stelle einmal etwas persönlich im Namen meiner Kinder sagen. Sie wussten gar nicht, was sie noch machen sollten. Wie viele ältere Menschen da standen, geweint und gesagt haben, das Einzige, was wir immer haben, ist ein Stück Kultur. Da können wir kommen und uns austauschen. Das ist die Freude am Alltag. Jetzt stehen wir vor den Türen, die verschlossen sind. Wie können wir es hinbekommen, dass auch diejenigen, die in der Kultur tätig sind, dabeibleiben und nicht abwandern in andere Berufe; denn wo ist die Zukunft der Kultur? – Ja, da ist noch Luft nach oben. Ja, wir müssen dafür kämpfen. Auch wir in Rheinland-Pfalz müssen mehr für die Kultur tun. Ich werde mich sehr dafür engagieren, dass wir das im nächsten Haushalt hinbekommen – Luft nach oben ist vorhanden – und uns noch einmal Gedanken machen, wie wir an der Stelle noch etwas mehr tun können. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es mussten die Museen, die Galerien, die Theater und die Schauspielhäuser schließen. Wie viele der am Theater Tätigen habe ich gesehen, die nicht mehr wussten, wovon sie leben sollten, die ihre Ersparnisse aufgebraucht hatten. Die Kulturvereine konnten die Gemeindearbeit nur sehr schwer fortführen. Die Einrichtungen der kulturellen Bildung mussten ihre Angebote – wenn überhaupt möglich – komplett umstellen. Wie wollen Sie kreativ sein, wie wollen Sie kreativ arbeiten, wenn Sie so hart getroffen werden? Die Auswirkungen der Pandemie sind auch in Rheinland-Pfalz bis heute spürbar; denn viele Einnahmequellen sind weggebrochen. Nicht minder schlimm sind die Verluste an kreativem Potenzial durch den Wegfall von Strukturen; denn auch die Strukturen sind eingebrochen. Die Kontaktbeschränkungen haben es einfach nicht zugelassen. Es sind wahrlich große Herausforderungen für die Kulturszene, aber ich kann auch sagen, sie steht nicht alleine da. Meine Damen und Herren, gleich zu Beginn der Pandemie hat sich die Ampelkoalition mit Unterstützungsmöglichkeiten für die Kulturszene befasst; denn es brauchte schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die Landesregierung hat sich umgehend mit dem Start des Programms „IM FOKUS“ dafür eingesetzt. Seit April 2020 werden Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kultureinrichtungen gezielt finanziell unterstützt. Kollege Josef Winkler hat schon sehr viele Einzelheiten dazu gesagt, die ich nicht wiederholen muss. Auch die Fördermittel aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ haben einen großen Beitrag geleistet. Unter tatkräftiger Mithilfe der Kulturberatungsstellen konnten umfangreiche Hygienekonzepte, niedrigschwellige Onlineformate und alternative Angebote erarbeitet werden; denn ein Künstler ist nicht unbedingt ein Techniker. Ein Künstler tut das, was er kann: Er hält die Menschheit zusammen, er hält die Menschen zusammen, er vermittelt die Basis, das, was wir alle brauchen, ein angenehmes Leben. Sie sind nicht die Techniker und nicht dazu da, um Hygienevorschriften schnell umzusetzen. Das haben sie aber getan; sie haben sich viel einfallen lassen. Ständig haben sie wieder versucht, die Menschen zu motivieren. Sie sind in den Dörfern, in den Gemeinden, in den Städten auf die Straße gegangen und haben versucht, ein Stück Kultur zu zeigen. Sie sind hinausgegangen und haben versucht zu musizieren; singen durften sie nicht. Sie sind aber hinausgegangen. Denken Sie an die vielen Chöre, die in den Dörfern viel zum Gemeinwesen beigetragen haben. Auch da, gerade im ländlichen Bereich, müssen wir sehen, dass wir die jungen Menschen dazu bekommen, dass sie wieder in die Chöre gehen. Mein Dank gilt also den vielen kreativen Köpfen, die an der Erarbeitung und Umsetzung maßgeblich beteiligt waren und es immer noch sind. Gott sei Dank, kann man sagen, die rheinland-pfälzische Kulturlandschaft ist resilient. Für uns Freie Demokraten ist klar, vielfältige Angebote von Kunst und Kultur sind Indikatoren, für die wir etwas tun müssen. Im Wirtschaftsministerium unter Daniela Schmitt wird daran effektiv und gut gearbeitet. Die Rahmenbedingungen der Kulturbranche werden verbessert, insbesondere die Netzwerke zur Strukturbildung im ländlichen Raum. Die unternehmerische Basis wird gestärkt, und Interessierte werden an die Förderinstrumente des Landes herangeführt. All das sind wichtige Initiatoren, die unter „Rheinland-Pfalz.Gold“ gebündelt werden und an Fahrt gewinnen. Es sind klare Zeichen an die Kulturszene und die Menschen, die sich dort tagtäglich engagieren, ob beruflich, hauptoder ehrenamtlich. Wir unterstützen sie weiterhin dabei, damit das kulturelle Leben wieder auflebt. Sorgen wir dafür, dass Kunst und Kultur wieder ins Hauptprogramm des gesellschaftlichen Lebens einfließen. Ich danke Ihnen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Hendrik Hering Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon seit Mitte 2020, also schon lange vor meiner Landtagszeit, befasse ich mich als Laienchorsänger und Mitglied in verschiedenen Gremien des Chorverbands Rheinland-Pfalz mit Fördermöglichkeiten für Vereine zur Abmilderung der Pandemiefolgen und habe mehrfach auf Schwachstellen der Richtlinien hingewiesen, auch die Frau Ministerpräsidentin. Unsere Landtagsfraktion hat diese Bestrebungen aufgegriffen. Daher freut es mich sehr, dass die Grünen offensichtlich unseren Antrag zum Anlass genommen haben, das Thema in einer Aktuellen Debatte aufzugreifen. Besonders freut es mich, dass ich dadurch die Argumente unseres Antrags nicht erst am Ende der heutigen Plenarsitzung, sondern zu Beginn vorstellen kann. Das ist ein schöner Vorgriff auf neue Möglichkeiten in der neuen Geschäftsordnung. Unser späterer Antrag zielt auf Vereine, die aber auch für selbstständige Kulturschaffende oft die Grundlage ihres Einkommens sind. Lassen Sie mich kurz auf zwei Programme eingehen. Herr Professor Hardeck hat im letzten Kulturausschuss das Programm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ dargestellt. Es ist ein gutes, zukunftsorientiertes Programm. (Vereinzelt Beifall im Hause) Für besonders wichtig halte ich dabei, dass die Vereine in der digitalen Ausstattung unterstützt werden sollen, und für ganz besonders wichtig, dass auch die Schulungen vorgesehen sind; denn oft sitzen in Vorständen von Vereinen alte Männer, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) die mit digitaler Ausstattung noch nicht viel anfangen können. Die Schulung ist unbedingt wichtig. Wir halten es für sinnvoll, dass dabei auch die Dachverbände eingespannt werden. Mit 500.000 Euro ist das Programm bisher allerdings nicht genügend ausgestattet. (Beifall der FREIEN WÄHLER) An der Stelle muss Nachbesserung folgen. Zum zweiten nenne ich den „Schutzschild für Vereine in Not“, der die finanziellen Probleme aller Vereine lindern soll. Es ist zu begrüßen, dass dieses Hilfsprogramm bis Ende des Jahres 2022 verlängert wurde; doch welcher Vereinsvorstand weiß davon? Auf offiziellem Weg, zum Beispiel über die Internetseite der ADD, kommen Sie nämlich auf eine alte Richtlinie. Nur durch großen Zufall, wenn Sie nämlich zufällig über die Homepage der Stadt Bingen gehen, erreichen Sie die hoffentlich gültige Richtlinie, in der als Endtermin der 30. Juni 2022 steht. Der 30. Juni als Enddatum scheint auf den ersten Blick nicht schlecht gewählt. Ein Normalzustand im Vereinsleben wird bis dahin aber bestimmt nicht zu erreichen sein. Nochmals nenne ich das Beispiel der Laienchöre. Diese müssen auch nach dem Neustart längere Zeit proben und ihre Chorleiter bezahlen, bevor sie wieder erste Auftritte durchführen können, um Einnahmen zu generieren. Wie soll das überhaupt funktionieren, wenn die Choristen nur mit Mundschutz singen dürfen? Ich zitiere eine Mitteilung aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit vom 2. Februar 2022: (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Da es aber auch mit Maske möglich ist zu singen, greifen die vorher genannten Ausnahmen nicht. Es gilt während ihrer gesamten Proben die Maskenpflicht. – Als aktiver Sänger verzichte ich vorsichtshalber darauf, diese Anordnung zu kommentieren. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der FREIEN WÄHLER zwingend notwendig, die Vereine in die Lage zu versetzen, zumindest das Jahr 2022 vollständig überbrücken zu können. Wir fordern deshalb nachher, das Programm bis Ende des Jahres zu verlängern. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ich nenne einen weiteren Punkt, der auch schon angesprochen worden ist. Dass die Landesregierung für dieses Programm 10 Millionen Euro bereitgestellt hat, wirkt auf den ersten Blick großzügig. Bis zum 20. November des letzten Jahres wurden allerdings weniger als 1,2 Millionen Euro der Mittel ausgezahlt. Warum gibt es diese Diskrepanz? Uns ist bewusst, dass die Hilfe des Schutzschilds daran gebunden ist, subsidiär angelegt zu sein. Das bedeutet, dass die liquiden Mittel des Hilfe beantragenden Vereins zuerst aufgebraucht werden müssen. Ein verantwortlich handelnder Vereinsvorstand wird dies aber nur im äußersten Notfall zulassen, weil seine Handlungsfreiheit sonst für die darauf folgende Zeit nicht mehr gegeben ist. Wir fordern daher nachher einen Freibetrag für die Berücksichtigung von Rücklagen. Ich bin sicher, dass die 10 Millionen Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Vielleicht kann man sie auf ein anderes Förderprogramm umschichten. Letzter Punkt: Was ist mit dem Kulturfördergesetz? Oft angesprochen, aber man scheint sich davor zu drücken. Das Kulturfördergesetz wird einer der wichtigsten Punkte für diese Vereine, für die Kultur sein. Es muss unbedingt in dieser Legislaturperiode ernsthaft aufgegriffen werden. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Professor Dr. Hardeck.
Prof. Dr. Jürgen Hardeck
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit fast zwei Jahren leiden Kulturschaffende, die Laienkultur, die gesamte Kulturszene und damit nicht unwesentlich unser aller soziales Leben unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Einschränkungen und Platzbeschränkungen machen die Planbarkeit von Veranstaltungen sehr schwer, teilweise unmöglich und beeinträchtigen ihre Wirtschaftlichkeit stark. Zusammen mit den Vorhersagen, dass der Scheitelpunkt der derzeitigen Welle nun überschritten ist und unser Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur in Kürze die stärkste Belastung hinter sich haben werden, gibt es nun aber guten Grund, zuversichtlich auf den Frühling und den Sommer zu blicken. Deshalb konnte Kulturministerin Binz gemeinsam mit der Ministerpräsidentin und der Wirtschaftsministerin bereits vergangene Woche Perspektiven für das Frühjahr für verschiedene Bereiche vorstellen, die gestern weiter konkretisiert wurden. Das bedeutet einen Vorlauf und eine Planbarkeit, die für den Kulturbereich sehr wichtig sind, wie wir schon gehört haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz hat seine Kulturszene gut durch die Pandemie gebracht. Aktuell geht es vornehmlich darum, die Kultur durch diese hoffentlich letzte Welle und dann zu einem echten Neustart zu bringen und einen entspannteren und normaleren Frühling und Sommer zu erleben, in denen möglichst alles, was geplant ist, stattfinden kann. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Deshalb haben wir noch einmal alle Maßnahmen ergriffen, um die Kulturszene im ersten Halbjahr in dieser Übergangszeit noch einmal breiter zu unterstützen, wie wir dies seit Anfang der Pandemie schon nach Kräften tun, ebenso wie die Bundesregierung. Wir werden also, wie Sie schon gehört haben, die weiterhin notwendige Unterstützung fortführen. Die einzelnen Programmteile sind schon beispielhaft genannt worden. Frau Schneid, an einer Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Die Landesprogramme sind absolut passgenau gewesen und alle abgerufen worden, bis auf das zuletzt angesprochene Vereinsprogramm, über das Sie heute Nachmittag noch einmal debattieren werden. Das liegt genau an dem beschriebenen Sachverhalt, dass die Vereine erst einmal gar nicht in eine solche Situation kommen wollen, dass sie dieses Programm in Anspruch nehmen müssen. Sie können aber noch einmal gesondert darüber nachdenken, ob eine Verlängerung oder Veränderung des Programms sinnvoll wäre. Es waren eher die Bundesprogramme von Frau Grütters, die am Anfang nicht passgenau waren. Dadurch, dass keine Abstimmung mit den Ländern stattgefunden hat, entstanden Probleme. Die hätten gar nicht entstehen müssen, wenn man der Forderung von Kulturminister Konrad Wolf gefolgt wäre und sich gleich zwischen Bund und Ländern ordentlich abgestimmt hätte. Das muss der Wahrheit halber auch einmal an dieser Stelle gesagt werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine wesentliche Hilfe war tatsächlich im zweiten Halbjahr 2021 der sogenannte Scholz-Fonds des Bundesfinanzministeriums. Nun hat die neue Bundesregierung dank Wirtschaftsminister Robert Habeck und Staatsministerin Claudia Roth mit der Neustarthilfe für soloselbstständige Kulturschaffende eine letzte Lücke geschlossen und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Ländern versprochen, was wir ausdrücklich begrüßen. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Bei allen anderen Neustart-Kulturprogrammen des Bundes für die Kultureinrichtungen helfen wir noch einmal zusätzlich. Wenn der geforderte Eigenanteil vom Antragsteller nicht erbracht werden kann, übernehmen wir die notwendige Kofinanzierung. Meine Damen und Herren, unsere Programme wurden und werden gut in Anspruch genommen. Bis heute wurden insgesamt über 4.000 Anträge mit einem Volumen von über 11 Millionen Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden zahlreiche neue pandemiekonforme Projekte aus freigewordenen KultursommerMitteln und Mitteln des Titels „Kommunale Kulturprojekte“ vom Kulturministerium ermöglicht; denn diese Landesregierung hat immer zum Ziel gehabt, dass trotz Pandemie unter verantwortlichen Bedingungen so viel Kultur wie möglich stattfinden kann. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es wird nun in den kommenden Monaten verstärkt darum gehen, die Kulturszene aus dieser auch für sie nicht folgenlos gebliebenen Krise herauszubegleiten, sie mittelfristig und langfristig zu stärken und für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dazu, Frau Schneid, gehört natürlich auch die soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler und der Kulturschaffenden. Das hat die Bundesregierung erkannt, wie wir auch. Wir haben oft schon gefordert, dass hier die Bundesregierung tätig werden muss; denn für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft sind die Resonanzerlebnisse, die Kunst und Kultur ermöglichen – das haben wir schon gehört –, existenziell. Dazu bedarf die Kulturszene der finanziellen, der beratenden, aber auch der ideellen Unterstützung von uns allen; denn wenn die Pandemie vorbei ist, ist sie weder für die Kulturszene noch für die Menschen einfach vorbei, und alles wird wie vorher sein. Mit dem aktuellen Haushaltsentwurf werden wir, wenn Sie in einigen Wochen zustimmen, die Ausgaben für Kultur im Kulturministerium um etwa 5 Millionen Euro erhöhen können. Das ist ein gutes Zeichen, haben doch in der Szene Viele Kürzungen befürchtet. Die werden nicht kommen. Wir haben aber überhaupt nichts dagegen, wenn Sie alle gemeinsam mithelfen, dass wir hier in Rheinland-Pfalz die rote Laterne bei den Pro-KopfAusgaben für Kultur sehr schnell abgeben. Darauf warten wir doch seit Jahren. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, wir schaffen gemeinsam mit der Bundesregierung bessere soziale Bedingungen und im Land Rheinland-Pfalz – denn das ist unsere Verantwortung – eine bessere Planungssicherheit und mit einer Strukturförderung in Zukunft noch einmal die Möglichkeit, nicht nur kurzfristig planen und denken zu können, sondern auch mehrjährige Konzepte angehen zu können; denn das ist – ich glaube, das haben wir jetzt alle in der Pandemie gelernt – dringend notwendig. In wenigen Tagen werden wir den zweiten Kulturförderbericht des Landes öffentlich vorstellen und darauf aufbauend den Startschuss für die angekündigte Kulturentwicklungsplanung geben, um gemeinsam mit vielen, natürlich auch mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die besten Ideen für eine zukunftsfähige Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz zu finden und auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen wollen wir ergebnisoffen – vielleicht kommt am Ende ein Kulturförderergesetz – in den nächsten zwei Jahren herausfinden, was die Bürgerinnen und Bürger, die Städte und Regionen und unsere vielfältige Kulturszene in Rheinland-Pfalz brauchen, um auch in Zukunft dem gesellschaftspolitisch wichtigen Ziel einer Kultur für alle und mit allen so nahe wie möglich zu kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte noch auf einen letzten, aber nicht weniger wichtigen Aspekt eingehen, den ich in der ersten Runde noch nicht erwähnt hatte, der aber schon angerissen wurde. Als Teil des Programms „NEUSTART KULTUR“ hat der Bund eine Förderung für Kulturschaffende und Veranstalter aufgelegt, mit der pandemiebedingte Einnahmeausfälle nunmehr ausgeglichen werden können. Ich glaube, gerade dieser Aspekt dürfte in den nächsten Wochen besonders wichtig werden, wenn Veranstaltungen zum Teil schon wieder zugelassen, aber die Zahlen gleichzeitig noch recht hoch sind. In dieser Gemengelage ist es immer noch denkbar, dass Veranstaltungen wegen Corona-Fällen oder Ausfall von Künstlerinnen und Künstlern oder anderweitigem Personal kurzfristig abgesagt werden müssen. Die Kompensation der Einnahmeausfälle ist in dieser Situation entscheidend, damit sich Kulturveranstalter trauen, wieder in die Planung ihrer Programme einzusteigen, ohne ein großes finanzielles Risiko befürchten zu müssen. Auch hier unterstützt unser Kulturministerium des Landes, indem es den Eigenanteil der Kulturschaffenden und Veranstalter zu den Bundesmitteln kofinanziert, wenn die Institutionen und Personen nicht in der Lage sind, ihren Anteil selbst zu erbringen. Diese Art von Zusammenarbeit bzw. Kofinanzierung von Bund und Land im Bedarfsfall begrüße ich ausdrücklich und hoffe, dass viele Veranstalter und Kreative davon profitieren werden. Noch eine weitere wichtige Entwicklung für Künstlerinnen und Künstler bei den Corona-Hilfen der Bundesregierung möchte ich erwähnen. Mit der Neustarthilfe 2022 gibt es erstmals seit Beginn der Pandemie eine Förderlinie, die auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen eingesetzt werden darf. Für ein Förderinstrument dieser Art haben wir uns seit Beginn der Pandemie eingesetzt. Dass diese Forderung jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck realisiert wird, ist ein großer und wichtiger Schritt für viele Künstlerinnen und Künstler. Gleichzeitig eröffnet das Bundesprogramm auch für die Landesregierung Spielräume; denn der Fokus kann jetzt ganz auf die Unterstützung von Institutionen, Strukturen und Vereinen gelegt werden, da die soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler bereits durch den Bund finanziell aufgefangen werden. Ich komme zum Schluss. Mit dem im Fokusprogramm der Neustarthilfe 2022 und dem Programm „NEUSTART KULTUR“ haben wir viele gute Förderbausteine auf Landes- und Bundesebene, die sich zum Wohl von Künstlerinnen und Künstlern ergänzen. Ich bin deshalb guter Hoffnung, dass mit dem Frühling auch die rheinland-pfälzische Kulturlandschaft wieder erblühen kann. Eines habe ich noch vergessen. Frau Schneid, ich finde es nicht gut, wenn Sie bei den Stipendienprogrammen von Zwang sprechen. (Zuruf der Abg. Marion Schneid, CDU) Der einzige Zwang, der bestanden hat, war quasi der Abnahmezwang durch das Land, dass wir das Kunstwerk auf jeden Fall entgegennehmen, und auf der Gegenseite die Gegenleistung, (Glocke des Präsidenten) dass das Kunstwerk der Öffentlichkeit dargestellt werden kann. Ich würde es mir noch einmal überlegen, ob ich das so formuliere. (Zuruf der Abg. Marion Schneid, CDU) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kazungu-Haß das Wort. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz gerne die Gelegenheit ergreifen und etwas zum Kulturentwicklungsplan sagen. Wir hatten diesen Plan schon mehrfach im Ausschuss besprochen. Die Kritik, die wir jetzt auch von Ihnen, Frau Kollegin Schneid, gehört haben, ist nicht neu, aber ich glaube, dass wir gerade jetzt eine ganz andere Perspektive auf diesen Kulturentwicklungsplan einnehmen sollten. Die Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz verstehen wir als Dialogpolitik. Der Kulturentwicklungsplan ist genau das. An dieser Stelle soll größtmögliche Partizipation möglich werden, nicht nur, aber insbesondere auch in der freien Szene. Das ist dieser große Block, der Titel 686 07, diese große Haushaltsstelle, in der sich sehr viel subsumiert. Da kam immer die Kritik von der Opposition, was genau dort eigentlich passiere, wie die Mechanismen aussähen und warum das wie und wo verteilt werde. Da Transparenz hineinzubringen, erwarte ich mir von der Diskussion rund um den Kulturentwicklungsplan. Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, dass langfristige Planung in der Kulturszene unglaublich wichtig ist. Ich habe selbst jahrelang in diesem Bereich gearbeitet und kann das nur unterstützen. Das aber ist genau der Punkt im Kulturentwicklungsplan. Der macht es möglich, indem dort verbindliche Absprachen, gerade über diesen großen Bereich, getroffen werden, dass man über Haushalte hinweg Dinge miteinander planen und diese Sicherheit schaffen kann. Das erwarte ich auch selbst. Ich glaube, das allerwichtigste ist es, dass wir uns als Parlament im Ausschuss oder auch in anderen Veranstaltungen die Zeit nehmen, das gut zu begleiten und zu verstehen, wo die Bedürfnisse der Kulturszene liegen. Zum Schluss noch: Das ist in der Pandemie – deswegen sage ich, eigentlich müsste man das jetzt anders sehen – noch einmal wichtiger geworden, weil sich bestimmte Prozesse, die wir, die sich mit diesem Bereich schon länger beschäftigen, auch kennen, jetzt beschleunigen – Generationenwechsel ist ein großes Thema, Change-Management-Programm lief über viele Jahre –, dass wir da jetzt noch einmal genauer hinsehen und eingreifen müssen. Der Kulturentwicklungsplan ist das Kernstück des Kulturfördergesetzes beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Darum geht es dort eigentlich. (Glocke des Präsidenten) Alles drumherum ist mehr oder weniger Verschönerung. Deswegen verpassen wir hier nichts. Der Kulturentwicklungsplan ist einfach der nächste Schritt, der jetzt zu gehen ist. Danke schön. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Schneid.
Marion Schneid CDU
Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt uns sehr am Herzen, die vielfältigen Kulturangebote innerhalb unseres Landes tatsächlich zu erhalten und erfahrbar zu machen und den Kulturschaffenden eine Perspektive zu geben. Sehr geehrter Professor Hardeck, wie schön, dass Sie im Prinzip diese Planungssicherheit, die von uns die ganze Zeit gefordert wurde, jetzt noch einmal hervorgehoben haben. Ich denke, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Unabhängig davon, ob wir diese Brücke mit dem Kulturentwicklungsplan tatsächlich brauchen, muss das Endziel sein, dass es eine Planungssicherheit für die Kulturschaffenden gibt, die über ein Jahr oder einen Haushalt hinaus da ist und genau in diesem so wichtigen Berufsfeld Sicherheit gibt. Kultur bereichert unser Leben. Kunst- und Kulturangebote sprechen uns auf sehr unterschiedliche Weise an. Damit werden nicht nur Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen und unterschiedlicher Herkunft angesprochen, sondern sie ist auch für die ganzheitliche Entwicklung unserer Kinder sehr wichtig. Wo Kultur nicht ist, fehlt insofern etwas Wesentliches. Deswegen müssen wir uns einsetzen. Die Pandemie hat in dramatischer Weise gezeigt, wie fragil das Gerüst der Kultur ist und wie schnell ganze Kultur- und Veranstaltungsbranchen zusammenbrechen. Wir nehmen momentan schon eine deutliche Reduktion des vielfältigen Angebots wahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verkennen Sie deswegen diese Situation nicht. Die Situation ist prekär. Wir müssen uns gemeinsam mit großem Engagement und zügig dafür einsetzen, dem entgegenzuwirken und Möglichkeiten für neue Angebote im Kulturbereich zu schaffen. Auch wenn jetzt am 20. März wieder vieles möglich ist – das haben wir schon öfters angesprochen –, wird es wahrscheinlich notwendig sein, über Anschubfinanzierung in verschiedenen Bereichen nachzudenken, um Künstler und Künstlerinnen in die Lage zu versetzen, ihre Projekte wieder auf Vordermann zu bringen und durchzustarten. Auch dabei hilft vielleicht dieses Förderprogramm zur Unterstützung der Vereinsarbeit. Man muss aber sehen, was man eventuell noch nachsteuern muss. (Glocke des Präsidenten) Alles in allem brauchen wir ein klares Ziel für die Kulturschaffenden. Am besten wäre der gemeinsame Weg zur weiteren Unterstützung. Danke.
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, liebe Kollegen! „Kulturszene unterstützen, Pandemiefolgen abmildern“ lautet der zweite Teil des Titels dieser Aktuellen Debatte. Zweifellos ist es die beste Unterstützung, wenn wir unserer Kulturszene einfach erlauben, wieder tätig sein zu dürfen. Wir sehen gerade, wie unsere Nachbarländer um Deutschland herum schnellstens zur Normalität zurückkehren. Das sollte auch in Rheinland-Pfalz angesichts der aktuellen Viruslage möglich sein. Klar ist aber auch, die Corona-Krise hat zu massiven strukturellen Veränderungen, gerade in den Mittelzentren und auf dem Land, geführt. Zahlreiche freischaffende Künstler haben den Beruf gewechselt, kleinere kulturelle Einrichtungen mussten schließen. Viele Vereine werden in absehbarer Zeit aufgeben. Deshalb ist es nun wichtig, kluge, unideologische Hilfsmaßnahmen in der Fläche auf den Weg zu bringen. Das Förderprogramm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ ist ein Schritt in diese Richtung. Wir begrüßen ferner ausdrücklich den Aufbau des Förderprogramms „Zukunft durch Kultur“, das den ländlichen Raum im Blick hat. Der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Erhöhung dieses Titels von 83.000 auf 300.000 Euro werden wir als kulturbewusste Fraktion in den Haushaltsberatungen auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Professor Hardeck! Die Freien Wähler können sich mit den Ausführungen, die Sie vorhin vorgetragen haben, weitestgehend identifizieren. Ich möchte nur noch einmal auf einen zentralen Punkt hinweisen. Der Neustart nach der Pandemie wird, gerade für Vereine, schwierig und langfristig sein. Für Aufführungen müssen Proben stattfinden, die Zeit und finanzielle Mittel zur Gestaltung der ersten Auftritte in Anspruch nehmen. Deswegen haben wir noch einmal die Bitte bzw. Forderung, die Hilfsmaßnahmen für das gesamte Jahr 2022 zu verlängern und die Möglichkeiten der Beantragung an verschiedenen Stellen zu vereinfachen bzw. zu erleichtern. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum zweiten Thema der Aktuellen Debatte mehr vor. Wir kommen zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen aufheben, Grundrechten wieder Geltung verschaffen, Spaltung der Gesellschaft beenden auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2367 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Vorsitzende Frisch.
Michael Frisch AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Europa macht auf. Nachdem bereits Dänemark, Schweden und Norwegen nahezu alle Corona-Vorschriften aufgehoben hatten, schlossen sich gestern die Niederlande und die Schweiz diesem Öffnungskurs an. Selbst Österreich – bisher Hardliner in der CoronaPolitik – kündigte für Ende dieser Woche eine Kehrtwende an. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin hat sich endlich bewegt. Zu groß ist in den letzten Wochen der Druck geworden, als dass man noch weiter an Maßnahmen festhalten könnte, die zuletzt weniger der Gesundheit der Bevölkerung, sondern in erster Linie der eigenen Gesichtswahrung und der Durchsetzung einer verfassungswidrigen Impfpflicht dienten. Wir begrüßen diese Lockerungen sehr. Sie sind wie das Licht am Ende eines langen Tunnels. Sie sind aber nur halbherzig und kommen zu spät. Vor allem jedoch können und dürfen sie nicht über eines hinwegtäuschen. Sie, Frau Ministerpräsidentin, und Ihre Regierung tragen die volle Verantwortung für all das, was Sie unseren Bürgern in den letzten beiden Jahren an unnötigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen auferlegt haben. (Beifall der AfD) Sie haben in der Krise vollständig versagt. Sollten Sie den Versuch unternehmen, sich jetzt aus dieser Verantwortung zu stehlen, werden wir Ihnen das im Namen der unzähligen Opfer Ihrer verfehlten Corona-Politik nicht durchgehen lassen. (Unruhe bei der SPD –
Hans Jürgen Noss SPD
Erschreckend!) Ja, es war richtig, zu Beginn der Pandemie mit harten Maßnahmen zu agieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Moralapostel!) Wenn man nicht weiß, wie groß eine Bedrohung ist, muss man zuallererst vorsichtig sein. Deshalb haben die meisten Menschen diese Maßnahmen geduldig mitgetragen. Was aber dann folgte, war eine gesundheitspolitische Geisterfahrt mit einer Mischung aus Dilettantismus, Starrköpfigkeit und Ignoranz, die verheerende Spuren hinterlassen hat und deren Folgen uns noch lange beschäftigen werden. Ich möchte nur einige aus der endlosen Kette von schweren Fehlern aufzählen, die sich Bundes- und Landesregierung in der Pandemie geleistet haben: erhebliche Beeinträchtigungen unserer Wirtschaft durch Lockdowns, die so gut wie keinen Effekt auf die öffentliche Gesundheit hatten. Das wurde erst kürzlich durch eine umfassende Metastudie der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore nachgewiesen. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Haben Sie die richtig gelesen? – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Dadurch wurden Betriebe in die Insolvenz getrieben, allen voran im Gastgewerbe. Die Inflation wurde angeheizt und der Fachkräftemangel verschärft. Dreistellige Milliardenschulden, die aufgenommen worden sind, um die schlimmsten sozialen Auswirkungen der Lockdowns zu mildern, lasten schwer auf den Schultern kommender Generationen. Zwei Jahre lang hat man es nicht geschafft, verlässliche Daten zu erheben. Für die Bewertung der Lage wurden wahlweise erst Inzidenzen, dann R-Werte, anschließend Hospitalisierungen und Todesfälle und angesichts unter Omikron rapide sinkender schwerer Erkrankungen wieder die epidemiologisch irrelevanten Inzidenzen herangezogen, (Abg. Andreas Rahm, SPD: Ein Geschwurbel ohne Ende! – Weitere Zurufe aus dem Hause) nur um die Panik weiter aufrechterhalten zu können. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Bis heute wird nicht einmal sauber zwischen wegen oder mit Corona hospitalisierten oder verstorbenen Menschen unterschieden. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!) Statistischer Blindflug und mangelnde Evidenz waren die fragwürdige Basis harter Maßnahmen und anhaltender Grundrechtseinschränkungen, (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) darunter auch solche, die unsere Kinder und Jugendlichen massiv getroffen haben: monatelanger Unterrichtsausfall, eingesperrt hinter Masken – selbst beim Abitur –, Verlust von Sozialkontakten und häusliche Isolation. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Verlust von Sozialkontakten haben Sie! Das merkt man!) Rapide ansteigende psychische Probleme bis hin zu einer Vervielfachung von Suizidversuchen sprechen eine deutliche, traurige Sprache. (Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss und Benedikt Oster, SPD) Nicht umsonst wachsen Unmut und Protest gegen eine solche Politik. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Die Menschen wollen ihre Freiheit zurück, wie es in anderen Ländern längst passiert. Dieser Protest ist gut und richtig. Solange er sich friedlich und gesetzeskonform verhält, hat er unsere ausdrückliche Unterstützung verdient. (Beifall der AfD –
Hans Jürgen Noss SPD
Ja, ja!) Dass ausgerechnet die, die die Verantwortung für all das tragen, was jetzt die Menschen auf die Straße treibt, deren berechtigte Empörung diffamieren und rechtschaffene Bürger zu Staatsfeinden erklären, ist zynisch und beschämend. Meine Damen und Herren, der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn hat vor einem Jahr gesagt, wir würden uns in dieser Krise wahrscheinlich viel verzeihen müssen. Das stimmt. Verzeihen setzt aber Umkehr und Reue voraus. Genau dafür ist es jetzt höchste Zeit. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Es ist Zeit für einen Kurswechsel, Zeit für Selbstkritik und Zeit, sich bei den Menschen für das zu entschuldigen, was ihnen in den vergangenen Jahren durch politisches Versagen angetan worden ist. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Dann fangen Sie bei sich am besten an! – Zuruf von der SPD: Dann mal los!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Der Titel der beantragten Aktuellen Debatte ist nicht nur lang und sperrig, er ist auch absurd. Warum er absurd ist, möchte ich Ihnen gerne erzählen. Zum ersten Teil, unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen aufheben. Die vielfältigen erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie muss ich nicht noch einmal alle nennen, aber damit es von den Antragstellern verstanden wird – auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole –: Die Gutenberg COVID-19 Studie hat bereits im Sommer 2021 gezeigt, dass das Infektionsrisiko durch das Tragen eines Mundschutzes halbiert wird. Es gab und gibt immer wieder Menschen, die das infrage stellen. Der Abstand und die Hygieneregeln halbieren dieses Risiko nochmals, sodass wir durch das Einhalten einfacher Regeln bei 25 % Ansteckungsgefahr sind. Es gab und gibt immer wieder Menschen, die das infrage stellen. Dazu gehören leider auch Mediziner wie die Gruppe um Herrn Professor Bhakdi. Ich habe an der Universität Mainz im Rahmen meiner Ausbildung Mikrobiologie gelernt. Wir haben ihn damals alle sehr geschätzt. (Heiterkeit bei der AfD) Leider ist er vom Weg der Wissenschaft, den er uns damals beigebracht hat, abgekommen. Er schreibt jetzt Bücher mit krudem Inhalt, weit weg von der Wissenschaft, und verdient in seiner Community damit sehr viel Geld. Zum zweiten Teil, den Grundrechten wieder Geltung verschaffen. Die Grundrechte waren nie außer Kraft. Jeder staatliche Eingriff in ein Grundrecht muss einem legitimen Zweck dienen. Die Eingriffe müssen geeignet sein, diesen Zweck überhaupt zu erreichen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das waren sie eben nicht!) Es muss das mildeste Mittel gewählt werden, und die Eingriffe müssen schließlich verhältnismäßig sein, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ganz genau!) was sie waren und sind. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Sie können zuhören, dann kann ich Ihnen erklären, wieso. Wir alle erinnern uns an den schrecklichen Corona-Winter 2020/2021. In unseren Pflegeeinrichtungen und Altenheimen spielten sich sehr traurige Szenen ab. Viele unserer Alten und Pflegebedürftigen – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Weitere Zurufe aus dem Hause) – wenn Sie zuhören, bekommen Sie etwas mit – – – erkrankten. Viele dieser Menschen starben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Auch die, die nicht erkrankten, mussten leiden. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Sie mussten wochenlang zu ihrem eigenen Schutz isoliert und von der Außenwelt abgeschirmt werden, und darum, um allen Menschen und nicht nur denen, die auf sich selbst aufpassen können, zu ihren Grundrechten zu verhelfen, müssen wir weiterhin achtsam und vorsichtig sein. Durch die Immunisierung der Bewohner und das sehr verantwortungsvolle Handeln der Pflegenden in den Altenheimen – wofür ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken möchte – ist die Situation in diesem Winter eine wesentlich bessere. Doch wenn wir nachlässig werden, bekommt das Virus die Möglichkeit zur Rückkehr mit all seinen Schrecken. Wir handeln, gerade weil wir die Grundrechte aller – auch die der vulnerablen Gruppen – schützen wollen, verantwortungsvoll. Gerade dazu ist der Staat durch das Grundgesetz verpflichtet. Er muss erhebliche Gefahren eindämmen. Dass dies gelungen ist, zeigt der weltweite Vergleich mit den Ländern, die Corona verharmlost haben, wie die USA unter Trump und Brasilien unter Bolsonaro. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Dort sind nämlich pro 1 Million Einwohner 2.900 Menschen verstorben, bei uns in Deutschland 1.400, was immer noch zu viel ist. Daher ist es auch richtig und konsequent, primär eine Impfpflicht im Umfeld der vulnerablen Gruppen einzuführen. Zum dritten Teil, die Spaltung der Gesellschaft aufheben. Es gab schon immer unterschiedliche Meinungen und Strömungen in unserer Gesellschaft, in unserer lebendigen Demokratie. Wir leben vom Diskurs. Wenn Sie nun fordern, die Spaltung der Gesellschaft aufzuheben, dann fordere ich Sie auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie der Abg. Marcus Klein, CDU, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Seit Monaten erzählen Sie doch Ihren Anhängern, sich gegen die Regierung aufzulehnen, die Maßnahmen zu missachten und gegen die Impfung zu rebellieren. Wer die Nation spalten möchte, das ist doch hiermit ganz klar. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Unterlassen Sie doch die Unterstützung derer, die sich unter Bürger mischen, die ihre Sorge zum Ausdruck bringen wollen. Unterlassen Sie die Unterstützung derer, die dann zu Hass und Hetze aufwiegeln (Abg. Michael Frisch, AfD: Das machen wir nicht! Das wissen Sie ganz genau!) und in Koblenz unsere Polizei und die Mitarbeiter des Ordnungsamts angreifen (Abg. Michael Frisch, AfD: Verleumdung!) oder in Halberstadt vor den Häusern von Kommunalpolitikern aufmarschieren. Erklären Sie doch den Menschen, dass ein jeder in Deutschland eine Demonstration anmelden kann und ohne Nachteile zu befürchten seine Meinung zum Ausdruck bringen darf. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Vielmehr zielt Ihr Handeln aber doch immer darauf ab, Grenzen zu verschieben. Großen Teilen Ihrer Partei geht es doch nur darum, gesellschaftliche Grundvereinbarungen außer Kraft zu setzen und die Gesellschaft zu spalten. Sie wollen spalten. (Abg. Michael Frisch, AfD: Regierungskritik ist keine Spaltung, das ist Arbeit der Opposition!) Zum Glück sehe ich aber die von Ihnen beschworene Spaltung nicht. Schon so lange es Impfungen gibt, gibt es Menschen, die diese – aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen – ablehnen. (Glocke der Präsidentin) Bereits 1914 waren 300.000 Menschen in Impfgegnerklubs organisiert. Es gab damals sogar eine Impfgegnerzeitung. Sie sehen, es ist kein neues Phänomen unserer Zeit. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Doch freier als heute durfte man noch nie seine Meinung dazu äußern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen! „Unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen aufheben, Grundrechten wieder Geltung verschaffen, Spaltung der Gesellschaft beenden“, das ist der Titel der Aktuellen Debatte der AfD, über die wir heute diskutieren. Herr Frisch, ich muss Ihnen sagen, ich habe Ihnen sehr genau zugehört, und mich hat wirklich die Art und Weise entsetzt, wie Sie die Kritik an der bisherigen Bekämpfung der Corona-Pandemie geäußert haben. Die Massivität und auch die Ausdruckweise bin ich von Ihnen in dieser Form in Ihrer Partei eigentlich nicht gewohnt. Sie sind einer derjenigen, bei dem ich das Gefühl habe, dass man zumindest das eine oder andere Mal noch eine entsprechende Form hält; aber das war deutlich zu viel. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Ich muss Ihnen klar sagen, Ihre Zielsetzung, das Narrativ der Debatte, die Intention Ihrer Fraktion ist, die Mär vom autoritären Unrechtsstaat in Deutschland zu erzählen, der seine Bürger ohne Anlass mit Grundrechtseinschränkungen gegängelt hat und fortlaufend gängelt. Diese Formulierung, dieses Ansinnen weise ich auf das Allerschärfste zurück, Herr Frisch. Auf das Allerschärfste. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Ich muss auch sagen, die Art und Weise der Kritik an der Bundesregierung, aber auch an der Landesregierung und an unserem Gesundheitsminister hier im Land Rheinland-Pfalz ist unsäglich und in der Sache nicht ansatzweise gerechtfertigt. (Beifall bei der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Ich will Ihnen noch einmal erklären, wir haben mit der Corona-Pandemie eine nie dagewesene infektiologische Gefahrenlage, die leider Gottes bei der Bekämpfung auch temporäre Grundrechtseinschränkungen bedingt hat und bedingt. Besteht diese Gefahrenlage? Sie haben das von Anfang an geleugnet. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein, gerade nicht!) Sie hätten die Seuche durchlaufen lassen. Ein Ansatz, den kein Land der Erde in dieser Konsequenz verfolgt hätte, kein Land der Erde. Wenn Sie sich die Maßnahmen anschauen, die Sie kritisiert haben und als unverhältnismäßig darstellen, wenn Sie sich im internationalen Vergleich anschauen, wie viele andere Länder mit vielen klugen Leuten, Wissenschaftlern und zahlreichen Experten agiert haben, (Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Schweden zum Beispiel! –
Iris Nieland AfD
Schweiz zum Beispiel!) dann finden Sie bei allen eine relativ ähnliche Vorgehensweise, weil es die auf dem damaligen Wissensstand beruhende beste Vorgehensweise war. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das habe ich doch gerade gesagt! Dann haben Sie nicht zugehört!) Herr Frisch, dass wir hier alles richtig machen oder alles richtig gemacht haben, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) diesen Anspruch habe weder ich noch hat ihn irgendjemand anderes, glaube ich. Dass wir auch im Nachgang dieser Pandemiebekämpfung noch zu Lernen haben, auch das ist etwas, bei dem Konsens besteht, glaube ich. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, seit Langem ist eigentlich auch klar, dass Impfungen der einzige Ausweg aus dieser Gefahrenlage sind. Unsere gemeinsame Aufgabe war und ist es, die Impfquote zu erhöhen, um Corona zu einer normalen Infektionskrankheit degradieren und Freiheitsrechte und Grundrechte für alle Bürger wiederherstellen zu können. Herr Frisch, bei diesem Prozess des Erreichens einer pandemiebeendigenden Impfquote waren Sie wirklich extrem hilfreich, muss ich Ihnen sagen. Sie haben erfolgreich dazu beigetragen, dass sich durch unsere niedrige Impfquote die Pandemiebekämpfung sogar noch verlängert hat. Das ist tatsächlich Ihre Verantwortung. Trotz allem sind wir nun in einer Phase, in der umfassende Lockerungen möglich sind und auch am gestrigen Tag von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurden. In drei eng getakteten Öffnungsschritten bis zum 20. März sind weitreichende Öffnungen beschlossen worden, und wir sind zurück auf dem Weg in ein normaleres Leben, wenngleich – darauf möchte ich im Rahmen dieser Aktuellen Debatte auch noch einmal hinweisen – wir uns bewusst sein sollten, dass Corona nicht verschwinden wird. Das zeigt uns auch die Tatsache, dass es, obwohl fast kein anderer Atemwegserreger momentan mehr eine Rolle spielt, der Coronavirus trotz umfangreicher hygienischer Schutzmaßnahmen schafft, sich weiter zu verbreiten. Deswegen müssen wir die Debatten über eine mögliche Corona-Impfpflicht und über das Vorgehen im nächsten Herbst und in den nächsten Jahren von dem akuten oder dem aktuellen Verlauf der Omikron-Welle auch abkoppeln. Das ist zu kurzsichtig gedacht, und es ist auch zu kurzsichtig, politisches Handeln danach auszulegen. Da müssen wir weitergehen, auch wenn wir in den nächsten Monaten erleben werden, dass uns Corona vielleicht eher weniger beschäftigt. Herr Frisch, ein letzter Punkt, ich sehe auch die Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung mit fortdauernder Pandemie. Ich kann die Menschen verstehen, die hochemotionalisiert sind, weil sie nicht mehr zum Friseur können, in den Einzelhandel, Gaststätten nicht mehr betreten können, Verwandte in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr besuchen können, vielleicht auch Erfahrungen von Ausgrenzung machen, Beschimpfungen, in der eigenen Familie geschnitten werden bei Familienfeiern oder Dingen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, das ist unverhältnismäßig! Genau das!) Ich kann mir vorstellen, dass das zur Radikalisierung oder auch zur Emotionalisierung führt. (Glocke der Präsidentin) Ich bin der festen Auffassung, dass wir auch auf viele Menschen, die sich in dieser momentanen Situation aufhalten, zugehen und das Verbindende über das Trennende stellen müssen. Es gibt auch ein Leben nach dem Impfstatus. Ich bin deswegen vor eineinhalb Wochen auch bei einem Montagsspaziergang mitgegangen, um mich mit den Leuten zu unterhalten und zu schauen, dass wir bei Leuten, die vielleicht aufgrund verschiedener Maßnahmen das Vertrauen verloren haben, hier wieder Vertrauen zurückgewinnen. (Glocke der Präsidentin) Tatsächlich müssen wir uns im Nachgang der Pandemie vielleicht auch einiges verzeihen. (Beifall bei der CDU) Wir erheben nicht den Anspruch, alles richtig gemacht zu haben, aber basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Sicherheit immer das, was das Naheliegendste und Beste war. Danke. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Josef Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Frisch, Sie rufen immer wieder dazwischen, dass es unverhältnismäßig ist. Es wäre mir neu, dass Sie dazu berufen sind, das zu beurteilen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach zu den Regeln, die die Bundesregierung und die Landesregierungen vorgenommen haben, geäußert, und es hat bestätigt, dass die Regelungen zu dem jeweiligen Zeitpunkt, als das Verfassungsgericht sie überprüft hat, verhältnismäßig waren. Also, Ihre unqualifizierte juristische Wertung muss ich zurückweisen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Dabei ist ja völlig klar, unverhältnismäßige oder unverhältnismäßig gewordene Corona-Maßnahmen sind aufzuheben. Das ist quasi das laufende Geschäft der beiden letzten Jahre, dass Maßnahmen eingeführt wurden und Lockerungen durchgeführt werden, wenn sich die Lage bessert und somit der Normzweck erreicht ist. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Genau das geschieht gerade wieder. Gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen, aufgrund der positiven Entwicklung durch die Omikron-Variante viele der Corona-Maßnahmen zu lockern oder aufzuheben, eben weil sie derzeit nicht mehr verhältnismäßig sind. Deswegen werden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben, genauso wie die 2G-Regel im Einzelhandel. 2G-Plus wird durch 3G ersetzt. Zuschauerbegrenzungen werden gelockert und so weiter und so fort. Andere Maßnahmen bleiben aber noch, weil und solange sie nach der derzeitigen Rechtslage eben verhältnismäßig sind; denn auch wenn wir erfreulicherweise den Peak der Omikron-Welle demnächst überwunden haben werden, sind diese Welle und auch die Pandemie insgesamt noch nicht vorbei. Es wäre jetzt fatal, alle Regeln wieder fallen zu lassen und damit schnurstracks in die nächste Welle zu rennen. Es ist immer eine Abwägung der Risiken, der Gefahren durch eine Infektion und der Folgen möglicher Maßnahmen, die stattfinden muss. Hier kommen wir zu dem, was uns von der AfD unterscheidet, nämlich dass wir sehr wohl der Auffassung sind, dass der gestern eingeschlagene Weg der Ministerpräsidentinnenkonferenz ein verhältnismäßiger Umgang mit der Pandemie ist. Wie komme ich zu der Auffassung? Die Grundrechte, die Sie auch in Ihrem Titel der Aktuellen Debatte nennen, gelten für alle, auch und gerade für die Risikogruppen, die an einer schweren Corona-Erkrankung leiden würden. Hören Sie ganz gut zu, Herr Frisch. Auch diese Menschen haben Grundrechte, zum Beispiel das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, und so, wie das nun einmal üblich ist, gilt es, dieses Grundrecht gegen andere Grundrechte abzuwägen. Genau das machen wir sowohl auf der Landes- wie auf der Bundesebene seit Beginn der Pandemie ständig und entgegen dem, was Sie hier doch recht plump vorgetragen haben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Richtig ist – Dr. Gensch hat es auch angesprochen –, wir kommen immer wieder auch zu neuen Ergebnissen, teilweise, weil man aus falschen Annahmen gelernt hat, teilweise weil sich durch Veränderungen des Virus einfach die Voraussetzungen geändert haben. Diese ständige Abwägung unterschiedlicher Grundrechte unterschiedlicher Gruppen ist wahrlich nicht einfach, und die Regierungen und die Parlamente haben sich dies auch nie einfach gemacht, auch wenn Sie einen anderen Eindruck erwecken wollen. Glauben Sie denn ernsthaft, irgendwem macht es Spaß, Menschen daran zu hindern, einander ungehindert zu treffen, sie zu verpflichten, Mundschutz zu tragen, Geschäfte und Einrichtungen vorübergehend schließen zu müssen, Zugangsbeschränkungen aufzuerlegen und so weiter und so fort? Indem Sie genau das unterstellen, dass irgendjemand – aus welchen finsteren Erwägungen heraus das auch immer der Fall sein sollte – uns allen willkürlich die Grundrechte einschränkt, treiben Sie gerade die von Ihnen beklagte Spaltung der Gesellschaft voran, Sie befeuern sie gerade noch. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn Sie eben gesagt haben, wir würden Bürger zu Staatsfeinden erklären, so ist es natürlich nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, da gibt es aber eine Menge Zitate!) Andersherum wird ein Schuh daraus. Wer als Staatsfeind zu bezeichnen ist, das sind Menschen, die sich mit Gewalt gegen den Staat wenden, das sind Menschen, die sich mit Gewalt gegen Angestellte und Beamte des Staates wenden, die sich gegen Politiker wenden. Das sind die Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben wollen. Das sind die Menschen, die auf die Straße gehen, um die Demokratie abzuschaffen und nicht, um Corona-Regeln abzuschaffen. Wenn sich solche Staatsfeinde unter Bürgerinnen und Bürger, die ganz normal gegen Corona-Maßnahmen demonstrieren wollen, mischen, dann muss man das auch klar benennen. Wir haben ein Demonstrationsrecht. Es ist jederzeit möglich, Demonstrationen anzumelden und sie dann auch durchzuführen. Was aber nicht geht, ist einfach ohne Anmeldung den Staat bis an die Grenzen der Belastbarkeit zu überlasten. Deswegen bleibe ich dabei: Wer ein Staatsfeind ist, den werde ich auch so benennen, und erstaunlicherweise gibt es in diesem Hause nur eine Fraktion, in der ich da welche vermute, dass sich Sympathisanten für Staatsfeinde dort befinden. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf von der AfD: Lächerlich! –
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Steven Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Debatte beginnt mit einer reißerischen Überschrift, aber vorab darf ich dazu sagen, gerade letzte Woche gab es eine Pressekonferenz mit der Ministerpräsidentin, der Wirtschaftsministerin und der Familienministerin, die auch hier die Forderung nach umfangreichen Lockerungen noch mal bekräftigt hat, und gestern die MPK. Es wurde auch in der Presse darüber berichtet, was kommt. Diese ganzen Lockerungen greifen den Kollegen der AfD aber zu kurz. Um dies dann zu untermauern, kommen Sie mit teilweisen Mythen über den Verlauf der Omikron-Variante um die Ecke. Auch die WHO warnt schon vor der Verbreitung solcher Mythen, da dadurch fundierte Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit untergraben werden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, was für Mythen denn?) Fakt ist, dass Omikron einen leichteren Krankheitsverlauf zu verursachen scheint als die Delta-Variante. Doch sollte Omikron nicht als rein milde Variante betrachtet werden. Es ist auch nicht korrekt, dass Omikron ausschließlich milde Krankheitsverläufe mit sich zieht. Es gibt Menschen, die nach einer Infektion mit Omikron ins Krankenhaus kamen, dort behandelt werden mussten und auch Menschen, die daran gestorben sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das hat doch keiner bestritten! Was erzählen Sie denn?) Darüber hinaus wird erwartet, dass auch bei Menschen, die sich mit Omikron infiziert haben, das Risiko der Langzeitfolgen besteht. Daher ist es wichtig, dass wir bei der Beurteilung der Schwere und über den Verlauf und die Auswirkungen von Omikron nicht zu voreilig sind. Fakt ist auch, dass das ausgehende Gesamtrisiko von Omikron aus mehreren Gründen nach wie vor sehr hoch ist. Die aktuellen Daten deuten darauf hin, dass Omikron im Vergleich zu Delta einen wesentlich höheren Wachstumsvorteil mit sich zieht. Selbst wenn eine Infektion mit Omikron milder auszufallen scheint als eine mit Delta, wird der rasche Anstieg der Fallzahlen zu einem Anstieg der Hospitalisierungrate führen können, wenngleich diese momentan stagniert oder sinkend ist. Die Gesundheitssysteme werden aber gleichzeitig durch die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten mit anderen Erkrankungen weiter belastet. Es ist eine Verschiebung zu erkennen. Es mag vielleicht sein, dass weniger Patienten an Beatmungsgeräten liegen oder zu behandeln sind, aber dadurch, dass positiv auf Corona Getestete mit Nebendiagnose räumlich zu trennen sind, müssen Stationen umgebaut werden, externe Trennungen her und was auch immer. Dann gibt es höhere Personalausfälle durch positiv getestete Ärztinnen und Ärzte in der Klinik, aber den Trend der Behandlungen, den positiven Trend der Hospitalisierungsrate sollten wir nicht verschlimmern, indem wir jetzt alles von heute auf morgen auf einmal streichen. Sie hatten in der Antragsbegründung Ihres Änderungsantrags heute Morgen Herrn Gaß zitiert, der gesagt hatte, dass er nicht mit einer Überlastung rechne. Er sagte aber auch, dass die Maßnahmen, die wir hatten, deutlich dazu beigetragen haben, dass wir in der Situation sind, in der wir sind. Er rät, die Maßnahmen zu halten, bis der Peak, der Mitte bis Ende Februar erreicht werden soll, überwunden ist, um danach schrittweise Lockerungen für die kommenden Wochen vorzunehmen. Deshalb, wenn man die ganzen Gründe und Faktoren berücksichtigt, kann man auch von Lockerungen sprechen und Lockerungen verabschieden. Das Ende der 2G-Regelung im Einzelhandel ist öffentlich kommuniziert: ab 4. März die 2G-Regeln in der Gastronomie, beim Sport, Diskotheken, Clubs etc. pp. Ab 20. März sollen die Maßnahmen sogar auf ein absolut mögliches Minimum heruntergefahren werden. Das heißt, wir machen Lockerungen in Rheinland-Pfalz, aber mit Besonnenheit. Es ist noch einmal zu sagen, mittlerweile ist überall zu lesen, dass es weitreichende Lockerungen in der Pandemie in Rheinland-Pfalz geben soll, jedoch mit Maß und Ziel, dann auch gerechtfertigt, geeignet, erforderlich und angemessen neben dem Bestreben – das möchte ich hier auch noch einmal erwähnen, Kollege Gensch hat es auch gesagt –, die Impfquote in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Laufe der Pandemie haben wir von der AfD leider schon vieles zu hören und zu sehen bekommen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Freedom Day!) Das reicht von Gesetzesübertretungen unterschiedlicher Schwere über das Solidarisieren mit Schwurblern bis hin zu dem gezielten Schüren von Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung, Herr Frisch. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP –
Michael Frisch AfD
Was ist mit dem Freedom Day?) Herr Frisch, was Sie da machen, ist keine Opposition und schon gar keine Alternative für Deutschland. Eine parlamentarische Opposition hat die Aufgabe, Probleme aufzudecken, Impulse zu geben, die Tätigkeit der Regierung zu kontrollieren und da, wo nötig, zu kritisieren, aber konstruktiv. Das tut sie aber mit Augenmaß auf dem Boden unseres Grundgesetzes im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Michael Frisch, AfD: Natürlich!) Betreffend die Bekämpfung des Coronavirus hatte die Opposition sicherlich viel zu tun. Wir Freien Wähler haben oft und entschieden, aber eigentlich immer mit Augenmaß Kritik an Maßnahmen und Verfahrensweisen geäußert. Ein Beispiel ist etwa die Klage unseres Fraktionsvorsitzenden Joachim Streit gegen die flächendeckenden nächtlichen Ausgangssperren im Eifelkreis. Vom Verwaltungsgericht Trier wurde uns in dieser Sache recht gegeben. (Zuruf des Abg. Peter Moskopp, CDU) Auch wenn das Bundesverfassungsgericht später eine andere Position bezogen hat, wurde eine flächendeckende Ausgangssperre seither nicht mehr als opportunes Instrument der Pandemiebekämpfung angesehen. Ein weiteres Beispiel ist die Kontaktdatenerfassung, der wir spätestens seit dem rechtswidrigen Einholen dieser Daten durch Polizei und Staatsanwaltschaft kritisch gegenüberstehen. Hier ist das Vertrauen missbraucht und ein klares Versprechen des Staats gebrochen worden, worauf ich im Rechtsausschuss und hier im Plenum klare Position bezogen habe. Zusätzlich hatte ich eine Kleine Anfrage gestellt, deren Beantwortung mir seit Montag vorliegt. Demnach wird die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung weitestgehend aufgehoben und der Vertrag mit dem Betreiber der umstrittenen luca App gekündigt. Ich freue mich daher ausdrücklich, dass die Landesregierung die Lage neu bewertet hat und auch an dieser Stelle weniger grundrechtsinvasive Mittel zur Pandemiebekämpfung anstrebt. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Herr Frisch, ich könnte Ihnen noch einige weitere Beispiele für konstruktive und angemessene Oppositionsarbeit nennen, welche die Demokratie stärkt, statt sie zu schwächen und der Gesellschaft Halt gibt, anstatt zu spalten. Dass aber gerade Sie als AfD die Spaltung der Gesellschaft beenden wollen, Sie sich an die Seite von Verschwörungstheoretikern stellen, Zahlen und Statistiken aus dem Kontext reißen (Abg. Michael Frisch, AfD: Unfug!) und immer wieder durch ungebührliches Verhalten auffallen, ist dann eigentlich zynisch. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Ja, Herr Frisch, das müssen Sie sich jetzt anhören; denn es ist nun einmal so, dass Sie, die AfD, die Spaltung in der Gesellschaft eigentlich vorantreiben. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Und das nicht zu knapp!) Der Hass, die Verbitterung, die Realitätsferne, die einem im Netz in den Filterblasen von AfD-Trollen entgegenschlagen, (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Meine Güte!) sind nicht von selbst entstanden. Sie sind Produkt und Resultat Ihrer Politik und Ihrer politischen Methoden. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Gordon Schnieder CDU
So ist das!) Herr Frisch, entgegen dem, was zumindest viele derer, die in den letzten Monaten gegen eine vermeintliche Corona-Diktatur auf die Straße gehen, behaupten, leben wir in einer funktionierenden und lebendigen Demokratie. Das können Sie einmal mehr daran erkennen, dass wir entgegen aller Behauptungen und düsteren Prognosen der sogenannten Diktaturrufer in nächster Zeit erheblichen Lockerungen entgegensehen können. Sie können es auch daran erkennen, dass Sie und die sogenannten Montagsspaziergänger in den vergangenen Jahren stets frei und öffentlich Ihre Meinung äußern konnten, solange Sie sich an Recht und Gesetz hielten. (Abg. Michael Frisch, AfD: Und beschimpft worden sind! –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Aber wen beschimpfen Sie denn die ganze Zeit?) Wie ich bereits im vergangenen Plenum ausführte, ist daher die Behauptung, unsere Demokratie und unser Recht seien durch ein undemokratisches Regime gefährdet, ein Schlag in das Gesicht derer, die wirklich um ihre Rechte, Sicherheit und Freiheit kämpfen mussten oder die es in vielen Ländern heute noch müssen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Sicher ist in diesem Land nicht alles perfekt. Mal werden falsche Entscheidungen getroffen, mal stellen sich gute Entscheidungen im Nachhinein als schlecht heraus. Manches geht zu langsam oder passiert gar nicht. Die Lösung dafür ist es aber nicht, Ängste aus machtpolitischen Interessen zu schüren und die Bürger vom demokratischen Diskurs zu entfremden, (Glocke der Präsidentin) wie Sie es mit undifferenziertem Populismus und radikalen Forderungen tun. Die Lösung ist gute, zielführende Oppositionsarbeit, wie ich es bereits am Anfang meiner Rede erläutert habe; denn diese trägt Früchte, stärkt die Demokratie und ermöglicht die Korrektur unangemessener Entscheidungen und Regeln. (Beifall der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU –
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Clemens Hoch das Wort.
Clemens Hoch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in Rheinland-Pfalz über 500.000 Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren. Das sind die, von denen wir es wissen und die Menschen wissen, die infiziert haben. Wir wissen aus der Gutenberg-Gesundheitsstudie, dass noch einmal etwa 40 % dazu kommen, die es nicht wussten und das Virus unwissentlich weiterverbreitet haben. Fast die Hälfte dieser Infektionen geht zurück auf die letzten zwei Monate. Herr Frisch, wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen, alle Maßnahmen, die wir haben, sind unnötig und nicht evidenzbasiert, dann weiß ich nicht, auf was Sie sich beziehen wollen. Das Ziel aller bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist es, die Bevölkerung in unserem Land zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet ist. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das haben wir zum Glück, weil wir diese Maßnahmen hatten und sie konsequent hatten, zu jedem Zeitpunkt sicherstellen können. Wenn Sie hier jetzt im Nachhinein behaupten, die Maßnahmen wären nicht geeignet gewesen, dann geht das schon völlig in der Annahme falsch. Geeignet waren sie auf jeden Fall. Sie waren auch erforderlich. Man muss nicht immer das mildeste Mittel wählen, wenn man angegriffen wird, sondern kann das Mittel wählen – das ist Erforderlichkeit –, das mit Sicherheit den Angriff abwehrt. Das haben wir getan. (Abg. Michael Frisch, AfD: Es geht um Grundrechtseinschränkungen, da müssen Sie das mildeste Mittel nehmen!) Wir wissen aufgrund der Modellierung, die wird transparent vornehmen, dass allein die 2G-Plus-Maßnahmen, die wir unter Ihrem Protest im Dezember ausgebracht haben, 200 Todesfälle in diesem Land verhindert haben. Die Fraunhofer im ITWM modellieren für uns die Welle jede Woche aufs Neue. Die Zahlen sind bisher immer relativ ähnlich eingetreten wie vorhergesagt. Wenn Sie auf andere Länder verweisen, nämlich Österreich, Dänemark, England, die jetzt etwas früher die Maßnahmen aufgehoben haben, haben die auch eine bessere Impfquote als wir, eine deutlich bessere Impfquote als wir. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Die haben auch deshalb eine bessere Impfquote als wir, weil es einen großen gesellschaftlichen Konsens gibt – der nicht von einer kleinen Splittergruppe hintertrieben wird –, dass Impfen wirklich wirkt. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Diese Splittergruppe, das sind Sie. Sie führen nämlich nicht zur Spaltung der Gesellschaft, aber zu einer Absplitterung eines kleinen Teils. Wir haben nämlich, gemessen an Deutschland, in Rheinland-Pfalz sehr viel erreicht. 86,3 % der über 18-Jährigen sind erstgeimpft, 83,5 % sogar grundimmunisiert und schon zwei Drittel geboostert. Das sind Menschen, die haben alles getan, um sich und andere zu schützen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
So ist es!) Diesen Menschen, die alles getan haben, um sich und andere zu schützen und vor allem ihre Familien und ihre Kinder zu schützen, muten wir relativ viel zu, weil Sie verlangen, dass wir Maßnahmen für Ungeimpfte aufheben. Das ist unverantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit ist evidenzbasiert. Sie sind Mathelehrer gewesen und, ich glaube, katholische Religion. Schauen Sie sich noch einmal an: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Geimpfter einen Ungeimpften ansteckt, ist viel höher, als wenn zwei Geimpfte zusammen sind, selbst wenn einer Virusträger ist. Deswegen ist das, was wir tun, nicht nur geeignet und erforderlich – das ist einwandfrei –, sondern auch angemessen. Wir haben nicht nur schrankenlos gewährleistet Grundrechte. Selbst wenn sie schrankenlos gewährleistet sind, dann gibt es immer noch das, was die Juristen praktische Konkordanz nennen. Praktische Konkordanz ist der Prinzipienausgleich zwischen zwei widerstreitenden Grundrechten. Das ist in jeder Phase dieser Pandemie in Rheinland-Pfalz erfolgt. Deswegen haben alle Grundrechte zu jeder Phase der Pandemie in Rheinland-Pfalz uneingeschränkt gegolten. Herr Frisch, einen Punkt verstehe ich bei Ihnen überhaupt nicht, wenn Sie hier vorne stehen. Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie wollen alle Maßnahmen aufgehoben haben, und zwar bestenfalls sofort. Sie verlangen aber umgekehrt von der Landesregierung, dass wir die Menschen, die sich nicht impfen lassen können, die alt und gebrechlich sind, die ein schlechtes Immunsystem haben, vollumfänglich schützen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Sie haben gleich die Chance, klarzustellen, wie man das hinbekommt, wenn man nicht diese Menschen einsperrt. Was Sie wollen, ist, dass wir alte und kranke Menschen wegsperren (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist doch Unsinn!) in dieser Pandemie, damit sich die, die Sie schützen wollen, nämlich die Ungeimpften, frei bewegen können. Das halte ich für nicht angemessen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER –
Hans Jürgen Noss SPD
Jawohl!) Noch einen letzten Punkt: Ich habe gerade gesagt, Mathematik und katholische Religion. Sie können hier vorne sagen, was Sie wollen, da schützt Sie die Verfassung. Auch das ist ein Recht, das Sie haben. (Abg. Joachim Paul, AfD: Müssen wir da dankbar sein? – Heiterkeit bei der AfD – Unruhe im Hause) Ich sage Ihnen ganz offen, Sie sollten hier vorne nicht falsches Zeugnis ablegen. Sie haben behauptet, dass wir in Rheinland-Pfalz (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) nicht unterscheiden zwischen mit Corona im Krankenhaus oder wegen Corona im Krankenhaus. Das ist schlichtweg falsch. Wir veröffentlichen das jede Woche transparent auf der Seite des Landesuntersuchungsamts. (Abg. Michael Frisch, AfD: Jetzt!) Heute wurde der neue Bericht veröffentlicht. Sie können das sehen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Sie sehen dort alle veröffentlichten – – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Machen Sie es nicht schlimmer, wenn Sie schon hier vorne stehen und faktenfrei argumentieren. Sie sehen auf den Seiten des Landesuntersuchungsamts jeden Wochenbericht der letzten Wochen und Monate mit dem Einstellungsdatum. Nehmen Sie sich einfach einmal einen Moment die Zeit und stellen Sie sich nicht hierhin, nur weil sie ein AfD-Write-and-Copy-Paste haben, das wahrscheinlich bundesweit gehalten wird. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir in Rheinland-Pfalz sehr transparent mit den Sachen umgehen, evidenzbasiert entscheiden und vor allem bisher die richtigen Maßnahmen getroffen haben, um immer viel besser dazustehen als viele andere Bundesländer in dieser Republik. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Frisch.
Michael Frisch AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, wie hier die Kritik der Opposition in einem demokratisch gewählten Parlament diskreditiert und diffamiert wird. (Beifall der AfD –
Philipp Fernis FDP
Nicht der Opposition! – Weitere Zurufe von der SPD) Es ist unsere Aufgabe als Oppositionspartei, nicht das Regierungshandeln zu loben und schönzureden, sondern einer scharfen Kritik zu unterziehen. (Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Liebe FREIE WÄHLER, dass Sie hier so viel Kreide gefressen haben, ist Ihr Problem. Wir sind und bleiben offensichtlich die einzig wahre Opposition in diesem Landtag. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Philipp Fernis – Weitere Zurufe von der SPD) Selbstverständlich vertreten wir dabei nicht eine kleine Splittergruppe in der Bevölkerung, sondern wir stehen für ganz viele Menschen, die aus welchen Gründen auch immer diese Maßnahmen, nicht in ihrer Gänze, aber in vielen und weiten Teilen, sehr kritisch gesehen, unter ihnen gelitten haben und die laut Umfragen längst der Meinung sind, man hätte Lockerungen auf den Weg bringen können. Ich habe nicht gesagt, dass man das alles willkürlich gemacht hätte. Ich habe von Dilettantismus und Ignoranz gesprochen. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das macht sich beispielsweise daran fest, dass man bis heute keine sichere Datenlage erhoben hat. Wie soll man das denn nennen? – Absoluter Blindflug in einer solchen Situation. (Zurufe der Abg. Giorgina Kazunga-Haß und Hans Jürgen Noss, SPD) Darauf hat man wichtige Maßnahmen gegründet. Nein, Herr Dr. Gensch, es ist nicht so, dass die Korrelation zwischen Lockdown, harten Maßnahmen und dem Gesundheitsschutz so klar wäre. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Es gibt Länder wie Schweden und Bundesstaaten in den USA, die ganz andere Mittel gewählt haben, mildere Mittel, mit denen sie ihre Bevölkerung weniger beschädigt haben. (Zurufe der Abg. Giorgina Kazunga-Haß, SPD) Sie sind trotzdem gut durch die Pandemie gekommen. Ich finde es unerträglich, wenn Leute wie wir, die eine andere Perspektive auf diese Krise hatten und haben und die das Ganze mit Argumenten kritisch hinterfragt haben, (Zurufe der Abg. Giorgina Kazunga-Haß und Hans Jürgen Noss, SPD) was hier passiert ist, in dieser Form mit einer moralischen Attitüde, die ich nur fassungslos zur Kenntnis nehmen kann, in eine Ecke gestellt werden, in die wir nicht hineingehören. (Glocke der Präsidentin) Verlassen Sie sich darauf, wir werden auch weiterhin unsere kritische Oppositionsaufgabe hier wahrnehmen können, ob Ihnen das gefällt oder nicht. (Beifall der AfD – Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss, SPD, Philipp Fernis, FDP – Weitere Zurufe von der SPD) Vielen Dank. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Wie kann man so verblendet sein!)
Astrid Schmitt
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Damit haben wir den dritten Teil der Aktuellen Debatte beendet. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: rung des Artikels 117) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2301 – Erste Beratung Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zunächst spricht die Fraktionsvorsitzender Sabine Bätzing-Lichtenthäler für die SPDFraktion.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser und der kommenden Plenarsitzung können wir etwas Historisches schaffen. Erstmals in der Geschichte von Rheinland-Pfalz wollen wir als Landtag eine Verfassungsänderung beschließen, die eine umfassende Entschuldung der Kommunen bewirkt. Wir legen den Grundstein, dass sich Landkreise, Städte und Gemeinden von Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro befreien. Das Land wird Liquiditätskredite jenseits eines Sockelbetrags zur Hälfte übernehmen. Dass alle demokratischen Fraktionen in dieser Frage an einem Strang ziehen, ist eine landespolitische Sternstunde. Wir zeigen, dass der Landtag um die immense Wichtigkeit der Kommunen im demokratischen Gefüge weiß und das Parlament die kommunale Selbstbestimmung sehr wertschätzt. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Das beschriebene Ziel, die Kassenkredite deutlich zu reduzieren, werden wir nach einem Dreisprung erreichen. In einem ersten Schritt haben wir als Ampelkoalition im Jahr 2020 auf Bundesebene versucht, die Große Koalition zu Hilfen für stark verschuldete Landkreise, Städte und Gemeinden zu bewegen. Es gelang zwar, das Thema bundesweit auf die Agenda zu setzen, aber eine Einigung wurde nicht erzielt. Im zweiten Schritt versahen wir das Thema der Altschuldenproblematik bei den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr auf Landes- und auf Bundesebene mit einer hohen Priorität. So wurde im Jahr 2021 die Lösung für das Jahr 2022 vorbereitet. Nun kommen wir mit der Verfassungsänderung im dritten Schritt ans Ziel. An der Stelle möchte ich unserer Finanzministerin Doris Ahnen und unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer herzlich danken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Dreisprung war und ist eine Kraftanstrengung. Er gelingt, weil drei Dinge erfüllt sind, ein langer Atem, beherztes Argumentieren und ein Aufeinanderzugehen der demokratischen Kräfte. Stellvertretend für die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN möchte ich dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Baldauf und dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Streit meinen Dank aussprechen. Vielen Dank für diese konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, denn dieser Konsens kräftigt die Demokratie. Wir Demokratinnen und Demokraten beweisen, dass wir im Sinne des Landes einvernehmlich an Lösungen arbeiten und zur Problembehebung parteitaktische Grenzen überwinden. Die Verfassungsänderung kann in den Kommunen einen Beitrag leisten, das Interesse an demokratischen Prozessen zu steigern; denn wenn vor Ort weniger Schulden und damit perspektivisch mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eröffnen sich Handlungsspielräume. Die kommunalen Räte können dann entscheiden, für welche freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sie mehr Geld bereitstellen, ob für Zuschüsse für Musikschulen oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Dadurch kann vor Ort die Begeisterung für die Kommunalpolitik und für den demokratischen Staat aufblühen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom Dreisprung wechsle ich zum Dreiklang; denn neben der Verfassungsänderung stehen 2022 und 2023 noch zwei große Maßnahmen im Sinne der Kommunen an. Zum einen wird der kommunale Finanzausgleich umstrukturiert und angepasst, zum anderen wollen wir 250 Millionen Euro für ein kommunales Investitionsprogramm zu Klima und Innovation zur Verfügung stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassungsänderung ist für uns der Auftakt für weitere parlamentarische Beratungen. Wir werden uns mit einem Umsetzungsgesetz befassen, welches die Einzelheiten der Schuldenübernahme regelt. Da werden wir uns mit Kreditbeständen, Sockelbeträgen und der Anrechnung von Vermögenswerten beschäftigen. Das Umsetzungsgesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sodass wir in den kommenden Monaten eine Einigung erzielen müssen. Es ist zu hoffen, dass dies im engen Dialog zwischen den Ampelkoalitionen, der demokratischen Opposition und den kommunalen Spitzenverbänden gelingt. (Glocke der Präsidentin) Ich setze darauf, dass uns die gemeinsame Verantwortung, die uns zur Verfassungsänderung geführt hat, auch zu einem breit getragenen Umsetzungsgesetz leitet. Gehen wir es an im Sinne eines Rheinland-Pfalz der Kommunen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Gordon Schnieder das Wort.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen September, genauer gesagt am 23. September 2021, habe ich hier zum gleichen Thema bereits an diesem Platz gesprochen. „Kommunen auf Augenhöhe begegnen – Altschuldenlösung angehen – Soforthilfe umsetzen“, das war der Titel unseres Antrags. Er reiht sich ein in eine Vielzahl von entsprechenden Anträgen und Aktuellen Debatten, die wir zu diesem Thema und ähnlichen Themen in der gesamten 17. Legislatur in dieses Parlament eingebracht haben. Dabei ist gerade der Antrag vom letzten September wie eine Blaupause zu dem, was wir heute gemeinschaftlich auf den Weg bringen, nämlich eine eindeutige Entschuldung unserer Kommunen, eine Befreiung von der Hälfte ihrer Liquiditätsschulden. Ich bin dankbar, dass es endlich auch die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung selbst verstanden haben und heute einem Teil ihrer Verantwortung gerecht werden. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wir müssen heute aber auch daran erinnern, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen seit dem vergangenen Jahr die rote Laterne bei der Pro-KopfVerschuldung aller Bundesländer innehaben. Sieben von zehn der höchstverschuldeten Kommunen kommen immer noch aus Rheinland-Pfalz. Die Pro-Kopf-Ausgaben bei den Zinsen betragen das 2,1-fache des Durchschnitts der Flächenländer. Bezogen auf die Einwohnerzahl entspricht dies Mehrausgaben unserer Kommunen in Höhe von 116 Millionen Euro, Geld, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Dörfern und Städten besser aufgehoben wäre. Das alles – das darf trotz aller Einmütigkeit nicht unerwähnt bleiben – ist eine Folge der mangelhaften Finanzausstattung unserer Kommunen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist eine Folge der permanenten Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs. Es ist eine Folge der kommunalfeindlichen Finanzpolitik. Die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik ist eine der ganz zentralen aktuellen Fragen; denn kommunale Selbstverwaltung lebt gerade von den eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schuldenlast einerseits und die insgesamt viel zu geringe Finanzausstattung andererseits engen die kommunale Gestaltungsfreiheit massiv ein. Es bedurfte für die Einsicht leider nicht nur unserer Anträge, sondern auch einer klaren und eindeutigen Rechtsprechung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, der unmissverständlich die Verantwortung dieser kommunalen Schuldenlast aus der Verfassung heraus dem Land aufgezeigt hat. Jetzt endlich wird sich bewegt. Jetzt endlich kehrt Vernunft ein. Der Anfang einer nachhaltigen Entschuldung unserer Kommunen wird heute gemacht. Ich danke allen Fraktionen und der Landesregierung, dass wir diese Verfassungsänderung heute gemeinsam auf den Weg bringen können. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, wir geben Ihnen einen Vertrauensvorschuss. Wir erwarten, dass Sie uns auch in die Gespräche zum Durchführungsgesetz mit einbeziehen, so wie auch die kommunale Familie, und bitte auf Augenhöhe. Wir sind dankbar, dass alle Fraktionen unserem Wunsch gefolgt sind, mögliche Schuldübernahmen des Bundes ausschließlich auf den Restbestand der kommunalen Schulden anzurechnen. Die Ampel kann jetzt zeigen, ob sie tatsächlich auch im Bund bereit ist, die weiteren Schulden zu übernehmen. Die Ampel kann zeigen, wie der nationale Konsens auf die Spur gebracht werden kann. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ampel kann zeigen, wie man nachhaltig und belastbar eine erneute Liquiditätsverschuldung verhindert. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, am Ende dieses Prozesses profitieren unsere Gemeinden und unsere Bürgerinnen und Bürger ganz direkt und konkret von diesem Schritt. Wir profitieren davon – Frau Kollegin Bätzing-Lichtenthäler hat es eben erwähnt –, weil wir hoffentlich wieder Menschen begeistern können, sich in ihren Kommunen für das Allgemeinwohl einzusetzen und wieder einen Gestaltungsspielraum haben, ehrliche Kommunalpolitik zu machen. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, zugleich kann aber die Übernahme von etwa 3 Milliarden Euro kommunaler Liquiditätskredite nur der Anfang eines ausdauernden und nachhaltigen Konsolidierungspfades sein und die Verfestigung der kommunalen Finanzsituation darstellen. Das Land bleibt gefordert, mit einem neuen kommunalen Finanzausgleich weitere und richtige Weichen für die Zukunft zu stellen. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Fraktionsvorsitzende Dr. Bernhard Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon eine Sternstunde dieses Parlaments und auch für dieses Land, dass wir heute gemeinsam – die demokratischen Fraktionen gemeinsam – das einbringen, was wir schon seit Jahren diskutieren, nämlich wie wir die Altschulden bei Kommunen verringern können. Natürlich sind wir stolz darauf, dass uns da eine Lösung in Aussicht gestellt wird und wir uns selbst eine Lösung in Aussicht stellen, die klar ein erster Schritt sein kann. Wir reden über 3 Milliarden Euro. Das ist für das Land kein Pappenstiel. Wir sind natürlich dankbar für die Vorschläge der Umsetzung. Wir haben sogar schon einen gewissen Ansatz, wie wir in die Tilgung dieser Schulden gehen können. Auch das ist eine Sache, auf die wir stolz sein können. Wer hätte vor einigen Jahren gedacht, dass dieses Land tatsächlich in die Tilgung von Altschulden gehen und kommunale Schulden übernehmen kann? Ich habe letztes Mal, als ich hier stand und darüber geredet habe, über meine Heimatkommune gesprochen, die zum Teil hoch verschuldet ist, aber auch selbst verschuldet, weil sie Bauprojekte in der Zeit des Reichtums gemacht hat, die sie nicht hätte machen müssen und jetzt die Baulasten tragen muss. Ich bin auch immer wieder überrascht, dass man ein Rathaus-Center, das man gebaut hat, nach 40 Jahren wieder abreißen kann, wenn man hoch verschuldet ist, aber manchmal muss man solche Entscheidungen anscheinend treffen. Deswegen ist es aber wichtig, dass wir den Kommunen, auch denen, die in diese Schuldenfalle getappt sind, helfen. Wir haben im Kommunalbericht kennengelernt, dass die meisten Kommunen positive Abschlüsse haben, dass Kommunen insgesamt, wenn wir in Rheinland-Pfalz über alle drüberschauen und die Summe nehmen, in den letzten Jahren auch positive Abschlüsse haben. Das muss man an der Stelle eben auch einmal sagen. Denen, die es aus eigener Kraft nicht geschafft haben, natürlich mit Begründung, weil sie von Soziallasten durch Bundesgesetzgebung, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) die, glaube ich, in den letzten 16 Jahren nicht von den Grünen gemacht wurde, an die Wand gedrückt wurden und nicht die Möglichkeit hatten, so wie früher zu atmen, gleichen wir das jetzt aus. Herr Schnieder, dann ist es natürlich sehr schön, wenn Sie der Regierung und den anderen Fraktionen danken. Ich danke der Ihrigen Fraktion auch, aber es ist schon ein bisschen, wie man so schön sagt, ein Danaergeschenk, also ein Geschenk, in dessen Bauch vielleicht doch etwas drin ist, was uns noch negativ überraschen kann. Wenn Sie hier sagen, Sie müssen jetzt einmal auf der Bundesebene zeigen, dass die Ampel das kann, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) bin ich der Überzeugung, wir zeigen Ihnen das, aber Sie haben uns 16 Jahre gezeigt, wie es nicht geht und dass Sie es nicht konnten. Dass Sie sich dann hier hinstellen und sagen, Sie müssen es uns zeigen, zeigt, Sie wollen dieses Geschenk annehmen, aber ganz so schlau wie Odysseus sind Sie noch nicht, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) weil sonst würden Sie nicht auf sich selbst verweisen in der Vergangenheit, dass sie es selbst nicht geschafft haben. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: So ist es!) Wir verhandeln, und – das kann ich offen sagen – es gibt Gegner dieser Schuldenübernahme auch auf Bundesebene. Ein Land davon ist BadenWürttemberg. Da hat die SPD jetzt wenig mit der Regierung zu tun. Da sind wir gefragt. (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) Ich versuche meinen Teil dazu beizutragen, dass sie dann auch sagen, gut, machen wir auch. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Auf der anderen Seite gibt es NRW. In NRW sind Sie führend mit beteiligt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Ja, aber machen Sie jetzt ein bisschen schneller, solange Sie noch beteiligt sind, dass die Weichen gestellt werden und wir dann auch gemeinsam vorangehen können. Es wäre wirklich ein Coup für unsere Gemeinden, dass nicht nur die Hälfte der Liquiditätsschulden übernommen wird – das ist schon toll –, sondern auch weitere Anteile vom Bund übernommen werden. Wir – die SPD, die FDP und die Grünen – haben in den Koalitionsverhandlungen unseres geleistet, damit wir da ein Stück vorangekommen sind. Ich hoffe, das lässt sich auch umsetzen. Daher bin ich für Rheinland-Pfalz und für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz sehr zuversichtlich. Wie schon gesagt wurde, es ist toll, dass den Gemeinden eine Perspektive aufgezeigt wird. Wie soll man denn Politik machen, wenn man keine Perspektive hat, selbst etwas gestalten zu können? Durch die Einnahmen, die es jetzt gibt – in manchen Gemeinden sehen wir überraschend hohe Einnahmen –, und die Entschuldung auf der anderen Seite glaube ich, ist es ein guter Schritt für die Demokratie, dass wir da auch wieder zeigen können, auch vor Ort in den Kommunen ist Gestaltungsmöglichkeit da. Das unterstützen wir und freuen uns auf die weitere Debatte mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht die Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Auf den Bürgern in Rheinland-Pfalz lastet eine im Ländervergleich sehr hohe überdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung vor allem auch aus nicht zurückgeführten kommunalen Liquiditätskrediten. Hinzu kommt, dass es in den letzten vor Corona wirtschaftlich außerordentlich starken Jahren unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden leider nur in vergleichsweise geringem Umfang gelungen ist, ihre Verschuldung zu reduzieren. Da die kommunalen Haushalte eben in der Mehrzahl keineswegs krisenfest waren, beeinträchtigen nun die wirtschaftlichen Folgen der CoronaMaßnahmen die Bemühungen um nachhaltig solide Kommunalfinanzen umso mehr. Nachhaltig solide Kommunalfinanzen, sehr geehrte Damen und Herren, sind jedoch notwendig, um nicht den nachfolgenden Generationen hohe Verschuldung und erhebliche Defizite zu hinterlassen. Sehr geehrte Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Landesverfassung soll nun ein Weg bereitet werden, der den Kommunen einen Teil der aufgelaufenen Lasten aus Liquiditätskrediten abnimmt. Dieses Ziel bewerten wir ausgesprochen positiv. Die AfD-Fraktion hat dies stets betont und in entsprechenden Änderungsanträgen zu den Landeshaushaltsentwürfen immer wieder gefordert. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie hätten sie auch einbringen können! Das wäre ein weiterer Schritt gewesen!) Es ist längst überfällig, dass den Kommunen geholfen wird. Wir, die Alternative, verweisen hingegen auf die Notwendigkeit einer strukturellen Veränderung und Besserstellung und damit auf eine nachhaltige Lösung. Die Frage, die sich uns hier in unserer Funktion als einzig verbliebener Opposition stellt, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) ist allerdings die: Ist Ihr Vorhaben zielführend und vor allem ist es verfassungsgemäß? Aus unserer Sicht stellt sich Ihr Vorhaben als Versuch der Aushöhlung der Schuldenbremse durch Sonderregeln dar. Um dies noch einmal zu unterlegen, möchte ich den Bund der Steuerzahler mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren: „Aus Sicht des BdSt ist das ein verfassungsrechtlich höchst zweifelhaftes Projekt.“ (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Weiter sagt der Bund der Steuerzahler: „Die Ausnahmen von der Schuldenbremse sind im Grundgesetz definiert – die Übernahme kommunaler Schulden gehört nicht dazu. Wenn ein Landtag beliebig neue Ausnahmen erfinden könnte, wäre die Schuldenbremse letztlich ausgehebelt.“ (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Auch der Landesrechnungshof äußert sich im aktuellen Bericht diese Woche mit Bedenken im Hinblick auf Artikel 109 Grundgesetz wie gewohnt zurückhaltend. Vielen Dank dafür. Aufgrund der dargelegten Bedenken wird unsere Fraktion, die Alternative, daher den Wissenschaftlichen Dienst zu einer profunden Bewertung anrufen. Sehr geehrte Damen und Herren, warum gehen Sie und die Landesregierung nicht den rechtssicheren Weg über Zuschüsse an Kommunen und eine höhere Beteiligung an der Verbundmasse? Damit gibt man den Kommunen unmittelbare Planungs- und Rechtssicherheit und vermeidet künftige Hängepartien mit ungewissem Ausgang. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Wir, die Alternative als Rechtsstaatspartei, fordern Sie auf: Entlasten Sie unsere Kommunen solide, rechtssicher und generationengerecht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht der Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Nieland, es hilft manchmal schon, wenn man den Wortlaut einer Vorschrift liest, um sich der Lösung der rechtlichen Frage zu nähern. In der Schuldenbremse im Grundgesetz heißt es, die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Wie dem Land durch die Übernahme einer bereits vorhandenen Schuld eine Einnahme aus einem Kredit entstehen soll, müssten Sie mir dann einmal erklären, wenn Sie sich die verfassungsrechtlichen Bedenken hier zu eigen machen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Da Sie das selbstverständlich nicht können, zeigt sich, wie obsolet Ihre Argumentation ist. Natürlich höhlt diese Verfassungsänderung die Schuldenbremse nicht aus. Wir machen eine verfassungsrechtliche, wir haben es Absicherung genannt, weil wir einfach mit der breiten Mehrheit dieses Hauses, über die ich mich außerordentlich freue, ein Instrument auch verfassungsrechtlich verankern wollen, um unsere Kommunen nachhaltig von ihrer Verschuldung zu entlasten; denn die Verschuldung der kommunalen Haushalte schränkt die Handlungsfähigkeit auf dieser Ebene, wo Demokratie und staatliches Handeln so unmittelbar praktisch erlebbar sind, erheblich ein. Deshalb freue ich mich, dass wir durch eine positive wirtschaftliche Entwicklung, durch eine positive Entwicklung im Landeshaushalt in einer haushalterischen Situation sind, die es uns jetzt in dieser Situation ermöglicht, einen wichtigen Schritt zu machen, um die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft finanziell deutlich handlungsfähiger zu machen. Ich freue mich insbesondere auch, dass sich die Ampelkoalition im Bund auf die Agenda geschrieben hat, sich vorgenommen hat, auch der Verantwortung des Bundes für kommunale Altschulden gerecht zu werden und an einer entsprechenden Lösung dieser Thematik zu arbeiten. Wir haben uns hier miteinander verständigt, dass ein solches Paket dann vollumfänglich auch den Kommunen zugutekommen soll. Wir sind schon die letzten Jahre, was die kommunalen Haushalte angeht, auf einem guten Weg. Wir haben strukturell zunehmend Kommunen, die erfreulicherweise mit einem positiven Saldo abschließen können. Wir werden auch gemeinsam mit der Landesregierung hier im Haus die Verpflichtung aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs umsetzen. Das ist in der Zeitschiene ein echter Kraftakt. Wir werden aber diese Verpflichtung umsetzen, auch den kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln, und damit auch das Ziel verfolgen, dass wir nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt die bestehenden kommunalen Schulden übernehmen, also die Kommunen entschulden, sondern dass wir auch zu einer nachhaltigen Entschuldung unserer Kommunen kommen, weil sie finanziell dauerhaft so aufgestellt sind und so handlungsfähig sind, dass sie auch in Zukunft keine neuen Schulden aufbauen. Ansonsten wäre das ganze Instrument nämlich ein Stück weit so, dass es verpufft. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, hier einen solchen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen im Haus zu erzielen, dass wir dieses Ziel konsequent gemeinsam durch diese kommunale Entschuldung, durch dieses geplante Entschuldungspaket hier in unseren Kommunen verfolgen, um einen weiteren Schritt in Richtung der entsprechenden Handlungsfähigkeit zu machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses wichtigen Vorhabens. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER – Abg. Michael Frisch, AfD, die blaue Karte hebend: Sie haben gerade wegguckt!)
Astrid Schmitt
Während der Rede. (Abg. Michael Frisch, AfD: Habe ich gemacht! –
Philipp Fernis FDP
Hat er!) – Okay, dann bitte ich um Entschuldigung, dass ich weggesehen habe. Das ist nicht immer ganz so einfach. Dann hat der Abgeordnete Frisch jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.
Michael Frisch AfD
Frau Präsidentin, vielen Dank. Das war auch kein Vorwurf in Ihre Richtung, sondern es fehlte einfach der notwendige Blickkontakt. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –
Philipp Fernis FDP
Das ist mal was Neues!) – Na ja, es ist schön, wenn ich Sie hier belustige, aber ich verstehe jetzt nicht so ganz den Hintergrund. Ich weiß nicht, was in Ihrem Kopf dann alles so vorgeht. Auf jeden Fall, Herr Kollege Fernis, ich wollte noch einmal für die AfD-Fraktion ausdrücklich klarstellen, uns ist die Entschuldung der Kommunen außerordentlich wichtig. Das haben wir in diesem Plenum immer und immer wieder gesagt. Wir haben auch entsprechende Anträge dazu gestellt. Dass das in der Vergangenheit nicht gelungen ist, haben wir sehr bedauert. Insofern freuen wir uns natürlich, dass jetzt hier ein Weg eröffnet werden soll, dass zumindest ein Teil der Schulden unserer Kommunen übernommen werden soll, um das ganz klar zu sagen. Wir sind nicht gegen diese Maßnahmen, aber wir haben mit dem Bund der Steuerzahler Bedenken, ob das Ganze, so wie es jetzt geplant ist, auch tatsächlich verfassungsrechtlich haltbar ist. Sie sagen, es wäre so. Wir sehen hier aber noch Klärungsbedarf. Auch der Rechnungshof hat sich in dieser Richtung etwas kritisch geäußert. Deshalb haben wir gesagt, wir beauftragen den Wissenschaftlichen Dienst. Dann werden wir abwarten, was das ergibt. Wenn es in verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gibt, dann werden wir dem Vorhaben selbstverständlich zustimmen. Nur werden wir uns heute, solange diese Fragen für uns ungeklärt sind, bei der Abstimmung der Stimme enthalten, aber noch einmal: Die Kommunen müssen entschuldet werden. Es ist auch wichtig – da stimme ich Ihnen vollkommen zu –, dass wir strukturelle Veränderungen auf den Weg bringen, um dauerhaft zu verhindern, dass in Zukunft noch einmal eine solche Schuldensituation in unseren Städten und Gemeinden eintritt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Wird eine Erwiderung gewünscht? – Bitte schön.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frisch, es ist Ihnen gerade zum ersten Mal gelungen, mich nachhaltig zu verunsichern. So viel Zustimmung von Ihrer Seite, das besorgt mich. Was mich aber tatsächlich irritiert – ich glaube, deshalb haben Sie da bestimmt einen innerfraktionellen Abstimmungsbedarf –, ist, dass Sie sich gerade in ziemlich kolossalen Widerspruch zur Rede Ihrer Kollegin zu diesem Tagesordnungspunkt gesetzt haben. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Ich freue mich über das, was Sie inhaltlich gesagt haben, und ich freue mich über die entsprechend avisierte Unterstützung. Alles Weitere überlasse ich der Abstimmung in Ihrer Fraktion. (Abg. Michael Frisch, AfD: Haben Sie nicht gehört, was Frau Nieland gesagt hat?) Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht ihr Fraktionsvorsitzender Streit. (Unruhe im Hause) Sie haben das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst nimmt die Regierung uns Freien Wählern mit der Tilgung der hälftigen Altschulden auch die Hälfte unseres Wahlprogramms weg, und dann nimmt Herr Fernis mir auch noch die Möglichkeit der Replik weg. Was sollen wir denn jetzt noch sagen? (Heiterkeit im Hause) Zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck geben, nämlich der Freude, dass für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Liebe Sabine Bätzing-Lichtenthäler, das ist ein Tag für die Kommunen, und damit ist das ein Tag für alle; denn niemand in Rheinland-Pfalz wohnt für sich allein, sondern wir alle leben in einer Stadt, in einem Dorf. In diesen Kommunen fehlt allenthalben Geld. Damit fehlt es nicht der Gemeinde, sondern es fehlt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die in diesen Gemeinden leben, die in diesen Gemeinden auch ihre Kinder aufwachsen sehen wollen, und die in diesen Gemeinden auch gestalten möchten. Ich habe viele Ortsbürgermeister gehört, die gesagt haben, wir haben keine Lust mehr. Ich stelle mich nicht mehr zur Wahl. Was soll ich hier Schulden verwalten? – Deshalb ist die Altschuldenlösung an dieser Stelle ein sehr, sehr wichtiges Zeichen in Rheinland-Pfalz, dass wir sagen, wir stehen an Eurer Seite, und Ihr habt auch in Zukunft die Möglichkeit, Kommunalpolitik für Euch, für Eure Bürger zu betreiben. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß natürlich noch, wie es früher, vor 20 Jahren war. Da gab es noch einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Die ganz Schlauen haben aufgeforstet und Zins und Tilgung im Verwaltungshaushalt als Defizit abgebildet. Die bekamen dann Ausgleichszuweisungen. Damit haben sie sich zum Teil saniert. Irgendwann fielen die Ausgleichszuweisungen weg und die Schlaumeier wussten dann nicht mehr, was sie machen sollten. Daher war es schon wichtig, zu einem anderen System zu kommen. Wir hätten damals, als die Ausgleichszuweisungen wegfielen, mit der Kommunalaufsicht hingehen und die Zügel stärker anziehen müssen. Ich habe das seinerzeit gemacht, als ich Landrat wurde, und die Grundsteuer in den Orten auf 600/650 Punkte gebracht, um zu sehen, was möglich ist. Selbst das hat nicht zu einer Entschuldung bei den Kommunen geführt. Wir hatten bei uns im Kreis Kommunen, bei denen man einen Grundsteuerhebesatz von 2.000 Punkten hätte haben müssen. Wie will man das den Leuten verkaufen? In der einen Stadt hat man 350 Punkte und in der anderen Gemeinde 2.000 Punkte. Das geht nicht. Daher ist unsere Aufgabe hier, für eine Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sorgen. Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit ist ganz wichtig, natürlich ist dieses Gesetz verfassungsmäßig. Das, was wir bisher tun, nämlich den Kommunen Geld vorzuenthalten, hat der Verfassungsgerichtshof schon zweimal beschieden, nämlich in den Jahren 2012 und 2020. Das ist verfassungswidrig. Jetzt kommen wir mit einer gemeinsamen Lösung. Man muss einfach den Aufbau der Bundesrepublik sehen. Wir haben auf der einen Seite den Bund und auf der anderen Seite die Länder, aber wir haben nicht als dritte Säule die Kommunen, sondern die Kommunen sind Teile der Länder, und damit sind auch die Schulden der Kommunen die Schulden der Länder. Das heißt, die Schulden der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Kreise in RheinlandPfalz sind auch Schulden des Landes. Das erkennt man an Artikel 49 Abs. 6 der Landesverfassung, weil das Land den Gemeinden ausreichend Geld zur Verfügung stellen muss, um die eigenen, aber auch die übertragenen Aufgaben zu erledigen. Wenn die Kommunen solche Defizite anhäufen, dass ihnen die Erledigung der übertragenen Aufgaben und der Eigenaufgaben nicht möglich ist, dann sind das Schulden des Landes. Daher ist es überhaupt kein Problem, diese Schulden zu übernehmen. Die Schuldenbremse aus Artikel 109 Grundgesetz wird deshalb nicht angetastet, weil wir keine neuen Schulden aufnehmen, sondern die Schulden sind vorhanden. Es ist eine Schuldübernahme. Das heißt, das Land tritt in viele, viele Einzelverträge der Gemeinden, der Städte, der Verbandsgemeinden, der Kreise ein und übernimmt das, was sowieso Aufgabe des Landes gewesen wäre. Zu sagen, mit einem verfassungswidrigen Gesetz gehen wir gegen die Verfassungswidrigkeit der letzten 20 Jahren vor, ist doch vollkommen irre. Das glaubt doch draußen niemand. (Glocke der Präsidentin) Ich denke, das glaubt auch hier niemand. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie meinen, dass das Geld aus dieser Verfassungsänderung den Kommunen so verfassungsmäßig nicht zusteht, dann müssen Sie dagegen klagen. Der Wissenschaftliche Dienst wird Ihnen da nicht helfen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Doris Ahnen das Wort.
Doris Ahnen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich hatte kurz vor Weihnachten in der Plenarsitzung im Dezember angekündigt, dass es seitens der Landesregierung die Bereitschaft gibt, jenseits eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen. Ich sage aus tiefstem inneren Herzen: Dass wir im Februar dieses Jahres hier stehen und die Fraktionen gemeinsam eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen wollen, macht mich wirklich sehr glücklich. Dafür sage ich an dieser Stelle auch herzlich Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER sowie vereinzelt bei der CDU) Die Wege sind diskutiert worden. Es geht primär um die Umsetzung in Form einer Schuldübernahme. Die nunmehr vorliegende Verfassungsänderung dient der rechtlichen Absicherung, damit die geplante Entlastung der rheinlandpfälzischen Kommunen von ihren Liquiditätskrediten tatsächlich angegangen werden kann. Wir haben es gehört, es geht um bis zu 3 Milliarden Euro. Auch deshalb bin ich froh, dass sich sehr weite Teile des Parlaments gemeinsam auf diesen Weg begeben wollen. Ich bedanke mich bei den Landtagsfraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLERN für den gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zu einer Verfassungsänderung. Ich bedanke mich aber auch für die guten Gespräche, die wir miteinander hatten. Ich habe es als durchaus wohltuend empfunden, dass wir so in der Sache diskutieren konnten. Ich weiß, dass das nicht alltäglich ist. Deshalb weiß ich das auch wertzuschätzen und sage Ihnen dafür herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Eines war uns auch von Anfang an klar: Der Blick auf die Vergangenheit ist unterschiedlich, aber das hat uns nicht daran gehindert, für die Zukunft eine gemeinsame Perspektive aufzubauen und vor allen Dingen eine Perspektive für unsere Kommunen, die diese große Einigkeit sicherlich als sehr wichtiges Zeichen empfinden. Jetzt tue ich etwas Ungewöhnliches, weil eigentlich ist es nicht meine Aufgabe, die Opposition zu verteidigen, aber ihr Satz, Frau Nieland, die einzig verbliebene Opposition zu sein, weil andere sich hier in einer Sache committen, ist entlarvend und sagt alles über Ihr Demokratieverständnis aus. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) In Ihrer Welt ist man nur Opposition, wenn man gegen alles ist. Ich sage Ihnen, was das ist: Das ist organisierte Verantwortungslosigkeit. Das will ich an dieser Stelle sehr, sehr deutlich sagen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Verfassungsänderung wird die Landesregierung die konkrete Ausgestaltung der Übernahme eines Teils der kommunalen Liquiditätskredite – auch das ist schon von Frau BätzingLichtenthäler gesagt worden – im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes angehen können. Das betrifft eine Reihe von Fragen, die in der Begründung zur Verfassungsänderung beschrieben wird, wie die Festlegung eines nicht zu übernehmenden Sockelbetrags, die Ermittlung der entsprechenden Kreditbestände, die Höhe des Anteils der Kreditübernahme, die Anrechnung von Vermögenswerten und die Berücksichtigung der Verbesserung der Finanzlage. Natürlich muss auch das Verhältnis zu den bestehenden Programmen zur Reduzierung bei den Liquiditätskrediten betrachtet werden. Ich will auf einen Punkt noch einmal hinweisen, weil uns das auch gemeinsam klar war. Wir müssen zugleich Vorkehrungen im kommunalen Haushaltsrecht treffen, die ein erneutes Aufwachsen des Liquiditätskreditbestands verhindern und die Liquiditätskredite wieder auf ihre eigentliche Funktion zurückführen. Ich weiß, das werden noch anstrengende Diskussionen. Ich habe in dem Prozess auch immer gesagt, wir werden in diesem Rahmen selbstverständlich die kommunalen Spitzenverbände einbeziehen. Wir werden den Kommunalen Rat einbeziehen. Wir werden auch den Rechnungshof einbeziehen. Ich wiederhole es auch gerne noch einmal an öffentlicher Stelle: Ich habe Ihnen in diesen Gesprächen zugesagt, dass alle Fraktionen auch jenseits des parlamentarischen Verfahrens in diese Gespräche einbezogen werden. Selbstverständlich fühle ich mich daran gebunden. Wir werden also auch über das Umsetzungsgesetz miteinander reden. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Lassen Sie mich zum Abschluss, auch wenn ich eine Minute überziehen werde, doch noch einen kurzen Blick auf den Bund legen, weil ich auch das mit Hoffnungen verbinde. Wir haben es gehört, die Ministerpräsidentin – das darf man wirklich so sagen – hat sich Stunde um Stunde während der Koalitionsverhandlungen mit vielen anderen dafür eingesetzt, dass wir diesen Anker im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben. Das ist mehr als ein Anker. Das ist die konkrete Beschreibung eines Wegs. Es ist aber auch klar, es wird wichtig sein, dass es uns auch hier gelingt, über die Ampel hinaus parteiübergreifend einen Konsens herzustellen, damit dieser Weg auf Bundesebene vor allen Dingen auch mit den anderen Ländern gegangen werden kann. Liebe CDU, deshalb habe ich auf Ihren Wunsch hin noch einmal ganz ausdrücklich gesagt – das ist für uns keine Frage –, selbstverständlich sollen die Beiträge, die der Bund leistet, den Kommunen zugutekommen. Deshalb meine herzliche Bitte an Sie, versuchen Sie mit uns gemeinsam, dass wir auch auf Bundesebene eine breite politische Mehrheit für diesen Weg organisieren können. Das käme den Kommunen dann noch einmal zugute. Das wäre für die Kommunen dann insgesamt ein wirklicher Durchbruch. Daher meine herzliche Bitte an Sie, auch hier zu helfen, dass dieser Weg dann auf Bundesebene gegangen werden kann. Last but not least, ja, das wird ein kräftiger, auch anstrengender Weg, aber ich glaube, wir werden das miteinander gut hinbekommen. Deshalb noch einmal herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für eine weitere Kurzintervention erteile ich Abgeordneten Frisch das Wort. (Zuruf aus dem Hause –
Michael Frisch AfD
Der Einwurf „pathologisch“ ist sicherlich nicht parlamentarisch! Hier kam pathologisch!) Das habe ich nicht gehört. Bitte, Herr Frisch, beginnen Sie.
Michael Frisch AfD
Wenn ich jetzt gerade den Einwurf höre, es sei pathologisch, dass sich die Opposition zu Wort meldet, dann finde ich das schon erschreckend, das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen. (Vereinzelt Unruhe im Hause) Sie sollten sich in Ihrer Wortwahl mäßigen, und Sie sollten sich einmal daran erinnern, dass Sie ständig von Demokratie und respektvollem Umgang miteinander reden und mit solchen Äußerungen genau das Gegenteil beweisen. (Zuruf des Abg. Jens Guth, SPD) Jetzt komme ich aber zu den Ausführungen der Ministerin. Interessant, dass die Regierung der Opposition vorwirft, dass sie Oppositionsarbeit macht. Genau das haben Sie gerade getan. (Widerspruch von der SPD – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Nein!) Natürlich machen wir keine Fundamentalopposition in diesem Hause. Ich darf darauf verweisen – vielleicht schauen Sie sich einmal Statistiken an, die es sicher geben wird –, wie vielen Anträgen wir hier gerne zugestimmt und wie viele eigene Initiativen wir eingebracht haben. Es kann also überhaupt nicht die Rede davon sein, dass wir grundsätzlich immer und ständig gegen alles stimmen würden, ganz im Gegenteil. Wir haben uns auch in diesen Beratungsprozess eingebracht. Ich erinnere mich, dass wir gemeinsam in einer Telefonkonferenz darüber gesprochen haben, in der ich noch Fragen zum besseren Verständnis dieser Initiative gestellt habe. Wir haben uns genauso wie alle anderen engagiert. Wir haben allerdings in einzelnen Fragen nach wie vor Bedenken, und das ist doch wohl noch legitim. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Dann sagen Sie doch mal, wie Sie das Problem lösen! Wie lösen Sie das Problem?) Wir sind doch hier nicht als Opposition da, um die Vorhaben der Regierung oder der Parlamentsmehrheit zu bejubeln, sondern wir müssen sie kritisch auf den Prüfstand stellen. Das ist nicht verantwortungslos, sondern entspricht im Gegenteil unserer Verantwortung als gewählte Vertreter des rheinland-pfälzischen Bürgers. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt auch Bürgerinnen!) Das müssen wir tun, und ich kann nur noch einmal wiederholen, das werden wir auch weiterhin tun. Ich finde es tatsächlich nicht in Ordnung, dass Sie das ständig unter das Verdikt einer grundsätzlichen Opposition gegen alles stellen, wenn wir hier einfach die Aufgabe wahrnehmen, die uns die Wähler als Teil dieses Parlaments gegeben hat. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Eine Erwiderung wird offensichtlich nicht gewünscht. (Heiterkeit und Zurufe von der SPD: Nein! –
Michael Frisch AfD
Ja, pathologisch, ich weiß! Opposition ist pathologisch! –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Nein, nicht die Opposition, sondern Ihr Drang zur Kurzintervention! –
Michael Frisch AfD
Das entspricht alles der Geschäftsordnung!) Ich darf darauf hinweisen, dass sich aufgrund der Redezeit der Landesregierung für die Fraktionen eine zusätzliche Redezeit von knapp 2 Minuten ergibt. Ich sehe aber keine Wortmeldungen mehr. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/2301 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf: Altersentwicklung der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/1031/1380/2058 – Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/1093/1422/2059 – Sie werden gemeinsam beraten. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 10 Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion sind es 13 Minuten. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister! Wir besprechen heute die zwei Großen Anfragen der CDU-Fraktion betreffend die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz, einmal die Altersentwicklung der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz sowie die Große Anfrage bezüglich Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Zu Beginn vielleicht ein Wort der Kritik. Wir kennen es schon aus vorherigen Großen Anfragen zur Ärzteversorgung, insbesondere was die Altersstruktur der Ärzte angeht, dass sich die Beantwortung unserer Großen Anfragen inhaltlich recht übersichtlich darstellt. Die Antworten werfen eigentlich mehr Fragen auf, als sie Klarheit schaffen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Aus meiner Sicht tragen die Antworten auch nicht dazu bei, die Lebenssituation sachgerecht zu beschreiben. Herr Minister, in vielen entscheidenden Fragen verweisen Sie darauf, dass Ihnen hierzu keine Daten vorliegen. Wenn das tatsächlich Ihr Kenntnisstand ist, dann ist das Anlass zur Sorge. Auf dieser Datenbasis kann man keine Entscheidung treffen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Herr Minister, man ist schlicht verwundert über den Kenntnisstand des Ministeriums, da er doch scheinbar auch jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt. Beispielsweise antworten Sie uns auf die Frage 3 der Großen Anfrage zur Altersstruktur, dass eine Untergliederung der Facharztrichtungen nicht vorliege. Aus der Großen Anfrage der AfD vom Juli geht aber hervor, dass eben diese Daten doch vorliegen; das ist die Drucksache 18/1249 ab Seite 64. Ich gebe ein weiteres Beispiel, welches einen an der Art und Weise der Beantwortung der Großen Anfragen zweifeln lässt. Auf Frage 8 in unserer Großen Anfrage – „Wie sehen die entsprechenden Situationen hinsichtlich des Durchschnittsalters und der Altersstruktur der a) niedergelassenen Ärzteschaft und b) im Krankenhaus tätigen Ärzteschaft in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aus?“ – antworten Sie: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Daten von der Landesärztekammer nicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten untergliedert erhoben Wenn man dann aber noch weiß, dass exakt diese Daten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vorliegen und diese Kassenärztliche Vereinigung einen eigenen Versorgungsatlas hat, in welchem sie solche Zahlen abbildet, ist das umso mehr verwunderlich. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Der letzte veröffentlichte Versorgungsatlas ist aus dem Jahr 2016; auf der Webseite sind auch frühere Daten zu finden, aber leider nicht alle. Überraschend ist auch, dass in der Vergangenheit auf regionaler Ebene in der Beantwortung Kleiner Anfragen diese Zahlen geliefert wurden. Ich will noch einmal höflichst darauf hinweisen, dass die KV Rheinland-Pfalz meines Wissens nach die einzige Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland ist, die eine eigene Versorgungsforschung betreibt. Sie rühmt sich sogar ob dieser Versorgungsforschung. Zitat KV: „Im Rahmen der Versorgungsforschung stellt die KV RLP in umfassenden Analysewerken Daten zur Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung im Land.“ Nirgends in Deutschland dürfte detaillierteres und umfangreicheres Zahlenmaterial zur Verfügung stehen als in Rheinland-Pfalz. Davon ist in der Beantwortung unserer Großen Anfrage nichts zu bemerken. (Beifall der CDU) Auch was Prognosen, Ziele, Zeitpläne angeht, bleiben Sie im Ungefähren bzw. Vagen. Die Landesregierung mauert, legt sich nicht fest. Es entsteht der Eindruck, dass sie keinen Plan hat oder diesen nicht kommunizieren will. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, trotz völlig unzureichender Daten ist eines aber unübersehbar: Wir haben ein sehr großes Problem in der Ärzteversorgung in Rheinland-Pfalz. Dass wir eine gravierende Problemsituation haben, sehen Sie an allen Ecken und Enden. Das sehen Sie in Ihrem alltäglichen Leben. Drei Beispiele aus dem Alltag: Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Ihr behandelnder Hausarzt bereits im Rentenalter oder an der Schwelle zum Rentenalter. Das passt dazu, dass 40 % der niedergelassenen Kollegen bereits über 60 Jahre alt sind, weitere 20 % über 65 Jahre. Sie merken es, wenn Sie in ein Krankenhaus gehen. Wenn Sie ein Krankenhaus betreten, wird Ihnen schlagartig klar, dass der Betrieb nur durch Ärzte aus ganz Europa und der halben Welt noch aufrechterhalten werden kann. Ohne ausländische Hilfe könnten wir kein Krankenhaus – zumindest keines, das ich kenne – mehr öffnen. Der inländische Ausbildungsmangel ist dort auf jeder Station greifbar, und das gerade in der Medizin, in einer Profession, bei der es insbesondere auf Sprache ankommt, auf Kommunikation, darauf, dass die – ich formuliere das jetzt einmal salopp – plattsprechende schwerhörige Oma alles versteht und, noch viel wichtiger, auch verstanden wird. Dritter Punkt: Sie merken es in der Notfallversorgung, in der Notarztversorgung insbesondere im ländlichen Raum. Es kommt immer häufiger zu Situationen, in denen das Notarzteinsatzfahrzeug nicht mit einem Arzt besetzt werden kann. Der Berichtsantrag der Freien Wähler im NovemberGesundheitsausschuss mit dem Titel „Keine Notärzte in ländlichen Regionen“ hat diese Problematik noch einmal deutlich gemacht. Die gestellten Fragen waren: Wie häufig kommt es in Rheinland-Pfalz zu einer ausschließlich personalbedingten Abmeldung der Notarztstandorte, und welche Standorte sind betroffen? – Was war das Ergebnis? Wir haben Rheinland-Pfalz-weit schon eine Ausfallquote von 4 bis 6 %, und wir haben an nicht wenigen Standorten im ländlichen Bereich Ausfallquoten im zweistelligen Prozentbereich: Birkenfeld 15,6 %, Meisenheim 18,4 %, Landstuhl 12,6 %, Blankenrath 50,4 % der Einsätze, Remagen 43,7 %, Hachenburg 23,4 %, Alzey 13,3 %. Um Ihnen das noch einmal zu verdeutlichen: Das heißt, das Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort kann nicht mit dem entsprechenden Notarzt besetzt werden. Das sind die Zahlen, die damals für die Gesundheitsausschusssitzung erhoben wurden. Das zeigt das gravierende Problem, mit dem wir uns zu beschäftigen haben, das sich in den Zahlen der Bedarfsplanung noch nicht so dramatisch darstellt oder abbildet. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hieraus resultiert ein Handlungsbedarf, der nicht erst seit heute besteht, sondern seit Jahren, und den wir als CDU-Fraktion auch schon seit Jahren thematisieren. (Beifall der CDU) Das geht sogar schon über meine Zeit als Abgeordneter hinaus, als Kollegin Hedi Thelen und Kollege Peter Enders auf diese Problematik immer und immer wieder aufmerksam gemacht haben. Wenn man sich nun die Maßnahmen zur Problembewältigung anschaut, dann wird sehr schnell deutlich, dass das schon bestehende Problem des Ärztemangels in der Vergangenheit nicht gelöst worden ist. Seit 2007 existiert ein Masterplan zur Sicherung bzw. Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz, mittlerweile mehrfach fortgeschrieben. Dieser beinhaltet eine Fülle kleinerer Maßnahmen, die man durchaus als sinnvoll bezeichnen kann, die aber das Problem, zu dessen Lösung sie konzipiert wurden, bis zum heutigen Tag weder spürbar abgemildert noch gelöst haben. (Beifall bei der CDU) Hierzu zählen beispielsweise Förderungen der hausärztlichen Versorgung, hierzu zählt das PJ-Tertial Allgemeinmedizin, die Stipendien – es sind 144 Förderungen durchgeführt worden –, es gibt ein Förderprogramm für die Famulatur im Bereich der Allgemeinmedizin, es gibt viele Pilotprojekte, Preise, Kooperationen, alles durchaus sinnvolle Einzelmaßnahmen. Es gibt die Landarztquote, das Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“. Auch das sind gute ergänzende Maßnahmen, die aber nicht problemlösend sind. In der Summe muss man konstatieren, dass die Landesregierung schon seit Jahren an Kleinstmaßnahmen festhält, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. (Beifall der CDU) Oder, um es medizinisch auszudrücken: Die Landesregierung doktert mit homöopathischen Mitteln an den Symptomen herum, anstatt eine gezielte Therapie gegen die Krankheit bzw. diesen Mangel zu unternehmen. Ich fordere Sie auf, lieber Herr Minister, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, tun Sie das endlich. Wir brauchen Maßnahmen, die tatsächlich durchgreifend sind. Wir brauchen eine signifikante Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze. Wir brauchen neben Mainz als medizinischer Fakultät langfristig eine zweite medizinische Fakultät, um den Bedarf an Medizinern im Land zu decken. Das wird uns auf anderem Weg nicht gelingen, sondern wir werden immer nur ein zu kleines Tischtuch an einer Stelle anziehen und es an anderen Stellen dadurch wegziehen. Das ganze Hin und Her dieser Förderprogramme, sei es die Allgemeinmedizin, seien es Facharztbereiche, sei es krankenhausbezogen, sei es niederlassungsbezogen, ist das Spielchen, das wir jetzt schon die ganzen Jahre betreiben. Allein im stationären Sektor sind in den nächsten drei Jahren mindestens 1.000 Arztstellen neu zu besetzen. Der gesamte altersbedingte Nachbesetzungsbedarf für Rheinland-Pfalz beträgt laut KV-Daten 60 % der praktizierenden Ärzte. Das berücksichtigt in Summe noch nicht einmal die Tatsache, dass wir davon ausgehen müssen, zwei Ärzte, die in Rente gehen, müssen durch drei neue Kollegen ersetzt werden. Es besteht ein großer Handlungsbedarf und eine große Notwendigkeit auch im Hinblick auf künftige medizinische Entwicklungen. Ich nenne die Zukunftsfelder der digitalisierten Medizin, ich nenne die Zukunftsfelder der personalisierten Medizin. Das sind Bereiche, die diesen Medizinsektor noch vergrößern und ausbauen und den Bedarf an Medizinern noch weiter steigern werden. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Lassen Sie uns das Problem endlich an der Wurzel anpacken und in diesem Bereich einschneidende Maßnahmen durchführen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Ja, wir haben in Deutschland ein Problem mit der Anzahl der Studienplätze, aber man kann doch nicht sagen, dass Rheinland-Pfalz daran schuld ist, dass wir einen Mangel an Medizinstudenten in ganz Deutschland haben. Ich kann die Aufregung gut verstehen, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) aber wir können schon sehr froh sein, dass wir so lange sozialdemokratische Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz hatten. Sonst wäre es uns vielleicht so ergangen wie dem Bundesland Thüringen, in dem 1993 die Medizinische Akademie in Erfurt geschlossen wurde. Dort hat nämlich der damalige Ministerpräsident Bernhard Vogel von der CDU – Sie werden sich erinnern, er war von 1976 bis 1988 auch einmal Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz – gegen den Widerstand aller Mitarbeiter der Medizinischen Hochschule, gegen den Widerstand des Rates der Stadt, gegen den Willen der örtlichen Bevölkerung, was durch eine Unterschriftenaktion mit 75.000 Unterschriften dokumentiert ist, und entgegen des wissenschaftlichen Rates der Bundesrepublik Deutschland die Medizinische Akademie in Erfurt geschlossen. Als Gründe dafür wurden zu hohe Kosten und die für den Bedarf in Thüringen ausreichenden Studienplätze genannt. Thüringen ist aktuell auch auf die Zuwanderung zwischen 50 und 60 Medizinern im Jahr angewiesen. So viel dazu. Wir befassen uns aber heute mit der Altersentwicklung der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz und den Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Die gesamte Bevölkerung altert – das ist uns allen bekannt –, und das Gleiche gilt offenkundig natürlich auch für die Ärzteschaft in unserem Bundesland. In der Frage der Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist dabei vor allem die Gruppe der 50 bis 59-Jährigen relevant. Mit 2.144 niedergelassenen Ärzten stellt sie die größte Gruppe in Rheinland-Pfalz. Bei den Krankenhausärzten sieht es naturgemäß anders aus, da die Ausbildung im jungen Medizineralter in der Regel an einem Krankenhaus abgeschlossen wird und die Niederlassung, so sie denn erfolgt, zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr angestrebt wird. Wenn also die Niedergelassenen der größten Gruppe in den nächsten 15 bis 20 Jahren in den Ruhestand gehen, wird das erhebliche Konsequenzen für ganz Deutschland haben. (Zuruf von der SPD: Genau!) Zum einen muss es eine deutliche Verschiebung aus den Krankenhäusern geben, zum anderen wird der Zuzug von Ärzten aus dem Ausland erforderlich werden, was teilweise in deren Ursprungsländern dann wieder zu Problemen führen kann. Bereits 2019 hat der damalige gesundheitspolitische Sprecher der SPDBundestagsfraktion und heutige Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach einen drohenden Ärztemangel in Deutschland festgestellt. Die SPDFraktion sieht dieses Problem als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht von einzelnen Bundesländern allein gelöst werden kann. Vielmehr bedarf es hier einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern, wobei der Bund die Federführung übernehmen sollte. Dafür nenne ich Ihnen zwei Gründe. Zum einen sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern sehr groß; denn es gibt eine große Spanne bei der Zurverfügungstellung von Medizinstudienplätzen. Schauen wir uns das genauer an. Wenn wir zum Beispiel Bremen nehmen, dann werden dort keine Mediziner ausgebildet, und dadurch ist Bremen auf das jährliche Zuwandern von 260 ausgebildeten Ärzten aus dem Bundesgebiet oder aus dem Ausland angewiesen. In Sachsen-Anhalt hingegen werden 129 Mediziner pro Jahr mehr ausgebildet, als das Bundesland selbst zur Nachbesetzung braucht. Laut der Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), aus der ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren darf, hätte von den Bundesländern Niedersachsen den größten Bedarf mit 685 Medizinern pro Jahr, die zur Nachbesetzung erforderlich wären. Niedersachsen braucht eine Zuwanderung von 685 Medizinern im Jahr aus dem Bundesgebiet oder aus dem Ausland. Der steigende Bedarf an ärztlichem Nachwuchs und die Antworten darauf, wie wir ihm begegnen, muss also länderübergreifend betrachtet werden. Für die gesamte Bundesrepublik würden laut ZI bis 2035 weitere 6.000 Studienplätze erforderlich, wenn man die koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung von Destatis zugrunde legt. Die Bevölkerungszahl soll nämlich dann nach zwischenzeitlichem Anstieg wieder auf dem Niveau von heute liegen, jedoch mit einem wesentlich höheren Anteil von Menschen über 60 Jahren, was dann natürlich auch wieder mehr Ärzte und mehr Arztzeit bindet. Damit komme ich zum zweiten Grund. Die Anforderungen an das Gesundheitssystem werden sich mit der Alterung der Gesellschaft erhöhen. Es wird daher bis 2035 viele Veränderungen im medizinischen System geben, und auch diese müssen bundesweit und eben nicht nur auf Länderebene vollzogen werden. Eine dieser Veränderungen wird sein, dass immer mehr ärztliche Leistungen an qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal delegiert werden können. Ein neuer Beruf wird der Physician Assistant sein. Er wird im medizinischen Team Anamnesegespräche führen, Anordnungen umsetzen und Untersuchungen wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen selbstständig durchführen, die dann noch ärztlich ausgewertet werden. In den USA ist das schon gängige Praxis. In Deutschland gibt es bereits heute zwei Weiterbildungsmöglichkeiten von medizinischen Fachkräften im ambulanten hausärztlichen Bereich: die Weiterbildung zur NÄPA – das ist die nichtärztliche Praxisassistenz – oder zur VERAH – das ist eine Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis –. Beides sind hochqualifizierte Assistenzberufe. Sie übernehmen delegierbare Aufgaben bei der Patientenbetreuung, entlasten die Ärzte und kommen den Patienten auch beim Hausbesuch zugute, vor allem mit den neuen, noch im Aufbau befindlichen telemedizinischen Möglichkeiten. Im chirurgischen Bereich gibt es den OTA, im Anästhesistischen Bereich den ATA – tolle Abkürzungen. Das sind jeweils Assistenten oder Assistentinnen, die Operationen bis zum Schnitt vorbereiten oder eine Narkose unter Aufsicht begleiten. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Ein weiteres Zeichen der Veränderung ist die Akademisierung von Heilund Pflegeberufen. Diese spezialisierten Kräfte können dann den gesamten Behandlungs- und Pflegeprozess von Patienten mit bestimmten Erkrankungen auch über die stationäre Phase hinaus koordinieren und so auch zu einem wichtigen Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung werden. Ich habe Ihnen einige Beispiele für den notwendigen und deutlichen Wandel in der Medizin aufgezeigt. Mit den aktiven Entscheidungsträgern in diesem Bereich hat sich die SPD-Fraktion seit Mai letzten Jahres mehrfach getroffen: mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, der Landespflegekammer, der Krankenhausgesellschaft und mit einer Vielzahl der im Land vertretenen Krankenkassen, um nur einige zu nennen. Hier wurde auch klar, dass nicht die Ziffern vom ZI und die Zahlen, die dargestellt wurden, eins zu eins für die Medizinstudienplätze übernommen werden sollten. Auch jetzt steht die SPD-Fraktion weiterhin mit vielen Entscheidungsträgern auf Landesebene in engem und regelmäßigem Austausch und Kontakt, ebenso mit dem Ausschuss für Gesundheit der neuen Regierung auf Bundesebene. Unser Ziel ist es, zeitnah und besonnen zu handeln; denn aus unserer Sicht ist klar: Entscheidungen wie die Erhöhung der Medizinstudienplätze und auch deren Finanzierung müssen der Bund und die Länder gemeinsam treffen. Kein Bundesland hat derzeit einen Nutzen davon, einseitig die Anzahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen. Sollte ein Bundesland allein seine Plätze anheben, werden sicherlich viele Studenten dorthin streben, aber nach Abschluss des Studiums nicht vor Ort bleiben. (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Genau!) In Rheinland-Pfalz verlassen 40 % der Medizinstudienanfänger nach Abschluss des Studiums das Land; man muss das also schon gesamtgesellschaftlich und bezogen auf das ganze Bundesgebiet sehen. Nein, es bedarf hier gemeinsamer solidarischer Anstrengungen aller Länder und des Bundes, um auch im Jahr 2035 eine finanzierbare und gute medizinische Versorgung auf dem Land zu haben, und dabei wird die SPD-Fraktion die Landesregierung weiterhin mit allen Mitteln unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Josef Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie wichtig eine funktionierende medizinische Versorgung und insbesondere auch die ambulante medizinische Versorgung im niedergelassenen Bereich ist, erleben wir seit nunmehr fast zwei Jahren aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die Hausärzteschaft, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, die Fachärztinnen und Fachärzte und ihre jeweiligen Praxisteams, aber auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die ambulanten Pflegedienste und viele andere haben an vorderster Front in dieser Zeit den medizinischen Betrieb aufrechterhalten und die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen umgesetzt. Was viele von uns schon davor wussten, ist auch der Breite der Bevölkerung, die ansonsten vielleicht eher wenig auf medizinische Leistungen angewiesen ist bzw. war, bewusst geworden: Eine medizinische Grundversorgung auch in der gesamten Fläche unseres Landes ist lebensnotwendig. In Deutschland und speziell in Rheinland-Pfalz sind wir auch deshalb im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt noch einigermaßen gut durch die Pandemie gekommen, weil bei uns die medizinische Grundversorgung noch vergleichsweise gut ist. Trotzdem sind uns in dieser Zeit auch die Grenzen und die Ungleichgewichte in dieser Versorgung vor Augen geführt worden. Gerade in ländlichen Räumen, aber auch in sozial benachteiligten städtischen Quartieren ist diese Versorgung nicht immer so ausgeprägt, wie sie es sein sollte. Ein Thema, das in den vergangenen Jahren im Landtag immer wieder thematisiert wurde, ist der Mangel an den sogenannten Landärztinnen und Landärzten. Dabei haben viele noch das klassische Bild eines Landarztes – eigentlich immer ein Mann – vor Augen, der in seiner eigenen Praxis oder bei Hausbesuchen quasi rund um die Uhr und jeden Tag in der Woche für seine Patientinnen und Patienten auf dem Dorf zur Verfügung steht, wahrscheinlich unterstützt von seiner Frau und seiner Familie. Diese Landärzte gibt es tatsächlich immer weniger. Das liegt an vielen Faktoren, in erster Linie aber vor allem daran, dass es dieses patriarchalische Berufsbild kaum mehr gibt. Auch im Arztberuf haben sich die Ansprüche an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Work-Life-Balance und Mobilität gewandelt, und zwar unabhängig davon, ob ihn Männer oder Frauen ausüben. Das heißt, wenn wir diesen Mangel beheben wollen, müssen wir vor allem daran arbeiten, die Rahmenbedingungen dieses Berufsbildes anzupassen. Das bedeutet oft nicht mehr die inhabergeführte Einzelpraxis, sondern mehr flexible Teamlösungen in Form von Praxisgemeinschaften, Zweigpraxen, Medizinischen Versorgungszentren, in denen auch Teilzeit- und Angestelltenverhältnisse möglich sind. Es gilt aber auch allgemein, die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Menschen und Familien zu verbessern, das heißt gute Anschlüsse im öffentlichen Nahverkehr, schnelle Internetverbindungen, gute Kinderbetreuungsangebote und auch kulturelle Angebote. Unabhängig davon und dies noch verstärkend schlägt sich natürlich auch im Arztberuf wie in der gesamten Gesellschaft die demografische Entwicklung nieder, das heißt, die aktive Ärzteschaft wird immer älter und geht zunehmend in den Ruhestand. Dagegen kommen zu wenige junge Ärztinnen und Ärzte hinzu. Bei all diesen Fragen sind viele verschiedene Akteurinnen und Akteure gefordert, natürlich die Landesregierung, aber auch die Kassenärztliche Vereinigung, die Kommunen, die Krankenkassen und auch der Bund. Die ärztliche Versorgung ist in erster Linie Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, die dafür auch entsprechende Förderprogramme auflegt. Wie in den Antworten auf die beiden Großen Anfragen bereits erwähnt wird, hat aber auch die Landesregierung in den letzten Jahren ein breites Bündel von Maßnahmen eingeleitet, um die medizinische und insbesondere die ärztliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern. Dazu zählen die Niederlassungsförderung für die hausärztliche Versorgung, die Landarztoffensive mit der Landarztquote, die Erhöhung der Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin an der Uniklinik in Mainz verbunden mit der Einrichtung des Medizincampus in Trier, die Förderprogramme PJ-Tertial Allgemeinmedizin und für Famulaturen auf dem Land sowie Wiedereinstiegskurse für Ärztinnen und Ärzte nach einer Berufspause. Ein besonderer Baustein ist das Pilotprojekt „Telemedizinassistenz“ (TMA); denn es setzt daran an, wie buchstäblich die Distanz von den leider immer weniger werdenden Hausarztpraxen zu den Patientinnen und Patienten überbrückt werden kann und berücksichtigt den Umstand, dass nicht für jeden Patientenkontakt ein Arzt benötigt wird; denn in vielen Fällen handelt es sich um Routineuntersuchungen, die auch eine medizinisch gut ausgebildete nicht ärztliche Fachkraft ausführen kann, die regelmäßige Hausbesuche macht, entweder ganz ohne den Arzt oder die Ärztin einzubeziehen oder durch eine nachträgliche Begutachtung oder in den seltensten Fällen durch eine Live-Zuschaltung des ärztlichen Personals. Das telemedizinische Assistenzprogramm wertet auch die nicht ärztlichen Assistentinnen und Assistenten weiter auf; denn die medizinische Versorgung im ländlichen Raum kann nicht allein die Ärzteschaft sicherstellen, sondern das funktioniert nur in einer Teamlösung aus einem oder mehreren Ärztinnen und Ärzten, aber auch den nicht ärztlichen Assistentinnen und Assistenten, die mit dem TMA-Programm stärker auf Augenhöhe agieren können; die Berufsbilder wurden gerade eben von meinem Vorredner genannt. Auch andere flexible Modelle können für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sinnvoll sein. Im Koalitionsvertrag haben wir zum Beispiel vereinbart, auch Bürgerbusse, Hol- und Bringdienste, zum Beispiel Therapietaxis, und mobile ärztliche Praxen mit Sprechstunden vor Ort zu unterstützen. Ein anderer Punkt: Wenn wir über die Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz sprechen, wie hier die zweite Große Anfrage der CDU überschrieben ist, dann können wir nicht nur über die ärztliche Versorgung reden. Wie eingangs angedeutet, betrifft das auch die Versorgung in der Psychotherapie, mit Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und auch die Pflegeberufe. Auch hier haben wir es mit komplexen, aber unterschiedlichen Problemstellungen zu tun, die ich hier nur anreißen kann. In der Psychotherapie gibt es im Gegensatz zum ärztlichen Bereich kein Nachwuchsproblem; dagegen leidet die Versorgung im ländlichen Raum oft an den fehlenden Kassensitzen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung teilweise ungleich größer ist, als das bisher in der Bedarfsplanung des G-BA und den Kassensitzen abgebildet ist. Das hat sich zum Glück durch die Reform der Bedarfsplanung von 2019 etwas verbessert, aber unabhängig von der aktuellen Corona-Situation oder Sonderereignissen wie der Flut im Ahrtal wird hier die Realität noch nicht abgedeckt. Auch für werdende Mütter ist es im ländlichen Raum oft eine große Hürde, eine betreuende Hebamme für die ambulante Vorsorge und das Wochenbett zu finden, da für freiberufliche Hebammen die Arbeitsbedingungen leider immer schwieriger werden, vor allem durch die steigenden Versicherungsbeiträge. Auch Physiotherapiepraxen sind oft schwer zu finden, da in diesem Beruf aufgrund der hier viel zu geringen Erstattungen durch die Krankenkassen Nachwuchsprobleme herrschen. Über die Problematik in der Pflege wird zum Glück durch die aktuelle Pandemie endlich angemessen diskutiert. Auch hier herrscht großer Bedarf. Ich will damit sagen, die medizinische Versorgung ist viel mehr als der Mangel an Landärztinnen und Landärzten. Das, was ich zuvor über die Verbesserung der allgemeinen Attraktivität des ländlichen Raums gesagt habe, um die Ärzteschaft dazu zu bewegen, dort vermehrt zu praktizieren, gilt auch für all die anderen medizinischen Berufe. Die Landesregierung unternimmt vieles, um die Situation in all diesen Berufsfeldern zu verbessern, fachspezifisch mit entsprechenden Förderprogrammen, die ich aufgezählt habe, aber auch allgemein zur weiteren Verbesserung der Attraktivität der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Alleine kann die Landesregierung die beschriebenen Probleme, die teilweise auch gesamtgesellschaftliche sind, aber nicht lösen. Dazu braucht es zum Beispiel auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen, den Bund, die Kommunen und viele andere. Mein Vorredner hat sich darauf bezogen, wie das sinnvollerweise geregelt sein sollte, nämlich bundesweit, wenn man sich über die Studienplätze im Medizinbereich unterhält. Ich finde auch, der verengte Blick auf RheinlandPfalz hilft uns hier nicht weiter. Man sollte Hand in Hand mit den anderen Bundesländern und dem Bund in eine Bedarfsplanung kommen. Dann kommt man sicherlich besser voran als mit einer zweiten medizinischen Fakultät. Herr Dr. Gensch, das, was Sie vorgeschlagen haben, nämlich die Erhöhung der Studienplätze – die erneute Erhöhung muss man sagen – und die Errichtung einer zweiten medizinischen Fakultät, wird sicherlich nicht dazu beitragen, die Vielzahl an kurzfristigen Problemen, die Sie korrekterweise geschildert haben, in irgendeiner Weise abzumildern. Deswegen würde ich mich eher der Methode anschließen, die der Kollege Dr. Kusch vorgeschlagen hat. Damit und mit den Maßnahmen, die wir bereits ergriffen haben, ist uns schneller geholfen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Wir fahren fort. Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Ärzten in RheinlandPfalz und ihren Mitarbeitern für das Engagement in der aktuellen, schwierigen Situation bedanken. Nachdem wir uns bereits in der vergangenen Plenarsitzung am 20. Januar dieses Jahres im Rahmen der Besprechung der Großen Anfrage unserer Fraktion zur ambulanten ärztlichen Versorgung dem wichtigen Themenbereich der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz gewidmet haben, freut es uns, dass wir heute erneut die Gelegenheit haben, uns hier auszutauschen. Insoweit war die Große Anfrage unserer Fraktion in weiten Teilen inhaltlich deckungsgleich mit den beiden vorliegenden Großen Anfragen und meist auch detaillierter. Ich werde daher an der einen oder anderen Stelle nochmals auf die detaillierteren Ergebnisse der Großen Anfrage unserer Fraktion zurückgreifen. Die nunmehr vorliegenden Antworten der Landesregierung zur Altersstruktur der Ärzteschaft, ja, bereits die Antworten zur Großen Anfrage zur Entwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2018, zeigen, dass sich die Situation trotz einiger Fortschritte insgesamt nicht signifikant verbessert hat. Klar ist, je mehr Ärzte in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden werden, desto höher ist natürlich der entsprechende Nachbesetzungsbedarf. Schon jetzt zeichnen sich in einigen Planungsbereichen besorgniserregende Tendenzen im Versorgungsgrad ab. Beginnen wir mit der Altersstruktur der Ärzteschaft in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern, die sich im Vergleich zu den niedergelassenen Ärzten noch deutlich positiver darstellt. Das mag sicherlich auch in den zu beobachtenden Tendenzen in der Ärzteschaft hin zu einer ärztlichen Tätigkeit im Anstellungsverhältnis und weg von der eigenen Niederlassung begründet sein. Von den rund 9.000 Ärzten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern sind ca. 10 % 60 Jahre alt und älter; etwas mehr als 30 % sind 50 Jahre alt und älter. Auch wenn sich der Anteil der 50-jährigen und älteren Ärzte seit dem Stichtag 31. Dezember 2010 kaum verändert hat, waren zum damaligen Zeitpunkt nur knapp 6 % 60 Jahre alt und älter. Das ist zumindest in dieser Alterskohorte eine eindeutige Entwicklung. Es stellt sich zudem die Frage, wie lange sich die Altersstruktur in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern im Vergleich zu den niedergelassenen Ärzten noch deutlich positiver darstellen wird. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Marburger Bunds unter 3.300 Mitgliedern lässt hier aufhorchen. Demnach hat die Arbeitsbelastung der Ärzte in den Krankenhäusern in den vergangenen Jahren zugenommen. Rund 91 % der Ärzte in den Krankenhäusern fühlen sich regelmäßig durch ihre Arbeit erschöpft. Ein Fünftel der Ärzte etwa in den kommunalen Krankenhäusern sieht ihre berufliche Zukunft außerhalb des Krankenhauses; über 56 % sind noch unentschlossen. Sollte es tatsächlich so kommen, dann dürfte sich die Situation in den Krankenhäusern wohl künftig nicht mehr viel besser darstellen, als das bei den niedergelassenen Ärzten der Fall ist. Der Anteil der niedergelassenen Ärzteschaft, der 60 Jahre und älter ist, liegt hier bei etwas mehr als 40 %, doppelt so hoch wie zum Stichtag im Dezember 2010. Bei den 50-jährigen und älteren niedergelassenen Ärzten ist der Anteil von knapp 65 % auf leicht über 80 % angewachsen. Richtet man den Blick auf die Hausärzte als regelmäßig erste Ansprechpartner vor Ort für die Menschen in unserem Land, so sind hier knapp 42 % 60 Jahre und älter. Dass sich die Lage in einigen Landkreisen noch deutlich ungünstiger darstellt, haben wir bereits in der vergangenen Plenarsitzung im Januar ausgeführt. Zur Erinnerung: In Bernkastel-Wittlich sind 86 % aller Hausärzte 50 Jahre und älter, 54 % 60 Jahre und älter, in Pirmasens sind es über 86 % bzw. 55 % und in der Vulkaneifel 81 % bzw. 50 %. Ebenfalls zur Erinnerung: Das Medianalter der Hausärzte, die aus dem Beruf ausscheiden, liegt bei 63 Jahren. Das alles macht deutlich, wie hoch in den kommenden Jahren der zu erwartende Nachbesetzungsbedarf sein dürfte, und das sowohl in Krankenhäusern als auch bei den niedergelassenen Ärzten. Wir können der Landesregierung insoweit nur zustimmen, wenn sie ausführt, dass die Entwicklung der Altersstruktur innerhalb der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgungslage führen kann, wenn hier keine Trendwende gelingt. Dies umso mehr, als sich bereits an einigen Stellen Schwierigkeiten manifestieren. Auch hierauf haben wir in der vergangenen Plenarsitzung verwiesen. Im Planungsbereich Bitburg hat sich seit dem Jahr 2018 der Versorgungsgrad in der hausärztlichen Versorgung von 103 auf 80, im Planungsbereich Prüm von 85 auf 78 und im Planungsbereich Saarburg-Obermosel von 91 auf 79 verringert. Für den Mittelbereich Prüm wurde bereits eine drohende Unterversorgung festgestellt. Die Zahl der freien Arztsitze bei den Hausärzten liegt derzeit landesweit bei 264. Im Jahr 2018 waren es noch 102. Es wird also einerseits darum gehen, in den kommenden Jahren möglichst viele neue Ärzte für eine Niederlassung, eine Praxisübernahme und eine Anstellung, etwa in einem Krankenhaus, zu gewinnen. Wir stimmen aber auch mit der Landesregierung überein, wenn sie in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU ausführt, dass flexible Lösungsmodelle neben den tradierten Versorgungsformen erforderlich sind, um insbesondere eine älter werdende Generation gerade auf dem Land gesundheitlich gut zu versorgen. Diese beiden Punkte bringen mich zur zweiten Großen Anfrage, die wir hier und heute besprechen, die Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Hier verweist die Landesregierung im Wesentlichen auf die bekannten Maßnahmen des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung und auf die Landarztoffensive. Auch das haben wir bereits in der vergangenen Plenarsitzung festgestellt. Hier hat sich in den vergangenen Jahren durchaus einiges getan. Ich kann nur nochmals betonen, es liegt uns fern, der Landesregierung und vor allem deren Partnern an dieser Stelle Untätigkeit vorzuwerfen. Das Problem ist allerdings, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend waren, um eine Trendwende herbeizuführen, und wir erst in einigen Jahren mit positiven Auswirkungen, zum Beispiel bei der Landarztquote, rechnen können. Auch das ist keine neue Erkenntnis. Daher stimmen wir der Landesregierung zu, wenn sie in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU zu Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung neben dem Bereich der notwendigen Nachwuchsgewinnung auf neue Versorgungsformen hinweist, die sowohl zur Sicherung der Versorgung als auch zu einer Steigerung der Versorgungsqualität beitragen, wie etwa Delegationsmodelle und telemedizinische Anwendungen, die den Ärzten dienen. Abgesehen von den Maßnahmen, die bereits Gegenstand des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung sind, gibt es bisher aber nur wenig Konkretes. Dabei läuft uns die Zeit davon. Deshalb ist es wichtig, dass Maßnahmen gerade zur Entlastung unserer Ärzte im Rahmen von Delegationsmodellen – im Koalitionsvertrag ist beispielsweise von sogenannten nicht ärztlichen Assistenten die Rede – schnell Form annehmen. Generell sollte das, was die Arbeitskraft unserer Ärzte bindet, ohne Teil der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit zu sein, auf den Prüfstand, damit sich unsere Ärzte dem widmen können, was ihre Kernaufgabe ist. Dabei ist – auch das ist uns bewusst – nicht nur das Land, sondern sind auch die anderen maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen gefragt. Im Hinblick auf lang- bzw. mittelfristige Maßnahmen wie etwa eine weitere Erhöhung der Medizinstudienplätze, die wir für geboten halten, besteht zudem zeitnah Handlungsbedarf. Letztendlich muss uns bei allen gesundheitspolitischen Maßnahmen aber auch bewusst sein, dass Ärzte nicht nur Mediziner sind, sondern sich genauso wie jeder andere ein attraktives und finanzierbares Lebensumfeld wünschen. Gerade wenn wir junge Ärzte für eine Tätigkeit auf dem Lande gewinnen wollen, darf das nicht unterschätzt werden. Hier sind auch die Kommunen gefragt, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Nur so werden wir langfristig gerade junge Ärzte für eine Tätigkeit auf dem Lande begeistern können. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Wink.
Steven Wink FDP
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz verfügt über eine qualitativ sehr gute, hochwertige ärztliche Versorgung. Das gilt für den ambulanten wie auch für den stationären Sektor. Dennoch zeigt sich, dass es schwieriger wird, frei werdende Arztsitze zeitnah wiederzubesetzen. Dies betrifft vor allem die ländliche Region des Landes. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Einige Ursachen sind die zunehmend vielfältigen und attraktiven Berufsfelder in der gesamten Gesundheitswirtschaft, die sich jungen Ärztinnen und Ärzten eröffnen. Somit konkurriert die ambulante Versorgung mit alternativen beruflichen Möglichkeiten. Es wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, um frühzeitig möglichen regionalen Versorgungsengpässen in der Zukunft entgegenzuwirken. Ein Ansatz ist die Vereinbarung des „Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ zwischen dem Ministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer und dem Hausärzteverband. Der Masterplan umfasst unter anderem Image- und Informationskampagnen, die Verbesserung der Lebensbedingungen und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung sowie die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen ins Leben gerufen, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen. Doch darauf werden wir später noch genauer zu sprechen kommen. Es stimmt aber, dass es vor allem im ländlichen Raum schwieriger ist, Nachfolgerinnen und Nachfolger für eine Praxisübernahme zu finden. Viele junge Menschen ziehen in den urbanen Raum und vom ländlichen Raum weg. Ob eine junge Ärztin oder ein junger Arzt eine eigene Niederlassung oder eine Praxisübernahme in Erwägung zieht, hängt von vielen Lebenssituationen ab. Im ambulanten Sektor besteht eine zunehmende Tendenz, einer ärztlichen Tätigkeit im Anstellungsverhältnis nachzugehen. Junge Ärztinnen und Ärzte bevorzugen kooperative Formen der Berufsausübung gegenüber der Tätigkeit in der Einzelpraxis. Sie wünschen sich mehr Flexibilität, mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Politik müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, um auch auf diesen gesellschaftlichen Trend passende Antworten zu geben und Angebote zu machen. In der zweiten Großen Anfrage geht es darum zu erfahren, welche Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in unserem Land bestehen. Bereits seit vielen Jahren verfolgt die Landesregierung im Rahmen der Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung – hier darf ich noch einmal den Masterplan erwähnen – den Kurs, dass ein breites Bündel verschiedener Maßnahmen und Akteure, die ineinandergreifen, ein wichtiger Schritt ist, um dem Mangel entgegenzutreten. Mit den expliziten Förderprogrammen „Hausärztliche Versorgung“ konnten seit dem Jahr 2011 202 Maßnahmen gefördert werden, um die ambulante Versorgung zu sichern. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um Gründungen oder Übernahmen oder um die Errichtung von Zweitpraxen in Verbandsgemeinden, in denen eine hohe Altersstruktur der Ärzteschaft auf künftigen Nachbesetzungsbedarf hinweist. Delegationsmodelle und telemedizinische Anwendungen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung und zur Steigerung der Qualität; denn diese tragen zur Entlastung – das haben wir schon mehrmals gehört – der Ärztinnen und Ärzte bei. Ebenfalls kann durch die Entlastung das Berufsfeld aufgewertet sowie attraktiver und moderner gestaltet werden. In diesem Zusammenhang spielt vor allem das Pilotprojekt „Telemedizinassistenz“ – ein Herzensthema der FDP-Fraktion – eine entscheidende Rolle. An diesem nehmen in vier Modellregionen 24 Praxen teil. Es wird erprobt, wie in ländlichen Regionen im Rahmen des Projekts die Digitalisierung genutzt werden kann, um Delegation zu stärken, Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten, Assistenzkräfte aufzuwerten und weitere zusätzliche Angebote an Patientinnen und Patienten zu machen, aber auch gerade die sektorenübergreifende Versorgung, wie zum Beispiel zwischen Hausarzt und Seniorenheim, zu stärken. Darüber hinaus hat die Landesregierung Maßnahmen eingeführt, um direkt junge Menschen über das Medizinstudium für die Arbeit als niedergelassener Arzt im Land zu begeistern. Die Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode die Zahl der Studienanfängerplätze in der Humanmedizin um 15 % gesteigert. Die Universitätsmedizin in Mainz zählt dadurch mit 450 Studienanfängerinnen und Studienanfängern pro Jahr zu den größten Ausbildungstandorten für Medizin in ganz Deutschland. Durch die Erhöhung der Studienplätze wird somit nach und nach die Zahl der Absolventinnen und Absolventen und somit die Zahl der Ärztinnen und Ärzte erhöht. Daneben besteht die Möglichkeit für die Studierenden, das zehnte Semester und das Praktische Jahr am Medizincampus in Trier zu absolvieren. Dadurch kann die Region Trier als attraktiver Lebens- und Arbeitsort kennengelernt werden. Bisher wird der Medizincampus Trier von den Studierenden wegen der sehr guten Betreuung und Infrastruktur sehr positiv bewertet. Wir haben dazu auch neue Ansätze im Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die Struktur der Lehrkrankenhäuser, um diverse Klebeeffekte in Regionen nutzen zu können. Über das Förderprogramm „PJ-Tertial Allgemeinmedizin“ konnten zudem im Jahr 2015 insgesamt 144 Studierende gefördert werden. So sollen Studierende unterstützt werden, die sich für eine Tätigkeit in der Allgemeinmedizin interessieren. Diese Zuschüsse erleichtern es vor allen denjenigen, die sich für eine Tätigkeit auf dem Land interessieren und vor Ort Erfahrungen sammeln wollen, jedoch in Ballungszentren wohnen, zusätzliche Wohn- und Mobilitätskosten zu kompensieren. Ein letzter wichtiger Baustein liegt in der Landarztoffensive. Unser Land hat bundesweit als zweites Land diese Offensive eingeführt. Sie wirkt als mittelbis langfristige Maßnahme, das ist richtig, aber wirkt dem Landarztmangel entgegen. Hierbei handelt es sich um eine Studienvorabquote. Diese stellt sicher, dass über die Quote ausgewählte Studierende bereits während ihrer Weiterbildung als approbierte Ärztinnen und Ärzte zur medizinischen Versorgung des Landes in Rheinland-Pfalz beitragen. Bisher konnten alle 41 im Zuge der Landarztquote zu vergebenden Studienplätze besetzt werden. Die ersten Bewerberinnen und Bewerber werden hierbei ab dem Jahr 2026 approbiert sein und ihre Weiterbildung aufnehmen und diese im Jahr 2031 abgeschlossen haben und tätig werden. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich mindestens 28 neue Hausärztinnen und Hausärzte hinzustoßen. Wie Sie also sehen, existieren zahlreiche wirkungsvolle und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten Versorgung in unserem Land. Hinzu betrachten wir auch Praxismodelle der Zukunft, wie überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, also gemeinsame Leistungserbringung mit unterschiedlichen Vertragssitzen, die Gemeinschaftspraxis an sich, die Weiterbildungs- und Einstiegsförderung oder auch Medizinische Versorgungszentren und viele andere, die in Zukunft noch entstehen und sich bestimmt auch noch weiter entwickeln werden. Es muss aber dennoch die Aufgabe der Landesregierung bleiben – das hat sich die Ampelkoalition auf die Fahne geschrieben –, aktuelle Maßnahmen immerzu an Gegebenheiten anzupassen und neue Maßnahmen zu entwickeln. Zum Ende darf ich sagen, auch andere Partner stehen in der Pflicht, wie zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung. Ich darf hier – das habe ich schon öfters gesagt – als Beispiel in Bezug auf die Bedarfsermittlung die Bezirke, die Bezirksgröße, aber auch bundespolitische Themen nennen, die angegangen werden müssen; denn nur gemeinsam mit all diesen Partnern können wir die Zukunft und die Herausforderungen der Zukunft meistern. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die FREIEN WÄHLER ist der Kollege Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Antworten aus dem Gesundheitsministerium auf die Großen Anfragen der CDU-Fraktion lesen sich für mich stellenweise wie eine Satire. Zitat aus der Antwort des Ministeriums: „Für die Sicherung einer guten ärztlichen Versorgung ist die hausärztliche Versorgung zentral. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.“ Die vorangegangene Frage war nicht etwa, wer für die ärztliche Versorgung zuständig ist, die Frage war: „Inwieweit besteht landespolitisch Handlungsbedarf zur Sicherung der (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wenn ich einen Auftrag erteile, so muss ich dessen Durchführung kontrollieren und gegebenenfalls den Auftrag konkretisieren, um sachgerecht nachsteuern zu können, Stichwort „Führungsvorgang“. Wir alle wissen, dass es um die ärztliche Versorgung auf dem Land jetzt und vor allem in der Zukunft nicht gut bestellt ist. Wir wissen auch, dass bei der derzeitigen Rahmenlage keine Verbesserung zu erwarten sein wird. Da hilft uns auch nicht zu wissen, dass es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung sei, die Versorgung sicherzustellen. Welche Möglichkeiten haben wir denn, wenn die Kassenärztliche Vereinigung vermelden sollte, dass die Besetzung freier Hausarztstellen in einer Region nicht mehr möglich ist? Hilft uns dann die Antwort, dass die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist? Sie rühmen sich mit einer Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin um 15 %. Das entspricht einer Erhöhung auf genau 450 Studienanfänger insgesamt pro Jahr. Gleichzeitig wissen wir, dass die niedergelassene Ärzteschaft der über 65-Jährigen – Stand ihrer eigenen Beantwortung vom Oktober 2021 – mit 933 Sitzen zu Buche schlägt. In der Altersstruktur zwischen 60 und 65 sind dies 1.229 und zwischen 50 und 59 sogar 2.144. In den nächsten 15 Jahren müssen wir damit rechnen, sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Hausarztpraxen mindestens 7.126 Stellen neu zu besetzen. Gleichzeitig können wir mit 450 Studienanfängern bis zu diesem Zeitpunkt jährlich maximal 6.750 Humanmediziner ausbilden. Dies macht ein Defizit von 376 unbesetzten Stellen. Bei Einrechnung des Mehrbedarfs, wie ihn Dr. Kusch nannte, reden wir von 2.800, und dies bei alternder Gesellschaft, eine Abwanderung einiger Mediziner und Studienabbrecher noch nicht inbegriffen, und unsere Landesregierung rühmt sich für diese besondere Leistung, die Kapazität der Studierenden um 15 % erhöht zu haben. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hört, hört!) Ist das Realsatire? Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass es vielleicht sinnvoll sein könnte, einen weiteren Standort für den Studiengang Humanmedizin beispielsweise an an der Technischen Universität Kaiserslautern zu etablieren? (Abg. Joachim Paul, AfD: Koblenz nähmen wir auch! –
Martin Haller SPD
Ich lach mich schlapp!) Bereits weitere 250 Studierende jährlich würden unser Problem ab 2023 lösen. Auf die Frage, welche Fachbereiche durch die Altersentwicklung der Ärzteschaft besonders günstig oder ungünstig betroffen waren, konnten Sie keine Antwort geben, da der Landesregierung keine Datenlage vorliegt, auch hier das Stichwort „Führungsvorgang“. Der Innenminister unseres Landes verleiht alle drei Jahre die Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein-Plakette in Erinnerung an den preußischen Staatsmann, Beamten und Reformer, der durch seine Denkschriften auch unsere Verwaltung heute positiv beeinflussen könnte. Von ihm stammt das Zitat, welches ich mit Erlaubnis zitieren darf: Die Kenntnis des Ortes ist die Seele des Dienstes. – (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei CDU) Im übertragenen Sinne bedeutet dies nichts anderes als dass es sich leichter regieren ließe, würde die Regierung wissen, was gerade vonnöten ist. Eine aktuelle Datenlage würde dazu beitragen. Wenn Sie nicht wissen, welche Fachärzte aus demografischen Gründen in den nächsten zehn Jahren gebraucht werden, wie können Sie dann rechtzeitig für Ersatz oder Ergänzung sorgen? Zur Frage „Wie sehen die entsprechenden Situationen hinsichtlich des DurchLandesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, da die entsprechenden Daten von der Landesärztekammer nicht erhoben werden. Bei beiden hier zu besprechenden Großen Anfragen ist unterm Strich die Landesregierung entweder nicht in der Lage, auf Daten zurückzugreifen, oder schlichtweg nicht zuständig, da die Landesärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist. Ich frage mich an dieser Stelle: Ist die Verantwortung der Landesregierung teilbar? Nach meinem Dafürhalten Nein. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Vielleicht ist es die individuelle Sichtweise, welche mir einen möglicherweise differenzierten Blick auf die Parlamentsarbeit beschert. Wenn ich davon ausgehe, dass wir für die beste Lösung eines Problems in unserem Land streiten, so kann dieser Streit niemals persönliche Auswirkungen haben. Es geht schließlich rein um die Sache. Als Parlamentarier stelle ich meine Anfrage, um einem vermuteten Problemfeld auf den Grund zu gehen. Das jeweils zuständige Ministerium sollte hierbei völlig wertneutral dazu beitragen, die Unklarheiten zu beseitigen, ja, vielleicht sogar durch diese Anfragen dazu bewegt werden, an ein Problemfeld heranzugehen, gegebenenfalls fehlende Datensätze zu erlangen, um im besten Fall in einem Führungsvorgang einzusteigen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Beispielsweise war der Berichtsantrag 18/639, den auch Kollege Gensch schon zitierte, ein solcher Hinweis, der einen Führungsvorgang hätte auslösen müssen. Wenn ich nun wieder zu den mir vorliegenden Antworten zurückkomme, über die wir heute sprechen, so frage ich mich selbst, ob die Botschaft, welche ich hierbei erfasse, auch die ist, die der Verfasser beabsichtigte. Meine Botschaft zu diesem Themenfeld ist einfach: Nehmen Sie die Anregungen der Opposition ernst. Unsere Arbeit dient wie Ihre unserem Rheinland-Pfalz und vor allem unseren Einwohnern. Sowohl die Sicherstellung der medizinischen Versorgung als auch die Altersentwicklung der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz bereitet uns große Sorge. Es liegt nun an Ihnen, ob Sie unsere Anfragen künftig als Unterstützung werten möchten. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Hoch das Wort.
Clemens Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten eine Reprise heute der Beantwortung von Großen Anfragen zum gleichen Themenkomplex in der letzten Plenarsitzung. Deswegen gilt auch weiterhin, dass die Landesregierung die Herausforderungen in diesem Bereich seit vielen Jahren erkannt hat und mit etlichen Maßnahmen dazu beiträgt, dass Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gut versorgt werden. Es war wichtig in der Vergangenheit, schon zu handeln, und auch die Ergebnisse dieser Großen Anfragen zeigen, dass wir richtig lagen. Wenn aber hier moniert wird, dass Daten woanders vorhanden seien, zum Beispiel im KV-Versorgungsatlas, dann rate ich dazu, sie bei der zuständigen Stelle einzuholen und sich dort zu informieren und nicht bei der Landesregierung. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der CDU: Hä?) Mit Stand vom 31. Dezember 2020 waren im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft insgesamt 1.015 Ärztinnen und Ärzte 49 Jahre und jünger, wohingegen 4.306 Ärztinnen und Ärzte 50 Jahre und älter waren. Wir sehen diese Übergewichtung in den älteren Zeiträumen und werden das – aber das ist gerade ausgeführt worden – alleine mit den Maßnahmen, die wir ergriffen haben, in den nächsten Jahren kompensieren müssen. Erfreulich ist – das ist der Bereich, in dem wir eine viel größere Zuständigkeit haben –, dass sich das im Bereich der stationären Versorgung umgekehrt darstellt. 6.187 Ärztinnen und Ärzte in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern waren 49 Jahre und jünger und 2.820 waren 50 Jahre und älter. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, kann vom Rückgang der letzten Jahre keine Rede sein. Die Antwort auf Ihre eigene Anfrage – Drucksache 18/1380 – unter Nummer 2 „Krankenhaus“ zeigt, am 31. Dezember 2000 waren 5.940 Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern beschäftigt und siehe da, Stand 31. Dezember 2020 waren es 9.007 Ärztinnen und Ärzte. Das ist eine Steigerung in der Versorgung, gerade im ländlichen Raum, von 100 auf 115 %. Auch wenn sich nicht genau beziffern lässt, wie sich Zuwanderung, Ausbildungsverhalten, Mobilität und Migration von jungen Menschen in Zukunft genau darstellen werden, die belastbar vorliegenden Zahlen zeigen – wir teilen dabei alle die gleiche Analyse –, dass es vor allem auf dem Land Nachbesetzungsbedarfe gibt. Wir nehmen diese Herausforderung sehr ernst. Wir handeln mit den Partnern, die wir im Land haben, sehr zielorientiert zusammen, vor allem mit der Ärzteschaft. Besonders wichtig ist dabei die wohnortnahe hausärztliche Versorgung. Ich beginne mit den Maßnahmen zu Medizinstudienplätzen. Es ist gerade angeklungen. Wir haben das in den letzten Jahren um 15 % auf 450 pro Jahr erhöht. Die Universitätsmedizin ist nicht nur der größte Standort in Mainz und Rheinland-Pfalz, sondern nach München und Berlin auch der drittgrößte Ausbildungsstandort für Medizin in ganz Deutschland. Diese Kapazitäten müssen wir dringend erhalten. Auch vor dem Hintergrund der jetzt gestoppten Planungen der früheren Bundesregierung zur Reform des Medizinstudiums wird das eine sehr große Herausforderung werden. Wir haben außerdem mit dem Medizincampus in Trier eine örtliche Alternative für den Abschluss des Medizinstudiums geschaffen. Nach den bisherigen Planungen können Studierende dort die letzten beiden Semester sowie das praktische Jahr absolvieren und neben innovativer Lehre und guter Betreuung darauf hoffen, dass Absolventinnen und Absolventen die Liebe zur Region entdecken und dort bleiben. Hinzu kommt die Landarztquote, mit der wir einen Teil der Medizinstudienplätze für diejenigen reserviert haben, die später eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin absolvieren möchten. Wir hoffen so, junge Menschen dazu zu bewegen, sich in einer Praxis im Land niederzulassen. Ähnliches gilt für die ÖGD-Quote. Auch dort haben wir große Nachwuchsherausforderungen, vor allem im kommunalen Bereich. Als eigene Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen des Masterplans sind unsere Niederlassungsförderungen und das Förderprogramm „PJ-Tertial Allgemeinmedizin“ zu nennen. Mit dem Förderprogramm Hausärztliche Versorgung bezuschussen wir in ausgewählten Förderregionen die Niederlassung, Praxisübernahme, Gründung von Zweigpraxen und Anstellung von Ärztinnen und Ärzten. Das Programm wird gut angenommen. Seit Bestehen der Förderung konnten wir bis Ende letzten Jahres insgesamt 201 Förderungen bewilligen. Die Förderung von Anstellungen in Praxen in medizinischen Versorgungszentren kommt den Bedürfnissen der jungen Ärztinnen und Ärzte entgegen, die gerne im Team arbeiten und Familie und Beruf vereinbaren wollen. Mit der PJ-Förderung des Landes unterstützen wir Studierende bereits finanziell, die sich während des praktischen Jahres für ein Tertial in der Allgemeinmedizin entscheiden. Das hilft denjenigen, die praktische Erfahrung in einer Hausarztpraxis auf dem Land sammeln wollen und durch die Entfernung zwischen Wohnung und Studienort zusätzliche Fahrt- und Wohnkosten haben. Auch dieses Förderprogramm kommt gut an. Wir konnten bis Ende letzten Jahres insgesamt 147 Medizinstudierenden eine Förderung bewilligen, allein mit 33 davon im vergangenen Jahr. Wir haben mit dem Masterplan zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ein Forum etabliert, über das die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, der Hausärzteverband, die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Universitätsmedizin ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen können. Ich will nur beispielhaft einige Maßnahmen der Partner nennen. Sie wissen, dass für viele Dinge nicht die Landesregierung, sondern diese Partner zuständig sind. Es ist die Koordinierungsstelle Weiterbildung der KV, der Landesärztekammer und der Landeskrankenhausgesellschaft, die 23 Weiterbildungsverbünde im Land hat, und hälftig vom Land finanziert die KV Beratungsstellen für Kommunen, die sich für eine Versorgung vor Ort engagieren. Ebenso wie das PJ-Förderprogramm trägt das Famulaturförderprogramm der KV dazu bei, dass Studierende bereits früh im Studium Erfahrungen im Bereich der Allgemeinmedizin sammeln können. Hinzu kommen die Wiedereinstiegskurse der Landesärztekammer sowie zum Beispiel ihr Weiterbildungsprogramm zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Zusammen mit den bereits ausgeführten Maßnahmen im Bereich des Medizinstudiums ergibt sich ein Bündel an Maßnahmen, das sich gut, und zwar in drei Schritten kurz-, mittel- und langfristig zu einer Wirkung zusammenfügt. Die Landesregierung hat die Herausforderung bei der Nachbesetzung frei werdender Amtssitze bereits frühzeitig erkannt. Unsere Maßnahmen haben wir gemeinsam mit den Partnerorganisationen immer wieder ausgebaut und weiterentwickelt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich vorgenommen, das auch weiterhin zu tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Gensch für die CDULandtagsfraktion vor. Sie haben noch 3 Minuten von Ihrer ursprünglichen Redezeit.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Ich wollte noch auf einige Dinge meiner Vorredner eingehen. Sehr geehrter Herr Kollege Kusch, Sie hatten zu Beginn Ihrer Rede das Thüringer Beispiel erwähnt und es mit Rheinland-Pfalz in Vergleich gesetzt. Zu den Zahlen für Thüringen: Thüringen hat bei 2,1 Millionen Einwohnern insgesamt fast 2.000, genau 1.926 Studienplätze. Rheinland-Pfalz hat 3.052 Medizinstudienplätze bei 4,1 Millionen Einwohnern. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Aha!) Gleichzeitig hat der Thüringer Landtag im Jahr 2021 einer signifikanten Erhöhung der bestehenden Medizinstudienplätze zugestimmt. Das ist bereits verabschiedet. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Aha!) Zusätzlich ist eine private Hochschule mit weiteren 95 Medizinstudienplätzen in Betrieb genommen worden. Das war zu dem, was Thüringen im Moment auf den Weg bringt. Ein von der Größe her mit uns vergleichbares Bundesland ist Sachsen. Hier reden wir über eine Gesamtzahl von 5.000 Medizinstudienplätzen im Vergleich zu unseren 3.000. Wir haben dort zwei medizinische Fakultäten und einen neu gegründeten Modellstudiengang in Chemnitz mit weiteren 50 Medizinstudienplätzen. Es ist also nicht nur so, dass wir diese Dringlichkeit sehen, dass dort etwas getan werden muss, sondern auch in anderen Ländern. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Der nächste Punkt ist, Sie tragen die Erhöhung um 15 % Ihrer Medizinstudienplätze in Mainz auf 450 wie eine Monstranz vor sich her. Ich habe mir die Daten der letzten 30 Jahre angeschaut. Dort muss man sagen, diese Erhöhung um 15 % ist immer eine Frage des Referenzwerts. Nehmen Sie sich willkürliche Jahre heraus: Im Jahr 1989 waren es 452 Studienplätze, im Jahr 1998 431, im Jahr 1999 446, im Jahr 2000 453, im Jahr 2001 462, im Jahr 2009 424, im Jahr 2016 463 und im Jahr 2015 417. Es kommt ein bisschen darauf an, welchen Referenzwert Sie erheben. Wenn Sie die aktuelle Studienplatzzahl mit dem Wert des Jahres 2016 vergleichen, haben Sie einen Rückgang. Wenn Sie den Wert der Jahre 2015 und 2014 nehmen, haben Sie eine gewisse Steigerung, aber es bleibt in der Summe der letzten 30 Jahre festzuhalten, dass Sie eine Schwankungsbreite im Bereich zwischen 390 und 450 haben, aus der Sie aber auch nicht ausweichen. Von einem signifikanten Aufbau von Plätzen können wir also – zumindest aktuell – wirklich nicht reden. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Das sollten wir vielleicht auch einmal festhalten. Zu Punkt drei: Herr Winkler, Sie haben mich maßlos erstaunt. Sie stellen sich hierhin und sagen, eine zweite medizinische Fakultät ist für Sie und die Grünen in Rheinland-Pfalz keine gute Idee, das machen Sie nicht, und Sie beschränken sich auf andere Maßnahmen. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurzfristig!) Sie sitzen hier als Landesvorsitzender der Grünen, die genau das in ihrem Wahlprogramm 2021 eigentlich gefordert haben, (Zuruf aus dem Hause: Hört! Hört!) eine zweite medizinische Fakultät. Ich könnte Ihnen die Stelle noch genau vorlesen. Sie haben auch – wenn mich nicht alles täuscht – im Jahr 2019 auf dem Parteitag in Neuwied schon darüber entschieden und debattiert. (Glocke des Präsidenten) So viel vielleicht zu Ihrer Kenntnis. Ihre Partei, die Sie eben für Ihre Ausführungen wild beklatscht hat, vertritt eigentlich eine andere Haltung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ei, ei, ei! – Weitere Zurufe aus dem Hause) Herr Hoch, ich habe zwar keine Zeit mehr, aber dieser Satz muss noch sein. Ich finde es sehr befremdlich, dass Sie mir sagen, dass ich die Daten, die die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz betreffen, bei der KV erfragen muss. (Staatsminister Clemens Hoch: Das habe ich auch nicht gesagt!) – Doch, Sie haben gesagt, ich soll mich an untergeordnete Stellen wenden, oder wenn ich glaube, dass die Daten im Versorgungsatlas der KV sind, soll ich bitte dort nachfragen. (Glocke des Präsidenten) Das finde ich befremdlich. Ich finde es vor allem deshalb befremdlich, weil die Stringenz fehlt, dass Sie das bei allen so handhaben. Ich verweise noch einmal auf die Anfrage der AfD von Juli, in der die Zahlen plötzlich aufgetaucht sind. Das ist dann in der Summe etwas, bei dem wir uns fragen müssen. Was passiert in Ihrem Haus? Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)
Matthias Lammert
Es liegt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Schwab für die Fraktion der FREIEN WÄHLER vor. Sie haben noch 2 Minuten Ihrer aktuellen Redezeit.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Danke, Herr Präsident. – So lange werde ich hoffentlich nicht brauchen. Zunächst komme ich zum selben Thema, das Dr. Gensch gerade angesprochen hat. Herr Minister Hoch, ich habe gerade noch einmal in der Landesverfassung nachgeschaut. Ich wusste, ich habe es irgendwann einmal gelesen. Laut Artikel 89 a Abs. 1 – falls Sie es suchen – „hat die Landesregierung parlamentarische Anfragen unverzüglich zu beantworten.“ (Zuruf aus dem Hause: Aha!) So viel zum Thema „sinngemäß“. Dann holen Sie sich Ihre Informationen dort, wo die Datenlage vorhanden ist. Ich halte das für sehr – – – Na ja. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Unglaublich!) Darüber kann man einmal bei Gelegenheit reden. Die zweite Geschichte ist die Erhöhung der 15 %. Auch hier muss ich noch einmal eingrätschen. In Ihrem Wahlkampf hatten Sie expressis verbis angesprochen, dass die Studienplätze für Medizin erhöht werden. Ich glaube, das war im März letzten Jahres. Seither haben Sie diese 15 % definitiv nicht erhöht. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)
Matthias Lammert
Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Kusch für die SPDLandtagsfraktion. Sie haben 1 Minute 10 Sekunden. (Heiterkeit im Hause)
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz. Herr Gensch, es ist toll, dass Thüringen jetzt erkannt hat, dass auch dort ein Mangel ist und sie dagegenwirken. Es ist auch schön, dass Sachsen das macht. So hat jedes Bundesland sein eigenes Gärtchen, das es beackert. Ich bleibe aber dabei, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen, damit wir schauen, dass wir nach vorne kommen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Thüringen braucht nach wie vor noch pro Jahr, wenn Sie sich die ZI anschauen, trotz der Maßnahmen, die sie gemacht haben, 60 Einwanderer. Die KV – das möchte ich auch klarstellen – ist keine untergeordnete Behörde der Landesregierung. Die KV ist eine Vereinigung des öffentlichen Rechts. Das ist eine Sache für sich allein. Die Landesregierung ist dabei überhaupt nicht weisungsbefugt. Es wurde vorhin gesagt, es ist eine untergeordnete Behörde. Es ist keine untergeordnete Behörde, sondern es sind zwei für sich ganz alleinstehende Dinge, und die KV würde sich ganz schön beschweren, würden die Landesregierung oder die Politik anfangen, sich in standespolitische Sachen einzumischen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Wer hat das denn gesagt?) Ich bin sogar unter der Zeit geblieben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Matthias Lammert
Eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Josef Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt vor. Sie haben 50 Sekunden. Dr. Kusch hat es gerade in knapp 1 Minute geschafft.
Josef Winkler GRÜNE
Wenn die Minute so lang ist wie bei Dr. Gensch, sind es nicht 50 Sekunden, aber egal. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will nur ganz kurz sagen, Herr Dr. Gensch, ich freue mich, wenn das grüne Wahlprogramm immer noch eine so aufregende Lektüre für Sie ist, dass es Ihnen immer noch gewahr ist. Ich habe mich selbstverständlich nicht für jede Zukunft gegen eine zweite Universitätsmedizin ausgesprochen, (Zuruf von der CDU: Ah!) aber Sie haben sich auf kurzfristig wirksame Maßnahmen berufen. Eine zweite Universitätsmedizin wird wohl nicht so schnell eingerichtet sein. Es bringt auch wenig, über die Wahlprogramme verschiedener Parteien zu diskutieren, wenn ein Koalitionsvertrag vorliegt, der das Destillat aus den verschiedenen zusammenarbeitenden Parteien ist. Lesen Sie sich den Koalitionsvertrag durch und was darin steht, aber Sie haben sehr wenig Erfahrung mit dem Lesen von Koalitionsverträgen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zurufe der Abg. Christian Baldauf, CDU, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte der Tagesordnungspunkte 9 und 10. Die Großen Anfragen und die Antworten haben sich somit mit der Besprechung dieser hier im Hohen Hause erledigt. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Aufhebung der 2G- und 2G+-Regelungen im Einzelhandel, der Gastronomie, dem Dienstleistungssektor und für Veranstaltungen im Außenbereich Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2333 – dazu: Aufhebung sämtlicher bestehender 2G- und 2G+-Regelungen in der Gastronomie, dem Beherbergungs- und dem Dienstleistungsgewerbe sowie im Außenbereich und der Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen beim Sport im Außenbereich mit sofortiger Wirkung Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2388 – Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten. Ich darf der Abgeordneten Nieland von der einbringenden Fraktion der AfD das Wort erteilen.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vorab feststellen, dass sich im Laufe der vergangenen Woche, nein, Tagen und Stunden hinsichtlich der Lockerung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 erfreulicherweise schon etwas bewegt hat. Daher haben wir auch unseren Antrag nachgeschärft. Nachdem die Landesregierung bereits angekündigt hatte, noch in dieser Woche die 2G-Regel im Einzelhandel aufzuheben, haben sich Bund und Länder am gestrigen Tag auf weitere Lockerungen verständigt. Natürlich dürfte diese Bereitschaft zu Lockerungen auch der zunehmenden politischen und öffentlichen Debatte und der vernehmlichen kritischen Nachfrage selbstbewusster Bürger hier im Land geschuldet sein. Allerdings sind – auch das sage ich ganz klar – diese Lockerungen aus unserer Sicht weder vor dem Hintergrund des zeitlichen Horizonts noch inhaltlich weitreichend genug. Aus diesem Grund fordern wir, sämtliche 2G-Regelungen in der Gastronomie, dem Beherbergungsgewerbe, dem Dienstleistungsgewerbe sowie im Außenbereich unverzüglich aufzuheben; denn die Aufrechterhaltung von 2G-Regeln in diesen Bereichen – Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe und Außenbereich – ist schlichtweg nicht mehr erforderlich und angemessen – wenn sie es jemals überhaupt war – und damit im Ergebnis nicht mehr verhältnismäßig. Weil die Gründe wegfallen, müssen auch die Beschränkungen weg; denn auch wenn es bei den Verantwortlichen in Bund und Ländern in den vergangenen beiden Jahren scheinbar in Vergessenheit geraten sein mag, nicht die Aufhebung bestehender Grundrechtseinschränkungen bedarf einer Begründung, sondern deren Aufrechterhaltung, und es gibt weder aus epidemiologischer Sicht noch vor dem Hintergrund einer eventuell drohenden Überlastung der Krankenhäuser einen Grund, diese Maßnahmen auch nur einen Tag weiter aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil, vielmehr ist die Aufhebung dieser Maßnahmen längst überfällig. Nicht umsonst haben in der Vergangenheit Gerichte wie etwa der Bayerische VGH oder das Niedersächsische OVG zwei Regelungen im Einzelhandel oder für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gekippt. Es liegen keinerlei valide Zahlen, Daten oder Fakten vor, die hinreichend belegen, dass diese Bereiche – etwa der Einzelhandel, die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und das Dienstleistungsgewerbe oder sportliche Aktivitäten im Außenbereich – Hotspots für die Ausbreitung von SARS-CoV-2 sind oder waren. Ohnehin, die Datenlage und deren Aussagekraft, aufgrund derer seit mehr als zwei Jahren Grundrechtseingriffe in unserem Land erfolgen, sind mehr als desolat, aber das nur am Rande. Ganz im Gegenteil, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion aus dem Juli vergangenen Jahres zeigt, dass von über 26.000 Neuinfektionen im ersten Halbjahr 2021, bei denen das Infektionsumfeld ermittelt werden konnte, ganze 33 auf den Bereich des Einzelhandels, neun auf den Bereich der Gastronomie und sieben auf den Bereich des Beherbergungsgewerbes entfielen, Promillebereich. Wöchentlich waren das zwischen null und drei Neuinfektionen, und das unabhängig davon, ob in diesen Bereichen Regelungen verschärft oder gelockert wurden. Noch geringer ist das Infektionsrisiko im Freien, da die ausgeatmeten Aerosole in der Kälte sehr schnell nach oben steigen und sich stark verdünnen. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, hat ausdrücklich erklärt, dass nicht mehr mit einer Überlastung des deutschen Gesundheitswesens zu rechnen ist, und das vor dem Hintergrund, dass nach Aussagen des Bundesministers für Gesundheit der Höhepunkt der OmikronWelle erreicht ist. Wer trotzdem noch in Teilen an 2G-Regelungen festhalten möchte, der muss mit Zahlen, Daten, Fakten begründen, wieso diese Einschränkungen noch geeignet, erforderlich und angemessen sind. (Abg. Martin Haller, SPD: Haben Sie gestern Nachrichten geschaut?) Andernfalls müssen die Einschränkungen unverzüglich aufgehoben werden. Sie sind in der Darlegungs- und Beweispflicht, und der müssen Sie nachkommen. Ansonsten fordere ich Sie auf: Heben Sie die Einschränkungen auf! Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der Abgeordnete Heiner Illing. Er spricht für die gesamten Koalitionsfraktionen.
Heiner Illing SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich die beiden ursprünglichen Anträge zur 2G- und 3G-Regelung sah, dachte ich zunächst: Warum denn diese Debatte? Es war doch schon klar, dass zur gestrigen MPK das meiste Geforderte umgesetzt werden würde. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein!) Im Nachhinein bin ich aber doch froh, dass Sie diese Anträge stellten und wir heute noch einmal darüber diskutieren. Die Freien Wähler sprachen im zurückgezogenen Antrag den Umstand an, dass unser Einzelhandel gegenüber den Nachbarländern im Nachteil wäre, da diese Länder bereits umfangreiche Lockerungen eingeführt hätten. Ja, das stimmt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es Absprachen und Regelungen auf Bundes- und Länderebene gibt, die bisher immer mit einem Ablaufdatum, an dem diese Regelungen auf den Prüfstand kommen, versehen waren, und man sich bei den entsprechenden Konferenzen immer wieder neu justiert. Leider hat sich aber die Unsitte etabliert, dass sich manche Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Landesregierungen darin überbieten, diese gemeinsamen Absprachen anschließend infrage zu stellen und für ihr Bundesland das vermeintlich Beste zu machen, indem man sich über diese Beschlüsse dann hinwegsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme aus der freien Wirtschaft und ging bis vor Kurzem noch in Firmenzentralen wie bei BASF, Coca-Cola oder Bayer ein und aus, und ich kann Ihnen versichern, bei einer solchen Sprunghaftigkeit und Unzuverlässigkeit hätten diese Firmen jede Geschäftsbeziehung mit uns als Lieferanten unverzüglich eingestellt. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich bin froh, dass sich unsere Landesregierung an die Abmachungen hält, auch wenn sie manchmal wehtun, aber dies beweist unsere Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit. Dies findet bei den Menschen in Rheinland-Pfalz, aber gerade auch in großen Teilen der Wirtschaft Wertschätzung und Anerkennung. Nicht zu vergessen, dass die Einzelhändler nicht im Stich gelassen wurden, sondern, falls sie einen coronabedingten Umsatzrückgang von mehr als 30 % hatten, mit der Überbrückungshilfe III Plus einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten konnten. Aktuell haben wir dann die Überbrückungshilfe IV. Zum Antrag der AfD kann ich nur sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Egal welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bisher ergriffen wurden, sie werden immer wieder von Ihnen grundlegend infrage gestellt, und Sie versuchen, dies dann durch dubiose wissenschaftliche Quellen zu belegen. Ich kann mich nicht erinnern, dass hier zum Beispiel jemals jemand gesagt hat, der Einzelhandel und die Gastronomie sind der Infektionstreiber. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja warum macht Ihr dann nicht auf?) Die Menschen, die sich fachlich in der Materie auskennen, führen immer wieder aus, dass es die Masse der Kontakte und Maßnahmen macht, die zur Verschärfung oder Bekämpfung der Pandemie beiträgt. Somit waren gerade noch vor wenigen Tagen auch diese Maßnahmen wie 2G-Plus in Gastronomie, Einzelhandel, aber auch in allen anderen Bereichen absolut angemessen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das Gleiche gilt übrigens auch für alle Einschränkungen von Veranstaltungen, Sport, egal ob drinnen oder draußen. Sie implizieren immer wieder, Omikron sei nichts weiter als ein harmloser Schnupfen. Wir haben heute Morgen hier im Rahmen der Debatte bereits ausführlich darüber diskutiert. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sport im Freien ist kein Risiko!) Keiner hier im Hause, selbst unsere Mediziner, kann sagen, wie sich eine Omikron-Infektion als Long Covid darstellt. Länder, die jetzt stärker öffnen, haben alle eine viel stärkere, von Ihnen immer wieder bekämpfte Durchimpfung der Bevölkerung. Den nun eingeschlagenen Weg des moderaten, aber berechenbaren Öffnens bestätigen praktisch alle Fachleute, Intensivmediziner, aber auch große Teile der Wirtschaft. Aus diesem Grund ist der Antrag der AfD abzulehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die CDU-Landtagsfraktion ist der Kollege Dr. Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal für heute sprechen wir auf Antrag der AfD über den Themenkomplex „CoronaPolitik im Land Rheinland-Pfalz“. Das zeigt zum einen, dass wir gut daran tun und gut daran getan haben, bei der Geschäftsordnung Möglichkeiten vorzusehen, dass man Themen auch von hinten nach vorne ziehen kann. Ob es die AfD gemacht hätte, wage ich allerdings zu bezweifeln; denn ganz offensichtlich geht es Ihnen darum – Herr Dr. Gensch hat das vorhin so treffend beschrieben –, Ihr Narrativ einmal mehr und immer wieder hier im Plenum der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Darum geht es Ihnen, und nicht so sehr um die Sache. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER –
Michael Frisch AfD
Billige Unterstellung!) Weil Sie es aber zum zweiten Mal heute machen, kann ich mich mit ganz Vielem auf das beziehen, was vorhin schon gesagt wurde, unter anderem von Dr. Gensch, aber auch von anderen. Das war sehr treffend. Ich möchte aber auch zu den klaren Worten, die Ministerin Ahnen zu Ihrem Verständnis der Opposition gefunden hat, noch etwas ergänzen. Herr Frisch, Sie können sich, das Verhalten und Ihre Ausführungen hier nicht ernsthaft rechtfertigen, indem Sie auf die verfassungsmäßige Aufgabe der Opposition verweisen. Opposition darf, Opposition muss kritisieren. Opposition soll natürlich auch bessere Ansätze aufzeigen, aber doch immer so, dass unser demokratisches Gemeinwesen gestärkt wird, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das muss das Ziel sein. Das ist doch das, was wir aus Weimar gelernt haben, als die linken und rechten Radikalen nämlich Opposition so verstanden haben, dass der Staat selbst und die Gemeinschaft bekämpft werden sollen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wer beurteilt das bitte, Sie? Und Sie entscheiden dann darüber?) So, und da muss ich schon sagen, Herr Frisch, zumindest bezogen auf Corona nehme ich das bei Ihnen anders wahr; denn was Sie da in den zwei Jahren bis jetzt gemacht haben, ist eindeutig eine Politik, die nicht differenziert, die so tut, als könnte man bei diesem komplexen Thema, bei dem es auch keine Blaupause gibt, einfache Antworten entgegensetzen. Das wird dem nicht gerecht, und das schürt nur Misstrauen in das, was mühsam von anderen und der Mehrheit erarbeitet und nach gründlichem Abwägen auch beschlossen wurde. (Abg. Michael Frisch, AfD: Und das darf man dann nicht mehr kritisieren!) Ich stehe bestimmt nicht in dem Verdacht, vor auch harter Kritik an der Regierung zurückzuschrecken, wirklich nicht, (Abg. Marco Weber, FDP: Oh, oh, oh!) aber zu behaupten, all das, was die Landesregierung bisher in der CoronaPolitik in Rheinland-Pfalz gemacht hätte, wäre völlig verfehlt, – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Habe ich doch gar nicht gemacht! Das sind doch Fake News!) – das waren Ihre Worte – – – so weit würde selbst ich nicht gehen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Verfehlte Politik heißt nicht, dass alles falsch war!) eben weil es schwierig ist und es bei diesen Abwägungen nicht immer ein Schwarz und Weiß gibt. Das müssen wir einfach auch anerkennen. Wir können natürlich sagen – ich tue das auch –, zum Beispiel bei der Ausstattung der Schulen mit den Luftungsgeräten, das sind Punkte, bei denen ich sage, da finde ich das Regierungsverhalten nicht ideal, da wünschen wir uns etwas anderes. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Natürlich kann ich das sagen, aber bei einem solchen Thema zu sagen, das ist komplett falsch, das ist komplett daneben, das wird dem Anspruch nicht gerecht, auch nicht dem Anspruch, den wir zumindest als Opposition haben. Das muss man schon in aller Deutlichkeit sagen. Wenn ich mir dann Ihren Antrag anschaue – also die eigentlichen Anträge sind durch die Beschlüsse gestern überholt, damit brauchen wir uns nicht mehr allzu viel zu befassen –, aber mir die Begründung anschaue, dann ist das zum Teil auch ein bisschen – wie soll ich das sagen –, die Begründung ist so ein bisschen vergiftet insofern, als sie den Eindruck erweckt, es wäre doch ganz klar, dass es falsch ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das darf man ja wohl sagen!) Ich nehme mal nur das Beispiel mit der Gastronomie. Es ist natürlich verlockend zu sagen: Guck mal, wenn Du da Essen warst in der Demokratie – in der Gastronomie – – (Heiterkeit im Hause) – Entschuldigung – – – als Gast, dann musst Du geimpft und geboostert sein, und die Speise wird zubereitet von einem, der das nicht ist. – Ich wette, bei Ihren Stammtischen gibt es Leute, die sagen: Das ist ein Widerspruch. – Dann muss ich mir aber doch mal überlegen: Ist das wirklich zwingend ein Widerspruch, oder wie kommt es denn zu Krankheitsübertragungen? Welche Rolle spielen da zum Beispiel Aerosole? (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann erklären Sie uns mal den Widerspruch!) Welche Rolle spielt, wie lange man da in Kontakt ist? Ist es dann wirklich so, dass einer, der die gastronomietypischen Hygieneregeln in der Küche einhält, ein Gefährdungspotenzial hat, das genauso hoch ist, als wenn zwei Leute den ganzen Abend nebeneinander am Tisch sitzen? (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber im Krankenhaus ist das dann plötzlich so!) All diese Differenzierungen tauchen bei Ihnen aber überhaupt nicht auf. Deswegen sage ich: Dieser Antrag und erst recht die Begründung zeigen, worum es Ihnen eigentlich geht, nämlich darum, Stimmung zu machen, und ich finde, das ist bei dem Thema nicht angemessen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Michael Frisch AfD
Schade, dass Sie zur Sache nichts gesagt haben!)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die FREIEN WÄHLER ist der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tja, Herr Frisch, der vorliegende Antrag zeigt wieder einmal, dass es eigentlich nicht um Anpassungen mit Augenmaß und Sachverstand geht, sondern nur darum, den politischen Gegner zu übertrumpfen, um Stimmung in der Bevölkerung zu machen und uns dieses Thema letztendlich gebetsmühlenartig in einer Schleife immer wieder zu präsentieren. Wie ich bereits im Rahmen der Aktuellen Debatte angeführt habe, ist das Aufstellen radikaler Gegenpositionen für einen zielführenden Diskurs wirklich nicht hilfreich. Uns Freien Wählern ist schon seit Langem daran gelegen, dass die Regelungen, die an den Landesgrenzen mitunter stark variieren, vereinheitlicht werden; denn die pandemischen Bedingungen machen an der Landesgrenze nicht Halt. Stark variierende Regelungen sorgen daher für Unverständnis, Wettbewerbsverzerrung und Unmut. Umso mehr begrüßen wir nun, dass die Landesregierung angekündigt hat, im Rahmen des Stufenplans bereits ab morgen viele Einzelmaßnahmen anzupassen. In puncto Gastronomie will die Landesregierung ebenfalls eine Anpassung vornehmen und, wie wir uns auch den Forderungen der Gastwirte und Restaurantbesitzer angeschlossen hatten, von der 2G-Plus-Regel abrücken. Ihre Forderung von der AfD hingegen torpediert den Versuch, landesübergreifende Einheitlichkeit in der Corona-Bekämpfung herzustellen und findet daher unsere Ablehnung. Darüber hinaus bietet Ihr Antrag nichts weiter als die Aufhebung der derzeitigen Regeln. Es klingt gerade so, als wäre Corona bereits überstanden und die Gefahr gebannt. Das ist leider nicht der Fall, auch wenn wir alle auf ein baldiges Ende der Pandemie hoffen und uns die derzeitige Entwicklung Mut macht. Doch nach wie vor gilt es, praktikable und wirkungsvolle Maßnahmen an die Stelle der Regeln zu setzen, die nicht mehr der pandemischen Realität entsprechen. Darauf zielte auch unser Antrag ab, der unter TOP 14 zur Debatte stand. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Damit forderten wir die Rücknahme von 2G im Einzelhandel, weil die Impfung zwar nach wie vor einen guten Schutz vor schweren Verläufen und Hospitalisierung bietet, nicht mehr jedoch der Ansteckungsgefahr gerecht wird. Auf der anderen Seite jedoch boten wir eine Maßnahme an, welche den derzeitigen Bedingungen Rechnung trägt. Wie eine Studie des Max-PlanckInstituts in Göttingen erhoben hat, schützen FFP2-Masken noch besser vor Ansteckung durch die Omikron-Variante als zuvor gegen Delta. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ei, ei, ei!) Doch weil die Landesregierung die Kernforderung unseres Antrags mit dem Stufenplan zur Umsetzung bringt, habe ich diesen Antrag im Namen meiner Fraktion heute Morgen zurückgezogen. (Abg. Martin Haller, SPD: Gut gemacht!) Es freut mich, es freut die Freien Wähler außerordentlich, dass sich die Bundesländer nun endlich auf einen gemeinsamen Stufenplan verständigen konnten und die Phase der maßnahmenbedingten Wettbewerbsverzerrung im Einzelhandel und der Gastronomie damit endlich beendet ist. Abschließend bleibt nur festzustellen, dass die Fraktion FREIE WÄHLER den vorliegenden Antrag der AfD ablehnt, da er keinen Mehrwert für die Pandemiebekämpfung darstellt und die Akzeptanz und Einheitlichkeit der Regelungen weiter beschädigen würde. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Moskopp, CDU)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Frisch von der AfD das Wort. 2 Minuten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Erneut!)
Michael Frisch AfD
Verehrter Kollege Wefelscheid! Den politischen Gegner übertrumpfen passt schon deshalb hier nicht, weil Sie Ihren Antrag nach unserem gestellt haben. Sie haben uns kopiert. (Zurufe aus dem Hause: Och!) Wie sollten wir Sie da übertrumpfen, wenn wir diejenigen waren, die das Thema als erste aufgerufen haben? Soviel dazu. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist ja wie im Kindergarten!) Unser Antrag enthält tatsächlich deutlich mehr als das, was gestern auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden ist; denn wir haben die Gastronomie und das Hotelgewerbe jetzt einbezogen. Wenn Sie darauf verweisen, dass Sie sich in der Vergangenheit – ich habe mir das Video von Herrn Streit im Dezember bei der DEHOGA noch einmal angeschaut – so vehement als die großen Unterstützer der Gastronomie präsentiert haben, dann ist es schon erschreckend, dass Sie in Ihrem Antrag, den Sie jetzt auch noch zurückgezogen haben, diesen Bereich vollständig ausgelassen haben. Wo bleibt denn Ihr Engagement für die Gastronomie? Einfach viel heiße Luft, große Worte und hier, wo es darauf ankommt, kritisieren Sie uns jetzt noch dafür, dass wir durchaus faktenbasiert eine sofortige Öffnung der Gastronomie, und zwar nicht unter 2G, sondern unter mindestens 3G gefordert haben. Gleiches gilt für den Sport im Außenbereich. Ich finde es unsäglich, dass die A-Jugend, dass junge, gesunde Erwachsene im Außenbereich, möglicherweise noch nach einer negativen Testung, keinen gemeinsamen Sport betreiben können. Es darf doch nicht sein, dass Menschen in einer Fußballmannschaft ausgegrenzt werden, wenn man sich draußen im Freien bewegt und dann nicht mitspielen darf, weil man nicht geimpft ist. Das sind Dinge, die sind einfach nicht mehr faktenbasiert. Ich würde gerne einmal von denen wissen, die das vertreten, auf welche wissenschaftliche Grundlage sie das stützen. Deshalb abschließend gesagt: Ich habe in der ganzen Debatte hier wenig bis gar nichts an Sachargumenten gehört, was sich in irgendeiner Weise mit unserem Antrag auseinandersetzt. Jede Menge AfD-Bashing, Gerede über Demokratie und Opposition ganz allgemein, (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach Gott, Herr Frisch!) aber kaum etwas zu dem, was wir hier fordern und zur Begründung, die wir dafür gegeben haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Philipp Fernis FDP
Die arme AfD, die immer gebasht wird!)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich dem Kollegen Wefelscheid von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Wissen Sie, Herr Frisch, Sie haben das eben so schön gesagt. Ich glaube, das Wort hieß bedingt faktenbasiert oder so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nicht faktenbasiert!) – Sie haben es anders ausgedrückt, bedingt faktenbasiert oder in diese Richtung haben Sie sich ausgedrückt, wären die Grundlagen Ihrer Arbeit. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Fakten und AfD!) Das Problem ist, so zeitlich betrachtet, einen langen Zeitstrahl haben Sie da nicht. Also zumindest, was die Arbeit hier im Plenum betrifft; denn einer unserer ersten Anträge – ich glaube, es war sogar der erste Antrag –, den wir gestellt haben, war die Forderung nach einem Entschädigungsgesetz für von Corona betroffene Selbstständige. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Interessanterweise hat die AfD-Fraktion diesen Antrag damals abgelehnt. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Also wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, man müsse den Gastronomen helfen und Sie wären die Lösung der Probleme, dann müssen Sie einmal erklären, warum Sie damals, als wir die Lösung nämlich gebracht haben, wie man Pandemie und Entschädigung in Einklang bringen kann, (Zurufe von der AfD) nämlich durch vernünftige Regelungen, wie die pandemiebedingten Probleme für Soloselbstständige gelöst werden, durch Entschädigungszahlungen, wie das gelöst wird, dass Sie dann dagegengestimmt haben. Das müssen Sie den Leuten auf der Straße erklären. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Wenn Sie darauf verweisen, bei den Demonstrationen hätte Joachim Streit gesagt, das Plus muss weg: Ja, das haben wir gesagt. Das Plus muss weg. Das Plus muss weg. So hieß es, und was macht die Regierung jetzt? (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das Plus muss weg. Also verstehe ich das Problem gerade nicht, dass Sie uns vorwerfen, dass wir keinen Antrag stellen würden, wenn doch die Dinge durch die Regierung erledigt werden, die die Opposition fordert, die die Opposition antreibt, dass wir sagen, im Einzelhandel 2G weg, das Plus muss weg. Die Regierung kündigt an, es zu tun. Es gibt die Ministerpräsidentenkonferenz, und das ist die Lösung. Da brauche ich mich doch nicht hinstellen und sagen, das beantragen wir. Das ist doch Schwachsinn. (Abg. Michael Frisch, AfD: Und warum nicht 3G in der Gastronomie?) Das hat sich erledigt durch Handeln der Regierung. Insofern sind sich Opposition und Regierung einig, Auftrag erledigt. Danke sehr. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Michael Frisch AfD
Schwach! Warum nicht 3G in der Gastronomie?)
Matthias Lammert
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion. Zunächst stimmen wir allerdings über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/2388 – ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. (Abg. Jens Guth, SPD: Ab in die Tonne!) Wir kommen dann zur Abstimmung über den eigentlichen Antrag – Drucksache 18/2333 –. Wer diesem zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit ist Tagesordnungspunkt 11 erledigt, und wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Gutachterliche Prüfung der Facebook-Werbepraxis des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, vormalig bezeichnet als Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten durch den Landesrechnungshof Antrag der Fraktionen der CDU und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2322 – Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf eine der antragstellenden Fraktionen um Einbringung bitten. – Für die CDU-Fraktion ist das der Kollege Peter Moskopp.
Peter Moskopp CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den im Raum stehenden Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung durch das Klimaschutzministerium wurde in den letzten Wochen und Monaten sowie in der Sitzung des Landtags am 20. Januar ausführlich berichtet. Wie allen hier im Landtag ausreichend bekannt, wurden mit Steuergeldern bezahlte Facebook-Beiträge verstärkt einer grünen Zielgruppe angezeigt, also Nutzern, die sich aufgrund ihrer Interessen für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN interessieren könnten. Dabei ging es aber auch darum, durch emotionale Posts die damalige Ministerin Anne Spiegel in gutem Licht darstellen und präsentieren zu können, also um Sympathiewerbung für Frau Spiegel. (Der Redner erhält ein Glas Wasser) – Vielen Dank. Ich erinnere zum Beispiel an Fahrradclips und Tierheimbesuche im Wahlkreis der Ministerin kurz vor der Landtags- bzw. Bundestagswahl. Was folgte im Hinblick auf die Aufklärung des Skandals? Es folgten Ausreden. Es wurden Nebelkerzen gezündet. Die von Facebook vorgeschlagene Werbung sei nicht kritisch hinterfragt worden. Die Ministerin bzw. die Behördenleitung hätte von dieser Vorgehensweise nichts gewusst. Übrigens, die Aussage des Ministeriums, Ministerin Spiegel hätte keine Kenntnisse von den Vorgängen gehabt, bezweifeln wir; denn einige Anzeigen waren speziell auf Frau Spiegel zugeschnitten. Von Reue, Demut und Scham über das eigene Fehlverhalten keine Spur. So weit die Fakten, so weit die Historie. (Abg. Martin Haller, SPD: Das sind keine Fakten! Das ist alles geklärt! War alles klar!) In meiner letzten Rede habe ich angeregt, dem Landesrechnungshof die Sachlage zur Prüfung zu übergeben. In der weiteren Aussprache fiel dann auf, dass sich das Ministerium und die Ampelparteien nach Kräften bemühten, die verfassungswidrige Werbepraxis kleinzureden und zu bagatellisieren. (Abg. Marco Weber, FDP: Stimmt doch gar nicht!) Es erweckte den Eindruck, dass sich die Regierungsfraktionen nicht ausreichend über den Sachverhalt und das Ausmaß informiert haben. (Abg. Marco Weber, FDP: Unwahrheit!) Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um Steuergelder, die unrechtmäßig ausgegeben wurden, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Damit kennt die CDU sich ja aus!) und damit um Verfassungsbruch und Rechtsmissbrauch. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –
Martin Haller SPD
Geht es auch eine Nummer kleiner?) Haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht Anspruch darauf, dass ihr Steuergeld rechtmäßig Verwendung findet? Sind wir es den Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht schuldig, Transparenz in diesen Sachverhalt zu bringen? All diese Fragen haben die CDU-Fraktion sowie die Fraktion der FREIEN WÄHLER dazu bewogen, den Ihnen vorliegenden gemeinsamen Antrag zur gutachterlichen Prüfung der Facebook-Werbepraxis des Ministeriums durch den Landesrechnungshof zu stellen. Es stellt sich Ihnen bestimmt die Frage, was soll der Rechnungshof prüfen? – Lassen Sie es mich wie folgt erläutern. Der Landesrechnungshof soll zunächst folgende Punkte prüfen: Erstens: Sollten in dem genannten Zeitraum von fünf Jahren bestimmte Klientelwählergruppen angesprochen werden? Zweitens: Handelte es sich um allgemeine Informationen oder wurde sogenannte Sympathie- bzw. Parteienwerbung betrieben? Drittens: Bei welchen Postings wurde diese Schwelle zur Parteienwerbung überschritten? Welche monetären Belastungen wurden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgedeckt? Viertens: Unter welchen Bedingungen war Facebook-Werbung mittels Microtargeting zulässig? Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es hierbei nicht darum, die Regierungsparteien der Ampelkoalition zu diffamieren. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Martin Haller SPD
Da müssen wir uns arg bedanken, dass Sie das nicht machen! – Weitere Zurufe von der SPD) Uns geht es um die Grundfrage, was ein Ministerium, was die Regierung und ihre Behörden bei der Öffentlichkeitsarbeit dürfen und wie dabei mit Steuergeldern umgegangen wird. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD – Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) So schaffen wir Rechtssicherheit und Transparenz für die Zukunft. Wir zweifeln an, dass die Werbepraxis des Klimaschutzministeriums im Sinne des Landesrechnungshofs ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. (Abg. Martin Haller, SPD: Nach der Rede?) Jeder, der diesem Antrag zustimmt, steht für Recht, Transparenz und Aufklärung. (Abg. Martin Haller, SPD: Meine Güte, jetzt ist es aber mal gut! Das ist wirklich grenzwertig!) Jeder, der den Antrag ablehnt, hat vielleicht etwas zu verbergen oder scheut die unbequeme Wahrheit. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Stimmen Sie dem Antrag zu und nehmen Sie das Recht des Parlaments war, mithilfe des Landesrechnungshofs die Arbeit der Regierung zu überwachen und zu hinterfragen. Lassen Sie dieses Kontrollrecht des Parlaments nicht zu einer Farce werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Oster das Wort.
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben verstanden, dass Sie das Thema politisch ausschlachten wollen. Ich muss ganz ehrlich sagen, man weiß in dieser Debatte langsam nicht mehr, was man dazu sagen soll. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann hör doch auf! Warum stehst Du dann da vorne?) Es geht nicht darum, hier etwas kleinzureden, wie Sie es gerade gesagt haben. Seit der letzten Plenardebatte gibt es keine neuen Erkenntnisse. Es gibt Kleine Anfragen dazu. In zwei Fachausschüssen wurde das Thema diskutiert. Eine Große Anfrage gibt es dazu. In der letzten Plenardebatte haben wir ausführlich darüber diskutiert. Heute wollen Sie es – wir wissen es – auf der politischen Bühne noch einmal präsentieren. Dass der Fehler und die gängige Praxis eingestanden wurden, muss ich eigentlich nicht wiederholen, weil Sie es selbst wissen. Ich sage ganz einfach, wir werden Ihren Antrag ablehnen; denn all ihre Forderungen liegen längst auf dem Tisch. (Zurufe von der CDU: Oh!) – Hören Sie zu. Ministerin Eder hat uns in der letzten Sitzung zugesagt, dass sie die Ergebnisse der externen Arbeitsgruppe, die das juristisch begleitet und aufarbeitet, uns als Parlamentariern als Erstes zur Verfügung stellen wird. Wenn Sie von Transparenzmangel und darüber, was Sie hochtrabend in Ihrer Rede formuliert haben, sprechen, dann muss ich einfach sagen, Sie überschreiten das Maß. Wir werden uns das genau anschauen. (Zurufe von der AfD) Zur rechtlichen Frage – die FREIEN WÄHLERN haben es in der letzten Debatte schon groß aufgemacht –, ob es erlaubt und rechtens ist, steht es mir juristisch fern, das zu bewerten, muss ich sagen. (Abg. Christof Reichert, CDU: Da kann man den Rechnungshof sprechen lassen!) Mehr gibt es aus meiner Sicht in dieser Debatte nicht zu sagen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Michael Frisch AfD
Wenn man moralisch auf einem hohen Ross sitzt, fällt man tief!)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut sprechen wir hier in diesem Hohen Hause über die Werbepraxis des Klimaschutzministeriums. Erneut möchte ich von grüner Seite betonen, das Ministerium hat sofort nach Bekanntwerden erklärt, dass diese Werbepraxis ein Fehler war. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das Ministerium hat sämtliche Werbung mittels Microtargeting sofort nach Bekanntwerden eingestellt. Das Ministerium hat sofort nach Bekanntwerden eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Bewertung eingerichtet und ein externes juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das Ministerium hat alle Anzeigen und Kosten für die in Rede stehenden Werbeanzeigen transparent aufgelistet und offengelegt. Was wir heute erneut im Plenum gehört haben, sind Unterstellungen und haltlose Vorwürfe. (Abg. Joachim Paul, AfD: Haltlos?) Ich frage mich wirklich, was eine Opposition antreibt, hier ein solches Spiel zu spielen. (Zuruf von der CDU: Das ist leider kein Spiel!) Das Rechtsgutachten wurde bereits in der letzten Plenarsitzung angekündigt. Das wird Ministerin Eder, sobald es vorliegt, den Fraktionen zur Verfügung stellen. Es stellt sich wirklich die Frage, warum die CDU und die FREIEN WÄHLER hier ein solches Spiel spielen. Es ist keine Gefahr in Verzug. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Es ist kein Spiel, es ist Realität!) Warum beantragen Sie das hier? Warum können wir nicht erst einmal das externe Gutachten abwarten, es parlamentarisch beraten und dann feststellen, ob irgendwelche Fragen noch offen sind bzw. was dahintersteckt? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Christian Baldauf CDU
Der Joachim Streit ist auch Anwalt!) Wir haben an der Stelle keinen Dissens, dass ein Fehler vorgefallen ist. Es besteht kein Dissens darüber, dass wir es extern klären müssen. Warum gibt es diese Skandalisierung? (Abg. Joachim Paul, AfD: Ein Skandal! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es ist wirklich bitter, wenn tatsächlich 9.600 Euro dazu führen, dass wir in sämtlichen Ausschüssen darüber sprechen und die Opposition in ihrem Antrag eine folgende Frage nicht beantwortet, nämlich was ihre Meinung zum Thema „Werbepraxis“ ist. (Abg. Damian Lohr, AfD: Es geht um das System!) Wie sollen Behörden künftig in sozialen Netzwerken auftreten? Das ist doch die Kernfrage, die dahinter steht. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Haben wir doch gesagt! – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD, und weitere Zurufe von der CDU) Auf Grundlage des Gutachtens wird zu klären sein, wie künftig eine Werbepraxis generell aussehen kann. Eine Sache muss uns klar sein, dass soziale Netzwerke ein Ort sein müssen, in dem Behörden Informationen verbreiten können. Wir wissen, wie Algorithmen funktionieren, dass Postings, die nicht mit einer Werbung unterlegt werden, untergehen. Das heißt, wie können wir uns in Zeiten von Fake News vorstellen, dass gut fundierte Informationen von Behörden in sozialen Netzwerken ankommen? (Abg. Michael Frisch, AfD: So jedenfalls nicht!) Auf diese Grundfrage gibt Ihr Antrag keine Antwort. Auf diese Grundfrage habe ich bislang kein Statement der Opposition gehört, sondern nur diese Skandalisierung durch den erneuten Antrag, den wir nicht brauchen. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) An der Stelle ist es nur Haudrauf, eindeutig. Dem Antrag fehlt jegliche Verhältnismäßigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zurufe aus dem Hause) Ich muss sagen, es sind haltlose Vorwürfe. Die Fehler wurden eingeräumt. Ich sage noch einmal ganz klar, die Fehler wurden klar benannt. (Glocke des Präsidenten) Es besteht kein Dissens. Das war keine gute Praxis. Das ist eingestellt worden. Da besteht kein Dissens. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Die Unterstellungen von Kollegen Moskopp, die vorgetragen wurden, sind wirklich haltlos. Ich möchte sagen, wenn man mit einem Finger auf andere zeigt, dann zeigen immer drei Finger zurück. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach Gott, das sagt gerade die Richtige!) Ich könnte jetzt die lange Reihe der fragwürdigen Verwendungen öffentlicher Mittel von der CDU oder von der Union vortragen. Das könnte ich machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollen Sie aber wirklich auf diesem Niveau hier eine Schlammschlacht betreiben, oder wollen wir uns nicht gemeinsam die Frage im Rahmen einer Ausschussbefassung des Gutachtens stellen, wie grundsätzlich künftig solche Behördeninformationen im Netz stattfinden können? Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend ganz klar sagen, alle Fakten liegen auf dem Tisch. Ich freue mich, wenn wir auf Grundlage dieses Rechtsgutachtens darüber im Rahmen einer Ausschussbefassung sprechen können. Auf Grundlage dieser externen Überprüfung können wir gemeinsam diskutieren, wie Behörden ihrer Verpflichtung nachkommen, die Öffentlichkeit zu informieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Baldauf gemeldet.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin, ich bin sehr erstaunt, dass Sie sich mit dieser großen Vehemenz weigern, ein unabhängiges Gremium, nämlich den Rechnungshof, mit ins Spiel zu bringen. Damit erreichen Sie bzw. legen eine Transparenz an den Tag, jedweder unmöglichen Unterstellung, es könnte ein Parteigutachten werden, entgegenzutreten. Deshalb kann ich Ihre ganzen Ausführungen an keiner Stelle nachvollziehen. Das ist das Gremium, das das neutral zu bewerten hat. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Natürlich drängt sich dann der Verdacht auf, wenn man sich dagegen wehrt oder das nicht möchte, dass da vielleicht irgendetwas sein könnte. Der Rechnungshof kann Sie vielleicht auch entlasten. Das wissen Sie doch gar nicht. Es kann am Ende herauskommen, dass diese wunderbare Radtour von Anne Spiegel völlig in Ordnung war. Es kann am Schluss herauskommen, dass der Feldhase oder der Hamster – das muss man nachher noch klären – völlig in Ordnung war. Wenn Sie fragen, welche Konsequenzen wir fordern, dann sage ich, die haben wir mehrfach gefordert, das ist relativ einfach. Weil wir uns in einem Graufeld befinden und genau wissen, dass wir jedes Mal wieder die gleichen Fragen zu beantworten haben, stellt sich die Grundfrage, muss ein Ministerium mit diesem Körper an möglichen Kommunikationsmöglichkeiten und Finanzmitteln solch ein Targeting überhaupt betreiben? (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So, das ist die Frage!) Deshalb muss es am Ende dazu kommen, dass wir eine Selbstverpflichtung der Ministerien brauchen, dass dieses Targeting von diesen nicht betrieben wird. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Ministerium hat öffentlich, sauber und neutral zu berichten. Dazu bedarf es keines Targetings, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Frau Eder, ich bin sehr gespannt, ob Sie dieser Meinung folgen werden. Man kann immer sagen, Shit happens, das ist nicht gut. Das ehrt Sie. Das hat Sie beim letzten Mal geehrt, aber jetzt zu sagen, wir machen kein Targeting mehr, wäre anständig. Es ist ein Unterschied in der Rolle einer Demokratie, was eine Fraktion, eine Partei, verschiedene Funktionsträger in diesem System zu leisten haben und kommunizieren können. Dazu gehört für uns sicherlich das Targeting, aber nicht für Ministerien. Frau Schellhammer, deshalb ist diese Selbstverpflichtung das Mindeste, was ein Ministerium machen kann. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung erteile ich der Kollegin Schellhammer das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Herr Kollege Baldauf, wir verstecken hier nichts. Transparent hat die Landesregierung beantwortet, welche Anzeigen mit welchen Beträgen und zu welchen Themen geschaltet worden sind. Die Landesregierung hat ganz ohne Aufforderung der Opposition ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Da haben Sie noch gepennt, und die Landesregierung hat schon gehandelt. (Unruhe im Hause) Jetzt kommen Sie um die Ecke mit der Überprüfung durch den Rechnungshof. (Glocke des Präsidenten) Auf diese Idee mussten Sie erst die FREIEN WÄHLER bringen. Ich sage das als Fußnote, dass Sie nicht selbst auf die Idee gekommen sind, sondern die FREIEN WÄHLER sind auf die Idee gekommen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hätten sie selber machen können!) Ich nenne ein Zweites. Sie schütten das Kind mit dem Bade aus. Ich wäre an Ihrer Stelle sehr vorsichtig. Wir müssen grundsätzlich über die Frage des Microtargetings reden. Wenn Sie sich klar positionieren, was Herr Kollege Moskopp nicht getan hat, und künftig fordern, dass alle Behörden und staatliche Informationen generell ohne Microtargeting stattfinden sollen, dann ist das eine gewagte Positionierung der CDU an dieser Stelle. Das ist sehr spannend. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich bin der Meinung, das kann am Ende eines Diskussionsprozesses von mir aus stehen, (Abg. Joachim Paul AfD: Das ist eine Nebelkerze!) aber diesen Diskussionsprozess müssen wir führen. Diesen müssen wir auf der Grundlage des Rechtsgutachtens führen. Wir müssen überlegen, was das bedeutet, wenn gar kein Microtargeting angewendet wird. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das sagt doch keiner, machen Sie es richtig!) Ich bin da offen. Ich bin noch nicht festgelegt. Deswegen hat es mich gewundert, dass Kollege Baldauf so vorgeprescht ist. Wir brauchen behördliche Informationen im Netz. Das muss möglich sein. Wenn diese aber aufgrund der Algorithmen untergehen, dann können wir uns nicht einfach hinstellen und diese Posse so fahren, wie Sie das gemacht haben und von sich aus fordern, dass man es nicht machen soll. Ich wäre da vorsichtig. Wir werden das in aller Ruhe miteinander auf Grundlage des Rechtsgutachtens diskutieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Präsident Hendrik Hering Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Paul das Wort.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, sehr verehrtes Kollegium! Frau Schellhammer, was Sie hier gemacht haben, nennt man in der Jugendsprache rumopfern. Sie haben sich zum Opfer stilisiert und Nebelkerzen geworfen. Es wundert mich, dass ich überhaupt noch auf die Bänke gucken kann. Hier müsste eigentlich eine Nebelwand stehen. Sie haben Steuergelder für Parteizwecke missbraucht. Das ist Fakt. Darüber müssen wir reden. (Beifall der AfD) Die Grünen haben auch damals rumgeopfert bei der Besetzungs- und Beförderungsaffäre in den zwei grün geführten Filzministerien. Dort haben sie dieselbe Strategie angewendet. Ein Ministerium, das Spiegel-Ministerium, ist vom höchsten Richter gerüffelt worden, weil es Gesetze hinsichtlich der Abschiebepraxis nicht eingehalten hat. Zur Sache konkret: Das Spiegel-Ministerium hat Facebook-Werbung per Microtargeting gezielt auf Menschen ausgespielt, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Interesse angegeben hatten. Damit hat man einen Multiplikationseffekt erzielen wollen, und das über Jahre, insbesondere vor Wahlen. Das ist relevant. Das ist insbesondere deshalb relevant, weil wir wissen, dass sich der Wahlkampf mittlerweile insbesondere virtuell und in den sozialen Medien abspielt. Sie haben es im Prinzip durch einen Zwischenruf – durch den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist die Sache aufgedeckt worden – genannt, interne Revision, divers und interdisziplinär besetzte Untersuchungsgruppen. Das ist auch eine Nebelkerze. Sie mussten im Prinzip zur Untersuchung gedrängt werden, als es in der Öffentlichkeit schon stark präsent war. Was haben wir gesehen? Die Werbeanzeigen, die in der Großen Anfrage der FREIEN WÄHLER zu sehen sind, sind eine Personality-Show, Feldhamsterschutz, Fahrradliebe, Klimawandel. Natürlich ließen sie die apokalyptischen Reiter auch durch das Netz schweifen. Immer war Frau Spiegel im Mittelpunkt als Retterin, als Gönnerin, als im Prinzip Lichtgestalt grünen Wesens. Bei dem Werbespot Hochwasser haben Sie weitere Nebelkerzen geworfen. Sie haben insinuiert, es handele sich hier um ein Ereignis, was im Prinzip gar nicht vorhersehbar war, was vom Himmel gekommen ist und haben sich so quasi mit Steuergeldern medial aus der Verantwortung gestohlen. Das Werbeformat Staatssekretär sehe ich allerdings als passend an. Wir wissen, beide Ministerien waren Jobbörsen für Parteibuchqualifizierte, die sonst im Leben wenig Chancen hätten auf dem normalen Arbeitsmarkt. Daher: Wie wird man Staatssekretär? Das Parteibuch reicht. Die GRÜNEN zeigen es uns im Werbeformat. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann 5-Sterne-Power-Frühstück, Zucchinischiffchen. Wer bisher gedacht hat, dass essen Privatsache ist, hat das grüne Spiegel-Ministerium eines Besseren belehrt. Auch dafür sind Steuergelder draufgegangen. Damit wurde die Anhängerschaft mobilisiert. Zum Schluss möchte ich noch einmal Luchs Alfi zu Wort kommen lassen, der in diesem Spiegel-Kabinett als nettes Maskottchen das hohe Lied der grünen Politik gesungen hat. Es waren nur 10.000 Euro. Ja, es waren nur 10.000 Euro. 10.000 Euro, die aber systematisch für den Stimmenfang eingesetzt worden sind. Deshalb ist die Frage berechtigt. Ich blicke nach Österreich. Hier hat ein Ministerium offenkundig, und das muss untersucht werden, kriminellerweise Steuergelder des Ministeriums eingesetzt, um für die Partei, die ÖVP, Stimmung zu machen und Wählerakquise zu betreiben. Deswegen muss die Frage gestellt werden – auch heute, ich denke, dafür ist auch dieses Gutachten da –, wie viel Kurz steckte in Spiegel? (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Diese Frage musste beantwortet werden. Diese Frage muss beantwortet werden; denn wer so mit Steuergeldern umgeht, wer die Steuergelder, die einem Ministerium zur Bearbeitung zuerkannt worden sind, für die Wählerakquise einsetzt, da muss untersucht werden, ob das nicht ein System hat. Es ist ein Tabubruch, ein absoluter Tabubruch, was Sie gemacht haben. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Wir sind auf eine Untersuchung gespannt. Es hatte System. Hier wurden vor Wahlen Gelder für den Stimmenfang eingesetzt, Gelder aller Bürger. Wir müssen untersuchen, ob das System hatte. Wir müssen uns auch weiter damit beschäftigen. Deswegen sind wir an der Aufklärung interessiert. Wir werden zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns in Ausschüssen, aber auch zum wiederholten Male heute hier in diesem Hause mit der Werbepraxis des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität beschäftigen, ist ein legitimes politisches Mittel, dessen man sich bedienen kann. Ich möchte den Kollegen Moskopp dennoch darauf hinweisen, dass ich für die FDP-Fraktion beim letzten Mal hier an dieser Stelle ganz klar Stellung bezogen habe. Eben wurde von Nebel gesprochen. Ich habe ganz klar für die FDP-Fraktion gesagt, dass das nicht geht und nicht zu akzeptieren ist, was in diesem Ministerium passiert ist. Sie haben sich anders ausgedrückt, dass die regierungstragende Koalition dort keine klare Stellung bezieht. Für uns an dieser Stelle ist aber maßgeblich das, was die Ministerin beim letzten Mal auch gesagt hat – dass ein Rechtsgutachten erstellt wird – und wir an heutiger Stelle hier sagen, dass wir dieses Rechtsgutachten abwarten und dann noch einmal eine Beurteilung in unserer Fraktion durchführen werden, was dieses Rechtsgutachten ergeben hat und an dieser Stelle dann heute keine weiteren Ausführungen machen werden, weil wir schon mehrmals, wie gesagt, in Ausschüssen und an dieser Stelle über Inhalte diskutiert haben. Es ist heute schon wieder sehr oft wiederholt worden, was passiert ist. Ich denke, daher wird die Ministerin nachher noch einmal Erläuterungen geben. Wir werden das Rechtsgutachten, das unabhängig erstellt wird, abwarten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute mehrfach schon über das Thema gesprochen, wie Opposition geht. Herr Frisch, das war einmal wieder ein Paradebeispiel Ihres Kollegen Paul, wie es eben nicht geht. Das sind die feinen Nuancen. Es geht bei der Opposition um Sacharbeit. Es geht darum, dass man aufklärt, wo die Probleme liegen. Was aber Ihr Kollege eben gemacht hat, war vollkommen overpaced, auch zu sagen, wie viel Kurz steckt in Spiegel. Ich fand das nicht lustig, ich fand das geschmacklos. Ich weiß nicht, wie es dem Rest des Plenums ging, aber sorry, das geht nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU) Ich komme zur Sache zurück. Mal sehen, ob dann auf der linken Seite geklatscht wird. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Frau Kollegin Schellhammer, man hat gemerkt, das ist so der Tag der PGFs, ja, für die schwierigen Themen schickt man sie dann gern, Kollege Weber. (Heiterkeit der Abg. Marco Weber, FDP, Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ja, das sind immer diese Momente der PGFs. Vielleicht müssten wir uns demnächst noch einmal in einer solchen Runde treffen und unseren wechselseitigen Kummer beklagen. Frau Schellhammer, in der Sache selbst ist es aber eben so. Lassen Sie es sich von mir als Anwalt gesagt sein. Herr Heusinger wird es jetzt bestreiten, aber er weiß es auch. Als Anwalt ist es doch so, um bewerten zu können, ob das Sachverständigengutachten Sachverstand aufweist und wirklich gut ist, hängt es ein bisschen auch von der Seite des Betrachters ab, ob ich es in Auftrag gegeben habe oder es mein Gegner in Auftrag gegeben hat. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Das weiß eigentlich jeder, der sich in diesem Geschäft bewegt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist der Verweis auf das sogenannte Sachverständigengutachten ein wenig untauglicher Beweisantrag, wenn ich so will, weil was soll da rauskommen? – Dass da ein vernichtendes Urteil gefällt wird? Ich wage es zu bezweifeln. Insofern kam eben nunmehr dieser Antrag, die Institution damit zu befassen, die sozusagen Unabhängigkeit genießt. Wir haben diese Woche erst wieder den Rechnungshofbericht gehört. Der war jetzt auch nicht schmeichelhaft für die Regierungsbank, Stichwort Staatssekretärsbeurlaubung usw. Ich will das nicht vertiefen, aber da sieht man, das ist eine Institution, die sozusagen unabhängig von der Regierung Dinge bewirken kann. Deswegen ist es die richtige Institution, die Dinge zu bewerten, weil sie eben unabhängig ist. Da ist das Ergebnis auch nicht zwingend so, dass es rechtswidrig sein muss. Das hat Herr Baldauf ausgeführt. Es kann auch sein, dass es entlastend wirkt. Im Endeffekt aber, und das ist der entscheidende Punkt, gibt er die Antwort auf Ihre Frage. Wir bekommen die Antwort nämlich auf Ihre Frage, wie Ministerien in der modernen Zeit mit diesen Strukturen umgehen können. Das wäre eine Richtschnur, sage ich einmal, die vielleicht auch uns Fraktionen im Alltag behilflich sein könnte. Insofern habe ich als PGF gesprochen wieder ein gesundes Eigeninteresse daran, dass sich der Rechnungshof einmal vertieft mit dieser Frage beschäftigt, weil es gewisse Richtlinien und Anhaltspunkte gibt, die für, sage ich einmal, viele Leute, die in Verantwortung stehen, sei es in Ministerien, bei Fraktionen und sonstwo in Behörden, als Richtschnur am Ende des Tages auch dienen kann. Deswegen mein Petitum: Versperren Sie sich nicht dem Antrag. Geben Sie den Weg frei, damit sich der Rechnungshof damit befassen kann. Ich glaube, wir gehen dann schlauer aus dem Verfahren raus als wir reingegangen sind. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal bitte ich alle Abgeordneten, die auf dem Sitzplatz sind, ihre Masken anzuziehen. Dann habe ich schon mitgeteilt, dass ein Zwischenruf mit einer Maske ein untauglicher Versuch ist. Jetzt hat sich eine gewisse Innovation bei Ihnen eingestellt, dass manche, wenn sie einen Zwischenruf starten, kurz die Maske runterziehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist die Folge!) – Das ist nicht Sinn und Zweck. Wir haben uns verständigt, dass Masken getragen werden, dass die Masken nur ausgezogen werden dürfen, wenn man vorne für das Rednerpult das Wort erteilt bekommen hat oder der Präsident wie ich jetzt die Notwendigkeit hat, das eine oder andere zu sagen. Ich habe es beobachtet, dass mehrere jetzt das getan haben. Der eine macht dem anderen das nach. Das werde ich dann beim nächsten Mal bemerken und entsprechend rügen. Jetzt hat Abgeordneter von Heusinger das Wort für eine Kurzintervention.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Herr Präsident, vielen Dank. – Lieber Kollege Wefelscheid, zwei Punkte. Zum einen, für die Fraktionen gibt es schon Richtlinien des Rechnungshofs. Der zweite Punkt ist der, Sie haben mich direkt angesprochen zu dem Punkt, wie Rechtsgutachten erfolgen. Sie selbst kennen das Rechtsgutachten doch noch gar nicht. Warum warten Sie nicht einfach das Rechtsgutachten ab, bilden sich dann eine Meinung und können dann, wie das Juristen wie Sie und ich gut machen, einfach das Rechtsgutachten beurteilen und sagen, da ist es noch nicht richtig oder da ist es noch nicht richtig? Was Sie hier machen, ist, dem Rechtsgutachten vorzugreifen und damit zu sagen, das Rechtsgutachten ist nicht richtig, das Sie noch gar nicht kennen. Herr Kollege, das kann ich nicht verstehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Kollege, ich habe das Ergebnis nicht vorweggenommen, sondern ich habe gesagt, ob das Sachverständigengutachten am Ende des Tages Sachverstand aufweist und gut ist, hängt ein bisschen davon ab, wer es in Auftrag gegeben hat. Das ist, sage ich einmal, Lehre, die man so, wenn man gerichtlich arbeitet, häufig zieht. Man nimmt das Privatgutachten und stellt dem ein anderes Privatgutachten entgegen. Deswegen habe ich gesagt, das können wir uns sparen. Das kostet Geld. Diese Kanzleien arbeiten nicht umsonst. Wir haben eine Institution, die jeden Monat ihr Gehalt bezahlt bekommt, das sind nun einmal Beamte. Die sitzen dort. Also kann man sich diesen Umweg sparen. Man geht dahin, man bekommt es dort und dann ist die Sache doch geklärt. Also was soll man sich da versperren? Stimmen Sie doch zu, Herr Kollege. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Hendrik Hering
Jetzt hat für die Landesregierung Staatsministerin Eder das Wort.
Katrin Eder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wurde schon viel gesagt. Das heißt, ich kann es kurz machen. Ich habe im letzten Plenum gesagt, die Zielgruppenauswahl, die in der Vergangenheit getroffen wurde, war ein Fehler. Das interdisziplinäre Team arbeitet. Das externe juristische Gutachten steht kurz vor dem Abschluss. Herr Wefelscheid, dieses Gutachten ist kein bestelltes Gutachten. Wir haben uns wirklich sehr viel Mühe gegeben, diese Kanzlei auszusuchen. Wir haben Professorinnen und Professoren hoch und runter – – – (Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD –
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Ich habe nicht gelacht!) Ich glaube, meine Aufgabe ist es hier jetzt im Moment, für diesen Fall tatsächlich ein bisschen Sachlichkeit reinzubringen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ich habe nichts zu verlieren. Das war alles vor meiner Zeit. Deswegen kann ich Ihnen sagen, wir sind auch wirklich darauf bedacht, sowohl für diese Fälle als auch für die Zukunft das rechtlich Beste auch für unser Haus herauszuholen. Deswegen haben wir uns Gedanken gemacht, weil wir solche Aussagen kennen. Wer bezahlt, bestellt. Es ist ein bestelltes Gutachten. Natürlich kennen wir diese politische Debatte immer wieder. Deswegen haben wir uns Mühe gegeben, eine Kanzlei auszusuchen, der man nicht den Vorwurf machen kann, wir hätten irgendwas bestellt. Ich kann Ihnen sagen, das Gutachten steht kurz vor dem Abschluss. Mitte nächster Woche sollen wir es bekommen. Es sind Ferien. In meinem Kalender steht der erste Termin dazu. Ich kann Ihnen sagen, ich weiß noch gar nichts. Es mag Sie vielleicht erstaunen. Ich weiß noch gar nicht, was da am Ende drinsteht. Am 1. März steht der diesbezügliche Termin bei mir im Kalender. Wir werden uns dann Zeit nehmen, in dieser Woche bis zum Ende der Woche dieses Gutachten zu besprechen. Staatssekretär Manz hatte am 2. Dezember im Digitalausschuss angekündigt, dass wir es dort auch wieder auf die Tagesordnung setzen. Das werden wir tun. Dann können Sie es in diesem zuständigen Ausschuss diskutieren und besprechen. Ich habe auch zugesagt, dass dieses Gutachten umgehend den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Natürlich wird wahrscheinlich auch der Rechnungshof dankbar dafür sein, dass hier eine unabhängige Kanzlei Vorschläge gemacht hat bzw. Vorprüfungen vorgenommen hat, weil auch dessen Ressourcen wahrscheinlich in gewisser Weise endlich sind. Insofern bitte ich Sie einfach, noch die zwei Wochen abzuwarten. Niemand weigert sich, den Rechnungshof prüfen zu lassen. Nur die Reihenfolge ist doch jetzt wirklich auch erstaunlich. Nächste Woche kommt es. Geben Sie uns eine Woche Zeit, es selbst einmal zu lesen. Dann bekommen Sie es, und dann können wir alle miteinander die Beurteilung auch diskutieren und besprechen, um daraus auch folgend zu besprechen, wie wir damit umgehen. Herr Baldauf sagt hier, Behörden sollen generell auf Microtargeting verzichten. Ich kann Ihnen sagen, ich persönlich könnte das mitgehen, aber ich mache trotzdem noch einmal ein Fragezeichen dran. Frau Schellhammer hat eben darauf hingewiesen, wie Algorithmen funktionieren. Aus Reihen der AfD kam, ja, so wäre das gar nicht gemeint und andere Zielgruppenmerkmale wären denkbar. Also, wir sehen doch hier, dass wir alle gar nicht wissen, was am Ende der richtige Weg ist. Deswegen geben Sie uns doch allen miteinander die Möglichkeit, das zu diskutieren, wie es am Ende aussieht und was die Zielgruppenmerkmale sein können, die es dann sind, oder ob wir ganz darauf verzichten werden. Ich kann Ihnen das für mich bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Ich warte ganz gespannt, was in diesem Gutachten am Ende stehen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Paul das Wort.
Joachim Paul AfD
Vielen Dank noch einmal, dass Sie mir das Wort erteilen. Also, wir lassen uns doch hier keinen Knopf an die Backe nähen. Es ist doch ganz klar, dass diese Zielgruppe, dieses Microtargeting einen Multiplikatoreneffekt erzielen wird. Hier soll eine Person, die natürlich auch eine Parteifunktionärin und im Prinzip eine Galionsfigur einer Partei mit zahlreichen Werbeformaten, die sozusagen naturökologisch anmuten, aber im Prinzip personalisierte Werbung sind, ins rechte Licht gerückt werden. Sie wollen damit einen Multiplikatoreneffekt erzielen. 10.000 Euro im Wahlkampf oder quasi im Vorfeld des Wahlkampfs für eine Dauerwerbung, von der wir wissen, sie wird geteilt usw. usf., sind schon relevant. Das ist schon relevant. Das ist einfach relevant. Hier wurden Steuergelder für platte Wahlwerbung ausgegeben. Erzählen Sie uns doch nichts vom Pferd. Das muss einmal festgestellt werden. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können natürlich über Regularien reden. Wir müssen da sicherlich auch den einen oder anderen Pflock einrammen, aber der Fall ist einfach zu klar, als dass wir uns von solchen Ablenkungsmanövern irritieren lassen sollten. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier wurde Unrecht begangen. Es ist im Prinzip auch egal, ob es 10.000, 5.000 oder 50.000 Euro waren. Das hatte System. Das muss man einfach sagen. Gerade die Parteien, die darauf ausgelegt sind, auch im virtuellen Raum immer mehr Wahlkampf zu machen, müssen an diesem Punkt sensibel sein. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hören Sie einfach auf, weiter rumzuopfern. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Mir liegt auch kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor. Damit stimmen wir unmittelbar über den Antrag der Fraktionen der CDU und FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/2322 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen dann zu Punkt 13 der Tagesordnung: Aktueller Stand des Kita-Zukunftsgesetzes Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/1551/1932/2311 – Für die CDU-Fraktion erteile ich Kollegen Barth das Wort.
Thomas Barth CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau vier Wochen haben wir an dieser Stelle über Kitas am Limit debattiert. Wir haben vom vernichtenden Urteil von Verbänden gehört. Wir haben von Unmut über die Situation vor Ort gehört. Jetzt haben wir die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zum Sachstand Kita-Zukunftsgesetz vorliegen. Meine Damen und Herren, wir bleiben bei unserer Einschätzung, das neue Kita-Gesetz funktioniert so nicht. Lassen Sie mich das an einigen Punkten exemplarisch herausstellen. Zum einen Investitionskosten und Förderung. Dazu schreiben Sie: Das neue KitaGesetz schreibt keine baulichen Veränderungen vor. Eine Aussage, ob Maßnahmen mit den gesetzlichen Änderungen für das Kita-Gesetz zusammenhängen, kann nicht getroffen werden. – Trotzdem gibt es und gab es Geld, 48 Millionen Euro Bundesmittel, 10 Millionen Euro Landesmittel. Allein an der Relation sieht man schon, dass der Landesanteil deutlich zu wenig ist, meine Damen und Herren. Dass dann nicht längst überall im Land dieselbe Förderung ankommt, wie jüngst im Landkreis Germersheim zu vernehmen war, ist vor diesem Hintergrund verständlich, aber leider auch höchst unprofessionell; (Beifall der CDU) denn ausbaden tun es die Träger vor Ort, wir ehrenamtliche Bürgermeister. Dass Sie die Realität vor Ort nicht kennen, davon zeugt auch der geradezu lächerliche Zuschuss von 5.000 Euro zur Unterstützung der Mittagsbetreuung. Das ist nicht mehr als ein Kühlschrank-Zuschuss, meine Damen und Herren. Mehr ist das nicht. Nett gemeint, aber völlig an den Tatsachen vorbei. (Beifall der CDU) Das Land weiß nicht, welche finanziellen Folgen das Gesetz für die Kommunen hat. Das wollte es auch schon während des Gesetzgebungsverfahrens nicht wissen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, Sie können nicht sagen, welche unmittelbaren Investitionskosten durch das neue Kita-Gesetz generiert werden und halten nur völlig unzureichende Förderkonzepte vor. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, Sie haben sich vor diesem neuen Gesetz hierzu überhaupt keine Gedanken gemacht. Das ist wirklich sehr bedauerlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eines hat die Antwort der Landesregierung also deutlich gemacht: Das neue Kita-Gesetz berücksichtigt weder die Kita-Realität vor Ort noch die Bedürfnisse der Träger individuell. Es versucht vielmehr unter dem Denkmantel der Transparenz eine landesweite Vergleichbarkeit zu schaffen, also Dinge über einen Kamm zu scheren, die so einfach nicht zu vereinheitlichen sind. Das führt zu großer Verwirrung, Verunsicherung und Ungewissheit darüber vor Ort, wie zum Beispiel das Personal dauerhaft vorgehalten werden kann, wie sich das Sozialraumbudget gestaltet und welche früheren Förderprogramme sich nunmehr in diesem wiederfinden. Apropos Sozialraumbudget: Auch über sechs Monate nach der Einführung bleibt das nach wie vor eine geheimnisvolle Wundertüte, wobei mittlerweile das Geheimnis größer ist als das Wunder; (Beifall der CDU) denn vielerorts ist es total unbekannt. Niemand weiß so recht, wofür die Mittel konkret eingesetzt werden können, und das sechs Monate, nachdem entsprechende Gelder dargelegt worden sind. Erneut stellen wir fest, das Land hat weder einen Überblick über den Ist-Stand der Strukturen noch über die Bedarfe. Im Lichte dieser sträflichen Unkenntnis ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, ist einfach grob fahrlässig. Punkt zwei, die Personalisierung. Lassen Sie mich auch hier zunächst für meine Fraktion feststellen, Ihre Unkenntnis oder – sagen wir einmal – Verkennung der Kita-Arbeit vor Ort ist schon bemerkenswert. So sehen Sie keine Auswirkungen des Kita-Gesetzes auf die Personalstärke vor Ort. Durch das Gesetz seien keine verlängerten Betreuungszeiten vorgesehen (Seite 35). Sie wissen einfach nicht, wie das vorher höchst individuell gelaufen ist; denn allein der durchgängige Betreuungsanspruch von sieben Stunden und die Änderung der Alterskohortengrenze von drei auf zwei Jahre erzeugen per se einen neuen Personalbedarf. Dafür muss ich kein Hellseher sein. Das ist einfach so. Auch hier zeigt sich, dass die Landesregierung keine Ahnung von der Lage vor Ort hat. Ich will Ihnen auch sagen warum. Bis gestern konnte man in Ihrer Anlage zur Frage 12 Zahlen entnehmen, die waren haarsträubend. Die waren in der Tat haarsträubend! Zahlen, die man nicht wirklich nachvollziehen kann. Eine Steigerung und Minderung von 50 %, wo man sich fragt: Wo kommen die Zahlen her? Mittlerweile ist die Liste überarbeitet worden. Da ist zum Beispiel für die Kreisjugendämter Alzey-Worms, Donnersbergkreis, Bad Kreuznach, Kusel, Mainz-Bingen und die Stadt Worms mittlerweile von 357 Stellen die Rede. Gestern waren es noch 294. Ich frage Sie: Welche Zahl stimmt denn jetzt? (Beifall bei der CDU) Ich sage Ihnen, überhaupt keine stimmt; denn wenn man einmal bei den Jugendämtern vor Ort nachfragt – ja, wir haben eines –, dann sagen die uns, dass für diese Jugendamtsbezirke 413 neue Stellen auf Grundlage der Betriebserlaubnis anfallen. Darüber müssen Sie doch Bescheid wissen, meine Damen und Herren. Sie müssen doch wissen, wenn Sie Zahlen veröffentlichen, ob die kontrolliert worden sind, ob die stimmen. Ihre Zahlen stimmen wohl nicht. Der Bedarf vor Ort ist immer noch mehr als das, was Sie in Ihrer Anlage zur Frage 12 darstellen. (Beifall der CDU) Was heißt das? Das zeigt uns zwei Dinge. Punkt eins: Sie veröffentlichen entweder falsche oder ungeprüfte Zahlen. Das ist auch grob fahrlässig. Punkt zwei: Wenn es wirklich vor Ort regelmäßig noch mehr Personalbedarf gibt als die 1.400, die Sie insgesamt darstellen, dann haben wir insgesamt noch viel mehr freie Stellen. Das wird für den Erziehermarkt insgesamt noch prekärer; denn das bedeutet, dass sich auf Dauer die Einrichtungen vor Ort mit eingeschränkten Öffnungszeiten, Teilschließungen, Vollschließungen, Notbetreuungen behelfen müssen. Das geht zulasten der guten Betreuungsqualität in den Kitas auf dem Rücken der Kinder und führt zu großem Frust bei den Eltern, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD) Ebenso realitätsfremd ist es, dass das Bildungsministerium und die Regierungsmehrheit nach wie vor davon ausgehen, dass Zweijährige denselben Betreuungsaufwand haben wie Fünfjährige. Wie kommt es sonst zu dieser gleichen Alterskohortierung? Dafür gibt es nur zwei Erklärungen. Entweder ist es ein Sparmodell oder Sie im Ministerium haben keine Ahnung von Kindern. Das wäre wirklich schade und schlimm, wenn man an einem Kita-Gesetz arbeitet, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD) Damit Sie am Ende nicht wieder behaupten, wir reden alles schlecht, lassen wir doch einmal diejenigen reden, die jeden Tag mit der gesetzlich verschärften Misere zu tun haben. Diese Woche hat mich ein Brief – ich denke, Frau Staatsministerin, Sie haben ihn auch bekommen – einer Kita-Leiterin erreicht, der Bände spricht. Mit Erlaubnis der Autorin und des Präsidenten zitiere ich wie folgt: Ich bin seit 39 Jahren Erzieherin in Rheinland-Pfalz und habe so einen katastrophalen Zustand durch Ihr „gutes“ Kindergartengesetz noch nicht erlebt. Auf dem Papier hört sich für Sie ja alles gut an, aber in der Praxis sieht das ganz anders aus. Es ist eine Lüge, wenn Sie behaupten, es läuft gut. Das Gesetz wurde für Eltern gemacht, um Stimmen zu erlangen, und nicht für die Kinder und ihre Erzieher. Doch auch für die Eltern sieht jetzt der Alltag im Kindergarten anders aus. (Abg. Martin Brandl, CDU: So ist es!) Schließungen von Gruppen sind an der Tagesordnung. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Sie verunglimpfen unseren Beruf, sodass keiner ihn mehr lernen will oder darin arbeiten möchte. Ich jedenfalls habe meine Konsequenz gezogen und werde dieses Jahr – ich bin nicht die einzige – aus meinem Traumberuf Erzieher aussteigen. Ich will kein satt, sauber, unverletzt – das hatten wir vor 50 Jahren –, sondern Kinder in ihrer Entwicklung begleiten, unterstützen und fördern und nicht nur beaufsichtigen und aufbewahren. – (Beifall der CDU sowie der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, AfD) Ob wir schlechtreden, sei dahingestellt. Dieses Zitat – es ist nicht das einzige – gibt jedenfalls Zeugnis davon, dass es schlecht läuft. Frau Staatssekretärin, ich frage Sie: Perlt das einfach so von Ihnen ab? Wäre es nicht ein Zeichen von Größe zu sagen, okay, das Kita-Gesetz ist gescheitert und wir müssen dringend nachbessern? Ansonsten machen Sie die Situation nur noch schlimmer und brüskieren einen ganzen Berufsstand zulasten von Kindern, Eltern und Trägern. Meine Damen und Herren, das haben sie alle nicht verdient. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Teuber das Wort.
Sven Teuber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Barth, wenn die einzige Kritik – abseits des Zitats aus der Praxis – von Ihnen ist, dass noch mehr Stellen geschaffen wurden, als wir in der Antwort auf die Große Anfrage ausgewiesen haben, dann muss ich sagen, kann ich mit dieser Kritik sehr gut umgehen; (Vereinzelt Beifall bei der SPD) denn das zeigt, dass tatsächlich noch mehr gemacht wurde, als das Ministerium zum Zeitpunkt der Datenerhebung – darauf sind nämlich die Zahlen zurückzuführen – gemacht hatte. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) Herr Kollege Barth, es ist auch nicht unsere Rolle zu sagen, dass es überall schon gut läuft. Das ist nicht der Fall. (Abg. Martin Brandl, CDU: Oh! Hört, hört!) Wir müssen in dem Zusammenhang anerkennen, dass es tatsächlich Unterschiede in der Übergangszeit gibt. Da gibt es gar keinen Dissens. Eines meiner Kinder besucht noch eine unserer Tausend Kitas im Land. In den ersten Wochen dieses Jahres hat es diese Kita leider sehr häufig vermissen müssen, weil es aufgrund der Pandemie nur sehr unregelmäßig dort hingehen konnte. Freunde konnte es nicht treffen. Das spielerische Lernen und gemeinsame Entdecken von Kindern ist aber nicht zu ersetzen. Dennoch bin ich mir sicher, dass viele Familien diese Lücke sehr gut und sehr fürsorglich aufgegriffen und gefüllt haben. Gleichwohl ist es so, dass viele Eltern aber an ihre Grenzen und über ihre Grenzen hinausgekommen sind. Es ist herausragend und verdient unseren großen Respekt und unsere Anerkennung, was Familien in diesen Zeiten leisten. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Genauso konnten in dieser Zeit Familien noch einmal genau betonen und am eigenen Leib sehen, wie wichtig die hervorragende Arbeit der Fachkräfte in unseren Kitas ist. Ich muss nicht wirklich betonen, dass ihnen zu danken ist. Das habe ich bei Ihnen etwas vermisst. Ich glaube, wir müssen tatsächlich deutlich machen, dass wir dort eine hervorragende Arbeit leisten und wir die Bedeutung dieser Arbeit in dieser Pandemie noch einmal herausgestellt bekamen. (Beifall bei der SPD) Es ist deshalb richtig, dass wir als Land seit Jahrzehnten diesen Schwerpunkt in der frühkindlichen Bildung setzen. Wir halten es für richtig, jedem Kind von Beginn an gleiche Chancen auf beste Förderung zu geben und Bildung gemeinsam mit den Eltern zu gewährleisten. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) Rheinland-Pfalz investiert deshalb über 900 Millionen Euro. Auch das wird aus der Antwort auf die Große Anfrage deutlich. Ich bedanke mich übrigens bei Ihnen, dass Sie sie gestellt haben, weil dann können die Menschen draußen die Fakten gut nachlesen und müssen nicht manches an Schlechtrederei glauben. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) 900 Millionen Euro, wir nähern uns der 1 Milliarde. Der Anstieg der Mittel vom Jahr 2020 auf das Jahr 2022 beträgt 115 Millionen Euro. So viel zum Thema „Sparen“, das Sie immer wieder ansprechen. Ich erkenne in 115 Millionen Euro mehr im Landeshaushalt keinen Sparansatz. Davon entfallen 80 Millionen Euro auf das Sozialraumbudget. Herr Barth, Sie haben gerade gesagt, individuelle Schwerpunktsetzungen seien nicht möglich. Das ist ein Punkt, den wir genauso kritisch sehen. Wir müssen uns anschauen, wie das Sozialraumbudget vor Ort umgesetzt wird. Wir müssen erkennen, dass das leider nicht überall in dem Sinne erfolgt – zumindest bisher nicht –, wie sich der Gesetzgeber, also wir, das vorstellt. Frau Staatssekretärin, deshalb ist es gut und richtig, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen schaut, wie das Sozialraumbudget seine Anwendung finden kann, um den individuellen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Bereits 1.400 neue Stellen sind seit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes – auch das steht in der Beantwortung – geschaffen worden. Die Ausbildungskapazitäten wurden innerhalb der letzten zehn Jahre um 30 % erhöht, von 4.200 auf 5.650. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Das sind doch Zahlen!) Dennoch – auch da besteht gar kein politischer Dissens – gibt es einen bundesweiten Fachkräftemangel, auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz, aber wir müssen diesem begegnen und tun das. Wir brauchen neue Fachkräfte, um Kinder besser zu fördern. Wir brauchen neue Fachkräfte, um Teams weiterzuentwickeln. Wir brauchen neue Fachkräfte, um die knapp 35.000 tätigen pädagogischen Fachkräfte zu entlasten. Wir werden daher weiter in die Ausbildung investieren und gezielt die Qualitätsund Qualifizierungsoffensive intensivieren, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Wir werben außerdem bei den Tarifpartnerinnen und Tarifpartnern darum, die Attraktivität und Qualifikation auch im Lohngefüge noch stärker abzubilden, um die große Bedeutung auch dort sichtbar werden zu lassen, sodass es eine Auswahl an Menschen – Frauen und Männern – für den KitaErzieherinnen- und Kita-Erzieherberuf geben kann. Das Landesgesetz ist also nötig, weil die kommunalen Verantwortlichen ihrer Pflichtaufgabe nicht in gleichem Maß gerecht wurden, wie sich das Leben der Familien veränderte. (Drei Abgeordnete der CDU melden sich zu Kurzinterventionen) – Drei! Ich freue mich. Die Bedarfsplanungen haben sich nicht so entwickelt. Daher wurde die Situation immer heterogener, sodass das Land einen verbindlichen Standard festlegen musste, der Lebensrealitäten abbildet und den Kommunen dafür die 1 Milliarde Euro für Personal, Bau und Versorgung als anteilige Unterstützung zukommen lässt, damit gleichwertige Lebensverhältnisse im Land hergestellt werden können und die Kommunen darin unterstützt werden, ihrer Pflichtaufgabe gerecht zu werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat jetzt drei Kurzinterventionen der CDU gegeben. Ich darf Sie bitten, sich zu organisieren. Zwei lasse ich zu. (Abg. Martin Brandl, CDU: Wer sind die drei?) – Frau Beilstein, Herr Barth und Sie. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ich ziehe zurück!) – Gut. Dann Herr Barth, bitte. (Abg. Martin Brandl, CDU: Die Geschäftsordnung gilt aber erst ab morgen! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Ich entscheide aber, ob der weitere Verlauf gestört wird, und den sehe ich bei drei gestört.
Thomas Barth CDU
Lieber Herr Kollege Teuber, Sie sind genauso Lehrer wie ich. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Das heißt, der Herr Brandl stört den Ablauf! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Der Redner dreht sich zum Präsidium) Habe ich das Wort?
Hendrik Hering
Jetzt hat Ihr CDU-Kollege Barth das Wort, und ich darf Sie um Aufmerksamkeit bitten.
Thomas Barth CDU
Vielen Dank. – Lieber Herr Kollege Teuber, Sie sind Lehrer wie ich, und das sehe ich jetzt einfach einmal als Qualitätsmerkmal. Wir Lehrer denken doch vom Ziel her. Wenn Sie jetzt sagen, dass ein halbes Jahr, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Bildungsministerium mit den kommunalen Spitzen darüber berät, wie das Sozialraumbudget anzuwenden ist, ist das doch – Entschuldigung – der falsche Weg. Ich mache mir doch im Vorfeld darüber Gedanken, welche Programme und Maßnahmen ich habe. Dann stricke ich mir eine Wundertüte Sozialraumbudget und schaue, ob danach, Stichwort „Ertrag“, unser Begriff, (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) etwas herauskommt, was einigermaßen darstellbar ist. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) – Frau Kollegin, die Jugendämter kann das Land doch direkt abfragen. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Beschweren Sie sich bei Ihrer Kreisverwaltung!) Der zweite Grundlagenfehler ist: Es werden Stellen geschaffen, aber die Stellen müssen doch besetzt werden. Ich mache mich also zuerst an eine ordentliche Ausbildungsoffensive, anstatt mitten in der größten Not ein Gesetz auf den Weg zu bringen und umzusetzen, das noch mehr Personal erfordert und die Not vergrößert. (Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer) Das ist doch die Frage, meine Damen und Herren. Da ist einfach falsch vorgegangen worden. (Beifall der CDU –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Okay, jetzt haben wir zu viel Personal möglich gemacht! Ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter! –
Alexander Fuhr SPD
Es fühlt sich an wie der Murmeltiertag!)
Hendrik Hering
Jetzt die Kollegin Beilstein. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Vielleicht kommt jetzt etwas Neues!)
Anke Beilstein CDU
Herr Kollege Teuber, Sie sprechen von „Fakten“, die aus dieser Antwort auf die Große Anfrage hervorgehen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten Fakten bekommen. Das Einzige, was wir bekommen haben, ist: Wir haben keine Informationen über erforderliche Baumaßnahmen, (Zuruf von der SPD) wir haben keine Informationen über Bedarf und Angebot an Plätzen, wir wissen auch nicht genau, wie das mit der Beförderung von den Kindern läuft. Wissen Sie, woran mich das erinnert? Es gibt da so ein schönes Lied von Westernhagen, es ist eigentlich ironisch gemeint: „Es geht mir gut“. Darin heißt es: „Keine Ahnung, keine Meinung, kein Konzept“. Dieses Lied ist wunderbarerweise auf dem Album „Affentheater“. Genau so kommt mir das hier vor. Sie haben keine Ahnung, kein Konzept. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN –
Joachim Paul AfD
Sehr gut!) Der zweite Punkt: Sie sprechen immer davon, wir nehmen so hohe Mittel in die Hand, und wir unterstützen die Kommunen anteilig, weil das eine kommunale Pflichtaufgabe ist. – Nein, Herr Teuber, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) das ist kein Almosen. Sie sind dazu verpflichtet. Ich möchte auch das noch einmal sagen, weil es auch in der Anhörung eine große Rolle gespielt hat: Es gibt § 69 SGB VIII, und der sagt ganz klar, die Länder bestimmen die örtlichen Träger dieser Aufgabe. Das hat das Land Rheinland-Pfalz in dem AGKJHG gemacht und gesagt, es sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Damit ist das Ganze konstitutiv, und es gibt eine Konnexitätsverpflichtung. Das sind keine Almosen. Sie sind dazu verpflichtet, und Sie machen sich an jeder beliebigen Stelle mit diesem Wort der kommunalen Pflichtaufgabe immer und immer wieder den schlanken Fuß, wenn Sie sagen, die haben es zu tun, wir sind da völlig raus, wir geben aber gerne. Danke. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
1 Milliarde! Das kann doch gar kein schlanker Fuß mehr sein!)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung der Abgeordnete Teuber.
Sven Teuber SPD
Schlanke Füße sind fast 1 Milliarde Euro schwer, das muss man einmal deutlich machen. Die Schuhgröße ist schon sehr groß. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde mich freuen, wenn Sie tatsächlich die Fakten, die hier abgebildet werden – – – (Der Redner hält die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage in die Höhe – Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Da bin ich bei Herrn Kollegen Wefelscheid. Sie wollten offensichtlich etwas abfragen, bei dem Sie vorher schon wussten, dass das, was herauskommt, einfach falsch sein muss. Dann müssen Sie auch nicht fragen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Fragen Sie dann bitte auch diejenigen, die tatsächlich zuständig sind. Fragen Sie diejenigen, wenn Sie etwas zum Thema „Bedarfsplanung“ brauchen, wenn Sie etwas zum Thema „Bauentwicklung“ wissen wollen. Das ist vollkommen berechtigt. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Teilweise wollen auch wir wissen, was die Bedarfsplanung vor Ort macht. Dann muss ich die fragen, die dafür zuständig sind, und das sind die Jugendämter. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Ja eben, die Jugendämter!) Sie können das hier immer wieder herumdrehen, wie Sie wollen, aber die Jugendämter haben die Aufgabe, die Bedarfsplanung zu machen. Da Sie jetzt still sind und das tatsächlich wissen, ist es, denke ich, auch logisch, dass man da fragen muss. Deswegen finde ich es gut, dass die Staatssekretärin und Ministerin dort klargemacht haben, wir werden uns genau diese Daten anschauen und sie analysieren, um dann auch zu schauen, wie dem Sozialraumbudget gerecht geworden wird. Wenn ich aber immer erst warten würde, bis andere vorlegen, Herr Kollege, dann kann ich mir gar keine Ziele stecken. Wir müssten dieses Ziel nicht miteinander diskutieren, wenn die Kommunen tatsächlich der Bedarfsplanung im Sinne der Kinder und Familien gerecht werden würden, auch vorher schon; (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Ja!) denn wir brauchen keine Spinnwebenromantik, mit der die Bildungspolitik aus den Fünfzigern mit den Familienbildern wieder da ist, sondern wir leben im Jahr 2022, und das auch schon in diesen Bereichen des modernen Familienbilds vorher. Wenn es Menschen in manchen Teilen des Landes gibt, die es sich leisten können und wollen, dass Kinder zu Hause bleiben, dann ist das in Ordnung. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach!) Wir wollen das aber nicht als Standard erachten, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das sollten die Eltern entscheiden, nicht wir!) sondern wir wollen den Standard bekommen, dass jedes Familienteil die Chance hat zu beurteilen, möchte ich diesen Weg gehen oder den. Da ich das aber nicht beurteilen kann, wenn ich eine Kita habe, die von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr geöffnet hat, ist es eine Ungleichbehandlung in dieser Wahlfreiheit der Eltern in unserem Land; wenn ich das also in einzelnen Landkreisen nicht kann, aber in anderen wiederum schon. Wir müssen gleichwertige Lebensverhältnisse im Land auch in der Bildungspolitik herstellen. Das ist der Ansatz dieses Gesetzes, und das ist der Punkt, bei dem Familien und Kinder auf uns alle hier setzen müssen; denn wenn wir das dem Zufall überlassen, werden wir tatsächlich auch nicht die Kinder bekommen, die übermorgen als Erzieherinnen und Erzieher in RheinlandPfalz arbeiten wollen, weil sie hier keine Perspektive haben, sich nach ihren Chancen und Möglichkeiten zu entwickeln. Ich glaube, da sind wir beieinander, dass eben nicht erst jetzt in die Ausbildungskapazität investiert wurde, sondern ich habe der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich entnommen, dass im Vergleich zu vor zehn Jahren die Ausbildungskapazitäten bereits um 30 % erhöht wurden, 30 %. Wir müssen aber doch auch erkennen, es liegt ein Problem darin, dass fast immer nur Frauen diesen Beruf ausüben. Wir haben eine deutlich reduzierte Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, weil wir in der Attraktivität auch im Lohngefüge und in anderen Bereichen offensichtlich noch nicht da sind, dass sich genügend Männer für diesen Job interessieren. Wir brauchen eine Qualifizierungs- und Ausbildungskampagne, um in dem Zusammenhang voranzukommen. Wenn wir weiterhin (Glocke des Präsidenten) in diesen Bereichen immer nur über Ihre Schlechtrederei reden, dann verkennen wir die Probleme, die in den Kitas vor Ort sind, die keiner negiert, die wir ernst nehmen und mit denen wir uns dann auch auseinandersetzen müssen, um sie zu beheben. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) Wenn Sie unser Gesetz in einer Übergangsphase für gescheitert erachten, erwarte ich von Ihnen Vorschläge, wie ein neues Gesetz aussehen könnte. Dazu habe ich von Ihnen bisher nicht eine Antwort gehört, außer dass Sie sagen, so geht es nicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das neue Kita-Gesetz nach über drei Jahrzehnten in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht und sind jetzt mitten in der Umsetzung. Es war überfällig, und es war bitter nötig, die neue rechtliche Grundlage für das uns allen doch so wichtige Thema der frühkindlichen Bildung und Zukunft unserer Kinder auf den Weg zu bringen. Es war durchaus erwartbar, dass bei einer so grundsätzlichen Gesetzesreform in der Umsetzungs- und Übergangszeit noch nicht alles vom einen auf den anderen Tag sofort reibungslos funktioniert. Ich finde aber – da bin ich Ihnen von der CDU-Fraktion dankbar –, es ist gut, dass wir jetzt auf Basis der Großen Anfrage wirklich auf Faktenbasis sprechen können. Ich glaube, die Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage zeigt, dass wir mit dem neuen Kita-Gesetz nicht alle Herausforderungen lösen, die es in den Kitas und bei den Erzieherinnen und Erziehern gibt, wir aber doch in die richtige Richtung gehen, und zwar deutlich. Kollege Teuber hat schon einiges gesagt, aber ich will doch noch einmal ein paar Eckpunkte wiederholen. Was die Finanzierung angeht: Allein durch die Umstellung auf das neue Gesetz 80 Millionen Euro mehr, und mit dem Haushalt, der jetzt kommt, gehen wir schon auf über 90 Millionen Euro und werden im nächsten Doppelhaushalt insgesamt 1 Milliarde Euro für die Kitas ausgeben. Das heißt – es ist belegt durch die Antwort der Landesregierung –, das neue Kita-Gesetz war mitnichten ein Spargesetz, sondern ein Gesetz, mit dem wir noch mehr in frühkindliche Bildung investieren, und zwar spürbar und deutlich. Hinzu kommt – auch das ist in der Antwort, das haben Sie völlig negiert –, die Mittel sind großteils dynamisiert. Wir stehen jetzt vor den Tarifverhandlungen mit den Erzieherinnen und Erziehern. Das ist vielleicht der Grund, warum gerade ein bisschen auf den Putz gehauen wird; das ist aber in Ordnung. Die Förderung geht mit den steigenden Personalkosten in Zukunft weiter nach oben. Auch das Sozialraumbudget ist im Gesetz mit 2,5 % pro Jahr dynamisiert. In welchen Bereichen, in denen wir keine unmittelbare Landeszuständigkeit haben, haben wir das denn sonst? Ich finde, das sind ganz, ganz wesentliche Punkte, die man hier auch einmal aussprechen muss. Herr Barth, es steht doch darin, 1.400 Stellen sind zusätzlich geschaffen worden. Ja, wir wissen auch, welche Herausforderung das beim Thema „Fachkräfte“ ist. Deswegen, wenn Sie in den Koalitionsvertrag blicken – das werden Sie auch in den Haushaltsberatungen sehen –, bei diesem Thema, die Fachkräfte zu sichern und die Fachkräfteausbildung, auch die berufsbegleitende Ausbildung zu stärken, werden wir einen ganz starken Schwerpunkt setzen, weil auch wir das sehen. Das ist eine große Herausforderung. Wir haben aber doch gerne mehr Personal in diesen wichtigen Bereich hineingegeben. Sie müssen sich schon entscheiden. Man kann kritisieren, dass der Betreuungsschlüssel nicht gut genug ist. Man kann kritisieren, dass so viele Stellen geschaffen wurden und nicht genug Fachkräfte zur Verfügung stehen. Man kann aber nicht beides gleichzeitig kritisieren, weil es sich logisch widerspricht. Entscheiden Sie sich also für eine Stelle. Ich bin froh, dass wir letztlich insgesamt einen viel, viel besseren Personalschlüssel in den Kitas haben, und jetzt geben wir alles dafür, dass wir auch die Fachkräfte dafür bekommen und sichern. Auch die Tarifpartner können in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal ein gutes Stück dazu beitragen – das würde ich mir wirklich wünschen –, dass der wichtige Beruf der Erzieherin und des Erziehers endlich adäquat entlohnt wird, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Dann haben Sie mit den Investitionskosten angefangen. Die Zeit lässt es jetzt nicht zu, noch darauf einzugehen, was das eigentlich mit dem Gesetz zu tun hat. Ich will Ihnen nur sagen, in der Antwort ist deutlich geworden, die 58 Millionen Euro der letzten beiden Jahre – – (Zuruf von der CDU) – Ja, davon waren 48 Millionen Euro geschenkt vom Bund. – Danke, das war gut. – – sind in kompletter Höhe bewilligt worden, und weil das so ist, und weil wir auch sehen, dass wir weiteren Bedarf haben, haben wir jetzt schon im Entwurf des neuen Haushalts 12 Millionen Euro sofort und 12 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen oben draufgesattelt. Das wissen Sie doch aus der Ausschussberatung. Also, wir sind doch voll dabei, und deswegen wird auch in Zukunft überall dort, wo der Bedarf ist, das Land die Kommunen und die Träger bei den Investitionskosten ausreichend unterstützen. Weiterhin zum Thema „Sozialraumbudget“. Das haben wir doch gemacht, um vor Ort Bedarfe zielgenau in den Jugendamtsbezirken zu unterstützen. Wir sehen auch die Probleme, dass das Sozialraumbudget nicht überall wirklich so transparent umgesetzt wird, wie man es sich wünscht, aber wenn Sie sagen, es wird nirgendwo richtig umgesetzt, dann ist das eine vernichtende Kritik an den Landkreisen und an den Städten, die dafür verantwortlich sind. (Zurufe und Beifall bei der SPD) Da würde ich nicht so weit gehen. Es gibt Kreise und Städte, in denen es sehr gut funktioniert, aber es gibt eben auch welche, in denen es nicht funktioniert. Daher muss man differenziert hinschauen, und deswegen werden wir auch noch einmal klarere Kriterien an die Hand geben. Am besten ist es, wenn man das vor Ort gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, mit den Einrichtungen, mit den Eltern und mit den Kindern umsetzt. Dann hat man auch einen Beteiligungsprozess, und dann weiß man auch, dass die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, am Ende dort ankommen, wo sie auch ankommen sollen, nämlich bei den Kindern. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Frisch.
Michael Frisch AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das sogenannte KiTa-Zukunftsgesetz bleibt in diesem Landtag mit Recht ein Dauerbrenner; denn jetzt, nach seinem Inkrafttreten, bestätigen sich mehr und mehr jene negativen Folgen in der Praxis, die sich während der Gesetzesberatungen bereits abzeichneten. Doch während Kita-Verbände, Gewerkschaften, Träger und Kommunen zunehmend Alarm schlagen, lobt die Landesregierung wie üblich ihre eigene Rolle in den höchsten Tönen. Hauptargument ist dabei der Personalkostenzuschuss in Höhe von 900 Millionen Euro, mit dem man die rheinland-pfälzischen Kitas im aktuellen Haushaltsjahr unterstützt. Liest man die Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage der CDUFraktion, könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass es sich dabei um eine großzügige Geste des Landes handle; denn mehrfach betont das Bildungsministerium, die institutionelle Kinderbetreuung sei eigentlich eine Pflichtaufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers und falle hauptsächlich in die Zuständigkeit von Kommunen und freien Trägern. Die Leistungen des Landes seien somit im Wesentlichen ein freiwilliger Beitrag zu deren Unterstützung. Das mag in der Gesetzestheorie vielleicht sogar richtig sein, aber es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Belastungen der kommunalen Verantwortungsträger weitaus höher ausfallen als die des Landes; denn zum kommunalen Personalkostenanteil in Höhe von ebenfalls 900 Millionen Euro müssen die örtlichen Träger auch Bau und Betrieb der Einrichtungen sowie die Verwaltung inklusive Angebotsplanung weitgehend aus eigenen Mitteln finanzieren. Wir sprechen hier also von enormen, jährlich ansteigenden Summen im Milliardenbereich, die aus meist klammen Kommunalkassen gestemmt werden müssen. Ungeachtet dessen scheint die Landesregierung weiter an ihrem Ziel der Ganztags-Vollbetreuung für alle Kinder festzuhalten. Mit dem neuen KitaGesetz wurde der Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz zuletzt auch auf zweijährige Kinder ausgeweitet. Außerdem wird nun eine siebenstündige Ganztagsbetreuung mit warmem Mittagessen von den Einrichtungen gefordert. Gleichzeitig sollen die Erzieherinnen umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen und mehr Elternarbeit leisten. Genau hier liegt der Kern des Problems, Frau Ministerin Hubig. Sie verlangen ständig mehr von unseren Kitas, mehr Plätze, mehr Zeit, mehr Leistung. Viele Einrichtungen und Träger sind überhaupt nicht mehr in der Lage, diesen rasant wachsenden Anforderungen des Landes noch nachzukommen, weder quantitativ noch qualitativ. Das ist die Realität in Rheinland-Pfalz, so wie sie von Eltern, Erzieherinnen und Einrichtungsträgern mit Recht beklagt wird und die Sie als Landesregierung endlich einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Wie groß bei Ihnen die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit inzwischen ist, zeigen die 1.400 zusätzlichen Stellen, die durch das Kita-Gesetz angeblich entstanden sein sollen. Schaut man sich nämlich die vorliegende Antwort des Bildungsministeriums genau an, dann steht dort wörtlich, dass diese Stellen auf Basis der Betriebserlaubnisse geschaffen wurden. Somit handelt es sich bislang überwiegend um einen theoretischen Stellenzuwachs, der nicht der Personalrealität in den Kitas entspricht. Das dürfte auch in Zukunft so bleiben; denn laut Kitafachkräfteverband konnten zuletzt ganze 740 ausgeschriebene Stellen aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht besetzt werden. Keine wirkliche Verbesserung also, sondern ungedeckte Schecks und heiße Luft. Dieses faktische Ressourcenproblem wird von der Landesregierung weitgehend ausgeblendet oder schöngeredet. Schließlich, so heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage, leiste das Land bereits einen erheblichen Beitrag zur Fachkräftegewinnung. So seien beispielsweise die Ausbildungskapazitäten der Fachschule für Sozialpädagogik in den letzten zehn Jahren um 33 % gesteigert worden, was auf den ersten Blick in der Tat erfreulich ist. Wenn man allerdings bedenkt, dass die Zahl der besonders betreuungsintensiven U3-Kinder im gleichen Zeitraum um 72 % auf 30.500 Kinder gestiegen ist und der zeitliche Betreuungsumfang mit dem neuen Gesetz erheblich zunimmt, dann ist das immer noch viel zu wenig. Wenn Herr Teuber hier von den Versäumnissen der Landesregierung ablenkt, indem er die Mitarbeiterinnen in den Kitas und die Familien lobt, weil sie genau diese Versäumnisse kompensieren, dann ist das schon bemerkenswert. Für mich ist jedenfalls eines klar: Mit Geld allein schafft man noch lange keine gute Kinderbetreuung. Wer das Platzangebot um jeden Preis ausbaut, ohne die dafür notwendigen Personalressourcen zu haben, der handelt nicht nur töricht, sondern der handelt vor allem verantwortungslos gegenüber Kindern, Erzieherinnen und Eltern. (Glocke der Präsidentin) Das KiTa-Zukunftsgesetz muss deshalb noch einmal gründlich auf den Prüfstand gestellt werden, bevor die Realitätsblindheit dieser Landesregierung für einen fortschreitenden Qualitätsverlust in unseren Kindertageseinrichtungen sorgt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Sven Teuber das Wort.
Sven Teuber SPD
Herr Kollege, mir ist nur noch einmal wichtig, deutlich zu machen, wie Ihre Kita-Politik aussieht. Wir beide teilen das Vergnügen, im Ehrenamt Stadtratsmitglied in Trier zu sein. In dem Zusammenhang ist es doch bemerkenswert, dass Sie von der scheinbar großen Unterstützung für die Kitas und die Familien reden, aber gleichzeitig im Stadtrat in Trier im Grundsatz jedwede Ausbauvorlage und sonstige Unterstützungsvorlage für Kitas ablehnen. Jedwede, und zwar mit einer Grundhaltung, dass Sie es für falsch halten, den Ausbau weiter voranzutreiben. Damit machen Sie schon deutlich, was Ihr Aspekt ist, wie Sie die Familien unterstützen wollen, nämlich gar nicht. Sie wollen einfach, dass sie alleingelassen werden. Sie wollen, dass Kinder tatsächlich nicht die gleichen Chancen haben. (Zurufe der Abg. Joachim Paul und Michael Frisch, AfD) Sie sprechen in dem Zusammenhang mit gespaltener Zunge, wie Sie es immer tun, und das passt auch zu Ihrer Partei. (Abg. Iris Nieland, AfD: Keine Argumente!) Sie gaukeln uns scheinbar etwas vor, aber an der entscheidenden Stelle im Stadtrat versuchen Sie alles, um zu blockieren, dass wir ein erfolgreiches Gesetz auf den Weg bringen, um die Familien, die Kinder und die Erzieherinnen und Erzieher weiter zu stärken. Damit torpedieren Sie das und machen eine self-fulfilling Prophecy, weil Sie deutlich machen wollen: Wir schaffen es nicht, und Sie tragen selbst mit dazu bei. Aber wissen Sie, zum Glück haben Sie weder in Trier noch hier eine Mehrheit. Die Eltern, die Familien und auch die Erzieherinnen und Erzieher sollen aber schon wissen, mit wem sie es hier zu tun haben, der scheinbar ach so kompetent von frühkindlicher Bildungspolitik spricht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Das Wort zur Erwiderung hat der Abgeordnete Frisch.
Michael Frisch AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Teuber, dass Sie mir noch einmal 2 Minuten Redezeit verschafft haben. Ich wollte nämlich diesen Gedanken eben einbauen, musste dies aber aus Zeitgründen dann streichen. Es ist nicht richtig, was Sie sagen. Wir lehnen in Trier mit der AfD-Stadtratsfraktion nur einen solchen Ausbau von Kita-Einrichtungen ab, der sich auf die U3-Betreuung bezieht. (Abg. Sven Teuber, SPD: Gerade haben Sie das Gegenteil behauptet!) Das haben wir mehr als einmal ausführlich begründet, weil wir in der Tat der Meinung sind, dass hier ein Ungleichgewicht besteht zwischen den Familien, die Sie vorhin auch erwähnt haben, die ihre Kinder zu Hause betreuen, und dem Betreuungsangebot in den staatlichen Einrichtungen; denn sie haben eben nicht die von Ihnen vorhin angesprochene Wahlfreiheit. Die bestünde erst dann, wenn die häusliche Erziehungsarbeit, (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die wir für genauso gut und wichtig halten wie die Erziehungsarbeit in den Kitas, auch adäquat finanziell honoriert würde. (Beifall bei der AfD) Wir haben aber die Situation, dass ein Kita-Platz mit rund 1.000 Euro im U3-Bereich steuerlich subventioniert wird, die gleiche Erziehungsleistung aber, die Eltern zu Hause vollbringen, mit keinem einzigen Euro belohnt wird. (Zurufe von der SPD) Das ist nicht nur ungerecht, das schafft eben auch keine Wahlfreiheit. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Genau deshalb lehnen wir den weiteren U3-Ausbau so lange ab, bis keine Chancengleichheit und -gerechtigkeit für alle Familien geschaffen worden ist. Aber das zeigt sehr deutlich, dass es Ihnen gar nicht in erster Linie darum geht, (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) die Familien zu unterstützen, sondern dass Sie bestimmte Familienmodelle und eine staatliche Erziehung bevorzugen wollen und deshalb entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen setzen. Das lehnen wir ab, weil wir ein anderes Bild von Familie haben und von freiheitlicher Entscheidung darüber, wie man das Familienleben gestalten will. Das ist unsere Position, und die ist eine andere als Ihre, und darauf sind wir stolz. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Sven Teuber SPD
Sie können nicht die Wahlfreiheit einfordern und gleichzeitig dem Ausbau widersprechen! Das ist unlogisch! Unlogisch! – Glocke der Präsidentin –
Michael Frisch AfD
Nein, gar nicht! Wir bräuchten den Ausbau doch gar nicht!)
Astrid Schmitt
So, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, nun die Zwiegespräche einzustellen, weil der nächste Redner auch noch einen Beitrag liefern möchte. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Ich sage das in alle Richtungen, ich kann nicht meinen Kopf ständig drehen. Der Kollege Weber von der FDP-Fraktion hat das Wort. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe gerade geredet, er hat dazwischengeredet! Das ist ein Unterschied!)
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Frisch, es ist schon verlockend, noch einmal darauf einzugehen, dass die AfDStadtratsfraktion in Trier die Haltung hat, gegen Kindergarteninvestitionen zu stimmen, wenn der U3-Ausbau – so haben Sie es eben formuliert – – – (Zurufe von der SPD –
Michael Frisch AfD
Nein, falsch! Das ist falsch! Ich kann gern noch einmal die blaue Karte ziehen!) Also, mein lieber Mann, wenn ich das meiner Frau in der Vergangenheit erzählt hätte! Das macht viele Lebensmodelle – – – Also, mich macht es sprachlos, so zu argumentieren, wie Sie es beschrieben haben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Große Anfrage der CDU-Fraktion gibt uns abermals die Gelegenheit, über den Stand des KiTa-Zukunftsgesetzes zu diskutieren. Viele Punkte wurden bereits in einer umfassenden und hitzigen Debatte vor knapp vier Wochen diskutiert. Ich halte es für richtig, dass wir heute noch einmal ganz konkret über diese Große Anfrage reden. Sie geben mir damit Gelegenheit, über die ausführlichen Antworten des Bildungsministeriums vielleicht zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen. Die schriftlichen Ausführungen helfen dabei enorm. Folgende Punkte möchte ich daher herausgreifen, die in der Antwort besonders deutlich geworden sind. Erstens: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger der Einrichtungen und das Land haben alle insgesamt eine Verantwortung für das gute Aufwachsen und den Bildungserfolg eines jeden Kindes, aber – das ist wichtig – es gibt unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Wenn wir also sachlich und zielgerichtet über die Kindertagesbetreuung diskutieren, sollten wir das immer wieder betonen. Zweitens: Mit dem vollständig in Kraft getretenen KiTa-Zukunftsgesetz gibt es mehr Geld und mehr Personal für die Kita-Landschaft. Insgesamt sieht die Landesregierung 2022 900 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung vor; das sind 115 Millionen Euro mehr als 2020. Dazu sind bereits jetzt 1.409 Stellen geschaffen worden. Diese zusätzlichen Stellen aus dem Sozialraumbudget werden dann auch noch hinzukommen. Vieles wurde bereits in der letzten Debatte, aber auch heute zum Thema „Fachkräftemangel“ genannt. Gerne möchte ich aber auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund verweisen. Endlich wird dort nämlich die Schulgeldfreiheit für Erziehungsberufe als Ziel aufgerufen. Eine langjährige Forderung der FDP wird damit gemeinsam mit allen relevanten Akteuren umgesetzt. Damit macht man einen riesengroßen Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in diesem Bereich. Der dritte und damit letzte Punkt, den ich gern aus den Antworten der Großen Anfrage herausgreifen möchte: Die Umstellung braucht Zeit. Valide Daten etwa zum Sozialraumbudget erhält das Bildungsministerium erst zu Beginn des Jahres 2023. Sobald diese Daten vorhanden sind, können wir auf dieser Grundlage sachgerecht nachsteuern. Die Umstellung und Erhebung der Daten wird dabei eng durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung begleitet. Auch das zeigt die Beantwortung der Großen Anfrage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umstellung auf das neue KiTaZukunftsgesetz wird weiterhin andauern. Das hat die Debatte im Januar schon gezeigt. Gleichzeitig wird deutlich, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen müssen und ihre Aufgaben erledigen müssen. Das werden wir Freien Demokraten natürlich weiterhin konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Astrid Schmitt
Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Frisch.
Michael Frisch AfD
Ich hoffe, auch die neue Geschäftsordnung lässt in Zukunft eine Kurzintervention zu einem aufgerufenen Thema zu. Lieber Marco, das hast Du regelrecht provoziert. (Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich mache das jetzt auch, weil ich es einfach nicht so stehen lassen kann, wenn hier immer wieder Dinge behauptet werden, die man wenige Minuten zuvor anders klargestellt hat. In der Schule gab es immer diesen berühmten Dreischritt: zuhören, verstehen, reden. (Unruhe bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das solltest Du Dir einmal zu Herzen nehmen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, weil Du das jetzt wieder in dieser Form falsch dargestellt hast, – – (Unruhe bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf aus dem Hause) – Ich beziehe mich jetzt auf die Rede von Herrn Weber – – – wir haben in Trier keineswegs den Ausbau von Kitas grundsätzlich blockiert. (Unruhe bei der SPD) Wir haben hierzu eine differenzierte Haltung eingenommen. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Jetzt wird es spannend!) Das habe ich Ihnen vorher erklärt. Offensichtlich haben Sie entweder nicht zugehört oder es nicht verstanden. Damit würden wir mit unserer Politik, die dahin zielt, Eltern Wahlfreiheit zu verschaffen, auch dem Fachkräftemangel ein Stück entgegenwirken, (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil wir aus Umfragen wissen, dass viele Eltern gerade im U3-Bereich ihre Kinder für eine gewisse Zeit zu Hause betreuen würden, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten dazu hätten. Die haben sie aber nicht. Deshalb werden sie einen Kita-Platz beanspruchen. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Das führt dazu, dass ein Fachkräftemangel entsteht, weil wir nicht das Personal haben, um dieser allerdings auch durch die Rahmenbedingungen bedingten Nachfrage ein entsprechendes Angebot entgegenzusetzen. (Zurufe der Abg. Giorgina Kazungu-Haß und Sven Teuber, SPD) Wir sind also nicht gegen das Angebot, sondern dafür, dass wir Eltern eine Wahlfreiheit ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass es dann nicht nur zu einer selbstbestimmten Entscheidung der Familien kommt, (Abg. Sven Teuber, SPD: Die kann es nicht geben, wenn es kein Angebot gibt!) sondern auch zu einer Entlastung unseres Kita-Systems. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD)
Astrid Schmitt
Auf eine Erwiderung wird verzichtet. Das Wort hat der Abgeordnete Schwab für die FREIEN WÄHLER. Herr Schwab, Sie haben 6 Minuten Redezeit.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! (Anhaltend Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD – Glocke der Präsidentin) Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU (Anhaltend Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD – Glocke der Präsidentin) zum Stand des KiTa-Zukunftsgesetzes wirft immer noch viele Fragen auf. Bei Trägern, Verbänden, Personal und den Eltern herrscht nach sechs Monaten zunehmend Fassungslosigkeit. Um es vorwegzunehmen: Dass die Personalbemessung nun landesweit vergleichbar ist und nicht mehr, wie Sie sagen, dem örtlichen Verhandlungsgeschick oder dem politischen Farbenspiel obliegt, ist sehr gut. Durch professionelles Nachverhandlungsgeschick von zuständigen Personalstellen wurde mit dem sogenannten Sozialraumbudget in Sachen Personalplanung durch die Hintertür eine neue Blackbox geschaffen. Transparenz ade. Die Veränderung der Berechnung der Personalquote ist für uns unter dem Namen „Gute Kita“ ein Paradoxon. Sind Sie wirklich der Meinung, dass in einer guten Kita ein Wickelkind genauso viel Betreuung benötigt wie ein Vorschulkind? Unumstritten ist heutzutage eine durchgehende 7-StundenBetreuung bedarfsgerecht und angepasst an die zeitgemäße Lebens- und Arbeitswelt der Familien. Nach Ihrer Auffassung obliegt das bedarfsgerechte Angebot hinsichtlich Qualität und Finanzierung den Akteuren vor Ort, sprich dem Träger der Jugendhilfe und den Trägern der Kitas. Der erhöhte Platzbedarf von 10 %, der aus Ihren Zahlen eindeutig hervorgeht, muss jedoch auch räumlich, also baulich aufgefangen werden, Frau Brück. Selbst wenn die gleiche Anzahl Kinder zeitgleich länger in der Einrichtung verbleibt, dort spielt, turnt, lernt, isst, ruht und schläft, wirkt sich diese Tatsache auf jedes Raumkonzept aus. Etwas anderes zu glauben wäre naiv oder die Bestätigung, noch niemals selbst in Trägerverantwortung gewesen zu sein. Unsere Kinder brauchen Platz, und gute Qualität braucht Raum. Sie als Landesregierung tragen Verantwortung bei notwendigen Aus- und Umbaumaßnahmen unserer Kitas, um eine landesweit gute Unterbringungsqualität sicherzustellen. Dies ist zwangsläufig Folge Ihrer eigenen Gesetzgebung. Ihre Grundlage für eine zusätzliche Kita-Platz-Förderung im Jahr 2022 ist nach der Zweckbindungsfrist unter 1.3.1 Ihrer eigenen VV vom 25. September 2020 eine Betriebserlaubnis aus dem Jahr 2002, als es noch keinen Anspruch auf Ganztagsplätze gab und teilweise Kinder nur stundenweise die Kita besuchten. Also die Situation vor 20 Jahren ist relevant dafür, ob ich einen Platz gefördert bekomme oder nicht. Nehmen wir einmal beispielhaft das sogenannte Küchenprogramm. Auf Antrag hat das Land ohne zusätzliche Begründung jede Einrichtung mit 5.000 Euro bezuschusst. Hiervon konnten in Einrichtungen die Ausstattung von Küchen, Essens- und Ruheräumen finanziert werden. Ist das Ihr Ernst? Frau Brück, wann waren Sie zuletzt im Baumarkt, im Möbelhaus, im Küchenstudio? (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Kennen Sie die Preise für eine gewerbliche Spülmaschine? Küchenerweiterung, Mensaerweiterung, Schaffung von Ruhe- und Schlafplätzen, alles für 5.000 Euro. Respekt. Sie sagen in Ihrer Antwort zu Frage 3, dass das neue Kita-Gesetz keine baulichen Maßnahmen vorschreibe. Aufgrund der gesetzesbedingten steigenden Betreuungsbedarfe und längeren Betreuungszeiten muss und hat dies aber bauliche Auswirkungen. Irgendwo muss das gute Essen zubereitet werden, müssen die Kinder ihre Mahlzeiten einnehmen, spielen, sich bewegen und auch ruhen oder schlafen können. Zu Ihrem Dauerargument der Multifunktionsräume möchte ich nur kurz einwerfen, dass Erzieherinnen keine Möbelpacker sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU) Ihre Aufgabe ist es nicht, Kinderbetten und Esstische auf- und abzubauen, umund wegzuräumen. Eine gute Kita braucht Raum, und ihre Träger brauchen finanzielle Unterstützung durch die Gesetzgebenden: Konnexitätsprinzip. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD –
Sven Teuber SPD
1 Milliarde Euro!) In Rheinland-Pfalz wurden vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2021 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zwei – meine Damen und Herren, genau zwei – Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen bewilligt und abgerechnet. Frau Dr. Hubig, Rheinland-Pfalz hat in drei Jahren bei mehr als 2.700 Einrichtungen zwei Kitas bei der Umsetzung von Maßnahmen aufgrund Ihrer Gesetzgebung finanziell unterstützt. Analog zum Schulbauprogramm fordern wir FREIE WÄHLER ein Kita-Bauprogramm. Schulen und Kitas sind gleichwertige Bildungseinrichtungen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die von Ihnen zur Kompensation der Probleme empfohlenen Trägerzusammenschlüsse – faktische Schließungen kleiner Kitas – lehnen wir Freie Wähler entschlossen ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch einiges ergänzen. Die Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Corona-Pandemie ohne Not war ein folgenschwerer Durchführungsfehler mit Ansage. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Nach dem neuen Kita-Gesetz gibt es keine Kita-Gruppen mehr, sondern nur noch Kohorten, also ein exklusives Wort für „Gruppen“. Zeitgleich fordern Sie die Träger seit März 2020 in unzähligen Rundschreiben dazu auf, feste Gruppen einzurichten, um eine Durchmischung von Kindern und Personal dringend zu vermeiden. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das stimmt ja nicht!) Diesen Widerspruch in sich werden Sie den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unserer Ortsgemeinden auch nicht in einer Kita-Akademie erklären können. Uns Bürgermeistern fehlt es nicht an findigen Wortkreationen oder öffentlichkeitswirksamen Erläuterungen, uns fehlt es an umfänglicher Unterstützung. Wer bestellt, bezahlt: Konnexität. (Glocke der Präsidentin – Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Frau Brück, versetzten Sie die Kommunen in die Lage, die Herausforderungen einer guten, gleichwertigen Betreuung umzusetzen. Herr Teuber, wenn Sie zuhören würden, dann könnten Sie noch etwas lernen. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Brück das Wort. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)
Bettina Brück
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gute Kindertagesbetreuung ist eine Gemeinschaftsleistung. Das neue Kita-Gesetz ist der Anteil, den das Land in diese Gemeinschaft für die Zukunft einbringt. Das ist kein kleiner, sondern ein ganz wesentlicher Anteil; denn wir schaffen mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder überall im Land. Wir schaffen mehr Transparenz, wir geben deutlich mehr Geld für Personal und für multiprofessionelle Teams. Auch schaffen wir erstmals für die Familien das Recht auf sieben Stunden durchgängige Betreuung. All das und noch einiges mehr leistet das neue Kita-Gesetz. Dafür investiert das Land – das wurde mehrfach gesagt – mehr als 900 Millionen Euro jedes Jahr. Das sind 115 Millionen Euro mehr als noch unter dem alten Gesetz. Das Gesetz ist allerdings keine Reform des SGB VIII, sehr geehrte Frau Beilstein. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Das hab ich auch gar nicht gesagt! –
Thomas Barth CDU
Das hat keiner gesagt! – Weitere Zurufe von der CDU) Es gilt die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, die seit dem Jahr 1991 unverändert besteht. Danach müssen die Kommunen die Betreuungsplätze entsprechend dem Bedarf der Familien vor Ort zur Verfügung stellen. Das Land unterstützt sie bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe. Diese Unterstützung haben wir mit dem neuen Kita-Gesetz auf ein neues Fundament für die Zukunft gestellt und die finanziellen Mittel deutlich erhöht. Im Übrigen halten wir uns an das Konnexitätsprinzip. Mit dem Kita-Gesetz werden die Betreuungsbedarfe der Familien möglicherweise sichtbarer, aber die notwendigen Betreuungsbedarfe ändert das Gesetz nicht. Viele in diesem Haus zeigen gerne mit dem Finger auf das Land, ohne die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen in der Kindertagesbetreuung anzuerkennen. Ich möchte Sie einmal umgekehrt fragen: Wie groß wäre die Aufregung hier im Saal, wenn wir mit strikten Vorgaben per Gesetz die vor Ort notwendige kommunale Gestaltungsfreiheit eingeschränkt hätten? Das Land hat mit dem Kita-Gesetz gute Rahmenbedingungen geschaffen. Es sind die Kommunen, die diese Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes nutzen können und müssen. Viele tun dies bereits sehr erfolgreich und haben auch im Vorfeld schon viele Maßnahmen ergriffen. Neben den zusätzlichen Personalmitteln steuern wir auch sehr viel Geld für Investitionen bei. Herr Schwab, allein in den vergangenen zwei Jahren haben wir über 300 investive Maßnahmen in Kitas mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro unterstützt, und das, obwohl die Verantwortung neben den Einrichtungsträgern insbesondere bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern, und gerade nicht beim Land liegt. Herr Schwab, Sie greifen die Frage der 20 Jahre auf; das ist die Frist für die zusätzlich zu schaffenden Plätze und nicht für die Plätze. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Auch im Haushaltsentwurf 2022 sind Landesmittel in Höhe von 12 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 12 Millionen Euro für Investitionen im Kita-Bau vorgesehen. Hinzu kamen rund 13 Millionen Euro im Rahmen des Küchenprogramms. Auch auf Bundesebene haben wir uns für mehr Geld für den Kita-Bau eingesetzt. Es geht aber gar nicht nur ums Geld. Das Land unterstützt auch ganz wesentlich bei fachpolitischen Herausforderungen. Wir haben die Ausbildungskapazitäten in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und die akademische Bildung ausgebaut. Zudem starten wir eine Fachkräftekampagne, um noch mehr Personal zu gewinnen, damit alle Stellen, die das Kita-Gesetz ermöglicht, besetzt werden können. Wir setzen auf multiprofessionelle Teams bei der Betreuung unserer Kleinsten. Die neue Fachkräftevereinbarung, die mit allen Trägerorganisationen gemeinsam entwickelt wurde, eröffnet die Möglichkeit, Kitas moderat, kontrolliert und konzeptionell begründet für andere Professionen zu öffnen. Die vergangenen sechs Monate haben gezeigt, dass das neue Kita-Gesetz viele positive Veränderungen und damit echte Verbesserungen in der KitaLandschaft des Landes bewirken kann, getreu unserem Motto „Mehr Qualität, mehr Geld, mehr Gebührenfreiheit“. Die zusätzlichen Personalstellen – schon jetzt sind es mehr als 1.400, das ist genannt worden – und das 52,5 Millionen Euro starke Sozialraumbudget, wofür es ein Konzept beim Jugendamt benötigt, werden zu mehr Qualität in den Kitas und zur Entlastung des Personals führen. Damit wollen wir in den rund 2.700 rheinland-pfälzischen Kitas bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entwicklungschancen für unsere Kinder im Land schaffen. Richtig umgesetzt, ist das Kita-Gesetz das Fundament für künftig gleich gute Voraussetzungen und Bildungschancen überall im Land. Daran müssen alle Beteiligten nun arbeiten, und dafür brauchen sie Zeit. Wenn es aber einmal vor Ort vollständig umgesetzt ist und alle Beteiligten die Möglichkeiten richtig nutzen, werden am Ende mehr Bildungschancen, mehr Gerechtigkeit, mehr Personal und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen. Bildungsministerium und Landesjugendamt stehen den Trägern dabei zur Seite. Wir arbeiten daran aktiv in der Verantwortungsgemeinschaft, die die frühkindliche Bildung in unserem Land auszeichnet. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt drei Kurzinterventionen. Ich würde sagen, Herr Kollege Schwab hat sich zuerst gemeldet. Dann hat sich Kollege Brandl gemeldet. Das habe ich gesehen. Mir wurde jetzt gesagt, auch Kollege Barth habe sich gemeldet. Er hat aber keinen Blickkontakt hergestellt. (Zurufe von der CDU) – Ja, es ist schwer, man muss es irgendwie versuchen. Meine Frage an die CDU-Fraktion: Können Sie sich vielleicht auf eine Kurzintervention einigen? (Abg. Martin Haller, SPD: Organisation ist alles!) Überlegen Sie sich das bitte noch einmal. Ich würde dann zunächst nach Herrn Schwab Herrn Brandl aufrufen.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Zunächst einmal, Frau Staatssekretärin Brück: Auf Punkt 5 der Beantwortung der Frage steht wortwörtlich: „Soweit sich die Frage auf Maßnahmen vollständig abgerechnet wurden, liegen im genannten Zeitraum lediglich zwei Maßnahmen vor.“ Ich empfehle Ihnen zum wiederholten Male, dass Sie sich innerhalb des Ministeriums auch einmal absprechen, damit Sie wissen, was dort geschieht. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD – Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN) Das Zweite ist: Anscheinend haben Sie wirklich noch niemals in Trägerverantwortung gestanden. Im Übrigen an die Damen und Herren der SPD, erzählen Sie mir nicht, was Trägerverantwortung ist, ich bin lange genug Ortsbürgermeister. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Ich sage Ihnen, wenn ich vor 20 Jahren 100 Plätze hatte und aufgrund der Umstände, (Zurufe von der SPD) die auf mich zugekommen sind, mit U3 und was weiß ich, was noch alles, Plätze reduziert und eigentlich nur noch 75 hatte und jetzt wieder auf 100 Plätze hoch muss, wer bezahlt diese 25 Plätze? (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Genau!) Sie leben in der Vergangenheit. Wir leben im Jahr 2022. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Wenn wir ein neues Gesetz haben, dann muss dieses Gesetz für 2022 gelten. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Danke schön.
Astrid Schmitt
Das Wort für eine Kurzintervention hat Kollege Brandl.
Martin Brandl CDU
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Die Frage, Frau Staatssekretärin, die sich stellt – Kollege Barth hat vorhin den Brief der Erzieherinnen vorgelesen –, ist: Was antworten Sie genau diesen Erzieherinnen und Erziehern, (Abg. Sven Teuber, SPD: Wo ist der Bezug zur Rede?) die im Moment tatsächlich in einer verzweifelten Lage sind? Kollege Teuber, – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Der Bezug zur Rede interessiert mich!) – Ja, genau das ist der Bezug zur Rede. Ich habe vorhin die Staatssekretärin angesprochen und gefragt, was sie an der Stelle auf genau diese Dinge antwortet. – – wenn man sieht, welchen Unterschied die Staatssekretärin gemacht hat und Sie in dem Duktus, dann fühle ich mich fast schon schlecht, Sie zu loben. Zunächst einmal zu sagen, jawohl, dieses Gesetz hat tatsächlich noch gewisse Schwächen, man muss gewisse Dinge nachbessern, die Situation ist nicht gut, da muss ich Sie tatsächlich loben. Das ist der erste Schritt zur Selbsterkenntnis und ein diametraler Unterschied zur Rede der Staatssekretärin, die wieder nur sagt, alles ist gut, alles ist super, und es gibt keine Probleme. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Eines ist doch klar, Sie haben gesagt, wir haben einen Fachkräftemangel, wir müssen diesen Fachkräftemangel bekämpfen. Ich glaube, das Schlechteste, was uns zum jetzigen Zeitpunkt passieren kann, ist, dass Erzieherinnen und Erzieher aufgrund der aktuellen Lage schlecht über ihren Beruf sprechen, aber genau das passiert im Moment, tagaus, tagein, tagaus, tagein. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Frau Staatssekretärin, genau deshalb muss die Landesregierung Antworten finden auf diese Fragen der Erzieherinnen und Erzieher. Sie wollen ernst genommen werden, sie wollen Verständnis sehen, sie wollen nicht ein Schönreden haben, sondern sehen, dass die Landesregierung und auch die Fraktionen diese Probleme sehen. Der erste Schritt zur Besserung ist die Selbsterkenntnis, Herr Teuber. Das wünsche ich mir öfters von Ihnen. Wir prangern das weiter an und danken den Erzieherinnen und Erziehern, die sich organisiert haben in diesem Fachkräfteverband, um ihre Sicht der Dinge, ihre Ansichten nach außen in die Öffentlichkeit zu tragen. (Glocke der Präsidentin) Es ist absolut notwendig, diesen Menschen Gehör zu verschaffen. Zeigen Sie, Frau Brück, dass Sie dies auch hören und auf diese Menschen eingehen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Frisch, AfD)
Astrid Schmitt
Danke schön an den Kollegen Barth. Er verzichtet auf seine Kurzintervention. Die Gelegenheit zur Erwiderung hat Staatssekretärin Brück.
Bettina Brück
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schwab, Sie dürfen davon ausgehen, dass ich sehr wohl weiß, was in der Beantwortung der Großen Anfrage steht und sie sehr gut und sehr genau kenne. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) In Bezug auf die genannten zwei Maßnahmen müssen Sie die Wörter „vollständig abgerechnet“ mit dabei sehen. Es ist ein ganz kleiner Unterschied zwischen dem, was bewilligt, und dem, was vollständig abgerechnet ist, wie auch Sie aus Trägerverantwortung, die Sie anscheinend haben, so wie sich das hier angehört hat, wissen sollten. Es dauert etwas von der Bewilligung über den Bau bis zur Abrechnung. Genau darin begründet sich dieser Unterschied, den Sie glauben zu sehen. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) Wenn Sie die Frage der 20 Jahre-Frist für zusätzliche Plätze ansprechen, dann ist zu sagen, das Land hält sich an die rechtlichen Gegebenheiten und die Bedingungen, die gemeinsam mit dem Rechnungshof ausgehandelt werden, was zusätzliche Plätze und die Anerkennung von Förderfähigkeiten anbelangt. Genau darum geht es. Dass das eine schwierige Situation für manche Kommunen ist, möchte ich nicht verhehlen, aber das sind nun einmal die Bedingungen, die zu einem bedarfsgerechten Ausbau führen. Bedarfsgerecht bedeutet eben nicht, dass, wie in der Vergangenheit, lange Wartelisten auf zusätzliche Kita-Plätze oder lange Wartelisten auf zusätzliche Ganztagsplätze da waren. Das war nicht bedarfsgerecht. (Beifall der SPD –
Hans Jürgen Noss SPD
Sehr richtig!) Insofern ist das Kita-Gesetz keine neue Erfindung, sondern diese Bedarfe gab es schon früher. Das neue Kita-Gesetz macht die Bedarfe sichtbarer. Daran müssen alle in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die ich vorhin beschrieben habe, gemeinsam arbeiten. Selbstverständlich geht eine gute Kita nur über gute pädagogische Konzepte und hervorragend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, die wir in unserem Bundesland haben. Wir haben hervorragend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Damit es noch mehr werden, haben wir die Fachkräfteoffensive gestartet und die Ausbildungskapazitäten, wie vorhin gesagt, erweitert. Dass es große Herausforderungen in unseren Kindertagesstätten gibt, das möchte ich auch nicht verhehlen. Auch da sind die Situationen vor Ort sehr unterschiedlich. So unterschiedlich, wie das Kita-Gesetz umgesetzt wird, so unterschiedlich sind auch die Herausforderungen. Daran müssen alle gemeinsam arbeiten, das Land in der Ausgestaltung der Rechtslage und in der Unterstützung der Personalkosten, wie wir es tun, aber auch das örtliche Jugendamt und die Einrichtungsträger. Alle gemeinsam werden daran arbeiten, dass das Gesetz gut ausgestaltet ist. Ich bin sehr sicher, lassen Sie einige Zeit vergehen – wir evaluieren begleitend mit dem Gesetz die neuen Maßnahmen –, dann werden Sie sehen, dass das Gesetz tatsächlich mehr Qualität, mehr Gerechtigkeit und mehr Gebührenfreiheit gibt. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt. Ich komme zu Punkt 14 der Tagesordnung. Sie wissen wahrscheinlich und haben es mitbekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt „Abkehr von 2G im Einzelhandel – Einführung von FFP2-Masken-Pflicht“ von der Fraktion der FREIEN WÄHLER aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz abgesetzt ist. Wir kommen jetzt zu Punkt 15 der Tagesordnung: Schnelles Netz: Status Quo, Bedingungen, Perspektiven und politische Implikationen des Breitband- und Glasfaserausbaus Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/1508/1898/2310 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Für die AfDFraktion spricht der Abgeordnete Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, sehr verehrte Kollegen! Die AfD-Fraktion hat eine Große Anfrage mit fast 90 Fragen eingereicht, die sich dem Ausbau-IstZustand in Rheinland-Pfalz bezüglich Breitband widmen und sozusagen eine Art Prüfstein darstellen, was die digitale Infrastruktur in unserem Land angeht. Wir begrüßen, dass die Landesregierung in der Beantwortung zwischen sechsund achtmal sagt, sie wolle den Strukturwandel von Kupfer auf Glasfaser schaffen. Wir begrüßen, dass dieser Strukturwandel eingeleitet worden ist, weil wir schon immer gesagt haben, dass nur Glasfaser zukunftsfähig ist, insbesondere im Hinblick auf das Streaming- und Computingzeitalter und die Leistungserfordernisse, die die Zukunft noch bringen werden. Leider muss man sagen, dass nur 9,6 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Glasfaser „Fiber to the Building“ bzw. „Fiber to the House“, also direkt ins Haus verfügbar gelegt, versorgt sind. Das ist sehr wenig. Man muss einfach sagen, Rheinland-Pfalz als Teil Deutschlands unterscheidet sich nicht von der Bewertung des Gesamtlandes, das immer noch ganz unten auf der OECD-Liste rangiert, was Glasfaser angeht. Das ist für einen Standort wie Deutschland, der in der ersten Liga spielen soll, ja muss, um den Wohlstand zu finanzieren, sehr schlecht. Das müssen wir immer noch bemängeln. Ob man jetzt Rheinland-Pfalz in Deutschland als digitales Schwellenland bezeichnet oder nicht – das haben wir im Wahlkampf sehr oft gemacht; es gibt gute Gründe dafür –, ist meines Erachtens eine Randdiskussion, nur müssen wir uns alle die Frage stellen, welche wirtschaftlichen Nachteile sich für den Standort ergeben, wenn diese Ausbaugeschwindigkeit weitergeht. Das Fraunhofer-Institut hat schon lange diesen Strukturwandel gefordert. Gleichwohl müssen wir feststellen – ich glaube, da gibt es eine Gemeinsamkeit –, wir haben den Vorrang eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Es ist sozusagen eine Art Crux, die nicht so ohne Weiteres auflösbar ist. Das ist uns schon bewusst. Das heißt, wir haben Unternehmen, die mit Profitinteressen ausbauen und sozusagen aus dem Kupfer an Verträgen und Profit das Letzte herauspressen wollen, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Daneben haben wir die Interessen des Landes, die an Standortinteressen orientiert sind. Dies ist nicht immer ganz aufzulösen. Gleichwohl können wir Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie haben lange gezögert, Glasfaser Vorrang einzuräumen. Das muss man bemängeln. Kommen wir noch zu einigen anderen Punkten der Großen Anfrage. Ein Punkt, der mir aufgefallen ist – wir haben auch abgefragt, ob die Tiefbaukapazitäten nicht einem Mangel unterliegen, sodass der forcierte Ausbau nicht ins Werk gesetzt werden kann –, ist, dass Sie geantwortet haben, Sie hätten dort keine Erkenntnisse. Im Ausschuss haben Sie allerdings darauf hingewiesen, dass ein Mangel an Tiefbaukapazitäten den Ausbau durchaus hemmt. Da hätten wir uns etwas mehr Aufklärung gewünscht. Genauso ist zu verzeichnen, dass wir die Stadtverwaltungen angefragt haben, wie es dort mit der Glasfaserversorgung aussieht. Einige Kreise und kreisfreie Städte – auch Koblenz – haben darauf gar nicht geantwortet. Ich muss sagen, dort muss das Ministerium nachschärfen. Es kann nicht sein, dass sich Stadtverwaltungen wegducken und keine Antwort geben und somit meines Erachtens die parlamentarische Kontrolle behindern bzw. wir das nicht an die Bürger spiegeln können. Positiv waren – das stellen wir ohne Weiteres heraus – die in der Beantwortung ausgewiesenen Glasfaserverfügbarkeiten bei sicherheitsrelevanter Infrastruktur wie Polizei und Krankenhäusern. Schulen sind vielleicht nicht sicherheitsrelevant, gehören aber zu den Bildungsstrukturen, und dort ist auch eine Glasfaserverfügbarkeit in der Breite festzustellen. Das muss man einfach positiv sagen. Daran machen wir ein Ausrufezeichen. Das ist keine Frage. Wenn 18 von 24 Hochschulstandorten mit Glasfaser versorgt sind, müssen wir sagen, auch das nehmen wir positiv zur Kenntnis. Wir kritisieren nicht nur, sondern wir – wie auch Sie – wollen, dass der Standort Rheinland-Pfalz zukunftsfähig ist. Das ist schon sehr beachtlich, aber (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum letzten Satz – die Ausbaugeschwindigkeit muss uns Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Wenn es in dem Tempo weitergeht, kann der Standort nicht zukunftsfähig sein. Das ist eine Riesenaufgabe. Herr Minister Schweitzer, ich hoffe, dass Sie entschlossener vorgehen als Ihr Amtskollege und Vorgänger Lewentz, der diesem Zukunftsthema lebhaftes Desinteresse entgegengebracht hat. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Daniel Schäffner.
Daniel Schäffner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die uns vielleicht noch von zu Hause aus zuschauen. Donnerstagnachmittag an Doppelplenartagen ist nicht mehr unbedingt die Primetime, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) auch wenn es dieses wichtige Thema durchaus verdient hätte, aber eben nicht diese 88 Fragen starke Große Anfrage der AfD; denn der Erkenntnisgewinn – wie der Kollege sagt – aus diesen Prüfsteinen liegt für all diejenigen, die sich seit vielen Jahren mit diesem Thema und den dazugehörigen Details im Digitalausschuss beschäftigen, bei null. Klar kann man alles einmal fragen, was man einmal fragen wollte oder was die Fraktion schon immer einmal fragen wollte, aber wenn man merkt, dass einfach nichts Neues dabei herauskommt, könnte man auch zu der Erkenntnis kommen, dass man auf eine Aussprache heute hier in diesem Hohen Hause verzichten kann. Wenn wir aber schon darüber debattieren, lassen Sie mich bitte für die Ampelkoalition noch einmal die Erfolgsgeschichte von Rheinland-Pfalz skizzieren. Unsere Kreiscluster, bei denen wir auch die schwierigen Lagen ausbauen werden, sind mittlerweile deutschlandweite Exportschlager. Aktuell befinden sich in Rheinland-Pfalz 49 Breitbandinfrastrukturprojekte in der Umsetzung. 90 % Fördersatz von Bund und Land machen die Realisierung erst möglich. Uns sind das Landesmittel von weit über einer halben Milliarde Euro wert. Hinzu kommen enorme Bundesmittel, von denen schon über 326 Millionen Euro für den Ausbau in Rheinland-Pfalz reserviert sind. Das ist gut so. Investitionen der öffentlichen Hand stimulieren auch die privatwirtschaftlichen Ausbaubestrebungen. Genau das ist es doch, was wir letztendlich wollen. Dem klaren Bekenntnis der Landesregierung bei den Fragen 3 bis 5 schließe ich mich uneingeschränkt an. Ich zitiere: „Das politische Ziel der Landesregierung ist ein kompletter Netzinfrastrukturwechsel von Kupfer auf Glasfaser.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Das haben wir vorher nie so klar gehört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, wir sprechen quasi in jedem Ausschuss über die Themen der Netzinfrastruktur, und dort haben wir auch schon mehrfach gehört, dass das ganz klar die Haltung der Landesregierung ist, und nicht erst seit Ihrer Großen Anfrage. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nachdem wir Ihnen Beine gemacht haben!) Irgendwie fühle ich mich an das Murmeltier erinnert, wenn ich Frage 40 lesen muss – ich zitiere –: „Wird der Feststellung zugestimmt, dass im Gegensatz zur Glasfaser eine in Teilen oder ganz aus Kupfer bestehende BreitbandInfrastruktur eine grundsätzliche physische Limitierung aufweist, die im Zuge des Auftretens zukünftiger Leistungserfordernisse diese ganz grundsätzlich nicht bedienen kann und der Vorteil des Glasfaser-Breitbands sich stetig vergrößert (bitte begründen)?“ (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich glaube, ich hätte nur geantwortet: Ja, Sie haben hervorragend aus der Digitalstrategie abgeschrieben, und es sogar fast richtig wiedergegeben. Die Landesregierung ist aber wesentlich höflicher und antwortet ausführlich. Vielleicht setzt sie auch hier auf das Prinzip der ständigen Wiederholung und hat die Hoffnung, dass beim Fragesteller doch noch ein Erkenntnisgewinn einsetzt. (Abg. Martin Haller, SPD: Das kannst Du vergessen!) Machen Sie sich einmal den Spaß und schauen Sie bei Frage 65 nach. Dort kommt nämlich dasselbe Murmeltier wieder. Sehr geehrte Damen und Herren, „Schwellenland“ – das ist eben angesprochen worden –, „Surfgeschwindigkeit“ und sogar unser ehemaliger Ministerpräsident und Bundeskanzler Helmut Kohl haben es in diese Anfrage geschafft. Was für ein Mix. Wer kommt heute noch darauf – wie in der Anfrage –, Helmut Kohl dafür verantwortlich zu machen, dass noch nicht flächendeckender Glasfaser verlegt sei? Das war eine Debatte aus dem Jahr 1985. Wir als SPD wollten damals unter Helmut Schmidt das Glasfasernetz für Milliarden D-Mark ausbauen. Das ist jetzt 35 Jahre her. (Zurufe der Abg. Martin Haller, SPD, und Joachim Paul, AfD) Kümmern wir uns lieber darum, dass wir es jetzt richtig hinbekommen, oder wer wollte denn eine landesweite Surfgeschwindigkeit ermitteln? Wahrscheinlich niemand, weil wir alle wissen, dass es aktuell noch davon abhängig ist, wer gerade online ist, also ob in einem Haus die ganze Familie gerade in unterschiedlichen Räumen sitzt und streamt oder zockt oder ob das vielleicht sogar die ganze Nachbarschaft oder das ganze Land tut oder ob alle im Bett liegen und nur ein Einzelner noch im Videochat ist. Das war auch eine der Fragen. Auf Rheinland-Pfalz als Schwellenland – Sie haben es eben sogar noch einmal so bezeichnet – kommen wirklich nicht viele. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen schon gut da. Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg weitergehen und für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet, mit Glasfaser bis in die Wohnungen sorgen. Der öffentlich geförderte und der privatwirtschaftliche Ausbau laufen, künftig kombiniert mit dem Graue-Flecken-Programm. Damit kommt Glasfaser zu Hause an, und wir kommen dem Ziel des kompletten Netzinfrastrukturwechsels in sehr großen Schritten näher. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
Astrid Schmitt
Es gibt eine weitere Kurzintervention des Abgeordneten Paul.
Joachim Paul AfD
Vielen Dank für das erteilte Wort. – Lieber Herr Kollege, das Thema mit Helmut Kohl oder Helmut Schmidt haben wir nicht aufgebracht. Das ist das Lieblingsthema Ihrer Kollegin Dr. Anna Köbberling. Es gibt keine Schülerrunde, in der sie nicht Helmut Kohl für den mangelnden Glasfaserausbau verantwortlich macht, (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) den Ball weit zurückschlägt und so gewisse Mängel im Ausbau, die wir über die letzten Jahre feststellen müssen, durch ein plumpes Anpatzen von Helmut Kohl zu kaschieren versucht, weil er das Privatfernsehen angeblich haben wollte. Das ist also eine Debatte, die mit der AfD gar nichts zu tun hat. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Aber trotzdem interessant!) Ich habe nur die Frage gestellt, ob wirklich ernsthaft in Erwägung gezogen wird, so zu argumentieren. Die Antwort ist natürlich ein Ausweichen, weil man die Kollegin Köbberling bei diesen plumpen Aussagen nicht im Regen stehen lassen wollte.
Astrid Schmitt
Herr Abgeordneter Paul, die Kollegin Köbberling hat hier aber nicht gesprochen.
Joachim Paul AfD
Gut, dann noch einen Satz. Ich habe mich auf die Frage bezogen, warum wir diese in die Große Anfrage eingebaut haben. Noch einen Satz. (Abg. Martin Haller, SPD: Interessiert doch gar nicht, was Sie da für einen Kram aufschreiben!) Sie müssen hinsichtlich Surfgeschwindigkeiten einfach mehr tun, um die Bürger zu informieren. Es reicht nicht, dass Sie schwer durchschaubare Statistiken ausweisen, sondern Sie müssen einfach mehr tun, damit die Bürger vergleichen können, wie das mit Surfgeschwindigkeiten im Land aussieht. Vor allem in der Zeit, in der wir bei Corona verstärkt Homeoffice hatten, hatten wir sehr viele Klagen. Sie sollten also nicht die AfD dafür verantwortlich machen, dass Sie angebliche Surfgeschwindigkeiten nicht ermitteln können. Sie müssen sich Instrumente überlegen, um transparenter zu machen, wie in Rheinland-Pfalz der Baufortschritt fortgeht. Das kann im Prinzip nicht nur Gegenstand der Antworten auf eine Große Anfrage der AfD sein. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Eine Erwiderung wird offensichtlich nicht gewünscht. (Abg. Martin Haller, SPD: Warum auch!) Dann kommen wir zum nächsten Redner, Herr Welling von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Abgeordneter Welling, Sie haben das Wort.
Torsten Welling CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Leidensgenossen auf den billigen Plätzen, ich muss heute fortsetzen. Auch wenn viele Punkte gerade angesprochen wurden, sprechen wir doch eigentlich über ein wichtiges Thema. Lassen Sie mich deswegen mit einem Zitat des Ministers beginnen: Am Geld scheitert es nicht. – Ich vermute so oder so ähnlich wird möglicherweise die Conclusio bei Ihnen aussehen. Angesichts der Zahlen im Haushalt möchte ich dem auch nicht weiter widersprechen. Es stellt sich aber die Frage, woran scheitert es denn dann? Dass das Ziel der Landesregierung gescheitert ist, zeigt sich daran, dass die Zahl, bis zum Jahr 2018 100 % der Haushalte zu versorgen, nicht erreicht wurde. Selbst im Jahr 2021 wurden die Ziele, für die das Jahr 2018 herangezogen wurden, nicht erreicht. Von den vier definierten Zielgruppen „Haushalte“, „Gewerbegebiete“, „Krankenhäuser“ und „Schulen“ lagen die Haushalte mit 85,7 % Zielerreichungsgrad noch an der Spitze. Trauriges Schlusslicht sind dabei die Krankenhäuser mit gerade einmal 70,8 %. Wenn wir also eben gehört haben, Telemedizin und die Digitalisierung im Gesundheitssektor würden die Lösung der ärztlichen Unterversorgung sein, fordere ich auch hier die Landesregierung auf, die nötige Infrastruktur dafür zur Verfügung zu stellen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Wer glaubt, dass wir Digital Natives erziehen, dem sei gesagt, der Zielerreichungsgrad im Bereich der Schulen lag bis zum Jahr 2018 bei gerade einmal 71 %. Verehrte Kollegen der AfD, auch wenn ich Ihre Werte nicht teile, teile ich zumindest die Zahlenwerte und hätte auch den Verweis auf die OECD-Studie gemacht. Das kann ich mir an dieser Stelle sparen. Ich gebe allerdings auch zu, dass in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz Fortschritte gemacht wurden und wir bei den Steigerungsraten im Ländervergleich Spitzenpositionen erreichen. Allerdings muss man natürlich auch hier die Frage stellen, von welchem Niveau aus man startet. Man darf dabei auch nicht außer Acht lassen, dass 80 % der Maßnahmen eigenwirtschaftlich, also durch Unternehmen, erfolgen. Insofern sind die im Haushalt avisierten Beträge für den Ausbau der restlichen 20 % nur noch zu berücksichtigen. Hier macht sich die Landesregierung, wie eben schon einmal angesprochen, einen schlanken Fuß. Der Bund gibt 50 %, das Land nur 40 %, sodass die Kommunen einen Eigenanteil von 10 % stemmen müssen. Es ist ein Hohn, dass die Kommunen dort tätig werden sollen, wo zum Teil multinationale Unternehmen den Ausbau verneinen, da er nicht einmal im Ansatz wirtschaftlich durchzuführen ist. Kommen Sie hier Ihrer Verantwortung nach. Erhöhen Sie den Anteil des Landes auf 50 % und reduzieren Sie so die Ausgabereste der vergangenen Jahre; denn Ausgabereste von circa 70 Millionen Euro zeigen, dass das Geld nicht so abfließt, wie es soll. (Beifall der CDU) Die Verfahren sind zu langsam, die Bürokratie zu schwerfällig und im Übrigen wird dies auch von den eigenwirtschaftlichen Betreibern immer wieder bemängelt. Wer eine Digitalisierungsstrategie verfolgt, sollte auch die Vereinfachung der Verfahren konsequent fortsetzen. Das bedeutet im Einzelnen klare Ansprechpartner und strukturierte Genehmigungsverfahren, landesweite Standards zur Querung von Wasserwirtschafts- und Feldwegen und schnellstmögliche flächendeckende Einführung des länder- und verwaltungsübergreifend nutzbaren internetbasierten Serviceportals zur Beantragung der für den Glasfaserausbau notwendigen Genehmigungsprozesse im Sinne des § 68 TKG bzw. künftig § 122 TKG-E. Verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Regierung, ich möchte gar kein unbegründetes Regierungsbashing betreiben, obwohl wir nur fünf bis sieben Jahre hinterherhängen, aber wir befinden uns – das ist heute auch schon häufiger gesagt worden – im Jahr 2022. Um die Auto-Allegorien in diesem Hohen Hause noch etwas weiter zu strapazieren: Marty McFly und Doc Brown reisen mit einem DeLorean aus dem Jahr 2015 durch die Zeit. Auch wenn es nur Fiktion ist, sollte doch der flächendeckende Giganetz-Ausbau im Jahr 2022 keine Fiktion sein. Wir haben uns in den Haushaltsberatungen gesagt, die CDU-Fraktion wird gerne bereit sein, die nötigen Mittel im Haushalt mitzutragen, aber für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ich und wir erwarten, dass der Superminister endlich die PS auf die Straße bzw. das Kabel in den Boden bringt. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die FREIEN WÄHLER spricht die Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel.
Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Corona hat uns gezeigt, dass wir in Sachen Netzinfrastruktur zu lange geschlafen haben. Dank einer großen Förderung durch Bund und Länder wurde viel erreicht, und es muss noch viel mehr erreicht werden. Der letzte veröffentlichte Statusbericht des Netzbündnisses „Digitale Infrastrukturen – Statusbericht Rheinland-Pfalz“ zeigt auf, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Allerdings gibt es weiterhin Orte, die noch auf schnelles Internet und einen stabilen Mobilfunkempfang warten müssen. Für die letzten Meldungen und negative Presse sorgte vor allem das Unternehmen inexio. Die Ausbaufirma wird vielerorts als überfordert beschrieben. In Bockenheim lagen über ein Jahr lang Kabel offen herum. Die Natur hatte sich schon die brachliegenden Flächen in dem Ort zurückerobert. So haben sich viele Bürger ein innovatives, zukunftsorientiertes Rheinland-Pfalz bestimmt nicht vorgestellt. Der SWR fragte vor Kurzem, weshalb die Situation so ist, wie sie ist. Darauf antwortete inexio, dass mehrere Herausforderungen gegriffen hätten und den Ausbau verzögerten. 17 statt 9.000 Anschlüsse wurden bisher fertiggestellt. Einen starken Schritt in die Zukunft stellen sich die Bürgerinnen und Bürger auch anders vor. In Annweiler, im Landkreis Südliche Weinstraße, passierte monatelang nicht viel beim Ausbau. Im Burgenring hat ein Subunternehmer von inexio bei dem unterirdischen Vortrieb eine halbe Straße zum Einsturz gebracht. Bis Ende Januar war nichts repariert worden, weil sich die Versicherung weigerte zu zahlen. Bis Juni sollen viele Anschlüsse, wenn es nach Plan läuft, geschaltet werden. Woran liegt es, dass eine Baufirma mehrfach Kabel oder Wasserleitungen anbohrt? Hier sollte auch eine Prüfung erfolgen, ob die Subunternehmen überhaupt geeignet sind, diese Arbeiten zu vollbringen. Probleme beim Ausbau gibt es auch in Rinnthal, Burrweiler oder Gossersweiler, Rhodt unter Rietburg oder Billigheim-Ingenheim. Zwar sind die Schäden mittlerweile behoben worden, aber die Verzögerung verärgert verständlicherweise die Bürgerinnen und Bürger. In Carlsberg wurden monatelang Gehwege aufgerissen, ohne dass die Gemeindeverwaltung oder die Anwohner Bescheid wussten. Es wurde dort erst besser, als die Gemeinde aktiv wurde und die Bauarbeiten selbst durch einen Beigeordneten überwachen ließ. Das Land sollte den Kommunen und Gemeinden bei Problemen weiterhin beratend zur Seite stehen. Auch das Angebot der Aufklärung für neue Technologien sollte erweitert werden. Bei allen guten Nachrichten sind wir in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz aber immer noch nicht dort angekommen, wo wir nach unserem Selbstverständnis sein wollen. Nicht im Mittelfeld bei der Digitalisierung und der Netzinfrastruktur. Wir wollen kein abgehängtes Land mit lahmem Internet und schlechtem Mobilfunkempfang sein, sondern vorne an der Spitze stehen. Bis an die Spitze ist es aber noch ein weiter, ein sehr weiter Weg. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Alexander Schweitzer das Wort.
Alexander Schweitzer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank an ganz unterschiedliche Richtungen des Hauses, die zutreffend vorgestellt und dargestellt haben, dass wir gut vorangekommen sind, was das Thema „Schnelles Internet, Breitband“ in Rheinland-Pfalz angeht. Ich will das auch noch einmal unterstreichen, indem ich darauf hinweise, dass uns objektive Erhebungen, die uns zur Verfügung stehen, deutlich machen, dass wir allein in den letzten Jahren, in den letzten zehn Jahren, in der Größenordnung, die zum Grundparameter gemacht wird, nämlich die Verfügbarkeit von 50 Mbit/s in den Haushalten, ein Wachstum von 87,9 % hatten. Es ist auch schon richtig dargestellt worden – auch aus allen Richtungen des Hauses, was mich sehr freut –, dass wir damit an der Spitze, zumindest auf Platz 2, der Wachstumsdynamik in ganz Deutschland sind. Das ist gut so. Wenn dann gesagt wird, man muss da natürlich schauen, woher man kommt, ist das richtig, aber glauben Sie mir, wer groß werden will, der muss natürlich auch wachsen, und der muss dann auch schnell wachsen, und das tun wir in Rheinland-Pfalz, was die Verfügbarkeit von schnellem Internet angeht, meine Damen und Herren. Ich will einen Punkt aufnehmen, der gesagt wurde. Wie ist das denn mit dem geförderten Ausbau? Ja, es ist gut so, wir haben das in Rheinland-Pfalz schon früh angefangen. Seit 2015 hilft uns auch der Bund. Wir haben uns – wie andere Länder auch – auf eine Drittelfinanzierung geeinigt, sehr zugunsten der Kommunen, 50 : 40 : 10. Das heißt, die Kommunen sind im Spiel, sie sind auch Akteure. Das ist auch gut so. Das sind die, die sich vor Ort in den Landkreisen und Städten gut auskennen. Die müssen vor Ort auch die Gespräche führen können, und sie bekommen in einer Vielzahl Unterstützung, auch durch das Land. Ich nenne nicht nur die Fördersummen, sondern auch unsere Breitbandberater und all die weiteren Angebote, die wir auf den Weg bringen. Ich will auch deutlich machen, dass wir in den letzten Jahren natürlich auch deutlich gemacht haben, dass wir nicht bereit sind, öffentliches Geld in alte Infrastruktur zu investieren. Herr Abgeordneter Paul, Sie haben das sozusagen als Entdeckung, die nur durch Ihre Große Anfrage zum Vorschein gekommen ist, präsentiert. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nicht nur, aber auch!) Das ist natürlich nicht richtig. Es ist schon immer Grundlage der Förderpolitik des Landes gewesen, auch der Gigabitstrategie, dass wir natürlich sagen, das Glas muss in die Erde, wenn öffentliches Geld fließen soll, und das tut es in Rheinland-Pfalz an vielen Ecken. Wenn Sie von den 50 – es sind inzwischen 50 kommunale Projekte, die wir mit den Landkreisen und Städten auf den Weg bringen, 49 waren es noch bei der Beantwortung der Großen Anfrage, eines mehr ist es inzwischen schon, die Dynamik lässt also nicht nach – allein 34 nehmen, bei denen wir auf jeden Fall bis in die Haushalte mit Glasfaser gehen, bei den weiteren 16 manchmal auch, oft auch mindestens bis zum Kabelverzweiger, und perspektivisch auch da das Glas in die Haushalte bringen, dann sehen Sie, dass wir nicht nur schnell sind, sondern wir setzen auch auf die richtige Infrastruktur, sodass wir in Rheinland-Pfalz am Ende auch genau das bekommen, nämlich gleichwertige Lebensverhältnisse – auch gemessen an der Infrastruktur – zwischen Stadt und Land. All die Anwendungsbeispiele, die genannt wurden, sind richtig. Wir werden gleichwertige Lebensverhältnisse, wenn es um Fragen der Versorgung, um Fragen der Jobs, der Gründung, der Mobilität geht, nur erreichen, wenn es völlig klar ist, in der Mainzer Neustadt hat man gute Verhältnisse, man hat sie aber auch in Gossersweiler-Stein. Die Kollegin von den Freien Wählern hat auch Ortschaften aus meinem Wahlkreis genannt – ich freue mich immer sehr darüber –, und Sie haben völlig recht, auch da muss es gut sein, und wir sorgen dafür, auch mit der Politik des Landes Rheinland-Pfalz. Wir setzen auch auf gute Unterstützung der Unternehmen diesbezüglich, dass wir die Digitalisierung der Beantragung digitaler Infrastrukturen auf den Weg bringen. Es ist schon ein Anachronismus, dass es bisher sehr klassisch analog gelaufen ist. In Rheinland-Pfalz haben wir ein Projekt im OZG, im Onlinezugangsgesetz, zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen aus Hessen auf den Weg gebracht. Wir sind damit federführend in ganz Deutschland. Das lässt sich gut an, und wir werden es in diesen Monaten, in diesem Jahr ausrollen. Meine Damen und Herren, deshalb ist eine solche Große Anfrage immer wieder eine gute Gelegenheit, deutlich zu machen, dass wir gut vorangekommen sind, aber auch deutlich zu machen, dass uns das noch nicht genügt. Wir haben hohe Ansprüche, auch an uns selbst. Die Instrumente haben wir, auch die Mittel haben wir. Da bin ich auch den Kolleginnen und Kollegen des Hauses sehr dankbar, weil uns der Haushalt diese Möglichkeiten gibt, und wir haben natürlich auch die Dynamik. Insofern muss sich keiner Sorgen um die PS in unserem Ministerium in Rheinland-Pfalz machen. Wir sind auf einem guten Weg. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf: „Schutzschild für Vereine in Not“ – Verlängerung bis Ende 2022 und Einführung eines „Freibetrags“ Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2309 – dazu: Ehrenamtliches Engagement wertschätzen – Neustart jetzt Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2387 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Die AfD hat 6,5 und die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Wer spricht für die FREIEN WÄHLER? – Herr Dr. Drumm, Sie stehen schon hier. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Wir sparen Zeit. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die besondere Bedeutung der Vereine in unserem Land wurde schon oft herausgestellt. Sie fördern das ehrenamtliche Engagement für Sport, Kultur oder mildtätige Zwecke, unterstützen die politische Willensbildung und tragen zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess bei, auch bei den Bemühungen um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ebenso ist die Jugendarbeit vieler Vereine unschätzbar wertvoll. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Auflagen zum Infektionsschutz gerieten viele Vereine in existenzbedrohende Situationen, weil sie ihre Tätigkeit zeitweise fast völlig oder sogar ganz einstellen mussten. Durch die eingeschränkten Aktivitäten konnten bewährte Finanzierungswege nicht genutzt werden, während die Kosten nicht im gleichen Maß zurückgefahren werden konnten, sei es bei der Unterhaltung von Vereinsheimen oder bei vertraglichen Pflichten gegenüber Trainern und Ausbildern. Waren Rücklagen vorhanden, mussten diese abgeschmolzen werden, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Erfreulicherweise unterstützte und unterstützt das Land die Vereine in dieser Situation durch verschiedene Hilfsprogramme. Besonders durch den „Schutzschild für Vereine in Not“ konnte so manche Härte gemildert werden, auch deshalb, weil den Vereinen die Ausgaben für vertraglich gebundene Honorare erstattet werden können. So weit zur positiven Seite. Wir müssen aber auch die Schwächen dieses Hilfsprogramms ansprechen. Der vorliegende Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER verfolgt das Ziel, die erkannten Schwächen zu minimieren. Lassen Sie mich also diese kurz aufzeigen. Vieles habe ich schon heute Morgen dargestellt. Erstens, die Laufzeit. Wann sich die Pandemielage so weit normalisieren wird, dass die Vereine ihre regulären Aktivitäten wieder aufnehmen können, ist derzeit nicht wirklich absehbar. Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Hilfsprogramm bis Ende Juni 2022 verlängert wurde. Doch welchem Vereinsvorstand ist das bereits bekannt, da die neue Richtlinie kaum zu finden ist, wie ich heute Morgen schon detailliert aufgezeigt habe? Also große Bitte: Sorgen Sie dafür, dass sie transparent und leicht zugänglich ist und die Vereine informiert werden. Der 30. Juni als Enddatum scheint auf den ersten Blick nicht schlecht gewählt, aber ein Normalzustand im Vereinsleben wird bis dahin bestimmt nicht zu erreichen sein. Nehmen wir die Laienchöre wieder als Beispiel. Diese müssen nach dem Neustart längere Zeit proben und ihre Chorleiter bezahlen, bevor sie wieder erste Auftritte durchführen können, um Einnahmen zu generieren. Weitere Hindernisse, siehe heute Morgen. Vor diesem Hintergrund ist es aus der Sicht der Freien Wähler zwingend notwendig, die Vereine in die Lage zu versetzen, zumindest das Jahr 2022 vollständig überbrücken zu können. Nur so wird die erforderliche Planungssicherheit für ihr Vereinsleben geschaffen. Wir fordern deshalb, das Hilfsprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Zweitens, die Mittel. Dass die Landesregierung für dieses Programm 10 Millionen Euro bereitgestellt hat, wirkt auf den ersten Blick großzügig. Allerdings wurden bis zum 20. November des letzten Jahres weniger als 1,2 Millionen Euro der bereitgestellten Mittel ausgezahlt. Warum diese Diskrepanz? Es ist den Freien Wählern bewusst, dass die Hilfe durch den Schutzschild daran gebunden ist, subsidiär angelegt zu sein. Das bedeutet, dass die liquiden Mittel des beantragenden Vereins zuerst aufgebraucht werden müssen. Ein verantwortlich handelnder Vereinsvorstand wird dies aber nur im äußersten Notfall zulassen, weil er sonst seine Handlungsfreiheit für die Zeit nach den pandemisch bedingten Einschränkungen aufgeben würde; denn die notwendigsten Mittel für einen Neustart stünden nicht mehr zur Verfügung. Zudem müssten Kündigungen ausgesprochen werden. In der Praxis bedeutet diese eingeschränkte Förderung: Ein von der Pandemie hart getroffener Verein wird dadurch zwar formal am Leben gehalten, doch nach der Krise wird er kaum noch in der Lage sein, seine Aktivitäten wieder aufzunehmen. Dieser unhaltbaren Situation muss endlich abgeholfen werden. Oder will die Landesregierung vielleicht gar nicht, dass die Mittel verausgabt werden? Ich sage dazu nur: Honi soit qui mal y pense. Für die Planungssicherheit und das nachhaltige Überleben eines Vereins ist eine angemessene Reserve unabdingbar. Die Freien Wähler halten deshalb einen Betrag von etwa 5.000 Euro für realistisch. In begründeten Ausnahmen müsste die Reserve auch größer sein dürfen. Wir fordern daher, die Bewilligungsvoraussetzungen so zu ändern, dass künftig bei der Beantragung von Geldern aus dem Hilfsprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ eigene Mittel bis zu einem Freibetrag von 5.000 Euro nicht mehr berücksichtigt werden. Der Alternativantrag enthält in seiner neuen Version unsere Forderungen und geht in unserem Sinne darüber hinaus. Der zusätzliche Sockelbetrag – Punkt a – kommt vor allem großen Vereinen zugute, während die schon vorhandenen Regeln zum Beispiel die Honorarkosten abdecken, die kleinen Vereinen die meisten Probleme bereiten. Die Gesamtförderung wird durch Punkt b auch für große Vereine gedeckelt. Die Freien Wähler können also auch dem weiter gehenden Alternativantrag zustimmen. Zum Schluss: Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die zuständige Ministerin den von uns geforderten Freibetrag oder die völlige Freistellung der Rücklagen mit Hinweisen auf Subsidiarität und Haushaltsordnung verwehren will, appelliere ich eindringlich an die Ministerin. (Glocke der Präsidentin) Lassen Sie nicht zu, dass schädliche Hürden bestehen bleiben. Lösen Sie die aufgezeigten Probleme und helfen Sie wirkungsvoll unseren Not leidenden Vereinen. Das ist Ihre Aufgabe. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Markus Kopfreiter.
Markus Kropfreiter SPD
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zu Beginn ein kleiner Dank an die Fraktion der FREIEN WÄHLER; denn durch Ihren Antrag wurde uns mit dem Alternativantrag der CDU wieder allen bewusst, wie alt und ideenlos die CDU doch oft ist. Sie präsentieren uns größtenteils einen gleichlautenden Antrag mit den gleichen Ideen wie vor einem Jahr. Die wurden damals schon abgelehnt. Inhaltlich lehnen wir unter anderem die Auszahlung des Sockelbetrags weiterhin ab, weil dies dem Gießkannenprinzip entspricht und nicht den individuellen Bedürfnissen der Vereine. Kurzum: Die Argumente von damals gegen Ihre Forderungen gelten nach wie vor. Sie können das natürlich gerne in dem Protokoll von damals nachlesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen in Rheinland-Pfalz sind in Vereinen aktiv. Sie sind elementarer und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Ob als Mitglied oder wie viele als Übungsleiter oder Übungsleiterinnen, alle verbindet ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Besonders im Ehrenamtsland Rheinland-Pfalz sind die Vereine nicht wegzudenken. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Sie sind Teil des Fundaments unserer Gesellschaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Gerade als Ortsbürgermeister und ehrenamtspolitischer Sprecher weiß ich, vor welche gravierenden und existenzbedrohenden Herausforderungen die Corona-Pandemie unsere Vereine gestellt hat. Vom Angelsportverein über den Musikverein bis hin zum Turn- oder Sportverein, natürlich auch die vielen Fußballvereine, alle mussten die coronabedingten Beschränkungen bewältigen. Nach meiner Erfahrung haben es allerdings viele Vereine gut durch diese Zeit geschafft, und das im Miteinander – das ist ganz wichtig – und mit dem Land an ihrer Seite. Das Land hat schon sehr früh – das wurde schon gesagt – in der CoronaPandemie gehandelt. Mit dem Schutzschild für Vereine wurden insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm, welches am 1. Mai sehr zeitnah gestartet ist und ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 angedacht war, wurde bis zum 31. Dezember 2021 und noch einmal bis Juni 2022 verlängert. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat damit immer orientiert an der aktuellen Lage, verantwortungsvoll und zum Wohle der Vereine reagiert. Dass dieses Vorgehen angemessen ist bzw. war, zeigt uns doch die Tatsache, dass die verschiedenen – und das ist wichtig – auf Bundesebene bestehenden Unterstützungsprogramme ebenfalls immer im Zuge der jeweiligen Pandemieentwicklung bewertet und gegebenenfalls verlängert wurden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ei, ei, ei!) Lassen Sie mich eine kleine Anmerkung machen. Gerade in Rheinland-Pfalz haben sehr viele Vereine die Bundesprogramme in Anspruch genommen, und das sehr umfangreich. Meine Damen und Herren, dabei handelt es sich bei dem Schutzschildprogramm explizit um ein Nothilfeprogramm. Anspruchsberechtigt waren und sind Vereine, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz gefährdet sind. Die Einführung der von Ihnen erwähnten vorgeschlagenen Freibetragsgrenze, das haben Sie vorhin richtigerweise gesagt, ist jedoch mit dem Grundgedanken eines Nothilfeprogramms rechtlich nicht umsetzbar. Ich verweise hier – die Ministerin wird es wissen – auf die Landeshaushaltsordnung. Die genauen Ausführungen bezüglich der Möglichkeit zur Anrechnung von Rücklagen sollten Ihnen bekannt sein, da zuletzt am 3. Dezember 2021 im Kulturausschuss sehr ausführlich dazu berichtet wurde. Diese Bewertung hat sich in knapp zwei Monaten nicht verändert, weshalb ich diesem Punkt Ihres Antrags nicht folgen kann. Die gestrige wichtige MPK hat wichtige Öffnungsschritte beschlossen. Das wurde heute schon mehrmals diskutiert. Von einer vollständigen Normalisierung sind wir noch ein gutes Stück entfernt, was die meisten hier nicht bestreiten werden. Die beschlossenen Öffnungsschritte lassen doch hoffen, dass es in den kommenden Monaten wieder zu einer Normalität in den Vereinen, natürlich unter Einhaltung der Hygieneregelungen, kommen wird. Aus diesem Grund ist es aktuell nicht der richtige Zeitpunkt, um über eine Verlängerung zu entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist und dürfte klar sein, dass nach dem Ende der Pandemie nicht gleich alles besser wird. Wir werden den Vereinen dieses Landes aber auch dann zur Seite stehen und sie in ihrem Tun – jetzt kommt’s – mit zielgerichteten Maßnahmen unterstützen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dazu gehört neben der Existenzsicherung auch die Unterstützung im Wiederaufbau der Mitglieder- und Übungsleiterstrukturen. Die Probleme sind erkannt. Dem Antrag der Freien Wähler können wir deshalb nicht zustimmen und lehnen diesen ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Jetzt erteile ich Herrn Dr. Drumm das Wort zu einer Kurzintervention.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Das war eine schöne Rede. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ein guter Mann!) – Ein guter Mann und gut für die Vereine gesprochen, aber den entscheidenden Punkt haben Sie natürlich umschifft. Wenn 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen und davon nur gut 10 % in zwei Jahren abgerufen wurden, dann zeigt das doch einen Webfehler der ganzen Geschichte. Bitte ändern Sie diesen Webfehler, sodass die Vereine auch zu den Mitteln kommen, die eigentlich dafür vorgesehen sind. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU sowie der Abg. Iris Nieland, AfD – Zuruf von der SPD: Hat er doch gesagt!)
Astrid Schmitt
Wird eine Erwiderung gewünscht? – Nein, es wird verzichtet. Dann kommen wir zum nächsten Redner der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Rieger hat das Wort.
Lars Rieger CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast alle Vereine in unserem Land werden überwiegend von freiwillig Engagierten am Laufen gehalten. Rund die Hälfte aller Rheinland-Pfälzer ist ehrenamtlich aktiv. Die Zahl hauptamtlich Beschäftigter ist überschaubar. Im Rahmen des „Schutzschilds für Vereine in Not“ wurden 10 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt, jedoch zum Stand 20. November 2021 lediglich 1.134.126,61 Euro davon bewilligt. Schaut man sich die einzelnen Teilbereiche an, wird es frustrierend für unsere Vereine. Von 258 Anträgen rheinland-pfälzischer Sportvereine wurde nicht einmal die Hälfte bewilligt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ei, ei, ei!) Im Kulturbereich sieht es noch trüber aus. Von 106 eingegangenen Anträgen gab es Bewilligungen von nicht einmal 40 %. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Da gibt es jetzt ein neues Programm!) – Hören Sie zu! Ganz düster wird es bei allen anderen Vereinen. Hier stellten 221 einen Antrag und lediglich für ein Viertel der antragstellenden Vereine gab es ein positives Votum. Das Ganze kommt nicht nur mir so vor, als hielte man einem Hund ein dickes Stück Fleischwurst hin, hält dieses aber hoch genug, damit der Hund nicht drankommt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Wenn noch nicht einmal 12 % der zur Verfügung stehenden Mittel den Vereinen zugutekamen, bedeutet das nicht etwa, dass es den Vereinen in Rheinland-Pfalz so überaus glänzend geht, sondern es heißt gut gemeint, schlecht gemacht, Ziel verfehlt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –
Hans Jürgen Noss SPD
Naja!) Unsere Vereine brauchen unbürokratische Hilfe und dürfen nicht erst, wenn sie in Existenznot geraten sind, einen Antrag auf Soforthilfe stellen dürfen, um damit Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz abzuwenden. Ein Vereinsvorstand – das hat Herr Dr. Drumm eben ausgeführt –, der so handeln würde, wäre ein sehr verantwortungsloser. Derer haben wir im Land Gott sei Dank verschwindend wenige. Danke deshalb an unsere Kommunen, die schnell und unbürokratisch den Vereinen zur Seite gesprungen sind, gerade auch, weil das Programm des Landes mit zu hohen Hürden versehen war. Ein großes Lob an unsere Vereine, die mit kreativen Ideen wie beispielsweise dem Crowdfunding der Sparkassen und Raiffeisenbanken versucht haben, ihren Verein am Leben zu halten. Mit Drucksache 17/14334 hatte die CDU-Landtagsfraktion bereits im Januar des vergangenen Jahres einen Antrag mit konkreten Vorschlägen zur Stärkung unserer Vereine im Plenum eingebracht, der unverständlicherweise von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde. Wir unterstützen die Forderung der Fraktion der FREIEN WÄHLER, das Schutzschildprogramm zu verlängern. Jedoch halten wir unsere Forderungen aus dem Januar 2021 aufrecht, die unter anderem vorsahen, dass die Rücklagen der Vereine nicht mehr aufgebraucht werden müssen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sehr gut!) dass für jedes aktive Vereinsmitglied ein Sockelbetrag in Höhe von 15 Euro ausgezahlt wird (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sehr gut!) und die Antragsformulare deutlich zu vereinfachen sind. Weil wir diese Forderungen nach vielen Gesprächen mit Vereinsvorsitzenden, Schatzmeistern und Verantwortlichen in den Vereinen heute für genauso aktuell wie vor einem Jahr einschätzen und wir sie für nach wie vor richtig und zielführend halten, stellen wir heute den Ihnen vorliegenden Alternativantrag, um das Bestmögliche für unsere Vereine zu erreichen. (Beifall der CDU) Liebe Freie Wähler, verehrte Ampelkoalitionäre, lassen Sie uns heute für alle Ehrenamtlichen, für unsere Vereine, für die Zukunft der Vereine, unsere Kinder und Jugendlichen die Chance nutzen und unseren Vereinen einen Neustart nach der Corona-Pandemie ermöglichen. Wenn immer noch über 8,8 Millionen Euro von 10 Millionen Euro im Landeshaushalt für unsere Vereine zur Verfügung stehen, dann handeln Sie jetzt und stellen das Geld nicht nur ins landespolitische Schaufenster. Es ist bei unseren Vereinen und ehrenamtlich Engagierten bestens aufgehoben. Verehrte Ampelkoalitionäre, setzen Sie Ihre Sonntagsreden und die Lobhudelei auf unsere Ehrenamtlichen und Vereine in die Tat um und stimmen Sie im Sinne der eben Genannten dafür, damit wir alle uns auch nach vollständigem Überwinden der Corona-Pandemie freuen können, dass fast die Hälfte der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ehrenamtlich aktiv ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Daniel Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist das Land des Ehrenamts. Was wären wir ohne die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die Arbeit vor Ort für unsere Gesellschaft? Das gilt in vielen Bereichen, in der Kultur, im Sport und in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft. Deswegen ist es gut, dass das Land schnell reagiert hat, als sehr schnell deutlich wurde, dass auch das Vereinsleben und die ehrenamtliche Arbeit in dieser Pandemie massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir alle wollten natürlich, dass die Vereinslandschaft und das Ehrenamt gehalten werden können und – wenn wir irgendwann einmal wieder aus dieser Pandemie heraus sind – wie vorher lebendig in den vielen Bereichen sein können. Ich will sogar noch einen Schritt weitergehen. Ich glaube, dass insbesondere, wenn wir auf die Jugendarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen blicken, die Rolle der Vereine nach der Pandemie noch einmal eine größere Bedeutung bekommen wird, weil wir wissen, dass gerade Kinder und Jugendliche überproportional stark von den Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen betroffen sind und gerade in der Vereinsarbeit Kindern und Jugendlichen wieder Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe möglich gemacht werden soll. Deswegen war es auch gut und richtig, dass die Landesregierung schnell gehandelt und diesen Schutzschild für Vereine in Not ausgerufen hat mit 10 Millionen Euro, 3 Millionen Euro davon für den Sportbereich und 2 Millionen Euro für den Kulturbereich. Das war ein wichtiges Signal an die Vereine. Ich habe das in vielen Gesprächen erlebt. Wenn Sie nur dieses Programm anschauen, dann haben Sie einen Punkt. Das bekomme ich von vielen Vereinen zurückgemeldet. Das betrifft das Aufbrauchen der Rücklagen und das Einsetzen der Eigenmittel. Ich will Ihnen sagen, hier und heute verkennen Sie zwei Dinge. Das eine ist – ich glaube, das ist das Relevante –, es ist nicht das einzige Programm, sondern wir haben eine Vielzahl weiterer Programme. Allein 40 Millionen Euro haben rheinland-pfälzische Vereine aus den verschiedenen Wirtschaftshilfen des Bundes bekommen, um ihre Existenz zu sichern. Beispielsweise haben wir im Kulturbereich das Programm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der CoronaPandemie“. Darüber hat der Staatssekretär heute Morgen schon einige Ausführungen gemacht. Bei der Staatskanzlei gibt es das Programm „Digital in die Zukunft“ bei der Leitstelle Ehrenamt, um nur ein paar zu benennen. Wir dürfen nicht die Hilfe für die Vereine auf dieses eine Programm reduzieren. Das Zweite ist der Zeitpunkt. Es heißt immer, jede Idee hat ihre Zeit. Die Idee ist diskutabel, aber der Zeitpunkt ist fast zwei Jahre zu spät. Wir sind nicht mehr in der akuten Notsituation wie anfänglich in der Pandemie. (Zuruf des Abg. Gordon Schmieder, CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wir müssen jetzt die Weichen dafür stellen, dass wir die Unterstützung der Vereinsarbeit für den Weg raus aus der Pandemie richtigstellen. Genau das wollen und werden wir tun. Wenn Sie mit den Vereinen sprechen, dann hören Sie, ein großes Problem ist am Anfang neben der Austrittswelle bei Vereinen mit einer Jugendabteilung, dass sie keine Eintritte im Alter von vor zwölf oder 13 Jahren haben. Das ist ein ganz großes Problem. Das heißt, wir müssen vor allem die Vereine dabei unterstützen, Mitglieder bei den jungen Leuten zu werben. Wir müssen Kampagnen unterstützen. Der Landessportbund hat eine gute Idee, die er auf den Weg bringen will. Wir wollen auch mit dem Haushalt dafür sorgen, dass die Mittel, die bereitgestellt worden sind, zielgerichtet in diese Zukunftsprogramme, in die Reaktivierung des Ehrenamts und in die Vereinsarbeit aus der Pandemie heraus zur Verfügung gestellt werden. (Abg. Gordon Schmieder, CDU: Das klappt doch nicht zielgerichtet! –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Im Kulturbereich haben wir schon viel geändert!) Wir müssen nicht die Diskussion von 2020 im Jahr 2022 führen. Das ist nicht das, was die Vereine wollen. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Die Vereine wollen Unterstützung dafür haben, dass sie zukunftsgerichtet arbeiten können, dass vielleicht für Kinder aus Familien ein Jahr lang der Mitgliedsbeitrag übernommen wird. Das nenne ich als Beispiel. Damit können Kinder aus Familien, die nicht so gut aufgestellt sind, unterstützt werden. Wir werden mit dem DLRG in Rheinland-Pfalz ein Kinderschwimmprogramm auf den Weg bringen. Es ist ein ganz wichtiges Thema, dass die Kinder wieder schwimmen lernen. Wir wollen damit die Vereinsarbeit unterstützen. Ich nenne das als Beispiel. Ihre Angst, das Geld könnte sozusagen weg sein, ist unbegründet. Wir werden es mit diesem Haushalt und mit vielen anderen so aufstellen, dass es ein Comeback der Vereinsarbeit nach Corona aus Corona heraus gibt. Das ist zukunftsgerichtet. Das ist das, was wir machen. Deswegen lehnen wir heute Ihre Anträge ab. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! In Rheinland-Pfalz und überall in Deutschland wird im Ehrenamt traditionell unendlich viel geleistet und erheblich dazu beigetragen, unser aller Leben lebenswert zu machen. Gerne betone ich das im Namen meiner Fraktion immer wieder und so auch heute. Das Vereinswesen ist ein nicht wegzudenkender identitätsstiftender Teil unserer kulturellen DNA in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland. Doch schon vor Corona waren diese wertvollen Bestände erkennbar gefährdet, aus demografischen Gründen, wegen des schleichenden Bedeutungsverlusts der überschaubaren Sozialräume insbesondere auf dem Lande, wegen der Herausforderungen der Digitalisierung und nicht zuletzt wegen der drastischen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene. COVID-19 und der leider sehr häufig unverhältnismäßige politische Umgang mit der Krise haben die schwierige Lage massiv zugespitzt und das Vereinsleben über viele Monate hinweg faktisch lahmgelegt. Im Ergebnis hat man vielen, schon zuvor von Überalterung der Mitgliedschaft und anderen zeitbedingten Strukturveränderungen gebeutelten Vereinsvorständen die Möglichkeit radikal verkürzt, auf mittlere Sicht schrittweise personelle und teils auch inhaltliche Neuaufstellungen einzuleiten. Jetzt muss alles zügig gehen; denn nicht selten steht die ganze Existenz auf dem Spiel. Die im Antrag der FREIEN WÄHLER hervorgehobene materielle Ebene ist dabei nur ein Problembereich und in der Regel nicht einmal der schwierigste. Für uns als AfD-Fraktion ist klar, dass die durch die Aktivitäten der Landesregierung angerichteten finanziellen Schäden möglichst ausgeglichen werden, zugleich jedoch durch gezielte Vorsorge und sparsame Haushaltsführung gewonnene Geldreserven von einer egalitären Schutzschildförderung ausgenommen bleiben müssen; denn diese würde tendenziell die falschen, weniger umsichtig Handelnden bevorzugen und somit ein fatales Signal für die Zukunft senden. Das wurde zu Recht schon hervorgehoben. Während wir also den im Antrag eingeforderten Freibetrag argumentativ ausdrücklich nachvollziehen können, lehnen wir die Fortsetzung eines rein pekuniären Schutzschildprogramms bis zum Jahresende ab; denn ein solches würde eine vielerorts erkennbare Auffassung nähren, durch breit angelegte finanzielle Hilfsprogramme auf Kosten der Steuerzahler den Menschen die schweren Bürden der Corona-Politik wirklich erleichtern zu können. Angesichts einer gefährlich steigenden Inflation wäre eine neuerlich angeheizte Schuldenpolitik jedoch ganz sicher die falsche Reaktion. Habe ich mich bei der SPD und bei den Grünen schon sehr lange und immer wieder gefragt, wo sie eigentlich den großen Goldesel versteckt haben, so tue ich das in letzter Zeit zunehmend auch bei der CDU. Hinzu kommt die Crux mit der Bürokratie. Wenn bis zum 20. November 2021 nur 12 % der für das ganze Jahr zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen wurden, dann kommt man um eine Feststellung nicht herum: Das Programm ist nicht zielführend. Staatssekretär Hardeck hat das am vergangenen Donnerstag in der Sitzung des Kulturausschusses indirekt zumindest für die Kulturvereine eingestanden, als er meinte, dass das Programm „Schutzschild für Vereine in Not“ im Kulturbereich an seine Grenze stößt, weil es erst kurz vor der Insolvenz greift. Um diesen Mangel auszugleichen, hat die Landesregierung nun das Förderprogramm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ aufgelegt. Dieses Förderprogramm wurde im Kulturausschuss ausführlich vorgestellt. Vereine können nun hinsichtlich der Mittelerwerbung, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsförderung unterstützt werden. Aus unserer Sicht ist dieses Programm sehr gut geeignet, die Probleme der Vereine wenigstens zu lindern. Seine tiefergehende nachhaltigere Ausrichtung erachten wir als bessere Alternative gegenüber dem rein finanziellen Gießkannenprinzip. Deshalb sollte hier tatsächlich mit zusätzlichen Geldern gegebenenfalls großzügig nachgebessert werden, wie Herr Kollege Dr. Drumm bereits zu Recht angeregt hat. Obwohl wir der Analyse der Situation unserer Vereine zustimmen, wie sie im Antragstext vorgenommen wurde, stehen wir den Schlussfolgerungen gerade mit Blick auf die galoppierenden Inflationszahlen skeptisch gegenüber. Die AfD-Fraktion wird sich deshalb zum Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten, dem populistischen erst recht; den einem verengten finanziellen Gießkannenprinzip folgenden Alternativantrag der CDU lehnen wir ab. Ich möchte am Schluss meiner Ausführungen sagen, dass dieses Thema – ich denke, auch mein Beitrag – zeigt, dass es manchmal einer differenzierten Sicht auf Entwicklungen bedarf, die nicht ganz einfach auf Formeln zu bringen ist. Ich habe mich hier sozusagen parteipolitisch und mit Blick auf die Fraktionen zwischen den verschiedenen Positionen bewegt. Ich denke, wir müssen gerade, was die so wertvollen Vereine anbelangt, dem sachlichen Blick folgen und ideologische Dinge hintenanstellen; denn es geht um ein ganz großes Kulturgut für unser Bundesland und für uns alle. Das sollten wir gemeinsam nach Kräften schützen und zukunftsfähig machen. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist von allen bisherigen Rednern die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements, der Vereinslandschaft in Rheinland-Pfalz herausgestellt worden. Dem kann ich mich anschließen. Natürlich waren unsere ehrenamtlich arbeitenden Vereine von den Einschränkungen der Corona-Pandemie in ganz besonderem Maße betroffen, egal in welchen Bereichen: Kontaktbeschränkungen, Reduzierung von Kontakten oder Sport in geschlossenen Räumen, was unter Bedingungen der Pandemie in besonderem Maße problematisch war. Das alles hat unseren Vereinen eine wirklich harte Zeit beschert. Deswegen war es richtig, dass wir unseren Vereinen unter die Arme greifen. Herr Kollege Köbler hat schon im Einzelnen und sehr detailliert dargelegt, was es alles für Möglichkeiten neben dem Programm des Landes mit 10 Millionen Euro gab und gibt, Mittel des Bundes, einzelne Programme, beispielsweise der Staatskanzlei mit Mitteln für die Medienlandschaft zur Digitalisierung. Gleichzeitig sage ich allerdings, es ist richtig, mit Verantwortung für öffentliche Mittel an der Stelle zu helfen, an der Vereine in eine existenzielle Schieflage geraten. Es ist richtig, dass man zur Bedingung gemacht hat, dass gegebenenfalls Eigenmittel von Vereinen eingebracht werden, um eine solche schwierige Durststrecke zu überbrücken. Jetzt stehen wir glücklicherweise – das haben wir in diesen Plenartagen umfassend debattiert – an einem Wendepunkt in der Pandemie. Wir stehen vor der weitgehenden Rückkehr zur Normalität in den kommenden Wochen. Wir sind in einer Situation, die das glücklicherweise erlaubt. Es geht deswegen jetzt nicht darum, noch einmal zu schauen, dass wir Geld, das wir einmal bereitgestellt haben, möglichst doch noch auszugeben, sondern es wird darum gehen, Gelder möglichst zielgerichtet einzusetzen, um Vereinen einen Neustart nach der Pandemie zu ermöglichen. Damit kann man sie unterstützen, Mitglieder zurückzugewinnen, neue Mitglieder zu gewinnen und das Vereinsleben wieder zu aktivieren. Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns in den kommenden Wochen und in den letzten Zügen der Haushaltsberatungen gemeinsam auf den Weg machen können, um den Vereinen dabei zu helfen, diesen Neustart zu bewerkstelligen. Herr Kollege Köbler hat das bereits angesprochen. Die Anträge sind ein bisschen hinter der Zeit, weil wir in eine ganz andere Phase eintreten. Es geht nicht mehr darum, diese Durststrecke zu bewältigen, sondern es geht darum, den Neustart nach der Durststrecke zu schaffen. Wir wissen alle, auch die Landesregierung und die sie stützenden Fraktionen, an der Seite unserer rheinland-pfälzischen Vereine. Wir werden sehr genau beobachten, ob und welche zielgerichteten Maßnahmen weiter erforderlich sind. Jetzt einfach Geld noch einmal möglichst großzügig zu verteilen, ist an der Stelle nicht zielgerichtet. Deswegen können wir den entsprechenden Anträgen als Fraktion der Freien Demokraten nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Stich.
Randolf Stich
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns in einem Punkt wirklich einig, dass Vereine ein unverzichtbarer Teil unseres lebendigen Gemeinwesens und ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts sind. Wir haben deswegen mit diesem „Schutzschild für Vereine in Not“ im Jahr 2020 auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns ein wirksames Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Das war die Zielrichtung dieses Programms. Diese Zielrichtung war erfolgreich. Das Programm bietet hier – das müssen wir auch sehen – Sonderhilfen in Form von Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben müssen und die infolge der Pandemie einer Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Man muss auch noch sehen, Vereine, die 2020 und 2021 bereits eine Soforthilfe aus diesem Programm erhalten haben, können auch 2022 wieder bis zu 12.000 Euro über diesen Schutzschild beantragen. Insgesamt hat die Landesregierung hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Man muss auch sehen, wir haben diesen Schutzschild bereits mehrfach, und zwar immer wieder frühzeitig, verlängert. Sofern es die Lage erforderlich macht, wird daher ganz klar die Landesregierung den Schutzschild auch erneut verlängern. Heute aber eine Verlängerung vorzunehmen, wäre weiß Gott nicht sachgerecht, weil es im Moment nicht angezeigt ist. Dann kommt immer wieder die Forderung nach der Einführung eines Freibetrags für Eigenmittel und Rücklagen. Das ist in der Tat – das ist schon mehrfach gesagt worden – nicht neu. Wir haben das natürlich beim Start des Programms ausführlich geprüft, aber wir haben die Sondersituation, dass wir ein Nothilfeprogramm haben. Das gibt es schlichtweg und einfach rechtlich nicht her, so etwas umzusetzen. Das ist ein Nothilfeprogramm, um coronabedingte Liquiditätsengpässe abzufangen. Deswegen handelt es sich auch im Sinne der Landeshaushaltsordnung um Billigkeitsleistungen. Sie können wir nur dann begründen, wenn die eigenen Möglichkeiten – hierzu zählen auch und gerade Rücklagen – ausgeschöpft worden sind. Handelt es sich – das muss man auch sehen, ich glaube, das ist heute auch ein Stück weit unterschlagen worden – allerdings um Rücklagen, die für dringend benötigte und unabwendbare Ausgaben gebraucht werden, dann wurden die ausgeklammert, und den Vereinen konnte entsprechend geholfen werden, auch wenn sie Rücklagen hatten. Das hat viele Vereine weitergebracht. Dann wurde immer wieder kritisiert, dass aus dem Schutzschild erst 1,2 Millionen Euro an Vereine in Rheinland-Pfalz abgeflossen sind. Meine Vorredner haben es schon klargestellt. Ich will es aber noch einmal ganz deutlich machen. Es wird hier ganz klar verkannt, dass der Schutzschild für Vereine und weiß Gott nicht der einzige Ansatz ist, um Vereinen in der Pandemie zu helfen und zur Seite zu stehen. Jenseits der 1,2 Millionen Euro gab es auch eine Vielzahl von weiteren Hilfen, insbesondere die Wirtschaftshilfen des Bundes. Hier sind – das ist schon einmal gesagt worden, aber ich wiederhole es bewusst – 40 Millionen Euro an rheinland-pfälzische Vereine gezahlt worden. Das ist sicher auch absolut sachgerecht, weil die Pandemie insbesondere Vereine im Bereich ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ganz besonders getroffen hat. Dann gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsangebote. Ich will die Programme nur noch einmal kurz nennen: „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“, dann die wichtige Mitgliedergewinnungskampagne „COMEBACK“ des Sports, das Schwimmprogramm „Kinder lernen schwimmen“, dann die Erhöhung der Projektförderung für Kleinkinder für Schwimmen beim DLRG und abschließend noch einmal genannt – es ist schon gesagt worden – das Projekt „Digital in die Zukunft“, mit dem die Vereine im Bereich der Digitalisierung unterstützt werden. Wenn wir das alles zusammennehmen, kann ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER nur zusammenfassend sagen: Der Antrag greift einfach zu kurz, da er andere Unterstützungsangebote der Vereine ausklammert, und natürlich verlängern wir bei einem Bedarf wieder das bestehende Programm. Die Forderung nach einem Freibetrag ist, weil es sich um die rechtliche Sonderkonstruktion der Billigkeitsleistung handelt, so ohne Weiteres nicht möglich. Zum Antrag der CDU ist es schon gesagt worden: Das ist weitgehend der Antrag, der im Januar letzten Jahres schon gestellt worden ist. Ich habe mich damals schon zu diesem Antrag geäußert. Auch er greift zu kurz. Er schließt Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit aus, und er möchte eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ohne Berücksichtigung der Lage der Vereine. Deswegen sind aus Sicht der Landesregierung beide Anträge aus den genannten Gründen abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts und kommen zur unmittelbaren Abstimmung über die Anträge. Wir stimmen zunächst über den Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/2309 – ab. Wer für diesen Antrag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Alternativantrag der CDUFraktion – Drucksache 18/2387 –. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist damit kein Raum. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER. Damit ist Tagesordnungspunkt 16 erledigt. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung, das ist der letzte Punkt heute auf der Tagesordnung: Rückwirkende Sonderabschreibung für neue Gebäudephotovoltaikanlagen sowie Energiespeicher Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2329 – Es gibt eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten beantragt. Ich darf der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen. Wer spricht? – Fraktionsvorsitzender Dr. Streit, Sie haben das Wort, 5 Minuten.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Solargesetz der Ampel war es uns wichtig, einen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen, der Menschen nicht zwingt, sondern der Anreize bietet. Ich stelle vier Fragen. Sind wir für Klimaschutz? – Ja. Sind wir für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien? – Ja. Wollen wir möglichst viele Menschen bei diesem Fortschritt mitnehmen? – Ja. Hätten wir mehr in der Vergangenheit tun sollen? – Ja. Wenn ich auf die Landkreise in Rheinland-Pfalz schaue, so sind der RheinHunsrück-Kreis und der Eifelkreis beide ganz weit vorne bei der Frage der erneuerbaren Energien, aber wir hätten in Rheinland-Pfalz zum Ausbau der Erneuerbaren mehr tun können. Wir hätten in Deutschland zum Ausbau der Erneuerbaren viel mehr tun müssen. Nun kann man die Vergangenheit meistens nicht heilen. Bei Juristen gibt es einen Spruch, der lautet: In praeteritum non vivitur, in der Vergangenheit kann man nicht leben. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Vergangenheit zu heilen. Während Investitionen und Abschreibungen normalerweise nur für die Zukunft gelten – früher hatten wir schon einmal eine rückwirkende Abschreibungsmöglichkeit bis zu zwei Jahren, die ist allerdings verkürzt worden –, kann man dann neue Anlagen, ob nun Photovoltaik auf Gebäuden oder Energiespeicher, nur im laufenden und in den nächsten Steuerjahren absetzen. Die Idee ist, Menschen, die heute vielleicht anders über erneuerbare Energien denken, die mittlerweile überzeugt sind, auch selbst etwas zu machen, die wissen, dass sie es hätten tun können, weil sie finanziell doch bessere Jahre hatten als sie vielleicht selbst vorsichtig rechnen, die Möglichkeit zu geben, auch in die Vergangenheit hinein Sonderabschreibungen auf erneuerbare Energien bei neuen Photovoltaikanlagen oder Energiespeicher zu ermöglichen; denn wir wissen, ohne die Speicherung von erneuerbaren Energien hat der ganze Zubau der Erneuerbaren überhaupt keinen Sinn. Eine Fünf-Jahres-Sonderabschreibung in die Vergangenheit ist durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes möglich. Dem würde dann auch die Körperschaftsteuer folgen. Das ist § 10 d des Einkommensteuergesetzes. Deshalb sind wir für diesen Entschließungsantrag über den Bundesrat. Die Frage wäre natürlich, wie finanziert man so etwas? Wenn ich aber auf Herrn Lindner und seinen Nachtragshaushalt von 40 Milliarden Euro schaue, dann kann ich sagen, für die erneuerbaren Energien hat er die Bazooka geladen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und hoffe auf Ihre Unterstützung. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Patric Müller.
Patric Müller SPD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange einmal anders an, Herr Streit. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD und bei der FDP) So ein bisschen leicht theatralisch: Der Tag endet mit einem energiepolitischen Thema und er begann mit einem energiepolitischen Thema, aber ich unterstelle einmal, dass wir diesen Punkt nicht so hitzig führen müssen, wie es teils heute Morgen stattgefunden hat, weil – das muss man einmal wissen – je hitziger hier unten die Debatten geführt werden, dann tritt auch ein energetischer Prozess in Kraft, die Hitze steigt nach oben, und deshalb einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die so wacker sind und den größten Teil des zweitägigen Plenums so wie ich auf der Empore verbringen müssen. (Beifall im Hause) Nun zum Thema: Herr Streit, erst einmal ein herzliches Dankeschön in Ihre Richtung, dass Sie in Ihrem Antrag die ausführlichen Klimaziele so toll beschrieben haben; denn wir wissen alle, damit wir diese Ziele in Deutschland und in Rheinland-Pfalz auch erreichen können, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien einer der zentralen Bausteine, gerade im PV-Bereich. Dass Sie mit Ihrem Antrag auf mehr Klimaschutz auch die Zeichen der Zeit so ein bisschen erkannt haben und verdeutlicht haben, freut uns. Da sind wir überhaupt nicht auseinander. Aus unserer Sicht sind auch die Investitionen und der Betrieb einer PV-Anlage in hohem Maße berechenbar, nämlich erstens sind die Volllaststunden, die beim Betrieb einer PV-Anlage im Land anzulegen sind, unabhängig vom Tageswetter über die Jahre des Betriebs sehr stabil planbar. Damit ist klar, wie viel Energie in einer Anlage am spezifischen Ort erzeugt werden kann. Zweitens garantiert das EEG die Abnahme des erzeugten Stroms und bietet je nach Anlagengröße unterschiedliche, aber gesicherte Wege in eine Vergütung über 20 Jahre. Diese Vergütung bietet als Preisgarantie ein Maß an Planungssicherheit über die gesamte Betriebszeit. Die zuletzt stark gestiegenen Marktwerte an den Börsen machen die Investitionen derzeit sogar noch etwas attraktiver. Wir wissen auch um die Schritte, die die Landesregierung unternommen hat, um den Ausbau der Solarenergie voranzubringen. Es wurde im letzten Jahr das Solarkataster eingeführt, und dieses Solarkataster wird sehr gut angenommen. Das wurde uns im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität so berichtet. Auch die Änderung der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten ist zum Ende 2021 erfolgt. Das Volumen pro Kalenderjahr wurde auf 200 MW vervierfacht. Auch die Befristung ist hierbei weggefallen. Sie haben das Landessolargesetz genannt, das ab dem 1. Januar 2023 für alle gewerblichen Neubauten und gewerbezugehörigen Parkplatzflächen zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet. Das Land fördert zudem Beratungsund Informationsangebote mit dem Ziel des Ausbaus der Solarenergie immer auch unter Berücksichtigung – das ist wichtig – der Speichertechnologien. Mit der Solarinitiative unterstützt die Energieagentur Rheinland-Pfalz insbesondere Kommunen und Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Solarenergievorhaben sowohl im Bereich Solarwärme als auch im Bereich der regenerativen Stromerzeugung mit Photovoltaik. Auch meine Gemeinde hat von diesem Angebot erfolgreich profitieren dürfen. Die Verbraucherzentrale berät Besitzer und Besitzerinnen von Eigenheimen und Wohnungen im Rahmen des Projekts stationärer Energieberatung. Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften berät zudem im Rahmen des Projekts „Energiewende in die Praxis bringen“ unter anderem zu Geschäftsmodellen auf der Basis von PV. Der BUND wirbt im Rahmen einer Kampagne für eine verstärkte Nutzung der Solarenergie. Auch hier soll mit verschiedenen Maßnahmen die Gesellschaft über diese Energienutzung informiert, aufgeklärt und zur Umsetzung motiviert werden. Zu Ihrer Forderung, rückwirkende Sonderabschreibungen für neue Gebäudephotovoltaikanlagen zu schaffen: Solche Sonderabschreibungen existieren bereits im geltenden Steuerrecht. Neue Abschreibungsmöglichkeiten stehen zudem ganz oben auf dem Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Glocke des Präsidenten) – Ich habe geahnt, dass ich abgeklingelt werde. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Zu den bestehenden Abschreibungen gehören nämlich neben der degressiven Abschreibung eine Sonderabschreibung zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten oder der Investitionsabzugsbetrag, über den bereits im Jahr vor der Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als fiktive Betriebsausgaben abgezogen werden können. Deshalb unser Fazit: Allein die geltenden ertragssteuerlichen Rahmenbedingungen geben bereits jetzt den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige steuerliche Anreize, in Klimaschutz zu investieren.
Matthias Lammert
Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen. (Glocke des Präsidenten)
Patric Müller SPD
Herr Präsident, deshalb können wir keine Notwendigkeit erkennen, – –
Matthias Lammert
Ich möchte, dass Sie jetzt zum Ende kommen, lieber Kollege.
Patric Müller SPD
– – eine Bundesratsinitiative im Sinne eines hier geforderten Investitionsrückwirkungsgesetzes zu ergreifen. (Glocke des Präsidenten) Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen schon ein bisschen auf die Redezeit achten. Ich bin immer sehr großzügig. Der Kollege hat hier noch nicht so oft geredet. Deshalb war ich großzügig, aber trotzdem müssen wir auf die Redezeit achten. Der nächste Redner ist für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Matthias Reuber. Sie haben eine Redezeit von bis zu 8 Minuten.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich 3 Minuten Zusatzzeit habe. Mal sehen, wie viel ich davon brauche. Der Antrag der FREIEN WÄHLER verbindet mit den Themen „Photovoltaik“ und „Stromspeichern“ gleich zwei wichtige Bereiche zum Erreichen der Klimaziele, die ich nun gerne etwas genauer beleuchten möchte. Wir alle haben uns im Laufe dieser Woche auf den Weg nach Mainz gemacht. Egal aus welchem Teil unseres Landes wir kommen, sind wir auf diesem Weg sicherlich auch an einigen Häusern, Firmen oder sogar auch Liegenschaften des Landes mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorbeigefahren, wobei, wenn ich mir die Antworten auf unsere Kleine Anfragen ansehe, dies trotz der Vorbildfunktion des Landes eher nicht der Fall war. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wo aber PV-Anlagen auf Dächern installiert sind, da wird Strom aus unserer wichtigsten Energiequelle, der Sonne, dezentral gewonnen und verbraucht. Im Idealfall steht zusätzlich auch noch ein Stromspeicher im Keller. Er erhöht damit den Autarkiegrad und sorgt auch für eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber Preisschwankungen am Strommarkt. Deutschlandweit erzeugten im vergangenen Jahr etwa zwei Millionen Photovoltaikanlagen 51 TWh Strom, ungefähr drei Viertel davon durch Dachanlagen. Die produzierte Strommenge entsprach auf das ganze Jahr gerechnet – natürlich mit jahreszeitlichen Schwankungen – 9,1 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland. PV-Strom stellt einen bedeutenden Beitrag in unserem Energiemix dar und wird künftig eine noch wichtigere Rolle einnehmen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Wenn in Rheinland-Pfalz auf 90 % der Dachflächen noch keine PV-Anlagen Strom aus Sonnenenergie produzieren, dann liegen dort enorme Potenziale. Potenziale, die wir in den kommenden Jahren nutzen müssen, um die Zukunft der Energiewende auch auf unseren Dächern zu gestalten. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns einmal an, welche Maßnahmen es zur Förderung von PV-Dachanlagen aktuell in unserem Bundesland gibt – Kollege Müller hat gerade schon einige genannt –; denn man findet da durchaus lobenswerte Angebote, zum Beispiel in Form des Solarkatasters Rheinland-Pfalz. Das ist, wenn Sie mich fragen, ein sehr gutes Hilfsmittel zur Berechnung des individuellen PV-Ertragspotenzials gerade auch in Verbindung mit Stromspeichern. Aufrufzahlen von etwa 70.000 im ersten Jahr scheinen ein guter Start zu sein. Schade ist aber, dass scheinbar keine Informationen darüber existieren, wie oft tatsächlich Detailberechnungen für konkrete Analysen durchgeführt wurden. Zur Bewertung einer Maßnahme ist es aber notwendig, Erfolgskennzahlen zu definieren und auch zu validieren. Dies hilft nämlich insbesondere dabei, bestehende Maßnahmen weiter zu optimieren und zielgerichteter anzupassen. Liegen diese Kennzahlen nicht vor, fällt es allerdings schwer, den tatsächlichen Erfolg zu messen. Dies gilt auch für die weiteren Maßnahmen in Rheinland-Pfalz, die im Wesentlichen aus diversen Beratungsangeboten der Energieagentur und der Verbraucherzentrale bestehen. Werfen wir nun einmal einen Blick auf die tatsächliche Situation im Bereich PV in Rheinland-Pfalz. Können wir mit den aktuellen jährlichen Zubauzahlen an PV-Anlagen die in unserem Land, aber auch im Bund gesteckten Klimaziele überhaupt erreichen? Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland-Pfalz PVAnlagen mit einer Kapazität von 263 MW installiert. Wir alle kennen die Zahl im Koalitionsvertrag des Landes, in dem ein jährlicher Zubau von 500 MW für den Zeitraum von 2021 bis 2026 als Ziel ausgegeben wurde. Meine Damen und Herren, davon sind wir noch weit entfernt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dass der Zubau im Januar 2022 mit nur 13 MW den schlechtesten Jahresauftakt seit Jahren darstellt, stimmt mich nicht gerade optimistisch, dass dieses Ziel ohne weitere zusätzlichen Maßnahmen schnell erreicht werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man einmal nachrechnet und die Koalitionsverträge aus Land und Bund nebeneinander legt, dann stellt man fest, dass die 500 MW pro Jahr überhaupt nicht ausreichen, um die bis zum Jahr 2030 gesetzten Klimaziele des Bundes mit 20 GW installierter PVKapazität zu erreichen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Gehen wir vom aktuellen Status quo aus, dann müsste Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 jährlich mehr als 700 MW PV zubauen. Das wird eine große Herausforderung, und ich sehe nicht, dass es aufseiten der Landesregierung eine konkrete Strategie gibt, weitere zusätzliche Anreize für die Installation einer PV-Anlage zu schaffen. Meine Damen und Herren, diese braucht es aber dringend, um höhere Zahlen zu erreichen und unsere Klimaziele zu verwirklichen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Die Werkzeugkiste des Landes ist, wie der Kollege eben gesagt hat, schon recht gut gefüllt, aber bei den aktuellen Zahlen müssen wir uns ehrlich machen und feststellen, dass dies noch nicht ausreicht. Etwa 240 MW unter dem eigenen Plan im Jahr 2021 und 440 MW unter dem Plan des Bundes sprechen für sich und zeigen die Probleme klar auf. Die vorhandenen Werkzeuge werden entweder nicht richtig eingesetzt oder es fehlen noch entscheidende funktionsfähigere Werkzeuge als eine Ergänzung. Aus meiner Sicht mangelt es bei uns nicht an Beratungs- und Informationsangeboten. Davon haben wir genug. Die sind alle gut, und ich denke, die meisten sind auch davon überzeugt, dass eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Das größte Hindernis auf dem Weg zum Kauf einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Stromspeicher ist und bleibt der hohe Betrag, der zum Zeitpunkt der Anschaffung geleistet werden muss. Auch wenn PV-Anlagen in Verbindung mit einem Stromspeicher durch einen hohen Eigenverbrauch wirtschaftlich sind, macht sich dies tatsächlich erst nach einigen Jahren bemerkbar, wenn sich die Anlage amortisiert hat. Der Antrag der FREIEN WÄHLER setzt also grundsätzlich am richtigen Punkt, nämlich den Kosten, an. Da es allerdings, wie auch schon angesprochen, aktuell schon Möglichkeiten gibt, Anschaffungs- und Betriebskosten von PVAnlagen und Stromspeichern steuermindernd geltend zu machen, fragen wir uns, ob ein Systemwechsel zu einer rückwirkenden Abschreibung tatsächlich das richtige Mittel zur Steigerung des PV-Zubaus ist oder ob es anderer Anreize und Maßnahmen bedarf. Die CDU-Landtagsfraktion wünscht sich, dass in einer der kommenden Ausschusssitzungen über konkrete Fördermöglichkeiten und Anreize zur Steigerung des PV-Ausbaus von Dachanlagen diskutiert wird. Die bestehenden Konzepte des Landes sind für sich betrachtet nicht schlecht, benötigen aber aus unserer Sicht dringend weitere begleitende Maßnahmen, um das vorhandene Potenzial auf unseren Dächern tatsächlich zu nutzen. Da wir im Antrag noch einige offene Fragen sehen und das Problem aus unserer Sicht damit nur bedingt gelöst würde, lehnen wir diesen ab, würden aber für eine Ausschussüberweisung stimmen, um dort in eine Diskussion zu diesem wichtigen Themenkomplex zu kommen. (Beifall der CDU) Vielen Dank. Ich bin 1 Minute vor der Zeit fertig. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege Andreas Hartenfels.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sind nun wirklich die Hindernisse, um – ich zitiere aus dem Antrag der FREIEN WÄHLER – eine größtmögliche Stückzahl an Solaranlagen auf unsere Dächer in Rheinland-Pfalz zu bringen? – Das ist die eigentliche Kernfrage. Dazu muss man einfach sagen – das haben die Vorredner schon angesprochen –, dass dieser Anspruch natürlich nicht über das Steuerrecht in dem Sinne, wie es uns die FREIEN WÄHLER hier präsentiert haben, gelöst werden kann. Wir haben im Steuerrecht schon vielfältige Möglichkeiten, um mitzuhelfen, eine Solaranlage auf dem Dach wirtschaftlich darzustellen. Ein weiteres Element würde aus meiner Sicht eher ein Stück weit abschreckend wirken. Wir brauchen nicht noch mehr bürokratischen Aufwand für unsere Solaranlagen auf dem Dach, sondern wir haben eigentlich ein ganz einfaches Prinzip, das sich über viele, viele Jahre bewährt hat, um Solaranlagen wirtschaftlich darzustellen. Das war und ist natürlich aus dem EEG die Einspeisevergütung in Verbindung mit einer 20-jährigen Laufzeit und einem hohen Eigenverbrauch. Der fatale Fehler war – da muss ich in Richtung der CDU-geführten Bundesregierung schauen –, dass diese Einspeisevergütung vor etwa zehn Jahren so dramatisch in der Degression abgeschmolzen worden ist, dass der Wille der vielen Bürgerinnen und Bürger, sich Solaranlagen auf das Dach zu machen, ganz brutal abgewürgt worden ist. Ich möchte noch einmal an die Ausbauzahlen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 erinnern. Da haben wir bundesweit über 7 GW Zubau gesprochen. Das heißt, wir haben in den letzten zehn Jahren – knapp kalkuliert – etwa 70 GW Solarenergie liegen gelassen. Dies nicht deshalb, weil die Bürgerinnen und Bürger das nicht auf ihren Dächern gewollt hätten, sondern weil das die CDUgeführte Bundesregierung ganz aktiv verhindert hat. Das ist das eigentliche Problem, weshalb wir die größtmögliche Stückzahl auf unseren Dächern überhaupt nicht in Angriff genommen haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es aus grüner Sicht und aus Sicht dieser Koalition nicht angesagt, neue Finanzierungsmodelle zu entwickeln, sondern die Einspeisevergütung – da schaue ich natürlich auf die neue Bundesregierung in Berlin – ist wieder so hoch anzusetzen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist, sich mit der Solarenergie in Verbindung mit einer Speicherlösung über eine Laufzeit von 20 Jahren zu beschäftigen. Wir haben das auf Landesebene klug ergänzt, weil wir das auf Landesebene natürlich nicht allein lösen können – der große Wurf muss eindeutig aus Berlin kommen –, aber wir haben es sinnvoll ergänzt. Die Bausteine sind von meinen Kollegen schon dargestellt worden. Zu allererst, weil es in einer engen Verbindung mit den Dachlandschaften steht, ist natürlich das Solarkataster zu nennen. Es ist in dem gut einen Jahr seit der Einführung intensiv nachgefragt worden. Das hat die letzte Ausschusssitzung gezeigt, in der die Zahlen präsentiert worden sind. Wir haben das – auch das wurde von den Kollegen schon anerkannt – schon seit vielen, vielen Jahren um eine kostenfreie, intensive Beratung über die Klima- und Energieagentur in Verbindung mit der Verbraucherschutzzentrale ergänzt. Ich glaube, auch da haben wir unsere Aufgaben gemacht. Wir haben das Solargesetz auf den Weg gebracht und insbesondere den Industrie- und gewerblichen Teil sogar in die Solarpflicht genommen. Ich denke, auch hier sind wir sehr gut unterwegs. Last but not least, was darf beim Solarausbau nicht fehlen? – Die PV-Freiflächen. Auch die werden wir brauchen. Dort haben wir die Freiflächenverordnung weiterentwickelt, weil wir hier im Vergleich zu den Dachlandschaften sehr kostengünstig mit wenig Aufwand einen sehr, sehr großen Megawattzubau realisieren können. Daher sehen Sie, dass wir im Land Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben machen. Wir sind aber darauf angewiesen, dass wir wieder eine einfache finanzielle Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger bekommen. Es scheitert nicht am Willen der Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, das hat der CDU-Kollege schon zu Recht angetextet. Der Wille ist doch vorhanden, sich Solaranlagen aufs Dach zu machen. Das Bewusstsein ist vorhanden. Es braucht nur eine Planungssicherheit. Dieses Instrument ist im EEG vorhanden. Wir brauchen die Novelle. Wir brauchen dort auch wieder eine Anpassung. Ich möchte aber noch einmal auf ein sehr viel tiefgreifenderes Problem hinweisen. Wir haben vor zehn Jahren durch die hohe Degression bei der Einspeisevergütung die Solarindustrie, die sich in Deutschland aufgebaut hatte, einfach hinweggefegt. Seit vielen, vielen Jahren sind wir nun darauf angewiesen, da alles zuzukaufen. Wir sind in Abhängigkeiten geraten. Gerade in Corona-Zeiten hat sich das noch einmal verschärft. Deshalb werden wir in den nächsten Jahren eher die Erfahrung machen, dass wir nicht genügend Handwerker, nicht genügend Betriebe, nicht genügend Fachkräfte haben und wir im eigenen Land nicht gut aufgestellt sind, um den Ausbau, der jetzt ansteht, überhaupt zu wuppen. Das ist doch das eigentliche Problem, das mir Sorge macht, das uns Sorge macht; denn jetzt ist die Situation schon so, dass diejenigen, die eine Solaranlage ordern, die den Batteriespeicher ordern, vom Handwerk auch in meiner Region gesagt bekommen: (Glocke des Präsidenten) Gut, stellen Sie sich einmal hinten an. Da werden Sie ein Dreivierteljahr, ein Jahr und länger warten müssen, bis Sie das auf dem Dach haben. – Dem Problem müssen wir uns widmen. Das ist die Ansage, die wir von Berlin brauchen. Wir brauchen wieder eine Planungssicherheit. Wir brauchen wieder den Aufbau einer Solarindustrie. Nur dann werden wir in den nächsten Jahren deutlich über den 500 MW liegen, die wir uns vorgenommen haben. Das sind die Hausaufgaben, die wir zu machen haben. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist von der AfD-Fraktion der Abgeordnete Ralf Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Freien Wähler, so schreiben sie, sind also für ein Anreizprogramm, um den Klimaschutz zu beschleunigen. Dazu darf ich zunächst einmal feststellen, wir hatten im Landtag bereits vier Parteien, die für ein Anreizprogramm zum Klimaschutz waren, bevor die Freien Wähler eingezogen sind, nämlich SPD, Grüne, FDP und CDU. Ich frage mich ernsthaft, ob es tatsächlich noch einer fünften Partei mit dem gleichen Programm bedurft hätte. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Oh Gott!) Wir haben dagegen nach wie vor nur eine Partei, die das Problem des Klimaschutzes realistisch analysiert und frei von Hysterie und Wahn sieht, (Abg. Philipp Fernis, FDP: Ich muss das hören!) und das ist die Alternative für Deutschland. (Vereinzelt Gesang von „Ui-jui-jui-au-au-au“ im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, dies ist nun bereits der zweite Klimaschutzantrag der Freien Wähler, in dem sie versuchen, gleich über doppelte Bande zu spielen. Es soll nämlich über die Landesregierung und über den Bundesrat hier im Landtag ein Bundesgesetz eingebracht werden. Offensichtlich haben es die Freien Wähler noch immer nicht verwunden, dass sie bei der Bundestagswahl krachend gescheitert sind. Herr Streit, Sie sollten aber endlich akzeptieren, dass der Wähler sein Urteil über Ihre bundespolitischen Vorstellungen bereits gefällt hat. Er wollte davon nichts wissen. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen raten: Versuchen Sie bitte nicht weiter, Ihre bundespolitischen Vorstellungen hier und heute über die Hintertür einzubringen. In der Sache selbst schlagen Sie eine Steuersubvention für Photovoltaikanlagen vor. Nichts anderes ist es, wenn man die Abschreibungszeit für Photovoltaik willkürlich von 20 Jahre auf 5 Jahre reduziert, obwohl man davon ausgehen kann, dass eine Anlage normalerweise mindestens 20 Jahre funktioniert und Strom produziert. Ich halte eine solche Steuersubvention für unnötig, und zwar aus folgenden Gründen. Wir zahlen für Photovoltaik bereits jedes Jahr 9 Milliarden Euro allein über das EEG. Das sind die sogenannten Differenzkosten, also der Unterschied zwischen gesetzlich garantierter Einspeisevergütung und Marktpreis. Für den Bürger macht es keinen Unterschied, ob er diese Kosten über den Strompreis oder, wie jetzt geplant, die CO -Abgabe zahlt. Photovoltaikanlagen machen energiewirtschaftlich nur dann Sinn, wenn der erzeugte Strom nicht das Netz belastet und vor Ort selbst verbraucht wird. Um das zu erreichen, sollte die private Anlage immer mit einem Stromspeicher gekoppelt werden; auch das habe ich hier schon mehrfach erläutert. Genau bei dieser sinnvollen Anwendung der Photovoltaik hat man aber keine Einnahmen. Der Nutzen ergibt sich allein aus den gesparten Stromkosten. Liebe Kollegen, ohne Einnahmen braucht man aber nichts zu versteuern. Bei der einzig sinnvollen Anwendung der Photovoltaik läuft der Antrag der Freien Wähler also ins Leere. Gerade bei diesen Strompreisen ist die private Photovoltaikanlage mitsamt Speicher auch ohne Subvention rentabel, vorausgesetzt man hat eine geeignete Dachfläche. Eine Steuersubvention schafft nur Mitnahmeeffekte. Der Vorschlag der Freien Wähler führt also nur zu einer Umverteilung von unten nach oben. Werte Kollegen, es verwundert Sie also nicht, dass wir den Antrag der Freien Wähler ablehnen werden. (Abg. Martin Haller und Jaqueline Rauschkolb, SPD: Das ist uns egal!) Sollte der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden, würden mich dort vor allem die Höhe der Kosten bzw. der Einnahmeausfälle für das Land interessieren, die der Vorschlag der Freien Wähler verursachen würde. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe der Abg. Benedikt Oster und Giorgina Kazungu-Haß, SPD –
Ralf Schönborn AfD
Ja, Herr Oster, die Wahrheit tut weh! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Marco Weber. (Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Es ist der letzte Tagesordnungspunkt, aber wir wollen uns die wenigen Minuten lang noch konzentrieren. Jetzt konzentrieren wir uns auf den Vortrag des Abgeordneten Weber. (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit im Hause – Zurufe aus dem Hause: Oh! Vortrag!) Sie haben 5 Minuten, Herr Kollege.
Marco Weber FDP
Wir werden hoffentlich vor 18 Uhr fertig. Das sind noch 11 Minuten. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, vielen Dank für die Einleitung. Wenn ich mir den Antrag anschaue, muss ich erst einmal ein großes Lob aussprechen. Der ganze Einleitungstext ist eine Gratulation an die Ampelkoalition, die einen Koalitionsvertrag entworfen hat, der Ihren Ansprüchen gerecht wird. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage für die Koalition vielen Dank für diese Lobeshymne in der Einleitung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da die Vorredner neben dem eigentlichen Antrag auch ein paar Dinge zur Freiflächen-Photovoltaik bzw. überhaupt zu Solaranlagen gesprochen haben, möchte ich zwei Dinge erwähnen. Wir haben auch Zielkonflikte, lieber Kollege von der CDU. Wir haben Zielkonflikte, gerade wenn wir über Freiflächen-Photovoltaik reden. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Sie haben richtigerweise erwähnt, dass die Koalition den EEG-Bereich weiter ausgebaut hat, was die Freiflächen-Photovoltaik anbelangt, aber darüber hinaus auch Ziele gesetzt hat. Unsere Zielsetzung ist es, in Rheinland-Pfalz jährlich einen Zubau von 500 MW zu haben. Wenn wir über Zielkonflikte reden, dann reden wir bei der Freiflächen-Photovoltaik über Zielkonflikte mit der Landwirtschaft. Es ist unbestritten, dass wir dort Zielkonflikte haben. Wir haben in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz nach wie vor den Fokus auf Ernährungsproduktion, auf Tierhaltung. Damit haben wir aber auch eine Konkurrenz zur Freiflächen-Photovoltaik. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Wir müssen uns dieser Herausforderung derart stellen, dass wir der Landwirtschaft weiter Raum zum Atmen und Wirtschaften lassen. (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir dürfen auch nicht über Zielabweichungsverfahren gerade im Bereich der Landwirtschaft dort Freiflächen-Photovoltaik ermöglichen, (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) wo im Raumordnungsplan die Priorisierung der landwirtschaftlichen Flächen vorgenommen worden ist. Ob es in der Region Trier ist, ob es in der Region Koblenz ist, aber auch in Rheinhessen und in der Pfalz: Die Landwirtschaft und der Weinbau haben nach wie vor dort in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert, wo rheinland-pfälzische Betriebe wirtschaften und Lebensmittel produzieren. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir haben dennoch die Möglichkeit, über neue Wege wie zum Beispiel die Agro-Photovoltaik gerade in spezialisierten Anbauten in der Landwirtschaft und im Weinbau unsere Ausbauziele in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Wir haben aber auch die Möglichkeit – Herr Streit kommt aus der Eifel, es gibt aber auch Bereiche im Westerwald – in den benachteiligten Gebieten. Der Koalitionsvertrag hat sich gerade dahin gehend konkretisiert, dass wir in diesen benachteiligten Gebieten auf ertragsarmen Standorten die FreiflächenPhotovoltaik gerne sehen. Wenn wir aber trotzdem in diesen benachteiligten Gebieten Orte haben, in denen auch noch Haupterwerbsbetriebe am Wirtschaften sind, entstehen diese Zielkonflikte. Wir müssen uns dann entscheiden, ob wir diese Zielkonflikte lösen oder ihnen aus dem Weg gehen und Brennpunkte entstehen lassen wollen. Brennpunkte heißt, wie lassen die betroffenen Landwirte oder die Kommunen, die die Ausbauziele der Landesregierung weiterverfolgen wollen, allein. Dieser Diskussion müssen wir uns hier und heute stellen. Ich sage Ihnen, die Priorisierung liegt nach wie vor auf der Lebensmittelproduktion, und dort, wo Photovoltaik möglich ist, auf dem Dach oder in der Fläche, soll sie auch umgesetzt werden. (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Freien Wähler zielt auf rückwirkende steuerliche Vergünstigungen. Ich persönlich habe mit „rückwirkend“ immer ein Problem, gerade wenn ich finanzamtstechnisch denke. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wenn wir Ihren Antrag aber genau sehen, sage ich Ihnen, meiner Meinung nach haben wir gerade bei den selbstständigen Unternehmern auch heute schon die Möglichkeit, solche Dinge finanztechnisch priorisiert zu behandeln bzw. Rückstellungsmöglichkeiten in Form des IAB und andere Mittel umzusetzen. Die Frage ist, was wir bei dem normalen Arbeitnehmer auf dem Einfamilienhaus machen. Unsere Denke innerhalb der FDP ist, dass wir gerade bei den privaten Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus entbürokratisieren. Schauen wir allein, welcher Wust an Bürokratie bei der Installation einer kleinen Photovoltaikanlage entsteht. Ich sage nur Marktstammdatenregister, ich sage nur die neue Redispatch-2.0-Variante. Allein diese zwei Dinge sind ein bürokratischer Aufwand, genauso wie Anlagen über 10 KW als Kleingewerbebetrieb zu deklarieren. Ich sage Ihnen, wir müssen schauen, dass wir dort Bürokratie abbauen und es dem Eigenheimbesitzer so einfach wie möglich machen, (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) seine Photovoltaikanlage schnell auf sein Haus zu bauen, (Glocke des Präsidenten) ohne dass die Installationsfirma noch drei Leute beschäftigen muss, um diese ganze Bürokratie zu bewältigen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Benedikt Oster SPD
Das war ein guter Vortrag, Marco!)
Matthias Lammert
Die nächste Wortmeldung habe ich vom Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER. Herr Dr. Streit, Sie hätten noch 1 Minute 30 Sekunden. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Zeit läuft! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause –
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Die Diskussion hat es gezeigt, wir haben große Einmütigkeit bzw. – so muss ich es sagen, Herr Schönborn – Zweimütigkeit. Wenn ich aber weiß, dass Sie von der AfD anderer Meinung sind, dann weiß ich, dass ich auf der richtigen Seite stehe. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich darf mich ausdrücklich bei dem Kollegen Patric Müller und den Kollegen Reuber, Hartenfels und Marco Weber für die Beiträge bedanken. Jeder für sich hat aufgezeigt, wie wichtig das Thema ist und dass wir in dieselbe Richtung marschieren. Ich mag es, wenn man große Möglichkeiten hat. Bisher schaut man bei der Frage der Abschreibungen immer nur nach vorne. Noch einmal nach hinten den Sack aufzumachen, wäre für mich eine riesige Chance für die Menschen, die nicht wissen, wie ihre Zukunft planbar ist. Ich hätte den Wunsch, dass wir das Ganze an den Fachausschuss überweisen und dort mit Experten weiter diskutieren. Daher stelle ich den Antrag auf Ausschussüberweisung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Klimaschutz!)
Matthias Lammert
Ich frage gleich noch einmal nach, wir werden bei der Ausschussüberweisung kurz darüber diskutieren. Für die Landesregierung spricht jetzt Staatsministerin Doris Ahnen.
Doris Ahnen SPD
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das für die Landesregierung relativ kurz machen. Ich glaube, für jedwedes Bestreben, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, finden Sie bei der Landesregierung eine extreme Offenheit. Deswegen hat das Land bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon ausführlich dargestellt worden sind, vom Solarkataster bis zu den entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten. (Unruhe bei der CDU) Darauf möchte ich jetzt nicht mehr im Detail eingehen, zumal Herr Baldauf total abgelenkt ist. Herr Streit, der Antrag der Freien Wähler soll zusätzliche Anreize setzen. Er beschränkt sich auf den steuerlichen Bereich. Dazu will ich doch noch zwei Anmerkungen machen, weil es nicht stimmt, was Sie sagen, dass es keine Möglichkeiten des Verlustrücktrags gibt. Erstens: Ich will anfangen, wo der Kollege Müller aufgehört hat. Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es eigentlich? Es gibt die sogenannte degressive AfA in Höhe von 12,5 % des Buchwerts in den Jahren 2020 oder 2021 für dann angeschaffte Anlagen. Es gibt die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten, die beliebig über die ersten fünf Jahre verteilt werden darf, oder den Investitionsabzugsbetrag, der bereits im Jahr vor der Investition in Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als fiktive Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Mit einem derzeit vorbereiteten und auf Bundesebene in Beratung befindlichen Vierten Corona-Steuerhilfegesetz beabsichtigt die Bundesregierung, die oben genannte degressive Abschreibung auch auf in diesem Jahr 2022 angeschaffte Anlagen auszuweiten. Das sind erst einmal die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Dazu kommt noch die Ankündigung einer Investitionsprämie für Klimaschutz in Form einer steuerlichen Superabschreibung, die man auch im Bundeskoalitionsvertrag findet. Aus meiner Sicht mangelt es an existierenden und angekündigten Abschreibungsmöglichkeiten nicht. Ich komme zum zweiten Bereich, zum geltenden Verlustrücktrag. Es gibt jetzt schon einen bunten Strauß bereits geltender oder längst angekündigter Sonder- und Superabschreibungen, die bereits gültig sind und die zunächst im Jahr der Investition mit den Einkünften der oder des Steuerpflichtigen verrechnet werden können. Nur dann – über diesen Fall reden wir gerade –, wenn die absetzbaren Investitionen höher sind als die besteuerbaren Einkünfte und deshalb nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden können, wird hier überhaupt ein weiterer Abzugsmechanismus benötigt. Dann ist es aber jetzt schon so, dass ein Abschreibungsüberhang im Wege eines sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags mit den Einkünften des Vorjahres verrechnet werden darf. Auch ein Abschreibungsüberhang wird also insofern unmittelbar steuerwirksam, und mit eben jenem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung – das ist bereits in der Beratung – diesen steuerlichen Verlustrücktrag auf das zweite Jahr vor der Investition ausweiten. Wenn man das alles zusammennimmt, glaube ich, gibt es in diesem Bereich wirklich ausreichende Möglichkeiten, die es aus meiner Sicht nicht erforderlich machen, jetzt auch noch eine fünfjährige Rückwirkung vorzusehen. Ich glaube, die allermeisten Fälle sind mit diesen bestehenden und angekündigten Instrumentarien gut abdeckbar. Deswegen ist das auch überhaupt keine Geringschätzung des Engagements zum Ausbau der erneuerbaren Energien, ganz im Gegenteil. Sie wollen es an den Fachausschuss für Klima, Energie und Mobilität überweisen, wenn ich es gerade richtig verstanden habe, und dann kann man gegebenenfalls auch noch einmal über viele Möglichkeiten diskutieren. Ich sage aber auch, im steuerlichen Bereich, der in dem Antrag konkret angesprochen ist, gibt es eine Reihe von bestehenden Möglichkeiten, und ich sehe daher wirklich keinen weiteren Ergänzungsbedarf. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Dr. Streit von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Sie haben 2 Minuten Redezeit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Ganz kurz: Frau Ahnen, wir sind eigentlich nicht weit auseinander. Früher gab es einmal eine 2-Jahres-Abschreibung, jetzt haben wir ein Jahr, und jetzt soll die 2-Jahres-Abschreibung wieder kommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dort, wo der Staat steuern möchte, die Taxonomie einen viel größeren Raum in Zukunft einnehmen wird, als wir das bisher kannten. Wenn Sie gerade von der Superabschreibung sprechen, bin ich bei Ihnen. Das unterschreibe ich und unterstütze es auch gerne, aber noch einmal, für all diejenigen, die ihre Zahlen in der Vergangenheit im Griff hatten, ist es das allerbeste, die Abschreibungen fünf Jahre in die Vergangenheit zu bewerkstelligen; denn dann kenne ich alles bis auf Heller und Pfennig bzw. Euro und Cent. Also noch einmal der Überweisungsantrag an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität.
Matthias Lammert
Frau Ministerin, wird Erwiderung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wurde ein Antrag auf Überweisung gestellt an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt worden. Wir stimmen nun über den Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/2329 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER abgelehnt worden. Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt, und ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am 30. März 2022, das sind die Haushaltsberatungen, ein. Ich wünsche Ihnen alles Gute, achten Sie auf die Abstandsgebote und bleiben Sie gesund. Bis zum nächsten Mal, danke schön. Ende der Sitzung: 18.04 Uhr
