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Iris Nieland

AfD 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Auf den Bürgern in Rheinland-Pfalz lastet eine im Ländervergleich sehr hohe überdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung vor allem auch aus nicht zurückgeführten kommunalen Liquiditätskrediten. Hinzu kommt, dass es in den letzten vor Corona wirtschaftlich außerordentlich starken Jahren unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden leider nur in vergleichsweise geringem Umfang gelungen ist, ihre Verschuldung zu reduzieren. Da die kommunalen Haushalte eben in der Mehrzahl keineswegs krisenfest waren, beeinträchtigen nun die wirtschaftlichen Folgen der CoronaMaßnahmen die Bemühungen um nachhaltig solide Kommunalfinanzen umso mehr. Nachhaltig solide Kommunalfinanzen, sehr geehrte Damen und Herren, sind jedoch notwendig, um nicht den nachfolgenden Generationen hohe Verschuldung und erhebliche Defizite zu hinterlassen. Sehr geehrte Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Landesverfassung soll nun ein Weg bereitet werden, der den Kommunen einen Teil der aufgelaufenen Lasten aus Liquiditätskrediten abnimmt. Dieses Ziel bewerten wir ausgesprochen positiv. Die AfD-Fraktion hat dies stets betont und in entsprechenden Änderungsanträgen zu den Landeshaushaltsentwürfen immer wieder gefordert. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie hätten sie auch einbringen können! Das wäre ein weiterer Schritt gewesen!) Es ist längst überfällig, dass den Kommunen geholfen wird. Wir, die Alternative, verweisen hingegen auf die Notwendigkeit einer strukturellen Veränderung und Besserstellung und damit auf eine nachhaltige Lösung. Die Frage, die sich uns hier in unserer Funktion als einzig verbliebener Opposition stellt, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) ist allerdings die: Ist Ihr Vorhaben zielführend und vor allem ist es verfassungsgemäß? Aus unserer Sicht stellt sich Ihr Vorhaben als Versuch der Aushöhlung der Schuldenbremse durch Sonderregeln dar. Um dies noch einmal zu unterlegen, möchte ich den Bund der Steuerzahler mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren: „Aus Sicht des BdSt ist das ein verfassungsrechtlich höchst zweifelhaftes Projekt.“ (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Weiter sagt der Bund der Steuerzahler: „Die Ausnahmen von der Schuldenbremse sind im Grundgesetz definiert – die Übernahme kommunaler Schulden gehört nicht dazu. Wenn ein Landtag beliebig neue Ausnahmen erfinden könnte, wäre die Schuldenbremse letztlich ausgehebelt.“ (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Auch der Landesrechnungshof äußert sich im aktuellen Bericht diese Woche mit Bedenken im Hinblick auf Artikel 109 Grundgesetz wie gewohnt zurückhaltend. Vielen Dank dafür. Aufgrund der dargelegten Bedenken wird unsere Fraktion, die Alternative, daher den Wissenschaftlichen Dienst zu einer profunden Bewertung anrufen. Sehr geehrte Damen und Herren, warum gehen Sie und die Landesregierung nicht den rechtssicheren Weg über Zuschüsse an Kommunen und eine höhere Beteiligung an der Verbundmasse? Damit gibt man den Kommunen unmittelbare Planungs- und Rechtssicherheit und vermeidet künftige Hängepartien mit ungewissem Ausgang. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Wir, die Alternative als Rechtsstaatspartei, fordern Sie auf: Entlasten Sie unsere Kommunen solide, rechtssicher und generationengerecht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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