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Steven Wink

FDP 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz verfügt über eine qualitativ sehr gute, hochwertige ärztliche Versorgung. Das gilt für den ambulanten wie auch für den stationären Sektor. Dennoch zeigt sich, dass es schwieriger wird, frei werdende Arztsitze zeitnah wiederzubesetzen. Dies betrifft vor allem die ländliche Region des Landes. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Einige Ursachen sind die zunehmend vielfältigen und attraktiven Berufsfelder in der gesamten Gesundheitswirtschaft, die sich jungen Ärztinnen und Ärzten eröffnen. Somit konkurriert die ambulante Versorgung mit alternativen beruflichen Möglichkeiten. Es wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, um frühzeitig möglichen regionalen Versorgungsengpässen in der Zukunft entgegenzuwirken. Ein Ansatz ist die Vereinbarung des „Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ zwischen dem Ministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer und dem Hausärzteverband. Der Masterplan umfasst unter anderem Image- und Informationskampagnen, die Verbesserung der Lebensbedingungen und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung sowie die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen ins Leben gerufen, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen. Doch darauf werden wir später noch genauer zu sprechen kommen. Es stimmt aber, dass es vor allem im ländlichen Raum schwieriger ist, Nachfolgerinnen und Nachfolger für eine Praxisübernahme zu finden. Viele junge Menschen ziehen in den urbanen Raum und vom ländlichen Raum weg. Ob eine junge Ärztin oder ein junger Arzt eine eigene Niederlassung oder eine Praxisübernahme in Erwägung zieht, hängt von vielen Lebenssituationen ab. Im ambulanten Sektor besteht eine zunehmende Tendenz, einer ärztlichen Tätigkeit im Anstellungsverhältnis nachzugehen. Junge Ärztinnen und Ärzte bevorzugen kooperative Formen der Berufsausübung gegenüber der Tätigkeit in der Einzelpraxis. Sie wünschen sich mehr Flexibilität, mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Politik müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, um auch auf diesen gesellschaftlichen Trend passende Antworten zu geben und Angebote zu machen. In der zweiten Großen Anfrage geht es darum zu erfahren, welche Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in unserem Land bestehen. Bereits seit vielen Jahren verfolgt die Landesregierung im Rahmen der Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung – hier darf ich noch einmal den Masterplan erwähnen – den Kurs, dass ein breites Bündel verschiedener Maßnahmen und Akteure, die ineinandergreifen, ein wichtiger Schritt ist, um dem Mangel entgegenzutreten. Mit den expliziten Förderprogrammen „Hausärztliche Versorgung“ konnten seit dem Jahr 2011 202 Maßnahmen gefördert werden, um die ambulante Versorgung zu sichern. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um Gründungen oder Übernahmen oder um die Errichtung von Zweitpraxen in Verbandsgemeinden, in denen eine hohe Altersstruktur der Ärzteschaft auf künftigen Nachbesetzungsbedarf hinweist. Delegationsmodelle und telemedizinische Anwendungen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung und zur Steigerung der Qualität; denn diese tragen zur Entlastung – das haben wir schon mehrmals gehört – der Ärztinnen und Ärzte bei. Ebenfalls kann durch die Entlastung das Berufsfeld aufgewertet sowie attraktiver und moderner gestaltet werden. In diesem Zusammenhang spielt vor allem das Pilotprojekt „Telemedizinassistenz“ – ein Herzensthema der FDP-Fraktion – eine entscheidende Rolle. An diesem nehmen in vier Modellregionen 24 Praxen teil. Es wird erprobt, wie in ländlichen Regionen im Rahmen des Projekts die Digitalisierung genutzt werden kann, um Delegation zu stärken, Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten, Assistenzkräfte aufzuwerten und weitere zusätzliche Angebote an Patientinnen und Patienten zu machen, aber auch gerade die sektorenübergreifende Versorgung, wie zum Beispiel zwischen Hausarzt und Seniorenheim, zu stärken. Darüber hinaus hat die Landesregierung Maßnahmen eingeführt, um direkt junge Menschen über das Medizinstudium für die Arbeit als niedergelassener Arzt im Land zu begeistern. Die Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode die Zahl der Studienanfängerplätze in der Humanmedizin um 15 % gesteigert. Die Universitätsmedizin in Mainz zählt dadurch mit 450 Studienanfängerinnen und Studienanfängern pro Jahr zu den größten Ausbildungstandorten für Medizin in ganz Deutschland. Durch die Erhöhung der Studienplätze wird somit nach und nach die Zahl der Absolventinnen und Absolventen und somit die Zahl der Ärztinnen und Ärzte erhöht. Daneben besteht die Möglichkeit für die Studierenden, das zehnte Semester und das Praktische Jahr am Medizincampus in Trier zu absolvieren. Dadurch kann die Region Trier als attraktiver Lebens- und Arbeitsort kennengelernt werden. Bisher wird der Medizincampus Trier von den Studierenden wegen der sehr guten Betreuung und Infrastruktur sehr positiv bewertet. Wir haben dazu auch neue Ansätze im Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die Struktur der Lehrkrankenhäuser, um diverse Klebeeffekte in Regionen nutzen zu können. Über das Förderprogramm „PJ-Tertial Allgemeinmedizin“ konnten zudem im Jahr 2015 insgesamt 144 Studierende gefördert werden. So sollen Studierende unterstützt werden, die sich für eine Tätigkeit in der Allgemeinmedizin interessieren. Diese Zuschüsse erleichtern es vor allen denjenigen, die sich für eine Tätigkeit auf dem Land interessieren und vor Ort Erfahrungen sammeln wollen, jedoch in Ballungszentren wohnen, zusätzliche Wohn- und Mobilitätskosten zu kompensieren. Ein letzter wichtiger Baustein liegt in der Landarztoffensive. Unser Land hat bundesweit als zweites Land diese Offensive eingeführt. Sie wirkt als mittelbis langfristige Maßnahme, das ist richtig, aber wirkt dem Landarztmangel entgegen. Hierbei handelt es sich um eine Studienvorabquote. Diese stellt sicher, dass über die Quote ausgewählte Studierende bereits während ihrer Weiterbildung als approbierte Ärztinnen und Ärzte zur medizinischen Versorgung des Landes in Rheinland-Pfalz beitragen. Bisher konnten alle 41 im Zuge der Landarztquote zu vergebenden Studienplätze besetzt werden. Die ersten Bewerberinnen und Bewerber werden hierbei ab dem Jahr 2026 approbiert sein und ihre Weiterbildung aufnehmen und diese im Jahr 2031 abgeschlossen haben und tätig werden. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich mindestens 28 neue Hausärztinnen und Hausärzte hinzustoßen. Wie Sie also sehen, existieren zahlreiche wirkungsvolle und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten Versorgung in unserem Land. Hinzu betrachten wir auch Praxismodelle der Zukunft, wie überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, also gemeinsame Leistungserbringung mit unterschiedlichen Vertragssitzen, die Gemeinschaftspraxis an sich, die Weiterbildungs- und Einstiegsförderung oder auch Medizinische Versorgungszentren und viele andere, die in Zukunft noch entstehen und sich bestimmt auch noch weiter entwickeln werden. Es muss aber dennoch die Aufgabe der Landesregierung bleiben – das hat sich die Ampelkoalition auf die Fahne geschrieben –, aktuelle Maßnahmen immerzu an Gegebenheiten anzupassen und neue Maßnahmen zu entwickeln. Zum Ende darf ich sagen, auch andere Partner stehen in der Pflicht, wie zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung. Ich darf hier – das habe ich schon öfters gesagt – als Beispiel in Bezug auf die Bedarfsermittlung die Bezirke, die Bezirksgröße, aber auch bundespolitische Themen nennen, die angegangen werden müssen; denn nur gemeinsam mit all diesen Partnern können wir die Zukunft und die Herausforderungen der Zukunft meistern. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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