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Dr. Herbert Drumm

FREIE WÄHLER 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon seit Mitte 2020, also schon lange vor meiner Landtagszeit, befasse ich mich als Laienchorsänger und Mitglied in verschiedenen Gremien des Chorverbands Rheinland-Pfalz mit Fördermöglichkeiten für Vereine zur Abmilderung der Pandemiefolgen und habe mehrfach auf Schwachstellen der Richtlinien hingewiesen, auch die Frau Ministerpräsidentin. Unsere Landtagsfraktion hat diese Bestrebungen aufgegriffen. Daher freut es mich sehr, dass die Grünen offensichtlich unseren Antrag zum Anlass genommen haben, das Thema in einer Aktuellen Debatte aufzugreifen. Besonders freut es mich, dass ich dadurch die Argumente unseres Antrags nicht erst am Ende der heutigen Plenarsitzung, sondern zu Beginn vorstellen kann. Das ist ein schöner Vorgriff auf neue Möglichkeiten in der neuen Geschäftsordnung. Unser späterer Antrag zielt auf Vereine, die aber auch für selbstständige Kulturschaffende oft die Grundlage ihres Einkommens sind. Lassen Sie mich kurz auf zwei Programme eingehen. Herr Professor Hardeck hat im letzten Kulturausschuss das Programm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ dargestellt. Es ist ein gutes, zukunftsorientiertes Programm. (Vereinzelt Beifall im Hause) Für besonders wichtig halte ich dabei, dass die Vereine in der digitalen Ausstattung unterstützt werden sollen, und für ganz besonders wichtig, dass auch die Schulungen vorgesehen sind; denn oft sitzen in Vorständen von Vereinen alte Männer, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) die mit digitaler Ausstattung noch nicht viel anfangen können. Die Schulung ist unbedingt wichtig. Wir halten es für sinnvoll, dass dabei auch die Dachverbände eingespannt werden. Mit 500.000 Euro ist das Programm bisher allerdings nicht genügend ausgestattet. (Beifall der FREIEN WÄHLER) An der Stelle muss Nachbesserung folgen. Zum zweiten nenne ich den „Schutzschild für Vereine in Not“, der die finanziellen Probleme aller Vereine lindern soll. Es ist zu begrüßen, dass dieses Hilfsprogramm bis Ende des Jahres 2022 verlängert wurde; doch welcher Vereinsvorstand weiß davon? Auf offiziellem Weg, zum Beispiel über die Internetseite der ADD, kommen Sie nämlich auf eine alte Richtlinie. Nur durch großen Zufall, wenn Sie nämlich zufällig über die Homepage der Stadt Bingen gehen, erreichen Sie die hoffentlich gültige Richtlinie, in der als Endtermin der 30. Juni 2022 steht. Der 30. Juni als Enddatum scheint auf den ersten Blick nicht schlecht gewählt. Ein Normalzustand im Vereinsleben wird bis dahin aber bestimmt nicht zu erreichen sein. Nochmals nenne ich das Beispiel der Laienchöre. Diese müssen auch nach dem Neustart längere Zeit proben und ihre Chorleiter bezahlen, bevor sie wieder erste Auftritte durchführen können, um Einnahmen zu generieren. Wie soll das überhaupt funktionieren, wenn die Choristen nur mit Mundschutz singen dürfen? Ich zitiere eine Mitteilung aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit vom 2. Februar 2022: (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Da es aber auch mit Maske möglich ist zu singen, greifen die vorher genannten Ausnahmen nicht. Es gilt während ihrer gesamten Proben die Maskenpflicht. – Als aktiver Sänger verzichte ich vorsichtshalber darauf, diese Anordnung zu kommentieren. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der FREIEN WÄHLER zwingend notwendig, die Vereine in die Lage zu versetzen, zumindest das Jahr 2022 vollständig überbrücken zu können. Wir fordern deshalb nachher, das Programm bis Ende des Jahres zu verlängern. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ich nenne einen weiteren Punkt, der auch schon angesprochen worden ist. Dass die Landesregierung für dieses Programm 10 Millionen Euro bereitgestellt hat, wirkt auf den ersten Blick großzügig. Bis zum 20. November des letzten Jahres wurden allerdings weniger als 1,2 Millionen Euro der Mittel ausgezahlt. Warum gibt es diese Diskrepanz? Uns ist bewusst, dass die Hilfe des Schutzschilds daran gebunden ist, subsidiär angelegt zu sein. Das bedeutet, dass die liquiden Mittel des Hilfe beantragenden Vereins zuerst aufgebraucht werden müssen. Ein verantwortlich handelnder Vereinsvorstand wird dies aber nur im äußersten Notfall zulassen, weil seine Handlungsfreiheit sonst für die darauf folgende Zeit nicht mehr gegeben ist. Wir fordern daher nachher einen Freibetrag für die Berücksichtigung von Rücklagen. Ich bin sicher, dass die 10 Millionen Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Vielleicht kann man sie auf ein anderes Förderprogramm umschichten. Letzter Punkt: Was ist mit dem Kulturfördergesetz? Oft angesprochen, aber man scheint sich davor zu drücken. Das Kulturfördergesetz wird einer der wichtigsten Punkte für diese Vereine, für die Kultur sein. Es muss unbedingt in dieser Legislaturperiode ernsthaft aufgegriffen werden. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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