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Patric Müller

SPD 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange einmal anders an, Herr Streit. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD und bei der FDP) So ein bisschen leicht theatralisch: Der Tag endet mit einem energiepolitischen Thema und er begann mit einem energiepolitischen Thema, aber ich unterstelle einmal, dass wir diesen Punkt nicht so hitzig führen müssen, wie es teils heute Morgen stattgefunden hat, weil – das muss man einmal wissen – je hitziger hier unten die Debatten geführt werden, dann tritt auch ein energetischer Prozess in Kraft, die Hitze steigt nach oben, und deshalb einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die so wacker sind und den größten Teil des zweitägigen Plenums so wie ich auf der Empore verbringen müssen. (Beifall im Hause) Nun zum Thema: Herr Streit, erst einmal ein herzliches Dankeschön in Ihre Richtung, dass Sie in Ihrem Antrag die ausführlichen Klimaziele so toll beschrieben haben; denn wir wissen alle, damit wir diese Ziele in Deutschland und in Rheinland-Pfalz auch erreichen können, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien einer der zentralen Bausteine, gerade im PV-Bereich. Dass Sie mit Ihrem Antrag auf mehr Klimaschutz auch die Zeichen der Zeit so ein bisschen erkannt haben und verdeutlicht haben, freut uns. Da sind wir überhaupt nicht auseinander. Aus unserer Sicht sind auch die Investitionen und der Betrieb einer PV-Anlage in hohem Maße berechenbar, nämlich erstens sind die Volllaststunden, die beim Betrieb einer PV-Anlage im Land anzulegen sind, unabhängig vom Tageswetter über die Jahre des Betriebs sehr stabil planbar. Damit ist klar, wie viel Energie in einer Anlage am spezifischen Ort erzeugt werden kann. Zweitens garantiert das EEG die Abnahme des erzeugten Stroms und bietet je nach Anlagengröße unterschiedliche, aber gesicherte Wege in eine Vergütung über 20 Jahre. Diese Vergütung bietet als Preisgarantie ein Maß an Planungssicherheit über die gesamte Betriebszeit. Die zuletzt stark gestiegenen Marktwerte an den Börsen machen die Investitionen derzeit sogar noch etwas attraktiver. Wir wissen auch um die Schritte, die die Landesregierung unternommen hat, um den Ausbau der Solarenergie voranzubringen. Es wurde im letzten Jahr das Solarkataster eingeführt, und dieses Solarkataster wird sehr gut angenommen. Das wurde uns im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität so berichtet. Auch die Änderung der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten ist zum Ende 2021 erfolgt. Das Volumen pro Kalenderjahr wurde auf 200 MW vervierfacht. Auch die Befristung ist hierbei weggefallen. Sie haben das Landessolargesetz genannt, das ab dem 1. Januar 2023 für alle gewerblichen Neubauten und gewerbezugehörigen Parkplatzflächen zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet. Das Land fördert zudem Beratungsund Informationsangebote mit dem Ziel des Ausbaus der Solarenergie immer auch unter Berücksichtigung – das ist wichtig – der Speichertechnologien. Mit der Solarinitiative unterstützt die Energieagentur Rheinland-Pfalz insbesondere Kommunen und Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Solarenergievorhaben sowohl im Bereich Solarwärme als auch im Bereich der regenerativen Stromerzeugung mit Photovoltaik. Auch meine Gemeinde hat von diesem Angebot erfolgreich profitieren dürfen. Die Verbraucherzentrale berät Besitzer und Besitzerinnen von Eigenheimen und Wohnungen im Rahmen des Projekts stationärer Energieberatung. Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften berät zudem im Rahmen des Projekts „Energiewende in die Praxis bringen“ unter anderem zu Geschäftsmodellen auf der Basis von PV. Der BUND wirbt im Rahmen einer Kampagne für eine verstärkte Nutzung der Solarenergie. Auch hier soll mit verschiedenen Maßnahmen die Gesellschaft über diese Energienutzung informiert, aufgeklärt und zur Umsetzung motiviert werden. Zu Ihrer Forderung, rückwirkende Sonderabschreibungen für neue Gebäudephotovoltaikanlagen zu schaffen: Solche Sonderabschreibungen existieren bereits im geltenden Steuerrecht. Neue Abschreibungsmöglichkeiten stehen zudem ganz oben auf dem Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Glocke des Präsidenten) – Ich habe geahnt, dass ich abgeklingelt werde. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Zu den bestehenden Abschreibungen gehören nämlich neben der degressiven Abschreibung eine Sonderabschreibung zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten oder der Investitionsabzugsbetrag, über den bereits im Jahr vor der Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als fiktive Betriebsausgaben abgezogen werden können. Deshalb unser Fazit: Allein die geltenden ertragssteuerlichen Rahmenbedingungen geben bereits jetzt den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige steuerliche Anreize, in Klimaschutz zu investieren.

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