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Josef Winkler

GRÜNE 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Frisch, Sie rufen immer wieder dazwischen, dass es unverhältnismäßig ist. Es wäre mir neu, dass Sie dazu berufen sind, das zu beurteilen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach zu den Regeln, die die Bundesregierung und die Landesregierungen vorgenommen haben, geäußert, und es hat bestätigt, dass die Regelungen zu dem jeweiligen Zeitpunkt, als das Verfassungsgericht sie überprüft hat, verhältnismäßig waren. Also, Ihre unqualifizierte juristische Wertung muss ich zurückweisen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Dabei ist ja völlig klar, unverhältnismäßige oder unverhältnismäßig gewordene Corona-Maßnahmen sind aufzuheben. Das ist quasi das laufende Geschäft der beiden letzten Jahre, dass Maßnahmen eingeführt wurden und Lockerungen durchgeführt werden, wenn sich die Lage bessert und somit der Normzweck erreicht ist. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Genau das geschieht gerade wieder. Gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen, aufgrund der positiven Entwicklung durch die Omikron-Variante viele der Corona-Maßnahmen zu lockern oder aufzuheben, eben weil sie derzeit nicht mehr verhältnismäßig sind. Deswegen werden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben, genauso wie die 2G-Regel im Einzelhandel. 2G-Plus wird durch 3G ersetzt. Zuschauerbegrenzungen werden gelockert und so weiter und so fort. Andere Maßnahmen bleiben aber noch, weil und solange sie nach der derzeitigen Rechtslage eben verhältnismäßig sind; denn auch wenn wir erfreulicherweise den Peak der Omikron-Welle demnächst überwunden haben werden, sind diese Welle und auch die Pandemie insgesamt noch nicht vorbei. Es wäre jetzt fatal, alle Regeln wieder fallen zu lassen und damit schnurstracks in die nächste Welle zu rennen. Es ist immer eine Abwägung der Risiken, der Gefahren durch eine Infektion und der Folgen möglicher Maßnahmen, die stattfinden muss. Hier kommen wir zu dem, was uns von der AfD unterscheidet, nämlich dass wir sehr wohl der Auffassung sind, dass der gestern eingeschlagene Weg der Ministerpräsidentinnenkonferenz ein verhältnismäßiger Umgang mit der Pandemie ist. Wie komme ich zu der Auffassung? Die Grundrechte, die Sie auch in Ihrem Titel der Aktuellen Debatte nennen, gelten für alle, auch und gerade für die Risikogruppen, die an einer schweren Corona-Erkrankung leiden würden. Hören Sie ganz gut zu, Herr Frisch. Auch diese Menschen haben Grundrechte, zum Beispiel das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, und so, wie das nun einmal üblich ist, gilt es, dieses Grundrecht gegen andere Grundrechte abzuwägen. Genau das machen wir sowohl auf der Landes- wie auf der Bundesebene seit Beginn der Pandemie ständig und entgegen dem, was Sie hier doch recht plump vorgetragen haben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Richtig ist – Dr. Gensch hat es auch angesprochen –, wir kommen immer wieder auch zu neuen Ergebnissen, teilweise, weil man aus falschen Annahmen gelernt hat, teilweise weil sich durch Veränderungen des Virus einfach die Voraussetzungen geändert haben. Diese ständige Abwägung unterschiedlicher Grundrechte unterschiedlicher Gruppen ist wahrlich nicht einfach, und die Regierungen und die Parlamente haben sich dies auch nie einfach gemacht, auch wenn Sie einen anderen Eindruck erwecken wollen. Glauben Sie denn ernsthaft, irgendwem macht es Spaß, Menschen daran zu hindern, einander ungehindert zu treffen, sie zu verpflichten, Mundschutz zu tragen, Geschäfte und Einrichtungen vorübergehend schließen zu müssen, Zugangsbeschränkungen aufzuerlegen und so weiter und so fort? Indem Sie genau das unterstellen, dass irgendjemand – aus welchen finsteren Erwägungen heraus das auch immer der Fall sein sollte – uns allen willkürlich die Grundrechte einschränkt, treiben Sie gerade die von Ihnen beklagte Spaltung der Gesellschaft voran, Sie befeuern sie gerade noch. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn Sie eben gesagt haben, wir würden Bürger zu Staatsfeinden erklären, so ist es natürlich nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, da gibt es aber eine Menge Zitate!) Andersherum wird ein Schuh daraus. Wer als Staatsfeind zu bezeichnen ist, das sind Menschen, die sich mit Gewalt gegen den Staat wenden, das sind Menschen, die sich mit Gewalt gegen Angestellte und Beamte des Staates wenden, die sich gegen Politiker wenden. Das sind die Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben wollen. Das sind die Menschen, die auf die Straße gehen, um die Demokratie abzuschaffen und nicht, um Corona-Regeln abzuschaffen. Wenn sich solche Staatsfeinde unter Bürgerinnen und Bürger, die ganz normal gegen Corona-Maßnahmen demonstrieren wollen, mischen, dann muss man das auch klar benennen. Wir haben ein Demonstrationsrecht. Es ist jederzeit möglich, Demonstrationen anzumelden und sie dann auch durchzuführen. Was aber nicht geht, ist einfach ohne Anmeldung den Staat bis an die Grenzen der Belastbarkeit zu überlasten. Deswegen bleibe ich dabei: Wer ein Staatsfeind ist, den werde ich auch so benennen, und erstaunlicherweise gibt es in diesem Hause nur eine Fraktion, in der ich da welche vermute, dass sich Sympathisanten für Staatsfeinde dort befinden. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf von der AfD: Lächerlich! –

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