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Martin Haller

SPD 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Geht es auch eine Nummer kleiner?) Haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht Anspruch darauf, dass ihr Steuergeld rechtmäßig Verwendung findet? Sind wir es den Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht schuldig, Transparenz in diesen Sachverhalt zu bringen? All diese Fragen haben die CDU-Fraktion sowie die Fraktion der FREIEN WÄHLER dazu bewogen, den Ihnen vorliegenden gemeinsamen Antrag zur gutachterlichen Prüfung der Facebook-Werbepraxis des Ministeriums durch den Landesrechnungshof zu stellen. Es stellt sich Ihnen bestimmt die Frage, was soll der Rechnungshof prüfen? – Lassen Sie es mich wie folgt erläutern. Der Landesrechnungshof soll zunächst folgende Punkte prüfen: Erstens: Sollten in dem genannten Zeitraum von fünf Jahren bestimmte Klientelwählergruppen angesprochen werden? Zweitens: Handelte es sich um allgemeine Informationen oder wurde sogenannte Sympathie- bzw. Parteienwerbung betrieben? Drittens: Bei welchen Postings wurde diese Schwelle zur Parteienwerbung überschritten? Welche monetären Belastungen wurden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgedeckt? Viertens: Unter welchen Bedingungen war Facebook-Werbung mittels Microtargeting zulässig? Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es hierbei nicht darum, die Regierungsparteien der Ampelkoalition zu diffamieren. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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