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Ralf Schönborn

AfD 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Freien Wähler, so schreiben sie, sind also für ein Anreizprogramm, um den Klimaschutz zu beschleunigen. Dazu darf ich zunächst einmal feststellen, wir hatten im Landtag bereits vier Parteien, die für ein Anreizprogramm zum Klimaschutz waren, bevor die Freien Wähler eingezogen sind, nämlich SPD, Grüne, FDP und CDU. Ich frage mich ernsthaft, ob es tatsächlich noch einer fünften Partei mit dem gleichen Programm bedurft hätte. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Oh Gott!) Wir haben dagegen nach wie vor nur eine Partei, die das Problem des Klimaschutzes realistisch analysiert und frei von Hysterie und Wahn sieht, (Abg. Philipp Fernis, FDP: Ich muss das hören!) und das ist die Alternative für Deutschland. (Vereinzelt Gesang von „Ui-jui-jui-au-au-au“ im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, dies ist nun bereits der zweite Klimaschutzantrag der Freien Wähler, in dem sie versuchen, gleich über doppelte Bande zu spielen. Es soll nämlich über die Landesregierung und über den Bundesrat hier im Landtag ein Bundesgesetz eingebracht werden. Offensichtlich haben es die Freien Wähler noch immer nicht verwunden, dass sie bei der Bundestagswahl krachend gescheitert sind. Herr Streit, Sie sollten aber endlich akzeptieren, dass der Wähler sein Urteil über Ihre bundespolitischen Vorstellungen bereits gefällt hat. Er wollte davon nichts wissen. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen raten: Versuchen Sie bitte nicht weiter, Ihre bundespolitischen Vorstellungen hier und heute über die Hintertür einzubringen. In der Sache selbst schlagen Sie eine Steuersubvention für Photovoltaikanlagen vor. Nichts anderes ist es, wenn man die Abschreibungszeit für Photovoltaik willkürlich von 20 Jahre auf 5 Jahre reduziert, obwohl man davon ausgehen kann, dass eine Anlage normalerweise mindestens 20 Jahre funktioniert und Strom produziert. Ich halte eine solche Steuersubvention für unnötig, und zwar aus folgenden Gründen. Wir zahlen für Photovoltaik bereits jedes Jahr 9 Milliarden Euro allein über das EEG. Das sind die sogenannten Differenzkosten, also der Unterschied zwischen gesetzlich garantierter Einspeisevergütung und Marktpreis. Für den Bürger macht es keinen Unterschied, ob er diese Kosten über den Strompreis oder, wie jetzt geplant, die CO -Abgabe zahlt. Photovoltaikanlagen machen energiewirtschaftlich nur dann Sinn, wenn der erzeugte Strom nicht das Netz belastet und vor Ort selbst verbraucht wird. Um das zu erreichen, sollte die private Anlage immer mit einem Stromspeicher gekoppelt werden; auch das habe ich hier schon mehrfach erläutert. Genau bei dieser sinnvollen Anwendung der Photovoltaik hat man aber keine Einnahmen. Der Nutzen ergibt sich allein aus den gesparten Stromkosten. Liebe Kollegen, ohne Einnahmen braucht man aber nichts zu versteuern. Bei der einzig sinnvollen Anwendung der Photovoltaik läuft der Antrag der Freien Wähler also ins Leere. Gerade bei diesen Strompreisen ist die private Photovoltaikanlage mitsamt Speicher auch ohne Subvention rentabel, vorausgesetzt man hat eine geeignete Dachfläche. Eine Steuersubvention schafft nur Mitnahmeeffekte. Der Vorschlag der Freien Wähler führt also nur zu einer Umverteilung von unten nach oben. Werte Kollegen, es verwundert Sie also nicht, dass wir den Antrag der Freien Wähler ablehnen werden. (Abg. Martin Haller und Jaqueline Rauschkolb, SPD: Das ist uns egal!) Sollte der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden, würden mich dort vor allem die Höhe der Kosten bzw. der Einnahmeausfälle für das Land interessieren, die der Vorschlag der Freien Wähler verursachen würde. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe der Abg. Benedikt Oster und Giorgina Kazungu-Haß, SPD –

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