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Philipp Fernis

FDP 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Nieland, es hilft manchmal schon, wenn man den Wortlaut einer Vorschrift liest, um sich der Lösung der rechtlichen Frage zu nähern. In der Schuldenbremse im Grundgesetz heißt es, die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Wie dem Land durch die Übernahme einer bereits vorhandenen Schuld eine Einnahme aus einem Kredit entstehen soll, müssten Sie mir dann einmal erklären, wenn Sie sich die verfassungsrechtlichen Bedenken hier zu eigen machen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Da Sie das selbstverständlich nicht können, zeigt sich, wie obsolet Ihre Argumentation ist. Natürlich höhlt diese Verfassungsänderung die Schuldenbremse nicht aus. Wir machen eine verfassungsrechtliche, wir haben es Absicherung genannt, weil wir einfach mit der breiten Mehrheit dieses Hauses, über die ich mich außerordentlich freue, ein Instrument auch verfassungsrechtlich verankern wollen, um unsere Kommunen nachhaltig von ihrer Verschuldung zu entlasten; denn die Verschuldung der kommunalen Haushalte schränkt die Handlungsfähigkeit auf dieser Ebene, wo Demokratie und staatliches Handeln so unmittelbar praktisch erlebbar sind, erheblich ein. Deshalb freue ich mich, dass wir durch eine positive wirtschaftliche Entwicklung, durch eine positive Entwicklung im Landeshaushalt in einer haushalterischen Situation sind, die es uns jetzt in dieser Situation ermöglicht, einen wichtigen Schritt zu machen, um die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft finanziell deutlich handlungsfähiger zu machen. Ich freue mich insbesondere auch, dass sich die Ampelkoalition im Bund auf die Agenda geschrieben hat, sich vorgenommen hat, auch der Verantwortung des Bundes für kommunale Altschulden gerecht zu werden und an einer entsprechenden Lösung dieser Thematik zu arbeiten. Wir haben uns hier miteinander verständigt, dass ein solches Paket dann vollumfänglich auch den Kommunen zugutekommen soll. Wir sind schon die letzten Jahre, was die kommunalen Haushalte angeht, auf einem guten Weg. Wir haben strukturell zunehmend Kommunen, die erfreulicherweise mit einem positiven Saldo abschließen können. Wir werden auch gemeinsam mit der Landesregierung hier im Haus die Verpflichtung aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs umsetzen. Das ist in der Zeitschiene ein echter Kraftakt. Wir werden aber diese Verpflichtung umsetzen, auch den kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln, und damit auch das Ziel verfolgen, dass wir nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt die bestehenden kommunalen Schulden übernehmen, also die Kommunen entschulden, sondern dass wir auch zu einer nachhaltigen Entschuldung unserer Kommunen kommen, weil sie finanziell dauerhaft so aufgestellt sind und so handlungsfähig sind, dass sie auch in Zukunft keine neuen Schulden aufbauen. Ansonsten wäre das ganze Instrument nämlich ein Stück weit so, dass es verpufft. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, hier einen solchen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen im Haus zu erzielen, dass wir dieses Ziel konsequent gemeinsam durch diese kommunale Entschuldung, durch dieses geplante Entschuldungspaket hier in unseren Kommunen verfolgen, um einen weiteren Schritt in Richtung der entsprechenden Handlungsfähigkeit zu machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses wichtigen Vorhabens. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER – Abg. Michael Frisch, AfD, die blaue Karte hebend: Sie haben gerade wegguckt!)

Alle Reden von Philipp Fernis Protokoll ↗