Dr. Joachim Streit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst nimmt die Regierung uns Freien Wählern mit der Tilgung der hälftigen Altschulden auch die Hälfte unseres Wahlprogramms weg, und dann nimmt Herr Fernis mir auch noch die Möglichkeit der Replik weg. Was sollen wir denn jetzt noch sagen? (Heiterkeit im Hause) Zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck geben, nämlich der Freude, dass für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Liebe Sabine Bätzing-Lichtenthäler, das ist ein Tag für die Kommunen, und damit ist das ein Tag für alle; denn niemand in Rheinland-Pfalz wohnt für sich allein, sondern wir alle leben in einer Stadt, in einem Dorf. In diesen Kommunen fehlt allenthalben Geld. Damit fehlt es nicht der Gemeinde, sondern es fehlt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die in diesen Gemeinden leben, die in diesen Gemeinden auch ihre Kinder aufwachsen sehen wollen, und die in diesen Gemeinden auch gestalten möchten. Ich habe viele Ortsbürgermeister gehört, die gesagt haben, wir haben keine Lust mehr. Ich stelle mich nicht mehr zur Wahl. Was soll ich hier Schulden verwalten? – Deshalb ist die Altschuldenlösung an dieser Stelle ein sehr, sehr wichtiges Zeichen in Rheinland-Pfalz, dass wir sagen, wir stehen an Eurer Seite, und Ihr habt auch in Zukunft die Möglichkeit, Kommunalpolitik für Euch, für Eure Bürger zu betreiben. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß natürlich noch, wie es früher, vor 20 Jahren war. Da gab es noch einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Die ganz Schlauen haben aufgeforstet und Zins und Tilgung im Verwaltungshaushalt als Defizit abgebildet. Die bekamen dann Ausgleichszuweisungen. Damit haben sie sich zum Teil saniert. Irgendwann fielen die Ausgleichszuweisungen weg und die Schlaumeier wussten dann nicht mehr, was sie machen sollten. Daher war es schon wichtig, zu einem anderen System zu kommen. Wir hätten damals, als die Ausgleichszuweisungen wegfielen, mit der Kommunalaufsicht hingehen und die Zügel stärker anziehen müssen. Ich habe das seinerzeit gemacht, als ich Landrat wurde, und die Grundsteuer in den Orten auf 600/650 Punkte gebracht, um zu sehen, was möglich ist. Selbst das hat nicht zu einer Entschuldung bei den Kommunen geführt. Wir hatten bei uns im Kreis Kommunen, bei denen man einen Grundsteuerhebesatz von 2.000 Punkten hätte haben müssen. Wie will man das den Leuten verkaufen? In der einen Stadt hat man 350 Punkte und in der anderen Gemeinde 2.000 Punkte. Das geht nicht. Daher ist unsere Aufgabe hier, für eine Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sorgen. Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit ist ganz wichtig, natürlich ist dieses Gesetz verfassungsmäßig. Das, was wir bisher tun, nämlich den Kommunen Geld vorzuenthalten, hat der Verfassungsgerichtshof schon zweimal beschieden, nämlich in den Jahren 2012 und 2020. Das ist verfassungswidrig. Jetzt kommen wir mit einer gemeinsamen Lösung. Man muss einfach den Aufbau der Bundesrepublik sehen. Wir haben auf der einen Seite den Bund und auf der anderen Seite die Länder, aber wir haben nicht als dritte Säule die Kommunen, sondern die Kommunen sind Teile der Länder, und damit sind auch die Schulden der Kommunen die Schulden der Länder. Das heißt, die Schulden der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Kreise in RheinlandPfalz sind auch Schulden des Landes. Das erkennt man an Artikel 49 Abs. 6 der Landesverfassung, weil das Land den Gemeinden ausreichend Geld zur Verfügung stellen muss, um die eigenen, aber auch die übertragenen Aufgaben zu erledigen. Wenn die Kommunen solche Defizite anhäufen, dass ihnen die Erledigung der übertragenen Aufgaben und der Eigenaufgaben nicht möglich ist, dann sind das Schulden des Landes. Daher ist es überhaupt kein Problem, diese Schulden zu übernehmen. Die Schuldenbremse aus Artikel 109 Grundgesetz wird deshalb nicht angetastet, weil wir keine neuen Schulden aufnehmen, sondern die Schulden sind vorhanden. Es ist eine Schuldübernahme. Das heißt, das Land tritt in viele, viele Einzelverträge der Gemeinden, der Städte, der Verbandsgemeinden, der Kreise ein und übernimmt das, was sowieso Aufgabe des Landes gewesen wäre. Zu sagen, mit einem verfassungswidrigen Gesetz gehen wir gegen die Verfassungswidrigkeit der letzten 20 Jahren vor, ist doch vollkommen irre. Das glaubt doch draußen niemand. (Glocke der Präsidentin) Ich denke, das glaubt auch hier niemand. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie meinen, dass das Geld aus dieser Verfassungsänderung den Kommunen so verfassungsmäßig nicht zusteht, dann müssen Sie dagegen klagen. Der Wissenschaftliche Dienst wird Ihnen da nicht helfen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)
