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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Solargesetz der Ampel war es uns wichtig, einen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen, der Menschen nicht zwingt, sondern der Anreize bietet. Ich stelle vier Fragen. Sind wir für Klimaschutz? – Ja. Sind wir für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien? – Ja. Wollen wir möglichst viele Menschen bei diesem Fortschritt mitnehmen? – Ja. Hätten wir mehr in der Vergangenheit tun sollen? – Ja. Wenn ich auf die Landkreise in Rheinland-Pfalz schaue, so sind der RheinHunsrück-Kreis und der Eifelkreis beide ganz weit vorne bei der Frage der erneuerbaren Energien, aber wir hätten in Rheinland-Pfalz zum Ausbau der Erneuerbaren mehr tun können. Wir hätten in Deutschland zum Ausbau der Erneuerbaren viel mehr tun müssen. Nun kann man die Vergangenheit meistens nicht heilen. Bei Juristen gibt es einen Spruch, der lautet: In praeteritum non vivitur, in der Vergangenheit kann man nicht leben. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Vergangenheit zu heilen. Während Investitionen und Abschreibungen normalerweise nur für die Zukunft gelten – früher hatten wir schon einmal eine rückwirkende Abschreibungsmöglichkeit bis zu zwei Jahren, die ist allerdings verkürzt worden –, kann man dann neue Anlagen, ob nun Photovoltaik auf Gebäuden oder Energiespeicher, nur im laufenden und in den nächsten Steuerjahren absetzen. Die Idee ist, Menschen, die heute vielleicht anders über erneuerbare Energien denken, die mittlerweile überzeugt sind, auch selbst etwas zu machen, die wissen, dass sie es hätten tun können, weil sie finanziell doch bessere Jahre hatten als sie vielleicht selbst vorsichtig rechnen, die Möglichkeit zu geben, auch in die Vergangenheit hinein Sonderabschreibungen auf erneuerbare Energien bei neuen Photovoltaikanlagen oder Energiespeicher zu ermöglichen; denn wir wissen, ohne die Speicherung von erneuerbaren Energien hat der ganze Zubau der Erneuerbaren überhaupt keinen Sinn. Eine Fünf-Jahres-Sonderabschreibung in die Vergangenheit ist durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes möglich. Dem würde dann auch die Körperschaftsteuer folgen. Das ist § 10 d des Einkommensteuergesetzes. Deshalb sind wir für diesen Entschließungsantrag über den Bundesrat. Die Frage wäre natürlich, wie finanziert man so etwas? Wenn ich aber auf Herrn Lindner und seinen Nachtragshaushalt von 40 Milliarden Euro schaue, dann kann ich sagen, für die erneuerbaren Energien hat er die Bazooka geladen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und hoffe auf Ihre Unterstützung. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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