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Iris Nieland

AfD 17.02.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vorab feststellen, dass sich im Laufe der vergangenen Woche, nein, Tagen und Stunden hinsichtlich der Lockerung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 erfreulicherweise schon etwas bewegt hat. Daher haben wir auch unseren Antrag nachgeschärft. Nachdem die Landesregierung bereits angekündigt hatte, noch in dieser Woche die 2G-Regel im Einzelhandel aufzuheben, haben sich Bund und Länder am gestrigen Tag auf weitere Lockerungen verständigt. Natürlich dürfte diese Bereitschaft zu Lockerungen auch der zunehmenden politischen und öffentlichen Debatte und der vernehmlichen kritischen Nachfrage selbstbewusster Bürger hier im Land geschuldet sein. Allerdings sind – auch das sage ich ganz klar – diese Lockerungen aus unserer Sicht weder vor dem Hintergrund des zeitlichen Horizonts noch inhaltlich weitreichend genug. Aus diesem Grund fordern wir, sämtliche 2G-Regelungen in der Gastronomie, dem Beherbergungsgewerbe, dem Dienstleistungsgewerbe sowie im Außenbereich unverzüglich aufzuheben; denn die Aufrechterhaltung von 2G-Regeln in diesen Bereichen – Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe und Außenbereich – ist schlichtweg nicht mehr erforderlich und angemessen – wenn sie es jemals überhaupt war – und damit im Ergebnis nicht mehr verhältnismäßig. Weil die Gründe wegfallen, müssen auch die Beschränkungen weg; denn auch wenn es bei den Verantwortlichen in Bund und Ländern in den vergangenen beiden Jahren scheinbar in Vergessenheit geraten sein mag, nicht die Aufhebung bestehender Grundrechtseinschränkungen bedarf einer Begründung, sondern deren Aufrechterhaltung, und es gibt weder aus epidemiologischer Sicht noch vor dem Hintergrund einer eventuell drohenden Überlastung der Krankenhäuser einen Grund, diese Maßnahmen auch nur einen Tag weiter aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil, vielmehr ist die Aufhebung dieser Maßnahmen längst überfällig. Nicht umsonst haben in der Vergangenheit Gerichte wie etwa der Bayerische VGH oder das Niedersächsische OVG zwei Regelungen im Einzelhandel oder für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gekippt. Es liegen keinerlei valide Zahlen, Daten oder Fakten vor, die hinreichend belegen, dass diese Bereiche – etwa der Einzelhandel, die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und das Dienstleistungsgewerbe oder sportliche Aktivitäten im Außenbereich – Hotspots für die Ausbreitung von SARS-CoV-2 sind oder waren. Ohnehin, die Datenlage und deren Aussagekraft, aufgrund derer seit mehr als zwei Jahren Grundrechtseingriffe in unserem Land erfolgen, sind mehr als desolat, aber das nur am Rande. Ganz im Gegenteil, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion aus dem Juli vergangenen Jahres zeigt, dass von über 26.000 Neuinfektionen im ersten Halbjahr 2021, bei denen das Infektionsumfeld ermittelt werden konnte, ganze 33 auf den Bereich des Einzelhandels, neun auf den Bereich der Gastronomie und sieben auf den Bereich des Beherbergungsgewerbes entfielen, Promillebereich. Wöchentlich waren das zwischen null und drei Neuinfektionen, und das unabhängig davon, ob in diesen Bereichen Regelungen verschärft oder gelockert wurden. Noch geringer ist das Infektionsrisiko im Freien, da die ausgeatmeten Aerosole in der Kälte sehr schnell nach oben steigen und sich stark verdünnen. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, hat ausdrücklich erklärt, dass nicht mehr mit einer Überlastung des deutschen Gesundheitswesens zu rechnen ist, und das vor dem Hintergrund, dass nach Aussagen des Bundesministers für Gesundheit der Höhepunkt der OmikronWelle erreicht ist. Wer trotzdem noch in Teilen an 2G-Regelungen festhalten möchte, der muss mit Zahlen, Daten, Fakten begründen, wieso diese Einschränkungen noch geeignet, erforderlich und angemessen sind. (Abg. Martin Haller, SPD: Haben Sie gestern Nachrichten geschaut?) Andernfalls müssen die Einschränkungen unverzüglich aufgehoben werden. Sie sind in der Darlegungs- und Beweispflicht, und der müssen Sie nachkommen. Ansonsten fordere ich Sie auf: Heben Sie die Einschränkungen auf! Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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