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Randolf Stich

17.02.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns in einem Punkt wirklich einig, dass Vereine ein unverzichtbarer Teil unseres lebendigen Gemeinwesens und ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts sind. Wir haben deswegen mit diesem „Schutzschild für Vereine in Not“ im Jahr 2020 auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns ein wirksames Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Das war die Zielrichtung dieses Programms. Diese Zielrichtung war erfolgreich. Das Programm bietet hier – das müssen wir auch sehen – Sonderhilfen in Form von Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben müssen und die infolge der Pandemie einer Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Man muss auch noch sehen, Vereine, die 2020 und 2021 bereits eine Soforthilfe aus diesem Programm erhalten haben, können auch 2022 wieder bis zu 12.000 Euro über diesen Schutzschild beantragen. Insgesamt hat die Landesregierung hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Man muss auch sehen, wir haben diesen Schutzschild bereits mehrfach, und zwar immer wieder frühzeitig, verlängert. Sofern es die Lage erforderlich macht, wird daher ganz klar die Landesregierung den Schutzschild auch erneut verlängern. Heute aber eine Verlängerung vorzunehmen, wäre weiß Gott nicht sachgerecht, weil es im Moment nicht angezeigt ist. Dann kommt immer wieder die Forderung nach der Einführung eines Freibetrags für Eigenmittel und Rücklagen. Das ist in der Tat – das ist schon mehrfach gesagt worden – nicht neu. Wir haben das natürlich beim Start des Programms ausführlich geprüft, aber wir haben die Sondersituation, dass wir ein Nothilfeprogramm haben. Das gibt es schlichtweg und einfach rechtlich nicht her, so etwas umzusetzen. Das ist ein Nothilfeprogramm, um coronabedingte Liquiditätsengpässe abzufangen. Deswegen handelt es sich auch im Sinne der Landeshaushaltsordnung um Billigkeitsleistungen. Sie können wir nur dann begründen, wenn die eigenen Möglichkeiten – hierzu zählen auch und gerade Rücklagen – ausgeschöpft worden sind. Handelt es sich – das muss man auch sehen, ich glaube, das ist heute auch ein Stück weit unterschlagen worden – allerdings um Rücklagen, die für dringend benötigte und unabwendbare Ausgaben gebraucht werden, dann wurden die ausgeklammert, und den Vereinen konnte entsprechend geholfen werden, auch wenn sie Rücklagen hatten. Das hat viele Vereine weitergebracht. Dann wurde immer wieder kritisiert, dass aus dem Schutzschild erst 1,2 Millionen Euro an Vereine in Rheinland-Pfalz abgeflossen sind. Meine Vorredner haben es schon klargestellt. Ich will es aber noch einmal ganz deutlich machen. Es wird hier ganz klar verkannt, dass der Schutzschild für Vereine und weiß Gott nicht der einzige Ansatz ist, um Vereinen in der Pandemie zu helfen und zur Seite zu stehen. Jenseits der 1,2 Millionen Euro gab es auch eine Vielzahl von weiteren Hilfen, insbesondere die Wirtschaftshilfen des Bundes. Hier sind – das ist schon einmal gesagt worden, aber ich wiederhole es bewusst – 40 Millionen Euro an rheinland-pfälzische Vereine gezahlt worden. Das ist sicher auch absolut sachgerecht, weil die Pandemie insbesondere Vereine im Bereich ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ganz besonders getroffen hat. Dann gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsangebote. Ich will die Programme nur noch einmal kurz nennen: „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“, dann die wichtige Mitgliedergewinnungskampagne „COMEBACK“ des Sports, das Schwimmprogramm „Kinder lernen schwimmen“, dann die Erhöhung der Projektförderung für Kleinkinder für Schwimmen beim DLRG und abschließend noch einmal genannt – es ist schon gesagt worden – das Projekt „Digital in die Zukunft“, mit dem die Vereine im Bereich der Digitalisierung unterstützt werden. Wenn wir das alles zusammennehmen, kann ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER nur zusammenfassend sagen: Der Antrag greift einfach zu kurz, da er andere Unterstützungsangebote der Vereine ausklammert, und natürlich verlängern wir bei einem Bedarf wieder das bestehende Programm. Die Forderung nach einem Freibetrag ist, weil es sich um die rechtliche Sonderkonstruktion der Billigkeitsleistung handelt, so ohne Weiteres nicht möglich. Zum Antrag der CDU ist es schon gesagt worden: Das ist weitgehend der Antrag, der im Januar letzten Jahres schon gestellt worden ist. Ich habe mich damals schon zu diesem Antrag geäußert. Auch er greift zu kurz. Er schließt Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit aus, und er möchte eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ohne Berücksichtigung der Lage der Vereine. Deswegen sind aus Sicht der Landesregierung beide Anträge aus den genannten Gründen abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗