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Plenarprotokoll 18/78

13.11.2024 · 388 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (68)AfD (34)FDP (21)GRÜNE (17)CDU (16)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 78. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich rufe auf: 1 Nach den Wahlen in den USA: Nordrhein-Westfalen bekennt sich zur transatlantischen Partnerschaft und Freundschaft! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11393 In Verbindung mit: Trump 2.0 und Nordrhein-Westfalen: Stärkung der Wirtschaft, Förderung der Eigenständigkeit und neue transatlantische Möglichkeiten Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11394 Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion der AfD haben jeweils mit Schreiben vom 11.11. gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Voussem.

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Klaus Voussem CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den USA verbindet Nordrhein-Westfalen eine lange Freundschaft und gemeinsame Werte. Nach der klaren Entscheidung der 244 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner am 5. November 2024, Donald Trump für die kommenden vier Jahre erneut zu ihrem Präsidenten zu wählen, sind und bleiben die USA auch weiterhin für uns der wichtigste Partner außerhalb der Europäischen Union, nicht zuletzt in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. 13.11.2024 Gerade für Nordrhein-Westfalen gilt dies besonders. Bis auf das Jahr der Pandemie waren die USA in den vergangenen fünf Jahren immer der wichtigste außereuropäische Absatzmarkt für Nordrhein-Westfalen. Mit über 1.700 Unternehmen gehören die USA zu den wichtigsten Außenhandelspartnern unseres Landes und zu den größten ausländischen Investoren. Mit dem NRW-USA-Jahr wurde in den Jahren 2023 und 2024 die große Verbundenheit und Freundschaft gefeiert. In zahlreichen Veranstaltungen mit verschiedensten Projektpartnern wurden die Beziehungen auf der subnationalen Ebene enger geknüpft. Alle Partner wurden dabei bestärkt, diese transatlantische Freundschaft – „A perfect Match“, wie wir es nennen – auch zukünftig weiterzuführen. Die NRW-Landesregierung hat aber auch neue Impulse gesetzt und beispielsweise eine Zusammenarbeit im Bereich des transatlantischen Schüleraustausches initiiert. Sie hat dazu zwei weitere Kommunen in ihrem Bestreben für eine zukünftige Partnerschaft miteinander vernetzt. Präsident Donald Trump wird die amerikanischen Interessen noch konsequenter verfolgen. In vielen Reden Trumps wurde bereits deutlich, dass die deutsche Automobilindustrie für ihn ein rotes Tuch ist. Aber nicht nur diese und Deutschland, auch andere Länder oder Branchen würden von dieser Haltung hart getroffen. Alle bisherigen US-Regierungen waren für unser Land eine Herausforderung. Das wird auch bei der zweiten Amtszeit von Donald Trump nicht anders sein, auch wenn beispielsweise die Wirtschaftswoche von einem „Ernstfall“ spricht. Trump wurde mit einem starken politischen Mandat beauftragt. Er hat nicht nur die Mehrheit im Wahlkollegium, sondern er hat auch über fünf Millionen Stimmen mehr als seine Herausforderin Kamala Harris erhalten hat. Die Republikaner haben noch dazu im Senat die Mehrheit. Die europäische Politik hat den Auftrag, nun durch Verhandlung, Stärke und Kommunikation einen drohenden Konflikt frühzeitig abzuwenden. Dies gelingt aber nur als europäische Einheit. Wir dürfen uns nicht spalten lassen. Es liegt in der staatspolitischen Verantwortung, in einem engen Kontakt zu unserem wichtigsten außereuropäischen Verbündeten zu stehen. Dieses Verhältnis muss gepflegt werden, egal, wer gerade im Weißen Haus regiert. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Ralf Wit- zel [FDP] und Angela Freimuth [FDP]) Uns Abgeordneten der Parlamentariergruppe NRW-USA ist es deshalb ein großes Anliegen, Informationen auszutauschen und Perspektiven zu aktuellen politischen Fragen und Entwicklungen deutsch-amerikanischer Beziehungen zu diskutieren. Dazu gehören Gespräche mit externen Gästen, aber auch Landtag Vorträge, Veranstaltungen und viele weitere Aktivitäten, die stetig dazu beitragen, ein deutsch-amerikanisches Netzwerk und nicht zuletzt freundschaftliche Beziehungen über den Atlantik hinweg auszubauen. An dieser Stelle möchte ich die hervorragende Arbeit unserer langjährigen Vorsitzenden, der Kollegin Angela Freimuth, besonders herausstellen, die dieses Netzwerk maßgeblich ausgebaut und gefestigt hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Vielen Dank, liebe Angela. Mach bitte weiter so! Leider wird oft der Fehler gemacht anzunehmen, dass man mit jemandem spricht, der eine ähnliche Haltung habe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern: Das ist mitnichten so. Es ist ein Gebot, auch mit politisch Andersdenkenden im regen Austausch zu bleiben. Es wäre auch gut gewesen, wenn die Bundesregierung diese Einschätzung geteilt hätte und damit handlungsfähig geblieben wäre, (Zuruf und Lachen von Stefan Zimkeit [SPD]) um nun die derzeit drängendsten Fragen mit den engsten europäischen Partnern beraten zu können. Stattdessen hat sie ihre Hoffnung einzig auf eine Präsidentin Kamala Harris gesetzt. Entgegen dieser einfältigen Strategie des Bundeskanzlers Olaf Scholz wurden auf NRW-Ebene sehr bewusst Kontakte zum Trump-Lager aufgebaut, weil beide Szenarien als wahrscheinlich eingeschätzt wurden. Wir sind froh, mit dem Kanzlerkandidaten der Union, Friedrich Merz, einen ausgezeichneten USA-Kenner zu haben, der beste transatlantische Kontakte hat, die in den kommenden Jahren noch maßgeblicher werden. (Beifall von der CDU – Widerspruch von der SPD – Christian Dahm [SPD]: Was soll das denn?) Sein Ziel ist es, dass Deutschland zukünftig international noch selbstbewusster auftritt, auch gegenüber den USA. Für die nordrhein-westfälische Landesregierung ist daher unabdingbar, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zu den USA nicht nur zu erhalten, sondern auch zu verfestigen. Ein gutes Beispiel dafür sind die zu unserem Partnerstaat Pennsylvania oder auch dem US-Bundesstaat New Jersey bestehenden Freundschaften. Sie setzen maßgebliche Impulse für die Zukunft. Ein kluger Spruch besagt: Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. Es ist wichtig, dass Europa bei Bedarf auch eigenständig handlungsfähig ist. Der russische Angriffskrieg zielt klar auf Europa als Einheit ab. Die deutsche Unterstützung für die Ukraine und damit gegen die russischen Angriffe darf nicht 13.11.2024 von der Haltung des Weißen Hauses abhängig sein. Es liegt nun an Deutschland und Europa, diese Beziehungen zu unserem wichtigsten Verbündeten gut zu gestalten. Europa hat jetzt den Auftrag, aus eigener Kraft für die eigene Sicherheit zu sorgen, um weltpolitikfähig zu bleiben. Wir müssen aber auch die deutsche Volkswirtschaft zu neuer Stärke führen. Nur so können wir gegenüber den USA ein ebenbürtiger Partner sein. Lassen Sie uns alle diese gemeinsamen Aufgaben angehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Voussem. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Aymaz.

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Berivan Aymaz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Eine Wahl, auf die die Welt mit großer Spannung geblickt hat, ist nun seit einer Woche entschieden: Der nächste Präsident der USA ist Donald Trump. Inzwischen scheint es auch fast sicher, dass Trumps Republikaner die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses haben werden. Das bedeutet, dass Trump aller Voraussicht nach durchregieren und seine Pläne ohne große Hindernisse in die Tat umsetzen kann. Wir müssen damit rechnen, dass die zukünftige Administration Trump in zentralen Politikfeldern eine Kehrtwende einleiten wird. Das wird nicht nur massive Folgen für Amerika und seine Menschen haben, sondern auch für die Welt jenseits des Atlantiks. Denn machen wir uns noch einmal bewusst: Trumps Devise ist „America First“. Er ist ein Verfechter des Protektionismus. Das bedeutet: Er möchte die heimische Wirtschaft schützen, auch auf Kosten anderer Länder. Er will Strafzölle in Höhe von 10 bis 20 % auf Importe auch aus Deutschland und der Europäischen Union verhängen. Zudem könnte der angekündigte – man muss schon sagen: erneute – Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen nur der Anfang eines grundsätzlichen Kurswechsels in der Klimapolitik sein. Ich finde, dazu passt auch seine Absicht, nach fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas zu bohren, was das Zeug hält – getreu dem Motto: Drill, Baby, drill. Trump kündigte während seines Wahlkampfes an, den Krieg in der Ukraine innerhalb von 24 Stunden beenden zu können. Was dies zu bedeuten hat, bleibt ungewiss. Umso größer ist die Sorge, dass Trump die Ukraine an Putin ausliefern könnte. Landtag Trotz oder gerade wegen dieser Umstände ist Deutschland aufgefordert, zum einen die engen Beziehungen zu den USA als wichtigstem Bündnispartner außerhalb der Europäischen Union weiter aufrechtzuerhalten und zum anderen deutlich mehr in die eigene Resilienz und Handlungsfähigkeit, auch die Europas, zu investieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Denn vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen braucht es mehr denn je Akteure, die bereit sind, Verantwortung für Frieden, Sicherheit und Klimagerechtigkeit zu tragen. Deshalb ist es gut, dass unsere Außenministerin, Annalena Baerbock, nach der Wahl von Donald Trump zum Präsidenten unmissverständlich klargemacht hat, (Christian Dahm [SPD]: Untauglicher Ver- such!) dass unsere transatlantische Freundschaft tief verwurzelt ist und dass es diese Partnerschaft weiterzutragen gilt – und zwar selbstbewusst, prinzipienfest, stark und verlässlich. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Unsere freundschaftlichen Beziehungen zu den USA fußen auf einem gemeinsamen Wertefundament, das gerade auch in schwierigen Zeiten tragen muss. Hier können subnationale Beziehungen eine ganz besondere Rolle spielen, nämlich als Verstärker für Demokratie und die freiheitlichen Werte. Dafür haben wir in NRW eine feste Grundlage. Mit keiner Region außerhalb Europas unterhält Nordrhein-Westfalen so intensive politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen wie zu den USA. In unserem Bundesland sind über 1.700 US-Unternehmen aktiv. Die USA zählen zu den wichtigsten Außenhandelspartnern und zu den bedeutendsten ausländischen Investoren in Nordrhein-Westfalen. Mit unseren vielfältigen Partnerschaften, wie zum Beispiel mit dem NRW-Partnerstaat Pennsylvania oder den 33 Städtepartnerschaften, den zahlreichen Schul- und Hochschulkooperationen und nicht zuletzt auch mit unserer Parlamentariergruppe USA, pflegen wir einen intensiven Austausch mit Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur, Wissenschaft sowie Politik. Das NRW-USA-Jahr, das im Juni letzten Jahres gestartet wurde, hat noch einmal sehr deutlich sichtbar gemacht, wie lebendig unsere Beziehungen mit den USA sind. Ich finde, das ist mehr als nur ein Hoffnungsschimmer. Diese guten und lang gewachsenen zivilgesellschaftlichen Beziehungen gilt es für die Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit wie auch der Menschenrechte weiterzuentwickeln. Denn das transatlantische Band ist stark. Es hat in den letzten 13.11.2024 Jahren Erschütterungen überstanden und muss nun auch die neuen Herausforderungen überstehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ja, die kommenden Jahre werden wohl keine einfachen sein, aber umso wichtiger ist es, die freundschaftlichen und vielschichtigen Beziehungen aufrechtzuerhalten und die richtigen Impulse für die Zukunft zu setzen. Vergessen wir nicht: In vier Jahren werden die Karten in den USA auch wieder neu gemischt. Ich möchte zum Schluss doch auch noch auf die besorgniserregende Eigenart des Präsidentschaftswahlkampfes in den USA eingehen. Dieser Wahlkampf war geprägt von systematischer Desinformation, von Diffamierung des politischen Gegners, von Verschwörungstheorien und Stimmungsmache gegen Minderheiten wie zum Beispiel gegen Migrant*innen und queere Menschen. Was musste sich die Welt für krude Geschichten anhören – von Migranten, die angeblich Haustiere essen, oder über Zwangsgeschlechtsumwandlungen in Schulen. Wir wollen hoffen, dass nun nach dem Wahlkampf diese absurde und gefährliche Stimmungsmache ein Ende findet. Doch die ersten Meldungen über Personalien der neuen Regierungsmannschaft lassen leider nichts Gutes erahnen: Man bekommt einen ersten Eindruck davon, welcher Geist zukünftig durch das Weiße Haus wehen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in einer Zeit, in der Demokratien unter Druck stehen, in der Autokraten weltweit um Macht und Einfluss ringen, müssen wir Demokratinnen und Demokraten noch enger zusammenstehen und eine starke, geeinte Stimme gegen autoritäre und nationalistische Kräfte zum Ausdruck bringen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Hassprediger“ – das war der Titel, dem Frank-Walter Steinmeier für Donald Trump einfiel. Einen notorischen und pathologischen Lügner nannte ihn Friedrich Merz hier im Europaausschuss des Landtags – der Mann ist immerhin in der CDU, der kennt sich mit solchen Dingen aus. Den meisten sind wahrscheinlich die Bilder eines blasiert lachenden Bundesaußenministers Heiko Maas aus der UN-Vollversammlung in Erinnerung, als der damalige US-Präsident Donald Trump vor den Folgen der idiotischen deutschen Energiepolitik warnte, insbesondere was die einseitige Abhängigkeit von Landtag Russland angeht. Aber wir wissen ja, wie das ausgegangen ist. Im Januar haben wir hier noch über die Partnerschaft zwischen NRW und Pennsylvania gesprochen. Ich habe Ihnen von hier aus angekündigt, dass der Staat Trump wählen wird, und ich ihm ganz viel Erfolg dabei wünsche. Die Reaktion von Herrn Liminski, unserem CDU-Minister für Europa und Internationales, war – ich zitiere –: „Wenn Herr Tritschler für die AfD von diesem Rednerpult aus Donald Trump gratuliert und davon spricht, dass sich die Personen hier auf der Regierungsbank Regierung nennen, erinnert das doch sehr frappierend an manche Ereignisse in den USA, die zum Glück vielen Menschen die Augen geöffnet haben, wes Geistes Kind Donald Trump ist. Wer solche Freunde hat …“ Herr Liminski, ich habe gerne solche Freunde. Sie sollten sich allerdings einmal umschauen, ob Sie noch so viele Freunde auf der Welt haben, wenn es so weitergeht. (Beifall von der AfD – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Danach vermerkt das Protokoll übrigens noch Beifall von CDU, SPD, Grünen und FDP. Das ist es eben, meine Damen und Herren: Wenn bei Ihnen von deutsch-amerikanischer Freundschaft die Rede ist, dann gilt das offenbar immer nur dann, wenn Ihre Gesinnungsgenossen dort den Ton angeben. Dann gilt das offenbar nur, wenn dort Politik gemacht wird, wie Sie sie auch hier machen: mehr Regulierung, weniger Freiheit, weniger Meinungsfreiheit, mehr Globalismus und nicht zuletzt ein Weltpolizist USA, der sich und seine Verbündeten in einen sinnlosen und teuren Krieg nach dem anderen verwickelt, (Zuruf von der SPD) um diese Agenda auf der ganzen Welt zu verbreiten. Eine Freundschaft aber, die an Bedingungen geknüpft ist, ist keine echte Freundschaft. Wir glauben nicht, dass Donald Trump irgendein deutsches Problem lösen wird. Für ihn gilt das, was für uns von der AfD gilt und was für jeden anderen Politiker auf der Welt gelten sollte, aber zumindest in Deutschland leider nicht gilt: Mein Land kommt zuerst. (Beifall von der AfD) Wir haben noch nie von irgendeinem US-Präsidenten erwartet, dass er unsere Probleme löst. Das wäre Ihr Job, meine Damen und Herren von den Altparteien, in dem Sie seit Jahren und Jahrzehnten kläglich versagt haben. Man kann froh sein, dass diese Erwartungen jetzt gedämpft sind. Dieses alte Verhältnis zwischen Deutschland und den USA ist mehr als ungesund. Wir sind keine 13.11.2024 Vasallen Washingtons, und wir wollen es auch nicht sein. Charles de Gaulle hat es sehr treffend gesagt: „Staaten haben keine Freunde, nur Interessen.“ Die Wiederwahl Donald Trumps kann durchaus in unserem Interesse sein. Ich mache das an drei Beispielen fest. Erstens. Donald Trump wird den Krieg in der Ukraine nicht im Interesse eines militärisch-industriellen Komplexes auf ewig bis zum buchstäblich letzten Ukrainer durchfechten. Ich weiß nicht, ob er es so schnell schaffen wird, wie er es angekündigt hat, aber er wird ihn beenden und damit unzählige Menschenleben retten. Da bin ich zuversichtlich. Und auch wenn ihm das wahrscheinlich ziemlich egal ist, wird er damit mehr für die Gesundung der deutschen Wirtschaft tun als Sie alle zusammen, meine Damen und Herren. Zweitens. Er wird – das ist angesagt – das Pariser Klimaabkommen kassieren. Ich glaube zwar, dass Sie alle gemeinsam mit Ihren Freunden in Brüssel verblendet genug sind, um mittelfristig weiter mit gutem Beispiel voranzugehen, ohne dass Ihnen irgendjemand folgt. Aber die Bürger werden das auch bei uns nicht ewig mitmachen, und sie wissen auch, wen sie wählen können, wenn sie das beenden wollen. Auch davon wird unser Wohlstand profitieren. Drittens. Donald Trump wird – das hat sein designierter Vizepräsident gerade angesagt – nicht dabei zusehen, wie Sie die Meinungsfreiheit im Internet, insbesondere auf US-amerikanischen Plattformen wie X, weiter schleifen, um die eigene Macht zu erhalten. Damit wird er auch noch mehr für die Demokratie in Deutschland tun, als Sie es je getan haben. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Allerdings, und auch das gehört zur Wahrheit, bringt seine Wahl Herausforderungen für Deutschland. Möglicherweise werden die Zölle für deutsche Exportgüter wie Automobile angehoben. Ich würde mir wünschen, wir hätten eine Regierung und eine EU-Kommission, die einigermaßen auf Augenhöhe mit Donald Trump verhandeln könnte. Das wird aber wohl noch ein bisschen dauern. Sehr unglaubwürdig ist es aber, dass ausgerechnet die Grünen, die CDU und ihre anderen Vorfeldorganisationen Krokodilstränen darüber vergießen. Sie tun doch seit Jahren alles, aber auch wirklich alles, um die deutsche Industrie herunterzuwirtschaften. Das muss man ihnen lassen: Zumindest dabei haben sie ziemlich viel Erfolg. Meine Damen und Herren, wenn Sie in Sorge um unsere Wirtschaft sind, dann senken Sie die Steuern und künstlich in die Höhe getriebene Energiepreise und schaffen Sie sinnlose Sanktionen ab, die den Sanktionierten offenbar weniger schaden als uns Landtag selbst. Dann müssen Sie auch keine Angst mehr vor US-Zöllen haben. (Beifall von der AfD) In Wahrheit ist es aber gar nicht das, was Ihnen Sorge macht. Sie haben Angst vor einer wirklichen Zeitenwende. In einem Land nach dem anderen fällt das woke Establishment. Wir haben es in Italien, in den Niederlanden, in Schweden, in Ungarn, in Österreich und jetzt auch in der Führungsmacht des Westens gesehen. Der woke Zeitgeist ist nicht mehr der Zeitgeist, und irgendwann – das ist immer so – kommt jeder Trend aus den USA auch in Deutschland an. Glauben Sie mir: Wir freuen uns darauf. (Beifall von der AfD) Ich schließe, wie es sich an so einem Tag gehört: Gott schütze den 45. und 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 5. November 2024 hat eine erneute Zeitenwende für die transatlantischen Beziehungen eingeläutet. Die CDU und die grüne Fraktion haben diese Aktuelle Stunde beantragt. Bisher haben wir Lob für das NRW-USA-Jahr und wichtige Einrichtungen wie Schüleraustausche gehört. Aber insbesondere von Herrn Voussem und von der CDU haben wir erwartet, dass ein bisschen mehr kommt. Angesichts dessen, was auf uns zukommt, geht es nicht nur um die gesellschaftlichen Beziehungen, sondern insbesondere um das Thema „Wirtschaft“ und um die Frage, was mit den Industriearbeitsplätzen in diesem Land passiert. (Beifall von der SPD) Lassen Sie uns ansehen, was uns erwartet. Aus meiner Sicht gibt es drei Themen. Erstens. Die Trump-Regierung will Umweltstandards senken. Das wird harte Einschnitte bedeuten, weil transatlantische Kooperationen im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes eine zentrale Rolle für unsere boomende Umweltwirtschaft spielen. Eins ist aber klar: Es darf für uns keine Option sein, jetzt Umweltstandards zu senken. Wir müssen diesem Problem begegnen, dabei aber unsere Standards weiter aufrechterhalten. Das zweite Thema, das durch Trump gesetzt werden wird – das wurde gerade schon angesprochen –, ist der Aufbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Das ist ein fatales Zeichen für die exportorientierte 13.11.2024 Wirtschaft in NRW. Schließlich verbindet die USA und Nordrhein-Westfalen vieles nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern insbesondere im Bereich der Wirtschaft. Aktuell sind die USA mit einer Exportsumme von 15,7 Milliarden Euro der drittgrößte Exportmarkt für NRW. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Maschinen und Fahrzeuge. Mehr als 1.700 US-Unternehmen schaffen in NRW rund 190.000 Arbeitsplätze und gehören zu den wichtigsten internationalen Investoren. Das gilt beispielsweise für das Unternehmen Microsoft, das 3,3 Milliarden Euro im Rheinischen Revier investiert. Das haben Sie hier ausführlich dargestellt. Wir sind davon überzeugt, dass Staaten miteinander Handel treiben müssen. Davon profitieren alle; davon profitiert Nordrhein-Westfalen. Darum darf es keine Option sein, einen Handelskrieg mit den USA zu beginnen. Gleichzeitig müssen wir trotzdem versuchen, auf europäischer Ebene gemeinsam unabhängiger zu werden. Jetzt hier so zu tun, als würde es ausreichen, dass wir uns zur transatlantischen Freundschaft bekennen, ist einfach viel zu kurz gesprungen. (Beifall von der SPD) Das ist auch nicht das, was die Menschen und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen von Ihnen erwarten. Es ist schön, dass Sie das USA-Jahr gefeiert haben. Es ist schön, dass der Ministerpräsident in den USA war und Fotos in Hollywood gemacht hat. Das passt in sein Fotoalbum – tolle Bilder. Es ist schön, Herr Liminski, dass auch Sie in den USA waren und sich mit der Heritage Foundation getroffen haben. (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ganz genau!) – Ich habe ja noch gar nicht geendet. Es ist schön, dass Sie da waren, dass Sie sich abfeiern für das USA-Jahr, für schöne Fotos – manchmal auch mit fragwürdigen Gesprächspartnern. Wenn man jetzt in Nordrhein-Westfalen in die Wirtschaft und auch in viele Kommunen hineinhört, fragen sich viele: Aber was hat uns das eigentlich gebracht? Was haben die schönen Fotos gebracht, und was haben Sie in den USA gemacht, außer dass bei Instagram ein paar Likes erzeugt wurden? Darum komme ich zum dritten Punkt. Wenn wir uns ansehen, was Trump gemacht hat – die Vorgängerregierung hat ja schon damit begonnen –, dann stellen wir fest, das ist eine massive Stärkung der Wirtschaft in den USA. Da spricht man auch nicht großartig über Staatsverschuldung, sondern da werden Unternehmen gefördert. Landtag Wenn wir jetzt nach Deutschland gucken und uns fragen: „Was können Sie denn machen? Was kann der Ministerpräsident in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen machen, um den USA und der Situation, die dort entsteht, etwas entgegenzusetzen?“, dann ist es ebendieser Ansatz. Man muss hier die Wirtschaft stärken und Investitionen in Deutschland erzeugen. (Beifall von der SPD) Der Bundeskanzler hat es doch in der letzten Woche genannt: Investitionen, um die Autoindustrie zu fördern; Netzentgelte senken. – Das sind doch alles Punkte, die ganz konkret sind und bei denen Nordrhein-Westfalen mithelfen könnte. Der Ministerpräsident könnte sagen: „Ja, das sind sinnvolle Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Das sind sinnvolle Maßnahmen für die Industrie und für die Arbeitsplätze in diesem Land. Das unterstütze ich“, um mal auf eine inhaltliche Ebene zu kommen. Da ist das große Thema „Schuldenbremse“. (Zurufe von der CDU: Ah!) Wenn wir uns ansehen, was in den USA geschieht, wie dort die Wirtschaft gefördert wird, (Zuruf von Henning Höne [FDP]) dann müssen wir doch zu dem Ergebnis kommen: Auch wir müssen dafür sorgen, dass Investitionen in diesem Bereich angekurbelt werden, dass hier die Wirtschaft gestärkt wird. Das geht eben nicht mit der Schuldenbremse, (Beifall von der SPD) sondern da sind Sie in der Pflicht und haben eine Möglichkeit, einen Ansatz, wo sich dieser Ministerpräsident positionieren kann. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Sie haben gerade über vieles gesprochen und gesagt, dass Sie Gespräche geführt haben. Herr Liminski hat gerade reingerufen und feiert sich dafür, dass Gespräche geführt werden. – Ja, Herr Liminski, da widersprechen wir Ihnen gar nicht. Wir müssen mit den USA zusammenarbeiten. Da sind wir nicht auseinander. Uns geht es darum, dass wir auf der einen Seite hier Investitionen fördern und unsere Wirtschaft stärken. Auf der anderen Seite: Wenn man Gespräche führt – und das sieht, glaube ich, auch der grüne Koalitionspartner so, so habe ich ihn zumindest gerade verstanden –, dann geht es nicht nur darum, sich anzubiedern, sondern es geht darum, klare Werte, die wir hier im Rahmen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben, beispielsweise auch für Ihren Bereich 13.11.2024 der Medienfreiheit, zu formulieren und nicht nur zu sagen: Ich war da. (Beifall von der SPD) Dann wollen wir auch wissen: Wo stehen Sie? Wo vertreten Sie die Werte dieses Landes auch in schwierigen Situationen und in schwierigen Gesprächen? – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Vogt. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ergebnisse der jüngsten Wahlen in den Vereinigten Staaten wurden nicht nur in den USA, sondern auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gespannt verfolgt. Das allein zeigt, wie intensiv die transatlantische Partnerschaft ist und welch einen besonderen Stellenwert diese Partnerschaft für uns in Nordrhein-Westfalen hat, für die Menschen in unserem Land, und dies nicht nur historisch, kulturell, wirtschaftlich und politisch, sondern auch sehr persönlich. Entgegen einigen Prognosen ist das Wahlergebnis eindeutig. Den Nachwahlbefragungen war zu entnehmen, dass insbesondere wirtschaftspolitische Themen für viele Amerikanerinnen und Amerikaner wahlentscheidend waren. Auch wenn sich viele ein anderes Ergebnis erhofft hatten: Diese demokratische Wahl bedeutet keinesfalls das Ende der transatlantischen Partnerschaft, sondern erinnert uns einmal mehr an die Hausaufgaben, die wir Europäer, die auch wir in Deutschland zu erledigen haben. Die Vereinigten Staaten sind für Deutschland und insbesondere für Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Partner, und – das erkläre ich ausdrücklich – sie werden es hoffentlich bleiben. Lieber Klaus Voussem, vielen Dank für deine lieben Worte. Ich will aber ganz klar sagen: Die Vorsitzende einer Parlamentariergruppe kann das nicht alleine. Die Parlamentariergruppe NRW-USA lebt davon, dass fast ein Viertel der Abgeordneten aus diesem Parlament, aus den unterschiedlichen Fraktionen die Arbeit unserer Gruppe mit Leben füllt und wir miteinander in den Austausch gehen. Es sind oft Positionen, die man auf den ersten Blick nicht nachvollziehen kann, aber wir bleiben miteinander im Gespräch und im Austausch. Das ist das Wichtige. Ich darf den Dank für dieses Engagement für die transatlantische Partnerschaft an alle Kolleginnen und Kollegen der Parlamentariergruppe NRW-USA zurückgeben. (Beifall von der FDP und der CDU) Landtag Die intensiven gewachsenen und von vielen gelebten Beziehungen zeigen sich nicht nur in der förmlichen Partnerschaft und Kooperation, die das Land Nordrhein-Westfalen mit Pennsylvania pflegt – früher einmal mit North und South Carolina, mit New Jersey, mit Minnesota gibt es enge Kooperationen –, sondern auch in den vielen Städtepartnerschaften und Schulpartnerschaften. Es gibt intensive Kooperationen im Bereich der Forschung und Innovationsentwicklung, und natürlich haben viele Menschen sehr persönliche Freundschaften über den Atlantik und zum Teil auch Familienbeziehungen. Diese Kooperationen und persönlichen Freundschaften, lieber Kollege Vogt, sind einzigartig und bieten die Chance, dass genau dieser Gesprächsfaden nie abreißen wird und dass wir darüber auch kritische Themen miteinander erörtern können. Diese langen und stabilen Beziehungen sind das Fundament für einen bislang einzigartigen gemeinsamen Erfolg in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage gemeinsamer Werte: Demokratie, Freiheit, universelle Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Darauf können wir aufbauen, aber wir dürfen uns darauf keinesfalls ausruhen. Insbesondere zu den wirtschaftlichen Beziehungen wird gleich mein Kollege Dietmar Brockes in der zweiten Runde noch etwas sagen. Ich möchte mir nur einen Hinweis erlauben: Trotz dieser guten und engen Beziehungen ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, mit den USA ein Freihandelsabkommen zu schließen. Ich sage ausdrücklich: Das würde es uns heute erheblich erleichtern. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dabei ging es, wenn wir ganz ehrlich sind, nicht nur darum, dass wir Europäer uns nicht einig waren. Es ging auch nicht nur um die Hygienevorschriften der USA zur Geflügelhaltung oder zum Rohmilchkäse. Nein, es gab – und die gibt es immer noch – auch in unserem Land antiamerikanische Strömungen. Dagegen werden wir in der NRW-USA-Parlamentariergruppe genauso wie alle Demokraten gemeinsam engagiert vorgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern sind ein wichtiger Stabilitätsfaktor unserer Beziehung. Aber in Zeiten wachsender globaler Konflikte und Herausforderungen werden auch die anderen Anforderungen wieder deutlicher. In der Ausgestaltung und der Nutzung von sogenannter Künstlicher Intelligenz müssen wir als westliche Demokratien gemeinsam Standards setzen, damit sich die Autokratien dieser Welt nicht die neueste Technologie zur Unterdrückung ihrer Bürgerinnen und Bürger und darüber hinaus zu eigen machen. 13.11.2024 Bei dem Eigentumsrecht an Daten und bei der Resilienz unserer Infrastruktur, insbesondere der Cybersicherheit, müssen die USA und Europa stark und verlässlich zusammenarbeiten, wenn wir Diktatoren und Autokraten etwas entgegensetzen wollen. Von einer Kooperation in Forschung und Innovation profitieren wir auf beiden Seiten des Atlantiks. Das wird auch ein Dealmaker verstehen. Die Konflikte dieser Zeit haben mehr als deutlich gemacht, dass wir diese Partnerschaft auch in der Außen- und Sicherheitspolitik mit neuem Leben erfüllen müssen. Deutschland hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren aufgemacht, seinen Beitrag zu den Bündnisverpflichtungen endlich nachzuholen. Denn eine Partnerschaft kann nur funktionieren, wenn sich alle Partner an ihre Zusagen halten und Lasten nicht einseitig getragen und verteilt werden. Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas. Wir profitieren in besonderer Weise von Frieden und Stabilität. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich bin überzeugt, dass wir – in der Tradition einer wertebasierten Außenpolitik – auch unsere nationalen und insbesondere europäischen Interessen in unsere Außenpolitik einbeziehen müssen. In vielen Gesprächen mit den amerikanischen Kolleginnen und Kollegen, mit Wissenschaftlern, mit klugen Köpfen in den Thinktanks – ich finde es ausdrücklich richtig und wichtig, dass wir in diese unterschiedlichen Thinktanks hineingehen, dort die Gespräche suchen, und ich kann nur sehr unterstützen, dass das auch von den Vertretern dieser Landesregierung gemacht wird – begegnet uns immer wieder die Frage: Was sind denn eure Interessen? Diese Frage werden wir beantworten müssen, wenn wir die transatlantische Partnerschaft und Freundschaft weiter so stabil und lebendig halten wollen, wie wir und auch ich sehr persönlich das gerne möchten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht nun der Minister und Chef der Staatskanzlei, Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor ziemlich genau einem Jahr war ich zum Auftakt unseres NRW-USA-Jahres in den USA. Von dieser Reise ist mir ein Besuch in Germantown, in Harrisburg, Pennsylvania, besonders in Erinnerung geblieben. Gemeinsam mit der damaligen US-General-Landtag konsulin besuchte ich das Haus, in dem vor 341 Jahren 13 Familien aus Krefeld die erste deutsche Siedlung in der Neuen Welt begründeten. Ich hatte anlässlich des Besuchs des US-Präsidenten in Deutschland kürzlich beim Staatsempfang im Schloss Bellevue die Gelegenheit, Joe Biden von dieser besonderen Verbindung zwischen unseren Ländern zu erzählen. Seine Antwort war: Oh Man, thank God you came. – Ich glaube, das ist ein Musterbeispiel für amerikanischen Humor. (Heiterkeit von allen Fraktionen) Aber das ist auch beispielhaft für die besonderen Beziehungen zwischen den USA und Nordrhein-Westfalen, für das, was sie viele Jahrhunderte und mit einem Ozean dazwischen bisher ausgehalten haben. Wir fühlen uns den USA nah. Auch deshalb haben wir die Ereignisse dort in den letzten Wochen besonders nah verfolgt. Es ist bereits gesagt worden: Die Wiederwahl von Donald Trump ist eine historische Zäsur. Es ist ein Ereignis mit enormen Auswirkungen für unsere Wirtschaft, für unsere Sicherheit und auch für unsere Gesellschaft. Zur Wirtschaft: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind Nordrhein-Westfalens wichtigster Handelspartner außerhalb Europas. Mehr als 1.700 US-Unternehmen sind bei uns in Nordrhein-Westfalen engagiert. Auch in Bildung, Wissenschaft und Forschung gibt es zahlreiche Kooperationen. Zur Sicherheit: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nach wie vor der Garant europäischer Sicherheit, nach innen wie nach außen. Zahlreiche Terroranschläge in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen, konnten nur dank der Hinweise der US-Nachrichtendienste verhindert werden. Wir haben also selber ein enormes Interesse daran, unseren Beitrag zu dieser Sicherheitskooperation zu leisten, um weiter von ihr zu profitieren. Zur Gesellschaft: Die Entwicklungen in den USA gehen auch an unserer Demokratie nicht spurlos vorbei. Die politische Kultur in den USA hat immer weit über die Landesgrenzen hinaus gestrahlt, im Guten wie im Schlechten. Die Fragmentierung der Öffentlichkeit und die enorme Polarisierung, die dadurch befördert wird, kennen wir auch bereits bei uns in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Manche halten es geradezu für mustergültig, Egoismus zum politischen Programm zu erklären. „America first“ wird uns auch in Europa, in Deutschland und hier in Nordrhein-Westfalen noch eine ganze Menge abverlangen. Handelszölle werden uns empfindlich treffen. Ein neuer amerikanischer Protektionismus würde globalisierte Lieferketten massiv beeinträchtigen. Die Fokussierung auf die Rivalität mit China könnte dazu führen, dass uns eine neue Administration irgendwann vor die Wahl stellt, 13.11.2024 uns zu entscheiden, und für die aus ihrer Sicht richtige Entscheidung jedes Druckmittel einsetzt. Wer das alles für Alarmismus oder Schwarzmalerei hält, dem rate ich, einen Blick auf die erste Amtszeit von Donald Trump zu werfen. Dieser Mann tut tatsächlich, was er sagt. Diese Lektion sollte endlich gelernt sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Allerdings scheint die Bundesregierung diese Lektion nicht gelernt zu haben. Ernsthafte Vorbereitungen auf eine Wiederwahl Donald Trumps kann ich nicht erkennen. In Nordrhein-Westfalen haben wir im Rahmen unserer Zuständigkeiten und unserer Möglichkeiten Vorbereitungen getroffen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen unsere Hausaufgaben gemacht. Mit dem NRW-USA-Jahr haben wir unsere Verflechtung mit den USA gestärkt und ausgebaut. Ich will ganz explizit sagen: Das haben Landesregierung und Landtag gemeinsam getan. Deshalb an dieser Stelle mein Dank an die Vorsitzende der NRW-USA-Parlamentariergruppe, Angela Freimuth, und auch an den Vorsitzenden des Ausschusses für Internationales, Stefan Engstfeld. Danke für die Kooperation in diesem zurückliegenden Jahr. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir haben in über 100 Veranstaltungen mit über 100 unterschiedlichen Partnern denen eine Bühne gebaut, die diese Beziehungen täglich mit Leben füllen. Wir haben auch in einer ganzen Reihe von Bereichen neue Verbindungen geknüpft: eine neue Zusammenarbeit etwa im transatlantischen Schulaustausch mit Pennsylvania. Mit dem Bundesstaat Minnesota haben wir die bestehende Zusammenarbeit bei Energie, Klimaschutz, Umwelt und Verkehr ausgebaut. Mit dem Bundesstaat New Jersey haben wir einen Verwaltungsaustausch vereinbart, um für schnellere Genehmigungen und Planungen zu lernen. Bei Besuchen an der US-Westküste und im Mittleren Westen hat die Landesregierung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen geworben: unser Ministerpräsident Hendrik Wüst im April dieses Jahres und die Ministerkolleginnen Mona Neubaur und Ina Brandes mit ihren Reisen im Sommer. Es war mir persönlich ein Anliegen, dass wir das NRW-USA-Jahr rechtzeitig im Jahr vor der Präsidentschaftswahl durchführen. Mit der ersten Reise habe ich den Schwerpunkt auf unseren Partnerstaat Pennsylvania gelegt. Beim zweiten Besuch im September dieses Jahres lag der Fokus auf der Hauptstadt Washington, D. C. Ja, ich habe dort Gespräche mit beiden Lagern geführt. Lieber Herr Vogt, ich bin dankbar für Ihren Vorwurf, denn er zeigt die Fehler, die in Berlin gemacht Landtag worden sind. Während wir mit beiden Lagern gesprochen haben, hat sich die Bundesregierung auf das Cheerleading für Kamala Harris beschränkt. Das hat offenkundig nicht gereicht. (Beifall von der CDU) Wo ich dabei stehe und in diesen Gesprächen gestanden habe, hätten Sie nachlesen können, wenn Sie vielleicht auch den Text unter den Fotos gelesen hätten; dann wären Sie schon einen Schritt weiter. (Lachen von den GRÜNEN) Wo aber diese Bundesregierung steht und wo sie gewesen ist, ist die Frage, die eigentlich gestellt wird. (Beifall von der CDU) Mir ging es darum, zu verstehen, was die Erwartungen an Deutschland und Europa sind. Es ging auch darum, für Nordrhein-Westfalen als ein international vernetztes Land zu werben, der Frage nachzugehen, welchen Beitrag wir von hier aus leisten können. Uns muss doch am Vorabend der Inauguration von Donald Trump klar sein: Entrüstung alleine ist kein politisches Programm. Ständiges Kopfschütteln macht irgendwann kopflos. (Heiterkeit von der CDU) Deswegen müssen wir die wesentlichen Fragen unverstellt in den Blick nehmen. Spätestens mit dem Wahlsieg von Donald Trump als dem selbst ernannten Dealmaker-in-Chief müssen wir uns doch in Europa fragen: Was können und was müssen wir tun, um ein verlässlicher Bündnispartner und ein relevanter Ansprechpartner für die Vereinigten Staaten zu sein, ganz gleich wer in Zukunft im Weißen Haus residiert? Auf diese Frage müssen wir auf allen Ebenen in der Europäischen Union, in Deutschland und auch hier in Nordrhein-Westfalen Antworten finden. Bei aller Entrüstung, bei aller Enttäuschung und auch bei aller Entfremdung: Die USA waren, sind und bleiben ein wichtiger Partner, auch ein Wertepartner. Wir sollten nicht vergessen: Diese Nation hat viele ihrer Söhne geopfert, um unser Land von der Naziherrschaft zu befreien und nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wieder aufzubauen. Deswegen könnten wir eigentlich sagen: Oh Man, thank God they came. – Das ist der Geist, aus dem heraus wir in Nordrhein-Westfalen diese Beziehungen, diese Situation angehen, zum Besten für unsere Wirtschaft, für unser Land und auch für unsere Gesellschaft. – Danke schön. (Beifall von der CDU den GRÜNEN und An- gela Freimuth [FDP])

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Yüksel. 13.11.2024

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Serdar Yüksel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Liminski, ich habe mich gefragt, ob das eine pathetische staatstragende Rede werden soll oder ob Sie vielleicht doch der Versuchung erliegen, kleines Karo aufzuspielen. Wenn Sie der Bundesregierung Cheerleadertum in der US-Außenpolitik vorwerfen, würde ich sagen: Das war gerade ziemlich kleines Karo von Ihnen. (Beifall von der SPD und Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Ich habe mich gefragt, wie Ihr grüner Koalitionspartner diesen Punkt gefunden hat, da für die Außenpolitik eine grüne Außenministerin zuständig ist. (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ach so?) Ihre Haltung zur Situation der Bundesregierung ist auch aus einem anderen Punkt nicht glaubhaft: Ich habe die Bilder gesehen, als Joe Biden in Berlin war, und wie sich ein Staatskanzleichef Liminski in das Bild hineingedrängt hat, um mit Joe Biden fotografiert zu werden. (Beifall von der SPD) Ihr wart doch alle in Berlin und konntet nicht genug Fotos mit Joe Biden machen. Jetzt sagt ihr: Wir wussten schon immer, dass Trump gewinnt, aber ihr habt euch schicksalhaft an die Demokraten gebunden. Dass wir als Sozialdemokraten die Präsidentschaft von Kamala Harris natürlich anders beurteilt haben, hat etwas mit wertebasierter Politik zu tun. Dass wir die menschenverachtende Politik und die Äußerungen von Trump nicht gut finden können, also nicht vor allem, was gesagt wird, einen Kotau machen und jetzt sagen: „Wir wussten alles besser, zumal wir mit denen schon geredet haben; wir haben auch mit den Rechtskonservativen dort geredet“, hat etwas mit wertebasierter Politik zu tun. Dass wir als Sozialdemokraten Menschen und Politikern auch in den USA, die keine wertebasierte Politik machen, auf Minderheiten rumprügeln, Lügen verbreiten und sexistisch unterwegs sind, sagen, dass das nicht unser Gesellschaftsbild ist, werden Sie uns wohl zugestehen. (Beifall von der SPD) Gerade ist sehr viel über die wirtschaftlichen Verflechtungen gesprochen worden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Aus Nordrhein-Westfalen und Deutschland werden wir keinen Handelskrieg mit den USA anzetteln. Wir werden uns bündnistreu verhalten. Wenn es darauf ankommt, werden wir auch die diplomatischen Beziehungen und die entsprechenden Landtag Kanäle nutzen, um mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine gute Koexistenz zu führen. Die Frage ist doch, wie wir aus Nordrhein-Westfalen und aus Deutschland darauf reagieren. Man muss kein Hellseher und kein Raketenwissenschaftler sein, um anzunehmen, dass vier wirklich schwere Jahre auf uns zukommen. Die wirtschaftlichen Verflechtungen sind hier gerade genannt worden. Wir haben schon eine Präsidentschaft Trump erlebt. Er wird – das haben Sie gerade richtigerweise gesagt – das machen, was er gesagt hat. Entgegen dem, was vorher gesagt worden ist: „Ach, das wird schon alles nicht so kommen, wie er es gesagt hat“, bin ich der festen Überzeugung, dass Unilateralismus, Protektionismus, Abschottung und Strafzölle auf uns in Deutschland zukommen werden. Nun könnten wir sagen, Malta sollte für sich, Deutschland sollte für sich und jeder der 27 Mitgliedsstaaten sollte für sich sehen, wie er damit zurechtkommt. Wenn wir eine Chance haben wollen, wenn wir im Oval Office und in den Vereinigten Staaten von Amerika ernst genommen werden wollen, dann bedarf es dazu einer Antwort von Europa mit 550 Millionen Einwohnern und einem Bruttoinlandsprodukt von 19 Billionen Euro, um gegenüber diesem Präsidenten Eindruck zu machen. (Beifall von der SPD) Das werden wir als Nordrhein-Westfalen alleine nicht schaffen. Das hat nicht nur mit wirtschaftlichen Verpflichtungen, sondern auch mit wertebasierter Politik etwas zu tun. Ich will darauf noch einmal zurückkommen. Wir haben ein anderes Sozialstaatsverständnis. Wir haben ein anderes Verständnis von Multilateralismus. Wir haben nicht dieses Verständnis „Jeder für sich, Gott für uns alle“ oder „America first“ oder „Germany first“. Wir sehen doch, dass die Herausforderungen in der Welt so sind, dass kein Staat und auch kein Staatsgebilde, auch nicht die Europäische Union, die Probleme dieser Welt alleine lösen kann. Alleine die Ankündigung des designierten Präsidenten, aus dem Pariser Klimaabkommen auszutreten, zeigt doch, vor welchen Verwerfungen wir stehen. Die Antwort kann doch nicht sein: mehr Unilateralismus. Was wir brauchen, sind Multilateralismus und eine wertebasierte Politik, aber keine gegenseitige Abschottung. (Beifall von der SPD und Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Herr Voussem, ich will auch dem entgegen, was Sie gerade gesagt haben. Sie haben so ein bisschen in der Diktion des Chefs der Staatskanzlei gesagt, während wir auf Kamala Harris gesetzt hätten, hätte Friedrich Merz schon Kontakte in die US-ameri-13.11.2024 kanische Administration aufgenommen und sei der bessere Bundeskanzlerkandidat. Ich finde dieses „Herr Lehrer, im Keller brannte Licht, aber der Friedrich hat es schon ausgemacht“ nicht passend. Parteiübergreifend sollten wir alle aus der demokratischen Mitte und auch Friedrich Merz schon sehr mit einer Stimme sprechen. Wir brauchen in Europa eine Haltung, in der Deutschland in der Mitte Europas eine besondere Verantwortung zukommt. Auch da sollte man kein kleines politisches Karo spielen und sich in der Politik gegenüber den USA nicht im Klein-Klein verlieren. Das ist meine herzliche Bitte in Ihre Richtung. (Beifall von der SPD) Zum Schluss würde ich gerne die Europäische Union als Wertegemeinschaft beschwören – als wertebasierte Gemeinschaft mit unserem Sozialstaatsmodell, mit unserer freiheitlichen und liberalen Demokratie, die wir trotz aller Schwierigkeiten in manchen Staaten haben – und betonen, dass unsere Antwort auf die Herausforderungen dieser Welt nicht sein kann, zu allem, was jetzt aus den Vereinigten Staaten von Amerika kommt, Ja und Amen zu sagen, sondern in Klarheit zu sagen, wofür wir in der Europäischen Union, auch zum Schutz unserer eigenen Wirtschaft und unsere eigenen Werte, stehen. Wir sollten uns nicht im billigen Populismus gegenüber den USA verneigen und zu allem Ja und Amen sagen. Unsere Antwort darauf muss, glaube ich, sein: mehr Europa, mehr Zusammenarbeit, mehr Multilateralismus und nicht weniger. Das ist das, was wir hier parteiübergreifend miteinander feststellen sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Berivan Aymaz [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Yüksel. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Bergmann.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Wichtigkeit der engen Kontakte von Deutschland und Nordrhein-Westfalen mit den USA ist jetzt schon von allen Rednern aus verschiedenen Ecken beleuchtet worden. Ich möchte noch einige andere Punkte in dem Diskurs hinzufügen, auch wenn Nordrhein-Westfalen quasi nur kleine Außenpolitik machen kann; aber ein bisschen können wir ja schon tun. Der Paradigmenwechsel in den USA scheint mir bis dato hier zu wenig erwähnt worden zu sein. Mit Joe Biden geht der letzte Transatlantiker, der Präsident der USA ist. Es wird automatisch eine Hinwendung – die es ja schon latent gibt, aber sie wird jetzt noch deutlicher werden – zum pazifischen Raum geben. Das bedeutet: Europa rutscht etwas aus dem Landtag zentralen Fokus der Vereinigten Staaten – mit all den Konsequenzen. Wie reagieren wir denn darauf? Oder wie reagieren wir nur auf dieses „Make America Great Again“? Ich frage mich jedes Mal: Which America do you mean? North America? South America? Central America? Latin America? Whatever! Diese Hybris und dieser Zentralismus, die in diesem Slogan schon mitschwingen, bringen uns an unsere Grenzen. Und wir werden es erleben, dass wir gerade bei der Verteidigung dafür einen hohen Preis zahlen müssen. Die seit den 60er-Jahren bisher immer eher stiefmütterlich behandelte EVU, also die Europäische Verteidigungsunion, wird eine ganz andere Bedeutung bekommen, als wir ihr bis dato zugestanden haben. Noch ein Punkt: Wer wie ich zentrale NATO-Einrichtungen in seinem Kreis hat – denken wir an Geilenkirchen, denken wir an das große Kommando in Kalkar –, der weiß, welch eine zentrale Rolle Amerikaner und das US-Militär auch bei uns in Nordrhein-Westfalen spielen. Das geht weit über die normale Militärpräsenz hinaus. In meiner Heimatstadt werden der nördliche Luftraum dieser Erde und der Weltraum beobachtet. Das würden wir ohne Amerikaner, US-Streitkräfte, gar nicht hinbekommen. Das ist etwas, worüber wir heute sprechen müssen; denn daraus ist ganz automatisch eine Freundschaft entstanden. Meine Nachbarschaft war in Teilen amerikanisch. Wir reden immer über die Beziehungen zu den USA. Aber wir sollten auch über die Beziehungen zu den Amerikanern in unserem Land sprechen. Mein Altnachbar ist heute Vorsitzender des BMW-Freundesclubs in den USA. Da gibt es Beziehungen, die in die Zivilgesellschaft hineinreichen, aus dem einen in das andere hinüberkommen. Fakt ist: Die USA sind und bleiben natürlich unser wichtigster Partner außerhalb der EU. Das gilt aber eben nicht nur in politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Hinsicht, sondern auch und besonders in militärischer Hinsicht. Wir werden erleben, ob es jetzt von US-amerikanischer Seite aus – was eigentlich seit Woodrow Wilson nicht mehr vorstellbar ist – quasi einen Rollback hin zu einer Art Abwendung von Europa, zu einem noch zentralistischer auf sich Gucken gibt, oder ob es weiterhin ein Festhalten an den engen Beziehungen zu uns geben wird, die ja auf ähnliche Werte bauen. Die Risiken aus Sicht Europas – das ist gerade in Ansätzen auch schon gesagt worden – stehen nicht erst in Zukunft an, sondern sie haben schon angefangen. Der Inflation Reduction Act ist nichts, was Trump nächstes Jahr erfinden wird, sondern das gibt es heute schon – die Diskussion über Zölle ist hier ja schon geführt worden –; mit all den Konsequenzen 13.11.2024 für unsere Wirtschaft, mit all den Anreizen, die seitens der USA auf Europa gerichtet werden, um ganz aktiv europäische Unternehmen, auch Unternehmen aus Deutschland und Nordrhein-Westfalen, abzuwerben, weil wir eine Exportnation mit hohen Kosten sind und absehbar auch bleiben werden. In diesem Zusammenhang, Herr Vogt, möchte ich auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben. Ich finde es in Teilen – das hat Herr Minister Liminski gerade auch schon angedeutet – echt köstlich, was Sie hier gesagt haben. Ich will mal davon absehen, dass Sie gerade behauptet haben, hier würde irgendjemand überlegen, Umweltstandards zu senken. Wer hat das denn gesagt? Wo haben Sie das denn gelesen? (Alexander Vogt [SPD]: Das habe ich nicht ge- sagt! – Zuruf von der SPD: Das hat er doch gar nicht gesagt!) Thema „Zölle“: Das ist alles wunderbar, wie Sie es gesagt haben. Aber dazu, dass gerade Sie sich hier hinstellen und so tun, als hätte die Bundesregierung eine gute Wirtschaftspolitik gemacht und mit Blick auf die von mir dargestellten Anreize der USA wunderbar gehandelt, kann ich nur sagen: Ich bin sprachlos. Scholz, der ausgewiesenermaßen ein großer Freund von Biden ist, der zum Beispiel den Inflation Reduction Act ganz objektiv – das kann man nicht anders sagen – unterstützt und uns Europäern nichts Nettes herübergeworfen hat, hat in den letzten Gesprächen, die ihr in eurer Dreierkoalition in Berlin – ich hätte fast „Selbsthilfegruppe“ gesagt – geführt habt, einen Vorschlag als Antwort auf Lindner gemacht. Das wurde von Herrn Habeck als hingerotzt dargestellt. So viel zur Qualität der SPD-Wirtschaftsvorschläge und -Kompetenzen – das sagt, glaube ich, alles. Dann sollten Sie sich nicht hier hinstellen und vom Ministerpräsidenten respektive von Herrn Liminski irgendetwas anderes behaupten. Zu dem, was Herr Yüksel gerade in Bezug auf das zu viele Klein-Klein in der Wirtschaftspolitik gesagt hat – auf kleines Karo und Cheerleader will ich gar nicht eingehen –: Hier hat niemand vor und hat es bis jetzt auch nicht getan, zu allem Ja und Amen zu sagen, ganz im Gegenteil: Wir werden da schon unsere eigene Position haben. Ich glaube, unsere Positionen sind auch nicht weit voneinander entfernt. Das sollten wir uns dann auch nicht gegenseitig vorwerfen – erster Punkt. Zweiter Punkt: Lassen Sie uns doch gemeinsam froh sein, dass Friedrich Merz – das ist etwas, was uns in Europa und speziell in Deutschland fehlt – die Denke auf der amerikanischen Seite versteht, weil er aufgrund seiner beruflichen und politischen Zusammenarbeit viele Einblicke hat, die uns verwehrt geblieben sind, da wir das immer nur mit der europäischen Brille sehen können. Friedrich Merz ist ein Kenner; Landtag und das ist in der jetzigen Situation Gold wert für unser Land – nichts anderes kann man sagen. (Beifall von der CDU) Ich finde es klasse, dass die Landesregierung clevererweise antizipativ handelt – wenn ich das so wunderbar beschreiben darf. Dort vorne sitzt ein Quartett, das dafür auch personell direkt in Haftung genommen werden kann: der Ministerpräsident, die stellvertretende Ministerpräsidentin, der zuständige Minister, eine Ministerin, die kulturell und wissenschaftlich unterwegs ist. (Kopfnicken von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, In- ternationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Die haben genau das getan, was wir können, nämlich die Kontakte subnational zu stärken, anstatt immer nur mit irgendwelchen Klischees durch die Gegend zu rennen. Sie haben im Interesse unseres Bundeslandes die Beziehungen gefestigt, die transatlantischen Partnerschaften gepflegt. Daran müssen wir weiter arbeiten, denn es hat sich auch mit Blick auf die Länder in Osteuropa herausgestellt, dass es gut ist, die Kontakte nicht zu kappen, wenn es mal ein bisschen unbequem wird, sondern die Gesprächskontakte genau dann aufrechtzuerhalten und auch unangenehme Gespräche zu führen. Politik ist nicht nur für den Sonnenschein da, sondern wir müssen auch und gerade dann stehen, wenn Schlechtwetterfronten nahen. Und das tut diese Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Debatte hier heute anhört, muss man sich schon fragen: Was ist der Mehrwert dieser Debatte für unser Land? Vom Herrn Kollegen Voussem und vom Minister war zu hören: Wir müssen die Kontakte zu den USA weiter intensivieren, verstärken. – Da stimmen wir Ihnen zu, und Sie selbst haben ja eben auch die Kollegin Freimuth für die Arbeit gelobt, die die Parlamentariergruppe unter ihr leistet. Aber das reicht aus unserer Sicht nicht aus. Ich erinnere daran, Herr Kollege Voussem: Im vergangenen Jahr haben wir als Freie Demokraten den Vorschlag gemacht, dass auch der Wirtschaftsausschuss in die USA reist und das USA-NRW-Jahr unterstützt. Dazu kam aus Ihrer Fraktion und der Grünenfraktion: Ach ne, das ist unnötig. Wir fahren lieber nach Dänemark. 13.11.2024 (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Dänemark war schön, und wir haben uns einiges ansehen können, aber so werden wir unserer Aufgabe nicht gerecht. Wir müssen dahin gehen, wo wir auch wirtschaftliche Interessen für unser Land haben. (Zuruf von Klaus Voussem [CDU]) Ich hätte erwartet, dass es hier in der Debatte zu einem gewissen Aufbruch kommt, dass wir schauen, wo wir aufgrund des Ergebnisses jetzt Gas geben müssen. Aber was ich vernehme, ist eher, dass man wie das Kaninchen auf die Schlange blickt. Der einzige Vorschlag, der einmal konkret wurde, war der des Kollegen Vogt, der eben deutlich gemacht hat, dass Deutschland auch an sich selbst arbeiten müsse. Aber dann kam natürlich wieder – in alter SPD-Manier – die Aufhebung der Schuldenbremse, um in den Subventionswettstreit mit den USA einzutreten. Meine Damen und Herren, wenn das der Weg von Deutschland und Europa sein sollte, dann werden wir verlieren. Wir werden in diesem Subventionswettbewerb immer unterlegen sein, und das hilft uns nicht. (Beifall von der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Im Gegenteil: Schauen Sie sich an – der Inflation Reduction Act wurde schon mehrfach genannt –, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das glaubt Ihnen nur der Kollege Witzel!) wo sich die Vereinigten Staaten über alles hinaus zusätzlich verschuldet haben. Damit haben sie die Inflation in den USA angetrieben und dafür gesorgt, dass viele Trump gewählt haben, weil diejenigen etwas gegen diese Inflation machen wollten. (Beifall von der FDP) Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Die Schuldenbremse in Deutschland ist in Wirklichkeit eine Inflationsbremse, und jetzt fragen Sie einmal, wer dafür die Verantwortung getragen hat, dass Deutschland eben nicht dem falschen Weg der Vereinigten Staaten nachfolgt. (Zurufe von Norwich Rüße [GRÜNE] und Ale- xander Vogt [SPD]) – Ja, Herr Kollege Vogt, ich hätte da gerne auch noch einmal Herrn Habeck, Ihren Noch-Koalitionspartner in Berlin, zitiert, aber der Kollege Bergmann hat schon vorgegriffen. Dennoch zitiere ich – Herr Präsident, es ist nicht meine Wortwahl –, dass Herr Habeck die Vorschläge von Kanzler Scholz als dahingerotzt bezeichnet hat. (Zuruf von der SPD, Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Norwich Rüße [GRÜNE]) Landtag Meine Damen und Herren, es wäre zu wenig, wenn wir Abgeordnete und die Landesregierung heute über Amerika reden, ohne für unser Land konkret zu werden, weil wir wieder nur nach Berlin und nach Brüssel schauen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir müssen endlich handeln und dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbedingungen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland besser werden. Wir brauchen endlich auch und gerade für Nordrhein-Westfalen eine Wirtschaftswende. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Mit wem wollen Sie die dann ma- chen?) Es ist ganz klar, dass dafür auch die Landesregierung endlich ihre Hausaufgaben erledigen muss. Wir brauchen einen Bürokratieabbau in unserem Land. Wir brauchen schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir müssen mit den Steuern und Abgaben heruntergehen. Das ist zwingend notwendig! (Zurufe von Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wenn Sie dann argumentieren, dass wir darauf keinen Einfluss hätten, dann sage ich, dass Sie eigene Möglichkeiten haben. Sie wollen jedoch zum Beispiel über die Grundsteuer die Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft, für das Gewerbe vor Ort verschlechtern. Hören Sie damit endlich auf! Nehmen Sie dieses Grundsteuerkonzept zurück, weil es gescheitert ist, (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) und bringen Sie ein Flächenmodell ein! (Beifall von der FDP) Bundesweit gesehen liegt die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen auf dem höchsten Niveau. Hiermit verschlechtern wir wieder unsere Wettbewerbsbedingungen und unsere Standortbedingungen. Gehen Sie mit der Grunderwerbsteuer endlich herunter. (Beifall von der FDP) Ich nenne Ihnen auch ein Beispiel aus dem Bereich „Bürokratie“. Es kann nicht sein, dass junge Menschen eher den Meisterbrief in der Hand halten, als von diesem Land auch nur einen Cent Meister-BAföG zu sehen. Dafür muss man sich schämen! Da müssen wir endlich schneller und besser werden! (Beifall von der FDP) Frau Ministerin, vielleicht greifen Sie gleich das Thema „Bürokratieabbau“ auf. Bis zu Beginn dieser Debatte kursierten drei Instagram-Kacheln, wonach 13.11.2024 Sie die Notwendigkeit eines Bürokratieabbaus erkannt hätten. Ich zitiere aus Ihrer Instagram-Kachel: Die Landesregierung beschließt das umfangreichste Paket zum Bürokratieabbau seit vielen Jahren. – Dazu sage ich herzlichen Glückwunsch. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ihr wart vorher in der Regierung und habt nichts davon ge- macht!) Wenn Sie aber zweieinhalb Jahre lang nichts tun, dann ist es klar, dass das die größte Initiative ist, die Sie dazu gestartet haben. Wir sind sehr gespannt. Bisher gibt es nur ein paar Instagram-Kacheln im Internet, aber keine Pressemitteilung und keinen Gesetzentwurf. (Zurufe)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Wenn Sie das Thema ernst nähmen, hätte ich erwartet, dass Sie heute mit einer Regierungserklärung gestartet wären und das nicht so hintenherum machen. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit ist deutlich überschritten.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – In Nordrhein-Westfalen bzw. in Deutschland profitieren im Moment nur die Rechtsund Steuerberater sowie die …

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Brockes, entschuldigen Sie, aber Sie haben Ihre Redezeit sehr deutlich überschritten. Von daher würde ich sagen, dass Sie nicht nur zum Schluss kommen, sondern Ihre Rede beenden.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wird Zeit, dass die Wirtschaft endlich wieder entlastet wird. – Danke. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja, ja!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Engstfeld. Landtag

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Stefan Engstfeld GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! An dem Wahlmorgen in den USA war ich auf einer Veranstaltung von WDR, dem AmerikaHaus und anderen. Das Ergebnis, dass Donald Trump der nächste Präsident der Vereinigten Staaten wird, war gegen halb acht relativ klar. In meiner ersten Reaktion war ich davon nicht richtig geschockt, weil man irgendwie damit gerechnet hat. Der Abstand und die Deutlichkeit des Sieges, die sich aber abzeichneten, waren aber ernüchternd. Das war mein Gefühl. Im Laufe des Tages und am Tag danach änderte sich dieses Gefühl ein wenig. Eigentlich bin ich – so bin ich auch heute unterwegs – noch viel geschockter als 2016, als Donald Trump das erste Mal gewählt wurde. Damals war das ein Sieg, mit dem man nicht gerechnet hatte. Das war nach dem Brexit-Referendum, und man hatte nicht damit gerechnet, dass die britische Bevölkerung für den Austritt aus der Europäischen Union votieren würde. Dann kam Trump, und man konnte gar nicht glauben, dass er gewählt wurde. Dieses Mal ist das anders, denn eigentlich schockiert mich noch mehr als 2016, dass dieses Mal alle genau wussten, wen sie wählen. Es war nicht: „Hui, Überraschung, da kommt Donald Trump!“, sondern allen war nach vier Jahren Regierungszeit von Trump klar, was auf sie zukommen würde. Allen war klar, dass da jemand kommt, der eine Liste von Verfahren vorweist, der im Krieg mit der Justiz steht, gegen den Vergewaltigungs-, Steuerhinterziehungsund Wahlbetrugsvorwürfe im Raum stehen, der eine konservative Revolution will und der „Migranten raus!“ schreit und der permanent beleidigend und abwertend über Frauen redet. All das wusste man. Er kann an Fake News erzählen, was er will: They’re eating the cats, they’re eating the dogs from the people who live there. All das wussten die Amerikanerinnen und Amerikaner. Sie wussten genau, wen sie wählen. Und dann kommt so ein Ergebnis – 4 Millionen Stimmen mehr, alle Swing States geholt. Wir sehen doch schon an dieser lustigen Kabinettspostenbesetzung, was da auf uns zukommt. Das schockiert mich wirklich mehr als 2016. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Ich habe mir bei diesem Wahlkampf die Frage gestellt – ich habe mir nachts einiges angucken können –, welche Lehren wir daraus ziehen. Ich habe jetzt nicht die Zeit – ich habe nur sechs Minuten –, zehn Lehren zu ziehen, aber ich will eine hervorheben. Donald Trump hat auch bei der Rede morgens in Florida nach seinem Wahlsieg vor dem Redepult … Übrigens hoffe ich, dass wir das bis Ende der Legislaturperiode hinkriegen: Das ist ein Redepult. Hier 13.11.2024 werden Reden von Frauen und Männern gehalten. Es ist kein Rednerpult; es ist ein Redepult. Das will ich einmal vor die Klammer ziehen. (Beifall von den GRÜNEN) Da steht immer drauf – das war in dem ganzen Wahlkampf so –: (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Trump will fix it. – Das war der Spruch: Trump will fix it. Trump hat da eine Figur, ein düsteres Bild von einem Land gezeichnet – von den Vereinigten Staaten –, das im Niedergang gewesen ist, einem Land, das von Migranten überflutet wird, einem Land, das die Kontrolle über seine Grenzen verloren hat, einem Land, das wirtschaftlich daniederliegt, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Kommt Ihnen bekannt vor?) einem Land, in dem eine politische Elite regiert – „die da oben“ –, die nichts mehr mit dem Volk zu tun hat, (Markus Wagner [AfD]: Reden wir jetzt über Deutschland oder die USA?) einem Land, das gerade quasi Staatsversagen zur Schau trägt. (Markus Wagner [AfD]: Sie sprechen über Deutschland?) Diese Figur eines kaputten Staates, eines Staatsversagens, einer Demokratie, die nicht mehr funktioniert – „Trump will fix it“; „ich bin der starke Mann, der das repariert“ –, ist brandgefährlich. Sie ist brandgefährlich. Ich kann nur an alle demokratischen Parteien hier im Landtag appellieren, und ich hoffe darauf: Lassen wir die Finger davon, unser Land und unsere Nation kaputtzureden, schlechtzureden oder, wie ich es manchmal, liebe Freunde der Sozialdemokratie, in diesem Haus von Ihnen gehört habe, von Staatsversagen zu reden. Lassen wir die Finger davon. Das muss die Lehre sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD Denn es gibt nur eine Partei, die davon profitiert. Das sind die da, und das kann niemand von uns wollen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Bei- fall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Latinos, Schwarze, Frauen – Sie alle haben Donald Landtag Trump gewählt. Die Bevölkerung, die über ein geringes Einkommen verfügt, hat mehrheitlich Donald Trump gewählt. Taylor Swift, Leonardo DiCaprio, Barbra Streisand – Sie alle haben Harris gewählt. Ebenso wurde Harris mehrheitlich von der Bevölkerung gewählt, die über ein hohes Einkommen von mehr als 100.000 US-Dollar verfügt. Die Arbeiter wählen Trump, die Elite wählt Harris. Warum ist das so? Vielleicht hilft ein Zitat aus dem Antrag von CDU und Grünen: „Der gewählte Präsident Trump hat mehrfach betont, amerikanische Interessen künftig noch konsequenter zu verfolgen.“ Liebe Grüne, liebe CDU, was ist so schlimm daran, die Interessen der eigenen Bevölkerung konsequenter zu verfolgen? Heißt es nicht „dem Wohle des deutschen Volkes“? Ach nein, Sie haben vor einigen Jahren zusammen mit SPD und FDP die Vereidigungsformel in NRW geändert. Jetzt heißt es nicht mehr „dem Wohle des deutschen Volkes“, jetzt heißt es „dem Wohle des Landes NRW“. Wäre es nicht endlich mal an der Zeit, damit anzufangen, deutsche Interessen zu verfolgen? Stattdessen bekam ich gestern von Ihrer Landesregierung eine Studie zugeschickt, und zwar mit folgendem Titel: Repräsentation von Migrant*innen in Kammergremien in NRW. In dem Anschreiben der landeseigenen Stiftung heißt es – Zitat –: Mit der aktuellen ZfTI-Studie möchten wir die vielfältigen Ursachen der geringen Repräsentation der Migrant*innen in den Kammergremien aufzeigen und die Kammern auf ihrem Weg zu mehr Vielfalt und Partizipation unterstützen. Ernsthaft? Ist das die Antwort auf Trump? Noch mehr Geld für Vielfalt- und Toleranzprogramme? Und Herr Engstfeld fordert jetzt, das Rednerpult in „Redepult“ umzubenennen. Ist das Ihre Antwort auf Trump? (Zuruf von der SPD: Ja!) Statt Einstellung nach Qualifikation lieber Einstellung nach Quoten, Herr Kollege? Trump ist ein Macher, ein Unternehmer. Der sucht sich sein Ministerium nach Qualifikation, nach Können aus. Der erfolgreiche Unternehmer Elon Musk, vor einigen Jahren für die woken Linken noch der Held wegen seiner Elektroautos, ist jetzt für die Linken der Teufel. Er soll sich um den Bürokratieabbau kümmern. Tom Homan ist ausgebildeter Polizist, Einwanderungsbeamter und ehemaliger Direktor der Zollbehörde. Er soll den Migrationsansturm in den Griff bekommen. Robert F. Kennedy Junior war vor einem Jahr noch bei den Demokraten – also dem politischen Gegner – 13.11.2024 als nächster Präsident im Gespräch. Er wird nun von Trump als Fachmann für Gesundheitspolitik geholt. Er hat übrigens zwei Studienabschlüsse, eine Professur und war jahrelang als Umweltanwalt eine bekannte Größe in den USA. Marco Rubio ist erfolgreicher Anwalt und aktuell Senator von Florida. Rubio will die USA unabhängiger machen und die Macht von China und Iran begrenzen. Er soll Außenminister werden. Was hat Deutschland, was hat NRW zu bieten? Deutschland hat eine Außenministerin, die wohl mal das Wort „Völkerrecht“ gehört hat und gerne mit einem privat eingeflogenen Stylingteam Fotos auf den Fidschi-Inseln macht, um dort vor dem Klimawandel zu warnen. Wir haben in NRW einen Verkehrsminister, der mal fast ein Biologiestudium abgeschlossen hätte, und eine Wirtschaftsministerin, die noch nie in der Wirtschaft gearbeitet hat, aber meint, dass thyssenkrupp unbedingt klimaneutralen Stahl bräuchte. Hui; dass bei dieser Gegenüberstellung der Herr Minister Liminski Angst um die Beziehung zwischen NRW und den USA hat, kann ich wirklich nachvollziehen. Aber wollen wir statt über Personen über politischen Inhalt reden. Der designierte Außenminister Marco Rubio warnte die Deutschen vor einer zu großen Abhängigkeit von China. Hat er damit recht? Nein, auf keinen Fall. Denn lediglich etwa 80 % der Materialien für Windindustrie- und PV-Anlagen kommen aus China. Das kann man doch nicht Abhängigkeit nennen. Und Medikamente? Vielleicht einfach mal darüber nachdenken. Kommen wir von Herrn Rubio zu Herrn Liminski, auch so jemand, der noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet hat. Herr Liminski warnte im Interview mit der Frankfurter Rundschau vor einem Handelskrieg und erklärte, dass die deutsche Autoindustrie für Donald Trump ein Feindbild sei – als wenn die deutsche Regierung nicht bereits der größte Feind unserer Autoindustrie wäre. Gestern kamen die Nachrichten von der Kurzarbeit bei Ford in Köln. Vor einigen Wochen waren es entsprechend die Nachrichten von VW, drei Werke zu schließen. Da brauchen Sie nicht Trump, um die deutsche Automobilindustrie zu zerstören. Das schaffen Sie schon ganz allein. Aber nun gut. Wie sieht es aus mit einem Handelskrieg und mit Zöllen? Die USA erheben unverschämte 2,5 % Zoll auf deutsche Autos. Die EU nimmt lediglich mickrige 10 % auf amerikanische Autos. Ach, Moment, das ist ja viermal so hoch. Ja, Herr Liminiski, wenn Trump ernst macht, dann erkennt er, dass die EU bereits einen Handelskrieg gegen die USA führt. Landtag Übrigens fordert die EU demnächst Strafzölle für die Einführung von in China produzierten Autos, übrigens auch von deutschen Herstellern. Die EU verlangt demnächst einen Klimazoll, wenn importierte Waren nicht die idiotischen Klimaregeln der EU erfüllen, übrigens eingeführt von Frau von der Leyen von der CDU, liebe Kollegen von der CDU. Also, wer führt da einen Handelskrieg? Handelskriege haben also längst begonnen. Doch das Interessante ist, dass die EU glaubt, dass ihr Angriffskrieg nur ein Verteidigungskrieg sei. Vielleicht können wir einiges von den Wählern in den USA lernen. Die Mehrheit in den USA will keine Masseneinwanderung, die Mehrheit will sich nicht mit 52 Geschlechtern befassen, und die Mehrheit der Bürger möchten keine Bevormundung durch eine Elite, sondern das Recht zur freien Meinungsäußerung. All das wünschen sich auch viele Deutsche, und für diese kämpfen wir weiter – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir blicken als Nordrhein-Westfalen auf eine enge, tiefe und jahrzehntelang tragende Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten zurück, denn die Vereinigten Staaten von Amerika sind unser wichtigster transatlantischer Wertepartner. Unsere Partnerschaft gründet auf dem sehr festen Fundament von gemeinsamen Werten. Um das deutlich zu sagen – die Vorredner haben es ausgeführt –: Ja, wir waren als Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, als Ministerpräsident, Ministerinnen und Minister im vergangenen Jahr auf subnationalem Niveau in den Vereinigten Staaten unterwegs. Und was machen wir da? Wir fahren dahin, teilweise in Begleitung von Kulturschaffenden, von Wirtschaftsvertretern, um die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen in Europa auch in den USA deutlich zu machen. In jedem Gespräch, das Mitglieder dieser Landesregierung auf transatlantischer Ebene oder innerhalb Europas oder sogar teilweise hier in Nordrhein-Westfalen führen, stehen die Werte, die diese Regierung verkörpert, stets im Vordergrund. Es ist notwendig, unsere Interessen deutlich zu machen und im selben Atemzug gerade denen gegenüber, mit denen man im Widerspruch steht, klarzustellen, dass die Werte, die diese Landesregierung, die die Menschen in unserem Land starkmachen und 13.11.2024 auszeichnen, nicht zur Disposition stehen. Nur so kommt man einen Schritt weiter. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Genau das war Gegenstand einer Delegationsreise, die ich Mitte August nach Kalifornien und Minnesota unternommen habe. Ich wurde von einem Geleitzug von starken Start-ups, von Maschinen- und Anlagenherstellern begleitet. Diese brachten zum Ausdruck, dass sie gerne das Angebot nutzen wollen, aber nicht darauf schielen wollen, was auf Bundesebene passiert. Sie möchten vielmehr die bestehenden Geschäftsbeziehungen, die sie als starke nordrheinwestfälische mittelständische Unternehmen haben, jetzt noch einmal nachschärfen und Kontakte auffrischen, um für die großen Aufgaben, die in unserer mittelständischen Industrie und Wirtschaft auf der Tagesordnung stehen, gewappnet zu sein. Das sind die Fragen von Digitalisierung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Produktion und natürlich die Frage der Defossilisierung der Wirtschaft. Warum ist das wichtig? Weil Zölle eine immense Auswirkung auf unseren Wirtschaftsstandort haben würden. Diesem Geschehen sollten wir, finde ich, nicht mit großen Augen zuschauen, sondern Europa und Deutschland müssen darauf Antworten geben und zeigen, wie attraktiv der Binnenmarkt Europa ist, auch für die US-amerikanische Wirtschaft. Es ist doch nicht so, als hätten wir denen, die in den USA mit „Make America Great Again“ die einzige Maxime im Protektionismus sehen, nichts zu bieten. Wir können darauf Antworten geben, weil wir ein attraktiver Binnenmarkt sind und über attraktive Unternehmen und über eine attraktive Forschungslandschaft verfügen. Und ganz wichtig: Wir haben attraktive Verbindungen zwischen Menschen, egal, ob es der Schüler*innenaustausch, der Austausch zwischen Hochschulen, der kulturelle Austausch oder eben auch der Austausch ist, in dem unsere Unternehmen in einem tatsächlich florierenden Handel miteinander stehen. Was also bleibt für Nordrhein-Westfalen im Herzen Europas in dieser geostrategisch und geopolitisch angespannten Zeit zu tun? Ich habe von dem Ergebnis der Amerikawahl erfahren, als ich gerade mit einer Delegation auf Reise in Portugal und Spanien war. Ich möchte Ihnen transparent machen, wie unsere süd- und südwesteuropäischen Nachbar*innen auf die Lage nach der Trump-Wahl blicken. Sie appellieren an ein starkes Land, an eine starke Exportregion, an eine starke Industrieregion wie Nordrhein-Westfalen, um gemeinsam den europäischen Weg entlang eines Draghi-Reports, entlang dessen, was im Green Deal angelegt ist, weiterzugehen. Wir wollen Innovationsvorteile dadurch gewinnen, dass wir die Ersten sind, die es schaffen, ohne schädlichen Landtag CO -Ausstoß erfolgreich Geschäftsmodelle zu etablieren. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir möchten mit denen zusammenarbeiten, die uns dabei mit ihren Ideen unterstützen können. Lieber Herr Brockes, ich finde es schon interessant, dass Sie hier Kacheln im Internet beschreiben, wohl wissend, dass das Kabinett einen Beschluss gefasst hat, ein Kabinett, in dem alle Ressorts zusammen über Jahre intensiv gearbeitet haben. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Denn wir als Landesregierung gehen ins Handeln und bestaunen nicht die Probleme, sondern tun Stück für Stück alles, was in unserer Macht liegt, um ein attraktiver Wirtschaftsstandort zu sein und (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) um denen, die gerade auf der Suche nach neuen Standorten sind, den Weg auszuleuchten. Wir alle haben das letztes Jahr miteinander besprochen: die große Investitionszusage von Microsoft, aber auch Investitionszusagen zum Beispiel von Cummins aus Minnesota für das nördliche Ruhrgebiet, für Herten. All das sind Strahlmomente für Nordrhein-Westfalen. Daran weiterzuarbeiten, alles dafür zu tun, die Zukunft europäischer Wirtschafts- und Handelspolitik in den Fokus zu stellen und im Wissen, was wir ökonomisch, demokratisch und kulturell verlieren könnten, eigene Interessen auch gegenüber den Vereinigten Staaten gerade unter diesem Präsidenten zu vertreten, (Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE]) muss unsere Aufgabe sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Gemeinsam für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Deutschland Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/11327 – Neudruck 13.11.2024 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Nettekoven das Wort.

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Jens-Peter Nettekoven CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr viel über Taurus geredet, aber heute reden wir einmal über Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland. (Beifall von der CDU) Als sportpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion freue ich mich, heute zu diesem fraktionsübergreifenden Antrag sprechen zu dürfen. Gemeinsam haben wir uns in diesem Hohen Haus dafür ausgesprochen, dass Deutschland sich um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele bewirbt. Die Begeisterung, die die Spiele in Paris entfacht haben, zeigt, welche Strahlkraft solch ein Großereignis entfalten kann – nicht nur im Austragungsland, sondern weltweit. Genau das wollen wir auch für unser Land erreichen. Nordrhein-Westfalen hat als Sportland Nummer eins hervorragende Voraussetzungen, um Gastgeber dieser Spiele zu sein. Unsere Sportinfrastruktur und unser Engagement für den Leistungs- und Breitensport machen uns zu einem idealen Kandidaten. Die Bewerbung von NRW mit Rhein-Ruhr, „Berlin plus“ oder „München plus“ – Deutschland als Ganzes kann von den Spielen profitieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland bedeuten weit mehr als nur Sport. Sie sind ein Fest der Völkerverständigung, ein Zeichen für Toleranz und Inklusion. Sie bieten die Chance, innovative und nachhaltige Konzepte umzusetzen, die den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden. Die Politik steht geschlossen hinter diesem Vorhaben. Über Fraktionsgrenzen hinweg haben wir uns darauf verständigt, die Bewerbung Deutschlands um die Ausrichtung der Spiele zu unterstützen. Das sendet ein starkes Signal an den DOSB und die Bundesregierung: Wir wollen diese Chance für unser Land nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Deutschland als Gastgeber für die Olympischen und Paralympischen Spiele ins Rampenlicht zu rücken. Nordrhein-Westfalen ist bereit, seinen Teil dazu beizutragen. Packen wir es an! – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Durdu. Landtag

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Tülay Durdu SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen! Kollegen! Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris haben den Sport und die Welt begeistert. Noch wichtiger: Sie haben auch die Pariser Menschen begeistert. Es war ein großes Fest des Sports mit großartigen Höchstleistungen. Diesen olympischen Schwung wollen wir heute aufnehmen und ein deutliches Zeichen setzen. Deutschland und Nordrhein-Westfalen sind bereit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Wir sind überzeugt, dass die Austragung des größten Sportereignisses der Welt viele positive Impulse auslösen kann – für Infrastruktur, Wirtschaft, Beschäftigung und für die Menschen im Land. Natürlich erhoffen wir uns auch handfeste Impulse für unsere Sportlandschaft und Sportstätten im Breiten- und im Spitzensport. Nicht zuletzt haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass die Ausrichtung der Spiele in den Ausrichterländern zu sportlichen Höchstleistungen führt. Es gibt allerdings gewisse Minimalbedingungen für die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Wir sind überzeugt, dass eine Bewerbung um die Spiele im Ablauf und im Konzept transparent sein muss, und zwar für alle Beteiligten; für die Austragungsorte, die Sportler und die Menschen. Außerdem geht es um nachhaltige Spiele, die dauerhafte Verbesserung bringen sollen. Ein schnell verpufftes Strohfeuer wollen und brauchen wir nicht. Postolympische Ruinen – das wird es mit uns nicht geben. Vor allem aber stellen wir die Wünsche der Menschen in den Mittelpunkt. Kein Sportgroßereignis der Welt kann gegen den Willen der gastgebenden Menschen erfolgreich sein. Deshalb ist es gut, dass der Deutsche Olympische Sportbund bereits einen Anfang gemacht hat und schon im Vorfeld des Bewerbungsprozesses ins Gespräch mit den Menschen gekommen ist. Dieser Dialog muss erfolgreich weitergeführt werden. Dieser Antrag bedeutet aber natürlich auch Hausaufgaben für das Land. Für eine erfolgreiche Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele muss die in die Jahre gekommene Sportstätteninfrastruktur im Land auf Vordermann gebracht werden; sonst wird es auch schwierig mit der Unterstützung der Menschen. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass wir um die strittigen Fragen ringen. Genauso wichtig ist es aber, dass wir uns im Streit nicht verkämpfen und große Chancen verspielen. Der Sport und die olympische Idee dürfen nicht zum Zankapfel der Politik werden. Umso mehr freut es mich, dass wir heute im gemeinsamen demokratischen Schulterschluss eine gemeinsame Haltung für eine Bewerbung um die 13.11.2024 Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele gefunden haben. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Jens-Peter Nette- koven [CDU])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Durdu. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.

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Marc Zimmermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der olympische Gedanke wie ihn Coubertin, der Gründer der Spiele der Neuzeit, einst formuliert hat: Das Wichtigste an den olympischen Spielen ist nicht der Sieg, sondern die Teilnahme, wie auch das Wichtigste im Leben nicht der Sieg, sondern das Streben nach einem Ziel ist. Es ist eben dieser olympische Gedanke, der es Menschen aus aller Welt ermöglicht, an einem Ort zusammenzukommen, an dem sie einander mit Respekt, Toleranz und gegenseitigem Verständnis begegnen. In einer Welt wie der jetzigen mit all ihren Krisen und Konflikten ist dieser olympische Gedanke mehr denn je ein Zeichen des Friedens. Dass Sportgroßveranstaltungen und deren Organisation leider nicht immer mit Respekt und Toleranz einhergehen, zeigt uns die Realität der vergangenen Veranstaltungen. Bei der Fußballweltmeisterschaft in Katar oder den Olympischen Winterspielen in Sotschi wurden Menschenrechte mit Füßen getreten, ganze Gruppen vertrieben und zur Arbeit unter unmenschlichen Bedingungen gezwungen. Paris hat es gezeigt: Es geht auch anders, sowohl was Toleranz und Respekt als auch die Antwort auf die großen Krisen unserer Zeit angeht: den Klimawandel und das Artensterben. Mit der Organisation eines globalen, weitgehend kohlenstoffneutralen Ereignisses orientierte sich Paris 2024 an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und damit einhergehend an den 17 Sustainable Development Goals, den SDGs der Vereinten Nationen. Bewusst wurde auf bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen, und den Infrastrukturen, die eigens für die Spiele geschaffen wurden, wurde im Sinne der Nachhaltigkeit bereits ein zweites Leben mit in die Wiege gelegt. Ein olympisches und paralympisches Dorf als Fundament für die Stadt von Morgen: null Abfall, kein Einwegkunststoff während der Spiele und vieles mehr. Die Erwartungen an Olympische und Paralympische Spiele hat Paris, hat Frankreich noch mal deutlich nach oben geschraubt. Und das ist gut, und das ist wichtig. Denn neben Menschenrechten, neben Toleranz und Vielfalt ist auch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit erforderlich. Das bringt die Klimakrise mit sich, deren Auswirkungen wir jüngst bei den verheeren-Landtag den Fluten in Spanien, Italien, Österreich und an vielen weiteren Orten auf dieser Erde erleben mussten. Die derzeitige Landesregierung legt bereits heute Weichen für Nachhaltigkeit und damit für nachhaltige Spiele. Klimaneutralität bis spätestens 2045 ist ein allseits anerkanntes Ziel und ein wesentlicher Baustein für nachhaltige Spiele. Aus diesen Gründen begrüßen wir eine Bewerbung Nordrhein-Westfalens und Deutschlands. Denn Menschenrechte, Toleranz, Vielfalt, Respekt und auch das Wissen um die Notwendigkeit schnellstmöglicher Transformation zu Klimaneutralität in allen Bereichen gehört mit zur DNS dieses wunderbaren Bindestrich-Landes. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Campino von den Toten Hosen hat es in seiner Rede bei der Verleihung des Staatspreises vor wenigen Wochen schon sinngemäß gesagt: Nordrhein-Westfalen ist so liebenswert, weil es in seiner Vielfalt und Toleranz aufblüht. Und Nordrhein-Westfalen hat 18 Millionen vielfältige Menschen, die stolz auf ihr Bundesland sind. Wir wollen sie mitnehmen – mitnehmen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung der Spiele. Ich bin überzeugt, dass Nordrhein-Westfalen die Kraft hat, Gastgeber eines derart zukunftsweisenden sportlichen Großereignisses zu sein. Wir können hier gemeinsam ganz im Sinne des olympischen Gedankens mit Respekt, Toleranz und gegenseitigem Verständnis Menschen aus aller Welt willkommen heißen zu vorbildlichen, nachhaltigen Olympischen und Paralympischen Spielen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Der Kollege Jens Nettekoven ist in jeder Plenarwoche für eine Überraschung gut. Heute Taurus und Olympiade in einem Satz zu nennen, das ist schon bemerkenswert. Olympia in Nordrhein-Westfalen: Das Ziel ist faszinierend. Die FDP hat sich schon bei den Bewerbungen von Hamburg und München massiv für Olympische Spiele eingesetzt und diese Bewerbungen unterstützt. Damals übrigens waren die Grünen der Gegner von Olympischen Spielen in Deutschland. Deswegen bin ich besonders dankbar, Herr Kollege Zimmermann, dass die Grünen in Nordrhein-Westfalen heute einen anderen Weg gehen und diese olympische Idee hier unterstützen. 13.11.2024 Die FDP hat das übrigens auch schon gemeinsam mit der CDU in den Koalitionsvertrag im Jahre 2017 geschrieben und ein klares Bekenntnis zu Olympischen Spielen in Nordrhein-Westfalen abgegeben. Nach unserer Überzeugung sprechen die Argumente für eine Bewerbung von Rhein, Ruhr und Köln und nicht für die Bewerbung anderer Teile Deutschlands. In Nordrhein-Westfalen sind die Sportstätten fast vollständig vorhanden. Die Sportstätten haben jeden Praxistest bei Sportgroßveranstaltungen bestanden. Das ist an anderen Orten zum Beispiel in Berlin und München anders. Unsere Sportstätten werden auch nach Olympia in Gänze gebraucht und genutzt. Auch das ist bei anderen Bewerbungen anders. Die Spiele in Nordrhein-Westfalen sind genau deshalb besonders nachhaltig. Zudem: Das Konzept für das olympische Dort ist genial, insbesondere was die Folgenutzung betrifft. Olympische Spiele – davon sind wir überzeugt – werden sich sehr positiv auf Nordrhein-Westfalen auswirken. Es entsteht eine Begeisterung im ganzen Land, auch schon Monate und Jahre vor den eigentlichen Spielen. Die Investitionen in Infrastruktur werden erheblich wachsen im Bereich des Sportes – Stichwort: Modernisierung –, aber auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Verkehrsinfrastruktur. Das wiederum ist gut für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Förderung des Breitensportes wird erheblich wachsen. Auch die Förderung des Leistungssports an sich wird erheblich zunehmen. Übrigens stärkt das Ganze das Bekenntnis zum Leistungsprinzip in Deutschland grundsätzlich, (Beifall von der FDP) auch in den Bereichen „Arbeit“ und „Schule“, aber insbesondere im Bereich „Sport“. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Bei diesem Thema „Leistungsprinzip“ gibt es kleine Unterschiede im Landtag. Das wurde im letzten Sportausschuss deutlich, als ich für die FDP und auch der Landessportbund für das Leistungsprinzip geworben haben. Die Kollegin Besche-Krastl erwiderte nach meiner Werbung für das Leistungsprinzip – Zitat –: Immer, wenn die FDP – also in diesem Fall ich – das Wort „Leistung“ in den Mund nimmt, habe ich das Gefühl, sie hat die Peitsche in der Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, so kommt man ins Protokoll der Plenarsitzung – das ist schön –, aber das ist ein falscher Umgang mit dem Thema „Leistungsprinzip“. Davon sind wir überzeugt. Da unterscheiden wir uns ganz erheblich. (Beifall von den GRÜNEN) Zurück zum eigentlichen Thema „Olympische Spiele“. Wir alle gemeinsam werden uns dafür einsetzen, dass die Olympischen Spiele in Nordrhein-Landtag Westfalen stattfinden. Das ist gut für den Sport. Das ist gut für alle Nationen. Das ist gut für die ganze Welt. Und das ist insbesondere gut für Nordrhein-Westfalen, denn es gibt keinen besseren Ort auf dieser Welt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gemeinsam für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Deutschland“ – so lautet der Titel des Antrags von CDU, SPD, Grünen und FDP, den vermeintlich ach so demokratischen Fraktionen hier im Landtag Nordrhein-Westfalen. „Gemeinsam“ mit wem? Die Antwort dürfte klar sein: Gemeint sind nicht die Menschen da draußen, die Ihre Träumereien mit Steuergeldern finanzieren sollen. Wohl wissend um die Olympiaskepsis der meisten Bürger, werden die erst gar nicht gefragt. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh, oh!) Denn Milliarden für Sport-Events auszugeben, während Brücken, Straßen und Schulen zerfallen, kommt bei den allerwenigsten gut an. Die jüngsten Bilder aus Paris haben die Skepsis noch vergrößert: eine Eröffnungsfeier, bei der es mehr darum ging, Perversionen auszuleben, statt das Gemeinsame zwischen den Sportnationen zu betonen; ein Eröffnungs-Event, bei dem auch das übliche woke Allerlei nicht fehlen durfte: Dragqueens, nackte Sänger und eine adipöse LGBTQ-Aktivistin, die mit ihrer gotteslästerlichen Darstellung von Jesus Christus Millionen Gläubige weltweit in Schock versetzte. Respekt vor dem Christentum? Fehlanzeige. (Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) Meine Damen und Herren, daran ist nichts „gemeinsam“, im Besonderen hinsichtlich der christlichen Union. Das ist Spaltung. Mit der viel beschworenen Fairness war das aber auch so eine Sache. Aus Frauenboxen wurden Männer, die Frauen boxen. (Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Och!) Nicht zu vergessen, dass sich einige Olympioniken weigerten, israelischen Athleten die Hand zu geben. Ein Judoka aus Tadschikistan brüllte sogar „Allahu Akbar“ und zeigte den Tauhid-Finger. Es ist schon sehr bezeichnend, dass Sie alle „gemeinsam“ jetzt ausgerechnet die Schande von Paris als Blaupause für Deutschland anpreisen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) 13.11.2024 Nicht falsch verstehen: Olympische Spiele sind das größte und bis auf wenige Ausnahmen in der jüngsten Vergangenheit auch eines der großartigsten Sportereignisse der Welt. Natürlich löst ein Event auch Begeisterung aus. Das ist angesichts von Inflation und Kriegsrhetorik keine Überraschung. Brot und Spiele können Ängste und Nöte vergessen machen. Es ist bedauerlich, dass dabei die olympischen Werte wie Frieden, Völkerverständigung, sportliche Fairness und Teamgeist in Vergessenheit geraten. Was heute immer mehr zählt, ist die sportliche Höchstleistung und im Besonderen das Milliardengeschäft für das Internationale Olympische Komitee. „Gemeinsam“ heißt hier, gemeinsame Sache mit Sportfunktionären vom Deutschen Olympischen Sportbund und von dem Internationalen Olympischen Komitee sowie mit Sponsoren und Beraterfirmen zu machen. Denn die allerwenigsten wissen: Auch eine gescheiterte Olympiabewerbung bringt Geld, viel Geld. Der von zwei SPDlern, Thomas Weikert und Torsten Burmester, geführte Deutsche Olympische Sportbund hat mit PROPROJEKT eine Beraterfirma, die die Olympiabewerbung begleitet. PROPROJEKT war federführend bei der Erstellung der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen, die 2021 für eine Millionensumme aus Steuermitteln zusammengeschustert wurde. PROPROJEKT werkelte an fast allen gescheiterten deutschen Olympiabewerbungen der letzten Jahrzehnte. Es gibt bis heute keine unabhängige Analyse der Gründe für diese Pleiten, von der Intransparenz und der Verschwendung von Steuermitteln ganz zu schweigen. Die gescheiterte Olympiabewerbung von NRW im Februar 2021 hat deutlich gemacht, wie intransparent das Bewerbungsverfahren ist. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Mit der angeblichen Privatinitiative des Lobbyisten Michael Mronz ist NRW damals ordentlich auf die Nase gefallen. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Dreieinhalb Jahre später haben Sie das anscheinend vergessen – alle „gemeinsam“. Trotz alledem pilgern DOSB und LSB-Funktionäre sowie Sportpolitiker aller Couleur zum Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees, Thomas Bach, und malen ein rosarotes olympisches Bild. Das erste Problem dabei: Der Deutsche Olympische Sportbund hat noch kein fertiges Konzept und noch weniger eine offizielle Bewerbung auf den Weg gebracht. Problem Nummer zwei: Als Sie diesen Antrag geschrieben haben, gab es noch die Ampelkoalition. Die ist nun gottlob Geschichte. Solange unklar ist, wer die nächste Bundesregierung bildet, kann der Bund dem IOC aber keine Finanzierungszusage Landtag geben. Die 10 Milliarden Euro für ein zweiwöchiges Sportfest muss man sich eben leisten können; Geld, das Deutschland aufgrund Ihrer desaströsen Wirtschaftspolitik nicht hat. Wir halten fest: Es gibt keine Bewerbung, kein Konzept, keine Finanzierung aus Berlin, und die Menschen in NRW haben Sie auch nicht gefragt. Ihr Antrag ist somit hinfällig. Sie hätten wenigstens die Größe haben können, ihn zurückzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Keith. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris dieses Jahr haben – ich glaube, das können wir alle sagen – die ganze Welt begeistert. Paris hat auf sehr beeindruckende Weise gezeigt, wie moderne Spiele heute aussehen und auf der Höhe der Zeit sein können. Der Erfolg unserer Athletinnen und Athleten bei diesen Spielen hat uns selbst stolz gemacht. Mit mehr als 150 der 600 deutschen Athleten hatte Nordrhein-Westfalen seinen Anteil daran. Mehr als die Hälfte aller 82 deutschen Medaillen sind mit nordrhein-westfälischer Beteiligung erstritten worden. Diesen Geist von Olympia, diese Begeisterung und all das gilt es nun nach Nordrhein-Westfalen zu holen. Dazu stehen wir bereits seit der Gründung der Initiative „Rhein Ruhr City“ mit dem DOSB in Kontakt, der den Prozess einer Bewerbung tatkräftig vorantreibt. Man will Anfang des Jahres in formale Gespräche einsteigen und bis Ende des nächsten Jahres eine Entscheidung treffen. Das ist für diese Art von Entscheidungen ein sehr ambitionierter Zeitplan. Insofern ist es wichtig, dass wir aus Nordrhein-Westfalen klarmachen: Wir sind am Start. Wir sind bereit. Wir haben hier einen starken Standort. Wir sind ein durch und durch olympisches Land, weltoffen, tolerant und sportbegeistert. Das zeigt sich schon jetzt daran, dass aus der ganzen Welt internationale Sportfachverbände Nordrhein-Westfalen als Ort aussuchen, um ihre jeweiligen Wettbewerbe auszutragen. Wir sind ein Land, das Sportgroßveranstaltungen mit internationaler Strahlkraft kann. Ich will nur einige Beispiele nennen: die Finals Rhein-Ruhr 2023, die Invictus Games 2023 oder auch die Handball- und Fußball-EM 2024. Im nächsten Jahr geht es so 13.11.2024 weiter: die Hockey-Europameisterschaft in Mönchengladbach, die Beachvolleyball-Europameisterschaft in Düsseldorf und die Handballweltmeisterschaft der Frauen in Dortmund. Das zeigt, dass wir bereit sind. Natürlich werden im nächsten Jahr die Rhein-Ruhr World University Games der Höhepunkt sein. Verteilt über das ganze Ruhegebiet und auch Berlin werden wir bei diesem Multisport-Event die Welt bei uns zu Gast haben: 8.500 Athletinnen und Athleten aus bis zu 150 Ländern. Dass wir uns dafür beworben haben und dass wir das jetzt auch auf die Beine stellen, zeigt: Wir trauen uns die Olympischen und Paralympischen Spiele zu. Deshalb hat die Landesregierung ihre Bereitschaft für eine Austragung offiziell erklärt und ein Memorandum of Understanding des DOSB unterzeichnet. Wir wollen die Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen; das signalisieren wir den Sportfachverbänden, das signalisieren wir der Bundesregierung. Meine Kollegin Andrea Milz ist diesbezüglich nun schon vielfach unterwegs gewesen. Der Ministerpräsident wirbt dafür; die ganze Landesregierung steht hinter diesem Ansatz. Wir wollen die Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen – ökonomisch und ökologisch nachhaltig, Spiele für alle Menschen in unserem Land. Dabei muss man sich im Klaren sein: Olympia ist ein großes Vorhaben, und für Olympia an Rhein und Ruhr liegt noch eine weite Strecke vor uns. Wir brauchen einen langen Atem. Da hilft es, wenn man bei dieser Reise nicht alleine ist. In diesem Sinne freut es mich, freut es die Landesregierung, dass dieser Antrag die breite Unterstützung der demokratischen Fraktionen hat. Dafür sind wir sehr dankbar. Gehen wir es gemeinsam an! – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Liminski. –Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11327 – Neudruck. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11327 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: Landtag 3 Boden gutmachen: eine Anfrage zu Verteilung, Zustand und künftiger Beanspruchung unserer Lebensgrundlage Große Anfrage 20 der Fraktion der SPD Drucksache 18/7475 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/9651 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11416 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD dem Abgeordneten Stoltze das Wort.

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Ralf Stoltze SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unsere Böden sind ein unterschätztes Gut. Gesunde Böden sind nicht nur Voraussetzung für ein funktionierendes Ökosystem. Wir können auch kaum eines der drängenden politischen Probleme lösen oder in Angriff nehmen, ohne dabei Boden zu beanspruchen. Wohnungen für berufstätige Familien werden nicht gebaut, ohne dafür Flächen in Anspruch zu nehmen. Wollen wir den Wirtschaftsstandort NRW erhalten und gute Arbeitsplätze sichern, brauchen wir Industrie- und Gewerbeflächen. Das Gleiche gilt für unsere marode Infrastruktur. Egal ob für den Weg zur Arbeit oder den Wochenendausflug – jede berufstätige Familie ist auf funktionierende Verkehrswege angewiesen, und dafür verbrauchen wir Flächen. Aber auch sonst geht es nicht ohne gute und gesunde Böden. Die Coronapandemie und der Ukraine-Krieg haben gezeigt, wie anfällig internationale Lieferketten sind. Für die Versorgung mit Lebensmitteln müssen wir genügend Ackerflächen genauso wie ausreichend Grünflächen und naturbelassene Böden sichern. Das ist für den Kampf gegen den Klimawandel genauso wichtig wie für die Naherholung der berufstätigen Familie. Unsere Böden sind eine endliche Reserve. Derzeit verbrauchen wir immer noch jeden Tag 5,5 ha; das sind ungefähr acht Fußballfelder. Machen wir so weiter, steuern wir zwangsläufig auf Nutzungskonflikte zu. Aufgabe einer verantwortungsvollen Landesregierung wäre es, sicherzustellen, dass wir nicht in eine Situation geraten, in der Wohnungsbau gegen Grünfläche, Gewerbe gegen Landwirtschaft oder Natur gegen Verkehr ausgespielt werden. Stattdessen müsste sie den Flächenverbrauch aktiv gestalten. Wie die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt, wird unsere Landesregierung dem nicht gerecht. Im Gegenteil: Wie es bei CDU-geführten Regierungen 13.11.2024 leider oft üblich ist, bleibt man passiv und tastet den Status quo nicht an. Offenbar haben sie die Grünen jetzt zudem sogar so weit, dass Minister Krischer in seiner Blättersammlung zur Klimaanpassung gar kein Flächenziel mehr ausweist. Von einer Begrenzung des täglichen Flächenverbrauchs auf 5 ha ist keine Rede mehr: Ausverkauf bei den Grünen. Wie die Landesregierung durch Untätigkeit großes Potenzial liegen lässt, wird besonders bei dem Thema „Brachflächen und Flächenrecycling“ sichtbar. Mehr als 9.200 potenzielle Brachflächen mit insgesamt knapp 9.000 ha sind in NRW verzeichnet. Das entspricht der Fläche der Stadt Mühlheim. Dabei handelt es sich nur um die bisher erfassten Brachflächen; für das Ruhrgebiet liegen zum Beispiel noch gar keine Zahlen vor. Daran sieht man, wie wenig ernst die Landesregierung das Thema nimmt. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Landesregierung hat kein übergreifendes Konzept, um unsere Kommunen bei der Reaktivierung dieser Brachflächen zu unterstützen. Es gibt kein vollständiges Register aller Brachflächen in NRW. Im Gegenteil: Hier werden die Mittel zur Entwicklung von Brachflächen um ganze 4,3 Millionen Euro gekürzt. Beim Thema „Flächenrecycling“ zeigt sich ein ähnliches Bild. Hier gibt es ein riesiges Flächenpotenzial, das von der Landesregierung einfach liegen gelassen wird. Insgesamt knapp 88.000 Altlastenflächen sind in NRW laut Antwort auf unsere Große Anfrage bekannt. Aber in welchem Zustand befinden sich diese Flächen, und wie viele Hektar umfassen sie? Hier fehlt der CDU für die Landesregierung der Überblick. Die Landesregierung muss endlich aktiv die Flächenfrage angehen. Anstatt dass jedes Ministerium in seinem Bereich munter drauflosplant, muss dies ressortübergreifend abgestimmt werden. (Zuruf von der CDU) Auch die Kommunen müssen dazu befähigt und eingebunden werden, weil sie die Flächenplanung vor Ort umsetzen müssen. Das heißt, es muss endlich eine Altschuldenlösung gefunden werden. Aber auch Bodenfonds helfen Kommunen bei einer hochwertigen Flächenpolitik. (Beifall von der SPD) Das größte Potenzial bei der Bodenpolitik liegt bei den Brachflächen und Altlasten. Hier muss die Landesregierung eine umfassende Datenbasis schaffen, um damit das Recycling von Flächen in den Mittelpunkt ihrer Bodenpolitik zu rücken. Ein sinnvolles Instrument für einen systematischen Überblick ist ein Flächenpass für einzelne Brachflächen. Investoren Landtag müssen damit direkt den Nutzen einer Fläche erkennen können. Um die Altlastenflächen zu reaktivieren, steht der Landesregierung mit dem AAV bereits ein gutes Instrument zur Verfügung. Dessen Finanzierung müssen wir umfassend und kontinuierlich aufstocken. Zusätzlich muss die Landesregierung prüfen, ob auch andere Verbände, wie etwa Wasserverbände, für die Sanierung der Altstandorte infrage kommen. Ich freue mich auf die Diskussion über diese Vorschläge im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Stoltze. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Nolten.

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Dr. Ralf Nolten CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ein Winzer, der am Tode lag, Rief seine Kinder an und sprach: ‚In unserm Weinberg liegt ein Schatz: Grabt nur danach!‘“ (René Schneider [SPD]: Bitte keine Bütten- rede!) So beginnt die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Ballade „Die Schatzgräber“ von Gottfried August Bürger. Menschen begannen damals mit der Bodenverbesserung durch Entwässerung, Lockerung, Umbruch, Aufsanden und anderes mehr. Bis dato war Boden einfach Boden: Träger von Häusern, Windmühlen, Betriebsstätten und von einem selbst. Wo er nicht standsicher war wie im Moor, da war er fremd und feindlich. „Mit Hacke, Karst und Sparten ward Der Weinberg um und um gescharrt.“ Erst mit der zunehmenden Merkantilisierung, der wachsenden Bevölkerung, der Entwicklung der Agrar- und Bodenwissenschaften setzte man sich mit dem Boden und seiner Struktur auseinander. Man wurde sich der unterschiedlichen Bodentypen mit ihrem jeweils spezifischen Ausgangsgestein und Eigenschaften wie Kapillarvolumen, Belebtheit, Wasserhaltefähigkeit, Bearbeitbarkeit bewusst. Man spricht je nach Sand-, Schluff- und Tongehalt von leichten, schweren und fetten Böden, von Minuten- und Stundenböden und von Erosionsgefährdung. Der Bodenwert, der die natürliche Ertragsfähigkeit widerspiegelt, zeigt die große Varianz; ein 90er-Boden ist etwas anderes als ein 20er-Boden. Ich entsinne mich noch der aufgegrabenen Boden-13.11.2024 profile von Braunerde, Gley und Podsol, der A-, Bund C-Horizonte, der unterschiedlichen Durchwurzelbarkeit, des Humusgehalts und der Belebtheit in den bodenkundlichen Übungen. Die Varianz spiegelt auch die Härte der Arbeit im Ringen um Ertrag und damit das Mensch-Boden-Verhältnis wider. Dabei ist manches durch die Technisierung und Analytik verloren gegangen. Eine Schweizer Agrarsoziologin sprach mit Landwirten über ihre Beziehung zum Boden. Die einen beschäftigen sich nur mit der chemischen Bodenanalyse hinsichtlich des NPK-Bedarfs. Die anderen reiben, riechen, fühlen, betrachten ihn. Afrikanische Studierende berichteten mir vom Springen auf Böden, um deren Elastizität, ihre Durchwurzelung, Belüftung und Belebtheit abzuschätzen. Es gibt in der Praktikantenausbildung den Hinweis, immer mit dem Spaten auf den Acker zu gehen. Viele Erfahrungszugänge sind verloren gegangen. Wer weiß noch um die Kälte des Bodens und den richtigen Zeitpunkt zum Legen von Kartoffeln oder Bohnen? Wer macht sich im Garten noch die Finger schmutzig? Grünpflanzen stehen mit Bewässerungssystem im Substrat, und der natürliche Boden ist dem Hochbeet gewichen. Die Einführung eines Planzeichens „Landwirtschaft“ zur Kennzeichnung und zum Schutz besonders ertragreicher Böden diskutieren wir erst jetzt. Boden, überwiegend landwirtschaftlich genutzt, ist Freiraum und Restkategorie in der Landesplanung. Warum sage ich das? Weil sich die Große Anfrage, begründet durch den Inhalt der Fragen, im Wesentlichen nicht mit der natürlichen Ressource „Boden“ auseinandersetzt, wie es im Titel angeführt wird, sondern vor allem mit der Flächennutzung. Man kann durchaus einen Fokus auf Brachen legen und ihr Potenzial für die Wiedernutzung zu Wohnund Gewerbezwecken beleuchten. Brachen haben aber nicht nur Trägerfunktion für Neues, sondern auch eine Funktion für den Erhalt innerstädtischer Erlebnisräume, für das Mikroklima, die Biodiversität und die Biotopvernetzung. Es gibt sogar die Forderung, diesen Naturschutz auf Zeit, die sogenannten Eh-da-Flächen, als gesetzlich geschützte Biotope auszuweisen. Ich war entsetzt, als ich gestern Abend den Entschließungsantrag der SPD gelesen habe. Für diese zum Teil phrasisch vorgebrachten Feststellungen und Forderungen bedurfte es der Großen Anfrage und der immensen Arbeit der Verwaltung für deren Beantwortung, für die ich herzlich danke, nicht. (Beifall von der CDU und Norwich Rüße [GRÜNE]) Landtag Als „… jede Rebe dreifach trug Da wurden erst die Söhne klug Und gruben nun jahrein, jahraus Des Schatzes immer mehr heraus.“ Die Große Anfrage bietet einen Schatz an Zugängen und Informationen zu vielen Fragen an den Erhalt und die Nutzung von Böden und auch zur Umsetzung der erwarteten EU-Bodenüberwachungsrichtlinie. Graben wir sorgfältig und nicht oberflächlich vom Küchenfenster aus! – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Norwich Rüße.

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ein Dankeschön an die SPD-Fraktion dafür, dass sie mit der Großen Anfrage ein spannendes Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, über das es sich zu sprechen lohnt. (Beifall von René Schneider [SPD]) Ein noch größeres Dankeschön geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die diese Arbeit erbracht haben und die vielen von Ihnen gestellten Fragen beantwortet haben. Eine kritische Anmerkung. Die Anzahl der Großen Anfragen nimmt zu. Man sollte hin und wieder überlegen – auch ich habe schon Große Anfragen gestellt –, ob man mit der einen oder anderen Frage Fleißaufgaben verteilt, die man sich selbst durch Googeln leicht beantworten kann, oder ob man tiefsinnige, gute Fragen stellt. Darüber sollten wir alle miteinander nachdenken. (René Schneider [SPD]: Sie vergeben aber jetzt keine Haltungsnoten, oder?) Ich komme zurück zum Boden, der bei Ihnen im Mittelpunkt steht – Boden, nicht Fläche. Das ist wichtig. Der Boden ist für uns alle die Lebensgrundlage. Denken wir einmal darüber nach, wie dünn diese Bodenschicht ist. Wenn man zum Beispiel bei mir im Sand-Münsterland gräbt, um einen Weidezaunpfahl einzusetzen, dann stößt man nach 50, 60 cm schon auf weißen Sand. Es gibt also nur eine sehr dünne Schicht, die fruchtbar ist. Vergleichen wir das mit der Apfelschale, die den Apfel umgibt und schützt: Wenn der Apfel im Verhältnis ähnlich sein sollte wie die Erde zu der Bodenschicht, die uns alle ernährt, dann müsste dieser Apfel einen Durchmesser von 8,5 km haben. 13.11.2024 Damit ist klar, wie verletzlich dieser Planet ist und wie verletzlich diese dünne fruchtbare Schicht ist, die uns trägt. Der Boden ist dafür verantwortlich, dass wir sauberes Grundwasser haben; er filtert. Der Zustand des Bodens ist mitentscheidend dafür, wie viel Wasser bei Starkregenereignissen, wie wir sie mehr und mehr haben, abgepuffert werden kann. Dafür brauchen wir den Boden. Der Boden ist aber, das ist gesagt worden, eben auch als Fläche zu verstehen. An der Stelle gibt es die Nutzungskonkurrenzen. Der Boden ist von uns in den vergangenen Jahrzehnten im Sinne von Fläche immer mehr in Anspruch genommen worden. Wenn wir nur die kurze Zeitspanne von 2016 bis 2022 nehmen, also sechs Jahre, dann haben wir in Nordrhein-Westfalen der Landwirtschaft eine Fläche entzogen, die der Fläche der Stadt Köln entspricht. Dann gibt es immer das Problem der Shifting Baselines. Das kennen wir alle, vor allem aus dem Naturschutz. Wir sagen dann immer: Es kommt ein bisschen darauf an, womit ich vergleiche. Ich finde es immer sehr spannend, wenn man das Jahr 1960 als Baseline nimmt und guckt: Wie viel haben wir da an Fläche verbraucht oder für andere Nutzungen umgewidmet? Dann fragt man sich: Wovon wollen wir uns eigentlich in den nächsten 100 Jahren ernähren? Welcher Boden soll uns denn tragen, wenn wir in Nordrhein-Westfalen seit 1960 eine halbe Million Hektar der Landwirtschaft entzogen haben? Heute haben wir noch 1,5 Millionen Hektar; aber eine halbe Million Hektar ist weg. Um das einmal plastisch darzustellen: Das ist das komplette Münsterland. Wir denken uns einfach mal das Münsterland weg; das gibt es nicht mehr. An der Stelle wird doch klar – und ich hoffe, dass wir das alle miteinander teilen; aber das ist am Ende immer die Frage von Theorie und Praxis –: In der Theorie wissen wir alle, das geht so nicht weiter, das können wir nicht noch mal 50 Jahre machen. Oder aber wir sagen: Für die Ernährung nehmen wir den Boden anderer. Das ist dann unsere Entscheidung. Das können wir tun. Wir können sagen, vielleicht können wir uns mit Hilfe der Ukraine mit ihren vielen Millionen Hektar ernähren. Aber die Krisen der Vergangenheit sollten uns gezeigt haben, wie gut es ist, wenn man eine heimische Landwirtschaft hat. Deshalb ist es gut, dass wir über Punkte wie das Planzeichen „Landwirtschaft“ reden. Das ist angesprochen worden. Ich kenne das auch aus der kommunalpolitischen Debatte. Wir reden über den Freiraum, als ob da nichts wäre. Von daher ist es gut, dass wir diese Debatte führen und sagen: Wir wollen mal gucken, dass wir zumindest die wertvollsten, besten Flächen der Landwirtschaft geschützt und für Landwirtschaft reserviert kriegen. Denn ohne Essen sind wir alle nichts. Und zur Erwartung an die Landwirtschaft in der Zukunft: Wir gehen ja aus dem fossilen Zeitalter raus. Da geht Landtag es nicht nur um Energie, da geht es auch um Rohstoffe, um Hanffasern, um all das, was Landwirtschaft produzieren kann. Das wird die Industrie zunehmend haben wollen. Das muss irgendwo wachsen können. Deshalb ist das so wichtig. Zum Schluss möchte ich auf Ihren Entschließungsantrag eingehen. Die Große Anfrage fand ich spitze, richtig gut; sie hat mir als Thema gut gefallen. Der Entschließungsantrag, finde ich, ist ein Flop, weil er all das, was das Thema „Boden“ umschließt, nicht erfasst. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Er ist kleinkariert. Darin steht auch Gutes; es ist nicht alles falsch, was da drinsteht. Aber aus dieser Großen Anfrage hätten Sie viel mehr machen können, als nur zu gucken: Wie kriegen wir Fläche mobilisiert? (Alexander Vogt [SPD]: Was ist jetzt falsch an dem Antrag? Was ist denn falsch? Welcher Punkt ist falsch?)

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Berivan Aymaz

Die Zeit.

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Norwich Rüße GRÜNE

Deshalb können wir den Antrag auch nicht mittragen, freuen uns aber, mit Ihnen zusammen weiter über das wichtige Thema „Boden“ zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn erst einmal meinen Dank sowohl an die SPD-Fraktion für diese Große Anfrage als auch an die Damen und Herren aus den Ministerien, die diese beantwortet haben, richten. 262 Fragen, rund 400 Seiten Textantwort und dann noch weitere Ausführungen und Übersichten auf insgesamt 2.450 Seiten. Das wird einer Großen Anfrage schon gerecht; das ist themenbezogen ein großes Feld. Von den Kolleginnen und Kollegen ist schon deutlich geworden: Wir ziehen immer von vielen Seiten an den Böden und den Flächen – gerade hier in den politischen Debatten. Wir brauchen Flächen für Siedlungs- und Wohnungsbau. Wir brauchen Gewerbeund Industrieflächen. Die Landwirtschaft und auch der Forst sind wichtig. Ein Viertel unseres Landes sind Wälder, was sehr gut ist. Wir haben Natur- und Erholungsflächen, die wir alle benötigen. Wir brauchen Flächen, um Rohstoffe zu sichern und eben 13.11.2024 auch die Böden zu nutzen. Wir brauchen Flächen für Infrastruktur und auch den Ausbau der Erneuerbaren. Insofern wird deutlich, über welch breites Thema wir sprechen. Deshalb möchte ich sagen: Die FDP setzt auf eine starke Wirtschaftspolitik, die durch ein kluges Flächenmanagement wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum in Nordrhein-Westfalen weiterhin ermöglicht. Als Freie Demokraten stehen wir für Privateigentum und die effiziente Nutzung von Flächen. Die Preise für Bauland und landwirtschaftliche Fläche haben sich jedoch in Nordrhein-Westfalen erheblich gesteigert. Ein Anstieg der Preise um bis zu 251 % macht es dringend notwendig, den Druck auf die Flächenpreise zu mindern. Innovative Lösungen wie Flächenrecycling können hier entlastend wirken. Bisherige Industrie- und Gewerbeflächen dürfen nicht einfach wegfallen, sondern sollten für die Gewerbe- und Industrienutzung weiter gesichert werden. Hier sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Nutzung vorhandener Flächen effizienter zu gestalten, etwa durch innovative Ansiedlungspolitik und weniger Bürokratie, um Flächen schnell wieder nutzbar zu machen. (Beifall von der FDP) Aktuell fördern wir am Standort Nordrhein-Westfalen Braunkohle, Grubengas, Eisenerz sowie Dachschiefer, Sand, Marmor, Quarz, Salz und Ton – alles wichtige Rohstoffe sowohl für die Energieversorgung als auch für die Industrie oder auch für die Bauwirtschaft. Der Abbau von heimischen Rohstoffen sollte deshalb bedarfsgerecht ausgestaltet werden und muss weiterhin auch möglich sein, und zwar in dem Maße, in dem Rohstoffe zum Beispiel im Baubereich nicht durch Sekundärstoffe ersetzt werden können. Wir unterstützen eine ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaft, die durch Rückgewinnung von Rohstoffen aus End-of-Life-Produkten gefördert wird. Das Monitoring der Bodenqualität, wie es in der Großen Anfrage beschrieben ist, stimmt mit unseren Zielen überein. Denn es ist eine Grundlage für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass landwirtschaftliche Flächen weiterhin geschützt, aber auch effizient genutzt werden können. So sehen wir zum Beispiel eher die Doppelnutzung mit Agri- oder auch Floating-PV als sinnvoll an, statt auf Freiflächen-PV zu gehen. Insofern liefert die Große Anfrage viele Informationen für ein sehr wichtiges Thema. Aber ich muss auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Ihr Entschließungsantrag wird dem Thema bei Weitem nicht gerecht. Sie fordern zum einen die Begrenzung des Flächenverbrauchs mit weniger als 5 ha pro Tag. Man muss darauf hinweisen, dass wir bereits 2021 bei 5,4 ha pro Tag lagen. Davon standen 3,3 ha – also der Landtag etwas größere Anteil – für Bau- und Verkehrsflächen, aber der Rest für Erholungs- und Friedhofsflächen zur Verfügung. Im Jahr 2022 sah das auch nicht anders aus. Deshalb sind wir eigentlich bereits unter dem 5-ha-Flächenziel. Sie wollen das also auf der einen Seite begrenzen, aber auf der anderen Seite setzen Sie sich – wie wir – für bezahlbaren Wohnraum für Familien, für neue Flächen zur Unternehmensansiedlung und für den Kita-Bau ein. Insofern passt das nicht zusammen. Deshalb müssen wir den Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Windindustrieanlage braucht in NRW eine Fläche von nur 0,46 ha. Das antwortet die Landesregierung auf Frage 66. Sie bezieht sich dabei auf eine Studie des Lobbyverbandes Fachagentur Windenergie. Jetzt können alle Bürger ganz beruhigt sein: Windindustrieanlagen brauchen kaum Platz. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld ist mit 0,7 ha größer. Wenn so eine Windindustrieanlage eine Fläche von nur rund 0,5 ha braucht, warum möchte die Landesregierung dann ganze 61.000 ha für Windindustrieanlagen zur Verfügung stellen? Es würde für 120.000 Windindustrieanlagen reichen. (Zuruf: Der hat das Thema immer noch nicht verstanden!) Zur Info: Wir haben aktuell nicht mal 4.000 in NRW, Herr Kollege. Frau Ministerin Neubaur will also dreißigmal so viele Windräder? Dafür will sie den Platz bereits im nächsten Jahr reservieren lassen? – Aber da höre ich dann von den Grünen: Nein, nein, es sollen gar keine 120.000 Windräder werden, sondern lediglich 200 pro Jahr dazukommen. Spätestens hier sollte dem dreisatzbeherrschenden Bürger auffallen, dass etwas nicht stimmt. (Zuruf von der CDU) 200 Windräder bräuchten nach eigenen Angaben der Regierung, Herr Kollege, nur 100 ha pro Jahr, in zehn Jahren also 1000 ha, in 20 Jahren dann 2000 ha. Liebe Kollegen, auch Sie von der CDU, stellen Sie sich doch folgende Frage: Wenn ein Windrad laut Landesregierung nur 0,5 ha braucht, wofür dann 61.000 ha oder rund 90.000 Fußballfelder zur Verfügung stellen? (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) 13.11.2024 Oder ist der Flächenverbrauch ... (Norwich Rüße [GRÜNE]: Unfug ist das ja! – Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) – Das ist die Antwort der Landesregierung. Das können Sie auf Seite 38 selbst sehen: Anschließende dauerhafte Flächeninanspruchnahme. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Dreisatz!) Oder ist der Flächenverbrauch doch anders, Herr Kollege? Hier empfehle ich Ihnen eine andere Quelle – nein, keine AfD-Quelle, der würden Sie ja nicht glauben. Nehmen Sie die Studie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die im Jahre 2015 veröffentlicht wurde – eine Studie der Regierung aus der Zeit, als die Windräder noch kleiner waren, vielleicht 150 m groß, und 2 MW an Leistung aufwiesen. Die Studie kam zu folgendem Ergebnis – Zitat –: „Als Durchschnittswert bekannter Flächenbedarfe können ca. 5 ha je MW installierter Leistung angenommen werden.“ Bei einer 2-MW-Anlage kommt man dort auf einen Flächenbedarf von 10 ha. Nochmals: Das ist eine Studie, die herausgegeben wurde von der Bundesregierung, nicht von der AfD. Der Flächenbedarf war damals also gegenüber dem Wert, den die Landesregierung aufgrund der Zahlen der Windlobby angibt, mit dem zwanzigfachen Wert angegeben. Der Grund wird auch in der Studie genannt: Die Anlagen sollten etwa einen Abstand von vier Rotordurchmessern untereinander aufweisen, damit keine – Zitat – „Abschattung“ der Windanlagen untereinander droht. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Sie haben nichts verstanden!) Welchen Einfluss, Herr Kollege, haben die Windräder denn eigentlich auf die Umwelt, auf die Umgebung – sei es durch Schall, Emissionen von Mikroplastik oder auch optische Bedrängung? Die Windlobby behauptet, es gäbe gar keine Beeinträchtigung. Auch Sie glauben das und sagen das zumindest immer wieder. Die Windlobby behauptet also, es gäbe keine Beeinträchtigung, und der Knecht der Windlobby – hier sitzend als CDU von Herrn Wüst – hat die Abstände zur Wohnbebauung zum Schaden der Anwohner dann gleich ganz gestrichen. Wir waren vor ein paar Monaten mit dem Wirtschaftsausschuss in Dänemark. Kernkraft wollten Sie alle nicht sehen – das war böse –, sondern den Erfolg der Windkraft in Dänemark. Doch dann stellte sich heraus, dass die Dänen fast nur auf dem offenen Meer bauen und vor allen Dingen kein Repowering machen. Die Argumente der Dänen verblüften die Grünen, Herr Kollege, dann doch deutlich. Landtag Die dänische Bevölkerung erhält nämlich eine Entschädigung im Umkreis der Anlagen von bis zur vieroder gar achtfachen Höhe der Windräder. Nehmen wir nur mal die vierfache Höhe. Bei 200 m hohen Windrädern wäre bei einem vierfachen Abstand von einem Windrad die betroffene Fläche umgerechnet – Sie werden staunen – 200 ha. Wenn Sie es nicht glauben: Es gibt aktuell ein Video auf X, welches sich mit den Räumungsarbeiten bei einem Windrad in Gütersloh beschäftigt. Dort ist ein Rotorflügel abgebrochen. Jetzt werden 150 ha landwirtschaftliche Fläche abgesucht, damit der Boden nicht verseucht wird, und 200 t Mais, Herr Kollege, werden komplett vernichtet, weil nicht ausgeschlossen ist, dass bei der Ernte die giftigen Stoffe aus den Windradflügeln in die Nahrungsmittel kommen. 150 ha betroffene Fläche, aber die Landesregierung spricht von einem Flächenverbrauch von 0,46 ha! (Norwich Rüße [GRÜNE]: Dagegen war Tschern- obyl ja ein Dreck!) Wenn die Landesregierung bereits bei diesen einfachen Daten, Herr Kollege, dermaßen betrügt, dann wird es schwierig, den Antworten der Landesregierung bei dieser Großen Anfrage Vertrauen zu schenken. – Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Man könnte den Eindruck gewinnen, es geht heute um Windenergie. Das tut es aber gar nicht: Es geht um Boden. (Beifall von der CDU) Wir haben Ihnen auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD rund 3.000 Seiten geliefert. Wir gehen davon aus, dass Sie alles gelesen haben, denn es war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Ministerien schon eine echte Herausforderung, diese über 250 Fragen einer Beantwortung zuzuführen und zu versuchen, Ihnen das in der Zeit zuzuliefern. Klar ist – das haben zumindest vier von fünf Vorrednern deutlich gemacht –: „Eine Nation, die ihren Boden zerstört, zerstört sich selbst.“ Das ist ein großes Zitat von Frédéric Albert Fallou, und das stimmt auch. Es ist eben die Aufgabenstellung dieser Zeit, mit Boden und Bodenpolitik vernünftig umzugehen. Ich hoffe, dass ich nicht vermessen bin, wenn ich sage, dass die Generation dieser Zeit diese Aufgabenstellung schon verstanden hat. 13.11.2024 Die Bodenpolitik, wie ich sie in dem für Bau zuständigen Ministerium wahrnehmen darf, ist schon eine sehr bewusste geworden, anders als es vielleicht vor 20 oder 30 Jahren der Fall gewesen ist. Bei der Frage, welchen Boden wir für Bebauung neu ausweisen – sei es für Wohnungsbau, sei es für Industrie, sei es für Gewerbe –, machen sich die Kommunen als Trägerinnen der hoheitlichen Planung mit den jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Räten schon sehr viele Gedanken. Deshalb werbe ich dafür, zumindest anzuerkennen, dass es hier einen Gedankenwechsel, eine Mindsetänderung im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten gegeben hat. Vergegenwärtigen wir uns, wofür der Boden in Nordrhein-Westfalen verwendet wird. Ich darf Ihnen die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2023 vortragen: Von der gesamten Landesfläche Nordrhein-Westfalens sind 74,3 % Vegetationsfläche, also fast drei Viertel der Landesfläche. Es sind mit rund 1,6 Millionen ha landwirtschaftliche Flächen, fast 50 %. Es sind mit rund 847.000 ha Waldflächen, fast 25 %. Es sind mit rund 95.000 ha sonstige Flächen, die aber der Vegetationsfläche zugeordnet sind. Drei Viertel der Fläche, die wir im Land Nordrhein-Westfalen haben, sind also Vegetationsflächen. Die Verkehrsflächen nehmen rund 7,1 % der Landesfläche ein; das sind rund 242.000 ha. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass über 18 Millionen Menschen auf 7,2 % der Landesfläche leben, wird für jeden nachvollziehbar, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur das einwohnergrößte, sondern auch das Bundesland ist, in dem die Einwohnerdichte hoch ist. Über 18 Millionen Menschen leben auf – in Anführungszeichen – nur 7,2 % der Landesfläche. Das hängt auch damit zusammen, dass in der Vergangenheit restriktiv mit Neuausweisungen von Wohnbaupotenzialen über die Landesplanung und die Regionalplanung bis in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne vorgegangen worden ist, und das über alle Jahrzehnte. Auf rund 3 % der Landesfläche – das sind rund 104.000 ha – finden Industrie- und Gewerbeflächen ihren Raum, und immerhin 88.000 ha stehen für Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen zur Verfügung. Es sind also rund 75 % Vegetationsflächen und rund 25 % Flächen für Wohnen, für Wirtschaft, für Sport, für Freizeit, für Erholung und Gewässer. Die vielen Fragen, die Sie adressiert haben, werfen zu Recht weitere Fragestellungen in der Zukunft auf, denn Boden ist auch für Biodiversität essenziell. Boden ist essenziell für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln als Lebensgrundlage, auch bei der Frage, wie autonom wir in der Produktion von Lebensmitteln sind; ich gucke bewusst die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, an. Landtag Insbesondere im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gab es Autonomiediskussionen in der Bundesrepublik Deutschland auch bezogen auf die Ernährungssicherheit in der Landwirtschaft. Gerade wenn Sie an die großen Strukturumwandlungen im Land Nordrhein-Westfalen – ob im Rheinischen Revier oder im Ruhrgebiet – oder an weitere Veränderungen denken, die sich aus der Veränderung der Wirtschaftsstruktur der aktuellen Lage ergeben, wird klar, dass wir auch in Zukunft nicht nur mit der Wiederbelebung von Brachflächen die Bedürfnisse einer Wohnbevölkerung oder einer sich verändernden Wirtschaftsstruktur werden bedienen können. Gestatten Sie mir – die Redezeit ist schon vorbei – noch drei Hinweise: Erstens. Die Landesregierung hat ein Brachflächenmanagement, anders als der erste Redner heute behauptet hat. Zweitens. Die Landesregierung ist sehr engagiert beim Flächenrecycling unterwegs. Ich nenne zum Beispiel den AAV, der den klaren Schwerpunkt hat, da zu sanieren, wo Grundwassergefährdungen bestehen; das ist der Auftrag des AAV. Aus unserem Hause stammt die Landesinitiative BauLandLeben.NRW, mit der wir an ganz vielen verschiedenen Stellen Kommunen darin unterstützen, brachgefallene Flächen wieder zu Bauflächen zu machen, und zwar aus diesem ureigensten Ansatz heraus, dass eine nachhaltige Bodenpolitik benutzte Flächen zur Wiederverwendung zur Verfügung stellt. Das bedeutet aber auch, dass man anerkennen darf, dass wir gerade bei vorbenutzten Flächen eine Dreiteilung haben. Wir haben A-Flächen, die Sie ohne öffentliches Geld wieder an den Markt bekommen; die sind leicht zu sanieren, zu reparieren. Wir haben B-Flächen, bei denen Sie ein bisschen Steuergeld brauchen, um das, was im Boden kaputtgegangen ist, wieder nutzbar zu machen. Und wir haben C-Flächen, wo das mit Steuergeld unwirtschaftlich wird. Da erinnere ich an den Grundstücksfonds, der unter SPD-Regierung im Zuge des Montanwandels eingerichtet wurde, in dem über 170 ha Fläche sind, die Ewigkeitslasten für das Land Nordrhein-Westfalen darstellen, weil diese Flächen nicht mehr auch nur im Ansatz reparabel sind und wieder zur Verfügung gestellt werden können. Diese Ewigkeitslasten tragen wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Drittens. Ich hätte mir gewünscht, dass es gelungen wäre, mit der BauGB-Novelle auf Ebene des Bundes eine Multikodierung von Flächen zu ermöglichen. Das ist nämlich der kluge Weg, Flächen zu multikodieren, es einfacher zu machen, auch bei einer Änderung, wenn sich Gesellschaft ändert oder wir, wie jetzt beispielsweise, starke Einbrüche in der Wirtschaft haben. 13.11.2024 Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Aber das kann ein Auftrag für eine nächste Bundesregierung sein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, die Ministerin hat die Redezeit um 2 Minuten 22 Sekunden überzogen; das darf sie selbstverständlich. Aber der Transparenz halber möchte ich hier mitteilen, dass diese zusätzliche Redezeit auch den Fraktionen zusteht. – Ich sehe jedoch keine Wortmeldungen. Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 20 der Fraktion der SPD abgeschlossen ist. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11416. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/11416 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Zukunftssicheres Krisenmanagement: Digitale Lösungen für den Gesundheitsschutz in Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11325 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wäre es nicht großartig, wenn Nordrhein-Westfalen in der Digitalisierung Vorreiter wäre? Wäre es nicht toll, wenn wir schon deutlich digitaler wären? Sind wir aber nicht! Auch die Coronapandemie hat uns hier sehr schmerzhaft unsere Schwächen aufgezeigt. Wir alle erinnern uns noch daran, wie Gesundheitsämter teilweise noch per Fax miteinander kommuniziert haben. Vielfach war und ist die digitale Infrastruktur noch lange nicht so weit, schnell und gezielt auf eine sich dynamisch entwickelnde Lage zu reagieren. Andere Staaten sind deutlich weiter und schneller, wenn es darum geht, Daten zu erfassen, aufzubereiten und der Bevölkerung sowie den handelnden Akteuren zur Landtag Verfügung zu stellen. In Nordrhein-Westfalen hatte es hingegen bis Juni 2020 gedauert, ehe überhaupt ein Corona-Dashboard eingerichtet wurde. Wer aber aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens zeitnah erkennen wollte und will, für den waren und sind Daten zum Beispiel aus Großbritannien nützlicher gewesen als unsere eigenen Zahlen. Das darf sich nicht wiederholen. (Beifall von der FDP) Im Katastrophenfall zählt jede Minute. Einsatzkräfte und Behörden müssen schnell auf bewährte Verfahren sowie auf aktuelle Daten und Ansprechpartner zugreifen können, um effektiv zu handeln. Da helfen keine Telefonlisten aus Papier, die wahrscheinlich auch nicht mehr aktuell und bereits überholt sind. Deshalb brauchen wir eine zentrale und digitale Wissensplattform, die alle relevanten Informationen bündelt und in Echtzeit verfügbar macht. Wir brauchen zudem ein landesweites digitales Bestandsmanagement, das die Erfassung von medizinischer Ausrüstung und von Hilfsgütern ermöglicht. Damit kann dann die Verteilung der Ressourcen effizienter gestaltet werden. Gerade wenn bestimmte Produkte wie zum Beispiel Schutzkittel plötzlich an vielen Orten gleichzeitig nachgefragt sind, müssen wir doch wissen, wo welche Zahl gerade zur Verfügung steht. Gefährliche Engpässe können so vermieden werden. Zu einem modernen Krisenmanagement gehört ganz wesentlich das frühzeitige Erkennen von Risiken. Ein wichtiger Indikator für den Gesundheitsschutz ist dabei das Abwasser. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Kostenfaktor, einen umweltpolitischen Aspekt. Wenn wir das Wasser zum Duschen oder Zähneputzen genutzt haben, lässt sich hinterher mit mikrobiologischen Methoden die enthaltene Virenlast ermitteln. Das gibt wiederum Auskunft darüber, welche Krankheitserreger aktuell unterwegs sind und ob eine Infektionswelle kommt, stagniert oder zurückgeht. Daher wird aktuell noch in 21 Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen das Abwasser auf SARS-CoV-2 untersucht. Mit diesen Proben wird das Abwasser von etwa einem Drittel der Einwohner Nordrhein-Westfalens erfasst. Dieses Monitoring ist bisher ein Modellund Forschungsprojekt. Allerdings kommt bereits vom Landeszentrum Gesundheit die Erkenntnis, dass sich das Infektionsgeschehen aus den Daten des Abwassermonitorings nicht immer zuverlässig abbilden lässt. Auch da sind andere Länder schon längst weiter. So setzt zum Beispiel Kanada auf ein ausgebautes Abwasserüberwachungssystem. Dahin müssen wir in Nordrhein-Westfalen jetzt das Abwassermonitoring flächendeckend ausbauen. (Beifall von der FDP) 13.11.2024 Diese Technologie ist nicht nur in Pandemien, sondern auch bei anderen infektiösen Ausbrüchen ein wertvolles Instrument, um bei Bedarf frühzeitig zu reagieren, bevor womöglich wieder überfüllte Krankenhäuser drohen. So können wir die Gesundheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen noch besser schützen. Wir brauchen ein gezieltes Social-Media- Monitoring. Digitale Teams müssen in Echtzeit Falschinformationen erkennen und richtigstellen können, um Panik oder Fehlverhalten in der Bevölkerung zu verhindern. Hierfür können Virtual Operations Support Teams eingesetzt werden, um relevante Inhalte zu überwachen. Gerüchten und Falschmeldungen müssen faktenbasierte Informationen entgegengesetzt werden. Entscheidend wird sein, dass die Kommunikation in Krisensituationen alle Bürgerinnen und Bürger erreicht, das Ganze auch barrierefrei. Nordrhein-Westfalen kann durch eine umfassende landesweite digitale Strategie für den Gesundheitsschutz und gezielte digitale Investitionen zur Vorreiterregion in ganz Deutschland werden. Nutzen wir jetzt gemeinsam und entschlossen diese Chance! – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Görtz das Wort.

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Guido Görtz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Zukunftssicheres Krisenmanagement: Digitale Lösungen für den Gesundheitsschutz in Nordrhein-Westfalen“. Mit Blick auf die Ereignisse in der vergangenen Woche in Berlin kann ich nur sagen: Das beste Krisenmanagement, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist, erst gar keine Krise zu verursachen. Aber kommen wir nun zu Ihrem Antrag: Sie fordern eine zentrale digitale Wissensplattform als Informationsgrundlage für Einsatzkräfte und Behörden. Aber die gibt es bereits. Für den Katastrophenschutz verfügt das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren über das digitale Informationssystem Gefahrenabwehr, kurz IG NRW. Außerdem gibt es schon seit einiger Zeit viele lokale Leuchtturmprojekte zur Krisenabwehr, denn oft weiß man direkt vor Ort viel besser, was zur Krisenbewältigung nötig ist. Zur frühzeitigen Erkennung von Krankheitserregern schlagen Sie ein – ich glaube, die Aussprache ist schon die größte Herausforderung meiner Rede – Abwassersurveillance-System vor. Sie haben den Begriff gemieden, und das als Antragsteller, aber ich kann verstehen, weshalb. Sie schlagen dieses System vor, aber auch das gibt es bereits. Zugegeben, Landtag „Abwasserüberwachung von Gesundheitsparametern“ klingt – hier steht: „nicht halb so sexy“; ich weiß nicht, ob das parlamentskonform ist – nicht halb so attraktiv wie Ihr Wording, meint aber genau das Gleiche und ist durch den EU-Ministerrat Anfang November 2024 in der Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehen und verabschiedet worden. Nun zu den Lagerbeständen für medizinische Ausrüstung und Hilfsgüter: Die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gelagerten Medizinprodukte und Arzneimittel werden im Rahmen der Lagerhaltung bereits heute durch die lagerführenden Stellen digital erfasst und verwaltet. Vielleicht gibt es mittlerweile ja auch Lagerbestände von Papier für die vorgezogene Bundestagswahl, die ähnlich verwaltet werden. Das wäre zumindest wünschenswert. (Beifall von der CDU, Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE]) In Krisensituationen gezielt gegen Desinformation vorzugehen und die Bevölkerung faktenbasiert zu informieren, ist längst Alltag in der Arbeit der Social-Media-Teams, sodass spezielle – auch wieder so ein modernes Wort – Monitoringteams dafür nicht erforderlich sind. Zur entsprechenden Kommunikation: Adäquate Hilfestellungen gehören zu den Kernkompetenzen des Katastrophenschutzes. Eine regelmäßige Sensibilisierung der Bevölkerung für die Warnungen und die Nutzung entsprechender Warn-Apps erfolgt bereits durch die landes- und bundesweiten Warntage. Wir durften uns neulich auch hier im Plenum von der akustischen Durchschlagskraft eines solchen Warntags überzeugen. Ich kann nur sagen: Ihr Antrag ist von gestern. Vorgestern haben wir die Karnevalssession eröffnet. Passend dazu: Ihr Antrag ist voll mit ollen Kamellen, und daher lehnt die CDU-Fraktion ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun die Abgeordnetenkollegin Frau Weng.

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Christina Weng SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Krisen sind inzwischen unsere Wegbegleiter. Die Infektionszahlen steigen gerade wieder. Wir erleben das. Die Ressourcen in unseren Krankenhäusern werden knapp, vermutlich schon im April – mit Ansage. Noch viel mehr Verunsicherung in der Bevölkerung, auch zu alltäglichen Lebensfragen, begegnet uns in unseren Gesprächen beinahe täglich. 13.11.2024 Derzeit bearbeiten wir in der Enquetekommission II Krisenfolgen unterschiedlichster Art. Wir erarbeiten Handlungsempfehlungen für Maßnahmen, die Starkregenereignisse, Pandemien, Cyberangriffe und vieles andere bewältigen helfen, bestenfalls vermeiden helfen. Wir wissen also, wie unverzichtbar ein modernes, vernetztes Krisenmanagement ist. Die wertvollen Anhörungen in der Enquetekommission II geben uns dazu genau die richtigen Hinweise. Sie haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, die digitale Infrastruktur sinnvoll zu entwickeln und zu ergänzen, gleichzeitig die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu stärken und unsere Bürgerinnen und Bürger mit dem notwendigen Wissen auszustatten. One Voice Policy, also Kommunen, Land, und Bund sprechen mit einer Sprache, senden eine Botschaft, ist existenziell – das zeigen die Anhörungen eindeutig –, denn es geht um sichere Kommunikation. Die FDP schlägt eine zentrale digitale Wissensplattform vor. Das klingt wirklich gut. Es gibt aber leider keinen Hinweis auf tatsächliche Inhalte, auf datenschutzrechtliche Fragen. Der Katastrophenschutz basiert aber zu 90 % auf dem Ehrenamt. Wer also hat Zugriff? Wie lässt sich dieses sicherlich richtige Ansinnen praktisch umsetzen? Die Abwasserüberwachung liefert inzwischen tatsächlich einen zunehmenden Schatz an gewonnenen Daten. Aber wer verfolgt die Erkenntnisse daraus weiter? Wie stark ist der öffentliche Gesundheitsdienst involviert, um gerade lokal aus den gewonnenen Werten Maßnahmen zu entwickeln? Derzeit kennen wir keinen Krisenreaktionsplan. Die Lagerung und das Vorhalten liegen vor allen Dingen in den Händen der Feuerwehren, und die sind gut untereinander vernetzt. Die digitale Erfassung von Lagerbeständen scheitert auch heute noch an den Ressourcen hinsichtlich vorhandener Raum- und Vorhaltekosten. Viele der Produkte werden in Echtzeit benötigt, andere drohen abzulaufen und vernichtet zu werden. Was soll das für ein System sein? Wie verknüpft man zum Beispiel Krankenhausinformationssysteme, SAP-Tools mit der Materialwirtschaft, mit den Systemen? Das ist ein sehr wichtiges, aber auch komplexes Vorhaben. Die FDP schlägt zudem vor, ein Social-Media-Team zur Bekämpfung von Desinformation einzurichten, und das zu Recht, denn Kommunikation, der störanfälligste Aspekt, braucht Wahrheit und Permanenz. Genauso brauchen wir ein permanent arbeitendes Krisenmanagement, um eine Krise tatsächlich ad hoc angehen und bewältigen zu können. In der Desinformation liegt die größte Gefahr der Destabilisierung, deshalb muss klar sein, wer wen informiert, wer die Informationen wie verknüpft. Das Modell VOST des THW und andere gibt es bereits, und von denen sollten wir lernen. Das zum Beispiel kann keine Kommune alleine leisten. Landtag Zum letzten Punkt in dem Antrag, „barrierefreie und inklusive Kommunikation“ – das kann nur unser aller Ansinnen sein –: Das wird vermutlich der Einsatzort von KI sein, die verifizierte Informationen in Leichte und in andere Sprachen transformiert. Krisenmanagement ist letztendlich in dem Maße gut, in dem die Menschen mitmachen, mitmachen können. Wir müssen die Eigenverantwortung und die Resilienz der Bevölkerung stärken. Regelmäßige Übungstage, Schulungen und die Stärkung der Selbsthilfestrukturen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Krisen zu schärfen und die oft gefühlte Ohnmacht zu relativieren. Nur so können wir alle im Ernstfall handlungsfähig sein. Es ist schade, dass über den Antrag direkt abgestimmt wird; denn er enthält viel Gutes. Das wäre aber noch viel intensiver zu besprechen gewesen. Nichtsdestoweniger stimmen wir dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Meral Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Lösungen haben ohne Zweifel das Potenzial, unseren Gesundheitsschutz erheblich zu verbessern. Gleichwohl haben sie auch – das muss uns klar sein – Grenzen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, das mir sehr am Herzen liegt. Meine 80-jährige Mutter hat Sehstörungen, und digitale Geräte gehören nicht zu ihrem Alltag. Sie hat auch kein Smartphone. Die Corona-App hat für sie deshalb überhaupt nicht funktioniert. Die Warn-Apps, die wir haben und die wir alle auch schon hier im Plenum genutzt haben, kann sie ebenfalls nicht nutzen. Damit kommen wir schon zu einem entscheidenden Punkt des Antrags. Digitale Anwendungen mögen hilfreich sein, aber sie sind nicht automatisch für alle Menschen zugänglich. Ältere Menschen ohne digitale Kenntnisse oder ohne die entsprechenden technischen Hilfsmittel können wir nicht erreichen, und sie werden auch in diesem Antrag nicht mitgedacht. Wenn wir jedoch krisensicher sein wollen, dann dürfen wir niemanden zurücklassen. Der Antrag spricht von Digitalisierung als Lösung. Das ist kurz, griffig und klingt sehr gut. Den Kern des Problems trifft das aber nicht, weil digitale Werkzeuge an sich kein Allheilmittel sind. Wir schließen die Lücken im Krisenmanagement nicht allein durch Technik, wobei Technik natürlich 13.11.2024 sehr hilfreich sein kann. Wenn es in der Vergangenheit Versäumnisse gab, dann lag dies selten primär an der fehlenden Digitalisierung, sondern es lag primär an einer mangelnden Koordination vor Ort, an einem fehlenden Schnittstellenmanagement, an fehlenden Standards und an fehlenden Routinen von Krisen und Verwaltungsstäben. Sicherlich helfen digitale Lösungen erheblich, für sich genommen sind sie aber kein Allheilmittel. Ähnliches gilt für die Forderung einer digitalen Erfassung von Lagerbeständen in dem Antrag. Um die Verteilung von Ressourcen effizienter zu gestalten, muss auch hier in erster Linie die Koordination betrachtet und dann optimiert werden. Ich komme zu einem anderen Punkt. Im Katastrophenfall – das ist klar – muss Wissen schnell und gezielt verfügbar sein. Deswegen hat das Land seit vielen Jahren das digitale Informationssystem Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz. Das heißt, es gibt bereits ein System. Deswegen steht hinter der vorgeschlagenen zentralen Wissensplattform, die im Krisenfall alle Informationen für Einsatzkräfte bereitstellen soll, ein großes Fragezeichen. Theoretisch klingt das richtig gut, ist in der Praxis aber mit enormen Hürden verbunden. Unterschiedliche Krisenlagen benötigen unterschiedliche Informationen. Eine einzige Plattform für alle Krisensituationen birgt deshalb die Gefahr, zu einem Datenmonster zu werden. Zudem liegt dann auch die Frage sehr nahe, wer diese Daten pflegen soll bzw. woher das Personal dafür kommt, ganz zu schweigen von der offenen Finanzfrage. Darüber hinaus betreibt der Bund mit den Ländern bereits das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz. Dieses Instrument dient genau der übergreifenden Koordination. Eine zusätzliche Wissensplattform aus NRW ist daher nicht nur unnötig, sondern sie könnte die Krisenbewältigung sogar noch verkomplizieren. Wir brauchen keine NRW-Insellösung, sondern wir brauchen eine bessere Vernetzung der bestehenden Strukturen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Völlig vergessen haben Sie in Ihrem Antrag den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der kommt einfach nicht vor, obwohl gerade der ÖGD bei öffentlichen Gesundheitsgefahren eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Koordination und die Kommunikation einnimmt. Wir stärken den ÖGD gezielt und verankern seine zentrale Rolle im Gesundheitskrisenmanagement im Novellierungsentwurf zum ÖGD-Gesetz. Der vorliegende Antrag ist unausgegoren, Elemente und Vorschläge passen nicht richtig zusammen. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP bringt einen Antrag zum zukunftssicheren Krisenmanagement ein. Man kann der FDP sicherlich vieles vorwerfen, aber fehlender Humor oder Ironie sind es mit Sicherheit nicht. Für die FDP ist „Zukunftssicheres Krisenmanagement“ genau der richtige Antrag zur richtigen Zeit. Man könnte vielleicht sagen, er kommt einen Tacken zu spät; aber gut, darüber lässt sich streiten. Ich stelle es mir so vor, dass man morgens früh in der Fraktion durchzählt, wer noch da ist oder schon zu Rot-Grün übergelaufen ist. Ist Joachim Stamp noch an Bord? Man weiß es nicht, keine Ahnung. Der Antrag passt tatsächlich gut dazu; denn für die ehemals Liberalen ist digitales Krisenmanagement mittlerweile nichts anderes als staatliche Zensur im Netz. Genauso wird das gefordert. Bei Ihnen steht: Social-Media-Monitoring-Teams sollen Falschinformationen bekämpfen. Erinnern wir uns an Corona. Damals rettete die späte Ventilation ganz viele Leben. Zwischendrin galt das mal als Falschinformation, die hätte bekämpft werden müssen. Vitamin D als protektiver Faktor vor Infektionen wäre eine Falschinformation gewesen, die hätte bekämpft werden müssen. Schwere Impfreaktionen bei verschiedenen Impfstoffen und Chargen wären eine gefährliche Falschinformation gewesen, die hätte bekämpft werden müssen. Das alles entsprach hinterher allerdings der Realität. Erinnern wir uns auch an die Lockdowns. Damals wurde noch dazu aufgerufen, dieser gefährlichen Falschinformation entgegenzutreten. Unwesentlich später kam es dann genau dazu. Erinnern Sie sich einfach nur an die frische Luft, die allen guttut, während man sich im stickigen, engen Wohnzimmer ansteckt. Aber auch das – Sie erinnern sich: Stay at Home – wäre einmal eine gefährliche Falschinformation gewesen, von der FDP demnächst bekämpft. Das machen wir so natürlich nicht mit. Die Freiheit braucht einen starken Verbündeten. Die FDP ist das schon lange nicht mehr. Wir von der AfD stehen bereit, allerdings nicht für das krisensichere Zukunftsmanagement der FDP, sondern für ein echtes zukunftssicheres Krisenmanagement. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Gorißen. 13.11.2024 Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dieser Rede wenden wir uns jetzt mal wieder der Sache zu; das habe ich bei der letzten Rede komplett vermisst. Ich darf für meinen Kollegen Karl-Josef Laumann wie folgt vortragen: Digitale Technologien haben in den vergangenen Jahren in viele Bereiche unseres Gesundheitswesens zunehmend Einzug gehalten und werden auch in Zukunft von zentraler Bedeutung sein. Wie wichtig eine robuste und digital vernetzte Gesundheitsinfrastruktur ist, um in Krisen schnelle und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen zu können, hat insbesondere die Coronapandemie eindrücklich gezeigt. Den Antrag der FDP haben wir mit Freude zur Kenntnis genommen, denn die FDP bestätigt mit diesem die Landesregierung, welche der Etablierung digitaler Lösungen im Gesundheitsschutz eine große Bedeutung beimisst. Nordrhein-Westfalen hat als eines der bevölkerungsreichsten Bundesländer eine besondere Verantwortung, voranzugehen und wegweisende Lösungen für ein zukunftssicheres Krisenmanagement zu entwickeln. In Katastrophen- und Krisensituationen sind der schnelle Austausch von Daten sowie die Verfügbarkeit von Wissen für den Gesundheitsschutz von hoher Relevanz. Um im Falle zukünftiger Krisen schnell und bedarfsgerecht handlungsfähig zu sein, verfügt das Land Nordrhein-Westfalen für den Katastrophenschutz seit vielen Jahren über das digitale Informationssystem Gefahrenabwehr, IG NRW, als Wissensplattform für die Aufgabenträger im Katastrophenschutz. IG NRW wird sowohl für planerische Aufgaben als auch bei einem konkreten Ereignisfall eingesetzt. Das System bündelt zahlreiche Fachinformationen, taktische Übersichten sowie Kontaktstellen für Fachexpertisen und stellt diese unter anderem den Leitstellen, den Krisenstäben und auch den Kommunen im Land bereit. Auch im Bereich des Abwassermonitorings sind wir als Land nicht untätig. Das Abwassermonitoring ist einer von vielen Indikatoren, die es ermöglichen, die Entwicklung des Infektionsgeschehens eines spezifischen Krankheitserregers in der Bevölkerung darzustellen. Die Daten des SARS-CoV-2-Abwassermonitorings in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Landeszentrums Gesundheit bereits seit Ende 2022 öffentlich zugänglich. Im Jahr 2024 wurde die Darstellungsform in ein Dashboard überführt. An dieser Stelle möchte ich explizit darauf hinweisen, dass sich aus dem Bericht zum ersten bundesweiten Projekt zur Abwasserüberwachung, ESI-CorA, deutliche Limitationen für die Eignung der Abwasserüberwachung als Frühwarnsystem ergeben. Wir haben Landtag seit der Einführung in der Coronapandemie gelernt: Die Ableitung präventiver Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes ist durch Abwasserüberwachung derzeit nicht möglich. Auch mein Kollege Karl-Josef Laumann hatte gehofft, dass dies anders ist. Ein weiteres Herzstück des digitalen Krisenmanagements ist die Bereitstellung transparenter aktueller und umfassender Informationen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Die bürgernahe Aufbereitung relevanter Fakten ist für die Landesregierung von großer Bedeutung. Während der Coronapandemie wurde die Bevölkerung über die Kanäle der Landesregierung auf potenzielle Risiken aufmerksam gemacht, und es wurde ein Dialog zwischen den zuständigen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern über spezifische Risiken hergestellt. Darüber hinaus förderten wir das Teilen und Verbreiten offizieller Informationen und unterstützten die Kommunikation anderer betroffener Behörden. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um in Krisensituationen effektiv zu kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren. Zu den großen Herausforderungen im Gesundheitsschutz gehört die Erreichbarkeit der Betroffenen. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund vorhandener Einschränkungen nicht im vollen Umfang an den gängigen Informationsflüssen partizipieren können. Es wird daher ständig an der Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu diesen Informationen gearbeitet. Zur Warnung der Bevölkerung setzt das Land Nordrhein-Westfalen im Bevölkerungsschutz auf die Vielfältigkeit der Warnmittel, die auf unterschiedliche Art und Weise inklusionsspezifische Merkmale aufweisen. Eine regelmäßige Sensibilisierung der Bevölkerung für die Warnung und für die Nutzung entsprechender Warn-Apps erfolgt durch die landes- und bundesweiten Warntage. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten digitaler Lösungen im Gesundheitsschutz sind für uns nicht nur eine Reaktion auf die Pandemie. Die Förderung der Digitalisierung ist aus meiner Sicht für das Land Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Investition in die Zukunft, um auch bei künftigen Herausforderungen handlungsfähig und flexibel zu bleiben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11325 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – 13.11.2024 Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11325 abgelehnt. Wir kommen zu: 5 Wie männlich darf der Frauensport sein? Faire Wettkampfbedingungen sicherstellen, Athletinnen schützen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11316 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Keith das Wort.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Ich bin untröstlich.“ Diese Worte fand die italienische Boxerin Angela Carini nach ihrem Kampf gegen Imane Khelif, einem Kampf, den sie bereits nach 46 Sekunden chancenlos abbrechen musste. Die Gefahr, langfristige gesundheitliche Schäden davonzutragen, war einfach viel zu groß. Zitat: „Ich bin in den Ring gegangen, um meinen Vater zu ehren. Mir wurde oft gesagt, dass ich eine Kriegerin sei, aber ich habe es meiner Gesundheit zuliebe vorgezogen, aufzuhören. Ich habe noch nie einen solchen Schlag gespürt.“ Das wird leider nicht der letzte Fall gewesen sein, in dem die Karriere einer aufstrebenden jungen Sportlerin schlagartig zerstört wird, zerstört, weil man sie gegen eine Kontrahentin antreten lässt, die eigentlich gar keine ist, denn ihre Gegnerin hätte aufgrund ihrer körperlichen Überlegenheit in einer ganz anderen Kategorie antreten müssen. Sie hatte schließlich weder Eierstöcke noch eine Gebärmutter. Dafür hatte sie aber ein Y-Chromosom, Hoden und damit mehr Testosteron, als ein weiblicher Körper je produzieren könnte. Mehrere unabhängige medizinische Gutachten hatten das bereits im Vorfeld ergeben. Den Sportfunktionären des IOC war das allerdings egal. Sie argumentierten, weiblich ist, wer im Pass den entsprechenden Geschlechtseintrag hat. Dass diese Praxis nichts, aber auch gar nichts mehr mit den viel beschworenen olympischen Werten wie Fairness und Respekt zu tun hat, ist allen normaldenkenden Menschen sofort klar. Lediglich die deutsche Presse feiert Khelif kritiklos als algerische Boxerin, die diesen Sieg völlig zu Recht verdient hat. All diesen Gender-Fanatikern sei Landtag gesagt: Wem beim Anblick der weinenden Carini nicht das Herz brach, der hat schlichtweg keins. (Beifall von der AfD) Ihre Olympia-Qualifikation erkämpfte sie für ihren verstorbenen Vater. Doch ihr Medaillentraum fiel der Gender-Ideologie zum Opfer. Das kann und wird auch weitere Sportlerinnen treffen. Denn dank des Selbstbestimmungsgesetzes werden zukünftig noch mehr biologische Männer den Frauensport heimsuchen. Entscheidend ist allein, ob jemand sein Geschlecht rechtzeitig geändert hat. Das muss man sich mal vorstellen. Es ist, als würde man einen gesunden Athleten zu den Paralympics schicken, weil er sich gehandicapt fühlt. So werden die Sportlerinnen einem enormen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Aber nicht nur im Kampfsport entstehen unfaire Vorteile. Der als Mann gebürtige amerikanische Wettkampfschwimmer William Thomas brach alle Rekorde, und zwar im Frauenschwimmen, weil er sich mittlerweile als Frau definiert und sich den Vornamen Lia gegeben hat. Schon im Juni 2022 hat der Weltschwimmverband deshalb vollkommen zu Recht beschlossen, Transfrauen von den Wettkämpfen auszuschließen. Unser Antrag geht über die Verfahrensweise des vorgenannten Verbandes hinaus. Um die weiblichen Sportkategorien zu schützen, fordern wir die Zulassung von Athleten, die als Männer geboren wurden, zu weiblichen Wettbewerben vorerst auszusetzen. Biologische Männer, die sich als Frauen definieren, bzw. transgeschlechtliche Frauen sollen in einer eigenen Kategorie gegeneinander antreten, und zwar mindestens so lange, bis es eine verlässliche Langzeitstudie zu Wettbewerbsvorteilen von Transgenderathleten gibt. Bis dahin gilt: Männer bleiben Männer, auch wenn sie sich anders definieren mögen. Sie dennoch gegen Frauen antreten zu lassen, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Athletinnen, sondern auch ein Verrat an den Grundprinzipien des Sports. Helfen Sie mit, dass der Sport kein Schauplatz für woke Experimente und Identitätskrisen ist, sondern wieder ein Ort der Fairness und des Respekts wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Keith. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Hoppe-Biermeyer.

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Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gute Nachricht vorweg: Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden wahrscheinlich deutlich früher aufgerufen als vorgesehen, und das Plenum endet daher voraussichtlich früher als geplant. 13.11.2024 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ganz ehrlich: Mir erschließt sich nicht, warum die den Antrag stellende Fraktion für diese Debatte mehr als eine Stunde angesetzt hat. Es ist dabei nicht einmal so, dass das Thema nichts hergibt, im Gegenteil. Aber das Land ist für diese Frage schlicht und ergreifend nicht der zuständige Ansprechpartner. Schon allein aus diesem formalen Grund kann dem Antrag überhaupt nicht zugestimmt werden. Der Sport muss das unter sich regeln. – Punkt. Im Übrigen gefällt mir auch der Grundton des Antrags nicht. In Ihren Forderungen ist die Rede vom Landessportbund und den ihm unterstehenden Sportverbänden bzw. auch davon, dass die Landesregierung den Landessportbund anweisen solle. So funktioniert das nicht im Sportland NRW. Sport und Politik, aber auch die Sportverbände untereinander begegnen sich bei uns auf Augenhöhe. Ihr Befehlston widerspricht der in Nordrhein-Westfalen gelebten Praxis. Dass Sie in Ihrem Antrag dann auch noch die IBA, die International Boxing Association, zu ihrem Kronzeugen erheben, passt da gut ins Bild. Die IBA ist in der Sportwelt – vorsichtig formuliert – umstritten, nicht zuletzt wegen seines Präsidenten Umar Kremlew und seiner Putin-Nähe. Finanzielle Intransparenz, also Korruption, ist dabei nur einer der Vorwürfe. Die IBA ist der erste Dachverband in der Geschichte des Internationalen Olympischen Komitees, IOC, der ausgeschlossen wurde. Um das klarzustellen: Das IOC hat kein Problem mit der Sportart Boxen, aber sehr wohl mit der IBA. Die verstörende Debatte über das Geschlecht der algerischen Boxerin Imane Khelif ist leider von Hass und Hetze bestimmt. Ihr Antrag befeuert das. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sie schreiben, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass Khelif ein biologischer Mann ist. Bei genauem Hinterfragen sind die Quellen dafür aber alles andere als zweifelsfrei. Sie sprechen in Ihrem Antrag vom Konzept des Fair Plays. Genau das vermisse ich in Ihrem Antrag. Fair Play heißt Respekt und Rücksicht gegenüber allen. Fair Play heißt Inklusion und keine Ausgrenzung. Fair Play heißt kein Betrug. Fair Play heißt Teamgeist und Unterstützung. Fair Play heißt Ehrlichkeit, dass man nicht täuscht oder absichtlich falsch spielt. Fair Play heißt auch Vorbild sein. Mit Ihrem Antrag aber spielen Sie foul. Das können und wollen wir nicht unterstützen und lehnen den Antrag daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Durdu.

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Tülay Durdu SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Es ist Sache des Sports und seiner Verbände, Fragen, die Genuinen des sportlichen Wettbewerbs betreffen, eigenständig zu regeln. In einem Antrag an den Landtag von Anweisungen an den Landessportbund zu fantasieren, ist absolut inakzeptabel. Die AfD-Fraktion fährt damit einen Angriff auf die Autonomie des Sports. Dieses Hohe Haus wird den Sport in Nordrhein-Westfalen zu überhaupt nichts anweisen – schon gar nicht, wenn es von der AfD kommt. Die Unabhängigkeit des Sports ist ein hohes Gut. Sie ist Ausdruck einer rechtsstaatlich und demokratisch verfassten Gesellschaft. Der Staat beschränkt sich, damit Mensch und Gesellschaft frei sein können. Die Fraktion der AfD versteht davon nichts. Munter redet sie von Freiheit und will im gleichen Atemzug per Direktive den Menschen überall reinregieren. Das kann nicht gut gehen. Das tut dem Sport nicht gut. Es tut der Freiheit nicht gut. Es schadet uns allen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich kann Ihnen auch Folgendes nicht ersparen: Sie diskutieren allen Ernstes in diesem Hohen Haus über das Geschlecht einer konkreten Person. Ihnen sind im Eifer des Gefechts schon längst alle Maßstäbe angemessenen Verhaltens verloren gegangen. Ihnen sind Takt und Anstand offensichtlich fremd. Ich weigere mich, dieses Verhalten als Teil einer deutschen Tradition zu würdigen, auf die Sie sich unberechtigterweise immer wieder berufen. Dass Sie sich dabei ausgerechnet auf die IBA berufen, einen abgehalfterten und diskreditierten Boxverband mit engen Verbindungen zu Putin, macht das Maß wirklich voll. Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, Sie sind die einzigen, die hier unsportlich sind. Wir lehnen den Antrag natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Durdu. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.

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Marc Zimmermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was die AfD gleich im ersten Satz des Antrags schreibt und auch mit der Eingangsrede bezweckt, ist nicht nur wie so oft eine 13.11.2024 fachliche Falschinformation, sondern stellt auch eine Beleidigung von Frau Imane Khelif dar. Von „dem Boxer“ zu sprechen, ist menschlich in meinen Augen eine für dieses Parlament nicht tragbare Äußerung. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Frau Imane Khelif ist und bleibt eine Cis-Frau. Dass Sie das nicht wahrhaben wollen, überrascht natürlich nicht wirklich. Interessant ist auch – das haben meine Vorredner schon gesagt – die von Ihnen als Beweis angeführte International Boxing Association, IBA. Diese ist anders als die World Boxing Association, WBA, eine vom IOC nicht anerkannte Organisation. Abgesehen von der Intransparenz der angegebenen Tests der IBA unterhält deren Vorsitzender Umar Kremlew – auch das ist schon gesagt worden – enge Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin – ja richtig, Ihrem guten Freund und Kriegstreiber, der wiederum eine strikte Anti-LGBTQI+-Politik verfolgt. Es ist also klar, was Sie mit diesem Antrag eigentlich bezwecken. Sinn und Zweck ist mal wieder lediglich die Diffamierung von Menschen, die nicht Ihrem antiquierten Weltbild entsprechen – Populismus in Reinform. Dieser Antrag ist es nicht wert, weiter behandelt zu werden, und wird unsererseits in Prosa und Beschlusspunkten vehement abgelehnt. Ob Frau Imane Khelif hiervon Kenntnis erhält und gegen die AfD-Landtagsfraktion ebenfalls rechtliche Schritte einleiten wird, bleibt abzuwarten. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Ich jedenfalls würde es in Anbetracht dieses unsäglich beleidigenden Antrags begrüßen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn noch einmal auf Tagesordnungspunkt 2 zurückkommen. Da ging es um Olympische Spiele und die Bewerbung. Es ging um Paris. Die AfD bezeichnete die Olympischen Spiele als Schande von Paris. Ich will hier noch einmal deutlich sagen, dass die Menschen in Deutschland das anders wahrgenommen haben. Sie waren begeistert von den Spielen in Paris. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Dann ging es um die Bewerbung von Nordrhein-Westfalen – Rhein-Ruhr – für die Olympischen Spiele, vielleicht 2040. Die Grünen sind dafür. Plötzlich ist die AfD dagegen. Ist also die AfD die neuen Grünen von Nordrhein-Westfalen? Ihr Bild wird wirklich nicht mehr erkennbar, lieber Herr Keith. Zum Antrag. In breiten Schichten der Bevölkerung gilt die AfD als frauenfeindlich. Das scheint die Motivation zu sein, einen solch verrückten Antrag zu stellen. Dadurch wird Ihr Bild aber nicht besser. Transfrauen könnten einen unfairen Wettbewerbsvorteil im Frauensport haben. Dazu gibt es Diskussionen und Forschungsprojekte. Das ist richtig so. Die Ergebnisse müssen schnell vorliegen. Anschließend muss man dementsprechend handeln. Damit kein Zweifel aufkommt: Für uns als FDP gilt der faire Wettbewerb. Der ist im Sport sehr wichtig. Die Verantwortung dafür liegt bei den Sportverbänden. Das ist deren Zuständigkeit. Die Verantwortung liegt nicht bei der Politik, schon gar nicht beim Landtag von Nordrhein-Westfalen. Die FDP sieht sich als Partner des Sports und des organisierten Sports. Die AfD will über den Landessportbund bestimmen und ihn anweisen. So würden es wahrscheinlich ihre Freunde Putin und Trump auch machen. Wir gehen anders vor. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und Wibke Brems [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung des Ministerpräsidenten Wüst. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere nationalen Spitzenverbände orientieren sich an internationalen Regelungen, die im Dialog mit den Sportverbänden erarbeitet werden. Diese Verbände sind für den Schutz der Athletinnen und Athleten und die Förderung der Gleichheit im Sport verantwortlich. Es ist ihre Aufgabe, temporeich und nachhaltig zu Entscheidungen zu kommen, die den Herausforderungen dieser neuen Zeit gerecht werden. Der organisierte Sport befasst sich bereits mit den Entwicklungen in diesem Bereich, um faire Wettkampfbedingungen sicherzustellen. Deswegen kann auch ich es an dieser Stelle kurz machen. Der Antrag befasst sich mit Forderungen, die außerhalb der Verantwortung und Zuständigkeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen liegen. 13.11.2024 Daher wird der Inhalt dieses Antrages abgelehnt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass der Abgeordnete Keith eine Kurzintervention angemeldet hat. Sie können gleich von Ihrem Platz erwidern; das ist richtig. Herr Kollege Keith, Sie haben jetzt für eine Minute das Wort.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kurzintervention zielt gar nicht auf den Redebeitrag der Ministerin, der ja keiner war, ab, sondern auf das Allgemeine. Frau Durdu, da Sie davon sprechen, dass wir Einfluss auf den Sport nehmen wollen, muss ich Ihnen sagen: Schauen Sie sich bitte die Liste an. (Christina Schulze Föcking [CDU]: Kurzinter- ventionen beziehen sich doch auf die Rede davor, oder?) DFB-Chef Bernd Neuendorf, ehemaliger SPD-Staatssekretär hier in Nordrhein-Westfalen, Herr Nettekoven, Mitglied des DOSB hier in Nordrhein-Westfalen und der CDU, Thomas Weikert, SPDler und Mitglied des DOSB – die Liste der Politiker hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, im Bundestag ist unendlich. (Alexander Baer [SPD]: Das ist doch keine Kurzintervention!) Sie nehmen Einfluss. Die Unabhängigkeit des Sports gibt es gar nicht mehr. Wenn Sie hier sagen, dass wir Einfluss auf eine Sportförderung nehmen, dann ist das riesengroßer Quatsch. Sie erzählen immer das Gleiche. Zum Glück hört Ihnen niemand mehr zu, …

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit, Herr Abgeordneter.

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Andreas Keith AfD

…weil am Ende das, was Sie hier über unseren Antrag behauptet haben, nicht stimmt. Es ist eine Aufforderung, ja, aber in einer sachlichen Art und Weise. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, wenn Sie wollen, kann ich Ihnen das Wort erteilen. (Zuruf von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung) Landtag – Die Ministerin möchte nicht erwidern. Herzlichen Dank. Als weiterer Redner steht auf der Redeliste Herr Professor Dr. Zerbin für die AfD-Fraktion.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Ministerin nichts mehr sagen will, dann sage ich noch etwas. Politischer Transgender ist der Verrat an der Gleichberechtigung, zumindest im Sportbereich und insbesondere im Kampfsport. In unserem Antrag haben wir das Beispiel des Boxers Imane Khelif angebracht, was hier schon lang und breit diskutiert worden ist. Die Algerierin, die wohl biologisch ein Mann ist, hat im Frauenboxen bei Olympia Gold geholt. Schön für sie, schlecht für die Frauen. Die Kraft der Frau beträgt – nach Weineck 2010 – im Durchschnitt 54 % bis 80 % weniger als die Kraft des Mannes. Das ist nicht nur ein Nachteil im Angriff aufgrund der höheren Schlagkraft, sondern vor allem ein Nachteil in der Verteidigung. Männer haben eine stärkere Nackenmuskulatur, und sie können die Schläge besser abfedern. Jetzt überlegen Sie sich mal, was passiert, wenn ein biologischer Mann mit mehr Muskulatur auf eine schwächere Frau trifft. Man fragt sich auch hier im Plenum: Wie ist es dazu gekommen, dass so ein Irrsinn möglich ist, dass biologische Männer gegen Frauen im Kampfsport antreten? Die Revolution frisst ihre Kinder. Wir stehen am Ende einer Entwicklung der Frauenrechte, die mittlerweile ins Gegenteil geschwappt ist. Biologische Männer können sich de jure als Frauen definieren. Deswegen ist es natürlich eine Frage der Politik und nicht nur der Landessportverbände. Die müssen nämlich das ausbaden, was Sie hier angerichtet haben. Auf den ersten Blick scheint das Problem mit dem, was Sie gemacht haben, gelöst zu sein. Es gibt Menschen, die glauben, dass sie im falschen Körper leben. Das ist Realität und bitter für die Betroffenen, die häufig einen jahrelangen Leidensweg hinter sich haben. Helfen kann da die Psychologie oder auch die Medizin, aber nicht das Zusammenschlagen von Schwächeren im Boxring. Denn das ist nur eines: Körperverletzung. Ihre fehlgeleitete Ideologie bedeutet für Frauen blutende Platzwunden, gebrochene Kieferknochen oder sonstige schwerste Kopfverletzungen – nicht nur im Boxen, sondern auch in anderen Kampfsportarten wie Karate, MMA oder Thaiboxen, was sehr viele hier in Nordrhein-Westfalen betreiben. Deswegen kann die Politik sich da nicht einfach rausziehen. In den oben genannten Fällen sind dabei noch nicht die Langzeitschäden eingepreist. Das ist die Kehrseite 13.11.2024 einer hochmütigen und selbstgerechten Politik. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Bostancıeri. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte das nicht so stehenlassen und mit ein paar Sätzen reingehen. Ich finde es ganz spannend. Ich habe diesen AfD-Antrag gestern zu Hause mit meiner Partnerin diskutiert. Die sagte: Ach, klasse. Da hat die AfD doch aufgezeigt, was wir schon die ganze Zeit sagen: Geschlecht ist ein totales Konstrukt. Woran machen wir das jetzt fest? Frau Khelif, die Sie im Antrag aufführen, ist als Frau geboren. Ihr wurde das weibliche Geschlecht bei der Geburt zugeschrieben. Sie ist mit allem, was man sein kann, eine Frau. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Ist sie nicht!) Machen wir es jetzt an den Geschlechtsteilen fest? Machen wir das an den Hormonen fest? Es gibt Biologieprofessor*innen, die ihre eigenen Studierenden ihr biologisches Geschlecht nicht ermitteln lassen, weil es so viele Geschlechtsmarker gibt, die ganz unterschiedlich abweichen können – aus Angst davor, dass die Studis ein falsches Bild über sich bekommen oder etwas anderes herauskommt, als sie denken. Also, woran machen wir das jetzt fest? Ich würde sagen: Frau Khelif ist als Frau geboren. Sie ist eine Frau. Sie ist im Frauensport angetreten. Fertig. Die andere Teilnehmerin hat fair verloren. Damit sollte es eigentlich beendet sein. Ich finde es unsäglich, diese Debatte hier in diesem Haus auf die Art und Weise zu führen. Das gehört sich nicht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Bostancıeri. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Ich lasse nun abstimmen. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/11316. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11316 abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 6 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024 – NHHG 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9900 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11336 zweite Lesung Änderungsanträge der Fraktion der FDP Drucksache 18/11424 Drucksache 18/11425 Drucksache 18/11426 dritte Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Baer von der SPD-Fraktion das Wort.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Jahr 2024 mehrere wahrlich spektakuläre Fehltritte des Finanzministers zum Landeshaushalt erlebt. Das Haushaltsloch ist bereits im Mai durch einen Pressebericht bekannt geworden. Dann kam eine Aktuelle Stunde, dann eine Sondersitzung des Landtags und schließlich eine Sondersitzung des Finanzausschusses. Wir als Opposition mussten beinahe aufdringlich werden, um Licht in dieses Dunkel zu bringen und die erkennbaren Missstände zu ordnen. Im Sommer dann lag der Nachtragshaushalt vor, um die Löcher zu stopfen, die aufgrund äußerer Umstände – Stichwort „schwache Konjunktur“ – sowie auch aufgrund verschlechterter Vorausplanung entstanden sind. Nachdem Schwarz-Grün diesen Schritt zunächst weit von sich gewiesen, ja nahezu verteufelt hat, wurde im Nachtragshaushalt doch noch der Notausgang aus der Schuldenbremse genutzt: die Konjunkturkomponente. In der Sachverständigenanhörung wurde indes kritisch gesehen, dass nicht von vorneherein eine Konjunkturkomponente eingeplant wurde. Nun wurde im Nachhinein versucht, dies zu korrigieren, was vorher sträflich versäumt wurde. Wir sehen aber auch, dass ausschließlich akute Löcher gestopft oder politische Schnellschüsse vorbereitet wurden. Investitionen in die Zukunft? Fehlanzeige. Dabei fordern Expertinnen und Experten bereits seit geraumer Zeit zwei Dinge: mehr langfristige 13.11.2024 Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sowie unserer Gesellschaft und eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, um dies überhaupt ermöglichen zu können. Dass die Schuldenbremse in der jetzigen Form überholt ist, sagen sogar sehr konservative Stimmen. Wer das noch nicht verstanden hat, ist ein Narr. Insbesondere Maßnahmen, um langfristige Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen, sind derzeit für eine Reform im Gespräch. Für den Nachtragshaushalt indes nutzt uns dies jetzt wenig. Wir stellen fest, dass es gerade reicht, um nicht am langen Arm zu verhungern. Wir haben immer gesagt: Über die Selbstbewirtschaftungsmittel besitzen wir ein Sparbuch. – Und wir haben gesagt: Wir wollen daran, bevor neue Schulden aufgenommen werden. – Die Existenz dieses Sparbuchs haben Sie immer bestritten. Das hat der Ministerpräsident in seiner Pressekonferenz eindrucksvoll bewiesen. Vor diesem Hintergrund kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln, wenn der Herr Ministerpräsident plötzlich, so wie gestern, in der Presse erklärt, dass Schulden auch getilgt werden müssen. Gerne erkläre ich Ihnen also – wenn Sie wollen, auch für Drittklässler –, dass man keine Zinsen und Tilgung zahlen muss, wenn man vorhandene Guthaben nutzt, bevor man Schulden aufnimmt. (Beifall von der SPD, Ralf Witzel [FDP] und Angela Freimuth [FDP]) Gestern lese ich in der RP auch noch, dass uns Marco Schmitz von der CDU vorwirft, den Sparstrumpf plündern zu wollen. Er hat es mittlerweile also erkannt – ja, es gibt einen Sparstrumpf –, und er hat völlig recht. Wir wollen da ran, bevor Sie das Land in neue Schulden stürzen und zusätzlich auch noch den sozialen Bereich kaputtsparen. (Beifall von der SPD) Ran an den Strumpf! Das sind Sie dem Land und den Menschen, die da draußen demonstrieren, schuldig. Wir bedauern sehr, dass die Regierungsfraktionen unseren Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt haben, um 180 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ für ein Kita-Rettungspaket einzusetzen. Damit hat Schwarz-Grün eine wichtige Chance vertan, den Kitas zu helfen und gegen den eklatanten Personalmangel vorzugehen. Das werden Ihnen die Eltern und die Kinder dieses Landes nicht danken, besonders in der Erkältungszeit, in der die Personaldecke entsprechend gering ist. (Beifall von der SPD) Der Ursprungshaushalt, der einen äußerst geringen Umsatzausfall nicht kompensieren konnte, war schon eine völlige Fehlplanung. Und nun – darin sind Landtag wir uns mit der FDP völlig einig – können Sie keinem guten Kaufmann erklären, wieso Sie die Konjunkturkomponente in diesem Nachtragshaushalt einsetzen und Schulden aufnehmen, obwohl ein riesiger Schattenhaushalt dafür verwendet werden könnte. Mehr noch: Im Ausschuss wusste die Landesregierung keine Antwort auf einfachste Fragen, geschweige denn, wo welches Sparbuch liegt, wie und mit welchen Zeiten es verfügbar ist. – Das ist eine Katastrophe. So kann man das nicht machen. Das ist finanzpolitischer Pfusch. Deswegen werden wir den Nachtragshaushalt entsprechend ablehnen. – Danke. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Baer. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass ich nach Herrn Baer spreche, um erst einmal festzuhalten, wer ein Narr ist: Ein Narr ist, wer Schulden macht und alles mit Schulden finanziert. Sie haben schon eine gewisse Realitätsferne. (Lachen von Christian Dahm [SPD]) Das zeigt sich auch daran, dass Sie sich die FDP zu eigen machen und sagen, Sie seien mit denen in vielen Punkten einer Meinung. In einem Punkt sind Sie mit Sicherheit nicht einer Meinung. Das ist nämlich das Schuldenmachen. Die FDP will keine Schulden machen. Ich spreche aber hier nicht für die FDP. (Beifall von der CDU – Stefan Zimkeit [SPD]: Sie machen aber Schulden!) Die aktuelle finanzpolitische Lage ist Ihnen hinlänglich bekannt. Ebenso ist Ihnen bekannt, dass bereits die Beratungen für den Landeshaushalt 2024 eine enorme Kraftanstrengung waren. Gemeinsam haben wir es geschafft, unter besonders herausfordernden Bedingungen das Beste für die Menschen in unserem Land herauszuholen. Angesichts der anhaltend schwachen Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und der negativen Prognose der Bundesregierung sind Haushaltsanpassungen dennoch erforderlich. Wie bereits erwähnt: Wir alle kennen die aktuelle finanzpolitische Lage und die damit verbundenen Herausforderungen für den Landeshaushalt. Daher möchte ich nachfolgend lediglich auf einige wesentliche Punkte in Bezug auf den diesjährigen Nachtragshaushalt eingehen. Das Messerattentat von Solingen hat uns auf grausame Art und Weise vor Augen geführt, welch signifikante Bedeutung den Bereichen der inneren Sicherheit, der Migration sowie der Prävention zukommt. 13.11.2024 Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung stärken wir genau diese Bereiche. Hierzu sieht der Nachtragshaushalt 2024 Mittel in Millionenhöhe vor. Damit reagieren wir unmittelbar auf die tragischen Ereignisse in Solingen (Christian Dahm [SPD]: Hat niemand kriti- siert!) und tragen mit der Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket dazu bei, zukünftige Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden. Erschwerend kommt der erhebliche Rückgang der Steuereinnahmen hinzu. Der Herbststeuerschätzung 2024 zufolge muss Nordrhein-Westfalen allein im kommenden Jahr mit Steuermindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro rechnen. Dies bedeutet: weniger Mittel für wichtige Projekte. – Das alles vergisst die SPD. Die Ursachen dieser Krisen sind vielfältig. Neben den Folgen der Pandemie und geopolitischen Unsicherheiten fehlt es an einer nachhaltigen Wachstumsstrategie auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich bisher auf kurzfristige Maßnahmen und teure Konjunkturprogramme beschränkt, ohne eine langfristige Perspektive zu bieten. Die Kosten dieser Programme belasten Länder und Kommunen, während die Wirkung fraglich bleibt. Allein die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, die dauerhafte Mehrausgaben für Wohngeld-Plus und das Deutschlandticket bedeuten für das Land Mehrkosten in einem Umfang von höre und staune 4 Milliarden Euro jährlich. (Christian Dahm [SPD]: Hat niemand kriti- siert!) Doch lassen wir uns davon nicht entmutigen. Wir setzen klare Prioritäten und nutzen die vorhandenen Mittel verantwortungsvoll und zielgerichtet. Eine dieser Prioritäten ist und bleibt die Bildung unserer Kinder, die die Zukunftsfähigkeit unseres Landes nachhaltig sichert. Mit dem Nachtragshaushalt greifen wir erstmals auf die in der Schuldenbremse verankerte Konjunkturkomponente zurück. Damit sind wir im bundesweiten Vergleich nicht allein. Neben dem Bund machen 13 der 16 Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Damit möchte ich nicht zum Ausdruck bringen, dass wir die Konjunkturkomponente leichtfertig in Anspruch nehmen. Genau das Gegenteil ist der Fall: Nur durch die Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente gelingt es, harte Einschnitte in zentralen Bereichen zu vermeiden. So ermöglicht der Nachtragshaushalt eine entschlossene Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen und notwendige Anpas-Landtag sungen, um die Handlungsfähigkeit Nordrhein-Westfalens zu gewährleisten. Aus den genannten Gründen werbe ich für die Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Nachtragshaushalt 2024. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung dieses Nachtragshaushalts hat die schwarz-grüne Landesregierung bereits die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von beachtlichen 2 Milliarden Euro für das laufende Jahr geplant. Doch damit nicht genug: In Ihrer Beschlussempfehlung für die heutige Verabschiedung des Nachtragshaushalts wollen die Fraktionen von CDU und Grünen noch mehr Schulden machen und haben die Kreditaufnahme noch einmal auf fast 2,3 Milliarden Euro erhöht. Damit steht zum ersten Mal seit Einführung der Schuldenbremse keine schwarze Null mehr unter dem Kernhaushalt des Landes. Dieser Nachtragshaushalt ist daher ein Offenbarungseid. Herr Finanzminister, Sie beschweren sich gerne über vermeintlich wegbrechende Steuereinnahmen. Diesen Eindruck haben Sie noch vor einer Woche mit Ihrem Statement zur aktuellen Steuerschätzung geweckt. Sie sagen, der Landeshaushalt müsse aufgrund von fehlendem Wirtschaftswachstum und der Steuergesetze im Bund mit weniger Steuereinnahmen auskommen. Interessanter als das, was Sie sagen, ist aber das, was Sie nicht sagen. Sie haben nämlich in Nordrhein-Westfalen weiterhin stark steigende Steuereinnahmen; sie steigen weiter, nur eben nicht mehr ganz so stark, wie Ihrerseits erhofft. Wenn die Wirtschaftslage in Nordrhein-Westfalen so schlecht ist, frage ich Sie: Was machen Sie in Nordrhein-Westfalen eigentlich dagegen? Ich teile Ihre Kritik an der verträumten grünen Wirtschaftspolitik in Land und Bund, aber wo bleibt dann Ihre Kritik an der gescheiterten grünen Wirtschaftsministerin? Welche Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entfesselung schlagen Sie als Finanzminister im Kabinett vor? Wo bleiben Ihre Initiativen zur Absenkung der Grunderwerbsteuer, um die Baukonjunktur wieder in Gang zu setzen? Ich sage Ihnen: Nichtstun ist Machtmissbrauch; es geht schließlich um unser Land. (Beifall von der FDP) 13.11.2024 Sie beschweren sich gerne, Herr Finanzminister, über angebliche Steuergeschenke des Bundes. Dann schauen wir einmal genauer hin. Dabei ist zweierlei richtig: Wenn der Bund die eiskalte Progression verhindert, ist das kein Steuergeschenk, sondern der Verzicht auf eine ansonsten stattfindende Steuererhöhung. Außerdem bejammern Sie damit Maßnahmen, denen Sie selbst als Landesregierung im Bundesrat zugestimmt haben. Ihre Krokodilstränen sind also nicht glaubwürdig. (Beifall von der FDP) Als Serviceopposition machen wir Ihnen aber natürlich heute auch einmal mehr ein Angebot. Wenn CDU und Grüne sich nicht in der Lage sehen, durch strukturelle Einsparungen und Haushaltskonsolidierung für einen ausgeglichenen Haushalt zu sorgen, dann vermeiden Sie zumindest Neuverschuldung dadurch, dass Sie die Schatztruhen nutzen, die vorhanden sind, weil die Vorgängerregierung Ihnen diese prall gefüllt mit 8,5 Milliarden Euro zur neuen Wahlperiode hinterlassen hat. Sie wissen selber: Sie müssen keinen einzigen Cent neue Schulden aufnehmen, wenn Sie die vorhandenen disponiblen Milliardenbeträge einsetzen, um Neuverschuldung zu vermeiden. Stimmen Sie daher gleich unseren Änderungsanträgen zu. Sie müssen nicht einmal alle Selbstbewirtschaftungsmittel einsetzen, sondern nur einen Teil davon und behalten somit noch genügend Spielgeld für Ihre zukünftigen Pläne als Koalition. Leider verbreitet der Ministerpräsident Falschaussagen zur Haushaltslage am heutigen Tag. In der heutigen Neuen Westfälischen wird er wie folgt zitiert: „Da ist kein Sack Geld, den wir noch nehmen können und nur nicht wollen. Wenn da wirklich noch Geld wäre, würde ich nicht neue Schulden aufnehmen.“ Wir gehen davon aus, dass der Ministerpräsident gleich unseren Änderungsanträgen zustimmt und auch Sie, Herr Finanzminister, dazu ermuntert. Denn Sie wissen genau: Hier in diesem Land stehen Milliardenbeträge an Selbstbewirtschaftungsmitteln zur Verfügung, über die der Landtag noch nicht entschieden hat. Herr Finanzminister, es ist Ihre Verantwortung, für die Regierung die Falschaussagen des Regierungschefs gleich zu korrigieren. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Herr Finanzminister, Sie verweisen gerne auf die unzureichende Wirtschaftspolitik der Ampel im Bund. Ihre Analyse ist richtig. Ihre Kritik teilen wir daran, da die nötigen Maßnahmen für mehr Wirtschaftsdynamik, Wohlstand und Wachstum keine Mehrheit in der Bundespolitik finden. Wie Sie wissen, existiert diese Koalition nicht mehr. Wir sind sehr gespannt, wie Ihr zukünftiges Narrativ Landtag aussieht. Das mit der Ampel können Sie nicht länger bemühen, um vom eigenen Handlungsdefizit abzulenken. (Beifall von Christian Dahm [SPD]) Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen ganz klar – und für uns ist das eine Frage der Überzeugung –: Neuverschuldung ist kein gutes Mittel der Politik. Betreiben Sie echte Konsolidierung ohne Neuverschuldung und ohne Steuererhöhung. Priorisieren Sie Aufgaben richtig, dann hat dieses Land auch finanzpolitisch wieder eine Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkt nach dem Kollegen Witzel zu sprechen, bietet die Chance, die eine oder andere Aussage, die er gerade getätigt hat, noch mal einzuordnen und geradezurücken. Er sprach gerade davon, Neuverschuldung zu vermeiden. Dann will ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass es seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2020 weder im Bund noch in Nordrhein-Westfalen in keinem einzigen Jahr mit FDP-Regierungsbeteiligung gelungen ist, die Neuverschuldung auf null zu setzen und einen einzigen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Wenn Sie jetzt davon sprechen, Neuverschuldung sei so schlimm, dann zeigen vier Finger auf Sie zurück; das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es ist richtig, dass der Nachtragshaushalt 2024 erstmals die Nutzung der Konjunkturkomponente vorsieht. Der Kollege Lehne hat eben schon richtig eingeordnet, dass das in den allermeisten Bundesländern der Fall und im Übrigen auch im Bund eine Selbstverständlichkeit ist. In der ersten Lesung und auch heute gab es viel Kritik; das sei irgendein mysteriöser Haushaltstrick. Wir haben aber schon damals darauf hingewiesen, und es bleibt auch richtig, dass das kein Trick ist, sondern expliziter Teil der Schuldenbremse, wie sie von CDU und – man höre und staune – FDP seit 2019 in der Landeshaushaltsordnung gesetzlich verankert ist. Wir nutzen diese Konjunkturkomponente nicht aus Spaß, sondern weil die Rahmenbedingungen für den Haushaltsvollzug äußerst schwierig sind. Sie sind viel schwieriger, als wir das bei der Haushaltsaufstellung im Dezember 2023 noch gedacht haben, weil 13.11.2024 sich die Steuereinnahmen leider schlechter entwickelt haben als erwartet, und zwar noch schlechter, als wir das selbst im Mai dieses Jahres noch angenommen haben. Hinzu kommen in der Tat die bundespolitischen Entscheidungen aus den Vorjahren, die den Landeshaushalt strukturell belasten. Wir werden abwarten, wie sich das weiterentwickelt und ob die Vorhaben, die die Haushalte für die nächsten Jahre noch weiter belasteten, falls sie so umgesetzt würden, auch so kommen. Die Lösungen in dieser angespannten Haushaltslage sind selbstverständlich Einsparungen in allen Ressorts und eine Ideologiefreie Anwendung der Rahmenbedingungen, die die Schuldenbremse liefert. Selbst Ihr Parteivorsitzender Christian Lindner, der von Olaf Scholz deshalb gefeuert wurde, weil ihm Parteipolitik und Ideologie offensichtlich wichtiger sind als das Wohl des Landes, hat Jahr für Jahr Schulden in Milliardenhöhe durch die Konjunkturkomponente eingeplant und genutzt. Es gehört zur Wahrheit, das zu erwähnen. (Beifall von den GRÜNEN und von Klaus Han- sen [CDU] – Ralf Witzel [FDP]: Er hat aber auch keine Milliarden an Selbstbewirtschaftungsmitteln herumliegen!) – Auf die Selbstwilligkeitsmittel komme ich gleich noch zu sprechen, Herr Kollege. Diese angespannte Lage haben führende Ökonomen sowohl von der Arbeitnehmer- als auch von der Arbeitgeberseite in seltener Einigkeit beschrieben. Wichtig ist an dieser Stelle die Feststellung des Sachverständigen Herrn Boysen-Hogrefe in der Anhörung. Sie haben gerade Gegenteiliges insinuiert. Aber aufgrund der Symmetrie der Nutzung der Konjunkturkomponente gibt es keine wesentliche strukturelle, zusätzliche Verschuldung. (Ralf Witzel [FDP]: Doch! Natürlich!) Auch der Landesrechnungshof beschreibt die Kreditaufnahme als zulässig und selbstverständlich im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung stehend. (Christian Dahm [SPD]: Das war doch gar nicht die Frage! Das hat niemand infrage ge- stellt!) Insbesondere Herr Witzel erweckt den Eindruck, die Schuldenaufnahme sei nicht notwendig, da Milliarden Euro ungenutzter Selbstbewirtschaftungsmittel in den Kassen der Ministerien lägen. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) – Das wäre schön; es ist aber nicht so. (Stefan Zimkeit [SPD]: Natürlich ist es so!) Landtag Fangen wir mit dem Faktencheck an. Ein großer Teil der frei verfügbaren Selbstbewirtschaftungsmittel wird bereits für Einsparungen verwendet. Ohne diesen wären noch größere Einschnitte im Haushalt 2025 notwendig. (Stefan Zimkeit [SPD]: Wie viele sind das denn 2024?) Die verbleibenden Selbstbewirtschaftungsmittel werden alle für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. Nur für diesen Zweck, beispielsweise zur Kofinanzierung von EU-Mitteln oder zur Wirtschaftsförderung, dürfen sie genutzt werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die FDP kurz vor knapp noch mit einem Änderungsantrag um die Ecke gekommen ist und vorgeschlagen hat, 2,3 Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmittel in den Haushalt zurückzuführen. (Ralf Witzel [FDP]: Das haben wir Ihnen ge- genüber in der letzten Woche angekündigt!) Ich wäre bereit, mit Ihnen ernsthaft darüber zu reden, wenn Sie die Begründung nicht mit einem Zweizeiler abgetan hätten, sondern titelscharf gesagt hätten, welche Selbstbewirtschaftungsmittel Sie zurückführen wollen. Sie drücken sich um diese Diskussion, weil Sie genau wissen, dass das im Detail nicht so einfach ist, wie Sie das hier populistisch öffentlich darstellen. (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit! – Chris- tian Dahm [SPD]: Wir bekommen ja keine Ant- worten!) – Natürlich haben Sie Antworten bekommen. Wir sprechen doch gleich über die Antwort auf die Große Anfrage. Auf mehreren Hundert Seiten haben Sie sehr detailliert die Antwort bekommen, wie die aktuellen Stände der Selbstbewirtschaftungsmittel sind. (Ralf Witzel [FDP]: Teilweise!) Jetzt behaupten Sie doch nicht, Sie würden keine Antwort bekommen. Das ist doch vollkommener Quatsch. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Es geht nicht nur um Quantitä- ten, Herr Kollege! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Meine Redezeit neigt sich leider dem Ende zu. Wir setzen auf pragmatische Politik und machen innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen das Nötige und Gute. Ich freue mich auf die Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 13.11.2024

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Kollege Rock. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Fraktion der AfD wird diesen Nachtragshaushalt ablehnen. Dieser sieht eine nicht unbeträchtliche Neuverschuldung vor. Begründet wird das mit der schlechten Konjunktur. Die wird sich aber auf absehbare Zeit nicht verbessern, und wir erkennen keinen Plan der Landesregierung, wie wir aus der dauerhaften Schuldenmacherei herauskommen. Die schlechte Konjunktur liegt an einer historisch schlechten Energie-, Wirtschafts- und Migrationspolitik der gescheiterten Bundesregierung. Allerdings regiert die Restampel in Gestalt von Bündnis 90/Die Grünen auch in NRW mit und ist eifrig dabei, unbelehrbar die fatalen Regierungsfehler aus Berlin auch hier durchzubuchstabieren. Die Folge ist eine schlechte Konjunktur, die man mit Schulden kurieren will. Man kann sich aber schlecht auf die Konjunkturkomponente berufen, wenn die von den Altparteien zu verantwortende ökonomische Misere ein Dauerzustand ist. Wir befinden uns nicht in einem üblichen konjunkturellen Abschwung. Das hat nichts mehr mit Konjunktur zu tun, sondern läuft auf Abstieg und Verarmung hinaus. Wir machen seit dem Jahr 2020 immer wieder neue Schulden mit immer neuen Ausreden. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Es ist in konjunkturell schwierigen Zeiten sicherlich sinnvoll, Einnahmeeinbrüche bei den Steuern bis zu einem gewissen Punkt durch Schulden auszugleichen. Wir fordern allerdings die Nutzung weiterer Möglichkeiten, zum Beispiel die Verwendung vorhandener freier Mittel. Das tut die Landesregierung kaum, und sie stellt auch nicht die notwendige Transparenz über den Umfang der freien Mittel her. Wir sehen an Frankreich und seinen Haushaltsproblemen, was es heißt, wenn man auf Dauer allzu freigebig Geld ausgibt. Die Ratingagenturen drohen mit Abwertungen, die Finanzmärkte verlangen nach noch höheren Zinsen und die Spielräume im Haushalt werden immer kleiner. Frankreich hatte mit dem Start von Europa einen Schuldenstand wie Deutschland; jetzt ist er wesentlich höher. NRW profitiert von seinem guten Rating und der Zugehörigkeit zur Bundesrepublik, wobei das eigene Rating eigentlich viel besser sein müsste. Wir haben anders als Bayern nicht bei jeder Ratingagentur ein Spitzenrating. Das ist das Werk sozialdemokratischer Finanzpolitik in den letzten Jahrzehnten. Der Ruf als guter Schuldner ist auf jeder staatlichen Ebene zu verteidigen. Die nachfolgenden Generationen und auch die aktuellen Steuerzahler würden es Landtag uns danken. Leider sehen wir aktuell zu geringe Sparanstrengungen und zu wenig Transparenz im Haushalt. Auch könnte man einfach freie Mittel verwenden – sie liegen zum Beispiel bei den Hochschulen –, wie es der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat. Die Landesregierung könnte wesentlich mehr freie Selbstbewirtschaftungsmittel für den Haushaltsausgleich verwenden. Jedoch scheitert sie schon daran, festzustellen, wie viele freie Mittel es wo gibt. In diesem Zusammenhang werden wir den Änderungsanträgen der FDP zustimmen. Allerdings sind das alles nur Beträge, die man einmal verwenden kann. Wir haben ein dauerhaftes Finanzproblem, und uns fehlt der Plan der Landesregierung, wie ich bereits sagte, wie man es gelöst bekommt. Es gab eine Anhörung zu diesem Haushalt, und wir sehen uns in diesen Aussagen, gerade mit Blick auf die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, durch den Landesrechnungshof, durch Professor Potrafke vom ifo-Institut und den Bund der Steuerzahler bestätigt. Die Zinslasten steigen massiv bei immer mehr Schulden. Wir sollten uns kein Beispiel an der traditionellen italienischen und französischen Haushaltsführung nehmen. Den von den Koalitionsfraktionen propagierten Anstieg im Personalbereich der Justiz begrüßen wir allerdings. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder gefordert, und den AfD-Vorschlägen hätten Sie eigentlich längst schon folgen können. Wir sehen haushaltstechnisch zwar noch nicht in den Abgrund, aber einer sehr schweren Zukunft entgegen. Die schwarz-grüne Regierung kann zwar versuchen, weiter fleißig Schulden im Rahmen der sogenannten Konjunkturkomponente zu machen, aber die Finanzmärkte werden den Weg nicht auf ewig mitgehen. Allen, die sagen, wir bräuchten eine Reform der Schuldenbremse, also noch mehr Verschuldung, sei gesagt: Geordnete Finanzen sind die Grundlage für die Bewahrung von Demokratie und Freiheit. Die Weimarer Republik ist auch an zerrütteten Finanzen gescheitert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen mit dem Nachtragshaushalt 2024 in einer sich leider konjunkturell und strukturell verschlechternden Zeit das richtige Signal für ein sicheres, gerechtes, wirtschaftlich starkes und zukunftsfestes Nordrhein-Westfalen. 13.11.2024 Dieser Nachtragshaushalt ist notwendig geworden, weil sich die Rahmenbedingungen – das wissen Sie alle, und das erleben wir alle auch jeden Tag – im Laufe dieses Jahres entgegen den Erwartungen, die wir noch Anfang des Jahres gemeinsam hatten, verschlechtert haben. Uns allen ist vorausgesagt worden, dass nach einem schwächeren ersten Halbjahr das zweite deutlich besser werde. Das war auch die Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2024. Die war allerdings schon schwächer als die Steuerschätzung vom Oktober 2023. Zum zweiten Mal hintereinander haben wir deutlich sinkende Einnahmeerwartungen, und das, obwohl wir – Herr Kollege Witzel, das haben Sie natürlich wieder fröhlich verschwiegen – allein aufgrund der Inflationsrate der letzten Jahre strukturell höhere Ausgaben haben müssen. (Christian Dahm [SPD]: Das wussten Sie doch!) Sie haben auch zugestimmt, dass wir den Tarifabschluss eins zu eins übertragen haben. Es ist auch eine Folge der Anpassung an die Inflation in der Vergangenheit, dass wir den Beschäftigten diesen Inflationsausgleich bezahlen. Das findet allerdings nicht im luftleeren Raum statt, sondern hat konkrete Auswirkungen auf die Stellen, an denen wir noch konsolidieren könnten, weil wir sagen, wir hätten feste Ausgabenblöcke, dass wir zum Beispiel unser Personal anständig bezahlen und bei Investitionen nicht kürzen wollen oder dass wir in den Strukturen Veränderungen vornehmen wollen. Aber die können wir nur auf der Zeitachse verändern, jedenfalls nicht so, dass eine konjunkturelle Entwicklung, die ganz erkennbar nicht aus Nordrhein-Westfalen kommt, sondern eine massive Abschwächung in der Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro im Haushalt 2024 bringt, mal eben ausgeglichen werden kann. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass, anders als der Bund, Kommunen und Länder hauptsächlich Verwaltungshaushalte haben, in denen die Mobilität dessen, was sie verändern können, einfach naturgemäß viel geringer ist. Unter dem Gesichtspunkt haben wir, Länder und Kommunen, einfach schwierige Rahmenbedingungen. Deshalb haben alle das gleiche Problem, dass sie die konjunkturellen Entwicklungen nicht einfach darüber abpuffern können, irgendeine Struktur zu verändern. Darum bleibe ich dabei – und es ist richtig, was die Koalitionsfraktionen gesagt haben –: Wir werden nicht anders können, als die Konjunkturkomponente innerhalb der Schuldenbremse dazu zu nutzen, die Kreditaufnahme zu tätigen, die erforderlich ist – aber auch nur die, die erforderlich ist –, um das auszugleichen. Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelänge, dass wir deutlich weniger Schulden im Vollzug des Haushalts 2024 machen müssten, als die Kredit-Landtag ermächtigung hoch ist, die uns das Parlament gleich geben wird. Das habe ich von Anfang an gesagt, und das gilt immer; denn Schulden zu machen bedeutet auf der anderen Seite, die Zins- und Tilgungslasten in die Zukunft vorzutragen. Das wollen wir an dieser Stelle möglichst vermeiden. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Noch einmal: Wir werden nur so viele Kredite aufnehmen, wie sie erforderlich sind, um den Haushaltsausgleich in dieser Situation sicherzustellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Dann brauchen Sie ja keine! Dann brauchen Sie keine Kredite aufzunehmen!) Deshalb finden Sie in den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen nicht das, was Sie möglicherweise an anderer Stelle schon einmal behauptet haben: Da würde versucht, noch irgendetwas Schönes für die Koalition zu tun. – Wir tun das Notwendige. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das Notwendige ist die Rücknahme der Sozialkürzungen!) Wir stellen uns der staatspolitischen Verantwortung, die wir haben; wir stellen uns der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Das Chaos, das in Berlin jetzt stattfindet, wiederholen wir nicht in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU) Ein letzter Punkt zu dem, was wir strukturell tun. Das Kabinett hat gestern eines der größten Bürokratieabbaupakete in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das ist veröffentlicht; das werden wir jetzt auch umsetzen. Wir wollen strukturell an die Erkenntnisse aus vielen Erfahrungen der Vergangenheit anknüpfen. Wir können im Bereich von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung einfach schneller etwas umsetzen. Es wäre schön, wenn der Bund so schnell vorangegangen wäre, wie er in seinem damaligen Koalitionsvertrag angekündigt hat. Wir machen es trotzdem; wir machen Strukturveränderungen. Sie wissen aus der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen, dass wir zum Glück gemeinsam Strukturen zukunftsfest machen. Wir gehen auch das Paket „Sicherheit“ in der Folge des Anschlags von Solingen, aber nicht nur deshalb, an. Die ersten Maßnahmen finden sich, wie angekündigt, hier im Nachtrag. In der Ergänzungsvorlage, die Ihnen morgen im Laufe des Tages zugehen wird, werden Sie alle weiteren Maßnahmen aus der Umsetzung des Sicherheitspakets finden, wie Ihnen das der Ministerpräsident in einer Unterrichtung angekündigt hat. Ein letzter Gedanke zu SB-Mitteln. Es ist schön, wenn Sie den Eindruck vermitteln, das sei irgendeine Spardose. Aber erstens haben die allermeisten SB-13.11.2024 Mittel ihren Ursprung darin, dass das Parlament der Regierung solche Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen hat. Zum Zweiten enthält der Stammhaushalt 2024 bereits eine Rückführung von 860 Millionen Euro solcher Selbstbewirtschaftungsmittel, weil sie, obwohl sie zum Teil verplant sind, aus unserer Sicht rückgeführt werden sollten, weil die Priorität darin bestand, nicht unnötig neue Schulden aufzunehmen. Auf der anderen Seite gibt es auch strukturell in Projekten verplante Mittel, übrigens auch durch Minister Ihrer Partei verplante Projekte. Das dann umzuplanen und zu sagen: „Die machen wir nicht“ … Dafür brauchen die Ressorts Zeit; das muss man ihnen zubilligen. Sie wissen aber, dass im Haushaltsentwurf 2025 eine Rückführung von 2,5 Milliarden Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln steht. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Da die Ressorts die Gelegenheit zu dieser Umplanung haben müssen und weil wir nicht mutwillig die Kofinanzierung von EU und Bund gefährden wollen, müssen wir das ein bisschen sorgfältiger machen, als Sie das mit diesem Änderungsantrag gemacht haben. Ich kann dem Parlament nur die Frage stellen: Wenn Sie das denn beschließen wollten, was Sie als FDP beantragt haben, bei welchen Titeln wollen Sie denn die Rückführung machen? Wir haben Ihnen auf 1.000 Seiten beantwortet, was wir aus dem Bereich Selbstbewirtschaftungsmittel wissen. Wir haben Ihnen Listen gegeben, bei welchen Titelgruppen entsprechende Selbstbewirtschaftungsmittel ausgebracht sind. Sie machen es sich aber ein bisschen zu leicht. Sie stellen einen Antrag, in dem Sie sagen, die Gesamtsumme solle zurückgeführt werden. Das ist nach meiner Wahrnehmung nicht umsetzbar. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Selbst dann, wenn Sie es beschlössen, wüssten wir als Regierung nicht, an welchen Stellen Sie das denn wollen. Denn es verbleiben noch Selbstbewirtschaftungsmittel, um EU- und Kofinanzierung von Bundesprogrammen zu machen. Wenn wir die nicht kofinanzieren, dann möchte ich sehen, was für Vorstellungen Ihre Fachkollegen aus der FDP anschließend hier im Plenarsaal aufführen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Da bin ich aber ge- spannt!) Ich rate dazu, den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen und dem Nachtragshaushalt zuzustimmen, und wünsche uns eine gute weitere Beratung gleich zu anderen Tagesordnungspunkten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. Ihrer Aufmerksamkeit ist es nicht entgangen, dass eine Kurzintervention von dem Abgeordneten Witzel angemeldet wurde, dem ich jetzt das Wort erteile. Bitte schön.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Ihre Ausführungen erfordern einige Richtigstellungen: Ich habe in dieser Debatte niemanden gehört, der Einschnitte bei der Tarifpolitik des Landes gefordert hätte. Ich habe auch niemanden gehört, der dazu geraten hat, pauschal kofinanzierte Projekte mit gebundenen Selbstbewirtschaftungsmitteln nicht mehr zu vollziehen. Sondern ich habe Sie auf eine Wortlautäußerung angesprochen, die – wenn die Neue Westfälische korrekt berichtet – Ihren Ministerpräsidenten betrifft. In dieser sagt er am heutigen Tag: „Da ist kein Sack Geld, den wir noch nehmen können und nur nicht wollen. Wenn da wirklich noch Geld wäre, würde ich nicht neue Schulden aufnehmen.“ Sie selbst schlagen doch dem Parlament vor, im Dezember die Rückführung von mehreren Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmitteln in den Haushalt 2025 vorzuschlagen. Also wissen Sie doch, dass es in dieser Größenordnung Mittel gibt, die Sie jetzt einsetzen können. Es wäre Ihre Aufgabe, bevor Sie neue Schulden machen, erst einmal vorhandene Selbstbewirtschaftungsmittel einzusetzen.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, das war eine Minute. Herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie haben jetzt die Gelegenheit, zu erwidern.

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Dr. Marcus Optendrenk

Verehrter Kollege Witzel, wir haben über die Frage schon an vielen Stellen mehrfach gesprochen. Ich habe das Gefühl, dass wir hier im Murmeltiermodus sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie glauben offenbar immer noch, dass dann, wenn Sie etwas hundertmal wiederholen, es beim hundertersten Mal richtiger wird. Der entscheidende Punkt ist: Ein Nachtragshaushalt kann an dieser Stelle die Veränderungen kompensieren – das sind die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen –, die unterwegs aufgetreten sind. Sie gewinnen aber nichts daraus, wenn Sie einen schon in der Beratung befindlichen, bereits mit einer Anhörung versehenen Haushalt 2025 jetzt auf der einen Seite entfrachten und auf der anderen Seite eine Befrachtung vornehmen. 13.11.2024 Ich möchte von Ihnen gerne einmal Folgendes wissen: Wenn die konjunkturelle Entwicklung aufgrund der gescheiterten Politik der von Ihnen mitgetragenen Bundesregierung auch im nächsten Jahr so bescheiden verläuft, wie das prognostiziert ist, mit welchen Einschnitten wollen Sie denn im nächsten Jahr, die dann nicht mehr zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmittel …

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister, auch Sie haben nur eine Minute zur Erwiderung.

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Dr. Marcus Optendrenk

… in Höhe von 2,5 Milliarden Euro einsparen? Wenn Sie das ernsthaft vertreten, dann erwarte ich von Ihnen Einsparvorschläge in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für nächstes Jahr, ansonsten ist das hier eine Nebelkerze. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. Gestatten Sie mir den freundlichen Hinweis, dass es bei der Kurzintervention anders als bei den Reden ist. Da haben Sie nur eine Minute. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Aber er hat auch überzogen! – Heiterkeit von allen Fraktionen) – Ja, um 2 Sekunden. Wir stoppen mit. Wir achten darauf. Wir haben auch jetzt mitgestoppt und festgestellt, dass Sie Ihre Redezeit um eine Minute und vier Sekunden überzogen haben, was Ihnen zusteht. Das steht jetzt aber auch allen anderen Fraktionen zu. Davon macht der Kollege Dahm der SPD-Fraktion Gebrauch. (Widerspruch von CDU und Grünen) Ein großer Aufschrei. Also nicht nur die Redezeit, Herr Kollege, die Ihnen angezeigt wird, … (Christian Dahm [SPD]: Ich freue mich über die große Freude. – Herr Präsident! Meine Da- men und Herren!) Ich habe noch gar nicht das Wort erteilt. (Heiterkeit von allen Fraktionen) Nicht nur die Redezeit, die Ihnen angezeigt wird, sondern die Uhr läuft weiter und ich sage Ihnen dann, wenn es langsam zum Schluss kommt. – Herr Kollege Dahm, jetzt dürfen Sie.

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Christian Dahm SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf den ein oder anderen Punkt einzugehen, insbesondere nach den Reden der regierungstragenden Koalitionen. Landtag Ich sage ganz deutlich: Wir haben nichts gegen die Nutzung der Konjunkturkomponente. Das haben wir immer wieder gesagt. Wir haben auch nichts gegen die Finanzierung einzelner Maßnahmen. Das ist durchaus sinnvoll. Der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses, des Wohngeldes, des Wohngeld-Plus und auch der Maßnahmen der Finanzierung des Sicherheitspaketes – all den Dingen haben wir zugestimmt, das sage ich in aller Deutlichkeit. Das werden wir auch weiterhin im Sinne der Sicherheit dieses Landes tun. Wenn Sie sich als kommunalfreundlich hinstellen – die Kommunalministerin hat eben den Kopf geschüttelt –, dann sage ich: Wenn Sie die Konjunkturkomponente nehmen oder wenn Sie schon Schulden aufnehmen, dann hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt, den Kommunen Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. (Beifall von der SPD) Das haben die Sachverständigen sehr deutlich formuliert. Das Land hat die Möglichkeit, die Konjunkturkomponente zu nutzen, die Städte und Gemeinden nicht. Das wäre kommunalfreundlich gewesen, das hätten Sie machen können. Der zweite Aspekt, den ich nennen möchte – Sie sprechen die Schuldenaufnahme an –, ist: Eine Schuldenaufnahme ist nicht nötig. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das ist heute herauszustellen: Eine Schuldenaufnahme ist nicht nötig, Herr Minister. Solange Sie über sieben Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmittel verfügen – über Mittel, die nicht vertraglich und planerisch gebunden sind, sondern die Sie zur freien Verfügung haben –, können Sie diese nutzen, ohne neue Schulden aufzunehmen. Mein Eindruck ist: Sie schaffen sich hier einen Reptilienfonds für die nächsten Jahre, um diesen für politische Vorhaben Ihrer Koalition zu nutzen und diese Beinfreiheit auszunutzen. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, jetzt ist die Redezeit vorbei.

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Christian Dahm SPD

Daher mein Appell: Herr Minister, meine Damen und Herren, nehmen Sie endlich diese sozialkalten Kürzungen zurück.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege … 13.11.2024

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Christian Dahm SPD

Sagen Sie das den Menschen, die da draußen demonstrieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dahm. – Auch Kollege Witzel nimmt noch den Bonus in Anspruch und hat für die FDP-Fraktion noch einmal das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Finanzminister, wir haben Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie an dieser Stelle etwas rechtlich Verbotenes tun; das ist mir wichtig. Verklagen tun wir Sie für andere Haushalte an anderer Stelle. (Lachen von der CDU) Wir werfen Ihnen aber vor, dass Sie die Öffentlichkeit täuschen und dass Ihr Ministerpräsident – Sie haben, obwohl ich Sie zweimal darauf angesprochen habe, dazu nicht Stellung bezogen – den Eindruck erweckt, er sei gezwungen, für diesen Nachtragshaushalt neue Schulden zu machen, weil das alternativlos sei. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie wissen, dass es nicht so ist, weil Sie selbst für die Zukunft in Milliarden-Größenordnung Selbstbewirtschaftungsmittel identifizieren, die Sie noch nutzen wollen. Das ist unehrlich. Wir sagen: Erst einmal nutzen wir vorhandene Mittel, um Neuverschuldung zu vermeiden, und dann bemühen wir uns um Lösungen in der Zukunft. So oft, wie Sie auf die Ampel eingedroschen haben, kann ich nur sagen: Wenn Sie sich denn so sicher sind, dass in ein paar Wochen Friedrich Merz neuer Bundeskanzler ist, bin ich sehr gespannt, wie Ihr neues Narrativ aussieht, wenn es in Nordrhein-Westfalen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht funktioniert. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit ist auch bei Ihnen jetzt beendet. Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU] – Stefan Zimkeit [SPD]: Dann kandidieren Sie doch für den Bundestag, wenn Sie nur darüber reden wollen!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache und kommen nun zu diversen Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11424 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt Landtag dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11424 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11425 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch dieser Änderungsantrag Drucksache 18/11425 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11426 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11426 abgelehnt. Wir stimmen viertens über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 in der zweiten von drei Lesungen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/11336 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 in der Fassung der Beschlüsse in zweiter Lesung angenommen. Ich rufe die dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9900 in der Fassung nach der zweiten Lesung auf. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die in § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene dritte Lesung unmittelbar anschließend durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Da eine Aussprache in dritter Lesung nicht vorgesehen ist, kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Es gilt weiterhin die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die dieser ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung abgegeben hat. Weiterhin empfiehlt uns der Ausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. 13.11.2024 Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9990 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 7 Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Große Anfrage 26 der Fraktion der SPD Drucksache 18/9135 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/10832 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Gosewinkel das Wort.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Zahlreiche Abgeordnete verlassen den Ple- narsaal.) – Sie können gerne bleiben. Es geht um Teilhabe; das betrifft jeden. Die Menschen mit Behinderung in unserem Land sind meiner Fraktion sehr wichtig; deshalb haben wir eine Große Anfrage dazu gestellt. Ich möchte mit den Worten des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker einleiten; er betonte einst: „Es ist normal, verschieden zu sein.“ Vielfalt gehört eben zu uns Menschen und muss respektiert werden. Doch welchen Raum für Vielfalt bietet die Landesregierung Menschen mit Behinderung aktuell? Wenn das Verschiedensein unseren Körper, den Geist, die Seele betrifft, braucht es vom heilpädagogischen Kita-Platz über das gemeinsame Lernen in der Schule bis hin zu den barrierefreien Wohnformen, dem inklusiven Arbeitsmarkt und Mobilität auch leichte Sprache in unserem Alltag oder die Partizipation aller, die das betrifft. Es sind eben nicht die Menschen, die behindern, sondern unsere Strukturen. (Beifall von der SPD) Für meine Fraktion kann ich sagen: Die gleichberechtigte Teilhabe aller in unserer Gesellschaft ist unser Ziel. Doch wir mussten feststellen: Mit den Antworten auf 1.600 Seiten liegen das in NRW noch in weiter Ferne. Wir haben mit der Anfrage den Status quo der Landesregierung abgefragt, denn wir wollten wissen, wie es um die Umsetzung der Vereinbarung zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. Insgesamt zehn Kapitel sind viel zu viel, um das in der kurzen Redezeit hier auszurollen. Doch ich möchte betonen: In NRW leben 2,3 Millionen Menschen mit Landtag Schwerbehinderung. Das ist eine bedeutende Zahl, und wir reden hier bei Weitem nicht über eine Randgruppe. Ich schätze, die Redner der regierungstragenden Fraktionen gehen gleich auf den landesweiten Aktionsplan Inklusion ein. Dazu haben wir in der Antwort auch viel gelesen. Schön, Papier ist geduldig, doch der aktuelle Haushaltsentwurf zeigt viele Kürzungen zu genau den in der Antwort erwähnten Maßnahmen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Wo denn?) – Einige, zum Beispiel beim inklusiven Arbeitsmarkt. Außerdem fehlt es an der konsequenten Nachverfolgung der Maßnahmen. Das heißt im Klartext: Die Landesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf, obwohl die Sachlage deutlich von den Beschlüssen der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt ist. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte schilderte erst kürzlich bei uns im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass es hier um eine Haltung geht; Disability Mainstreaming sei wichtig. Doch von der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung sind wir weit entfernt – erst recht, wenn die Gelder für die Maßnahmen und Projekte, die im Haushalt stehen, zur Kürzung anstehen oder sie nicht fortgesetzt werden, Herr Minister; Projekte laufen ja immer nur eine bestimmte Zeit. Ich möchte beispielhaft auf einzelne Lebensbereiche eingehen: Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist doppelt so hoch wie die Gesamtquote. Programme wie „Integration unternehmen!“ bieten zwar eine Chance. Allerdings ist das nicht nachhaltig. Wir wünschen hier einfach eine langfristige Perspektive, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer mitnimmt. Bildung. In den Kitas und den Schulen fehlen oft spezialisierte Maßnahmen und eben auch Personal. Die Umsetzung des Gemeinsamen Lernens ist unzureichend. Es fehlt an Ressourcen für inklusiven Unterricht. Wir benötigen hier eine ganz klare Finanzierungsstrategie, um nachhaltig die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Gesundheitsversorgung. Die Barrierefreiheit im Gesundheitssystem wird zwar verbessert, und strukturelle Anpassungen erfolgen, allerdings nur langsam. Es ist wichtig, dass es auch einen Zugang gibt. Allein die Kenntnisse über barrierefreie Arztpraxen stellen oft die erste Hürde dar. 13.11.2024 Wohnen und Mobilität. Der Mangel an barrierefreiem Wohnraum und die langsame Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs erschweren die gesellschaftliche Teilhabe zusätzlich. Hier muss der Ausbau schneller gehen. Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiges Thema. Die Erfassung ist wahrscheinlich einer Dunkelziffer unterlegen. Hier muss klarer nachgefasst werden. Außerdem müssen wir Schutzkonzepte entwickeln, die das Ganze auch sicherstellen und regelmäßig überprüft werden. Politische Partizipation. Es heißt immer so schön: Mit uns, nicht ohne uns. – Der Zugang zu politischen Prozessen ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor eingeschränkt. Es fehlen barrierefreie Informationsangebote und die regelmäßige Einbeziehung des Landesbehindertenbeirates in politische Entscheidungen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen alle Barrieren abbauen und sicherstellen, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nur so haben wir eine inklusive Gesellschaft, die ihren Namen verdient. Dafür steht meine Fraktion. Dadurch, dass gerade 32.000 Menschen hier auf den Rheinwiesen auf die Straße gehen, wird meines Erachtens sehr deutlich, dass es uns am Ende wahrscheinlich mehr kosten wird als das, was jetzt eingespart wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Gosewinkel. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion! Inklusion hat zum Ziel, dass alle Menschen, Menschen mit und Menschen ohne Behinderung, in unserem Land gleichberechtigt zusammenleben können. Der Verwirklichung genau dieses Ziels fühlen sich die Zukunftskoalition von CDU und Grünen und die von ihr getragene Landesregierung verpflichtet. Seit dem Jahr 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft. Seither arbeiten wir in Nordrhein-Westfalen fortwährend an der Verwirklichung einer immer inklusiveren Gesellschaft. Worum geht es dabei? Es geht um die Achtung von Menschenwürde und Autonomie, es geht um gesellschaftliche Teilhabe und die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse, es geht um die Achtung von Landtag Unterschiedlichkeit, und es geht um Chancengleichheit. Wir in Nordrhein-Westfalen sind dabei politisch und gesellschaftlich weit gekommen. Es bleibt allerdings weiterhin viel zu tun. Das geht auch aus den Antworten der Landesregierung zu der in Rede stehenden Großen Anfrage hervor. Mein Dank gilt deshalb zunächst und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAGS, die ihrerseits sehr fundiert auf die gestellten Fragen geantwortet haben. Die Antworten zeigen auch: Wir stehen in unserem Land weiter vor Herausforderungen, denen wir uns mit Nachdruck widmen müssen. – Mein weiterer Dank gilt deshalb allen, die genau daran mitwirken, hier im politischen Raum genau wie in der Praxis vor Ort. Ja, wir wissen: Nordrhein-Westfalen verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten und Institutionen, die uns Tag für Tag dabei helfen, unser Land und unsere Gesellschaft noch inklusiver zu machen. Ich nenne hier beispielhaft unseren Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“, die Inklusionsgrundsätze und das Behindertengleichstellungsgesetz, aber auch den Inklusionsbeirat, die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, die Sozialstiftung NRW, unsere Inklusionsoffensive, die Landesinitiative Gewaltschutz und den Inklusionspreis NRW. CDU und Grüne haben sich gemeinsam mit der Landesregierung vorgenommen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in NRW weiter zu verbessern. Ich nenne hierfür gerne einige Beispiele. Erstens. Rund 53.000 Menschen mit Schwerbehinderung sind in NRW ohne Arbeit. Es ist deshalb gut, dass wir auch im Jahre 2025 die Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze“ fortsetzen und dass wir unsere Fokussierung auch in den kommenden Jahren genau auf den Bereich legen werden, mehr Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Hier sind allerdings auch draußen in der Wirtschaft die Unternehmen gefordert. Zweitens. KAoA-STAR wird im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ weiterentwickelt. Auch das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt. Drittens. Mit der Agentur Barrierefrei stellt das Land ein breitgefächertes Angebot zur Verwirklichung von mehr Barrierefreiheit zur Verfügung. Viertens. Die Finanzierung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben bleibt wesentlicher Bestandteil der Förderung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Fünftens. Wir werden, wenn auch teilweise im reduzierten Umfang, die Geschäftsstelle des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW, den 13.11.2024 Gehörlosen-Sportverband sowie die Geschäftsstelle von Special Olympics Deutschland in Nordrhein-Westfalen finanziell weiter unterstützen. Außerdem erhält das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW weiterhin Fördermittel. Meine Damen und Herren, für das kommende Jahr erwarten wir den nächsten Sachstandsbericht für den Landesaktionsplan „NRW inklusiv“. Meine Fraktion wird sich schon im Januar im Rahmen eines Werkstattgesprächs mit dem Thema „Integration in den ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“ befassen. Ich bin froh, dass es Anzeichen dafür gibt, dass trotz wirtschaftlich schwieriger Zeit Mittel für Ausbildungsförderung und eine Stärkung der korrespondierenden Strukturen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird ihre Arbeit für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen weiterhin fortsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Hagemeier. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Sonne.

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Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin der SPD persönlich sehr dankbar, dass sie diese Große Anfrage zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung gestellt hat. Dem Thema gebührt die Aufmerksamkeit der Politik und der Abgeordneten dieses Hauses. 30 Jahre ist es jetzt her, dass Art. 3 des Grundgesetzes um die besonderen Rechte der Menschen mit Behinderung ergänzt wurde. Ich frage mich auch: Hat sich genug getan? Werden wir dem Grundgesetz gerecht? Die Reihe von Fragen, die die SPD in dieser Großen Anfrage gestellt hat, liest sich wie das Themenheft meiner täglichen Arbeit als Abgeordneter, als Aktivist und als Betroffener. Die vielen Fragen zeigen: Die Große Anfrage bezieht sich auf eine große Aufgabe. Das, was uns vor 30 Jahren in das Grundgesetz geschrieben wurde, war von Anfang an ein Longplayer. Es ist gut, dass wir durch die Große Anfrage der SPD einen Überblick zur Lebenssituation von behinderten Menschen bekommen. Es ist gut, das Thema anzusprechen und in die Öffentlichkeit zu tragen. Vor 15 Jahren wurde diese große Aufgabe schon durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-BRK, sortiert. Der Aufgabe wurde damit eine Leitlinie, Landtag ein konkreter Rahmen gegeben. In Nordrhein-Westfalen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Aufgabe bekommen, die Umsetzung der UN-BRK zu begleiten und zu überwachen. Damit hat NRW als erstes Bundesland eine unabhängige Monitoringstelle eingerichtet. Regelmäßig berichtet außerdem die Landesregierung dem Landtag zum Stand der Umsetzung der UN-BRK. Für Herbst 2025 ist die Veröffentlichung des zweiten Teilhabeberichts vorgesehen. Das alles steht auch in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage. In die Runde zu winken und zu sagen: „Ich muss nur noch kurz die Welt retten“, wäre Augenwischerei. Man sieht an den Berichten der Landesregierung und des Instituts für Menschenrechte: Es gibt noch unglaublich viel zu tun. Die Inklusion an Schulen muss besser laufen. Wir müssen endlich die Sonderwelten für behinderte Menschen reduzieren, sie abschaffen, um Inklusion wirklich zu leben. Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt hat durch die Zukunftskoalition und die Landesregierung seit diesem Jahr einen ordentlichen Aufschwung, aber gerade angesichts des Arbeitskräftemangels und des Fachkräftemangels hätte das viel früher viel mehr Rückenwind vertragen können. (Beifall von den GRÜNEN und Wilhelm Korth [CDU] – Thorsten Klute [SPD]: Welche Zu- kunftskoalition?) Aber das sind komplexe Prozesse mit Beharrungskräften bei vielen Akteurinnen. Wir brauchen eine größere Verankerung der Inklusionsbeiräte in den Kommunen, mehr Partizipation für Menschen mit Behinderung, denn Beteiligung findet vor Ort statt. Als Betroffener und als Aktivist bin ich oft sehr unzufrieden mit der Situation. Das höre ich auch von vielen Organisationen, von Verbänden und anderen Aktivisten, mit denen ich in Kontakt stehe. Im letzten Jahr hat sich das Bündnis „GO NRW“ gegründet, welches aus Verbänden für und von Menschen mit Behinderung in NRW besteht, um das Thema „Partizipation“ voranzutreiben. Politische und gesellschaftliche Änderungen brauchen ihre Zeit und Mehrheiten und logischerweise auch die entsprechenden finanziellen Mittel. Aus dem Landtag heraus müssen wir den Betroffenen sagen: Ihr seid nicht allein, hinter euch stehen 18 Millionen. Ich habe es nun öfter betont: Ich bin dankbar für die Anfrage der SPD. Nicht dankbar bin ich für die Reaktion Ihrerseits auf die Große Anfrage zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Teils gibt es Handlungsbedarf, der danach schreit, konkret angegangen zu werden. Privat merke ich das in meinem Leben jeden Tag. Wenn Sie allerdings nur die Pro-13.11.2024 bleme in den Vordergrund stellen und nicht selbst versuchen, nach möglichen Lösungen zu suchen, wird das dem Thema nicht gerecht. Opposition heißt nicht, dass konstruktive Vorschläge verboten sind. (Zuruf von Silvia Gosewinkel [SPD]) Das wäre übrigens auch in den Haushaltsberatungen angebracht. Auch eine Opposition kann einerseits Investitionen fordern und andererseits vorschlagen, wo das Geld eingespart werden kann. Ich stehe in regelmäßigem Kontakt zum Institut für Menschenrechte, und von dort haben wir neben vielen Konfliktpunkten auch Lob bekommen. Im Ländervergleich stehen wir solide da. Wir haben in NRW das Inklusionsstärkungsgesetz verabschiedet. Wir haben das Behindertengleichstellungsgesetz aktualisiert. Wir haben den Aktionsplan „NRW inklusiv“ mit über 200 Maßnahmen, begleitet vom Inklusionsbeirat. Die Eingliederungshilfe wurde über das BTHG, also das Bundesteilhabegesetz, reformiert und stellt eine hohe Qualität der Versorgung im Bundesvergleich sicher. Es gibt die Inklusionsinitiative NRW. Sie unterstützt die berufliche Inklusion, um Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsmarkt zu inkludieren. Neulich war ich übrigens bei einer tollen Veranstaltung, einer Auftaktveranstaltung der Kampagne „Inklusion Münsterland“, die mir wirklich Mut gemacht hat, dass sich auch vor Ort etwas ändert und es vorwärtsgeht. Es ist also unangebracht zu sagen „Zeit, dass sich was dreht“, nur weil es nicht mehr gewünscht ist, dass CDU und Grüne dieses Lied singen, (Heiterkeit von Silvia Gosewinkel [SPD]) sondern auch, weil wir schon angefangen haben und weiter dabei sind, Dinge zu bewegen. Wir haben schon viel erreicht, wir sind auf dem richtigen Weg. Und es ist noch unglaublich viel zu tun. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Sonne. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war eben ein spannender Redebeitrag. Ich frage mich, warum wir diese Debatte brauchen oder was mir der Blick in die Antwort auf die Große Anfrage gesagt hat. Natürlich ist für Menschen mit Behinderung schon einiges passiert. Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre. Aber Fakt ist doch, dass wir noch vor Herausforderungen stehen, die wir alle lösen müssen. Landtag (Beifall von der FDP, Silvia Gosewinkel [SPD], Thorsten Klute [SPD] und Alexander Baer [SPD]) Menschen mit Behinderung wollen so selbstbestimmt wie möglich leben und gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen erreichen, eben genauso wie Menschen ohne Behinderung. Teilhabe bedeutet in dieser Hinsicht aber mehr, als nur dabei zu sein; vielmehr geht es um die Möglichkeit, aktiv mitgestalten zu können. Wir wollen deswegen Barrieren für Teilhabe in allen Lebensbereichen abbauen. Das umfasst nicht nur die physische Barrierefreiheit, sondern auch darüber hinausgehende Hürden für Teilhabe. Das Recht aller Menschen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist zum Glück mittlerweile Konsens. Dieses Recht ist inzwischen fester Bestandteil unserer Rechtsordnung. Doch bis zu diesem Anspruch war es ein langer Weg. Vielfach herrschte lange Zeit ein Fürsorgesystem vor, in dem Betreuung und Versorgung im Vordergrund standen. Vor 15 Jahren trat dann die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung hat sich seitdem grundlegend gewandelt. Behinderung wird als Aspekt menschlicher Vielfalt verstanden und will auch so gelebt werden – in der Schule, beim Sport, in der Mobilität oder am Arbeitsplatz. Trotz aller Fortschritte ist aber in allen Lebensbereichen noch sehr viel zu tun. Die Große Anfrage der SPD zeigt deutlich: Bestehende Hürden für bessere Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind noch längst nicht beseitigt. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Dies fängt mit den Bildungschancen an. Ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung verließ die nordrhein-westfälischen Schulen im vergangenen Sommer ohne Abschluss. Bei allen Schülern liegt diese Quote nur bei gut 2 %. Und nur gut 1 % der Jugendlichen mit Behinderung erreicht das Abitur. Wir wollen daher sowohl das gemeinsame Lernen an unseren Regelschulen als auch unsere hochprofessionellen Förderschulen gleichberechtigt mit ausreichend Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards für inklusive Bildung stärken. (Beifall von der FDP) In dieser Hinsicht ist es auch nicht akzeptabel, dass von über 25.000 vorgesehenen Stellen für Sonderpädagoginnen und -pädagogen über 2.000 im Schuljahr 2023/2024 nicht besetzt waren. Auch im Studium müssen wir noch weitere Hürden beseitigen. Mit Blick auf den zunehmenden Anteil digitaler Lehr- und Lernformate sollten digitale Assistenzsysteme sowie die digitale Aufarbeitung von 13.11.2024 Lehr- und Klausurmaterialien bzw. deren Umwandlung in Brailleschrift ausgebaut werden. (Beifall von der FDP) Für viele Menschen mit Behinderung ist es auch heute noch keine Selbstverständlichkeit, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden und für sich selbst sorgen zu können. Das ist ein Punkt, der mir als Liberaler ganz besonders wichtig ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 4.150 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Inklusionsbetrieben. Hingegen sind noch immer knapp 72.000 Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten tätig. Die jährlichen Übergänge von Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt schwanken zwischen 150 und 270. Eine echte Inklusion im Arbeitsmarkt ist da noch weit entfernt. Gerade in dieser Lage will die Landesregierung die Förderung von Investitionen in Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen im kommenden Jahr auslaufen lassen – ein absolutes Unding, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von der FDP und Dr. Bastian Hart- mann [SPD]) Zur Stärkung der Teilhabe an Arbeit brauchen wir vielmehr innovative, praktikable und betriebsnahe Lösungen. Viele Menschen mit einer schweren Behinderung sind gut ausgebildet und für den Arbeitsmarkt unverzichtbar, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Aufklärungsarbeit gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern muss intensiviert werden. Wir wollen dabei auch das Budget für Arbeit verstärkt nutzen und die Angebote für Arbeitsassistenzen erweitern. Insbesondere müssen Kooperationen zwischen Werkstätten und Unternehmen ausgebaut werden, um den Übergang aus der Werkstatt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es gibt also noch genug zu tun. Demgegenüber sind die Leistungen des Landes zur Stärkung der Inklusion verschwindend gering und mit den Kürzungen im Haushaltsentwurf für 2025 nur noch Ausgaben in Höhe von knapp 20 Millionen Euro vorgesehen. Schwarz-Grün spart also massiv auf Kosten der Menschen mit Behinderung. Das ist traurig, das ist beschämend. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Für die AfD spricht ihre Abgeordnete Frau Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landtag Wir sprechen heute über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Die umfangreiche Antwort des Ministeriums auf die Große Anfrage der SPD umfasst knapp 1.500 Seiten. Auf diesen 1.500 Seiten mag zwar viel die Rede von Inklusion, Vielfalt, Respekt und gesellschaftlicher Teilhabe sein, aber ein wesentlicher Aspekt der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung wird sowohl in der Großen Anfrage selbst als auch in der Antwort ausgeklammert. Genau diesem Punkt möchte ich mich heute gerne widmen. Ich meine, insgesamt kommt in der Debatte, die eigentlich im gesamten Bundesgebiet gerne auf Basis dieser Worthülsen geführt wird, etwas ganz Wesentliches zu kurz. Das ist die Lebensleistung der Eltern und der Familien, die eine wesentliche Rolle in der Pflege dieses Kindes spielen – nicht nur des Kindes, sondern auch des Familienangehörigen, des Enkelkindes, wie auch immer die Konstellation sein mag. Diese Menschen kommen immer wieder schlichtweg zu kurz. Eine Geschichte, die mich persönlich erst kürzlich erreicht hat und mich tief betroffen gemacht hat, möchte ich hier kurz wiedergeben. Ich hoffe, dass viele von uns daheim gesunde Kinder und Familienangehörige haben. Ich glaube, wir alle können uns das kaum vorstellen, was es bedeutet, wenn man das eigene Leben praktisch aufopfern muss, um das schwerstbehinderte Kind sein gesamtes Leben zu pflegen. Es geht in diesem Fall um Zwillinge, die bei der Geburt unterversorgt waren. Das eine Kind kam schwerstbehindert zur Welt. Das andere Kind war Gott sei Dank kognitiv in Ordnung, aber die Beine mussten amputiert werden, es leidet an Spastik usw. Dann erzählten mir die Eltern, was sie in einem so reichen Land wie Deutschland unter anderem meistern müssen, als sei das alles nach 45 Jahren nicht schon genug. Das schwerstbehinderte Kind ist 45 Jahre alt. Die Mutter wiegt noch weniger als ich; bei einem 45-jährigen Kind kann man sich vorstellen, wie alt sie etwa ist. Das Kind muss gedreht und gewaschen werden. Was diese Eltern an Kraft und positiver Lebensenergie in die Pflege ihres schwerstbehinderten Kindes gesteckt haben, das niemals diese Lebenserwartung hatte und heute 45 Jahre alt ist, finde ich schon einmal bemerkenswert. Am meisten traf mich aber, dass der Vater von einem Streit mit der Krankenkasse erzählte. Als die Eltern bei der Krankenkasse nach einer größeren Pampers für das Kind gefragt hatten, erhielten sie ernsthaft von der Krankenkasse die Auflage, mehrfach die Pampers mit Urin zu wiegen, um der Krankenkasse authentisch darlegen zu können, warum sie eine andere Pampersgröße brauchen. Das muss man sich mal vorstellen – mitten in Deutschland. 13.11.2024 Das ist ein kleines Beispiel von vielen Lebensrealitäten, mit denen Eltern zu tun haben, die daheim schwerstbehinderte Kinder pflegen müssen. Wenn ich so etwas höre, macht mich das nicht nur fassungslos, sondern wütend, weil dieses Land für alles Mögliche Geld hat. Ich habe es für unmöglich gehalten und erst mal gedacht, diese Geschichte kann doch gar nicht stimmen. Über Umwege habe ich dann noch von einem zweiten Beispiel erfahren. Jetzt werden einige meinen, darum geht es doch jetzt gar nicht, das sind Angelegenheiten von Krankenkassen usw. Nein, genau um so etwas geht es. Mir ist es heute auch ein besonderes Anliegen, wenn wir über das Thema „Lebenssituation von Menschen mit Behinderung“ sprechen, dass wir bitte niemals außer Acht lassen, was die Familienangehörigen ein Leben lang leisten. Damit komme ich zum nächsten Punkt.

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André Kuper

Frau Seli-Zacharias, ich muss Sie unterbrechen, weil es aus den Reihen der SPD den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie die Zwischenfrage von Herrn Klute zu?

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Ja, natürlich.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Frau Seli-Zacharias, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte Sie mit zwei Aussprüchen von führenden Mitgliedern Ihrer Partei konfrontieren und Sie fragen, wie Sie dazu vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen stehen. Zum einen hat Ihr Spitzenkandidat bei der Europawahl die „tagesschau in Einfacher Sprache“ als Nachrichten für Idioten bezeichnet. Zum anderen hat der Ihnen sicherlich gut bekannte Herr Höcke aus Thüringen die Inklusionspolitik als Irrweg bezeichnet. Wie stehen Sie zu diesen beiden Aussprüchen und Ausbrüchen von führenden Mitgliedern Ihrer Partei vor dem Hintergrund Ihrer emotionalen Worte in Richtung der Leistungen von Eltern von Menschen mit Behinderung? (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Klute. – Ich kann Ihnen ganz deutlich sagen, dass ich die Inklusion in der Form, wie wir sie immer wieder auch in diesem Plenarsaal debattieren, ebenfalls als Irrweg bezeichne. Das sage ich ganz offen und ehrlich, und ich möchte Ihnen die konkreten Gründe dafür darlegen. Wenn Sie mir gelauscht hätten, dann hätten Sie vielleicht den Kernpunkt meiner Rede verstanden. Worthülsen bringen uns nicht sonderlich viel, wenn wir Landtag über Vielfalt, Respekt und gesellschaftliche Teilhabe sprechen, während die betroffenen Eltern, die ihr eigenes Leben opfern, in diesem Land bzw. in unserem Bundesland am Ende des Tages mit irrsinnigen Dingen konfrontiert werden. Sprechen Sie einmal mit den Menschen, die zu Hause die entsprechenden Aufgaben zu bewältigen haben. Sie werden feststellen, dass ihnen diese Worthülsen am Ende des Tages egal sind. Ich bin die Letzte, die auch nur im Ansatz dagegenstimmen würde, wenn es darum geht, rollstuhlgerecht oder vor allem in der Schule auf eine vernünftige Infrastruktur zu bauen. Wer könnte da dagegen sein? (Thorsten Klute [SPD]: Was ist mit „Nachrich- ten für Idioten“, Maximilian Krah?) Es geht um die zentrale Frage, wo die heutige Debatte rund um die Inklusion gelandet ist. Man muss ehrlich sagen, dass sie teilweise völlig weltfremd und an der Lebensrealität der Menschen mit Hilfebedarf und mit Behinderung vorbei geführt wird. Wir haben in unseren eigenen Reihen selbst Mitglieder mit Inklusionsbedarf, die berichten, dass die Debatten, wie sie die Regierungsparteien teilweise im Überfluss führen, überhaupt nicht auf ihre Lebensrealität zutreffen. Deswegen möchte ich gerne weiter ausführen. Wenn wir über Lebensrealität sprechen, dann sollten wir noch einen weiteren Aspekt ansprechen: die Verhinderungspflege. Fragen Sie die Betroffenen doch einmal, wie leicht es in Nordrhein-Westfalen ist, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und ob man überhaupt etwas Passendes findet. Ich denke, da wird mir der Minister sicherlich recht geben. Das ist natürlich nicht nur dem Minister anzukreiden, um Gottes willen, das ist eine größere Geschichte. Fakt ist jedoch, dass wir, wenn wir den betroffenen Menschen ernsthaft helfen wollen, die irrsinnigen Auflagen für diese Gruppe, die keinen Nerv hat, sich mit dem Wiegen von Pampers zu beschäftigen, völlig abschaffen müssten. Außerdem müssten wir als Gesellschaft endlich einmal anerkennen, dass es eine wahre Inklusion wäre, den Eltern eine vernünftige Verhinderungspflege an die Hand zu geben, damit sie einmal zwei Wochen lang aufatmen und im Leben vielleicht noch etwas wie Genuss verspüren können.

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André Kuper

Frau Seli-Zacharias!

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Das wäre der echte Respekt gegenüber diesen Menschen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 13.11.2024

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André Kuper

Es gab den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage aus den Reihen der SPD.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Aber selbstverständlich.

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André Kuper

Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mein Kollege Thorsten Klute hat gerade erwähnt, dass Maximilian Krah, ein Kollege von Ihnen, mit dem Sie hier letzte Woche im Austausch standen – ich denke, Sie kennen sich –, die „tagesschau in Einfacher Sprache“ in den sozialen Medien als „Nachrichten für Idioten“ betitelt hat. Wie stehen Sie persönlich dazu?

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Verehrte Kollegen der SPD, Sie können gerne Dutzende aus dem Kontext herausgerissene Zitate heraussuchen. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist nicht aus dem Kontext heraus! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wollen Sie die Kollegin der Lüge bezichtigen?) Ich habe Ihnen gerade zwei einfache Beispiele aus der realen Lebenssituation von Menschen dargestellt, und ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie mit solchen Zitaten um die Ecke kommen. (Zuruf: Die Frage war sehr einfach! – Weitere Zurufe von Silvia Gosewinkel [SPD] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich stehe doch gerade vor Ihnen, und wir debattieren über die Sache. Vielleicht messen Sie einfach mich an meinen dargelegten Worten. Wenn Ihnen diese im Ansatz etwas bedeuten würden, (Zurufe von Silvia Gosewinkel [SPD] und Mar- kus Wagner [AfD]) dann würden Sie das vielleicht mitnehmen und als große Oppositionsfraktion daran arbeiten, dass wir uns mit diesen Fakten auseinandersetzen. Warum missbrauchen Sie diese Debatte für parteipolitisches Geplänkel? Ich würde mich schämen, mit solchen Zitaten um die Ecke zu kommen. Dafür ist das Thema schlichtweg zu wichtig. Für mich ist das, ehrlich gesagt, nur ein Armutszeugnis. – Danke. (Beifall von der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Eine menschenverachtende Hetze- rei ist das!) Landtag

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André Kuper

Danke, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als Minister sagen, dass die SPD mit dieser Großen Anfrage einen wichtigen Punkt in der inklusionspolitischen Debatte gesetzt hat. (Beifall von der SPD) Die Beantwortung der 205 Fragen wird der Debatte über die Frage der Inklusion eine neue Schubkraft verleihen. Wenn man an dem Ziel der Inklusion festhalten will, ist die Voraussetzung, dass sich etwas bewegt. Deswegen ist es gut, dass wir das heute besprechen. Aus den Antworten auf die Große Anfrage geht hervor, dass wir in Nordrhein-Westfalen sehr viele Akteure haben, die sich sehr um die Inklusion kümmern. Unsere Landschaftsverbände, die die großen Träger der Eingliederungshilfe sind, setzen sehr gute Akzente, ebenso viele Trägerinnen und Träger von Einrichtungen rund um die Behindertenhilfe und sehr viele Selbsthilfegruppen. Es ist eine sehr bunte Schar von Akteuren, die sich teilweise seit Jahren engagiert. Machen wir mal einen Strich drunter und denken inklusionspolitisch ein bisschen weiter zurück: Wir haben in den vielen Jahren viele Fortschritte in diesem Bereich erzielt. Ich freue mich darüber, dass wir in dieser Debatte auch sagen können, dass wir, was den Stand von Inklusion und den Stand der Qualität der Einrichtungen angeht, in Nordrhein-Westfalen auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern einen sehr guten Standard haben. Dies finden Sie, was die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung betrifft, nicht in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland vor. Es ist wichtig, dass wir weiterhin dranbleiben und Inklusion und Barrierefreiheit – die Barrierefreiheit ist eine sehr umfängliche Geschichte, vor allen Dingen heute in der digitalisierten Welt – im Auge haben. Denn wenn Menschen von Informationen, von Möglichkeiten der Begegnung ausgeschlossen sind, ist dies nicht zu akzeptieren. Wir müssen diese Dinge lösen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen – das will ich auch sagen – die gute Tradition, dass wir Behindertenpolitik, wenn es irgend geht, in parteipolitischem Konsens machen und gemeinsame Anstrengungen in diesem Bereich unternehmen: für mehr Gewaltschutz in den Einrichtungen, für Barrierefreiheit, für Partizipation und natürlich immer mit dem großen Ziel, den Menschen große Teilhabemöglichkeiten einzuräumen. 13.11.2024 Eine abschließende Bemerkung zum Staatenbericht über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Dieser zeichnet auch in diesem Bereich durchaus ein Bild vom Stand der Inklusion in Deutschland. Uns trifft vor allen Dingen die Kritik, dass wir sehr viele Sondereinrichtungen haben. Deswegen möchte ich gerne noch etwas dazu sagen, wie ich über dieses Thema denke und wie wir es vielleicht einordnen können. Vorweg: Ich bin mit den Übergangsquoten aus den Behindertenwerkstätten in den ersten Arbeitsmarkt nicht zufrieden. Da könnte mehr passieren. Trotzdem möchte ich sehr großen Wert darauf legen – davon bin ich wirklich zutiefst überzeugt –, dass die Behindertenwerkstätten für viele Menschen ein guter Ort sind, und ich bin froh, dass wir sie haben. Es ist immer eine Abwägung zwischen Flexibilität und Sicherheit. (Beifall von der CDU, der SPD und der AfD) Wenn ich mit Eltern rede, die ein behindertes Kind haben – Kind bleibt man ja immer, egal wie alt man ist –, fragen diese häufig: Was passiert mit meiner Tochter, mit meinem Sohn, wenn wir mal nicht mehr leben? Wer passt auf sie auf? – Ich bin wirklich froh, dass wir wissen, dass wir Einrichtungen haben, auf die Eltern sich auch dann verlassen können, wenn sie nicht mehr da sind. (Thorsten Klute [SPD]: So ist das!) Gott sei Dank haben behinderte Menschen heute Lebenserwartungen wie andere Menschen. Deshalb müssen wir eben abwägen. Natürlich bin ich dafür, dass die Menschen in eigenen Wohnungen leben und wir sie durch Betreuung unterstützen, damit sie dies können. Aber ich sage Ihnen ganz offen: Es kann auch gute Gründe dafür geben, in eine besondere Wohnform einzuziehen, dass dies die richtige Lösung ist. Ich meine, dass wir den Menschen die Wahlfreiheit für das eine oder für das andere lassen sollten, genau wie alte Menschen sich entscheiden, ob sie, wenn es geht, zu Hause in ihren Wohnungen bleiben oder in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Auch das ist eine Entscheidung, die wir akzeptieren, und für beide Entscheidungen gibt es gute Gründe. Ich bin daher der Meinung, dass wir beides brauchen. Wir brauchen Sondereinrichtungen, wir brauchen aber auch die Inklusion zum Beispiel in anderen Wohnformen; ich bleibe jetzt beim Beispiel des Wohnens. Mir ist wichtig, dass wir dies nicht nur theoretisch sehen, sondern ganz praktisch. Ich mache schon seit vielen Jahren Behindertenpolitik, seit Anfang der 90er-Jahre. Wenn man viele Eltern von behinderten Menschen kennt, sieht man manchen an, dass sie nach Jahren des Kampfes mit unseren Behörden müde sind. Sie sagen: Ich muss Landtag immer kämpfen, kämpfen, kämpfen. Am Ende kriege ich es, aber es geht nichts von selbst. Diese Problematik ärgert mich. Manchmal hat man den Eindruck, der eine schiebt es auf den anderen, und es wäre besser, wenn es untereinander geregelt würde, nicht auf den Knochen dieser Leute. Das kennen Sie alle wahrscheinlich aus den Sprechstunden mit diesen Menschen. Trotzdem haben wir es bis heute nicht in den Griff gekriegt. Das gehört zur Ehrlichkeit in einer solchen Debatte dazu. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU, der AfD und Dennis Sonne [GRÜNE])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Es wurde aus den Reihen der SPD eine Kurzintervention angemeldet. Die Abgeordnete Frau Gosewinkel hat das Wort.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vielen Dank, dass Sie betont haben, wie wichtig Ihnen das Thema ist. Genau deshalb haben wir eine so umfangreiche Große Anfrage eingereicht. Zu dem Zeitpunkt kannten wir den Haushalt noch nicht. Die Große Anfrage ist im Mai eingereicht worden. Ich habe es gerade beschrieben: Uns ging es um den Status quo, also darum, was jetzt im Land los ist. Und wie geht es weiter? Das ist auch der Punkt. Ich hatte die Haushaltskürzungen angesprochen. Offenkundig kennen Sie Ihren eigenen Haushalt nicht. Ich zitiere nun Einzelheiten, die wir natürlich auch noch in den Beratungen anmahnen bzw. ansprechen werden. Erstens werden im aktuellen Entwurf die Maßnahmen nach dem Inklusionsstärkungsgesetz um 650.000 Euro gekürzt. Zweitens werden die Inklusionsoffensive und die Landesinitiative Gewaltschutz um 2,5 Millionen Euro gekürzt. Drittens wird die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung um 2,2 Millionen Euro gekürzt. Das ist ein Batzen. Sie haben gerade auch betont, man müsse eine Wahlfreiheit möglich machen. Das ist funktioniert aber nur, wenn die Menschen überhaupt die Wahl haben und wenn es auch eine Beratung dafür gibt. Dafür stehen wir als SPD. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Zur Beantwortung hat Herr Minister Laumann das Wort. 13.11.2024 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Kürzung um 2 Millionen Euro im Bereich „Inklusion am Arbeitsmarkt“ betraf ja im Wesentlichen die Förderung der Inklusionsunternehmen. Es ist eine Änderungsmitteilung der Landesregierung an das Parlament gegangen, dass wir dies im Haushalt korrigiert haben. Damit kann ich mit Fug und Recht sagen, dass wir in diesem Bereich bei den verausgabten Mitteln aus diesem Jahr gegenüber den Mitteln im Behindertenbereich, die im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, keine Kürzungen haben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schaue ins Rund und sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe daher die Aussprache. Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stelle ich fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 26 der Fraktion der SPD abgeschlossen ist. Ich rufe auf: 8 Entwicklung, Bestände und Disponibilität der Selbstbewirtschaftungsmittel Große Anfrage 27 der Fraktion der FDP Drucksache 18/9437 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/10742 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP hat als Erster ihr Abgeordneter Herr Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes haben die Selbstbewirtschaftungsmittel, die in der Spitze im Jahr 2023 einen Bestand von 8,5 Milliarden Euro aufwiesen, mittlerweile den Charakter von Dauerfonds angenommen. Für den Landtag sind die Kenntnisse über noch ausstehende Selbstbewirtschaftungsmittel von Bedeutung, damit er seine Budget- und Kontrollrechte fundiert wahrnehmen kann. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen nach ihrer Zuweisung zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und werden in den auf ihre Zuweisung zur Selbstbewirtschaftung folgenden Haushaltsrechnungen nicht mehr aufgeführt, sodass es dem Parlament nicht ohne Weiteres möglich ist, die Entwicklung der Bestände nachzuverfolgen. Dieses Informationsdefizit schließt die Große Anfrage 27 der FDP-Fraktion zu der Entwicklung, den Landtag Beständen und der Disponibilität der Selbstbewirtschaftungsmittel, und zwar für alle uns im Mai 2024 bekannten Selbstbewirtschaftungsmittelkonten. Ohne die abgefragten Daten wäre eine fundierte Beurteilung, inwieweit Mittelbedarfe bei einer Zusammenschau der Veranschlagungen in Titeln des Haushaltsentwurfs 2025 sowie der in den korrespondierenden Selbstbewirtschaftungsmittelkonten vorhandenen Mittel gedeckt sind bzw. in welcher Höhe Selbstbewirtschaftungsmittel in den Einzelplan 20 rückübertragen werden können, nicht möglich. Allen Befürchtungen zum Trotz – ich musste vor der Zulassung der Großen Anfrage drei Wochen mit der Landtagsverwaltung verhandeln – war die Beantwortung der Großen Anfrage für die Landesregierung zwar mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, aber durchaus handhabbar. Mit der Antwort auf die Große Anfrage hat der Landtag eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Beratungen des Haushaltsentwurfs 2025 erhalten, die breite Verwendung findet. Die übermittelten Daten spielen in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses und auch in denen der Fachausschüsse eine erhebliche Rolle. Nicht nur die FDP-Fraktion, sondern auch die SPD-Fraktion hat die Daten intern umfassend aufgearbeitet. Der Landesrechnungshof hat sich ebenfalls in seinen Stellungnahmen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 und zum Haushaltsgesetz 2025 jeweils auf die Antwort auf die Große Anfrage 27 bezogen. In der Zusammenschau mit den 2025 beabsichtigten Rückübertragungen aus den einzelnen Selbstbewirtschaftungsmittelkonten, zu deren Herausgabe wir den Minister der Finanzen mit einigen guten rechtlichen Argumenten dann doch noch bewegen konnten, ergibt sich ein dem Haushaltsplan vergleichbares Bild, welche Selbstbewirtschaftungsmittel für die einzelnen Zwecke und in welcher Höhe sie zur Rückübertragung in den Haushalt zur Verfügung stehen. Konkret: Komplett ohne rechtliche Bindungen sind dies auch nach den zusätzlichen 135 Millionen Euro, die mit dem Nachtragshaushalt 2024 rücküberführt werden sollen, auf jeden Fall noch über 500 Millionen Euro. Da allerdings das Ministerium der Finanzen selbst in dem Aufstellungserlass vom 25. März 2024 bei der Bemessung der 2025 in den Haushalt rückzuübertragenden Selbstbewirtschaftungsmittel rechtliche Bindungen außer Betracht gelassen und die Landesregierung zudem zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die betroffenen Mittel im Zweifel neu zu veranschlagen sind, ist von einem weitaus höheren Potenzial für die Rückübertragung auszugehen, mit dem beispielsweise neue Schulden zum aktuellen Zeitpunkt vermieden werden könnten. (Beifall von der FDP und der SPD) 13.11.2024 Stattdessen will Schwarz-Grün Selbstbewirtschaftungsmittel zurückhalten, um damit möglichst lange das strukturelle Defizit des Landeshaushalts zu kaschieren. (Beifall von der FDP und der SPD) Mithilfe der neu gewonnenen Transparenz lassen sich auch schwarz-grüne Nebelkerzen besser identifizieren. Wenn beispielsweise noch im Februar bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge argumentiert wird, dass die angesparten Selbstbewirtschaftungsmittel nicht für einen von SPD und FDP beantragten Härtefallfonds eingesetzt werden könnten, weil sie für die zwischen 2018 und 2023 beschlossenen Maßnahmen gebraucht würden, mutet es schon befremdlich an, wenn 2025 nun 66 Millionen Euro davon in den Haushalt rückübertragen werden. (Beifall von der FDP und der SPD) Zudem hat die Antwort auf die Große Anfrage aufgedeckt, dass die Landesregierung entgegen § 15 Abs. 2 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung die aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln generierten Zinseinnahmen dem allgemeinen Haushalt zuführt. Aber davon gleich mehr in der Fragestunde. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, im nächsten Jahr wird eine die Haushaltsberatungen 2026 vorbereitende Anfrage zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln vermutlich etwas schmaler ausfallen können. Die in diesem Jahr erreichte Transparenz über die Selbstbewirtschaftungsmittel wird die FDP-Fraktion aber in jedem Fall wieder einfordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Wedel. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Berger.

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Christian Berger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den Tag der Großen Anfragen. Jetzt sprechen wir über einen Stapel Papier von 6,5 cm Dicke, mehr als 1.000 Seiten. Das sind die Antworten auf die Anfrage 27 der FDP. Auf viele Fragen zu Selbstbewirtschaftungsmitteln gab es in der Vergangenheit auch schon viele konkrete Antworten seitens der Landesregierung. Nun werden in weiteren Hunderten Fragen Details angefordert, die Transparenz erzeugen sollen. Ich bin jetzt zweieinhalb Jahre als Abgeordneter im Landtag und war vorher 25 Jahre in der Wirtschaft unterwegs. Vielleicht habe ich deswegen einen etwas anderen Blick auf die Dinge, aber das sollte der FDP ja auch nicht ganz fremd sein. Landtag Wenn ich über 1.000 Seiten Antworten produzieren lasse, muss ich mir auch die Frage gefallen lassen: Was machen wir denn jetzt mit diesen vielen transparenten Informationen? Darauf haben Sie, Herr Wedel, keine wirkliche Antwort gegeben. Herr Wedel, Sie vermuten da nur. Eigentlich könnte meine Rede hier zu Ende sein. Denn Sie haben Hunderte Fragen gestellt, wir haben Hunderte Fragen beantwortet – fertig. Aber lassen Sie es mich noch einmal klarstellen. Seit Monaten gibt es unzählige Kleine Anfragen, Fragen in den Ausschüssen, Berichtswünsche und vieles mehr – alle zu dem gleichen Thema. Eines haben alle Fragen aber gemeinsam, und zwar klare Antworten seitens des Finanzministeriums, keinerlei Deutereien, sondern klare Aussagen. Offenbar ist Herrn Wedel auch entgangen, dass frühere FDP-Landesminister wie Pinkwart und Stamp sehr gut über Selbstbewirtschaftungsmittel Bescheid wussten und dieses Instrument häufig genutzt haben. Aber damals wie heute ist es der Haushaltsgesetzgeber, der im Rahmen der Haushaltsberatungen über Selbstbewirtschaftungsmittel entscheidet. Damals wie heute haben Selbstbewirtschaftungsmittel ihre Herkunft in einer bestimmten Titelposition des Haushalts. Ich erinnere immer wieder gern daran. Selbstbewirtschaftungsmittel sind in § 15 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung geregelt. Allein im Haushaltsentwurf 2025 finde ich über 220 Vermerke zu Selbstbewirtschaftungsmitteln und deren konkreter Regelung. Im Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2025 gibt es sogar die Anlage 6, eine detaillierte Übersicht über die nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel zum Stichtag 31.12.2023. Wie klar und ausführlich müssen die Informationen sein, damit Sie, Herr Wedel und auch Kollege Witzel, zufrieden sind? Ich glaube allmählich, das Thema wird bei der FDP-Landtagsfraktion in der Abteilung „M und M“ geführt: Märchen und Mythen. Das Ganze erinnert mich an die Jagd nach dem Heiligen Gral. (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!) An dieser Jagd beteiligen sich übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD. (Ralf Witzel [FDP]: Es ist Ihr Verschleierungs- und Verschiebebahnhof! – Zuruf von René Schneider [SPD]) Man spricht von Milliarden, die irgendwo zu finden seien. Man müsse sie nur suchen und finden oder, wie in unserem Fall, viele Fragen danach stellen. (Ralf Witzel [FDP]: Sie machen ja nichts von sich aus transparent!) 13.11.2024 Diesen Popanz erleben wir nun seit Wochen. Das ist nicht nur Unsinn, sondern wird auch der Ernsthaftigkeit der Situation nicht gerecht. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Diese verunglückte Bundesregierung hat uns eine jährliche Belastung in Höhe von 4 Milliarden Euro vor die Füße geschmissen. (Zurufe von Stefan Zimkeit [SPD] und Ralf Wit- zel [FDP] – Widerspruch von Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE]) Als Bonus haben wir eine Wirtschaft, die eingebrochen ist. Wir kennen aktuell nur Steuerschätzungen, die in eine Richtung gehen, und zwar nach unten. Mit diesen Rahmenbedingungen setzt sich die schwarz-grüne Landesregierung sehr konstruktiv und ergebnisorientiert auseinander. (Ralf Witzel [FDP]: Sie übernehmen das eins zu eins!) Das würde ich mir auch von der Opposition wünschen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich halte fest: Es wurde jederzeit großmögliche Transparenz gewährleistet. Mit dem Haushaltsjahr 2025 wird man diese Transparenz noch einmal verbessern. Die bessere Darstellung im Haushaltsplan wurde nicht nur zugesagt, sondern im Haushaltsplan 2025 nachweisbar bereits umgesetzt. Ich danke an dieser Stelle den Mitarbeitern des Finanzministeriums. Das war wirkliche Fleißarbeit und hat viele Wochen Arbeit gekostet. Danke dafür. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke fürs Zuhören. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Berger. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Baer.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Berger, ich glaube, wir waren letzte Woche nicht in derselben Ausschusssitzung, aber sei es drum. Manchmal tut es gut, einen Schritt zurückzutreten und aus der Distanz auf die eigene Arbeit zu blicken. Wir als erfahrene Politikerinnen und Politiker haben routinierte Denkweisen, die vielleicht im täglichen Leben anderer nicht unbedingt eine Rolle spielen. Dazu zählt auch ein jeweils streng auf ein Jahr beschränkter Blick in Bezug auf die Verwendung von Geldern. Vielleicht fragen sich einige Menschen, warum es so schwer ist, sich diesen konzentrierten Blick zu gönnen, und warum immer im Dezember ein Fieber Landtag ausbricht, Gelder auszugeben. Wieso geben die das nicht einfach im Januar oder später aus? Die Antwort lautet: Die Beschränkung auf die Jährlichkeit und Jährigkeit ist ein Haushaltsgrundsatz, der Verfassungsrang hat. Das ist auch gut so. Das sichert die parlamentarische Kontrolle und bildet quasi die Grundlage für das Königsrecht des Parlaments, das Budgetrecht. Das müssen wir in den Fokus zurückholen, wenn wir über die Selbstbewirtschaftungsmittel in den Ressorts der Landesregierung diskutieren, denn dies sind Mittel, die die Ministerien eigenständig und ohne unmittelbare parlamentarische Kontrolle bewirtschaften können. Diese Mittel sind nur in engen verfassungsrechtlichen Grenzen erlaubt, da sie die Transparenz – das haben wir gehört – und die Kontrolle des Haushalts schwächen. Sie sind nur als Ausnahme, nicht als Regel vorgesehen. Doch beim Blick auf die Zahlen in Nordrhein-Westfalen wird eine besorgniserregende Entwicklung deutlich. Noch zu Beginn des Jahres 2013 beliefen sich die Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt auf 200 Millionen Euro. Bis 2018 stiegen sie auf 1 Milliarde Euro, 2021 auf 4,3 Milliarden Euro, Anfang 2023 schließlich auf 8,6 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von 9,1 % am Landeshaushalt. Dieser erhebliche Betrag entzieht sich der Kontrolle des Landtags und wird stattdessen in ministerielle Fonds ausgelagert – ein Vorgehen, das weder transparent noch verfassungsmäßig tragbar ist. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Nur zum Vergleich: Auf Bundesebene lag der Anteil der Selbstbewirtschaftungsmittel – der Bund wurde ja eben zitiert – Ende 2022 bei etwa 1,1 % des Gesamthaushalts. Das dürfte einem zu denken geben, vor allem weil Sie alle immer gerne auf Berlin verweisen. Das sollten wir hier auch tun. Alles deutet darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen einen weitaus größeren Teil des Haushalts in die Selbstbewirtschaftungsmittel steckt, als verfassungsrechtlich vertretbar ist. Es steht zu vermuten, dass fast ein Zehntel der Haushaltsmittel nicht durch das Parlament kontrolliert wird. Nun ist das Interesse an Flexibilität in der Haushaltsführung durchaus nachvollziehbar, doch gibt es auch andere Wege, diese Flexibilität zu erreichen, ohne unsere haushalterischen Rechte und Prinzipien zu gefährden. Ein Beispiel ist die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, wodurch ungenutzte Mittel in das nächste Jahr mitgenommen werden können. Die Große Anfrage und die Antwort betonen noch einmal, wie gravierend das Problem wirklich ist. Es gibt einen riesigen Sparstrumpf, dessen Inhalt nicht mal die Landesregierung so richtig kennt. Der Kollege Marco Schmitz von der CDU – er ist jetzt leider 13.11.2024 nicht hier – hat es gestern in der Presse selbst als Sparstrumpf bezeichnet. Jegliche Struktur in der Übersicht fehlt. Die derzeitige Praxis in Nordrhein-Westfalen geht offensichtlich weit über das hinaus, was wir verfassungsrechtlich akzeptabel finden. Schlimmer noch: Vergleicht man die gelieferten Zahlen mit dem Haushaltsentwurf für 2025, tauchen Differenzen auf, die bisher niemand erklären konnte. Bei einem der Ressorts wurden mittlerweile sogar Fehler in der Beantwortung der Großen Anfrage eingeräumt. Das hat Herr Berger aber wahrscheinlich nicht gehört. Dies alles finde ich unverantwortlich. Die Haushaltsführung unseres Landes muss nicht nur im Sinne der Verfassung, sondern auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gestaltet sein. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen, den Einsatz von Selbstbewirtschaftungsmitteln auf ein verfassungskonformes Maß zu reduzieren und die notwendigen Schritte im Haushaltsplan umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Baer. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss man der FDP-Fraktion lassen: Selten hat eine Große Anfrage ihren Namen so verdient wie diese Große Anfrage mit über 400 Seiten. An der Stelle gebührt dem Finanzministerium für die viele Arbeit großer Dank. Die Antwort ist mehr als dreimal so lang. Ich kann mir vorstellen, dass da sicherlich die eine oder andere Personalstunde reingeflossen ist, um diesen umfangreichen Fragenkatalog abzuarbeiten. Dann ist es wünschenswert, dass wir die Ergebnisse dieser umfangreichen Antwort tatsächlich zur Kenntnis nehmen. Ich bin mir ausweislich der bisherigen Debatte aber nicht sicher, ob das passiert. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Es ist erst zwei Tagesordnungspunkte her, dass die Oppositionsfraktionen im Kontext der Debatte des Nachtragshaushalts behauptet haben, in den Kellern in den Ministerien lägen ungenutzte Milliarden Euro bereit, die der Haushaltsgesetzgeber einfach nur einsammeln müsste, um Haushaltslöcher zu stopfen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Da muss man sich einmal die Antwort auf die Frage I.10. Ihres Fragenkatalogs anschauen. Der Antwort ist nämlich zu entnehmen, dass das zentrale Controlling der Selbstbewirtschaftungsmittel über die Haushaltsabteilung des Finanzministeriums läuft. Genau das Landtag ist aus meiner Sicht auch richtig. In der aktuellen Haushaltslage habe ich überhaupt keinen Zweifel, dass das Finanzministerium anregen würde, ungenutzte und nicht notwendige Selbstbewirtschaftungsmittel ohne erkennbare Bindung zurückzuführen. Genau das passiert auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025. Das entspricht übrigens genau der Forderung der SPD-Fraktion, die sie gerade angesprochen hat, nämlich sie zurückzuführen. Genau das passiert, und zwar in relativ großem Umfang. Das ist auch richtig, um noch größere Einschnitte, unter anderem im sozialen Bereich, verhindern zu können. Mit Blick auf die verbleibenden Selbstbewirtschaftungsmittel müssen wir uns ein Stück weit ehrlich machen. Das zeigt auch die sinnvolle Verwendung dieser Selbstbewirtschaftungsmittel. Wenn wir die nämlich noch weiter zurückfahren würden, könnten wir sie zum großen Teil für den nächsten Haushalt gleich wieder bereitstellen. Denn sie werden offensichtlich gebraucht. Ich nehme ein Beispiel für den Einzelplan 14, das Wirtschaftsministerium. Das ist auch der Einzelplan mit dem höchsten Anteil an Selbstbewirtschaftungsmitteln. Insofern ist das Beispiel nicht willkürlich gewählt. Da liegen zum 30.06.2024 immerhin 417 Millionen Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln, um die Finanzierung der Coronawirtschaftshilfen zu sichern. Diese sind vollständig gebunden, sind vollständig Bundesmittel. Es ist ganz viel, aber sicherlich kein Sparstrumpf oder keine Spardose. Weitere 314 Millionen Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln sind zur Kofinanzierung der Investitionsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion vorgesehen, sind also für den Strukturwandel gebunden. Der größte Bestand in dem Einzelplan des Wirtschaftsministeriums sind 743 Millionen Euro zur überjährigen Finanzierung von Förderprojekten im Bereich Breitband. Hier wird eindrücklich beschrieben, dass es oft zu Verzögerungen kommt und die Mittel nicht innerhalb eines Jahres verausgabt werden können, aber die Mittel natürlich früher oder später verausgabt werden. Insofern sind die Selbstbewirtschaftungsmittel hier total sinnvoll angelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich habe bewusst den größten Posten des Einzelplans 14 ausgesucht, der insgesamt auch die meisten SB-Mittel vorhält. Bundesmittel für Coronawirtschaftshilfen, Kofinanzierungsmittel für die Kohleregion oder Breitbandförderung – ernst gemeinte Frage an Sie: Wollen Sie hier wirklich den Rotstift ansetzen? Wollen Sie hier streichen? Ich finde, die Frage muss mitbeantwortet werden. Wenn Sie fordern, wir müssten die Selbstbewirtschaftungsmittel zurückführen, dann müssen 13.11.2024 Sie auch sagen, wo genau Sie die zurückführen wollen. Diese Antwort bleiben Sie leider schuldig. Sie sind sie auch in dieser Debatte schuldig geblieben. Insoweit hoffe ich, dass die Antwort auf diese Große Anfrage zur Versachlichung der Debatte um die Selbstbewirtschaftungsmittel beiträgt. Ansonsten wäre die viele Arbeit des Finanzministeriums und der vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen da vollkommen umsonst gewesen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Zunächst einmal möchte auch ich mich für die Arbeit der Mitarbeiter im Finanzministerium bedanken. Sie haben eine hilfreiche Übersicht über die reale Lage bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln im Landeshaushalt als Grundlage für unsere Diskussion geschaffen. Allerdings kann man die Diskussion über die Selbstbewirtschaftungsmittel auch ganz einfach verkürzen, ehe man hier eine Debatte aufmacht, was denn das verfassungsgemäße Maß in der Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel ist, worauf Kollege Baer gar nicht so unzutreffend hingewiesen hat. Die Selbstbewirtschaftungsmittel in Nordrhein-Westfalen gehören ganz einfach abgeschafft. Das ist schon in anderen Bundesländern so. Diese Mittel erscheinen nämlich als ein Instrument, das einer wunderbaren Spardose von Landesregierungen gleichkommt. Wenn nämlich der Landtag den Ministerien Mittel zuweist, die erst in Zukunft ausgegeben werden sollen, gibt er die Kontrolle darüber aus der Hand, was damit zunächst geschieht. Diese Mittel verschwinden quasi aus der parlamentarischen Wahrnehmung – unabhängig davon, ob sie noch vorhanden sind oder nicht. Und die Höhe der Mittel ist nicht erst seit gestern massiv gestiegen. Sie lagen 2013 noch im dreistelligen Millionenbereich, aktuell stehen wir bei über 7 Milliarden Euro, an die 8 Milliarden Euro, und man vereinnahmt schon fleißig weiter. Auch kann einem keiner genau sagen, wie viele von den Mitteln eigentlich frei verfügbar wären. Das hat die FDP in ihrer Regierungszeit auch ganz wunderbar toleriert und damit zu verantworten. Sie hätten dem Finanzministerium jetzt viel Arbeit ersparen können, wenn Sie, Kollegen von der FDP, auf eine Abschaffung dieses Werkzeugs schon bestanden hätten. Landtag In Bayern und Baden-Württemberg gibt es das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel überhaupt nicht mehr. Warum ist das so? Dazu kann ich Ihnen die Stellungnahme 18/1434 von Herrn Professor Dr. Rossi nur ans Herz legen. Ich zitiere: „Im Einzelnen kollidiert die Selbstbewirtschaftung mit  dem Grundsatz der Jährlichkeit  dem Grundsatz der Haushaltseinheit  dem Bruttoprinzip  dem Gesamtdeckungsgrundsatz  sowie mit Steuerungsmöglichkeiten des Ministeriums der Finanzen. Darüber hinaus setzt die Selbstbewirtschaftung Fehlanreize für die Haushaltsaufstellung. Sie verführt dazu, entgegen dem Grundsatz der kassenmäßigen Fälligkeit auch solche Mittel zur Selbstbewirtschaftung zu veranschlagen, die im Planungsjahr voraussichtlich gar nicht kassenwirksam werden.“ Wenn das so ist, hätte die FDP doch in ihrer Regierungszeit die Selbstbewirtschaftung dringend abschaffen müssen. Das wäre doch wissenschaftlich hervorragend untermauert gewesen. Für uns steht fest, dass unterschiedliche Finanzminister von SPD wie CDU sich hier eine Sparkasse aufgebaut haben. Fest steht allerdings auch, dass diese Summen angesichts der ernsten Lage nicht allzu lange weiterhelfen werden. Darüber haben wir heute schon im Rahmen des Nachtragshaushaltes gesprochen. Aber das Vorgehen hebelt das Budgetrecht des Parlaments aus. Darum müssen die Selbstbewirtschaftungsmittel abgeschafft werden. Da spielt es auch keine Rolle, wann welcher Erlass dazu stattgefunden hat. Das ist sicherlich durchaus interessant, aber letztlich Klein-Klein. Selbstbewirtschaftungsmittel untergraben die Budgethoheit dieses Landtags. Sie sind in einem hohen Maße intransparent. Deswegen gehören sie abgeschafft. Lassen Sie uns die Mittel jetzt nutzen, um die Neuverschuldung im kommenden Jahr niedrig zu halten. Sie sollten nicht dazu da sein, dass Finanzminister zum Ende der Legislaturperiode noch irgendwelche Wahlgeschenke finanzieren können. Eigentlich hätte diese Große Anfrage gar nicht nötig sein müssen, weil es Selbstbewirtschaftungsmittel eigentlich gar nicht geben müsste. Die vorliegende Antwort des Ministeriums umfasst über 1.000 Seiten; wieder ein wunderbares Beispiel, wie Verwaltung geschaffen und eigentlich sinnlos beschäftigt wird. Wir möchten nicht wissen, wie viele Mannstunden in die Beantwortung geflossen sind. 13.11.2024 Erst nicht abschaffen, dann solche Anfragen stellen – das sind zwei Unglücke. Ich zitiere dazu Friedrich Schiller, „Wallenstein“, „Die Piccolomini“, Akt 5: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. – Bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt: Auf über 1.000 Seiten wurden alle Fragen der FDP-Fraktion umfassend beantwortet. Es zeigt sich einmal wieder, dass Selbstbewirtschaftungsmittel eine von mehreren rechtlich einwandfreien Nutzungsarten von Haushaltsmitteln sind, über die der Haushaltsgesetzgeber in der Art und Weise ihrer Nutzung allerdings selbst entscheiden muss und soll. Die allermeisten dieser Selbstbewirtschaftungsmittel sind den Ressorts in der Coronapandemie durch konkrete Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses zugewiesen worden; übrigens nicht dem Minister der Finanzen, auch nicht meinem Vorgänger. So ist es zum Beispiel mit der Kofinanzierung der Breitband- und Gigabit-Ausbaustrategie oder mit der Kita-Förderung der Kommunen geschehen. Die damaligen Fachminister waren sehr froh, dass sie eine entsprechende Zuweisung bekommen haben. Sie gehören der gleichen Partei wie die heutigen Fragensteller an. Die konkreten Regelungen zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln sind von meinem Vorgänger erstmals im Dezember 2019 in einen Aufstellungserlass der Landesregierung für den Haushalt 2021 aufgenommen worden. Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss darauf verständigt, dass wir zur Steigerung der Transparenz der Darstellung fortan, ab dem Haushaltsentwurf 2025, die eben schon angesprochene Anlage 6 beifügen. Parallel zu dem anderen Prinzip der Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips, nämlich der Verpflichtungsermächtigung, bei dem es diese Aufstellungen seit vielen Jahren gibt, finden Sie nunmehr auch die Aufstellung über die Selbstwirtbewirtschaftungsmittel. Insofern ist es eine sinnvolle Parallelität, denn in beiden Fällen – bei der Verpflichtungsermächtigung wie bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln – geht es darum, eine überjährige Verfügbarkeit und Planungssicherheit für größere Projekte und für in dem Ablauf nicht genau planbare Projekte sicherzustellen. Landtag Trotzdem sind wir uns, glaube ich, einig – das haben wir in den Haushaltsberatungen und an anderen Stellen im Haushalts- und Finanzausschuss und auch hier im Plenum mehrfach gesagt –, dass wir uns darum bemühen wollen, all diese Mittel sehr verantwortungsvoll und nicht ausufernd in Anspruch zu nehmen. Das bedingt auch, dass das Parlament der Landesregierung nur im Ausnahmefall Mittel zur Selbstbewirtschaftung zuweist – anders als in der Vergangenheit. Insofern sind wir uns durchaus einig, dass man die rechtlich zulässigen Dinge mit Augenmaß nutzen soll. Übrigens: Wenn andere Bundesländer anders und zum Teil sehr viel flexibler verfahren, dann muss man jenseits der Frage der Selbstbewirtschaftungsmittel vielleicht auch mal schauen, was deren Handlungsspielräume sind. Die Glättung von Ausgabepfaden in fast allen anderen Bundesländern erfolgt nicht über Einsparungen struktureller Art, sondern aus Rücklagen, die in den letzten 20 Jahren durch Kreditaufnahmen gebildet wurden. Seit 2003 existiert in Nordrhein-Westfalen ein Verfassungsgerichtsurteil, von dem ich glaube, dass es richtig ist: Eine Bildung von Rücklagen aus Kreditermächtigungen des Landtags ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn diese Rücklagen quasi schuldenfinanziert sind. – Wir sind uns darin einig, dass das unzulässig ist. Das hat aber auch zur Folge, dass andere Länder jetzt aus irgendwann einmal kreditfinanzierten Rücklagen eine Glättung ihrer Ausgabenpfade in Milliardenhöhe vornehmen können. Dann fragen sich immer alle, warum das in Nordrhein-Westfalen nicht geht. Weil wir das einzige Bundesland sind, bei dem eine solche Bildung von kreditfinanzierten Rücklagen seit 20 Jahren unzulässig ist, nicht praktiziert wird und damit eben auch zur Glättung nicht zur Verfügung steht. Das ist die Kehrseite der Medaille. Neben Verpflichtungsermächtigungen und Selbstbewirtschaftungsmitteln verfügen andere über dieses Instrument. Ich sage ausdrücklich: Ich glaube nicht, dass es klug ist, dieses Instrument zu besitzen. Insofern beklage ich das nicht. Sie fragen, warum es in anderen Ländern leichter ist und warum andere mit leichter Hand Selbstbewirtschaftungsmittel in der Landeshaushaltsordnung abschaffen können. Wenn Sie über kreditfinanzierte Rücklagen in Milliardenhöhe verfügen, dann fällt es Ihnen nicht so schwer, im Haushaltsvollzug anschließend noch mal Geld zuzusetzen oder im Nachtragshaushalt eine Finanzierung aus Rücklagen durchzuführen. Die sagen auch nicht alle dazu, dass es kreditfinanzierte Rücklagen sind. Es gibt natürlich auch Haushaltsüberschüsse bei denen, die über viele Jahre gut 13.11.2024 gewirtschaftet haben. Diese gönnen wir denen herzlich. So viel als Exkurs. Dann möchte ich Ihnen noch einen Punkt nennen, da wir die Diskussion über Selbstbewirtschaftungsmittel im Ausschuss mit der Zielrichtung der Kanalisierung intensiv geführt haben. Sie werden von uns im Haushaltsgesetz 2025 mit der Ergänzungsvorlage morgen den Vorschlag bekommen, dass der § 15 der Landeshaushaltsordnung um einen Abs. 3 entsprechend geändert wird, dass die Nutzung von Selbstbewirtschaftungsmitteln künftig für die gleiche jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus nur noch bis zum Ende des auf die Bildung folgenden drittnächsten Haushaltsjahres möglich sein soll. Ein Beispiel: Konkret bedeutet das, dass bis zum 31. Dezember 2024 nicht verausgabte Selbstbewirtschaftungsmittel grundsätzlich nur noch bis zum 31.12.2028 zur Verfügung stünden. Wir müssten natürlich trotzdem die Ausnahmen, die bei den Bundesund EU-Finanzierungen eine Rolle spielen – sowohl die von Dritten kommenden gebundenen Mittel als auch die Frage nach der Kofinanzierung –, parlamentarisch beraten, sodass wir entsprechende Ausgaben nicht verfallen lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 27 der Fraktion der FDP abgeschlossen ist. Wir kommen zu: 9 Jede Rasse hat Klasse – Kriminalisierung von Hunden endlich beenden! Es braucht dringend eine Reform des Landeshundegesetzes Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11321 Ich öffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Seli-Zacharias das Wort. – Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Friedrich der Große sagte einst: „Hunde haben alle guten Eigenschaften des Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen.“ Hunde sind mehr als nur Haustiere. Sie sind alltägliche Begleiter. Sie schenken unzähligen Menschen jeden Tag aufs Neue Freude. Sie sorgen dafür, dass Landtag Menschen vor die Tür gehen und sich bewegen. Sie sind für viele ein seelischer Halt, ein echter Freund, Teil ihrer Familie. Als Blindenhunde, Jagdhunde, Such- und Rettungshunde sowie Drogen- und Spürhunde erfüllen sie außerdem wichtige Aufgaben für unsere Gesellschaft. Dennoch besitzen wir in Nordrhein-Westfalen mit dem Landeshundegesetz ein mehr als 20 Jahre altes Regelwerk, das systematisch Hundehalter und einzelne Hunderassen diskriminiert, indem es zwischen vermeintlich gefährlichen und ungefährlichen Rassen unterscheidet. Das geht auf einen sehr tragischen Fall aus Hamburg zurück. Und dennoch müssen wir heute darüber sprechen. Für eine Unterteilung in gefährliche und ungefährliche Hunde anhand ihrer Rassezugehörigkeit existiert nämlich keinerlei wissenschaftliche Evidenz. Im Gegenteil, die Forschung ist sich eigentlich einig: Entscheidend ist das Ende der Leine. Man gaukelt mit dieser Rasseliste der Bevölkerung hier etwas wie Sicherheit vor, wir würden dafür sorgen, dass kein Hund mehr beißt. Dabei ist das schlichtweg nichts anderes, als den Bürger zu verschaukeln. Dieses Faktum findet seine Bestätigung schon in der Tatsache, dass die 13 Bundesländer, die über eine Rasseliste verfügen, völlig unterschiedliche Rassen als gefährlich aufführen. Darüber hinaus werden die neu in Deutschland zu findenden Rassen wie der Cane Corso oder der Kangal gar nicht auf solchen Listen geführt. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass mein zum damaligen Zeitpunkt fünf Monate alter Cane Corso, mein Ray, einen so ausgeprägten Schutzinstinkt hatte, dass ich als Halterin sofort wusste: Ich muss dafür sorgen, dass mein Hund vernünftig erzogen wird, sonst könnte er zu einer Gefahr werden. – Mein Hund steht nicht auf der Rasseliste, aber ob ein Cane Corso oder ein Pitbull sich festbeißt, macht keinen Unterschied. Ich würde Ihnen sogar eher empfehlen, dass der Pitbull zubeißt als mein Cane Corso. Fakt ist, dass wir auf Basis unserer Großen Anfrage inzwischen Daten und Fakten zu der sogenannten Rasseliste vorliegen haben. Die vom Umweltministerium in der jährlichen Landeshundestatistik erhobenen Zahlen bestätigen die Erkenntnisse der Forschung. In der Landeshundestatistik von 2022 etwa weist der Dogo Canario bei Beißvorfällen mit Verletzungen bei Menschen einen Wert von 2,5 pro 100 auf, während der Wert bei den als gefährlich geltenden Rassen Pitbull Terrier bei etwa 0,5 und Bull Terrier bei sogar 0,0 liegt. Im Durchschnitt liegt der Wert für all diese Arten und Kreuzungen bei 0,2. 13.11.2024 Wie einfach die Lösung sein kann, haben uns Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und jüngst auch Brandenburg vorgemacht. Dort existiert keine Rasseliste mehr. Hunde, die auffälliges Verhalten zeigen, können durch eine Einzelfallprüfung zu gefährlichen Exemplaren erklärt und mit Auflagen in der Haltung versehen werden. Ich sage Ihnen jetzt einmal mit Blick auf Gelsenkirchen, dass ich oft beobachte, dass beispielsweise der türkische Kangal in einer 50-m²-Wohnung gehalten wird. Dass der Hund irgendwann durchdreht, ist selbsterklärend, aber dafür kann ich nicht den Hund verantwortlich machen, dafür muss ich den Halter verantwortlich machen. Das ist übrigens etwas, was gerade zunehmend passiert: eine Haltung, die dem Hund nicht gerecht wird. Dann ist es typisch, dass es bei Hunden Ausfälle gibt. Das wird gerne außer Acht gelassen. Der Vorteil unserer Ihnen hier heute vorgestellten Lösung ist: Problematische Hunde werden aus dem Verkehr gezogen, und Besitzer friedlicher Vertreter – das ist die Mehrheit – werden nicht unnötig diskriminiert und belastet. Diese Regelungen bestehen seit Jahren und Jahrzehnten und haben nicht zu einer Erhöhung der Beißvorfälle in den soeben genannten Bundesländern geführt. Das ist heute auch ein persönliches Anliegen, und ich bedanke mich ganz herzlich bei meiner Fraktion, dass ich diesen Antrag einbringen darf. Wir alle wissen, was sogenannte Kampfhunde ins Tierheim kommen. Deswegen sage ich an dieser Stelle: Lassen Sie uns die Diskriminierung dieser sogenannten Rassehunde endlich beenden! Jede Rasse hat Klasse; es geht immer um das Ende der Leine. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Der Kollege Klaus Hansen hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU.

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Klaus Hansen CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass in diesem uns vorliegenden Antrag insgesamt genau zwei richtige Sätze stehen. Der erste lautet: „Die Hundehaltung erfreut sich in Nordrhein-Westfalen großer Beliebtheit.“ Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Der zweite lautet: Landtag „Der Gesetzgeber hat in NRW […] mit dem Landeshundegesetz eine umfassende rechtliche Regelung der Hundehaltung vorgenommen.“ Das ist komplett richtig. Damit ist eigentlich alles gesagt, und die Geschichte ist zu Ende erzählt. Aber es gibt ja noch die Behauptungen und diesen überflüssigen Antrag. Erst einmal bleibt festzuhalten, dass in Nordrhein-Westfalen in Sachen „Hundehaltung“ nicht die Veterinärämter, sondern die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig sind. Genau hier werden im Endeffekt die Entscheidungen getroffen. Für weitergreifende Entscheidungen werden dann in Einzelfällen Fachleute der Veterinärämter hinzugezogen, sei es, um Verhalten der einzelnen Tiere einzuschätzen, oder um Phänotypen zu bestimmen. Diese Einschätzungen der Fachleute sind dann Grundlage für weitere Entscheidungen der zuständigen Behörden, der Ordnungsämter. Die in Nordrhein-Westfalen geltende Hundeliste ist sinnvoll. Sie ist aus gutem Grund aufgestellt worden. Dabei geht es nicht um eine Vorverurteilung, sondern insgesamt um eine Sensibilisierung für den richtigen Umgang mit genau diesen Hunden. Die Forderung nach Abschaffung dieser Hundeliste und der Einführung einer ausschließlichen Einzelfallregelung, wie Sie es hier eben so glanzvoll beschrieben haben, ist vollkommen überflüssig, da dieses System der Einzelfallbetrachtung in Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird, im Sinne von Hund und Halter gut läuft und nicht erst eingeführt werden muss. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie ein gut funktionierendes System der doppelten Sicherheit abschaffen wollen. Zudem haben die zuständigen Behörden ein Augenmerk auf alle auffälligen Hunde, egal, welcher Hunderasse diese angehören, und nicht nur auf diejenigen, die auf der sogenannten Rasseliste stehen. Das bedeutet, dass alle auffällig gewordenen Hunde vom Kangal über den Pitbull bis hin zum Pudel der Nachbarin unter Beobachtung gestellt und durch unsere Kommunen überprüft werden. Wir haben dieses System, und es läuft perfekt. Sie führen den Wesenstest für gefährliche Hunde in Bayern und Baden-Württemberg als Beispiel für Nordrhein-Westfalen an. Die einfachste Recherche im Internet hätte Ihnen gezeigt, dass dieser Wesenstest für Hunde in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen seit Jahren gelebte Realität ist. Zudem spielt die von Ihnen in Ihrem Antrag angesprochene Haltung von Wolfshybriden nach Auskunft unserer Behörden in Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Rolle. Die sogenannten neuen Hunderassen hat und wird es in NRW immer geben. Auch hier besteht die 13.11.2024 Möglichkeit der Einzelfallbetrachtung, wodurch wir auch diese Tiere in Zukunft in den Blick nehmen können. Die Anschaffung von Hunden zum Beispiel der Rassen „American Staffordshire Terrier“, „Bullterrier“ oder ähnlichen Tieren ist in Nordrhein-Westfalen bereits bestens geregelt. Diese Tiere dürfen nur angeschafft werden – das ist eine Eigenheit in Nordrhein-Westfalen –, wenn ein sogenanntes öffentliches Interesse besteht. Was verstehen wir in diesem Fall unter „öffentliches Interesse“? Das heißt konkret, dass nur ein Tier aus dem sogenannten Tierschutz oder Tierheim angeschafft und übernommen werden darf. Das stellt sicher, dass dieses einzelne Tier überprüft wurde und, was noch viel wichtiger ist, dass auch der zukünftige Halter bekannt ist und überprüft wurde. Erst dann kann man in Nordrhein-Westfalen ein Tier dieser Rassen übernehmen. Ich stelle für Sie ganz deutlich fest: Erstens. Es ist gut, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Landeshundegesetz haben, und zwar genauso, wie es ist. Zweitens. Die Evaluationen werden sehr wohl von den zuständigen Behörden durchgeführt. Drittens. Die Einteilung von Hunden in gefährliche und ungefährliche Hunderassen ist nach wie vor sinnvoll – das wurde eben schon ausgeführt – und sensibilisiert für dieses Thema. Viertens. Eine Einzelfallregelung, wie Sie sie für das Gesetz fordern, wird seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen praktiziert. Daran gibt es auch nichts herumzudoktern; es ist gut, wie es ist. Fünftens. Die Behörden haben auch heute schon die Möglichkeit, Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten zu verhängen, wenn es sinnvoll und nötig ist. Gerne werden wir Ihnen im Ausschuss mehr von der guten gelebten Realität in den Kommunen berichten, wenn es um die Anwendung des Landeshundegesetzes geht. Der Überweisung stimmen wir zu. Den Antrag werden wir aber mit Sicherheit ablehnen, weil er nichts taugt. –Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Frau Seli-Zacharias hat eine Kurzintervention angemeldet. Sie hat für 60 Sekunden das Wort, und dann können Sie antworten. – Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Hansen, ich möchte eine Rückfrage stellen. Ich hatte gerade in meiner Rede Landtag ausgeführt, dass bestimmte andere Bundesländer genau so vorgehen. Ich kann Ihren Ausführungen also entnehmen, dass die anderen Bundesländer wissenschaftlich völlig daneben agieren und Nordrhein-Westfalen alles richtig macht, weil das alles wissenschaftlich gedeckt ist. Ist das richtig? Habe ich das so richtig verstanden?

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Christof Rasche

Bitte.

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Klaus Hansen CDU

Das werden Sie mit Sicherheit falsch verstanden haben, aber Sie möchten ja auch nur das verstehen, was Sie wollen. (Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE] – Norwich Rüße [GRÜNE]: So ist das!) Bleiben Sie ruhig bei Ihrer Meinung; das ist mir vollkommen wumpe. Ich werde mich mit Ihnen und mit Ihrem Kollegen Schalley, der wahrscheinlich mitgeschrieben hat, über dieses Thema nicht weiter unterhalten. Dieser Antrag ist inhaltslos und am Thema vorbei. Ich unterhalte mich gerne mit Fachleuten darüber, aber mit Sicherheit nicht mit Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Zuruf von Enxhi Seli- Zacharias [AfD])

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege René Schneider das Wort. – Bitte sehr.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag wird im Ausschuss gut beraten werden. Bedauerlich ist, dass Sie bei den Titeln Ihrer Anträge aus Ihrer Gesinnung keinen Hehl machen und eine infantile Freude an doppeldeutigen Überschriften haben. Das ist ein kleines bisschen widerlich. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Dr. Julia Höller [GRÜNE])

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Kollege Norwich Rüße das Wort. – Bitte sehr.

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen funktioniert seit zwei Jahrzehnten. Sein Vorgänger war die Landeshundeverordnung. Anlässe bzw. Gründe dafür, zwei Jahre nach der Verordnung das Gesetz zu erlassen, hat es damals genug gegeben. 13.11.2024 Natürlich kann man sich immer wieder Gedanken darüber machen, ob man dem einzelnen Hund gerecht wird. Ich möchte das aber ein bisschen anders aufziehen. Ich kann mich gut erinnern: Ich habe während des Studiums in Berlin-Neukölln gewohnt und bin häufiger mit meinem Mitbewohner einkaufen gegangen. Dabei hat er immer die Straßenseite gewechselt. Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum er das tut. Ich hatte das zwar nicht, aber er hatte panische Angst vor Kampfhunden, die damals in Neukölln sehr verbreitet waren. Wir diskutieren genau das viel zu selten. Wenn die Angst der Menschen im öffentlichen Raum, zum Beispiel in Parks oder im Wald, so groß ist, wenn ihnen jemand mit seinem Hund entgegenkommt, den er nicht im Griff hat, dann sind wir als Gesetzgeber beauftragt, den öffentlichen Raum so zu schützen, dass sich die Menschen dort angstfrei bewegen können. Genau diese Funktion erfüllt das Landeshundegesetz. Ja, das Landeshundegesetz mag nicht perfekt sein, aber es hat einen enormen Vorteil. Wir sprechen in diesen Zeiten immer über Bürokratieabbau. Sie schlagen eine Einzelfallprüfung vor. Eine solche bedeutet aber immer einen deutlich höheren Aufwand für die Behörde als die Arbeit mit abstrakten Grenzen. Das ist völlig klar. Deshalb ist genau das der richtige Weg. Wir können darüber diskutieren, ob wir der Liste noch bestimmte Hunderassen hinzufügen. Auf der anderen Seite will ich Ihnen auch sagen – dazu haben Sie geschwiegen –: Es gibt die 40/20-Regel, es gibt Abstufungen in dem Gesetz; insofern sind alle erfasst. Ich finde zum Beispiel einen Punkt, den das Gesetz vorgibt, super: die Haftpflichtversicherung, ein ganz wesentlicher Punkt. Ich weiß, dass die Frage des Landeshundegesetzes auch in Tierschützerkreisen sehr kontrovers diskutiert wird. Das ist so. Klar, das kann man auch kontrovers diskutieren. Ich kann mich gut daran erinnern, als ich das letzte Mal darüber mit Tierschützern diskutiert habe. Ich habe dazu eine klare Meinung. Ich finde, das Gesetz soll so bleiben. An dem Abend bin ich nach Hause gekommen und habe Nachrichten geguckt, zufällig MDR, Sachsen-Anhalt. Genau an dem Tag war der Vorfall in Sachsen-Anhalt, bei dem ein junges Mädchen angegriffen wurde. Ich habe in dem Moment wieder gedacht: Das ist genau richtig. Dieses Problem ist so groß, und jeder Einzelfall, jeder Angriff ist ein Angriff zu viel. Deshalb ist dieses Gesetz gut und soll genauso bleiben, wie es ist. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Jetzt liegt eine Kurzintervention von Frau Seli-Zacharias vor. Bitte klinken Sie sich erneut ein. – Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank. – Ich glaube, in einem Punkt sind wir uns einig, nämlich in der Thematik „Haftpflichtversicherung“. Da können wir tatsächlich sagen: Es besteht gar kein Dissens; alles super. Jetzt ganz kurz. Sie sprachen gerade das Thema „Bürokratieabbau“ an. Wer den Antrag richtig verstanden hat, versteht vielleicht auch die Logik dahinter, wenn wir nachempfinden, was jemand, der einen sogenannten Rassehund oder, wie Sie ihn bezeichnen … Für mich gibt es keine Kampfhunde, aber gut, darüber kann man sich streiten. Fakt ist: Wir wissen eines – und das werden Sie genauso gut wissen wie ich –, nämlich welche Auflagen Menschen erfüllen müssen, die einen sogenannten Kampfhund zu Hause führen. Das sind teils sehr einschränkende Maßnahmen mit Spontanbesuchen zu Hause. Da werden Leute kriminalisiert, als ob jeder, der einen Rottweiler zu Hause hält, eine Kalaschnikow zu Hause auf dem Sofa liegen hätte. Das finde ich schlichtweg nicht gerecht. Wenn Sie sagen, wir würden mehr Bürokratie fordern ... Im Gegenteil: Wir wollen diese Bürokratie und die Gängelung abbauen, die tagtäglich den Menschen begegnen, die solche Hunde zu Hause haben, die alles andere als gefährlich sind. Noch mal, ich wiederhole es: Wer ernsthaft irgendeinen wissenschaftlichen Beweis …

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Christof Rasche

Die Zeit.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

… anführen kann, dass es gefährliche und ungefährliche Hunde gibt, soll ihn mir bitte gerne vorlegen. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort.

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Norwich Rüße GRÜNE

Das war eine ganze Menge, was Sie dargestellt haben; sehr lang und ausführlich. Bei mir ist eines hängengeblieben: „die alles andere als gefährlich sind“. Jetzt sage ich Ihnen als Halter eines Australian Shepherds: Ich weiß, dass diese Rasse sehr anders ist als ein Rottweiler, und ich weiß das aufgrund dessen, was ich am Anfang im Hinblick auf die Begegnung auf der Straße geschildert habe. Ob ich jemandem mit einem Australian Shepherd entgegenkomme oder mit einem Rottweiler, ist ein deutlicher Unterschied. 13.11.2024 Was Sie sagen, belegt für mich nur, wie richtig das Landeshundegesetz ist. Wenn ich mit den Menschen draußen über dieses Thema spreche, dann merke ich, dass die froh sind, dass wir diese Regelung seit 25 Jahren haben und dass sie funktioniert. Deshalb werden wir daran auch nichts ändern. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Studien zeigen, dass Hundebisse nicht zwingend von gelisteten Rassen ausgehen, sondern oft auch von anderen Rassen oder Mischlingen. Eine pauschale Einstufung bietet daher keinen ausreichenden Schutz. Die Rasselisten fördern Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen und deren Haltern, was zur Diskriminierung beitragen kann. Mehrere Studien unterstützen das Argument, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Hunderasse und Aggressivität besteht. So haben Untersuchungen am Canine Behavioral Assessment & Research Questionnaire, kurz: C-BARQ, gezeigt, dass innerhalb einer Rasse große Verhaltensunterschiede bestehen können. Diese Untersuchung zeigte, dass die individuelle Sozialisation und Erziehung sowie das Temperament des Hundes oft einen größeren Einfluss auf das Verhalten haben als die Rassezugehörigkeit alleine. Wir Freie Demokraten sprechen uns dafür aus, dass Züchter nur körperlich und geistig gesunde Hunde verpaaren und die dringend notwendige Sozialisierung im Welpenalter erfolgt. Der erste Kontakt des Welpen zum Menschen sollte positiv konnotiert sein. Leider gibt es immer noch viele – in Anführungszeichen – Züchter, die bei der Aufzucht auf Masse statt auf Klasse setzen. Ein großes Problem sind Importeure von Welpen aus Welpenfabriken aus dem Ausland. Dort werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen Rassehunde gezogen und hier in Deutschland für einen niedrigeren Preis als beim heimischen Züchter angeboten. Momentan muss nach dem Landeshundegesetz ein Sachkundenachweis für die Hunde erbracht werden, die unter die 40/20-Regelung fallen. Das sind Hunde, die entweder höher als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Natürlich gilt der Sachkundenachweis auch für alle gefährlichen Hunde und Hunde der Rasselisten. Der Sachkundenachweis fragt das grundlegende Wissen über Hundehaltung und Sozialverhalten von Hunden ab. Das sind Grundlagen, die jeder Hundehalter wissen muss. Viele Beißvorfälle, egal ob zwischen Hund und Mensch oder zwischen Hund und Hund, rühren Landtag daher, dass die Besitzer die Körpersprache der Hunde nicht verstehen und nicht lesen können. Die allerwenigsten Hunde beißen ohne Vorwarnung zu. Mit Augenmerk auf die Hinweise des Hundes könnten viele Vorfälle vermieden werden. Bei einer Ablegung des Sachkundenachweises bei einem Tierarzt oder einem staatlich anerkannten Hundetrainer sollte das Gespräch auch auf die Rasse des jeweiligen Hundes, der angeschafft werden soll, gelenkt werden. Insofern sehen wir Handlungsbedarf beim Landeshundegesetz. Aber die Vorschläge der AfD gehen in einigen Bereichen deutlich in die falsche Richtung. Trotzdem stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag zur Reform des Landeshundegesetzes nimmt erkennbar Bezug auf die Große Anfrage 18, die die AfD-Fraktion Ende vergangenen Jahres eingebracht hatte. Im April 2024 wurde diese Große Anfrage umfassend beantwortet. Hierbei ist auch ausführlich dargelegt worden, weshalb sich die Regelungen des Landeshundegesetzes grundsätzlich bewährt haben. Dies gilt insbesondere für die strenge Regulierung bestimmter Hunderassen. Die AfD fordert in ihrem Antrag nun die komplette Abschaffung der Rasselisten. Stattdessen sollen die im Einzelfall gefährlichen Hunde reguliert und die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten erhöht werden. Als zuständige Ministerin sehe ich jedoch keine Veranlassung, die in dem Antrag der AfD genannten Regulierungsvorschläge aufzugreifen. Aus den Zahlen der Hundestatistik der letzten Jahre ergibt sich, dass bei den sogenannten Listenhunden die Zahl der Beißvorfälle in Relation zu ihrer verhältnismäßig geringen Population im Schnitt höher liegt als bei den großen Hunden. Der Antrag der AfD-Fraktion enthält zahlreiche Widersprüchlichkeiten. Bemerkenswert ist etwa, dass mit dem Reformvorstoß auf der einen Seite die Rasselisten eigentlich abgeschafft werden sollen, auf der anderen Seite aber verweisen die Antragsteller auf die aus dem Ausland stammenden, in jüngerer Zeit vermehrt in Deutschland anzutreffenden Hunderassen Kangal und Cane Corso und wollen diese reglementieren, weil sie diese für besonders problematisch halten. Ja, was denn nun? Rasselisten ja oder nein? 13.11.2024 Der in dem Antrag geäußerte Vorwurf, die Landesregierung hätte keine Evaluation des Gesetzes vorgenommen, ist zudem falsch. Natürlich hat die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 2008 nach fünfjähriger Geltungszeit die Evaluation durchgeführt und einen ausführlichen Bericht erstellt, den sie im Internetangebot des Landtags finden können. Auch danach hat die Landesregierung die Evaluation nun auf der Grundlage der Vorgaben des im Antrag zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts fortgeführt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil nur die Beobachtung der besonders regulierten Rassen. Die NRW-Hundestatistik enthält aber nicht nur detaillierte Informationen zu den gesondert regulierten, sondern auch zu einigen weiteren Hunderassen aus dem Bereich der großen Hunde. Diese Zahlen werden fortlaufend von den Vollzugsbehörden erhoben und veröffentlicht. Den Hundestatistiken liegen umfangreiche Abfragen bei den kommunalen Ordnungsämtern zugrunde. In diesem Jahr sind den Ordnungsämtern bei der Abfrage überarbeitete Berichtsbögen zur Verfügung gestellt worden. Die Berichtsbögen sind um einige weitere Hunderassen aus dem Kreis der großen Hunde erweitert worden.

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Christof Rasche

Frau Ministerin, es gibt einen Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Seli-Zacharias. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das können wir bitte am Ende meiner Rede machen.

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Christof Rasche

Können wir machen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Danke schön, Herr Präsident. – Auch werden die Ordnungsbehörden darum gebeten, bei den gemeldeten Beißvorfällen künftig nach deren Erheblichkeit zu differenzieren. Noch zwei weitere kurze Hinweise zu den Forderungen des Antrags. Der erste: Eine Einzelfallregelung für gefährliche Hunde haben wir bereits im Gesetz, konkret in § 3 Abs. 3. Danach wird ein Hund als gefährlich eingestuft, wenn dieser beispielsweise einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Einen entsprechenden Regulierungsbedarf gibt es damit gar nicht. Der Antrag der AfD läuft somit ins Leere. Zweiter Hinweis: Der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist schon jetzt sehr hoch. Laut § 20 Abs. 3 sind dies bis zu 100.000 Euro. Landtag Verstöße gegen das Landeshundegesetz können daher bereits jetzt empfindlich bestraft werden. Wir leisten also eine gute Evaluationsarbeit. Wenn wir diese verbessern können, dann passen wir sie auch an. Aktuell besteht daher keine Veranlassung, das Landeshundegesetz im Sinne des Antrags der AfD zu reformieren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Dann kommen wir jetzt zur Zwischenfrage. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Kurze Klarstellung: Wir wollen nicht die Erweiterung der Liste. Im Gegenteil: Das Beispiel mit dem Kangal und dem Cane Corso sollte die Logikprobleme dieser Rasseliste darstellen – aber egal. Ich komme zu meiner Frage. Auf welcher wissenschaftlichen Basis ermitteln Sie, was gefährliche und was ungefährliche Hunde sind? Das würde ich gerne von Ihnen wissen wollen.

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Christof Rasche

Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe gerade ausgeführt, dass wir permanent Daten erheben, auch zu Beißvorfällen. Wir wissen, wie viele Hunde gemeldet sind. Wir wissen somit auch, wie viele Hunde anteilig in Beißvorfälle beispielsweise verwickelt sind. Damit kann man belegen, von welchen Rassen ein erhöhtes Problem ausgeht. Deshalb gibt es die regelmäßigen Abfragen, infolge derer man überprüft, ob es Anpassungen geben muss. Sie haben gerade gehört, dass wir aktuell wieder Bögen an die Ordnungsämter versandt haben. Diese werden zu neuen Fragen Stellung nehmen, weil wir da natürlich auch anpassen müssen, beispielsweise hinsichtlich bestimmter Hunderassen, die vielleicht vorher noch nicht so in Deutschland gehalten worden sind. Das ist also ein atmendes System, das nicht in dem Jahr festhängt, in dem man es damals erstellt hat, sondern es werden Anpassungen vorgenommen. – Danke schön. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/11321 an den Ausschuss für 13.11.2024 Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, GRÜNEN, CDU, FDP und AfD. – Vielen Dank. Die Überweisungsempfehlung ist somit angenommen. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/11392 Mit der Drucksache 18/11392 liegen Ihnen die mündlichen Anfragen 56, 57 und 58 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der mündlichen Anfrage kann jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 56 des Abgeordneten Alexander Vogt von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Mona Neubauer antworten wird. Sie hat jetzt das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden von Herrn Abgeordneten Vogt gestellten Fragen beantworte ich wie folgt. Bei der Förderung des Projekts „tkH2Steel“ handelt es sich um einen Zuwendungsbescheid des Bundes, der vom zuständigen Projektträger PtJ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ausgestellt wurde. Das beihilferechtliche Verfahren mit der EU-Kommission wurde durch den Bund durchgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Zuwendung mit einem Anteil in Höhe von 30 %. Die EU-Kommission hat dem Unternehmen thyssenkrupp Steel im Wege einer staatlichen Beihilfe einen direkten Zuschuss von bis zu 550 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion und einen an Bedingungen geknüpften Landtag Zahlungsmechanismus zur Unterstützung des raschen Übergangs zu erneuerbarem Wasserstoff in der Stahlproduktion von bis zu 1,45 Milliarden Euro gewährt. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wurde die Förderung in Höhe von 2 Milliarden Euro auf Basis einer Finanzierungslückenanalyse bestimmt, die Investitions- und Betriebskosten sowie Einnahmen zugrunde legt. In der Genehmigung der EU-Kommission wird formal eine Trennung zwischen dem direkten Zuschuss und die an bestimmte zusätzliche Bedingungen geknüpfte Förderung vorgenommen. Beide Förderhöhen leiten sich aber aus der Finanzierungslückenanalyse ab und werden daher in der nationalen Förderung zusammen, das heißt als ein Förderbetrag bezogen auf die jeweils nachgewiesenen Kosten ausgezahlt. Nach Angaben von PtJ ist es möglich, dass auch Teile der 1,45 Milliarden Euro oder sogar die Gesamtsumme für den Bau der Anlage verwendet werden dürfen. Es gibt also keine starre Aufteilung von Fördersummen; jedoch sind die Förderung und die Höhe der Förderung insgesamt auf 2 Milliarden Euro gedeckelt. Zur zweiten Frage hinsichtlich der Anpassung und Ausgestaltung von Fördermodalitäten zwischen Bund und Land kann ich gerne Folgendes ausführen. Am 20. März 2023 haben wir den Landtag über die zwischen dem Bund und dem Land NRW abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des Projektes „tkH2Steel“ unterrichtet. Die Verwaltungsvereinbarung zielt vornehmlich auf die Fördermodalitäten ab und regelt deshalb unter anderem die Förderhöhe und Aufteilung der Fördersummen unter den Fördergebern, also BMWK und MWIKE, sowie die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung. Wie in der Verwaltungsvereinbarung dargestellt, waren die darin genannten Fördersummen nur eine erste Indikation nach dem damaligen Stand. Die finalen Fördersummen sowie die genaue Aufteilung der Zuwendung auf die Haushaltsjahre wurden daher im Juli 2023 in einer separaten Änderungsvereinbarung zu dieser Verwaltungsvereinbarung fixiert. Diese hat zum Ziel, die Gesamtförderung in Jahresscheiben einzuteilen und die Förderanteile zwischen Bund und Land in den Förderjahren gemäß eines 70-30- Schlüssels aufzuteilen. Thyssenkrupp Steel hat anschließend im Februar 2024 einen Antrag gestellt, wonach die geplanten Mittelabrufe für das Projekt „tkH2Steel“ verändert werden sollen. Hintergrund seien Verzögerungen und Anpassungen im Projektauflauf, insbesondere aufgrund von Schallschutzanforderungen, welche erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens ersichtlich wurden. 13.11.2024 Die zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen haben ein umfassendes Brandschutzkonzept ausgelöst, welches wiederum das Anlagengewicht wesentlich erhöht. Somit haben sich zum Beispiel neue Anforderungen auch an das Betonfundament ergeben. Dem sind BMWK und MWIKE mit dem Abschluss einer zweiten Änderungsvereinbarung nachgekommen. Die Gesamthöhe der Zuwendung hat sich dadurch nicht geändert. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Bevor wir zu den Zusatzfragen kommen, erlauben Sie mir kurz eine Bemerkung. In all den Jahren, die ich hier erlebt habe, war es immer so, dass zunächst die Mitglieder des Landtags der antragstellenden Person die erste Frage gewährt haben. Jetzt hat sich gerade ein Kollege von der AfD gemeldet. (Christian Loose [AfD] macht eine Handbewe- gung.) Wer sitzt auf dem Platz von Frau Philipp? (Christian Dahm [SPD]: Frau Philipp höchst- selbst!) – Dann hat Frau Philipp jetzt das Wort.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank. Dann fange ich selbstverständlich gerne an. – Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich will anschließen mit einer Frage: Schließen Sie, Frau Ministerin, weitere Zuschüsse zum Bau der Direktreduktionsanlage zusätzlich zu den 550 Millionen Euro Baukostenzuschuss angesichts der auf der Kippe stehenden Pläne des Konzerns zur Verwirklichung des Projektes und angesichts der kolportierten Kostensteigerungen aus?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin, vielen Dank für die Frage. Wir haben eine Zusage von bis zu 30 % der Gesamtfördersumme in der Zuwendung hinterlegt. Die liegt über 550 Millionen Euro bei rund 700 Millionen Euro.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Loose, bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin – bzw. je nachdem, wer antworten will –, die Fördersumme von 2 Milliarden Euro verteilt sich nach Angaben der Staatssekretärin Frau Krebs in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses auf Bau und Inbetriebnahme der Anlage. Landtag Zuvor hatte die Landesregierung immer erklärt, der Bau würde bezuschusst. Nun meine konkrete Frage: Wie ist der Anteil der Fördersumme für die Inbetriebnahme festgelegt worden, nachdem die Staatssekretärin ausführte, sie wisse nicht, was der Wasserstoff kosten werde, der ja nun einen wesentlichen Teil der Kosten des Betriebs der Anlage ausmacht? Wie ist also der Anteil der Fördersumme für die Inbetriebnahme festgelegt worden? – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter, in meiner Ausführung zu den Fragen des Kollegen der SPD habe ich auf die Finanzierungslückenanalyse verwiesen. Diese bietet die Grundlage, damit auch zu ermitteln, wie Bau, Betrieb und Planung jeweils gefördert werden.

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Christof Rasche

Kollege Stinka stellt jetzt seine erste Zusatzfrage. Bitte.

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André Stinka SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Frau Staatssekretärin Krebs konnte in der 54. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 30. Oktober 2024 nicht beziffern, wie die Fördersumme auf den Baukostenzuschuss und auf einen Betriebskostenzuschuss aufgeteilt wird. Wie viel ist jeweils vorgesehen, und wie fix ist diese Trennung?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Abgeordneter Stinka, wie in der Antwort auf die schriftlich eingegangenen Fragen dargestellt, gibt es keine starre Zuteilung der Fördermittel in Richtung des einen oder des anderen, sondern eine Flexibilität. Deswegen kann man nicht fix sagen, dass der Betrag X für diesen Zweck ist und der Betrag Y für den anderen; denn es gibt durch den Förderbescheid des Bundes die Möglichkeit, das auch flexibel zu handhaben. Sicher ist, dass die Gesamtfördersumme 2 Milliarden Euro nicht überschreiten wird. Das ist durch den Zuwendungsbescheid so auch der Öffentlichkeit, dem Unternehmen und allen Beteiligten bekannt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Ganzke. Bitte sehr. 13.11.2024

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Hartmut Ganzke SPD

Und der bedankt sich beim Präsidenten für die Wortverteilung. – Sehr geehrte Frau Ministerin, was ich Sie fragen möchte, passt genau zu dem, was Sie gerade erklärt haben. Sie haben gesagt, man könne nicht genau zwischen Betriebskostenzuschuss und anderem Zuschuss unterteilen. Das heißt aber, dass die Förderdauer davon abhängt, wie schnell die Summe verbraucht ist. Konkrete Frage: Wenn das Fördervolumen mit – das habe ich gehört – 2 Milliarden Euro endlich ist, verbraucht ist, ist dann auch die Förderdauer zu Ende? Was zuerst kommt, wird verausgabt, und dann ist Schluss? Das ist die konkrete Frage.

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Abgeordnete Ganzke, vielen Dank für diese Frage. Die Gesamtsumme aus dem Förderbescheid haben Sie mit 2 Milliarden Euro richtig beschrieben. Wie gesagt, gibt es keine starre Aufteilung der Fördersumme, aber eine Beschränkung der Höhe. Der Bewilligungszeitraum geht bis 2027. Das heißt aber nicht, dass das Projekt danach zu Ende ist. Nur der Einsatz der Mittel erfolgt im Bewilligungszeitraum bis 2027.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Börner. Bitte.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, kurz nach der Übergabe des Förderbescheids kamen ja überraschend die Signale und dann auch die klare Aussage aus Essen, einen großen Anteil der Mitarbeiter perspektivisch freizusetzen. Warum konnte man bei der Förderung nicht explizit auch den Arbeitsplatzerhalt mit abdecken, sodass diese Hiobsbotschaft vielleicht hätte vermieden werden können?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, die Förderung für das Projekt tkH2Steel bezieht sich auf die Direktreduktionsanlage. Dazu sind das Land und der Bund, den Worten Taten folgen lassend, sehr konkret in die Umsetzung der Unterstützung gegangen. Im Zuge der Bestimmungen des Förderbescheides legt der Bund die Rahmenbedingungen fest. Aus rechtlichen Gründen – so begründet es das Bundeswirtschaftsministerium – ist eine Festschreibung von Arbeitsplatzkapazitäten in einem Gesamtkonzern damit Landtag nicht verknüpfbar. Aber das ist die Förderbestimmung des Bundes.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Teschlade. Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich habe folgende Frage: Gibt es Gründe dafür, dass die Landesregierung in Pressemitteilungen, Ausschussvorlagen und Berichten sowie auch mündlich im Plenum unerwähnt gelassen hat, dass die 2 Milliarden Euro Förderung zum wesentlichen Teil keine Förderung des Baus einer Direktreduktionsanlage sind, sondern ein Betriebskostenzuschuss in einer fernen Zukunft?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete Teschlade, nein.

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Christof Rasche

Jetzt folgt Kollege Dahm. Bitte.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal sehr ausführlich die flexible Handhabung der Fördermittel dargestellt und hier die Fördermittelkulisse zwischen Bund und Land aufgezeigt. Klar ist, dass die Mittel zu zwei Dritteln vom Bund und einem Drittel vom Land getragen werden. Können Sie uns darlegen, nach welcher Absprache oder Regelung wann, zu welchem Zeitpunkt, Bundes- oder Landesmittel eingesetzt werden?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, für die Gesamtfördersumme wird die Verteilung von 30 % Land und 70 % Bund festgelegt. So wird es auch in einer quasi Schlussabrechnung darstellbar sein. Beim Abfluss der Mittel, der sich ja zum Beispiel an den Baufortschritten orientiert, erfolgt die Handhabung je nachdem, wer sozusagen die Scheibe gerade bedienen kann und bedienen soll – aber da gibt es auch eine Flexibilität –, sodass man nicht bei jedem einzelnen Mittelabruf sagen kann: 30 % Land, 70 % Bund. In der Summe – und das ist das Entscheidende – halten wir die Zusage, dass wir 30 % der 2 Milliarden Euro tragen und der Bund 70 % davon trägt. 13.11.2024

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es folgt Kollege Bakum. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau stellvertretende Ministerpräsidentin, war der Landesregierung von Anfang an bewusst, dass es zwischen den prognostizierten Baukosten für die Direktreduktionsanlage und der zur Verfügung gestellten Fördersumme über den kolportierten Eigenanteil von thyssenkrupp hinaus ein Defizit von mehreren Hundert Millionen Euro gibt?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe akustisch nicht folgen können. Könnten Sie die Frage bitte noch einmal stellen?

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Rodion Bakum SPD

Ich wiederhole gerne: War der Landesregierung von Anfang an bewusst, dass es zwischen den prognostizierten Baukosten für die Direktreduktionsanlage und der zur Verfügung gestellten Fördersumme über den kolportierten Eigenanteil von thyssenkrupp hinaus ein Defizit von mehreren Hundert Millionen Euro gibt?

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Christof Rasche

Bitte. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich habe ein Adjektiv noch immer nicht richtig verstanden, aber ich glaube, ich weiß, worauf die Frage abzielt. Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, ich antworte deswegen sehr gerne: Nein, natürlich nicht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Busche. Bitte sehr.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in der Verwaltungsvereinbarung von Land und Bund aus dem März 2023 mit der Vorlagennummer 18/1042 wird der Projektzeitraum der Förderung auf 2022 bis 2027 datiert. In der Pressemitteilung der EU-Kommission ist von einer Bezuschussung der Kosten in den ersten zehn Jahren des Betriebs die Rede. Erst 2037 soll die Anlage vollständig mit grünem Wasserstoff laufen. Wie lange ist der im Förderbescheid festgelegte Zeitraum für die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Landtag (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie hält Rück- sprache.) Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete, wie in einer vorherigen Frage schon dargestellt: Der Bewilligungszeitraum bis 2027 ist richtig. Darin sind dann aber auch die Betriebskosten für den Folgezeitraum enthalten.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt Herr Kollege Löcker. Bitte sehr.

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Carsten Löcker SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Ministerin, ich habe noch eine Verständnisfrage: Auf wessen Initiative hin wurde die Fördersumme in einen Direktzuschuss für die Anlage und in Betriebskostenzuschüsse aufgeteilt?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, das war zwischen Bund und Europäischer Union.

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Christof Rasche

Jetzt folgt Kollege Obrok.

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Christian Obrok SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, Frau Staatssekretärin Krebs sagte in der Sitzung des AWIKE am 30. Oktober, dass sie sich daran erinnern könne, dass die Auszahlungsvereinbarungen von Bund und Land – Zitat – schon ein paar Mal geändert worden sind – Zitatende. Welche konkreten Änderungen sind nach der ersten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land, die uns hier vorliegt, aus welchen Gründen vorgenommen worden? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter, dadurch, dass das Projekt in der Realität stattfindet, wurde die Verwaltungsvereinbarung verändert. Das ist richtig. Die wurde in Absprache mit dem Bund jeweils angepasst.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt. 13.11.2024

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich möchte direkt an die Frage meines Vorfragers anschließen: Welche konkreten Änderungsvereinbarungen oder weiteren Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Land sind bezüglich des Projekts „tkH2Steel“ seit der uns vorliegenden Vereinbarung vom März 2023 mit der Vorlagennummer 18/1042 konkret getroffen worden? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete, wie ich eben dargestellt habe, hängt die Änderung der Verwaltungsvereinbarung lediglich damit zusammen, dass sich der Zeitpunkt des Mittelabflusses verändert. Das ist die inhaltlich substanzielle Änderung in der Verwaltungsvereinbarung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Philipp.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, thyssenkrupp Steel plante ursprünglich den Ersatz mehrerer Hochöfen durch Direktreduktionsanlagen. Dies scheint jetzt nicht mehr aktuell zu sein. Hat die Landesregierung ein Interesse an der Umrüstung weiterer Anlagen bei thyssenkrupp Steel in Duisburg, aber auch in anderen Stahlwerken, und will sie diese Maßnahmen in ähnlichem Umfang finanziell fördern? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete Philipp, wir handhaben es in der Landesregierung so, dass wir nicht von oben verordnen, wer wo an welcher Stelle und auf welchem Weg Transformationsschritte vornimmt, sondern unterstützen es – wo immer möglich –, wenn sich Unternehmen in Projekten selbst mit Gutachten und Analysen auf den Weg machen. So ist es bei thyssenkrupp Stahl in Duisburg und auch bei der Zusage von thyssenkrupp in Essen gewesen. Das war die Grundlage dafür, zusammen mit dem Bund in einen Entscheidungsprozess einzutreten, diesen Transformationsprozess der Stahlproduktion in Duisburg, in Nordrhein-Westfalen mit einer Förderung zu begleiten. Bezogen auf den Teil der Vereinbarung, dass diese Direktreduktionsanlage nicht nur für thyssenkrupp, sondern darüber hinaus auch für Anlagenbauer von Direktreduktionsanlagen und für diejenigen, die in der Metallverarbeitung in Nordrhein-Westfalen und der Republik arbeiten, ein Gewinn sein kann, sind wir nach wie vor im Wort und halten dieses auch. Landtag Selbstverständlich ist der Prüfung eines jeden weiteren Stahlunternehmens, das sich mit Gutachten und Projekten auf den Weg macht, die der Transformation dienen, um mit Innovationen Stahl CO -neutral zu produzieren, durch die Landesregierung nichts entgegenzusetzen. Der Anstoß dafür muss aber aus den Unternehmen kommen, und die Möglichkeit richtet sich auch entlang der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Land Nordrhein-Westfalen wird alleine keinen Schritt gehen können. Es wird immer einer starken Beteiligung der politischen Ebene des Bundes bedürfen, wie das die Bundesregierung und die Bundesebene in diesem Fall gewährleistet.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, eine Pressemitteilung der EU-Kommission nennt anlässlich der Genehmigung der Förderung am 20. Juli 2023 bereits die Aufteilung der Fördersumme in Höhe von 2 Milliarden Euro in 550 Millionen Euro an Direktzuschüssen für den Bau und in 1,45 Milliarden Euro an Betriebszuschüssen für die Differenzkosten für den grünen Wasserstoff. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Unternehmen veröffentlichten diese Zahlen auf ihren Webseiten. Im Ausschuss, im Plenum oder in den Vorlagen des Ministeriums hat die Frau Ministerin bzw. deren Haus bisher jedoch keinen Betriebskostenzuschuss erwähnt und damit den Landtag nicht sachgerecht informiert. Warum arbeitet Ihr Haus so intransparent?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, wir haben immer gesagt, dass wir die Planung, den Bau und den Betrieb der Direktreduktionsanlage für thyssenkrupp Steel in Duisburg in einer Drittelfinanzierung mit dem Bund zusammen unterstützen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass entgegen der Verwaltungsvereinbarung für den Zeitraum 2022 bis 2027 die Betriebs-13.11.2024 kostenzuschüsse auch über das Jahr 2027 hinaus im Rahmen der Drittelförderung durch das Land gewährleistet werden können?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, das ist von Ihnen richtig beschrieben.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Siebel.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ein Artikel der Rheinischen Post vom 12.09.2024 beziffert die veranschlagten Kosten der Direktreduktionsanlage auf 3 Milliarden Euro. Wenn der Bund und das Land einen Direktzuschuss von bis zu 550 Millionen Euro geben, sind vom Konzern 2,45 Milliarden Euro zu finanzieren und nicht, wie zuvor kommuniziert, nur 1 Milliarde Euro bei einer öffentlichen Förderung für den Bau der Anlage in Höhe von 2 Milliarden Euro. Inwiefern ist diese Reduzierung der Fördersumme für den Bau mit ausschlaggebend für die Revision des ganzen Projekts durch thyssenkrupp Steel?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, es gibt keine starre Aufteilung der Fördersumme. Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 2 Milliarden Euro. Es gibt also keine Reduktion.

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Berivan Aymaz

Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Andrieshen.

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Nina Andrieshen SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Betriebskostenzuschuss soll die Mehrkosten des grünen Wasserstoffs in der Produktion finanzieren. Worauf beziehen sich die Mehrkosten? Beziehen sie sich auf den Betrieb mit Kohle, mit Erdgas oder mit grauem oder blauem Wasserstoff? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Landtag Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, ich hatte bereits die Finanzierungslückenanalyse erwähnt, die dafür die betriebswirtschaftlich gängige und machbare Lösung ist, die zugrunde gelegt werden soll.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Blask.

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Inge Blask SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, es könnte auch zu Baukostenerhöhungen kommen. Welchen Einfluss hätte eine eventuelle Erhöhung der Baukosten auf die Aufteilung der Fördersumme in Höhe von 2 Milliarden in Direkt- und Betriebskostenzuschüsse?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, ich kann nur wiederholen, dass es keine starre Aufteilung gibt. Dementsprechend ist die Flexibilität vorhanden, um dem zu begegnen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung, und damit seine zweite, kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin, ich möchte an die Antwort von eben anknüpfen. Zieht die Landesregierung in Erwägung, die für Betriebskostenzuschüsse zurückgehaltenen Mittel in Direktzuschüsse für den Bau der Anlage umzuwandeln, um diesen sicherzustellen?

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Berivan Aymaz

Sie können darauf antworten, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Abgeordneter Stinka, wir halten nichts zurück, sondern es gibt einen Abruf der Projektmittel durch thyssenkrupp.

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Berivan Aymaz

Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Falszewski.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, von den 13.11.2024 angeblich bisher geflossenen 500 Millionen Euro an Fördergeldern für den Konzern stammt nur ein zweistelliger Millionenbetrag aus NRW, wie Frau Staatssekretärin Krebs zuletzt darlegte. Wie hoch ist die exakte Summe der Landesmittel, die bisher im Rahmen der Projektförderung an thyssenkrupp Steel ausgezahlt wurde?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, richtig ist, dass durch die Abrufe, die im Zuge des Projektmittelabrufs durch thyssenkrupp veranlasst wurden, bereits ein hoher zweistelliger Millionenbetrag abgeflossen ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Ganzke. Wenn ich es richtig sehe, ist es seine erste Frage.

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Hartmut Ganzke SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage, und zwar zu den exakten Förderbedingungen in dem Projekt tkH2Steel. Ich hoffe, Sie können mir das beantworten, ohne irgendwelche Regierungsgeheimnisse zu verraten, obwohl ich natürlich auch an diesen Interesse hätte. Haben Sie, hat Ihr Ministerium in den Verhandlungen zur Ausgestaltung dieser exakten Förderbedingungen in diesem Projekt abweichende Vorstellungen im Vergleich zum Wirtschaftsministerium im Bund oder zu der EU-Kommission gehabt? Konkret: Gab es widerstreitende Interessen in diesem Bereich in der Abstimmung?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ganzke. Es war natürlich Ihre zweite und somit letzte Frage. Ich habe mich vorhin vertan; Entschuldigung. – Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, an den konkreten Verhandlungen zwischen Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission, in denen vielleicht so etwas hätte zutage treten können, waren Kolleginnen aus meinem Ministerium nicht beteiligt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordneten Herrn Dr. Beucker. Landtag

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Verehrte Frau Ministerin, mit dem Einstieg des tschechischen Investors Křetínský, der lediglich Anteile erworben hat, ohne bisher Kapital in das Unternehmen investiert zu haben, wurde der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Muttergesellschaft thyssenkrupp und der Tochtergesellschaft thyssenkrupp Steel aufgehoben. Falls es nun ärgerlicherweise dazu käme, dass die Förderung rückabgewickelt werden müsste: Wer wäre für die Rückzahlung verantwortlich – die Muttergesellschaft thyssenkrupp oder die Tochtergesellschaft thyssenkrupp Steel?

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Berivan Aymaz

Sie dürfen antworten, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, wenn thyssenkrupp Steel nicht leisten kann, tritt die TK-Mutter in Essen ein.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es ist, glaube ich, schon angesprochen worden, dass der Baukostenzuschuss der Förderung sich laut EU-Kommission auf 550 Millionen Euro beläuft. Sie haben jetzt mehrfach erklärt, es sei aktuell etwa eine halbe Milliarde Euro für Planungskosten, Erdarbeiten und die Errichtung des Fundaments der Anlage gemäß bisherigem Baufortschritt ausgezahlt worden. Das hieße aber, dass damit die Mittel bereits ausgeschöpft wären. Wird es für den weiteren Baufortschritt bei der Direktreduktionsanlage also kein weiteres Geld mehr geben?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, ich muss mich leider wiederholen: Nach Angaben von PtJ – das ist der vom BMWK eingesetzte Projektträger – gilt die Aussage, dass es keine starre Aufteilung der Fördersummen gibt, aber die Gesamtsumme auf 2 Milliarden Euro begrenzt ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit seine zweite und letzte Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dahm. 13.11.2024

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das ist schade. Frau Ministerin, Sie haben mehrfach die 70-30-Regelung angeführt. Das habe ich so weit verstanden. Sie haben auch sehr deutlich gemacht, wie hoch die Gesamtfördersumme ist. Gleichwohl ist doch von Nordrhein-Westfalen nur ein geringer zweistelliger Millionenbetrag geflossen. Dann passt doch das bisherige Verhältnis zum Gesamtbetrag überhaupt nicht.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, es ist bereits ein hoher zweistelliger Millionenbetrag geflossen, nicht ein niedriger. Entscheidend ist – ich hatte in einer der vorherigen Antworten versucht, dies deutlich zu machen –: Am Ende steht 30 zu 70 als Aufteilung der Förderung. Wie die Fördersummen im Abruf jeweils bedient werden, ob aus dem Bund oder aus dem Land, wird je nach Förderabruf entschieden. Am Ende steht fest: Die Gesamthöhe des Zuwendungsbescheids des Bundes beträgt 2 Milliarden Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu einem Drittel daran.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bakum. Es ist auch seine zweite und somit letzte Frage.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau stellvertretende Ministerpräsidentin, welche beihilferechtlichen Bedingungen stellte die EU-Kommission an die exakte Ausgestaltung des Förderbescheids für thyssenkrupp Steel?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, über die exakte beihilferechtliche Konditionierung im Förderbescheid kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Ich kann darauf verweisen, dass diese Verhandlungen zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Kommission stattgefunden haben. Zu diesen Fragen ist mit Sicherheit bzw. wenn überhaupt das Bundeswirtschaftsministerium auskunftsfähig. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, mit welchen Kosten für den Bau der Direktreduktionsanlage bei thyssenkrupp Steel in Duisburg kalkulierten die Landesregierung sowie der Konzern bei der Ausstellung des Förderbescheids im Juli des Jahres 2023?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, was wir in der Zusage zu dieser Förderung betrachtet haben, war, dass der notwendige Anteil der Fördergelder, der am Ende für dieses Projekt und für das Unternehmen als politische Unterstützung gewährt wird, mit den zwei Milliarden Euro erreicht ist. Über die detaillierte Gesamtsumme kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen. Ich habe schlicht und ergreifend die Informationen nicht hier.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade. Lena Teschlade*) (SPD: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Ministerpräsident Wüst unterstrich in der gestrigen Landespressekonferenz den Beitrag der öffentlichen Förderung zum Erhalt des Stahlstandortes in Duisburg. Nach unseren Erkenntnissen ist dies bisher fast ausschließlich ein Beitrag des Bundes. Aus welchen Gründen stammt die beinahe volle Summe an ausgezahlten Fördermitteln für thyssenkrupp Steel aus dem Bundeshaushalt und nicht aus den Landesmitteln?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete Teschlade, der Förderbescheid beschreibt eine Gesamtfördersumme in Höhe von zwei Milliarden Euro. Die Aufteilung der Projektmittel beläuft sich auf 70 % Anteil Bund, 30 % Anteil Land. Unterm Strich, am Ende wird genau diese Zuteilung vom Land Nordrhein-Westfalen sichergestellt sein. Ich habe in den vorherigen Antworten beschrieben, dass wir einen hohen zweistelligen Millionenbetrag 13.11.2024 bereits geleistet haben, indem wir die Fördermittel für die Begleichung der Mittelabrufe zur Verfügung gestellt haben. Wir stehen zu unserem Wort. Da hat der Ministerpräsident genau das gesagt, was in NRW los ist. Wir werden die 30 % von den zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Busche.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, anknüpfend an meine erste Frage möchte ich noch mal nachhaken, warum und durch wen der Förderzeitraum für Betriebskosten angepasst wurde.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Liebe Frau Abgeordnete, wie auch schon in den vorherigen Antworten dargelegt, gibt es keine Anpassung eines Zeitraums, in dem Betriebskosten mit bezahlt werden, sondern wir haben von Anfang an gesagt, dass wir für Planung, Bau und Betrieb im Rahmen dieser 2 Milliarden die Förderung zusagen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Börner.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wir haben jetzt festgestellt, dass Betriebskosten, Baukosten recht flexibel gehandhabt werden. Wir haben festgestellt, dass wir über steigende Baukosten reden. Da wäre es natürlich spannend und interessant, wie hoch aktuell die kalkulierten Baukosten insgesamt sein werden. Aber meine Frage ist: Vor dem Hintergrund der vielen flexiblen Bereiche, wo wir insgesamt 2 Milliarden Euro Steuergelder investieren, wäre es nicht vielleicht doch klug gewesen, im Sinne der Transparenz für die Landesregierung oder eines funktionierenden Controllings jemanden von der Landesregierung in den Aufsichtsrat zu entsenden oder zumindest darauf zu drängen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, die Entscheidung, Landtag eine Projektförderung in zugegebenermaßen sehr hohem Umfang und von großem Ausmaß zuzusagen, hat die Landesregierung in der Überzeugung getätigt, einen Beitrag dazu leisten zu wollen und auch zu können, viele, viele Arbeitsplätze im Bereich der Stahlproduktion, im Bereich der Metallverarbeitung und damit auch für eine Zukunft ohne klimaschädlichen respektive auf Kohlebasis produzierten Stahl aus Duisburg zu erhalten bzw. zu schaffen. Wir wissen von Automobilzulieferern, dass es den Bedarf gibt, den die großen OEMs melden, einen bestimmten Anteil von grünem Stahl mit verbauen zu können. Deswegen haben wir es als eine Chance für den Industrie-, Metall- und Stahlstandort Nordrhein-Westfalen betrachtet, dieses Projekt mit zu unterstützen. Diese Projektunterstützung und die Finanzierung dessen, mehrfach vorgetragen, unterliegt keiner starren Aufteilung der Milliarden, die zur Verfügung gestellt werden, allerdings einer engen Kontrolle während der Auszahlungsschritte, die thyssenkrupp, jeweils immer nur in Abrufen, gegenüber dem Zuwendungsgeber tätigt. Damit ist sichergestellt, dass der Zweck für den Einsatz der Steuermittel erreicht wird und die Mittel dort ankommen, wo sie hin sollen, nämlich zur Direktreduktionsanlage in Duisburg und nirgendwo anders.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung, somit auch die zweite und letzte, kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe noch eine Nachfrage. Gab es bei den Bedingungen, Kriterien zur Auszahlung der jeweiligen Fördergelder nach Übermittlung des Förderbescheids an thyssenkrupp am 26.07.2023 Veränderungen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, am Förderbescheid wurde nichts geändert.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal an das, was mein Kollege Börner gerade 13.11.2024 gefragt hat, anknüpfen. Der tschechische Investor Křetínský zahlt laut Analysten für seinen Einstieg bei thyssenkrupp Steel 350 bis 400 Millionen Euro. Hierfür erhielt er 20 % der Anteile. Wir haben Sie bzw. die Landesregierung mehrfach aufgefordert, sich auch über Unternehmensanteile Einfluss im Unternehmen zu sichern, gerade auch angesichts der aktuellen Situation. Ministerpräsident Wüst hat das bisher abgelehnt. Er hat zumindest gestern in der Landespressekonferenz gesagt, dass Aufsichtsgremien ohnehin von der Geschäftsführung weit entfernte Gremien seien. Auf der anderen Seite hält das Land zum Beispiel beim Duisburger Hafen eine Zweidrittelmehrheit an den Anteilen. Daher noch einmal die Frage: Wie kann es sein, dass die Landesregierung trotz der höchsten Fördersumme in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen keinerlei Verantwortung in Unternehmen übernehmen und Arbeitsplätze aktiv sichern will?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, die Landesregierung hält Wort und hat das unterstützt, was Zehntausende von Stahlarbeitern und Stahlarbeiterinnen in den Jahren 2022 und 2023 auf die Straße getragen haben, nämlich die Transformation zum grünen Stahl in Duisburg Realität werden zu lassen. Den Teil, den wir beisteuern konnten, haben wir nicht nur im Wort geführt und in Interviews betont. Wir haben durch eine Entscheidung der Landesregierung auch dazu beigetragen, dass zusammen mit dem Bund tatsächlich der großen Unterstützung für den Stahlstandort Nordrhein-Westfalen im Herzen Europas und im Bewusstsein der vielen Beschäftigten, die auf Grundlage der Produktion von klimaneutralem Stahl eine Zukunft für ihren Arbeitsplatz gesehen haben, Rechnung getragen wird. Richtig ist des Weiteren, dass die Mitglieder der Landesregierung selbstverständlich in einem kontinuierlichen und engen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften des Landes Nordrhein-Westfalen stehen. So trägt es sich auch im Zusammenspiel mit thyssenkrupp, thyssenkrupp Steel und den Gewerkschaften zu. Die Einflussnahme im Aufsichtsrat würde jede entsandte Person daran binden, im Interesse des Unternehmens zu entscheiden. Das ist nicht das, was von Bürgerinnen und Bürgern, von Beschäftigten zu Recht erwartet wird, nämlich dass sich Politik für die Zukunftsfähigkeit eines Industriestandorts einsetzt und die politischen Möglichkeiten dort nutzt, und Landtag zwar einerseits durch Verbesserung der Standortbedingungen mit den Möglichkeiten der Landesregierung, andererseits durch die deutliche Wiederholung von Erwartungshaltungen gegenüber Unternehmen und Wirtschaft sowie Solidarität mit Beschäftigten. Ich betone die Sozialpartnerschaft als den Wesenskern des Selbstverständnisses dieser Landesregierung auch im Zuge der Transformation. Das steht aber auf einem anderen Blatt. So setzen wir das in Nordrhein-Westfalen um.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Obrok.

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Christian Obrok SPD

Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, mich würde noch mal der Modus Operandi bei den Abrechnungen interessieren. Sie haben eben gesagt: Das ist nicht wirklich geregelt. – Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass zwischen Bund und Land nicht geregelt ist, wer Rechnungen, wenn sie kommen, bezahlt. Vielleicht können Sie das noch mal erläutern.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Abgeordneter, der Modus Operandi ist: Wer vom Land Nordrhein-Westfalen einen Förderbescheid erhält – genauso würde ich das für den Fall des Erhalts eines Förderbescheids vom Bund betonen –, kann sich darauf verlassen, dass die beteiligten Verwaltungsstellen miteinander Verwaltungsvereinbarungen treffen. Ich habe ausgeführt, dass wir in den Modi Operandi – das müsste der richtige lateinische Plural sein – Verwaltungsvereinbarungen auch Realitäten anpassen können. Das bedeutet: In diesen Auszahlungsschritten wird nicht immer starr 30/70 festgelegt. Vielmehr kann es in den Tranchen mal 30 % Land, 70 % Bund oder 40 % Land, 60 % Bund sein. Das alles ist nicht dem Zufall überlassen, sondern durch den kontinuierlichen Austausch in Verantwortung für den rechtmäßigen Einsatz so hoher Steuergelder durch die Kolleginnen aus dem Ministerium für Wirtschaft hier im Land gewährleistet. Entsprechendes gilt für den Bund.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Siebel. 13.11.2024

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Eigenanteil, den thyssenkrupp zum Bau der Direktreduktionsanlage beitragen soll?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, nach meinem Kenntnisstand mindestens 1 Milliarde Euro.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung, die zweite und somit die letzte Nachfrage, kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich gehe noch mal auf Ihre Antwort auf die Frage meines Kollegen Herrn Obrok ein. Sie haben gerade gesagt, der Modus Operandi sei im Grunde, dass man sich in Abständen unterhält und dann irgendwie entscheidet, wer auszahlt, wenn ich das so übersetzen kann. Gibt es Vereinbarungen zwischen Land und Bund, mit welchem jeweiligen Anteil das Land an Fördermaßnahmen durch den Bund beteiligt ist? Entscheiden Sie mit oder gibt der Bund vor? Es wäre schön, wenn Sie uns den Modus Operandi etwas erklären könnten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete Lüders, ich habe mich bei der Beantwortung der Frage auf die Verwaltungsvereinbarungen und die notwendigen Änderungen, die vorgenommen wurden, bezogen. In diesen Verwaltungsvereinbarungen ist der Anteil aber eben nicht fix auf 30/70, sondern quasi für die Tranchen festgeschrieben. Der Anteil – 40/60 oder 30/70 – ist in der Verwaltungsvereinbarung geregelt und orientiert sich an den Verfügbarkeiten in den Haushalten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Andrieshen.

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Nina Andrieshen SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ist die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse an die Bedin-Landtag gung geknüpft, dass ausschließlich grüner Wasserstoff zum Betrieb der Anlage genutzt wird, oder gilt dies ab der ersten Beimischung?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, es gibt einen klaren Fahrplan, ab wann nur noch grüner Wasserstoff eingesetzt werden kann. Dementsprechend kann ich Ihre Frage positiv beantworten. Ja, es ist geregelt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch grüner Wasserstoff eingesetzt werden darf.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Kollegin Frau Blask.

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Inge Blask SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Ministerpräsident Wüst sagte gestern stolz in der Landespressekonferenz: Unser Commitment steht, und zwar mit Geld. Frau Neubaur, wird es angesichts der fraglichen Umsetzung des Projektes aufgrund von Finanzierungslücken eine Erhöhung der Landesförderung von bisher maximal 700 Millionen Euro geben?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, uns liegt zum jetzigen Zeitpunkt kein Antrag auf eine Erhöhung der Fördersumme vor. Richtig ist, dass wir Wort halten bei dem Gesamtfördervolumen von 2 Milliarden Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 30 % Kofinanzierung sicherstellt, damit das Projekt und der Projektfortschritt für die Direktreduktionsanlage am Stahlstandort Duisburg Realität werden können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Falszewski.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, Frau Staatssekretärin Krebs bemerkte in der Sitzung des AWIKE am 30. Oktober 24, dass es – Zitat – grundsätzlich nicht unüblich sei, dass bei Förderprojekten in dieser Größenordnung Mehrkosten entstehen können. 13.11.2024 Inwieweit war die Landesregierung bei den Verhandlungen und der schlussendlichen Ausstellung des Förderbescheids auf eventuell anfallende Mehrkosten vorbereitet? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Bau dieser für NRW essenziellen Direktreduktionsanlage sicherzustellen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben einen Zuwendungsbescheid des Bundes, in dem eine Gesamtfördersumme in Höhe von 2 Milliarden Euro festgeschrieben ist. Ich kann Ihnen dazu sagen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Antrag auf Unterstützung bei eventuellen Mehrkosten an Bund oder Land herangetragen worden – nach meinem Kenntnisstand, Stand heute, nicht. Was steht – das ist wichtig und richtig für die Planungssicherheit für Industrie und Wirtschaft –, ist die Zusage der Gesamtförderung von 2 Milliarden Euro in der Aufteilung 70 % Bund, 30 % Land für das Projekt der Direktreduktionsanlage am Stahlstandort Duisburg. Das ist sichergestellt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Danke schön, Frau Vorsitzende. – Verehrte Frau Ministerin, falls die Fördersumme ganz oder teilweise zurückgefordert werden müsste, verfügen Sie über Sicherheiten? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, wir gehen im Moment nicht davon aus, dass zurückgezahlt werden muss. Aber selbstverständlich gibt es für den Fall dann Rückzahlungsvereinbarungen und -anforderungen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordneten Herrn Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich knüpfe da an. Sind denn eventuelle Rückzahlungen der Direktzuschüsse zum Bau und zur Montage einer Direktreduktionsanlage Landtag und der zwei Einschmelzer an einen vollständigen Bau und die Inbetriebnahme der Direktreduktionsanlage geknüpft? Oder sind sie nur an das Abschließen des jeweiligen Bauabschnitts, der finanziert wurde, geknüpft?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Landesregierung ist sich sehr bewusst, mit welch großer Verantwortung wir agieren, wenn wir eine Fördersumme von bis zu 700 Millionen Euro für den Stahlstandort und Metallstandort Nordrhein-Westfalen in einer Projektförderung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass der Anteil des Landes auch getragen wird. Sobald es Unregelmäßigkeiten oder Ähnliches geben sollte, gibt es Rückzahlungsbedingungen, klare Anforderungen. In Anbetracht der Verantwortung für das durch die Landesregierung zur Verfügung gestellte Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger können Sie sich sicher sein, dass wir mit klaren Bedingungen auch im Förderbescheid des Bundes Möglichkeiten der Rückzahlung und der Rückzahlungsaufforderung bezüglich des Projektes sicherstellen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, auch die übrigen Hochöfen müssen langfristig durch wasserstoffbetriebene Direktreduktionsanlagen ersetzt werden. Die IG Metall hat dazu betont – Zitat –: „Hier ist die Politik weiterhin in der Pflicht, diesen Jahrhundertumbau zu begleiten und auch finanziell zu fördern.“ Bei vier weiteren Hochöfen wären das potenziell zusätzliche 8 Milliarden Euro an Förderbedarf. Frau Ministerin, wie gedenken Sie, diese Mittel aufzubringen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Nordrhein-Westfalen als starker und attraktiver Industrie- und Wirtschaftsstandort befindet sich auf dem Weg, getrieben von dem Wunsch von Beschäftigten, von indizierten Verträgen für Geschäftsführungen bei Erreichen von 13.11.2024 Rohstoffleichtigkeit, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit im internationalen Wettbewerb und auch der Klimaneutralität, um genau da mit anzupacken, wo Unternehmen für sich die Entscheidung getroffen haben, diesen Weg zu beschreiten. So ist es im Fall der Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg erfolgt. Die Direktreduktionsanlage und das Projekt „tkH2Steel“ werden mit einer Fördersumme von insgesamt 2 Milliarden Euro durch Bund und Land in einer Aufteilung von 30 % Land und 70 % Bund unterstützt. Mein Tipp wäre: einfach mal machen, was wir jetzt für die Direktreduktionsanlage beschieden wissen. Wir sollten das weiter konzentriert und gut begleiten, damit die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen sich sicher sein können: Die Landesregierung arbeitet an besseren und besten Rahmenbedingungen für Produktion, aber auch für Forschung und Entwicklung der Innovationen im Bereich von Industrie und Wirtschaft. Schritt für Schritt – in angemessenem Tempo – wird die Landesregierung in dem Spannungsfeld der Folgen der Klimakrise auf der einen Seite und der Notwendigkeit zur Innovation auf der anderen Seite die Dinge bearbeiten, die zu tun sind.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin Neubaur, ab wann rechnet die Landesregierung mit einer Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse? (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Man ver- steht das hier nicht!)

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Berivan Aymaz

Könnten Sie Ihre Frage noch mal stellen, Herr Watermeier?

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Sebastian Watermeier SPD

Gerne, Frau Präsidentin. – Ab wann rechnet die Landesregierung mit der Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Betriebskosten werden immer entlang der Investitionen ausgezahlt. Den Bewilligungszeitraum 2022 bis 2027 habe ich mehrfach benannt. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, bevor ich zu meiner Frage komme, hätte ich eine Bitte. Bei dieser Verwaltungsvereinbarung gibt es anscheinend eine sehr große Unübersichtlichkeit, wann wie was durch das Land und durch den Bund finanziert wird. Ich gehe nicht davon aus, dass das ein Geheimdokument ist. Sollten darin Anteile beschrieben werden, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie dem Parlament dieses Dokument zur Verfügung stellen könnten. Zu meiner Frage. Sie hatten vorhin und auch gerade wieder davon gesprochen – Sie hatten es vielleicht akustisch nicht verstanden –, ab wann Betriebskosten gezahlt werden sollten. Sie haben gerade erklärt: bis 2027. Insgesamt stehen jetzt also 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sagen, bis 2027 müsse etwas ausgezahlt werden, aber dann haben Sie in einer anderen Antwort davon gesprochen, dass man noch bis zu zehn Jahre etwas bezahlen könne. Ganz ehrlich: Ich verstehe diesen Zusammenhang nicht. Können Sie mir bitte noch mal erklären, bis wann was abgerufen werden muss, bis wann welche Mittel zur Verfügung stehen und wie sich das miteinander verhält?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Zu Ihrer ersten Frage: Machen Sie sich keine Sorgen, es herrscht kein Chaos. Eine Verwaltungsvereinbarung wurde geändert, weil sich die Realität geändert hat. Das bedeutet, die Bedingungen der Auszahlungen mussten angepasst werden, aber die Auszahlung und die Summe bleiben dem Grunde nach existent. Es herrscht kein Chaos. Wir überprüfen wohlwollend, ob wir das zur Verfügung stellen können oder ob sich darin sozusagen Betriebsgeheimnisse befinden. Wir sehen eigentlich kein Problem, die Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Zur zweiten Frage. Die Summe und die Aufteilung fußen auf einer Finanzierungslückenanalyse. Diese Finanzierungslückenanalyse beschreibt, wo Investitionen und Betriebskosten eine Finanzierungslücke aufweisen. Das erfolgt dann über die Auszahlung in den Jahren 2022 bis 2027. Festgeschrieben wird der Anteil über die Erkenntnisse aus der Finanzierungslückenanalyse. 13.11.2024

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch wenn Sie das in eine erste und eine zweite Frage aufgeteilt haben, habe ich das eher so eingeordnet, dass es eine Frage und eine Bitte waren, der Sie nachgegangen sind. (Sebastian Watermeier [SPD]: Eine Bitte!) Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Bongers.

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Sonja Bongers SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, gab es nachträglich zum 20. März 2023 – das war der Zeitraum der Vorlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land – und vor der Fördergenehmigung durch die EU-Kommission am 20. Juli 2023 Anpassungen und Konkretisierungen der Fördermodalitäten, über die die Fraktionen im Landtag nicht informiert wurden?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nein.

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Berivan Aymaz

Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Löcker.

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Carsten Löcker SPD

Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin, wie ist Ihr … (Das Mikrofon fällt aus.)

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Berivan Aymaz

Entschuldigen Sie, ich glaube, ich habe versehentlich Ihr Mikro ausgeschaltet. (Das Mikrofon wird wieder freigeschaltet.)

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Carsten Löcker SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie ist Ihr aktueller Kenntnisstand über die Gesamtbaukosten der Reduktionsanlage?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Abgeordneter, zum jetzigen Zeitpunkt kennen wir die genaue Steigerung der Baukosten nicht. Diese werden uns Ende des Jahres mitgeteilt, aber zum jetzigen Zeitpunkt kennen wir die genauen Baukostensteigerungen nicht. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit auch letzte Nachfrage kommt von der Abgeordneten Frau Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zum Förderbescheid. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der, wie wir gerade feststellen, sehr erklärungsbedürftige Förderbescheid rechtlichen Vorgaben, zum Beispiel denen des Beihilferechts, widerspricht?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, der Bescheid ist genehmigt, unter anderem auch nach beihilferechtlicher Prüfung durch die EU-Kommission. Insofern müssen wir davon ausgehen, dass, wenn die EU-Kommission genehmigt, die Bedingungen auch beihilferechtlich sauber formuliert sind.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Müller.

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, meine Kollegin Andrieshen hatte eine Frage gestellt, von der ich glaube, dass sie nicht richtig beantwortet wurde. Ich versuche, das noch einmal neu zu formulieren. Sie sagten, es gäbe einen fixen Zeitpunkt, ab wann grüner Wasserstoff eingesetzt wird. Aber die Frage war, ob die Mehrkosten erst bei ausschließlichem Betrieb mit grünem Wasserstoff gefördert werden oder schon im Hochlauf?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das akustisch nicht verstanden. – Herr Kollege Müller, könnten Sie Ihre Frage vielleicht wiederholen?

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Frank Müller SPD

Das kann ich. – Sie sagten gerade, Frau Ministerin, dass es einen fixen Zeitpunkt gäbe, wann der grüne Wasserstoff eingesetzt wird. Die Frage der Kollegin Andrieshen war meiner Wahrnehmung nach, ob die Mehrkosten erst bei ausschließlichem Betrieb mit grünem Wasserstoff gefördert werden oder ob sie schon im Hochlauf gefördert werden, also die Frage der beigemischten Menge. 13.11.2024

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, vielen Dank, dass Sie die Frage wiederholt haben, sodass ich sie auch akustisch verstehen konnte. Es wird auch schon im Hochlauf gefördert.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Nachfragen zu der Mündlichen Anfrage 56 vor, und die Fragestundenzeit ist auch abgelaufen. Ich möchte Frau Ministerin Neubaur für die Beantwortung der Fragen danken. Ich rufe die Mündliche Anfrage 57 der Abgeordneten Dirk Wedel und Ralf Witzel von der FDP-Fraktion auf. Den Fragesteller der Mündlichen Anfrage 57 möchte ich fragen, ob er eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünscht oder ob die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. – Herr Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bitte in der nächsten Fragestunde wieder aufrufen. – Danke.

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Berivan Aymaz

Das nehmen wir auf. – Vielen Dank. Ich rufe die Mündliche Anfrage 58 des Abgeordneten Carlo Clemens von der AfD-Fraktion auf. Den Fragesteller der Mündliche Anfrage 58 möchte ich fragen, ob er eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünscht oder ob die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte um eine schriftliche Beantwortung.

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Berivan Aymaz

Danke, das nehmen wir auf. Wir kommen zu: Landtag 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz – VerfGHG NRW –) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/11329 erste Lesung zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dr. Geerlings das Wort.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema hier im Landtag. Wir haben das Gericht und somit auch den Rechtsstaat für die Menschen in unserem Land durch verschiedene Maßnahmen gestärkt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang etwa an die Individualverfassungsbeschwerde, die wir 2018 mit einem einfachen Gesetz eingeführt und später auch durch eine Änderung der Verfassung abgesichert haben. Bereits im Jahr 2017 ist eine Änderung der Verfassung in Kraft getreten, mit der wir den Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht in rechtlicher und personeller Hinsicht getrennt haben. Ganz konkret haben wir die Präsidentschaft beider Gerichte erstmals entkoppelt und damit den Status des Verfassungsgerichtshofes bestärkt. Als Folge dessen müssen und wollen wir den Verfassungsgerichtshof mit eigenen sachlichen und persönlichen Mitteln ausstatten, damit er immer weiter selbstständig wird. Dazu gehört auch, dass wir eine erhöhte monatliche Entschädigung für die Präsidentin oder den Präsidenten eingeführt haben. Diese Entschädigung sollte bis zum Ende dieses Jahres eine Höhe von 50 % der Abgeordnetenbezüge aufweisen, danach auf 30 % zurückgehen. Wir müssen allerdings feststellen, dass die räumliche Entflechtung von Verfassungsgerichtshof und Oberverwaltungsgericht noch nicht vollständig vollzogen ist. Im Gegenteil, die Arbeiten dazu sind noch in vollem Gange, und die amtierende Präsidentin muss dafür einen erheblichen Mehraufwand leisten. Wir schlagen deshalb gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, die höhere Entschädigung der Präsidentin bis zum Ende 13.11.2024 des Jahres 2026 um zwei weitere Jahre zu verlängern. Wir hoffen, dass bis dahin die Entflechtung beider Gerichte vollzogen ist. Lassen Sie mich meine Rede mit einem Wort des Dankes beenden. Der Verfassungsgerichtshof und insbesondere seine Präsidentin, Frau Professorin Dauner-Lieb, leisten täglich herausragende Arbeit für den Rechtsschutz in unserem Land und damit für unsere Demokratie. Der Gerichtshof ist nicht nur ein Staatsgerichtshof wie bisher, sondern inzwischen auch ein vollständiges Verfassungsgericht, ein Bürgergericht, das den Menschen in unserem Land zur Wahrung ihrer Rechte verhilft. Nur ein Land mit einer starken Justiz ist auch ein starker Rechtsstaat. Dazu leisten die Richterinnen und Richter einen ganz erheblichen Beitrag. Dafür spreche ich ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus. – Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Bongers das Wort.

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Sonja Bongers SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag – mein Vorredner Herr Dr. Geerlings hat es gerade gesagt –: In einem demokratischen Vorgang haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammengetan, um unsere Demokratie mit einem kleinen Zeichen weiter zu stärken. Dieses Zeichen, dass wir das tun wollen, was Herr Dr. Geerlings gerade inhaltlich ausgeführt hat, ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat und auch ein Zeichen der entsprechenden Wertschätzung aller Kolleginnen und Kollegen am Verfassungsgerichtshof. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider ist in der heutigen Zeit nichts mehr selbstverständlich. Ich danke den mittragenden Fraktionen dafür, dass dieser Gesetzentwurf so eingebracht werden konnte, wie er heute vorliegt. Ich möchte betonen, dass wir immer über Wertschätzung und Anerkennung sprechen. Das ist ein konkretes Beispiel dafür, dass uns dies als Demokraten in diesem Haus gemeinsam und unkompliziert gelingt. Über den wichtigen Inhalt hinaus geht es darum, eine entsprechende Gehaltsstruktur für einen gewissen Zeitraum weiter aufrechtzuerhalten. Dafür ist das ein deutliches Signal. Insofern möchte ich mich noch einmal bei allen bedanken und wünsche Ihnen alles Gute. – Recht herzlichen Dank. Landtag (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Dagmar Hanses das Wort.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! In der Tat ist der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen das oberste Kontrollorgan des Landes die Einhaltung der Landesverfassung betreffend. Er entscheidet in verfassungsrechtlichen Streitfragen zwischen Verfassungsorganen, prüft die Rechtmäßigkeit von Landesgesetzen und behandelt nun auch schon seit einiger Zeit Individualverfassungsbeschwerden. Insbesondere in Zeiten, in denen Rechtsextremistinnen versuchen, den Rechtsstaat zu untergraben, ist es wichtig, Gerichte bzw. unsere Justiz zu stärken. Der Gerichtshof ist ein zentraler Garant für die rechtliche Ordnung und den Schutz demokratischer Prinzipien. Eine starke, unabhängige Justiz sichert die Balance der Staatsgewalten und überprüft umstrittene Maßnahmen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Infolge der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung von Art. 76 der Landesverfassung hat der Verfassungsgerichtshof erstmals eine eigene, vom Oberverwaltungsgericht getrennte Präsidentschaft. Es sind nicht mehr viele in diesem Hause vertreten, die das begleiten konnten. In der vorvorletzten Wahlperiode durfte ich das als Mitglied der Verfassungskommission mit auf den Weg bringen und bin froh, dass das inzwischen so weit gediehen ist. Die Trennung dieser Führungsrollen bringt eine gewisse Eigenständigkeit und damit auch Eigenständigkeit der Ressourcen für dieses wichtige Organ mit sich. Die Trennung der Präsidentschaften von Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof wurde inzwischen nicht nur rechtlich, sondern auch personell umgesetzt. Diese Änderung in Art. 76 der Landesverfassung stärkt den Verfassungsgerichtshof und verleiht ihm mehr Eigenständigkeit. Dies fördert objektivere, unabhängigere Entscheidungen. Durch eine Gesetzesänderung vom 5. März 2022 erhält die Präsidentin oder der Präsident des Verfassungsgerichtshofs bis Ende des Jahres 2024 eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Abgeordnetenbezüge. Das ist folgerichtig. Der Mehraufwand durch die räumliche Trennung ist auszugleichen. Da der Neubau wie beschrieben noch ein bisschen auf sich warten lässt, bleibt dieser Aufwand weiterhin bestehen. Mit dem neuen Gesetz wird die temporäre Erhöhung dieser Entschädigung daher verlängert. 13.11.2024 Unser großer Dank gilt selbstverständlich allen Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs, deren Arbeit eine so wichtige Rolle beim Schutz der Landesverfassung spielt. Dieser Gerichtshof ist für die demokratische Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrnehmung der Grundrechte unverzichtbar. Seine Arbeit ist insbesondere in komplexen und herausfordernden Zeiten besonders hoch anzusehen. Dafür möchten wir den Richterinnen und Richtern sehr herzlich danken. Dass in einer so wichtigen Frage in diesem Hause ein interfraktioneller Konsens besteht, freut mich persönlich sehr. Dafür ganz herzlichen Dank – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Wir setzen die Aussprache fort. Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Dirk Wedel das Wort. – Bitte sehr.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch Entscheidungen des Landtags ist der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen personell und organisatorisch verselbstständigt worden. Die Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs machte insbesondere auch eine räumliche Entflechtung des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts erforderlich. Aufgrund des dadurch übergangsweise eingetretenen Mehraufwands hat der Landtag die Aufwandsentschädigung der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs bis zum Ende des Jahres 2024 befristet erhöht, und zwar auf 50 % der Abgeordnetenbezüge nach dem Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Derzeit in einem Interim untergebracht, bedarf es einer dauerhaften, seiner Bedeutung angemessenen Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs in Münster. Dabei ist man, insbesondere auch nach Einschätzung der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, auf einem guten Weg. Viele Abstimmungen und Gespräche zwischen unter anderem dem Verfassungsgerichtshof, der Staatskanzlei, der Stadt Münster, der Bezirksregierung Münster und dem BLB waren erforderlich, um in Münster einen neuen Standort für den Verfassungsgerichtshof zu finden, der den Anforderungen entspricht. Meilensteine wie der hochbauliche Realisierungswettbewerb das Freiherr-von-Vincke-Haus am Domplatz in Münster betreffend wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Umsetzung wird laut BLB nach derzeitigem Stand aber noch bis zum Jahr 2027 andauern. Um dem bis dahin zu verzeichnenden erhöhten Aufwand der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Landtag weiterhin Rechnung tragen zu können, soll die Übergangsregelung für die Entschädigung der Präsidentin mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Die FDP-Fraktion dankt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für ihr großes Engagement, durch einen angemessenen Dienstsitz die Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs auch nach außen sichtbar zu vollenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Dr. Beucker für die Fraktion der AfD das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes soll die befristete Erhöhung der Entschädigung für die Präsidentin oder den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Verlängerung sehen wir kritisch, und wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Das hat nichts mit unserer grundsätzlichen Hochachtung für das Verfassungsorgan Landesverfassungsgericht zu tun. Ebenso schätzen wir die Arbeit, die dessen Präsidentin leistet, außerordentlich. Lassen Sie mich erläutern, warum der Gesetzentwurf trotzdem für uns nicht zustimmungsfähig ist. Die befristete Erhöhung der Entschädigung wurde 2022 beschlossen, um einen zweifellos vorhandenen Übergangsmehraufwand auszugleichen. Es gehört normalerweise nicht zu den Aufgaben einer Gerichtspräsidentin, sich um geeignete Räumlichkeiten und einen Neubau zu kümmern. Der Zusatzaufwand ist jedoch mittlerweile nach unserer Auffassung weitgehend weggefallen. Der Verfassungsgerichtshof hat inzwischen in einem angemieteten Gebäude seinen Dienstsitz eingerichtet und kann dort, wie von der Präsidentin selbst betont, sehr gut arbeiten. Die umfangreichen Planungsarbeiten für den Neubau am Domplatz in Münster sind ebenfalls weit fortgeschritten. Kollege Wedel hat das eben in sehr schöner und wünschenswerter Weise dargestellt. Die Arbeitsbelastung ist somit im Vergleich zur Übergangsphase unserer Meinung nach deutlich gesunken, da die wesentlichen organisatorischen Herausforderungen inzwischen bewältigt wurden. Die Angemessenheit einer Verlängerung der erhöhten Entschädigung bis 2026 ist daher nicht ohne jeden Zweifel. Sie könnte zudem ein problematisches Signal senden. 13.11.2024 Es ist allgemein bekannt, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in NRW seit Langem als zu niedrig kritisiert wird, auch von der EU-Kommission, die eine angemessene Vergütung als wichtiges Element zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz sieht. Die Jahresgehälter deutscher Richter zu Beginn ihrer Karriere gehören im EU-Vergleich nach wie vor zu den niedrigsten. Die Lage der Staatsanwälte wird nicht als besser eingeschätzt. Die Zulage, um die es hier geht, beträgt jährlich nur etwa 23.000 Euro. Angesichts dessen ist es schon erstaunlich, wie viel Pathos wir eben hier gehört haben. Wichtig ist aber das Signal, es gebe weiterhin eine Zulage, obwohl die Zulagen der übrigen Justizbediensteten seit geraumer Zeit nicht mehr erhöht wurden. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der stagnierenden Gehälter im öffentlichen Dienst könnte eine Zulagenverlängerung als unangebracht beurteilt werden. Die Wertschätzung und finanzielle Unterstützung unserer Justiz sollte uns insgesamt am Herzen liegen. Wir leben in Zeiten, da es Schwierigkeiten macht, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Wir leben in Zeiten, da eine Zulagenerhöhung für Staatsbedienstete nur schwerlich finanzierbar wäre. Wir leben in Zeiten, da überhaupt die Gehälter in der Justiz nicht so steigen können, wie wir alle hier im Landtag es unserer Justiz gönnen würden. In einer solchen Situation finden wir es angemessen, mit dem Sparen bei den höchsten Positionen anzufangen. Zusammengefasst werden wir uns enthalten, weil zum einen der ursprüngliche Mehraufwand wohl nicht mehr so besteht, zum anderen ein falsches Zeichen gesetzt wird und schließlich die Spitzen unserer Institutionen beim Sparen, wie sonst auch immer, beispielhaft vorangehen sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun, da wir am Schluss der Aussprache sind, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/11329 in der ersten von zwei Lesungen. Wer stimmt diesen Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/11329 angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. – Ich sehe hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung. Wer Landtag stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/11329 so verabschiedet. Wir kommen zu: 12 Alle Hebel in Bewegung setzen – Schwarz-Grün muss bei der Fachkräftesicherung endlich alle Potenziale nutzen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11337 Die Kollegin Teschlade hat das Wort. – Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass beim Thema „Fachkräftemangel“ jetzt auch auf der Regierungsbank Platz genommen wurde. Das ist schön und wird dem Thema gerecht. 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, davon 900.000 mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, so viele Menschen werden in den nächsten zehn Jahren in NRW in den Ruhestand gehen. Diese Menschen kommen zu den jetzt schon fehlenden 400.000 Beschäftigten hinzu. Diese Zahlen übersteigen übrigens auch die Zahl der arbeitslosen Menschen in NRW, bei denen es zudem große Passungsprobleme bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt gibt. Jetzt hilft es nicht, wenn die regierungstragenden Fraktionen für jeden Bereich einen einzelnen Antrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels schreiben. Dann haben wir beispielsweise bald vielleicht ausreichend Polizisten, aber nicht genug Erzieherinnen usw. Es hilft eben nicht, wenn wir alle an einer sowieso schon viel zu kleinen Decke ziehen, und zwar von allen Seiten. Davon werden wir nicht mehr Menschen. Die Aufgabe ist, dass wir Potenziale und Ressourcen, die dieses Land hat, deutlich nutzen. Ich will an dieser Stelle schon einmal sehr deutlich sagen, dass dazu nicht gehört, so dramatisch im Sozialetat zu kürzen, dass sich heute so viele Menschen genötigt gefühlt haben, hier in Nordrhein-Westfalen gegen genau diese Kürzungen zu demonstrieren. (Beifall von der SPD) Damit ziehen wir nötige Fachkräfte nicht an, sondern wir schrecken sie ab. In der Fachkräftestrategie sind durchaus gute Ansätze vorhanden. Das will ich überhaupt nicht irgendwie negieren. Aber wir müssen an der Stelle mal vom Learning ins Doing kommen. 13.11.2024 Da helfen uns auch Veranstaltungen, die dann staatstragend gemacht werden, nicht. Bei der letzten Veranstaltung der Landesregierung, bei der es um das Thema „Frauenerwerbsarbeit“ ging, war beispielsweise nicht nur die Besucherzahl relativ gering, sondern auf dem Podium waren von sieben Menschen nur zwei Frauen. Auch das zeigt: Da ist einiges nicht verstanden worden. Letzte Woche hatte ich anlässlich des 15-jährigen Jubiläums die Gelegenheit, mich noch einmal über den Sachstand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Da ist deutlich geworden, welche große Ressource Menschen mit Behinderung für dieses Land bieten. Aber was passiert jetzt? Auch da wird aktuell im Landeshaushalt mit einem Minus von fast 59 % gespart. Eine weitere Gruppe, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die man besser fördern könnte, was wir in unserem Antrag auch aufgegriffen haben, sind junge Menschen, insbesondere junge Menschen mit niedrigen oder auch mit gar keinen Abschlüssen, die dringend eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt brauchen. Aber auch hier wird der Rotstift angesetzt. Das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird vollständig in den ESF ausgelagert. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist doch nicht schlecht!) Das wird dazu führen, dass Träger das nicht mehr stemmen können. Eine dritte Gruppe, bei der noch extrem viel Luft nach oben ist und die ich gerade schon einmal angesprochen habe, sind Frauen. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten. Wir brauchen Unternehmen, die dabei unterstützt werden, andere Arbeitszeitmodelle anzubieten. Und wir brauchen natürlich vor allen Dingen eine flächendeckende Betreuungssituation sowohl für Menschen, die Angehörige pflegen müssen, als auch für Menschen, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Wir wissen, es sind immer noch überwiegend Frauen. Die nächste große Gruppe betrifft das Thema „Zuwanderung“. Wir brauchen viel mehr Tempo bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, damit Fachkräfte in unser System integriert werden können. Der letzte Punkt ist das Thema „Arbeitsorganisation und künstliche Intelligenz“. Wir haben dazu eine Expertinnen- und Expertenanhörung gemacht, beruhend auf einem Antrag der SPD zur Transformation der Arbeitswelt. Durch die Bank waren sich alle einig, dass Fachkräftemangel jetzt ein Thema ist, es sich in Zukunft aber durchaus noch einmal ändern wird – durch künstliche Intelligenz und andere Unterstützungsmöglichkeiten, die wir haben. Wir müssen da viel mehr machen. Wir müssen diese Ressource viel Landtag besser nutzen. Auch da bleibt im Moment eine ganze Menge liegen. Wir wissen vor allen Dingen auch, dass kleine und mittelständische Unternehmen Unterstützung bei der Transformation brauchen. Was erleben wir hier im Moment in Nordrhein-Westfalen? Wir kürzen die Transformationsberatungsstellen, die diese wichtige Aufgabe leisten. Alles ist gerade darauf ausgerichtet, dass wir den Fachkräftemangel in diesem Land nicht wirksam bekämpfen können. Hier müssen wir dringend ansetzen. Der Antrag bietet entsprechende Punkte, was es jetzt braucht, um da voranzukommen. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, diesen Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen, damit wir noch einmal intensiv zu dem Thema diskutieren können, um dem Thema gerecht zu werden und uns gemeinschaftlich unterzuhaken, um zu schauen: Was braucht es jetzt? Was können wir machen? Denn eins ist klar: Es wird einfach nicht reichen, jetzt nur darüber zu diskutieren, wie wir demnächst Jobcenter digitalisieren etc. Wir brauchen mehr. Deshalb freue ich mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Hervorragend, vielen Dank. – Kollege Marco Schmitz hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU.

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muss man auch einmal ein Lob an die SPD-Fraktion aussprechen. Das tue ich gerne. (Lena Teschlade [SPD]: Stimmen Sie zu?) Sie haben heute einen Antrag gestellt, den wir am 25.10.2022 zum Teil mit den gleichen Begründungen wortähnlich auch schon gestellt haben, und zwar zum Thema „Mit einer Arbeits- und Fachkräfteoffensive im Bereich der beruflichen Bildung dem Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen begegnen“. Deswegen freue ich mich, dass unsere Politik bei Ihnen so gut ankommt, dass Sie das inzwischen übernehmen. (Thorsten Klute [SPD]: Dann ist die Zustim- mung doch gesichert!) – Das haben Sie damals übrigens nicht getan; deswegen müssen wir darüber noch einmal reden. Ich gehe gerne in ein paar Punkten auf den Antrag ein. Sie haben fünf große Forderungen aufgestellt, welche Berufsgruppe in welcher Form weiterhin gefördert werden muss. Aber statt nur zu fordern, setzt die 13.11.2024 Landesregierung bereits auf konkrete und nachhaltige Lösungen im Bereich des Fachkräftemangels. Deswegen ist dieser Antrag in der Form gar nicht notwendig. Nichtsdestotrotz werden wir der Überweisung natürlich zustimmen. Die Kürzungen im Sozialbereich, die Sie gerade angesprochen haben, Frau Kollegin Teschlade, haben nichts mit der Arbeitsmarktförderung zu tun. (Lena Teschlade [SPD]: Natürlich!) Denn gerade die Arbeitsmarktförderung wird zum Großteil über den ESF finanziert, und da gab es keine Kürzungen. Auch den Bereich KAoA, der von Ihnen angesprochen worden ist, haben wir als so wichtig erachtet, dass wir nicht wollen, dass dieser Übergang von Schule in den Beruf in irgendeiner Form zu kurz kommt. Wir sollten nicht zwischen schlechtem Geld, das aus Ihrer Sicht aus dem ESF kommt, und gutem Geld, das aus dem Landeshaushalt stammt, unterscheiden. Dieses Geld ist vorhanden, um junge Menschen in den Beruf zu bringen. (Beifall von der CDU) Auch der Bereich „Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen“ ist ein Anliegen, das wir bereits in vielen Bereichen umsetzen. Es mag vielleicht aus Ihrer Sicht Veranstaltungen geben, die nicht so in der Form besucht worden sind, wie das passieren sollte – Sie haben eben davon gesprochen –, aber es geht uns darum, dass wir die Möglichkeiten bieten, und das tun wir. Wir bieten die Möglichkeiten, indem wir deutlich machen, dass wir Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen. Wir bieten die Möglichkeit, flexible Ausbildungsmodelle zu erproben. Es gibt regionale Kompetenzzentren, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Anstellung von Frauen unterstützen. Bei all dem schafft die schwarz-grüne Regierungskoalition familienfreundliche Strukturen, um Erwerbstätigkeit von Frauen weiter zu erhöhen. Ich komme zum nächsten Punkt: die Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt erhöhen. – Gerade den Bereich haben wir in den letzten Jahren sehr stark ausgebaut. Die Stellen bei den Bezirksregierungen sind jetzt in der Lage, die Anerkennung durchzuführen. Es gibt die Kooperation mit der Internationalen Fachkräfteagentur NRW und der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung. Dort bieten wir Beratungs- und Vermittlungsangebote sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch hier sind wir bereits auf einem guten Weg und wollen uns unsere Erfolge von Ihnen auch nicht madig machen lassen. Der letzte Bereich ist die Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am Erwerbsleben. Das Teilhabechan-Landtag cengesetz, das seit 2019 auch in Nordrhein-Westfalen greift und gerade mit den 16i- und 16e-Maßnahmen die Möglichkeit bietet, viele Menschen, die sehr lange arbeitslos gewesen sind, wieder in ein Jobleben zurückzuführen, ist ein Erfolg. (Lena Teschlade [SPD]: Ein Erfolg des Bun- des!) Wir müssen jetzt natürlich schauen – das weiß ich auch; wir sind alle in Gesprächen mit den Trägern der Sozialhilfe –, wie wir das in Zukunft weiterführen müssen und können. Über 40.000 Menschen haben von diesen Projekten in Nordrhein-Westfalen profitiert. Ich finde, dass das ein konkretes Beispiel ist, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen und das umsetzen. Der letzte Punkt ist, für Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch hier haben der Staatssekretär im Rahmen der Fachkräfteoffensive und auch unser Minister, Karl-Josef Laumann, schon sehr früh deutlich gemacht, dass gerade dieser Personenkreis wichtig ist, um den Fachkräftemangel zu beheben. Sie haben das auch selbst in Ihren Antrag aufgenommen. Sie haben die Zahl niedergeschrieben, wie hoch die Erwerbslosenquote unter den Menschen mit Behinderung ist. Es ist notwendig, dass wir ebenfalls noch einmal eingreifen. Mit der Fachkräfteoffensive Nordrhein-Westfalen ist unser Land auf dem richtigen Weg, diesen Fachkräftemangel zu beheben. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam hinbekommen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zuerst möchte ich anerkennend feststellen, dass die SPD-Fraktion anscheinend sehr viel Zeit in diesen Antrag investiert hat. Auf acht Seiten wurden Punkte aus vielen vorherigen Anträgen sowie aus schon vorhandenem Regierungsvorgängen zusammengetragen. (Thorsten Klute [SPD]: Wir prüfen genau, was wir tun!) – Das ist gut, Thorsten. Die SPD hat mit ihrer Fleißarbeit eine lange Liste von Vorschlägen vorgelegt, doch wenn ich mir diese Forderungen genauer betrachte, muss ich feststellen, dass diese im Wesentlichen vorhandene Initiativen 13.11.2024 beinhalten und zudem vermeintlich neue Ideen aufführen, die bereits mit Erfolg aktuell umgesetzt werden. (Rodion Bakum [SPD]: Wo denn?) Nehmen wir das Thema der beruflichen Anerkennung. Schon jetzt setzen sich das Ministerium und Minister Karl-Josef Laumann dafür ein, die Verfahren zu beschleunigen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu verbessern. Mit dem Projekt zur zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe werden seit 2020 Anerkennungsfälle bearbeitet. (Rodion Bakum [SPD]: Na ja!) Zusätzlich bietet das Onlinezugangsprojekt eine digitale Antragstellung, die den Prozess erheblich vereinfacht. So wird für ausländische Fachkräfte eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit geschaffen, schnell in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. (Lachen von Susanne Schneider [FDP] – Hei- terkeit von der SPD) Die Landesregierung wird außerdem einen Gesetzentwurf zur Änderung der Berufsqualifikationsfeststellung NRW vorlegen, der eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anträgen unterstützt. Ein besonderes Anliegen muss dabei auch die Erleichterung der Anerkennung von Dokumenten aus dem Ausland sein, um den Weg in den Arbeitsmarkt schnell zu erleichtern. Ein wichtiger Ansatzpunkt der Strategie der Landesregierung ist eine frühzeitige Unterstützung geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen. Nach ihrer Ankunft verbringen sie oft mehrere Monate in Unterbringungseinrichtungen des Landes, ohne dass sie arbeiten oder Integrationskurse besuchen dürfen. Genau hier wird gerade angesetzt, um diese Zeit zu nutzen. Durch das Pilotprojekt zur beschleunigten Arbeitsmarktintegration in den Landesunterkünften Ratingen und Bad Driburg gibt es bereits Angebote zur Kompetenzfeststellung sowie Hilfs- und Beratungsstrukturen. So wird der Übergang in den Arbeitsmarkt deutlich effizienter gestaltet, um die Potenziale der Menschen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt ist sehr entscheidend. Hier sind wir Grünen ebenfalls einen Schritt weiter. Wir haben nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick, sondern auch konkrete Maßnahmen für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und die wesentlichen Verbesserungen von Arbeitsbedingungen, um mehr Frauen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Außerdem möchte ich hier die Berufseinstiegsbegleitung erwähnen. Diese bietet gezielt Unterstützung für rund 5.000 Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen. Ebenso hilft das Werkstattjahr, das Landtag mit 4,9 Millionen Euro aus dem ESF gefördert wird, jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Des Weiteren liegt mir die Inklusion in den Arbeitsmarkt und die Unterstützung der Menschen mit Behinderung am Herzen. Dies ist für uns und ganz besonders natürlich für unseren Sprecher für Inklusion, Dennis Sonne, von zentraler Bedeutung. Um Menschen mit Behinderungen und offene Stellen effektiver zusammenzubringen, hat Minister Laumann im April gemeinsam mit der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie zahlreichen Unterstützungspartnern die gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion am Arbeitsmarkt ins Leben gerufen. Trotz abgeschlossener Ausbildung sind über 50.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos, während Unternehmen dringend Fachkräfte suchen. Deshalb setzen wir das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in NRW“ fort und unterstützen Inklusionsbetriebe mit 1,9 Millionen Euro aus dem ESF. Ich bin davon überzeugt, dass der Arbeits- und Fachkräftemangel mit den bestehenden Maßnahmen und einer noch engeren Verzahnung von Bildung, Arbeitsmarkt und sozialer Integration nachhaltig bekämpft werden kann. Der vorliegende Antrag der SPD ist dafür jedoch nicht zielführend. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susi Schneider das Wort. Bitte sehr. (Thorsten Klute [SPD]: Ist die denn schon aus dem Lachen wieder raus?)

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den beiden Vorrednern frage ich mich jetzt schon: Geht‘s eigentlich noch? (Beifall von der FDP und der SPD) Ist dieser vorliegende Antrag nötig? Liebe Kollegen der sogenannten regierungstragenden Fraktionen, wenn ich am Bahnhof stehe und Züge ausfallen, weil keine Lokführer vorhanden sind, wenn Kinder nicht betreut werden können, weil in Kitas Gruppen geschlossen werden, weil keine Erzieherinnen da sind, wenn man wochenlang auf einen Handwerkertermin wartet, wenn es in der Pflege eng ist, wenn es überall im Land an Fachkräften fehlt, 13.11.2024 fragen Sie hier an diesem Redepult: Ist dieser Antrag nötig? – Geht‘s noch? (Beifall von der FDP und der SPD) Der Fachkräftemangel ist eines der größten Wachstumshemmnisse in Deutschland überhaupt und natürlich auch in Nordrhein-Westfalen. Auf Bundesebene waren das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Fachkräftestrategie erste wichtige Schritte. Wir müssen aber weiter intensiv an einer Wirtschaftswende arbeiten. (Beifall von der FDP) Daran müssen sich die Bundesländer verstärkt beteiligen. Der Handlungsdruck ist unvermindert hoch. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft gehen in der deutschen Wirtschaft 2024 Produktionskapazitäten im Wert von 49 Milliarden Euro verloren, nur weil die nötigen Fachkräfte fehlen. Nordrhein-Westfalen hebt sich beim Fachkräftemangel leider nicht von anderen Bundesländern ab. So fehlten 2023 nach Berechnung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung in unserem Bundesland über 80.000 qualifizierte Arbeitskräfte. Laut IHK NRW fehlen sogar über 400.000 Fachkräfte, der überwiegende Teil davon im Bereich der beruflich Qualifizierten. Dem gegenüber stehen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 75.000 Menschen, die gut qualifiziert sind und jederzeit einen Job aufnehmen könnten. Diese Zahlen zeigen, dass die vor einem Jahr gebündelten Initiativen und Projekte im Kampf gegen den Fach- und Arbeitskräftemangel längst noch nicht ausreichen. Zwar wurden 64 Maßnahmen im Fortschrittsbericht zur Unterstützung der Fachkräfteoffensive NRW aufgeführt, trotzdem fehlen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft immer noch qualifizierte Fachkräfte. Öffentliche Ankündigungen, Broschüren und Veranstaltungen der Landesregierung allein bringen uns hier nicht weiter. Vielmehr sind zusätzliche Anstrengungen und weitere konkrete Maßnahmen nötig. Die Analyse von Ausbildungs- und Arbeitsmarktdaten macht vor allem eines deutlich: Es müssen alle verfügbaren Fachkräftepotenziale aktiv angesprochen werden. Ungenutzte Potenziale bestehen zum Beispiel bei Frauen, bei Angehörigen mit Familienbzw. Pflegeverantwortung oder bei Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Arbeitnehmer müssen wir in den Blick nehmen. Diese Gruppe wird im vorliegenden Antrag aber gar nicht angesprochen. Für die Fachkräfteeinwanderung spielen eine Willkommenskultur sowie die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine zentrale Rolle. Das muss schneller gehen. Das muss unbürokratischer werden. Vor allem muss es digitaler werden. Auch vor KI sollten wir hier keine Angst haben. Landtag (Beifall von der FDP) Viele andere Maßnahmen, die wir als FDP-Fraktion bereits gefordert haben, lassen sich auch im vorliegenden Antrag finden. Dazu zählen die Verankerung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung in der Landesverfassung, die Modernisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks, ein verstärkter Einsatz von zertifizierten Teilqualifizierungen sowie der Ausbau der Plätze in der frühkindlichen Bildung. Guter Antrag, toller Antrag – dachte ich. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Aber dann kam es: umfassende Ausbildungsplatzgarantie, neues Tariftreuegesetz, faktische Abschaffung von Minijobs, Einrichtung einer Transformationsagentur, Einführung einer Landesförderung von Betriebsratsgründungen usw. Diese Forderungen bedeuten am Ende nur mehr Bürokratie und mehr Kosten, aber sicher nicht mehr Fachkräfte. Trotzdem findet die FDP-Landtagsfraktion diesen Antrag ganz spannend. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. -- Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fachkräftesicherung ist ein sehr ernstes und wichtiges Thema. Nicht nur die Demografie stellt uns dort vor große Herausforderungen und Probleme, sondern auch unsere Schulen straucheln ganz offenbar dabei, die nötigen Fachkräfte auszubilden und zur Verfügung zu stellen. So wird aus immer mehr Handwerksbetrieben und Einrichtungen berichtet, dass die Vorbildung der Schüler nicht mehr unbedingt so ist, dass man sie direkt auf dem Arbeitsmarkt gebrauchen kann. Auch bei der Einwanderung läuft in Deutschland vieles schief, sodass eben nicht unbedingt diejenigen kommen, die hier dringend als Fachkräfte gebraucht werden, sondern oftmals diejenigen, die eher vielleicht auf der anderen Seite die Sozialkassen belasten. Nun hat die SPD dazu einen Antrag vorgelegt und ihre Ideen vorgestellt. Darin finden sich ganz viele bunte Forderungen. Einige davon möchte Ihnen gerne vortragen. Deswegen habe ich den Antrag hier einmal mitgebracht. Unter anderem fordern Sie die Landesregierung auf – und jetzt kommt es –, „junge Menschen ohne Berufsabschluss zu qualifizieren“. Das ist eine bahn-13.11.2024 brechende Erkenntnis, bei der der Staatssekretär sich am Kopf kratzt und sagt: Warum ist bislang keiner darauf gekommen? – Man muss die jungen Menschen einfach nur qualifizieren. Wahnsinn! Dann geht das alles ohne Berufsabschluss. Weiteres, Tiefergehendes steht dazu tatsächlich nicht im Antrag. Sie plädieren unter anderem dafür, „überbetriebliche Bildungsstätten zu modernisieren“. Darüber hat man durchaus schon das eine oder andere Mal debattiert. Wie Sie das finanzieren wollen, sagen Sie allerdings nicht. Um „die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erleichtern“, sollen unter anderem „Angebote der frühkindlichen Bildung ausgebaut werden“. Wie soll das passieren? Woher kommen die Fachkräfte, woher das Geld? Wir befinden uns hier schon seit Plenarwochen in einem Dialog miteinander und diskutieren immer wieder darüber, dass das ja im Prinzip Absicht aller Fraktionen ist. Jetzt bringen Sie diese bahnbrechenden Erkenntnisse an. Sie fordern, dass „sich im Bund dafür eingesetzt wird, Fehlanreize im Steuerrecht abzuschaffen“. Super! Welche? Was? Keine Ahnung; wissen wir nicht. Sie sprechen sich dafür aus, „die Verfahren der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen“, sodass die Zahl der Berufsanerkennungsverfahren erhöht wird. Auch das ist absolut einvernehmlich. Es gibt wahrscheinlich keinen Einzigen, der hier widersprechen würde. Alles das haben Sie in einem bunten Potpourri zusammengetragen. Außerdem wollen Sie „die Inklusion im Erwerbsleben und die Integration von Langzeitarbeitslosen“ fördern, um „langzeitarbeitslosen Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben und nachhaltige Beschäftigung zu ermöglichen“. Wie? Keine Ahnung; man weiß es nicht. Das ist das Einzige, was dazu im Antrag steht. Auch verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist ein ewiges Dauerbrennerproblem im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und in der Arbeitsmarktpolitik. Was Sie da tatsächlich an neuen Ideen einbringen wollen, weiß man nicht. Dazu geben Sie auf diesen acht Seiten Papier unglaublich viel Geld aus und schaffen eine Menge Bürokratie – die Kollegin der FDP hat es schon ausgeführt –, ohne dabei irgendetwas konkret zu benennen oder irgendwelche Lösungen anzubieten. Als Nächstes im parlamentarischen Verfahren werden wir höchstwahrscheinlich eine Anhörung wahrnehmen, bei der dann SPD-nahe Sachverständige sagen, dass sie den SPD-Antrag ganz okay finden. Ja, zu diesem Ergebnis wird jeder kommen, wenn er sich diese Forderungen durchliest. Allerdings muss man an dieser Stelle einmal einhaken, liebe SPD. Es gibt einen Unterschied zwischen „viel Arbeit machen“ – in diesem Fall dem Ausschuss Landtag für Arbeit, Gesundheit und Soziales – und „Arbeitsplätze schaffen“. Das Zweite wäre das, was wir alle miteinander machen müssten. Dieses Problem ist nämlich mittlerweile viel zu ernst, als dass wir uns hier weiterhin in Allgemeinplätzen und warmen Worten verlieren können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass wir ohne Frage in der Arbeitsmarktpolitik in dieser Wahlperiode einen großen Schwerpunkt auf die Fachkräftesicherung gelegt haben -- auch deswegen, weil wir in vielen Bereichen einen Mangel haben. Ich kann mich auch an Jahre erinnern, in denen wir unsere ganzen Anstrengungen einsetzen mussten, um überbetriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen, weil wir keine Lehrstellen hatten. Das ist eine völlig andere Ausgangslage. Wir haben eine Situation, in der wir viel entspannter über die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung reden; nicht nur reden, sondern über die vielen Jahre hinweg auch einiges erreicht haben. Wir haben dieses Jahr einen Kipppunkt gehabt. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mehr Menschen, die eine Ausbildung im dualen System angefangen haben als an Universitäten oder Fachhochschulen. Das halte ich für all diejenigen, die sich um die duale Ausbildung kümmern, für einen sehr schönen Erfolg, und ich freue mich am allermeisten darüber, dass das gelungen ist. Die duale Ausbildung ist für junge Menschen – im Übrigen auch für junge Menschen mit Abitur – wieder eine sehr viel attraktivere Alternative zum Studium, als das vorher der Fall war. Deswegen wäre es schön, wenn wir es in den nächsten Monaten hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen zusammen hinkriegen würden, eine gesetzliche Grundlage für die Gleichwertigkeit dieser beiden Ausbildungswege zu schaffen. Es wäre in der Sache außerdem sehr schön, wenn wir das in einer großen Einmütigkeit der demokratischen Fraktionen erreichen könnten. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Der zweite Punkt, den ich nennen will: Wir lassen uns diese Frage relativ viel Geld kosten. Ich will nicht wieder mit den alten Kamellen anfangen, aber ich kann mich noch gut erinnern, dass es in diesem Land für alle Gesundheitsberufe, die nicht akademisch waren, Schulgeld gab. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Jau!) 13.11.2024 Wir haben das Schulgeld abgeschafft, und wir haben eine Zunahme der Ausbildungen in diesen Berufen im satten zweistelligen Bereich. (Beifall von der CDU und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen, und das ziehen wir jetzt auch in sehr schwierigen Haushaltsjahren durch. Wenn ich daran denke, was wir auch im Haushaltsjahr 2025 für die kommunale Koordinierung von Praktika, die Start-Koordinierung, die Potenzialanalyse, die Teilzeitberufsausbildung, die 100 zusätzlichen Ausbildungsplätze des Werkstattjahres, das Ausbildungsprogramm „Ausbildungswege NRW“, die Beratungsstellen Arbeit und die Meisterprämien ausgeben, stelle ich fest, dass wir hier bei einer satten Zahl von weit über 70 Millionen Euro sind. Die geben wir in diesem sogenannten Sparhaushalt in den Bereichen der Fachkräfte, der Berufsausbildung, der Werbung für die duale Ausbildung, der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt aus. Erzählen Sie bitte nicht, dass die Sparpolitik das Ende der Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen sei. Vielmehr ist es eine Konzentrierung auf die wichtigsten Aufgaben, und ich finde, eine Zahl von weit über 70 Millionen Euro in diesem Bereich kann sich für das Haushaltsjahr 2025 sehr wohl sehen lassen. (Beifall von der CDU) Dann möchte ich Ihnen noch sagen: Wir haben mit allen Beteiligten in der Wirtschaft vor ungefähr einem Jahr – der Staatssekretär hat es vorbereitet – eine große Konferenz gemacht, bei der wir gesagt haben: Wir müssen uns bei dieser Fachkräfteproblematik jetzt auch sehr um die Anstellung von Behinderten kümmern. – Es ist ein Skandal, dass die Arbeitslosigkeit bei behinderten Menschen in unserem Land doppelt so groß ist wie bei nicht behinderten. Wir haben ungefähr 50.000 schwerbehinderte Menschen, die keine Arbeit haben. Davon hat die große Mehrheit eine wirklich vernünftige Berufsausbildung. Das unterscheidet sie von vielen, die im Bürgergeld sind, und trotzdem ist es so schwer. Nachdem wir ein paar Monate später darauf schauen, wie viele regionale Initiativen es gegeben hat, über die Kammern, über die Handwerker, über viele andere, das zum Thema zu machen und den Unternehmen zu sagen: „Leute, guckt auch mal, ob ihr da eure Fachkräfte gewinnen könnt“, bin ich sehr davon beeindruckt und finde es gut, dass das so gelaufen ist. Man muss erst einmal ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es da noch ein Potenzial am Arbeitsmarkt gibt, das aus guten Gründen – sowohl aus Sicht der Betroffenen als auch der Wirtschaft – integriert werden sollte. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag Lassen Sie mich zum Schluss eine Sache sagen – das können Sie ja alles überprüfen –: Seit 2017, seit ich wieder im Amt bin, haben wir in Nordrhein-Westfalen über eine halbe Million sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze dazugewonnen. Das ist vielleicht nicht mein Verdienst – diese Feder will ich mir gar nicht an den Hut stecken –, das ist auch wegen der Situation der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Aber wenn in einem Land in zehn Jahren die Zahl der Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, um 1 Million auf 7,3 Millionen steigt, kann man auch mal sagen, dass in diesem Land nicht alles verkehrt gemacht worden ist, sondern vieles in die richtige Richtung geht. Ich wünsche mir jetzt vor allen Dingen Signale aus Berlin, sodass wir in Nordrhein-Westfalen ein starker Industriestandort werden und vor allen Dingen unsere energieintensive Wirtschaft nicht durch eine falsche Energiepolitik verlieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/11337 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Wissenschaftsausschuss, an den Ausschuss für Schule und Bildung und an den Integrationsausschuss. Sport- und Verkehrsausschuss sind nicht dabei. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, GRÜNEN, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Die kranke Republik – Krankenstände analysieren, Gesundheitsförderung in den Fokus rücken. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11317 Dr. Vincentz hat das Wort für die antragsstellende Fraktion der AfD. Bitte schön. 13.11.2024

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. – Dieses Zitat wird Arthur Schopenhauer zugeschrieben, der unter der Betrachtung der aktuellen Krankenstände wahrscheinlich einfach nur in resigniertes Schweigen verfallen würde. Ein Land, das sich immer noch als wirtschaftliche Supermacht sieht, droht, an den einfachsten Grundlagen zu scheitern. Wir stehen mitten in einer Gesundheitskrise, und zwar doppelt, sowohl auf Seite der Patienten als auch auf Seite der Behandler. Doch anstatt zu handeln, beobachtet die Regierung das Elend offenbar mit stoischer Gelassenheit. Dabei sind die Fakten unübersehbar. Bereits in den ersten acht Monaten dieses Jahres haben die Krankheitsfälle neue Rekordmarken gesetzt: 225 krankheitsbedingte Ausfälle je 100 Versicherte. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern das ist der Beleg für ein Land, das sprichwörtlich auf dem Zahnfleisch geht; das unter diesen Bedingungen nicht mehr kann oder will. Aber nicht nur das, denn jeder Fehltag und jede Krankmeldung sind ein weiterer kleiner Sargnagel für unsere Wirtschaft, die dadurch jährlich 26 Milliarden Euro an Wertschöpfung verliert. Dennoch scheint diese Regierung fest entschlossen zu sein, das Land in ein wirtschaftliches Wachkoma versetzen zu wollen. Man könnte fast meinen, Sie hätten längst resigniert und nähmen es hin, dass unsere Leistungsträger schlicht ausfallen und der Wohlstand dieses Landes unaufhaltsam dahinschmilzt. Dabei wäre ein Blick auf die Ursachen dringender denn je angesagt, um endlich einen Weg aus der Misere zu finden. Psychische Erkrankungen, Stress und Burn-out sind längst Volkskrankheiten, und die Digitalisierung, die uns eigentlich entlasten sollte, treibt das Hamsterrad oft nur noch schneller an. Dank der elektronischen Krankschreibung wird es jetzt aber noch einfacher, sich krankzumelden. Das wahre Problem bleibt allerdings: Die Menschen sind schlichtweg oft am Ende ihrer Kräfte. Die Regierung reagiert darauf mit den üblichen Phrasen und mit halbherzigen Aktionen. Sie feiern Gesundheitstage und verteilen Obstkörbe, als wäre das die Lösung. Diese Symbolpolitik ist so wirkungsvoll wie ein hübsches Bärchenpflaster auf einer offenen, klaffenden Wunde. Die Ampelkoalition ignoriert derweil offenbar bewusst den Ernst der Lage. Eine Regierung, die die psychische Gesundheit ihrer Bürger vor allem in PR-Kampagnen erwähnt, zeigt deutlich, wie wenig ihr das Wohl der Menschen am Herzen liegt. Wenn Worte die Taten ersetzen, wird aus Verantwortungslosigkeit schnell eine gefährliche Ignoranz. Landtag Unser Antrag lässt hingegen an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Wir fordern ein landesweites Monitoring, um die Ursachen des hohen Krankenstands endlich umfassend zu analysieren, denn wer keine validen Daten hat, bleibt blind, stochert im Nebel und gibt sich zufrieden. Darauf aufbauend sollen Präventionskampagnen entwickelt werden, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern die tatsächlich etwas bewirken können. Die betriebliche Gesundheitsförderung muss nicht nur gefördert, sondern sie muss auch umfänglich ausgebaut werden. Es reicht nicht, wenn Unternehmen nur tätig werden, wenn sie sich auf der nächsten Gala gegenseitig dafür auf die Schultern klopfen können, wie toll sie das machen. Ebenso fordern wir eine flächendeckende Informationskampagne, um die Bevölkerung für die Gesundheitsvorsorge und für regelmäßige Untersuchungen zu sensibilisieren. Das ist kein Nice to have, sondern das ist eine absolute Notwendigkeit, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und die psychische Gesundheit zu stärken. Coaching- und Therapieangebote dürfen nicht die Ausnahme sein, sondern sie müssen zum Standard gehören. Auch das zählt zu einem modernen Gesundheitsmanagement. Außerdem ist die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsbehörden, den Unternehmen und den Bildungseinrichtungen weiter auszubauen. Ein Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen bringt uns alle nicht weiter, sondern wir brauchen ein ganzheitliches Konzept, das alle Akteure einbindet und so endlich Wirkung entfalten kann. Diese Regierung hat die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger auf eine Weise vernachlässigt, die an Fahrlässigkeit grenzt. Während wir hier debattieren, kostet der hohe Krankenstand dieses Land nicht nur Milliarden, sondern vor allem Lebensqualität und Zukunftschancen. Wenn Sie nicht länger Teil des Problems, sondern endlich ein Teil der Lösung sein wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Gesundheit ist nicht nur eine private Angelegenheit, sondern sie ist in diesem Fall die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft. Wer sich dem verweigert, verabschiedet sich von seiner Verantwortung als Regierung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Jetzt hat die Kollegin Anke Fuchs-Dreisbach das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr 13.11.2024 Vincentz, Sie haben mit einem Zitat begonnen, das goldrichtig ist. Die körperliche und geistige Verfassung eines jeden Menschen beeinflusst sein Wohlbefinden, seine Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt sein Umfeld, und da die gemeldeten Krankheitsfälle in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind, ist ein Befassen mit dieser Thematik im Kontext des Arbeitsfeldes richtig. Bei einer Erkrankung handelt es sich um hochsensible persönliche Daten, die nicht mehr der Privatsphäre, sondern viel eher der noch geschützteren Intimsphäre zuzuordnen sind. Genau dieses sensible Thema führt mich direkt zu Ihrer ersten Forderung, der Einführung eines landesweiten Monitorings zur Analyse der Krankenstände und zur Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsbelastung. Ihre erste Forderung wirft mehrere Fragen auf. Für mich ist nicht ersichtlich, wie dieses Monitoring aussehen soll, ohne dabei gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Bei einer Krankmeldung ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber den Grund seiner krankheitsbedingten Abwesenheit anzuzeigen. Folglich lässt sich das individuelle Krankheitsbild des Arbeitnehmers nicht mit den Arbeitsbedingungen und der Arbeitsbelastung in Zusammenhang bringen. Wer sagt überhaupt, dass die Ursachen einer Krankheit mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen? Es gibt eine ganze Reihe von mentalen Belastungen, die nicht automatisch auf berufliche Rahmenbedingungen zu schieben sind. Mit dieser Verallgemeinerung machen Sie es sich deshalb ein wenig zu leicht. Ihre zweite Forderung ist eine Präventionskampagne in Zusammenarbeit mit Unternehmen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz zu implementieren. Solche Angebote gibt es aber schon seit langer Zeit. Ich möchte an dieser Stelle das Programm „OpenUp“ nennen, im Zuge dessen Arbeitnehmern Workshops, Gesprächsrunden und Einszu-eins-Gespräche mit Experten auf dem Gebiet der Gesundheit am Arbeitsplatz angeboten werden. Zudem bieten deutschlandweit gut 86 % der Unternehmen sogenannte Mitarbeiterbenefits an. Das sind vergünstigte Angebote für die Mitarbeiter durch kooperierende Unternehmen. Häufig handelt es sich dabei um sportliche Angebote wie Fitnessstudioverträge oder JobRad-Angebote sowie um diverse Sport- und Entspannungskurse. Auch mit solchen Angeboten soll präventiv die Gesundheit der Arbeitnehmer gewahrt werden. Zu Ihrer dritten Forderung, der Erarbeitung betrieblicher Gesundheitsförderung, kann ich das Gesagte nur wiederholen. Die Subventionierung solcher Angebote bleibt hierbei jedoch Ihr persönlicher Wunsch. Ihre vierte Forderung ist eine landesweite Informationskampagne. Diesbezüglich bin ich der Ansicht, Landtag dass das nicht hauptsächlich die Aufgabe des Landes sein sollte. Die Wahrung der Gesundheit von Arbeitnehmern ist gerade aufgrund des Arbeitskräftemangels das ureigene Interesse eines jeden Arbeitgebers. Außerdem würde sie als Landesaufgabe ziemlich sicher zu einem weiteren bürokratischen Aufwand führen, den Sie – das sagen Sie an jeder Stelle – nicht wollen. Bei Ihrer fünften Forderung bleiben Sie ebenfalls unkonkret; Sie beantworten die Frage des Schutzes hochsensibler Daten nicht. Folglich sehen wir keinen Grund, Ihren Antrag zu unterstützen und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und İlayda Bostancıeri [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Lena Teschlade das Wort. Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass die Zahl der Krankschreibungen seit Jahren steigt. Das muss uns alle alarmieren, denn es ist davon auszugehen, dass das nicht ausschließlich an vereinfachten Krankschreibungen und besseren Erfassungen liegt, sondern auch daran, dass es den Menschen in diesem Land schlichtweg schlechter geht und sie vermehrt Hilfe suchen müssen. Der Antrag der AfD suggeriert, dass die Coronapandemie und die Angst vor einer Stigmatisierung am Arbeitsplatz zu vermehrten Krankschreibungen führen würden. Dabei verkennen Sie wieder einmal die Überforderung von vielen Arbeitnehmenden in dieser kapitalistischen Leistungsgesellschaft. Insbesondere die Zahl seelischer Erkrankungen nimmt sehr stark zu. Sie sind mittlerweile die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Dabei spielen wachsende Krisen eine Rolle: der Krieg in Europa, die Pandemie, die generell instabile Weltlage und vieles mehr. Jede zweite Frühberentung ist ebenfalls auf ein seelisches Leiden zurückzuführen. Zu dem gesamten Thema rund um seelische Gesundheit und dazu, wie wir in der Arbeitswelt damit umgehen, hat die SPD-Fraktion bereits in der letzten Plenarwoche einen Antrag eingebracht. Wir haben unseren Antrag auch zur Überweisung gestellt, weil das Thema wichtig ist und wir dazu diskutieren müssen. Da wird es eine Anhörung geben. (Beifall von der SPD) Sie können all das, was Sie noch geklärt haben wollen, alle Fragen, Forderungen etc., in der Anhörung zur Sprache bringen, und wir können uns in der 13.11.2024 Debatte im AGS damit auseinandersetzen. Den Antrag, den Sie heute eingebracht haben, braucht es dafür in jedem Fall nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Abgeordnete Meral Thoms das Wort. Bitte sehr.

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krankheit gehört ganz einfach zum Leben dazu. Das wissen wir alle. Es ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft, dass Menschen sich krankschreiben lassen können, ohne direkt finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Gerade die Einführung des Krankengeldes markierte im 19. Jahrhundert den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Aufkommen von Krankheit im Erwerbsleben wird im Zuge des demografischen Wandels, in dem wir uns befinden, eher noch zunehmen. Die Menschen arbeiten heute länger und in höherem Alter, und das Alter – das wissen wir alle – ist einer der Top-Risikofaktoren für diverse Erkrankungen. Hier brauchen wir smarte Lösungen. Der vorliegende Antrag enthält keine davon. Im Antrag wird der kranke und damit der verletzliche Mensch nur im Sinne seiner Verwertbarkeit betrachtet. Das menschliche Leid, das mit Krankheit einhergeht, wird schlicht ausgeblendet. Digitale Arbeitserleichterungen – gerade für das gebeutelte medizinische Personal – wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden mit Skepsis betrachtet. Dabei geben Sie selbst zu, dass wir es hier wahrscheinlich mit einem Rückgang der Dunkelziffer zu tun haben. Wir lesen im Antrag zudem, dass Menschen sich seit der Coronapandemie mit einer Erkältung oder Grippe nicht mehr zur Arbeit schleppen. Die Begründung der AfD lautet, dass sie dies nicht mehr tun, weil sie eine Stigmatisierung fürchten. Wie ironisch ist das? Gerade die Partei, die Stigmatisierung so oft einsetzt, beschwert sich hier über Stigmatisierung. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Personen mit Infektionskrankheiten sollen nun das ganze Wartezimmer anstecken. Was ist das für ein verqueres Weltbild, wenn die Menschen doch für ihre Erkrankung Verantwortung übernehmen, sich auskurieren und vor allem ihre Kolleginnen und Kollegen schützen wollen? Ausgerechnet da sieht die AfD ein neues gesellschaftliches Problem. Wir brauchen weder mehr Kontrollen noch mehr Bürokratie. Die Krankenkassen erstellen nämlich bereits Landtag umfassende Monitorings. Wir müssen hingegen bei den Menschen ansetzen und Prävention und Gesundheitsförderung in ihren Lebenswelten stärken. Die Novellierung des ÖGD-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt. Weitere Schritte werden folgen. Wir sehen es hier wieder: Die AfD versucht mit immer gleichen Mustern, Ängste zu schüren und die Alltagssorgen der Menschen ideologisch aufzuladen. Wir hingegen setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Menschen offen über gesundheitliche Belastungen sprechen können, ohne Angst vor Stigmatisierung. Höhere Krankenstände müssen wir bekämpfen – das ist klar; da sind wir uns einig –, und zwar durch den Abbau von Belastungen am Arbeitsplatz, die Stärkung des Arbeitsschutzes und die Förderung gesunder Lebenswelten. Reißerische Überschriften wie diejenige des Antrags helfen uns da kein Stück weiter. Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Dr. Vincentz.

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Meral Thoms GRÜNE

Nein.

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Christof Rasche

Okay; das ist nicht gewollt. Dann machen wir weiter. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susi Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer wirklich krank ist, soll daheimbleiben und sich auskurieren. An diesem Grundsatz sollte grundsätzlich nicht gerüttelt werden. Wer nämlich eine ansteckende Krankheit hat und trotzdem zur Arbeit kommt, gefährdet nur die Kolleginnen und Kollegen. Wenn hinterher die ganze Abteilung flachliegt, bleibt die Arbeit erst recht liegen. Aber der Befund, dass sich Menschen häufiger krankmelden, lässt sich nicht von der Hand weisen. Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten laut übereinstimmenden Berichten stark angestiegen. Wir sollten daher differenziert auf die aktuellen Krankenstände und mögliche Reaktionen darauf schauen. Derzeit grassieren wieder Atemwegserkrankungen. Dazu gehören die klassischen Erkältungen, aber auch Coronainfektionen, welche zwar nicht mehr gefährlich, aber je nach Variante sehr ansteckend sind. In Deutschland hat jeder Beschäftigte im Krankheitsfall vom ersten Tag an für bis zu sechs Wochen einen Anspruch auf 100 % seines Arbeitsentgelts. Nach 13.11.2024 derjenigen in Luxemburg ist das eine der weltweit großzügigsten Regelungen zur Lohnfortzahlung. In Schweden beispielsweise gibt es einen Karenztag, der gänzlich unbezahlt bleiben kann. Danach greift eine Lohnfortzahlung von 80 % für bis zu zwei Wochen. Studien zeigen, dass die Fehlzeiten bei einer Absenkung der Lohnersatzrate von 100 % auf 80 % im Mittel auch um etwa 20 % sinken würden. 1996 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Gegen diese Entscheidung gab es wütende Massenproteste und Streiks. Die neu gewählte rot-grüne Regierung machte diese Änderung 1998 daher prompt wieder rückgängig. Daraufhin stiegen die Fehlzeiten wieder. Was kann man daraus folgern? Eine Einschränkung würde Wirkung zeigen, scheint aber politisch kaum durchsetzbar zu sein. In der Diskussion ist auch die telefonische Krankschreibung. Sie wurde zu Beginn der Coronapandemie für leichte Atemwerkserkrankungen und den Verdacht auf COVID-19 eingeführt und mehrfach verlängert. Die telefonische Krankschreibung darf nur bei bekannten Patienten ohne schwere Symptome einmalig für bis zu fünf Werktage ausgestellt werden. Die Auswirkung der telefonischen Krankschreibung auf die Krankenstände ist jedoch umstritten. Daten zeigen keine eindeutige Tendenz. Dennoch wird man ein gewisses Missbrauchspotenzial nicht von der Hand weisen können. Um diesem zu begegnen, wäre als Alternative eine Krankschreibung nach Videosprechstunde denkbar. Für erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte sagt so ein Blick dann häufig mehr als 1.000 Worte. (Beifall von der FDP) Blaumachen ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Es kann unter Umständen einen Straftatbestand erfüllen sowie zur fristlosen Kündigung führen. Daher gibt es auch entsprechende Kontrollinstrumente. Der Medizinische Dienst kann auf Antrag des Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit per Gutachten überprüfen lassen. Im Jahr 2023 erstellte der Medizinische Dienst 482.000 sozialmedizinische Gutachten bei 63 Millionen Fällen der Arbeitsunfähigkeit insgesamt. Die Forderungen des vorliegenden Antrags gehen auf diese Aspekte aber gar nicht ein. Es ist zwar durchaus sinnvoll, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Das alleine wird jedoch nicht ausreichen, um hohe Krankenstände weiter zu reduzieren. Die Forderung nach Subventionen für Gesundheitsförderung ist geradezu befremdlich. Befremdlich ist der ganze Antrag. Die FDP-Fraktion wird diesen ablehnen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP) Landtag

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag stellt im Ganzen sechs Forderungen an das Land Nordrhein-Westfalen. Jetzt gehen wir die einmal durch: Es wird ein landesweites Monitoring gefordert. Ich will Ihnen nur sagen, dass ein solches Monitoring mittlerweile schon seit Jahren Bestandteil der Landesgesundheitsberichterstattung ist. Das gibt es also, das müssen wir nicht mehr machen. Der zweite Punkt ist, im Zuge der Präventionskampagne in Zusammenarbeit mit Unternehmen gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz zu implementieren. Wir haben seit Jahren in Deutschland ein Präventionsgesetz, das besagt, dass die Krankenkassen einen bestimmten Anteil für Prävention ausgeben müssen. Das haben wir in Lebenswelten eingeteilt. Da gibt es eben auch die Lebenswelt Arbeit. Also auch in dieser Frage gibt es eine Lösung. Die dritte Forderung, betriebliche Gesundheitsförderung zu erarbeiten, ist ohne Frage eine Aufgabe auch bei uns im Land, und zwar von LIA. Dafür gibt es dort eine Koordinierungsstelle. Aber im Großen ist es natürlich auch eine wichtige Aufgabe, die die BZGA mit Sitz in Köln für diese Fragen in der Bundesrepublik Deutschland übernimmt. Auch das gibt es also. Der Punkt vier, Informationskampagnen zur Gesundheit zu schärfen, ist eine Aufgabe, die die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer gesamten Präventionsarbeit zur gesundheitlichen Aufklärung bereits machen. Schließlich wird gefordert, eine Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu forcieren. Das werden wir sicherlich in Nordrhein-Westfalen mit dem neuen Amt für Gesundheit und Arbeitsschutz viel besser hinkriegen als in der Vergangenheit, weil wir den Arbeitsschutz mit der Gesundheit in einem neuen Landesamt bündeln werden. Das heißt also, dass wir, lieber Kollege Vincentz, Ihre Forderungen erfüllt haben, vielleicht aus Ihrer Sicht nur weitestgehend erfüllt haben. Aber von daher bedarf es hier dieses Antrags nicht. Lassen Sie mich mal aus meiner Lebenserfahrung etwas zu den Fragen von Krankenständen sagen. Wenn es irgendwo einen sehr hohen Krankenstand gibt und man sich den nicht durch Langzeiterkrankungen oder andere Dinge erklären kann, dann würde ich jedem, der das in seinem Verantwortungsbereich hat, raten: Kümmert euch mal darum, wie die Stimmung im Laden so ist. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn auf einem Arbeitsplatz, in einem Arbeitsbereich 13.11.2024 eine schlechte Stimmungslage ist – bei mir zu Hause würde man dann sagen, der Haussegen hängt schief –, dann hat das auch mit Krankheitsentwicklungen an den Arbeitsplätzen etwas zu tun. Da, wo die Leute gerne sind, wo sie gerne hingehen, wo sie Bestandteil eines Teams sind, wo sie den Eindruck haben, dass sie etwas gestalten können, haben wir in der Regel auch niedrigere Krankenstände als dort, wo das anders organisiert ist. Das ist zumindest die Erfahrung eines Menschen, der mittlerweile in seinem 51. Berufsjahr steht. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11317. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/11317 abgelehnt. Wir kommen zu: 14 Schulpflichtverstöße konsequent erfassen und wirksame Prävention ermöglichen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11320 Dr. Blex hat für die antragstellende Fraktion das Wort. Bitte.

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Dr. Christian Blex AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele, die eine Schule besucht haben, kennen es: Blaumachen, sausen lassen oder schwänzen. Sicher haben einige hier schon einmal als Schüler eine Stunde mutwillig versäumt, weil das Treffen mit den Freunden wichtiger, der Unterricht besonders öde und langweilig oder eine Reihe Freistunden ein gutes Argument für frühzeitigen Feierabend war. Mal jugendlich leichtsinnig sein, mal eine Stunde versäumen, dafür den Ärger mit den Eltern und gegebenenfalls die schlechte Zensur kassieren, sind bekanntlich Dinge, die häufig zum Erwachsenwerden dazugehören. Auch wenn dieses Eingeständnis vielleicht nicht besonders pädagogisch wertvoll ist, so ist das allemal Realität. Realität ist aber auch, dass mehr und mehr Schüler systematisch und vor allem regelmäßig dem Unterricht fernbleiben, dass sich etliche Eltern offenbar Landtag nicht um den Schulbesuch ihrer Kinder sorgen, vielleicht gar nichts von ihrem Bildungsweg verstehen. Von regelrechter Schulverweigerung ist häufig die Rede, und besonders bei jüngeren Schülern sind die Eltern mit in die Verantwortung zu nehmen. Steigend sind die Zahlen von Schulpflichtverletzungen. Im Bezirk Düsseldorf waren es allein 3.008 gemeldete Fälle im Jahr 2023. In Gelsenkirchen meldete die untere Schulaufsichtsbehörde ganze 516 Fälle. Wer sich erinnert, weiß, dass bereits ein Jahr zuvor etliche Jugendbanden die Stadt während der Unterrichtszeiten heimsuchten, Rentner ausraubten und aggressiv pöbelnd die Schulwege unsicher machten. Doch selbst diese Zahlen sind nicht zuverlässig. Denn letztendlich kommt es darauf an, ob Schulleiter bzw. Schulen auch jeden Fall dokumentieren und anschließend zur Anzeige bringen oder in gut gemeinter Milde oder schlichtweg aus Angst vor der Reaktion der mitunter kulturfremden Elternschaft nachsichtig sind. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich immens hoch. Bevor ein Schulpflichtverstoß gemeldet wird, gibt es etliche gut gemeinte Ansprachen, pädagogische Gespräche und Elterntermine. Besonders Schulen in sozialdemokratisch, nein, sozialdemografisch – sozialdemokratisch auch, aber sozialdemografisch meine ich – benachteiligten Brennpunkten haben mit regelrechtem Widerstand aus der Eltern- und Schülerschaft zu kämpfen. Armutszuwanderung und bildungs- und kulturferne Familien mit geringem Interesse am Bildungserfolg ihrer Kinder machen es den bildungswilligen und motivierten Schülern schwer, indem sie die Kapazitäten der Schulleitung und Lehrer überreizen. Die Konsequenz daraus ist, dass alle Schüler unter den Auswirkungen wie Unruhe, Störungen im Unterricht, überforderten Lehrkräfte, steigenden Burnout-Zahlen und damit verbundenen horrenden Ausfallzeiten leiden. Doch klar sollte sein: Wer am Bildungserfolg seiner Kinder interessiert ist, sorgt für einen geregelten Schulbesuch. Offenbar sehen das manche Familien ganz anders. Dort sind Kinder lediglich ein Mittel, um den Sozialstaat zu schröpfen. Das sehen wir bei den missbräuchlichen Kindergeldanmeldungen, die jüngst in Duisburg bekannt geworden sind, und dabei dürfte es sich nur um die Spitze des Eisberges handeln. Stellenweise liegen dazu nicht einmal Zahlen vor. Mein Heimatkreis Warendorf zum Beispiel lieferte bei den Nachfragen überhaupt nichts zu beantragten Zwangszuführungen oder zu Fällen von Schulabsentismus allgemein. Da klaffen landesweit riesige Lücken. Es ist an der Zeit – deshalb unser Antrag –, dass die Landesregierung aktiv wird und endlich Statistiken 13.11.2024 führt. Die Landesregierung steht in besonderer Verantwortung, ermutigend und unterstützend auf die Kommunen und letztendlich auf die Schulleiter einzuwirken, diese Fälle konsequent zu melden. Die offenkundigen Probleme an den Bildungseinrichtungen dürfen nicht aus Sorge vor Rufschädigung oder gar Repressionen durch Eltern in den Hintergrund treten. Das Ministerium und damit Frau Feller ist in der Pflicht, sich nicht im Schönreden der Sachlage zu verlieren, sondern eine klare Statistik zu erheben und Mut zur Wahrheit zu zeigen. Frau Ministerin, geben Sie den Schülern, die das Interesse an ihrem Bildungsweg verloren haben oder denen die Chance auf eine erfolgreiche schulische Ausbildung genommen wurde, durch beherztes und konsequentes Eingreifen ihre Zukunft zurück. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Grunwald.

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Jonathan Grunwald CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diesmal sind es also die Schulpflichtverstöße, die laut AfD konsequent erfasst werden sollten, um unsere Gesellschaft zu retten. Oder sind es Daten zum Schulabsentismus, zu Krankheitszahlen oder sogar noch ganz andere Ausfallzahlen? Welche Daten nach Meinung der AfD genau zentralistisch erfasst werden sollten, ist nicht ganz eindeutig. Genauso unklar ist trotz dreier Seiten bedruckten Papiers übrigens, welche präventiven Maßnahmen aus den Daten, wenn sie denn vorlägen, abgeleitet werden sollten. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Schulpflicht eine zwingende Notwendigkeit darstellt, um allen Kindern und gerade Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen den Zugang zu Bildung zu sichern. In unseren Schulen wird schließlich nicht nur der Grundstein für Wissen und ein selbstbestimmtes Leben gelegt, sondern es werden auch Werte vermittelt, das soziale Miteinander gestärkt, der mündige Bürger ausgebildet und schlussendlich das Fundament für eine wehrhafte Demokratie gegossen. Kinder im schulpflichtigen Alter gehören auf die Schulbank und nicht zu Hause vor den Fernseher. (Beifall von der CDU) Doch wie so oft verkennt der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion bestehende und bereits wirksame Strukturen und Regelungen. Ihre Forderungen im Antrag sind weder hilfreich noch zielführend. Wir werden ihn daher – Achtung: Spoiler! – ablehnen. Seien es die Meldung und Verfolgung von Schulpflichtverstößen oder die Kommunikation zwischen Landtag Schulträger, Schule, Schüler und bei Bedarf dem Jugendamt – der bestehende Runderlass zur Überwachung der Schulflicht regelt bereits wesentliche Forderungen aus Ihrem Antrag. Auch die Konsultation der Eltern bei unentschuldigten Fehlzeiten ist im Sinne unseres Schulgesetzes im Erlass festgehalten. Um Verstößen gegen die Schulpflicht entgegenzutreten und sie zu ahnden, stattet die aktuelle Gesetzeslage Schulverwaltungen und Kommunen bereits mit einem umfangreichen Werkzeugkoffer aus. So können, wenn pädagogische und soziale Maßnahmen nicht greifen, Schülerinnen und Schüler dem Unterricht zugeführt und Eltern mit Bußgeldern belegt werden. Auch das Ableisten von Sozialstunden kann eine wirksame Maßnahme sein. In diesem Kontext ist mir als Christdemokrat ein Grundsatz besonders wichtig: das Prinzip der Subsidiarität und die Orientierung am Einzelfall und nicht an einer zentralistischen Datenerhebung. Wie mit der Zuführung und Reintegration von Kindern und Jugendlichen in den Schulalltag am besten verfahren werden sollte, wissen schließlich unsere Lehrerinnen und die Sozialarbeiter vor Ort am allerbesten. Ein Mehrwert durch Ihren Antrag lässt sich daher wieder einmal nicht erkennen, zumal eine zentrale Erfassung datenschutzrechtlich nur zulässig wäre, wenn die Daten anonymisiert würden. Mich beschleicht eher der Verdacht, dass es Ihnen mit diesem Antrag einmal mehr darum geht, ein komplexes Thema erneut auf die Migrationsfrage zu reduzieren und damit den Schulen, die oftmals an der Belastungsgrenze arbeiten, noch mehr Sand ins Getriebe zu streuen. Ob die zentralistische Erfassung von Schulpflichtverstößen und die damit verbundene bürokratische Ausweitung einen tatsächlichen Mehrwert und einen Erkenntnisgewinn erzielen würde, wage ich stark zu bezweifeln. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Unser Ansatz ist daher ein ganz anderer. Statt Bürokratie, Stigmatisierung und Kontrolle konzentrieren wir uns darauf, Schulen zu stärken, indem wir mehr Lehrer in die Schulen bringen. Trotz angespannter öffentlicher Kassen stellen wir so viele Mittel für unsere Kinder und die Bildung bereit wie keine Landesregierung zuvor. Den Bürokratieaufbau überlassen wir gerne Ihnen. Schwarz-Grün setzt auf Bildung mit klarer Prioritätensetzung im Sinne unserer Kinder und im Sinne der Zukunft unseres Landes. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 13.11.2024

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Grunwald. – Für die SPD-Fraktion spricht ihre Abgeordnete Frau Engin.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Heute stehen wir wieder einmal vor einem Antrag der AfD, der die Grenze des Absurden deutlich überschreitet. (Beifall von der SPD, Thomas Schnelle [CDU], Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE] und Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Die AfD versucht, Schulpflichtverletzungen als Sicherheitsrisiko und sozialen Verfall darzustellen, anstatt zu verstehen, dass es sich um ein vielschichtiges soziales Problem handelt. Alles, was auch nur entfernt mit Migration oder sozialer Benachteiligung zusammenhängt, wird in diesem Antrag wieder einmal in einen Topf geworfen und mit Stigmatisierungen versehen. Einem solchen Antrag fehlt jede Grundlage für eine konstruktive Auseinandersetzung. (Beifall von der SPD) Die AfD hat wieder einmal gezeigt, dass sie von der Realität des Schulalltags und den Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien weit entfernt ist. Für sie ist Schule ein Ort der Disziplinierung. Für uns ist sie ein Ort der Bildung und des Wachstums. (Dr. Christian Blex [AfD]: Der Messer!) Doch damit nicht genug: Die AfD zitiert in ihrem Antrag tatsächlich eine frühere Anfrage der SPD und stellt diese völlig aus dem Zusammenhang gerissen dar. Es ist beinahe lächerlich, wäre das Thema nicht so ernst. (Beifall von der SPD) Wir haben damals im Schulausschuss versucht, den Ursachen für Schulabsentismus auf den Grund zu gehen und konstruktive Lösungen zu entwickeln. Doch offenbar hat die AfD nichts davon verstanden. Die SPD hat die Schulpflicht stets als ein zentrales Fundament für Chancengleichheit und das Bildungsrecht aller Kinder angesehen, aber eben auch als eine Verpflichtung der Gesellschaft, jedem Kind die notwendigen Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen. Doch Sie instrumentalisieren dieses Thema für Ihre eigenen altbekannten Feindbilder. Während wir in der SPD präventive Maßnahmen wie zum Beispiel eine bessere psychologische und soziale Betreuung an Schulen fordern, damit Probleme, familiäre Schwierigkeiten, Mobbing oder Leistungsdruck frühzeitig erkannt und adressiert werden können, zielt die AfD nur auf Kontrolle und Strafe ab. Sie fordern eine zentrale Datenerfassung von Schulpflichtverletzungen und meinen, damit das Problem zu lösen. Aber Landtag glauben Sie ernsthaft, dass Kinder zur Schule gehen werden, weil sie Angst vor Strafen haben? (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Glauben Sie ernsthaft, dass mehr Überwachung und Kontrolle die Probleme lösen, die hinter dem Schulabsentismus stehen? Diese Denkweise zeigt nur eines: Die AfD hat keinen realistischen Blick auf die Herausforderungen unseres Bildungssystems (Beifall von der SPD) und erst recht kein Interesse daran, konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. (Dr. Christian Blex [AfD]: Wenn Sie das sa- gen!) Sie reden von Kontrolle und Sanktionen. Wir reden von Chancen und Bildung. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Die Schulpflicht hat nicht den Zweck, Kinder und Jugendliche zu kontrollieren, sondern ihnen eine Chance zu geben, sich zu entwickeln und ihr Potenzial zu entfalten. Gerade für Kinder aus benachteiligten Familien oder mit internationaler Familiengeschichte ist die Schule ein entscheidender Ort für Integration, für Bildung und für soziale Entwicklung. Die AfD stellt Kinder mit Migrationshintergrund pauschal als Problem dar, statt die Herausforderungen, die diese Kinder oft bewältigen müssen, auch nur ansatzweise zu begreifen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Wo haben wir das gemacht?) Sprachliche Hürden, kulturelle Unterschiede, das Gefühl der Fremdheit – all das sind Faktoren, die den Schulalltag erschweren können. Doch anstatt mit gezielter Förderung und Integration darauf zu reagieren, stellt die AfD einfach Sanktionen und Kontrolle in den Raum. (Thorsten Klute [SPD]: Pfui!) Ihr Rezept ist Angst und Disziplinierung. Unser Ansatz ist Unterstützung. Wenn wir Schulabsentismus bekämpfen wollen, dann müssen wir dort ansetzen, wo die Probleme entstehen. Wir müssen Schülerinnen und Schüler, die unter familiären Belastungen leiden, unterstützen. Wir müssen Kinder, die unter Leistungsdruck oder Angst vor dem Versagen leiden, stärken. Und wir müssen insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die mit sprachlichen oder kulturellen Hürden kämpfen, fördern und integrieren. Das bedeutet, präventiv zu handeln, bevor aus einem Kind ein Schulverweigerer wird. Doch all das geht an der AfD offenbar völlig vorbei. Ihnen scheint es nicht um die Schülerinnen und 13.11.2024 Schüler zu gehen, sondern nur darum, Migration, Kriminalität und Schulabsentismus in einen Topf zu werfen und daraus einen Cocktail der Vorurteile und Stereotype zu mixen. Die ständige Vermischung dieser Themen zeigt, dass die AfD kein Interesse an sachlicher Auseinandersetzung hat. Wer Kinder und Jugendliche mit Strafen und Kontrolle zur Schule zwingen will, hat nichts verstanden und schon gar kein Interesse am Wohl der Schülerinnen und Schüler. Daher lehnen wir diesen Antrag der AfD entschieden ab und setzen uns für eine Schulpolitik ein, die auf Unterstützung, Förderung und Chancengleichheit basiert und nicht auf Überwachung, Kontrolle und Abschottung. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Zingsheim-Zobel nun das Wort.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag der AfD mag den Anschein erwecken, dass er Schulabsentismus bekämpfen und die Schulpflicht durchsetzen will – so weit erst mal ein gutes Ziel. Doch ein genauerer Blick offenbart erhebliche Schwächen und das wahre Ziel dieses Antrags: Pauschalisierung und Diskriminierung. Der Antrag stellt einseitige Forderungen, ignoriert sowieso schon bestehende Herausforderungen an unseren Schulen und verschärft bestehende Vorurteile. Lassen Sie mich auf die Kernpunkte eingehen, die klarmachen, warum wir diesen Antrag ablehnen müssen. Erstens. Die überlasteten Schulen: Es kann nicht angehen, dass wir unseren Schulen fortwährend neue Aufgaben aufbürden, ohne ihre bestehenden Herausforderungen zu berücksichtigen. Allein der Lehrkräftemangel – daraus resultieren viele zusätzliche Aufgaben – lastet auf den Schulen. Nun soll eine zentrale Erfassung von Schulpflichtverstößen eingeführt werden, die auch noch eine detaillierte statistische Analyse und fortlaufende Meldepflichten erfordert. Wer in letzter Zeit mal einen Blick in eine Schule geworfen hat, weiß, dass das schon längst gemonitort wird. Herr Blex, Sie haben die Zahlen doch selber gerade vorgelesen. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Zweitens. Diskriminierung und Stigmatisierung: Der Antrag zielt unverhohlen auf Menschen mit Migrationsgeschichte ab. Damit werden von der AfD wieder Landtag einmal Vorurteile gefördert und pauschale Denkmuster genutzt. (Dr. Christian Blex [AfD]: Meine Kinder gehen regelmäßig zur Schule!) Ein solches Stereotyp ist nicht nur ungerecht, sondern lenkt auch von den tatsächlichen Ursachen und Lösungsmöglichkeiten ab. Ja, Schulabsentismus ist stark geknüpft an sozioökonomisch herausfordernde Lebensumfelder. Eine Studie der Fachhochschule Dresden aus dem Jahre 2023 belegt, dass Schulen von jungen Menschen vermehrt als lebensfern wahrgenommen werden. Das muss uns doch Sorgen machen und zum politischen Auftrag werden, sehr geehrte Damen und Herren, und nicht die Frage, wer woher kommt. Unser Auftrag ist, Chancengleichheit zu schaffen. Unser Auftrag ist, Bildung zu ermöglichen, die nachhaltig wirkt und jungen Menschen Perspektiven gibt. Wir dürfen uns nicht von diskriminierenden Annahmen leiten lassen, sondern müssen differenziert und ohne Vorurteile handeln. Aber das war noch nie Ihr Ziel. Drittens. Fehlende präventive Maßnahmen: Ein weiterer schwerwiegender Mangel dieses Antrags ist der einseitige Fokus auf Überwachung und Sanktionierung. Wo sind denn Ihre präventiven Ansätze? Wo sind denn dazu Ihre Ideen? Prävention ist der Schlüssel, um Schulabsentismus langfristig zu verringern. Bund und Land machen mit dem Startchancen-Programm einen wichtigen Schritt, um durch gezielte Schulsozialarbeit und Unterstützungssysteme Kindern und Jugendlichen das Lernen zu erleichtern und sozial-emotionale Kompetenzen zu stärken. Schulsozialarbeit ermöglicht es, individuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielte Hilfen anzubieten. Das ist der Weg, der uns weiterbringt, nicht die bloße Ahndung von Fehlzeiten. Ich fasse zusammen: Der Antrag belastet die Schulen, diskriminiert Familien mit Migrationsgeschichte und vernachlässigt die eigentlich wichtige Aufgabe: die Prävention. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulpflicht ist ein ganz bedeutender Pfeiler für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Das steht völlig außer Frage. Wenn Schülerinnen und Schüler 13.11.2024 der Schule fernbleiben, gerade über längere Zeit, dann erfordert das echte Lösungen. Wir diskutieren heute über einen Antrag der AfD, der das Problem beschreibt, aber keine Lösungsansätze bietet. Statistiken allein reichen nicht. Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fett, sagt man so schön. (Lachen von Andreas Keith [AfD]) Eine Datensammlung, ohne konkrete Maßnahmen anzusprechen, ist keine Lösung und absolut unzureichend. Herr Dr. Blex, Sie haben eben gesagt, an die Ministerin adressiert: Geben Sie den Schülerinnen und Schülern durch beherztes Eingreifen die Zukunft zurück! Doch mit diesem Antrag tun Sie das ja nicht. Dieser enthält keine einzige Forderung, zum Beispiel nach Schulsozialarbeit oder unterstützendem Personal; das ist hier gerade schon angeklungen. Dabei haben Sie die Gründe für Schulabsentismus in Ihrem Antrag selbst beschrieben: Erkrankungen, schwierige Familienverhältnisse, Mobbing, fehlende Perspektiven. Sie haben einen viel zu großen Fokus auf einen anderen Grund gelegt, den Sie wieder überspielt haben. Sie nennen die Gründe und schaffen es dann nicht, den gedanklichen Sprung zu machen, um Lösungen zu finden. Herr Dr. Blex, ich möchte Sie und auch die ganze AfD-Fraktion daran erinnern: Wir sind hier, nicht um Probleme nur zu beschreiben, sondern um Probleme in diesem Land zu lösen. Die AfD-Fraktion hat wieder einmal bewiesen: Das können Sie nicht; dazu sind Sie nicht in der Lage. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Hier werden immer weiter Feuerchen angemacht. Angesichts Ihrer Abgeordnetendiäten – das sprechen Sie hier immer gerne an – könnten Sie deutlich mehr ans Arbeiten kommen und sich mal Lösungen für dieses Land einfallen lassen, statt nur zu pöbeln. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, den GRÜNEN und Thomas Schnelle [CDU])

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die allgemeine Schulpflicht ist in Art. 8 unserer Landesverfassung verankert und wird im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen näher konkretisiert. Demnach besteht die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es obliegt der Verantwortung der Landtag Eltern, ihr Kind an einer Schule an- und abzumelden und für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung besteht für die Schulen und die Schulaufsicht ein differenziertes Instrumentarium, um auf den jeweiligen Einzelfall entsprechend angemessen reagieren zu können. So sind mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler zunächst niedrigschwellige Maßnahmen wie pädagogische Einwirkungen oder auch Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes möglich. Bei wiederholten Schulpflichtverstößen kann die zwangsweise Zuführung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz beantragt werden. Bei unterlassener Schulanmeldung, bei unregelmäßigem Schulbesuch des Kindes oder Schulpflichtverstößen droht den Eltern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Alle genannten Optionen nutzen Schulen und Schulaufsicht verantwortungsvoll, um Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zur Erfüllung der Schulpflicht anzuhalten. Die Krisenpräventionshandbücher in den Schulen enthalten zudem wertvolle Handlungsempfehlungen zum Umgang mit schulabsentem Verhalten und geben den Lehrkräften konkrete Strategien zum Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern. Schließlich bedarf es keiner Informationskampagne über Schulpflicht und Aufnahmeverfahren für Eltern und Schülerinnen und Schüler. Klare Abläufe stellen sicher, dass die Eltern schulpflichtiger Kinder rechtzeitig über die Schulpflicht informiert werden. Zudem gibt es sowohl im Bildungsportal als auch in Papierform Informationen, die den Rechtsrahmen „Schulpflicht“, dessen Bedeutung und die Aufnahmeverfahren erläutern. Neu zugewanderte Eltern mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen werden in Nordrhein-Westfalen spätestens nach der Zuweisung in eine Kommune in den kommunalen Integrationszentren umfassend über die Schulpflicht informiert. Viele Informationen, insbesondere zur Schulpflicht, liegen in mehreren Sprachen vor, unter anderem in Englisch, Arabisch und Ukrainisch, um sprachliche Barrieren abzubauen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen: Es existiert bereits ein hinreichender Rahmen, um Kinder und Jugendliche und deren Eltern über die Schulpflicht zu informieren und sie zur Einhaltung anzuhalten. Der Antrag geht daher ins Leere. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dilek Engin [SPD])

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. 13.11.2024 Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11320. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD-Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11320 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 15 Kinder und Jugendliche schützen: Pubertätsblocker verbieten – Begleitung von Menschen mit Geschlechtsdysphorie stärken! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11319 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Zitat: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen. […] Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst.“ Wer jetzt denkt, dass das doch sicher aus einer Neuauflage von Peter Pan – der Junge, der nicht erwachsen werden wollte – kommt, der liegt nicht ganz falsch. Das Zitat stammt vom seitens des Bundesfamilienministeriums eingerichteten Regenbogenportal. Die mit Steuergeldern finanzierte Internetplattform, gemacht für Jugendliche und Kinder, gibt Tipps, mit welchen Pillen und Spritzen Jugendliche ihre Hormonsysteme zerstören können, um zu Peter Pans verlorenen Jungs zu werden – mit dem Unterschied, dass es nicht das Familienministerium von Nimmerland, sondern das Familienministerium der Bundesrepublik Deutschland ist. Nachdem in den letzten Jahren sämtliche Beratungsstellen, Ärzte, Linke, Lehrer, Psychologen, Wissenschaftler, gekaufte Influencer und Jugendformate der Öffentlich-Rechtlichen den Jungen das Männlichsein und den Mädchen das Weiblichsein ausgeredet haben, drückt man unseren Kindern die vermeintliche Selbstbestimmung, eigenständig das Geschlecht ändern zu können, direkt selbst in die Hand. Zustimmung der Eltern? – Nicht erforderlich, denn schließlich geht es ja um Selbstbestimmung. Ein psychiatrisches Gutachten? – Nicht nötig, denn ein solches könnte ja als diskriminierend wahrgenommen werden. Vorherige Beratung braucht man Landtag nicht: Kinder sind in der Lage, sich selbst zu informieren. Was uns als Selbstbestimmung über den eigenen Körper verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, auf perfide Weise unseren Kindern einzureden, sie könnten ihre Identität und biologische Tatsachen mit einem Gang zum Amt ändern und durch die Einnahme harmloser Pillen ihre Pubertät aufschieben, ohne nur auch nur eine Sekunde über die Konsequenzen nachzudenken. Aber damit ich das richtig verstehe: Wenn sich ein hilfsbedürftiger Jugendlicher von einem Arzt Chemiecocktails verabreichen lässt, um natürliche Wachstumsfunktionen außer Kraft zu setzen, dann ist das progressiv und gut. Wenn aber Eltern wollen, dass ihre Kinder die zwar stressige und verwirrende Zeit der Pubertät als normalen Teil des Erwachsenenwerdens durchleben, dann ist das kindeswohlgefährdend. Wir als AfD sagen: Unsere Aufgabe ist es, Kinder zu schützen, nicht an ihnen zu experimentieren. (Beifall von der AfD) Jugendliche durchleben häufig Phasen des Zweifelns, des Unwohlseins mit ihrem Körper und ihrer Identität. Das wissen Sie genauso gut wie ich, denn wir alle waren mal in der Pubertät, und das wissen auch die Eltern in unserem Land. Zudem belegen Studien eindeutig, dass viele dieser Identitätsfragen und Unsicherheiten vorübergehender Natur sind. In den meisten Fällen finden die jungen Menschen nach einer Weile zu sich selbst zurück. Anstatt sie jedoch durch diese schwierigen Phasen mit einer empathischen und psychologisch fundierten Begleitung zu führen, ermöglichen wir ihnen vorschnelle und irreversible Entscheidungen, deren Tragweite sie oftmals noch gar nicht vollständig erfassen können. Einmal Pubertätsblocker verabreicht, kann dies ein Leben lang drastische Auswirkungen haben: Unfruchtbarkeit, gravierende körperliche Veränderungen und schwerwiegende psychische Belastungen. Wer die natürliche Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen werden durch einen gewagten Medikamentencocktail aufhalten will, versündigt sich an der Natur und an unseren Kindern. (Beifall von der AfD) Jetzt werden Sie sagen: Aber die Medikamente sind doch sicher von Expertengremien getestet und zugelassen. – Ja, das sind sie zur Behandlung von Prostata- und Brustkrebspatienten. Denn für nichts anderes sind diese Hormonblocker entwickelt worden. Ein Medikament, das Krebszellen bekämpfen soll, soll nun auch die natürliche Entwicklung junger Menschen bekämpfen. 13.11.2024 Wie absurd das ist, haben schon das Vereinigte Königreich, Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Frankreich und über ein Dutzend US-Bundesstaaten erkannt. Richtigerweise wurden Pubertätsblocker für Jugendliche dort stark eingeschränkt oder direkt verboten. Selbst in Deutschland ist zumindest innerhalb der Fachwelt ein deutlicher Wandel zu erkennen. So hat sich der deutsche Ärztetag im Mai dieses Jahres gegen die Verabreichung von Pubertätsblockern an Minderjährige ausgesprochen. Was Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie am wenigsten brauchen, sind chemische Kastrationen oder Trans-OPs, die sie ihr Leben lang bereuen werden. Was sie brauchen, sind Hilfsangebote unter Einbezug der Eltern, um ihnen zu einem natürlichen Entwicklungsprozess zu verhelfen. Zum Schluss komme ich noch einmal auf den Vergleich mit Peter Pan und dem Nimmerland zurück. Dort heißt es am Ende des Buches: Alle Kinder verlassen eines Tages Nimmerland, kommen nach Hause und werden erwachsen. – Das muss auch für unsere Kinder gelten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Gebauer.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für junge Menschen kann die Pubertät eine herausfordernde und teils auch belastende Phase sein. Besonders schwer wird es für diejenigen, die das Gefühl haben, dass ihr biologisches Geschlecht nicht mit ihrem inneren Gefühl übereinstimmt. Diese Empfindungen sind nicht nur komplex, sondern verlangen auch unsere Unterstützung. Wir dürfen dabei nicht übersehen, wie wichtig ein behutsamer und gut begleiteter Entwicklungsprozess in dieser Phase des Lebens ist. In dieser sensiblen Zeit sind die Rolle der Eltern, die Fachkompetenz von Ärzten und eine transparente, alltagsgerechte Aufklärung der Betroffenen entscheidend. Uns ist bewusst, dass junge Menschen in dieser Lebensphase Unterstützung und Zeit brauchen. Daher brauchen wir eine informierte und einfühlsame Diskussion über die Bedürfnisse und Rechte der Jugendlichen, und keine populistischen Äußerungen, die Verunsicherung schaffen. Pubertätsblocker werden bei einem deutlich verfrühten Einsetzen der Pubertät nach Abwägung des Arztes verschrieben. Denn unbehandelt können manche Erkrankungen Folgeerkrankungen hervorbringen. Landtag Es ist bekannt, dass Pubertätsblocker in Einzelfällen auch eine Möglichkeit bieten können, um den Betroffenen Zeit für eine bewusste Entscheidung zu geben. Eine solche Behandlung ist jedoch keinesfalls leichtfertig zu verschreiben und bedarf immer einer individuellen und sehr sorgfältigen Abwägung von Risiken und Nutzen durch Ärzte. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen muss bei jeder Entscheidung im Mittelpunkt stehen, begleitet durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und den medizinischen Fachkräften. Die sorgfältige Abwägung und die engmaschige medizinische Betreuung sind in unserem Land gegeben. Der Gesetzgeber kommt der Verantwortung nach, die notwendigen Rahmenbedingungen für diesen Prozess zu schaffen und sicherzustellen, dass medizinische Eingriffe niemals vorschnell und unkritisch erfolgen. Das Ziel dieses Antrags ist hauptsächlich, Ängste zu schüren, anstatt sich sachlich realitätsbezogen und verantwortungsvoll mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab und setzen weiterhin auf eine verantwortungsvolle, wissenschaftsbasierte und menschliche Herangehensweise in diesem sensiblen Thema. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank. – Für die SPD spricht der Kollege Müller.

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Frank Müller SPD

Guten Abend, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon die Überschrift über dem AfD-Antrag ist geheuchelt. Ich glaube, die Rede hat das gerade auch noch einmal deutlich gezeigt: Der AfD geht es nicht um den Schutz oder um die Unterstützung junger Menschen. Es geht um die Lufthoheit über den Stammtischen. Die Gefühle und der Leidensdruck der Betroffenen sind Ihnen dabei komplett egal. Aber noch schlimmer: Sie machen die Betroffenen mit solchen Reden zu Zielscheiben, und das finde ich unerträglich. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ich hätte das heute auch gerne Dr. Vincentz gesagt, der gerade nicht anwesend ist, aber er kann es im Protokoll nachlesen. Denn wenn er sein ärztliches Ethos ernst nehmen würde, dann könnte er seinen Namen nicht unter solche Anträge setzen. Er müsste es eigentlich besser wissen, oder er sollte zumindest seine nächste Pflichtfortbildung in diesem Bereich machen. Herr Schalley, vielleicht lassen Sie sich bei der Gelegenheit auch noch das Thema Off-Label-Use von Ihrem Kollegen Dr. Vincentz erklären. 13.11.2024 (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber wenn Sie Kinder ernsthaft schützen wollen, dann würden Sie Ihren Kulturkampf eben nicht auf deren Rücken austragen. Dann würden Sie sich mit sorgfältigen Abwägungen beschäftigen, mit denen sich Fachärztinnen und Fachärzte jeden Tag auseinandersetzen. Die AfD ignoriert Fachlichkeit. In Ihrem Antrag zeichnet sie ein Bild von unverantwortlichen Ärztinnen und Ärzten, die mit Pubertätsblockern nur so um sich werfen würden. Die AfD suggeriert, Deutschland beschreite einen Sonderweg.

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André Kuper

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD. Lassen Sie die zu?

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Frank Müller SPD

Ich lasse sie zu

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André Kuper

Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben das Stichwort „Kulturkampf“ aufgeworfen. In dieser gesamten Debatte um Pubertätsblocker, Transgeschlechtlichkeit, Queer oder wie man es auch immer nennt, heißt es seitens Ihres ideologischen Beritts immer, dass das biologische Geschlecht mit der Geschlechtsidentität nichts zu tun habe. Ich lasse mich einmal auf diesen Unsinn ein und frage Sie: Warum muss man die Ausbildung des biologischen Geschlechts verhindern, wenn es für die Geschlechtsidentität keine Rolle spielt?

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Frank Müller SPD

Es wird ja tatsächlich keine Ausbildung eines biologischen Geschlechts verhindert. Sie haben gerade über Geschlechtsinkongruenz und über die Frage gesprochen, ob das biologische Geschlecht zu der Geschlechtsidentität passt. Im Prinzip unterstellen Sie, dass Geschlechtsentwicklungen verhindert würden. Sie unterstellen ohnehin immer, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Mindestens aufgrund von beispielsweise Intergeschlechtlichkeit sprechen wir aber schon über drei biologische Varietäten und dann nicht auch über die Frage anderer Geschlechter. (Lachen von Zacharias Schalley [AfD]) Das ist natürlich immer der Versuch, die Menschen mit solchen Zwischenfragen aufs Glatteis zu führen. Aber am Ende, und das wissen Sie auch sehr genau, … Sie haben übrigens gerade gesagt – auch das war schon falsch –, dass Pubertätsblocker vor dem Landtag Einsetzen der Pubertät verabreicht würden. Das haben Sie gerade zitiert und sich zu eigen gemacht. In der Leitlinie steht genau das Gegenteil. Pubertätsblocker werden frühestens mit Beginn der Pubertät eingesetzt und nicht vor Beginn der Pubertät. Insofern passt allein dieser Befund nicht mehr zu Ihrer Zwischenfrage. Ich fahre fort. Sie ignorieren einen siebenjährigen Prozess, in dem 27 Fachgesellschaften eine neue Leitlinie entwickelt haben, die für den gesamten deutschsprachigen Raum gilt, also auch für Österreich und die Schweiz. Im Gegensatz zu Ihnen sind sich die Behandlerinnen und Behandler ihrer Verantwortung bewusst. Die Entscheidung für oder gegen Pubertätsblocker fällt erst nach sorgfältiger Einzelprüfung und umfassender Diagnostik gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Eltern. Das dauert sechs bis neun Monate und passiert eben nicht wie von Ihnen suggeriert leichtfertig. Hören Sie endlich auf, die Fachärztinnen und Fachärzte in diesem Land zu diffamieren und zu diskreditieren. Es ist ein Drama, dass Ihrer Fraktion auch noch ein Arzt vorsitzt und das ganze Spiel mitmacht. (Beifall von der SPD und Wilhelm Korth [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Verbote gibt es übrigens nur in einem einzigen Land in Europa, und zwar in Russland. Russland und die AfD – das wissen wir – sind ziemlich beste Freunde. Auch die anderen Beispiele aus dem Ausland taugen nicht, da dort weiterhin Verordnungen möglich und sind, die wie im deutschsprachigen Raum auch an Vorgaben geknüpft sind. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Versorgungslagen und unterschiedliche fachliche Grundlagen, die nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Aber dort wie hier ist Psychotherapie als Erstbehandlung vorgesehen und nicht umgekehrt, wie Sie es suggerieren; auch das ist schlichtweg falsch. Auch das Beispiel England, das Sie genannt haben, ist spannend. Anders als behauptet, wurde die Tavistock Clinic eben nicht ersatzlos geschlossen. Richtig ist, dass der NHS die Klinik als unzureichend eingestuft hat. Er forderte eine dezentrale Versorgung unter Betrachtung der Gesamtbedürfnisse der Patienten. Auch die Verschreibungspraxis und die Behandlungsstandards waren anders als in Deutschland urunzureichend geregelt. Dort wurden nämlich Pubertätsblocker vor Beginn der Pubertät verabreicht und nicht leitliniengemäß mit ihrem Beginn, wie es in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum passieren würde. Auch das entspricht nicht der gängigen Praxis in unserem Land. Die Klinik wurde mittlerweile durch zwei regionale Behandlungszentren mit mehr Kapazitäten ersetzt. 13.11.2024 Weitere Zentren werden folgen. Die Behandlung mit Pubertätsblockern ist laut Leitlinie in England keine Routine, aber weiterhin möglich. Kinder und Jugendliche sind für uns Subjekte und keine Objekte. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper beginnt nicht erst mit 18 Jahren. Erwachsene können sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Die Frage lautet aber, wie man diese Interessen gegeneinander abwägt. Deshalb ist auch die Erklärung des Deutschen Ethikrats in die Leitlinie eingeflossen. Dieser hatte bereits 2020 die Schutzwürdigkeit des Rechts auf Selbstbestimmung junger Menschen bezüglich ihrer geschlechtlichen Identität betont und bei Behandlungsentscheidungen eine sorgsame Nutzen-Risiko-Abwägung sowohl einer Behandlung als auch der Unterlassung einer solchen Behandlung gefordert. Der Deutsche Ethikrat macht also keine Vorgabe, was der richtige Weg ist, sondern mahnt die sorgfältige Abwägung an. Sie vermischen schlichtweg Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Das haben Sie mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz hier vorne noch einmal getan, und es steht auch im Antrag. Das hat mit dem Einsatz von Pubertätsblockern überhaupt nichts zu tun. Sie wissen ganz genau, dass aus einem geänderten Geschlechtseintrag kein Anspruch auf medizinische Behandlung erwächst. Das ist aber nicht das erste Mal, dass Sie hier die Fakten strapazieren. Was Sie über Transmenschen denken, haben Sie hier schon mehrfach deutlich gemacht: Eine Wir-gegen-die-anderen-Mentalität, mit der Minderheiten als Bedrohung dargestellt und sie zur Zielscheibe von Gewalt und Diskriminierung gemacht werden. Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss. – Mit einer Mischung aus Halbwahrheiten, Verkürzungen und Falschbehauptungen mag das alles für Sie ein unterhaltsames Spiel sein, das Sie hier darbieten. Für die Betroffenen ist es bitterernst. Dafür, dass Sie dieses Spiel spielen und dass Ihr Fraktionsvorsitzender ein Arzt ist, der dieses Spiel mitspielt, sollten Sie alle sich schämen. Für Scham bräuchte man aber bekanntermaßen Anstand, und den haben Sie offensichtlich nicht. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Müller. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Bostancıeri. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Pubertätsblocker werden – das hat der Landtag Kollege Müller gerade sehr gut beschrieben – nur nach medizinischer Indikation, auf der Grundlage wissenschaftlicher Leitlinien und nach der Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen verschrieben. Bei der Vergabe von Pubertätsblockern müssen in allererster Linie die körperliche und die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt der Behandlung stehen. Genau so steht es auch im Regenbogenportal der Bundesregierung. Das ist der springende Punkt. Jede trans Person braucht unterschiedlich viel oder wenig medizinische Unterstützung. Junge Menschen wissen am besten über ihre Identität Bescheid. So viel sollten wir ihnen auch zutrauen. Das zeigt uns auch eine aktuelle Studie aus Princeton. Sie zeigt, dass die Zufriedenheit von Jugendlichen, die Pubertätsblocker einnehmen, sehr hoch ist und nur eine sehr geringe Anzahl dieser Jugendlichen diese Entscheidung später bereut.

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André Kuper

Ich müsste Sie gerade einmal unterbrechen, … İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Ja.

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André Kuper

… weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD gibt. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Nein, danke.

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André Kuper

Okay. (Beifall von der SPD – Volkan Baran [SPD]: Sehr gut!) İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Für viele trans Kinder und -jugendliche würde ein pauschales Verbot von Pubertätsblockern zu erheblich größeren Risiken für ihre Gesundheit und für ihr Leben führen. Anders gesagt, der Zugang zu Pubertätsblockern ist Kinderschutz. Der Zustand einer Demokratie lässt sich auch daran messen, wie sie mit ihren Minderheiten und mit marginalisierten Menschen umgeht. Wir stehen ganz klar an der Seite von trans Menschen und ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Wir stehen an der Seite von trans Kids und Jugendlichen und ihrem Recht, sich frei entfalten zu dürfen und in Sicherheit aufwachsen zu können. Wir stehen eben an der Seite aller Menschen in NRW. So einfach ist das. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 13.11.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht … Entschuldigung. Wir haben eine Kurzintervention aus den Reihen der AfD. Herr Schalley, bitte einmal den Anwahlknopf drücken. – Ich habe Sie freigeschaltet, Sie können starten.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kollegin von den Grünen, auch wenn Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, können Sie dieser Frage trotzdem nicht entgehen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Doch, man braucht nicht zu antworten! – Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Das ist falsch! Das ist einfach falsch!) Es ist dieselbe, die ich an den Kollegen Müller gerichtet habe. Wenn es seitens der Woken, Linken, Grünen oder wie auch immer heißt, das biologische Geschlecht habe mit der Geschlechtsidentität nichts zu tun, wie können Sie diese kognitive Dissonanz auflösen, wenn wir dann trotzdem schon Pubertierenden Pubertätsblocker geben müssen?

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André Kuper

Die Möglichkeit einer Zwischenfrage war nicht gegeben. Das war eine Kurzintervention, ein Statement. Die Kollegin hat jetzt die Gelegenheit, so sie möchte, zu einem Gegenstatement. Bitte. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir müssen niemandem Pubertätsblocker geben. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wie ich beschrieben habe, liegt das im Ermessen der Ärzt*innen. Dem Ganzen geht ein langer Prozess voraus. Wir haben die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen, und dazu zählen auch trans Kinder und Jugendliche. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Unsere Pflicht ist es, sie zu schützen und ihnen ein Leben frei von Ihren Ressentiments zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank. – Für die FDP spricht die Kollegin Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es ist, wenn man sich im falschen Körper geboren fühlt. Für Betroffene, die sich nicht mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren, ist dies immer noch Landtag eine starke Belastung. Viel zu oft bedeutet es immer noch Ausgrenzung. Nicht immer reagieren das Umfeld oder gar Familien mit Verständnis. Statt Akzeptanz erleben Betroffene, dass ihre Transidentität vielfach als krankhafte Störung angesehen wird. Etwa 1 % aller Menschen hadern mit ihrem biologischen Geschlecht. Das ist gar keine neue Erkenntnis und schon gar nicht die Folge einer angeblichen Transideologie. So kommt es natürlich auch vor, dass Jugendliche davon überzeugt sein können, im falschen Körper geboren zu sein. Sie leiden oftmals erheblich darunter und sind verunsichert. Gerade die Pubertät, in der sich die Geschlechtsmerkmale weiter ausprägen, kann da als Bedrohung empfunden werden. Mit sogenannten Pubertätsblockern kann die körperliche Entwicklung in Richtung männlicher oder weiblicher Merkmale für den Zeitraum der Einnahme aufgehalten werden. Die Einnahme von Hormonen kann jedoch auch Nebenwirkungen bringen. Sie sollten daher sicher nicht leichtfertig eingesetzt werden, sondern nur nach gründlicher fachärztlicher Diagnostik und individueller, insbesondere psychologischer Beratung. Ein Aufschieben der Pubertät bei oft nur vorübergehenden Unsicherheiten hinsichtlich der geschlechtlichen Identität wäre angesichts der riesigen und ungeklärten Langzeitfolgen einer hormonellen Behandlung nicht angemessen. Aber es gibt eben auch Kinder oder Jugendliche, die sich sehr sicher sind, in einem Körper geboren zu sein, der nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. In diesen Einzelfällen können Pubertätsblocker Belastungen infolge der körperlichen Entwicklung nicht gewünschter Geschlechtsmerkmale wie von Brüsten und Stimmbändern reduzieren. Ein völliges gesetzliches Verbot würde für diese Fälle bedeuten, dass ihnen versagt wird, ihren Leidensdruck zu mindern und ihre Selbstbestimmung auszuüben. Das wäre falsch und nicht zielführend. Der Einsatz von Pubertätsblockern wird in der Fachwelt intensiv diskutiert. Erfahrungen in anderen Staaten und die Empfehlungen der Ärzteschaft zeigen durchaus unterschiedliche Tendenzen. So wurde der Beschluss der Bundesärztekammer bereits angesprochen. Zuvor hatte unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ein Zusammenschluss von 27 Fachgesellschaften und zwei betroffenen Organisationen sieben Jahre lang an einer neuen Behandlungsrichtlinie gearbeitet. Im März 2024 wurde sich auf eine Behandlungsrichtlinie geeinigt. Demnach soll unter anderem eine Behandlung nur erfolgen, wenn eine andauernde Geschlechtskongruenz sowie ein größerer Leidensdruck vorliegen. Dies zeigt die kontroverse Diskussion innerhalb der 13.11.2024 Ärzteschaft zwischen Fachgesellschaften und Bundesärztekammer. Bedarf für eine gesetzliche Regelung ergibt sich dadurch allerdings nicht. Der Antragsteller vermengt diese Thematik in der Begründung erwartbar mit Seitenhieben auf das Selbstbestimmungsgesetz. Dies beinhaltet jedoch nur rechtliche Vorgaben für eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen werden hingegen gar nicht umfasst. Diese richten sich weiterhin nach ärztlichen Leitlinien. Eine derartige Vermischung von Personenstandsrecht und medizinischen Eingriffen ist in meinen Augen purer Populismus. Auch deswegen können wir den vorliegenden Antrag nur ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Pubertätsblocker“ ist kein leichtes Thema, bei dem es auch keine einfachen Antworten gibt. Deswegen finde ich es wichtig, es gut strukturiert anzugehen und nicht verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen, wie es der AfD-Antrag macht. Da wird der Einsatz von Pubertätsblockern mit dem Selbstbestimmungsgesetz in Zusammenhang gebracht, obwohl das gar nicht in diesem Gesetz steht. Bei Kindern kommen dann Pubertätsblocker zum Einsatz, wenn sie zum Beispiel zu früh in die Pubertät kommen. Wenn etwa ein achtjähriges Mädchen schon geschlechtsreif wird, dann ist das nicht nur mit seelischem Leid für dieses Kind verbunden, sondern führt auch dazu, dass es nicht weiterwächst und kleinwüchsig bleibt. Pubertätsblocker sind hier absolut notwendig, um weiteres Leid zu verhindern. Ein generelles Verbot von Pubertätsblockern bei Kindern, wie es im Antrag gefordert wird, ist also keine gute Idee, sondern würde sogar ein gesundes Heranwachsen der betroffenen Kinder gefährden. Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob Pubertätsblocker bei Jugendlichen eingesetzt werden sollten, die sagen, sie seien im falschen Körper geboren. Betroffenenverbände sagen, Pubertätsblocker seien wichtig, um lebenslangen Leidensdruck zu verhindern. So haben Transfrauen, die in der Jugend keine Pubertätsblocker eingenommen haben, auch nach der Transition eine sehr tiefe Stimme oder Bartwuchs, Landtag was zu Leidensdruck führt, den man vielleicht hätte vermeiden können. Aber wie sicher können Jugendliche und auch Eltern dann entscheiden, ob sie tatsächlich transsexuell sind? Diese Frage ist nicht leicht und keinesfalls allgemein zu beantworten. Daran hängt die Frage, ob Pubertätsblocker bei Jugendlichen, die sich als transsexuell wahrnehmen, eingesetzt werden sollen oder nicht. Selbst innerhalb der Ärzteschaft gibt es dazu keine klare Haltung. Ob Pubertätsblocker eingesetzt werden sollen oder nicht, muss also sehr gründlich im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass eine solche Entscheidung bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten, und sie können den jeweiligen Einzelfall gründlich in den Blick nehmen. Sie werden die im Einzelfall beste Entscheidung im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit treffen. Dieses Recht der Ärzteschaft will ich nicht einschränken. Denn ich vertraue auf die sorgfältige Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Lande, die sich solche Entscheidungen auch nicht leicht machen. Deswegen finde ich es wichtig, dass der AfD-Antrag abgelehnt wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir stimmen ab. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11319 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11319, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 16 Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11266 erste Lesung Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. 13.11.2024 Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/11266 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beide Male nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich darf abgeben und übergeben. (Vizepräsident Rainer Schmeltzer übernimmt den Vorsitz.)

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Rainer Schmeltzer

Ich rufe auf: 17 Zweites Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11260 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/11260 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11257 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Landtag Drucksache 18/11257 an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Fünftes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11265 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/11265 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11262 erste Lesung Herr Minister Dr. Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/11262 an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 13.11.2024 21 Gesetz zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11261 erste Lesung Herr Minister Krischer und Frau Ministerin Gorißen haben ihre Einbringungsreden zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/11261 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 22 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 30/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/11357 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11357, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren VerfGH 30/23 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Ich rufe auf: 23 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 114/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/11358 Landtag Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit auch hier zur direkten Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11358, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren VerfGH 114/24 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Ich rufe auf: 24 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 118/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/11359 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11359, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren VerfGH 118/24 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Ich rufe auf: 25 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 24 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/11293 Die Übersicht 24 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 24. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/11293 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 13.11.2024 26 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/22 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/22 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/22 bestätigt. Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 19:03 Uhr ________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 16 – Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Marcus Optendrenk

Ihnen liegt heute zur Beratung der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor. Mit der Änderung zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den entstehenden Mehraufwand der Beschäftigten zu kompensieren, die ihr privates Fahrzeug auf Dienstreisen einsetzen. Die Wegstreckenentschädigung wurde 2022 befristet für zwei Jahre für Pkw von 30 Cent auf 35 Cent je Kilometer und für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder von 20 Cent auf 23 Cent je Kilometer angehoben. Nach einer Evaluierung der Entwicklung der Kfz-Kosten sollen diese Werte nun dauerhaft im Gesetz verankert werden. In die Berechnung der Kfz-Kosten fließen neben den Preisen für Kraftstoffe zum Beispiel auch die übrigen Betriebskosten und die Werkstattkosten ein. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der Kfz-Kosten ist die dauerhafte Erhöhung der Wegstreckenentschädigung angemessen und gerechtfertigt. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. 13.11.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Zweites Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul

Das Spielbankgesetz NRW hat sich grundsätzlich bewährt. Dies ist durch die Sachverständigenanhörung im letzten Jahr bestätigt worden. Die gesetzliche Anpassung ist aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.06.2024 notwendig geworden. Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen in den Bundesländern eine staatliche Beihilfe darstellen, die Deutschland unter Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchgeführt hat. Nach dem Beschluss der Europäischen Kommission sind diese Beihilfen mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Gemäß Artikel 2 Nummer 5 des Beschlusses muss Deutschland die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Regelungen binnen vier Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses gegenüber der Bundesregierung aufheben. Da die Gesetzgebungskompetenz für die Spielbanken bei den Ländern liegt, müssen die Länder und damit auch Nordrhein-Westfalen tätig werden. Die EU-Kommission hat in ihrem Beschluss darauf verwiesen, dass eine gesetzliche Begünstigung der Spielbankunternehmen gegenüber der Normalbesteuerung nicht zulässig ist. Als Beispiel für eine zulässige Regelung hat die EU-Kommission auf das zum 1. Januar 2024 geänderte Hamburger Spielbankgesetz verwiesen. Nach diesem Gesetz müssen Spielbankunternehmen gegebenenfalls den Unterschiedsbetrag zwischen der Besteuerung nach dem Spielbankgesetz und der Normalbesteuerung für das abgelaufene Jahr ausgleichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entwickeln wir diese Grundsätze fort. Wir verankern in dem neuen § 21a eine Ausgleichsabgabe. Dadurch wird sichergestellt, dass das Spielbankunternehmen nicht bessergestellt wird als Unternehmen, die der Normalbesteuerung unterliegen. Die Ausgleichsabgabe wird ermittelt, indem die steuerliche Belastung des Unternehmens nach dem Spielbankgesetz mit der fiktiven Steuerlast nach der Normalbesteuerung verglichen wird. Die Gesetzesformulierungen orientieren sich am Wortlaut der entsprechenden neuen Hamburger Vorschriften, die von der EU-Kommission ausdrücklich legitimiert worden sind. Damit verankern wir im Spielbankgesetz NRW eine Ausgleichs-13.11.2024 abgabe, die den Vorgaben der EU-Kommission genügt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir also auf Nummer Sicher und machen keine Experimente. Denn mit Experimenten wäre keinem gedient. Stattdessen nutzen wir den geringen Spielraum, den uns die EU-Kommission gelassen hat und schaffen eine solide und im Übrigen verwaltungsökonomische Regelung zum Wohle unseres Landes. Denn die fiktive Vergleichsberechnung ist vom Spielbankunternehmen für jedes Wirtschaftsjahr selbst durchzuführen. Da in Nordrhein-Westfalen nur eine Konzession zum Betrieb von Spielbanken vergeben worden ist, hält sich der Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung in Grenzen. Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW) – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul

Notfälle passieren jeden Tag. Niemand weiß, wann und wo es passiert. Sie können jeden von uns treffen – manchmal auch schwer. Für solche Fälle gibt es die Notrufnummer 112. Übrigens: Nicht nur bei uns in Deutschland, sondern europaweit. Da geht immer jemand dran – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche –, der Betroffenen und Opfern Hilfe schickt, aber auch für Zeugen zu erreichen ist. Für die allermeisten Menschen ist das der schnellste und direkteste Draht. Aber: Was ist mit denjenigen Menschen, die schlecht hören können – oder nicht sprechen? Die erreichen zwar auch jemanden, aber die Kommunikation ist trotzdem schwierig – vielleicht unmöglich. Deswegen gibt es weitere Notrufmöglichkeiten: die nora Notruf-App der Länder, das Notruf-Fax und einen Relay-Dienst in Deutscher Gebärdensprache. Durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 – da geht es um Barrierefreiheit – sollen die technischen Anforderungen bei der Ausgestaltung der Notrufverbindung harmonisiert werden. Bundesgesetzlich wurden die Grundlagen für die Telekommunikation geregelt. Der hier vorliegende Gesetzesentwurf setzt europäische Rahmenbedingungen für die Entgegennahme des Notrufs 112 in Nordrhein-Westfalen um. Zukünftig können insbesondere Menschen mit einer Hör- oder Sprachbeeinträchtigung die Notrufnummer 112 alternativ per Chat statt per Sprache verwenden, um einen Notruf zu senden. Die Leitstellen werden ab Ende Juni 2027 für einund ausgehende Nachrichten synchronisierte Sprache und Text in Echtzeit für die Kommunikation im Notruf anbieten. Das ermöglicht europaweit zusätzlich eine schriftliche Kommunikation mit der Leitstelle über die 112. Sofern eine Leitstelle darüber hinaus die Kommunikation über Video ermöglichen möchte, hat sie dafür einen Gesamtgesprächsdienst – das heißt, die symmetrische Echtzeitübertragung von Bild, Sprache und Text – bereitzustellen. 13.11.2024 Auch wenn die EU-Richtlinie explizit nur von der „112“ spricht, nehmen wir die technische Realisierung der Maßgaben auch für die „110“ – der deutschen Notrufnummer für die Polizei – vor. Dafür benötigt es allerdings kein Gesetz, weshalb der Gesetzentwurf keine Regelung hierzu enthält. Mit diesem Gesetz unternehmen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Das Ziel: Die 112 soll für jeden – auch die Menschen mit Beeinträchtigungen – ohne Kompromisse nutzbar sein. Landtag Anlage 4 Zu TOP 19 – Fünftes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung die Meldungen der Krankenhäuser über die Auslastung ihrer Versorgungskapazitäten an die Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte für eine patientengerechte Verteilung haben. Wenn die Krankenhäuser die Auslastung ihrer Versorgungskapazitäten landesweit einheitlich und aktuell melden, können Patientinnen und Patienten besser in aufnahmefähige Krankenhäuser gebracht und versorgt werden. Der erste Post-COVID-Winter hat diese Bedeutung der Meldungen zur Auslastung der Versorgungskapazitäten nochmals deutlich gezeigt. Doch nicht nur diese Bedeutung hat sich gezeigt, sondern auch, dass weiterer Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht. Die Praxis der Krankenhäuser beziehungsweise Krankenhausträger, wie, wann und von wem eine Abmeldung der jeweiligen Notaufnahme von der rettungsdienstlichen Versorgung erfolgen soll, ist uneinheitlich geregelt. Vor allem mit Blick auf die Belastung von pflegerischem und ärztlichem Personal ist ein einheitlicher und verbindlicher Rahmen für diese Meldungen der Auslastung der Versorgungskapazitäten notwendig. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetzentwurf auch klarstellende Regelungen in das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen für den Fall der Insolvenz eines Krankenhauses aufgenommen werden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis als nicht eindeutig genug gezeigt. Im Verlauf der zurückliegenden Insolvenzverfahren gab es immer wieder Diskussionen mit den Insolvenzverwaltern darüber, wie bereits geleistete, aber noch nicht verausgabte Pauschalfördermittel zu behandeln sind. Auch die Frage, wie die angesparten Pauschalfördermittel im Falle einer vollständigen Rückforderung den Krankenhäusern vor Ort weiterhin zur Verfügung stehen, war unzureichend geregelt. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die zurückgeforderten Fördermittel gezielt im Umfeld eines von der Schließung betroffenen Krankenhauses einzusetzen. Damit fehlt die Möglichkeit, die Krankenhäuser im Umfeld für die aufgrund der Schließung eines benachbarten Krankenhauses entstehenden 13.11.2024 erhöhten Versorgungsaufwände finanziell zu unterstützen. Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt diesen Problemen Rechnung und nimmt die notwendigen Änderungen im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Bei der zu erlassenen Rechtsverordnung werden wir dafür Sorge tragen, dass den Krankenhäusern kein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht. Die Rechtsverordnung wird sich eng an der bereits etablierten, aber uneinheitlichen Meldepraxis orientieren und lediglich einen einheitlichen und verbindlichen rechtlichen Rahmen schaffen. Es werden die Belange des pflegerischen sowie ärztlichen Personals berücksichtigt. Mit den klarstellenden Regelungen im Falle einer unabwendbaren Krankenhausschließung als Folge einer Insolvenz können die dringend benötigten Pauschalfördermittel den Krankenhäusern in der Umgebung für den erhöhten Versorgungsaufwand zur Verfügung gestellt werden. Die patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wird damit nachhaltig sichergestellt werden. Landtag Anlage 5 Zu TOP 20 – Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Benjamin Limbach

Mit der vorliegenden Kabinettvorlage soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen beim Landtag eingebracht werden. Das Kabinett hat am 27. August 2024 beschlossen, zu dem vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen eine Verbändeanhörung durchzuführen. Die Anhörung fand vom 29. August 2024 bis zum 13. September 2024 statt. Neben den gemäß § 35 GGO anzuhörenden Stellen wurden auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Clearingstelle Mittelstand beteiligt. Gemäß § 68 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bedarf es vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage grundsätzlich der Durchführung eines Vorverfahrens, des sogenannten Widerspruchverfahrens. Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat von der bundesrechtlich eingeräumten Möglichkeit weitreichend Gebrauch gemacht, von diesem Grundsatz abzuweichen. Gemäß § 110 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ist für die meisten Sachgebiete das behördliche Vorverfahren vor der Erhebung einer Anfechtungsoder Verpflichtungsklage ausgesetzt. Allerdings ist die Rechtslage für die Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unübersichtlich. Generell entfällt derzeit für bereits im Genehmigungsverfahren beteiligte Dritte gemäß § 110 Absatz 1 Satz 1 VwGO das Erfordernis, vor Erhebung einer Klage ein Vorverfahren durchzuführen. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor Erhebung einer Anfechtungsklage durch am Verfahren nicht beteiligte Dritte derzeit ein uneinheitliches Regelungssystem, wie sich am Beispiel der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windenergieanlagen zeigt: Errichtung, Betrieb und Änderung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern: Hier müssen am Verfahren nicht beteiligte Dritte gemäß § 110 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 1 Satz 1 JustG NRW vor Erhebung der Anfechtungsklage ein Widerspruchsverfahren durchführen, weil grundsätzlich die unteren Immissionsschutzbehörden zuständig sind. 13.11.2024 Errichtung, Betrieb und Änderung von Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 50 Metern: kein Widerspruchsverfahren, weil die Baugenehmigungsbehörden zuständig sind (§ 110 Absatz 3 Satz 2 Nr. 7 JustG NRW). Auch für sonstige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsentscheidungen kann es zu Widerspruchsverfahren Dritter kommen, während lediglich einer Baugenehmigung bedürfende Anlagen nicht Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens sind. Nach dem hier vorgelegten Gesetzentwurf soll nun für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens insgesamt entbehrlich werden. Die Rechtslage wird so vereinheitlicht und übersichtlich. Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und Bürokratie abgebaut. Der Klimawandel erfordert einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und der entsprechenden Infrastruktur. In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 wurde der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Länder bei Rechtsschutzverfahren im Rahmen ihrer Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung Möglichkeiten einräumen, bei bestimmten Regelungsgegenständen, deren Umweltauswirkungen systematisch und berechenbar sind, mangels erwartbarer neuer Erkenntnisse oder Ergebnisse auf ein Widerspruchsverfahren zu verzichten. Vor diesem Hintergrund werden Genehmigungsverfahren für Anlagen, an deren beschleunigter Errichtung zur klimaneutralen Transformation der Wirtschaft ein hohes öffentliches Interesse besteht, neben Windenergieanlagen zum Beispiel auch Elektrolyseure und Biogasanlagen, nun vereinfacht. Der Gesetzentwurf wurde von den beteiligten Stellen, die Stellungnahmen abgegeben haben, begrüßt. Landtag Anlage 6 Zu TOP 21 – Gesetz zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Regierungsneubildungen gehen mit organisatorischen Änderungen der Ressortzuschnitte einher. Es ist sowohl das demokratische Recht als auch die Verantwortung der Landesregierung als politisches Steuerungsorgan, die Strukturen der Ressorts an neue Aufgaben und Herausforderungen anzupassen. Es ist damit Aufgabe der gewählten Regierung und ihrer Ressorts als Teil ihrer Ressortverantwortung, die Ressortzuschnitte strategisch auszurichten sowie notwendige strukturelle und organisatorische Veränderungen, auch in den nachgeordneten Bereichen, umzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den ich gemeinsam mit meinem Ministerkollegen Krischer eingebracht habe, nehmen wir diese Verantwortung wahr. Wir setzen die notwendige organisatorische Abgrenzung der Geschäftsbereiche des MLV und des MUNV auf Grundlage einer einvernehmlichen Aufgabentrennung gemäß dem Organisationserlass des Ministerpräsidenten um. Hierzu wird im Geschäftsbereich des MLV ein Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) als Landesoberbehörde errichtet. Dieses Landesamt bündelt die Aufgabenbereiche Verbraucherschutz, Ernährung, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz, die bisher beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angesiedelt waren. Im Geschäftsbereich des MUNV wird das Aufgabengebiet „Nationalparke“ in einer eigenständigen Abteilung des bisherigen LANUV wahrgenommen. Hierfür wird das Nationalparkforstamt Eifel, das bisher Teil des Landesbetriebs Wald und Holz war, in das bisherige LANUV überführt. Das LANUV wird gleichzeitig umbenannt in Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Dabei sind wir uns der angespannten Haushaltslage bewusst. Die Neuorganisation setzen wir daher durch ein ausgewogenes und haushaltsverträgliches Modell um, das sogenannte „Türschildmodell“. In diesem Modell werden die bestehenden Standorte und Strukturen beibehalten. Verwaltungsinterne Dienstleistungen werden auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen zwischen LANUK 13.11.2024 und LAVE bzw. Landesbetrieb Wald und Holz aus einer Hand erbracht. So gewährleisten wir eine effiziente Ressourcennutzung ohne überflüssige Doppelstrukturen. Gleichzeitig gewährleisten die neuen Strukturen eine effiziente Steuerung der beiden Behörden durch MLV und MUNV im Rahmen ihrer Ressortverantwortung. Mit der Dienst- und Fachaufsicht des MLV über das LAVE ist für die wichtigen Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben dieser neuen Landesoberbehörde eine Aufsicht „aus einer Hand“ sichergestellt. Damit kann die Effizienz und Zielorientierung in diesen wichtigen Vollzugsbereichen gestärkt werden. Das Aufgabengebiet „Nationalparke“ der neuen Abteilung im LANUV umfasst ein breites Aufgabenspektrum an fachlichen und hoheitlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den vielfältigen Aufgaben einer Nationalparkverwaltung. Die Dienstaufsicht über das bisherige LANUV bzw. das zukünftige LANUK und damit auch über die neue Abteilung liegt beim MUNV. Eine Ausnahme besteht bei den forstbehördlichen Aufgaben der Nationalparkverwaltung, die beim MLV liegt. Inhaltlich enthält das vorliegende Artikelgesetz, das LAVE-Errichtungsgesetz, eine Anpassung des LANUV-Errichtungsgesetzes sowie weitere notwendige redaktionelle Folgeänderungen und Klarstellungen in anderen (Fach-)Gesetzen. Die erforderlichen Rechtsverordnungen werden in einem weiteren Schritt angepasst, mit Ausnahme der Verordnung über die Einteilung der Forstamtsbezirke. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Unser Ziel ist, Anfang 2025 die Arbeit in den neuen Behördenzuschnitten aufzunehmen.

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