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André Kuper

13.11.2024 Sitzungen 18/78

Danke, Frau Kollegin. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Pubertätsblocker“ ist kein leichtes Thema, bei dem es auch keine einfachen Antworten gibt. Deswegen finde ich es wichtig, es gut strukturiert anzugehen und nicht verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen, wie es der AfD-Antrag macht. Da wird der Einsatz von Pubertätsblockern mit dem Selbstbestimmungsgesetz in Zusammenhang gebracht, obwohl das gar nicht in diesem Gesetz steht. Bei Kindern kommen dann Pubertätsblocker zum Einsatz, wenn sie zum Beispiel zu früh in die Pubertät kommen. Wenn etwa ein achtjähriges Mädchen schon geschlechtsreif wird, dann ist das nicht nur mit seelischem Leid für dieses Kind verbunden, sondern führt auch dazu, dass es nicht weiterwächst und kleinwüchsig bleibt. Pubertätsblocker sind hier absolut notwendig, um weiteres Leid zu verhindern. Ein generelles Verbot von Pubertätsblockern bei Kindern, wie es im Antrag gefordert wird, ist also keine gute Idee, sondern würde sogar ein gesundes Heranwachsen der betroffenen Kinder gefährden. Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob Pubertätsblocker bei Jugendlichen eingesetzt werden sollten, die sagen, sie seien im falschen Körper geboren. Betroffenenverbände sagen, Pubertätsblocker seien wichtig, um lebenslangen Leidensdruck zu verhindern. So haben Transfrauen, die in der Jugend keine Pubertätsblocker eingenommen haben, auch nach der Transition eine sehr tiefe Stimme oder Bartwuchs, Landtag was zu Leidensdruck führt, den man vielleicht hätte vermeiden können. Aber wie sicher können Jugendliche und auch Eltern dann entscheiden, ob sie tatsächlich transsexuell sind? Diese Frage ist nicht leicht und keinesfalls allgemein zu beantworten. Daran hängt die Frage, ob Pubertätsblocker bei Jugendlichen, die sich als transsexuell wahrnehmen, eingesetzt werden sollen oder nicht. Selbst innerhalb der Ärzteschaft gibt es dazu keine klare Haltung. Ob Pubertätsblocker eingesetzt werden sollen oder nicht, muss also sehr gründlich im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass eine solche Entscheidung bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten, und sie können den jeweiligen Einzelfall gründlich in den Blick nehmen. Sie werden die im Einzelfall beste Entscheidung im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit treffen. Dieses Recht der Ärzteschaft will ich nicht einschränken. Denn ich vertraue auf die sorgfältige Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Lande, die sich solche Entscheidungen auch nicht leicht machen. Deswegen finde ich es wichtig, dass der AfD-Antrag abgelehnt wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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