Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es ist, wenn man sich im falschen Körper geboren fühlt. Für Betroffene, die sich nicht mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren, ist dies immer noch Landtag eine starke Belastung. Viel zu oft bedeutet es immer noch Ausgrenzung. Nicht immer reagieren das Umfeld oder gar Familien mit Verständnis. Statt Akzeptanz erleben Betroffene, dass ihre Transidentität vielfach als krankhafte Störung angesehen wird. Etwa 1 % aller Menschen hadern mit ihrem biologischen Geschlecht. Das ist gar keine neue Erkenntnis und schon gar nicht die Folge einer angeblichen Transideologie. So kommt es natürlich auch vor, dass Jugendliche davon überzeugt sein können, im falschen Körper geboren zu sein. Sie leiden oftmals erheblich darunter und sind verunsichert. Gerade die Pubertät, in der sich die Geschlechtsmerkmale weiter ausprägen, kann da als Bedrohung empfunden werden. Mit sogenannten Pubertätsblockern kann die körperliche Entwicklung in Richtung männlicher oder weiblicher Merkmale für den Zeitraum der Einnahme aufgehalten werden. Die Einnahme von Hormonen kann jedoch auch Nebenwirkungen bringen. Sie sollten daher sicher nicht leichtfertig eingesetzt werden, sondern nur nach gründlicher fachärztlicher Diagnostik und individueller, insbesondere psychologischer Beratung. Ein Aufschieben der Pubertät bei oft nur vorübergehenden Unsicherheiten hinsichtlich der geschlechtlichen Identität wäre angesichts der riesigen und ungeklärten Langzeitfolgen einer hormonellen Behandlung nicht angemessen. Aber es gibt eben auch Kinder oder Jugendliche, die sich sehr sicher sind, in einem Körper geboren zu sein, der nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. In diesen Einzelfällen können Pubertätsblocker Belastungen infolge der körperlichen Entwicklung nicht gewünschter Geschlechtsmerkmale wie von Brüsten und Stimmbändern reduzieren. Ein völliges gesetzliches Verbot würde für diese Fälle bedeuten, dass ihnen versagt wird, ihren Leidensdruck zu mindern und ihre Selbstbestimmung auszuüben. Das wäre falsch und nicht zielführend. Der Einsatz von Pubertätsblockern wird in der Fachwelt intensiv diskutiert. Erfahrungen in anderen Staaten und die Empfehlungen der Ärzteschaft zeigen durchaus unterschiedliche Tendenzen. So wurde der Beschluss der Bundesärztekammer bereits angesprochen. Zuvor hatte unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ein Zusammenschluss von 27 Fachgesellschaften und zwei betroffenen Organisationen sieben Jahre lang an einer neuen Behandlungsrichtlinie gearbeitet. Im März 2024 wurde sich auf eine Behandlungsrichtlinie geeinigt. Demnach soll unter anderem eine Behandlung nur erfolgen, wenn eine andauernde Geschlechtskongruenz sowie ein größerer Leidensdruck vorliegen. Dies zeigt die kontroverse Diskussion innerhalb der 13.11.2024 Ärzteschaft zwischen Fachgesellschaften und Bundesärztekammer. Bedarf für eine gesetzliche Regelung ergibt sich dadurch allerdings nicht. Der Antragsteller vermengt diese Thematik in der Begründung erwartbar mit Seitenhieben auf das Selbstbestimmungsgesetz. Dies beinhaltet jedoch nur rechtliche Vorgaben für eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen werden hingegen gar nicht umfasst. Diese richten sich weiterhin nach ärztlichen Leitlinien. Eine derartige Vermischung von Personenstandsrecht und medizinischen Eingriffen ist in meinen Augen purer Populismus. Auch deswegen können wir den vorliegenden Antrag nur ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
