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Alexander Baer

SPD 13.11.2024 Sitzungen 18/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Berger, ich glaube, wir waren letzte Woche nicht in derselben Ausschusssitzung, aber sei es drum. Manchmal tut es gut, einen Schritt zurückzutreten und aus der Distanz auf die eigene Arbeit zu blicken. Wir als erfahrene Politikerinnen und Politiker haben routinierte Denkweisen, die vielleicht im täglichen Leben anderer nicht unbedingt eine Rolle spielen. Dazu zählt auch ein jeweils streng auf ein Jahr beschränkter Blick in Bezug auf die Verwendung von Geldern. Vielleicht fragen sich einige Menschen, warum es so schwer ist, sich diesen konzentrierten Blick zu gönnen, und warum immer im Dezember ein Fieber Landtag ausbricht, Gelder auszugeben. Wieso geben die das nicht einfach im Januar oder später aus? Die Antwort lautet: Die Beschränkung auf die Jährlichkeit und Jährigkeit ist ein Haushaltsgrundsatz, der Verfassungsrang hat. Das ist auch gut so. Das sichert die parlamentarische Kontrolle und bildet quasi die Grundlage für das Königsrecht des Parlaments, das Budgetrecht. Das müssen wir in den Fokus zurückholen, wenn wir über die Selbstbewirtschaftungsmittel in den Ressorts der Landesregierung diskutieren, denn dies sind Mittel, die die Ministerien eigenständig und ohne unmittelbare parlamentarische Kontrolle bewirtschaften können. Diese Mittel sind nur in engen verfassungsrechtlichen Grenzen erlaubt, da sie die Transparenz – das haben wir gehört – und die Kontrolle des Haushalts schwächen. Sie sind nur als Ausnahme, nicht als Regel vorgesehen. Doch beim Blick auf die Zahlen in Nordrhein-Westfalen wird eine besorgniserregende Entwicklung deutlich. Noch zu Beginn des Jahres 2013 beliefen sich die Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt auf 200 Millionen Euro. Bis 2018 stiegen sie auf 1 Milliarde Euro, 2021 auf 4,3 Milliarden Euro, Anfang 2023 schließlich auf 8,6 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von 9,1 % am Landeshaushalt. Dieser erhebliche Betrag entzieht sich der Kontrolle des Landtags und wird stattdessen in ministerielle Fonds ausgelagert – ein Vorgehen, das weder transparent noch verfassungsmäßig tragbar ist. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Nur zum Vergleich: Auf Bundesebene lag der Anteil der Selbstbewirtschaftungsmittel – der Bund wurde ja eben zitiert – Ende 2022 bei etwa 1,1 % des Gesamthaushalts. Das dürfte einem zu denken geben, vor allem weil Sie alle immer gerne auf Berlin verweisen. Das sollten wir hier auch tun. Alles deutet darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen einen weitaus größeren Teil des Haushalts in die Selbstbewirtschaftungsmittel steckt, als verfassungsrechtlich vertretbar ist. Es steht zu vermuten, dass fast ein Zehntel der Haushaltsmittel nicht durch das Parlament kontrolliert wird. Nun ist das Interesse an Flexibilität in der Haushaltsführung durchaus nachvollziehbar, doch gibt es auch andere Wege, diese Flexibilität zu erreichen, ohne unsere haushalterischen Rechte und Prinzipien zu gefährden. Ein Beispiel ist die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, wodurch ungenutzte Mittel in das nächste Jahr mitgenommen werden können. Die Große Anfrage und die Antwort betonen noch einmal, wie gravierend das Problem wirklich ist. Es gibt einen riesigen Sparstrumpf, dessen Inhalt nicht mal die Landesregierung so richtig kennt. Der Kollege Marco Schmitz von der CDU – er ist jetzt leider 13.11.2024 nicht hier – hat es gestern in der Presse selbst als Sparstrumpf bezeichnet. Jegliche Struktur in der Übersicht fehlt. Die derzeitige Praxis in Nordrhein-Westfalen geht offensichtlich weit über das hinaus, was wir verfassungsrechtlich akzeptabel finden. Schlimmer noch: Vergleicht man die gelieferten Zahlen mit dem Haushaltsentwurf für 2025, tauchen Differenzen auf, die bisher niemand erklären konnte. Bei einem der Ressorts wurden mittlerweile sogar Fehler in der Beantwortung der Großen Anfrage eingeräumt. Das hat Herr Berger aber wahrscheinlich nicht gehört. Dies alles finde ich unverantwortlich. Die Haushaltsführung unseres Landes muss nicht nur im Sinne der Verfassung, sondern auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gestaltet sein. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen, den Einsatz von Selbstbewirtschaftungsmitteln auf ein verfassungskonformes Maß zu reduzieren und die notwendigen Schritte im Haushaltsplan umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP])

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