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Christof Rasche

13.11.2024 Sitzungen 18/78

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/11321 an den Ausschuss für 13.11.2024 Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, GRÜNEN, CDU, FDP und AfD. – Vielen Dank. Die Überweisungsempfehlung ist somit angenommen. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/11392 Mit der Drucksache 18/11392 liegen Ihnen die mündlichen Anfragen 56, 57 und 58 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der mündlichen Anfrage kann jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 56 des Abgeordneten Alexander Vogt von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Mona Neubauer antworten wird. Sie hat jetzt das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden von Herrn Abgeordneten Vogt gestellten Fragen beantworte ich wie folgt. Bei der Förderung des Projekts „tkH2Steel“ handelt es sich um einen Zuwendungsbescheid des Bundes, der vom zuständigen Projektträger PtJ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ausgestellt wurde. Das beihilferechtliche Verfahren mit der EU-Kommission wurde durch den Bund durchgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Zuwendung mit einem Anteil in Höhe von 30 %. Die EU-Kommission hat dem Unternehmen thyssenkrupp Steel im Wege einer staatlichen Beihilfe einen direkten Zuschuss von bis zu 550 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion und einen an Bedingungen geknüpften Landtag Zahlungsmechanismus zur Unterstützung des raschen Übergangs zu erneuerbarem Wasserstoff in der Stahlproduktion von bis zu 1,45 Milliarden Euro gewährt. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wurde die Förderung in Höhe von 2 Milliarden Euro auf Basis einer Finanzierungslückenanalyse bestimmt, die Investitions- und Betriebskosten sowie Einnahmen zugrunde legt. In der Genehmigung der EU-Kommission wird formal eine Trennung zwischen dem direkten Zuschuss und die an bestimmte zusätzliche Bedingungen geknüpfte Förderung vorgenommen. Beide Förderhöhen leiten sich aber aus der Finanzierungslückenanalyse ab und werden daher in der nationalen Förderung zusammen, das heißt als ein Förderbetrag bezogen auf die jeweils nachgewiesenen Kosten ausgezahlt. Nach Angaben von PtJ ist es möglich, dass auch Teile der 1,45 Milliarden Euro oder sogar die Gesamtsumme für den Bau der Anlage verwendet werden dürfen. Es gibt also keine starre Aufteilung von Fördersummen; jedoch sind die Förderung und die Höhe der Förderung insgesamt auf 2 Milliarden Euro gedeckelt. Zur zweiten Frage hinsichtlich der Anpassung und Ausgestaltung von Fördermodalitäten zwischen Bund und Land kann ich gerne Folgendes ausführen. Am 20. März 2023 haben wir den Landtag über die zwischen dem Bund und dem Land NRW abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des Projektes „tkH2Steel“ unterrichtet. Die Verwaltungsvereinbarung zielt vornehmlich auf die Fördermodalitäten ab und regelt deshalb unter anderem die Förderhöhe und Aufteilung der Fördersummen unter den Fördergebern, also BMWK und MWIKE, sowie die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung. Wie in der Verwaltungsvereinbarung dargestellt, waren die darin genannten Fördersummen nur eine erste Indikation nach dem damaligen Stand. Die finalen Fördersummen sowie die genaue Aufteilung der Zuwendung auf die Haushaltsjahre wurden daher im Juli 2023 in einer separaten Änderungsvereinbarung zu dieser Verwaltungsvereinbarung fixiert. Diese hat zum Ziel, die Gesamtförderung in Jahresscheiben einzuteilen und die Förderanteile zwischen Bund und Land in den Förderjahren gemäß eines 70-30- Schlüssels aufzuteilen. Thyssenkrupp Steel hat anschließend im Februar 2024 einen Antrag gestellt, wonach die geplanten Mittelabrufe für das Projekt „tkH2Steel“ verändert werden sollen. Hintergrund seien Verzögerungen und Anpassungen im Projektauflauf, insbesondere aufgrund von Schallschutzanforderungen, welche erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens ersichtlich wurden. 13.11.2024 Die zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen haben ein umfassendes Brandschutzkonzept ausgelöst, welches wiederum das Anlagengewicht wesentlich erhöht. Somit haben sich zum Beispiel neue Anforderungen auch an das Betonfundament ergeben. Dem sind BMWK und MWIKE mit dem Abschluss einer zweiten Änderungsvereinbarung nachgekommen. Die Gesamthöhe der Zuwendung hat sich dadurch nicht geändert. – Vielen Dank.

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