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Dirk Wedel

FDP 13.11.2024 Sitzungen 18/78

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes haben die Selbstbewirtschaftungsmittel, die in der Spitze im Jahr 2023 einen Bestand von 8,5 Milliarden Euro aufwiesen, mittlerweile den Charakter von Dauerfonds angenommen. Für den Landtag sind die Kenntnisse über noch ausstehende Selbstbewirtschaftungsmittel von Bedeutung, damit er seine Budget- und Kontrollrechte fundiert wahrnehmen kann. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen nach ihrer Zuweisung zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und werden in den auf ihre Zuweisung zur Selbstbewirtschaftung folgenden Haushaltsrechnungen nicht mehr aufgeführt, sodass es dem Parlament nicht ohne Weiteres möglich ist, die Entwicklung der Bestände nachzuverfolgen. Dieses Informationsdefizit schließt die Große Anfrage 27 der FDP-Fraktion zu der Entwicklung, den Landtag Beständen und der Disponibilität der Selbstbewirtschaftungsmittel, und zwar für alle uns im Mai 2024 bekannten Selbstbewirtschaftungsmittelkonten. Ohne die abgefragten Daten wäre eine fundierte Beurteilung, inwieweit Mittelbedarfe bei einer Zusammenschau der Veranschlagungen in Titeln des Haushaltsentwurfs 2025 sowie der in den korrespondierenden Selbstbewirtschaftungsmittelkonten vorhandenen Mittel gedeckt sind bzw. in welcher Höhe Selbstbewirtschaftungsmittel in den Einzelplan 20 rückübertragen werden können, nicht möglich. Allen Befürchtungen zum Trotz – ich musste vor der Zulassung der Großen Anfrage drei Wochen mit der Landtagsverwaltung verhandeln – war die Beantwortung der Großen Anfrage für die Landesregierung zwar mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, aber durchaus handhabbar. Mit der Antwort auf die Große Anfrage hat der Landtag eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Beratungen des Haushaltsentwurfs 2025 erhalten, die breite Verwendung findet. Die übermittelten Daten spielen in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses und auch in denen der Fachausschüsse eine erhebliche Rolle. Nicht nur die FDP-Fraktion, sondern auch die SPD-Fraktion hat die Daten intern umfassend aufgearbeitet. Der Landesrechnungshof hat sich ebenfalls in seinen Stellungnahmen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 und zum Haushaltsgesetz 2025 jeweils auf die Antwort auf die Große Anfrage 27 bezogen. In der Zusammenschau mit den 2025 beabsichtigten Rückübertragungen aus den einzelnen Selbstbewirtschaftungsmittelkonten, zu deren Herausgabe wir den Minister der Finanzen mit einigen guten rechtlichen Argumenten dann doch noch bewegen konnten, ergibt sich ein dem Haushaltsplan vergleichbares Bild, welche Selbstbewirtschaftungsmittel für die einzelnen Zwecke und in welcher Höhe sie zur Rückübertragung in den Haushalt zur Verfügung stehen. Konkret: Komplett ohne rechtliche Bindungen sind dies auch nach den zusätzlichen 135 Millionen Euro, die mit dem Nachtragshaushalt 2024 rücküberführt werden sollen, auf jeden Fall noch über 500 Millionen Euro. Da allerdings das Ministerium der Finanzen selbst in dem Aufstellungserlass vom 25. März 2024 bei der Bemessung der 2025 in den Haushalt rückzuübertragenden Selbstbewirtschaftungsmittel rechtliche Bindungen außer Betracht gelassen und die Landesregierung zudem zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die betroffenen Mittel im Zweifel neu zu veranschlagen sind, ist von einem weitaus höheren Potenzial für die Rückübertragung auszugehen, mit dem beispielsweise neue Schulden zum aktuellen Zeitpunkt vermieden werden könnten. (Beifall von der FDP und der SPD) 13.11.2024 Stattdessen will Schwarz-Grün Selbstbewirtschaftungsmittel zurückhalten, um damit möglichst lange das strukturelle Defizit des Landeshaushalts zu kaschieren. (Beifall von der FDP und der SPD) Mithilfe der neu gewonnenen Transparenz lassen sich auch schwarz-grüne Nebelkerzen besser identifizieren. Wenn beispielsweise noch im Februar bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge argumentiert wird, dass die angesparten Selbstbewirtschaftungsmittel nicht für einen von SPD und FDP beantragten Härtefallfonds eingesetzt werden könnten, weil sie für die zwischen 2018 und 2023 beschlossenen Maßnahmen gebraucht würden, mutet es schon befremdlich an, wenn 2025 nun 66 Millionen Euro davon in den Haushalt rückübertragen werden. (Beifall von der FDP und der SPD) Zudem hat die Antwort auf die Große Anfrage aufgedeckt, dass die Landesregierung entgegen § 15 Abs. 2 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung die aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln generierten Zinseinnahmen dem allgemeinen Haushalt zuführt. Aber davon gleich mehr in der Fragestunde. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, im nächsten Jahr wird eine die Haushaltsberatungen 2026 vorbereitende Anfrage zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln vermutlich etwas schmaler ausfallen können. Die in diesem Jahr erreichte Transparenz über die Selbstbewirtschaftungsmittel wird die FDP-Fraktion aber in jedem Fall wieder einfordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗