Frank Müller
Es wird ja tatsächlich keine Ausbildung eines biologischen Geschlechts verhindert. Sie haben gerade über Geschlechtsinkongruenz und über die Frage gesprochen, ob das biologische Geschlecht zu der Geschlechtsidentität passt. Im Prinzip unterstellen Sie, dass Geschlechtsentwicklungen verhindert würden. Sie unterstellen ohnehin immer, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Mindestens aufgrund von beispielsweise Intergeschlechtlichkeit sprechen wir aber schon über drei biologische Varietäten und dann nicht auch über die Frage anderer Geschlechter. (Lachen von Zacharias Schalley [AfD]) Das ist natürlich immer der Versuch, die Menschen mit solchen Zwischenfragen aufs Glatteis zu führen. Aber am Ende, und das wissen Sie auch sehr genau, … Sie haben übrigens gerade gesagt – auch das war schon falsch –, dass Pubertätsblocker vor dem Landtag Einsetzen der Pubertät verabreicht würden. Das haben Sie gerade zitiert und sich zu eigen gemacht. In der Leitlinie steht genau das Gegenteil. Pubertätsblocker werden frühestens mit Beginn der Pubertät eingesetzt und nicht vor Beginn der Pubertät. Insofern passt allein dieser Befund nicht mehr zu Ihrer Zwischenfrage. Ich fahre fort. Sie ignorieren einen siebenjährigen Prozess, in dem 27 Fachgesellschaften eine neue Leitlinie entwickelt haben, die für den gesamten deutschsprachigen Raum gilt, also auch für Österreich und die Schweiz. Im Gegensatz zu Ihnen sind sich die Behandlerinnen und Behandler ihrer Verantwortung bewusst. Die Entscheidung für oder gegen Pubertätsblocker fällt erst nach sorgfältiger Einzelprüfung und umfassender Diagnostik gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Eltern. Das dauert sechs bis neun Monate und passiert eben nicht wie von Ihnen suggeriert leichtfertig. Hören Sie endlich auf, die Fachärztinnen und Fachärzte in diesem Land zu diffamieren und zu diskreditieren. Es ist ein Drama, dass Ihrer Fraktion auch noch ein Arzt vorsitzt und das ganze Spiel mitmacht. (Beifall von der SPD und Wilhelm Korth [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Verbote gibt es übrigens nur in einem einzigen Land in Europa, und zwar in Russland. Russland und die AfD – das wissen wir – sind ziemlich beste Freunde. Auch die anderen Beispiele aus dem Ausland taugen nicht, da dort weiterhin Verordnungen möglich und sind, die wie im deutschsprachigen Raum auch an Vorgaben geknüpft sind. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Versorgungslagen und unterschiedliche fachliche Grundlagen, die nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Aber dort wie hier ist Psychotherapie als Erstbehandlung vorgesehen und nicht umgekehrt, wie Sie es suggerieren; auch das ist schlichtweg falsch. Auch das Beispiel England, das Sie genannt haben, ist spannend. Anders als behauptet, wurde die Tavistock Clinic eben nicht ersatzlos geschlossen. Richtig ist, dass der NHS die Klinik als unzureichend eingestuft hat. Er forderte eine dezentrale Versorgung unter Betrachtung der Gesamtbedürfnisse der Patienten. Auch die Verschreibungspraxis und die Behandlungsstandards waren anders als in Deutschland urunzureichend geregelt. Dort wurden nämlich Pubertätsblocker vor Beginn der Pubertät verabreicht und nicht leitliniengemäß mit ihrem Beginn, wie es in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum passieren würde. Auch das entspricht nicht der gängigen Praxis in unserem Land. Die Klinik wurde mittlerweile durch zwei regionale Behandlungszentren mit mehr Kapazitäten ersetzt. 13.11.2024 Weitere Zentren werden folgen. Die Behandlung mit Pubertätsblockern ist laut Leitlinie in England keine Routine, aber weiterhin möglich. Kinder und Jugendliche sind für uns Subjekte und keine Objekte. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper beginnt nicht erst mit 18 Jahren. Erwachsene können sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Die Frage lautet aber, wie man diese Interessen gegeneinander abwägt. Deshalb ist auch die Erklärung des Deutschen Ethikrats in die Leitlinie eingeflossen. Dieser hatte bereits 2020 die Schutzwürdigkeit des Rechts auf Selbstbestimmung junger Menschen bezüglich ihrer geschlechtlichen Identität betont und bei Behandlungsentscheidungen eine sorgsame Nutzen-Risiko-Abwägung sowohl einer Behandlung als auch der Unterlassung einer solchen Behandlung gefordert. Der Deutsche Ethikrat macht also keine Vorgabe, was der richtige Weg ist, sondern mahnt die sorgfältige Abwägung an. Sie vermischen schlichtweg Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Das haben Sie mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz hier vorne noch einmal getan, und es steht auch im Antrag. Das hat mit dem Einsatz von Pubertätsblockern überhaupt nichts zu tun. Sie wissen ganz genau, dass aus einem geänderten Geschlechtseintrag kein Anspruch auf medizinische Behandlung erwächst. Das ist aber nicht das erste Mal, dass Sie hier die Fakten strapazieren. Was Sie über Transmenschen denken, haben Sie hier schon mehrfach deutlich gemacht: Eine Wir-gegen-die-anderen-Mentalität, mit der Minderheiten als Bedrohung dargestellt und sie zur Zielscheibe von Gewalt und Diskriminierung gemacht werden. Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss. – Mit einer Mischung aus Halbwahrheiten, Verkürzungen und Falschbehauptungen mag das alles für Sie ein unterhaltsames Spiel sein, das Sie hier darbieten. Für die Betroffenen ist es bitterernst. Dafür, dass Sie dieses Spiel spielen und dass Ihr Fraktionsvorsitzender ein Arzt ist, der dieses Spiel mitspielt, sollten Sie alle sich schämen. Für Scham bräuchte man aber bekanntermaßen Anstand, und den haben Sie offensichtlich nicht. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
