Dr. Jörg Geerlings
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema hier im Landtag. Wir haben das Gericht und somit auch den Rechtsstaat für die Menschen in unserem Land durch verschiedene Maßnahmen gestärkt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang etwa an die Individualverfassungsbeschwerde, die wir 2018 mit einem einfachen Gesetz eingeführt und später auch durch eine Änderung der Verfassung abgesichert haben. Bereits im Jahr 2017 ist eine Änderung der Verfassung in Kraft getreten, mit der wir den Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht in rechtlicher und personeller Hinsicht getrennt haben. Ganz konkret haben wir die Präsidentschaft beider Gerichte erstmals entkoppelt und damit den Status des Verfassungsgerichtshofes bestärkt. Als Folge dessen müssen und wollen wir den Verfassungsgerichtshof mit eigenen sachlichen und persönlichen Mitteln ausstatten, damit er immer weiter selbstständig wird. Dazu gehört auch, dass wir eine erhöhte monatliche Entschädigung für die Präsidentin oder den Präsidenten eingeführt haben. Diese Entschädigung sollte bis zum Ende dieses Jahres eine Höhe von 50 % der Abgeordnetenbezüge aufweisen, danach auf 30 % zurückgehen. Wir müssen allerdings feststellen, dass die räumliche Entflechtung von Verfassungsgerichtshof und Oberverwaltungsgericht noch nicht vollständig vollzogen ist. Im Gegenteil, die Arbeiten dazu sind noch in vollem Gange, und die amtierende Präsidentin muss dafür einen erheblichen Mehraufwand leisten. Wir schlagen deshalb gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, die höhere Entschädigung der Präsidentin bis zum Ende 13.11.2024 des Jahres 2026 um zwei weitere Jahre zu verlängern. Wir hoffen, dass bis dahin die Entflechtung beider Gerichte vollzogen ist. Lassen Sie mich meine Rede mit einem Wort des Dankes beenden. Der Verfassungsgerichtshof und insbesondere seine Präsidentin, Frau Professorin Dauner-Lieb, leisten täglich herausragende Arbeit für den Rechtsschutz in unserem Land und damit für unsere Demokratie. Der Gerichtshof ist nicht nur ein Staatsgerichtshof wie bisher, sondern inzwischen auch ein vollständiges Verfassungsgericht, ein Bürgergericht, das den Menschen in unserem Land zur Wahrung ihrer Rechte verhilft. Nur ein Land mit einer starken Justiz ist auch ein starker Rechtsstaat. Dazu leisten die Richterinnen und Richter einen ganz erheblichen Beitrag. Dafür spreche ich ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus. – Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
