André Kuper
Danke, Herr Müller. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Bostancıeri. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Pubertätsblocker werden – das hat der Landtag Kollege Müller gerade sehr gut beschrieben – nur nach medizinischer Indikation, auf der Grundlage wissenschaftlicher Leitlinien und nach der Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen verschrieben. Bei der Vergabe von Pubertätsblockern müssen in allererster Linie die körperliche und die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt der Behandlung stehen. Genau so steht es auch im Regenbogenportal der Bundesregierung. Das ist der springende Punkt. Jede trans Person braucht unterschiedlich viel oder wenig medizinische Unterstützung. Junge Menschen wissen am besten über ihre Identität Bescheid. So viel sollten wir ihnen auch zutrauen. Das zeigt uns auch eine aktuelle Studie aus Princeton. Sie zeigt, dass die Zufriedenheit von Jugendlichen, die Pubertätsblocker einnehmen, sehr hoch ist und nur eine sehr geringe Anzahl dieser Jugendlichen diese Entscheidung später bereut.
