Dr. Hartmut Beucker
Danke schön, Frau Präsidentin. – Verehrte Frau Ministerin, mit dem Einstieg des tschechischen Investors Křetínský, der lediglich Anteile erworben hat, ohne bisher Kapital in das Unternehmen investiert zu haben, wurde der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Muttergesellschaft thyssenkrupp und der Tochtergesellschaft thyssenkrupp Steel aufgehoben. Falls es nun ärgerlicherweise dazu käme, dass die Förderung rückabgewickelt werden müsste: Wer wäre für die Rückzahlung verantwortlich – die Muttergesellschaft thyssenkrupp oder die Tochtergesellschaft thyssenkrupp Steel?
