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Christof Rasche

13.11.2024 Sitzungen 18/78

Können wir machen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Danke schön, Herr Präsident. – Auch werden die Ordnungsbehörden darum gebeten, bei den gemeldeten Beißvorfällen künftig nach deren Erheblichkeit zu differenzieren. Noch zwei weitere kurze Hinweise zu den Forderungen des Antrags. Der erste: Eine Einzelfallregelung für gefährliche Hunde haben wir bereits im Gesetz, konkret in § 3 Abs. 3. Danach wird ein Hund als gefährlich eingestuft, wenn dieser beispielsweise einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Einen entsprechenden Regulierungsbedarf gibt es damit gar nicht. Der Antrag der AfD läuft somit ins Leere. Zweiter Hinweis: Der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist schon jetzt sehr hoch. Laut § 20 Abs. 3 sind dies bis zu 100.000 Euro. Landtag Verstöße gegen das Landeshundegesetz können daher bereits jetzt empfindlich bestraft werden. Wir leisten also eine gute Evaluationsarbeit. Wenn wir diese verbessern können, dann passen wir sie auch an. Aktuell besteht daher keine Veranlassung, das Landeshundegesetz im Sinne des Antrags der AfD zu reformieren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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