landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

13.11.2024 Sitzungen 18/78

Ihnen liegt heute zur Beratung der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor. Mit der Änderung zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den entstehenden Mehraufwand der Beschäftigten zu kompensieren, die ihr privates Fahrzeug auf Dienstreisen einsetzen. Die Wegstreckenentschädigung wurde 2022 befristet für zwei Jahre für Pkw von 30 Cent auf 35 Cent je Kilometer und für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder von 20 Cent auf 23 Cent je Kilometer angehoben. Nach einer Evaluierung der Entwicklung der Kfz-Kosten sollen diese Werte nun dauerhaft im Gesetz verankert werden. In die Berechnung der Kfz-Kosten fließen neben den Preisen für Kraftstoffe zum Beispiel auch die übrigen Betriebskosten und die Werkstattkosten ein. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der Kfz-Kosten ist die dauerhafte Erhöhung der Wegstreckenentschädigung angemessen und gerechtfertigt. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. 13.11.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Zweites Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Rede

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗