Rainer Schmeltzer
Die Redezeit ist auch bei Ihnen jetzt beendet. Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU] – Stefan Zimkeit [SPD]: Dann kandidieren Sie doch für den Bundestag, wenn Sie nur darüber reden wollen!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache und kommen nun zu diversen Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11424 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt Landtag dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11424 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11425 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch dieser Änderungsantrag Drucksache 18/11425 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11426 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11426 abgelehnt. Wir stimmen viertens über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 in der zweiten von drei Lesungen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/11336 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 in der Fassung der Beschlüsse in zweiter Lesung angenommen. Ich rufe die dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9900 in der Fassung nach der zweiten Lesung auf. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die in § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene dritte Lesung unmittelbar anschließend durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Da eine Aussprache in dritter Lesung nicht vorgesehen ist, kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Es gilt weiterhin die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die dieser ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung abgegeben hat. Weiterhin empfiehlt uns der Ausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9900 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. 13.11.2024 Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9990 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 7 Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Große Anfrage 26 der Fraktion der SPD Drucksache 18/9135 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/10832 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Gosewinkel das Wort.
