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Christof Rasche

13.11.2024 Sitzungen 18/78

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag zur Reform des Landeshundegesetzes nimmt erkennbar Bezug auf die Große Anfrage 18, die die AfD-Fraktion Ende vergangenen Jahres eingebracht hatte. Im April 2024 wurde diese Große Anfrage umfassend beantwortet. Hierbei ist auch ausführlich dargelegt worden, weshalb sich die Regelungen des Landeshundegesetzes grundsätzlich bewährt haben. Dies gilt insbesondere für die strenge Regulierung bestimmter Hunderassen. Die AfD fordert in ihrem Antrag nun die komplette Abschaffung der Rasselisten. Stattdessen sollen die im Einzelfall gefährlichen Hunde reguliert und die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten erhöht werden. Als zuständige Ministerin sehe ich jedoch keine Veranlassung, die in dem Antrag der AfD genannten Regulierungsvorschläge aufzugreifen. Aus den Zahlen der Hundestatistik der letzten Jahre ergibt sich, dass bei den sogenannten Listenhunden die Zahl der Beißvorfälle in Relation zu ihrer verhältnismäßig geringen Population im Schnitt höher liegt als bei den großen Hunden. Der Antrag der AfD-Fraktion enthält zahlreiche Widersprüchlichkeiten. Bemerkenswert ist etwa, dass mit dem Reformvorstoß auf der einen Seite die Rasselisten eigentlich abgeschafft werden sollen, auf der anderen Seite aber verweisen die Antragsteller auf die aus dem Ausland stammenden, in jüngerer Zeit vermehrt in Deutschland anzutreffenden Hunderassen Kangal und Cane Corso und wollen diese reglementieren, weil sie diese für besonders problematisch halten. Ja, was denn nun? Rasselisten ja oder nein? 13.11.2024 Der in dem Antrag geäußerte Vorwurf, die Landesregierung hätte keine Evaluation des Gesetzes vorgenommen, ist zudem falsch. Natürlich hat die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 2008 nach fünfjähriger Geltungszeit die Evaluation durchgeführt und einen ausführlichen Bericht erstellt, den sie im Internetangebot des Landtags finden können. Auch danach hat die Landesregierung die Evaluation nun auf der Grundlage der Vorgaben des im Antrag zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts fortgeführt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil nur die Beobachtung der besonders regulierten Rassen. Die NRW-Hundestatistik enthält aber nicht nur detaillierte Informationen zu den gesondert regulierten, sondern auch zu einigen weiteren Hunderassen aus dem Bereich der großen Hunde. Diese Zahlen werden fortlaufend von den Vollzugsbehörden erhoben und veröffentlicht. Den Hundestatistiken liegen umfangreiche Abfragen bei den kommunalen Ordnungsämtern zugrunde. In diesem Jahr sind den Ordnungsämtern bei der Abfrage überarbeitete Berichtsbögen zur Verfügung gestellt worden. Die Berichtsbögen sind um einige weitere Hunderassen aus dem Kreis der großen Hunde erweitert worden.

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