landtag.nrw.de ↗

Anke Fuchs-Dreisbach

CDU 13.11.2024 Sitzungen 18/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr 13.11.2024 Vincentz, Sie haben mit einem Zitat begonnen, das goldrichtig ist. Die körperliche und geistige Verfassung eines jeden Menschen beeinflusst sein Wohlbefinden, seine Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt sein Umfeld, und da die gemeldeten Krankheitsfälle in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind, ist ein Befassen mit dieser Thematik im Kontext des Arbeitsfeldes richtig. Bei einer Erkrankung handelt es sich um hochsensible persönliche Daten, die nicht mehr der Privatsphäre, sondern viel eher der noch geschützteren Intimsphäre zuzuordnen sind. Genau dieses sensible Thema führt mich direkt zu Ihrer ersten Forderung, der Einführung eines landesweiten Monitorings zur Analyse der Krankenstände und zur Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsbelastung. Ihre erste Forderung wirft mehrere Fragen auf. Für mich ist nicht ersichtlich, wie dieses Monitoring aussehen soll, ohne dabei gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Bei einer Krankmeldung ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber den Grund seiner krankheitsbedingten Abwesenheit anzuzeigen. Folglich lässt sich das individuelle Krankheitsbild des Arbeitnehmers nicht mit den Arbeitsbedingungen und der Arbeitsbelastung in Zusammenhang bringen. Wer sagt überhaupt, dass die Ursachen einer Krankheit mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen? Es gibt eine ganze Reihe von mentalen Belastungen, die nicht automatisch auf berufliche Rahmenbedingungen zu schieben sind. Mit dieser Verallgemeinerung machen Sie es sich deshalb ein wenig zu leicht. Ihre zweite Forderung ist eine Präventionskampagne in Zusammenarbeit mit Unternehmen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz zu implementieren. Solche Angebote gibt es aber schon seit langer Zeit. Ich möchte an dieser Stelle das Programm „OpenUp“ nennen, im Zuge dessen Arbeitnehmern Workshops, Gesprächsrunden und Einszu-eins-Gespräche mit Experten auf dem Gebiet der Gesundheit am Arbeitsplatz angeboten werden. Zudem bieten deutschlandweit gut 86 % der Unternehmen sogenannte Mitarbeiterbenefits an. Das sind vergünstigte Angebote für die Mitarbeiter durch kooperierende Unternehmen. Häufig handelt es sich dabei um sportliche Angebote wie Fitnessstudioverträge oder JobRad-Angebote sowie um diverse Sport- und Entspannungskurse. Auch mit solchen Angeboten soll präventiv die Gesundheit der Arbeitnehmer gewahrt werden. Zu Ihrer dritten Forderung, der Erarbeitung betrieblicher Gesundheitsförderung, kann ich das Gesagte nur wiederholen. Die Subventionierung solcher Angebote bleibt hierbei jedoch Ihr persönlicher Wunsch. Ihre vierte Forderung ist eine landesweite Informationskampagne. Diesbezüglich bin ich der Ansicht, Landtag dass das nicht hauptsächlich die Aufgabe des Landes sein sollte. Die Wahrung der Gesundheit von Arbeitnehmern ist gerade aufgrund des Arbeitskräftemangels das ureigene Interesse eines jeden Arbeitgebers. Außerdem würde sie als Landesaufgabe ziemlich sicher zu einem weiteren bürokratischen Aufwand führen, den Sie – das sagen Sie an jeder Stelle – nicht wollen. Bei Ihrer fünften Forderung bleiben Sie ebenfalls unkonkret; Sie beantworten die Frage des Schutzes hochsensibler Daten nicht. Folglich sehen wir keinen Grund, Ihren Antrag zu unterstützen und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und İlayda Bostancıeri [GRÜNE])

Alle Reden von Anke Fuchs-Dreisbach Protokoll ↗