Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer wirklich krank ist, soll daheimbleiben und sich auskurieren. An diesem Grundsatz sollte grundsätzlich nicht gerüttelt werden. Wer nämlich eine ansteckende Krankheit hat und trotzdem zur Arbeit kommt, gefährdet nur die Kolleginnen und Kollegen. Wenn hinterher die ganze Abteilung flachliegt, bleibt die Arbeit erst recht liegen. Aber der Befund, dass sich Menschen häufiger krankmelden, lässt sich nicht von der Hand weisen. Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten laut übereinstimmenden Berichten stark angestiegen. Wir sollten daher differenziert auf die aktuellen Krankenstände und mögliche Reaktionen darauf schauen. Derzeit grassieren wieder Atemwegserkrankungen. Dazu gehören die klassischen Erkältungen, aber auch Coronainfektionen, welche zwar nicht mehr gefährlich, aber je nach Variante sehr ansteckend sind. In Deutschland hat jeder Beschäftigte im Krankheitsfall vom ersten Tag an für bis zu sechs Wochen einen Anspruch auf 100 % seines Arbeitsentgelts. Nach 13.11.2024 derjenigen in Luxemburg ist das eine der weltweit großzügigsten Regelungen zur Lohnfortzahlung. In Schweden beispielsweise gibt es einen Karenztag, der gänzlich unbezahlt bleiben kann. Danach greift eine Lohnfortzahlung von 80 % für bis zu zwei Wochen. Studien zeigen, dass die Fehlzeiten bei einer Absenkung der Lohnersatzrate von 100 % auf 80 % im Mittel auch um etwa 20 % sinken würden. 1996 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Gegen diese Entscheidung gab es wütende Massenproteste und Streiks. Die neu gewählte rot-grüne Regierung machte diese Änderung 1998 daher prompt wieder rückgängig. Daraufhin stiegen die Fehlzeiten wieder. Was kann man daraus folgern? Eine Einschränkung würde Wirkung zeigen, scheint aber politisch kaum durchsetzbar zu sein. In der Diskussion ist auch die telefonische Krankschreibung. Sie wurde zu Beginn der Coronapandemie für leichte Atemwerkserkrankungen und den Verdacht auf COVID-19 eingeführt und mehrfach verlängert. Die telefonische Krankschreibung darf nur bei bekannten Patienten ohne schwere Symptome einmalig für bis zu fünf Werktage ausgestellt werden. Die Auswirkung der telefonischen Krankschreibung auf die Krankenstände ist jedoch umstritten. Daten zeigen keine eindeutige Tendenz. Dennoch wird man ein gewisses Missbrauchspotenzial nicht von der Hand weisen können. Um diesem zu begegnen, wäre als Alternative eine Krankschreibung nach Videosprechstunde denkbar. Für erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte sagt so ein Blick dann häufig mehr als 1.000 Worte. (Beifall von der FDP) Blaumachen ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Es kann unter Umständen einen Straftatbestand erfüllen sowie zur fristlosen Kündigung führen. Daher gibt es auch entsprechende Kontrollinstrumente. Der Medizinische Dienst kann auf Antrag des Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit per Gutachten überprüfen lassen. Im Jahr 2023 erstellte der Medizinische Dienst 482.000 sozialmedizinische Gutachten bei 63 Millionen Fällen der Arbeitsunfähigkeit insgesamt. Die Forderungen des vorliegenden Antrags gehen auf diese Aspekte aber gar nicht ein. Es ist zwar durchaus sinnvoll, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Das alleine wird jedoch nicht ausreichen, um hohe Krankenstände weiter zu reduzieren. Die Forderung nach Subventionen für Gesundheitsförderung ist geradezu befremdlich. Befremdlich ist der ganze Antrag. Die FDP-Fraktion wird diesen ablehnen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP) Landtag
