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Dr. Hartmut Beucker

AfD 13.11.2024 Sitzungen 18/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes soll die befristete Erhöhung der Entschädigung für die Präsidentin oder den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Verlängerung sehen wir kritisch, und wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Das hat nichts mit unserer grundsätzlichen Hochachtung für das Verfassungsorgan Landesverfassungsgericht zu tun. Ebenso schätzen wir die Arbeit, die dessen Präsidentin leistet, außerordentlich. Lassen Sie mich erläutern, warum der Gesetzentwurf trotzdem für uns nicht zustimmungsfähig ist. Die befristete Erhöhung der Entschädigung wurde 2022 beschlossen, um einen zweifellos vorhandenen Übergangsmehraufwand auszugleichen. Es gehört normalerweise nicht zu den Aufgaben einer Gerichtspräsidentin, sich um geeignete Räumlichkeiten und einen Neubau zu kümmern. Der Zusatzaufwand ist jedoch mittlerweile nach unserer Auffassung weitgehend weggefallen. Der Verfassungsgerichtshof hat inzwischen in einem angemieteten Gebäude seinen Dienstsitz eingerichtet und kann dort, wie von der Präsidentin selbst betont, sehr gut arbeiten. Die umfangreichen Planungsarbeiten für den Neubau am Domplatz in Münster sind ebenfalls weit fortgeschritten. Kollege Wedel hat das eben in sehr schöner und wünschenswerter Weise dargestellt. Die Arbeitsbelastung ist somit im Vergleich zur Übergangsphase unserer Meinung nach deutlich gesunken, da die wesentlichen organisatorischen Herausforderungen inzwischen bewältigt wurden. Die Angemessenheit einer Verlängerung der erhöhten Entschädigung bis 2026 ist daher nicht ohne jeden Zweifel. Sie könnte zudem ein problematisches Signal senden. 13.11.2024 Es ist allgemein bekannt, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in NRW seit Langem als zu niedrig kritisiert wird, auch von der EU-Kommission, die eine angemessene Vergütung als wichtiges Element zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz sieht. Die Jahresgehälter deutscher Richter zu Beginn ihrer Karriere gehören im EU-Vergleich nach wie vor zu den niedrigsten. Die Lage der Staatsanwälte wird nicht als besser eingeschätzt. Die Zulage, um die es hier geht, beträgt jährlich nur etwa 23.000 Euro. Angesichts dessen ist es schon erstaunlich, wie viel Pathos wir eben hier gehört haben. Wichtig ist aber das Signal, es gebe weiterhin eine Zulage, obwohl die Zulagen der übrigen Justizbediensteten seit geraumer Zeit nicht mehr erhöht wurden. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der stagnierenden Gehälter im öffentlichen Dienst könnte eine Zulagenverlängerung als unangebracht beurteilt werden. Die Wertschätzung und finanzielle Unterstützung unserer Justiz sollte uns insgesamt am Herzen liegen. Wir leben in Zeiten, da es Schwierigkeiten macht, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Wir leben in Zeiten, da eine Zulagenerhöhung für Staatsbedienstete nur schwerlich finanzierbar wäre. Wir leben in Zeiten, da überhaupt die Gehälter in der Justiz nicht so steigen können, wie wir alle hier im Landtag es unserer Justiz gönnen würden. In einer solchen Situation finden wir es angemessen, mit dem Sparen bei den höchsten Positionen anzufangen. Zusammengefasst werden wir uns enthalten, weil zum einen der ursprüngliche Mehraufwand wohl nicht mehr so besteht, zum anderen ein falsches Zeichen gesetzt wird und schließlich die Spitzen unserer Institutionen beim Sparen, wie sonst auch immer, beispielhaft vorangehen sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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