Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Zunächst einmal möchte auch ich mich für die Arbeit der Mitarbeiter im Finanzministerium bedanken. Sie haben eine hilfreiche Übersicht über die reale Lage bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln im Landeshaushalt als Grundlage für unsere Diskussion geschaffen. Allerdings kann man die Diskussion über die Selbstbewirtschaftungsmittel auch ganz einfach verkürzen, ehe man hier eine Debatte aufmacht, was denn das verfassungsgemäße Maß in der Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel ist, worauf Kollege Baer gar nicht so unzutreffend hingewiesen hat. Die Selbstbewirtschaftungsmittel in Nordrhein-Westfalen gehören ganz einfach abgeschafft. Das ist schon in anderen Bundesländern so. Diese Mittel erscheinen nämlich als ein Instrument, das einer wunderbaren Spardose von Landesregierungen gleichkommt. Wenn nämlich der Landtag den Ministerien Mittel zuweist, die erst in Zukunft ausgegeben werden sollen, gibt er die Kontrolle darüber aus der Hand, was damit zunächst geschieht. Diese Mittel verschwinden quasi aus der parlamentarischen Wahrnehmung – unabhängig davon, ob sie noch vorhanden sind oder nicht. Und die Höhe der Mittel ist nicht erst seit gestern massiv gestiegen. Sie lagen 2013 noch im dreistelligen Millionenbereich, aktuell stehen wir bei über 7 Milliarden Euro, an die 8 Milliarden Euro, und man vereinnahmt schon fleißig weiter. Auch kann einem keiner genau sagen, wie viele von den Mitteln eigentlich frei verfügbar wären. Das hat die FDP in ihrer Regierungszeit auch ganz wunderbar toleriert und damit zu verantworten. Sie hätten dem Finanzministerium jetzt viel Arbeit ersparen können, wenn Sie, Kollegen von der FDP, auf eine Abschaffung dieses Werkzeugs schon bestanden hätten. Landtag In Bayern und Baden-Württemberg gibt es das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel überhaupt nicht mehr. Warum ist das so? Dazu kann ich Ihnen die Stellungnahme 18/1434 von Herrn Professor Dr. Rossi nur ans Herz legen. Ich zitiere: „Im Einzelnen kollidiert die Selbstbewirtschaftung mit dem Grundsatz der Jährlichkeit dem Grundsatz der Haushaltseinheit dem Bruttoprinzip dem Gesamtdeckungsgrundsatz sowie mit Steuerungsmöglichkeiten des Ministeriums der Finanzen. Darüber hinaus setzt die Selbstbewirtschaftung Fehlanreize für die Haushaltsaufstellung. Sie verführt dazu, entgegen dem Grundsatz der kassenmäßigen Fälligkeit auch solche Mittel zur Selbstbewirtschaftung zu veranschlagen, die im Planungsjahr voraussichtlich gar nicht kassenwirksam werden.“ Wenn das so ist, hätte die FDP doch in ihrer Regierungszeit die Selbstbewirtschaftung dringend abschaffen müssen. Das wäre doch wissenschaftlich hervorragend untermauert gewesen. Für uns steht fest, dass unterschiedliche Finanzminister von SPD wie CDU sich hier eine Sparkasse aufgebaut haben. Fest steht allerdings auch, dass diese Summen angesichts der ernsten Lage nicht allzu lange weiterhelfen werden. Darüber haben wir heute schon im Rahmen des Nachtragshaushaltes gesprochen. Aber das Vorgehen hebelt das Budgetrecht des Parlaments aus. Darum müssen die Selbstbewirtschaftungsmittel abgeschafft werden. Da spielt es auch keine Rolle, wann welcher Erlass dazu stattgefunden hat. Das ist sicherlich durchaus interessant, aber letztlich Klein-Klein. Selbstbewirtschaftungsmittel untergraben die Budgethoheit dieses Landtags. Sie sind in einem hohen Maße intransparent. Deswegen gehören sie abgeschafft. Lassen Sie uns die Mittel jetzt nutzen, um die Neuverschuldung im kommenden Jahr niedrig zu halten. Sie sollten nicht dazu da sein, dass Finanzminister zum Ende der Legislaturperiode noch irgendwelche Wahlgeschenke finanzieren können. Eigentlich hätte diese Große Anfrage gar nicht nötig sein müssen, weil es Selbstbewirtschaftungsmittel eigentlich gar nicht geben müsste. Die vorliegende Antwort des Ministeriums umfasst über 1.000 Seiten; wieder ein wunderbares Beispiel, wie Verwaltung geschaffen und eigentlich sinnlos beschäftigt wird. Wir möchten nicht wissen, wie viele Mannstunden in die Beantwortung geflossen sind. 13.11.2024 Erst nicht abschaffen, dann solche Anfragen stellen – das sind zwei Unglücke. Ich zitiere dazu Friedrich Schiller, „Wallenstein“, „Die Piccolomini“, Akt 5: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
