Norwich Rüße
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen funktioniert seit zwei Jahrzehnten. Sein Vorgänger war die Landeshundeverordnung. Anlässe bzw. Gründe dafür, zwei Jahre nach der Verordnung das Gesetz zu erlassen, hat es damals genug gegeben. 13.11.2024 Natürlich kann man sich immer wieder Gedanken darüber machen, ob man dem einzelnen Hund gerecht wird. Ich möchte das aber ein bisschen anders aufziehen. Ich kann mich gut erinnern: Ich habe während des Studiums in Berlin-Neukölln gewohnt und bin häufiger mit meinem Mitbewohner einkaufen gegangen. Dabei hat er immer die Straßenseite gewechselt. Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum er das tut. Ich hatte das zwar nicht, aber er hatte panische Angst vor Kampfhunden, die damals in Neukölln sehr verbreitet waren. Wir diskutieren genau das viel zu selten. Wenn die Angst der Menschen im öffentlichen Raum, zum Beispiel in Parks oder im Wald, so groß ist, wenn ihnen jemand mit seinem Hund entgegenkommt, den er nicht im Griff hat, dann sind wir als Gesetzgeber beauftragt, den öffentlichen Raum so zu schützen, dass sich die Menschen dort angstfrei bewegen können. Genau diese Funktion erfüllt das Landeshundegesetz. Ja, das Landeshundegesetz mag nicht perfekt sein, aber es hat einen enormen Vorteil. Wir sprechen in diesen Zeiten immer über Bürokratieabbau. Sie schlagen eine Einzelfallprüfung vor. Eine solche bedeutet aber immer einen deutlich höheren Aufwand für die Behörde als die Arbeit mit abstrakten Grenzen. Das ist völlig klar. Deshalb ist genau das der richtige Weg. Wir können darüber diskutieren, ob wir der Liste noch bestimmte Hunderassen hinzufügen. Auf der anderen Seite will ich Ihnen auch sagen – dazu haben Sie geschwiegen –: Es gibt die 40/20-Regel, es gibt Abstufungen in dem Gesetz; insofern sind alle erfasst. Ich finde zum Beispiel einen Punkt, den das Gesetz vorgibt, super: die Haftpflichtversicherung, ein ganz wesentlicher Punkt. Ich weiß, dass die Frage des Landeshundegesetzes auch in Tierschützerkreisen sehr kontrovers diskutiert wird. Das ist so. Klar, das kann man auch kontrovers diskutieren. Ich kann mich gut daran erinnern, als ich das letzte Mal darüber mit Tierschützern diskutiert habe. Ich habe dazu eine klare Meinung. Ich finde, das Gesetz soll so bleiben. An dem Abend bin ich nach Hause gekommen und habe Nachrichten geguckt, zufällig MDR, Sachsen-Anhalt. Genau an dem Tag war der Vorfall in Sachsen-Anhalt, bei dem ein junges Mädchen angegriffen wurde. Ich habe in dem Moment wieder gedacht: Das ist genau richtig. Dieses Problem ist so groß, und jeder Einzelfall, jeder Angriff ist ein Angriff zu viel. Deshalb ist dieses Gesetz gut und soll genauso bleiben, wie es ist. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag
