71. Sitzung (WP7)
31.05.2023 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (52)Die Linke (40)GRÜNE (31)CDU (27)SPD (22)fraktionslos (8)
Meine sehr geehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich herzlich Frau Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg zum Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kuhnert und Herr Schaufel. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 11 festgelegt: CDU 120 Minuten, AfD 88 Minuten, DIE LINKE Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds der des Sächsischen Landtags des Sächsischen Drucksache 7/13404, Die Abgeordnete der SPD-Fraktion Frau Friedel hat mit Schreiben vom 9. Mai 2023 ihr Amt als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission niedergelegt. § 16 Abs. 4 Satz 2 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes verpflichtet uns, für ein ausgeschiedenes Mitglied unverzüglich ein neues zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt in diesem Fall bei der SPD-Fraktion. Ein Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/13404 vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist der Abg. Albrecht Pallas. Herr Pallas ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 60 oder mehr Stimmen – erhält. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Eröffnung 56 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 48 Minuten, SPD 40 Minuten und Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keinen weiteren Widerspruch gegen oder Änderungsvorschläge für die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 16 Abs. 4 Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion SPD Meine Damen und Herren! Es hat keinen Widerspruch gegeben; deshalb können wir durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Herrn Albrecht Pallas als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. (Zuruf: Doch, eine!) – Eine Stimmenthaltung. Damit ist Herr Pallas als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Ich frage jetzt Herrn Kollegen Pallas: Nehmen Sie die Wahl an?
Albrecht Pallas SPD
Herr Präsident! Ich nehme die Wahl an.
Dr. Matthias Rößler
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von fünf Sachverständigen der Sächsischen Landesanstalt für gemäß § 31 des Sächsischen Drucksache 7/11288, Unterrichtung durch Die Unterrichtung durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags liegt Ihnen vor. Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fünf Sachverständige in den Medienrat. Erhalten im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang mit denselben Mehrheitserfordernissen durchgeführt. Erhalten auch in diesem Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten mit den nächst niedrigeren Stimmenzahlen zur Wahl, wie sie dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entsprechen. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in die Wahl einbezogen. Je nach Ergebnis eines Wahlganges ist es also möglich, dass ich Sie heute zu weiteren Wahlgängen bitten werde. Meine Damen und Herren! Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte Sie, Herr Kollege Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.
Jan Hippold CDU
Herr Präsident! Vielen Dank. Der Präsident hat das Prozedere bereits erläutert. Ich beginne jetzt mit dem Wahlaufruf. (Geheime Wahl – Namensaufruf) Befindet sich jemand im Raum, dessen Namen ich vergessen habe aufzurufen?
Dr. Matthias Rößler
Ist noch ein Abgeordneter im Saal, der nicht gewählt hat? (Ivo Teichmann, fraktionslos, erhebt sich.) – Herr Kollege Teichmann, Sie haben noch nicht gewählt? des 6. Medienrates privaten Rundfunk und neue Medien Privatrundfunkgesetzes den Präsidenten des Sächsischen Landtags
Ivo Teichmann fraktionslos
Nein. Ich habe meinen Namen nicht gehört. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ist aufgerufen worden, Herr Teichmann!)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Teichmann wählt jetzt gleich noch. – Ist sonst noch jemand im Saal, der nicht aufgerufen worden ist? (Zuruf von den LINKEN: Es sind alle aufgerufen worden! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Er hat gefragt, wer noch nicht aufgerufen worden ist, und nicht, wer geschlafen hat! – Dr. Volker Dringenberg, AfD, erhebt sich.) Sind Sie nicht aufgerufen worden? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Er ist aufgerufen worden; das bezeuge ich! – Dr. Volker Dringenberg, AfD, geht zum Präsidium.) Sie können noch wählen. Ich habe die Wahlhandlung noch nicht geschlossen. Ist noch ein Abgeordneter im Saal, der nicht gewählt hat, der nicht aufgerufen worden oder der vielleicht später gekommen ist? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Ich sehe jetzt niemanden mehr. Haben die Kollegen der Wahlkommission auch alle gewählt? – Dann schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals, im Saal 2, vornimmt und wir in der Zwischenzeit mit der Sitzung fortfahren. Nach der Feststellung der Ergebnisse durch die Wahlkommission wird die Tagesordnung erneut aufgerufen. Ich unterbreche jetzt diesen Tagesordnungspunkt und wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 3. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Mehr wagen: Bezahlbaren wirksam bremsen, Zweite Aktuelle Debatte: Sachsen von Bürgerinnen und Bürgern Antrag der Fraktion Die Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 19 Minuten, Erste Aktuelle Mehr Staat in der Wohnungspolitik schaffen, Mietpreise wirksam bremsen, Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort und das Wort ergreift Frau Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen! (Jörg Dornau, AfD: Das werden wir heute sehen!) Die gute Botschaft zuerst: Die Menschen in Sachsen wünschen sich mehr Staat in der Wohnungspolitik. Ganz vorn rangiert dabei der Wunsch nach Regulierung der Mieten. Es folgt der Wunsch nach einer stärkeren Wohnraumförderung und sogar für Enteignungen kann sich ein Teil der Sächsinnen und Sachsen erwärmen. So hat es eine Umfrage der „Sächsischen Zeitung“ vor genau einer Woche ergeben. Die schlechte Nachricht folgt auf dem Fuß: Von gestaltender und engagierter Wohnungspolitik will die Sächsische Staatsregierung nichts wissen. Ich erinnere: Mit erheblicher Verzögerung ist vor etwa einem Jahr die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig eingeführt worden. Sie wirkt nur in homöopathischen Dosen. Bei der Zweckentfremdung von Mietwohnungen zu Ferienwohnungen oder auch bei Leerstand – wir haben vor etwa einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht – blockiert sich die Koalition selbst. Als sei das nicht genug, stellte die Regierung kürzlich fest, dass es in Sachsen keine angespannten Wohnungsmärkte gebe – (Zuruf von der AfD) vollkommen haarsträubend vor dem Hintergrund der Mietund Grundstückspreisspiralen nicht nur in Dresden und Leipzig. Stunde Staat in der Wohnungspolitik Wohnraum schaffen, Mietpreise Wohnungslosigkeit bekämpfen! mitgestalten – Beteiligung im Freistaat stärken und leben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte wagen: Bezahlbaren Wohnraum Wohnungslosigkeit bekämpfen! DIE LINKE Wie Sie diesen Befund einer wohnungssuchenden, alleinerziehenden Familie in Leipzig oder einem Niedriglohnbeschäftigten in Dresden verkaufen wollen, weiß ich nicht. Aber auch Leute vom Fach schütteln den Kopf, sind doch die Prüfkriterien, die jetzt nach dem Baugesetzbuch angewendet wurden, dieselben, die für die Mietpreisbremse im BGB verankert sind. Im Ergebnis heißt Ihr falscher Befund, dass die Städte Dresden und Leipzig nicht wirksam gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen vorgehen können. Zumindest in Leipzig, das weiß ich als Stadträtin, ist das ein echtes Problem, das nicht wenige Mieterinnen und Mieter durch Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen vertreibt. Kommen wir noch zur letzten Baustelle, der Wohnungsbauförderung. Wir lesen es fast täglich in den Zeitungen: Die Wohnungsunternehmen, die Bauvorhabenträger, die Baufirmen schlagen Alarm. Der Wohnungsbau lahmt und droht, zum Erliegen zu kommen. Baukostensteigerungen, Zinsniveausprünge und auch die neuen Anforderungen an die energetischen Standards von Wohngebäuden führen zu erheblichen Kosten. Im letzten Jahr, das dürfte vor allem den Dresdnerinnen und Dresdnern bekannt sein, mussten in Dresden Wohnungsbauvorhaben sowohl der öffentlichen Hand als auch von privaten Vorhabenträgern auf Eis gelegt werden. Seit letzter Woche, um noch einen draufzusetzen, ist es nun auch amtlich und schwarz auf weiß belegt: Der Bund hat seine Neubauziele verfehlt. Von 400 000 versprochenen neu gebauten Wohnungen pro Jahr sind 2022 nicht einmal 300 000 entstanden. Die Zielmarge von 100 000 Sozialwohnungen in diesem Budget wurde weit verfehlt – und damit ganz klar ein Wahlkampfversprechen gebrochen. Auch in Sachsen sank im letzten Jahr die Zahl der Baugenehmigungen. Wenn wir auf den Sozialwohnungsbau schauen, müssen wir sagen: Er schleppt sich so leidlich dahin. Im vergangenen Jahr wurden in Dresden und Leipzig gerade einmal 557 Sozialwohnungen fertiggestellt, seit 2017 sind es 1 262, zumindest bis Jahresende 2022. Der Bedarf ist aber um ein Vielfaches größer. Die Stadt Leipzig geht von einem jährlichen Bedarf von 2 260 neuen Sozialwohnungen aus. Die Stadt Dresden taxiert den Bedarf bis 2025 weiterhin auf 10 000 Sozialwohnungen. Die Mietenentwicklung in Sachsen, das wissen wir, kennt nur eine Richtung: nach oben. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal auf die „zweite Miete“ hinweisen. Die Folgen der Energiepreiskrise werden sicher erst Ende des Jahres zutage treten, dann, wenn die Heizkostenabrechnungen kommen – und auch in anderen Bereichen. Bei der Wasserversorgung, bei den Müllgebühren, bei den Gebäudeversicherungen haben wir Preissprünge, die im Endeffekt auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Wir sagen klar und deutlich: Hier muss der Staat ran, der Markt regelt es nicht. Die klammen Kommunen können nicht auch noch Ausfallbürgen für die Untätigkeit von Land und Bund werden. Es müssen einige Stellschrauben gedreht werden, damit der Wohnungsbau, vor allem der öffentlich geförderte, nicht in naher Zukunft zum Erliegen kommt. Das ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Darin liegen die Sächsinnen und Sachsen aus unserer Sicht ganz richtig in der Meinungsumfrage. Zu dem, was wir Ihnen vorschlagen, werde ich in der zweiten Runde sprechen. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Nagel hat für die Fraktion DIE LINKE die erste Aktuelle Debatte eröffnet. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Kollege Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits häufig haben wir an dieser Stelle über das Thema Wohnungspolitik in Sachsen diskutiert. Grundsätzlich, und das ist der zentrale Widerspruch zu den von Ihnen vorgetragenen Punkten, den ich ganz an den Anfang meiner Rede stellen möchte: Wir als CDU haben den Anspruch, eine Wohnungs- und Baupolitik für das ganze Land, für ganz Sachsen zu betreiben, nicht nur für die Bevölkerung in den Ballungszentren Dresden und Leipzig. (Beifall bei der CDU –
Marco Böhme Die Linke
Wo war da jetzt der Widerspruch?) Ich denke, das ist der Kern. Wohnungspolitik in Sachsen setzt sich aus vielen Elementen zusammen, und diese werden in unterschiedlicher Intensität von uns bearbeitet. Wir haben auch schon viele Punkte – das ist, denke ich, in der Vergangenheit deutlich geworden – eingeführt und uns damit auseinandergesetzt, die gerade den teilweise angespannten Wohnungsmärkten in Dresden und Leipzig helfen. Kappungsgrenze ist hier ein Stichwort oder auch Mietpreisbremse; wir müssen daran noch weiterarbeiten. Aber es sind eben nicht nur diese Themen, die uns beschäftigen, sondern wir müssen auch Themen wie die Fortführung von Sanierungen im ländlichen Raum oder generationengerechtes Wohnen, Familienwohnen etc. weiter im Blick behalten. Ich denke, es ist wichtig, dass man bei den Diskussionen um Wohnraum in Sachsen auch das Thema demografische Entwicklung nicht ausblendet, sondern dies im Blick behält; denn auch im Umkreis großer Städte gibt es durchaus noch Leerstand in gewissen Größenordnungen, beispielsweise bei den Genossenschaften oder bei den kommunalen Wohnungsunternehmen, der mit überschaubarem Mitteleinsatz aktiviert werden kann, um dem Markt zur Verfügung zu stehen. Die Baukosten für den Neubau – damit haben Sie an dieser Stelle vollkommen recht – sind in der Tat im Moment unser zentrales Problem. Die Mischung aus Baukosten- und Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt hat dafür gesorgt, dass die Neubautätigkeit nahezu zum Erliegen kommt, wenn man auf neu zu beginnende Projekte schaut. Bei den aktuellen Baukosten können Sie – als Daumengröße – 4 000 Euro pro Quadratmeter ansetzen. Das würde bedeuten: Sie müssten das am Markt für 14 bis 18 Euro kalt pro Quadratmeter platzieren, um mit einer minimalen, erhaltungssichernden Rendite herausgehen zu können. Das ist nicht machbar. Aus meiner Perspektive ist es im Moment aber ebenfalls nicht machbar, diese Baukosten und die notwendigen Kapitaldienste so weit herabzuregulieren oder so weit zu stützen, dass eine Miete herauskäme, die wir im Sozialbereich platzieren könnten. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Deshalb ist es ganz richtig, dass wir im Moment unter den gegebenen Rahmenbedingungen stärker auf das Thema Modernisierung bzw. Sanierung von Mietwohnraum schauen und dort durch Zuschüsse aus dem existierenden Wohnraum dann mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum schaffen. Ganz aktuell hat dazu das Regionalentwicklungsministerium eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen ins Spiel gebrachte Anwendung weiterer Maßnahmen für den Wohnungsmarkt – regulatorischer Maßnahmen im Wohnungsmarkt – natürlich immer schwierig zu rechtfertigen ist. Der Bundesgesetzgeber gibt dafür Kriterien vor, an denen man sich orientieren sollte. Aber natürlich muss die Bewertung dieser Kriterien auch danach erfolgen, welche Eingriffsintensität damit möglich wird. Bei den Eingriffsintensitäten sind jene, die sich am Baugesetzbuch orientieren, entsprechend tiefer greifend in Bezug auf die Grundrechte. Insofern muss die Abwägung hier mit ganz besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. Momentan ist es daher so, dass – darüber hat auch der Minister im Ausschuss informiert – die vorliegende gutachterliche Beantragung der Stadt Leipzig diese Kriterien nicht erfüllt. Daher kann dem an dieser Stelle auch nicht entsprochen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Fritzsche hatte das Wort für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift das Wort jetzt Herr Kollege Thumm.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsminister Schmidt! Meine Damen und Herren! Verallgemeinernde, wiederholte Texte werden als Stereotype bezeichnet, nichts anderes zeigen die Kollegen der Linksfraktion mit der von ihnen beantragten Aktuellen Debatte. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das sagen gerade Sie!) Konkret fordert DIE LINKE mehr staatliche Eingriffe auf dem Wohnungsmarkt, wie beispielsweise die Mietpreisbremse. Sie fordert eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft, wie man in der Drucksache 7/7643, eingebracht von der Linksfraktion hier im Hohen Haus, nachlesen kann, oder schlicht die Enteignung privater Investoren. Meine Damen und Herren! Die absurden linken Phantasien widersprechen den unabänderlichen Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie. Der Wert einer Sache, eben auch der von Wohnraum, bestimmt sich aus Angebot und Nachfrage. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Wer also versucht, seine alten, abgetragenen roten Socken zu verkaufen, Herr Gebhardt, wird schnell merken, dass deren Wert mangels Nachfrage faktisch bei null liegt. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Herr Kollege Gebhardt, bekanntlich hatten schon Ihre Vorgänger massive Probleme, die Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie zu verstehen; denn die ökonomischen und faktischen Ergebnisse der DDR-Wohnungspolitik waren langfristig eine absolute Katastrophe für die Republik. (Beifall bei der AfD) Staatlich regulierte Mieten und damit verbundener Investitionsstau führten zur teilweisen Nichtbewohnbarkeit von Wohnungsbestand. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das gab es auch in Westdeutschland!) „Ruinen schaffen ohne Waffen“, das war damals Ihr Motto und ist es auch heute wieder. Das brauchen wir nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Jegliche Form von staatlichen Eingriffen, insbesondere den Ruf nach staatlichen Wohnbaugesellschaften, lehnen wir, die AfD, ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die gibt es auch in Bayern!) – Sehr schön, Herr Gebhardt, danke. Das war eine Steilvorlage. Wie unnötig diese staatlichen Wohnungsbaugesellschaften sind, zeigt das Beispiel in Bayern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Dort hat die 2018 – zuhören, Herr Gebhardt – gegründete landeseigene BayernHeim ihre selbstgesteckten planwirtschaftlichen Ziele um ganze 93 % verfehlt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) Statt der avisierten 10 000 Wohnungen konnten lediglich 682 vorgewiesen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme des Wohnungsbestandes in Sachsen sind vielschichtig. Wir haben den ländlichen Raum. Wir haben Kommunen. Wir haben kommunale Unternehmen. Wir haben die Wohnungsgenossenschaften, die massiv wegen der Sanierungskosten, die zu tätigen sind – ich sage es einmal so – kollabieren. Dort müssen wir ansetzen. Das ist richtig, was Sie gesagt haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das macht der Markt dann!) Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen, um Sachsen in der Fläche zu entwickeln, halten wir für richtig. Das werden wir als AfD unterstützen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sachsen in der Fläche zu entwickeln – so ein Unsinn, was Sie erzählen! – Zuruf von der AfD: Herr Gebhardt!) Die Lösungen der LINKEN sind falsch. Sie sind schon deshalb falsch, weil die Probleme beim Wohnungsbau an ganz anderer Stelle liegen. Es sind namentlich die explodierenden Kosten für den Dämmungs- und Sanierungszwang, weil man Öl- und Gasheizungen verteufelt, explodierende Baustoffpreise aufgrund der CO -Steuer, welche Beton und Zement fast unbezahlbar machen, die sächsische Grunderwerbssteuer, welche die CDU im letzten Jahr um über 60 % erhöht hat, und es sind die explodierenden Kosten der ungebremsten Zuwanderung in unser Sozialsystem und in unseren Wohnungsmarkt, von der Sie alle, außer der AfD, seit 2015 nicht genug bekommen können und diese als Fachkräftezuwanderung verklären. Die sächsischen Kommunen wissen nicht mehr, wo und wie sie die Leute unterbringen sollen. Doch statt die Grenzen endlich zu kontrollieren und wirksam abzuschieben, vereitelt das schwarz-rot-grüne Migrationskartell jede wirksame Maßnahme. Dabei wissen wir alle: Ausreisepflichtige abzuschieben schafft Wohnraum. Meine Damen und Herren! Wir wissen auch, Fachkräfte werfen ihre Ausweisdokumente nicht an der Grenze weg. Fachkräfte bezahlen keine Schleuserbanden. Fachkräfte kommen nicht im Schlauchboot. Wer Wohnraum schaffen will, muss die richtigen Schlüsse ziehen. Kurzum: AfD-Politik ist nur mit der AfD möglich, für unser Land und für unsere Bürger. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Eine intellektuelle Meisterleistung!)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Thumm folgt jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Löser.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mehr Staat in der Wohnungspolitik wagen!“ DIE LINKE hat diese Aktuelle Debatte beantragt. Aber das Thema ist bereits auch in der CDU angekommen. „Wenn wir aber bei Transformationsaufgaben in unseren Städten Erfolg haben wollen, dann brauchen wir auch hier die rechtlichen Instrumente. Das bedeutet, die Städte brauchen ein stadtweites Vorkaufsrecht, sie müssen spekulativer Bodenverwertung Einhalt gebieten können und selbst auch als Akteur auf dem Bodenmarkt handeln können.“ Dieses Zitat stammt aus der Rede von Markus Lewe, dem wiedergewählten Präsidenten des Deutschen Städtetags, den ich letzte Woche in Köln besuchen durfte. Markus Lewe ist Oberbürgermeister von Münster, und er ist CDU-Mitglied. Das sind klare Worte aus und in Richtung der Politik. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Auch für viele Menschen in Sachsen ist das Thema Mieten und Wohnen ein wichtiges politisches Thema. Kollegin Nagel wies bereits darauf hin. Vorletzte Woche gab es in der „Sächsischen Zeitung“ eine große, aufschlussreiche Umfrage zum Thema Wohnen. Da wurde gefragt: Wie bewerten die Einwohner(innen) von Sachsen das Thema Wohnsituation? Ich will die Zahlen dazu nennen: 86 % glauben, dass die Wohnungsnot in den Großstädten eher zunehmen wird. 67 % gehen davon aus, dass die Mieten steigen werden. Achtung, jetzt festhalten: 65 % beantworten die Frage „Soll der Staat bei überhöhten Mietpreisen in den freien Wohnungsmarkt eingreifen?“ mit Ja. Kollegen der AfD, Sie behaupten immer, Sie seien am Puls der Zeit, Sie sind aber ganz weit weg. Diese Umfrage sagt das ziemlich deutlich. (Zuruf von der AfD: Sie sitzen im Glashaus!) Man kann natürlich die Aussagekraft von Umfragen bezweifeln, aber ich denke, das zeigt ganz deutlich, wie weit oben das Thema auf der politischen Agenda eigentlich stehen müsste. Wir wissen, dass die Situation in Sachsen je nach Kommune und Landkreis verschieden ist. Da würde ich mir von den LINKEN ein wenig mehr Differenzierung wünschen. Was können wir in Sachsen tun? Was haben wir als BÜNDNISGRÜNE mit unseren Koalitionspartnern CDU und SPD gemeinsam getan? Wir haben, wenn auch etwas verspätet, die Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden eingeführt. Ich kenne die Debatte um die Wirksamkeit dieses Instruments, aber für eine grundlegende Änderung wäre die Bundesregierung zuständig. Nach allem, was ich aus Berlin dazu höre, ist die FDP aber nicht bereit, das Thema konstruktiv anzugehen. Das zieht sich bei der FDP als roter Faden durch. Wir haben in diesem Jahr die Fördersätze für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau in Sachsen von 3,80 auf 4,80 Euro pro Quadratmeter angehoben. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen klar für sozialen Wohnungsbau und halten ihn für ein zentrales Element der Wohnungspolitik. Für den ländlichen Raum will ich das neu geschaffene Beratungsnetzwerk „Dezentrale“ nennen, welches Kleinstgenossenschaften, Umnutzer und Baugemeinschaften im ländlichen Raum berät und unterstützt. (Thomas Thumm, AfD: Die wissen doch selber, was sie müssen. Da brauchen wir keine Beratung oder Steuermittel!) Zweckentfremdung: Ja, daran arbeiten wir gerade. Da geht es darum, dass Wohnungen, die durch spekulativen Leerstand lange ungenutzt bleiben oder für Ferienwohnungen zweckentfremdet werden, dem Wohnungsmarkt zurückgegeben werden. Jede frei werdende Wohnung hilft an den angespannten Wohnungsmärkten. Was bleibt zu tun? Vieles. Ich habe wenig Zeit und möchte deshalb nur auf einige Punkte eingehen. Wir glauben, der Schlüssel zum günstigen Wohnungsbau ist der Grund und Boden. Die aktuellen Marktbedingungen haben die Bodenpreise in Großstädten und Innenstadtlagen bei Extrembeispielen um mehr als das Fünfzigfache steigen lassen. Dieser Effekt entsteht lediglich durch den Weiterverkauf von unbebauten Flächen. Die Wertsteigerung ist also rein spekulativ. Dazu muss nicht einmal ein Bagger über das Grundstück fahren. Ich nenne ein Beispiel aus Leipzig. Da gab es eine ZDF-Recherche aus dem Mai 2020. Darin wurde über ein großes Grundstück in der Nähe des Hauptbahnhofes berichtet. 2005 wurde dieses Grundstück von der Bahn für 10 Euro pro Quadratmeter verkauft. 2021 kostete das gleiche Grundstück 600 Euro pro Quadratmeter. (Thomas Thumm, AfD: Nachfrage!) Warum, frage ich, leisten wir uns das als Gesellschaft? Christoph Gröner, CG Gruppe, der das verkauft hat, hat quasi über Nacht 60 Millionen Euro im Schlaf verdient. Wir glauben, dass die politischen Steuerungsmöglichkeiten genau dort ansetzen müssen. Ein Vorkaufsrecht für Kommunen ist dabei ein ganz zentrales Element. Ulm und Wien sind dabei seit Jahrzehnten Vorreiter. In Ulm werden alle Flächen durch die Stadt gekauft, dann kommunal überplant und erst dann wiederverkauft. Das ist deshalb wichtig, weil sie sich damit die kommunalen Interessen, zum Beispiel das Bereitstellen von bezahlbarem Wohnraum, leisten können. Dieses Vorkaufsrecht wurde leider 2021 durch das Bundesverwaltungsgericht gekippt. Es braucht sehr schnell ein neues Gesetz, und zwar ein spekulationsbereinigtes Vorkaufsrecht, damit Kommunen diese Grundstücke realistisch erwerben können. Der Referentenentwurf ist wohl schon da, aber auch da blockiert das FDP-Justizministerium. Die nächste Steuerungsmöglichkeit bietet die Grundsteuer als politisches Steuerungsinstrument. Baden-Württemberg hat bisher als einziges Bundesland ein eigenes Landsteuergrundgesetz, welches völlig neue Wege geht und Anreize zur Schaffung von Wohnraum über die Grundsteuer schafft. Wir denken, die Bodenpolitik ist mittlerweile das zentrale Instrument der Wohnungspolitik.
Thomas Löser GRÜNE
Hier unterscheiden sich marktliberale Positionen von politisch gestalteten Positionen im Sinne der Mieterinnen und Mieter in Sachsen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Thumm. Bitte.
Thomas Thumm AfD
Danke, Herr Präsident! Herr Kollege Löser, ich komme noch einmal zu diesem Grundstück in Leipzig, was 2005 verkauft worden ist. Wenn ich mich recht erinnere, war Leipzig damals schon SPD-regiert. Diese Kritik müssen Sie somit an die SPD und den Leipziger Stadtrat richten, aber nicht an den Landtag. Wir sind der falsche Adressat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr erzählt einen Quark!)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Die Reaktion erfolgt jetzt durch Herrn Kollegen Löser von den BÜNDNISGRÜNEN.
Thomas Löser GRÜNE
Sie sind zum Glück immer der falsche Adressat, und ich möchte auch nicht, dass Sie in die Verantwortung kommen, so etwas entscheiden zu können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Es ist kein Einzelfall. Sie behaupten, Sie denken im Sinne der Sächsinnen und Sachsen. Sie haben mit Ihrer Rede ganz klar gezeigt, dass Sie eine marktliberale Position vertreten. Sie haben überhaupt kein Verständnis dafür, was bei diesen Umfragen herauskommt. Das ist Ihnen am Ende völlig egal. Vielleicht können Sie das einmal ernst nehmen und ein bisschen in Ihrem Denken umsteuern. Ich will noch einmal zu diesem Grundstück kommen. Es ist eben leider kein Einzelfall. Es ist in Leipzig passiert, und es passiert in anderen Städten. Wir hatten in Dresden ein sehr großes Grundstück, welches die Stadt verkauft hat. Zu der Zeit waren Sie noch gar nicht geboren. Und es war auch gut so. Und noch einmal: Es gibt in vielen Städten solche Grundstücke. Was uns umtreibt, ist die Spekulation, dass man damit in der Lage ist, massiv Geld zu verdienen, und das nicht zum Nutzen der Bevölkerung. Das ist das Thema, und dazu habe ich gesprochen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir fahren jetzt fort in der ersten Rederunde. Das Wort ergreift für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. (Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten)
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Längerem erleben wir auf dem sächsischen und auch dem bundesweiten Wohnungsmarkt Marktversagen allererster Güte. (Jörg Urban, AfD: Staatsversagen!) Das betrifft vor allem die angespannten Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig. Da wurde in den letzten Jahren viel gebaut, aber ohne die soziale Wohnraumförderung würden vor allem private Investoren fast ausschließlich im höherpreisigen Segment bauen. Ich erinnere daran, dass das völlig am Bedarf vorbei geht. Immer noch ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land bekommt nur Niedriglohn. (Jörg Urban, AfD: Fast ausschließlich private Investitionen!) Trotz gewerkschaftlicher Erfolge der letzten Jahre hat sich das nicht gravierend geändert. Wir erleben, dass das Wohnen zum Spielball der Marktkräfte wird, und das akzeptieren wir Sozialdemokraten einfach nicht und stemmen uns dagegen. (Beifall bei der SPD) Ja, die sächsischen Wohnungsmärkte sind heterogen. Wir haben gegenläufige Entwicklungen: Wir haben einerseits Zuzug, Wachstum, Mietsteigerungen in den Ballungsräumen, andererseits Wegzug, Leerstand und anders gelagerte Probleme eher im ländlichen Raum. Wir müssen als Freistaat Sachsen für alle Notwendigkeiten Lösungen finden, und das tun wir auch im Rahmen dieser Koalition. Und dennoch, der Megatrend der Urbanisierung wird trotz pandemiebedingter Verlangsamung weitergehen. Es werden mehr Menschen in die Ballungsräume ziehen. Wenn die Kommunen gut beraten sind, werden sie sich darauf vorbereiten müssen. Darum ist gerade im Bereich Wohnen ein handlungsfähiger Staat, eine aktive Wohnraumförderung sowie eine wirksame und dämpfende Mietpolitik notwendig. Es ist deshalb wichtig, dass Wohnungspolitik diesem Marktversagen auf allen Ebenen entgegenwirkt. Ich erinnere daran, dass nach der Wiedereinführung der sozialen Wohnungsbauförderung in Sachsen im Jahr 2017 weitere Instrumente aktiv genutzt worden sind. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung, wir haben – zwar verspätet – die Mietpreisbremse eingeführt. Im Übrigen wurde bei beiden Instrumenten für Leipzig und Dresden durch die Staatsregierung ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. Insofern verstehe ich die Kritik von Kollegin Nagel vollkommen. Es ist auch für uns Sozialdemokraten unverständlich, wie in der jetzigen Situation in Leipzig noch von einem nicht angespannten Wohnungsmarkt gesprochen werden kann. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Auch die Ampelkoalition in Berlin hat sich ambitionierte Ziele im Bereich Wohnen gesetzt. Wir alle wissen, dass sie die bis jetzt nicht erreicht hat. Wir wissen aber auch, dass die Krisen in der jüngsten Vergangenheit die Situation im Bereich Bauen und Wohnen verschärft hat. Wir haben Baukostensteigerungen, Inflation sowie steigende Zinsen an den Kapitalmärkten und das bringt die Wohnungswirtschaft, egal ob privat, genossenschaftlich oder kommunal, derzeit in eine prekäre Situation. Mehr und mehr Bauprojekte müssen verkleinert oder abgesagt werden, weil sich diese in der jetzigen Situation nicht mehr wirtschaftlich darstellen lassen. Die Wohnbauförderung im Freistaat Sachsen hat in den letzten Jahren zu einem spürbaren Anstieg im Sozialwohnungsbau geführt. Diese Erfolge und auch die Ziele der Ampelregierung werden von der derzeitigen Entwicklung konterkariert. Deswegen ist es aktuell unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, das Instrumentarium an die Situation anzupassen und zu ermöglichen, dass der soziale Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten und die Sanierung preisgünstigen Mietwohnraums an allen Wohnungsmärkten auf hohem Niveau in Sachsen fortgesetzt werden kann. Als SPD sagen wir, dass die öffentliche Hand jetzt alles dafür tun muss, damit der Bau und die Sanierung preisgünstigen Wohnraums fortgesetzt werden kann. In den Entwicklungen der nächsten Jahre, in welchen wir weiteren Zuzug und Wachstum haben werden, geht es darum, gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu schützen. Meine Damen und Herren, das Handeln der Politik in den Krisen der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Staat in der Lage ist, negative Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger und auch für Mieterinnen und Mieter in größeren Maßstäben wirksam abzuwenden. Die jüngsten Umfragen wurden schon angesprochen. Eine Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen wünscht sich sogar mehr staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt. Der Freistaat Sachsen und die Staatsregierung haben bislang mit einem differenzierten Instrumentenkoffer gearbeitet, aber das reicht nicht aus. Wir müssen die Förderrichtlinien weiterentwickeln. Gestern ist die Richtlinie für den preisgünstigen Mietwohnraum im Kabinett verabschiedet worden, in der neue Darlehenskomponenten usw. enthalten sind. Aber es sind in der Koalition noch Themen offen – das sage ich ganz ehrlich –, wie das Thema Baulandmobilisierung oder die gesetzliche Grundlage für die Zweckentfremdungsverbotssatzung. Es macht mich wütend, dass wir in der Koalition bisher noch keine Lösung gefunden haben, weil ein Koalitionspartner sich vehement dagegenstellt.
Albrecht Pallas SPD
Diesen Knoten müssen wir in der Koalition lösen. Was wir sonst noch denken, verrate ich Ihnen in der zweiten Runde. (Beifall bei der SPD – Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Für die SPD-Fraktion war das Herr Kollege Pallas. Jetzt hat Herr Kollege Teichmann um das Wort gebeten. Bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Danke. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Debattenantrag der LINKEN „Mehr Staat in der Wohnungspolitik wagen: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Mietpreise wirksam bremsen, Wohnungslosigkeit bekämpfen!“ ist linker Populismus pur. Aber die klugen Sachsen durchschauen das. Ihr Debattenantrag erinnert mich stark an vergangene Zeiten sozialistischer Wohnungspolitik. Gerade die staatlich regulierte, verfehlte Wohnungspolitik war einer der Totengräber der untergegangenen DDR. Ich sage Ihnen ganz deutlich, ich habe als Student damals Flugblätter für das Neue Forum verteilt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da waren Sie auch dabei?) Da war ein großer Kritikpunkt – hören Sie genau hin – die desolate Wohnungssituation der Bürger in Sachsen. Wohnraum ist insgesamt betrachtet ausreichend in Stadt und Land vorhanden, und das bei rückläufigen Einwohnerzahlen. Lassen Sie mich kurz auf die Zahlen eingehen. Im Jahr 1990 hatten wir in Sachsen 4,78 Millionen Einwohner, im Jahr 2021 im Vergleich nur noch 4,04 Millionen Einwohner. Im ländlichen Raum gibt es eine teilweise dramatische Entwicklung bei Einwohnerrückgängen und Leerstand. Wenn man zudem unkontrollierte Masseneinwanderungen zulässt, unberechtigt Einwandernde nicht zurückführt, dann schürt man in einzelnen Orten die Wohnungsnot bei preiswerten Wohnungen und nimmt das zumindest billigend in Kauf. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Mietpreise steigen nicht aus Gier der Eigentümer – ich verwahre mich gegen solche Unterstellungen –, sondern vor allem aufgrund der höheren rasant steigenden Baupreise und -zinsen aufgrund einer völlig verfehlten Politik. Die Angleichung der Attraktivität von Stadt und Land würde die Wohnungsmarktsituation deutlich entspannen; denn wir haben das Phänomen, dass wir in den großen Ballungszentren eine höhere Nachfrage haben und im ländlichen Raum eine deutlich reduziertere Nachfrage. Das hat ja Gründe. Die Gründe liegen darin, dass der ländliche Raum über Jahrzehnte in Sachsen vernachlässigt wurde. Noch einmal ganz klar und deutlich an die LINKEN adressiert: Ihre sozialistisch anmutenden Eingriffe in das gesetzlich geschützte Eigentum lehne ich klar und deutlich ab. Vielen Dank. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Damit können wir leben!)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt sind wir am Ende der ersten Runde angekommen. Es sprach Herr Kollege Teichmann. Wir eröffnen eine zweite Rederunde. Die einbringende Fraktion ergreift erneut das Wort. Bitte, Frau Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich will das an dieser Stelle noch einmal explizit betonen: Wohnen ist aus unserer Sicht ein Grundrecht, es steht leider nicht im Grundgesetz, aber das Recht auf angemessenes Wohnen, auf angemessenen Wohnraum ist Teil der Sächsischen Verfassung. Es muss aus unserer Sicht darum gehen, dass alle Menschen in Sachsen bezahlbar wohnen können. (Beifall bei den LINKEN –
Thomas Thumm AfD
Das ist ein Ziel!) Es muss darum gehen, dass niemand aufgrund sozialer Notlagen seine Wohnung verliert, wie es eine Tendenz gerade ist. (Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Es wurde auch darüber berichtet, wie die Situation in Dresden ist. In Leipzig ist es ja ähnlich. Statt einem Herumdoktern, wie wir es hier wahrnehmen – –
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ivo Teichmann fraktionslos
Frau Kollegin, Sie haben in Ihrer Anrede angesprochen: Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Ich bin dabei, da ich fraktionslos bin, nicht angesprochen worden. Gibt es dafür einen Grund? (Unruhe)
Juliane Nagel Die Linke
Nun, dafür gibt es keinen expliziten Grund.
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich betrachte das als Missachtung – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie reden ja auch immer für die Kollegen und nicht für die Kolleginnen!)
Juliane Nagel Die Linke
Das ist doch kein Dialog, oder?
Juliane Nagel Die Linke
Ich fahre fort in meinem Redebeitrag. – Wohnen als Verfassungsauftrag: Der Markt regelt es nicht. Ich möchte in Richtung Rechtsaußenfraktion noch einmal daran erinnern: Staatlich regulierte Mieten waren auch im Nachkriegs-Westdeutschland bis in Sechzigerjahre hin politische Realität. Das hat funktioniert. Das ist keine DDR-Sache, keine Ost-Sache. Wir halten das auch für notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hat in Reaktionen auf die politisch motivierte oder forcierte Klage gegen den Mietendeckel in Berlin festgestellt: Das Instrument des Mietendeckels ist nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist, dass ein Land diese Maßnahme ergreift. Aber der Bund kann das sehr wohl ins BGB schreiben, eine Mietenregulierung in einem noch schärferen Maße, als es die Mietpreisbremse vermag, vornehmen. Insofern ist dieses Geplappere Unsinn. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Wir wünschen uns statt dem Herumdoktern wie bisher eine soziale Wohnraumförderinitiative für Sachsen. Heute hat die IG Bau in der Presse einen Wohnungsraumbooster gefordert, hat ein Sondervermögen für den sozialen Wohnungsbau auf Bundesebene gefordert, aber auch das Land Sachsen explizit in die Verantwortung genommen. (Thomas Thumm, AfD: Schulden! Sondervermögen sind Schulden!) Dem schließen wir uns ohne Punkt und Komma an. Darum muss es gehen. Natürlich, Herr Fritzsche, Herr Löser, ich habe unsere Position nicht auf die Großstädte beschränkt. Wenn man allerdings hier über Wohnungspolitik redet, ist das wie eine Schallplatte. Selbstverständlich haben wir verschiedene Entwicklungen in Sachsen, und wir müssen differenziert verschieden reagieren. Hierzu möchte ich in meiner Zeit einige Punkte nennen: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die beiden Förderrichtlinien für gebundenen und preisgünstigen Mietwohnraum novelliert wurden. Das hat viel zu lang gedauert. Im vergangenen Jahr gab es diese Baustellenstilllegungen in Dresden. Das hätte viel schneller gehen müssen. Wir sehen leider enttäuscht: In den Förderrichtlinien sind zwar Kosten oder Zuschusssätze gehoben wurden, aber warum bringen wir keinen dynamischen Faktor in die Förderrichtlinien ein, damit dynamisch auf Baukostenentwicklungen reagiert werden kann? Hamburg macht das. Sie erstellen jedes Jahr ein Baukostengutachten und passen die Fördersätze automatisch an die Prognose der Baukostensteigerung an. Das ist doch viel einfacher. Diesbezüglich müssen wir nicht lange warten. Zweitens, Sozialwohnungen müssen immer Sozialwohnungen bleiben: Hierbei nenne ich noch einmal dieses drastische Beispiel aus der Stadt Leipzig: Von 2014 auf 2015 sind über 20 000 Sozialwohnungen aus den Bindungen gefallen. Es gab dann keine Sozialwohnungen mehr, also im niedrigstelligen Hunderterbereich. Wir plädieren auf Bundesebene – diesbezüglich ist die Ampel in der Bringeschuld – für die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, die einen strukturellen gemeinwohlorientierenden Wohnungssektor schafft und dauerhaft bezahlbares Wohnen ermöglicht. Aber wir können das auch im Land in die Hand nehmen. Hierbei verweise ich auf das Land Baden-Württemberg. Die haben eine sehr schöne, ausdifferenzierte Wohnraumförderung und ermöglichen zum Beispiel Mietpreis- und Belegungsbindungen von 40 Jahren und refinanzieren das auch. Warum machen wir diesen Sprung nicht einmal, damit die Dauer der Sozialwohnungslaufzeit, vielleicht bis eine Wohnungsgemeinnützigkeit greifen kann, möglich ist? Zu den differenzierten Bedarfen: Wir plädieren dafür, dass wir endlich eine Förderrichtlinie für Kleingenossenschaften, für gemeinwohlorientierte Anbieter und deren Neubau und Sanierung schaffen. So etwas gibt es zum Beispiel in Hamburg. Wir plädieren dafür, dass in Sachsen über einen zweiten Förderweg im Sozialwohnungsbau gesprochen wird, um die Mittelschichthaushalte abgetrennt von den Bedürftigen zu bedienen. Das ist in vielen Bundesländern üblich. Ein zweiter Förderweg würde uns helfen, differenziert zu fördern. Des Weiteren plädieren wir dafür, dass wir für den Raum außerhalb der Großstädte einen Instrumentenbaukasten schaffen. Ich war kürzlich mit meiner Kollegin Caren Lay im Landkreis Bautzen unterwegs. Dort haben uns Wohnungsunternehmen gesagt: Die Förderkulissen sind viel zu hochschwellig.
Juliane Nagel Die Linke
Ich bin gleich fertig. – Wohnungsunternehmen mit drei, vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können sich diese die Zeit nicht nehmen, schwierige Förderkulissen zu bedienen.
Juliane Nagel Die Linke
Wir brauchen hierbei viel niedrigschwelligere Möglichkeiten für die verschiedenen Bedarfe im ländlichen Raum. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Die zweite Rederunde ist eröffnet. Jetzt könnte die CDU-Fraktion das Wort ergreifen. – Das will sie und tut sie auch. Bitte, Herr Kollege Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir kurz einige Anmerkungen zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern. Frau Nagel, ich möchte Sie gern auf Folgendes hinweisen – da hier sehr viele wohnungsmarktkritische Äußerungen gekommen sind –: Sie wollen den Wohnungsmarkt den marktwirtschaftlichen Handlungsweisen entziehen etc. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass es in den Fünfziger- und Sechzigerjahren in der Bundesrepublik Deutschland nur gelungen ist, die Wohnungsnot zu lindern, indem es gelungen ist, privates Kapital für den Wohnungsmarkt zu akquirieren. (Beifall bei der CDU) Nur weil Menschen bereit waren, Risiken zu übernehmen, zu investieren, ist es gelungen, in Größenordnungen Wohnungen zu schaffen. Schauen wir uns die Situation im Jahr 1990 an: Wo kam denn das ganze Kapital her, um unsere Innenstädte und die Wohnungen wiederaufzubauen? Das war größtenteils privates Kapital. Es ist auch ein Verdienst – man sollte das hier an dieser Stelle nicht vergessen –: Deutschland sähe anders aus, wenn nicht auch private Eigentümer bereit wären, in diesen Markt zu investieren. Richtig ist dennoch: Es muss gesichert werden, dass dieser Markt auch funktioniert. Diesbezüglich weist der Wohnungsmarkt eine Besonderheit auf; denn er ist auf der einen Seite eine Zusammenfügung aus Eigentümern, selbstnutzenden Eigentümern und Eigentümern mit darüberstehenden anderen Eigentümerinteressen. Auf der anderen Seite gibt es die Mieterinnen und Mieter, die in der Lage sein müssen, sich an diesem Markt mit Wohnraum zu versorgen. Mir ist es wichtig – in Ihrem zweiten Redebeitrag klang es schon deutlich anders –, dass wir eine differenzierte Betrachtung anstellen. Wir werfen häufig alles in einen Topf, sprechen gern schnell von überhöhten Mietpreisen, wünschen uns preisgünstigen Wohnraum oder sprechen von bezahlbarem Wohnraum. Dabei ist es natürlich wichtig zu schauen, was wir damit meinen: Reden wir über eine Mietbelastungsquote? Reden wir darüber, wie viele Eigentümer wir überhaupt in Sachsen haben? Sachsen hat – an dieser Stelle sei es gesagt – eine relativ niedrige Eigentümerquote. Wir müssen also schauen, welche Maßnahmen auf den Wohnungsmarkt in Gänze einwirken können, welche sinnvoll sind und welche auch vor dem Hintergrund hoher grundrechtlicher Erfordernisse zur Anwendung gebracht werden können. Gestatten Sie mir auch – aus unserer Sicht ist das wichtig –, dass man die Eigentumsbildung von Akteuren auf dem Wohnungsmarkt unterstützt, also jungen Familien den Weg zum Eigentum ermöglicht. Auch wir würden uns wünschen, dass es dabei seitens des Bundes bessere Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Eines gehört aber zur Wahrheit dazu: Wenn wir darüber reden wollen, wie wir Baukosten langfristig wieder auf ein normales Maß senken können, dann müssen wir auch über Baustandards reden. Die Baustandards, die mittlerweile angesetzt werden, sind aus meiner Sicht zu hoch. Sie können zu verträglichen Baukosten nicht erfüllt werden. Insofern ist das aus meiner Sicht eines der wesentlichen Kriterien, um diesen Bereich wieder ein Stück weit in Schwung zu bringen. Nur mit Zuschüssen und Förderung wird uns das nicht gelingen; denn auch privates Kapital wird in Zukunft eine wesentliche Rolle auf dem Wohnungsmarkt spielen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt die AfD-Fraktion zu Wort. Herr Kollege Hentschel, bitte.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal zeigt die Linkspartei, wie weit sie sich von den Sorgen, Nöten und Ängsten der Bürger entfernt hat. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist doch wohl ein schlechter Witz!) Durch zahlreiche staatliche und rein ideologisch begründete Eingriffe ist der Wohnungsmarkt in ganz Deutschland völlig aus dem Ruder gelaufen. Und was machen die Genossen von der Ex-SED? (Juliane Nagel, DIE LINKE: Och!) Sie schreien nach noch mehr staatlicher Regulierung und damit nach noch mehr staatlicher Bevormundung der Bürger in ihren vier Wänden. Die Ampelkoalition hat mit ihrer Mehrheit im Bundestag das Wohngeld reformiert. Die steuerfinanzierten Ausgaben für diese Art der staatlichen Hilfe haben sich mehr als verdreifacht. Die anspruchsberechtigten Haushalte haben sich bundesweit von circa 1,4 Millionen Haushalten auf rund 2 Millionen erhöht. Die Zahl der Wohngeldanträge in Dresden hat sich im ersten Quartal dieses Jahres fast verdoppelt. Dadurch kommt es bei den zuständigen Behörden teilweise zu erheblichen Bearbeitungsstaus, doch gebessert hat sich auf dem Wohnungsmarkt nichts. Durch weitere staatliche Eingriffe – wie völlig überzogene Dämmvorschriften, CO -Besteuerung, die sogenannte Energiewende – haben sich die Baukosten, die Mieten und die Mietnebenkosten ebenfalls exorbitant erhöht. Durch den ebenfalls von der Bundesregierung geplanten „Heizungshammer“ werden sich die Kosten für das Bauen und für die Mieter weiter ebenfalls massiv erhöhen. Besonders schlimm sieht es für einkommensschwache Familien in Städten wie Chemnitz, Dresden und Leipzig aus. Dort kommt zu den steigenden Energiekosten der immer größere Wohnraummangel hinzu. Aber diese Frage stellt ja niemand, zu keiner Zeit: Was sind denn die Ursachen dafür, dass gerade in den Städten Wohnraum für die meisten Geldbeutel knapp ist und bleibt? Warum fehlt so viel Wohnraum für Mieter, vor allem günstiger Wohnraum? Denn darauf kommt es für die meisten Menschen an. Im Grunde ist die Antwort ganz einfach: Die Bundesregierung und die Sächsische Staatsregierung lassen eine unkontrollierte Massenzuwanderung von meist für den hiesigen Arbeitsmarkt unqualifizierten Menschen zu, während sie gleichzeitig den Bau von Wohnungen immer komplizierter, teurer und unwirtschaftlicher macht. Dadurch wird auch hier in Sachsen der Bedarf an sozialem Wohnraum ein Fass ohne Boden; denn die unkontrollierte Einwanderung hält unvermindert an. Das ist meines Erachtens unverantwortlich. Daher sind die Forderungen der AfD-Fraktion zur Linderung der Wohnungsnot klipp und klar. Diese möchte ich Ihnen kurz vortragen: Deutschland hat Eigenbedarf. Deshalb: Erstens. Klimaideologische Steuern und Abgaben wie die CO -Steuer müssen abgeschafft werden. Zweitens. Die Bürger müssen durch ein Ende der Energiewende bei den Energiekosten massiv entlastet werden. Drittens. Dem EU-Dämmungswahn muss Einhalt geboten werden. (Zurufe von der SPD) Viertens. Die völlig überzogenen Baustandards müssen abgeschafft werden. Fünftens. Das geplante Öl- und Gasheizungsverbot muss unverzüglich gestoppt werden. Sechstens. Die Grundsteuer ist ersatzlos zu streichen und ein Austausch mit den Gemeinden zu schaffen. Siebtens. Sachsen muss zum Land der Eigentümer gemacht werden. Die Grunderwerbsteuer muss für selbstgenutztes Wohneigentum fallen. Achtens. Der ländliche Raum muss für Familien wieder attraktiv und lebenswert gestaltet werden. Neuntens. Einführung von Grenzkontrollen und eine Begrenzung der Zuwanderung. Zehntens. Gerade in Großstädten müssen Parallelgesellschaften umgehend aufgelöst und ausreisepflichtige Ausländer unverzüglich abgeschoben werden. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Das ist aber ein anderes Thema!) Fazit: Da Sie die Aktuelle Debatte eingeführt haben, müssen Sie unsere Ausführungen auch zur Kenntnis nehmen, Herr Gebhardt. Wir fordern: Weniger Staat auf dem Wohnungsmarkt – mehr Staat bei Abschiebungen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Hentschel. Herr Kollege Richter hat jetzt vermutlich eine Kurzintervention.
Frank Richter SPD
Ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage stellen, aber leider ist das aus zeitlichen Gründen nicht mehr zustande gekommen. Daher will ich versuchen, das in eine Kurzintervention zu fassen. Ich stelle fest, dass es eigentlich überhaupt keine politische Aufgabe gibt, die nach Ansicht Ihrer AfD-Fraktion nicht mit Hinweis auf die schutzsuchenden Menschen in diesem Land gelöst werden kann – es sei denn, sie finden eine politische Aufgabe in diesem Land, die damit nichts zu tun hat. Das würde mich interessieren. (Sebastian Wippel, AfD: Sagen Sie das einmal dem Ministerpräsidenten! Der hat es verstanden! – Gegenruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Jetzt kommt die Reaktion darauf von Herrn Hentschel.
Holger Hentschel AfD
Vielen Dank für die Nachfrage. Um meine Ausführungen zu verdeutlichen: Es ist ein Irrwitz, zu glauben, dass, wenn Sie Millionen Menschen ins Land holen, dies keine Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat. (Widerspruch von der SPD und den LINKEN – Zurufe – Glocke des Präsidenten) Allein in Leipzig wohnen 20 000 Migranten, die in den letzten Jahren nach Leipzig gekommen sind. Diese 20 000 Einwohner benötigten Wohnraum, und dieser Wohnraum fehlt. Beschäftigen Sie sich mit der Materie und bauen Sie keine Luftschlösser! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von der SPD und den LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD –
Jörg Urban AfD
Das hat sogar Herr Kretschmer verstanden!)
Dr. Matthias Rößler
Das waren die Kurzintervention und die Reaktion darauf. Wir fahren jetzt in der Rednerliste in der zweiten Runde fort. Das Wort hätte jetzt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es in dieser zweiten Runde weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Für die SPD-Fraktion ergreift jetzt Kollege Pallas das Wort.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ärgert mich, dass es nicht möglich ist, diese Debatte auf einer gewissen Sachund Fachebene zu führen. Bei allem Verständnis für die Emotionalität – Entschuldigung, mich treibt es auch um, wie viele Menschen in unserem Land Unterstützung dabei brauchen, bezahlbar wohnen zu können; das treibt mich wirklich um – aber es muss doch möglich sein, eine Debatte über Instrumente hier zu führen, ohne Wahnbilder an die Wand zu malen – von „es geht nur mit dem Markt“ bis zu „es geht nur mit dem Staat“. Die einen rufen plötzlich die Planwirtschaft wieder auf den Plan, die wir schon 33 Jahre hinter uns gelassen haben, was völlig absurd ist und an der Realität völlig vorbeigeht; die anderen wollen die Probleme nur mit den Marktmechanismen lösen. Dabei ist doch völlig klar, dass der Markt beim Thema Wohnen im Freistaat Sachsen versagt. (Vereinzelt Beifall bei der SPD –
Holger Hentschel AfD
Das ist ein wesentlicher Punkt! – Zuruf von den LINKEN: Das kann man nicht gleichsetzen! Der Markt hat versagt! – Beifall bei den LINKEN – Widerspruch und Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) In den Städten Dresden und Leipzig wird nur im höherpreisigen Segment gebaut. Der geförderte Wohnungsbau kann das nicht ausgleichen. Jetzt sagen Sie mir einmal: Welche Bürgerinnen und Bürger sollen sich denn Mieten von 14 Euro pro Quadratmeter aufwärts leisten? In diesem Preissegment kommt es dann wirklich zu Leerstand. Wer soll das denn sein – Sie vielleicht, Herr Hentschel? (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Die 25 % der Geringverdienenden, die wir immer noch haben im Freistaat Sachsen – auch hier in der Stadt Dresden oder in Leipzig –, die können sich das nicht leisten, die brauchen staatliche Unterstützung. Vielleicht kommen wir irgendwann einmal dahin, dass wir wieder über soziale Marktwirtschaft sprechen, dass wir ehrlich ansprechen können, dass der Markt kein Allheilmittel ist und nicht die Probleme dieser Menschen auf dem Wohnungsmarkt löst. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Dann wären wir schon sehr viel weiter gekommen. Meine Damen und Herren, machen Sie sich eines bewusst: Aus einem ganz anderen Grund müssen wir beim Thema Wohnen mehr machen. Wir werden weiteres Bevölkerungswachstum haben, und das ist auch gut so. Wir wollen weitere Unternehmensansiedlungen im Freistaat Sachsen erzielen, und zwar nicht nur in Dresden und Leipzig, sondern in vielen Regionen unseres Landes. Diese Ansiedlungen werden wir nur erfolgreich gestalten können, wenn auch Menschen bereit sind, nach Sachsen zu kommen und hier zu arbeiten, weil eben die Arbeitslosenquote nicht mehr so hoch ist. Das schließt auch Zuwanderung ein, Herr Hentschel, ob es Ihnen passt oder nicht. Wenn wir das aber brauchen, ist es die Verpflichtung des Freistaates und seiner Kommunen, sich so darauf vorzubereiten, dass es ein Erfolg für alle wird, auch für die 25 % Geringverdienenden, und Sie haben keine Antwort darauf, keine einzige. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Die SPD hatte gerade das Wort, es sprach Kollege Pallas. Gibt es in dieser zweiten Runde weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das ist nicht der Fall. Wollen wir eine dritte Rederunde eröffnen? – Bitte, es wird eine dritte Rederunde von der einbringenden Fraktion DIE LINKE eröffnet, und das Wort ergreift jetzt Frau Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Ich wollte eigentliche keine migrationspolitische Debatte daraus machen, sondern nur kurz darauf reagieren. Es sind – Herr Hentschel, wenn Sie es gerade ansprechen – im letzten Jahr 10 000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach Leipzig gekommen. Mindestens die Hälfe hat es doch irgendwie geschafft, unterzukommen und auch Wohnungen zu finden. Wir haben ganz viele Geflüchtete aus anderen Kriegsgebieten, aus anderen Notlagen, die keine Wohnung finden, die in Gemeinschaftsunterkünften festhängen. Ich würde sagen, es hat ganz viel mit Rassismus zu tun, dass die einen Geflüchteten eine Wohnung finden und die anderen nicht. Dieses Problem kann man ansprechen und muss zusätzliche Mechanismen finden. (Beifall bei den LINKEN) Ich möchte an den letzten Punkt anknüpfen, den ich genannt hatte: die differenzierte Wohnungsbauförderung. Ich habe mich viel gewundert über die Äußerungen des Ministerpräsidenten in den letzten Tagen. Eine Äußerung lautete: „Grenzen zu! Menschen abschieben! Wir haben keine Wohnungen.“ Dann bin ich mit meiner Kollegin, der Bundestagsabgeordneten Caren Lay, im Landkreis Bautzen unterwegs und höre mir in vielen Städten an, wie hoch der Leerstand ist und wie die Bemühungen sind, zum Beispiel in Hoyerswerda oder in Lauta nicht ganze Blöcke abzureißen, sondern Teilrückbau zu machen, damit die städtische Infrastruktur noch irgendwie erhalten bleibt. Da erzählt uns das Wohnungsunternehmen in Hoyerswerda, dass schon zum Jahreswechsel Angebote an den Landkreis gemacht wurden für die dezentrale Unterbringung von Menschen aus Herkunftsstaaten, die nicht die Ukraine sind – keine Antwort. Dieses Wohnungsunternehmen würde sich doch freuen, wenn die leerstehenden Wohnungen vermietet werden könnten an Familien, an alleinstehende Menschen, die in Erwerbstätigkeit gehen, an Menschen aus Herkunftsländern, die nicht die Ukraine sind, aber Menschen, die hierher geflüchtet sind. Ich wundere mich ein wenig auch über die Debatte, die die CDU aufmacht. Leerstand im Land heißt doch aber auch: Platz für Menschen, die hierherkommen und unseren Schutz brauchen, die aber auch zu unserer Gesellschaft etwas beitragen können. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. (Beifall bei den LINKEN) Ich wollte aber auch den Punkt zu Ende führen, dass es nicht reicht, eine Förderrichtlinie für preisgebundenen Mietwohnraum zu erarbeiten, die zwei, drei Jahre für ganz Sachsen – außer den beiden Großstädten – gilt; jetzt wird sie glücklicherweise erweitert. Aber das reicht für die Mittelstädte, für die kleinen Städte nicht. Dazu braucht man ein wirklich niedrigschwelliges Instrumentarium für den Teilrückbau, für die schnelle Ertüchtigung von Leerstand, für den altersgerechten Umbau. Aber gehen Sie doch einmal ins Gespräch und hören Sie sich die Bedarfe an! Auch das haben wir im Blick und fordern darum eine flexible Förderlandschaft. Das, was wir in Sachsen haben, reicht eben nicht, weder für die Großstädte noch für den Raum außerhalb dieser. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Die dritte Rederunde ist eröffnet. Es sprach Frau Nagel für die einbringende Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Für die AfD ergreift jetzt Herr Kollege Thumm das Wort.
Thomas Thumm AfD
Verehrte Abgeordnete! Frau Nagel, Sie sagten in einer Ihrer Rederunden, in der Sächsischen Verfassung stehe, dass jeder Mensch das Recht auf bezahlbaren Wohnraum habe. Ich will Ihnen einmal sagen, dass dieses Recht als Staatsziel definiert ist und dem wiederum das Grundgesetz mit Verfassungsrang gegenübersteht; denn im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht eindeutig, dass gleichwertige Lebensbedingungen, egal ob Stadt oder Land, zu schaffen sind. Dieses Grundgesetz hat Verfassungsrang und steht damit über der Sächsischen Verfassung. Das als Erstes. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir diese gleichwertigen Lebensbedingungen endlich einmal angehen wollen, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Investitionstätigkeit des Freistaates in Bezug auf wirtschaftliche Entwicklung, in Bezug auf Infrastruktur, also die Anbindung der Mittelzentren an die Lebensadern, die Bundesautobahnen, auch an den öffentlichen Personennahverkehr, die aus den Mittelzentren heraus in die Metropolregionen Dresden und Leipzig stattfinden, erhöht wird. Das würde die Attraktivität dieser Mittelzentren und der ländlichen Regionen extrem steigern und vielleicht auch dazu führen, dass Investitionen aus der Wirtschaft heraus dort stattfinden und Arbeitsplätze entstehen, sodass die jungen Menschen nicht mehr aus der Lausitz, dem Erzgebirge, dem Vogtland, aus Mittelsachsen oder teilweise Nordsachen in die westlichen Länder der Bundesrepublik Deutschland abwandern. Der nächste Punkt, den ich nennen möchte, ist folgender: Es ist schon erstaunlich, wie sich die SPD wieder herausreden will, wie die SPD sozial sein will. Aber Sie müssen einmal anfangen, bei den eigenen Bürgern sozial zu sein und nicht die Sozialleistungen Deutschlands in die ganze Welt zu verteilen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Die Studien der BertelsmannStiftung gingen – ich glaube, es war im Jahr 2015 – davon aus, dass im Jahr 2050 noch 62,5 Millionen Bürger in der Bundesrepublik leben. Ihre rechtswidrige ungezügelte Masseneinwanderung in die Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen acht Jahren die Bevölkerungszahl von ursprünglich 82 Millionen auf 84 Millionen anwachsen lassen. Das sind zwei Millionen Menschen mehr in der Bundesrepublik Deutschland, für die die Infrastruktur, für die Wohnungen, für die das alles nicht da ist, nach dem Sie heute schreien. Es ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, kontraproduktiv, diese Masseneinwanderung weiter zu forcieren. Wir müssen dafür sorgen, ausreisepflichtige Migranten endlich abzuschieben. Wir müssen dafür sorgen, dass Grenzschutz aktiv stattfindet, dass die Einreise aus sicheren Herkunftsländern und EU-Drittstaaten an unseren Grenzen nicht mehr stattfindet, dass diese Leute zurückgeschoben werden, dass sie nach Dublin III ihren Asylantrag in dem EU-Drittland stellen, aber nicht hier in der Bundesrepublik Deutschland. Das würde dazu dienen, die vorhandenen Wohnungen endlich wieder für unsere Bürger nutzbar zu machen. Das ist ein Ziel, das wir angehen sollten. Dem wird sich die AfD nicht verweigern. Herr Ministerpräsident, Sie haben das jetzt auch gefordert. Wir finden das richtig. Aber ich sage es noch einmal: AfDPolitik ist nur mit der AfD möglich. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Soll eine vierte Rederunde eröffnet werden? – Das ist nicht der Fall. Dann ergreift jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort hat Herr Staatsminister Thomas Schmidt.
Thomas Schmidt
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die Debatte erlebt. Herr Pallas hat es schon angesprochen: Von einem Extrem ins andere wird diskutiert, also: so viel Staat wie möglich oder überhaupt kein Staat. Ich bin der Meinung: So viel Staat wie nötig, aber so wenig Staat wie möglich, wenn wir in den Wohnungsmarkt eingreifen. Die Wohnungspolitik muss sich an Fakten orientieren und differenzierte Konzepte entwickeln, sowohl für die Ballungszentren als auch für die Räume darüber hinaus. Wir haben in Sachsen die besondere Situation, dass selbst die Großstadt Chemnitz nicht unter die Kategorie fällt, in der die Wohnungsmärkte angespannter sind als außerhalb, das heißt in den ländlichen Räumen. Doch unsere beiden Großstädte sind natürlich nicht mit Metropolen wie Berlin, Hamburg oder München zu vergleichen; denn wir realisieren diesbezüglich sehr viel und die Entwicklungen der letzten Jahre laufen speziell in Dresden auf eine Entspannung hin. Es ist also nicht besonders hilfreich, dies so überhöht als politisches Instrument darzustellen, wie es manchmal geschieht. Das heißt natürlich nicht, dass wir nichts für eine positive Entwicklung auf den Wohnungsmärkten tun. Doch wenn wir die Betrachtung machen, auch bezüglich unserer Ballungszentren, dann stellen wir fest: Wir haben in einem Umkreis von 30 Minuten mit dem ÖPNV um Dresden 10 000 leerstehende Wohnungen. Auch das müssen wir bezüglich der Mietpreise betrachten, die nicht mit der Dresdner Innenstadt zu vergleichen sind, sowie die bereits mehrfach angesprochene Förderrichtlinie, welche wir in dieser Woche im Kabinett beschlossen haben und die dann im Juni in Kraft treten wird. Preisgünstiger Wohnraum ist nicht mit dem gebundenen Mietwohnraum zu vergleichen – obwohl es Belegungsscheine bedarf, es also ein gebundener Wohnraum ist –, sondern dort wird gefördert, weil die Mietpreise in den Regionen die Sanierungen überhaupt nicht refinanzieren würden. Das ist ein komplett anderer Ansatz. In diesen Regionen haben wir also extrem tiefe Mieten und reichlich zur Verfügung stehenden Wohnraum. Wie gesagt, alles wird zurzeit noch verstärkt; das ist nicht kleinzureden: durch steigende Baupreise und zuletzt den Krieg, den Überfall Russlands auf die Ukraine, der alles noch einmal verschärft hat. Deshalb tun wir als Freistaat Sachsen – das sage ich auch in Bezug auf die Umfrage – nicht etwa nichts, sondern wenn hier Eingriffe in den Wohnungsmarkt befürwortet werden, muss ich sagen: Das tun wir ja. Wir haben die Kappungsgrenzen-Verordnung sowie die Mietpreisbegrenzungsverordnung, um genau hier einzuwirken. Auch bei einer Mietpreisbegrenzungsverordnung werden die Mieten steigen. Das ist nun einmal so, und bei einer steigenden Inflation ist das auch keine Überraschung. Wir haben den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren stark gefördert, 6 000 Sozialwohnungen sind entstanden. Wir gehören am Ende zu den fünf Ländern in Deutschland, in welchen die Nettozahl an Sozialwohnungen tatsächlich zunimmt. Man kann immer noch mehr fordern, das ist richtig, aber wir haben dort in den letzten Jahren sehr viel erreicht. Es besteht Wohnungsleerstand außerhalb der großen Zentren, was für die Vermieter ein sehr großes Problem darstellt. Deshalb, wie gesagt, fördern wir auch hier die Modernisierung. Wenn wir eine Debatte darüber führen, warum es in solch tollen Städten wie Bautzen, Pirna oder Meißen für Leute, die zu uns kommen, zumutbar ist – warum ist es dann in solch einer Entfernung zum Ballungszentrum nicht auch für einen Dresdner möglich, sich dort eine tolle Wohnung zu suchen? Das soll nicht das Allgemeinkonzept sein, doch ich glaube, auch dieses Angebot ist in Sachsen vorhanden. Wir fördern Wohneigentum. Die Förderung junger Familien bei der Schaffung von Wohneigentum ist uns dabei besonders wichtig und die Förderung ist an die steigenden Baupreise angepasst worden. Wir haben natürlich auch versucht, mit der neuen Sächsischen Bauordnung einiges zu verändern, zu vereinfachen, mehr Freistellungen zu erreichen. Die Typengenehmigungen sowie die kleine Bauvorlageberechtigung wurden eingeführt, um in puncto Bau einiges zu verbessern und zu vereinfachen. Es ist immer die Frage, wie stark man nun in den Wohnungsmarkt einschreitet bzw. einsteigt. Ich glaube, die Beispiele, die immer wieder genannt werden, Berlin und Hamburg, zeigen: Dort wird extrem in den Wohnungsmarkt eingegriffen und es führt nicht zu einer Verbesserung. Wir haben dort allein bei den in Notunterkünften untergebrachten Wohnungslosen Zahlen, die zum Teil zwanzigmal so hoch sind wie in Sachsen: 10 pro 1 000 Einwohner in Hamburg, 7 pro 1 000 Einwohner in Berlin – in Sachsen sind es 0,4. Das zeigt, dass diese angeblich positiven Beispiele von extremen Einschnitten in den Wohnungsmarkt nicht so wirken, wie es dargestellt wird. Deshalb, denke ich, sollte man immer Maß und Mitte bewahren. Wir schreiten mit regulatorischen Maßnahmen ein, wir fördern dort, wo Förderung notwendig ist, aber wir brauchen auch Freiheit, wenn wir dieses Problem der Wohnungen am Ende lösen wollen. Dieses Maß und diese Mitte sollten wir am besten finden. Forstsetzung Meine Damen und Herren, erneut aufgerufen ist Tagesordnungspunkt 2. Inzwischen liegt das Ergebnis des ersten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 113 Stimmscheine, davon war keiner ungültig. Für den Hinterkopf: Die notwendige Zweidrittelmehrheit betrüge 80 Stimmen. Es wurde wie folgt abgestimmt: Eva Brackelmann 4 Stimmen, Hans Demmel 0 Stimmen, Herr Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 4 Stimmen, Johannes Gerstengarbe 0 Stimmen, Oliver Gibtner-Weidlich 0 Stimmen, Prof. Dr. Markus Heinker 92 Stimmen, Katrin Kleeberg 65 Stimmen, Gundula Lasch 1 Stimme, Dr. Fabian Magerl 68 Stimmen, Thomas Neie 78 Stimmen, Katja Röckel 79 Stimmen, Dawid Statnik 5 Stimmen, Romina Stawowy 4 Stimmen, Torsten Tannenberg 1 Stimme, Henrike Terheyden 0 Stimmen. Es gab 1 Stimmenthaltung. Damit ist Herr Prof. Dr. Markus Heinker gewählt. Da nur ein Kandidat die notwendige Zweidrittelmehrheit von 80 Stimmen erreicht hat, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden vier Positionen ein. Ich bitte die Wahlkommission um Aufruf für den zweiten Wahlgang. Zweite Aktuelle Sachsen mitgestalten Bürgerinnen und Bürgern im Antrag der Fraktion Es beginnt für die einreichende Fraktion Frau Abg. Hammecke, danach folgen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! „Sachsen mitgestalten – Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat stärken und leben“ – unter diesem Titel haben wir BÜNDNISGRÜNE heute die Aktuelle Debatte angemeldet. Eigentlich könnte ich jetzt sagen: Check, sieht gut aus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Schmidt. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die erste Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Ich unterbreche, wie angekündigt, und kehre zurück zu Tagesordnungspunkt 2. Tagesordnungspunkt 2
Jan Hippold CDU
Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Bevor ich mit dem Namensaufruf fortfahre, möchte ich den Hinweis geben, dass einmal falten reicht. Das erleichtert uns die Auszählung enorm, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Fortsetzung Namensaufruf – Wahlhandlung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Pallas wirft seinen Wahlzettel noch ein, dann sind wir fertig. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, wieder im Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt und wir fahren mit Tagesordnungspunkt 3 fort. (Präsidentenwechsel) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Debatte – Beteiligung von Freistaat stärken und leben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hier ist die Koalition in den letzten Jahren große Schritte gegangen: Sie hat mehr Geld zur Verfügung gestellt, neue Förderrichtlinien geschaffen, ist im Parlament tätig geworden, die Kommunalrechtsnovelle – inklusive der Ermöglichung der Bürgerbeteiligungssatzung – und das Transparenzgesetz verabschiedet, um Informationen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Das muss ich als Teil der Regierungskoalition nicht einfach nur behaupten. Ich kann zum Beispiel etwas vom gestrigen Parlamentarischen Abend des Fachbeirats Bürger(innen)beteiligung zitieren: Es wurde von einer „beispielgebenden“ neuen Förderrichtlinie gesprochen und es gab ein „dickes Lob“, Sachsen sei auf dem richtigen Weg. Es wurde über das Forum „Corona“ als erster landesweiter Bürger(innen)rat im Freistaat Sachsen debattiert und über die Richtlinie und das Erfahrungsnetzwerk gesprochen. Aber anstatt, dass ich in der ersten Runde ausführlich und lang erkläre, was wir alles machen, möchte ich lieber die Frage nach dem Warum beantworten. Weshalb haben wir als Haushaltsgesetzgeber mehr als 9 Millionen Euro in die Demokratie und Bürger(innen)beteiligung gesteckt? Weshalb hat das Justizministerium die Ressourcen genutzt, um Kommunen und Zivilgesellschaft auf dem Weg zu einem Mehr an Beteiligung zu beraten und zu begleiten? Ein Mehr an Beteiligung unserer Demokratie ist mehr, als ein, zwei oder bei der Kommunalwahl die Vielzahl von Kreuzchen, die wir machen. Weshalb findet Bürger(innen)beteiligung so eine breite Zustimmung über die politischen Lager hinweg, sodass sich in den sächsischen Netzwerken ehemalige Ministerpräsident(inn)en finden oder sich der ehemalige Bundestagspräsident Schäuble von seiner eigenen Fraktion im Bundestag distanziert und für Bürger(innen)räte plädiert? Dafür gibt es mehr als einen guten Grund, und auf diese Gründe möchte ich gern eingehen. Einer, der zumindest mich überzeugt, ist sehr simpel: Bürger(innen)beteiligung – davon bin ich überzeugt – macht Entscheidungen besser. So wie wir auf das Wissen der Sachverständigen in den Anhörungen angewiesen sind, so sollten wir vor allem bei konkreten Planungen auf das „Wissen der vielen“ zählen – in der festen Überzeugung, dass breite Beteiligung Entscheidungen weiter qualifiziert, dass Blickwinkel gesehen und Stimmen gehört werden, die normalerweise hinten heruntergefallen wären. Gerade auf lokaler Ebene kann Beteiligung dazu beitragen, die Gefahr von Fehlplanungen, Konflikten und Protesten zu verringern. Wir als BÜNDNISGRÜNE sind davon überzeugt, dass sehr viele Menschen in diesem Freistaat sehr viele gute Ideen für die Zukunft haben. Wir sollten ihnen die Chance geben, diese mitzugestalten, auch unabhängig von den Wahlterminen. Mein Grund Nummer 2 schließt sich hier sehr gut an. Beteiligung sorgt für Akzeptanz. Das heißt, im Konkreten werden Konfliktlinien, die sowieso existieren, frühzeitig offengelegt, und sie ermöglichen so einen dialogischen, einen konsensorientierten Austausch über verschiedene, auch konkurrierende Interessen. Es zeigt sich auch: Je früher Menschen beteiligt werden, informiert werden und mitbestimmen können, desto konstruktiver kann mit Konflikten umgegangen werden. Auch im Abstrakten schafft gut gemachte Beteiligung eine ganz andere Art von Akzeptanz. Bürger(innen)beteiligung stärkt die Demokratie und das Vertrauen in die repräsentativen Institutionen. Bürger(innen)beteiligung – das zeigt sich immer wieder – ändert das Bewusstsein beim Einzelnen für politische Prozesse, auch über den Zeitraum der Beteiligung hinaus und weg vom konkreten Projekt. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat ergeben, dass Bürger(innen)beteiligung ein viel positiveres Bild unserer Demokratie als Ganzes bei den Menschen entstehen lässt. Grund Nummer 3 – hier geht es weiter: Breite und gut gemachte Beteiligung schafft es, auch diejenigen anzusprechen, die sich bisher vielleicht eher wenig für bestimmte Angelegenheiten, Themen und Ebenen interessiert haben. Hier bieten gerade zufällig ausgeloste Bürger(innen)räte eine gute Möglichkeit. Es sind aber nicht die einzigen Instrumente, die das schaffen. Beteiligung, die es schafft, lokal und mit verschiedenen zielgruppenspezifischen Ansprachen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einzuholen, die sich vielleicht noch nicht für ein Themenfeld oder auf einer Ebene engagieren, zeichnet ein Bild, das sehr viel vielfältiger und repräsentativer als das Bild ist, das wir ansonsten vielleicht von bestimmten Themen haben können. Grund Nummer 4, auf den meine Kollegin noch einmal eingehen wird, ist, dass Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine ganz andere Art von Identifikation mit ihrem Zuhause, mit ihrem Lebensumfeld, mit den Städten und Kommunen, in denen sie leben, schafft; denn wenn sie mitbestimmen können, was dort passiert, lernen sie nicht nur, wie Demokratie funktioniert, sondern binden sich auch ein Stück an ihr Zuhause und kommen so vielleicht viel eher wieder zurück in ihre Region. Punkt 5, weshalb wir mehr Beteiligung wagen sollten, ist, dass Menschen beteiligt werden wollen. Der „SachsenMonitor“ zeigt es immer wieder: Der Wunsch nach mehr Beteiligung ist hoch und das über alle politischen Ebenen hinweg. Deshalb wollen wir heute darüber sprechen, wie wir das Ganze weiter ausbauen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Frau Abg. Leithoff.
Susan Leithoff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn wir im Plenum über Demokratie sprechen und wie wir diese stärken können. Allerdings ist der zur Debatte eingebrachte Titel meines Erachtens etwas unglücklich gewählt. So suggeriert er doch, dass die erfolgreiche Gestaltung im Freistaat von einer noch stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abhängig ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Hieran habe ich allerdings meine Zweifel. So bedeutet das doch im Umkehrschluss bzw. wenn man das einmal konsequent bis zu Ende denkt, dass das Vertrauen in das Parlament nicht gegeben ist und man daher Bürgerinnen und Bürger braucht, die diese Arbeit übernehmen und ihm mit Ratschlägen und Handlungsempfehlungen zur Seite stehen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Das jedoch halte ich für falsch. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In den vergangenen Jahren ist im Freistaat Sachsen gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch vieles erreicht worden. Dazu haben die Abgeordneten dieses Hohen Hauses maßgeblich beigetragen. Im Moment scheint es allerdings in den verschiedensten Gruppierungen, als wäre es ein neuer Trend, ein wie auch immer geartetes, noch stärkeres Bürgerbeteiligungsinstrument zu fordern. Die „Letzte Generation“ spricht beispielsweise von einem sogenannten Gesellschaftsrat. Hier etwa soll ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung versammelt sein, der über die wichtige Frage entscheidet, wie es mit der Klimapolitik in diesem Land weitergehen soll. An genau solch einem Beispiel entfaltet sich die ganze Schwierigkeit mancher auf den ersten Blick überzeugend wirkender Beteiligungsidee. Sie überzeugen eben nur auf den ersten Blick. Derart komplexe Sachverhalte sind einfachen Lösungen oft nicht zugänglich. Sie bedürfen eines hohen Maßes an fachlicher Expertise. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was meinen Sie, was die in so einem Rat machen?) Auch erscheint es fraglich, wie effizient derlei Strukturen letztendlich arbeiten können, und nicht zuletzt: Wenn ein solcher Rat keine Entscheidungsmacht haben soll, sondern nur Empfehlungen ausspricht, welchen Stellenwert haben diese dann? (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wären Abgeordnete quasi daran gebunden, was einem imperativen Mandat gleichkäme, oder was passiert, wenn sie diesem Rat nicht folgen? Damit mich hier niemand falsch versteht: Bürgerbeteiligung ist wichtig und hat einen sehr hohen Stellenwert bei der Entscheidungsfindung in unserer Gesellschaft. Doch dafür gibt es bereits vielfältige und wirksame Möglichkeiten. Solche Bürgerbeteiligungsinstrumente sind in Ergänzung der repräsentativen Demokratie richtig, und genau deshalb sind diese Beteiligungsrechte auf Landesebene in der Sächsischen Verfassung wie auf Gemeindeebene in der Gemeindeordnung verankert. Gerade auf der kommunalen Ebene sind sie durch die letzte Novelle der Gemeindeordnung sogar weiter gestärkt worden. So sollen nun zweimal im Jahr öffentliche und thematisch offene Einwohnerversammlungen stattfinden, zudem sind die Quoren bei der Initiierung des Bürgerbegehrens generell auf 5 % abgesenkt worden. Bei all den guten Beispielen für direkte Demokratie, die wir in Sachsen bereits haben, ist an dieser Stelle eine Lanze für die repräsentative Demokratie zu brechen. Sie verlangt gerade auch den Parlamentariern einiges ab. So hat die in Berlin geborene und vor wenigen Tagen im Alter von 91 Jahren verstorbene Politikwissenschaftlerin Hanna Pitkin, deren Buch bis heute als Schlüsselwerk zum Repräsentationsbegriff gilt, eine gelingende Repräsentation anhand von vier Säulen beschrieben: Vernetzung, Responsivität, Darstellung und kommunikative Führung. Doch was konkret bedeutet das nun? Als Politiker tun wir gut daran, stets ein Ohr an der Bevölkerung zu haben und uns mit Vereinen, Verbänden, Interessengruppen und Bürgern zu vernetzen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir in einem zweiten Schritt die Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorstellungen der Bevölkerung in den politischen Prozess einbringen und entsprechend verarbeiten können. Das ist im Übrigen eine der Stärken der repräsentativen Demokratie: Entscheidungen werden abgewogen, abgeglichen und ausgeglichen. So wird im Rahmen des politischen Entscheidungsprozesses bewertet und austariert, was am Ende tatsächlich beschlossen wird. Für kluge und richtige politische Entscheidungen sind weder der vermeintlich gesunde Menschenverstand noch das Fachwissen allein entscheidend. Viel mehr gilt es, eine Mischung zu finden, die sich zudem am tatsächlich Machbaren orientiert. Deshalb ist es wichtig, für die getroffenen Entscheidungen zu werben und für diese einzustehen; denn repräsentative Demokratie verlangt von einem Abgeordneten das Übernehmen von Verantwortung für die getroffene Entscheidung, und das ist auch richtig so; denn dafür sind wir gewählt. Genau das schafft Vertrauen in unsere Demokratie. Allerdings sollten wir Repräsentanten durchaus reflektieren, wie wir mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Wie sammeln wir sie ein? Wie verarbeiten wir sie? Wie fließen sie in unsere Entscheidungsprozesse ein? Hier sollten wir ansetzen. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, dem Bürger zu zeigen, dass seine Anliegen von uns wahrgenommen, ja repräsentiert werden. Lassen Sie uns gemeinsam hieran arbeiten. Es ist daher nicht das Richtige, immer neue Formate der Beteiligung zu finden, vielmehr gilt es, die Instrumente, die wir haben, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Susan Leithoff CDU
– noch mehr zu nutzen und mit Leben zu erfüllen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD Herr Abg. Wiesner, bitte.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Nachdem wir in den ersten zwei Runden schon eine ganze Menge über Vorstellungen von demokratischen Beteiligungsformen gehört haben, möchte ich darauf eingehen, was wir uns als AfD-Fraktion darunter vorstellen und bis jetzt vorgestellt haben. Ganz vorn zu sehen beim Verständnis von Mitbestimmung und Volkssouveränität ist für uns der Ausbau plebiszitärer Elemente, beispielsweise auf Landesebene wie in unserem Gesetzentwurf zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen, in dem wir das sehr schön gefordert haben, mit der Einführung von Referenten, mit der Absenkung der Quoten für Volksanträge (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Quoren!) und einer ganzen Menge mehr. – Quoren. Vielen Dank für die Korrektur, Herr Lippmann. Jetzt schauen wir uns an, was mit diesem Antrag passiert ist. Er ist nicht angenommen worden, auch von den GRÜNEN nicht. Da fällt mir noch etwas Weiteres ein, wenn ich an die Koalitionsfraktionen denke. Es gab zur Landtagswahl 2019 einen Politiker der CDU-Fraktion – mir ist gerade sein Name entfallen, aber ich meine, er war der Spitzenkandidat –, der ganz vollmundig einen Volkseinwand angekündigt und auch die Absenkung der Hürden für Volksentscheide gefordert hat. Der Name ist mir wieder eingefallen: Es ist der Ministerpräsident Michael Kretschmer. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Man braucht sich nichts dabei zu denken: Das ist bis jetzt nicht passiert. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Wenn wir jetzt unser Verhältnis, das Verhältnis der AfD zur Demokratie, fortführen, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) dann ist es auch so, dass wir auf Bundesebene die Einführung von Volksabstimmungen gefordert haben. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese wurde – man kann es nicht glauben – von allen Bundestagsfraktionen abgelehnt. Allerdings sage ich immer: Wenn man etwas verbessern und stärken will, fängt man doch im Kleinen an, zum Beispiel bei mehr Transparenz, wie zum Beispiel der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen im Sächsischen Landtag oder der Stärkung der Urnenwahl. Beides Anträge, welche wir hier eingebracht haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Glauben Sie mir, das wollen Sie aus Selbstschutzgründen nicht! – Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Gegenruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Auch diese wurden von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Dabei wäre gerade in Corona-Zeiten mehr Transparenz in der parlamentarischen Arbeit für die Akzeptanz der Entscheidungen doch besser gewesen. Um das noch eine Stufe nach oben zu heben, sind wir als AfD ganz klar dafür, dass Entscheidungen möglichst nah an den Bürger getragen und nicht an supranationale Institutionen wie die EU ausgelagert werden; das lehnen wir definitiv ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ein wesentlicher Tiefschlag der Demokratiebeteiligung der Europäischen Union war neulich die Konferenz zur Zukunft Europas – an Transparenz, Intransparenz quasi, sehr schwierig und nicht zu unterbieten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion erteile ich das Wort an Frau Abg. Mertsching. Bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Aktuelle Debatte „Sachsen mitgestalten – Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat stärken und leben“ ist aktueller denn je. Vielen Dank dafür, dass wir sie heute führen. Warum ist denn Bürger(innen)beteiligung wichtig? Die Mehrheit der Deutschen sieht die Demokratie in Gefahr. Gerade in Ostdeutschland sind nur 39 % mit der Demokratie zufrieden. Das liegt vielleicht daran, Frau Leithoff, dass es eben keine totale Repräsentation gibt. Wir sind zwar hier gewählte Abgeordnete, aber wir repräsentieren nicht den Schnitt der Bevölkerung, weder von Jung bis Alt, noch an männlich und weiblich in der Verteilung, noch an dem, was soziale Lebenssituationen sind. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Man kann eben in den meisten Fällen nur aus der eigenen Lebenssituation heraus auch die Interessen vertreten. Manche fahren zum Beispiel gar nicht mit dem Zug zum Sächsischen Landtag oder setzen sich deshalb auch nicht für den Schienenpersonennahverkehr ein, (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) weil sie eigentlich meistens gar nicht kennen, was die Lebensrealität in diesen Bereichen ist. Gerade deshalb ist die Bürger(innen)beteiligung wichtig, denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie lebt davon, dass sich eine Zivilgesellschaft engagiert. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Sie lebt davon, dass sich Menschen für den Gemeinderat aufstellen lassen. Sie lebt von Dialog und Diskussion, und sie lebt von freier Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Und sie lebt vor allem in dem Zusammenhang mit der Erfahrung der Selbstwirksamkeit. Warum braucht es deshalb mehr Bürger(innen)beteiligung? Lucie Hammecke hat es gesagt: Den meisten Bürgerinnen und Bürgern reicht es eben nicht mehr, einfach ein Frage- und Rederecht im Stadt- oder im Gemeinderat zu haben. Sie wollen sich aktiv einbringen, denn das Thema Selbstbestimmung entspricht unserem Zeitgeist. Die Leute haben eigene Ideen, wie sie ihre Umwelt gestalten wollen und möchten das auch einbringen. Sie wollen nicht nur verstehen, sie wollen mitentscheiden und möchten nicht mehr, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Bürgerinnen und Bürger sind die Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt, und diese Expertise wollen sie einbringen. Damit kann man den Unmut verhindern, wenn man Kinder befragt, wie denn der Weg zur ihrer Schule aussieht und ob sie sich darin sicher fühlen oder wie ein Spielplatz aussehen soll. Wir haben keine Kinder und Jugendlichen im Parlament vertreten und bilden uns ein, ihre Stimme so einfach vertreten zu können. Aber das ist nicht automatisch der Fall, und deshalb braucht es Kinderund Jugendbeteiligung, um auch ihrer Erfahrung vor Ort die Wertschätzung zu geben. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Ich möchte gerade auch den Strukturwandel als ein Beispiel anführen, wie man Bürger(innen)beteiligung organisieren bzw. nicht organisieren kann. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Mertsching?
Antonia Mertsching Die Linke
Nein. – Ein Mittel der Bürger(innen)beteiligung ist der Dialog. Der wurde beim Strukturwandel so eingerichtet, dass es die Kohlekommission gegeben hat. Verschiedene Interessen, Vertreter(innen) haben sich dabei aus der Umwelt, Gewerkschaft, Wirtschaft usw. auseinandergesetzt und den Kohlekompromiss gefunden, und dieser wurde gesellschaftlich getragen. Dann gab es in der Lausitz zum Beispiel die Zukunftswerkstatt Lausitz. Sie hat die Bevölkerung konsultiert: Wie stellt ihr euch einen Strukturwandel vor? Was wollt ihr machen? Es wurde eine super Strategie entwickelt, die „Entwicklungsstrategie Lausitz 2050“. Dann kamen wir zu konkreten Umsetzungen vor Ort. Und was ist passiert? Die Strategie ist in der Schublade gelandet. Die Projekte, die vor Ort gestellt werden, werden nicht an die Bedingung der Bürger(innen)beteiligung geknüpft. Wir warten seit zwei Jahren auf ein Beteiligungskonzept im Rahmen des Strukturwandels. Es finden jetzt Revierstammtische statt, zu denen Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Themen eingeladen werden, aber im Prinzip sind alle Pflöcke eingeschlagen. Was will man dann jetzt noch diskutieren? (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Ansonsten wurde sogar die Bürgerregion, die sich bundesländerübergreifend in Sachsen und Brandenburg auf den Weg gemacht hat, um Bürger(innen)beteiligung zu fördern, aktiv verhindert, indem man im Landkreis Görlitz gesagt hat: Nein, wir haben doch hier schon ein Projekt genehmigt, das sich um Bürger(innen)beteiligung kümmert, aber – buhu! – das tut es ja gar nicht. Damit wurde aktives Engagement aus der Zivilgesellschaft verhindert. (Thomas Thumm, AfD: Weil 16 Millionen in Straßenbahnen investiert werden!) Dass das Thema die CDU gerade nicht interessiert, sieht man an den beiden Parlamentarischen Abenden, die gestern gelaufen sind. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Bei dem Parlamentarischen Abend zum Strukturwandel der TU Dresden, bei dem es schön um die ganzen technischen Umsetzungen ging, da waren vier Abgeordnete da. Als wir dann zwei Stunden später über Bürger(innen)beteiligung gesprochen haben, war keiner da. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Da können wir sehen, wie die Interessen gelagert sind. Ich möchte Ihnen noch mal eines sagen, weil wir das immer wieder in der Anhörung gehört haben: Keine Angst vor Bürger(innen)beteiligung! Man nimmt Ihnen weder Ihre Arbeit noch Ihr Mandat, noch Ihre Aufgaben weg, sondern man würde gerade den Punkt erfüllen, die Menschen mitzunehmen. Das ist doch der Anspruch, den wir hier eigentlich alle haben, und deshalb macht mehr Bürger(innen)- beteiligung Sinn. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion erteile ich der Frau Abg. Kliese das Wort. Bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich das vortrage, was ich eigentlich vortragen wollte, möchte ich gerne der wirklich sehr geschätzten Frau Mertsching in einem Punkt widersprechen. Sie haben angesprochen, dass unser Parlament nicht in allen Formen repräsentativ ist. Das stimmt. In Bezug auf Geschlechterverhältnis, in Bezug auf Menschen mit Handicap, Migrantinnen und Migranten usw. ist es das nicht; dem stimme ich zu. (Marco Böhme, DIE LINKE: Kinder und Jugendliche!) Ich teile Ihre Kritik nicht, dass man sich nur für ein Thema einsetzen kann, wenn man aus einer persönlichen Betroffenheit kommt. (Holger Gasse, CDU: Richtig!) Wir kennen das, dass hier im Haus zum Teil von der AfD sehr stark mit anekdotischer Evidenz argumentiert wird. Für die Mehrheit unserer Abgeordneten – auf dieser Seite – würde ich das nicht geltend machen. (Thomas Thumm, AfD: Sie können gar nicht argumentieren!) Ich sehe eine Kathleen Kuhfuß, die sich für Jugendliche engagiert, die nicht mehr ganz jugendlich ist, aber das auch mal war. (Heiterkeit bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich sehe einen Henning Homann, der sich für Mindestlohn und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer engagiert, obwohl er den Genuss hat – wie wir alle hier –, dass er nicht auf den Mindestlohn angewiesen war. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich sehe eine Frau Neuhaus-Wartenberg, die sich für Schülerinnen und Schüler engagiert, obwohl sie nicht mehr die Schulbank drückt usw. usf. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle unser Parlament nicht ganz so schlechtreden müssen, weil wir viele Abgeordnete in unseren Reihen haben, die sich für die Belange von anderen einsetzen. Das ist mein Verständnis von Politik, sich für andere zu engagieren als sei man selbst betroffen. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) So. Aber vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ja!) Genau. – Bürger(innen)beteiligung ist ein mühseliges Geschäft. In Abwandlung eines in den letzten Jahren recht populär gewordenen Zitats könnte man sagen: There is no glory for participation. Beteiligungsprozesse verlaufen häufig so: Die Veranstalter(innen) meinen es gut, laden einen großen Headliner, eine Headlinerin ein, damit erstmal viele Leute kommen. Der Saal ist gut gefüllt, und zwei Stunden und eine Kaffeepause später sitzt man doch irgendwann recht einsam in seinem Fishbowl, weil das Interesse an kleinteiligen Diskussionen geringer ausfiel als erwartet. Nach vielen – vielleicht kennen Sie das, mir zumindest kommt es bekannt vor – Klausurtagungen und anderen Formen von kollektiver Selbstkasteiung, die wir Parteien sehr gut beherrschen, fragt man sich dann immer wieder: Was haben wir denn falsch gemacht, und was können wir denn jetzt besser machen? Wer die Antwort darauf hat, möge einen großen Preis gewinnen. Ich habe nur ein paar Erklärungen dafür, aber nicht die richtige, allein alles erklärende Antwort. Eine Erklärung kann sein, dass wir, dass viele Menschen es inzwischen gewohnt sind, Informationen in einem fastfoodartigen Stil zu konsumieren, das heißt: Informationen kommen mit sehr wenigen Zeilen herein, in Schlagzeilen. Man ist es zum Teil nicht mehr gewohnt, sich intensiver, ausführlicher mit komplexen Sachverhalten zu beschäftigen. Das heißt, durch die Art und Weise, wie Nachrichten vermittelt und konsumiert werden, wird es immer schwieriger, Menschen für zeitintensive, eine hohe Konzentration erfordernde Diskussionen zu gewinnen. Bürgerbeteiligung heißt auch: Es gibt Diskussionen, aus denen kein klarer Sieger, keine klare Siegerin hervorgeht. Man muss Kompromisse schließen, man muss Geduld aufbringen, man muss zuhören und möglicherweise auch ein Stück von der eigenen Meinung abrücken. All das fällt schwer im Vergleich zum Verharren in der eigenen Echokammer, in der einem immer ein warmer Applaus für das absolute Beharren auf der eigenen Meinung sicher ist. Wir haben also keine Patentlösung für die geforderte Beteiligung. Was uns als SPD-Fraktion allerdings besonders wichtig ist: Beteiligung darf kein elitäres Projekt sein. Denkwürdig ist da – ich habe mich im Rahmen der Vorbereitung auf die Rede noch einmal an das Jahr 2010 erinnert – der Entscheid in Hamburg zum längeren gemeinsamen Lernen. Hier ging es um zwei Schuljahre, in denen länger gemeinsam gelernt werden sollte. Der Senat erhielt per Abstimmung eine Abfuhr für diesen Plan, die Kinder zwei Jahre länger zusammen lernen zu lassen. Es gab damals eine sehr rege Beteiligung in Bezirken wie Blankenese und eine nicht ganz so hohe Beteiligung in Bezirken wie Sankt Pauli. Die Abstimmung zeigte: Bürger(innen)beteiligung und -abstimmungen sind eben nicht immer gemeinwohlorientiert. Auch darüber muss man sich im Klaren sein. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Hanka Kliese SPD
Eine wichtige Frage für diese Debatte ist: Wie kann Beteiligung inklusiv sein? Hier möchte ich abschließend das Projekt „Anders denken“ aus Chemnitz nennen. Das ist ein Projekt für Menschen von Menschen mit Behinderungen, wo sie lernen, sich selbst einzubringen, sich zu beteiligen. Es wird vom SMJusDEG gefördert. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Kliese, bitte zum Ende kommen.
Hanka Kliese SPD
Ich hoffe, dass diese inklusive Form von Beteiligung, auf der nicht direkt „für Behinderte“ draufsteht, sondern an welcher sie selbstverständlich teilnehmen können, Schule machen wird. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die zweite Runde. Es beginnt wieder die Fraktion DIE LINKE. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Die GRÜNEN!) – Ach, ich habe die GRÜNEN vergessen. (Zurufe der Abg. Kathleen Kuhfuß und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Genau so ist das. Frau Kuhfuß, bitte. Entschuldigung.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Kein Problem. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mir das ganze Thema einmal aus einer anderen Perspektive anschauen. Ich frage mich: Warum jammern wir so viel und ändern nicht die Dinge, die uns nerven? Warum läuft man in Sachsen gerne montags um Rathäuser, statt sich der Themen anzunehmen, die einen stören? Warum hören wir ständig am Küchentisch, an der Kaffeetafel oder auch am Grill, was alles nicht geht, anstatt darüber zu diskutieren, was geht? Wissenschaftlich betrachtet stecken wir in einer erlernten Hilflosigkeit fest, weil es scheinbar viel einfacher ist, zu akzeptieren, dass „die da oben“ schuld sind und ich hier an meinem Grill eh nichts ändern kann. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob dieser Grill in der Plattenbausiedlung auf dem Balkon steht oder in der schick sanierten Altbauwohnung auf dem Kaßberg oder auch am Rande eines Landhauses irgendwo im ländlichen Raum. Das Gegenkonzept zu erlernter Hilflosigkeit ist Selbstwirksamkeit und damit die reale Erfahrung, Dinge zu verändern, weiterzuentwickeln oder auch, Dinge zu stoppen, die einem nicht gefallen. Wer diese Erfahrung macht, bewegt etwas und erlernt irre viel. Diese Erfahrung möchte ich den Sachsen und den Sächsinnen wieder ermöglichen. Seit vielen, vielen Jahren sammeln wir ganz gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendbeteiligung. Warum? Weil es zivilgesellschaftliche Strukturen in die Hand genommen haben, diese Prozesse zu ermöglichen, zu beraten und zu begleiten. Damit war von Anfang an klar: Es geht um das Möglichmachen, es geht darum, dass Prozesse so organisiert werden, dass diejenigen, die sie betreffen, sie auch verstehen. Warum es Sinn ergibt, Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern und gut zu finden, ist gestern beim Parlamentarischen Abend des SMJusDEG noch einmal sehr deutlich geworden. Erstens haben Kinder und Jugendliche gar keine Möglichkeit, die Repräsentanz zu wählen, auf die Frau Leithoff abzielte, und zweitens ist die Teilhabe und die Selbstwirksamkeit eine Generationserfahrung. Wo die Achtundsechziger den Marsch durch die Institutionen wollten, können wir mit Kinder- und Jugendbeteiligung einen Weg durch die Generationen organisieren. Wenn Kinder und Jugendliche etwas nervt, ist das häufig sehr konkret. Mein aktuellstes Beispiel ist die Verkehrsberuhigung vor einer Schule. Warum? Weil die Elterntaxis, der Ball vom Schulhof und die Gruppe, die zum Bus rennt, immer wieder mit dem fließenden Verkehr konkurrieren. Was braucht es, damit dieses Thema mehr wird als ein Aufreger? Erstens muss bekannt sein, dass Beteiligung überhaupt möglich ist. Das klingt recht simpel, aber dazu braucht es irgendjemanden, der sich für das Thema ansprechbar hält und der klarmacht: Es lohnt sich, dafür einzustehen, dass die Bälle nicht immer wieder von Lkws plattgefahren werden. Zweitens braucht es eine Haltung des Ermöglichens; denn egal ob Jung oder Alt: Wir alle streben nach Veränderungen, insbesondere dann, wenn uns etwas nicht gefällt. Beteiligung ist grundsätzlich ein ganz gutmütiger Akt, etwas verändern zu wollen. Aber dafür brauchen wir Partner, insbesondere in der Verwaltung, die mit uns gemeinsam schauen: Wie machen wir es denn möglich, eine Dreißigerzone vor einer Schule einzurichten? Wir brauchen keine Ansprechpartner, die uns nur sagen, was alles unmöglich ist. Drittens ist es wichtig, Bürgerinnen und Bürger – hier noch sehr junge – ernst zu nehmen und die Ideen der Kinder aufzunehmen, Ratgeber zu organisieren – hier zum Beispiel die Verkehrsbehörde – und um eine gemeinsame Lösung zu streiten. Das ist viel nachhaltiger als schicke Bürger(innen)dialoge, die Probleme und Ideen zwar einsammeln, dann aber nichts passiert. Das ist gut gemeint, aber diese Dialogformen oder Infoveranstaltungen nehmen die Chance, Dialog und Kompromiss zu erlernen. Dieses Erlernen scheint mir in Bezug auf die montägigen Runden am Rathaus ein ganz wichtiger Prozess zu sein. Viertens brauchen wir gute Rahmenbedingungen. Hier gehe ich gern noch einmal auf Hanka Kliese ein. Viele der Themen, bei denen es Sinn ergibt, sich zu beteiligen, sind sehr komplex. Deshalb braucht es gute Rahmenbedingungen, damit zum Beispiel eine Schule, ein Schulsozialarbeiter oder wer auch immer in einem sehr zumutbaren Verfahren organisieren kann, dass Expertinnen und Experten in die Schule kommen, die den Kindern und Jugendlichen sagen: Wie errichte ich denn einen Tempo-30-Zone? So kann der Prozess moderiert werden, es gibt dafür einen Raum, und im Zweifelsfall steht auch noch eine leckere, aber ungesunde Pizza auf dem Tisch. Diese Prozesse, dieser bürokratische Aufwand muss leistbar sein. Hier zeigt das SMJusDEG mit seiner neuen Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ganz deutlich, wie man es erreichen kann, sozusagen menschenfreundliche Antragsverfahren zu gestalten, damit diejenigen, die willens sind, im Land etwas zu verändern, nicht auch noch ganz große Hürden überspringen müssen. Was mir immer wichtig ist: Beteiligung ist wirklich mehr als das Verhindern von Konflikten. Es ist die Einladung zum Gestalten, es ist das Erlernen, das Ringen um gemeinsame Lösungen, damit das Zusammenleben in Stadt und Land am Ende für alle vielleicht ein Stückchen besser wird. Die Herausforderung wird bleiben: Wie schaffen wir es, Sächsinnen und Sachsen in der Breite davon zu überzeugen, dass sich Mitmachen mehr lohnt als Meckern. Hier haben Politik und Verwaltung in den letzten Jahrzehnten zu sehr vermittelt, man müsse nur den Richtigen wählen, „dann klärt der das für euch“. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Das ist eine Sackgasse. Deshalb bin ich sehr froh, dass Lucie Hammecke in der letzten Runde noch einmal deutlich macht, was mit Bürgerbeteiligung hier in Sachsen mittlerweile alles möglich ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU-Fraktion noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich einmal bei den anderen Fraktionen nach, ob es noch Redebedarf gibt. – Frau Mertsching, bitte.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Für die Bürger(innen)beteiligung brauchen wir in erster Linie vier verschiedene Dinge, damit wir sie tatsächlich umsetzen können. Erstens brauchen wir ein klares Erwartungsmanagement. Es ist immer die Frage zu klären: Wer kann was und wie zu welchem Thema einbringen, und was geschieht damit? Nichts ist schädlicher für Bürgerbeteiligung als enttäuschte Erwartungen. Daher muss von vornherein klar sein, welche Beteiligungsinstrumente erforderlich sind und wie sie genutzt werden, aber auch, was mit den Ergebnissen der Beteiligungsprozesse geschieht. Zweitens braucht es personelle und finanzielle Ressourcen. Da nutzt es nichts, dass die Sächsische Gemeindeordnung in § 47 a sagt: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Eine solche Sollbestimmung besagt ja immer, etwas solle gemacht werden, es sei denn, irgendetwas spreche dagegen – und das ist in unseren Kommunen ja meistens die personelle oder die finanzielle Situation. Von daher besteht Nachholbedarf dabei, unsere Kommunen und Gemeinden so auszustatten, dass sie Kinder- und Jugendbeteiligung oder die der Bürgerinnen und Bürger überhaupt richtig organisieren können. Denn es braucht – drittens – dazu auch noch eine aufgeschlossene Verwaltung: nicht nur den Willen, Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, sondern auch die Ausbildung dazu, wie man das umsetzen kann. So etwas muss an den sächsischen Hochschulen stattfinden. So etwas muss auch als Kultur in die Rathäuser einziehen – gerade dort scheitert es oft, denn es gibt keine Erfahrung im Bereich Bürger(innen)beteiligung. Viertens braucht es das Verständnis dafür, dass es, wenn man Bürgerinnen und Bürger beteiligt, anfangs vielleicht manchmal etwas länger dauert, dafür aber langfristig zu einer tragfähigeren Entscheidung führt. Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass man keine Angst haben muss, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, diese nach ihrer Erfahrung zu befragen und aus ihrer Lebenswelt abzuholen. Die Sorge, dadurch das eigene Mandat oder die eigene Repräsentation irgendwie zu schmälern, ist unbegründet: Im Gegenteil: Man stärkt die repräsentative Demokratie durch Bürger(innen)beteiligung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich bin mir sehr sicher, dass meine Rede gar nicht anders verstanden werden kann und ich nicht den Eindruck erwecken konnte, dass ich die repräsentative Demokratie irgendwie ersetzen wollen würde. Nein, ich möchte sie bereichern. Das ist auch der Punkt. Ich möchte sie bereichern um die Perspektiven, die wir 119, die wir nun einmal sind, nicht haben können. Wir kommen von den 119 Orten, von denen wir kommen. Ich möchte sie bereichern um Perspektiven, die wir hier vielleicht einfach nicht hören. Ich glaube, dass wir alle damit – und gerade bei konkreten Planungen – nur klüger werden können. Das wollte ich noch einmal klarstellen. Aber jetzt möchte ich noch einmal darauf eingehen, was wir eigentlich schon im Freistaat machen und wie gut das bei den Verantwortungsträger(innen) vor Ort in den Kommunen ankommt. Wir haben zwei starke Förderprogramme, die ganz unterschiedlich an das Projekt Beteiligung herangehen. Mit den „Orten der Demokratie“ fördern wir einerseits reale Orte über das Förderprogramm im Haus von Ministerin Meier, wo vor Ort Konflikte demokratisch ausgehandelt werden können. Mit der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung fördern wir hingegen konkrete Vorhaben. Wir fördern Vorhaben der Kommunen. Wir fördern Vorhaben von zivilgesellschaftlichen Trägern, die ganz konkret Bürger(innen)beteiligung vor Ort machen. Im Januar wurde der dritte Förderaufruf gestartet. Auch hier ist die Anfrage enorm groß. Es gibt sehr viele Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger hier in Sachsen, die einerseits gern die Förderung für die Beteiligung haben wollen, die aber auch – und das ist das Besondere daran, wie das Ganze aufgebaut ist – die Unterstützung und die fachliche Expertise über den Verlauf des tatsächlichen Beteiligungsprojektes haben wollen und diese wertschätzen. Beispielhaft sei hier die Bürgerkommune Brandis mit dem Jugendrat „Auf LOS geht’s Los!“ genannt. Dieser fand im Herbst 2022 statt. Ich habe in den Abschlussbericht hineingeschaut, um zu sehen, was Jugendliche wollen. Meine Kollegin ist schon darauf eingegangen: Jugendliche wollen mitreden. Sie wollen mitreden, wenn es um das Geld geht, zum Beispiel über Jugendbudgets. Sie wollen über die Digitalisierung an Schulen reden, über die Anpassung von Schulzeiten oder Busfahrplänen – eben darüber, was sie jeden Tag beschäftigt. Es wurde – das habe ich schon kurz erwähnt – auch ein Beratungsnetzwerk geschaffen, damit keine Kommune und kein Träger jedes Mal wieder von Neuem anfangen muss, gute Ideen aufzuarbeiten. Es geht hier darum, dass nichts doppelt erfunden werden muss, sondern ein Austausch erfolgt, zum Beispiel Best-Practice-Modelle, die man mit viel weniger Startaufwand kopieren kann. Seit Mitte 2022 gibt es dieses Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk. Es unterstützt die förderinteressierten Kommunen und Initiativen dabei, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort besser einzubinden. Das Interesse vor Ort ist riesig. Das Netzwerktreffen im Dezember hatte mehr als 140 Teilnehmende. Das waren Menschen aus ganz Sachsen. Ein externer Fachbeirat unterstützt die Kommunen und das Ministerium bei der Bewertung der eingegangenen Anträge. Gestern hatte Christine Lieberknecht, ehemalige Thüringer Ministerpräsidentin von der CDU, zum Parlamentarischen Abend eingeladen und dabei deutlich gemacht, wie wichtig fraktionsübergreifend das Thema Bürger(innen)beteiligung ist. Auch in den einzelnen Fachressorts haben wir Mittel für die Bürger(innen)beteiligung verankert. Das gilt für das Regionalentwicklungsministerium, für das Sozialministerium und das Justizministerium. Was wir aber jetzt für Sachsen brauchen, ist eine Gesamtstrategie. Wie bringen wir Bürger(innen)beteiligung, die uns alle angeht, weil sie auch im Kleinen Entscheidungen besser macht, konsequent in die Fläche und in den Querschnitt? Darüber sollten wir debattieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue noch einmal in die Runde zu den Fraktionen. – Ich kann niemanden erkennen, der noch Redebedarf hat. Aber die Ministerin hat Redebedarf; bitte.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Demokratie ist anstrengend, kostet Zeit und braucht Hingabe. Demokratie erledigt sich nicht von allein. Sie will gepflegt, gestärkt und resilienter gemacht werden. Mit anderen Worten: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Dazu ein aktueller Befund: Laut einer gerade veröffentlichen Umfrage vom Deutschen Zentrum für Integrationsund Migrationsforschung halten fast 80 % aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Land die Demokratie heute für gefährdeter als noch vor fünf Jahren. Ein solcher Befund macht natürlich auch mich als Demokratieministerin besorgt, doch lese ich ihn auch mit Hoffnung, nicht nur, weil der Sachsenmonitor seit Jahren zu dem Schluss kommt, dass das Vertrauen in die Demokratie weiter überwältigend hoch ist. Die große Sorge um die Demokratie belegt auch, dass diese Demokratie den Menschen alles andere als egal ist. Sie wenden sich nicht von ihr ab, sondern wollen sie gemeinsam mit uns stärken. Sie wollen in größerem Umfang an der politischen Willensbildung beteiligt werden. Das erfahre ich jeden Tag bei meiner Arbeit und in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Und auch das belegen der Sachsenmonitor und weitere Studien: Die Menschen in unserem Land sind einverstanden damit, dass die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten die politischen Entscheidungen treffen. Zugleich wünschen sie sich aber, liebe Frau Leithoff, dass Empfehlungen aus dem Kreis der Bevölkerung in diese Entscheidungen einfließen. Genau das macht Demokratie aus. Es geht uns nicht um Demokratie, die hinter verschlossenen Türen stattfindet, oder Demokratie, die wir uns einmal zulegen und bei der wir uns dann freuen, dass alles läuft. Das funktioniert so nicht. Das ist keine Demokratie. Demokratie ist kein Selbstläufer oder kein Uhrwerk, das wir alle vier bis fünf Jahre aufziehen, das dann seinen Gang geht und zuverlässig läuft, ohne dass man etwas dazutun müsste. Das darf auch nicht unser Anspruch sein. Wir sollten vielmehr die Menschen zum Mitreden, zum Mitdiskutieren, zum Mitentscheiden ermutigen, indem wir sie informieren und einbeziehen. Da reicht es nicht, alle paar Wochen eine Podiumsdiskussion durchzuführen. Beteiligung heißt sehr viel mehr, nämlich Ermächtigung und Selbstwirksamkeit auch bei wichtigen Entscheidungen. Nicht nur die Zufriedenheit mit der Demokratie lässt sich auf diesem Weg steigern, sondern auch das Vertrauen in die politischen Institutionen, womit wir Populisten und Extremisten endlich den Nährboden entziehen. Dieses Ziel sollte allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten am Herzen liegen. Lassen Sie uns deshalb im Freistaat Sachsen gemeinsam eine echte Beteiligungskultur schaffen, indem wir Informationen transparent verfügbar machen, den Austausch innerhalb der Gesellschaft mit der Politik und Verwaltung befördern, den Menschen Selbstwirksamkeit ermöglichen und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen. Dieser Aufgabe haben wir uns als Demokratieministerium verschrieben. Wir haben dafür gesorgt, dass Sachsen als eines der ersten Bundesländer vor zwei Jahren einen Bürgerrat ins Leben gerufen hat, einen Bürgerrat, in dem über die Corona-Pandemie gesprochen wurde, darüber, wie wir die langfristigen Folgen dieser Krise bewältigen und was wir in Zukunft besser machen können. Was dieser Bürgerrat im Laufe mehrerer Treffen an Empfehlungen erarbeitet hat, wurde vor einem Jahr der Staatsregierung und den verschiedenen Ministerien übergeben. Inzwischen wurden diese Empfehlungen bereits umgesetzt. Das wurde alles von Bürgerinnen und Bürgern ausgehandelt, begleitet von einem professionellen Moderationsteam und transparent zum Nachlesen für alle dokumentiert. Natürlich – das sei an der Stelle gesagt – wird unsere Demokratie nicht nur in Bürgerräten am Leben gehalten, deren Teilnehmer per Los bestimmt werden und die sich nur mit einzelnen Themen befassen. Demokratische Praxis braucht langfristige Strukturen und Netzwerke. Dafür haben wir – Lucie Hammecke hat es angesprochen – in mehreren sächsischen Kommunen die „Orte der Demokratie“ ins Leben gerufen, vor allem in den kleineren Gemeinden, in denen es oft an Räumen und Foren zum offenen Gedankenaustausch fehlt, in denen die Menschen aber gemeinsam ihre Heimat, ihre Region vor Ort weiterentwickeln wollen. Aktuell fördern wir 13 solcher Orte, und bereits jetzt liegen uns weitere 60 Anträge vor. De facto können wir aber mit den Mitteln, die uns der Landtag zur Verfügung gestellt hat, nur acht weitere Orte der Demokratie fördern. Aber Sie sehen, der Bedarf ist da. Hinweisen – und auch das hat Lucie Hammecke schon gemacht – möchte ich auf unser großes Förderprogramm für Bürgerbeteiligung, das im letzten Jahr gestartet ist. Mit diesem Programm wollen wir Bürgerbeteiligung in der Breite möglich machen. In Leipzig wird zum Beispiel der Bürgerrat zum Thema Gemeinwohl gefördert, in Pirna einer zur Gestaltung des Marktplatzes und in Brandis – auch das hat Lucie Hammecke gesagt – einer zum Kinder- und Jugendrat. Es gibt aber auch Projekte, um Mädchen und junge Frauen in strukturschwachen Regionen besser zu beteiligen. Ich hoffe, dass noch viele weitere solcher Initiativen dazukommen. Bereits jetzt hat unser Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk 150 Mitglieder. All diese Akteurinnen und Akteure – das ist die Zivilgesellschaft, das sind Bürgermeister und das ist die Verwaltung, die daran beteiligt sind – vernetzen sich und lernen voneinander. Sie wollen sichtbarer werden, und sie wollen vor allem gemeinsam neue Ideen entwickeln. Ich glaube, wir alle wären schlecht beraten, wenn wir auf diese Möglichkeiten verzichten, wenn wir einfach ignorieren, wie viel Leben in unserer Demokratie steckt, wie viele Ideen aus unseren Kommunen kommen und wie viel Expertise auch aus dem Kreis der Zivilgesellschaft, der Bürgerinnen und Bürger, kommt, auf die wir am Ende natürlich bauen können. Da wir gerade beim Thema Expertise sind: Es wurde schon angesprochen, dass der Fachbeirat Bürgerbeteiligung uns gestern zu einem Parlamentarischen Abend eingeladen hat. Wir haben diesen Fachbeirat ins Leben gerufen, der sich heute treffen wird und aus verschiedenen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und der Verwaltung besteht, uns als Ministerium fachkundig und kritisch berät und uns dabei hilft, weitere Vorhaben zu planen. Fortsetzung Mir liegt das Ergebnis des zweiten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegebene Stimmscheine: 113, ungültige Stimmscheine 0. Es wurde wie folgt abgestimmt: Eva Brackelmann 25 Stimmen, Hans Demmel 0 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 28 Stimmen, Johannes Gerstengarbe 3 Stimmen, Oliver Gibtner-Weidlich 0 Stimmen, Katrin Kleeberg 74 Stimmen, Gundula Lasch 1 Stimme, Dr. Fabian Magerl 105 Stimmen, Thomas Neie 73 Stimmen, Katja Röckel 71 Stimmen, Dawid Statnik Eines davon betrifft die Kinder- und Jugendbeteiligung, auch das wurde heute schon angesprochen, für die dringend eine Strategie erarbeitet werden muss – natürlich unter Einbindung derer, um die es am Ende geht, nämlich die Kinder und Jugendlichen. Die wissen am besten, was sie benötigen. Die Kinder und Jugendlichen wollen wir genauso zur Mitgestaltung ermutigen wie diejenigen, die nicht sowieso schon in den Gremien vertreten und immer als Erste dabei sind. Alle sollen sich angesprochen fühlen. Auch das ist ein Merkmal der Demokratie. Mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett werde ich über die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung sprechen; denn wir können Beteiligung besser und umfänglicher fördern, wenn wir ein entsprechendes Gesetz verabschieden, wie es zum Beispiel schon in Baden-Württemberg existiert. Ich weiß, dass dieser Vorstoß für mehr Bürgerbeteiligung hier und da auf Skepsis trifft. Wir haben es an mancher Stelle heute gehört, in der Staatsverwaltung genauso wie hier im Parlament. Es heißt dann, Bürgerbeteiligung ginge zulasten sachlicher Debatten, es kämen ohnehin nur die, die immer kommen, oder die Krawallmacher. Wir sollten uns doch lieber auf die gewählten Gremien konzentrieren und denen die Arbeit überlassen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten: Es geht überhaupt nicht darum, repräsentative Demokratie irgendwie zu ersetzen, sondern es geht ganz im Gegenteil darum, unsere Demokratie zu stärken und mit Leben zu füllen, indem wir ergänzende Formate schaffen. Bürgerbeteiligung sorgt für eine bessere Bindung zwischen den gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie der gesellschaftlichen Basis. Wenn wir diese Bindung fördern, dann wenden sich die Menschen weder von der Politik noch von der Gemeinschaft ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2 4 Stimmen, Romina Stawowy 3 Stimmen, Torsten Tannenberg 5 Stimmen, Henrike Terheyden 1 Stimme, 2 Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Fabian Magerl gewählt. Da nur insgesamt zwei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden drei Positionen ein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Es gibt eine Wortmeldung. Herr Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich eine Sitzungsunterbrechung nach § 107 unserer Geschäftsordnung im Vorfeld des weiteren Wahlgangs von bis zu 30 Minuten. – Danke. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, dann verfahren wir so. (Unterbrechung von 12:47 bis 13:17 Uhr) Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Plenartagung fort. Die Auszeit ist jetzt beendet, und ich gehe davon aus, dass wir in deren Ergebnis in eine neue Wahl gehen. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren – auch auf der linken Seite –, da insgesamt nur zwei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden drei Positionen ein. Ich bitte die Wahlkommission um Aufruf zum dritten Wahlgang. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/6950, Drucksache 7/13480, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Es beginnt die AfD-Fraktion, Herr Abg. Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Ja, wir müssen das Sächsische Polizeibehördengesetz überarbeiten. Es ist noch nicht lange in Kraft, aber es ist an der Zeit, weil es Schwachstellen gibt. Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Sie haben eine Schule, die einen öffentlichen Platz als Pausenhof nutzt. Dieser Pausenhof hat 150 Meter rechts und links von der Schule seine Ausdehnung. Um diesen Platz herum sind Bänke gestellt und auf diesen Bänken sitzen ab und zu regelmäßig sehr unangenehme Personen, die zum Beispiel die Kinder bepöbeln und schlechte Vorbilder sind, weil auf diesen Bänken von diesen Personen regelmäßig Alkohol in großen Mengen konsumiert wird. Jetzt kommt die Stadt auf die Idee und sagt: Ja, wir sind ja die kommunale Selbstverwaltung. Wir wollen gern ein Alkoholverbot örtlich und zeitlich begrenzt um diese Schule herum erlassen. Dann hat sie ein Problem; denn das Polizeibehördengesetz lässt nur einen Raum von 100 Metern rechts und links von der Schule zu. Das ist nicht unbedingt zielführend. Das hat zur Folge: Sie haben einen Pausenhof,
Jan Hippold CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es so schön war, folgt nun Nummer 3. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung)
Jan Hippold CDU
Gibt es einen Abgeordneten im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Frau Präsidentin, dann bin ich mit dem Namensaufruf fertig. (Kurze Unterbrechung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sind noch Abgeordnete im Saal, die nicht gewählt haben? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, wieder im Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu des Entwurfs Sächsischen Polizeibehördengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport der zu einer Hälfte Alkoholverbotszone ist und zur anderen Hälfte ist er es nicht. Das heißt, die Trunkenbolde werden sich einfach eine andere Bank suchen, sich dahin setzen, und der Erfolg wäre unterm Strich gleich null. An dieser Stelle setzt das Gesetz an. Wir wollen den Platz um die Schulen, diese Sicherheitszone um die Schulen auf bis zu 200 Meter ausweiten. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden selbstständig mit Augenmaß entscheiden können. Ein anderes Beispiel: Sie kennen alle solche Orte, an denen Kinder und Jugendliche, aber auch Touristen nicht unbedingt gern hingehen – obwohl es dort vielleicht schön ist –, weil man dort bepöbelt wird, weil die Büsche als Klo benutzt werden oder Scherben und Unrat die Bänke verunzieren. Das Ganze wird von Personen verursacht, die regelmäßig in großen Mengen dem Alkoholkonsum frönen. Gelegentlich kommt es natürlich auch an solchen Stellen und Orten zu Streitigkeiten im „Trinkermilieu“, wie es so schön heißt. Ihre Lebenserfahrung ist klar; denn die sagt Ihnen, woher der Müll kommt und dass diese Zustände mit dem Verhalten der Leute zu tun haben, die dort auf diesen Bänken sitzen. Nun kommt die kommunale Selbstverwaltung – die Stadträte, die Gemeinderäte – auf die Idee, zu sagen: „Wir erlassen eine örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbotssatzung für diese Ecke, damit das Ordnungsamt die Möglichkeit hat, das umzusetzen oder damit die Polizei besser handeln kann, wenn das Ordnungsamt es nicht umsetzen kann.“ Nun steht die Kommune vor einer Herkulesaufgabe: Sie muss nämlich beweisen, dass diese Zustände an diesem Ort nur wegen des Alkohols herrschen, wie sie herrschen. Außerdem darf sie nur den Ort selbst betrachten und nicht die Flächen des Umfeldes. Das Ergebnis ist: Wir bekommen keine Alkoholverbotssatzung. Wenn man doch eine verabschiedet, kommt ein Gericht um die Ecke und kassiert dieses. Deswegen ist diese Regelung auch in Sachsen bisher noch gar nicht zur Anwendung gekommen. Wieso ist das eigentlich so? Warum haben wir eine Lage, wie sie derzeit ist? Sie müssten die individuelle Alkoholbedingtheit beweisen. Sie müssten beweisen, dass der Müll wegen des Betrunkenen nicht im Mülleimer gelandet ist – und zwar nicht deswegen, weil er ihn sowieso nicht hineinwerfen wollte, sondern weil er getrunken hat. Sie müssten beweisen, dass das Klo nicht aufgesucht wurde, weil er getrunken hat, und nicht, weil er sowieso die Büsche dafür viel schöner findet. Auch müssten die Passanten belästigt werden, weil die Person betrunken ist, und nicht, weil sie viel zu schick angezogen sind. Wie erbringe ich diesen Beweis für diese Sache, also für das, was sich im Kopf des Täters oder dieser Person abspielt? Das kann ich nicht. Und wie bringe ich eine Prognose für die Zukunft, die ebenfalls auf diesen Beweisen und Tatsachen beruht? Das kann ich schlicht und ergreifend nicht machen. Es ist unmöglich. Deshalb ist das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form ein zahnloser Tiger und muss geändert werden. Die Lösung ist eigentlich ganz einfach: Wir stellen auf die Möglichkeit ab, den Zusammenhang von Alkoholkonsum auf der einen Seite und auf der anderen Seite den herrschenden Zuständen herzustellen. Das muss dann am Ende des Tages auch ausreichen. Und wir erlauben eine Prognose, dass beim Anhalten dieses Zustandes alles so bleibt, wie es ist. Irgendwie ist das doch ziemlich logisch – oder? Deshalb kommt man zu dem Punkt, dass die Gemeinden eine Alkoholverbotssatzung erlassen können und das Ordnungsamt sowie die Polizei haben etwas in der Hand, mit dem sie auch tatsächlich tätig werden können – für die Bürger, für die Kinder und natürlich auch für die Touristen in der jeweiligen Gemeinde. Das ist eigentlich ganz einfach – oder? Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der nicht wehtut und die kommunale Selbstverwaltung stärkt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Abg. Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete, wir haben einen Gesetzentwurf der AfD vorliegen, der die Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes begehrt. Die inhaltlichen Ausführungen hat Kollege Wippel von der AfD soeben gemacht, daher erspare ich mir die Details. Im Groben geht es darum, der Alkoholverbotszone, die derzeit bis 100 Meter um die entsprechende Einrichtung getroffen oder festgelegt werden kann, auf 200 Meter auszuweiten, also etwas zu erweitern. Bei der Beurteilung dieses Gesetzentwurfs beziehe ich mich insbesondere auf das Ergebnis der Sachverständigenanhörung, die dazu stattgefunden hat und die zu einem deutlichen Ergebnis gekommen ist. Zum einen muss man festhalten, dass man das Thema Alkoholmissbrauch mit diesen Maßnahmen und diesem Gesetzentwurf nicht beheben oder eindämmen kann, und man muss festhalten, dass repressive Maßnahmen, wozu eine Verbotszone gehört, immer nachrangig zu präventiven Maßnahmen sein sollte; denn damit verschiebt man nur das Problem und bringt es ein Stück weit aus dem Blickwinkel der Betroffenen und Gefährdeten, wie es zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen der Fall ist. Wenn man mit jenen redet, die in der Praxis unterwegs sind – mit unseren Kommunen, die sich hier über ihre kommunalen Spitzenverbände geäußert haben, also über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag –, kommt man zu einem klaren Ergebnis: Man sieht keinen Bedarf einer Änderung; die jetzigen Regelungen sind ausreichend. Eine Schwachstelle, wie Sie, Herr Wippel, es genannt haben, haben diese in keiner Weise festgestellt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Wähner?
Roland Ulbrich AfD
Meine Zwischenfrage dreht sich um die Differenzierung zwischen präventiv und repressiv. Man will ja niemanden bestrafen, der sich dort aufhält. Das kann zwar eine Folge sein, aber es geht doch erst einmal darum, dass sich dort präventiv bestimmte Damen und Herren nicht aufhalten und dort Alkohol konsumieren. Nach meiner Auffassung – ich weiß nicht, ob Sie diese teilen – steht doch hier das Vorbeugende im Vordergrund.
Ronny Wähner CDU
Trotzdem ist es eine einschränkende Maßnahme, und man verschiebt letztendlich den Schwerpunkt solcher Aktionen – wie das Biertrinken bzw. das Konsumieren von Alkohol – nur an andere Plätze in der Stadt oder Kommune. Dadurch löst man das Problem nicht. Das wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, und das haben auch die Sachverständigen deutlich zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Ich wiederhole gern noch einmal: Die kommunalen Spitzenverbände haben einmütig gesagt: Es gibt keinen Änderungsbedarf; die bestehenden Regelungen sind ausreichend. Zu diesem Ergebnis kamen auch andere Sachverständige in der Anhörung – und man könnte vielleicht ein Stück weit mutmaßen: vielleicht sogar die AfD selbst. Denn die Anhörung, von der ich gesprochen habe, fand im März letzten Jahres statt. Erst nach über einem Jahr wurde dieser Gesetzentwurf zur abschließenden Abstimmung im Innenausschuss vorgelegt. Wie ich schon ausführte, gibt es keinen Änderungsbedarf. Deshalb lehnen wir als CDU diesen Antrag beziehungsweise diesen Gesetzentwurf ab. Danke. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht jetzt Frau Abg. Köditz.
Kerstin Köditz Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes geht es um Alkoholverbotszonen. Die handgreiflichste vorgeschlagene Änderung ist die Ausweitung des möglichen Radius einer solchen Zone von bisher 100 Meter auf bis zu 200 Meter. Ich lasse gern die bereits angesprochene Frage beiseite, dass es ein besonders dringendes Anliegen der AfD ist, denn der Gesetzentwurf selbst ist schon zwei Jahre alt. Ziemlich zeitlos dagegen ist die rührselige Geschichte, die wir heute wieder gehört haben. Sie handelt von einer Schule mit einem sehr großen Schulhof, der nicht umgrenzt ist, und sie handelt von einem sogenannten Trinkertreff, der pünktlich zu den Schulpausen am gleichen Ort zusammentritt, der ebenfalls viel Platz in Anspruch nimmt und von dem irgendein ordnungswidriges oder sogar kriminelles Ungemach ausgeht. Die Details hat Herr Wippel bereits ausgeführt; diese möchte ich hier nicht noch einmal darstellen. Ich lasse auch gern die Frage beiseite, ob sich die AfD besonders um unsere Schulen sorgt, vor denen sie ja demnächst Plakate mit Penis-Teddybären aufstellen will. (Zurufe von der AfD: Also, Frau Köditz! – Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU) Richtig wiederum ist: Die Vorstellung eines schulisch-alkoholischen Mehrzweckplatzes ist nicht gerade reizend. Allerdings deutet die Tatsache, dass uns die AfD immer noch nicht verrät, wo dieser Platz liegen soll, darauf hin, dass er wahrscheinlich gar nicht existiert. Es ist völlig fraglich, ob es überhaupt irgendeinen anderen konkreten Anwendungsfall gibt. Das heißt auch: Für die vorgeschlagene Änderung besteht kein Bedarf. Ich lasse gern die Frage beiseite, ob es von der AfD zu erwarten gewesen wäre, wenigstens einen passenden Fall zu finden, seitdem wir vor einem Jahr die Anhörung hatten. Nicht geändert haben sich in der Zwischenzeit die bekannten Einwände unsererseits. Beispielsweise bleibt völlig offen, wie die Einhaltung besonders großer Alkoholverbotszonen kontrolliert werden soll. Falls jemand mitrechnet: Doppelter Radius heißt vierfache Fläche, also auch vierfacher Kontrollaufwand. Doch selbst wenn die Kontrolle gelingt und eine besonders große Zone irgendwie wirken sollte – diese Wirkung liegt nicht in der Lösung, sondern in der Verdrängung des Problems, hin zu einem anderen Ort. Dieser andere Ort könnte dann sogar näher an einer Kindereinrichtung liegen als zuvor. Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Verdrängung durch Verbot ist die falsche Logik. Es gibt eine ganze Palette anderer Möglichkeiten – sie reichen von Sozialarbeit zur Senkung der „Nachfrage“ bis hin zur Regulierung von Ausschankmöglichkeiten, um den flüssigen „Nachschub“ zu kappen. Wir werden den Gesetzentwurf, der das alles ignoriert und den sowieso niemand braucht, selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den GRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man der Exekutive Rechtsetzungsbefugnis überträgt, muss sie sich immer an enge und von der Legislative vorgezeichnete Grenzen halten. Nur so wird das fragile Gleichgewicht der Gewalten gehalten. Diesem Grundsatz allerdings läuft der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes leider vollkommen entgegen. Die AfD möchte zwar keine neue Grundlage für Rechtsverordnungen schaffen; sie will allerdings die bestehenden so verändern, dass es sich abschließend um eine bloße Karikatur einer verfassungsgemäßen Grundlage handeln dürfte. Daher kann die Frage, ob der Radius um Schulen von 100 auf 200 Meter erhöht werden soll, schlussendlich offenbleiben. Viel brisanter – und die Motivation meiner anfänglichen Ausführungen – sind die Änderungen des Absatzes 2; denn mit diesen würden sie die Norm vollkommen konturlos, Inhalt und Ausmaß der Verordnungsbefugnis nicht mehr bestimmend erscheinen lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es mag müßig sein, hier auf alle Details einzugehen und sie sorgfältig zu sezieren, um die Ablehnung zu begründen. Dass es auch die Damen und Herren der AfD-Fraktion mit ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht so ernst nehmen, das zeigt nicht nur – wie schon von den Vorrednern verdeutlicht – die lange Zeit, die die AfD zum Nachdenken seit der Einreichung und Anhörung gebraucht hat, sondern auch, dass sie die notwendigen formellen Änderungen des Gesetzentwurfs infolge der Anmerkungen des Landtagsplenardienstes ebenfalls nicht nachzeichnen möchte. Und doch entbehrt es für uns BÜNDNISGRÜNE nicht einer gewissen Genugtuung, mit einigen Schlaglichtern noch zu beleuchten, wie sehr sich die AfD mit diesem Gesetzentwurf als das offenbart, was sie nämlich eigentlich ist: eine Verbotspartei ohne rechtsstaatlichen Sockel. Bereits die Anhörung hat gezeigt, dass die Änderungen keineswegs eine größere Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen würden. Ich möchte Sie nicht mit Wiederholungen langweilen, jedoch eine aus der Anhörung bringen, die die Blume des Absurden andeutet, die dieser Gesetzentwurf produziert. Noch immer kann ich mich in Kneipen und Außenschankflächen innerhalb dieser Verbotszone trefflich betrinken und mich anschließend, ohne dass ich ein Glas oder eine Flasche Alkohol in der Hand habe, vor Ort gehörig danebenbenehmen und genau jene Delikte verwirklichen, denen Sie mit der Verordnungsermächtigung entgegenwirken wollen. Diese Absurdität müssten Sie sich einmal vor Augen führen, dass es eben nicht um Prävention geht, es geht nicht um Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sondern, wie ich mutmaße, um Protektionismus für Schankbetriebe, den Sie ausweiten wollen. Aber das nur am Rande. Ebenso möchte ich nicht viele Worte auf den Absatz 2 Nr. 2 verwenden, denn dieser geht völlig falsch. Für die Prognoseentscheidung sind nun einmal nicht mehr alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten relevant, sondern die bloße Gefahr, dass irgendwelche Delikte verwirklicht werden. Diese würden sich in der Quantität dann nicht einmal mehr von jenen des übrigen Gemeindegebiets abheben. Eine solche Gefahr besteht aber, wie wir wissen, immer und überall. Sie realisiert sich glücklicherweise nur selten. Kurzum: Sie geben hier letztendlich sämtliche Versuche auf, der Verordnungsermächtigung eine Kontur zu geben. Eine Prognose realisiert sich daher sehr schnell. Da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Gesetzentwurf mehr Schaden als Nutzen bringt, ist er schlussendlich abzulehnen. Ich gestatte mir aber zum Schluss noch einen Hinweis. Wie bekommt es die AfD eigentlich so gedanklich verarbeitet, dass man noch kürzlich in diesem Hohen Hause – ich glaube, in Gestalt von Herrn Zickler – für die Liberalisierung der örtlichen Beschränkung von Glückspielhallen eintrat und dabei Schulen überhaupt nicht als hinderlich für die Ausübung eines nicht erwünschten Gewerbes hielt, aber Alkoholtrinken im Umfeld einer Schule geht dann nicht? Im Fantasieland der AfD kann man sich das wohl nur dadurch erklären, dass der, der sein Geld in der Spielhalle ließ, am Ende auch keinen Alkohol mehr kaufen kann, was dann eine besonders absurde Präventionslogik ist. Aber das kennen wir im Denken von Rechtsaußen, wo man Konsistenz wohl mittlerweile für ein geistiges Gebrechen hält. Vor diesem Hintergrund werden wir den Antrag und den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD nun Herr Abg. Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 2007 kennen wir in Sachsen Rauchverbote im öffentlichen Raum im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes. Rauchverbote helfen Raucherinnen und Rauchern, aufzuhören; sie halten Jugendliche davon ab, überhaupt erst anzufangen, und retten damit Leben – so eine irische Studie aus dem Jahr 2013 von Stallings-Smith und anderen. Bislang gibt es demgegenüber keine validen Berechnungen, wie viele Leben sich mit einem expliziten Alkoholverbot retten ließen. Es liegt wohl in der Begründung des Verbots des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit; denn es geht weniger um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern darum, die öffentliche Ordnung vermeintlich wiederherzustellen. Die AfD will nach eigenem Bekunden die Möglichkeiten für kommunale Maßnahmen zum Alkoholverbot ausweiten. Dabei erliegt sie dem Trugschluss, dass die seltene Anwendung auf eine mangelnde gesetzliche Grundlage zurückzuführen sei. Das Gegenteil ist der Fall. Nach Einschätzung der SPD-Fraktion, die sich im Übrigen mit den Ausführungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des früheren Beigeordneten der Landeshauptstadt Dresden für Ordnung und Sicherheit im Rahmen der Ausschussanhörung deckt, hat sich die jetzige Regelung im Sächsischen Polizeibehördengesetz bewährt. Kurz zur Historie: Das Polizeibehördengesetz und damit die aktuelle Rechtsgrundlage für Alkoholverbote wurde vom Sächsischen Landtag 2019 mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Landes Sachsen geschaffen. Ausgangspunkt war die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 30. März 2017, mit der die Alkoholverbotssatzung der Stadt Görlitz auf Basis des früheren Sächsischen Polizeigesetzes für unwirksam erklärt wurde. Der Landtag hat dieses Urteil bei der Gesetzgebung zum Sächsischen Polizeibehördengesetzes berücksichtigt und eine Regelung geschaffen, die sowohl auf der Ebene der Gefahrenschwelle als auch bei weiteren Tatbestandsvoraussetzungen und bei der Ausgestaltung von Alkoholverbotszonen als sehr ausgewogen, praktikabel und rechtssicher gilt. Es gilt bei dieser Frage immer im Blick zu behalten, dass die Ausweisung von Alkoholverbotszonen viele Grundrechtseingriffe darstellt, für deren Ausweitung es an einer Rechtfertigung mangelt. Daran ändert auch der Änderungsantrag der einbringenden Fraktion nach der Anhörung nichts. Im Gegenteil, der Änderungsantrag hätte sogar den Grundrechtseingriff um eine räumliche Ausweitung von Alkoholverbotszonen über den Gefahrenbereich hinaus erweitert. Die Tatsache, dass es kaum Anwendungsfälle für Alkoholverbotszonen in sächsischen Kommunen gibt, zeigt, dass die Abwägung von Sicherheitsinteressen in Bezug auf alkoholbedingte Straftaten und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger im konkreten Fall schwierig ist. Aber bevor ich in diese grundsätzlichen Freiheiten eingreife, müssen die Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu Recht eine Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Will man dem Alkoholkonsum hingegen aus gesundheitspolitischen Erwägungen beikommen, dann sollte man künftig Anträge dieser Art im zuständigen Sozialausschuss stellen. An dieser Stelle ein Hinweis für künftige – sinnvolle – Anträge frei Haus. Wissenschaftliche Untersuchungen aus Australien zeigen: Weitreichende Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit führen nicht zu weniger Alkoholkonsum, sondern insbesondere vulnerable Gruppen werden aus der Öffentlichkeit und den Innenstädten verdrängt. Doch der Konsum im Privaten unterliegt nicht nur keiner Polizeikontrolle, sondern auch weniger sozialer Kontrolle, und damit schaffen wir gesellschaftlich ein viel größeres Problem für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, als ein solches zu verhindern. Deshalb wird die SPD-Fraktion Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wir lehnen ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Wippel, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt muss ich doch noch einmal nach vorn kommen. Ich hatte eigentlich gehofft, dass es nicht notwendig ist. Aber hier wird natürlich alles mit allem verglichen. Fangen wir einmal vorne an. Es wurde das Beispiel des Glücksspiels genannt. Beim Glücksspiel ging es um 500 Meter Abstand: hier reden wir über 200 Meter. Das ist ein Unterschied, und auch nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Das wissen Sie aber auch. Frau Köditz, Sie haben gesagt, ich sei Ihnen die Plätze schuldig. Diese kann ich Ihnen nennen. Beispielsweise in meiner Stadt würden sich zwei Plätze anbieten. Das sind in Görlitz der Wilhelmsplatz und der Marienplatz. Alle haben ihre Ecken, und wenn es im Sommer schön warm ist, sitzen die Leute auf diesen Bänken, und diese Plätze werden tatsächlich auch von Schülern genutzt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Es geht um die Schulhöfe!) Das sind Beispiele aus meiner Stadt. Sie werden in anderen Städten ebenfalls so etwas finden. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein!) – Sie kennen sich in ganz Sachsen aus, Frau Köditz? Das ist total toll, das glaubt Ihnen natürlich kein Mensch. Dann haben wir noch einen anderen Punkt. Herr Lippmann sagt, man könne diesen Eingriff überhaupt gar nicht machen, man hätte ja quasi keine Erheblichkeitsvoraussetzungen mehr, um überhaupt eine solche Satzung erlassen zu können. So eine Satzung ist am Ende aber auch ein Verwaltungsakt. Wenn Sie das einmal mit anderen Maßnahmen auf dem Sächsischen Polizeivollzugsgesetz oder dem Polizeibehördengesetz vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Erheblichkeitsanforderungen an dieser Stelle genauso bleiben. Das heißt, das ist ja Kokolores. Sie malen hier etwas an die Wand, das in dieser Form nicht besteht. Dann ist natürlich klar: In dem Gesetz geht es darum, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken. Es ist kein Sozialarbeiter-überflüssig-mach-Gesetz; das ist ja klar. Natürlich geht es bei dem Gesetz auch nicht darum, Menschen von ihrem Alkoholkonsum zu heilen, sondern darum, unsere Kinder und die Öffentlichkeit vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zu schützen und zu bewahren. (Beifall bei der AfD) Das ist ein völlig anderer Ansatz. Wenn ich dann in der Sachverständigenanhörung höre, das größere Problem seien Lautsprecherboxen – ja, das ist richtig; es mag sein, dass das in Dresden der Fall ist, aber darum geht es nun gerade in dem Gesetz überhaupt nicht. Das wäre natürlich eine unheimlich spannende Sache. Jetzt zu einem anderen Punkt, weil Sie gesagt haben, das OVG Bautzen habe das wunderbar ausgeurteilt und jetzt hätten wir alle Tatbestandsmerkmale, die gebracht werden müssen, da: Das läuft am Ende jedoch darauf hinaus, dass man bei jedem Trinker auf der Parkbank einen Alkoholtest machen müsste wie in einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Das ist doch völliger Irrsinn. Das macht kein Mensch. Dann müssten Sie noch beweisen, dass das Wegschmeißen von Flaschen eine Ausfallerscheinung ist, analog dem Straßenverkehr – das funktioniert auch nicht –, oder dass das Wildpinkeln im Busch eine Ausfallerscheinung ist. Vielleicht, wenn die Hose nass ist, das ist eine offensichtliche Ausfallerscheinung. Doch unabhängig davon kommen Sie mit diesen Schwellen aus dem Straßenverkehr sowieso nicht weiter; denn es ist ein deutlicher Unterschied, ob man 0,5 oder 0,3 Promille Alkohol im Blut und irgendwelche Ausfallerscheinung hat, oder ob man über 1,6 Promille redet. Doch einige Leute, die auf diesen Parkbänken sitzen – das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen –, haben den ganzen Tag, selbst wenn sie nüchtern sind, nicht unter 1,6 Promille. Die laufen mit 4 Promille gerade vor Ihnen und dann kommt es natürlich auch zum Streit. Das heißt, was Sie an Argumenten bringen, ist völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir haben nur dieses Gesetz. Die Tatsachen, die dieses Gericht vielleicht fordert – da müssen auch die Richter einsehen, dass es so nicht funktioniert; denn man kann schlicht und ergreifend nichts rechtlich und tatsächlich Unmögliches fordern, auch nicht vom Gesetzgeber. Deshalb muss das angepasst werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach in dieser zweiten Runde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Fraktionslose MdL haben auch keinen Redebedarf angemeldet. Somit übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz schützt die allgemeine Handlungsfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Sie können – vereinfacht gesagt – tun und lassen, was sie wollen, wann sie wollen und wo sie wollen, (Thomas Thumm, AfD: Rechtswidrige Migration! – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) sofern sie dabei nicht gegen Gesetze verstoßen und anderen Menschen schaden – Artikel 2 Abs.1 Grundgesetz. Der Konsum von Alkohol ist ein solches Freiheitsrecht und darf ohne gewichtige Gründe nicht eingeschränkt werden. Wenn aber der öffentliche Alkoholkonsum die Rechte anderer Menschen verletzt und die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet, dann darf der Staat dieses Handlungsrecht einschränken – allerdings nur verhältnismäßig und rechtssicher. Und jetzt, meine Damen und Herren, möchte ich einmal für die aktuelle Fassung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes werben, über das wir gerade debattieren. Es ermächtigt deshalb die Polizeibehörden der Städte und Gemeinden, den Alkoholkonsum unter bestimmten Voraussetzungen örtlich und zeitlich begrenzt zu verbieten. Wir bieten diese Möglichkeit heute. Die durchaus anspruchsvollen Voraussetzungen (Zuruf von der AfD) für den Erlass eines solchen Verbots haben wir in dem Gesetz aber eindeutig, rechtssicher und verhältnismäßig festgelegt. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, aber es ist praktisch unanwendbar!) Erstens. Die Verbotsfläche muss durch alkoholbedingte Taten belastet sein. Dass die Alkoholeinwirkung mit ursächlich gewesen ist, muss nach geltendem Recht nicht erwiesen sein. (Sebastian Wippel, AfD: Natürlich! Tatsachen!) Es genügen konkrete Anhaltspunkte, die eine Alkoholbeeinflussung der Tat vermuten lassen. (Sebastian Wippel, AfD: Tatsachen, sie fordern Tatsachen! Das geht nicht!) Zweitens. In einer Verbotszone müssen Anwohner und Betroffene durch alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten deutlich höher belastet sein als im übrigen Gemeindegebiet. Drittens. Die Polizei darf den Alkoholkonsum verbieten, wenn sie im Belastungsgebiet auch künftig gesetzeswidrige Taten erwartet, die auf Alkoholkonsum zurückgehen. Solch eine Prognose, meine Damen und Herren, ist erforderlich und macht das Verbot gerichtsfest. Das waren die Erfahrungen, die Gemeinden gesammelt haben. Städte und Gemeinden erlassen Verordnungen, um verhaltensbedingte Gefahren abzuwehren. Damit wir als Gesetzgeber dieses verhaltensbedingte Risiko senken können, brauchen wir jedoch eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage; sonst ist nicht möglich, in Grundrechte einzugreifen. Mit Willkür arbeiten wir nicht. Richtig ist allerdings, dass es im Einzelfall nicht immer einfach festzustellen ist, ob es sich in einer bestimmten Zone um ein alkoholbedingtes Belastungsgebiet handelt oder nicht. Deshalb ist es entscheidend, dass die Städte und Gemeinden in der jeweils konkreten Situation die tatsächliche Belastung der Gebiete ermitteln. Eine Prognose dieser Qualität ist zum Beispiel in Plauen, Aue-Bad Schlema oder Auerbach leider nicht gelungen. Das scheitert aber nicht an dem Gesetz, das wir heute in der aktuellen Fassung haben, es scheitert vielleicht an der praktischen Anwendung. Deshalb, meine Damen und Herren, empfehle ich es dringend und biete es den Städten und Gemeinden ausdrücklich an, frühzeitig und eng mit der Polizei zusammenarbeiten und gemeinsam mit ihr Belastungsanalysen zu erstellen. Jedes Polizeipräsidium, jedes Polizeirevier ist in der Lage, bei solchen Belastungsanalysen zu beraten und mitzuarbeiten. Hier leistet der Polizeivollzugsdienst in Zusammenarbeit mit den Ortspolizeibehörden den entscheidenden Beitrag, um rechtssicher die örtliche Belastung festzustellen. Auch zum Kinder- und Jugendschutz kann der Alkoholkonsum verboten werden; und zwar in einem 100-MeterRadius rund um Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche nutzen. Hier reicht die abstrakte Gefahr alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aus, um den Alkoholkonsum zu verbieten. Die Forderung aber, die Alkoholkonsumverbotszone von 100 auf einen 200-MeterRadius im Umkreis von Schulen und Kindergärten zu erweitern, meine Damen und Herren, bringt nichts. Auch der Sächsische Landkreistag lehnt diese Erweiterung ab. Der Hinweis, dass möglicherweise weitere öffentliche Flächen zu Pausenzeiten genutzt werden können, trägt eine allgemeine Regel nicht. Bereits in der letzten Legislatur hatte die AfD die Idee, die Schutzzone um Einrichtungen auf 150 Meter zu erweitern, jetzt sind es 200. Wir warten dann mal ab – ich hoffe, ich bin noch dabei –, (Zuruf von der AfD: Sieht schlecht aus!) wie das in der nächsten Legislatur aussieht, ob wir dann bei 250 Metern sind. Doch es zeigt, wie Sie sich weitere 50 Meter von der Realität entfernen. Zur Erinnerung: Liegt eine erhebliche Belastung eines Gebietes vor, können Städte und Gemeinden den Alkoholkonsum auf sonstigen öffentlichen Flächen auch über 200 Meter hinaus verbieten. Entscheidend ist nicht der Radius, sondern die Belastung. Größerer Radius heißt also nicht mehr Sicherheit, meine Damen und Herren. Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen vor Sucht schützen. Das ist Zukunftsschutz und deshalb ist die Alkoholsucht auch ein wichtiges Thema unserer Landesstrategie, der Allianz Sicherere Sächsische Kommunen. Ich freue mich, dass wir dort mit den Kommunen gemeinsam nach Wegen suchen, wie wir Sucht – und das heißt auch Alkoholsucht – zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen präventiv besser bekämpfen. Das ist ein Schwerpunkt des SMI; und zwar bei allen Suchtarten. Uns bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier gilt es aber, Belastungen zu erkennen und nicht Radien. Die vorgeschlagenen Änderungen der AfD-Fraktion sind aus unserer Sicht deshalb völlig überflüssig, zum Teil unbestimmt und sogar verfassungsrechtlich bedenklich. (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb folge ich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und empfehle auch meinerseits, den vorliegenden Änderungsantrag abzulehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Nun hat Kollege Wippel noch einmal Redebedarf angemeldet für die AfDFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatsminister, es gibt ein paar Sachen, die ich einfach noch einmal klarstellen muss. Sie tun ja so, als ob das, was wir fordern würden, am Ende Willkür wäre. Das ist völliger Unsinn und ein falscher Zungenschlag. Sie sind rhetorisch so geschickt, dass ich weiß, dass diese rhetorische Volte, die sie hier geschlagen haben, kein Zufall ist. Es ist Absicht. Doch das, was wir fordern, sind tatsächliche Anhaltspunkte. Das ist der State oft the Art im Polizeirecht und das hat absolut nichts mit Willkür zu tun. Es ist nicht in Ordnung, was Sie hier bringen. Das Beispiel mit den Metern, noch einmal: Es ist ja nicht so, dass um die Schule eine Bannmeile von 200 Metern entstehen würde, sondern natürlich wird es vor Ort – und zwar von der kommunalen Selbstverwaltung, von den Bürgern dieser Stadt – mit Augenmaß festgelegt werden. Die werden es auch begründen müssen. Wo 200 Meter notwendig sind, ist das gut. Wo 50 Meter reichen, ist es auch gut; umso besser. Aber es muss einfach die Möglichkeit geben, das machen zu können. Wenn Sie sagen, die Polizei helfe an der Stelle, aber diese dann sagt, sie habe keine Maßnahmen, Straftaten könne sie nicht nachweisen und die Ordnungswidrigkeiten wüsste sie nicht. Fragt man das Ordnungsamt, wissen sie das auch nicht. Warum? Weil die Ordnungsämter unterbesetzt sind und die Polizei diese ganzen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nicht fertigt, weil sie noch andere Sachen am Tag zu tun hat, als sich hinzusetzen und zu schauen, ob irgendein Trinker irgendeine Glasflasche zerschmissen hat, um dann seine OWi-Anzeige zu fertigen. Vielleicht muss man auch die Müllabfuhr jeden Tag fragen, wie es um die Bänke steht. Die wissen das auch, aber die schreiben keine Anzeigen. Selbst das Wegschmeißen von Flaschen und ähnliche Dinge sind eine Ordnungswidrigkeit. Die werden bloß nicht angezeigt. Das ist die Masse. Deswegen sagen wir: allgemeine Lebenserfahrung. Aber es muss tatsächlich Anhaltspunkte geben. Wenn Sie sagen, dass das Gesetz praktikabel ist, indem Sie für eine Gefahrenprognose in der Zukunft eine doppelte Kausalität ansetzen und erfordern – das geht nicht. Es geht schlicht und ergreifend nicht. Das ist tatsächlich unmöglich. Die Gemeinden haben es nicht gemacht, weil sie es nicht wollen, sondern weil sie es nicht können. Wenn Ihre Bürgermeister, Ihre eigenen Bürgermeister sich nicht trauen, hierher oder in unsere Anhörung zu kommen – auch wenn Sie es anders sehen; (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) es ist nicht nur ein Bürgermeister aus einer Stadt gewesen, der das wollte und der das kritisiert hat –, dann sagt das, denke ich, mehr über Ihren Stil als CDU-Regierung im Umgang mit Ihren eigenen Bürgermeistern aus als über uns, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Wippel sprach für die AfD-Faktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Drucksache 7/6950, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/13546, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. (Sebastian Wippel, AfD: Ist eingebracht!) Er ist eingebracht, vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit verfahren wir so. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenhaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesem Bestandteil die Zustimmung nicht erteilt worden. Beantragt die AfD eine Schlussabstimmung? – Sie beantragt keine Schlussabstimmung. Damit Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis des dritten Wahlganges der geheimen Wahl von fünf Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 112 Stimmscheine. Davon war keiner ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katrin Kleeberg 102 Stimmen, Thomas Neie 77 Stimmen, Katja Röckel 78 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 29 Stimmen, Eva Brackelmann 29 Stimmen, Torsten Tannenberg 0 Stimmen, Dawid Statnik 1 Stimme, Johannes Gerstengarbe 3 Stimmen, Romina Stawowy 1 Stimme, 2 Enthaltungen. Damit ist Frau Katrin Kleeberg gewählt. Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden zwei Positionen ein. Da die Stimmscheine noch nicht vollends ausgedruckt sind, unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten. Danach treten wir in den vierten Wahlgang ein. Die Wahlkommission kann sich schon einmal auf den Weg machen. Danke schön. (Unterbrechung von 14:15 bis 14:18 Uhr) Meine Damen und Herren! Die Wahlscheine sind fertig und liegen vor. Ich bitte die Wahlkommission um den Aufruf für den vierten Wahlgang.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie sind sogar noch warm. Wir versuchen es erneut. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich starte mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Wir müssen noch einmal kurz die Wahlzettel überprüfen. (Abbrechen der Wahlhandlung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat sich auf dem aktuellen Stimmschein ein Fehler eingeschlichen. Frau Kleeberg steht auf dem Stimmschein, obwohl sie bereits gewählt worden ist. Für das Drucken der neuen Stimmscheine benötigen wir ungefähr zehn Minuten. Jetzt ist die große Frage: Warten wir die zehn Minuten oder setzen wir die Sitzung normal fort? (Zurufe: Wir warten!) Wir warten die zehn Minuten und beginnen mit dem Namensaufruf, sobald die berichtigten Stimmzettel vorliegen. ist die zweite Beratung abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe erneut auf Tagesordnungspunkt 2 Danke schön. (Unterbrechung von 14:21 bis 14:32 Uhr) Meine Damen und Herren! Die Wahlzettel wurden gedruckt. Zwei Informationen: Bei der Wahlkommission hat es eine Veränderung gegeben. Herr Brünler muss leider weg, weil er einen Termin hat. Er wird durch Herrn Sodann ersetzt. Das nur kurz zur Info für Sie. Der zweite Punkt: Bitte wundern Sie sich nicht, dass auf dem Stimmzettel sieben Personen aufgelistet sind. Das ist deshalb der Fall, weil zwei Personen, nämlich Herr Dawid Statnik und Frau Romina Stawowy, die gleiche Stimmenanzahl hatten. Deshalb müssen beide für diesen Wahlgang wieder auf dem Stimmzettel erscheinen. Es stehen also nicht sechs, sondern sieben Personen auf dem neuen Stimmzettel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort, und ich bitte die Wahlkommission um den Aufruf zum vierten Wahlgang. Ich bitte um etwas Ruhe.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beginne mit dem Namensaufruf: (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich noch ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Wahlhandlung und – – (Peter Wilhelm Patt, CDU: Halt! –
Rico Gebhardt Die Linke
Das kann doch echt nicht sein! –
Peter Wilhelm Patt CDU
Alles gut!) Kollege Patt. (Peter Wilhelm Patt, CDU, geht zur Wahlurne.) Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, in Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verbesserung des Drucksache 7/10168, Drucksache 7/13481, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Lippmann, ob er das Wort wünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke, Herr Präsident!) Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Fraktionen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Herrn Kollegen Ulbrich von der AfD-Fraktion.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf, der den Rechtsschutz bei Wahlen stärken soll, hat einen sehr ernsthaften Hintergrund. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Jahre 2019 wurde der AfD widerrechtlich die Liste für die Landtagswahl drastisch gekürzt und auf lächerliche 18 Plätze zusammengestrichen. In Anbetracht des zu erwartenden hohen Wahlergebnisses der AfD hier in Sachsen grenzte das an eine mutwillige Sabotage, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und war mir, zumindest bisher, nur aus Bananenrepubliken bekannt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, zur AfD: Klatschen, klatschen! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Inwiefern die Landeswahlleiterin als CDU-Mitglied ihre Hände im Spiel hatte oder ob sie aus Eigeninitiative oder im Auftrag des damaligen Innenministers Wöller oder des Verfassungsschutzes gehandelt hat, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) versucht aktuell ein Untersuchungsausschuss zu klären. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir haben damals Klage zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben und im Urteil 30 Listenplätze zugesprochen bekommen – ein Urteil, für das es eigentlich keine Rechtsgrundlage gegeben hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Exakt! – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Aber das Gericht sah die Sachlage als so rechts- und verfassungswidrig an, dass die Klage zugelassen wurde. des Entwurfs Rechtsschutzes bei Wahlen Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Das sollte uns zu denken geben. Dass wir mit diesem Urteil unsere Liste von 18 auf 30 Plätze erweitern durften, kann dennoch nur als Kompromisslösung gesehen werden, denn letztlich wurde uns immer noch ein Mandat, das uns aufgrund unseres Wahlergebnisses zugestanden hätte, vorenthalten. (Albrecht Pallas, SPD: Weil Sie einen Fehler gemacht haben bei der Aufstellung! –
Kerstin Köditz Die Linke
Nicht nur einen!) Dieses derzeitige gravierende Demokratiedefizit muss behoben und eine klare Rechtslage geschaffen werden, (Beifall bei der AfD) offenbar – wie man hört – sehr zum Unmut des politischen Gegners, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä? –
Valentin Lippmann GRÜNE
Nö, alles gut!) wie ich im Ausschuss und auch hier erfahren durfte. Denn das vereinigte Altparteienkartell ist sich einig, dass es keine Lösung für das Problem gibt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, richtig! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Na ja, wenn man keine finden will. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Angeblich, so das Argument der Gegenseite, weil in der Sächsischen Verfassung in Artikel 45 festgelegt ist, dass die Wahlprüfung Sache des Landtags sei – (Albrecht Pallas, SPD: So ist es!) nach der Wahl, wohlgemerkt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jup!) Fälle wie vor Kurzem die Wahlwiederholung in Berlin hatte der Gesetzgeber wohl im Sinn, als er Artikel 45 in die Verfassung aufnahm. Im Falle der AfD bewertete das der Rechtsexperte Prof. Michael Elicker in der Anhörung des Ausschusses allerdings etwas anders. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Er widersprach klar der Ansicht, dass Artikel 45 der Sächsischen Verfassung jede Korrektur vor der Wahl sperren würde. Seiner Auffassung nach, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die hat er sehr exklusiv, diese Auffassung!) die er übrigens auch im Einklang mit der herrschenden Lehre sieht, kann die Sperrwirkung des Artikels 45 ebenso wenig so weit gehen wie in Artikel 41 des Grundgesetzes – die Parallelvorschrift im Grundgesetz. Der Absolutheitsanspruch, der hier vom politischen Gegner interpretiert wird, kann demnach so nicht bestätigt werden (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und wäre mit der gesamten Systematik nicht vereinbar. Im Klartext: Der Rechtsschutz nach der Wahl sperrt nicht automatisch denselben vor der Wahl, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) ganz besonders – so Prof. Elicker –, da ein parlamentarischer Wahlprüfungsprozess erfahrungsgemäß ineffektiv ist, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) weil juristische Fragen nicht durch demokratische Mehrheitsentscheidungen gelöst werden können und vor allem, weil die Konsequenz ja in vielen Fällen eine Wiederholungswahl wäre. Diese wiederum ist mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden – ein zusätzliches Argument für einen dringend erforderlichen Vorwahlrechtsschutz. Ein weiterer Rechtsexperte, den wir angehört haben, Prof. Heinrich Lang, äußerte und vertrat die Meinung: Eine Verbesserung des Rechtsschutzes im Kontext von Wahlen sei nicht nur erwünscht, sondern sogar verfassungsrechtlich zwingend geboten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber nicht so!) ganz einfach deshalb, weil auch er einen effektiven Rechtsschutz aufgrund Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nach den Wahlen nicht mehr zu erkennen vermag. Die Rechtsprechung zugunsten der benachteiligten Partei wäre dann in vielen Fällen eine rein theoretische, sie bliebe ohne Konsequenzen, was wohl ganz im Sinne der Kartellparteien wäre. Zumindest war in der Anhörung kein Vertreter der gegnerischen Fraktionen in der Lage, diese Aussage der erwähnten Rechtsexperten mit einleuchtenden Argumenten zu widerlegen, (Albrecht Pallas, SPD: Das stimmt doch nicht! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) geschweige denn, eine eigene Lösung zu präsentieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da liegt ja das Problem!) Aber wir von der AfD helfen gerne, wenn es irgendwo hakt oder an Kompetenzen mangelt. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Alle können Listen aufstellen, nur ihr nicht!) Erwartungsgemäß haben wir eine Lösung gefunden, denn dass etwas passieren muss, leuchtet doch wohl jedem ein, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) vor allem denjenigen, die nicht müde werden, auf die ach so ausgeprägte demokratische Gesinnung hinzuweisen. Es ist rechtsstaatlich hoch problematisch, dass der Wahlausschuss bisher Parteien ausschließen kann, ohne ihnen die Möglichkeit der juristischen Gegenwehr zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine mögliche Wahlmanipulation oder auch nur eine fahrlässige Falschbehandlung verhindern, indem wir eine Einspruchsmöglichkeit bereits vor den Wahlen ins Gesetz aufnehmen – eine Maßnahme übrigens, die nur konsequent ist, weil es sie auf Bundesebene bereits gibt. Das Rechtsmittel einer Beschwerde zum Bundeswahlausschuss wurde geschaffen, weil die OSZE den Mangel einer Beschwerdemöglichkeit im Zulassungsverfahren gerügt hatte. Was auf Bundesebene möglich ist, kann auf Landesebene kaum verfassungswidrig sein. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dass dem politischen Gegner das nicht behagt, liegt auf der Hand, zum einen, weil der Antrag von der AfD kommt und deshalb grundsätzlich abgelehnt wird, nicht aus sachlichen, sondern aus rein ideologischen Gründen. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Antonia Mertsching, DIE LINKE) Zum anderen, weil die Alternative für Deutschland als einzige echte Oppositionspartei im Land (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) mit ihren regelmäßig hohen Wahlergebnissen möglichst kleingehalten werden soll. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ja, ja, genau! Wollen Sie ein Taschentuch haben? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Da ist einigen keine Rechtsbeugung zu verwerflich, um dem Ziel, die Konkurrenz auszubooten, näherzukommen. Um Chancengleichheit herzustellen und zu sichern, darf der Wahlausschuss keinerlei Möglichkeit besitzen, eine Partei von der Wahl auszuschließen, ohne dass die Betroffene vor der Wahl juristisch dagegen vorgehen kann. Derzeit bejaht der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde von Verfassungs wegen nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, nämlich solchen, in denen sich eine Entscheidung eines Wahlorgans auf einen besonders qualifizierten Rechtsverstoß beruft, der eine Wiederholungswahl erforderlich machen würde. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der CDU Kollege Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben einen Gesetzentwurf der AfD zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen vorliegen. Das passt thematisch gut zum heutigen Plenartag. Inhaltlich wird aber eine ganz andere Regelung angestrebt, und zwar die Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof bei Zurückweisung einer Landesliste durch den Wahlausschuss. (Sören Voigt, CDU: Prophylaktisch!) Mein Vorredner der AfD hat schon ausführlich dargelegt, was Inhalt der Regelung sein soll. In unserer Bewertung – und die deckt sich mit den Sachverständigen – ist dieses Ansinnen mit § 45 der Sächsischen Verfassung nicht vereinbar; denn danach ist der Landtag für die Wahlprüfung zuständig, so wie in vielen anderen Bundesländern. Danach gibt es eine Beschwerdemöglichkeit beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Eine Entscheidung der Judikative vor der Entscheidung des Landtags würde mehr Probleme schaffen als Nutzen bringen. Das war klare Auffassung der Sachverständigen in der Anhörung, auf die wir Wert legen. Damit ist dieser Gesetzentwurf von uns als CDU abzulehnen. Diese Anmerkung sei mir hier noch gestattet: Es ist keine Unmöglichkeit, eine ordnungsgemäße Landesliste aufzustellen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das haben schon viele Parteien, auch Oppositionsparteien, im Vorfeld bewiesen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Vielleicht liegt das Problem nicht immer bei den anderen, sondern bei einem selbst. Man kann Unfähigkeit nicht immer mit Gesetzesänderungen heilen. Wir lehnen als CDU diesen Gesetzentwurf ab. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Köditz.
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen berührt ein wichtiges Thema, ja sogar grundsätzliche Rechtsfragen. Bevor ich dazu komme, möchte ich daran erinnern, dass wir es hier nicht nur mit grundsätzlichen Fragen zu tun haben, sondern zugleich mit schnödem politischem Eigennutz. Aufgrund von selbstverschuldeten Fehlern wurde im Vorfeld der Landtagswahl 2019 die Landesliste der AfD gekürzt. Daraufhin wurde der Partei eine verfassungsgerichtliche Extrawurst gebraten, die zuvor noch niemand sonst erhalten hat. Das ist Geschichte. Teil der Gegenwart ist es, dass die AfD selbstverschuldete Fehler nicht einräumt. Darüber hinaus hadert sie bisweilen – übrigens nicht nur hier in Sachsen – mit der rechtmäßigen Aufstellung von Wahlvorschlägen. Womöglich vor diesem Hintergrund möchte die AfD auch in Zukunft wieder eine Extrawurst erhalten können, und das nicht nur ausnahmsweise, sondern jetzt per Gesetz serienmäßig und möglichst billig. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass künftig zum Beispiel schon infolge einer „teilweisen Zurückweisung“ der Landesliste vor der Landtagswahl eine Beschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingelegt werden kann. Ich überlasse es den Juristinnen und Juristen, näher auszudeuten, was eine „teilweise Zurückweisung“ sein soll, von der da die Rede ist. Offenbar beginnt das schon mit dem häufig anzutreffenden und der AfD definitiv vertrauten Fall, dass es Bewerberinnen und Bewerbern nicht gelingt, sich rechtzeitig die Wählbarkeit bescheinigen zu lassen, weshalb sie durch den Landeswahlausschuss zu streichen sind. Das klingt banal. Aber denken wir die Sache zu Ende. Wenn künftig alle Parteien, bei denen dieser oder ein ähnlicher Lapsus vorkommt und die sich ungerecht behandelt fühlen, vor der Wahl zum Verfassungsgerichtshof ziehen, dann ist doch nicht auszuschließen, dass schon aufgrund der Vielzahl von Beschwerden der Wahltermin in Gefahr gerät, selbst, wenn sämtliche Beschwerden letztendlich ins Leere gehen. Das geltende Prinzip der nachgelagerten Wahlprüfung dient unter anderem dazu, diesem Fall vorzubeugen. Es betont außerdem mit dem Erstprüfungsrecht des Landtags die Parlamentsautonomie, an der wir alle interessiert sein sollten. Es wird sicherlich kein Zufall sein, dass der AfD-Entwurf die Frage, welche Rolle künftig noch die parlamentarische Wahlprüfung spielen würde, völlig umgeht. Ich glaube, die parlamentarische Wahlprüfung würde an Bedeutung verlieren. Das Parlament würde an Bedeutung verlieren. Die nachgelagerte Wahlprüfung hat aber aus gutem Grund Verfassungsrang. Der Versuch der AfD, dieses Prinzip auf dem Weg eines einfachen Gesetzes auszuhebeln, ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Wir müssen diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er verfassungswidrig ist. Trotzdem stehen unabhängig von dem Gesetzentwurf und den notorischen Landeslistendesastern der AfD – ich habe jetzt keine Zeit, alle aufzuzählen – grundsätzliche Fragen im Raum. Dessen ist sich auch die Koalition bewusst, die im Koalitionsvertrag vereinbarte: „eine Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung von Wahlausschüssen einzuführen“. Das wollte man bis 2023 ausloten. Das wäre ungefähr jetzt. Aber es ist nichts da. Es dürfte für niemanden ein zufriedenstellender Zustand sein, dass bei einer Landtagswahl eine Situation eintreten könnte, in der man die Wahlvorbereitung unverändert bis zum Wahltag durchziehen muss, selbst wenn vorher absehbar sein sollte, dass nachher eine Wahlwiederholung erforderlich sein wird. Es erscheint zudem ungerecht, dass im Vorfeld der letzten Landtagswahl ein Rechtsbehelf konstruiert wurde, der einer einzigen Partei zur exklusiven Verfügung stand. Die Koalition mag – anders als die AfD – sicherlich bedenken, dass die verfassungskonforme Ausgestaltung eines einstweiligen Rechtsschutzes einer Verfassungsänderung bedarf. Bedenken sollte man aber auch etwas anderes: Ohne Verfassungsänderung möglich und allemal sinnvoll wäre die Verbesserung des bestehenden nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens des Wahlprüfungsausschusses und damit des seit dem Jahr 1994 unveränderten Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes. Um das ganz klar zu sagen: Der Wahlprüfungsausschuss funktioniert. Wenn die AfD lieber auf die Karte des vorgelagerten gerichtlichen Rechtsschutzes setzt, dann deshalb, weil die Partei damit zum Teil erfolgreich war. Im Wahlprüfungsausschuss war sie hingegen ganz und gar nicht erfolgreich. Das war kein Defizit der parlamentarischen Wahlprüfung, sondern die AfD verzichtete freiwillig darauf, die bestehenden Instrumente zu nutzen. Sie hat eine mögliche Wahlprüfungsbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof gar nicht erst eingereicht und in einem Fall sogar wieder zurückgezogen. Dadurch sind die Entscheidungen des Wahlprüfungsausschusses bestandskräftig geworden. Was sich übrigens verbessern lässt, ist die Geschwindigkeit, in der entschieden wird. Eine mögliche Beschleunigung ist in der Anhörung zum Gesetzentwurf mehrfach hervorgehoben worden. Diese Stellschraube zu drehen, würde die Bedeutung der parlamentarischen Wahlprüfung unterstreichen. Das ist das Erste, was man tun sollte, bevor man die Hand an die Sächsische Verfassung legt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es dürfte schon zu besonderen Grotesken, selbst in Sachsen, gehören, dass ein Landesvorsitzender einer im Landtag vertretenen Partei gestern in einer Pressekonferenz den Wählerinnen und Wählern ernsthaft verspricht, bei der kommenden Listenaufstellung zur Landtagswahl Fehler vermeiden zu wollen. Das muss man sich einmal vergegenwärtigen. Es gilt nun offenkundig in der Politik als Leistung, unfallfrei einen Aufstellungsparteitag durchzuführen. Bei derart politisch-intellektuellem Niveau blutet mir als überzeugtem Demokraten nun wirklich das Herz; aber das muss die AfD selber wissen. (Beifall des Abg. Andreas Nowak, CDU) Denn bei der AfD wundere ich mich über nichts mehr. Für alle Parteien gleichermaßen geltende Spielregeln sind in dem Moment nur noch lästiger Ballast, wo man auf dem Weg zum selbst aufgerufenen Systemsturz droht über einfachste Formalien zu stürzen. Insoweit ist der Gesetzentwurf nur konsequent. Nach dem Samtleben-Desaster 2014 und dem Aufstellungsdebakel 2019 war es zuletzt der Bremer Landesverband der AfD, der erneut bewies, dass die AfD und einfachste wahlrechtliche Formalien einander so sehr scheuen wie der Teufel das Weihwasser. (Zuruf von der AfD: Was für ein Unsinn!) – Das ist kein Unsinn! Sie sind ja in Bremen aus guten Gründen nicht im Parlament vertreten. Weil Sie es nicht auf die Kette bekommen haben, eine Liste aufzustellen, oder zwei Listen einreichen wollten. Egal, ist ja Bremen und nicht Sachsen; aber Ihnen hat der Verfassungsgerichtshof auch schon zweimal etwas erzählt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Allerdings zeigt Ihr Gesetzentwurf auch, dass Sie dem Versprechen Ihres Landesvorsitzenden dann wohl doch nicht trauen. Immerhin soll schon einmal der Rechtsbehelf geschaffen werden, falls Sie es wieder nicht auf die Ketten bekommen und doch noch wider Erwarten Fehler nicht vermeiden können. Verpackt wird dieser Rettungsring für rechtsradikale Regelbrecher (Widerspruch von der AfD) nun in einen großen verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Diskurs über den einstweiligen Rechtsschutz in Wahlsachen als angeblicher Ausdruck der Rechtsweggarantie und der Sorge vor Schaden an der Demokratie. Herr Kollege Ulbrich, wenn Sie jetzt weitschweifig Herrn Prof. Elicker zitieren, dann gehört es zur Ehrlichkeit, hier noch einmal darzustellen – auch für die Wählerinnen und Wähler und für die Bevölkerung in Sachsen –, dass Herr Prof. Elicker bis vor nicht ganz so kurzer Zeit Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion war, Sie sich also quasi selbst beraten und das dann als Sachverstand darstellen. Das ist schon besonders dreist in einer solchen Situation, wo Se angeblich so hohe verfassungspolitische Ziele verfolgen. Doch auch die heutige Debatte zeigt, dass sich die AfDFraktion in diesem hochkomplexen juristischen Themenfeld, das auch die Koalition in den letzten Jahren einer – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – intensiven juristischen Prüfung unterzogen hat, vollkommen verhebt. Dieser Gesetzentwurf ist handwerklicher Pfusch, eine intellektuelle Zumutung und schlussendlich auch noch vollkommen überflüssig in dieser Form. Zunächst zum Handwerk. Es mutet schon fast blamabel an, wie wenig Sie sich um die handwerklichen Fehler dieses Gesetzentwurfs scheren, wenn dieser doch der angeblich ach so große Wurf ist, die schwersten Gefahren für unsere Demokratie abzuwehren. Sehen Sie es mir nach: Es wirkt ein bisschen so, als hätten die Herren Ulbrich und Mayer hier eine Buchstabenschablone mit Wachsmalstiften ausgemalt und dies dann anschließend vollmundig dem Landtag als Gesetzentwurf verkaufen wollen. So, wie im Ausschuss keiner Ihrer Abgeordneten in der Lage war zu erläutern, was denn eine teilweise Zurückweisung einer Liste eigentlich sein soll, sowohl im rechtlichen als auch im tatsächlichen Sinne. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Jede Streichung eines Bewerbers, Herr Barth, oder einer Bewerberin ist eine teilweise Zurückweisung einer Liste. Das wüssten Sie, wenn Sie einmal die Samtleben-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die sich mit Ihrer verbockten Listenaufstellung von 2014 beschäftigt hat, gelesen hätten. Kommen wir aber zum Kern des Problems. Der Gesetzentwurf verkennt in fataler Art und Weise die gegebene Verfassungslage, deren Änderung Sie nun gerade nicht vorschlagen. Der Gesetzentwurf ist immerhin verfassungswidrig. Ich weiß, es ist alles schwer zu verstehen, aber ich versuche es noch einmal zu elaborieren. (Martina Jost, AfD: Lassen Sie es!) Sofern Sie einen Rechtsbehelf im Vorfeld von Wahlen etablieren und gleichzeitig die Wahlprüfung im kompletten Umfang nach Artikel 45 der Sächsischen Verfassung beim Landtag belassen, laufen Sie gesetzlich kodifiziert auf ein verfassungsrechtliches Problem von erheblicher Tragweite zu. Nehmen wir einmal – natürlich rein hypothetisch – als illustrierendes Beispiel an, die AfD würde auch 2024 erneut Chaosparteitage veranstalten und nach neuerlicher Zurückweisung durch den Landeswahlausschuss nunmehr auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs um Rechtsschutz ersuchen, dann würde, den unwahrscheinlichen Erfolgsfall vorausgesetzt, nach der Wahl folgendes Szenario eintreten: Entweder würde der Landtag eine erneute Prüfung des Sachverhalts im Rahmen der Wahlprüfung eben nicht vornehmen können, weil der Verfassungsgerichtshof bereits durchentschieden hat. Dann wäre dies ein kalter Kompetenzentzug gegenüber dem Landtag und nach Artikel 45 dem Wortlaut nach eindeutig verfassungswidrig. Oder aber der Landtag prüft den Sachverhalt erneut und damit implizit die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Dann kommen Sie in eine von der Verfassungsordnung schlicht nicht gewollte Kollision einer Entscheidung der ersten und einer Entscheidung der dritten Gewalt des Staates, die sich quasi gegenseitig im Kreis aufheben können. Das wäre verfassungspolitisch bedenklich und verfassungsrechtlich schlichtes Harakiri. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie können uns glauben, wir als Koalition haben um eine diese gerade beschriebenen verfassungsrechtlichen Probleme umgehende Lösung lange gerungen. Schlussendlich – und das sage ich sehr deutlich – waren wir in dieser Form erfolglos. Denn es geht nicht so einfach, wie Sie es hier darstellen, und erst recht nicht mit einem so lieblosen Gesetzentwurf. Gegen diesen Gesetzentwurf spricht auch, dass er versucht, eine situative Ausnahmeentscheidung des Verfassungsgerichtshofes in einer schwierigen Lage zum Regelfall zu erheben. Aus der Notwendigkeit seinerzeit aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes zum Wohl der Demokratie ausnahmsweise eingreifen zu müssen und dabei auch den Artikel 45 der Verfassung bewusst in der Zulässigkeitsfrage außer Acht zu lassen, wird nun die Banalisierung dieser Ausnahme, indem zukünftig jeder gestrichene Kandidat die verfassungsrechtliche Ausnahmesituation für sich reklamieren kann. Eine derartige Perpetuierung der absoluten Ausnahme zum rechtlichen Regelfall kann und darf in unserer Verfassungsordnung schlicht nicht gewollt sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei kann dahinstehen, ob der Verfassungsgerichtshof eine solche Entscheidung wie 2019, die in der Literatur bis heute massiv umstritten ist, jemals wieder treffen würde. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Wir können jedoch für unser Land und für unsere Demokratie nur hoffen, dass der dritte Teil der Trash-Trilogie „Die Versager – die AfD und das Wahlrecht“ uns 2024 erspart bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Wähner, Lippmann und Kollegin Köditz haben schon sehr viel Richtiges zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion gesagt, was ich nicht einfach wiederholen möchte. Allerdings möchte ich ausführen, wie die SPD-Fraktion in der Koalition insgesamt zu diesem Thema steht. Immerhin hat die Koalition – das hat Kerstin Köditz zu Recht ausgeführt – die Prüfung und Einführung eines Rechtsschutzes in diesem Bereich, explizit auch eines einstweiligen Rechtsschutzes, im Koalitionsvertrag vereinbart. Konkret steht dazu im Koalitionsvertrag auf Seite 113: „Das Wahlprüfungs- und das Wahlzulassungsrecht werden wir praxisgerechter und rechtssicher gestalten. Dabei haben wir das Ziel, die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung von Wahlausschüssen einzuführen, und werden bis spätestens 2023 Änderungsbedarfe im Wahlprüfungsverfahren ausloten.“ In der Koalition haben wir aus der Erfahrung des Wahljahrs 2019 die Einführung eines solchen einstweiligen Rechtsschutzes umfassend geprüft, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es verfassungsrechtlich bedenklich wäre, wenn nicht gleichzeitig Artikel 45 der Verfassung des Freistaates Sachsen geändert würde. Dieser weist nun mal die Wahlprüfung – das haben wir auch schon gehört – eindeutig dem Landtag zu und ermöglicht die Beschwerde gegen die Landtagsentscheidung beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof hinterher. Ein einstweiliger Rechtsschutz in Wahlprüfungssachen würde diese Zweispurigkeit zwischen vorrangig parlamentarischer Wahlprüfung und verfassungsrechtlicher Überprüfung derselben dekonstruieren. Im Rahmen der Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Innenausschuss trug vor allem der Sachverständige Prof. Dr. Fabian Michl dazu fundierte Bedenken vor und bekam von weiteren Sachverständigen Unterstützung. So viel zu der Falschbehauptung von Herrn Abg. Ulbrich, dass niemand sonst Bedenken vorgetragen hätte. Demnach sei der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion verfassungswidrig. Die Einführung eines solchen Rechtsschutzes sei von Verfassungs wegen nicht gefordert; vielmehr ginge der Vorschlag weit über die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, wie kritisch man ihn auch sehen möge, zur Zulassung der AfD-Liste hinaus. Auch das verfassungsrechtliche Konstrukt der Wahlprüfung und die Sicherung der Rechte bei der Wahl gebieten dies nicht. Nicht nur für Prof. Dr. Michl liegt das Hauptproblem in Sachsen eher darin, dass die Verfahren der Wahlprüfung im Parlament oftmals zu lange dauern. Nicht alles, was lange währt, wird auch gut. Manches Mal entscheidet das Timing über den Ausgang einer Frage. Insbesondere ist das bei einem Wahleinspruch der Fall; denn je länger der Landtag darüber verhandelt, ob dieser berechtigt ist, desto stärker manifestiert sich das frisch gewählte Parlament für die sächsische Bevölkerung, für seine Abgeordneten und schließlich für seine Funktionsfähigkeit selbst. Daher braucht es – so Prof. Dr. Michl – eine Stärkung des verfassungsrechtlich entwickelten Beschleunigungsgebots. Zeitverzug im Fortgang des Wahlprüfungsverfahrens führt eher zu Entscheidungen gegen eine Neuwahl. Daher muss die Wahlprüfung so zügig wie möglich erfolgen. Eine möglichst zügige Entscheidung des Landtags wäre auch zu forcieren, indem das Parlament mit einem Untätigkeitsrechtsbehelf oder einer Verzögerungsbeschwerde entweder bei zu langem Verhandeln zu einer Entscheidung aufgefordert wird oder ihm seine Entscheidungsfähigkeit nach Ablauf einer Frist zugunsten einer direkten Entscheidung durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof genommen wird. Über diese Optionen ließe sich trefflich ringen. Die SPD hält grundsätzlich beide für möglich, aber keine der beiden sieht der vorliegende Gesetzentwurf der AfD vor. Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der Prüfung in der Koalition und der Anhörung im Innenausschuss werden wir heute gegen dieses Gesetz stimmen. Wir sind aber zu der Überzeugung gekommen, dass eine Beschleunigung des Wahlprüfungsverfahrens wichtig ist. Der Sächsische Landtag soll unserer Auffassung nach angehalten werden, im Wahlprüfungsverfahren möglichst zügig zu entscheiden. In zukünftigen Wahlprüfungsverfahren soll es möglichst nicht mehr zu solch gravierenden Verzögerungen kommen wie im sogenannten Samtleben-Verfahren, das erst 2018 beendet wurde. Daher arbeiten wir aktuell an einem Gesetzentwurf der Koalition, der unter anderem einen Untätigkeitsrechtsbehelf und weitere wahlrechtliche Anpassungen, auch im Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetz, zum Inhalt haben soll. Diese Vorschläge werden wir bald diskutieren, aber nicht heute. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Sören Voigt, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an den fraktionslosen Abgeordneten, Herrn Kollegen Teichmann; bitte schön.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist beschämend und gleichzeitig bezeichnend für dieses Hohe Haus, wenn ich den Ausführungen von Frau Köditz und Herrn Lippmann folge. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, Ihre Arroganz, die Sie hier zum Ausdruck bringen – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben doch keine Ahnung!) das sage ich so deutlich –, deklassiert Sie selbst. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen. (Zurufe der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD – Gelächter bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die ehrenamtlich Tätigen einer Partei – in dem Fall war es die AfD, das kann heute oder morgen eine ganz andere Partei treffen – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat noch keine andere Partei geschafft!) – Hören Sie doch einmal zu, vielleicht können Sie dabei auch etwas lernen! Hören Sie einfach mal zu, das gebietet auch der Anstand! (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Hören Sie zu! (Sören Voigt, CDU: Das müssen Sie in die andere Richtung sagen!) Die ehrenamtlich Tätigen einer Partei – in dem Fall war es die AfD – haben Fehler begangen. (Zurufe von den LINKEN) Wie, wo und in welchem Umfang, lasse ich dahingestellt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! –
Antonia Mertsching Die Linke
Können wir das schriftlich haben?) Aber jetzt kommt das Entscheidende – und das ist gerichtlich bestätigt –: Die Profis von der Landeswahlleitung – beispielsweise in persona des Referatsleiters Wolf – haben grob rechtswidrig gehandelt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht! – Zurufe der Abg. Martin Modschiedler, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das hat der Verfassungsgerichtshof Leipzig bestätigt, ob es Ihnen gefällt oder nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nur zur Hälfte!) Sie sagen hier, nur die Versager von der AfD würden Fehler machen, aber Sie natürlich nicht, Herr Lippmann; denn Sie sind ja fehlerfrei. Sie schweben regelrecht über den Dingen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Unsere Listen haben Bestand!) Ich sage Ihnen, Herr Lippmann – und das sage ich Ihnen mit 55 Jahren Lebenserfahrung –: (Och! von den LINKEN) Niemand ist fehlerfrei und erst recht nicht Sie. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Deswegen sind Sie aus der AfD ausgetreten, mit Ihrer Lebenserfahrung!) Es muss ein Anliegen eines Parlamentes sein, es muss das Anliegen eines Parlamentes hier in Sachsen sein, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was denn?!) im höchsten Maße demokratiefreundlich zu handeln, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) nämlich, dass ungerechtfertigte Kürzungen von Wahlvorschlägen aus falschem Handeln – beispielsweise einer Wahlleitung in Sachsen – (Zurufe der Abg. Martin Modschiedler, CDU, sowie Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE) im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes behoben werden; denn nichts wäre schlimmer und nichts wäre demokratiefeindlicher, wenn Wahlvorschläge nicht zum Zuge kommen, weil bestimmte Personen fehlerhaft gehandelt haben. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dann ist es gut und richtig, und das hat sich gerade in Sachsen in rechtshistorischer Weise gezeigt. Ich bin dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig sehr dankbar. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, sowie Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich habe übrigens im Unterschied zu Ihnen der Verhandlung beigewohnt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich war auch da! – Weitere Zurufe) Ich sage Ihnen: Ich bin denen, die sich dort die Mühe gemacht und weit über die bisherige Rechtspraxis hinaus dafür engagiert haben, dass in Sachsen demokratische Wahlverhältnisse herrschen, sehr, sehr dankbar. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Demokratische Wahlverhältnisse?) Dass sich die anderen Parteien dem effektiven Rechtsschutz bei Wahlen entziehen, dazu muss ich sagen: Das finde ich sehr schade; (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) denn auch Sie kann es möglicherweise betreffen, indem irgendwo Fehler gemacht werden – bzw. müssen Sie gar keine Fehler gemacht haben –, aber Ihr Wahlvorschlag fehlerhaft beurteilt wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür wird man bestraft – das ist nun mal so!) Deshalb ist es wichtig, dass, bevor eine Wahl stattfindet, die Fehler behoben werden und nicht erst im Nachhinein in einem ewig langatmigen Verfahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür gibt es einen Wahlprüfungsausschuss!) Der Wähler möchte ernst genommen werden. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Er wird dann ernst genommen, wenn seine Wahlentscheidung im Sinne von Auswahl vollständig erfolgen kann und nicht schon von vornherein eine Kürzung erfolgt. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie waren doch Vertrauensperson!) Insoweit möchte ich noch einmal daran appellieren, dass Sie das weniger (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) von Ihrem hohen Ross aus beurteilen, sondern die Sache ganz sachlich beurteilen und nicht nur sagen – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Ivo Teichmann fraktionslos
– ja, ich komme zum Schluss –: Nicht nur eine Partei hat einen Fehler gemacht, sondern auch die Landeswahlprüfungsbehörde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hat keinen Fehler gemacht! –
Antje Feiks Die Linke
Hat sie nicht!) – Das ist doch durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt worden! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat es doch zugelassen, Mensch!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte zum Schluss kommen, Kollege Teichmann!
Ivo Teichmann fraktionslos
Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Teichmann. An Mikrofon 4 sehe ich vermutlich eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Lippmann, BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will uns eine Debatte über eine sachliche Richtigstellung im Nachhinein ersparen; daher erfolgt meine Kurzintervention an den Kollegen Teichmann. Ich will darauf hinweisen, dass ich sehr wohl bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs in Leipzig zugegen war und mir diese vollständig angeschaut habe. Es war eine sehr erhellende und tatsächlich historische Verhandlung, bei der man sich anschauen konnte, dass es der eine oder andere Prozessbevollmächtigte der AfD schwerhatte, den Verfassungsgerichtshof zu überzeugen, die Zulässigkeitshürde zu nehmen. Es wurde Gott wer weiß was philosophiert, und der Prozessbevollmächtigte der AfD war sich letztendlich nicht zu blöd zu argumentieren, dass der Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof die drohende Gewalt gegen die Landeswahlleiterin sei. Quasi hat man das, was man selbst verursacht hatte, durch entsprechende Hassauskübelungen über die Landeswahlleitung anschließend als Argument vor dem Verfassungsgerichtshof ausgeführt. Es war durchaus spannend, Sie dort zu sehen. Auf etwas muss hier noch hingewiesen werden: Sie waren auch Vertrauensperson für diesen Wahlvorschlag. Insoweit sind Sie hier wohl eher Betroffener als in irgendeiner Weise Sachverständiger. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung erfolgt an Mikrofon 7 durch Herrn Kollegen Teichmann; bitte schön.
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich möchte kurz erwidern. Herr Lippmann, zu Ihrer Erhellung sei gesagt: Das Gericht hat eine Korrektur vorgenommen, nämlich eine unzulässige Kürzung von 18 auf 30. Insoweit bitte ich darum, einfach bei der Wahrheit zu bleiben. Ich möchte auch richtigstellen, dass ich nicht die Vertrauensperson war, sondern stellvertretende Vertrauensperson. Auch hier bitte ich Sie, Herr Lippmann, einfach bei der Wahrheit zu bleiben. – Danke. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und wir könnten in eine zweite einsteigen. Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf? – Herr Kollege Ulbrich, Fraktion der AfD; bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das können Sie uns wirklich ersparen!)
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Abschluss: Es ist häufig so, dass ein Unglücksfall dazu führt, dass man sagt, man müsse Gesetze ändern. Dann diskutiert man nicht großartig darüber, welche Ursachen der Unglücksfall hatte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dass Sie das als Unglücksfall bezeichnen! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Unglücksfall?!) – Ja, hier liegt ein Unglücksfall vor, wenn der Verfassungsgerichtshof der Landeswahlleitung attestiert, grob rechtswidrig einen qualifiziert rechtswidrigen Verstoß gegen unsere Rechts- und Verfassungsordnung – einschließlich Demokratieprinzip – vorgenommen zu haben. Möglicherweise hat dann der Koalitionsvertrag unter dem Eindruck dieser Entscheidung im Herbst 2019 diese, hier ja schon mehrfach genannte Formulierung vorgenommen, und es geschieht eben nichts. Dann sagt man: Na ja, man müsse Artikel 45 ändern. Na gut. Möglicherweise sind wir ja auch dazu bereit. Als AfD würden wir ja eine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen, um das zu ändern, wenn darin das Problem liegt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich weiß nicht, welche Kreise Ihnen das verbieten, auf diese Weise eine von Ihnen als notwendig erachtete Änderung durchzuführen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Sie können ja dann dagegen stimmen. Also Sie bekommen wir schon unter ein Drittel. Das ist kein Problem mit der SED, das bekommen wir schon hin. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, ja, Sie erzählen mir was von Demokratie, bitte? (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ich frage mich, wann Sie das beantragt haben!) – Es ist ja so: Sie kennen meine Rechtsauffassung. Ich meine, diese Änderung ist nicht notwendig, aber man kann ja immer den sichersten Weg gehen, und es geschieht hier in dieser Richtung leider nichts. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Gut, Herr Pallas, Ihre Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wir haben heute den 31. Mai 2023. Sie wissen, auch Wahlgesetzänderungen müssen rechtzeitig vor Wahlen erfolgen. In dieser Legislaturperiode werden solche Änderungen – wir können sie machen – erst einmal keine Wirksamkeit erzielen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Ja, gut. Dann mag das eben so sein. Ihr Ziel in Ihrem Koalitionsvertrag ist immer auf eine Legislaturperiode ausgerichtet. Dies hätte spätestens jetzt erfolgen müssen. Wir sind eben vorgegangen. Wir haben sogar auf Ihren Gesetzentwurf gewartet. Deshalb haben wir sogar etwas gezögert, aber das ist doch hier eine scheinheilige Debatte, dass wir sagen, weil – wie Sie behaupten – Fehler geschehen sind, dass wir da ein Gesetz brauchen. Dieses Gesetz würde uns überhaupt nichts helfen, wenn der Fehler wirklich ein Fehler gewesen wäre. Er war aber kein Fehler. Das Verhalten war grob rechtswidrig. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Und das hat der Verfassungsgerichtshof Ihrer CDU-Parteifreundin so ins Stammbuch geschrieben. Uns dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben, das ist wahrlich unanständig. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte schön, Herr Staatsminister Schuster.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wahlen sind die Essenz unserer Demokratie. Den Rahmen, in dem sie stattfinden, auszugestalten, gehört zum Königsrecht des Parlaments. Deshalb glaube ich, dass es einem Mitglied der Staatsregierung grundsätzlich nicht so richtig erlaubt ist, die Diskussion darüber politisch vertieft zu kommentieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann man so sehen!) Ich werde mich vor allem auch nicht denen anschließen, die das sächsische Wahlrecht zum politischen Spielball machen wollen; dann würde ich ja meine Rolle völlig verfehlen. Sie untergraben damit allerdings auch das Vertrauen der Menschen in Demokratie und Rechtsstaat, wenn man derartige politische Spiele macht. (Sebastian Wippel, AfD: So, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, oder?) Gut und wichtig ist es dagegen, im hochsensiblen Bereich von Wahlen juristisch absolut wachsam zu sein. Die geltende Rechtslage kennt Beschwerdemöglichkeiten für den Fall, dass Landeslisten vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen werden. Sie alle wissen: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof ist in Bezug auf die AfD-Landesliste von 2019 und Probleme mit der Streichung eines Bewerbers von 2014 tätig geworden. Sie alle wissen auch – das ist gerade am besten noch einmal von Herrn Abg. Pallas vorgetragen worden –, dass die Regierungskoalition auf sachlicher Grundlage mögliche Rechtsanpassungen aus diesen Vorgängen prüft und gegebenenfalls anstößt. Ich glaube, es ist sowohl bei Herrn Pallas als auch bei Herrn Lippmann deutlich geworden, wie die Koalition mit Herrn Wähner zusammen ringt, das ernsthaft zu prüfen. (Zuruf von der AfD: Seit vier Jahren!) Ich weiß aus der Zusammenarbeit, dass es dort die klare Erwartung gibt, dass, wenn es eine sachliche Lösung gibt, sie aus der Regierungskoalition kommt, jedenfalls nicht aus dem heute vorgelegten Entwurf. Wenn Sie schon eine Verfassungsänderung wünschen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann müssen Sie es beantragen!) und wenn wir in diesem Haus hätten darüber debattieren wollen, wenn ich in meinem Haus hätte eine Verfassungsänderung prüfen wollen, dann hätte sie im Antrag stehen können. Dann hätte ich das seriös getan und hätte eine Stellungnahme abgegeben, meine Damen und Herren. (Zuruf: Wohl wahr!) Ich jedenfalls habe das Vertrauen in die Regierungsfraktionen. Die handwerkliche Qualität des heute vorgelegten Entwurfs macht es einem diesbezüglich wirklich leicht. Er ist schlicht nicht mit den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 45 der Sächsischen Verfassung vereinbar. Er verstößt zum einen gegen den Grundsatz der Nachträglichkeit der Wahlprüfung, und zum anderen entzieht er dem Landtag einen ausschließlich ihm durch die Verfassung zugewiesenen Auftrag. Ich habe selten in meinem politischen Leben einer Abgeordneten oder einem Abgeordneten der Fraktion der LINKEN applaudiert, aber, Frau Köditz, Ihr Vortrag hat mir ausgesprochen gut gefallen. Sie haben das noch einmal auf den Punkt gebracht. Das beweist, wie seriös in diesem Haus debattiert wird: durch vier Fraktionen, außer der antragstellenden. Meine Damen und Herren! Über den Rahmen der Wahlprüfung und die Zulässigkeit von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, zu entscheiden, das ist der Auftrag. Aus guten Gründen gibt es bei uns den Grundsatz: Wahlen sollen möglichst störungsfrei und reibungslos durchgeführt werden. Wenn man, wie im vorliegenden Entwurf, schon in Fällen mittlerer Rechtswidrigkeit – was immer das bedeuten soll; ich bin gespannt, ob man das überhaupt erklären kann – vor einer Wahl Einspruch erheben könnte, würde der Grundsatz der Nachträglichkeit obsolet. Das ist ein Grundsatz des störungsfreien Ablaufs einer Wahl. Meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktion! Wenn man der Berichterstattung von gestern Glauben schenken darf – dpa und Ihres Landesvorsitzenden –, dass Sie künftig fehlerfrei bleiben wollen, dann fällt es mir ganz besonders leicht, Ihnen zu empfehlen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Er ist juristisch abzulehnen. Außerdem soll es ja keine Fehler mehr geben. Deshalb wüsste ich auch nicht, warum man sich weiter damit beschäftigen sollte. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Nun sehe ich am Mikrofon Herrn Kollegen Urban von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig, Herr Kollege?
Jörg Urban AfD
Jawohl, Herr Präsident, eine Kurzintervention. – Da jetzt vom Staatsminister die dpa-Meldung noch einmal falsch interpretiert worden ist, möchte ich das richtigstellen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ah!) Korrekt ist natürlich – ich sage das gern noch einmal ausführlich –: Ich bin gestern in der Landespressekonferenz gefragt worden, ob die nächste Aufstellungsversammlung der AfD für die nächste Wahl Fehler vermeiden würde wie beim letzten Mal. Dazu habe ich gesagt: Wir werden die Fehler, die man uns fälschlicherweise vorgeworfen hat, natürlich nicht machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, ach!) Das ist genau der Punkt. Es sind uns Fehler von Beamten des Freistaates Sachsen vorgeworfen worden, die eigentlich neutral arbeiten müssen. Diese Fehler, die uns vorgeworfen worden sind, haben am Ende nicht getragen. Diese Vorwürfe wurden als grob rechtswidrige Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof deklariert. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Das ist die Wahrheit. Also: Wir haben keine Fehler gemacht. Das hat das Verfassungsgericht in seiner Eilentscheidung auch bestätigt. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Eure Liste ist doch gekürzt worden!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban mit einer Kurzintervention. Möchte Herr Staatsminister erwidern? – Sie dürfen erwidern, wenn Sie möchten. (Zurufe) Sie dürfen auf die Kurzintervention erwidern.
Armin Schuster
Herr Urban, ich mache es ganz kurz. Ich bin eigentlich mit kaum jemandem besser zusammen als mit der dpa; die finde ich sehr seriös. Die schreiben: „Parteichef Jörg Urban: ‚Wir werden diese Fehler, die uns vorgeworfen worden sind, vermeiden.‘“ (Zurufe) Das würde aber bedeuten, dass Sie diesen Antrag nicht hätten stellen müssen. Ich finde Ihre Einlassung für die Zukunft sehr interessant. Wenn Ihnen das gelingt, glaube ich, müssen wir den Antrag nicht diskutieren. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun – wenn sich kein Redebedarf mehr ergibt – zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen, Drucksache 7/10168, Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, sofern sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch gibt es nicht, dann verfahren wir so. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Bei Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe erneut auf: Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis des vierten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des Sechsten Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 114 Stimmen bzw. Stimmscheine. Davon war einer ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katja Röckel 78 Stimmen, Thomas Neie 77 Stimmen, Eva Brackelmann 34 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 34 Stimmen, Johannes Gerstengarbe 0 Stimmen, Dawid Statnik 1 Stimme, Romina Stawowy 0 Stimmen, Enthaltungen 1. Damit ist kein weiterer Kandidat gewählt. Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, würden wir nun in die Wahl der verbleibenden zwei Positionen eintreten. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung Drucksache 7/10386, Drucksache 7/13482, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zuvor frage ich Herrn Kollegen Wippel, ob er als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Wähner spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Die vorgesehenen Änderungen im Beamtengesetz sind notwendig, um ein modernes Beamtengesetz im Freistaat Sachsen zu erhalten bzw. beizubehalten. Ich möchte gern auf einige Änderungen eingehen. Zum einen wurden die Bestimmungen für die Besetzung von Stellen im Hinblick auf Transparenz und die daraus folgende Stellenausschreibungspraxis überarbeitet. Ebenso wurde die Festlegung getroffen, dass die Abordnung außerhalb des öffentlichen Dienstes für Beamte vorgesehen wird. Die Ernennung und Beförderung von politischen Beamten wurde ebenso überarbeitet. Auch geregelt wurde die Kostenträgerschaft des Dienstherrn für erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen. Für die Abgeltung von Erholungsurlaub wurde eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage überarbeitet. Den Landespersonalausschuss haben wir dahin gehend gestärkt, dass er ein erweitertes Selbstbefassungsrecht erhalten hat, bzw. auch die Unterhaltung einer Geschäftsstelle gesetzlich geregelt. Tagesordnungspunkt 2 Aber ich sehe bereits am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Nach § 79 Abs. 5 Nr. 3 beantrage ich namens meiner Fraktion, den soeben aufgerufenen Tagesordnungspunkt innerhalb der Tagesordnung zur Fortsetzung nach Tagesordnungspunkt 10 vorzusehen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für den Antrag. Gibt es hierzu Widerspruch seitens des Parlaments, sprich: dass wir diesen Tagesordnungspunkt quasi nach Tagesordnungspunkt 10 neu einordnen? – Das ist nicht der Fall. Damit verfahren wir so. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum des Entwurfs des Sächsischen Beamtengesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Im parlamentarischen Verfahren wurden ebenso noch Änderungen am Gesetz vorgenommen, und eine Regelung bezüglich der Besetzungs- und Stellenausschreibungspraxis haben wir dahin gehend konkretisiert; denn das Beamtengesetz ist sowohl für die Landesbeamten zuständig bzw. gilt für die Landesbeamten ebenso wie für die Beamten der kommunalen Ebene. Da es im Bereich der Stellenausschreibungs- und Besetzungspraxis auch Ausnahme-regelungen geben muss, sind wir dabei verblieben – das war für uns als CDU sehr wichtig –, dass jeder für seine eigene Zuständigkeit verantwortlich zeichnet, dass wir die Ausnahmetatbestände für die Landesbeamten regeln und die Kommunen für die Beamten in ihrer Zuständigkeit. Ich meine, das ist eine gewisse Stringenz, die beizubehalten wichtig ist. Ebenso haben wir die Aufnahme eines Feedback-Gesprächs gesetzlich mit geregelt. Ich meine, das gehört zu einer guten zukunftsorientierten Personalführung, dass dem Mitarbeiter auch ein Feedback gegeben wird. Das haben wir mit geregelt. Ebenso wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Dienstherreneigenschaft für die Unfallkasse Sachsen in das Gesetz aufgenommen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel. Bitte schön, Herr Kollege.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Beamtengesetz soll geändert werden. Neben den Regelungen, die durchaus sinnvoll im Gesetz angepasst wurden, hat man bei einigen wichtigen Regelungen nur halbe Arbeit geleistet. Es geht um die schon seit Jahren immer wieder kritisierte Form der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst, vor allem der Stellen in den obersten Landesbehörden. Dort wurde immer schon gern die öffentliche Ausschreibung vergessen. Praxis war und ist aber auch, dass Ausschreibungen auf einen Wunschkandidaten angepasst werden, der im besten Fall schon auf der Stelle sitzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass fortan die öffentliche Ausschreibung die Regel sein soll. So weit – so gut. Doch dazu gibt es auch gleich eine Ergänzung, nämlich: Der Verzicht auf die Ausschreibung soll im Einzelfall unter Ausnahmen möglich sein. Was heißt denn Einzelfall? Es ist ein konkreter einzelner Fall, der jeweils individuell zu beurteilen und zu behandeln ist. Ich frage Sie: Wo ist denn jetzt die Verbesserung? Es finden sich immer genügend Gründe, wenn man einen Wunschkandidaten haben möchte, mit einer individuellen Begründung. In salomonischen Begründungen sind die obersten Landesbehörden schon immer sehr einfallsreich. Es dauert derzeit ein wenig länger, weil jemand die individuelle Begründung erst entwerfen muss. Aber ich bin überzeugt, dass man auch da bald mit Textbausteinen für Verwaltungsvereinfachung arbeiten wird. Die gelebte Praxis, bewährte Parteimitglieder mit Posten zu belohnen, hört damit nämlich nicht auf. Ein Ausschreibungszwang für alle Stellen wäre die Lösung. Ausnahmen wären konkret im Gesetz zu benennen, und schon wäre man der Lösung ein Stück näher. Das Problem der fingierten Ausschreibung, wo der Inhalt bereits auf eine Person zugeschrieben wird, löst man damit leider nicht. Jeder, der schon einmal in Bundesministerien, Landesministerien oder nachgeordneten Behörden gearbeitet hat, kann davon ein Lied singen. Wenn es denn heißt: „Die Stelle wurde nach bester Eignung“ usw. usf. vergeben, kommt bei Behördenmitarbeitern oft nur ein müdes Lächeln ins Gesicht. Eignung – das ist auch ein Stichwort für ein praktisches Beispiel, und davon gäbe es Hunderte in Deutschland in den letzten zehn Jahren. Beispiel: Anfang 2012 übernahm Florian Schaefer die Leitung der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit und damit die Funktion als Pressesprecher im sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, damals noch FDP-geführt. Der Mann kommt vom MDR, wo er als Reporter für den „Sachsenspiegel“ gearbeitet hat. Eine Ausschreibung gab es nicht. Okay, jetzt kann man natürlich sagen: vom Reporter beim „Sachsenspiegel“ zum Pressesprecher. Halten wir fest: So jemand könnte vielleicht geeignet sein. Bei der Ausschreibung seiner Vorgängerin Frau Siebert war es im Prinzip genauso: Man legte einfach das Landtagsmandat nieder und wurde ohne Ausschreibung Pressesprecherin im Wirtschaftsministerium. Sehr lange konnte Herr Schaefer die Stelle allerdings nicht genießen, denn 2014 flog die FDP – Gott hab sie selig – aus dem Parlament, und das Ministerium kam in SPDHände. Herr Dulig war aber auch nicht viel besser als sein Vorgänger: Er holte gleich im Januar 2015 einen weiteren Journalisten, und zwar aus einem der vielen SPD-nahen Blätter zu sich ins Ministerium, nämlich Herrn Jungmann – erst bei der „Sächsischen Zeitung“, dann verantwortlicher Redakteur für Landespolitik bei der „MoPo“. Aber Herrn Dulig sei Dank, wurde jetzt auch noch ein SPD-Mitglied zusätzlich benötigt, also kam noch Frau Kruse, bis dato Referentin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag – natürlich ohne Ausschreibung. Tja – Netzwerke schaden eben nur dem, der keine hat. Zum Schluss bin ich Ihnen aber noch Aufklärung schuldig: Was wurde denn jetzt aus dem „Sachsenspiegel“-Journalisten Herrn Schaefer? Nun, hier schließt sich der Kreis der Nicht-Ausschreibungen: Wenn man nämlich einmal in der Behörde ist, dann bleibt man auch dort und macht irgendetwas anderes. Er leitet heute das Referat 63 in dem von den BÜNDNISGRÜNEN geleiteten Umweltministerium – Thema Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft. Ja, natürlich – anfangs vielleicht noch geeignet, jetzt wohl eher weniger. Nach bester Eignung und Befähigung – aber Ausschreibung nein, das werden Sie vergeblich suchen. Bei dem heutigen Fachkräftemangel greifen wir natürlich gern auf Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurück. Fachliche Eignung braucht man bei den BÜNDNISGRÜNEN nicht; man muss ja nur ein Referat im Ministerium leiten. Im Übrigen sind das wahrscheinlich alles Einzelfälle, und dieser Gesetzentwurf verhindert diese bis heute gelebte Praxis nicht. Wenn überhaupt, dann erschwert er vielleicht die Praxis ein wenig, aber individuelle Begründung – da bin ich mir sicher – werden Sie wahrscheinlich finden; das dürfte kein Problem sein. Wegen dieses Mangels, der auch nicht abgestellt wurde, werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Wippel. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe von der AfD: Guten Tag! –
Sebastian Wippel AfD
Hallo, Herr Schultze!) Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist in erster Linie eine Anpassung an gesetzliche Erfordernisse und an die neue Situation von Personalgewinnung an das durch die EU vorgegebene Recht und weitere Entwicklungen. Er hat sicherlich einige positive Seiten, aber ich möchte noch einmal an seine ganze Geschichte erinnern, weil das doch recht spannend und schon einige Zeit her ist. Das Kabinett beschloss die Wertschätzungsinitiative für den öffentlichen Dienst am 25.06.2019 – der heutige Gesetzentwurf setzt das um. Der Gesetzentwurf wurde anschließend am 01.09.2020 im Kabinett beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Am 14.07.2022 war er dann im Landtag und wurde am 02.11.2022 angehört. Vier Jahre nach dem Beschluss der Wertschätzungsinitiative und drei Jahre nach dem Kabinettsbeschluss des Gesetzes liegt er jetzt also zum Parlamentsbeschluss vor. Das ist schon ein ziemlich langer Weg für ein Gesetz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so – ja!) Ich glaube, an dieser Stelle kann man das auch einmal sagen. Denn es ist eines der wenigen Gesetze, zu dem ich in den beratenden Ausschüssen sehr oft gehört habe, dass es noch Beratungsbedarf dazu gebe. Dort, wo es ihn gibt, soll man diesen Beratungsbedarf natürlich auch einräumen. Ich hoffe nur nicht, dass dies das neue Tempo wird, mit dem Gesetzesinitiativen bearbeitet werden. Ich werde noch kurz begründen, warum wir unseren heutigen Änderungsantrag beibehalten. Das Gesetz ändert einiges. Man soll ja immer mit den positiven Aspekten anfangen: Selbstverständlich führt es zu mehr Transparenz, es gibt mehr öffentliche Ausschreibungen, es führt zu mehr Flexibilität im Sinne der Beamten, und es führt zu einer stärkeren Unterstützung der Arbeit des Landespersonalausschusses. So weit, so gut. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen kann man sicherlich auch zustimmen – man muss darauf vielleicht gar nicht viel näher eingehen, denn es ist ja schon lange darüber diskutiert worden. Differenzen haben wir allerdings, wo es um die Regelungen im Hinblick auf die politischen Beamten geht. Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode mehrfach kritisch dazu geäußert. Zu erinnern ist an dieser Stelle an den Rechnungshof und die bevorzugte Behandlung von Staatssekretären. Ich denke, es ist kein Wunder, dass wir das kritisch sehen. Aber ich möchte auch deutlich sagen: Natürlich wissen wir, dass die gelebte Praxis etwas anders aussieht. Da müssen wir auch in die Länder schauen, in denen wir an der Regierung beteiligt sind: An vielen Stellen wird den tatsächlichen Notwendigkeiten Platz eingeräumt, die zwar ein gewisses Magengrummeln auslösen, aber an dieser Stelle die tatsächliche Praxis darstellen. Der Änderungsantrag der Koalition ist einer, dem man, wie schon gesagt, durchaus zustimmen kann. Ich möchte hier aber die Gelegenheit nutzen – auch der Zeit wegen –, heute unseren Änderungsantrag gleich gemeinsam mit meiner Rede einzubringen. Es geht darum, dass wir eine Gleichbehandlung der Beamten haben wollen. Es geht uns darum, dass die Beamten im Freistaat Sachsen gleichbehandelt werden. Das stand auch im Koalitionsvertrag: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“ Aktuelle Regelungen sorgen derzeit aber dafür, dass beispielsweise eine privat versicherte Beamtin mit zwei minderjährigen Kindern aufgrund der Beihilfe des Freistaates lediglich einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 8,93 % bezahlt, jedoch ihre Kollegin, die in der gleichen Situation gesetzlich krankenversichert ist, wesentlich mehr, nämlich 20,7 %. Das halten wir für ungerecht. Deswegen glauben wir, dass das dringend geändert werden muss. Die Anhörung hat uns dahin gehend recht gegeben. Wir haben auch gesehen, dass Sie große Teile unseres Änderungsantrages in das Dienstrechtsänderungsgesetz übernommen haben. Ich vermute, dies wird die Begründung dafür sein, warum Sie heute unseren Änderungsantrag ablehnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, das stimmt!) Ich sage an dieser Stelle nur: Die Erfahrungen mit dem Gesetz – ich wiederhole gern die Daten: 2019, 2020, 2022 und die heutige Beschlussfassung – zeigen, dass uns das Vertrauen daran, dass das Gesetz nicht wieder vier Jahre lang Schleifen trägt, ein Stück weit fehlt. Wir können das heute klarmachen und diese Ungerechtigkeit beenden. Wir haben mit unserem Änderungsantrag ein Angebot diesbezüglich gemacht. Nehmen Sie diesen bitte an! Dann hat sich diese Ungerechtigkeit erledigt; man muss dann nicht noch einmal vier Jahre warten. Wir können jetzt gern in die Statistik schauen, wie viele Beamtinnen und Beamte in den letzten vier Jahren vielleicht darauf gehofft haben, dass sich diese gesetzlichen Regelungen ändern, und die mittlerweile aus dem Dienst ausgeschieden sind. Wir können das heute klarstellen und ein neues Gesetz verabschieden oder ein verbessertes Gesetz mit mehr Transparenz und öffentlichen Ausschreibungen sowie Flexibilität. Dem werden wir uns nicht verschließen, aber wir werden darum werben, dass wir nicht erst auf das Dienstrechtsänderungsgesetz und vielleicht wieder vier Jahre lang auf die Debatte warten. Daher sollten wir den Änderungsantrag annehmen, der sich an Berlin und Brandenburg orientiert und daher mit Sicherheit gesetzeskonform ist. Danke. – Ich werbe um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die bestmögliche Verwaltung für einen gut funktionierenden Freistaat“ – schon in unserem Wahlprogramm 2019 war dies ein bündnisgrünes Motto. Das Leitbild hat es schließlich auch in den gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD geschafft, in welchem wir als Koalition ein – wie ich finde – sehr gutes Leitbild für die Zukunft einer leistungsfähigen Verwaltung im Freistaat Sachsen beschrieben haben und seitdem daran arbeiten, dies umzusetzen. In den letzten knapp vier Jahren haben wir einige Meilensteine erreichen können. Uns ist klar: Ohne mehr Wertschätzung für Beamtinnen und Beamte und ohne eine bessere Personalplanung wird der Freistaat im Kampf um die besten Köpfe für unsere Zukunft weiter an Boden verlieren. Wir als Koalition haben einiges erreichen können. Insbesondere die Hochschule Meißen, die mit ihrer Ausbildung das Fundament für das Handeln der Beamtinnen und Beamten bildet, wurde durch die Koalition im letzten Jahr maßgeblich gestärkt und wird vielleicht noch weiter gestärkt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive, das wir in diesem Hohen Haus letztes Jahr verabschiedet haben, zielte dabei auch darauf ab, die Studierenden für die Zusammenhänge in der Europäischen Union fit zu machen. Denn Verwaltung gestaltet – und das schon lange nicht mehr nur auf Landes- oder nationaler Ebene. Die Krisen der letzten Jahre haben uns wohl deutlicher als je zuvor vor Augen geführt, dass die Europäische Union weit mehr ist als eine bloße Wirtschaftsunion. Viele große, aber auch kleine Maßnahmen beeinflussen unser tägliches Leben. Umso wichtiger ist es, dass Beamte und Beamtinnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die Chance haben, Einblicke in die Abläufe supranationaler Institutionen zu bekommen; denn auch für die Verwaltung gilt, was die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer bei ihrer Abschiedsrede in Bezug auf die Justiz sagte: „Diversität ist bereichernd, damit Gerichte“ – oder in unserem Fall die Verwaltung – „den Menschen gut zuhören können, mit unterschiedlich trainierten Ohren.“ Der Blick über den Tellerrand durch Tätigkeiten bei internationalen Organisationen wird zukünftig eine Maßnahme der Personalentwicklung im Freistaat sein – ein weiterer Schritt in Richtung eines pluraleren Beamtentums, in welchem verschiedene Erfahrungen und Perspektiven in den Berufsalltag eingebracht werden können. Die notwendige Modernisierung erschöpft sich jedoch nicht nur in der Verwendungsbreite der Beamtenschaft. Die Möglichkeit des Feedback-Gesprächs, das durch den Änderungsantrag der Koalition nun integriert werden soll, stärkt den Austausch auf Augenhöhe zwischen Beamtinnen und Beamten und den Dienstherren. Das kann diese bestärken, sich einzubringen, und interne Abläufe um ihre Überlegungen, Erfahrung und Wissen entsprechend bereichern. Eine solche Regelung bietet das Potenzial für eine moderne, offene Kommunikationskultur, die schlussendlich Ausdruck moderner Personalführung in der Verwaltung ist. Zudem stärkt der Gesetzentwurf die Fortentwicklung des Landespersonalausschusses als entscheidendes Glied in der Verwaltung als Ganzes. Und ja, Herr Schultze – da nehme ich mir doch die Zeit, abschließend noch auf den Änderungsantrag der LINKEN einzugehen –, Sie haben es bereits vorweggenommen: Es ist ganz klar, Ihr Änderungsantrag ist ein Herzensanliegen der BÜNDNISGRÜNEN – ich glaube, auch ein Herzensanliegen der Koalition –, wie Sie daran sehen können, dass wir bereits einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingereicht haben; nur zum anderen Gesetzentwurf. Denn die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte soll im Freistaat Sachsen kommen. Durch einen Zuschlag durch den Dienstherren soll es ermöglicht werden, dass diese sich nachteilsfrei gesetzlich versichern können bzw. gesetzlich versichert bleiben. In einer diverser werdenden Beamtenschaft bedeutet dieser Zuschlag nicht nur eine finanzielle Entlastung vor allem für Beamtinnen und Beamte der niedrigen Besoldungsstufen, er steigert auch die Attraktivität beispielsweise für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger deutlich. Angesichts der sicher steigenden Beiträge des Freistaates zu den Krankheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung dient eine solche Regelung übrigens auch der finanziellen Nachhaltigkeit im Freistaat Sachsen. So weit sind wir uns in dieser Koalition eigentlich einig. Die heutige Ablehnung des Änderungsantrages hat nichts damit zu tun, dass wir unsere Meinung zu diesem gemeinsamen Herzensthema – und zumindest Kollege Pallas freut sich schon die ganze Zeit darüber – geändert haben. Ganz im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe ist Bestandteil des Änderungsantrags zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Besoldungsrecht. Und ja, werter Herr Kollege Schultze: Da gehört er schlussendlich auch hin. Es hat schlicht keinen Sinn, im Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz über die besoldungsrechtlichen Fragen im Gesamten und deren Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diskutieren, ohne diesen Aspekt, der Implikationen auch für das Besoldungsgefüge und damit unter anderem für das innere und das äußere Abstandsgebot hat, dort herauszulassen und in einem separaten Gesetzentwurf zu beschließen. Nun habe ich durchaus Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der sicherlich nicht ganz rühmlichen Zeitdauer dieses Gesetzentwurfs das Vertrauen in die Koalition etwas verloren haben. Ich freue mich, dass Sie diesbezüglich Vertrauen in die Koalition hatten, dass das schneller geht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!) Das ist aus Oppositionssicht ja schon fast eine Ehre. Ich sage Ihnen aber auch: Wir sind zuversichtlich, diesen Gesetzentwurf, den ich gerade angesprochen habe, noch vor der Sommerpause verabschieden zu können und damit das Vorhaben der pauschalen Beihilfe aus dem Koalitionsvertrag zum Wohle der Beamtinnen und Beamten in Sachsen umzusetzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Es ist klar: Wir können uns bei dem Gesetzentwurf zum Dienstrecht keine weitere Hängepartie leisten; denn am Ende geht es hierbei um die Umsetzung verfassungsrechtlicher Fragen, die der Gesetzgeber dann irgendwann einmal umsetzen muss. Insoweit und auf Anlass zu diesem Gesetzentwurf kann ich nur dafür appellieren, dass Sie darauf vertrauen, dass wir dies zeitnah umsetzen werden; (Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Zuruf: Na ja, mit Vertrauen?) und bitte: Wir werden beweisen, Herr Kollege Gebhardt, dass man an dieser Stelle durchaus der Koalition vertrauen kann. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Ablehnung des Änderungsantrags der LINKEN. Vielen Dank. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mindestens Zweifel…) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die zweite Lesung des Gesetzentwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Das klingt erst einmal dröge, das gebe ich zu, doch es verbergen sich wichtige und notwendige Veränderungen für einen attraktiven und wirksamen öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen dahinter. Wir merken bereits seit ein paar Jahren, welch ungünstige Auswirkungen die demografische Entwicklung in Sachsen auch für den öffentlichen Dienst hat. In den nächsten Jahren verlieren wir die Hälfte des Personals altersbedingt in den Ruhestand. Das wissen wir seit der Arbeit der Personalkommissionen I und II der letzten Legislatur. Die Frage, wie wir ausreichend gutes Personal für die Arbeit in der Verwaltung gewinnen können, beschäftigt nun die ständige Kommission für Organisation und Personal, welche auf Grundlage des Koalitionsvertrags in der Staatsregierung eingerichtet wurde. In den letzten Jahren wurden mit der Ausbildungsoffensive, der Fortbildungsinitiative sowie dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Hochschule für Verwaltung in Meißen als zentrale Ausbildungsstätte des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen wichtige Grundlagen geschaffen. Als SPD haben wir uns immer an der Seite der Gewerkschaften dafür stark gemacht, insgesamt die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern, damit der öffentliche Dienst attraktiver für neues Personal wird und wir das bestehende halten können. Damit sind wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf: Er beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung der Wertschätzungsinitiative, also die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen, und eine leichtere Personalakquise und - entwicklung. Das bedeutet konkret die Überarbeitung der Stellenbesetzungsverfahren und -praxis, die Ermöglichung von Abordnungen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes, bessere Ernennungs- und Beförderungsbestimmungen, mitarbeiterfreundliche Regelungen über Reha-Maßnahmen oder die Abgeltung von Erholungsurlaub und – ein Thema, welches insbesondere für die Gewerkschaften sehr wichtig ist – die personelle Stärkung des Landespersonalausschusses, den Ausbau seines Selbstbefassungsrechts sowie eine Rechtsgrundlage für die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss wurde der Gesetzentwurf – insbesondere von den gewerkschaftlichen Vertreter(inne)n – durchaus gelobt. Doch was gut ist, kann immer noch besser werden. So warben die Sachverständigen für die Einführung einer gesetzlichen Normierung eines Feedback-Gesprächs als unverbindliches MitarbeiterVorgesetzen-Gespräch im Rahmen moderner Führungskultur. Der DGB verwies zudem auf die fehlende Rechtsgrundlage für die Dienstherrnfähigkeit der Unfallkasse Sachsen seit dem 01.01.2023. Einige Punkte haben wir als Koalition in unserem Änderungsantrag verarbeitet, der vom federführenden Ausschuss so beschlossen wurde; im Einzelnen als Folge der Anhörung die Konkretisierung des Verzichts auf eine Ausschreibung nur im Einzelfall unter Ausnahmen zu ermöglichen. Ebenfalls als Ausfluss der Anhörung führen wir das personalwirtschaftliche Instrument des Feedback-Gesprächs ein. Und aufgrund bundesrechtlicher Änderungen schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die Dienstherrneigenschaft der Unfallkasse Sachsen, die im Sozialgesetzbuch zum 01.01.2023 ausgelaufen war, und regeln zwingende Folgeänderungen im Besoldungsrecht. Zum Änderungsantrag der LINKEN hat Herr Kollege Lippmann dankenswerterweise schon viel Richtiges gesagt, deshalb möchte ich darauf nicht weiter eingehen. Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften wirkt unscheinbar, hat es aber in sich. Es ist wichtig für die dringend notwendige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes in Sachsen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Koalition die Wertschätzungsinitiative für die Beschäftigten in der Verwaltung fort, eröffnet an wichtigen Stellen bessere Handlungsmöglichkeiten zur Fachkräftegewinnung und schafft in der geänderten Form einen Beitrag für moderne, wettbewerbsfähige Personalbewirtschaftung im öffentlichen Dienst. Stimmen Sie bitte zu! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte schön, Herr Staatsminister Schuster.
Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren und entbürokratisieren wir das Sächsische Beamtengesetz und passen es an neue Rechtsprechungen sowie an EUVorgaben an. Entscheidend ist aber auch, dass wir mit diesem erneuerten Gesetz einen weiteren Baustein der Wertschätzungsoffensive der Staatsregierung in die Tat umsetzen. Der Gesetzentwurf betrifft insbesondere die öffentlichen Stellenausschreibungen, Ernennungen und Beförderungen von politischen Beamten und den Landespersonalausschuss. Nach bisheriger Rechtslage sind freie Stellen nur dann öffentlich auszuschreiben, wenn dies im besonderen dienstlichen Interesse liegt. Künftig soll die öffentliche Ausschreibung freier Stellen die Regel sein. Damit verbessern wir die Personalentwicklung und erhöhen die Chance, auch externe Arbeitskräfte für den Freistaat gewinnen zu können. Politische Beamte sind beamtenrechtlich eine Ausnahme: Einige Regelungen, die für Laufbahnbeamte gelten, sollen bei politischen Beamten nicht mehr ins Gewicht fallen; zum Beispiel die Altersgrenze für die Berufung des Beamtenverhältnisses, die laufbahnrechtliche Anerkennung als anderer Bewerber oder die Beförderung eines Laufbahnbeamten in das Amt eines politischen Beamten. In diesen Fällen war bislang immer eine gesonderte Entscheidung erforderlich. Diese Formalitäten sollen nun entfallen. Der Entwurf stellt auch klar, dass es für die Personalentwicklung förderlich ist, wenn Beamte im Laufe ihrer Karriere einige Zeit bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft wie der Sächsischen Aufbaubank, der kommunalen Verkehrsbetriebe oder bei einer internationalen Organisation wie der Europäischen Union tätig sind. Mit dem neuen Gesetz stocken wir den Landespersonalausschuss von zehn auf 13 Mitglieder personell auf, schaffen für ihn eine Geschäftsstelle mit Rechtsgrundlage, stärken sein Initiativrecht und verpflichten die Staatsministerien dazu, zu seinen Vorschlägen in beamtenrechtlichen Grundsatzangelegenheiten schriftlich Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf enthält weitere Regelungen: Zum Beispiel soll der Dienstherr die Kosten für amtsärztlich befürwortete Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen, und er soll auch die nicht beanspruchten Erholungsurlaube im Einklang mit dem EU-Recht finanziell abgelten. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zeigt, dass der Freistaat Sachsen als Dienstherr seine Beamten wertschätzt, dem Wunsch der Mitarbeiter nach Transparenz in der Personalpolitik nachkommt, Bürokratie abbaut und Möglichkeiten schafft, damit exzellente Leute außerhalb Sachsens zu uns kommen und zum Erfolg unseres Landes beitragen können. Ich danke den Koalitionsfraktionen insbesondere für die im Änderungsantrag berücksichtigten Feedback-Gespräche. Sie sind ein wichtiges Instrument moderner Personalentwicklung, damit es wechselseitige Rückmeldegespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten gibt – übrigens am besten unabhängig von dienstrechtlichen Anlässen, dann wirkt es besonders vertrauenswürdig. Auch dies sind Zeichen von Transparenz und Wertschätzung, Kooperation und Teamgefühl. In diesem Sinne sendet das Gesetz ein positives Signal an alle Bediensteten aus, und so vollziehen wir einen weiteren Schritt hin zu einem offenen und modernen Staat. Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Drucksache 7/10386, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/13482. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wenn wir das vorhin richtig vernommen haben, ist er bereits eingebracht. Ich hörte von unterschiedlichen Rednerinnen und Rednern, dass sich zu dem Änderungsantrag bereits geäußert worden ist. Ich frage trotzdem noch einmal: Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Das sehe ich nicht. Dann könnten wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung – – Das stimmt nicht. Wir müssen zuerst über den Änderungsantrag abstimmen; entschuldigen Sie bitte. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/13498, ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Wir könnten artikelweise abstimmen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir im Block abstimmen. Ich sehe dagegen keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bitte verdichten!) Wir stimmen ab über: neue Überschrift, Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetztes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes sowie Artikel 4 Inkrafttreten. Ich stelle nun den Entwurf – um es noch einmal in Gänze zu sagen – zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zur Abstimmung und frage, wer diesem die Zustimmung gibt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Ich rufe jetzt zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf in Gänze zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des und weiterer Vorschriften Drucksache 7/11670, Drucksache 7/13490, Verfassung und Recht, Demokratie, Eine kurze Frage an Rico Gebhardt: Wünschen Sie als Berichterstatter das Wort? – Nein. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache, wie gewohnt zuerst die CDU, dann AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Modschiedler für die CDU-Fraktion, bitte.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir nun zu TOP 7 und damit zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes sowie weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz, also der Rechtsprechung der Richter und Staatsanwälte des Freistaates Sachsen. Zur Genese der Vorschriften – ich habe es ausführlich gesagt, nicht ohne Absicht –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe auch zugehört!) Wir haben es mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu tun, den wir nach der Anhörung im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung am 1. März 2023 nachgeschärft haben. Wir stellen also fest: Anhörungen bringen uns immer wieder weiter. Schauen wir uns die Sache einmal genauer an: Worum geht es denn? Wir haben zwei recht unspektakuläre Gesetzentwürfe der Staatsregierung als Artikelgesetz. Erstens. Es geht um die Anpassung von Duldungspflichten im Wärmeschutzbau. Dann, neben sprachlichen Änderungen, ist hier allein relevant, dass eine eingeschränkte gesetzliche Duldungspflicht beim Wärmeschutzüberbau im Gesetz eingefügt wird. Mehr ist dieser Teil nicht, und ich denke, wir machen auch nicht mehr dazu. (Heiterkeit der Staatsministerin Katja Meier) – Entschuldigung, es geht um den reinen Wärmeüberbau und ich denke, das steht alles im Gesetz so weit drin. Zweitens. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Klingt aber auch gut!) Die Enthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dieses Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt damit beendet. Wir kommen jetzt zu des Entwurfs Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes mit Bezug zur Justiz Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung – Klingt auch gut, ja. Die zweite Änderung betrifft das Sächsische Richtergesetz. Ja, sie hat mit dem Nachbarrechtsgesetz nichts zu tun, aber – liebe LINKE, lieber Kollege Gebhardt – es fällt nun wirklich nicht unter das sogenannte Bepackungsverbot, wie wir es angesprochen haben; mit diesem Gesetz wird auch keine Intransparenz in Bezug auf das Richtergesetz bewirkt. Es ist aufgeschlüsselt und als Artikelgesetz verfasst worden. Ich denke, hier wird nichts vermengt oder vertuscht, so wie Sie es in Ihrem Antrag noch im Ausschuss zum Besten gegeben haben. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag auch wieder eingebracht wird. Mit dieser Argumentation würde ich sagen: Das brauchen wir nicht. Die Änderungen gehen auf eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wesentlichkeitsvorbehalt im Beurteilungswesen bei Richtern und Staatsanwälten zurück. Mal ganz salopp gesagt: Was wesentlich ist, muss wesentlich bleiben und durch das Parlament geregelt werden – also durch uns. Das Beurteilungssystem – die Beurteilung der Richterinnen und Richter und auch der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte –, also die Vorgabe, wie ich mir ein abschließendes Gesamturteil unter der Würdigung aller Einzelmerkmale bilde, ist genau dieses genannte Wesentlichkeitsmerkmal. Aber – und jetzt kommt wieder der Jurist um die Ecke –: Es ist kein voll umfassender Parlamentsvorbehalt. Wir als Legislative dürfen die Exekutive, die Staatsregierung ermächtigen, durch Rechtsverordnungen weitere Vorgaben zu regeln. Kurz gesagt: Die Ministerin macht das Kleingedruckte noch im Rahmen einer Verordnung. Das machen wir hier mit diesem Gesetzesvorhaben. DIE LINKE will – das hat sie im letzten Antrag im Ausschuss wieder eingebracht – das noch gesetzlich geregelt haben. Kann man machen, lieber Herr Gebhardt, muss man aber nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber man kann!) Das hat auch kein Sachverständiger in einer Anhörung je gefordert. Niemand hat gesagt, dass wir das im Gesetzesvorbehalt noch mit einbauen müssen. Wir haben aber in der Anhörung auf den Sachverständigenhinweis unter anderem von Herrn Prof. Berlit – ein früherer Richter beim Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs – gehört. Die Regelungsdichte sollte dort noch höher und etwas hinreichender bestimmt sein; so hat er es gesagt. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir aktuell diesen Paragrafen des Sächsischen Richtergesetzes renovieren, insbesondere da keine vollständige Regelung über das Beurteilungssystem und die Beurteilungsverhältnisse enthalten sind. Das haben wir hiermit gemacht. Das Zweite gilt auch für den § 3 des Richtergesetzes, darin in Verbindung mit dem Sächsischen Beamtengesetz und der Sächsischen Beurteilungsverordnung. Hier haben wir, soweit es notwendig und tunlich war, nachgebessert. Wir haben angepasst. Mehr brauchen wir nicht. Mehr ist auch nicht notwendig. Insoweit ist der Antrag von den LINKEN, wenn er so gemeint ist, dass alles in das Gesetz hineinpasst, unserer Ansicht nach nicht nötig. Insgesamt klingt alles nicht wirklich spannend. Wenn ich ehrlich bin, ist es das auch nicht. Deshalb sage ich: Stimmen wir einfach zu! (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Dringenberg.
Dr. Volker Dringenberg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel Lobhudelei, Herr Modschiedler, ein wenig Kritik von mir. Die sperrige und in Teilen geradezu irreführende Überschrift des ursprünglichen Gesetzentwurfs, wonach neben dem Nachbarrechtsgesetz irgendetwas mit Bezug zur Justiz geregelt werden soll, ist nicht nur in der von Ihnen bereits angesprochenen Anhörung zu Recht kritisiert worden, auch die gewählte Vorgehensweise der Gesetzesänderung im Wege eines Mantelgesetzes – da bin ich bei Herrn Gebhardt – ist in Ermangelung eines irgendwie gearteten Sachzusammenhanges durchaus kritikwürdig. Gleiches gilt für den Umstand, dass erhebliche Änderungen des Sächsischen Richtergesetzes unter der Bezeichnung – Sie haben es erwähnt, Herr Modschiedler – „weitere Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ geradezu verniedlichend hinter den Änderungen zum Nachbarrechtsgesetz versteckt wurden. Ich möchte meine Ausführungen auf das Sächsische Richtergesetz bzw. dessen Änderungen beschränken. Offenbar sind die formellen Anforderungen des Gesetzeshandwerks deshalb zu kurz gekommen, weil man das Hauptaugenmerk auf die mühevolle Fleißarbeit der geschlechtergerechten Gesetzessprache gelegt hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) Auch die Koalitionsfraktionen wandeln mit ihrem Änderungsantrag auf diesen Pfaden, indem sie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gesetzesüberschrift bedacht haben. Allein ein Blick auf Artikel 1 des Gesetzes, der mit Sächsisches Nachbarrechtsgesetz beschrieben ist, zeigt recht anschaulich, dass es mit der konsequenten geschlechtergerechten Sprache nicht so einfach ist. Der in § 20 geregelte Landesrichterrat oder die in § 22 geregelten Richterräte schließen als generische Maskulina, wie vor der mühevollen Änderung, auch heute weiterhin die holde Weiblichkeit mit ein. (Sabine Friedel, SPD: Das kritisieren Sie jetzt, oder?) Für den Praktiker und Gesetzesanwender – das darf ich für mich als Rechtsanwalt in Anspruch nehmen – bleibt eine meines Erachtens unnötige Verkomplizierung des Gesetzestextes zu konstatieren, die dem Wunsch auf Einbeziehung der Frauen letztlich aber nicht vollumfänglich gerecht wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Kommen wir damit zum Wesentlichen. Herr Modschiedler, Sie haben es erwähnt. Nach der Kritik in der Sachverständigenanhörung hat die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, der die maßgeblichen Kritikpunkte – auch ich beziehe mich auf Prof. Berlit; Sie haben es erwähnt – berücksichtigt. Wie im Ausschuss für meine Fraktion bereits mitgeteilt, werden wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung trotz der vorstehenden Kritikpunkte zustimmen. Abschließend zum Änderungsantrag der LINKEN: Mit dem geschätzten Kollegen Bartl, der das Vergnügen hat, mit mir im Chemnitzer Stadtrat zu sitzen, hatte ich jüngst wieder eine angeregte Diskussion. Dabei habe ich ihn konzediert, dass ich es sehr bedauere, dass er nicht mehr für Ihre Fraktion hier im Parlament sitzt, dies nicht nur, weil er die grundlegenden Umgangsformen des menschlichen Miteinanders beherrscht, sondern auch in der Lage ist, bei aller politischen Differenz ein Problem sachlich zu diskutieren. Im kollegialen Austausch habe ich ihm attestiert, dass seine Abwesenheit hier im Hohen Hause fachlich eine große Lücke in Ihre Fraktion gerissen hat, die leider bis dato nicht geschlossen werden konnte. (Beifall bei AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Die AfD klatscht für einen linken Politiker. Ich bin begeistert!) Dies wird auch an Ihrem Änderungsantrag sichtbar. Herr Gebhardt hören Sie zu, dann verstehen Sie das auch! Bereits in der Überschrift Ihres jetzigen Artikel 1 gendern Sie konsequent und produzieren damit ein kaum lesbares Sprachungetüm, ganz abgesehen davon, dass die Sparschreibung von Paarformen oder Sonderzeichen den Vorgaben widerspricht, wie Gesetze zu gestalten sind. Dieser bei Ihnen ungebrochene Hang zur Sprachverhunzung und zur Textverkomplizierung beeindruckt mich immer wieder, zumal auch und gerade von Ihrer Fraktion andernorts immer eine niedrigschwellige, barrierefreie und leichte Sprache gefordert wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Aber er hätte nicht den Fehler gemacht, zu dem ich jetzt komme. – Die in § 6 Abs. 2 von Ihnen eingefügte Antidiskriminierungsregel kann bestenfalls als ideologischer Ballast bezeichnet werden, Herr Gebhardt, da diese einfachgesetzliche Regelung mit Blick auf Artikel 3 Grundgesetz oder Artikel 18 unserer Landesverfassung schlicht überflüssig ist. Letztlich wirft die von Ihnen in den Absätzen 10 bis 12 entworfene Konstruktion der Rechtsverordnung die Frage auf: Was passiert, wenn zum Inhalt der Rechtsverordnung kein Einvernehmen mit dem Landesrichterrat bzw. dem Landesstaatsanwaltsrat – wenn Sie zuhören, merken Sie, dass auch hier von Ihnen nicht konsequent gegendert wird – hergestellt werden kann? Hier hätte rechtstechnisch besser das Benehmenserfordernis gewählt werden sollen. Damit bin ich am Ende meiner kurzen Ausführungen. Es dürfte wenig überraschen, dass wir den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Dringenberg, ob Herr Bartl Ihr Lob gebrauchen kann, bezweifle ich, und ob es eine einfachere Überschrift gegeben hätte, wenn mein Kollege Bartl noch hier wäre, bezweifle ich auch. (Dr. Volker Dringenberg, AfD: Doch, doch, fachlich!) Aber das ist ein Thema, über das wir ein anderes Mal reden können. Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit dem Titel – ich will es auch noch einmal wiederholen – „Gesetz zur Änderung des Nachbarschaftsrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz“. Erstaunlicherweise haben meine zwei Vorredner kaum, bis auf Herrn Modschiedler, zum Nachbarschaftsrechtsgesetz gesprochen. Vielmehr haben sich beide, auch Herr Dr. Dringenberg, zu den bezeichneten weiteren Vorschriften mit Bezug zur Justiz geäußert. Darin verbirgt sich nichts anderes als das komplette Sächsische Richtergesetz, nicht etwa als Änderungsgesetz, sondern als volle Gesetzesnovelle mit insgesamt 79 Paragrafen und einer Anlage. Das ist wirklich keine gesetzgeberische Glanzleistung. Wir fragen uns, warum die Koalition mit der Richterschaft so umgeht. Plausible Antworten gibt es nicht. Was diesem Gesetzesvorhaben offensichtlich fehlt, ist der gebotene Respekt vor dem elementaren Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung, insbesondere vor der Rechtsprechung. Dieser Mangel wäre nur dadurch heilbar gewesen, wenn Artikel 2 als ein gesonderter Gesetzentwurf als Achtung und Anerkennung gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Freistaat Sachsen beraten und beschlossen worden wäre. Es geht nicht um den Vorwurf, Herr Modschiedler, irgendwelcher Mauscheleien, die ich der Staatsregierung unterstelle, wenn sie den Gesetzentwurf so vorgelegt hat, sondern unmittelbar um Respekt gegenüber der dritten Gewalt hier im Freistaat Sachsen. Alle im Verfassungs- und Rechtsauschuss gehörten Sachverständigen, nicht zuletzt auch der Landesrichterrat des Freistaates Sachsen, kritisierten die Herangehensweise und Bezeichnung des Gesetzentwurfs. Der Landesrichterrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die „Einordnung als Vorschrift mit Bezug zur Justiz der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Richter“ – ich ergänze – auch der Staatsanwaltschaften „nicht gerecht wird und dass diese Gesetzesvorlage darüber hinaus auch dem Transparenzgrundsatz widerspricht“. Ich kann mich dieser Kritik von meiner Fraktion nur anschließen und will noch einmal betonen, dass das nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird auch nicht das letzte Mal sein!) Zumindest scheint die massive Kritik bei der Koalition angekommen zu sein, denn sie ändert nun wenigstens den Titel des Gesetzes in „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nachbar- sowie Richter- und Staatsanwaltschaftsrechtes“. In unseren Augen ein typischer Formelkompromiss der Koalitionsfraktionen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dafür haben wir lange gekämpft!) Uns reicht er jedoch bei Weitem nicht aus. Deshalb bleiben wir bei unserem Änderungsantrag, den wir bereits im Verfassungs- und Rechtsausschuss gestellt haben. In dem vorliegenden Gesetzentwurf – und auch ich werde mich hier ausschließlich zum Artikel 2 äußern – geht es um die Neuregelung der Bestimmung zur dienstrechtlichen Beurteilung der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir als Parlament, wir als die gesetzgebende Gewalt, sollen heute mit dem Gesetzentwurf entscheiden, wie künftig die Beurteilungen in der Richterschaft in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 98 Abs. 3 des Grundgesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu erfolgen hat, also nach welchen Kriterien, zu welchem Anlass und vor allen Dingen durch wen diese Beurteilung zu erfolgen hat. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll allein das Justizministerium faktisch ermächtigt werden, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die bisher in Sachsen geltende Verwaltungsvorschrift ablöst bzw. ersetzt. Damit soll die „erforderliche Anpassung der Regelungen zum dienstrechtlichen Beurteilungswesen an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt im dienstlichen Beurteilungswesen“ vorgenommen werden, wie es in der Gesetzesvorlage heißt. Hierbei gibt es ebenfalls große Übereinstimmung bei den Sachverständigen, dass die hier maßgeblichen Neuregelungen in § 6 des Gesetzentwurfs vollkommen unbestimmt sind. Warum gerade die Regelungen zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern so wichtig sind, will ich noch einmal mit einem Zitat von Prof. Dr. Uwe Berlit – Herr Modschiedler hat schon darauf hingewiesen – deutlich machen: Zitat: „Das Beurteilungswesen der Justiz hat erhebliche Bedeutung für die Wahrung ihrer Unabhängigkeit, institutionell wie hinsichtlich der Unabhängigkeit der einzelnen Richterinnen und Richter. Ein auf Eignung einschließlich der erforderlichen Verfassungstreue, Befähigung und fachlichen Leistung ausgerichtetes und rechtsstaatlich praktiziertes Beurteilungswesen ist die Grundlage für eine wirksame Kontrolle der Gerichte von Personalentscheidungen innerhalb der Justiz. Das wiederum ist ein wichtiger Baustein einer weisungsunabhängigen Justiz.“ Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht vor, dass das Justizministerium künftig auf der Grundlage einer entsprechenden Verordnungsermächtigung in eigener Kompetenz entscheiden soll, welche Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie lange, aus welchem Anlass und vor allem auf welcher Grundlage in welchen Verfahren und anhand welcher Kriterien dienstlich beurteilt werden sollen. Das sorgt für berechtigte Kritik, und deshalb hat die Koalition mit einem Änderungsantrag zum § 6 Artikel 2 nachgebessert. Dennoch: Auch hier geht uns die Änderung nicht weit genug, und deshalb wollen wir heute mit unserem Änderungsantrag weitere Verbesserungen zur gebotenen Wahrung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter vorschlagen. Wahrscheinlich wird Ihnen ein Abgeordneter der Regierungskoalition, der nachher noch sprechen wird, erklären, dass wir wieder einmal überdrehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich kann Sie beruhigen, unsere Überdrehungen sind nicht so schlimm, dass Sie einen Arzt rufen müssen. Andere Bundesländer haben nämlich solche Regelungen bereits und praktizieren sie erfolgreich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was wollen wir also anders als die Regierung und die Koalition? Wir wollen eine unabhängige Beurteilungskommission, die künftig die Beurteilung erteilt, wobei die Zusammensetzung von uns nicht vorgegeben ist. Ein Richter meinte zu mir, das wäre revolutionär. Na ja. Warum sollte nicht DIE LINKE für so etwas Revolutionäres zuständig sein, habe ich geantwortet, und da waren wir uns kurzzeitig einig. Ich kann Ihnen aber auch noch einmal mit Prof. Berlit kommen, der in der Anhörung festgestellt hat: „Die Möglichkeit einer Beurteilung durch richterliche Kollegialorgane – Präsidium, Beurteilungskommission – ist zu eröffnen. Sie ist nicht notwendigerweise auszugestalten, aber offenzuhalten.“ Herr Prof. Berlit schränkt dann seine eigenen Vorschläge dahin gehend ein, dass es vielleicht nicht für alle Beurteilungen notwendig wäre, aber es könnte sinnvoll sein – so sein Vorschlag. Also: Wir wären mit einer halben revolutionären Tat einverstanden, liebe Koalition. Sie müssen sich nur mal trauen. Wegen der Besonderheit der Stellung der Richterinnen und Richter in unserem Verfassungsgefüge wollen wir, dass die vom Justizministerium erarbeitete Rechtsverordnung für die Beurteilung einem Parlamentsvorbehalt unterworfen und hierzu dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet wird. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Logisch für uns, muss das Justizministerium vorher das Einvernehmen mit dem Landesrichterrat und dem Landesstaatsanwaltschaftsrat herstellen. Trotz einiger Verbesserungen, die uns die Koalition für Art. 2 des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat, sind wir nicht davon überzeugt, dass das der Weisheit letzter Schluss ist. Wir sind der Meinung, wenn das Gesetz jetzt schon geändert wird, sollte es den Anforderungen der Zeit entsprechen. Die Chance wurde leider vertan. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt Valentin Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treffen wir wichtige Änderungen im Bereich des Nachbarrechts sowie des Richterrechts. Dabei bildet das Richterrecht sicherlich den politisch interessanteren Kern des Gesetzentwurfs, wie die Änderungsbegehren der bisherigen Ausführungen zeigen. Zuvor jedoch, weil etwas untergegangen und aus grüner Sicht wichtig, einige Worte zum Nachbarrechtsgesetz: Zukünftig haben Nachbarinnen und Nachbarn den Überbau zu dulden, der entsteht, wenn an die Außenwand eines an der Grenze stehenden Gebäudes eine Wärmedämmung angebracht wird. Ich bin überrascht, dass die AfD angesichts dieser Regelung heute nicht in Schnappatmung ausgebrochen ist. Vielleicht haben sie sie überlesen, kann sein. Um den grundrechtlich geschützten Interessen ausreichend Rechnung zu tragen, sieht das Gesetz deutliche Einschränkungen dieser Duldungspflicht vor. So darf unter anderem der Überbau die Nutzung des Nachbargrundstückes nur geringfügig beeinträchtigen. Das Gesetz sieht hier eine Überbauungstiefe von bis zu 0,25 Metern vor. Für bestimmte Fälle ist die Duldungspflicht überdies ausgeschlossen, wenn die Grenz- oder grenznahe Bebauung baurechtlich schon generell nicht zu dulden war. Außerdem sieht das Gesetz einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch vor. Die neuen Regelungen zum Überbau durch Wärmedämmung wurden von den Verbänden wie dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. ausdrücklich begrüßt und als wichtiger Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und damit als Beitrag zum Klimaschutz gesehen. Auch die Handwerkskammern halten das aus umwelt- und wirtschaftspolitischen Gründen durchaus für eine Verbesserung, die zwingend erforderlich ist. Dem können wir BÜNDNISGRÜNEN nur zustimmen, und so viel sei zu einem Punkt gesagt, zu dem bisher nichts ausgeführt wurde. Aber kommen wir zu dem offensichtlich politisch hochumstrittenen Teil des Richtergesetzes. Anlass der Überarbeitung des Sächsischen Richtergesetzes ist die erforderliche Anpassung der Regelungen zum dienstlichen Beurteilungswesen an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Es geht um den Parlamentsvorbehalt im dienstlichen Beurteilungswesen, eine hochkomplexe und sehr spezifische Materie. Kollege Modschiedler hat auf die Gassenhauereigenschaften dieses Gesetzentwurfs hingewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Beurteilungswesen zu Recht als wesentlich eingestuft und vorgesehen, dass nur der Gesetzgeber die Exekutive ermächtigen darf, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zu regeln. Die Anhörung hat ergeben, dass mit dem Gesetzentwurf die nötigen durch das Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Änderungen verfassungsrechtlich korrekt umgesetzt wurden. Das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt. Dennoch war es zumindest aus fachpolitischer Sicht als sinnvoll anzusehen, an der einen oder anderen Stelle Nachschärfungen vorzunehmen, um die Regelungen ausreichend bestimmt und rechtssicher zu gestalten. Damit tragen wir der besonderen Bedeutung des Beurteilungswesens von Richterinnen und Richtern und deren richterlicher Unabhängigkeit Rechnung – anders, als es Kollege Gebhardt gerade behauptet hat. Unser Kernanliegen war dabei die Verankerung eines Anhörungsrechts für den Landesrichterrat und den Landesstaatsanwaltschaftsrat, die diese eingefordert hatten. Das im Gesetz vorgesehene Mitbestimmungsrecht wurde nun durch das vom Bundesverwaltungsgericht geforderte verordnungsrechtliche Verfahren quasi überlagert, es war aber sicherlich nicht Ansinnen des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Forderung nach der Rechtsgrundlage den Landesrichterrat auszuschließen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, ein Anhörungsrecht als Kompensation im Gesetz aufzunehmen. Weitere Änderungen wurden in den Konkretisierungen und den Vorgaben zur Beurteilung vorgenommen sowie in den Überschriften klarer formuliert. Das scheint auch ein wichtiges Anliegen der LINKEN mit ihrem Änderungsantrag zu sein. Einige Punkte wie die Anlassbeurteilung haben wir etwas schlanker aufgegriffen. Worin ich aber nicht übereinstimme – und damit quasi schon zum Änderungsantrag –, ist zum einen die überschießende Tendenz, den Landtag stets bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung neben dem Landesrichterrat einzubeziehen. Das geht deutlich über das hinaus, was die Sachverständigen diskutiert haben; denn diese wollten den Landtag als Konfliktlöser in Fällen von bestehenden Konflikten und nicht als alleinigen Schlussentscheider. Gerne weise ich zum anderen noch einmal auf die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hin, die 2021 eine Altersgrenze von 50 Jahren, die damals in der VwV verankert war, für nicht mit höherrangigem Recht vereinbar erklärte, was die Frage der entsprechenden Beurteilung angeht. Sie haben diese aber weiter im Änderungsantrag stehen. Dem können wir nicht folgen, da eine solche Regelung schlicht rechtswidrig wäre. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die weitere Diskussionen, die wir im Rechtsausschuss geführt haben, waren indes eine Nebelkerzendiskussion. Das hat die Opposition nicht daran gehindert, diese Nebelkerze hier noch einmal zu werfen und das gleiche Schauspiel von vorn aufzuführen. Ich muss Sie daher fragen, welch kleingeistige Vorstellung von Gesetzgebung Sie mittlerweile im Landtag haben und welch geringes Zutrauen in Abgeordnete und in die Bevölkerung, wenn wir ernsthaft glauben, das Land, die Demokratie oder die Funktionsfähigkeit des Parlamentes wären in Gefahr, weil das Parlament bei zwei Gesetzen in einem Mantelgesetz schon überfordert sei. Wenn dies so ist, muss die Opposition regelmäßig beim Haushaltsbegleitgesetz der legistische Schock ersten Grades ereilen. (Sabine Friedel, SPD: Das ist auch so! –
Rico Gebhardt Die Linke
Nein!) – Doch, Herr Kollege Gebhardt. – Etwas mehr Selbstbewusstsein, etwas weniger Geraune täten der Debatte gut. Es ist durchaus im deutschen Parlamentsrecht üblich, Mantelgesetze zu behandeln, selbst dann, wenn die Materien etwas weiter voneinander entfernt liegen. Nach der heutigen Debatte muss ich – damit will ich schließen – sagen: Wenn wir uns bei jedem Gesetzentwurf im Wesentlichen kaum über den Inhalt unterhalten – da nehme ich Sie, Herr Kollege Gebhardt, aus, sondern wende mich an Herrn Kollegen Dr. Dringenberg, der offensichtlich die Spannung dieser Materie so großartig fand, dass er mittlerweile den Saal verlassen hat –, wenn wir also nur noch eine Debatte darüber führen, was sprachlich in diesem Gesetzentwurf geändert wurde und ob einem das nun gefällt oder nicht und ob geschlechtergerechte Sprache ganz dramatisch schlimm oder nur Ausdruck eines modernen Gesellschaftsverständnisses ist, dann sage ich, das ist nicht unbedingt das Hochamt des parlamentarischen Miteinanders in der parlamentarischen Auseinandersetzung. Dann fasse ich am Ende doch lieber zwei Gesetzentwürfe zusammen, anstatt mir das zweimal anzuhören. Das gehört vielleicht auch zur Ehrlichkeit dazu. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt Hanka Kliese das Wort. Bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich da anknüpfen, wo der Kollege Valentin Lippmann geendet hat. Was mir tatsächlich im Haus schon mehrfach aufgefallen ist, ist diese permanente Kritik an gendergerechter, geschlechtergerechter Sprache unter dem Vorwand, das würde der Barrierefreiheit oder der Verständlichkeit für Menschen – beispielsweise mit Lernbeeinträchtigungen – Abbruch tun. Ich halte das für ein vorgeschobenes Argument. Letzte Woche hatte ich das Vergnügen, vor 90 Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit einem Handicap einen Vortrag zu halten. Ich habe dort beide Formen verwendet, sowohl den gesprochenen Doppelpunkt als auch die männliche und weibliche Form. Es hat niemanden im Verständnis beeinträchtigt, egal, welche Form ich verwendet habe; beide Formen sind sehr gut verstanden worden. Ich finde es einfach ziemlich schäbig, dass Sie diese Menschengruppe hier im Parlament immer und immer wieder benutzen, um Ihre persönliche Abneigung gegen geschlechtergerechte Sprache zum Ausdruck zu bringen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Seien Sie doch einfach ehrlich und sagen Sie, worum es Ihnen geht! Davon abgesehen gibt es ganz viele Möglichkeiten, sich für Menschen mit Behinderungen und mehr Barrierefreiheit einzusetzen. Ein permanentes redundantes Lamentieren gegen geschlechtergerechte Sprache hilft Menschen mit Handicap auch in ihrer Lebenspraxis nicht weiter und schafft auch nicht mehr Teilhabe. Nun zum Antrag. Gerade bei beruflichen Beurteilungen ist es wichtig, dass es hierfür klare Regeln und Vorgaben gibt und sich die Ergebnisse von Beurteilungen genau nachvollziehen lassen. Für die dienstliche Beurteilung von Richter(innen) hat das Bundesverwaltungsgericht daher nun Vorgaben gemacht. Sie sollen für die Richter(innen), die beurteilt werden, künftig besser nachvollziehbar sein. Für deren Umsetzung hat das Justizministerium uns einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es war uns als Koalition wichtig, die Vorgaben für die richterliche Beurteilung so klar wie möglich zu gestalten; denn für Richterinnen und Richter hängt viel von diesen Beurteilungen ab. Sie entscheiden, wer für höhere Posten in Betracht kommt und wer nicht. Und auch für unsere Gesellschaft sind sie von ausgesprochener Bedeutung. Sie entscheiden darüber, wer in unserem Land in einer herausragenden Stellung Recht spricht. Sie entscheiden darüber, wer für die Einhaltung der Regeln Sorge trägt, die wir uns als Gesellschaft für ein gemeinschaftliches Leben selbst gegeben haben. Das ist Arbeit an der und für die Demokratie. Mit unserem Änderungsantrag beauftragen wir daher das Justizministerium, in der Rechtsverordnung zum richterlichen Beurteilungswesen zu folgenden Punkten klare Vorgaben zu formulieren: zur Anlassbeurteilung, zu den Beurteilungsgrundlagen, den Merkmalen, die in der Beurteilung berücksichtigt werden, sowie der Merkmalsausprägung und dem Bewertungssystem überhaupt. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung des Anhörungsrechts des Landesstaatsanwalts- und des Landesrichterrats. Die Räte können sich beim Erarbeiten der Rechtsverordnungen mit Vorschlägen einbringen. Sie haben so in dem Verfahren eine Stimme. Dies erschien uns wichtig, um die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter weiterhin zu stärken. Es ist uns als Parlament ein besonderes Anliegen, dass unsere Gesetzgebung für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist. Daher haben wir die Kritik unserer Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion sowie der Sachverständigen durchaus berücksichtigt. Wir passen den Titel dieses Mantelgesetzes und auch des Sächsischen Richtergesetzes an, um sichtbar zu machen, in welchen Gesetzen wir heute Änderungen vornehmen und dass das Richtergesetz auch Staatsanwaltrecht regelt. Transparenz also im Gesetz, aber auch in der Kommunikation. Wir freuen uns über Zustimmung. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann, Frau Staatsministerin Meier, haben Sie das Wort. Bitte schön.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf ist vielleicht nicht spektakulär, lieber Martin Modschiedler, aber doch dringend geboten, wichtig und notwendig. Ich möchte zunächst auf das Nachbarrechtsgesetz eingehen; dazu hat bisher nur Herr Lippmann ausgeführt. Aber in der Tat halte ich es auch zwingend geboten, dazu ein paar Worte zu verlieren, denn, ja, auch Nachbarschaft bedarf in einigen Dingen der gesetzlichen Regelung, zumal da, wo sie die Anliegen des Klimaschutzes berührt. Im Englischen gibt es ein schönes Sprichwort; das ist vom amerikanischen Gründervater Benjamin Franklin. Er sagte einst: Liebe deinen Nächsten bzw. deine Nachbarn – das Englische gibt beides her –, aber halte trotzdem den Zaun gut in Schuss. Ein wenig schwebt dieser schöne Satz, glaube ich, auch über der Änderung im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz, mit der wir uns heute befassen. Im Kern geht es darum – Herr Lippmann hat es ausgeführt –, nachträglich Wärmedämmungsmaßnahmen an Gebäuden zu ermöglichen, für die ein Überbau auf das Nachbargrundstück erforderlich ist. Bisher sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein Bestandsgebäude nachträglich energetisch sanieren wollen, von der Zustimmung der Nachbarn abhängig, wenn die Wärmeschutzdämmung zwangsläufig in das Nachbargrundstück hineinragen würde. Falls der Nachbar oder die Nachbarin etwas dagegen haben, konnte sich der Eigentümer oder die Eigentümerin bisher nicht auf die Duldungspflicht nach § 912 BGB stützen. In der Regel fehlten die subjektiven Voraussetzungen, da ihm der Grenzverlauf bekannt war. Um solche nachträglichen Überbauten trotzdem zu ermöglichen, haben zehn Bundesländer bereits Regelungen für bestehende Gebäude erlassen, und so Sie dem heute zustimmen, soll es noch ein elftes Bundesland sein, nämlich Sachsen. Davon gehe ich jetzt mal aus, denn auch wir brauchen eine solche Regelung. Schließlich haben wir uns im Koalitionsvertrag der Förderung des Klimaschutzes verpflichtet, und dazu gehört auch die Energieeffizienz im Gebäudebereich. Es versteht sich von selbst, dass wir dabei natürlich die Eigentümerinnen und Eigentümer des beeinträchtigten Grundstückes berücksichtigen. Deshalb ist eine Duldungspflicht für den Überbau nur dann vorgesehen, wenn die Dämmung nicht auf eine andere Weise vertretbar durchgeführt werden kann und wenn es allenfalls zu einer geringfügigen Beeinträchtigung durch den Überbau kommt. Finanzielle Entschädigungen sowie eine Erhaltungspflicht durch den begünstigten Nachbarn oder die Nachbarin wird es ebenfalls geben. Ich halte diesen Gesetzentwurf, diese Gesetzesänderung für äußerst zeitgemäß. Damit meine ich nicht, dass wir per Gesetz für gute Nachbarschaft sorgen, indem möglichst viele Gebäude ab sofort auf Nachbargrundstücke ragen, sondern ich denke an das Thema Energieeinsparung, das uns im Moment ja alle miteinander sehr umtreibt. Eine weitere Änderung ist hier vorgesehen; das ist schon ausführlich Gegenstand der Debatte gewesen. Es geht um das Sächsische Richtergesetz, insbesondere die Umsetzung des Parlamentsvorbehalts im dienstlichen Beurteilungswesen. § 6 des Sächsischen Richtergesetzes enthält derzeit noch keine vollständige Regelung des Beurteilungssystems sowie zur Bildung der Gesamturteile. Zudem brauchen wir eine Ermächtigungsgrundlage, damit die weiteren Fragen zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten künftig per Rechtsverordnung durch das SMJusDEG geregelt werden können. Und so verlangt es auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie wir gehört haben. Das ist übrigens ein Urteil, das Brandenburg ereilte. Da sie eine ähnliche Regelung haben wie Sachsen, waren wir auf den Plan gerufen, weil wir nicht erst warten wollten, bis hier in Sachsen jemand klagt, sondern wir sind direkt in die Spur gegangen und haben auch entsprechende Änderungen vorgenommen, die Sie heute beschließen werden. Wir als Staatsregierung begrüßen ausdrücklich, dass durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen noch ein Anhörungsrecht des Landesrichterrats sowie des Landesstaatsanwaltsrats im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung eingeführt wird. Die erforderliche Überarbeitung nach § 6 wurde darüber hinaus zum Anlass genommen, das gesamte Sächsische Richtergesetz nach den Grundsätzen der geschlechtergerechten Sprache, nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit zu formulieren und redaktionell anzupassen. Zum Änderungsantrag der LINKEN wurde bereits von Herrn Lippmann ausgeführt; das muss ich an der Stelle, glaube ich, nicht noch mal tun, und ich erspare uns hier ein wenig Zeit in der fortgeschrittenen Stunde. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Vielen Dank von meiner Seite. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt, wenn es keinen Widerspruch gibt, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. – Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz mit der Drucksache 7/11670, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, mit der Drucksache 7/13490. Es liegt uns ein Änderungsantrag – wie schon angesprochen – der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 7/13499 vor. Soll dieser noch eingebracht werden? – An Mikrofon 1 Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich wollte ja nur sagen, dass ich noch nicht alt bin! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach so! Frau Vorsitzende – –!) – Wir haben alles gehört. (Heiterkeit)
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Lippmann hat mich hier gestört. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich habe mich ablenken lassen, das tut mir leid. – Da der Änderungsantrag hier schon mehrfach besprochen worden ist und mir gesagt wurde, dass er abgelehnt wird, will ich zumindest zu Protokoll geben: Wir haben noch kleine Änderungen vorgenommen, bezogen auf den Änderungsantrag, den wir im Verfassungs- und Rechtsausschuss hatten, und jenem, der heute dem Parlament vorliegt. Deshalb will ich darauf noch einmal aufmerksam machen. Ansonsten verzichte ich auf weitere Einbringung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. Das war Rico Gebhardt zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenenthaltungen? – Gibt es keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Jetzt bezüglich des Gesetzentwurfs wieder die allgemeine Frage: artikelweise oder im Block? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Komprimiert!) – Komprimiert. Dann stimmen wir jetzt komprimiert ab über das – neue Überschrift – Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nachbar- sowie Richter- und Staatsanwaltsrechts: Artikel 1 Sächsisches Nachbarrechtsgesetz, Artikel 2 Sächsisches Gesetz über die Rechtstellung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung Drucksache 7/11881, Drucksache 7/13491, für Wissenschaft, Hochschule, Ich frage Herrn Sodann als Berichterstatter: Wünschen Sie als Erster das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung. Ich würde jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Fritzsche bitten.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heutigen Beschluss zum Zweiten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen endet einer der wohl am breitesten angelegten Beteiligungsprozesse Staatsanwälte (Sächsisches Richtergesetz), Artikel 3 Folgeänderungen, Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Nachbar- sowie Richter- und Staatsanwaltsrechts zur Abstimmung und bitte jetzt um Zustimmung per Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetz zugestimmt. Wir kommen jetzt bitte zur Schlussabstimmung. Bitte schön. (Unruhe – Vereinzelt Heiterkeit –
Valentin Lippmann GRÜNE
Ja, Zustimmung? Sorry!) – Ja, bitte schön. Zur Zustimmung. Genau so, na klar, selbstverständlich. (Heiterkeit – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da fehlte noch die Frage!) Ja, das ist – – Ich bin seit heute 43; es geht alles nicht mehr. (Heiterkeit –
Gerhard Liebscher GRÜNE
Nein, es wird schlimmer!) Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf somit zugestimmt und das Gesetz beschlossen. – Tagesordnungspunkt 7 ist beendet, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zu des Entwurfs hochschulrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus für einen sächsischen Gesetzentwurf. Ziel war und ist es dabei, einen möglichst umfassenden Interessenausgleich in dieser für Sachsens Wissenschafts- und Hochschullandschaft wichtigen Gesetzesnovellierung zu ermöglichen. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir ein modernes Hochschulgesetz, in welchem bewährte Elemente erhalten bleiben und gleichzeitig Raum für eine positive Weiterentwicklung der hervorragenden sächsischen Wissenschaftsund Hochschullandschaft gegeben wird. Es handelt sich insgesamt um ein sehr komplexes Gesetzeswerk, daher möchte ich in meinem Redebeitrag nur einige wenige Schlaglichter setzen. Wir stärken die Autonomie der Hochschulen. Die Hochschulen erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Organisation selbst zu gestalten. Die Balance zwischen den Zuständigkeiten der einzelnen Hochschulorgane wird neu justiert. Wir schaffen neue Personalkategorien. Mit den Lektorinnen und Lektoren wird für den akademischen Mittelbau ein neuer und eigenständiger Karriereweg neben der Professur eröffnet. Wissenschaftsmanagerinnen und -manager sollen insbesondere in der Strategieentwicklung und im Forschungstransfer wirken. Die Bedeutung von Forschung und Innovation, von Forschung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit nimmt in Wirtschaft und Gesellschaft immer weiter zu. Der intensive Austausch von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft stellt daher einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit Sachsens dar. Deshalb betonen wir im neuen Gesetz ausdrücklich die Bedeutung des Transfers für die Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Wir ermutigen zur Entwicklung neuer Transferformate und verbessern dafür die Möglichkeiten von der Theorie in die Praxis und umgekehrt. Besonders positiv sehen wir Entwicklungen, die innerhalb Sachsens in konkrete Wertschöpfung münden. So werden jetzt mit den Hochschulallianzen gesetzlich neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen, die insbesondere mit Unternehmen auch über die Grenzen des Freistaates hinaus stattfinden sollen. Wir schaffen die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums und verbessern die Durchlässigkeit auf dem akademischen Bildungsweg. Wir möchten die Hochschulen ermuntern, sich in stärkerem Maße dem Thema Weiterbildung zuzuwenden; denn die Zukunft wird auch in Handwerk und Industrie akademische Fortbildung notwendig machen. Wir öffnen das Hochschulgesetz zur Erprobung neuer Prüfungsmodelle mit Blick auf Fristen, Reihenfolge und Wiederholung von Prüfungen und Testaten. Doktorandinnen und Doktoranden sollen eine eigene Interessenvertretung erhalten, um ihre Bedürfnisse, das heißt vor allem die Themen des wissenschaftlichen Nachwuchses, noch besser in hochschulinterne und externe Prozesse einbringen zu können. Hochschulen werden verpflichtet, mit den Doktorandinnen und Doktoranden Betreuungsvereinbarungen abzuschließen, um die Qualität bei der Betreuung weiter zu erhöhen. Auch aus der sehr umfangreichen Sachverständigenanhörung haben wir Anregungen aufgenommen, so zum Beispiel die Anerkennung von selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit als berufliche Praxis im Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren. Dies stärkt insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch der Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis wird so besser ermöglicht. Wir stellen dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag anbei – zum einen, um auf die besondere Bedeutung des novellierten Hochschulgesetzes für den Forschungsund Wissenschaftsstandort Sachsen hinzuweisen und diesen herauszustellen. Zum anderen möchten wir auf weitere Themen hinweisen, welche einer untergesetzlichen Regelung oder – beispielsweise mit Blick auf den Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen – einer Aktualisierung und Fortschreibung bei sich ändernden bundesgesetzlichen Regelungen bedürfen. Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes starten wir gleichzeitig den Prozess zur Fortentwicklung der Berufsakademie in Sachsen zu einer Dualen Hochschule; denn ab Herbst dieses Jahres werden wir in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorbereiten und somit dann einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrags umsetzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD jetzt bitte Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wenn du denkst, nach links geht nichts mehr, dann kommt irgendwo die machtgeile CDU daher. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Mit anderen Worten: Mit dem neuen Hochschulgesetz rückt die CDU in Sachsen noch weiter nach links. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zum Machterhalt wird die nächste rot-grüne Kröte geschluckt. Die linken Parteien, sie werden feiern. Der Druck von links, er hat Erfolg. Das haben wir uns schon im Ausschuss anhören dürfen. (Vereinzelt Lachen bei der SPD –
Sabine Friedel SPD
In welchem Ausschuss waren Sie denn?) Nichts ist beständiger als das Wissen, dass die CDU immer umkippt. Das heute zu beschließende Hochschulgesetz ist eine Kopie der grünen Hochschulnovelle aus der letzten Legislaturperiode vom 8. Juni 2018, Drucksache 6/13676. Hier zwei Beispiele: Die GRÜNEN wollten 2018, dass die Studentenschaften nicht nur die hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten wahrnehmen, sondern auch die entsprechende Meinungsbildung dazu. Die GRÜNEN wollen also die Politisierung der Hochschulen, Freifahrtscheine für Klimaextremisten an den Hochschulen oder, um es mit woken Worten zu sagen, Studierende mit Klimakleberkompetenz für alle. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die grüne Forderung von 2018 zur Meinungserrichtung seitens des StuRa kommt jetzt auch ins Gesetz unter § 5 Abs. 3. Dort steht: „Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studentinnen und Studenten und die diesbezügliche Meinungsbildung“. Wie in der DDR: Politisierung der Gesellschaft. Herzlichen Glückwunsch, liebe CDU, für diesen historischen Rückschritt. (Beifall bei der AfD) Die GRÜNEN wollten 2018 eine Doktorandenvertretung in Form eines Promovierendenrates als zweites Beispiel. Heute finden wir im § 41 Abs. 10 wieder: „Die angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder der Doktorandenvertretung.“ Herzlichen Glückwunsch, noch eine Stuhlkreisrunde, obwohl Doktoranden als wissenschaftliche Mitarbeiter bereits im Senat und erweiterten Senat vertreten sind. Es gibt aber auch wenige positive Punkte im Hochschulgesetz: stärkerer Fokus auf den Transfer von Forschung, Patentschutz, Verwertung, Gründung. All das sind Punkte, für die wir als AfD ebenfalls stehen und die wir seit Jahren hier im Sächsischen Landtag immer wieder einfordern. Ich erinnere an zwei Anträge. Erster Antrag von uns: „Gründergeist in Sachsen stärken, Unternehmertum effektiv fördern“. Ein zweiter Antrag: „Gründerförderung verstetigen“. Alles das haben Sie abgelehnt. Ich war also positiv überrascht, als ich die Aussagen zum Forschungstransfer gesehen habe. Sie wollen das den Hochschulen ins Pflichtenheft schreiben und sogar eine eigene Personalkategorie schaffen, die Wissenschaftsmanager. Das klingt gut. Geld ist im Haushalt vorhanden. Das könnte gut werden. Aber was machen Sie als Koalitionsfraktionen? Sie streuen Sand ins Getriebe. Aus einem, der eigens dazu da ist, die tollen Ideen der Hochschule in der Wirtschaft zu verwerten, machen Sie ein Mädchen für alles. Sie haben aber heute die Chance, es wiedergutzumachen. Sie müssen nur später unserem Änderungsantrag zustimmen. Was ist noch positiv? Die Studentenwerke. Sie bekommen jetzt mehrjährige Zuschussvereinbarungen und eine entsprechende Planungssicherheit. Zu guter Letzt noch ein drittes positives Beispiel: das Zentrum für Lehrkräftegewinnung und Bildungsforschung. Hier erfolgt die Bündelung von Aufgaben zum Thema Lehramt. Lehre, Forschung und Weiterbildung in einer Hand – das könnte in Zukunft effizient sein. Bevor es gleich wieder heißt, dass es ja keine gesonderte pädagogische Hochschule ist: Es ist aber eine pädagogische Hochschule in der Hochschule. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir als AfD fordern ja die Schaffung von pädagogischen Hochschulen in der Fläche. Ihr Hochschulgesetz hat also Licht und Schatten. Das Hochschulgesetz ist aber durch den woken Sprachwahn überdimensioniert und unnötig aufgebläht. Schauen wir dazu in § 51 Mitgliedergruppen: „die Professorinnen und Professoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die Tandemprofessorinnen und Tandemprofessoren, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der akademischen Assistentinnen und Assistenten, die Lektorinnen und Lektoren, die Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager“. Durch Ihren woken Sprachwahn ist das Gesetz um gefühlte 100 Seiten dicker als notwendig. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Aber es wird noch absurder, Herr Pallas. Sie sprechen hier ständig von Studierenden und schreiben ins Gesetz Studentinnen und Studenten. Was wollen Sie eigentlich? Sie sind inkonsistent beim Gendern. (Sören Voigt, CDU: Inkonsequent!) In Ihrem Gesetzentwurf, Herr Voigt – Sie sind ja inkonsistent beim Gendern –, verstecken sich noch genderfreie Begriffe: Studentenwerk, Studentenrat, Studentensport, Professorenamt, Arbeitnehmerverhältnis, Beamtenverhältnis. Um Gottes willen! Gelten diese Bezeichnungen jetzt nur für Männer? Was ist eigentlich mit den vielen diversen Studenten? Wo sind die verschriftlicht? Wie wollen Sie die sichtbar machen? Rennen jetzt alle nonbinären Personen in den Hochschulen ganz schnell zur Ansprechperson für Antidiskriminierung und woke Aufregung? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dieser woke Unsinn steht für den dekadenten Zeitgeist, dem sich die CDU immer mehr unterwirft. In der aktuellen links-grünen Version können wir Ihrem Hochschulgesetz keine Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Anna Gorskih.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Lange haben Studierende, aber auch Beschäftigte an Hochschulen sowie die interessierte Öffentlichkeit, aber natürlich auch wir als Oppositionsfraktion auf die bereits für das Jahr 2020 im Koalitionsvertrag angekündigte große Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes gewartet. Nun ist dieser Tag gekommen. Der Entwurf der Staatsregierung, der uns Ende letzten Jahres zugegangen ist, enthielt bereits einige Verbesserungen zum alten Hochschulfreiheitsgesetz. Die Anhörungen im Landtag haben bewirkt, dass im parlamentarischen Verfahren noch einige weitere Ergänzungen und Verbesserungen hinzugekommen sind. Das uns vorliegende Hochschulgesetz ist also ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung. Doch – das muss man sagen – gibt es auch viele enttäuschte Hoffnungen mit Blick auf den Gesetzentwurf; denn nach so einem langen und ausführlichen Beratungs- und Anhörungsprozess gab es viele Erwartungen an diese Novellierung. Sie als regierungstragende Koalition gehen zwar einige notwendige und richtige Schritte, aber die zukunftsweisenden und großen grundlegenden Reformen bleiben aus. Das ist sehr schade. Beginnen wir aber erst einmal mit den erfreulichen Neuerungen. Wir freuen uns besonders darüber, dass Sie nach unserem Antrag „#MeToo in Science: Diskriminierungsschutz auch für Studierende sichern!“ und nach der dazugehörigen Anhörung im Landtagsausschuss und den zahlreichen positiven Stimmen der Sachverständigen jetzt endlich den Diskriminierungsschutz auch für Studierende einführen. Der Druck der Linksfraktion und der Druck der Betroffenen haben hier wirklich etwas bewirkt. Dass die AfD darüber jammert, sagt viel über ihr sexistisches Weltbild aus. (Beifall bei den LINKEN) Die Einführung des Diskriminierungsschutzes für Studierende ist längst überfällig. Dass Studierende nicht diskriminiert werden dürfen, ist eigentlich selbstverständlich und bedürfte nicht der vielen Überzeugungsarbeit, die hier geleistet wurde. Aber sei es drum. Ich freue mich trotzdem, dass die klaffende Gesetzeslücke nun endlich geschlossen wird, indem das geltende allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fortan nicht nur für Beschäftigte an Hochschulen, sondern eben auch für Studierende gilt, dass sie damit auch vor Belästigungen und Diskriminierungen geschützt werden und es eine rechtliche Handhabe gibt, um gegen Täter(innen) vorzugehen. Auch wenn unser Antrag im Ausschuss, der den Stein erst ins Rollen brachte, abgelehnt wurde, ist am Ende das Ziel dennoch erreicht worden; denn es gibt jetzt diese wichtige Änderung. Noch ein paar Worte zu den Studierendenwerken und anderen sehr begrüßenswerten Neuerungen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung für die Studierendenwerke sowie die mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen, die Beauftragungen für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und auch das Orientierungsstudium begrüßen wir und stimmen dem vollkommen zu, haben wir doch selbst umfangreiche Änderungsanträge zum Regierungsentwurf gestellt, die in die gleiche Richtung gehen, die aber an verschiedenen Stellen umfangreicher und weitergehender sind als der hier vorliegende Entwurf. Den neu eingeführten Personalkategorien können wir etwas abgewinnen. Hier kommt es aber maßgeblich darauf an, wie diese ausgestaltet werden und wie die Dienstaufgabenverordnung an den Hochschulen angepasst wird. Zu guten Studienbedingungen gehören nämlich auch gute Lehr- und Arbeitsbedingungen. Das ist klar. Dozierende brauchen neben den tatsächlichen Semesterwochenstunden auch Zeit in der Lehre, in der Betreuung, Zeit, um auf dem aktuellen Stand der Forschung zu bleiben, und Vorbereitungszeit. Erst nach der Konkretisierung des Lehrdeputats, nach der Konkretisierung der Arbeitsaufgaben kann bewertet werden, ob diese neuen Personalkategorien tatsächlich zu Verbesserungen und einer Qualitätssteigerung beitragen oder ob sie eher das Gegenteil bewirken. Mit den von Ihnen in Ihrem Entschließungsantrag vorgeschlagenen maximal 14 Lehrveranstaltungsstunden befürchte ich eher das Zweite. Dazu kommen wir aber später noch. Es gibt aber leider eine ganze Reihe von Maßnahmen, die eher unter das Motto fallen: Gut gedacht, aber zu wenig gemacht. Sie können sich natürlich für die eine oder andere zusätzliche Möglichkeit der Stellungnahme im Senat auf die Schulter klopfen. Aber das wird nicht dafür sorgen, dass die Interessen der Mitarbeitenden und der Studierenden eher umgesetzt werden oder sie sich besser repräsentiert fühlen. Für eine echte Demokratisierung der Hochschulen hätte es einer paritätischen Besetzung in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung gebraucht. Doch dies wurde im Ausschuss mit unserem Änderungsantrag abgelehnt. Wenn Sie auch heute wieder unseren Änderungsantrag ablehnen, bleibt auch unter dieser Koalition das strukturelle Mitbestimmungsdefizit der überwältigenden Mehrheit der Mitglieder an Hochschulen weiterbestehen. Zum Thema Teilzeitstudium: Es ist natürlich sinnvoll, die Möglichkeit des Teilzeitstudiums auszuweiten. Sie aber überlassen den Hochschulen die Möglichkeit, den Umfang der individuellen Teilzeit sowie den Kreis der Berechtigten weiter einzuschränken. Es gibt aber keinen Grund, Studierenden ihren Anspruch auf Teilzeitstudium zu verwehren. Natürlich brauchen die Hochschulen dann zusätzliche Ressourcen, um einen verbindlichen Anspruch auf Teilzeitstudium zu garantieren und alle Studiengänge als Teilzeitstudiengänge zu organisieren. Die verbindliche Studierbarkeit aller Studiengänge, wie wir sie fordern, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der Anpassung des Studiums an die vielfältigen Lebenssituationen der Studierenden und an die vielfältigen Lebenslagen. Eine Forderung, die uns wichtig ist und die wir schon seit vielen Jahren erheben, ist die nach unbegrenzten Prüfungsversuchen. Ich war durchaus überrascht, dass Sie es den Hochschulen ermöglichen, versuchsweise die begrenzte Anzahl der Prüfungsversuche aufzuheben bzw. eine andere Anzahl von Prüfungsversuchen festzulegen. Sie verlangen in dem Gesetzentwurf jedoch, dass dieses Reformmodell evaluiert wird. Aber diese Evaluation gibt es schon; denn die Uni Bielefeld praktiziert dieses Modell seit über zehn Jahren, und zwar unter wissenschaftlicher Begleitung. Das Rektorat selbst bestätigt den Erfolg dieses Modells. Studierende absolvieren ihre Prüfungen nämlich zügig und keineswegs – entgegen den Argumenten, die wir ständig hören – reizen sie diese Möglichkeit aus, um eine Prüfung immer und immer wieder zu wiederholen, nein. Zusätzlich dazu sind das Prüfungswesen und die Verwaltung der Prüfung an der Uni Bielefeld durch die unbegrenzten Prüfungsversuche wirklich stark entlastet. Warum sollte es dann in Sachsen anders laufen als in Bielefeld, und warum sollte es mit sächsischen Studierenden anders laufen als mit denen in Bielefeld? Es gibt wirklich keinen Grund, alle Studierenden mit der Dreiversuchsregelung unter Druck zu setzen. Studierende wollen in aller Regel studieren und ihren Abschluss schaffen. Wir müssen diese Selbstverantwortung endlich konsequent denken und im Gesetz umsetzen. (Beifall bei den LINKEN) Symptomatisch für die im Ansatz stecken gebliebenen Reformpläne erscheinen auch die Klimaschutzbestrebungen im Gesetz. Es klingt erst einmal schön, eine Prorektorin oder einen Prorektor zum Thema Nachhaltigkeit zu benennen oder eine solche Stelle zu schaffen, die sich diesem Thema widmen soll. Doch allein das Wort im Titel eines Prorektorats zu ergänzen wird nichts ändern. Das Thema in den Aufgaben der Hochschulen zu verankern geht schon eher in die richtige Richtung; aber es braucht auch die entsprechenden finanziellen Mittel, um den Hochschulen diese Schritte in Richtung sozialökologische Transformation zu ermöglichen. Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, Nachhaltigkeit in allen Bereichen mitzudenken, von der Verwaltung über die IT, bei der Campusgestaltung und der Gebäudesanierung, aber auch in Lehre und Forschung. Natürlich braucht es dafür die notwendigen Mittel, aber auch die verbindlichen gesetzlichen – und ambitionierten – Zielvorgaben, um dieser gesellschaftlichen Vorbildrolle gerecht zu werden. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Aus Sicht der Linksfraktion gibt es einige Punkte, die natürlich erfreuliche Neuerungen mit sich bringen, bei denen es aber noch viel Luft nach oben gibt. Kommen wir nun aber zu den Maßnahmen, die im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt wurden. Halten wir kurz fest: Sachsen bleibt auch unter Regierungsbeteiligung von SPD und GRÜNEN eines der wenigen Bundesländer, die noch umfangreiche Studiengebühren wie Langzeit- und Zweitstudiengebühren erheben. Immerhin wollten Sie aber die Steuerungswirkung von Langzeitstudiengebühren laut Koalitionsvertrag einmal prüfen. Auf meine Nachfrage hin gibt das SMWK sogar zu, dass sich dieser Anreiz, das Studium durch Langzeitstudiengebühren schneller zu beenden, nicht wirklich nachweisen lässt. Warum werden also die Studierenden in Sachsen mit Langzeitstudiengebühren weiter belastet? Anscheinend war diese im Koalitionsvertrag festgehaltene Prüfungsabsicht wohl nie wirklich ernst gemeint und nur ein schönes, aber leeres Versprechen, um dem Koalitionsvertrag vielleicht einen roten oder grünen Anstrich zu geben, aber am Ende doch keine grundlegende Reform in puncto Gebühren vorzunehmen. Sie sprechen die ganze Zeit von der Notwendigkeit der Anwerbung von internationalen Studierenden als zukünftige Fachkräfte für den sächsischen Arbeitsmarkt. Dabei belassen Sie aber die Studiengebühren für die internationalen Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland weiterhin im Gesetz. Doch das ist völlig absurd. Bildung ist ein Menschenrecht und darf weder vom Geldbeutel noch von der Herkunft der Studierenden abhängen. Deswegen werden wir auch nicht müde, hier immer wieder zu wiederholen und zu fordern, dass alle Studiengebühren abgeschafft werden müssen. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Zum Thema Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall. Während die GRÜNEN nach der Anhörung im Wissenschaftsausschuss öffentlich noch von einer Vereinfachung der Abmeldung im Krankheitsfall für Studierende sprachen, fordert das SMWK in der Zwischenzeit alle Hochschulen in einer Handlungsanweisung auf, in allen Studiengängen nur die Abfrage von Krankheitssymptomen zu verlangen. Das ist eine deutliche Verschlechterung der Praxis. Wir bleiben dabei: Die Pflicht zur Angabe von Symptomen greift in die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden ein. Sie hat keinen praktischen Nutzen und daher muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankmeldung reichen. Zum Thema Mitbestimmung und Demokratie an Hochschulen habe ich bereits einiges gesagt. Für eine echte Demokratisierung der Hochschulen hätte es eine paritätische Besetzung gebraucht sowie die Einführung einer studentischen Prorektorin oder eines Prorektors. Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag haben Sie die Chance, diese notwendigen Änderungen noch herbeizuführen. Die weiteren Änderungen, die ich noch ansprechen möchte, würde ich gern bei der Einbringung des Änderungsantrages vorstellen. Erst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Dr. Maicher.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute vor einem wichtigen Schritt für die Zukunft der sächsischen Hochschulen. Was zehn Jahre nicht möglich war, ist jetzt gelungen. Wir modernisieren das Sächsische Hochschulgesetz umfassend, sei es im Bereich der Lehre, der Forschung, der Beschäftigungsverhältnisse, der Gleichstellung, der Hochschuldemokratie oder der Nachhaltigkeit. Die Grundlage unserer Politik und unseres gesellschaftlichen Handelns muss wissenschaftliche Erkenntnis sein. Um gute Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem. Das neue Hochschulgesetz ist das Ergebnis eines sehr intensiven Dialogs zwischen allen Beteiligten: dem Wissenschaftsministerium, den Hochschulen, den Studierenden, den Gewerkschaften und natürlich den Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle zunächst allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche, die Nennung sowie die Aufnahme wichtiger Punkte im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren sowie auch den kritischen Austausch danken. Gemeinsam ist es uns damit gelungen, diese Gesetzesnovelle vorzubereiten, die unseren Freistaat voranbringt und die für alle im Hochschulwesen Tätigen Verbesserungen mit sich bringt. Ich kann heute nur einige der Neuerungen des Gesetzes aufzählen. Es stärkt die Autonomie der und die Mitbestimmung an Hochschulen. Es verbessert die Arbeitsbedingungen und die Karriereperspektiven der Beschäftigten. Es fördert Gleichstellung und die Antidiskriminierung. Es erkennt unterschiedliche Lebenssituationen im Studium an und verankert Nachhaltigkeit als zentrales Leitprinzip für Forschung, Lehre und Studium. Kurzum, wir stärken die sächsischen Hochschulen ganz klar in den Dimensionen Zukunftssicherheit und Attraktivität im Studium und in der Forschung. Nachhaltigkeit muss dabei mehr als ein Schlagwort sein. Es ist eine Notwendigkeit, die alle Bereiche unserer Gesellschaft durchdringt – und somit auch die Hochschulen. Diese tun im Bereich Nachhaltigkeit schon sehr viel. Doch sie wollen noch mehr tun, wie man erst jüngst an der Verabschiedung des Positionspapiers Nachhaltigkeit der Landesrektorenkonferenz sehen konnte. Dafür bestehen immer noch zu hohe Hürden, die ihnen in den Weg gelegt werden. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, den Hochschulen den Rücken zu stärken. Jede Hochschule hat zukünftig ein Prorektorat, das für Nachhaltigkeit zuständig ist. Dieses soll die Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschulen entwickeln und umsetzen, die Vernetzung mit anderen Akteuren fördern und die Nachhaltigkeitskompetenz aller Hochschulangehörigen stärken. Analog dazu ist es nun erklärter gesetzlicher Auftrag der Hochschulen, in ihrem Wirken auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hinzuwirken. Damit bekennen wir uns zu unserer Verantwortung für die Umwelt und für das Klima und stellen das Engagement der Hochschulen auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage. Ein weiteres großes Thema, welches seit vielen Monaten den hochschulpolitischen Diskurs prägt, sind die Beschäftigungsbedingungen des Mittelbaus. Gute Anstellungsverhältnisse sind nicht nur die Grundlage für gute Arbeit, sondern auch dafür, sich im verschärfenden Konkurrenzkampf um die klügsten Köpfe konkurrenzfähig zu halten. Wir wissen, dass viele Hochschulbeschäftigte unter prekären Bedingungen wie Dauerbefristung und Kettenverträgen leiden. Auch deshalb schaffen wir neue Stellenkategorien. Die Lektorinnen und Lektoren, die einen Schwerpunkt entweder im Bereich Lehre oder in der Forschung setzen und die unbefristet auszuschreiben sind, schaffen Karrierewege in der Wissenschaft neben der Professur. Sie setzen Anreize für langfristige Forschung und gute Lehre. Das ist besonders wichtig. Die neuen Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager, die entsprechende Aufgaben in Verwaltung, Weiterbildung, Forschung und Transfer übernehmen, sind wiederum Ausdruck des veränderten Tätigkeitsfeldes der Hochschulen sowie ihres verstärkten Transferauftrags. Damit reagieren wir auch auf den berechtigten Protest von „Ich bin Hanna“ und anderen Initiativen. Wir führen zudem erstmals Mindestbefristungszeiten für studentische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, um Kurzzeitbefristungen zu vermeiden und die arbeitsrechtliche Situation zu stärken, gerade auch von studentisch beschäftigtem Personal. Noch vor dem Personal sind es die Studierenden, die die größte Statusgruppe an den Hochschulen bilden. Ein Hochschulgesetz muss deshalb die Studierenden ganz bewusst in den Blick nehmen. Ein besseres Studium bedeutet mehr Qualität, mehr Vielfalt und mehr Teilhabe. Wir wollen, dass alle Studierenden die bestmögliche Bildung erhalten und ihre Potenziale entfalten können. So ist es ganz normal, dass zu Beginn des Studiums nicht alle genau wissen, wo ihre eigenen Stärken liegen. Dafür haben wir die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums geschaffen. Dieses gibt Studienanfängerinnen und Studienanfängern mehr Zeit zur Entscheidungsfindung und verbessert ihren Studienerfolg. Zudem haben wir das Teilzeitstudium erleichtert, um den unterschiedlichen Lebenslagen der Studierenden gerecht zu werden, ob neben einem Beruf, in einer Pflegesituation oder aus anderen persönlichen Gründen. Für alle Studierenden im Lehramt stärken wir die Zentren für Lehrkräftebildung in Dresden, Leipzig und Chemnitz, um ihr Studium zu verbessern, zu harmonisieren und langfristig zu modernisieren; denn wir brauchen sie dringend als Lehrerinnen und Lehrer von morgen. Ja, uns BÜNDNISGRÜNEN ist es schon sehr lange ein Anliegen, wir haben endlich die Regelung, die das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für Studierende zur Anwendung bringt; denn Diskriminierung darf kein Teil unserer Hochschullandschaft sein. Das ist unser erklärtes Ziel. Zudem haben wir jetzt eine Beauftragte für Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen ermöglicht, um deren Belange besser zu vertreten. Einige unserer Studierenden werden die Forscherinnen und Forscher von morgen. Gute Forschung heißt mehr Innovation, mehr Kooperation und mehr Transfer. Wir wollen, dass unsere Hochschulen Spitzenleistungen in Wissenschaft und Technik erbringen und diese zum Nutzen der Gesellschaft einsetzen. Deshalb erleichtern wir mit diesem Hochschulgesetz Hochschulallianzen, um die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit anderen Institutionen zu intensivieren. Wir vereinfachen auch die Ausgründung, um den Wissenstransfer in die Wirtschaft zu befördern. Um den Interessen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler stärker Ausdruck zu verleihen, verankern wir eine Promovierendenvertretung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies sind nur einige Beispiele für Innovationen, die wir mit der Novelle des Hochschulgesetzes erreichen wollen. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger Schritt nach vorn ist. Das zeigen im Übrigen auch die Reaktionen zu diesem heute zu beschließenden Gesetzentwurf. Unter anderem gab es deutliches Lob seitens der Studierendenschaften für die Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht haben, wie die Schließung der Schutzlücke des Diskriminierungsschutzes für Studierende oder die Flexibilisierung bei den Prüfungsversuchen. Wir ermöglichen wieder mehr, als dass wir einschränken. Das ist ein wichtiges Zeichen für eine innovative Hochschulpolitik. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für eine zukunftsfähige und attraktive Hochschullandschaft in Sachsen, und stimmen Sie diesem Gesetz heute zu! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNE. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Frau Sabine Friedel.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde es noch mit einer anderen Überschrift für dieses Gesetz, das wir beraten, versuchen. Aus unserer Sicht ist es ein gut austariertes Gemeinschaftswerk. Mit „gut austariert“ meine ich nicht die Frage, ob das zwischen den Koalitionspartnern ganz genau austariert ist, sondern ich meine das mit Blick auf das Beteiligungsverfahren, das meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits angesprochen haben. Wir haben in einem recht langen Prozess versucht, viele Perspektiven einfließen zu lassen und die unterschiedlichen Interessen, die es am Hochschulwesen gibt, auszutarieren und in Einklang miteinander zu bringen, sodass für alle ein möglichst guter Schritt nach vorn gemacht werden kann. Wen meine ich mit „für alle“? Natürlich vor allem das Hochschulpersonal, aber auch Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Promovierende, die bisher nicht Angehörige der Hochschule sind – so etwas gibt es auch, Herr Weigand –, technisches Personal. Das ist eine ganz wichtige Zielrichtung dieses Gesetzentwurfes. Aber das ist nur eine Seite der Hochschule. Wir haben die Studierenden als Angehörige der Hochschulen, die eigene Interessen haben, die oft mit denen der Lehrenden zusammengehen, manchmal aber auch nicht. Wir haben noch eine dritte Komponente: Das sind wir. Das ist die Gesellschaft und wir, die wir als Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft die Frage stellen oder ein Gesetz entwerfen müssen, das beantwortet, wie wir es schaffen, dass die Hochschulen den bestmöglichen Beitrag zu unserer Gesellschaft erbringen können. Wie schaffen wir es, dass die Wirtschaft davon profitiert, was in Hochschulen geforscht, herausgefunden und entwickelt wird? Wie schaffen wir es, dass die Gesellschaft und soziale Einrichtungen davon profitieren? Wie schaffen wir es, dass Verwaltungen und öffentliche Dienste mit den Hochschulen gemeinsam neue Wege entwickeln können? All das führt uns dazu, zu sagen: Dieser Beteiligungsprozess, an dem diese Stimmen eingeflossen sind, hat ein wichtiges und wesentliches Ergebnis gebracht, auch wenn nicht alle Gruppen zu 100 % zufrieden sind. Das können sie nicht sein. Er hat gezeigt, dass der Ansatz des Gesetzentwurfes, die Hochschule als Gemeinschaft zu begreifen, Studierende, Promovierende, Personal und die Gesellschaft drumherum, ein kluger Zugang ist. Was meine ich konkret? Die Personalkategorien sind schon angesprochen worden. Wir haben die Lektorinnen und Lektoren mit dem Schwerpunkt Forschung oder Lehre als Reaktion auf die Debatte der vergangenen Jahre eingeführt, wobei wir ja deutlich gemerkt haben, dass die Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen keine waren, die automatisch Exzellenz hervorbringen konnten. Oft war von prekären Situationen, von fehlender Planbarkeit, von Karrieren, die man innerhalb der Wissenschaft kaum machen kann, die Rede. Die Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager, eine Stelle mit dem klaren Profil Transfer zu organisieren, Forschung zu organisieren, das Überschwappen von wissenschaftlichen in gesellschaftliche Aktivitäten, das ist eine Kategorie, die wir neu einführen und von der wir alle profitieren können. Wir regeln den Rahmen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Auch das war etwas, was in den vergangenen Jahren an der einen oder anderen Stelle durchaus zu Konflikten geführt hat. Diese Personalkategorien, abgerundet durch die 800 Dauerstellen in den Haushalten, die wir in den letzten Jahren beschlossen haben, bringen tatsächlich eine Struktur, die es der Hochschule ermöglicht, mit Weitsicht geführt zu werden, die es den Hochschulen ermöglicht, in die Zukunft zu planen, einen stabilen Rahmen zu haben, um innerhalb dieses stabilen Rahmens flexibel zu agieren; denn die andere Seite der Medaille ist: Wir erweitern die Spielräume für die Hochschulen mit diesem Gesetzentwurf – nicht nur beim Personal, genauso mit Blick auf die Studierenden. Das Orientierungsstudium ist schon angesprochen worden. Dort geht es uns in erster Linie nicht so sehr darum, dass Studierende mehr Zeit brauchen, sondern uns geht es darum, Studierenden die Möglichkeit zu geben, aus einem breiten Angebot das herauszufinden, was wirklich ihr Studiengang ist, mit dem sie durch das ganze Studium kommen, in dem man Studienerfolg sichert und wirklich das Interesse vorhanden ist. Ein solches Orientierungsstudium gibt genau die Möglichkeit, breit anzufangen und dann den eigenen Weg zu finden. Die Zentren für Lehrkräftebildung haben eine ganz besondere Wirkung auf unsere Gesellschaft und auf uns als öffentlicher Bereich, in dem wir die Absolventinnen und Absolventen dann wirklich brauchen. Natürlich ist es uns wichtig, sie zu stärken, und das machen wir mit diesem Entwurf. Mit Blick auf die Studierenden: Nicht das Studium allein ist etwas, was wichtig ist, sondern, wie es organisiert ist, aber auch das Umfeld des Studiums, der Rahmen, die sozialen Bedingungen, die es dort gibt. Diesbezüglich geht unser Blick auf die Studentenwerke. Wir sind sehr froh, dass es nicht nur in den vergangenen Haushalten gelungen ist, finanziell für Sicherheit zu sorgen, sondern dass wir mit diesem Gesetzentwurf auch festschreiben, dass mehrjährige Zuschussvereinbarungen für Planbarkeit sorgen werden. Das ist auch der Teil des Vertrages, den wir als Parlament, als Politik, als Gesellschaft in die Hochschulen hineinbringen. Wir geben die Rahmenbedingungen dafür, dass verlässlich experimentiert werden kann, dass unter stabilen Rahmenbedingungen neu gedacht werden kann, dass man flexibel und für die Zukunft agiert. Unterm Strich: Die Hochschule als Gemeinschaft, Studierende, Promovierende und anderem Personal, stellt dieses Gesetz, glaube ich, gut dar. Es erweitert die Freiräume, die die Hochschulen haben und gibt gleichzeitig klare Strukturen, um sicherzustellen, dass alle Angehörigen der Hochschule bei der Weiterentwicklung und bei den Perspektiven mitreden – langfristig, verlässlich und trotzdem innovativ. Das ist für uns kein Gegensatz, sondern geht in diesem Gesetzentwurf gut zusammen. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu dem Entwurf, der uns vorliegt? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte Herr Staatsminister Gemkow.
Sebastian Gemkow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hat mit ihrem Entwurf ein innovatives Hochschulgesetz in den Landtag eingebracht. Mit diesem Vorschlag bauen wir bewährte Erfolge aus. Wir setzen aber auch neue Schwerpunkte für ganz wichtige Transformationen. Unser Ziel war es, die herausragende Wissenschafts- und Hochschullandschaft in unserem Land, im Freistaat Sachsen, weiterzuentwickeln und dafür den bestmöglichen Rahmen zu geben. Mit dem vorliegenden Gesetz bauen wir die Autonomie der sächsischen Hochschulen und balancieren die Kompetenzen der Gremien weiter aus; gleichzeitig werden die Entwicklungsperspektiven unserer Hochschulen weiter verbessert. Nach der letzten großen Änderung von 2012 wird das Hochschulgesetz mit diesem Entwurf grundlegend erneuert. Es wurde schon angesprochen: Der Gedanke des Transfers ist ein besonderer Schwerpunkt dieser Novelle. Unser Ziel ist es, die positive Entwicklung in der Schnittmenge zwischen Wirtschaft und Wissenschaft weiter zu stärken. Die neu geschaffene Möglichkeit, Hochschulallianzen zu bilden, soll zum Beispiel Kooperationen zwischen Hochschulen, aber auch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen – es kann auch die Verwaltung sein – befördern sowie internationale Verknüpfungen intensivieren. Wir wollen auf diese Art ganz neue Formen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit schaffen. Insgesamt gibt es mit diesem Gesetz mehr Raum für die Hochschulen, Organisationen selbst zu gestalten und Neues zu erproben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hohe Qualität der wissenschaftlichen Arbeit im Freistaat Sachsen verdanken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an unseren Hochschulen. Die guten Bedingungen für ihre Arbeit werden wir mit diesem Gesetz zukünftig besser gewährleisten. Eine moderne und chancenreiche Personalentwicklung und die dafür erforderlichen Konzepte sind die Schlüssel, um die Qualität wissenschaftlicher Arbeit an unseren Hochschulen zu sichern und letztlich auch zu verbessern. Gleichzeitig sollen mit neuen Personalkategorien attraktive Wege neben der klassischen Professur geschaffen werden. Als Lektorin oder Lektor wird es die Möglichkeit geben, selbstständig Aufgaben in Forschung oder Lehre wahrzunehmen. Die außerdem neugeschaffene Personalkategorie der Wissenschaftsmanager wird in Verwaltung und Transfer unterstützen. Das kann und soll auch in dieser abstrakten Breite im Gesetz so stehen, weil wir wollen, dass die Hochschulen in eigener Verantwortung entscheiden, wo diese Wissenschaftsmanager eingesetzt werden; denn sie können ganz vielfältig, sehr befruchtend und progressiv in den Hochschulen wirken. An unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen die Tandemprofessuren, dass der Nachwuchs gesichert ist und gleichzeitig die Verbindungen in die Wirtschaft gefestigt werden. Der Ihnen vorliegende Entwurf wird auch die Rechte der Beschäftigten gezielt stärken. Erstmals wird eine Interessenvertretung für die Doktoranden und Doktorandinnen im Gesetz verankert. Gleichzeitig muss für Lehrbeauftragte künftig eine Honorarordnung zur Höhe der Vergütungen erlassen werden. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschulen werden gestärkt. Sie können nämlich künftig hauptamtlich beschäftigt werden, wenn dies die Grundordnung der jeweiligen Hochschule so vorsieht. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf betont außerdem die besondere Bedeutung der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer an unseren Universitäten. Deshalb – auch das wurde schon mehrfach gesagt – werden die Zentren für Lehrerbildung durch die gesetzliche Konkretisierung ihrer Aufgaben gezielt gestärkt. Außerdem ermöglicht das neue Hochschulgesetz, dass durch Kooption der Hochschullehrer die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig ihren Nachwuchs gemeinsam mit den Universitäten promovieren können. Das ist eine ganz klare Stärkung unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch angesprochen sind bereits unsere Studentenwerke mit ihren vielfältigen Angeboten für unser Studentinnen und Studenten. Gerade in den letzten Jahren sind ihre Rolle und ihre Bedeutung so extrem sichtbar geworden. Es ist gut, dass wir ihnen künftig mehr Planungssicherheit für den laufenden Betrieb geben können und sie entsprechend dem Mechanismus, den es schon für die Hochschulen gibt, auch mit mehrjährigen Vereinbarungen in diese planbare Situation versetzen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur einige Eckpfeiler dieses wirklich sehr umfangreichen Gesetzes. Es bleibt festzuhalten, dass dieses Gesetz einen starken und modernen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit unserer sächsischen Hochschulen gibt. Das starke Wissenschaftsland Sachsen ist schon immer eine wichtige Säule für unseren Erfolg und Wohlstand. Dafür sind die Erkenntnisse außergewöhnlicher Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure, aber eben auch der Transfer ihrer Erkenntnisse von ganz entscheidender Bedeutung. Die Grundlage dafür schaffen unsere sächsischen Hochschulen. Das neue Hochschulgesetz ermöglicht die hochwertige Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten, die dann als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig sind für unseren Arbeitsmarkt. Es sichert beste Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und unterstützt die klugen Köpfe im Freistaat Sachsen dabei, ihre Ideen, ihre Innovationen letztlich realisieren zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt festzuhalten: Es war ein intensives Gesetzgebungsverfahren. Außerordentlich viele Beteiligte haben dazu beigetragen – immer konstruktiv, durchaus anstrengend, aber ich glaube, bei einer so wichtigen Änderung, einem so wichtigen Gesetz, einer so wichtigen Weichenstellung ist ein so intensiver Prozess absolut notwendig, nicht zuletzt, weil es darum geht, vielfältige Interessen auszutarieren. Das ist hervorragend gelungen. Dafür vielen herzlichen Dank. Ich danke Ihnen für die Begleitung und bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Gemkow. Wir kommen, wenn es keinen Widerspruch gibt, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen, Drucksache 7/11881, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/13491. Es liegt uns eine Menge Änderungsanträge vor, die nach § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung immer in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet werden. Deshalb werde ich die Änderungsanträge entsprechend nennen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/13512, und weiter Änderungsanträge der Fraktion der AfD mit den Drucksachennummern 7/13522, 7/13523, 7/13524 und 7/13525. Ich schlage vor, dass wir beginnen, die Änderungsanträge zu behandeln, und bitte zunächst Anna Gorskih, den Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE einzubringen.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe schon in meiner vorherigen Rede einiges zu den Änderungen gesagt, die wir mit unserem Änderungsantrag fordern. Dazu gehört einiges mehr. Neben der Abschaffung von Studiengebühren, neben der Regelung zu Prüfungsabmeldungen im Krankheitsfall, die wir mit unserem Änderungsantrag vorschlagen, schlagen wir auch zur Stärkung der Demokratisierung der Hochschulen eine paritätische Besetzung aller akademischen Gremien und eine Vertretung von studentischen Interessen auch in der Hochschulleitung vor. Wir sind der Ansicht, dass mit diesen Änderungen einerseits sichergestellt wäre, dass die Interessen der Studierenden als größte Statusgruppe auch in der Hochschulleitung stärker vertreten werden. Andererseits würde die Viertelparität dafür sorgen, dass sich die Statusgruppen noch stärker um einen gegenseitigen Interessenausgleich bemühen müssten. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen stärken damit nicht nur die Mitbestimmung, sondern auch die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen und damit insgesamt die innerhochschulische Demokratie. Aber es gibt noch einiges mehr an Änderungen. Ein weiterer Punkt ist die ausschließlich friedlichen Zwecken verpflichtete Forschung und Lehre. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen geopolitischen Lage sehen wir doch, dass sich die Hochschulen ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung noch stärker bewusst werden müssen. Wir wollen Leidenschaft für Wissenschaft statt Wissenschaft, die Leiden schafft. Wir schlagen mit unserem Änderungsantrag vor, dass sich die Hochschulen eine Zivilklausel und damit eine Selbstverpflichtung geben, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen und keine Kooperation mit der Bundeswehr oder mit Einrichtungen der Rüstungsindustrie einzugehen. Die genaue Ausgestaltung dieser Zivilklausel obliegt dabei den Hochschulen. Beim Punkt Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen begrüßen wir natürlich die Einführung der Beauftragten für die Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Aber das allein reicht nicht aus, um für Fortschritte im Bereich der Inklusion zu sorgen. Wir sehen nämlich, dass Studierende mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen leider immer noch sehr viele Hürden an sächsischen Hochschulen vorfinden. Wir sagen deshalb, die UN-Behindertenrechtskonvention muss auch hier umgesetzt werden, und dies muss verbindlich gesetzlich verankert werden. Deswegen fordern wir mit unserem Änderungsantrag erneut, dass der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich gesetzlich geregelt wird und uneingeschränkt gelten muss. Nun zu den Arbeitsbedingungen der jungen Generation von Akademikerinnen und Akademikern an den Hochschulen. Laut der Studie „Jung, akademisch, prekär. Studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ arbeiten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte in Sachsen im Schnitt über 20 Monate als Hilfskräfte an den Hochschulen. Damit geht eine im Entwurf der Staatsregierung der Koalitionsfraktionen festgehaltene Mindestbefristung von sechs beziehungsweise zwölf Monaten immer noch an der Lebensrealität vieler Hilfskräfte vorbei. Sie haben aber mit unserem Änderungsantrag erneut die Chance, dieser Kettenbefristungspraxis wirklich ein Ende zu setzen und die Mindestbefristung entsprechend noch höher zu setzen. Sie wollen den Wissenschafts- und Forschungsstandort Sachsen stärken – genau das wollen wir auch. Genau deshalb setzen wir uns für die vorgestellten Änderungen ein. Ich bitte Sie darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen – für ein sozial gerechtes, selbstbestimmtes Studium, für demokratische Hochschulen mit gesellschaftlicher Verantwortung und guten Arbeitsbedingungen! Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es jetzt zu diesem Änderungsantrag Redebedarf? – Bitte, Herr Kollege Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Ich möchte nur kurz die Ablehnung des Änderungsantrags seitens der Koalition begründen und dafür zwei oder drei der angesprochenen Punkte herausgreifen. Ich hatte auch in meiner Rede darauf hingewiesen, dass sowohl die Zuständigkeit der Hochschulorgane als auch die Sitzverteilung austariert ist. Wir orientieren uns da an höchstrichterlicher Rechtsprechung, was Fragen der Professorenmehrheit in den Hochschulgremien anbelangt. Grundsätzlich kann man sagen: Man kann natürlich immer eine Glaubensdiskussion darüber führen, wer an einer Hochschule die meisten Stimmen in Gremien haben sollte. Wir haben uns an dem Grundsatz orientiert, dass diejenigen, die am längsten an der Hochschule verweilen – das sind in den allermeisten Fällen eben die Professoren –, auch bei grundsätzlichen Entscheidungen der Hochschule richtungsweisende Entscheidungen fällen sollten. Insofern glauben wir, dass das im Gesamtgefüge der Gremienzuständigkeiten gut austariert ist. Fragen der Zivilklausel werden von Zeit zu Zeit immer einmal wieder intensiver diskutiert. Ich glaube unter dem Blickwinkel eines Dual Use – das heißt, dass verschiedene Erfindungen für verschiedene Zwecke, in diesem Fall also mindestens zwei, eingesetzt werden können – ist von der Zivilklausel abzusehen. Gerade im Bereich der Grundlagenforschung wären sonst viele bahnbrechende Erfindungen überhaupt nicht gemacht worden, wenn man mit einer Zivilklausel agiert hätte. Noch eine Anmerkung zum Thema Studiengebühren. Grundsätzlich ist zu sagen: Wir haben im Hochschulgesetz die Möglichkeit von Langzeitstudiengebühren. Das ist von allgemeinen Studiengebühren zu trennen. Ich empfehle an dieser Stelle auch einmal den Blick über Deutschlands Grenzen hinaus – in vielen Teilen der Welt ist es Common Sense, dass ein Studium etwas kostet. Das beschreibt den Wert eines Studiums. Davon sind wir natürlich weit entfernt. Aber ich glaube, es ist richtig, an Langzeitstudiengebühren festzuhalten, denn auch gegenüber dem Steuerzahler ist klarzumachen, dass wir Wert darauf legen, dass Studien irgendwann zu einem Abschluss geführt werden und danach zwingend nicht nur irgendein Abschluss steht, sondern auch in einer bestimmten Zeit dieser erlangt wurde. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion mit der Begründung der Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Gibt es weitere Redebeiträge? – Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Ich möchte auch für meine Fraktion die Ablehnung erklären. Zum einen sind Hochschulen immer noch Ausbildungsstätten. Die Studenten sind dort hinreichend beteiligt – ihnen in den entsprechenden Gremien quasi Oberwasser zu geben, halten wir für falsch. Das ist der erste Punkt, weshalb wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Der zweite Punkt bei der Zivilklausel ist, dass Sie völlig undifferenziert vorgehen. Aufgrund meiner Kleinen Anfragen sowie entsprechender Presseberichterstattungen in den letzten Monaten kam heraus, dass wir sicherlich kritisch damit umgehen müssen, was hier an Wissenstransfer Richtung China stattfindet. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass gewisse Legierungen im Energiebereich, die wir an sächsischen Universitäten erforschen oder erfinden, kategorisch ausgeschlossen sind für eine militärische Nutzung. Das wäre einfach frevelhaft – vor allen Dingen, wenn wir wie aktuell unser Know-how der ganzen Welt wie auf einem Silbertablett präsentieren. Der dritte Punkt, warum wir Ihren Änderungsantrag ablehnen: Sie wollen unter § 13 ein Langzeitstudium für alle schaffen. Das wäre quasi das Ende der Leistungsgesellschaft, das Sie hier als LINKE einführen wollen. Erklären Sie das bitte einmal einem Handwerkergesellen oder Auszubildenden, die in drei Jahren fertig werden. Ich sage einmal ganz ehrlich: Mit dem Hintern an die Wand kommen – das muss ein Student irgendwann auch schaffen. Wenn er es nicht schafft, dann muss er dafür zahlen. Das ist unser Auftrag, als Gesellschaft eine Leistungsgesellschaft einzufordern. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich jetzt über den Änderungsantrag, Drs 7/13512 abstimmen lassen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zur Behandlung des Änderungsantrags der AfD-Fraktion in Drs 7/13522. Bitte, Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir den Forschungstransfer, den Sie sich vorgenommen haben und den wir auch begrüßen, wirklich stärken. Sie haben aber im laufenden Verfahren dann im Ausschuss selbst einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem Sie aus dem Wissenschaftsmanager wieder ein Mädchen für alles machen wollen. In Ihrer Begründung steht, dass Sie die Engführung im Transferbereich vermeiden wollen. Es ist meines Erachtens falsch, wie Sie hier vorgehen. Ich war Transfermanager an der Bergakademie Freiberg. Ich habe selbst erlebt, wie der Transfer noch wirklich hinterherhängt und wie wir uns auf dem Silbertablett der Welt präsentieren, wie ich vor Professoren gesessen habe, die gesagt haben: „Wir haben ja ein deutsches Patent – das hätte ich jetzt gern weltweit vermarktet.“ Ich denke, da muss einiges aufgeholt werden und da müssen die Transferassistenten beziehungsweise die Wissenschaftsmanager, die Sie jetzt schaffen wollen, wirklich gestärkt werden und sich darauf fokussieren, dass wir das Know-how, das wir an unseren sächsischen Universitäten und Hochschulen generieren, auch wirklich in die Wirtschaft überführen. Wir dürfen die Wissenschaftsmanager nicht zu einem Mädchen für alles machen, das für alle möglichen Dinge zuständig ist, bei denen an irgendeinem Institut noch ein Loch klafft. Deswegen wollen wir mit dem Änderungsantrag noch einmal nachjustieren und bitten Sie um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Einbringung des Änderungsantrags von Herrn Dr. Weigand. Wer möchte zu diesem Änderungsantrag sprechen? – Frau Dr. Maicher, bitte.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte sowohl über diesen Änderungsantrag als auch über jene sprechen, die uns von der AfD noch vorliegen. Zum einen scheint es der AfD tatsächlich nicht besonders wichtig zu sein, fachpolitisch über die Änderungen, die sie vorschlägt, zu diskutieren, denn weder in der Anhörung noch im Wissenschaftsausschuss wurden irgendwelche Änderungsanträge vorgelegt – im Gegensatz zur LINKEN, die ihre Änderungsanträge frühzeitig mit in die Diskussion eingebracht hat. Das heißt, es liegen ganz spontan und plötzlich Änderungsanträge vor, die gestellt werden. Ich kann nur sagen, dass alle Änderungsanträge, die die AfD jetzt vorlegt, im Prinzip möchten, dass die gesellschaftliche Realität ausgeblendet wird. Das sind genau die Punkte, die notwendigerweise zu ändern sind. Es soll keinen Diskriminierungsschutz geben und es soll keinen Nachhaltigkeitsauftrag der Hochschulen geben, obwohl diese das selber wollen. Frauen sollen aus Berufungskommissionen ferngehalten werden. Sie werden Vorschläge auf den Tisch legen bzw. haben es gemacht, für die Sie keine Unterstützung finden werden, weil Sie die Hochschulautonomie einschränken wollen, weil Sie mit Verboten per Gesetz arbeiten – Sie wollen die geschlechtergerechte Sprache den Hochschulen verbieten. Außerdem werden wir keinen Änderungen zustimmen, die sowohl die Landesrektorenkonferenz als auch die Studierendenvertretung ablehnen, die sie also nicht wollen. Das ist wieder ein solches Beispiel, einen Rückschritt zu machen, die Verfasste Studierendenschaft zu beerdigen und Austrittsoptionen zu verankern. Es ist sehr klar geworden, dass viele Akteure und Akteurinnen, die Landesrektorenkonferenz wollten, dass wir sie wieder einführen, wie wir es vor zwei Jahren gemacht haben. Wenn man diesen breiten Beteiligungsprozess, den wir geführt haben, wirklich ernst nimmt, kann man nicht Änderungsanträge vorlegen, die keine Unterstützung in der Hochschullandschaft finden. Deshalb lehnen wir die Änderungsanträge ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN, die jetzt gleichzeitig zu allen Änderungsanträgen der AfDFraktion gesprochen hat. Das behalten wir im Auge. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie hat das Verfahren nur beschleunigen wollen!) – Genau, Herr Lippmann. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zu diesem Änderungsantrag der AfD? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich jetzt darüber abstimmen lassen. Es handelt sich um den Änderungsantrag, der Drs 7/13522. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, keinen Enthaltungen und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion somit nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drs 7/13523. Herr Dr. Weigand, möchten Sie dazu Stellung nehmen?
Dr. Rolf Weigand AfD
Ich wollte eigentlich vom Saalmikrofon aus sprechen, tue es jetzt aber doch von hier vorn. Wenn von der gottgegebenen Regierungskoalition zu allen Änderungsanträgen, die wir eingebracht haben, schon gesprochen und gesagt wurde, wir seien die Verbotspartei, dann muss ich doch den BÜNDNISGRÜNEN entgegnen: Wer will denn Heizungen in diesem Land verbieten? Sie sind doch die Verbotspartei in diesem Land; (Starker Beifall und Zustimmung bei der AfD) das ist doch wirklich so. Und dass Sie aus dem Hochschulfreiheitsgesetz das Wort „Freiheit“ herausgestrichen haben, zeigt doch, dass Sie eine freiheitshassende Partei sind, (Beifall bei der AfD) die dieser Regierungskoalition angehört. Wir wollen als AfD die Freiheit der Studenten wieder stärken, indem sie die Wahlmöglichkeit haben, aus der verfassten Studentenschaft auszutreten, dass sie aus dieser linken Funktionärsminderheit austreten können. Das ist doch das riesengroße Problem. (Beifall bei der AfD) Und wir greifen damit Kritik aus der Anhörung auf, das ist gute parlamentarische Arbeit; (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU – Zurufe der Abg. Dr. Claudia Maicher und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Weitere Zurufe) denn in der Anhörung kam zu dem Thema Meinungsbildung Kritik von der TU Dresden und der HTWK Leipzig. Diese kritisierten in der Anhörung, dass Ihre Meinungsbildung und Politisierung, die Sie hineinschreiben, keinesfalls ein politisches Mandat sein dürfen und parteipolitische Äußerungen der Studentenschaft unterbunden werden müssen. Wir werden genau hinschauen, wie Sie die Studentenschaft hier politisieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben Sie Angst davor!) Zweitens, das zivilgesellschaftliche Engagement. Die Uni Leipzig kritisierte in der Anhörung, die Grenzen zu parteipolitischem Engagement und militantem Aktionismus seien fließend. Das sehen wir mit den ganzen KlimakleberExtremisten, denen Sie Tür und Tor öffnen für die Universitäten. (Beifall AfD) Dass unser CDU-Wissenschaftsministerium auf dem linken Auge blind ist, das zeigen die letzten Jahre. Meine Anfragen haben aufgedeckt, dass im Jahr 2020 an der TU Dresden die undogmatisch-radikale Antifa-URA hier reingehen durfte. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Sie lassen Linksextreme, die schon jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet werden, in die Hochschulen rein. Sie räumen alles weg, was mit Freiheit zu tun hat. Das ist wirkliche Einschränkung. (Timo Schreyer, AfD: Nie wieder Sozialismus!) Ich möchte mit dem Kampf für die Freiheit der Studenten mit einem Zitat enden: „Wer Freiheit für die Hochschulen will, darf Freiheit für Studenten nicht ausnehmen.“ Wer hat es gesagt? Es sagte CDU-Kollege Geert Mackenroth im Jahr 2012 als Sie genau diese Austrittsmöglichkeit geschaffen haben. Liebe CDU: Wo wollen Sie hin? Wenn Sie zur Freiheit wollen, stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AFD –
Rico Gebhardt Die Linke
Haben wir alles schon mal erlebt!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrags 7/13523. Gibt es dazu Gesprächsbedarf? – Sabine Friedel bitte an Mikrofon 3.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Fritzsche und Frau Kollegin Maicher haben eigentlich schon klargemacht, warum die Änderungsanträge keine Mehrheit finden werden. Ich will die Gelegenheit tatsächlich noch einmal nutzen, um meiner gewissen Fassungslosigkeit Ausdruck zu verleihen, Herr Dr. Weigand. Wir diskutieren mit diesem Hochschulgesetz Fragen wie: Wie lässt sich die Dienststellung von Hochschulpersonal so verankern, dass es sowohl den persönlichen Karrierewegen als auch den gesellschaftlichen Anforderungen genügt und dazu noch die Hochschulentwicklung stattfindet? Oder wir diskutieren – das sehen Sie dann im Entschließungsantrag –: Wie hoch sollten Lehrverpflichtungen sein? Wir diskutieren darüber, wie man Prüfungen rechtssicher gestalten kann. Das alles sind für Sie möglicherweise langweilige, etwas dröge Themen, aber in der praktischen Auswirkung sind es sehr wichtige Fragen. Die interessieren Sie alle gar nicht. Sie fantasieren hier etwas von Klimaklebern und Politisierung der Studierenden, was völlig jenseits des fachlichen Themas liegt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das findet doch schon statt! Wollen Sie die Antifa weiter in die Uni lassen?) Ich finde es sehr schade, dass Fachpolitik so null eine Rolle spielt bei Ihnen bzw. in Ihrer Fraktion. Das erschüttert uns etwas, bestärkt uns aber in dem Glauben, dass diese Änderungsanträge Unsinn sind. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wahlfreiheit! Freiheit, Frau Friedel! Freiheit!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: Das ist die Realität! – Gegenruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es für diesen Änderungsantrag weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Nummer 7/13523 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. (Zuruf von der AfD: Das ist aber äußerst knapp heute!) Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der AfD mit der Nummer 7/13524. Herr Dr. Weigand. (Sabine Friedel, SPD: Saalmikro! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Jetzt kommt wieder was zum Heizen! –
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ehemalige Spitzenwissenschaftsland Sachsen wird immer mehr zum Gender- (Sabine Friedel, SPD: Ja! – Heiterkeit bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Gaga-Land für Studierende, Doppelpunkt, Querstrich, Sternchen-innen, Forschende und Nachwuchsforschende, Dauerprüfungswiederholende und Politisch-richtig-Handelnde. Meine Damen und Herren, das ist keine Einbildung, sondern bittere Realität an den sächsischen Hochschulen und Universitäten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zwei Beispiele dazu. Erstes Beispiel: Die TU Freiberg spricht bei Twitter von Forscher-Doppelpunkt-in. (Sabine Friedel, SPD: Oh, Gott!) Zweites Beispiel: Die TU Chemnitz lädt am Tag der offenen Tür am 3. Juni ein: Sei du Juniorstudent-Sternchen-in. (Sabine Friedel, SPD: Nein, was? – Freiberg und Chemnitz? Die sollten raus aus Sachsen!) Frau Friedel, Sie haben es ja gerade gesagt: (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Wir als Parlament müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gesetze reintragen. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. (Zurufe der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE und Sabine Friedel, SPD) 92 % der Sachsen lehnen diesen Gender-Gaga-Unsinn ab. (Starker Beifall und Zustimmung bei der AfD) Wir müssen diesen Menschen eine Stimme geben. Wir müssen diesen Menschen endlich eine Stimme geben! (Anhaltender Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE und Sabine Friedel, SPD) Oder, um es mit den Worten – da können Sie noch so laut schreien, wie Sie wollen von der Seite – von Claus Hörrmann zu sagen: „Wir haben im Deutschen eine Sprache für alle und brauchen kein Partizip Präsens als neue Bezeichnung.“ Ein getöteter Radfahrender kann nämlich nicht weiter Rad fahren, weil er tot ist und nicht ständig Rad fährt, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall der Abg. Thomas Thumm, Torsten Gahler, und Hans-Jürgen Zickler, AfD) Wir als AfD wollen diese rot-grüne Sprechideologie beenden. Wir wollen den Krieg der Woke(innen) beenden. Wir wollen die Verhunzung der deutschen Sprache an unseren Universitäten beenden. (Beifall bei der AfD) Deshalb wollen wir, weil 92 % der Sachsen gegen diesen Unsinn sind, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) in das Hochschulgesetz hineinschreiben: „Die Hochschulen fördern die freie Entwicklung der deutschen Sprache. Sie folgen dabei den Festlegungen gemäß dem amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung.“ (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das merken Sie schon selber!) Damit, meine Damen und Herren, beenden wir das rotgrüne Gender-Gaga-Spiel an sächsischen Universitäten. Werte Kollegen von der CDU: Wenn Sie beim Gendern immer nur ans Boot umkippen denken, dann sollten Sie jetzt unserem Änderungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD und Sören Voigt, CDU – Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrages 7/13524. Gibt es dazu Gesprächsbedarf? (Lachen der Abg. Sabine Friedel und Zuruf: Nee! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Realsatire soll man nicht bewerten!) Dann können wir jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Nummer 7/13524 die Zustimmung gibt, den, bitte ich um das Handzeichen. – Dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – (Beifall der Abg. Thomas Thumm, Torsten Gahler, und Hans-Jürgen Zickler, AfD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Bei einer Stimmenthaltung, (Zuruf von der AfD: Bei der CDU!) Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Nummer 7/13525. (Zuruf) – Dieser gilt als eingebracht. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion nicht entsprochen. Jetzt ist die große Frage: Wir kommen nun zur grundsätzlichen Abstimmung – artikelweise oder im Block? (Zuruf: En bloc! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Gern im Block, Frau Präsidentin!) – Im Block? Gut, dann lese ich den Block einfach mal vor; und zwar: Wir stimmen ab über die Überschrift, über Artikel 1 Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz), Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Artikel 4 Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes, Artikel 6 Änderung des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 11 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 12 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 13 Änderung des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes; Artikel 14 Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes; Artikel 15 Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr sowie Artikel 16 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Nun meine Frage: Wer stimmt dem zu? – (Zuruf der CDU: Wir!) – Wenn Sie jetzt gesagt hätten, Sie hätten nicht zugehört! (Sabine Friedel, SPD: Das wäre gelogen gewesen!) Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? (Unruhe im Saal) Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entwurf Zweites Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen zugestimmt worden. Wir führen jetzt eine Schlussabstimmung durch. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in Gänze zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dieses Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich frage, ob es Widerspruch gegen die Dringlichkeit gibt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee!) Das sehe ich nicht. Damit gilt die Dringlichkeit als beschlossen und das Gesetz kann eilausgefertigt werden. Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es noch einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/13548. Ich bitte, dass der Entschließungsantrag eingebracht wird. Frau Dr. Maicher, bitte.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung zur Hochschulgesetznovelle haben wir eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Wissenschafts- und Hochschullandschaft getroffen. Aber mit der Verabschiedung der Novelle hört unser gesellschaftlicher Auftrag in der Politik nicht auf, und es ist von entscheidender Bedeutung, wie die Inhalte des Gesetzes in die Praxis umgesetzt werden – darum auch dieser vorliegende Entschließungsantrag der Koalition. Ein besonderes Anliegen ist die Einführung neuer Personalkategorien der Lektorinnen und Lektoren sowie der Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager. Damit diese Stellenkategorien nicht ins Leere laufen, ist es entscheidend, dass ihre Rahmenbedingungen gut austariert sind. Darum machen wir uns dafür stark, dass die Lektorinnen und Lektoren eine angemessene Lehrverpflichtung erhalten, die ihren Schwerpunkt in Forschung oder Lehre berücksichtigt. Ein weiteres Anliegen ist uns die Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Wir wissen, dass diese oft in einer Grauzone arbeiten. Wir wollen diese problematische und von den Betroffenen oft als belastend empfundene Praxis beenden und klarstellen, dass Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich labor-, sprach- und sportpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln und nur im untergeordneten Umfang wissenschaftliche Lehre durchführen sollen. Wir nehmen die Situation der Studierendenwerke und der Liegenschaften, die sie nutzen, besonders in den Blick; denn wir wissen, dass die Studierendenwerke eine wichtige Rolle für die soziale Infrastruktur an den Hochschulen spielen. Sie bieten unter anderem günstige Wohnheime, soziale Beratungen, Mensen und Kulturveranstaltungen für die Studierenden an. Wir wollen, dass die Studierendenwerke eine tragfähige Regelung für die Bewirtschaftung von und Investitionen in ihre Liegenschaften erhalten. Ihr unverzichtbarer Beitrag muss auf ein klares und tragfähiges gesetzliches Fundament gestellt werden. Für uns ist es wichtig, dass die Staatsregierung bei der Anwendung der Richtlinie Bau den besonderen Bedürfnissen der Hochschulen angemessen Rechnung trägt, und wir wollen, dass die Hochschulen in Einzelfällen weiterhin selbst bauen können und nicht den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beauftragen müssen. Wir wollen damit die Eigenverantwortung und Flexibilität der Hochschulen erhöhen. Wir danken noch einmal allen, die an dem Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben, und freuen uns jetzt auf die weitere Zusammenarbeit mit den Hochschulen, ihren Mitgliedern und Angehörigen sowie allen anderen Akteuren im Wissenschaftssystem. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu weiteren Gesprächsbedarf? – Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte den Ball für das gute parlamentarische Miteinander zurückspielen: Das hätten Sie auch alles früher einbringen können. Ich gehe jetzt nicht auf Punkt I – auf den Feststellungsteil, die Lobhudelei – ein, sondern auf Punkt II, in dem steht, dass die Staatsregierung bezüglich der Förderung der Schüler am Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber in Dresden etc. ersucht wird; das ist positiv, das tragen wir mit. Das gilt auch dafür, den Bund aufzufordern, die Anpassung des Umsatzsteuergesetzes vorzunehmen; das tragen wir auch mit. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, sind Ihre Punkte 6 und 7: Den Bedürfnissen der Hochschule soll Rechnung getragen werden, und die Studentenwerke sollen mit einbezogen werden. Sie haben gerade gesagt, wie intensiv sich dieser Prozess gestaltet hat und wie sehr alle einbezogen wurden. Das ist doch eigentlich nicht notwendig bzw. ich erwarte sowieso, dass ein Wissenschaftsministerium mit den entsprechenden Institutionen im Gespräch ist. Das wirft wiederum die Frage auf, warum Sie immer noch nicht wissen, was Sie mit den Wissenschaftsmanagern machen wollen. Sie schreiben unter Punkt II Abs. 2 Buchstabe d), dass Regelungen getroffen werden sollen, die die Aufgaben der Wissenschaftsmanager und Wissenschaftsmanagerinnen irgendwie definieren, das heißt, was denen übertragen werden kann. Sie haben irgendetwas geschaffen, wobei sich anscheinend herausstellt, dass Sie noch nicht wissen, wo Sie mit der ganzen Reise hinwollen. Das ist also wirklich undurchdacht. Deswegen können wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Anna Gorskih Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass mit diesem Entschließungsantrag die Koalition zwar schon erkannt hat, dass im Gesetz noch offensichtliche Lücken bestehen, die irgendwie nachgeregelt werden müssen; aber ich frage mich, warum diese Punkte nicht gesetzlich geregelt wurden. Gleichzeitig sind es sehr schwache Formulierungen, sehr schwache Forderungen. Es soll wieder nur berücksichtigt, beachtet und berichtet werden. Ich finde, nach so einem langen Novellierungsprozess ist das schon ein Armutszeugnis. Sie betonen, wie wichtig Ihnen der Wissenschaftsund Forschungsstandort Sachsen ist; aber vieles von dem, was die Beschäftigten an den Hochschulen gefordert haben, was die Studierenden gefordert haben, das haben Sie nur teilweise oder gar nicht umgesetzt. Dazu gehören eben die längere Mindestbefristung, die stärkere Mitbestimmung. Selbst der Antidiskriminierungsschutz musste hart erkämpft werden, und es brauchte eine sehr lange Überzeugungsarbeit, damit er überhaupt reinkommt. Auch bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen hätte es einiges mehr bedurft, um den attraktiven Wissenschaftsund Forschungsstandort Sachsen tatsächlich zu einem solchen zu machen – aber auch hier blieben Sie hasenfüßig, unkonkret und vage, beispielsweise bei den eingeführten Personalkategorien. Hier schreiben Sie von einem Maximum von 14 Lehrveranstaltungsstunden. Wir sind der Ansicht, dass das wirklich zu viel ist. Das wurde auch in der öffentlichen und der schriftlichen Anhörung deutlich bzw. es kam deutlich zur Sprache. Wir sind der Ansicht, dass das Maximum zwölf Lehrveranstaltungsstunden sind. Alles darüber ist nicht akzeptabel. Zu Lehrkräften mit besonderen Aufgaben: Trotz der katastrophalen Situationen an der Universität Leipzig und trotz dessen, dass Studierende und Beschäftigte mit lauten Stimmen – auch hier vor dem Landtag – auf diese Situation aufmerksam gemacht haben, schaffen Sie es nicht, die Aufgaben für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben gesetzlich zu konkretisieren und ein qualitativ hochwertiges wissenschaftliches Studium sicherzustellen. Das soll jetzt alles im Nachgang klargestellt werden, aber warum machen Sie das nicht gesetzlich? Das bleibt irgendwie unverständlich. Sie zeigen sich auch zufrieden mit den Veränderungen bei den Lehrbeauftragten; aber die Betroffenen selbst sind massiv enttäuscht. Die Verantwortung für die faire Bezahlung wird wieder zurück an die Hochschulen gespielt, Mitbestimmungsrechte bleiben Mangelware und die Rechtsform des Lehrauftrags bleibt erhalten. Diese Problematik greifen Sie nicht einmal in diesem Entschließungsantrag auf. Das ist wirklich schwach. Auch die Regelungen für die Bewirtschaftung von und Investitionen in Liegenschaften, die durch Studierendenwerke genutzt werden, hätten im Gesetz getroffen werden können. Die Vertreter(innen) der Studierendenwerke haben dazu konkrete Vorschläge gemacht. Ihr Entschließungsantrag ändert leider nichts daran, dass heute eine Chance verpasst wurde, für ein Hochschulgesetz zu sorgen, das wirklich soziale Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und Selbstbestimmung stärkt. Aus diesem Grund werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Produktion von Strom für eine unabhängige Drucksache 7/13091, Antrag der Fraktionen Die Reihenfolge ist wie folgt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich sehe Herrn von Breitenbuch für die CDUFraktion, bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Präsidentenwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um Strom und Wärme, um die Zukunft der deutschen und damit auch sächsischen Energieversorgung ist in vollem Gang. Jeder und jede im Land diskutiert und denkt über die Zukunft des eigenen Hauses, Wohnens, Wirtschaftens und Lebens nach. Dabei ist vieles offen – technisch, ökonomisch und politisch, innen- wie außenpolitisch. Es ist daher ein Erfolg, wenn wir in der Koalition einen politischen Standpunkt durcharbeiten und uns einigen können. Das ist nicht selbstverständlich. Daher freut es mich, hier heute unseren Antrag der Koalition zu der positiven Nutzung von Holz für Strom und Wärme vorstellen zu können. Ich danke den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der Koalition herzlich, die sie sich für diese Einigung stark gemacht haben. Es ist ein deutliches Zeichen, dass der Landtag sich hier für die Nutzung von Holz und Wäldern ausspricht. Es ist ein Zeichen, das gegen die Pläne von Bundesminister Habeck steht, der die Nutzung von Holz in seinen Vorstellungen der Gebäudeenergie bisher nicht hat vorkommen lassen. Ein Zeichen für Holz zu setzen, hat daher etwas mit Überzeugungen von Holz und Wäldern zu (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih zum Entschließungsantrag für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/13548. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung geben kann und möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dementsprechend der Entschließungsantrag beschlossen. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf und Wärme aus Holz Energieversorgung stärken CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD tun, die, wie bei mir, tief greifen. Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen, wer von Euch hat in seinem Leben schon einmal Brennholz – womöglich im Wald der Familie – als Erwachsener, als Kind oder gar mit den eigenen Kindern gemacht? Es wird dreimal warm, heißt es: bei der Bergung im Wald, beim Transport ins Haus und natürlich beim Verbrennen. Dahinter steht ein für uns Menschen kaum fassbarer Zeitlauf. Dazu Eugen Roth: „Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert“ (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Unsere Wälder und ihre Nutzung gehören zu den menschlichen Wirtschaftskreisläufen, die seit jeher Teil unserer Energieversorgung auf dieser Erde sind. Dies ist ein wirkliches Wunder. Es wächst im Wald, stetig und verlässlich, so selbstverständlich und leise, dass es nicht wie in einer Fabrik oder sonstiger Produktion zu hören ist. In unseren Wäldern wird produziert, es wächst lautlos. Die Wälder sind fruchtbar und wir Menschen können das Holz nutzen – möglichst als Stammware für Bretter, Balken, Möbelfurniere, in einer Nutzungskaskade als Späne oder Leimbinder oder zum Verbrennen und bei dem Holz, das höherwertig nicht genutzt werden kann, als Brennholz bei krummen Bäumen, als Hackschnitzel oder Pellets aus Ästen oder Reisig. Diese Kaskadennutzung ergibt Sinn. Diese Holzwirtschaft steht in kleinen wie in großen Wäldern zur Verfügung und ergibt ein buntes Bild. Sägewerke, Zerspanerwerke, Holzverarbeitung in Handwerk und Industrie, all das gibt es auch bei uns in Sachsen. Nicht selten werden sogar die Sägespäne sinnvoll genutzt. Holz als Rohstoff braucht sich nicht zu verstecken. Laut Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, ADGW, stammen zwei Drittel der erneuerbaren Wärme aus Holz. Aus dem Restholz kann auch der Waldumbau oder die Schadensregulierung nach Jahren der Dürre bezahlt werden. Holzenergie ist klimafreundlich, bezahlbar und nachhaltig, genauso gemeint vom damaligen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz. Nur was zuwächst, wird genutzt. CO kann eingespart werden, weil nicht etwas anderes wie Erdöl oder Gas verfeuert werden muss. Ich zitiere Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NaBu: „Holz wird meist geerntet, ehe die Bäume ihr Potenzial als CO -Speicher voll ausgeschöpft haben. Es sollte daher mehrfach genutzt werden, in Kaskaden. Etwa erst in Bauteilen für Häuser, dann in der Möbelschreinerei und schließlich im Ofen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag beschreibt eine Selbstverständlichkeit, wenn er die Staatsregierung ersucht, sich auf Bundesebene für diese Nutzung des Holzes einzusetzen. Biomasse soll in den entsprechenden Brennkesseln und Kaminen genutzt werden können, Teil der neuen Gesetzgebung bleiben und in der Umstellung gefördert werden. Welche Gründe haben wir dafür? Die aktuelle Situation zur Zeit des Ukraine-Krieges hat uns die deutsche Abhängigkeit von bisher importierten Energieträgern schmerzlich und teuer vor Augen geführt – schmerzlich für die Geldbeutel, und es ist schmerzlich, in der Abhängigkeit von anderen zu stehen. Biomasse kann eine klimafreundliche Lösung nicht nur bei der Bewältigung der Kriegsauswirkungen, sondern auch bei der Erreichung der Klimaschutzziele sein, die wir als Deutschland unterschrieben haben und der wir uns verpflichtet fühlen. In modernen Biomasseanlagen wie Heizungen, Öfen und Kaminen sehen wir gute Möglichkeiten, Bestandsgebäude und Neubauten in einem Kreislauf, der vor nicht zu langer Zeit CO fixiert hat und mit dem Verbrennen wieder freigibt, umzurüsten. Gerade im ländlichen Raum werden Reststoffe aus Handwerk oder Holzgewerbe als Reststoffe regional und ohne großen Aufwand genutzt. Wärme oder Strom werden selbst genutzt, können eingespeist oder an andere als Brennstoff verkauft werden. Eine unsachgemäße Verbrennung bei falscher Luftzufuhr oder nassem Holz führt zu schlechter Effizienz. Das wissen wir alle vom Lagerfeuer oder Kamin. Dabei ist es selbstverständlich und normal, entsprechend zu agieren oder sich technisch auszustatten. Moderne Kessel sind daher mit Feinstaubbelastung unbedenklich und können auch von uns positiv beurteilt werden. Die Nutzung von Biomasse wird die Stromerzeugung in Deutschland sicher nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Trotzdem sehen wir darin einen wichtigen Beitrag, mit regionalen Kreisläufen und regionaler Wertschöpfung. Die Erzeugung von Biomasse in Wäldern und die Nutzung von Gehölz oder Heckenschnitt ist daher abzusichern und nachhaltig sicherzustellen. Wir wollen, dass das Holz, das bei uns wächst, in diesem guten Sinne genutzt wird. Eine Förderung von Biomasseheizungsanlagen und Kraftwärmekopplungsanlagen sehen wir als sinnvoll an und ersuchen die Staatsregierung um entsprechende Weiterförderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der aktuellen Diskussion um die Energiepolitik hat der Städte- und Gemeindebund dazu aufgerufen, bei der Nutzung auch auf Holz zu setzen. Viele Kommunen, auch in Sachsen, haben die Förderung des Bundes genutzt und heizen Schulen, Rathäuser oder Verwaltungsgebäude mit Holzpellets. Sie zeigen Unverständnis für den Gesetzentwurf von Bundesminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz, Holzheizungen in Neubauten zu verbieten. Bundestagsabgeordnete werden aktuell angeschrieben. Viele Waldbesitzer und Nutzer dieser modernen, nachhaltigen Technik sind in Sorge. Wir als CDU hoffen mit unserem Teil der Debatte in Berlin ein Umdenken zu erreichen. Die Nutzung des Holzes für Wärme und Strom ist in Sachsen selbstverständlich. Der Inhalt unseres Antrages spricht für sich. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Kollegen von Breitenbuch. Jetzt schließen sich die BÜNDNISGRÜNEN an. Es spricht Herr Dr. Gerber.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rohstoff Holz ist mit Abstand der am längsten genutzte Energielieferant der Menschheitsgeschichte. Das hat gute Gründe. Holz wächst – relativ gesehen – schnell nach und war somit in der älteren Vergangenheit in großen Mengen und einfach zu beschaffen. Auch im Kontext der Energiewende muss man zu dem Entschluss kommen, dass Holz als Brennstoff allen fossilen Energieträgern vorzuziehen ist; denn die CO -Emmissionen, die beim Verbrennen entstehen, werden beim Pflanzenwachstum im selben Maß aus der Luft gespeichert. Die genannten Vorteile gelten nur unter einer Grundbedingung, die schon der Sachse Hans Carl von Carlowitz im Jahr 1713 formulierte: Nur, wenn man nicht mehr Holz aus dem Wald entnimmt, als nachwächst, kann man diesen nachhaltig bewirtschaften. Dieses Grundprinzip der Nachhaltigkeit gilt umso mehr, wenn man Holz energetisch nutzen, also verbrennen möchte. Daher ist aus bündnisgrüner Sicht das Zielbild einer nachhaltigen Holznutzung klar die Kaskadennutzung. Der wertvolle Rohstoff Holz muss primär für langlebige und dauerhafte Anwendungen, zum Beispiel im Holzbau, in Gebäuden, für Möbel oder Ähnliches, verwendet werden. Was übrig bleibt, kann in einer Sekundärnutzung für weniger anspruchsvolle Anwendungen, zum Beispiel in recycelter Form, genutzt werden. Nur wenn keine andere Nutzung mehr möglich ist, sollte Holz als Brennstoff verarbeitet und letzten Endes energetisch genutzt werden. Die Logik dieser kaskadierten Mehrfachnutzung sollte eine Sache des gesunden Menschenverstandes sein. Alte Balken oder ein kaputtes Möbelstück kann man immer noch thermisch verwenden – aber sind sie einmal verbrannt, sind sie weg. Die Kaskadennutzung holt damit die maximale Wertschöpfung aus dem kostbaren Rohstoff Holz. Schließlich darf man eines nicht vergessen: Während die Holzverbrennung unter den genannten Einschränkungen bilanziell klimaneutral ist, so ist sie keinesfalls emissionsfrei. Neben CO und anderen Abgasen fällt Staub, insbesondere Feinstaub und Ruß, an. Diese Problematik verschärft sich, wenn der eingesetzte Brennstoff durch Fremdstoffe wie Lacke verunreinigt ist. Es muss daher allen klar sein, dass die Anforderungen an die Luftqualität weiterhin Bestand haben und entsprechende Grenzwerte bei der Verbrennung von Holz eingehalten werden müssen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Holz ist ein Energielieferant mit langer Tradition. Natürlich muss man nicht uneingeschränkt an jeder Tradition festhalten; ich denke jedoch, dass wir uns fraktionsübergreifend grundsätzlich einig sind, dass Holz im Speziellen und Biomasse im Allgemeinen eine Rolle im regenerativen Energiesystem der Zukunft spielen können und werden. Nimmt man die beiden diskutierten Anforderungen, nämlich erstens die nachhaltige Bewirtschaftung und zweitens die Einhaltung der Luftqualitätsziele ernst, dann ist klar, dass Holz nicht als flächendeckender Energielieferant infrage kommt. Aus bündnisgrüner Sicht setzen wir sowohl bei der Wärme- als auch bei der Stromversorgung auf einen Technologiemix. Im Strombereich werden Wind und Sonne durch flexibel gesicherte Leistungen ergänzt. Hier können auch Biomassekraftwerke eine Rolle spielen. Im Wärmebereich können unterschiedliche Technologien für die verschiedenen Rahmenbedingungen zum Einsatz kommen. Klimaneutrale Fernwärme sollte zum Beispiel überall dort der Regelfall sein, wo sie verfügbar ist. Dass wir als ostdeutsche Länder mit den großen Fernwärmenetzten dafür gut gerüstet sind, zeigt eine heute veröffentlichte Datenanalyse der dena. Im Neubau sind Wärmepumpen auch in Verbindung mit Photovoltaik im Regelfall die effizienteste und ökonomischste Lösung. Im Bestand und insbesondere dort, wo bereits heute mit Biomasse geheizt wird, kann das sicherlich auch in Zukunft eine sinnvolle Lösung sein. Weitere Technologien wie Solarthermie und grüne Gase komplettieren am Ende den möglichen Technologiemix. In diesem Sinne fordert unser Antrag, Holz als Baustein für die Energiewende anzuerkennen. Wir betonen dabei besonders den regionalen und regenerativen Charakter der Biomasse und bekennen uns damit klar zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Außerdem fordern wir den Einsatz des aktuellsten Stands der Technik. Insbesondere durch geeignete technische Maßnahmen können und sollten Emissionen verhindert und die Luftqualität damit verbessert werden. Mit diesem Verständnis für unseren Antrag bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Es folgt jetzt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner aus der Koalition haben schon umfangreich zum Antrag ausgeführt. Gestatten Sie mir deshalb folgende Ergänzungen, hauptsächlich aus Sicht meiner Fraktion, der SPD: Wir haben während des letzten Plenums über das Gebäudeenergiegesetz debattiert und als Sozialdemokraten haben wir dabei einen Schwerpunkt auf das Thema der Bezahlbarkeit gelegt. Natürlich wollen wir die Menschen im ländlichen Raum dabei mitnehmen, die bislang neben Öl und Gas auch auf Biomasse und dabei vornehmlich Pelletheizung gesetzt haben. Diese Form der Heizung soll, wenn sie dem Stand der Technik entspricht und die notwendigen Emissionen einspart, auch weiterhin eingesetzt und gefördert werden. Dafür hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag starkgemacht und dem folgt jetzt dieser Antrag der Koalition hier in Sachsen. Aber – und hier unterscheiden wir uns deutlich von der Position der AfD in ihrem Änderungsantrag –, wir wollen dies nicht auf dem Rücken der Gesundheit der sächsischen Bürgerinnen und Bürger tun, sondern wir müssen Feinstaub- und andere Grenzwerte dabei einhalten. Die AfD dagegen möchte in ihrem Änderungsantrag in Punkt 3 alte, stillgelegte Öfen wieder in Betrieb nehmen und Emissionsgrenzwerte heruntersetzen. (Zurufe von der AfD) Dieser Weg ist meines Erachtens unverantwortlich. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. Wir setzen auf den Stand der Technik und damit saubere Lösungen, die bestmöglich über eine angemessene Förderung finanziert werden. Eine nachhaltige Nutzung von Biomasse, wenn sie nicht auf eine gravierende Flächenreduzierung für Land- und Forstwirtschaft hinausläuft und beispielsweise im Rahmen einer Kaskadennutzung eingesetzt wird, kann einen sinnvollen Beitrag zur Wärmewende in Deutschland und Europa liefern. Dieses Potenzial – manche sprechen auch von einem schlafenden Riesen – möchten wir nicht verschenken, sondern wir wollen mit dem Antrag einen Beitrag dazu leisten. Damit soll der Fokus der Debatte über die Wärmewende wieder auf eine mehr inhaltliche Dimension gelenkt werden, die zuletzt im Strudel der Polemik und des Populismus unterzugehen drohte. Man kann es nicht oft genug sagen: Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der europäischen und deutschen Klimaziele sowie zur Sicherung der Energiesouveränität, und sie wird langfristig auch die Bezahlbarkeit des Wohnens sichern, wenn wir es alle gemeinsam richtig angehen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Winkler, SPD-Fraktion, folgt jetzt für die AfD Herr Kollege Dornau.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! In den sächsischen Haushalten werden 1,5 Millionen Feuerungsanlagen betrieben. Mehr als 600 000 davon sind Gasheizungen, mehr als 200 000 Ölheizungen. Circa 250 000 sind holzbasierte Feuerungsanlagen. Etwa 100 000 Haushalte werden noch mit Kohle beheizt. Aber diese Heizungen werden demnächst von der Berliner Ampel für illegal erklärt. In den nächsten Jahren werden eine Million Sachsen gezwungen sein, ihre Heizung umzurüsten. Der Bürger fragt sich nun zu Recht: Was soll ich einbauen? Wie bekomme ich mein Haus bezahlbar mit Wärme versorgt? Was wird als Nächstes verboten werden? Bei Verboten sind sich die Altparteien meist einig, Stichwort: Kohle- und Atomausstieg. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wir reden über Holz!) Zukünftig sollen Wärmepumpen, Solarenergie und grüner Wasserstoff die Haushalte heizen. Auch die CDU hat weitgehend eingeschwenkt und will noch etwas Holz – aber auch nur etwas – dazu. Herr von Breitenbuch, Ihre CDU hat unseren Holzheizungsantrag abgelehnt. Wir wollten den Stilllegungszwang von Holzöfen aussetzen. Der Freistaat Bayern hat übrigens genau das umgesetzt. Das haben wir Ihnen auch angeboten. Sie haben das abgelehnt. Das ist nun allerdings Ihr Problem. Was bieten Sie den Bürgern stattdessen an? Die Staatsregierung soll sich im Bund dafür einsetzen, dass Holzheizungen zukünftig nicht verboten werden. Welch ein Hohn! (Marco Böhme, DIE LINKE: Verstehen Sie den Antrag überhaupt nicht?) Sie beziehen sich in Ihrem Antrag ausdrücklich auf die zukünftige Novellierung des Erneuerbare-Energien- und des Gebäudeenergiegesetzes. Das erstere wurde vor Kurzem erneuert. Das andere befindet sich gerade in der Novellierung. Bei zukünftigen Neuerungen wird es diese sächsische Regierung höchstwahrscheinlich nicht mehr geben. Schaut man in die Heizungsförderung des Bundes, des Wärmepumpenzentrums der grünen Kaste oder sagen wir des Bundeswirtschaftsministeriums von Herrn Habeck, wird klar, dass man keine Holzfeuerungen will. Und, werte Unionschristen, Sie wollen das offenbar auch nicht. Während Wärmepumpen mit 40 %, Solarthermie und Brennstoffzellenheizungen mit jeweils 35 % gefördert werden, sind es für holzbasierte Heizungen gerade mal mickrige 10 %. Um diese 10 % erhalten zu können, müssen Holzheizungen zusätzlich mit Solar- und Wärmepumpen kombiniert werden. Das sind doppelte Kosten für eine Heizungssanierung. Nur diejenigen, die sich beides gleichzeitig leisten können, sind überhaupt förderfähig. Das ist kein Förderprogramm, das ist ein Verhinderungsprogramm. Und die CDU unterstützt das! Ich frage Sie: Ist das Ihre Antwort auf die Heizungssorgen der Bürger in Sachsen? Haben Sie sich überhaupt mit dem Thema richtig befasst? Dabei wäre es klug, Holzheizungen stärker zu fördern; denn mit dem Waldumbau hin zu höheren Laubholzbeständen wird die thermische Verwertung zwangsläufig ansteigen. Zum einen ist der Astanteil höher, zum anderen kann Laubholz nur im geringen Maße stofflich im Bausektor genutzt werden. Das ist physikalisch-mechanisch begründet und wird trotz neuer Anwendungsfelder im Wesentlichen so bleiben. Ihr Antragstitel lautet „Produktion von Strom und Wärme aus Holz stärken“ – aber genau das Gegenteil ist der Fall. Sie wollen Benachteiligungen von Holzfeuerungen verstetigen. Ansonsten ist dies ein reiner Schaufensterantrag, dessen Nutzen in etwa dem Heizwert von zwei Blatt Papier entspricht; nicht mehr und nicht weniger. Dieser Antrag zeigt aber auch, dass sich CDU und GRÜNE inhaltlich immer näherkommen. Sie können gern Ministerpräsident Kretschmer mit diesem Antrag durch die Talkshows tingeln lassen, damit er dort die Berufsklatscher begeistern kann. Den mündigen Bürger wird er damit nicht bekehren. Diesen Antrag können wir nur ablehnen. Konstruktiv haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Bürgern, der Wirtschaft und der Umwelt etwas nützt. Danke. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Böhme. Bitte schön.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Holz liegt im Trend. Es wird immer mehr aus Holz gebaut. Spielzeug wird nicht mehr unbedingt aus Plastik gebaut, sondern eher aus Holz, und auch Stahl wird durch Holz ersetzt. Also, wir haben tatsächlich eine Entwicklung auf einem Markt, auf dem Holz mittlerweile sehr viel mehr benutzt wird als in den letzten zehn oder 20 Jahren. Wir haben eine Anzahl an Holzöfen oder auch Pelletheizungen, die seit Jahren zunimmt, und das auch trotz oder wegen Preissteigerungen auf dem fossilen Energiemarkt, aber auch trotz der Preissteigerungen auf dem Holzmarkt. Dabei steigt seit Jahren der Nutzungsdruck auf den Wald enorm, und es steigt auch der Preis. Ich sagte es bereits: Auch der nachwachsende Rohstoff Holz, das haben wir jetzt schon mehrfach gehört, ist theoretisch CO -neutral und klimafreundlich – das ist er für sich genommen auch. Aber, Herr von Breitenbuch, da würde ich noch mal genauer hinschauen; denn natürlich muss man auf das gesamte Klimasystem schauen. Dabei ist die Funktion des Waldes als CO -Senke etwas sehr Wichtiges und Kostbares, und die muss grundsätzlich erhalten bleiben – gerade bei sehr alten Wäldern. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir haben das Problem, dass die Funktionen des Waldes immer schlechter ausfüllbar sind. Wir haben mittlerweile einen Zustand, bei dem die CO -Minderungsfunktion von alten Baumbeständen immer weiter abnimmt, weil Wälder massiv geschädigt sind und es zu Schadereignissen kommt. Dieses Schadholz nutzt man natürlich – na klar kann man das als bestes Brennholz benutzen –, aber insgesamt nimmt die Kapazität, die CO -Minderungsfunktion von Holz drastisch ab. Wir haben im Jahr 2016 noch 64 Millionen Tonnen CO pro Jahr in unseren deutschen Wäldern aufgenommen. Im Jahr 2022 waren es nur noch 46 Millionen Tonnen. Das heißt, der Nutzungsdruck, den wir durch die vermehrten Anfragen an Holz haben – auch von Brennholz – führt dazu, dass immer weniger CO in den Wäldern gespeichert werden kann. Es ist ein Problem, dass man dann irgendwann nicht mehr sagen kann, dass dieser natürliche Kreislauf, von dem Sie gesprochen haben – wir alle sprechen von nachwachsenden Rohstoffen –, nicht mehr ganz so einfach anzuschauen ist. Hinzu kommt das Problem des Feinstaubs. Wir haben mittlerweile mehr Feinstaub von Holzöfen emittiert als LKWund PKW-Motoren das zusammen machen. Das heißt also: Die größte Feinstaubmenge in Deutschland entsteht durch diese Verbrennungsart von Holz. Aber – um zu dem Antrag konkret zu kommen – wir als Linksfraktion lehnen natürlich die Verbrennung von Holz nicht grundsätzlich ab. Gerade im ländlichen Raum ist die Nutzung von Holz relativ weit verbreitet und bei der Verfügbarkeit von Holzresten ist es auch sinnvoll, am Wald nebenan seinen Kamin mit Holz zu befeuern und Holz zu verbrennen. Aber grundsätzlich gilt: Holz ist ein sehr wertvoller Rohstoff, der eigentlich nicht verbrannt gehört und lieber für andere Produkte genutzt werden sollte. Wir haben eine Kaskadennutzung zu beachten. Das heißt, es geht eher um stoffliche Verwertung als um die energetische. Das gilt aus unserer Sicht auch beim Holz. Wenn überhaupt Holz verbrannt wird, dann sollte nur regionales Holz verwendet werden. Aber hier sehen wir immer mehr Markteinflüsse. Zum Beispiel drängen große Anbieter in den Markt und bieten Holz sogar von außerhalb Europas als Brennholz an. Das ist ein Problem, das wir so nicht unterstützen wollen. Wir wollen das Heizen mit Holz nicht grundsätzlich verhindern. Wir wollen aber – deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen – auch keine zusätzlichen Anreize dafür schaffen, dass neue Holzheizungen, wie sie im Antrag vorgesehen sind, weiterhin gefördert werden. Darauf würden wir gern verzichten. Die Förderung ist ohnehin nicht so hoch. Wir sind der Meinung, dass der Staat, wenn er denn Anreize setzt – und das macht er mit Steuer- und Förderpolitik –, diese dann in neue Technologien, in erneuerbare Energien, in Weiterentwicklungen investiert und nicht das Steuergeld dafür verwendet, auch noch Holzheizungen zu fördern. Deshalb können wir dem Antrag, so wie er sehr einfach geschrieben ist, nicht zustimmen. Es ist nicht mal eine Bundesratsinitiative, die Sie fordern, sondern die Regierung soll sich auf Bundesebene auf die eine oder andere Weise einsetzen. Wir hätten uns also gewünscht, dass Sie hierzu auch etwas Konkretes aufschreiben und nicht nur einen Satz vorlegen und daraus eine Landtagsdebatte machen. Das hätten Sie im Ausschuss kurz vorlegen können. Aber hier eine Riesen-Debatte mit so einem inhaltlich dünnen Antrag zu nehmen, ist schon sehr enttäuschend. Wir hätten uns eher andere Themen hier im Plenum gewünscht, bei denen es zum Beispiel um die größeren Probleme in diesem Land geht, wie um die Bezahlbarkeit und den Klimaschutz. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Wir hätten darüber reden können, dass Sie seit fast 30 Jahren den Klimaschutz verpennen und keine neuen Technologien vorantreiben. Das sind Themen, die hier auf die Tagesordnung gehören. Wir müssen von Kohle und Gas wegkommen, und das können wir nicht flächendeckend mit Holzheizungen. Auch dieser Landtag muss irgendwie erwärmt werden; das wird nicht mit einem Holzofen funktionieren. Wir brauchen also neue Technologien und der Freistaat muss bei seinen eigenen Gebäuden vorangehen. Darüber können und sollten wir diskutieren. Anstatt nur auf die Bundesebene zu warten, kann auch eigenes Fördergeld in die Hand genommen werden, das der Freistaat nutzt, um Menschen zu helfen, die gerade vor einer neuen Heizungsentscheidung stehen. Um noch mal auf dieses Thema zurückzukommen: Jeder Mensch, der sich heute eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbaut, muss wissen, dass die Preise dieser fossilen Energien die nächsten zehn, 20 Jahre nicht stabil niedrig bleiben werden – im Gegenteil. Sie werden auf dem Preisniveau bleiben, auf dem sie heute sind, oder sie werden noch höher. Deshalb ist es notwendig, eine Wärmewende umzusetzen und zu fördern und zu fordern. Dafür sollten wir als sächsischer Freistaat eigene Förderprogramme nutzen und nicht nur immer auf die Bundesebene schielen, sondern selbst aktiv werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Herrn Kollegen Böhme, Fraktion DIE LINKE, schließt die Rederunde. Gibt es die Absicht, eine neue zu eröffnen? – Ja, die einbringende CDU-Fraktion möchte das gern tun. Das Wort erhält erneut Herr Kollege von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen natürlich über das Thema debattieren, insofern eröffnen wir eine zweite Rederunde. Herr Dornau, Sie haben angesprochen, dass wir den Holzheizungsantrag, den Sie aus Bayern kopiert haben, abgelehnt haben. Das ist richtig. Wir haben in der Koalition selbstverständlich Diskussionen über das Thema. Ich will auch gar nicht darum herumreden, dass wir dort – auf feine Art natürlich – Aspekte diskutieren und nicht immer bei der gesamten Schnittmenge einig sind. Das gehört dazu. Insofern haben wir den Holzheizungsantrag damals abgelehnt. Herr Böhme, die Holzspeicherung alter Wälder – Herr Böhme? Herr Kollege? – (Zuruf: Herr Böhme, jetzt lernen Sie etwas! Zuhören!) ist begrenzt, weil die voll sind. Sie sind alt. Letztendlich wird mit einer kalten Verbrennung, nämlich mit dem Vergehen des alten Holzes, der Kohlenstoff wieder freigegeben. Das heißt eigentlich, die Speicherung leisten junge Wälder. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wenn Sie sich den Holzaufbau eines Baumes vor Augen führen, stellen Sie fest, dass junge Bäume mit einer größeren Bindung von Kohlenstoff wachsen als alte Bäume. Das heißt, ein junger Wald ist agiler und speichert mehr CO . (Marco Böhme, DIE LINKE: Der alte Wald hat schon Millionen gespeichert! – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Ja, die Frage ist, was er freigibt oder ob er letztendlich CO bindet. Ich denke, mit der Waldbesitzerin Frau Köpping bin ich mir einig, dass die Bäume, die letztendlich CO verarbeiten, natürlich ganz wichtig für das Klima in diesem Land und auf der ganzen Welt sind. Darum sollte man sich noch einmal mit der Speicherung von Kohlendioxid, von Kohlenstoffen beschäftigen – im Vergleich zu der Zeitachse, auf der Bäume wachsen und in unseren Wäldern stehen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Herr Böhme, Sie sagen: Nutzungsdruck. Ich kann keinen verstärkten Nutzungsdruck feststellen, sondern ich sehe, dass wir letztendlich relativ gleichmäßig Holz vermarkten und abgeben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Einmal haben wir sehr gute Preise und dann teilweise auch katastrophale Preise. Das heißt, manche Betriebe geben gar kein Holz ab, sondern warten ab. Insofern ist dieser Nutzungsdruck wirklich vor Ort noch einmal zu hinterfragen. Zum Speichervermögen habe ich etwas gesagt. Zum Thema Feinstaub: Wir sind eine hochzivilisierte Gesellschaft, die das sehr genau misst und darauf vielleicht Rücksicht nehmen will. Aber wenn man das mit Staub vergleicht, der vor 100 oder vor 50 Jahren in der Atmosphäre war, dann sind wir hier schon sehr exakt und genau unterwegs. Ich würde sagen, manches kann man auch übertreiben. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Sie sagen, man sollte gar keine Anreize mehr geben, diesen Kreislauf zu befördern. Das sehen wir völlig anders. Wir halten gerade diesen Kreislauf, der Kohlenstoff bindet und wieder abgibt, für eine ganz tolle Sache. Wenn das mit diesem Anteil Verbrennung – die Kaskadenlösung wurde angesprochen – vernünftig läuft, dann ist das ein Kreislauf, der – verglichen mit anderen Kreisläufen, die wir entwickeln, ob das ein Windrad ist, ob es eine Solaranlage ist, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) hoch technisch, mit Energieeinsatz – letztendlich absolut vergleichbar ist und wettbewerbsfähig daherkommt. Ihre Idee mit einer Holzheizung für den Landtag, einer Hackschnitzel- oder Pelletheizung, finde ich charmant; das sollten wir überlegen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Kollege von Breitenbuch hat die zweite Rederunde eröffnet. Möchten die BÜNDNISGRÜNEN erneut das Wort ergreifen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke, Herr Präsident!) Gibt es weiteren Redebedarf von Fraktionen aus diesem Hohen Haus? – Kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Günther.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es kam ja schon die Frage: Warum diskutiert man so etwas hier im Landtag? Dafür gibt es zwei wichtige Gründe, eigentlich sogar drei. Das Erste: Es gibt aktuell eine politische Debatte darüber, wie man künftig Wärme erzeugt. Das ist ein ganz wichtiges Thema in Bezug auf die Wärmewende. Dabei wird natürlich die Frage gestellt, welchen Anteil daran der nachwachsende Rohstoff Holz hat. Da gibt es einfach ein sehr breites Spektrum, in dem das diskutiert wird; zwischen „Holz ist das Pferd, auf das wir in ganz großem Maße setzen“, (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Holzweg!) bis hin zu großen Kraftwerken, die Holz verbrennen, und anderen, die sagen: „Nein, Holz aus ganz vielen unterschiedlichen Gründen“ – auf die wir gleich kommen – „nicht“. Als in Verantwortung stehender Minister erreichen mich von ganz unterschiedlichen Seiten sehr, sehr unterschiedliche Stimmen, die sagen, wofür man sich einsetzen soll. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir uns als Koalition in diesem Hohen Hause über das Thema austauschen und genau schauen, wo wir miteinander stehen – ganz differenziert. Der nächste Grund: Es ist eben kein Nischenthema, weil statistisch betrachtet von den 1,5 Millionen Kleinfeuerungsanlagen, die wir in Sachsen haben, 44 % Feststoffe nutzen und immerhin 30 % davon für Biomasse ausgelegt sind – also für genau das, worüber wir heute sprechen. Vielleicht als Hintergrund: Da hat sich in den letzten Jahren viel entwickelt. Zwischen den Jahren 1990 und 1994, also nach der DDR, waren es nur 4 %. Das heißt, das hat an Bedeutung zugenommen. Man muss aber auch sagen: Das Hoch hatten wir mit 39 % zwischen 2015 und 2019 erreicht. Aktuell sind es 30 %. Aber wir merken, und das sagen uns die Bezirksschornsteinfeger – im vergangenen Jahr gab es in der Energiekrise logischerweise die Frage, womit man heizen soll –: Es gibt tatsächlich wieder eine erhöhte Nachfrage. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns darauf verständigen. Wenn man einmal zu den Vorteilen kommt: Man kann allein schon die Menge der Kleinfeuerungsanlagen sehen. Das ist natürlich eine Möglichkeit, die sehr viele private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben. Sie haben vielleicht sogar Zugriff auf eigenes Holz aus eigenem Wald und sagen: Das wollen wir auch künftig dort einsetzen. Die Vorteile regionaler Erzeugung sind schon angesprochen worden – Heizträger, die man nicht aus der Ferne hertransportieren muss. Auch das ist ein großer Vorteil. Natürlich muss man sagen, dass Waldbesitzende angesichts verschiedener Katastrophen – Borkenkäfer und anderer Kalamitäten – zu manchen Zeiten für die Bewirtschaftung des Waldes mehr Geld ausgegeben haben, als sie herausgeholt haben. Man muss Grundsteuer zahlen, hat Maschinenkosten, Personalkosten, Kosten für die Berufsgenossenschaft, wenn man dort Mitglied ist. Da ist es gut, wenn man etwas erwirtschaften kann. Natürlich hilft es auch, wenn ich, statt Heizöl einkaufen zu müssen, einfach das Holz verwenden kann. Für viele Waldbesitzende ist es ein finanzieller Faktor, dass sie das Holz nutzen können. Vielleicht auch hier zur Größenordnung: Wir kennen die Zahlen nicht für die Privatwälder, aber landesweit ist es weniger als ein Fünftel, das im Prinzip thermisch verwertet wird. Auch hier die Nachricht: Wir haben in den vergangenen Jahren – wenn man die Borkenkäferzeit ausblendet – mehr Holzzuwachs im Jahr, als wir entnehmen – inklusive dieser 20 %. Deswegen muss man sich um den Bestand unserer Wälder erst einmal keine Sorgen machen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Es gibt also viele gute Gründe, weshalb man das Holz einsetzt. Natürlich brauchen wir für die Wärmewende einen Energiemix und damit auch nachwachsende Rohstoffe; das ist schon angesprochen worden. Dabei wird nur so viel CO freigesetzt, wie zuvor darin gebunden worden ist. Warum wird das dann trotzdem so unterschiedlich diskutiert, warum rufen nicht alle „Hurra!“? Das eine Thema ist die Feinstaubbelastung: Ruß, auch giftige Stoffe, die kommen. Im Winter macht das bis zu 20 % der Feinstaubbelastung aus. Deswegen gibt es laute Stimmen, die sagen: Dort müsst ihr unbedingt heran. Man muss aber auch sagen: Das hat viel mit unsachgemäßem Verfeuern zu tun – wenn man nicht ordentlich getrocknetes Holz oder einen nicht richtig instandgesetzten Ofen verwendet. Man kann nur dafür werben: Es gibt vom Umweltbundesamt eine gute Broschüre namens „Heizen mit Holz“, ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen. Unser sächsisches LfULG hat einen eigenen Podcast, den man sich dazu anhören kann. Diesem Thema muss man sich also stellen. Ebenfalls wichtig ist – auch dieses Stichwort ist schon gefallen –: Holz ist ein so wertvoller Rohstoff, dass man vor allem erst einmal an Kaskadennutzung denkt. Kaskadennutzung heißt, nachwachsende Rohstoffe in möglichst dauerhafte Bindung zu bringen. Deswegen ist Bauen mit Holz auch eines der Schwerpunktthemen dieser Staatsregierung, woran gleich mehrere Ressorts arbeiten: das SMR, das für Bauen zuständig ist, das SMWA, weil es um Wirtschaftsfragen geht, das SMEKUL, weil es in den Zuständigkeiten um Wald geht. Es geht auch um die Nutzung in der Möbelindustrie. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Nutzungen, auch als Industrieholz, als Spanplatten – wobei ein großer Teil lange verwendet wird und das CO damit lange gebunden ist. Es gibt auch die Möglichkeit einer Nachnutzung von Holz: Wenn es für das eine verwendet wird, kann man es anschließend noch für das Nächste nutzen. Es gibt die Möglichkeit, zu recyceln. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Es gibt auch die Möglichkeit der chemischen Verwertung – auch diese brauchen wir, wenn wir von den fossilen Brennstoffen, Öl insbesondere, wegkommen wollen – und am Ende auch die thermische Verwertung. Aber es fallen bei Holzarbeiten immer noch genügend Hölzer in dichten Qualitäten an, die vor allem für das Verfeuern geeignet sind. Das heißt, man braucht einen klugen, gesteuerten Umgang damit. Deshalb haben wir, alle Wald- und Forst-Ministerinnen und -Minister der Bundesrepublik Deutschland, gemeinsam auf der Agrarministerkonferenz, die sich am 16. Mai 2022 explizit nur mit dem Thema Holznutzung beschäftigt hat, festgelegt, dass wir sehr wohl Chancen in der Holznutzung sehen, aber gerade großen Holzkraftwerken mit Skepsis gegenübertreten – was sie nicht komplett ausschließt, aber von denen wollen wir keinen zu großen Anteil. Ich möchte daran erinnern, dass wir mit der Energiekrise letztes Jahr als SMEKUL auch Feuerungsstätten, die schon nicht mehr zugelassen waren, bis Ende Mai länger zugelassen haben. Wir haben durchaus einen differenzierten Zugang zu diesem Thema in seiner Bandbreite. Noch eine letzte Bemerkung zur CO -Bindung in unseren Wäldern. Die Wissenschaft sagt, dass circa zwei Drittel der CO -Bindung im Boden stattfindet, nur ein Drittel oben im Holz, das man entnehmen kann. Trotzdem ist es wichtig, es lange zu binden. Aber auch hier spielt die Erhöhung des Totholzanteils, der Aufbau von Humus im Wald eine große Rolle. Das betrifft auch Feinreisig, bei dem man denkt: Wofür sollte es gut sein, den im Wald zu lassen? Wir haben lange die Wälder genutzt und alles herausgeschleppt. Wir müssen dort Humus aufbauen. Den brauchen wir als Wasserspeicher, als CO -Senke, auch als Lebensraum für eine unzählige Anzahl von Tieren, Pflanzen und Pilzen, die damit leben. Deshalb haben wir einen differenzierten Blick darauf, und es ist wichtig, dass wir uns im Landtag darüber verständigen. Wenn es darum geht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bin ich sehr zuversichtlich, da wir im Freistaat Sachsen bereits aktiv sind. Das betrifft auch die aktuelle Gebäudeenergiegesetznovelle. Die Töne, die wir dort hören, lassen uns zuversichtlich sein, dass weiter in diesem differenzierten Maß mit Holz geheizt werden kann. Vielen Dank. Ich werbe für die Annahme dieses Antrags. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Günther. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Die einbringende Fraktion? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein, wir verzichten!) – Sie verzichten. – Dann komme ich jetzt zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/13547. Er wird eingebracht von Herrn Kollegen Dornau.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Unser Antrag besteht aus zwei Kernforderungen, einer höheren Förderung und dem Bestandsschutz für Holzheizungen. Bis Ende nächsten Jahres werden Holzöfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gebaut wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, stillgelegt. Wir fordern für diese Anlagen Bestandsschutz. Warum? Ich sage es Ihnen: weil die Bürger in dieser durch die Altparteien verursachten Energiekostenkrise weiterhin günstig heizen können sollen und es umwelt- und gesundheitsverträglich ist. Holzheizungen stoßen Feinstaub aus – ja. Aber erstens ist deren Gesamtanteil gering und zweitens haben wir durch technische Verbesserungen im Verkehrssektor einen enormen Fortschritt gemacht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Luftgüte ist besser geworden. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, hier die Daumenschrauben weiter anzuziehen. Herr von Breitenbuch hatte das schon angesprochen. Feinstaub wird man immer haben. Er entsteht durch viele Ursachen. Überall, wo sich etwas bewegt, entstehen feine Stäube. Außerdem wollen wir die Förderquote von Holzheizungen auf 40 % erhöhen und die Pflicht zur Kopplung mit Solaranlagen oder Wärmepumpen abschaffen. Die allermeisten können sich zwei Heizsysteme auf einmal nicht leisten. In dieser Zeit, in der Privathaushalte mit teurer Energie belastet werden, helfen Bestandsanlagen und moderne Holzheizungen dabei, die Kosten zu senken. Das ist zudem umweltverträglich und fördert die regionale Wertschöpfung. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Änderungsantrag der AfD ist nicht in Gänze falsch, wird aber von uns unter den gegebenen Umständen abgelehnt. Insbesondere lehnen wir die Änderungen ab, weil wir nicht nur den klassischen Holzofen wie Pelletheizungen oder den Kamin im Blick haben, sondern ganz allgemein Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die auch größer sein können. Das will ich deutlich sagen. Zu Ihrem ersten Punkt: Wir stimmen der Antragstellerin darin zu, dass wir weiterhin die Umrüstung auf Biomasseheizungen gleichberechtigt fördern sollten. Ich habe in meiner Rede darauf verwiesen, dass insbesondere Holzheizungen CO -neutral sind und gerade im ländlichen Raum zu einer unabhängigen Energieproduktion beitragen können. Insofern fordern wir die Bundesregierung auf, die Umstellung auf Pelletheizungen weiter zu fördern oder neu aufzulegen. Wir als CDU-Fraktion fordern die Bundesregierung auf, den Bedarf der Menschen im ländlichen Raum nicht zu vernachlässigen. Zu Ihrem zweiten Punkt: Die Kombination der Biomasseheizung mit solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen ist grundsätzlich nicht abzulehnen. Energieeffizienz durch die Nutzung der betreffenden Technik ist durchaus zukunftsgewandt und sollte so stattfinden. Deshalb wird von uns hier eine Streichung abgelehnt, Herr Dornau. Richtig ist aber auch, dass wir eine Gleichbehandlung aller effizienten, umweltfreundlichen Heizungsanlagen, insbesondere der mit Biomasse betriebenen, einfordern. Daher unterstützen wir unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Entscheidung der Bundesregierung zum sofortigen und vollständigen Programmabbruch 2022 ist ein fatales Signal für den Klimaschutz und die Planungssicherheit bei Bauvorhaben. Das hat neben vielen anderen Entscheidungen zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik geführt und ist damit das Gegenteil dessen, was wir angesichts der riesigen Herausforderungen im Gebäudebereich brauchen. Vielen Eigentümern und Bauherren wurde durch die Streichung der Förderung der Boden unter den Füßen weggezogen. Das ist nicht akzeptabel. Zu Ihrem dritten Punkt: Die EU schlägt weitere Grenzwertverschärfungen für Holzheizungen vor. Die Bundesregierung reagiert mehr oder weniger ausweichend. Das ist erschreckend. Immerhin stehen mit der geplanten weiteren Verschärfung der Grenzwerte unsere Mobilität und das Heizen mit Holz auf dem Spiel. Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung ein Verbot von Kamin- und Holzöfen nicht ausschließt. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen im ländlichen Raum, die oft keine vernünftige Alternative zum Heizen mit Holz haben. Zudem ist das auch eine finanzielle Frage für die Menschen auf dem Land. Daher erwarten wir von Berlin eine Positionierung, die zum einen eine hohe Luftqualität sicherstellt, zum anderen das Heizen mit Holz für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ermöglicht. Tagesordnungspunkt Vorsicht! Genderwahn NEIN zur rot-grünen Drucksache 7/13020, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose; Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der einbringenden AfD-Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Jost.
Martina Jost AfD
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Vorsicht! Genderwahn im Stundenplan – ein klares Nein zur rot-grünen Ideologie. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „In den Kinderköpfen“ haben Sie vergessen!) Meine Damen und Herren, es geht in unserem Antrag um das Wohl unserer Kinder. Ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete zu Ihnen, sondern auch als Mutter von drei Kindern. Meine Kinder sind erwachsen – Gott sei Dank. Aber als Politiker haben wir die Verantwortung für die nächsten Generationen. Deshalb hat meine Fraktion einen Antrag und auch eine Kampagne gegen die Frühsexualisierung in unseren Schulen eingebracht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da freut sich der Rechnungshof!) In Zeiten der Energiekrise ist es sinnvoll, die Hausbesitzer zu motivieren, von reinen Holz- und Gasheizungen auf ein gemischtes Heizungskonzept zu gehen, bei dem auch Kaminöfen und anderes eine Rolle spielen können. Nur durch einen guten Mix kann uns die Energiewende gelingen. Wir sollten daher Holz- und Pelletheizungen fördern, statt über ein Verbot zu debattieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können damit zur Abstimmung schreiten. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/13547 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13091 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/13091 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu im Stundenplan – Klares Ideologie in Kinderköpfen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Denn, Herr Lippmann, ein Skandal jagt den anderen, fast wöchentlich. In der Münchner Stadtbibliothek soll ein Drag-King mit dem Namen BigClit vierjährigen Kindern vorlesen. Ich übersetze Ihnen das noch mal. Der, die oder das nennt sich „große Klitoris“, und so etwas wird auf unsere Kinder losgelassen. Und dann werden Grundschüler als Probepublikum für Tänzer, die sich gegenseitig mit Zunge küssen und die Füße ablecken, missbraucht. Was ist hier los? Auf dem CSD-Tag in Wuppertal (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Auch nicht in Sachsen!) identifiziert sich ein siebzehnjähriges Mädchen allen Ernstes als Fuchs, der vier Monate alt ist. Das ist doch ungeheuerlich! (Beifall bei der AfD) Hier läuft doch etwas ungeheuer schief. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hätten Sie in Geografie aufgepasst, wüssten Sie, dass München und Wuppertal nicht in Sachsen liegen!) Was ist denn das für ein Kulturverfall, was für ein Ausdruck moderner Dekadenz, was für ein Frevel an unseren Kindern? Und wer das nicht möchte – – Herr Hartmann, ich spreche vor allem Abgeordnete an, die noch Kinder haben, die im schulfähigen Alter sind; die können heute und hier unserem Antrag zustimmen. Es wird Zeit, dass diesem woken Zeitgeist endlich Einhalt geboten wird. (Beifall bei der AfD) Das können Sie heute für Sachsen tun. Meine Fraktion fordert, dass die Gendertheorie keinen Eingang in unsere Lehrpläne findet. Wir wollen, dass Eltern ein Mitspracherecht bekommen, wenn es um Sexualerziehung geht. Wir wollen, dass aggressive Lobbyvereine keine großzügige staatliche Finanzierung und keinen Zugang zu unseren Schulen mehr erhalten. (Beifall bei der AfD) Das sind unsere Kernforderungen. Es wird Zeit, dass das auch einmal ausgesprochen wird. Meine Damen und Herren, hier sind Mut und politischer Wille gefragt. Das können Sie heute beweisen. Von der Bundesregierung, die eine Familienministerin hat, die Pubertätsblocker und geschlechtsangleichende Operationen an Minderjährigen auf ihrer Webseite empfiehlt, haben wir doch nichts und gar nichts zu erwarten. Deshalb lassen sie uns in Sachsen ein Zeichen setzen. Wir müssen deutlich erkennen: Projekte zum Thema sexuelle Vielfalt werden von privaten Vereinen angeboten und unter anderem über das Programm „Weltoffenes Sachsen“ finanziert. Dabei erfolgt keine Prüfung auf Lehrplankonformität. Projekte müssen nicht vom Kultusministerium genehmigt werden, und es erfolgt keine Kontrolle der Inhalte. Ebenso unterliegen Schulbücher und Lehrmaterialien keiner staatlichen Zulassungspflicht. Vereine und außerschulische Referenten müssen nicht durch das Landesamt für Schule und Bildung zugelassen werden. Es erfolgt keine Eignungsprüfung. Hier wird die Verantwortung auf die Schulen geschoben. Es sind also staatlich finanzierte Lobbygruppen, die unkontrolliert in unsere Schulen drängen, auch wenn sie sich gern hinter dem Wort „Zivilgesellschaft“ verstecken. Leider zeigt die Antwort des CDU-geführten Kultusministeriums zu unserem Antrag, dass der politische Wille offensichtlich nicht vorhanden ist. Schauen wir es uns einmal genauer an. Erstens: die Förderung des Projekts „Schule der Vielfalt“. Sie sagen, die Einstellung des Projekts entspräche einem Verbot. Es gäbe hier keine Rechtsgrundlage. Meine Damen und Herren! Was in sächsischen Förderplänen und im Lehrplan steht, ist Landessache. Zur Erinnerung: Politischer Wille ist gefragt. Und dann berufen Sie sich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017. Das hat nun gar nichts mit unserem Antrag zu tun. (Staatsminister Christian Piwarz: Nein, der war da noch gar nicht geschrieben!) Dass es Menschen gibt, die keinem Geschlecht zuordenbar sind, ist richtig, aber hierbei geht es um das Personenstandsregister. Zur Erinnerung: In Sachsen gab es im letzten Jahr im Personenstandsregister 17 Einträge mit dem Hinweis auf divers. Zweitens. Sie sagen, ein Mitspracherecht der Eltern sei nicht vorgesehen, um die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen zu gewährleisten. Jetzt wird es kurios. Das ist richtig, wenn es um Mathe, Physik und Deutsch geht. Aber Sexualerziehung? Welchen Prüfungsstoff wollen Sie denn hier vergleichen? Müssen Kinder dann 60 Geschlechter auswendig können? Das ist absurd. (Beifall bei der AfD) Drittens. Ein Vetorecht bei Inhalten von Sexualerziehung kann den Eltern nicht eingeräumt werden. Ja, warum denn nicht? Es geht um den Orientierungsplan für Familien- und Sexualerziehung. Noch einmal: Politischer Wille ist gefragt. Viertens. Sie weisen selbst darauf hin: „Das natürliche Recht der Eltern und ihre primäre Pflicht, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden vielmehr die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“ Ja, das ist genau richtig. Das ist die Grundlage. Dann befragen Sie doch einmal die Eltern, ob sie die sexuelle Vielfalt im Lehrplan mit all ihren Auswüchsen wünschen! Auf das Ergebnis wären wir gespannt. Das Ergebnis kann ich Ihnen auch voraussagen. Fünftens. In unserem Antrag möchte die AfD-Fraktion, dass die Sexualerziehung unter dem wissenschaftlichen Aspekt der Biologie stattfindet. Sie berufen sich wieder auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach ein Diskriminierungsverbot von Personen, deren Geschlechtsidentität weder weiblich noch männlich ist, besteht. Ja, das ist auch richtig, hat aber mit unserem Antrag gar nichts zu tun. Dieses Urteil gibt Menschen die Möglichkeit, sich im Personenstandsregister frei für ein Geschlecht zu entscheiden oder eben auch nicht – vor allem, wenn sie erwachsen sind. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil – das kann man in den Kommentaren lesen – gewährleistet das Individualrecht und die Gleichbehandlung gemäß unserer Verfassung. Sehr geehrte Mitglieder der CDU-Fraktion! Hand aufs Herz: Sie sind doch einmal als Familienpolitiker angetreten. Wollen Sie weiter dem Gendergedöns hinterherlaufen? Eines kann ich Ihnen sagen. In der LGBT-Whatever-Community wählt Sie ohnehin keiner. (Beifall bei der AfD) Mit politischem Willen können Sie heute unserem Antrag zustimmen. Machen Sie sich gerade! Sie sind doch auch einmal als konservative Familienpartei angetreten. Glauben Sie mir, auch wenn Sie heute zustimmen, wird morgen die Sonne aufgehen. (Sören Voigt, CDU: Wenn wir nicht zustimmen, geht die Sonne morgen auch auf!) Die Strahlen leuchten über eine Brandmauer zum Wohle unserer Kinder und der Eltern. Vielen Dank. (Beifall und Jawoll-Rufe bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht nun Frau Abg. Gockel.
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Nichts ist schlimmer als eine Idee, wenn man“ – ich betone das Unbestimmte – „nur eine hat“, meinte einmal ein aufmerksamer Beobachter. Vielleicht könnte man hinzufügen: Es geht schlimmer – eine Idee unberührt von jeder Wirklichkeit immer und immer wieder zu variieren und Fülle vorzutäuschen, wo doch nur Leere und Ahnungslosigkeit ist. Damit ist eigentlich alles zu diesem Antrag gesagt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Danke!) Die Neutralitätsverpflichtung – die Verpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern, Kinder und Jugendliche nicht zu indoktrinieren – hat Verfassungsrang und ist eine Selbstverständlichkeit. (Thomas Thumm, AfD: Das ist eine Sauerei an unseren Schulen! – Weitere Zurufe von der AfD) Diese Selbstverständlichkeit in einen Antrag zu pressen, verkennt wirklich alle Herausforderungen im schulischen Alltag und wird dem Anspruch, dem dieses Hohe Haus verpflichtet sein sollte, nicht gerecht. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Sandra Gockel CDU
Nein. – Einseitigkeiten verbieten sich, und dort, wo sie auftreten, gibt es Schulleitungen und die Schulaufsicht, die dem entgegentreten oder disziplinarrechtlich tätig werden kann. Schule ist Teil der Gesellschaft. Sie lässt sich nicht abgrenzen, sondern sie nimmt auf, verarbeitet und spiegelt gesellschaftliche Debatten zurück. Es ist selbstverständlich, dass auch Eltern durch ihre Kinder mit Fragen konfrontiert werden, die ihre Schamgrenzen berühren oder nicht in ihr Weltbild passen. (Sebastian Wippel, AfD: Genau, das ist das Recht der Eltern!) In unserer Zeit ist es nicht notwendig, alles in ein bestimmtes Raster und in die Schemata des vermeintlich Konventionellen zu pressen. Menschen waren nie anders, nur war der Druck, dass sie anders sein sollten, häufig und mitunter so groß, dass sie daran zerbrochen sind. Das sollte uns mahnen. Wer Menschen, denen Dinge meist jung bewusst werden, die im Spannungsfeld zwischen vermeintlichem Sollen und tatsächlichem Sein stehen, kennt, wer im Alltag diese individuellen Prozesse miterlebt hat, weiß, dass das Umfeld zwar viel tun kann, aber den Weg muss jede Person am Ende allein gehen. Uns, die wir hier gemeinsam versammelt sind, fällt es aber zu, es diesen Menschen nicht schwerer zu machen, als es eh ist. (Sebastian Wippel, AfD: Man muss es aber nicht bewerben!) Die Menschen im Land regen sich bei diesem Thema vielerorts auf, (Thomas Thumm, AfD: Zu Recht!) aber nicht, weil es Menschen gibt, die vermeintlich anders sind, sondern weil das Thema von Personen, denen es nicht um die Betroffenen geht, instrumentalisiert wird. (Widerspruch von der AfD) Wir werden uns an den unbeholfenen Inszenierungsversuchen durch die Rollenspiele der Extremen nicht beteiligen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Natürlich ist es so, dass sich die Schule und die in ihr Tätigen mit ihrer Neutralitätsverpflichtung sprachlicher Oktroyierung zu enthalten haben. (Zuruf von der AfD: Aha!) Es ist nicht die Aufgabe der Lehrer, zu missionieren und auf jeder Welle des vermeintlichen Zeitgeistes zu surfen. In den Schulen muss man sich darauf konzentrieren, dass das Wichtigste im Mittelpunkt steht: Das sind die Kinder und Jugendlichen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Das heißt vor allem, die Prioritäten richtig zu setzen. Hier erwarte ich natürlich, dass die Schulaufsicht ihren Pflichten wirklich nachkommt. Das steht im Schulgesetz und sollte eine Selbstverständlichkeit sein. (Jörg Urban, AfD: Ist es aber nicht!) Aus diesem Grund dürfen Sie von uns keine Unterstützung zu diesem Antrag erwarten. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention; bitte.
Lars Kuppi AfD
Es wurde hier von Neutralitätspflicht gesprochen und davon, dass an den Schulen in Sachsen so etwas noch nicht stattfindet. Ich trage aus einem Blatt vor, das in der 7. Klasse in Döbeln an meine Tochter weitergegeben wurde – nur ein kleiner Ausschnitt –: Dies wirkt sich vor allem auf Regenbogenfamilien aus, in welchen ein „Sternchen, e, Partner, Sternchen, in“ leiblicher Elternteil des Kindes ist; Kinder, die in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe geboren werden usw. usf. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD: Ja, und?) Solche Dinge sind eine Indoktrinierung, die durchgeführt wird. Da kann man nicht von Neutralitätspflicht reden. – Danke. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! –
Mirko Schultze Die Linke
Regenbogenfamilien – warum sollte sich das nicht auswirken? –
Sabine Friedel SPD
Was sagen Sie denn den Kindern? – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Gockel, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. Frau Buddeberg, bitte. Wir lassen zunächst ein bisschen Ruhe einziehen. (Zuruf von der AfD: Das können die Eltern erzählen, das müssen die Lehrer nicht machen! Das können die Eltern machen! – Gegenrufe von den LINKEN und der SPD) Meine Damen und Herren! Ich möchte keine Auszeit geben, weil Sie sich unterhalten wollen. (Sabine Friedel, SPD: Ich kann mir vorstellen, was Sie Ihren Kindern sagen, Herr Thumm! –
Thomas Thumm AfD
Wollen Sie mir drohen, oder was? – Unruhe im Saal) Ich habe die Bitte, dass Sie jetzt der Abg. Buddeberg die Möglichkeit geben, Ihre Rede zu halten. (Zurufe von der AfD – Gegenrufe von den LINKEN und der SPD) Ich darf Sie noch einmal um Ruhe bitten, sodass die Rednerin die Möglichkeit hat, gehört zu werden. Bitte, Frau Buddeberg.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Ich habe letzte Woche nach langer Zeit wieder einmal einen Film gesehen, den ich schon 1999, als er ins Kino kam, gesehen habe. Der Film heißt „Aimée & Jaguar“. Er spielt in Berlin im Jahr 1942 und erzählt die wahre Geschichte der Jüdin Felice Schragenheim, die 1944 von der Gestapo verhaftet, nach Theresienstadt deportiert und später ermordet wurde. Dieser Film erzählt aber auch die Liebesgeschichte zwischen Felice und Lilly. Es ist ein sehr bedrückender Film über die Lebensrealität von Menschen, die in Nazideutschland verfolgt und umgebracht wurden; vor allem jüdische Mitbürger(innen), aber auch Menschen, die sich heute wahrscheinlich als queer bezeichnen würden. Dass der Film mich damals so bewegt hat, hat noch einen anderen Grund. Ich weiß noch, dass ich im Kino saß und mir von der ersten Sekunde, vom ersten Bild an das Herz bis zum Hals schlug, dass ich völlig aufgewühlt war und dass ich aufgeregt, aber auch glücklich nach Hause gegangen bin; denn ich habe zum ersten Mal in diesem Film eine lesbische Liebesgeschichte gesehen. Es war der erste Film, den ich gesehen habe, in dem es um queere Menschen, ihr Leben und ihre Liebe allen Widerständen zum Trotz ging. Queer zu sein gab es in der Welt, in der ich lebte und groß geworden bin – in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen –, nicht – schon gar nicht an meiner Schule. Als ich den Film gesehen habe, war ich circa 16, 17 Jahre alt. Bis dahin hatte ich immer nur gedacht, irgendetwas stimmt nicht mit mir. Das hat mich sehr belastet und es hat mir richtig Angst gemacht. Ich hatte keine Antwort darauf und eigentlich hatte ich nicht einmal die richtigen Fragen. Deshalb habe ich angenommen, mit mir stimmt etwas nicht, ich bin falsch. Ich habe später noch oft an diesen Film und an diese Situation gedacht. Ich habe mit anderen darüber geredet und festgestellt, dass viele andere queere Menschen ähnliche Erfahrungen gemacht haben – manchmal mit genau demselben Film –, und dass sie erst sehr spät verstanden haben, was eigentlich los ist. Vielleicht ist es wichtig, dazuzusagen, dass die meisten von uns gar nicht anders sein wollten. Wir wollten, als wir in der Schule waren, wie die meisten dazugehören, aber das ging nicht. Dort war kein Platz für uns. Ich erzähle das deshalb so ausführlich, weil ich sagen möchte, wie glücklich ich darüber bin, dass es heute queere Bildungsprojekte gibt; denn ich weiß, was es für mich bedeutet hätte, wenn queere Menschen an meine Schule, in meine Klasse gekommen wären, wenn Diversität, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ein Thema gewesen wären. Dann hätte ich gewusst: Ich bin nicht allein und ich bin nicht verloren. Ich bin auch nicht falsch, sondern ich bin genau richtig. Deshalb bin ich froh über die Arbeit von den Vereinen in Sachsen: different people, Gerede und RosaLinde. Es ist wunderbar, dass sie in die Klassen gehen und queeren Kindern und Jugendlichen, die dort sind, Mut machen, dass sie sie in ihrem Coming-out unterstützen und für sie da sind, dass sie Vorurteile abbauen, Fragen beantworten, für Akzeptanz werben, Lehrkräfte schulen und sich der Queerfeindlichkeit entgegenstellen. Queere Kinder und Jugendliche haben – wie alle anderen auch – ein Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Schutz vor Diskriminierung und auf körperliche Unversehrtheit. (Beifall bei den LINKEN, CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Aber die Realität sieht anders aus. Die psychische Belastung von queeren Kindern und Jugendlichen ist sehr hoch und es gibt ein signifikant höheres Suizidrisiko; es ist viermal höher als bei nicht queeren Kindern und Jugendlichen. Auch an sächsischen Schulen sieht die Realität immer noch anders aus. Das wissen wir, seitdem im letzten Jahr die Lebenslagen-Studie veröffentlicht wurde. Fast die Hälfte der queeren Menschen hat angeben, an der Schule Diskriminierung erlebt zu haben. Die Studie macht deutlich, dass Schule eines der wichtigsten Handlungsfelder ist. Das wird auch dadurch klar, dass der Bedarf an den Schulen so groß ist. Es ist gar nicht so, dass die Vereine hinaus ins Land fahren, bei den Schulen anklopfen und sich hineindrängen, sondern die Schulen haben die Bedarfe und wenden sich an die Vereine. Es gibt sachsenweit Anfragen und teils lange Wartelisten. Das zeigt doch nur eines: Es muss mehr Schulaufklärungsprojekte geben und diese müssen im Haushalt ordentlich finanziert werden. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Es ist eine so wichtige Arbeit. Es kann nicht sein, dass es dafür keine gesicherte Finanzierung gibt. Das ist Aufgabe des Kultusministeriums; denn das Kultusministerium ist dafür zuständig, queere Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie müssen geschützt werden – unter anderem vor der AfD. (Oh-Rufe von der AfD – Beifall bei den LINKEN und der SPD) Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel gestrichen. Es macht mich so wütend, dass wir 33 Jahre später über so einen Antrag hier diskutieren müssen. Queer zu sein, das ist keine Krankheit. Das heißt, dass es auch nicht „heilbar“ ist. Die queeren Kinder und Jugendliche werden nicht verschwinden. Es lässt sich nicht verbieten, queer zu sein. Die queeren Themen finden an Schulen statt, weil queere Menschen existieren. Dass queer zu sein keine Krankheit ist, heißt auch, dass es nicht ansteckend ist. Kinder und Jugendliche werden nicht queer durch Schulaufklärungsprojekte. Aber dieser Antrag suggeriert das. Die AfD leugnet die Existenz queerer Menschen. Sie will uns unsichtbar machen, sie will uns auslöschen. Das zeigt dieser Antrag, der vor menschenfeindlicher Ideologie nur so trieft. Und das zeigt die hässliche Plakatkampagne, die queere Menschen verunglimpft und zu Monstern machen will. Wir müssen uns dieser Menschenfeindlichkeit entgegenstellen. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Aber das können wir queere Menschen nicht allein tun. Ich will meine weitere Redezeit nicht auf die AfD verschwenden; denn ich werde nicht mit Hetzerinnen und Hetzern diskutieren, die unsere Existenz und unsere Identität leugnen. Deshalb möchte ich mein Wort an die Anständigen richten. Damit meine ich alle, die eine Gesellschaft wollen, in der niemand aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert, gedemütigt, verletzt, verfolgt oder getötet wird. Ich möchte das nicht mit meinen eigenen Worten tun, sondern – – (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD – Weitere Zurufe von der AfD) Ein Appell an die Anständigen! Ich möchte das nicht mit meinen eigenen Worten tun, sondern mit einem Zitat aus einer Rede, die hier in Dresden am 17.05. dieses Jahres anlässlich des Tages gegen Queerfeindlichkeit gehalten wurde: „Bitte seid mutig, steht für eure Freundinnen und Freunde ein, die lesbisch, schwul, bi-, pan- oder asexuell, trans, geschlechtsinkongruent, nonbinär, a-gender oder inter oder queer sind: am Arbeitsplatz, in den Medien, bei Gesprächen mit Unwissenden, nicht nur im Privaten, vor allem dann, wenn ihr etwas verlieren könntet, wenn ihr euch für uns angreifbar macht. Wir stehen jeden Tag für uns ein, oft ganz alleine. Das kostet Kraft und tut weh, manchmal so viel, dass wir am Ende des Tages überhaupt keine Kraft mehr haben. Das ist die Kraft, mit der Personen, die der Mehrheitsgesellschaft angehören, ihre Kinder erziehen und ihre Jobs meistern. Diese Kraft müssen wir oft für die Verteidigung unserer bloßen Existenz aufbringen.“ Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Frau Jost, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Jost, eine Kurzintervention, bitte.
Martina Jost AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Buddeberg, dass wir queere Menschen auslöschen wollen, das weise ich absolut von uns. Davon ist in dem Antrag nicht die Rede. Es geht überhaupt nicht um schwule, lesbische Menschen. Darum geht es nicht. Wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten – – Ich sehe, dass Sie wieder eine ideologische Rede daraus gemacht haben. (Lachen bei den LINKEN) Sie haben das überhaupt nicht verstanden. Es geht einzig und allein um die Grundlage in der Sexualerziehung unserer minderjährigen Kinder: nämlich die Gendertheorie. Der Namen sagt es schon. Es ist eine Theorie. Wollen wir die zur Grundlage machen, weil sie immer und immer – die Beispiele haben es ja gezeigt – eine Frühsexualisierung nach sich zieht? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) In der universitären Bildung, in der Philosophie, vielleicht auch in der Soziologie im universitären Diskussionsraum, hat so eine Theorie, die auch überhaupt nicht falsifiziert werden kann, ihren Platz. Das ist auch richtig. Aber warum müssen wir das zur Grundlage unserer schulischen Bildung machen? (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) 25 % unserer Kinder in Deutschland können in der 4. Klasse nicht richtig lesen, aber wir reden hier über solche Dinge. Das ist doch ungeheuerlich. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Sie machen daraus wieder, dass wir diskriminierend seien. Das ist immer wieder das gleiche Framing. Das ist der alte Hut. Das ist das, was Sie immer tun, aber es verfängt ja nicht. Das glaubt ja gar keiner mehr. Vielen Dank. (Beifall bei AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Buddeberg, möchten Sie darauf antworten? – Nein. Frau Kliese, eine Kurzintervention? – Bitte sehr.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte mich gern zur Rede von Sarah Buddeberg äußern. Ich habe ihre Rede überhaupt nicht ideologisch verstanden. Ich habe sie sehr persönlich verstanden und wahrgenommen, resultierend aus persönlichem Erleben und persönlichen Eindrücken. Ich kann Ihnen sagen, es hat mich sehr bewegt. Und es hat mich auch beschämt, weil ich mich gefragt habe, ob wir für diese Gruppe von Menschen in den letzten Jahren bei allem gutem Willen genug getan haben; denn wir sprechen immer davon, dass das eine Minderheit sei. Deshalb möchte ich gern an dieser Stelle für meine Fraktion – und für sehr viele Menschen – in diesem Parlament Folgendes festhalten: Es gibt Angriffe auf queere Menschen. Die Diffamierungen mit diesen Plakatkampagnen sind ein Angriff. Sie werden von Ihnen als Monster dargestellt, als Wesen, die irgendwie unnütz, überflüssig oder erfunden seien. Sie werden von Ihnen diskriminiert. Dieser Angriff ist ein Angriff auf alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land, und das ist die Mehrheit. Sie sind die Minderheit. (Martina Jost, AfD: Das ist genau wieder die Ideologie! – Beifall bei den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als nächste Rednerin spricht Frau Abg. Hammecke. – Ich bitte, dass wieder etwas Ruhe einzieht, meine Damen und Herren. Frau Hammecke, bitte. (Thomas Thumm, AfD: Martina, jetzt kommt jemand mit Lebenserfahrung!)
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Zuallererst möchte ich feststellen, dass dieser – abzulehnende – Antrag die guten Reden, die wir vonseiten der CDU und der LINKEN gehört haben, es eigentlich nicht wert ist. Ich möchte mich auch für die zwei Reden von der CDU und der LINKEN, die wir gerade gehört haben, sehr bedanken. Mein erster Impuls, als ich den Antrag gelesen habe, war: Wow, wir haben so viele wichtige Themen, über die wir in der Bildung sprechen sollten: Mangel an Lehrkräften, Digitalisierung, Schule im Jahr 2030 – oder eben auch Diskriminierung an Schulen, die stattfindet. (Martina Jost, AfD: Wir sollten darüber reden, dass unsere Kinder nicht lesen und schreiben können, und nicht über solchen Quatsch!) Aber nein, die AfD – das höre ich die ganze Zeit – nutzt natürlich ihre Plenarzeit für – wie es Frau Kliese gerade bezeichnet hat – Diskriminierung, für Angriffe. Dabei trifft sie auch auf breite Ablehnung, und zwar derjenigen, die sie versuchen, zu schützen, zum Beispiel den Landesschülerrat. (Martina Jost, AfD: Fragen Sie die Eltern!) Der hat sich zu Ihrer Kampagne sehr deutlich geäußert. Dort heißt es: Schulen müssen diskriminierungsfreie Räume sein. Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht, frei von Diskriminierung und Benachteiligung zu lernen. Und jetzt zitiere ich: „Die angekündigte Kampagne der AfD ist der Versuch, Schulen gezielt unter Druck zu setzen und in den Raum Schule einzudringen.“ Der Landesschülerrat, also derjenige, den Sie ja ansprechen wollen, steht hinter all denen, die sich gegen solche Diskriminierungsversuche richten. Dem können wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion nur zustimmen. Deshalb eine Feststellung, die ich immer, immer wieder treffen muss, wenn wir zu diesem Thema debattieren – was wir sehr häufig tun –: Die Angst vor Realität ist bei Ihnen anscheinend sehr, sehr groß, wie zum Beispiel das vorgelesene Arbeitsblatt, das Sie skandalisieren wollten, zeigt. Das ist weder Indoktrinierung noch ist es Ideologie; es ist die Beschreibung einer Realität, die in Sachsen existiert. Ich frage mich, wie Sie das nicht wahrnehmen können, nur weil das in Ihrem – weiß ich nicht – beengten Geisteskreis nicht vorstellbar ist oder gefährlich sein sollte. Sie existieren. Die Lebenslagenstudie LSBTTIQ* wurde benannt. Queere Menschen in Sachsen existieren, und zwar nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den Landkreisen, in den Dörfern, in den kleinen Städten. Nur trauen sie sich dort weniger, sich zu outen. Und weshalb? – Wegen Menschen wie Ihnen! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: 0,1 %!) Noch eine Feststellung möchte ich treffen: Ich glaube, dass die Ihrem Antrag zugrundeliegende These ziemlich gefährlich ist. (Martina Jost, AfD: Das hat überhaupt niemand gesagt! Das ist falsch!) Weniger Sexualpädagogik bedeutet nicht mehr Kinderschutz – im Gegenteil. Diese Formel ist falsch und gefährlich; denn Sexualerziehung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialerziehung und der Persönlichkeitsbildung. Sie lehrt die Kinder, eigene Grenzen zu erkennen und Respekt vor anderen zu haben. Darum geht es. Schulen sollen und müssen offen für Vielfalt und unterschiedliche Meinungen sein. Aber anstatt Fachkräften zu vertrauen, die wir nun einmal in Schulen und Kitas haben, säen Sie Misstrauen gegenüber deren Arbeit. (Martina Jost, AfD: Das habe ich mit keinem Wort gesagt!) Auch wenn es fast zur Randnotiz wird. Es wird von Ihnen auch ja auch bestritten, dass der Antrag oder das, was vom Antrag gefordert wird, vorwiegend rechtswidrig ist. Das hat das Kultusministerium in seiner schriftlichen Stellungnahme sehr ausführlich dargelegt. Es ist bei Ihnen eh immer so eine Randnotiz, ob Anträge oder Gesetze irgendwie verfassungsmäßig sind oder nicht. Deshalb möchte ich noch einmal kurz auf eine Rede verweisen. Letzte Woche sprach die erste lesbische Verfassungsrichterin Susanne Bär in ihrer Abschiedsrede von wachsender, zunehmender Queerfeindlichkeit. Die Vorurteile seien wieder da, und zwar nicht nur von Rechtsaußen. Erst kürzlich waren meine Kolleginnen und ich im Gespräch mit den vielen Trägern, die queere Bildungsprojekte durchführen, die uns noch einmal die Situation geschildert haben. Frau Buddeberg ist darauf eingegangen. Die Nachfrage von den Schulen ist riesig und wächst kontinuierlich. Man will sich in den Schulen mit dem Thema auseinandersetzen. Man möchte Unterstützung von Menschen haben, die sich tagtäglich in ihrer Arbeit damit auseinandersetzen. Aber sie berichten auch davon, dass mit mehr Sichtbarkeit die Anfeindungen wachsen. Deshalb möchte ich kurz eine Erfahrung schildern, die mir sehr nahegegangen ist. Letztes Jahr war ich auf dem ersten CSD in Stollberg. Es war eine kraftvolle Veranstaltung, mit vielen Menschen, vielen jungen Menschen. Ganz am Ende gab es für alle Teilnehmenden dieser Demo die Möglichkeit, noch einmal ans Mikrofon zu gehen und ihre eigenen Geschichten zu erzählen. Es waren junge Menschen – von denen Sie behaupten, Sie wollten sie beschützen –, die von der Diskriminierung, von den Angriffen, die sie erfahren, erzählt haben, und zwar und vor allem – denn da sind sie nun mal fast jeden Tag – im Bereich Schule. Aber diese Lebensrealitäten von jungen Menschen gelten bei Ihnen nicht, das ist mir schon bewusst. Auf Ihrer Website verweisen Sie lieber auf Ihre Furcht um Ihren schönen Sonntagskrimi. Deshalb möchte ich für alle noch einmal darauf verweisen, dass wir – vor kurzem im Kultusministerium eingerichtet – eine neue Ombudsstelle Antidiskriminierung haben. Ich hoffe, dass sie eine Hilfe für alle Schüler(innen) in Sachsen sein kann. Falls es noch nicht klargeworden ist: Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun für die SPD Herr Abg. Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD schafft heute mit diesem Antrag die Grundlage für die vielleicht beschämendste Kampagne, die ich in meiner Zeit als Landtagsabgeordneter erlebt habe. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen: Es braucht einen Antrag hier im Sächsischen Landtag, um aus Fraktionsmitteln – also Steuermitteln – öffentlich Werbung für eigene Anliegen zu machen. Genau das ist der Hintergrund dieses Antrags. Es geht Ihnen gar nicht um die Sache. Die AfD-Landtagsfraktion plant eine Kampagne gegen sexuelle Aufklärung von Schülerinnen und Schülern vor sächsischen Schulen, und sie verbreitet dazu nicht nur falsche Informationen. Nein, noch viel schlimmer: Sie plant, vor sächsischen Schulen Plakate aufzuhängen, die aus meiner Sicht unsere gemeinsame Verantwortung unseren Kindern gegenüber grob missachten. Ich darf hier im Sächsischen Landtag keine Bilder hochhalten; das ist verboten. Aber ich empfinde es als meine Pflicht, dies gegenüber dem Protokoll zu beschreiben. Ich finde, es müssen alle Eltern und auch Staatsanwälte in diesem Land wissen, was die AfD hier plant. Auf einem von der AfD entworfenen Plakat ist ein Teddybär mit erigiertem Penis in den Armen eines ungefähr sechsjährigen Mädchens abgebildet. Das lässt sich googeln. Dieses Plakat soll vor sächsischen Schulen hängen. Ich stelle mir vor, wie es ist, wenn dieses Plakat vor sächsischen Grundschulen hängt. Bitte lassen Sie es mich ganz klar sagen: Dieser Penisteddy ist ein Skandal. Sie planen damit, unsere Kinder vor Schulen gegen ihren Willen mit explizit sexuellen Abbildungen zu konfrontieren. Das ist – ich sage es auch als Vater eines vierjährigen Sohnes – ekelhaft. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Ich bin gespannt, wie Sie mit den Plakaten als „verantwortlich im Sinne des Presserechts“ umgehen. Ich bin mir sicher, das werden sich viele Eltern in diesem Land nicht gefallen lassen, und das mit Recht. Ich will auch klar sagen: Nicht nur diese Kampagne an sich, sondern auch die Intention dahinter ist gefährlich und kindeswohlgefährdend. Die AfD deutet in ihrem Antrag Prävention und sexuelle Aufklärung in Indoktrination um. Um es einmal klar zu sagen: Niemand wird in sächsischen Schulen für Geschlechtsumwandlungen werben; das ist Quatsch. Dass es stattfindet, ist wichtige Aufklärungsarbeit. Ich habe mich einmal mit einer befreundeten Grundschullehrerin unterhalten. In der ersten und zweiten Klasse wird darüber gesprochen, was vermeintlich typisch für Jungs und für Mädchen ist. Wie oft ist es eben nicht so klar. Dürfen beispielsweise auch Jungen lange Haare haben oder mit Puppen spielen? Wenn Sie sich daran stoßen – ganz ehrlich –, dann gehören Sie wahrlich in die Fünfzigerjahre. In der vierten Klasse werden Schülerinnen und Schüler auf die Pubertät vorbereitet. Der Sexualakt wird übrigens nur optional unterrichtet, und dann liegt der Fokus eher auf der Geburt und daraus, wie man richtig mit seinem kleinen Schwesterchen oder Brüderchen umgeht. Ich finde, das ist eine wichtige Lektion. Warum ist das Ganze so wichtig? Zum einen wollen wir unsere Kinder auf das Leben vorbereiten und Sexualität ist Realität in unserer Gesellschaft. Es ist eine gesellschaftliche Errungenschaft, dass wir unsere Kinder bei schwierigen Themen, die für manche Tabuthemen sind, nicht im Stich lassen. Es ist unsere Verantwortung, ihnen dabei zu helfen, das einzuordnen, was in dieser Gesellschaft passiert, was von Freunden oder im Internet erzählt wird. Und genauso wichtig: Es geht um Prävention. Kinder sollen erkennen können, wenn sie von Freunden der Familie, von Turntrainerinnen, von einem Lehrer oder einer Lehrerin unsittlich berührt werden, statt es für normal zu halten. Sie müssen das erkennen, um sich an ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen richten zu können. Dazu ist Aufklärung notwendig. Wir wollen das Dunkelfeld sexuellen Kindesmissbrauchs aufhellen, und dazu braucht es Prävention und Aufklärung. (Zurufe von der AfD Deshalb lassen Sie mich ganz klar sagen: Wenn die AfD eine Kampagne startet, um sexuelle Aufklärung in Schulen einzuschränken oder gar abzuschaffen, macht sie es pädophilen Straftätern zukünftig leichter, ihre Verbrechen zu begehen und ungeschoren davonzukommen. Das werden wir als Koalition nicht zulassen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Deshalb lassen Sie es mich zum Schluss durchaus pointiert formulieren: Unsere Linie ist klar. Wir setzen auf Aufklärung und Prävention, und wir schützen unsere Kinder vor Drogendealern, Sexualstraftätern und auch vor perversen Kampagnen der AfD. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung –
Martina Jost AfD
Sie haben das Thema verfehlt! – Weitere Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Noch einmal die AfD-Fraktion. Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben geschäumt: LINKE, GRÜNE, SPD, sogar die CDU hat geschäumt, weil wir die Vernunftmauer in diesem Land sind, (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU) weil wir uns gegen diese Frühsexualisierung stellen und weil wir sagen: Wir müssen eine gesellschaftliche Debatte darüber führen, was in den Schulen stattfindet. Wir müssen sie jetzt führen, wir müssen sie mit den Eltern führen. Genau die Diskussion, die wir jetzt hier führen, müssen wir draußen mit den Eltern führen: Welche Sexualerziehung? Was soll dort überall stattfinden? Wie oft soll die Familie weiter in Misskredit gebracht werden? Wie oft soll noch gesagt werden: „Stereotypen, und das ist alles von vorgestern“? Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir die Eltern aufklären. Deshalb lasse ich mich auch gern mit meiner Fraktion als menschenfeindlich, als verengt, als geisteskrank beschimpfen, weil wir für Mutter-Vater-Kind-Familien kämpfen. Das ist unsere Aufgabe als AfD! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)
Sabine Friedel SPD
Ich frage jetzt nicht, ob Sie zugehört haben, denn das haben Sie offenkundig nicht; sonst hätten Sie das jetzt nicht gesagt. Aber ich frage Sie: Selbst wenn es stimmen würde, dass es Ihnen um den Diskurs mit den Eltern ginge – warum ist es dann notwendig, diesen Diskurs mit einem sexualisierten Motiv, einem Teddybär mit erigiertem Penis in den Händen eines sechsjährigen Mädchens, zu eröffnen? Warum wollen Sie damit den Diskurs vor Grundschulen eröffnen?
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Friedel, für die Frage. Das Problem ist: Wenn wir sehen, was in anderen Bundesländern los ist, dass da Transen vor die Schulen geschickt werden, dass sich Menschen gegenseitig ablecken vor Grundschülenr, dass bundesweit Sexkoffer eingesetzt werden und dass das für Sachsen genau so droht, (Zurufe von der SPD und den LINKEN) weil das so in Papieren niedergeschrieben ist, dann müssen wir jetzt unbedingt die Diskussion mit den Eltern führen und sie darüber aufklären; denn sonst werden sie überfallen, wie Sie es in anderen Bundesländern schon längst getan haben. Wir als AfD müssen hier die Vernunftmauer sein – das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der AfD – Widerspruch und Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir müssen die Debatte führen, und deswegen ist diese Informationskampagne für uns so wichtig; denn Sie scheuen sich vor der Debatte mit den Eltern. Wenn Sie aufs Land gingen und fragen würden: „Wollen Sie, dass solche Bilder in den Schulen gezeigt werden?“, dann würden sich Eltern an den Kopf greifen und sagen: „Das wollen wir nicht!“ (Zurufe von der CDU) Genau diese Debatte müssen wir endlich mit den Eltern führen, um die Elternrechte in diesem Land zu stärken und damit diese ein Vetorecht bekommen und sagen können, dass sie das in der Schule nicht möchten. Es findet nämlich alles hinter verschlossenen Türen statt. Und Herr Piwarz, Sie haben keine Kontrolle, was in den Schulen stattfindet – das hat Frau Kollegin Jost bereits gut ausgeführt: Wenn man Sie befragt, bekommt man immer die Aussage: „Darüber wissen wir nichts!“ Lesen Sie einmal die Antworten, die Sie selbst unterschreiben: Sie wissen nicht, was in den Schulen stattfindet. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von Staatsminister Christian Piwarz) Worüber hier noch gar nicht gesprochen wurde und was mich auch ein wenig beschämt: Kein einziger Redner hat bisher über die Schamgrenzen der Kinder gesprochen. Sie haben nur über die Interessen von irgendwelchen Personen gesprochen. Kein Einziger hat einmal über die Schamgrenzen der Kinder gesprochen, die hier eingehalten werden müssen, was unsere Aufgabe, was unsere Pflicht laut Sächsischer Verfassung und laut Grundgesetz ist. (Widerspruch und Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Ich bin extrem verwirrt, weil ich immer noch den Antragstitel zum Thema geschlechtergerechte Sprache vor meinem geistigen Auge habe. Aber gelegentlich darf man auch einmal verwirrt sein. – Ich würde gern mit Ihnen, Herr Dr. Weigand, die Frage erörtern, ob Sie eine Idee davon haben, was Sexualpädagogik ist. Bei Sexualpädagogik geht es um Liebe, um die Frage von Fortpflanzung; um die Frage von Körpern; da geht es in allen Bestandteilen um die Frage, wer wen wie liebt. Wenn ich mich über Mathe unterhalte, fange ich auch nicht gleich mit der Vektorrechnung an. Ich würde also gern von Ihnen hören wollen, was für Sie Sexualpädagogik ist. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Dr. Rolf Weigand AfD
Ich komme gleich in meiner Rede auf das Thema Sexualpädagogik zu sprechen. (Zuruf von der SPD: Das ist keine Antwort! – Weitere Zurufe von den LINKEN) Ich komme gleich in meiner Rede auf das Thema Sexualpädagogik zu sprechen und darauf, welche Ideologie dahintersteckt, auf welchen Füßen die Sexualpädagogik der sogenannten Vielfalt steht, die in den Schulen immer stärker propagiert wird, nämlich auf Kentlers Füßen. Wir müssen genau definieren, was wirklich dahinter steht. Und dann müssen wir mit den Eltern ins Gespräch kommen und fragen: Wollt ihr das, was dahintersteht? Oder wollt ihr ganz normale Biologie? – Diese Diskussion müssen wir endlich führen. Auch müssen wir endlich über Schamgrenzen von Kindern reden – kein Einziger hat sich hier hingestellt und gesagt: Es ist mir wichtig, dass die Schamgrenzen von Kindern eingehalten werden, sondern nur: Wir müssen das noch und das noch behandeln. (Widerspruch und Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Ja, von der CDU kam es ein wenig seicht herüber; ansonsten hat hier der linke Block durchapplaudiert, weil es nur noch um Lobbyinteressen geht. (Beifall bei der AfD) Ich sage Ihnen das als Vater von drei Kindern: Schamgrenzen sind unheimlich wichtig. Und diese müssen wir einhalten. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) – Wir wollen die Debatte führen! Wir müssen diese Schamgrenzen auch einhalten. Das erleben Sie, wenn Kinder aufwachsen: Am Anfang wollen sie geknuddelt und geküsst werden; sie haben eine große Nähe zu ihren Eltern. Wenn sie dann in die Grundschule gehen – so erlebe ich das bei meinen Kindern –, heißt es: „Papa – Abschiedskuss möchte ich jetzt nicht mehr vor meinen Freunden.“ Das ist eine erste Schamgrenze, die entsteht. Auch, dass gesagt wird: Wenn du in mein Kinderzimmer kommst, komm‘ bitte nicht einfach hereingeplatzt, sondern klopf‘ bitte an. Da ist also eine Schamgrenze vorhanden, weil sich die Kinder dort morgens und abends umziehen und weil sie sich davor schämen, vor ihren Eltern nackt zu sein. Das ist eine natürliche Schamgrenze. Und es ist verdammt nochmal meine Pflicht als Vater, diese Schamgrenze zu achten! Und es ist meine Pflicht als Volksvertreter, für die Eltern zu kämpfen, die sagen: „Diese Schamgrenze muss eingehalten werden!“ (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Und deswegen, weil ich eben Volksvertreter bin und nicht Volksbelehrer, sagen wir als AfD ganz klar Nein! Nein zur rot-grünen Frühsexualisierung unserer Kinder! Nein zum Genderwahn im Stundenplan! Nein zur rot-grünen Ideologie der so genannten sexuellen Vielfalt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Die gesamte Lehre der angeblichen Sexualpädagogik der Vielfalt beruht auf Prof. Helmut Kentler – einem Mann, der Kinder in die Obhut von Pädophilen gab, einem Mann, der selbst Kinder missbraucht hat, meine Damen und Herren, einem Mann, dem die Schamgrenzen von Kindern völlig egal waren. Darauf beruht diese ganze „Sexualpädagogik der Vielfalt“! Ich frage Sie, werte Kollegen von der CDU: Wollen Sie, dass diese pädophile „Weltanschauung der Vielfalt“ hier Einzug hält in Sachsens Schulen? Wollen Sie, dass Lehrer animiert werden – ich zitiere – „Penisse und Vaginas mit Grundschulkindern aus Knete dazu basteln“? Das finden Sie alles im Heft „Sexuelle Bildung in der Schule“ von Beate Martin für die 4. Klasse, Seite 54. Das liegt an Universitäten in Sachsen aus, wo Lehrer ausgebildet werden. Solches Material wird hier eingesetzt! Und jetzt garantieren Sie mir, dass das nicht in Schulen stattfindet! Das müssen Sie mir garantieren. (Buh! bei der AfD) Wenn Sie genauso dagegen sind, dann stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, ich habe jetzt noch eine Bitte an Sie: Es wird jetzt langsam unangenehm, was Sie von sich geben. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Ich möchte Sie einfach bitten, dass Sie sich in Ihrem Ton und in Ihren Ausdrücken mäßigen – wir sind hier im Parlament. (Zurufe von der AfD: Er hat doch nur zitiert!)
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin, ich möchte zu Protokoll geben, dass ich gerade zitiert habe aus dem Werk von Beate Martin und Jörg Nitschke „Sexuelle Bildung in der Schule“, Seite 54, Klasse 4. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, Sie haben mich aber nicht gefragt, ob Sie das zitieren dürfen. Darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen. (Oh! und vereinzelt Lachen bei der AfD)
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin, für mich ist es normalerweise üblich, dass Abgeordnete am Rednerpult aus Lehrbüchern, die in sächsischen Universitäten ausliegen, zitieren dürfen. Wenn das tatsächlich neu ist, dann müssen wir das bitte noch einmal in den entsprechenden Gremien hier im Landtag miteinander klären, wer welche Zitate vorbringen darf. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich erinnere Sie noch einmal daran, dass Sie mich hier nicht zu reglementieren haben. Es ist so bei uns in der Geschäftsordnung festgelegt, dass Sie bitte ankündigen: „Mit Erlaubnis des Präsidenten oder der Präsidentin würde ich gern zitieren …“ Bitte berücksichtigen Sie das! (Zurufe von der AfD)
Dr. Rolf Weigand AfD
Gut, dann werde ich das in Zukunft berücksichtigen, Frau Präsidentin. (Unruhe bei der AfD) Unsere Aufgabe als Freistaat Sachsen ist es, dass unsere Schulen und Kitas ein Schutzraum für unsere Kinder sind – ein Schutzraum, in denen sich unsere Kinder ideologiefrei entwickeln und lernen, ein Schutzraum, in dem die Schamgrenzen von unseren Kindern geachtet und eingehalten werden. Wenn Herr Kollege Dierks hier wäre, dann würde ich Ihn gern fragen von Vater zu Vater, ob er möchte, dass in Sachsen Sexkoffer eingesetzt werden mit übergroßen Penissen und Vaginas, wie es beispielsweise in Rheinland-Pfalz der Fall ist. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD: Beim Zahnarzt werden auch übergroße Gebisse gezeigt, wenn dort im Rahmen von Unterricht oder Ausbildung bestimmte Stellen oder Organe erklärt werden!) – Da können Sie sich aufregen, wie Sie wollen. Sie haben keine Kinder, Frau Friedel; deswegen können Sie das mit der Schamgrenze nicht einschätzen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Diese Idee ist in Sachsen schon in dem von den GRÜNEN geführten Justizministerium in der Studie zur „Lebenslage der lsbtiq* Personen in Sachsen“ niedergeschrieben. Ich frage Sie als CDU: Wie weit wollen Sie mit den GRÜNEN als Lobbyisten von dieser Seite mitgehen? Wann wollen Sie dieses Treiben unterbinden? Wollen Sie es weiter unterstützen? Wir sagen ganz klar: Nein, das wollen Sie doch nicht und das wollen wir als bürgerlich-konservative Kraft in diesem Landtag auch nicht. (Beifall bei der AfD – Zurufe und Widerspruch von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Frau Kollegin Kuge von der CDU, ich als Vater frage Sie als Mutter: Wollen Sie, dass Grundschüler wie in Köln einen Orgasmus nachstellen oder Theaterstücke besuchen, wo sich Männer gegenseitig ablecken? Das hat dort stattgefunden, und es hat einen riesengroßen Aufschrei in der Gesellschaft gegeben – in Köln, also in Nordrhein-Westfalen, wo die so genannte „Schule der Vielfalt“ ursprünglich herkommt. Das ist auch in der Antwort der Staatsregierung zu unserem Antrag niedergeschrieben worden. Wollen Sie das weiterhin auch in Sachsen, Frau Kuge? Wollen Sie das? Ich sage ganz klar: Nein, das wollen wir nicht. Und deswegen wollen wir, dass die Förderung der „Schule der Vielfalt“, für die in Sachsen in den letzten Jahren 500 000 Euro Steuergeld ausgegeben wurden, sofort eingestellt wird. (Beifall bei der AfD – Zurufe und Widerspruch von den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kuge?
Dr. Rolf Weigand AfD
Nein, jetzt nicht mehr. Ich als Vater frage Sie, Frau Kollegin Leithoff von der CDU, als Mutter: Wollen Sie auch Darkrooms, in denen Kinder ab zwölf Jahren „Puffs für alle“ bauen und dann Gruppensex-Rollenspiele nachstellen? (Susan Leithoff, CDU: Haben Sie da mich angesprochen?) Auch das ist in Nordrhein-Westfalen bittere Realität unter dem Deckmantel sexueller Vielfalt. Wollen Sie das in Sachsen auch? Wollen Sie, dass diese Vereine – RosaLinde e. V., Gerede e. V. und different people e. V. – das weiter in die Schulen tragen; (Sabine Friedel, SPD: Was erzählen Sie da für Zeug?) das bisher mit einer Million Euro in Sachsen gefördert wird? Oder wollen Sie, dass wir bei diesem sensiblen Thema als Eltern endlich ein Mitsprache- und ein Vetorecht bekommen? Dann stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, und Susan Leithoff, CDU, stehen am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es wird um eine weitere Zwischenfrage gebeten. Wollen Sie die auch noch nicht beantworten?
Susan Leithoff CDU
Herr Dr. Weigand, als Mutter an einen Vater gefragt: Wollen Sie ein Plakat mit einem erigierten Penis an einem Teddy (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) vor der Schule Ihrer Kinder haben? (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Leithoff, ich würde mir wünschen, dass Sie als CDU niemals so weit nach links gerückt wären, damit wir heute hier nicht stehen und darüber reden und kämpfen müssen, dass so etwas nicht in Sachsens Schulen stattfindet. (Beifall bei der AfD) Das ist nämlich das, worum wir hier kämpfen. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel und Hanka Kliese, SPD, sowie von den LINKEN) Das ist doch genau das Problem. Wir brauchen als Eltern, weil wir nicht wissen, was hinter der Schultür passiert, endlich ein Veto- und Mitbestimmungsrecht. (Martin Modschiedler, CDU: Schade, das war keine Antwort! Klare Aussagen auch von Ihnen!) Wir als AfD sind die Vernunftmauer gegen diese rot-grüne Frühsexualisierung und dem Genderwahn. (Zurufe der Abg. Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir als AfD stehen schützend vor unseren Kindern und werden die Schamgrenzen Tag für Tag (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) verteidigen, und wir werden als AfD die Familie als Herzkammer unserer Gesellschaft endlich aufwerten und die Elternrechte in Sachsen stärken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Daher fordern wir mit unserem Antrag erstens: Raus mit Kentlers Sexualpädagogik der Vielfalt aus unseren Schulen und Kitas; zweitens: ein Mitsprache- und Vetorecht unserer Eltern beim Thema Sexualerziehung an den Schulen; drittens: keine 70 Geschlechter, sondern Biologie statt rot-grüner Ideologie im Klassenzimmer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist auch Biologie!) Und, werte Kollegen von der CDU, ich rufe Sie auf: Kehren Sie in die Vernunftmauer der bürgerlich-konservativen Kräfte in diesem Landtag zurück. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, Christian Hartmann, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, stehen am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt eine Kurzintervention von Herrn Richter.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist etwas ungewöhnlich, dass ich jetzt den Platz getauscht habe, aber mit Ihrer Erlaubnis: Ich betrachte es als meine persönliche Pflicht, (Sebastian Wippel, AfD: Als Christ!) Sie, Herr Weigand, darum zu bitten, die Beleidigung, die Sie soeben protokollrelevant gegenüber Frau Friedel geäußert haben und die ich nicht wiederholen möchte – das schaffe ich nicht, aber das können alle nachlesen –, diese unsägliche Beleidigung, die Sie gegenüber Frau Friedel geäußert haben, jetzt hier öffentlich zurückzunehmen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung – Staatsminister Christian Piwarz: Zeigen Sie einmal Größe! –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Hat er bestimmt nicht gesagt, er ist mit der Maus ausgerutscht!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Richter, ich möchte nicht beurteilen, welche Gründe dahinterstehen. Ich habe aus der Position eines Vaters gesprochen, der die Einschätzung der Schamgrenze seiner Kinder wahrnimmt; aus dieser Perspektive habe ich gesprochen. Ich wollte damit nicht – und das möchte ich zu Protokoll geben und mich dafür entschuldigen – die Entscheidung von Frau Friedel in irgendeiner Weise persönlich werten, sondern ich habe einfach nur die Einschätzung, die Wahrnehmbarkeit. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das macht es ja nur schlimmer! – Gegenruf von der AfD) Das ist, wie wenn wir mit verschiedenen politischen Institutionen zu tun haben – der eine hat Kontakt, der andere nicht – und genau diese Wertung vornehmen. Und bei Kindern ist es etwas ganz Sensibles; man kann das als Eltern, weil man kleine Kinder hat und Schamgrenzen erkennt. Das war aber nicht eine Wertung über die Entscheidung von der Frau Friedel. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist ja unverschämt! – Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion ist als Nächstes dran. Herr Hartmann, bitte. (Zuruf von der AfD: Oh!)
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihren Fantasien müssen Sie als Erstes selbst klarkommen. (Martina Jost, AfD: Das klappt schon!) Aber für meine Fraktion möchte ich einige Dinge klarstellen: Erstens. Man kann über gesellschaftliche Veränderungsprozesse kritisch, offen und oberhalb der Gürtellinie miteinander diskutieren. Das nennt sich gesellschaftlicher Diskurs und der ist erforderlich. Und man kann zu Themen unterschiedliche Sichtweisen haben. Wir diskutieren das aus und dann entscheidet in einem demokratisch verfassten Land eine Mehrheit, wo es hingeht. Damit da keine Irritationen auftreten: Meine Fraktion und die Partei, der wir angehören, hat eine klare Auffassung zum Thema Gendern. Im privaten Bereich ist das in einem freiheitlich verfassten Land immer noch das individuelle Recht eines Einzelnen. Für staatliche Institutionen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und andere Bereiche legen wir Wert darauf, dass wir den Grundsätzen der deutschen Rechtschreibung und dem Rat der deutschen Rechtschreibung folgend die Regelung unserer Sprache verwenden; und da kommt Gendern für uns nicht vor. Trotzdem gibt es den gesellschaftlichen Diskurs. (Zuruf von der AfD) Das ist ein Teil Ihres Antrags; nur um das einmal klargestellt zu haben. Dazu haben wir eine klare Position, andere haben andere Positionen und dann streiten wir darüber. Wir haben aber für die Sächsische Staatsregierung – um das einzuordnen – schon im Koalitionsvertrag eine Verfahrensregelung dazu getroffen. Damit tun wir etwas, was im 21. Jahrhundert unter zivilisatorischer Annahme notwendig ist: Wir benennen die Geschlechter von Männern und Frauen in der Sprache, weil das erforderlich ist, um die Gleichberechtigung in dieser Gesellschaft darzustellen. Das Zweite in Ihrem Antrag ist: Sie malen ein Bild einer Bedrohungslage, die ich, mit Verlaub, im Freistaat Sachsen nicht erkennen kann. (Martina Jost, AfD: Noch nicht!) Dafür steht auch die Position der Fraktion, der ich angehöre, und der Partei, die sie trägt. Wir stehen für ein klares Wertebild und dieses Wertebild ist definiert. Aber vielleicht muss man Ihnen einmal sagen: Die Welt verändert sich. Und wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. (Lachen der Abg. Martina Jost, AfD, und Zuruf: Na ja, sieht nicht so aus!) Insoweit ist es erforderlich, klarzustellen, wie gesellschaftliche Veränderungsprozesse laufen. Das heißt, man wird sich mit Dingen auseinandersetzen dürfen. Auch wir halten überhaupt nichts davon, in einer Mengenspezifik über Geschlechterfantasien endlos zu diskutieren. Doch wir gehören zu denen, die anerkennen, dass es doch bitte im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein sollte, eine eigene Selbstbestimmtheit zu haben, (Martina Jost, AfD: Dazu haben wir gar nicht gesprochen!) dass Homosexualität, dass eine eigene Spezifik zu dieser Gesellschaft dazugehört und doch bitte jeder in diesem Land nach seiner Fasson selig werden sollte, solange er die Rechte anderer nicht berührt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Und wenn Sie in einer solch notwendigen Diskussion in unserer Gesellschaft über Werte und Rahmenbedingungen dazu übergehen, dass es für Plakate mit Teddys und erigierten Penissen und kleinen Mädels reicht, dann sage ich: Kommen Sie mit Ihrer Fantasie klar. Ich sage Ihnen das als Vater eines Fünfjährigen, eines Siebenjährigen und, ich hoffe, im nächsten Monat, einer Tochter. Es ist für mich indiskutabel, was Sie da betreiben. Das ist politische Instrumentalisierung billigster Schublade. Sie drohen mit einer Sorge, indem Sie die Fantasien auf die Straße bringen, vor denen sie vermeintlich warnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist mehr als unanständig. Das ist politischer Klamauk und an dem beteiligen wir uns nicht. Deshalb: klar in der Sache, kritische Auseinandersetzungen auch in dieser Koalition, aber Respekt vor den unterschiedlichen Lebensentwürfen einer Gesellschaft, Respekt vor Menschen. Es bedarf Ihres politischen Klamauks nicht, um die Frage zu beantworten, wie Eltern ihre Einstellung zur Schule definieren. Das haben wir in Sachsen bisher ohne solch seltsamen Plakate hinbekommen. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der Linksfraktion noch einmal das Wort gewünscht? – BÜNDNISGRÜNE? – Die SPD? – Auch nicht. Dann sicher die AfD. Bitte, Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, Herr Hartmann, ich möchte einmal auf Ihre klare Linie als CDUFraktion eingehen: Sie verkaufen sich öffentlich immer gegen das Gendern – es ist Ihre Regierung, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ihr CDU-Kulturministerium, das von „NachlasshalterSternchen-innen“ spricht, und massiv Cancel Culture in den Museen durchführt. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Das, was Sie hier vorn propagieren, stimmt nicht mit dem überein, was Sie in Wirklichkeit in dieser Regierungskoalition umsetzen. (Beifall bei der AfD) Sie haben von den Rechten Dritter gesprochen: Da bin ich bei Ihnen. Niemand will irgendjemanden diskriminieren oder ausgrenzen. Aber es geht doch um die Rechte der Kinder, die in einem Klassenzimmer als Fünftklässler gefangen sind, weil vorne irgendetwas aufgeführt wird, bei denen ihre Schamgrenzen übergangen werden (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und sie in dem Moment nicht die Möglichkeit haben, ihr eigenes Recht auszuüben und rauszugehen. Sie haben diesen Gruppenzwang, im Klassenzimmer zu bleiben. (Staatsminister Christian Piwarz: Nee!) Für dieses Recht der Kinder kämpfen wir! Was Sie hier als CDU geliefert haben, was Sie hier mitmachen und wohin Sie sich bewegen, dazu muss man ganz klar sagen: Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass. Sie sind einfach unglaubwürdig. Deswegen sollten Sie sich überlegen, wer hier wahrscheinlich nach und nach gehen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Nein. Ich gehe davon aus, dass es keine Wortmeldungen mehr vonseiten der Fraktionen gibt. Wenn dem so ist, bitte ich Herrn Staatsminister Piwarz zu Wort.
Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat eine recht schwierige Debatte, die wir gerade erleben durften. Herr Dr. Weigand, eine gewisse Bewunderung gibt es bei mir schon. Egal wie tief man beim Niveau-Limbo die Latte legt, Sie schaffen es immer noch ganz entspannt unten durchzukommen. Das ist schon bemerkenswert. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Abg. Rico Gebhardt – Zurufe von der AfD) Immerhin hatten Sie wenigstens so viel Größe – und das will ich hier auch anerkennend werten –, dass Sie auf die Kurzintervention des Kollegen Richter wenigstens ein Stück weit mit Einsicht reagiert haben; immerhin das. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Aber nur ein bisschen!) Was ich noch voranstellen möchte – da das in der Debatte wirklich deutlich geworden ist –: Sie müssen dann doch Beispiele und vermeintliche Belege aus anderen Bundesländern zitieren. Bis auf den halbgaren Versuch von Kollegen Kuppi gibt es relativ wenig aus Sachsen anzubieten. Aber es zeigt das Bild, das Sie immer wieder zeichnen wollen, indem Sie ein Schreckgespenst an die Wand malen, das möglichst infernalisch anmalen und das Ganze wortgewaltig untersetzen, (Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Zickler und Mario Kumpf, AfD) damit den Leuten nur möglichst schnell und möglichst umfassend angst wird. Die Realität an sächsischen Schulen ist das bei Weitem nicht. Frau Jost, Sie haben mit Ihrem Redeversuch so völlig unideologisch – wie das Ihre Art ist – versucht, darzustellen, dass die Gendertheorie in Sachsens Schulen angeblich gang und gäbe sei. (Martina Jost, AfD: Ich habe das nicht gesagt!) Schauen Sie in sächsische Lehrpläne! Lesen bildet – auch bei Ihnen. Sie würden ganz deutlich erkennen, dass das eben nicht im Lehrplan steht. Wenn Sie sich beispielsweise im Bereich Biologie (Martina Jost, AfD: Schauen Sie sich die Forderungen an! Schauen Sie sich alles an, was kommt!) kundig machen würden, wenn Sie sich beispielsweise im Bereich Sexualerziehung kundig machen würden, dann würden Sie wissen, dass das, was Sie hier behauptet haben, schlichtweg nicht stimmt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf der Abg. Martina Jost, AfD) Die Regelungen an unseren sächsischen Schulen für Sprache und Schreibweise sowie für Familie und Sexualerziehung bestehen seit Jahren und sind breit akzeptiert. Ich werde das auch im Folgenden kurz darstellen. Hier wird von der AfD ein vermeintlicher Aufreger konstruiert. Es wird eine Kampagne gemacht, es soll polarisiert werden, es soll polemisiert werden, und man versucht sich hier an Genderenthusiasten abzuarbeiten. Aber wie gesagt: Mit der Realität an unseren sächsischen Schulen hat das wenig bis gar nichts zu tun. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Doch!) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag an der Schule umfasst selbstverständlich auch die Familien- und Sexualerziehung und damit die Vielfalt von sexuellen Orientierungen und Lebensstilen; denn das ist Lebensrealität in unserer Gesellschaft – ob es dem Einzelnen nun gefällt oder nicht. Ja, dazu zählen selbstverständlich auch Menschen mit einem nichtbinären Selbstverständnis, gleichwohl ihre Anzahl im Promillebereich liegt. Nur ungefähr 0,007 % der 405 000 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen haben divers als Geschlecht angegeben. (Tobias Keller, AfD: Kennste gar nicht!) Lehrkräfte sind wichtige Ansprechpartner. Sie sind Vertrauens- und Bezugspersonen, die pädagogisch sensibel und kompetent auf Fragen zur Sexualität, zu Partnerschaft und Identität altersgemäß reagieren müssen. Das betrifft übrigens ebenso viele andere individuelle Herausforderungen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung begleiten bzw. belasten. Das natürliche Erziehungsrecht liegt völlig unstreitig bei den Eltern. Deshalb sind den Eltern die Ziele, die Inhalte und die Form der Sexualerziehung im Vorfeld mitzuteilen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Sie werden mit den Eltern im Detail besprochen. Gegebenenfalls werden Auffassungsunterschiede einvernehmlich ausgeräumt. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Angebote nicht übergriffig oder affirmativ sein dürfen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
Christian Piwarz
Gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm, bitte.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Staatsminister Piwarz, für die Zwischenfrage. Ist Ihnen bekannt, dass in dem Schreiben an die Eltern, welches das Kultusministerium zum Projekt „genialsozial“ – bei dem unser Ministerpräsident der Schirmherr ist – verteilt und durch das man die Kinder an den Schulen anmelden soll, durchweg gegendert wird? Ist Ihnen dieses Schreiben bekannt? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wie schlimm! Wie schlimm! –
Tobias Keller AfD
Ja, das ist schlimm! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)
Christian Piwarz
Ich wäre zu dem Thema gendergerechte Sprache später noch gekommen. Ich werde auch noch deutlich sagen, was dort meine Position ist. „genialsozial“ wird nicht vom sächsischen Kultusministerium selbst abgehandelt, sondern von externen Partnern. (Zurufe der Abg. Thomas Thumm und Jörg Urban, AfD) Wie diese mit dem Thema Sprachgebrauch umgehen, wenn sie in eigener Verantwortung tätig sind, müssen Sie denen überlassen bzw. müssen Sie diejenigen entsprechend fragen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Unruhe bei der AfD) Ich werde auf das Thema Sprache später noch in meiner Rede eingehen. Ich war bei einem anderen Thema. Es geht um das Thema Sexualerziehung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Ich will noch einmal ganz deutlich sagen, dass nicht zur Diskussion stehen darf, dass der schulische Auftrag bedeutet, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, allen Menschen vorurteilsfrei, anständig und respektvoll zu begegnen. Auch dafür braucht es den Dreiklang aus Wissen, Kompetenzen und Werten. Wir haben dafür den Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen. Der ist leider heute noch gar nicht genannt worden, obwohl er, Frau Jost, in Ihren Reden eigentlich gut Platz gefunden hätte. (Martina Jost, AfD: Ich habe es gesagt!) Es lohnt sich, ihn zu lesen (Martina Jost, AfD: Ich habe es gesagt und gelesen!) und ihn auch zu verstehen. Dann würde man wissen, wie Sexualerziehung an sächsischen Schulen stattfindet; denn er stellt sicher, dass neutral, sensibel und altersgemäß Aspekte der Sexualität und Geschlechtlichkeit vermittelt und eingeordnet werden. Dieser Orientierungsrahmen ist 2016 noch von meiner Vorgängerin Brunhild Kurth – übrigens insbesondere unter Beteiligung der beiden christlichen Kirchen – überarbeitet worden und er gilt seitdem unverändert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zu dem Thema Sprache. Anständig und respektvoll muss auch die an Schulen vermittelte und genutzte Sprache in Wort und Schrift sein. Damit meine ich eine klar verständliche, geschlechtergerechte und geschlechtersensible Sprache. Damit meine ich keine willkürlich auf der Tastatur gefundenen Sonderzeichen. Die Verwendung dieser Sonderzeichen, ob nun der Genderstern, der Genderdoppelpunkt, der Genderunterstrich oder ein Doppelpunkt im Wortinneren, ist weder gerecht, sensibel noch alltagstauglich. Das Gendern erschwert zusätzlich das Erlernen unserer Sprache. Es baut zusätzliche sprachliche Hürden, wobei es uns allen doch um mehr Inklusion, um mehr soziale Teilhabe jener Menschen gehen muss, die über geringere Sprachkompetenzen verfügen. In der Verwaltung und an den Schulen gilt das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung. Nach diesen Regeln lernen unsere Schülerinnen und Schüler die deutsche Rechtschreibung. Die Schulen sind ausdrücklich per Erlass vom 25. August des vergangenen Jahres angehalten, auf eine korrekte Verwendung gemäß dem amtlichen Regelwerk zu achten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! An unseren Schulen werden mit viel Engagement und Leidenschaft den Schülerinnen und Schülern die Feinheiten unserer deutschen Sprache und ein respektvoller Umgang miteinander vermittelt, und Schule darf auch durchaus ein politischer Ort sein. Aber wer Eltern und Schüler morgens und mittags auf dem Schulweg aufhält, um sie mit politischen Kampfbegriffen zu konfrontieren, ignoriert die natürlichen Schamgrenzen und lässt Anstand und Respekt missen. Aktivisten, welcher Couleur auch immer, haben an Schulen nichts zu suchen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an die AfD-Fraktion. Kollege Dr. Weigand, Bitte schön. (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Kann es denn noch schlimmer werden? –
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war doch eine lebhafte Debatte. Sie regen sich jetzt über die Plüschpenisse auf unseren Bildern auf, über jene Plüschpenisse, die die GRÜNEN im Justizministerium planen, (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Was ein Scheiß!) als Sexkoffer in die Kitas zu tragen – alles niedergeschrieben. Genau deswegen ist unser Antrag heute notwendig, damit wir sagen – der Bildungsplan wird aktuell überarbeitet –, dass dieser perverse Irrsinn eben nicht Einzug in unsere sächsischen Kitas hält. (Beifall bei der AfD) Herr Kultusminister Piwarz: Sie haben die Kontrolle über die Schulen verloren, das muss man ganz klar sagen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz – Zurufe von der LINKEN – Unruhe im Saal) Frühsexualisierung findet jetzt schon statt. In Schulen müssen Zwölfjährige seit Jahren Mann-große Penisse (Staatsminister Christian Piwarz: Erzählen Sie doch nicht so einen Unsinn Herr Weigand! Sie müssen doch besser wissen, dass das nicht stimmt!) und Frau-große Vaginas ertragen – „Pepe Pimmel“ und „Regina Vagina“. Zwölfjährige werden dann 70 Minuten mit einem Frühsexualisierungstheaterstück aus NordrheinWestfalen konfrontiert. (Sabine Friedel, SPD: Was haben Sie eigentlich für ein Problem?) Also von wegen, „Schamgrenzen werden eingehalten“. (Unruhe im Saal) Sie haben die Kontrolle über die Schulen verloren, weil Sie es nicht kontrollieren und sagen: Das ist alles Eigenverantwortung der Schule, „Pepe Pimmel“ und „Regina Vagina“ können in sächsischen Schulen ein- und ausgehen. Minister Piwarz spielt zwei von drei Affen, nichts sehen, nichts hören, aber sagen, es findet nicht statt. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Rolf Weigand AfD
Nein. (Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten) 2015 war es Herr Christian Piwarz hier im Landtag, der zu einer Forderung der LINKEN zu mehr Frühsexualisierung sagte, ich zitiere – das haben Sie damals gesagt und ist im Plenarprotokoll nachzulesen –: „Aber Minderheiten bestimmen nicht, was die Mehrheit macht.“ (Unruhe) Herr Ankündigungsminister Piwarz, lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen, verbannen Sie „Pepe Pimmel“ und „Regina Vagina“ aus den sächsischen Schulen! Verbannen Sie die Frühsexualisierung durch externe Vereine wie different people e. V., Gerede e. V. und RosaLinde e. V. aus unseren Schulen! Verbannen Sie die rot-grüne Ideologie aus der sächsischen Regierung! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl! – Starke Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13020 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diese Drucksache nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zurück zu Fortsetzung Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden zwei Positionen ein. Ich bitte diesbezüglich die Wahlkommission um Aufruf zum fünften Wahlgang. Es ist alles vorbereitet und jeder weiß, worum es geht. In der Zwischenzeit gebe ich bekannt, dass es in der Wahlkommission einen kleinen Wechsel gab. Herr Schultze wird nun Herrn Sodann in der Wahlkommission ersetzen. Kollege Hippold, bitte schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte um etwas Ruhe bitten. Es wird zunehmend lauter.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich beginne mit dem Namensaufruf. Tagesordnungspunkt Existenzgefährdende Folgen von für kleine Unternehmen und auf Rückforderung und Rückzahlung Drucksache 7/13381, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Sodann, Fraktion DIE LINKE, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Franz Sodann Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht allzu häufig vor, dass wir Ihnen einen Antrag vorlegen, der sich in Inhalt und Schlagrichtung an der Regierungspraxis in Bayern orientiert. (Zuruf von der AfD: Echt?) Es geht in unserem Antrag um die Übernahme der Regelung aus Bayern, bei der die dortige Staatsregierung auf die Rückzahlung von zu viel ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch Kleinunternehmer und Soloselbstständige verzichtet. Ich denke, wir sind uns hier fraktionsübergreifend über die enormen Herausforderungen einig, denen sich unsere Wirtschaft während der Corona-Pandemie gegenübersah. Zahlreiche Bundes- und Landesprogramme wurden durch die Sächsische Aufbaubank aufgesetzt und ausgezahlt. Einige Programme sind abgeschlossen, andere laufen noch bis zur Mitte dieses Jahres. Doch das eigentliche Problem der Rückforderungen wird noch in den kommenden Jahren ein Thema bleiben. Tagesordnungspunkt 2 (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jetzt ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Raum, deren Namen ich noch nicht aufgerufen habe? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, wieder in Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit Inflation und Energiepreiskrise Soloselbstständige abwenden: Verzicht von Corona-Soforthilfen jetzt! der Fraktion DIE LINKE (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Viele Steuererklärungen aus den Jahren 2020 und 2021 sind noch nicht abgeschlossen; und wenn, dann natürlich unter Vorbehalt. Daraus können und werden sich erneut Rückforderungen ergeben, die die Hilfsempfängerinnen und -empfänger noch Jahre nach der Pandemie treffen können. Und die Abrechnungs- und Prüfverfahren bei der SAB laufen schließlich auch noch. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige leisten einen signifikanten Beitrag zum Wohlstand unseres Landes. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) In den schwierigen Pandemiezeiten haben sie einen besonders hohen Preis bezahlt, da ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht war und es zum Teil immer noch ist. Insbesondere die Kulturschaffenden waren monatelang ohne Einkünfte, ohne Rücklagen, ohne Perspektiven. Sie trugen durch ihren Verzicht dazu bei, dass wir einigermaßen durch die Pandemie gekommen sind. Nun können wir durch den Verzicht auf die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen eine Entlastung schaffen, die es ermöglicht, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Ich betone es an dieser Stelle: Es geht um das Überleben derjenigen, die wirtschaftlich am härtesten betroffen waren. Kleinunternehmer und Soloselbstständige hatten und haben nicht die finanziellen Ressourcen und Möglichkeiten, um auf die gleiche Weise wie größere Unternehmen und Konzerne mit akuten Krisen umzugehen. Es kam im Zuge des Chaos zu Beginn der Corona-Pandemie zu missverständlichen politischen Aussagen. So hat beispielsweise der damalige Finanzminister Olaf Scholz wörtlich gesagt: „Es muss nichts zurückgezahlt werden!“ (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Hört, hört!) Viele der Forderungen treffen die Soloselbstständigen und Unternehmen deshalb unvorbereitet und oft in einer Höhe, die sie finanziell überfordert. Es gibt viele Beispiele aus dem Kultur- und Kreativbereich, die zeigen, wie sehr diese Überforderungen die Kulturschaffenden betrifft: der Tontechniker, der jetzt sein Equipment verkaufen muss, um die Hilfen zurückzuzahlen; denn seine wirtschaftliche Grundlage ist nicht mehr vorhanden. Oder der Musiker, der nach dem Bescheid mit über 5 000 Euro bei der SAB verschuldet ist. Bei einem Jahresumsatz von 15 000 Euro ist das kaum zu leisten; somit lebt er ebenfalls unter der Armutsgrenze. (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Die alleinerziehende Sängerin mit ihren drei Kindern, die momentan nicht einmal weiß, wie sie die Energiepreissteigerungen bezahlen soll und jetzt Bürgergeld beantragen muss. Eine Filmschaffende, die schamvoll sofort die Rückforderung bezahlte und nun nicht mehr juristisch Einspruch erheben kann. Sie schwadronieren immer gern über unsere kulturelle Vielfalt in diesem Land und wie diese Sachsen erst lebenswert macht. Dabei verkennen Sie die Situation von vielen Soloselbstständigen, die diese Vielfalt erst ermöglichen. Sie lassen das Damoklesschwert der finanziellen Unsicherheit weiter über ihren Köpfen kreisen; denn die derzeitigen Preissteigerungen müssen sie allein abfedern. Für sie gibt es keine Tariferhöhungen und in den Genuss der Energiehilfen kommen sie auch nicht. Es ist nicht zu erwarten, dass die gestiegenen Kosten in nächster Zeit wieder sinken werden, und eine faire Vergütung hat die Staatsregierung immer noch nicht auf den Weg gebracht. Bei den kleinen Unternehmen kommt noch hinzu: Weder Personalkosten noch anfänglich ein Unternehmerlohn wurden bei den Corona-Hilfen berücksichtigt. Das hat dazu geführt, dass viele Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen kleinerer Unternehmen ihre Altersvorsorge liquidiert haben, um Mitarbeitende und ihren Betrieb zu erhalten. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine Regelung zur Altersvorsorge aufzunehmen, so wie im Antrag gefordert. Natürlich muss der Missbrauch der Hilfen verhindert werden, und die Rechtmäßigkeit ist zu prüfen. Uns geht es ganz konkret um die vielen Härtefälle und existenzbedrohenden Situationen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Ein weiterer Grund für eine rechtssichere Ausgestaltung: In Nordrhein-Westfalen liegen bei den Verwaltungsgerichten gerade über 2 500 Klagen gegen die Bescheide vor, und das Oberverwaltungsgericht hat bereits gegen das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Die sowieso schon überlastete Justiz würden Sie ganz nebenbei vor noch größerer Überforderung schützen. Die Übernahme der bayerischen Regelung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Kleinunternehmen und Soloselbstständige wäre nicht nur mikroökonomisch für die einzelnen Betroffenen sinnvoll, sondern auch makroökonomisch. In Zeiten von Rezession und Nachfragetief ist jeder Cent, der die Kaufkraft stärkt, gut investiert. Es war richtig, in der Coronakrise tief in die Tasche zu greifen, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Jetzt sollten wir nicht den Fehler begehen, durch existenzgefährdende Rückforderungen jenen nachträglich das Wasser abzugraben, denen wir in der Krise finanziell unter die Arme greifen mussten. (Tobias Keller, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Franz Sodann Die Linke
Nein, danke. – Des Weiteren würden wir mit dieser Maßnahme ein klares Signal setzen, dass nicht nur die „Lufthansas“ und „Volkswagens“ dieser Gesellschaft ökonomisch schützenswert sind. Die Lockdowns und exorbitante Krankenstände haben überall Spuren hinterlassen. Obwohl die Zeit der Pandemiemaßnahmen vorbei ist, ist damit leider – wie allseits bekannt – keine Rückkehr zum Normalzustand verbunden. Heute sehen sich Bevölkerung und Unternehmen mit massiven Preissteigerungen infolge von Krieg und Inflation konfrontiert. Wer wenig verdient und durch Rückzahlungen in der wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, braucht jetzt wirksame Ausnahmeregelungen bei der Rückzahlung der gezahlten Hilfen. Ich zitiere den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, seinerzeit nicht verdächtig, demokratischer Sozialist zu sein (Staatsminister Martin Dulig: Aber jetzt im Dialekt, bitte!) – na, moch‘ i net –: „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Soloselbstständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert.“ Nichts anderes fordert unser Antrag. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Bayern – das haben Sie in der Vergangenheit ja schon öfter getan – und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Sodann sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Kollegen Keller, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig, Herr Kollege?
Tobias Keller AfD
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön.
Tobias Keller AfD
Herr Sodann, Sie sprachen von 15 000 Euro Umsatz. Kennen Sie den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn? (Oh-Rufe von den LINKEN) Das ist meine erste Frage. – Zweite Frage: Wie soll jemand von 15 000 Euro Umsatz leben können, (Zuruf von den LINKEN: Kurzintervention! – Unruhe) wenn er Soloselbstständiger ist? Ich habe den Eindruck, dass Sie hier Zahlen durcheinandermischen, die völlig unsinnig sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Keller mit einer eingebauten Frage. Es folgt die Erwiderung von Herrn Kollegen Sodann an Mikrofon 1. Bitte schön.
Franz Sodann Die Linke
Vielen Dank. – Dämliche Wortklauberei! Ob nun Umsatz oder Einnahmen, das ist mir in dem Fall eigentlich völlig egal. Lesen Sie doch ganz einfach einmal die Zahlen der Künstlersozialkasse. Da finden Sie alles, sogar nach Sparten aufgegliedert. Unter anderem verdienen Leute im Literaturbereich gerade einmal 14 000 Euro, und darstellende Künstler, glaube ich – – Ich habe die Zahlen jetzt nicht hundertprozentig im Kopf, aber sie liegen alle im Toleranzbereich von 12 000 bis 17 000 Euro brutto jährlich. Von diesem Geld sollen sie sich noch selbst versichern und für die Rente vorsorgen. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Lächerlich!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 1. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion nicht Kollege Hippold, sondern Kollege Markert.
Jörg Markert CDU
Herr Präsident, ich vertrete Herrn Kollegen Hippold – der heute als Leiter der Wahlkommission ja deutlich eingespannt ist – und würde hier seine Rede vortragen. Meine Damen und Herren! Zum Antrag der LINKEN ist zunächst einmal zu fragen: Über welche Fälle sprechen wir hier eigentlich? Inhaltlich kommt es bei der späteren Schlussfolgerung und Ableitung von Maßnahmen meines Erachtens auf das Detail an – warum es überhaupt zu Rückforderungen durch die SAB kommen kann. Im Rückblick und zur Einordnung der vielen Covid-19- Maßnahmen möchte ich deshalb die Eckdaten der betreffenden Programme noch einmal in Erinnerung bringen. Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 Eckpunkte für Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige beschlossen und diesem Kreis nach Antragstellung Soforthilfe zukommen lassen. Der einmalige Zuschuss in Höhe von bis zu 9 000 bzw. 15 000 Euro konnte für drei Monate beantragt werden und diente ausschließlich der Deckung von Liquiditätslücken bedingt durch die laufenden Fixkosten. Intention dieses Hilfsprogramms war, dass der betriebliche Bedarf des Unternehmers abgedeckt werden sollte. Die Hilfe knüpfte zwar an diverse Bedingungen an, sollte aber möglichst schnell an die Unternehmen gelangen. Um dies gewährleisten zu können, blieb ein bürokratisches und langwieriges Prüfverfahren durch die SAB aus. Es wurde also aus Gründen der Bürokratievermeidung nicht explizit und flächendeckend geprüft, ob der Antragsteller die Voraussetzungen vollends erfüllt oder nicht, sondern mit einer Gewährung und Auszahlung der Soforthilfe versicherten die Antragsteller im Antrag an Eides statt, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Zuschussempfänger wurden von der SAB im November 2021 schriftlich auf eine Berechnungshilfe zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses hingewiesen. Inzwischen wurden auf Grundlage eines mit dem Bund abgestimmten Konzeptes circa 1 900 Fälle daraufhin überprüft, ob die Bewilligungsgrundlagen vorlagen. Über 800 auffällige Fälle hat die sächsische Finanzverwaltung zusätzlich noch in einem abgestimmten Verfahren an die SAB übermittelt. Die Überprüfung führte in über 50 % der Fälle zu Rückforderungen. Hintergrund ist, dass das BMWK bei der eiligen Programmkonzeption im März 2020 davon ausgegangen war, dass die Schließungsanordnungen während des gesamten Leistungszeitraumes von drei Monaten andauern werden. Da viele Branchen aber bereits nach sechs Wochen wieder öffnen konnten, trat die bei Antragstellung prognostizierte Unterdeckung des Liquiditätsbedarfs vielfach nicht in voller Höhe ein. Für die Erstattungsansprüche gilt eine Zahlungsfrist von einem Monat. Bis zum 31. Oktober letzten Jahres galt ein Zahlungsmoratorium, das vom Bund nicht verlängert wurde. In rund 15 % der Fälle beantragten die mit Erstattungsforderungen konfrontierten Unternehmen eine Stundung. Aufgrund der hohen Fehlerquote in der bisherigen Stichprobe ist zu erwarten, dass das BMWK eine deutliche Ausweitung der Prüfungshandlungen fordern wird. Von den 83 500 ausgezahlten Anträgen im Volumen von circa 673 Millionen Euro haben bereits 12 355 Zuschussempfänger rund 90 Millionen Euro freiwillig zurückgezahlt. Bei den Antragstellern, bei denen sich die Einnahmen und Ausgaben so entwickelt haben wie geplant oder schlechter, bedarf es keiner weiteren Handlung. Jedoch ist die Soforthilfe in den Fällen zurückzuzahlen, in denen sich die wirtschaftliche Situation in den drei bzw. fünf Monaten nach Antragstellung besser entwickelt hat als prognostiziert, weil die Einnahmen höher waren als geplant oder der betriebliche Sach- und Finanzaufwand geringer ausfiel. In diesen Fällen ergibt sich eine geringere Soforthilfe als seinerzeit gewährt. Das führt dann zum Rückzahlungsanspruch. Im weiteren Verfahren kann die SAB nur auf Weisung des BMWK agieren. Sollte dem Antrag der LINKEN gefolgt werden, sind die erlassenen Rückzahlungsbeiträge durch den Freistaat Sachsen an den Bund zu kompensieren. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage nicht denkbar. (Franz Sodann, DIE LINKE, schüttelt den Kopf.) Wenn der Freistaat Bayern dies für sich so entscheidet, ist das maßgeblich auf dessen erheblich bessere Finanzausstattung zurückzuführen. Zudem ist es unter Beachtung der Sächsischen Haushaltsordnung und des daraus abzuleitenden Rechtsverständnisses von Covid-19-Soforthilfen schwierig, einen generellen Erlass der Corona-Hilfen zuzulassen. Im Weiteren wird ein Bewusstsein bei der Antragstellung indiziert, dass unter anderem Falschangaben – gegebenenfalls auch vorsätzlich – keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen würden. Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass es in Sachsen nicht so ist, dass die SAB nur tatenlos zuschaut. Sie wird es allen Unternehmen und Soloselbstständigen, die zur Rückzahlung aufgefordert worden sind, ermöglichen, die Forderungen auf Antrag auch in Raten zu begleichen. Insgesamt ist der Antrag der LINKEN deshalb abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Markert sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Barth.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es hat mich bei Durchsicht des Antrags – das gebe ich ganz ehrlich und unumwunden zu – schon sehr verwundert, dass sich die Fraktion DIE LINKE für die Unternehmer in unserem Land einsetzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Unternehmerinnen!) Als ich dann die Begründung dieses Antrages sah und den Kollegen Sodann hier über die Kleinkunstszene, über Dichter, Sänger und darstellende Künstler sprechen hörte, habe ich für mich festgestellt: Ihnen geht es wieder um eine ganz spezielle Gruppe von Selbstständigen und von Kleinunternehmern. Das unterscheidet Sie in Ihrem Ansinnen von dem, was der Freistaat Bayern getan hat. Wenn ich in Ihr Wahlprogramm, das Grundsatzprogramm der LINKEN von 2011, sehe – Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass hier die Erlaubnis besteht, aus einem Wahlprogramm zu zitieren, weil es vorhin so einige Irritationen gab; deshalb die Frage an dieser Stelle –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von uns dürfen Sie immer zitieren!) muss ich natürlich feststellen, was dort steht: Die gewinnstrebenden Kapitalisten seien der Grund dafür, dass es keinen Raum für Demokratie gebe, dass Unfreiheit herrsche, dass Menschen geächtet seien, ausgebeutet und entmündigt würden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch!) Herr Gebhardt, das ist die Sicht der Linkspartei auf das deutsche Unternehmertum. Das entnehme ich Ihrem Wahlprogramm. Heute kommen Sie hier mit einem Antrag um die Ecke und generieren sich als der fürsorgliche Vater der Kleinunternehmer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Mutter!) – Und Mutter natürlich. Wenn Sie sich so fühlen, Herr Gebhardt, dann können Sie sich auch als Mutter der Kleinunternehmer fühlen. Damit habe ich kein Problem. Wenn wir aber ganz ehrlich darauf schauen und fragen, was hier in der Corona-Pandemie passiert ist und wer sich wirklich für die Kleinunternehmer in Sachsen gekümmert hat, meine Damen und Herren, dann möchte ich ganz grundsätzlich auf die Anträge der AfD-Fraktion eingehen, die, Herr Gebhardt, sämtlich von Ihrer Fraktion abgelehnt worden sind. Beispielsweise forderten wir ganz konkret am 17. Dezember 2020: „Soloselbstständige und Kleinunternehmer in der Corona-Krise nicht vergessen. Existenzsicherndes Überbrückungsgeld unbürokratisch ausreichen.“ Das hätte Ihre Künstler, Ihre Soloselbstständigen, alle betroffen. Es hätte ebenso Handwerksmeister, Schuhmacher, Bäcker, Fleischer, Maler, Klempner betroffen. Was haben Sie mit dem Antrag gemacht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der war schlecht!) – Der war gut. Aber weil er von der AfD kam, haben Sie ihn abgelehnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na eben, das habe ich Ihnen schon ein paar Mal gesagt!) Herr Gebhardt, das ist genau Ihre Scheinheiligkeit. Sie stellen sich hier mit einem Antrag und einer gut klingenden Überschrift hin und versuchen, sich zum Anwalt der Kleinunternehmer zu machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Anwältin!) – Oder Anwältin, wenn Sie sich als Mutter fühlen, Herr Gebhardt. Ich habe kein Problem damit. Gern auch als Anwältin, Herr Gebhardt. Das ist es, warum ich immer wieder sage: Sie sind scheinheilig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Lieber Herr Gebhardt, wenn wir uns Ihren Antrag, den Sie gestellt haben, anschauen, dann sehen wir, dass er für ungefähr 107 000 Soloselbstständige in Sachsen gedacht wäre. Er könnte – wenn wir das so machen – den Leuten ersparen, dass sie eventuell zum Amt gehen müssen. Das hätte aber auch unser Antrag aus dem Jahr 2020 den Menschen erspart, weil wir ihnen damit eine unkomplizierte Hilfe hätten zuweisen können. Herr Gebhardt, ich unterstelle jetzt trotzdem einmal der Ordnung halber, Ihr Antrag sei ernsthaft gemeint. Wenn er ernsthaft wäre, könnten wir dem Antrag zustimmen. Sie verwiesen darauf, dass der Antrag aus Bayern stammt. Dort gibt es keinen Beschluss des bayerischen Parlaments, sondern es ist eine Durchführungsverordnung der Staatsregierung. Schauen wir uns das einmal an. Der erste Grund, warum wir den Antrag kritisch sehen, ist, dass die in Bayern bereits bestehenden Regelungen, die laut des Antrags in Sachsen übernommen und angewendet werden sollen, dort sehr viel Kritik hervorgerufen haben. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat zum Beispiel Zweifel angemeldet, ob Rückforderungen von Corona-Soforthilfen überhaupt rechtlich zulässig seien. Sowohl die Kriterien zur Soforthilfe als auch die Prüfbescheide seien zu unklar formuliert, als dass sich daraus eine Rückzahlungspflicht herleiten ließe. Das trifft natürlich auch auf die Soforthilfen in Sachsen zu. Auf dieses Problem hat der Sächsische Rechnungshof in seinem Beitrag Nr. 7 aus dem Jahresbericht 2021 hingewiesen und festgestellt, dass das Wirtschaftsministerium in den Förderrichtlinien nicht hinreichend bestimmt, wie zum Beispiel der Liquiditätsbedarf zu ermitteln sei. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt zu. Es ist sehr unruhig hier im Plenarsaal. Ich bitte um etwas Ruhe.
André Barth AfD
Es ist wie auf dem Bahnhof in der Wartehalle. Aber ich kann mit starker Stimme weiterreden. Das ist kein Problem. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte, fahren Sie fort.
André Barth AfD
Fraglich ist, ob sich die Rückforderungen der Soforthilfe überhaupt rechtssicher begründen lassen. Das allein macht aber Ihren Antrag noch nicht völlig nutz- und wirkungslos. Der zweite Grund ist: Die Ausnahmen in der bayerischen Regelung, die eigentlich die Wogen glätten sollten, bewirken das genaue Gegenteil, weil sie die Antragsteller ungleich behandeln. Ihre Linksfraktion beschränkt die Regelungen zum Erlass der Rückforderungen dahingehend, dass sie ausschließlich für Unternehmer und Selbstständige bis zu einem Nachsteuergewinn von 25 000 Euro gelten soll. Unternehmer mit einem höheren Gewinn werden ohne sachlichen Grund einfach ausgeschlossen. Zusätzlich werden diejenigen benachteiligt, die die empfangenen Hilfen sofort zurückgezahlt haben, als sie erkannten, dass deren Auszahlung zu Unrecht erfolgte. Ein Kleinunternehmer, der festgestellt hat, dass sich sein Umsatz wesentlich besser entwickelte, als er es in der Antragstellung gesehen hatte, und der das Geld sofort zurückgezahlt hat, sich also mehr als rechtschaffen verhalten hat, würde jetzt von der Privilegierung, die sich aus dem Antragsumfang der LINKEN ergibt, keinen Nutzen haben. Ich sage aber: Je rechtmäßiger das Verhalten ist, desto wohlwollender müssten eigentlich die staatlichen Regelungen sein. Das ist mit Ihrem Antrag nicht der Fall. Herr Gebhardt, Sie übersehen als Linksfraktion völlig – was mich aber nicht wundert, weil die Sächsische Haushaltordnung nicht unbedingt die Kernkompetenz der linken Fraktion ist –, dass nach § 59 dieser Haushaltordnung das zuständige Staatsministerium – hier das Staatsministerium der Finanzen – Ansprüche erlassen darf, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte bedeuten würde. Diese liegt gerade bei einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage vor, die zu einer Existenzgefährdung führen würde, wenn der Anspruch durchgesetzt werden würde. Da geht es eben nicht nur um eine Stundung, sondern darum, dass von der Einziehung der Forderung vollständig abgesehen wird. Der Vorteil dieser Regelung im Vergleich zu Ihrem Antrag ist, dass Sie mit einem Rasenmäher über die ganze Wiese fahren, während das Finanzministerium in einer Einzelfallprüfung nach § 59 feststellen kann, bei wem das wirklich notwendig ist und bei wem nicht. Dies, meine Damen und Herren, lässt Ihren durchaus gutgemeinten Antrag nicht mehr in einem so guten Licht erscheinen. Da wir eine Regelung in Sachsen haben, benötigen wir den Antrag der Linksfraktion nicht. Zudem – darauf hat die CDU-Fraktion zu Recht hingewiesen – geht der Freistaat Sachsen, wenn es sich um Bundeshilfen handelt, das Risiko ein, dass er, wenn er Globalerlasse dieser Forderungen tätigt, das Geld an den Bund zurückzahlen muss. Dieses Risiko können wir uns angesichts der derzeitigen Haushaltslage, in der sich die Koalitionäre bemühen müssen, für die kommunale Familie irgendwo noch ein paar Geldreserven zusammenzukratzen, damit die Landkreise nicht kollabieren, nicht leisten. Ich sage gleichwohl, dass jeder, der in Existenznot gelangt, gegenüber dem Finanzministerium aufgrund des § 59 Sächsischer Haushaltsordnung einen Antrag stellen soll, damit die Rückforderungen erlassen werden. Diese Möglichkeit besteht. Deshalb können wir uns angesichts des sehr übersichtlichen und eingeschränkten Nutzens Ihres Antrags nur enthalten. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Herr Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss leider sagen, liebe LINKE, mit dem Antrag sind Sie einer bayerischen Wahlkampffinte aufgesessen. Das Anliegen ist im Grunde unterstützenswert. Die Soloselbstständigen zu schützen ist in erster Linie unser bündnisgrünes Interesse. Die Pandemie hat gezeigt: Soloselbstständige und Kleinunternehmen sind als Zielgruppe der Politik lange übersehen worden. Wenn wir von Soloselbstständigen oder Kleinstunternehmen sprechen, handelt es sich um Gruppen einer sehr diversen Unternehmerschaft. Da ist die Musikpädagogin, die Kosmetikerin, die freie Programmiererin – die Bandbreite ist groß. Entsprechend weit gefächert sind die ökonomischen und finanziellen Voraussetzungen und die spezifischen Bedarfe der einzelnen Branchen. Wir wissen, dass viele Selbstständige vom Lockdown und der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Einkommensverluste waren in der Gruppe der Soloselbstständigen besonders hoch. Darum begrüßen wir, dass DIE LINKE das Thema Soloselbstständige und Kleinstunternehmen heute auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn wir brauchen in der laufenden Krise mehr Aufmerksamkeit für die Belange der Selbstständigen. Doch wenn ich nun den Antrag ansehe, muss ich Ihnen leider sagen: Das vorgetragene Anliegen löst das Problem nicht. Bayern ist keine Blaupause, und auch in Bayern löst der teilweise Erlass das Problem nicht. Dafür müssen wir die Begrifflichkeiten sortieren. Die Soforthilfe des Bundes wurde 2020 als Betriebskostenzuschuss gezahlt. Jedes Bundesland wickelte die Zahlung selbst ab. Wer anschließend merkte, dass Ausfälle überkompensiert wurden, zahlte entweder sofort zurück oder war in Sachsen bis vergangenen Winter aufgefordert, dies zu tun. Verstehen Sie mich nicht falsch. Das System hat aufgrund der notwendigen Kurzfristigkeit unbestritten seine Schwächen. Daraus müssen wir lernen. Die Probleme der Soloselbstständigen löse ich nicht, indem ich die Hilfeleistungen der Pandemie verschlimmbessere. Nicht nur haben wir hier in Sachsen andere Stichproben und Rückzahlungsmodalitäten als in Bayern, auf die Sie Bezug nehmen. Auch in Bayern ist die Begeisterung für diese späte Entscheidung gedämpft. Sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es mit ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern zu tun. Wenn man in Bayern mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, hört man den Unmut, den dieser Wahlkampfquerschuss der Aiwangers und Söders bei vielen hervorgerufen hat. Diese Entscheidung bestraft nämlich die Ehrlichkeit derjenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits zurückgezahlt haben. Das sind aufgrund des zurückliegenden Zeitraums, explizit der Soforthilfe, die allermeisten. Viele Kleinunternehmen haben das Geld gar nicht erst beantragt. Was ist mit denen? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich arbeite gern gründlich, und so müssen wir auch unsere Krisenhilfen stricken. Es ist unbestritten, dass viele Soloselbstständige bestimmter Branchen massive Härten in der Corona-Pandemie erleben mussten. Ich habe mit einigen gesprochen, die Überbrückungshilfen benötigten und nun Schwierigkeiten haben, weil die Neustarthilfe teilweise wieder zurückgefordert wurde, wenn den Kriterien nicht entsprochen wurde. Rückforderungen von Corona-Hilfen stellten und stellen einige Unternehmen erneut vor Herausforderungen, aber – und das ist mir wichtig –: Es muss fair zugehen. Wir helfen gezielt und nicht per Zufallserlass; denn in Krisen müssen wir den Menschen Sicherheit geben und staatliche Unterstützung gerecht einsetzen. Was es jetzt braucht, sind Lösungen, wie wir diejenigen Selbstständigen unterstützen können, die langfristig unter den Folgen der Pandemie leiden und die die Inflation erneut trifft. Was es jetzt braucht, sind Konzepte, die den Selbstständigen langfristig ein faires Einkommen sichern und diese sozial absichert. Wir brauchen, um dieses Wort zu verwenden, gute Arbeit auch für Selbstständige. Dafür müssen wir verschiedene Stellschrauben drehen. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund dazu in Verbindung. Derzeit wird dort ressortübergreifend an einer Lösung gearbeitet, den Mutterschutz für Unternehmerinnen abzusichern; die Beteiligung daran ist möglich. Zudem wird der Zugang zu Elterngeld für Selbstständige erleichtert. Hierfür brauchen wir sozialverträgliche Rahmenbedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch an Selbstständige. Wir müssen dazu hier im Land weiterhin gemeinsam an der Sensibilisierung für die Belange von Kleinstunternehmen arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung. Den Antrag lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Henning Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie und der Versuch Putins, durch Angriffe auf unsere Wirtschaft die Energiepreiskrise heraufzubeschwören, gehen an unseren Unternehmen sowie an vielen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern nicht spurlos vorbei. Deshalb finde ich es völlig legitim, dass man auf unterschiedlichen Ebenen darüber nachdenkt, welche Stellschrauben die richtigen sind, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten. Wahrscheinlich geht es allen so, die sich darüber Gedanken machen – und ich will das in diesem Haus niemandem absprechen –; das Thema ist kompliziert. Bei jeder Schraube, an der man dreht, vergisst man jemanden, oder es entstehen neue Probleme, wenn man an einer anderen Schraube dreht. So betrachte ich auch den Antrag der LINKEN, die durchaus ehrlichen Herzens unterwegs sind. Wir sind uns einig in der Frage, dass insbesondere kleine Unternehmen und Soloselbstständige von der Pandemie besonders hart betroffen waren. Wir alle kennen die Telefonate und die Gespräche aus unseren Bürgerbüros und das Ringen um die besten Wege. Ohne Frage müssen wir uns weiter Gedanken über das Thema machen. Es ist nicht an allen Stellen der klügste Weg eingeschlagen oder das letzte Wort gesprochen. Trotzdem müssen wir uns fragen, wie es konkret gehen soll. Diese Frage beantwortet der Antrag leider nicht. Was ist denn jetzt gemeint? Sind die Soforthilfen des Bundes gemeint oder alle 16 Programme, die wir als Freistaat Sachsen haben? Sie haben selbst gesagt, dass Sie manchmal von zu viel gezahlter Hilfe geredet haben. Des Weiteren haben Sie von der Rückzahlung von Hilfe gesprochen. Dann haben Sie darüber gesprochen, dass Sie die Justiz entlasten wollen – es geht also um zu Unrecht erworbene Hilfe. An dieser Stelle fehlt aus meiner Sicht eine klare Linie in diesem Antrag. Das ist mir an dieser Stelle wichtig. Wir reden hier über so große Summen. Ich denke, dass das Prinzip Gießkanne nicht gerechtfertigt wäre. Ich denke, dass zum Beispiel diejenigen Unternehmen, die zu Recht ihre Unterstützungszahlungen bekommen haben, darauf achten, wie wir jetzt mit denen umgehen, die diese Zahlungen zu Unrecht bekommen haben. Sie erwarten von uns zu Recht, dass diejenigen, die sich an die Regeln halten, am Ende nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben. Das ist ohne Frage die Minderheit. Ich kann Ihnen von Unternehmerinnen und Unternehmern in meinem Wahlkreis berichten, die, wenn sie mit mir sprechen, nicht als allererstes sagen: Ich will mehr. Sie wollen als allererstes, dass es gerecht zugeht und sagen: Bitte achtet darauf, dass mein Konkurrent vielleicht nicht Dinge bekommt, die ihm eigentlich nicht zustehen. Auch dadurch verzerrt man und macht den Wettbewerb kaputt. In der Summe und in der Abwägung aller Argumente kommen wir als SPD-Fraktion deshalb dazu, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Henning Homann für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Nein. Dann bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus schon seit Langem nicht mehr über die noch vor kurzer Zeit so wichtigen Corona-Hilfen für die Wirtschaft gesprochen. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns heute die Gelegenheit geben, ein paar Worte zur Einordnung zu sagen. Denn bei vielen Unternehmen im Land spielt aktuell die Überprüfung der Corona-Hilfen eine große Rolle. In einigen Monaten wird es verstärkt zu Rückforderungen kommen. Deshalb sollten wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Wir erinnern uns alle daran, wie die Pandemie das Wirtschaftsleben massiv eingeschränkt hat. Wir wissen heute, dass die Kontaktbeschränkungen ein wichtiges Mittel waren, um die Pandemie zu kontrollieren und die Folgen für Leben und Gesundheit so niedrig wie möglich zu halten. Aber von den Beschränkungen waren gerade viele Kleinstunternehmen und sogenannte Soloselbstständige im Handel, im Dienstleistungsbereich und in der Kunst- und Kreativwirtschaft betroffen – gerade und vor allem die Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, sondern auch dafür sorgen, dass Stadt und Land lebendig und liebenswert sind. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen die Pandemie ebenfalls massiv in das Wirtschaftsleben eingegriffen hat, hat der deutsche Staat durch umfassende Hilfsprogramme dafür gesorgt, dass die Unternehmen überleben und weiter wirtschaften können. Natürlich haben viele massiv gelitten. Aber alles in allem haben die staatlichen Unterstützungshilfen in der Pandemie die Belastungen in den meisten Fällen abgemildert. Sie waren finanziell ein Kraftakt für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel der Bund zur Verfügung gestellt hat. Sie waren ein gigantischer Kraftakt für die Verwaltung und die Förderbanken in den Ländern, die im März 2020 innerhalb von Tagen die Antragstellungen und Auszahlungen des ersten Bundesprogrammes, den Corona-Soforthilfezuschuss, ermöglicht haben. Nur ein paar Zahlen zur Einordnung des Corona-Soforthilfezuschusses, auf den sich der Antrag bezieht: In Sachsen wurden Ende März 2020 fast 90 000 Anträge auf Soforthilfezuschuss des Bundes für Selbstständige und Kleinstunternehmen gestellt. Alle diese Anträge mussten geprüft werden. 83 500 Hilfsleistungen in Höhe von 673 Millionen Euro wurden allein in Sachsen bewilligt und ausgezahlt. Das ist ein Vielfaches dessen, was die SAB in normalen Jahren leisten kann. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank für ihr großartiges Engagement bedanken. (Beifall bei der SPD) Viele haben damals in der extrem unsicheren Situation im Frühjahr 2020 diese Hilfen beantragt. Es gab viele Zukunftsängste, weil viele ihre wirtschaftliche Tätigkeit ohne jede Vorbereitung auf nicht absehbare Zeit einstellen mussten. Viele wussten nicht, ob sie die Mittel brauchen würden, wie sich die Geschäfte und die Situation entwickeln würden, und haben deshalb die Hilfen auf gut Glück und viel Hoffnung beantragt. Da die Programme die Liquidität stützen sollten, wurden die Leistungen immer auf Grundlage von Prognosen beantragt und ausgezahlt. Deshalb werden bei allen Programmen im Nachhinein Prüfhandlungen vorgenommen – so weit also normal. Ich kenne einige Betroffene, die schon bei der letzten Steuer die Gelder zurückgezahlt haben, weil sich die Zahlen entgegen der Befürchtungen positiver entwickelt haben als gedacht. Manche Prüfungen ergaben nun, dass der Soforthilfezuschuss für die Kleinstunternehmen in der Rückschau längst nicht bei allen Unternehmen in voller Höhe gerechtfertigt war. Sie haben die angebotenen Hilfen in der Not angenommen, und das sollte so sein. Nun ergab die Prüfung, dass Geld zurückgezahlt werden muss, wenn es nicht als Liquiditätsunterstützung gebraucht wurde. Bei manchen Antragstellern hat sich sogar die Geschäftserwartung umgedreht. Sie waren gar nicht von den Einschränkungen betroffen oder haben glücklicherweise sogar noch profitiert. Natürlich gab es auch – wie immer in solchen Situationen – Betrüger, die versuchten, Mittel abzugreifen, obwohl sie wussten, dass sie nicht berechtigt waren. Damit schließt sich der Kreis. Ich komme jetzt zum Antrag der LINKEN, über den wir hier sprechen. Ja, in vielen Fällen werden Zuschüsse zurückgefordert. Die Erstattungsforderungen treffen in der aktuellen Situation besonders hart: Denn die Probleme unserer Unternehmen endeten nicht mit der Pandemie. In dieser Situation zusätzlich mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert zu sein, wird einige überfordern. Das wissen wir. Deshalb arbeiten wir bereits intensiv an angemessenen Regelungen für die Rückzahlungsmodalitäten. Mein Haus kennt deshalb die von den LINKEN zitierte bayerische Erlassregelung und tauscht sich auch mit anderen Bundesländern aus. Es wird Sie sicherlich nicht erstaunen, wenn ich Ihnen verrate, dass die bayerische Erlassregelung gar nicht so weitgehend und großzügig ist, wie es die Pressemitteilungen und Ihre Rede, lieber Kollege Sodann, vermuten lassen. Sie werden durchaus nicht alle Forderungen gegen Unternehmer erlassen, die unter 25 000 Euro nach Steuern verdienen. Bayern erlässt lediglich, wenn das Einkommen den individuellen Pfändungsfreibetrag nicht erreicht. Damit wären Rückzahlungsforderungen sowieso auf absehbare Zeit nicht durchsetzbar. Wer mehr verdient als den individuellen Freibetrag, muss Raten zahlen – ein Alleinstehender je nach Kosten für Renten- und Krankenversicherung schon ab einem Jahreseinkommen in Höhe von etwa 20 000 Euro. Der Erlass erfolgt nicht automatisch, sondern ist das Ergebnis einer Ermessensprüfung im Einzelfall, und das ist eine Regelung, die bundesweit durch das Haushaltsrecht vorgeschrieben wird. Dennoch: Die Erlassregelung erreicht ein Ziel, das auch mir, das auch uns wichtig ist. Sie sorgt dafür, dass Geringverdiener nicht über Jahre mit Rückzahlungsforderungen umgehen müssen, die sie nicht bedienen können. Ich halte sie daher für sinnvoll und möchte deshalb in Sachsen zu einer vergleichbaren Regelung kommen. Überhaupt liegt mir daran, den rechtlichen Rahmen bis zum Rand zu nutzen und auszuschöpfen, um ein angemessenes Rückzahlungsregime in den Corona-Programmen zu erreichen – mit langen Zahlungsfristen, damit Stundungen und Ratenzahlungsmöglichkeiten eingeräumt werden; denn strenge Regeln strapazieren unsere Unternehmen und gefährden Existenzen. Zudem ist der Vollzug aufwendig und kostet deshalb viel Geld. Die Zahlungen führen nicht dazu, dass mehr Mittel in den Staatshaushalt zurückfließen, sondern nur dazu, dass mehr Forderungen endgültig ausfallen. Dafür braucht es aber keinen Beschluss des Landtags, und deshalb lehne ich Ihren Antrag ab; denn: Solche Regelungen kann die Staatsregierung im Rahmen des normalen Gesetzesvollzugs durch ermessensleitende Erlasse in eigener Zuständigkeit treffen. Hierfür wollen wir innerhalb der Staatsregierung praktikable Lösungen finden, denen das Finanzministerium zustimmen kann. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Franz Sodann für die Fraktion DIE LINKE wird das halten. Bitte schön.
Franz Sodann Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Mich beschleicht schon das Gefühl, dass Sie meinen, mit dem Gießkannenprinzip würden wir überhaupt keine Corona-Hilfen-Rückzahlung haben wollen. Das stimmt nicht. In unserem Antrag steht ganz explizit, dass es uns um Härtefälle für Kleinstunternehmungen und Soloselbstständige geht, die einen Umsatz oder Gewinn bis 25 000 Euro im Jahr erwirtschaften. Für diese ist es natürlich ein Riesending, wenn man 5 000 bis 8 000 Euro plötzlich zurückzahlen muss. Darum geht es. Es geht nicht darum, Herr Liebscher, dass mit unserem Antrag die Problematik der Soloselbstständigen, die zu wenig verdienen, mit einem Mal gelöst werden soll. Es ist ja nur ein kleiner Baustein. Da frage ich eher Sie in den Regierungsfraktionen: Wo bleiben denn die Honoraruntergrenzen? Wo bleibt denn eine Idee dazu, dass Soloselbstständige an den Energiegeldern – die gerade vom Bund kommen, um die Energiepreissteigerung abzufedern – partizipieren können? Das findet doch gar nicht statt. Deswegen dieser kleine, feine Antrag unsererseits. Herr Hippold hat – Herr Markert, ich weiß, Sie haben nur die Rede von Herrn Hippold vorgelesen – nicht ein Wort über die Soloselbstständigen verloren. Von Unternehmungen war die Rede, Sie haben Summen genannt. Ich nenne Ihnen einmal nur die Zahl der Soloselbstständigen in Kultur- und Kreativwirtschaft: Es waren 1 172 Anträge in Höhe von 38 Millionen Euro im Jahr 2020, und um diese geht es doch. Das sind doch diejenigen, von denen wir reden, und ich rede auch von dem soloselbstständigen Maurer, vom Maler, vom Bäcker etc. Um die geht es doch, wenn es von Rückforderungen die Rede ist. Herr Dulig, ich bin sehr froh, dass Sie das auf dem Schirm haben. Mich beruhigt es aber noch nicht, dass Sie tätig werden wollen. Wissen Sie, wann ich beruhigt bin? Wenn Sie geholfen haben. Sie haben noch einmal die Möglichkeit, unserem Antrag zuzustimmen – wirklich mit wenig Mitteln. Wer weiß denn, was für eine Anklageflut nach ähnlichen Katastrophen wie in NRW auf uns zukäme? Dann wäre das wahrscheinlich teurer, als wenn wir auf die Rückzahlung in besonderen Härtefällen verzichteten. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen. Mit einfachen Mitteln könnten Sie so den Selbstständigen in existenzbedrohenden Situationen helfen, die Verwaltung entlasten und Ihren vielen Worten über die Wichtigkeit von Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen Taten folgen lassen und zeigen, dass Sie sie wirklich schätzen und in diesem Land wichtig finden. Fortsetzung Das Wahlergebnis liegt vor. Wir sprechen über den fünften Wahlgang, den wir hinter uns haben. Dabei geht es um die Sachverständigen des Sächsischen Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Ich werde Ihnen jetzt die Abstimmungsergebnisse mitteilen: Katja Röckel 78 Stimmen, Thomas Neie 73 Stimmen, Eva Brackelmann 32 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 30 Stimmen, Johannes Gerstengarbe 1 Stimme, Dawid Statnik 1 Stimme und Romina Stawowy 1 Stimme. Es gab 1 Enthaltung. Abgegeben wurden 110 Stimmscheine, davon war keiner ungültig. Schon anhand der Ergebnisse können Sie feststellen, dass kein weiterer Kandidat gewählt worden ist. Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, ist ein weiterer Wahlgang für die Wahl der verbleibenden zwei Positionen erforderlich. Ich sehe an Mikrofon 4 vermutlich einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte schön. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Franz Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Ich möchte jetzt die Drucksache 7/13381 zur Abstimmung stellen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist diesem Antrag nicht entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt damit beendet. Ich rufe erneut auf Tagesordnungspunkt 2
Valentin Lippmann GRÜNE
Frau Präsidentin! Ich beantrage hiermit gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung den weiteren Wahlgang zu vertagen und morgen als ersten Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Damit hat Herr Lippmann nun die Vertagung auf morgen als ersten Tagesordnungspunkt beantragt. Darüber müssen wir nun abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, dass wir morgen als TOP 1 den sechsten Wahlgang für den 6. Medienrat durchführen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen. Wir sind uns einig, dass morgen dieser sechste Wahlgang der erste Tagesordnungspunkt ist. Damit unterbreche ich diesen Tagesordnungspunkt an dieser Stelle, da wir ihn morgen wieder aufrufen. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/13290 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/13492, Bericht des HaushaltsEs ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch Herrn Löffler, ob er die Aussprache wünscht. – Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann stimmen wir über die Drucksache 7/13492 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich nach § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung feststellen, dass wir den Beschlussempfehlungen so zustimmen, falls sich jetzt kein Widerspruch dagegen erhebt. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Möchte ein Berichterstatter aus dem Petitionsausschuss das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Uns ist bisher kein Verlangen nach Aussprache gemeldet worden; das ist auch im Moment nicht der Fall. Wie gewohnt haben einige Fraktionen zu verschiedenen Beschlussempfehlungen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Informationen, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor; das ist ausgeteilt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen – hoffentlich kann ich das jetzt feststellen – die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss und unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Regt sich Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall; ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 beendet. gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen und 7/13291, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und und Finanzausschusses Stimmenthaltungen? – Bei einer gewissen Anzahl von Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist somit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu Berichte der Ausschüsse – 7/13493 – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem so zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Jetzt kommen wir zu und Berichte zu Petitionen – 7/13494 Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 71. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 1. Juni 2023, 10 Uhr, festgelegt. Die Tagesordnung dazu liegt Ihnen vor. Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der sechste Wahlgang zur Wahl des 6. Medienrates der morgige Tagesordnungspunkt 1 ist. Damit ist die heutige Sitzung beendet. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend! (Schluss der Sitzung: 21:29 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
