Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren und entbürokratisieren wir das Sächsische Beamtengesetz und passen es an neue Rechtsprechungen sowie an EUVorgaben an. Entscheidend ist aber auch, dass wir mit diesem erneuerten Gesetz einen weiteren Baustein der Wertschätzungsoffensive der Staatsregierung in die Tat umsetzen. Der Gesetzentwurf betrifft insbesondere die öffentlichen Stellenausschreibungen, Ernennungen und Beförderungen von politischen Beamten und den Landespersonalausschuss. Nach bisheriger Rechtslage sind freie Stellen nur dann öffentlich auszuschreiben, wenn dies im besonderen dienstlichen Interesse liegt. Künftig soll die öffentliche Ausschreibung freier Stellen die Regel sein. Damit verbessern wir die Personalentwicklung und erhöhen die Chance, auch externe Arbeitskräfte für den Freistaat gewinnen zu können. Politische Beamte sind beamtenrechtlich eine Ausnahme: Einige Regelungen, die für Laufbahnbeamte gelten, sollen bei politischen Beamten nicht mehr ins Gewicht fallen; zum Beispiel die Altersgrenze für die Berufung des Beamtenverhältnisses, die laufbahnrechtliche Anerkennung als anderer Bewerber oder die Beförderung eines Laufbahnbeamten in das Amt eines politischen Beamten. In diesen Fällen war bislang immer eine gesonderte Entscheidung erforderlich. Diese Formalitäten sollen nun entfallen. Der Entwurf stellt auch klar, dass es für die Personalentwicklung förderlich ist, wenn Beamte im Laufe ihrer Karriere einige Zeit bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft wie der Sächsischen Aufbaubank, der kommunalen Verkehrsbetriebe oder bei einer internationalen Organisation wie der Europäischen Union tätig sind. Mit dem neuen Gesetz stocken wir den Landespersonalausschuss von zehn auf 13 Mitglieder personell auf, schaffen für ihn eine Geschäftsstelle mit Rechtsgrundlage, stärken sein Initiativrecht und verpflichten die Staatsministerien dazu, zu seinen Vorschlägen in beamtenrechtlichen Grundsatzangelegenheiten schriftlich Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf enthält weitere Regelungen: Zum Beispiel soll der Dienstherr die Kosten für amtsärztlich befürwortete Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen, und er soll auch die nicht beanspruchten Erholungsurlaube im Einklang mit dem EU-Recht finanziell abgelten. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zeigt, dass der Freistaat Sachsen als Dienstherr seine Beamten wertschätzt, dem Wunsch der Mitarbeiter nach Transparenz in der Personalpolitik nachkommt, Bürokratie abbaut und Möglichkeiten schafft, damit exzellente Leute außerhalb Sachsens zu uns kommen und zum Erfolg unseres Landes beitragen können. Ich danke den Koalitionsfraktionen insbesondere für die im Änderungsantrag berücksichtigten Feedback-Gespräche. Sie sind ein wichtiges Instrument moderner Personalentwicklung, damit es wechselseitige Rückmeldegespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten gibt – übrigens am besten unabhängig von dienstrechtlichen Anlässen, dann wirkt es besonders vertrauenswürdig. Auch dies sind Zeichen von Transparenz und Wertschätzung, Kooperation und Teamgefühl. In diesem Sinne sendet das Gesetz ein positives Signal an alle Bediensteten aus, und so vollziehen wir einen weiteren Schritt hin zu einem offenen und modernen Staat. Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Drucksache 7/10386, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/13482. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wenn wir das vorhin richtig vernommen haben, ist er bereits eingebracht. Ich hörte von unterschiedlichen Rednerinnen und Rednern, dass sich zu dem Änderungsantrag bereits geäußert worden ist. Ich frage trotzdem noch einmal: Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Das sehe ich nicht. Dann könnten wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung – – Das stimmt nicht. Wir müssen zuerst über den Änderungsantrag abstimmen; entschuldigen Sie bitte. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/13498, ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Wir könnten artikelweise abstimmen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir im Block abstimmen. Ich sehe dagegen keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bitte verdichten!) Wir stimmen ab über: neue Überschrift, Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetztes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes sowie Artikel 4 Inkrafttreten. Ich stelle nun den Entwurf – um es noch einmal in Gänze zu sagen – zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zur Abstimmung und frage, wer diesem die Zustimmung gibt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Ich rufe jetzt zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf in Gänze zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des und weiterer Vorschriften Drucksache 7/11670, Drucksache 7/13490, Verfassung und Recht, Demokratie, Eine kurze Frage an Rico Gebhardt: Wünschen Sie als Berichterstatter das Wort? – Nein. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache, wie gewohnt zuerst die CDU, dann AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Modschiedler für die CDU-Fraktion, bitte.
