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Dr. Matthias Rößler

31.05.2023 Sitzungen 7/71

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von fünf Sachverständigen der Sächsischen Landesanstalt für gemäß § 31 des Sächsischen Drucksache 7/11288, Unterrichtung durch Die Unterrichtung durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags liegt Ihnen vor. Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fünf Sachverständige in den Medienrat. Erhalten im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang mit denselben Mehrheitserfordernissen durchgeführt. Erhalten auch in diesem Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten mit den nächst niedrigeren Stimmenzahlen zur Wahl, wie sie dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entsprechen. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in die Wahl einbezogen. Je nach Ergebnis eines Wahlganges ist es also möglich, dass ich Sie heute zu weiteren Wahlgängen bitten werde. Meine Damen und Herren! Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte Sie, Herr Kollege Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Protokoll ↗