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Jan Hippold

CDU 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Gibt es einen Abgeordneten im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Frau Präsidentin, dann bin ich mit dem Namensaufruf fertig. (Kurze Unterbrechung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sind noch Abgeordnete im Saal, die nicht gewählt haben? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, wieder im Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu des Entwurfs Sächsischen Polizeibehördengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport der zu einer Hälfte Alkoholverbotszone ist und zur anderen Hälfte ist er es nicht. Das heißt, die Trunkenbolde werden sich einfach eine andere Bank suchen, sich dahin setzen, und der Erfolg wäre unterm Strich gleich null. An dieser Stelle setzt das Gesetz an. Wir wollen den Platz um die Schulen, diese Sicherheitszone um die Schulen auf bis zu 200 Meter ausweiten. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden selbstständig mit Augenmaß entscheiden können. Ein anderes Beispiel: Sie kennen alle solche Orte, an denen Kinder und Jugendliche, aber auch Touristen nicht unbedingt gern hingehen – obwohl es dort vielleicht schön ist –, weil man dort bepöbelt wird, weil die Büsche als Klo benutzt werden oder Scherben und Unrat die Bänke verunzieren. Das Ganze wird von Personen verursacht, die regelmäßig in großen Mengen dem Alkoholkonsum frönen. Gelegentlich kommt es natürlich auch an solchen Stellen und Orten zu Streitigkeiten im „Trinkermilieu“, wie es so schön heißt. Ihre Lebenserfahrung ist klar; denn die sagt Ihnen, woher der Müll kommt und dass diese Zustände mit dem Verhalten der Leute zu tun haben, die dort auf diesen Bänken sitzen. Nun kommt die kommunale Selbstverwaltung – die Stadträte, die Gemeinderäte – auf die Idee, zu sagen: „Wir erlassen eine örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbotssatzung für diese Ecke, damit das Ordnungsamt die Möglichkeit hat, das umzusetzen oder damit die Polizei besser handeln kann, wenn das Ordnungsamt es nicht umsetzen kann.“ Nun steht die Kommune vor einer Herkulesaufgabe: Sie muss nämlich beweisen, dass diese Zustände an diesem Ort nur wegen des Alkohols herrschen, wie sie herrschen. Außerdem darf sie nur den Ort selbst betrachten und nicht die Flächen des Umfeldes. Das Ergebnis ist: Wir bekommen keine Alkoholverbotssatzung. Wenn man doch eine verabschiedet, kommt ein Gericht um die Ecke und kassiert dieses. Deswegen ist diese Regelung auch in Sachsen bisher noch gar nicht zur Anwendung gekommen. Wieso ist das eigentlich so? Warum haben wir eine Lage, wie sie derzeit ist? Sie müssten die individuelle Alkoholbedingtheit beweisen. Sie müssten beweisen, dass der Müll wegen des Betrunkenen nicht im Mülleimer gelandet ist – und zwar nicht deswegen, weil er ihn sowieso nicht hineinwerfen wollte, sondern weil er getrunken hat. Sie müssten beweisen, dass das Klo nicht aufgesucht wurde, weil er getrunken hat, und nicht, weil er sowieso die Büsche dafür viel schöner findet. Auch müssten die Passanten belästigt werden, weil die Person betrunken ist, und nicht, weil sie viel zu schick angezogen sind. Wie erbringe ich diesen Beweis für diese Sache, also für das, was sich im Kopf des Täters oder dieser Person abspielt? Das kann ich nicht. Und wie bringe ich eine Prognose für die Zukunft, die ebenfalls auf diesen Beweisen und Tatsachen beruht? Das kann ich schlicht und ergreifend nicht machen. Es ist unmöglich. Deshalb ist das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form ein zahnloser Tiger und muss geändert werden. Die Lösung ist eigentlich ganz einfach: Wir stellen auf die Möglichkeit ab, den Zusammenhang von Alkoholkonsum auf der einen Seite und auf der anderen Seite den herrschenden Zuständen herzustellen. Das muss dann am Ende des Tages auch ausreichen. Und wir erlauben eine Prognose, dass beim Anhalten dieses Zustandes alles so bleibt, wie es ist. Irgendwie ist das doch ziemlich logisch – oder? Deshalb kommt man zu dem Punkt, dass die Gemeinden eine Alkoholverbotssatzung erlassen können und das Ordnungsamt sowie die Polizei haben etwas in der Hand, mit dem sie auch tatsächlich tätig werden können – für die Bürger, für die Kinder und natürlich auch für die Touristen in der jeweiligen Gemeinde. Das ist eigentlich ganz einfach – oder? Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der nicht wehtut und die kommunale Selbstverwaltung stärkt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Abg. Wähner.

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