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Sebastian Wippel

AfD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Ja, wir müssen das Sächsische Polizeibehördengesetz überarbeiten. Es ist noch nicht lange in Kraft, aber es ist an der Zeit, weil es Schwachstellen gibt. Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Sie haben eine Schule, die einen öffentlichen Platz als Pausenhof nutzt. Dieser Pausenhof hat 150 Meter rechts und links von der Schule seine Ausdehnung. Um diesen Platz herum sind Bänke gestellt und auf diesen Bänken sitzen ab und zu regelmäßig sehr unangenehme Personen, die zum Beispiel die Kinder bepöbeln und schlechte Vorbilder sind, weil auf diesen Bänken von diesen Personen regelmäßig Alkohol in großen Mengen konsumiert wird. Jetzt kommt die Stadt auf die Idee und sagt: Ja, wir sind ja die kommunale Selbstverwaltung. Wir wollen gern ein Alkoholverbot örtlich und zeitlich begrenzt um diese Schule herum erlassen. Dann hat sie ein Problem; denn das Polizeibehördengesetz lässt nur einen Raum von 100 Metern rechts und links von der Schule zu. Das ist nicht unbedingt zielführend. Das hat zur Folge: Sie haben einen Pausenhof,

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