Sebastian Wippel
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatsminister, es gibt ein paar Sachen, die ich einfach noch einmal klarstellen muss. Sie tun ja so, als ob das, was wir fordern würden, am Ende Willkür wäre. Das ist völliger Unsinn und ein falscher Zungenschlag. Sie sind rhetorisch so geschickt, dass ich weiß, dass diese rhetorische Volte, die sie hier geschlagen haben, kein Zufall ist. Es ist Absicht. Doch das, was wir fordern, sind tatsächliche Anhaltspunkte. Das ist der State oft the Art im Polizeirecht und das hat absolut nichts mit Willkür zu tun. Es ist nicht in Ordnung, was Sie hier bringen. Das Beispiel mit den Metern, noch einmal: Es ist ja nicht so, dass um die Schule eine Bannmeile von 200 Metern entstehen würde, sondern natürlich wird es vor Ort – und zwar von der kommunalen Selbstverwaltung, von den Bürgern dieser Stadt – mit Augenmaß festgelegt werden. Die werden es auch begründen müssen. Wo 200 Meter notwendig sind, ist das gut. Wo 50 Meter reichen, ist es auch gut; umso besser. Aber es muss einfach die Möglichkeit geben, das machen zu können. Wenn Sie sagen, die Polizei helfe an der Stelle, aber diese dann sagt, sie habe keine Maßnahmen, Straftaten könne sie nicht nachweisen und die Ordnungswidrigkeiten wüsste sie nicht. Fragt man das Ordnungsamt, wissen sie das auch nicht. Warum? Weil die Ordnungsämter unterbesetzt sind und die Polizei diese ganzen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nicht fertigt, weil sie noch andere Sachen am Tag zu tun hat, als sich hinzusetzen und zu schauen, ob irgendein Trinker irgendeine Glasflasche zerschmissen hat, um dann seine OWi-Anzeige zu fertigen. Vielleicht muss man auch die Müllabfuhr jeden Tag fragen, wie es um die Bänke steht. Die wissen das auch, aber die schreiben keine Anzeigen. Selbst das Wegschmeißen von Flaschen und ähnliche Dinge sind eine Ordnungswidrigkeit. Die werden bloß nicht angezeigt. Das ist die Masse. Deswegen sagen wir: allgemeine Lebenserfahrung. Aber es muss tatsächlich Anhaltspunkte geben. Wenn Sie sagen, dass das Gesetz praktikabel ist, indem Sie für eine Gefahrenprognose in der Zukunft eine doppelte Kausalität ansetzen und erfordern – das geht nicht. Es geht schlicht und ergreifend nicht. Das ist tatsächlich unmöglich. Die Gemeinden haben es nicht gemacht, weil sie es nicht wollen, sondern weil sie es nicht können. Wenn Ihre Bürgermeister, Ihre eigenen Bürgermeister sich nicht trauen, hierher oder in unsere Anhörung zu kommen – auch wenn Sie es anders sehen; (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) es ist nicht nur ein Bürgermeister aus einer Stadt gewesen, der das wollte und der das kritisiert hat –, dann sagt das, denke ich, mehr über Ihren Stil als CDU-Regierung im Umgang mit Ihren eigenen Bürgermeistern aus als über uns, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Wippel sprach für die AfD-Faktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Drucksache 7/6950, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/13546, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. (Sebastian Wippel, AfD: Ist eingebracht!) Er ist eingebracht, vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit verfahren wir so. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenhaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesem Bestandteil die Zustimmung nicht erteilt worden. Beantragt die AfD eine Schlussabstimmung? – Sie beantragt keine Schlussabstimmung. Damit Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis des dritten Wahlganges der geheimen Wahl von fünf Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 112 Stimmscheine. Davon war keiner ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katrin Kleeberg 102 Stimmen, Thomas Neie 77 Stimmen, Katja Röckel 78 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 29 Stimmen, Eva Brackelmann 29 Stimmen, Torsten Tannenberg 0 Stimmen, Dawid Statnik 1 Stimme, Johannes Gerstengarbe 3 Stimmen, Romina Stawowy 1 Stimme, 2 Enthaltungen. Damit ist Frau Katrin Kleeberg gewählt. Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, treten wir nun in die Wahl der verbleibenden zwei Positionen ein. Da die Stimmscheine noch nicht vollends ausgedruckt sind, unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten. Danach treten wir in den vierten Wahlgang ein. Die Wahlkommission kann sich schon einmal auf den Weg machen. Danke schön. (Unterbrechung von 14:15 bis 14:18 Uhr) Meine Damen und Herren! Die Wahlscheine sind fertig und liegen vor. Ich bitte die Wahlkommission um den Aufruf für den vierten Wahlgang.
