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Valentin Lippmann

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Unglücksfall?!) – Ja, hier liegt ein Unglücksfall vor, wenn der Verfassungsgerichtshof der Landeswahlleitung attestiert, grob rechtswidrig einen qualifiziert rechtswidrigen Verstoß gegen unsere Rechts- und Verfassungsordnung – einschließlich Demokratieprinzip – vorgenommen zu haben. Möglicherweise hat dann der Koalitionsvertrag unter dem Eindruck dieser Entscheidung im Herbst 2019 diese, hier ja schon mehrfach genannte Formulierung vorgenommen, und es geschieht eben nichts. Dann sagt man: Na ja, man müsse Artikel 45 ändern. Na gut. Möglicherweise sind wir ja auch dazu bereit. Als AfD würden wir ja eine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen, um das zu ändern, wenn darin das Problem liegt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich weiß nicht, welche Kreise Ihnen das verbieten, auf diese Weise eine von Ihnen als notwendig erachtete Änderung durchzuführen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Sie können ja dann dagegen stimmen. Also Sie bekommen wir schon unter ein Drittel. Das ist kein Problem mit der SED, das bekommen wir schon hin. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, ja, Sie erzählen mir was von Demokratie, bitte? (Beifall bei der AfD –

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