Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Lange haben Studierende, aber auch Beschäftigte an Hochschulen sowie die interessierte Öffentlichkeit, aber natürlich auch wir als Oppositionsfraktion auf die bereits für das Jahr 2020 im Koalitionsvertrag angekündigte große Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes gewartet. Nun ist dieser Tag gekommen. Der Entwurf der Staatsregierung, der uns Ende letzten Jahres zugegangen ist, enthielt bereits einige Verbesserungen zum alten Hochschulfreiheitsgesetz. Die Anhörungen im Landtag haben bewirkt, dass im parlamentarischen Verfahren noch einige weitere Ergänzungen und Verbesserungen hinzugekommen sind. Das uns vorliegende Hochschulgesetz ist also ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung. Doch – das muss man sagen – gibt es auch viele enttäuschte Hoffnungen mit Blick auf den Gesetzentwurf; denn nach so einem langen und ausführlichen Beratungs- und Anhörungsprozess gab es viele Erwartungen an diese Novellierung. Sie als regierungstragende Koalition gehen zwar einige notwendige und richtige Schritte, aber die zukunftsweisenden und großen grundlegenden Reformen bleiben aus. Das ist sehr schade. Beginnen wir aber erst einmal mit den erfreulichen Neuerungen. Wir freuen uns besonders darüber, dass Sie nach unserem Antrag „#MeToo in Science: Diskriminierungsschutz auch für Studierende sichern!“ und nach der dazugehörigen Anhörung im Landtagsausschuss und den zahlreichen positiven Stimmen der Sachverständigen jetzt endlich den Diskriminierungsschutz auch für Studierende einführen. Der Druck der Linksfraktion und der Druck der Betroffenen haben hier wirklich etwas bewirkt. Dass die AfD darüber jammert, sagt viel über ihr sexistisches Weltbild aus. (Beifall bei den LINKEN) Die Einführung des Diskriminierungsschutzes für Studierende ist längst überfällig. Dass Studierende nicht diskriminiert werden dürfen, ist eigentlich selbstverständlich und bedürfte nicht der vielen Überzeugungsarbeit, die hier geleistet wurde. Aber sei es drum. Ich freue mich trotzdem, dass die klaffende Gesetzeslücke nun endlich geschlossen wird, indem das geltende allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fortan nicht nur für Beschäftigte an Hochschulen, sondern eben auch für Studierende gilt, dass sie damit auch vor Belästigungen und Diskriminierungen geschützt werden und es eine rechtliche Handhabe gibt, um gegen Täter(innen) vorzugehen. Auch wenn unser Antrag im Ausschuss, der den Stein erst ins Rollen brachte, abgelehnt wurde, ist am Ende das Ziel dennoch erreicht worden; denn es gibt jetzt diese wichtige Änderung. Noch ein paar Worte zu den Studierendenwerken und anderen sehr begrüßenswerten Neuerungen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung für die Studierendenwerke sowie die mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen, die Beauftragungen für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und auch das Orientierungsstudium begrüßen wir und stimmen dem vollkommen zu, haben wir doch selbst umfangreiche Änderungsanträge zum Regierungsentwurf gestellt, die in die gleiche Richtung gehen, die aber an verschiedenen Stellen umfangreicher und weitergehender sind als der hier vorliegende Entwurf. Den neu eingeführten Personalkategorien können wir etwas abgewinnen. Hier kommt es aber maßgeblich darauf an, wie diese ausgestaltet werden und wie die Dienstaufgabenverordnung an den Hochschulen angepasst wird. Zu guten Studienbedingungen gehören nämlich auch gute Lehr- und Arbeitsbedingungen. Das ist klar. Dozierende brauchen neben den tatsächlichen Semesterwochenstunden auch Zeit in der Lehre, in der Betreuung, Zeit, um auf dem aktuellen Stand der Forschung zu bleiben, und Vorbereitungszeit. Erst nach der Konkretisierung des Lehrdeputats, nach der Konkretisierung der Arbeitsaufgaben kann bewertet werden, ob diese neuen Personalkategorien tatsächlich zu Verbesserungen und einer Qualitätssteigerung beitragen oder ob sie eher das Gegenteil bewirken. Mit den von Ihnen in Ihrem Entschließungsantrag vorgeschlagenen maximal 14 Lehrveranstaltungsstunden befürchte ich eher das Zweite. Dazu kommen wir aber später noch. Es gibt aber leider eine ganze Reihe von Maßnahmen, die eher unter das Motto fallen: Gut gedacht, aber zu wenig gemacht. Sie können sich natürlich für die eine oder andere zusätzliche Möglichkeit der Stellungnahme im Senat auf die Schulter klopfen. Aber das wird nicht dafür sorgen, dass die Interessen der Mitarbeitenden und der Studierenden eher umgesetzt werden oder sie sich besser repräsentiert fühlen. Für eine echte Demokratisierung der Hochschulen hätte es einer paritätischen Besetzung in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung gebraucht. Doch dies wurde im Ausschuss mit unserem Änderungsantrag abgelehnt. Wenn Sie auch heute wieder unseren Änderungsantrag ablehnen, bleibt auch unter dieser Koalition das strukturelle Mitbestimmungsdefizit der überwältigenden Mehrheit der Mitglieder an Hochschulen weiterbestehen. Zum Thema Teilzeitstudium: Es ist natürlich sinnvoll, die Möglichkeit des Teilzeitstudiums auszuweiten. Sie aber überlassen den Hochschulen die Möglichkeit, den Umfang der individuellen Teilzeit sowie den Kreis der Berechtigten weiter einzuschränken. Es gibt aber keinen Grund, Studierenden ihren Anspruch auf Teilzeitstudium zu verwehren. Natürlich brauchen die Hochschulen dann zusätzliche Ressourcen, um einen verbindlichen Anspruch auf Teilzeitstudium zu garantieren und alle Studiengänge als Teilzeitstudiengänge zu organisieren. Die verbindliche Studierbarkeit aller Studiengänge, wie wir sie fordern, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der Anpassung des Studiums an die vielfältigen Lebenssituationen der Studierenden und an die vielfältigen Lebenslagen. Eine Forderung, die uns wichtig ist und die wir schon seit vielen Jahren erheben, ist die nach unbegrenzten Prüfungsversuchen. Ich war durchaus überrascht, dass Sie es den Hochschulen ermöglichen, versuchsweise die begrenzte Anzahl der Prüfungsversuche aufzuheben bzw. eine andere Anzahl von Prüfungsversuchen festzulegen. Sie verlangen in dem Gesetzentwurf jedoch, dass dieses Reformmodell evaluiert wird. Aber diese Evaluation gibt es schon; denn die Uni Bielefeld praktiziert dieses Modell seit über zehn Jahren, und zwar unter wissenschaftlicher Begleitung. Das Rektorat selbst bestätigt den Erfolg dieses Modells. Studierende absolvieren ihre Prüfungen nämlich zügig und keineswegs – entgegen den Argumenten, die wir ständig hören – reizen sie diese Möglichkeit aus, um eine Prüfung immer und immer wieder zu wiederholen, nein. Zusätzlich dazu sind das Prüfungswesen und die Verwaltung der Prüfung an der Uni Bielefeld durch die unbegrenzten Prüfungsversuche wirklich stark entlastet. Warum sollte es dann in Sachsen anders laufen als in Bielefeld, und warum sollte es mit sächsischen Studierenden anders laufen als mit denen in Bielefeld? Es gibt wirklich keinen Grund, alle Studierenden mit der Dreiversuchsregelung unter Druck zu setzen. Studierende wollen in aller Regel studieren und ihren Abschluss schaffen. Wir müssen diese Selbstverantwortung endlich konsequent denken und im Gesetz umsetzen. (Beifall bei den LINKEN) Symptomatisch für die im Ansatz stecken gebliebenen Reformpläne erscheinen auch die Klimaschutzbestrebungen im Gesetz. Es klingt erst einmal schön, eine Prorektorin oder einen Prorektor zum Thema Nachhaltigkeit zu benennen oder eine solche Stelle zu schaffen, die sich diesem Thema widmen soll. Doch allein das Wort im Titel eines Prorektorats zu ergänzen wird nichts ändern. Das Thema in den Aufgaben der Hochschulen zu verankern geht schon eher in die richtige Richtung; aber es braucht auch die entsprechenden finanziellen Mittel, um den Hochschulen diese Schritte in Richtung sozialökologische Transformation zu ermöglichen. Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, Nachhaltigkeit in allen Bereichen mitzudenken, von der Verwaltung über die IT, bei der Campusgestaltung und der Gebäudesanierung, aber auch in Lehre und Forschung. Natürlich braucht es dafür die notwendigen Mittel, aber auch die verbindlichen gesetzlichen – und ambitionierten – Zielvorgaben, um dieser gesellschaftlichen Vorbildrolle gerecht zu werden. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Aus Sicht der Linksfraktion gibt es einige Punkte, die natürlich erfreuliche Neuerungen mit sich bringen, bei denen es aber noch viel Luft nach oben gibt. Kommen wir nun aber zu den Maßnahmen, die im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt wurden. Halten wir kurz fest: Sachsen bleibt auch unter Regierungsbeteiligung von SPD und GRÜNEN eines der wenigen Bundesländer, die noch umfangreiche Studiengebühren wie Langzeit- und Zweitstudiengebühren erheben. Immerhin wollten Sie aber die Steuerungswirkung von Langzeitstudiengebühren laut Koalitionsvertrag einmal prüfen. Auf meine Nachfrage hin gibt das SMWK sogar zu, dass sich dieser Anreiz, das Studium durch Langzeitstudiengebühren schneller zu beenden, nicht wirklich nachweisen lässt. Warum werden also die Studierenden in Sachsen mit Langzeitstudiengebühren weiter belastet? Anscheinend war diese im Koalitionsvertrag festgehaltene Prüfungsabsicht wohl nie wirklich ernst gemeint und nur ein schönes, aber leeres Versprechen, um dem Koalitionsvertrag vielleicht einen roten oder grünen Anstrich zu geben, aber am Ende doch keine grundlegende Reform in puncto Gebühren vorzunehmen. Sie sprechen die ganze Zeit von der Notwendigkeit der Anwerbung von internationalen Studierenden als zukünftige Fachkräfte für den sächsischen Arbeitsmarkt. Dabei belassen Sie aber die Studiengebühren für die internationalen Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland weiterhin im Gesetz. Doch das ist völlig absurd. Bildung ist ein Menschenrecht und darf weder vom Geldbeutel noch von der Herkunft der Studierenden abhängen. Deswegen werden wir auch nicht müde, hier immer wieder zu wiederholen und zu fordern, dass alle Studiengebühren abgeschafft werden müssen. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Zum Thema Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall. Während die GRÜNEN nach der Anhörung im Wissenschaftsausschuss öffentlich noch von einer Vereinfachung der Abmeldung im Krankheitsfall für Studierende sprachen, fordert das SMWK in der Zwischenzeit alle Hochschulen in einer Handlungsanweisung auf, in allen Studiengängen nur die Abfrage von Krankheitssymptomen zu verlangen. Das ist eine deutliche Verschlechterung der Praxis. Wir bleiben dabei: Die Pflicht zur Angabe von Symptomen greift in die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden ein. Sie hat keinen praktischen Nutzen und daher muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankmeldung reichen. Zum Thema Mitbestimmung und Demokratie an Hochschulen habe ich bereits einiges gesagt. Für eine echte Demokratisierung der Hochschulen hätte es eine paritätische Besetzung gebraucht sowie die Einführung einer studentischen Prorektorin oder eines Prorektors. Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag haben Sie die Chance, diese notwendigen Änderungen noch herbeizuführen. Die weiteren Änderungen, die ich noch ansprechen möchte, würde ich gern bei der Einbringung des Änderungsantrages vorstellen. Erst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Dr. Maicher.
