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Dr. Matthias Rößler

31.05.2023 Sitzungen 7/71

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können damit zur Abstimmung schreiten. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/13547 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13091 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/13091 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu im Stundenplan – Klares Ideologie in Kinderköpfen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Denn, Herr Lippmann, ein Skandal jagt den anderen, fast wöchentlich. In der Münchner Stadtbibliothek soll ein Drag-King mit dem Namen BigClit vierjährigen Kindern vorlesen. Ich übersetze Ihnen das noch mal. Der, die oder das nennt sich „große Klitoris“, und so etwas wird auf unsere Kinder losgelassen. Und dann werden Grundschüler als Probepublikum für Tänzer, die sich gegenseitig mit Zunge küssen und die Füße ablecken, missbraucht. Was ist hier los? Auf dem CSD-Tag in Wuppertal (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Auch nicht in Sachsen!) identifiziert sich ein siebzehnjähriges Mädchen allen Ernstes als Fuchs, der vier Monate alt ist. Das ist doch ungeheuerlich! (Beifall bei der AfD) Hier läuft doch etwas ungeheuer schief. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hätten Sie in Geografie aufgepasst, wüssten Sie, dass München und Wuppertal nicht in Sachsen liegen!) Was ist denn das für ein Kulturverfall, was für ein Ausdruck moderner Dekadenz, was für ein Frevel an unseren Kindern? Und wer das nicht möchte – – Herr Hartmann, ich spreche vor allem Abgeordnete an, die noch Kinder haben, die im schulfähigen Alter sind; die können heute und hier unserem Antrag zustimmen. Es wird Zeit, dass diesem woken Zeitgeist endlich Einhalt geboten wird. (Beifall bei der AfD) Das können Sie heute für Sachsen tun. Meine Fraktion fordert, dass die Gendertheorie keinen Eingang in unsere Lehrpläne findet. Wir wollen, dass Eltern ein Mitspracherecht bekommen, wenn es um Sexualerziehung geht. Wir wollen, dass aggressive Lobbyvereine keine großzügige staatliche Finanzierung und keinen Zugang zu unseren Schulen mehr erhalten. (Beifall bei der AfD) Das sind unsere Kernforderungen. Es wird Zeit, dass das auch einmal ausgesprochen wird. Meine Damen und Herren, hier sind Mut und politischer Wille gefragt. Das können Sie heute beweisen. Von der Bundesregierung, die eine Familienministerin hat, die Pubertätsblocker und geschlechtsangleichende Operationen an Minderjährigen auf ihrer Webseite empfiehlt, haben wir doch nichts und gar nichts zu erwarten. Deshalb lassen sie uns in Sachsen ein Zeichen setzen. Wir müssen deutlich erkennen: Projekte zum Thema sexuelle Vielfalt werden von privaten Vereinen angeboten und unter anderem über das Programm „Weltoffenes Sachsen“ finanziert. Dabei erfolgt keine Prüfung auf Lehrplankonformität. Projekte müssen nicht vom Kultusministerium genehmigt werden, und es erfolgt keine Kontrolle der Inhalte. Ebenso unterliegen Schulbücher und Lehrmaterialien keiner staatlichen Zulassungspflicht. Vereine und außerschulische Referenten müssen nicht durch das Landesamt für Schule und Bildung zugelassen werden. Es erfolgt keine Eignungsprüfung. Hier wird die Verantwortung auf die Schulen geschoben. Es sind also staatlich finanzierte Lobbygruppen, die unkontrolliert in unsere Schulen drängen, auch wenn sie sich gern hinter dem Wort „Zivilgesellschaft“ verstecken. Leider zeigt die Antwort des CDU-geführten Kultusministeriums zu unserem Antrag, dass der politische Wille offensichtlich nicht vorhanden ist. Schauen wir es uns einmal genauer an. Erstens: die Förderung des Projekts „Schule der Vielfalt“. Sie sagen, die Einstellung des Projekts entspräche einem Verbot. Es gäbe hier keine Rechtsgrundlage. Meine Damen und Herren! Was in sächsischen Förderplänen und im Lehrplan steht, ist Landessache. Zur Erinnerung: Politischer Wille ist gefragt. Und dann berufen Sie sich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017. Das hat nun gar nichts mit unserem Antrag zu tun. (Staatsminister Christian Piwarz: Nein, der war da noch gar nicht geschrieben!) Dass es Menschen gibt, die keinem Geschlecht zuordenbar sind, ist richtig, aber hierbei geht es um das Personenstandsregister. Zur Erinnerung: In Sachsen gab es im letzten Jahr im Personenstandsregister 17 Einträge mit dem Hinweis auf divers. Zweitens. Sie sagen, ein Mitspracherecht der Eltern sei nicht vorgesehen, um die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen zu gewährleisten. Jetzt wird es kurios. Das ist richtig, wenn es um Mathe, Physik und Deutsch geht. Aber Sexualerziehung? Welchen Prüfungsstoff wollen Sie denn hier vergleichen? Müssen Kinder dann 60 Geschlechter auswendig können? Das ist absurd. (Beifall bei der AfD) Drittens. Ein Vetorecht bei Inhalten von Sexualerziehung kann den Eltern nicht eingeräumt werden. Ja, warum denn nicht? Es geht um den Orientierungsplan für Familien- und Sexualerziehung. Noch einmal: Politischer Wille ist gefragt. Viertens. Sie weisen selbst darauf hin: „Das natürliche Recht der Eltern und ihre primäre Pflicht, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden vielmehr die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“ Ja, das ist genau richtig. Das ist die Grundlage. Dann befragen Sie doch einmal die Eltern, ob sie die sexuelle Vielfalt im Lehrplan mit all ihren Auswüchsen wünschen! Auf das Ergebnis wären wir gespannt. Das Ergebnis kann ich Ihnen auch voraussagen. Fünftens. In unserem Antrag möchte die AfD-Fraktion, dass die Sexualerziehung unter dem wissenschaftlichen Aspekt der Biologie stattfindet. Sie berufen sich wieder auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach ein Diskriminierungsverbot von Personen, deren Geschlechtsidentität weder weiblich noch männlich ist, besteht. Ja, das ist auch richtig, hat aber mit unserem Antrag gar nichts zu tun. Dieses Urteil gibt Menschen die Möglichkeit, sich im Personenstandsregister frei für ein Geschlecht zu entscheiden oder eben auch nicht – vor allem, wenn sie erwachsen sind. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil – das kann man in den Kommentaren lesen – gewährleistet das Individualrecht und die Gleichbehandlung gemäß unserer Verfassung. Sehr geehrte Mitglieder der CDU-Fraktion! Hand aufs Herz: Sie sind doch einmal als Familienpolitiker angetreten. Wollen Sie weiter dem Gendergedöns hinterherlaufen? Eines kann ich Ihnen sagen. In der LGBT-Whatever-Community wählt Sie ohnehin keiner. (Beifall bei der AfD) Mit politischem Willen können Sie heute unserem Antrag zustimmen. Machen Sie sich gerade! Sie sind doch auch einmal als konservative Familienpartei angetreten. Glauben Sie mir, auch wenn Sie heute zustimmen, wird morgen die Sonne aufgehen. (Sören Voigt, CDU: Wenn wir nicht zustimmen, geht die Sonne morgen auch auf!) Die Strahlen leuchten über eine Brandmauer zum Wohle unserer Kinder und der Eltern. Vielen Dank. (Beifall und Jawoll-Rufe bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht nun Frau Abg. Gockel.

Protokoll ↗