Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe schon in meiner vorherigen Rede einiges zu den Änderungen gesagt, die wir mit unserem Änderungsantrag fordern. Dazu gehört einiges mehr. Neben der Abschaffung von Studiengebühren, neben der Regelung zu Prüfungsabmeldungen im Krankheitsfall, die wir mit unserem Änderungsantrag vorschlagen, schlagen wir auch zur Stärkung der Demokratisierung der Hochschulen eine paritätische Besetzung aller akademischen Gremien und eine Vertretung von studentischen Interessen auch in der Hochschulleitung vor. Wir sind der Ansicht, dass mit diesen Änderungen einerseits sichergestellt wäre, dass die Interessen der Studierenden als größte Statusgruppe auch in der Hochschulleitung stärker vertreten werden. Andererseits würde die Viertelparität dafür sorgen, dass sich die Statusgruppen noch stärker um einen gegenseitigen Interessenausgleich bemühen müssten. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen stärken damit nicht nur die Mitbestimmung, sondern auch die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen und damit insgesamt die innerhochschulische Demokratie. Aber es gibt noch einiges mehr an Änderungen. Ein weiterer Punkt ist die ausschließlich friedlichen Zwecken verpflichtete Forschung und Lehre. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen geopolitischen Lage sehen wir doch, dass sich die Hochschulen ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung noch stärker bewusst werden müssen. Wir wollen Leidenschaft für Wissenschaft statt Wissenschaft, die Leiden schafft. Wir schlagen mit unserem Änderungsantrag vor, dass sich die Hochschulen eine Zivilklausel und damit eine Selbstverpflichtung geben, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen und keine Kooperation mit der Bundeswehr oder mit Einrichtungen der Rüstungsindustrie einzugehen. Die genaue Ausgestaltung dieser Zivilklausel obliegt dabei den Hochschulen. Beim Punkt Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen begrüßen wir natürlich die Einführung der Beauftragten für die Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Aber das allein reicht nicht aus, um für Fortschritte im Bereich der Inklusion zu sorgen. Wir sehen nämlich, dass Studierende mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen leider immer noch sehr viele Hürden an sächsischen Hochschulen vorfinden. Wir sagen deshalb, die UN-Behindertenrechtskonvention muss auch hier umgesetzt werden, und dies muss verbindlich gesetzlich verankert werden. Deswegen fordern wir mit unserem Änderungsantrag erneut, dass der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich gesetzlich geregelt wird und uneingeschränkt gelten muss. Nun zu den Arbeitsbedingungen der jungen Generation von Akademikerinnen und Akademikern an den Hochschulen. Laut der Studie „Jung, akademisch, prekär. Studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ arbeiten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte in Sachsen im Schnitt über 20 Monate als Hilfskräfte an den Hochschulen. Damit geht eine im Entwurf der Staatsregierung der Koalitionsfraktionen festgehaltene Mindestbefristung von sechs beziehungsweise zwölf Monaten immer noch an der Lebensrealität vieler Hilfskräfte vorbei. Sie haben aber mit unserem Änderungsantrag erneut die Chance, dieser Kettenbefristungspraxis wirklich ein Ende zu setzen und die Mindestbefristung entsprechend noch höher zu setzen. Sie wollen den Wissenschafts- und Forschungsstandort Sachsen stärken – genau das wollen wir auch. Genau deshalb setzen wir uns für die vorgestellten Änderungen ein. Ich bitte Sie darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen – für ein sozial gerechtes, selbstbestimmtes Studium, für demokratische Hochschulen mit gesellschaftlicher Verantwortung und guten Arbeitsbedingungen! Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es jetzt zu diesem Änderungsantrag Redebedarf? – Bitte, Herr Kollege Fritzsche.
