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Rico Gebhardt

Die Linke 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Dringenberg, ob Herr Bartl Ihr Lob gebrauchen kann, bezweifle ich, und ob es eine einfachere Überschrift gegeben hätte, wenn mein Kollege Bartl noch hier wäre, bezweifle ich auch. (Dr. Volker Dringenberg, AfD: Doch, doch, fachlich!) Aber das ist ein Thema, über das wir ein anderes Mal reden können. Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit dem Titel – ich will es auch noch einmal wiederholen – „Gesetz zur Änderung des Nachbarschaftsrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz“. Erstaunlicherweise haben meine zwei Vorredner kaum, bis auf Herrn Modschiedler, zum Nachbarschaftsrechtsgesetz gesprochen. Vielmehr haben sich beide, auch Herr Dr. Dringenberg, zu den bezeichneten weiteren Vorschriften mit Bezug zur Justiz geäußert. Darin verbirgt sich nichts anderes als das komplette Sächsische Richtergesetz, nicht etwa als Änderungsgesetz, sondern als volle Gesetzesnovelle mit insgesamt 79 Paragrafen und einer Anlage. Das ist wirklich keine gesetzgeberische Glanzleistung. Wir fragen uns, warum die Koalition mit der Richterschaft so umgeht. Plausible Antworten gibt es nicht. Was diesem Gesetzesvorhaben offensichtlich fehlt, ist der gebotene Respekt vor dem elementaren Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung, insbesondere vor der Rechtsprechung. Dieser Mangel wäre nur dadurch heilbar gewesen, wenn Artikel 2 als ein gesonderter Gesetzentwurf als Achtung und Anerkennung gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Freistaat Sachsen beraten und beschlossen worden wäre. Es geht nicht um den Vorwurf, Herr Modschiedler, irgendwelcher Mauscheleien, die ich der Staatsregierung unterstelle, wenn sie den Gesetzentwurf so vorgelegt hat, sondern unmittelbar um Respekt gegenüber der dritten Gewalt hier im Freistaat Sachsen. Alle im Verfassungs- und Rechtsauschuss gehörten Sachverständigen, nicht zuletzt auch der Landesrichterrat des Freistaates Sachsen, kritisierten die Herangehensweise und Bezeichnung des Gesetzentwurfs. Der Landesrichterrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die „Einordnung als Vorschrift mit Bezug zur Justiz der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Richter“ – ich ergänze – auch der Staatsanwaltschaften „nicht gerecht wird und dass diese Gesetzesvorlage darüber hinaus auch dem Transparenzgrundsatz widerspricht“. Ich kann mich dieser Kritik von meiner Fraktion nur anschließen und will noch einmal betonen, dass das nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird auch nicht das letzte Mal sein!) Zumindest scheint die massive Kritik bei der Koalition angekommen zu sein, denn sie ändert nun wenigstens den Titel des Gesetzes in „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nachbar- sowie Richter- und Staatsanwaltschaftsrechtes“. In unseren Augen ein typischer Formelkompromiss der Koalitionsfraktionen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dafür haben wir lange gekämpft!) Uns reicht er jedoch bei Weitem nicht aus. Deshalb bleiben wir bei unserem Änderungsantrag, den wir bereits im Verfassungs- und Rechtsausschuss gestellt haben. In dem vorliegenden Gesetzentwurf – und auch ich werde mich hier ausschließlich zum Artikel 2 äußern – geht es um die Neuregelung der Bestimmung zur dienstrechtlichen Beurteilung der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir als Parlament, wir als die gesetzgebende Gewalt, sollen heute mit dem Gesetzentwurf entscheiden, wie künftig die Beurteilungen in der Richterschaft in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 98 Abs. 3 des Grundgesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu erfolgen hat, also nach welchen Kriterien, zu welchem Anlass und vor allen Dingen durch wen diese Beurteilung zu erfolgen hat. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll allein das Justizministerium faktisch ermächtigt werden, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die bisher in Sachsen geltende Verwaltungsvorschrift ablöst bzw. ersetzt. Damit soll die „erforderliche Anpassung der Regelungen zum dienstrechtlichen Beurteilungswesen an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt im dienstlichen Beurteilungswesen“ vorgenommen werden, wie es in der Gesetzesvorlage heißt. Hierbei gibt es ebenfalls große Übereinstimmung bei den Sachverständigen, dass die hier maßgeblichen Neuregelungen in § 6 des Gesetzentwurfs vollkommen unbestimmt sind. Warum gerade die Regelungen zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern so wichtig sind, will ich noch einmal mit einem Zitat von Prof. Dr. Uwe Berlit – Herr Modschiedler hat schon darauf hingewiesen – deutlich machen: Zitat: „Das Beurteilungswesen der Justiz hat erhebliche Bedeutung für die Wahrung ihrer Unabhängigkeit, institutionell wie hinsichtlich der Unabhängigkeit der einzelnen Richterinnen und Richter. Ein auf Eignung einschließlich der erforderlichen Verfassungstreue, Befähigung und fachlichen Leistung ausgerichtetes und rechtsstaatlich praktiziertes Beurteilungswesen ist die Grundlage für eine wirksame Kontrolle der Gerichte von Personalentscheidungen innerhalb der Justiz. Das wiederum ist ein wichtiger Baustein einer weisungsunabhängigen Justiz.“ Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht vor, dass das Justizministerium künftig auf der Grundlage einer entsprechenden Verordnungsermächtigung in eigener Kompetenz entscheiden soll, welche Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie lange, aus welchem Anlass und vor allem auf welcher Grundlage in welchen Verfahren und anhand welcher Kriterien dienstlich beurteilt werden sollen. Das sorgt für berechtigte Kritik, und deshalb hat die Koalition mit einem Änderungsantrag zum § 6 Artikel 2 nachgebessert. Dennoch: Auch hier geht uns die Änderung nicht weit genug, und deshalb wollen wir heute mit unserem Änderungsantrag weitere Verbesserungen zur gebotenen Wahrung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter vorschlagen. Wahrscheinlich wird Ihnen ein Abgeordneter der Regierungskoalition, der nachher noch sprechen wird, erklären, dass wir wieder einmal überdrehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich kann Sie beruhigen, unsere Überdrehungen sind nicht so schlimm, dass Sie einen Arzt rufen müssen. Andere Bundesländer haben nämlich solche Regelungen bereits und praktizieren sie erfolgreich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was wollen wir also anders als die Regierung und die Koalition? Wir wollen eine unabhängige Beurteilungskommission, die künftig die Beurteilung erteilt, wobei die Zusammensetzung von uns nicht vorgegeben ist. Ein Richter meinte zu mir, das wäre revolutionär. Na ja. Warum sollte nicht DIE LINKE für so etwas Revolutionäres zuständig sein, habe ich geantwortet, und da waren wir uns kurzzeitig einig. Ich kann Ihnen aber auch noch einmal mit Prof. Berlit kommen, der in der Anhörung festgestellt hat: „Die Möglichkeit einer Beurteilung durch richterliche Kollegialorgane – Präsidium, Beurteilungskommission – ist zu eröffnen. Sie ist nicht notwendigerweise auszugestalten, aber offenzuhalten.“ Herr Prof. Berlit schränkt dann seine eigenen Vorschläge dahin gehend ein, dass es vielleicht nicht für alle Beurteilungen notwendig wäre, aber es könnte sinnvoll sein – so sein Vorschlag. Also: Wir wären mit einer halben revolutionären Tat einverstanden, liebe Koalition. Sie müssen sich nur mal trauen. Wegen der Besonderheit der Stellung der Richterinnen und Richter in unserem Verfassungsgefüge wollen wir, dass die vom Justizministerium erarbeitete Rechtsverordnung für die Beurteilung einem Parlamentsvorbehalt unterworfen und hierzu dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet wird. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Logisch für uns, muss das Justizministerium vorher das Einvernehmen mit dem Landesrichterrat und dem Landesstaatsanwaltschaftsrat herstellen. Trotz einiger Verbesserungen, die uns die Koalition für Art. 2 des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat, sind wir nicht davon überzeugt, dass das der Weisheit letzter Schluss ist. Wir sind der Meinung, wenn das Gesetz jetzt schon geändert wird, sollte es den Anforderungen der Zeit entsprechen. Die Chance wurde leider vertan. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt Valentin Lippmann.

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