Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Die vorgesehenen Änderungen im Beamtengesetz sind notwendig, um ein modernes Beamtengesetz im Freistaat Sachsen zu erhalten bzw. beizubehalten. Ich möchte gern auf einige Änderungen eingehen. Zum einen wurden die Bestimmungen für die Besetzung von Stellen im Hinblick auf Transparenz und die daraus folgende Stellenausschreibungspraxis überarbeitet. Ebenso wurde die Festlegung getroffen, dass die Abordnung außerhalb des öffentlichen Dienstes für Beamte vorgesehen wird. Die Ernennung und Beförderung von politischen Beamten wurde ebenso überarbeitet. Auch geregelt wurde die Kostenträgerschaft des Dienstherrn für erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen. Für die Abgeltung von Erholungsurlaub wurde eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage überarbeitet. Den Landespersonalausschuss haben wir dahin gehend gestärkt, dass er ein erweitertes Selbstbefassungsrecht erhalten hat, bzw. auch die Unterhaltung einer Geschäftsstelle gesetzlich geregelt. Tagesordnungspunkt 2 Aber ich sehe bereits am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.
