Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wahlen sind die Essenz unserer Demokratie. Den Rahmen, in dem sie stattfinden, auszugestalten, gehört zum Königsrecht des Parlaments. Deshalb glaube ich, dass es einem Mitglied der Staatsregierung grundsätzlich nicht so richtig erlaubt ist, die Diskussion darüber politisch vertieft zu kommentieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann man so sehen!) Ich werde mich vor allem auch nicht denen anschließen, die das sächsische Wahlrecht zum politischen Spielball machen wollen; dann würde ich ja meine Rolle völlig verfehlen. Sie untergraben damit allerdings auch das Vertrauen der Menschen in Demokratie und Rechtsstaat, wenn man derartige politische Spiele macht. (Sebastian Wippel, AfD: So, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, oder?) Gut und wichtig ist es dagegen, im hochsensiblen Bereich von Wahlen juristisch absolut wachsam zu sein. Die geltende Rechtslage kennt Beschwerdemöglichkeiten für den Fall, dass Landeslisten vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen werden. Sie alle wissen: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof ist in Bezug auf die AfD-Landesliste von 2019 und Probleme mit der Streichung eines Bewerbers von 2014 tätig geworden. Sie alle wissen auch – das ist gerade am besten noch einmal von Herrn Abg. Pallas vorgetragen worden –, dass die Regierungskoalition auf sachlicher Grundlage mögliche Rechtsanpassungen aus diesen Vorgängen prüft und gegebenenfalls anstößt. Ich glaube, es ist sowohl bei Herrn Pallas als auch bei Herrn Lippmann deutlich geworden, wie die Koalition mit Herrn Wähner zusammen ringt, das ernsthaft zu prüfen. (Zuruf von der AfD: Seit vier Jahren!) Ich weiß aus der Zusammenarbeit, dass es dort die klare Erwartung gibt, dass, wenn es eine sachliche Lösung gibt, sie aus der Regierungskoalition kommt, jedenfalls nicht aus dem heute vorgelegten Entwurf. Wenn Sie schon eine Verfassungsänderung wünschen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann müssen Sie es beantragen!) und wenn wir in diesem Haus hätten darüber debattieren wollen, wenn ich in meinem Haus hätte eine Verfassungsänderung prüfen wollen, dann hätte sie im Antrag stehen können. Dann hätte ich das seriös getan und hätte eine Stellungnahme abgegeben, meine Damen und Herren. (Zuruf: Wohl wahr!) Ich jedenfalls habe das Vertrauen in die Regierungsfraktionen. Die handwerkliche Qualität des heute vorgelegten Entwurfs macht es einem diesbezüglich wirklich leicht. Er ist schlicht nicht mit den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 45 der Sächsischen Verfassung vereinbar. Er verstößt zum einen gegen den Grundsatz der Nachträglichkeit der Wahlprüfung, und zum anderen entzieht er dem Landtag einen ausschließlich ihm durch die Verfassung zugewiesenen Auftrag. Ich habe selten in meinem politischen Leben einer Abgeordneten oder einem Abgeordneten der Fraktion der LINKEN applaudiert, aber, Frau Köditz, Ihr Vortrag hat mir ausgesprochen gut gefallen. Sie haben das noch einmal auf den Punkt gebracht. Das beweist, wie seriös in diesem Haus debattiert wird: durch vier Fraktionen, außer der antragstellenden. Meine Damen und Herren! Über den Rahmen der Wahlprüfung und die Zulässigkeit von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, zu entscheiden, das ist der Auftrag. Aus guten Gründen gibt es bei uns den Grundsatz: Wahlen sollen möglichst störungsfrei und reibungslos durchgeführt werden. Wenn man, wie im vorliegenden Entwurf, schon in Fällen mittlerer Rechtswidrigkeit – was immer das bedeuten soll; ich bin gespannt, ob man das überhaupt erklären kann – vor einer Wahl Einspruch erheben könnte, würde der Grundsatz der Nachträglichkeit obsolet. Das ist ein Grundsatz des störungsfreien Ablaufs einer Wahl. Meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktion! Wenn man der Berichterstattung von gestern Glauben schenken darf – dpa und Ihres Landesvorsitzenden –, dass Sie künftig fehlerfrei bleiben wollen, dann fällt es mir ganz besonders leicht, Ihnen zu empfehlen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Er ist juristisch abzulehnen. Außerdem soll es ja keine Fehler mehr geben. Deshalb wüsste ich auch nicht, warum man sich weiter damit beschäftigen sollte. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Nun sehe ich am Mikrofon Herrn Kollegen Urban von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig, Herr Kollege?
