Marco Böhme
Wo war da jetzt der Widerspruch?) Ich denke, das ist der Kern. Wohnungspolitik in Sachsen setzt sich aus vielen Elementen zusammen, und diese werden in unterschiedlicher Intensität von uns bearbeitet. Wir haben auch schon viele Punkte – das ist, denke ich, in der Vergangenheit deutlich geworden – eingeführt und uns damit auseinandergesetzt, die gerade den teilweise angespannten Wohnungsmärkten in Dresden und Leipzig helfen. Kappungsgrenze ist hier ein Stichwort oder auch Mietpreisbremse; wir müssen daran noch weiterarbeiten. Aber es sind eben nicht nur diese Themen, die uns beschäftigen, sondern wir müssen auch Themen wie die Fortführung von Sanierungen im ländlichen Raum oder generationengerechtes Wohnen, Familienwohnen etc. weiter im Blick behalten. Ich denke, es ist wichtig, dass man bei den Diskussionen um Wohnraum in Sachsen auch das Thema demografische Entwicklung nicht ausblendet, sondern dies im Blick behält; denn auch im Umkreis großer Städte gibt es durchaus noch Leerstand in gewissen Größenordnungen, beispielsweise bei den Genossenschaften oder bei den kommunalen Wohnungsunternehmen, der mit überschaubarem Mitteleinsatz aktiviert werden kann, um dem Markt zur Verfügung zu stehen. Die Baukosten für den Neubau – damit haben Sie an dieser Stelle vollkommen recht – sind in der Tat im Moment unser zentrales Problem. Die Mischung aus Baukosten- und Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt hat dafür gesorgt, dass die Neubautätigkeit nahezu zum Erliegen kommt, wenn man auf neu zu beginnende Projekte schaut. Bei den aktuellen Baukosten können Sie – als Daumengröße – 4 000 Euro pro Quadratmeter ansetzen. Das würde bedeuten: Sie müssten das am Markt für 14 bis 18 Euro kalt pro Quadratmeter platzieren, um mit einer minimalen, erhaltungssichernden Rendite herausgehen zu können. Das ist nicht machbar. Aus meiner Perspektive ist es im Moment aber ebenfalls nicht machbar, diese Baukosten und die notwendigen Kapitaldienste so weit herabzuregulieren oder so weit zu stützen, dass eine Miete herauskäme, die wir im Sozialbereich platzieren könnten. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Deshalb ist es ganz richtig, dass wir im Moment unter den gegebenen Rahmenbedingungen stärker auf das Thema Modernisierung bzw. Sanierung von Mietwohnraum schauen und dort durch Zuschüsse aus dem existierenden Wohnraum dann mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum schaffen. Ganz aktuell hat dazu das Regionalentwicklungsministerium eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen ins Spiel gebrachte Anwendung weiterer Maßnahmen für den Wohnungsmarkt – regulatorischer Maßnahmen im Wohnungsmarkt – natürlich immer schwierig zu rechtfertigen ist. Der Bundesgesetzgeber gibt dafür Kriterien vor, an denen man sich orientieren sollte. Aber natürlich muss die Bewertung dieser Kriterien auch danach erfolgen, welche Eingriffsintensität damit möglich wird. Bei den Eingriffsintensitäten sind jene, die sich am Baugesetzbuch orientieren, entsprechend tiefer greifend in Bezug auf die Grundrechte. Insofern muss die Abwägung hier mit ganz besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. Momentan ist es daher so, dass – darüber hat auch der Minister im Ausschuss informiert – die vorliegende gutachterliche Beantragung der Stadt Leipzig diese Kriterien nicht erfüllt. Daher kann dem an dieser Stelle auch nicht entsprochen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
