Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man der Exekutive Rechtsetzungsbefugnis überträgt, muss sie sich immer an enge und von der Legislative vorgezeichnete Grenzen halten. Nur so wird das fragile Gleichgewicht der Gewalten gehalten. Diesem Grundsatz allerdings läuft der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes leider vollkommen entgegen. Die AfD möchte zwar keine neue Grundlage für Rechtsverordnungen schaffen; sie will allerdings die bestehenden so verändern, dass es sich abschließend um eine bloße Karikatur einer verfassungsgemäßen Grundlage handeln dürfte. Daher kann die Frage, ob der Radius um Schulen von 100 auf 200 Meter erhöht werden soll, schlussendlich offenbleiben. Viel brisanter – und die Motivation meiner anfänglichen Ausführungen – sind die Änderungen des Absatzes 2; denn mit diesen würden sie die Norm vollkommen konturlos, Inhalt und Ausmaß der Verordnungsbefugnis nicht mehr bestimmend erscheinen lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es mag müßig sein, hier auf alle Details einzugehen und sie sorgfältig zu sezieren, um die Ablehnung zu begründen. Dass es auch die Damen und Herren der AfD-Fraktion mit ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht so ernst nehmen, das zeigt nicht nur – wie schon von den Vorrednern verdeutlicht – die lange Zeit, die die AfD zum Nachdenken seit der Einreichung und Anhörung gebraucht hat, sondern auch, dass sie die notwendigen formellen Änderungen des Gesetzentwurfs infolge der Anmerkungen des Landtagsplenardienstes ebenfalls nicht nachzeichnen möchte. Und doch entbehrt es für uns BÜNDNISGRÜNE nicht einer gewissen Genugtuung, mit einigen Schlaglichtern noch zu beleuchten, wie sehr sich die AfD mit diesem Gesetzentwurf als das offenbart, was sie nämlich eigentlich ist: eine Verbotspartei ohne rechtsstaatlichen Sockel. Bereits die Anhörung hat gezeigt, dass die Änderungen keineswegs eine größere Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen würden. Ich möchte Sie nicht mit Wiederholungen langweilen, jedoch eine aus der Anhörung bringen, die die Blume des Absurden andeutet, die dieser Gesetzentwurf produziert. Noch immer kann ich mich in Kneipen und Außenschankflächen innerhalb dieser Verbotszone trefflich betrinken und mich anschließend, ohne dass ich ein Glas oder eine Flasche Alkohol in der Hand habe, vor Ort gehörig danebenbenehmen und genau jene Delikte verwirklichen, denen Sie mit der Verordnungsermächtigung entgegenwirken wollen. Diese Absurdität müssten Sie sich einmal vor Augen führen, dass es eben nicht um Prävention geht, es geht nicht um Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sondern, wie ich mutmaße, um Protektionismus für Schankbetriebe, den Sie ausweiten wollen. Aber das nur am Rande. Ebenso möchte ich nicht viele Worte auf den Absatz 2 Nr. 2 verwenden, denn dieser geht völlig falsch. Für die Prognoseentscheidung sind nun einmal nicht mehr alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten relevant, sondern die bloße Gefahr, dass irgendwelche Delikte verwirklicht werden. Diese würden sich in der Quantität dann nicht einmal mehr von jenen des übrigen Gemeindegebiets abheben. Eine solche Gefahr besteht aber, wie wir wissen, immer und überall. Sie realisiert sich glücklicherweise nur selten. Kurzum: Sie geben hier letztendlich sämtliche Versuche auf, der Verordnungsermächtigung eine Kontur zu geben. Eine Prognose realisiert sich daher sehr schnell. Da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Gesetzentwurf mehr Schaden als Nutzen bringt, ist er schlussendlich abzulehnen. Ich gestatte mir aber zum Schluss noch einen Hinweis. Wie bekommt es die AfD eigentlich so gedanklich verarbeitet, dass man noch kürzlich in diesem Hohen Hause – ich glaube, in Gestalt von Herrn Zickler – für die Liberalisierung der örtlichen Beschränkung von Glückspielhallen eintrat und dabei Schulen überhaupt nicht als hinderlich für die Ausübung eines nicht erwünschten Gewerbes hielt, aber Alkoholtrinken im Umfeld einer Schule geht dann nicht? Im Fantasieland der AfD kann man sich das wohl nur dadurch erklären, dass der, der sein Geld in der Spielhalle ließ, am Ende auch keinen Alkohol mehr kaufen kann, was dann eine besonders absurde Präventionslogik ist. Aber das kennen wir im Denken von Rechtsaußen, wo man Konsistenz wohl mittlerweile für ein geistiges Gebrechen hält. Vor diesem Hintergrund werden wir den Antrag und den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD nun Herr Abg. Pallas.
