Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die zweite Lesung des Gesetzentwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Das klingt erst einmal dröge, das gebe ich zu, doch es verbergen sich wichtige und notwendige Veränderungen für einen attraktiven und wirksamen öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen dahinter. Wir merken bereits seit ein paar Jahren, welch ungünstige Auswirkungen die demografische Entwicklung in Sachsen auch für den öffentlichen Dienst hat. In den nächsten Jahren verlieren wir die Hälfte des Personals altersbedingt in den Ruhestand. Das wissen wir seit der Arbeit der Personalkommissionen I und II der letzten Legislatur. Die Frage, wie wir ausreichend gutes Personal für die Arbeit in der Verwaltung gewinnen können, beschäftigt nun die ständige Kommission für Organisation und Personal, welche auf Grundlage des Koalitionsvertrags in der Staatsregierung eingerichtet wurde. In den letzten Jahren wurden mit der Ausbildungsoffensive, der Fortbildungsinitiative sowie dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Hochschule für Verwaltung in Meißen als zentrale Ausbildungsstätte des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen wichtige Grundlagen geschaffen. Als SPD haben wir uns immer an der Seite der Gewerkschaften dafür stark gemacht, insgesamt die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern, damit der öffentliche Dienst attraktiver für neues Personal wird und wir das bestehende halten können. Damit sind wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf: Er beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung der Wertschätzungsinitiative, also die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen, und eine leichtere Personalakquise und - entwicklung. Das bedeutet konkret die Überarbeitung der Stellenbesetzungsverfahren und -praxis, die Ermöglichung von Abordnungen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes, bessere Ernennungs- und Beförderungsbestimmungen, mitarbeiterfreundliche Regelungen über Reha-Maßnahmen oder die Abgeltung von Erholungsurlaub und – ein Thema, welches insbesondere für die Gewerkschaften sehr wichtig ist – die personelle Stärkung des Landespersonalausschusses, den Ausbau seines Selbstbefassungsrechts sowie eine Rechtsgrundlage für die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss wurde der Gesetzentwurf – insbesondere von den gewerkschaftlichen Vertreter(inne)n – durchaus gelobt. Doch was gut ist, kann immer noch besser werden. So warben die Sachverständigen für die Einführung einer gesetzlichen Normierung eines Feedback-Gesprächs als unverbindliches MitarbeiterVorgesetzen-Gespräch im Rahmen moderner Führungskultur. Der DGB verwies zudem auf die fehlende Rechtsgrundlage für die Dienstherrnfähigkeit der Unfallkasse Sachsen seit dem 01.01.2023. Einige Punkte haben wir als Koalition in unserem Änderungsantrag verarbeitet, der vom federführenden Ausschuss so beschlossen wurde; im Einzelnen als Folge der Anhörung die Konkretisierung des Verzichts auf eine Ausschreibung nur im Einzelfall unter Ausnahmen zu ermöglichen. Ebenfalls als Ausfluss der Anhörung führen wir das personalwirtschaftliche Instrument des Feedback-Gesprächs ein. Und aufgrund bundesrechtlicher Änderungen schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die Dienstherrneigenschaft der Unfallkasse Sachsen, die im Sozialgesetzbuch zum 01.01.2023 ausgelaufen war, und regeln zwingende Folgeänderungen im Besoldungsrecht. Zum Änderungsantrag der LINKEN hat Herr Kollege Lippmann dankenswerterweise schon viel Richtiges gesagt, deshalb möchte ich darauf nicht weiter eingehen. Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften wirkt unscheinbar, hat es aber in sich. Es ist wichtig für die dringend notwendige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes in Sachsen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Koalition die Wertschätzungsinitiative für die Beschäftigten in der Verwaltung fort, eröffnet an wichtigen Stellen bessere Handlungsmöglichkeiten zur Fachkräftegewinnung und schafft in der geänderten Form einen Beitrag für moderne, wettbewerbsfähige Personalbewirtschaftung im öffentlichen Dienst. Stimmen Sie bitte zu! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte schön, Herr Staatsminister Schuster.
